Anberaumung einer mündlichen Verhandlung
|
|
- Kristina Hartmann
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Bezirkshauptmannschaft Schwaz Amtssigniert. SID Informationen unter: amtssignatur.tirol.gv.at Umwelt Mag. Markus Gasser Telefon Fax DVR: Geschäftszahl Schwaz, Mayrhofner Bergbahnen AG, Mayrhofen; Lärchwald - Knorren - Schitechnische Verbesserungsmaßnahmen - wasser-, forst- und naturschutzrechtliches Verfahren SZ-WFN/B-2915/ Anberaumung einer mündlichen Verhandlung Die Mayrhofner Bergbahnen AG, Mayrhofen, hat bei der Bezirkshauptmannschaft Schwaz um die Erteilung der wasser-, forst- und naturschutzrechtlichen Bewilligung für das Projekt Lärchwald Knorren Schitechnische Verbesserungsmaßnahmen angesucht. Beschreibung des Vorhabens: Allgemeines Die Mayrhofner Bergbahnen AG, im Weiteren als MBB abgekürzt, betreiben die Skigebiete Penken und Ahorn. Die Skigebiete der MBB sind im nachstehenden Winterpanorama abgebildet. Mit gegenständlichem Einreichprojekt planen die MBB die skitechnische Verbesserung bestehender Pistenabschnitte im Bereich der Abfahrten Lärchwald Knorren. Die MBB plant die bereichsweisen Adaptierungen der Pisten im Bereich Lärchwald-Knorren um den Komfort für Wintersportler zu erhöhen, Gefahrenstellen zu entschärfen und die Präparierung der Abschnitte wesentlich zu erleichtern. Projektkurzbeschreibung Die geplanten Maßnahmen bzw. Teilflächen sind in den beiliegenden Plänen in rot eingetragen und unterteilen sich wie folgt: Franz-Josef-Straße 25, 6130 Schwaz, ÖSTERREICH / AUSTRIA - Bitte Geschäftszahl immer anführen! ##4G4B3P3M3N3P3M3U3N3M3M3P3S3S3X##
2 Teilfläche 1: Skitechnische Verbesserung des Verbindungs-Skiweges Penken Knorren, Talerl (Blaue Piste Nr. 32a). Die Senke bzw. Mulde im Bereich des bestehenden Zufahrtsbereiches wird aufgefüllt und geringfügig verbreitert. Weiters wird der Zufahrtsbereich aufgeweitet um möglichen Gefährdungen (z.b: Kollisionen) mit Skifahrern auf der Abfahrt Knorren (Rote Piste Nr. 32) entgegen zu wirken. - Teilfläche 2: Aufweitung des Ausfahrtsbereiches aus dem Steilhang Abfahrt Knorren (Rote Piste Nr. 32) in den Verbindungs-Skiweg Richtung Osten zur Abfahrt Lärchwald (Rote Piste Nr. 31). - Teilfläche 3: Zusammenführung der Pistenabschnitte Abfahrt Lärchwald Variante (Rote Piste Nr. 31/1) und Abfahrt Lärchwald (Rote Piste Nr. 31a). Die beiden Abschnitte werden derzeit aufgrund einzelner Baumgruppen getrennt geführt und sollen zukünftig als einzelner Abfahrtshang genutzt werden. Mit dieser Maßnahme wird eine mögliche Gefahrenstelle wesentlich entschärft. Skitechnische Verbesserungsmassnahmen Mit gegenständlichem Einreichprojekt ist die skitechnische Verbesserung der bestehenden Pistenabschnitte Lärchwald Knorren und die Entschärfung von Gefahrenstellen vorgesehen. Hierfür erfolgen Erdbau- und sarbeiten welche sich in 3 Teilflächen bzw. Maßnahmen unterteilen. Im nachfolgenden wird im Detail auf die bereits erwähnten Teilflächen eingegangen: Teilfläche 1: Zufahrt in die Abfahrt Knorren Auftrag: 1300 m3 Abtrag: 1300 m3 Teilfläche 2: Zufahrt Verbindungs-Skiweg Auftrag: 10 m3 Abtrag: 10 m3 Teilfläche 3: Zusammenführungen Abfahrt Lärchwald Auftrag: 1860 m3 Abtrag: 1860 m3 Die o.a Teilflächen wurden dabei jeweils im Massenausgleich konzipiert, sodass Materialtransporte möglichst gering gehalten werden können. Des Weiteren wurden künstliche Bauwerke (z.b: Bewehrte- Erde) vermieden um eine möglichst naturnahe Gestaltung ermöglichen zu können. Teilfläche 1 Die Maßnahme der Teilfläche 1 erstreckt sich über die beiden bestehenden Pisten Penken Knorren, Talerl (Blaue Piste Nr. 32a) und Abfahrt Knorren (Rote Piste Nr. 32). Aufgrund der beiden Ausstiegsstellen der Bergstation Kombibahn und der Bergstation Lärchwald Express, sowie zweier Gastro-Einrichtungen kommt es hierbei aus skitechnischer Sicht zu einem Sammel- bzw. Knotenpunkt. Der bereits erwähnte Verbindungs-Skiweg (Blaue Piste Nr. 32a) stellt dabei die einzige Zufahrtsmöglichkeit zu der Abfahrt Knorren (inkl. der anschließenden Abzweiger Pisten Nr. 32, 33, 33a, 33b, 33c, 33d) dar. Aufgrund der genannten Gegebenheiten wurde seitens der MBB daher beschlossen, die stark frequentierte Zufahrt in
3 - 3 - die Abfahrt Knorren zu verbessern bzw. zu verbreitern, sodass die vorliegende Gefahrenstelle entschärft werden kann. Im Zuge der projektierten Maßnahme erfolgt deshalb sowohl die Optimierung der Querneigung, als auch Auffüllung bestehender Mulden um eine Erweiterung dieses Pistenabschnittes ermöglichen zu können. Der bestehende Skiweg wird dabei im Bereich des südlichen Pistenrandes um ca. 2,0 m verbreitert. Hierfür erfolgen auf einer Länge von ca. 90 m Einschnitte mit Neigungen von max. 2 : 3. Das anfallende Material wird für die Anpassung der Querneigung (Auffüllung bestehender Mulden) vor Ort wieder eingebaut. Im unteren Bereich des Zufahrtsbereiches erfolgt ebenso die Auffüllung bestehender Mulden / Senken. Für die gegenständlichen Verbesserungen erfolgen dadurch Massenbewegungen von ca m³. Wie bereits angeführt wurde die Teilfläche 1 im Massenausgleich konzipiert, wodurch Materialtransporte weitestgehend vermieden werden können. Teilfläche 2 Bei der projektierten Teilfläche 2 erfolgt die Entschärfung eines Einfahrtsbereiches. Derzeit können Skifahrer welche die Abfahrt Knorren passieren über einen Verbindungs-Skiweg in die Abfahrt Lärchwald abzweigen. Hierbei kommt es aufgrund der bestehenden schmalen Pistenbreite zu einer potentiellen Gefahrenstelle. Die Teilfläche 2 sieht daher eine Aufweitung dieses Ausfahrts- bzw. Einfahrtsbereiches vor. Die Abfahrt Knorren bietet vor allem für geübte Skifahrer ein attraktives Fahrerlebnis. Des Weiteren kann der Horberg über die Abfahrt Knorren mittels mehrerer Varianten skitechnisch befahren werden. Der gegenständliche Skiweg stellt dabei die Anbindung zur Horbergbahn, dem Tappenalmlift, dem Schneekarlift und dem Lärchwaldlift dar. Aufgrund der hohen Dichte an Anbindungen gilt die bereits erwähnte Abzweigung als hoch frequentierter Pistenabschnitt. Die Entschärfung dieser Engstelle erfolgt mittels einer Aufweitung des Einfahrtsbereiches. Somit kann sowohl der Fahrfluss der Skifahrer aufrecht erhalten bleiben, als auch mehr Platz geschaffen und etwaige Kollisionen weitestgehend vermieden werden. Für die angesprochenen Verbesserungen sind geringfügige Erdbauarbeiten (Abtrag einer bestehenden Kuppe mit ca. 10 m³) und einzelne en bzw. Entsteinungen vorgesehen. Teilfläche 3 Die projektierte Teilfläche 3 setzt sich aus mehreren kleinen Teilbereichen zusammen und sieht dabei Verbesserungen auf der bestehenden Abfahrt Lärchwald (Rote Piste Nr. 31/a und Nr. 31/1) vor. Die beiden genannten Pistenabschnitte können aufgrund einzelner Baumgruppen derzeit nur getrennt skitechnisch befahren und präpariert werden. Durch die derzeit unübersichtliche Einbindung des schmalen Skiweges direkt in den Steilhang liegt derzeit eine Gefahrenstelle vor. Für die Pistenadaptierung erfolgt dabei der Abtrag einer Kuppe oberhalb des bestehenden Fahrweges. Mit dem anfallenden Material werden mehrere kleine Mulden vor Ort aufgefüllt und die Querneigung somit den bestehenden Pistenverhältnissen angepasst. Im unteren Abschnitt der Teilfläche 3 erfolgt die einer Baumgruppe welche die Piste derzeit in 2 Bereiche unterteilt. Der Ausfahrtsbereich wurde dabei mittels kleinflächiger Eingriffe (Einschnitte und Böschungen mit Neigung 2 : 3) im Massenausgleich konzipiert. Aufgrund der hoch frequentierten Nutzung dieser Abfahrt werden durch diese Verbreiterung mögliche Kreuzungsströme von Skifahrern reduziert und der vorliegende Gefahrenbereich wesentlich entschärft. Des Weiteren wird durch den Entfall der einzelnen Baumgruppen der Aufwand für die
4 - 4 - Präparierung (derzeit erschwertes Aufbringen von technischem Schnee in den Pistenbereichen Nr. 31/1) erheblich gesenkt. Oberflächenentwässerung Durch die geplanten skitechnischen Verbesserungsmaßnahmen verändert sich das Abflussverhalten der in Anspruch genommenen Flächen. Daher wurde in Abstimmung mit der WLV (Herr DI Leopold Stepanek) und dem Projektsgeologen (Herr Mag. Wolfram Mostler) ein Konzept für die zusätzlich anfallenden Oberflächenwässer ausgearbeitet. Für die Ableitung der Oberflächenwässer sind im Projekt Entwässerungsmaßnahmen vorgesehen. Für die Bewertung und Bemessung der projektierten Teilflächen 1 bis 3 wurden die bestehenden Abflüsse bei einem hundertjährigen Bemessungsniederschlag (HQ100) mit einer Regendauer von 30 Minuten mit den Abflüssen nach Umsetzung des Projekts gegenübergestellt. Für die Ermittlung der Abflüsse wurde ein Blockregenereignis angesetzt und mittels Abflussbeiwerten die Oberflächenwässer ermittelt (siehe Anhang IA). Im Bereich der Teilflächen 1 und 3 werden die zusätzlichen Oberflächenwässer vor Ort über Sickerrigole in der Piste versickert. Lediglich bei der Teilfläche 2 ist eine Retention aus geologischer Sicht erforderlich. Wie bereits zuvor erwähnt wurden dabei in Absprache mit der WLV folgende Abflussbeiwerte für die geänderten Bodenverhältnisse angesetzt: Wald / Heide ohne Erdbau: 10 %-> 50% Wald / Heide mit Erdbau: 10 %-> 75 % Mischfläche mit Erdbau: 30 %-> 75 % Erdbau ohne : 50 %-> 75 % Beckenversiegelung: 50 %-> 100 % Die einzelnen Vegetationstypen wurden aus der Vegetationskartierung vom Projektsökologen (Herr DI Werner Tiwald) übernommen. Durch die gesetzten Maßnahmen werden sämtliche Erhöhungen der Oberflächenwässer aus dem Projekt kompensiert, sodass durch die Umsetzung der Maßnahmen keine Verschlechterung der Oberflächenwassersituation bei einem Starkregenniederschlag HQ100 und einer Regendauer von 30 Minuten gegeben ist.
5 - 5 - saufstellung GrSt. EZ Nutzung Eigentümer bestockt/ befristete unbefristete Nr unbestockt 1190/1 39 Wald Österreichische Bundesforste unbestockt Pummergasse Purkersdorf p.a. Forstbetrieb Unterinntal Brixentalerstraße Hopfgarten im Brixental Wald Andreas Wechselberger (5/8) unbestockt 747 Stumpfau Mayrhofen Thomas Wechselberger (3/8) Unterstockach Schwendau Summe sfläche auf unbestockten Flächen 4400 m² unbefristet GrSt. EZ Nutzung Eigentümer bestockt/ befristete unbefristete Nr unbestockt 1190/1 39 Wald Österreichische Bundesforste bestockt 378 Pummergasse Purkersdorf p.a. Forstbetrieb Unterinntal Brixentalerstraße Hopfgarten im Brixental Wald Andreas Wechselberger (5/8) bestockt Stumpfau Mayrhofen Thomas Wechselberger (3/8) Unterstockach Schwendau
6 /1 7 Alpe Andreas Wechselberger (5/8) bestockt 419 Stumpfau Mayrhofen Thomas Wechselberger (3/8) Unterstockach Schwendau Summe sfläche auf bestockten Flächen 2783 m² unbefristet Summe sfläche auf bestockten und unbestockten Flächen: m 2 Somit sind in Summe m² unbefristete (dauernde) sflächen für das Einreichprojekt 2017 für die skitechnischen Verbesserungsmaßnahmen Lärchwald - Knorren erforderlich. Flächeninanspruchnahme Die Gesamtfläche der Geländeveränderungen (inkl. en) beträgt m². Rund 52 % bzw m² befinden sich auf bestehenden, zum größten Teil bereits überformten, Pistenflächen. Geländeveränderungen (inkl. en) außerhalb der bestehenden Pistenflächen werden daher auf einer Fläche von m2 vorgenommen. Zusätzlich sind geringe Inanspruchnahmen für die Oberflächenentwässerungen vorgesehen. Diese werden seitens der geologischen Bauaufsicht vor Ort festgelegt. Die Flächeninanspruchnahme liegt zum größten Teil auf bereits überformten bzw. durch dieses Projekt berührten Flächen. Die zusätzlichen Flächeninanspruchnahmen (für Oberflächenentwässerung) auf nicht überformten Gelände werden mit rd. 530 m² abgeschätzt. Für das gegenständliche Einreichprojekt werden die nachstehenden angeführten neuen UVP-relevanten Flächen (Geländeveränderungen inkl. en) beansprucht: UVP-relevante Flächeninanspruchnahme für Einreichprojekt m² (bzw. 0,73 ha) Vom gegenständlichen Vorhaben sind die Gpn. 1190/1, 1191 und 1192, alle KG Schwendau, betroffen. Über diesen Antrag wird eine mündliche Verhandlung durchgeführt. Datum: DIENSTAG, Zeit: Uhr Ort: Talstation Ahornlift der Mayrhofner Bergbahnen AG
7 - 7 - Es wird darauf hingewiesen, dass die Verhandlung, abgesehen vom Anschlag in der Marktgemeinde Mayrhofen, auch durch Anschlag an der Amtstafel und an der elektronischen Amtstafel unter (siehe Kundmachungen) der Bezirkshauptmannschaft Schwaz kundgemacht wurde. Bitte bringen Sie zur Verhandlung diese Verständigung mit. Hinweis auf sonst erforderliche Unterlagen finden Sie auf der Rückseite neben Ihrem Namen. Sie können selbst kommen oder einen Vertreter entsenden. Der Vertreter muss mit der Sachlage vertraut, voll handlungsfähig und bevollmächtigt sein. Von einer Vollmacht können wir allerdings absehen, wenn Sie durch Familienmitglieder (Haushaltsangehörige, Angestellte oder Funktionäre von Organisationen), die uns bekannt sind, vertreten werden und kein Zweifel an deren Vertretungsbefugnis besteht. Es steht Ihnen auch frei, gemeinsam mit Ihrem Vertreter zu kommen. Sie können in folgende Pläne und sonstige Behelfe Einsicht nehmen: Projektsunterlagen Ort der Einsichtnahme Zeit Marktgemeindeamt Mayrhofen Als Antragsteller beachten Sie bitte, dass die Verhandlung in Ihrer Abwesenheit durchgeführt oder auf Ihre Kosten vertagt werden kann, wenn Sie die Verhandlung versäumen (Ihr Vertreter diese versäumt). Wenn Sie aus wichtigen Gründen - z.b. Krankheit oder Urlaubsreise - nicht kommen können, teilen Sie uns dies sofort mit, damit wir allenfalls den Termin verschieben können. Die sonstigen Parteien werden darauf hingewiesen, dass sie ihre Stellung als Partei verlieren, soweit sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erheben. Rechtsgrundlage: 40 bis 42 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes I. Öffentliche Bekanntmachung durch Anschlag an der Amtstafel II. Öffentliche Bekanntmachung an der elektronischen Amtstafel unter (siehe Kundmachungen). Für den Bezirkshauptmann: Mag. Gasser Für die Richtigkeit der Ausfertigung: (Peer)
Erläuterungsbericht. zu den wasserrechtlichen Unterlagen
Unterlage 13.1 zu den wasserrechtlichen Unterlagen Planfeststellung Kreisstraße ED 18 St 2086 (Lappach) B 15 (St. Wolfgang) Ausbau nördlich Sankt Wolfgang ED 18 Bau-km 0+000 bis Bau-km 0+577 ED 18_100_2,706
Mehr30403-202/1521/5-2013 04.03.2013 5600 ST.JOHANN IM PONGAU BETREFF FAX +43 6412 6101 6219
F ü r u n s e r e n P o n g a u! BEZIRKSHAUPTMANNSCHAFT ST. JOHANN IM PONGAU ZAHL (Bitte im Antwortschreiben anführen) DATUM HAUPTSTRASSE 1 30403-202/1521/5-2013 04.03.2013 5600 ST.JOHANN IM PONGAU BETREFF
MehrBESCHEID SPRUCH RECHTSMITTELBELEHRUNG
Amt der Tiroler Landesregierung Amtssigniert. SID2014091036265 Informationen unter: amtssignatur.tirol.gv.at Abteilung Umweltschutz Rechtliche Angelegenheiten Dr. Anita Handler Telefon +43(0)512/508-3477
MehrBetrifft: Neuregelung der Kinderzulage ab 1. September 1996; Rundschreiben NEUREGELUNG DER KINDERZULAGE. Allgemeines
A- 1014 Wien, Ballhausplatz 2 Tel. (0222) 531 15/0 REPUBLIK ÖSTERREICH BUNDESKANZLERAMT Telex-Nr. 1370 DVR: 000019 GZ 921.402/1-II/A/1/96 An die Österreichische Präsidentschaftskanzlei die Parlamentsdirektion
MehrZAHL (Bitte im Antwortschreiben anführen) DATUM STADTPLATZ 1. BETREFF Fax +43 6542 760 6719
Frau Hildegard Bacher Brucker Bundesstraße 39 5700 Zell am See F ü r u n s e r e n P i n z g a u! BEZIRKSHAUPTMANNSCHAFT ZELL AM SEE ZAHL (Bitte im Antwortschreiben anführen) DATUM STADTPLATZ 1 30602-152/827/26-2014
MehrSkifahrerstromanalyse
Skifahrerstromanalyse Wichtig bei der Neuprojektierung von Skiabfahrten und Aufstiegshilfen ist die Kenntnis der Leistungsfähigkeit der bestehenden Anlagen, da mit diesen Daten bereits in der Planungsphase
MehrBUC Immobilien GmbH Areal Makartstraße Pforzheim. Regenwasserbeseitigungskonzept
BUC Immobilien GmbH Regenwasserbeseitigungskonzept bei Einhaltung der Grundwasserneubildung ERLÄUTERUNGSBERICHT MIT BERECHNUNGEN Hügelsheim, Juli 2013 WALD + CORBE Infrastrukturplanung GmbH Vers V/13PF
MehrFür das Berchtesgadener Land gelten folgende Vereinbarungen:
Für das Berchtesgadener Land gelten folgende Vereinbarungen: Allgemeine Hinweise: Aufstiege und Abfahrten erfolgen auf eigenes Risiko. Die Pisten sind außerhalb der Öffnungszeiten d.h. vor Öffnung der
MehrB e g r ü n d u n g. zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 05/003 - Westlich Leuchtenberger Kirchweg Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB
B e g r ü n d u n g zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 05/003 - Westlich Leuchtenberger Kirchweg Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB Stadtbezirk 5 - Stadtteil Lohausen 1. Örtliche Verhältnisse Das etwa
MehrK 7905 / K 7910 Beseitigung der schienengleichen Bahnübergänge zwischen Lanzenhofen und Herrot
K 7905 / K 7910 Beseitigung der schienengleichen Bahnübergänge zwischen Lanzenhofen und Herrot Das Straßenbauamt des Landkreises, die Stadt Leutkirch und die Gemeinde Kißlegg haben am 8. April 2013 bei
MehrSkitouren in der Ski- und Naturarena Kärnten www.naturarena.com. Nassfeld, Gail-, Gitsch-, Lesachtal, Weissensee
Skitouren in der Ski- und Naturarena Kärnten www.naturarena.com Nassfeld, Gail-, Gitsch-, Lesachtal, Weissensee Schitour auf den Gemskofel (1 m) Schöne, nicht allzu schwierige Gipfeltour mit lohnender
MehrIHR NUTZEN. Allgemeines. Tel.: +43 / 662 / Fax.: +43 / 662 /
Allgemeines Wir als GEOTOUREN.AT sehen es als unsere Aufgabe an, Nutzen für unsere Zielgruppen zu erzeugen. Daraus resultieren die Entwicklung von Anwenderorientierten technischen Lösungen, die ein optimales
MehrUS 4A/2010/14-97b Wien, am 30. April 2013
A-1010 Wien, Stubenbastei 5 REPUBLIK ÖSTERREICH Umweltsenat Tel. : (01) 515 22-2116 Fax : (01) 515 22-7122 e-mail : post@umweltsenat.gv.at Internet : www.umweltsenat.at DVR : 0775517 US 4A/2010/14-97b
MehrInnsbruck Stadt... 1 Imst... 2 Lienz... 3 Reute... 4 Landeck... 5 Kufstein... 6 Kitzbühel... 7 Schwaz... 8 Innsbruck Land... 9
Informationen zur Eintragung der Partnerschaften nach dem EPG in den Bezirken Tirols Für eine schnelle Navigation können einfach die Bezirksnamen im folgenden Inhaltsverzeichnis angeklickt werden. Die
MehrAMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN
AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN Jahrgang 19 Amtliche Bekanntmachung der Stadt Leichlingen Inhaltsverzeichnis 39 Planaufstellung zur Maßnahme Betrieb der Wasserkraftanlage Auer Kotten in Solingen-Widdert
Mehre j n b Köln Bonn Airport
Bürgerinformationsveranstaltung zum Planfeststellungsverfahren des Flughafens Köln Bonn (frühe Öffentlichkeitsbeteiligung nach 25 Abs.3 VwVfG) HERZLICH WILLKOMMEN! Februar 2016 Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung
MehrINHALTSVERZEICHNIS (durch Klicken auf einen Unterpunkt des Inhaltsverzeichnisses gelangen Sie an die entsprechende Stelle im Amtsblatt)
Nr. 06 Jahrgang 111 Mittwoch, 03. Juni 2015 INHALTSVERZEICHNIS (durch Klicken auf einen Unterpunkt des Inhaltsverzeichnisses gelangen Sie an die entsprechende Stelle im Amtsblatt) Geschäftsordnung für
MehrGesetz, mit dem das Wiener Tierschutz- und Tierhaltegesetz geändert wird. Artikel I
Gesetz, mit dem das Wiener Tierschutz- und Tierhaltegesetz geändert wird Der Wiener Landtag hat beschlossen: Artikel I Das Wiener Tierschutz- und Tierhaltegesetz, LGBl. für Wien Nr. 39/1987, zuletzt geändert
MehrGEMEINDE MERTINGEN FREISTAAT BAYERN, LKR DONAU-RIES FUGGERSTRAßE 5, 86690 MERTINGEN VORHABEN:
FREISTAAT BAYERN, LKR DONAU-RIES GEMEINDE MERTINGEN FUGGERSTRAßE 5, 86690 MERTINGEN VORHABEN: 7. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES IM PARALLELVERFAHREN MIT DER 1. ÄNDERUNG DES VORHABENBEZOGENEN BEBAUUNGSPLANES
MehrLEADER Projektdatenblatt
LEADER Projektdatenblatt Projektname: 1. Angaben zum Projektträger Träger Ansprechpartner Anschrift Telefon Email Weitere Kooperationspartner 2. Projektbeschreibung Zeitplan/ Umsetzung (Monat/ Jahr) Projektbeginn:
MehrErstes Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes
Bundesrat Drucksache 392/13 BRFuss 17.05.13 Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages Vk Erstes Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes Der Deutsche Bundestag hat in seiner 240. Sitzung
MehrGEMEINDE GEMMRIGHEIM. Baugesuche. a) Rückbau bestehende Pflasterfläche und Herstellung Pufferlagerfläche, Neckarwestheimer Straße, Flst.
GEMEINDE GEMMRIGHEIM Vorlage Nr.: 25/2015 Baugesuche AZ: 632.201; 632.203 Datum: 20.04.2015 a) Rückbau bestehende Pflasterfläche und Herstellung Pufferlagerfläche, Neckarwestheimer Straße, Flst. 2330 1.
MehrWolfram W. Wiedenbeck 0221 / 99 20 93 27 Paul-Nießen-Straße 54. 50969 Köln Datum: Auftrag
Auftraggeber: Name, Vorname: Straße: PLZ, Ort: Name, Vorname: Straße: PLZ, Ort: Name, Vorname: Straße: PLZ, Ort: Auftragnehmer: Sachverständigenbüro zurück per Post oder Fax: Wolfram W. Wiedenbeck 0221
MehrBeilage Nr. 23/2006 LG /0001 ENTWURF. eines Gesetzes, mit dem das Wiener Pflegegeldgesetz WPGG geändert wird
Beilage Nr. 23/2006 LG 01950-2006/0001 ENTWURF eines Gesetzes, mit dem das Wiener Pflegegeldgesetz WPGG geändert wird Entwurf: Gesetz, mit dem das Wiener Pflegegeldgesetz WPGG geändert wird Der Wiener
MehrAuftrag. Die Haftung des Sachverständigen ist auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz beschränkt.
Auftraggeber: Name, Vorname: Straße: PLZ, Ort: Auftragnehmer: Sachverständigenbüro zurück per Post oder Fax: Nico Gallandt 04158 881070 Roseburger Str. 10 21514 Güster Auftrag Datum: zur Erstellung einer
MehrDie diesen Aktionärsrechten zugrunde liegenden Regelungen des Aktiengesetzes lauten wie folgt:
HINWEISE ZU DEN RECHTEN DER AKTIONÄRE GEMÄß 122 ABS. 2, 126 ABS. 1, 127 UND 131 ABS. 1 AKTG In der Einberufung zur Hauptversammlung finden sich bereits im Abschnitt Teilnahmebedingungen Hinweise zu den
MehrSachverständigenbüro Wolfram W. Wiedenbeck. Paul-Nießen-Straße 54 Fax: 0221 / Auftrag
Auftraggeber: Name, Vorname: Straße: PLZ, Ort: Auftragnehmer: Sachverständigenbüro Wolfram W. Wiedenbeck per Post oder Fax: Paul-Nießen-Straße 54 Fax: 0221 / 99 20 93 27 50969 Köln Auftrag Datum: zur Erstellung
MehrAufnahmeprüfungsordnung
Aufnahmeprüfungsordnung der Hochschule für Künste Bremen für den Studiengang Digitale Medien BA (Mediengestaltung) Der Rektor der Hochschule für Künste hat am 02. Juni 2008 gemäß 110 Abs. 3 des Bremischen
MehrZum Antrag auf Aufnahme eines weiteren Vertragspartners in den Mietvertrag
Merkblatt Zum Antrag auf Aufnahme eines weiteren Vertragspartners in den Mietvertrag Für eine Aufnahme eines weiteren Mietvertragspartners in den laufenden Mietvertrag benötigen Sie die Zustimmung des
MehrFür alle Fragen zur Verwendung des ÖTSV-Logo wenden Sie sich bitte an ÖTSV- Communications:
ÖTSV-LOGO CI-RICHTLINIEN ZUR VERWENDUNG Für alle Fragen zur Verwendung des ÖTSV-Logo wenden Sie sich bitte an ÖTSV- Communications: communications@oetsv.at DAS ÖTSV-LOGO Das ÖTSV-Logo steht in 2 Varianten
MehrMerkblatt für Information und Kommunikation über geförderte Vorhaben durch das OP EFRE NRW
Merkblatt für Information und Kommunikation über geförderte Vorhaben durch das OP EFRE NRW 2014-2020 Jeder, der für die Umsetzung eines Vorhabens Unterstützung aus dem EFRE erhält, ist dazu verpflichtet,
MehrBeschlussvorlage. Betrifft: Baureifmachung der Gewerbegrundstücke am Tichauer Weg
Beschlussvorlage Betrifft: Baureifmachung der Gewerbegrundstücke am Tichauer Weg Beschlussdarstellung: Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Liegenschaften beschließt die Mittelbereitstellung
MehrÖffentliche Bekanntmachung
Öffentliche Bekanntmachung Einleitung der Umlegung Am Roeser Weg gemäß 50 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl I S. 2414) in seiner jeweils geltenden
MehrINFORMATION ZUM VERTRIEB VON EU-AIF IN ÖSTERREICH ( 31 AIFMG/ART. 32 AIFMD)
INFORMATION ZUM VERTRIEB VON EU-AIF IN ÖSTERREICH ( 31 AIFMG/ART. 32 AIFMD) Stand: 17. März 2014 STAND 17.03.2014 SEITE 1 INHALTSVERZEICHNIS EINLEITENDE BEMERKUNGEN... 3 I. VORAUSSETZUNGEN FÜR DEN VERTRIEB
MehrZwischen der Stadt Treuchtlingen, vertreten durch den Ersten Bürgermeister, Herrn Werner Baum. und
Zwischen der Stadt Treuchtlingen, vertreten durch den Ersten Bürgermeister, Herrn Werner Baum und dem Personalrat bei der Stadt Treuchtlingen, vertreten durch den Vorsitzenden, Herrn Walter Meyer wird
MehrIhr kostenloser Eintrag im Sprengnetter-Sachverständigenverzeichnis
Ihr kostenloser Eintrag im Sprengnetter-Sachverständigenverzeichnis Wollen auch Sie im Internet vertreten sein? Dann füllen Sie noch heute das beiliegende Antragsformular aus und schicken dieses an die
MehrGesetz zur Änderung von bau- und enteignungsrechtlichen Vorschriften sowie der Baumschutzverordnung
BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 18/1355 Landtag 18. Wahlperiode 22.04.2014 Mitteilung des Senats vom 22. April 2014 Gesetz zur Änderung von bau- und enteignungsrechtlichen Vorschriften sowie der Baumschutzverordnung
MehrVERKEHRSTECHNISCHES GUTACHTEN
BILLA AG Industriezentrum NÖ Süd Straße 3 Objekt 16 A-2355 Wiener Neudorf VERKEHRSTECHNISCHES GUTACHTEN ERWEITERUNG BILLA-MARKT SCHWARZACH im PONGAU Anbindung an L274 Salzburger Straße ca. km 2,10 Erstellt
MehrRichtlinien für die Bearbeitung von Recherchen zum Stand der Technik und Gutachten zur Neuheit und Erfindungseigenschaft
Richtlinien für die Bearbeitung von Recherchen zum Stand der Technik und Gutachten zur Neuheit und Erfindungseigenschaft (Basis: PatG 1970, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr.126/2013)
MehrNützliches beim Umgang mit dem Antrag auf Kostenübernahme im Rehabilitationssport
Nützliches beim Umgang mit dem Antrag auf Kostenübernahme im Rehabilitationssport Einen Antrag auf Kostenerstattung für den Reha-Sport richtig ausfüllen Seite: 1 Worauf beim Ausfüllen des Antrages zu achten
MehrInhalt der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Leverkusen vom
Inhalt der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Leverkusen vom 18.11.2015 Planfeststellung nach dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG) in Verbindung mit dem Verwaltungsverfahrensgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen
MehrMD-VD /11 Wien, 26. Mai 2011
19/SN-284/ME XXIV. GP - Stellungnahme zu Entwurf (elektr. übermittelte Version) 1 von 5 Amt der Wiener Landesregierung Dienststelle: Magistratsdirektion Geschäftsbereich Recht Verfassungsdienst und EU-Angelegenheiten
MehrBotschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat B 164
Botschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat B 164 zum Entwurf eines Dekrets über einen Sonderkredit für den Ausbau der linksufrigen Zuflüsse zur Kleinen Emme entlang der K 10 in den Gemeinden Malters
MehrGemeinde Schwarzenberg am Böhmerwald. Lfd.Nr. 2/2013 Nr. 18 (2009-2015) Seite 1 VERHANDLUNGSSCHRIFT
Gemeinde Schwarzenberg am Böhmerwald Pol. Bezirk Rohrbach, Oberösterreich Lfd.Nr. 2/2013 Nr. 18 (2009-2015) Seite 1 VERHANDLUNGSSCHRIFT über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Schwarzenberg
Mehr3.5. BAUTREPPEN UND BAULEITERN. aus Aluminium
3 3.5. BAUTREPPEN UND BAULEITERN aus Aluminium SICHERHEITSTECHNIK 3 BAUTREPPEN UND BAULEITERN AUS ALUMINIUM ALLGEMEIN Allgemeines: Dient als sicherer Auf- und Abstieg auf Baustellen Zur wirtschaftlichen
MehrMuster-Richtlinien über Flächen für die Feuerwehr. Fassung Februar 2007
Muster-Richtlinien über Flächen für die Feuerwehr Fassung Februar 2007 (zuletzt geändert durch Beschluss der Fachkommission Bauaufsicht vom Oktober 2009) Zur Ausführung des 5 MBO wird hinsichtlich der
MehrZum Umgang mit Darstellungen in Flächennutzungsplänen soll folgende Regelung aufgenommen werden:
Planungsrechtliche Einschätzung des Gesetzentwurfes zur Änderung der Bay. Bauordnung (BayBO) vom 09.04.2014 Ausfüllung der Länderöffnungsklausel für die Regelung der Abstände von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung
MehrPlanung, Technik und Umwelt Umweltmanagement
Planung, Technik und Umwelt Umweltmanagement Planung, Technik und Umwelt Abt. Umweltmanagement Hauptstraße 1-5 Neues Rathaus A-4041 Linz Für Rückfragen: Tel: +43 (0)732/7070-3973 Fax: +43 (0)732/7070-543973
MehrBildung von Regionalleitstellen im Land Brandenburg. Ministerium des Innern Abteilung IV
Rechtsgrundlage Mit dem vom Landtag am 24. Mai 2004 beschlossenen Gesetz zur Neuordnung des Brand- und Katastrophenschutzrechts (Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz BbgBKG) wurde das
Mehrabcd abc LRQA Webinar DIN SPEC 91020 der neue Standard zum Betrieblichen Gesundheitsmanagement
LRQA Webinar DIN SPEC 91020 der neue Standard zum Betrieblichen Gesundheitsmanagement Datum: Mittwoch, 13. Juni 2012 Uhrzeit: 12.00 Uhr (Dauer: ca. 45 Minuten) Referent: Dr. Martin Kaminski, proproduction
MehrEntgeltbestimmungen für ISDN = Entgeltbestimmungen für ISDN Kombiline (EB ISDN = EB ISDN Kombiline)
Entgeltbestimmungen für ISDN = Entgeltbestimmungen für ISDN Kombiline (EB ISDN = EB ISDN Kombiline) Diese Entgeltbestimmungen gelten ab 15. August 2004. Die am 22. Mai 2004 veröffentlichten EB ISDN werden
MehrPflichten der Eigentümer und Besitzer von Grundstücken und Gebäuden neu geregelt
Pflichten der Eigentümer und Besitzer von Grundstücken und Gebäuden neu geregelt Sehr geehrter Besitzer eines neu errichteten Gebäudes, ich nehme Bezug auf diverse Veröffentlichungen in den Amtsblättern
MehrGemeinde Taufkirchen (Vils) 58. Änderung des Flächennutzungsplans
Gemeinde Taufkirchen (Vils) Landkreis Erding 58. Änderung des Flächennutzungsplans "Änderung und Erweiterung der Campingplatzanlage Lain Bereich 3 a und 3 b" Begründung Max Bauer, Landschaftsarchitekt,
MehrRecht und Sicherheit im Schneesport DSV-Grundstufe Trainer-C Breitensport - Schneelehrgang -
Recht und Sicherheit im Schneesport DSV-Grundstufe Trainer-C Breitensport - Schneelehrgang - Inhalt Die FIS-Regeln Geltungsbereich 10 FIS-Regeln Rechte und Pflichten des Übungsleiters Beispiele Die FIS-Regeln
MehrSonstige Marktregeln Strom
Sonstige Marktregeln Strom Kapitel 11 Datenformat zur Übermittlung von Verbrauchsdaten intelligenter Messgeräte vom Netzbetreiber an den Lieferanten gemäß 2 DAVID-VO Version 1.0 Dokumentenhistorie Version
MehrMitteilung zur Kenntnisnahme
17. Wahlperiode Drucksache 17/2404 30.07.2015 Mitteilung zur Kenntnisnahme Einführung einer Erhebungsmatrix für Funkzellenabfragen Bessere statistische Erfassung von Daten für echte parlamentarische Kontrolle
MehrVolle Vorfluter Regenwassermanagement
Volle Vorfluter Regenwassermanagement DI Ernst-Christian Kurz, 23.9.2010 Grafenwörth an der Donau Hochwasser 2002 St. Pölten 1870 St. Pölten 2005 Vorbeugender Hochwasserschutz ist klare Trennung zwischen
MehrDer Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Aus den Augen, aus dem Sinn Informationen zur Umsetzung des Vorab-Widerspruchs gegen Abbildungen Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Inhalt 1. Vorbemerkung.. Seite 2 2.
MehrDer Antrag ist einzureichen bei der
Eingang: Antrag auf Erteilung weiterer Ausfertigungen / beglaubigten Kopien für die bestehende Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr ( 3 Abs. 1 GüKG) Gemeinschaftslizenz (Art. 4 VO (EG) Nr.
MehrFeuerwehrzufahrten, Aufstell- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr Hinweise und Empfehlungen
Feuerwehrzufahrten, Aufstell- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr Hinweise und Empfehlungen 1. Allgemeines Für Rettungs- und Brandbekämpfungsmaßnahmen halten die Feuerwehren Fahrzeuge und Geräte von
MehrBewerbungsformular zur Bewerbung um eine konkret ausgeschriebene Kassenplanstelle
Bewerbungsformular zur Bewerbung um eine konkret ausgeschriebene Kassenplanstelle Ich bewerbe mich um die ausgeschriebene Kassenplanstelle für einen Ärztin/Arzt für Allgemeinmedizin/ Fachärztin/Facharzt
Mehrentsprechend den Allgemeinen Bedingungen der Wiener Erdgasspeicher GmbH (WESp) für den Speicherzugang abgeschlossen zwischen
V E R T R A G entsprechend den Allgemeinen Bedingungen der Wiener Erdgasspeicher GmbH (WESp) für den Speicherzugang ÜBER DIE ABDECKUNG VON VERBRAUCHSSPITZEN VON PROGNOSEKUNDEN DER WESP abgeschlossen zwischen
MehrExposé für ein Immobilienangebot Franziskanerstr. 8 in Dortmund
Exposé für ein Immobilienangebot Franziskanerstr. 8 in 44143 Dortmund Assindia Maklerbüro für Immobilien Kaninenberghöhe 8 D-45136 Essen Telefon: (0201) 899 419-0 Telefax: (0201) 899 419-19 E-Mail: info@amb-essen.com
Mehrdes Gemeindevorstandes Trin zur Gemeindeversammlung vom Dienstag, 25. März 2014, 20.15 Uhr im "Saal des Ringel" in Trin
Botschaft des Gemeindevorstandes Trin zur Gemeindeversammlung vom Dienstag, 25. März 2014, 20.15 Uhr im "Saal des Ringel" in Trin Sehr geehrte Stimmbürgerinnen Sehr geehrte Stimmbürger Zu den nachstehenden
MehrHandbuch Veröffentlichung des Ergebnisses von Vergabeverfahren, welche mittels telematischem System abgewickelt wurden
Informationssystem für Öffentliche Verträge Handbuch Veröffentlichung des Ergebnisses von Vergabeverfahren, welche mittels telematischem System abgewickelt wurden Vers. 2013-07 DE AUTONOME PROVINZ BOZEN
MehrReferat für Arbeit und Wirtschaft Tourismusamt Veranstaltungen
Telefon: 16-30291 Telefax: 16-30222 Hans Spindler Referat für Arbeit und Wirtschaft Tourismusamt Veranstaltungen Oktoberfest 2006; o Zulassung des Bayer. Sportschützenbundes und der Armbrustschützengilde
MehrOrdnung der Fachingenieure der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt
Ordnung der Fachingenieure der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt 1 Grundlagen (1) Fachingenieure der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt müssen Mitglied oder Pro- Forma-Mitglied der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt
MehrÖffentliche Bekanntmachung gemäß 10 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) Antrag der Firma Josef Dreps, Dalheimer Straße 80, 34431 Marsberg
Öffentliche Bekanntmachung gemäß 10 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) Antrag der Firma Josef Dreps, Dalheimer Straße 80, 34431 Marsberg Die Firma Josef Dreps mit Sitz in 34431 Marsberg, Dalheimer
MehrBEZIRKSHAUPTMANNSCHAFT GMÜND Fachgebiet Gesundheitswesen 3950 Gmünd, Schremser Straße 8
BEZIRKSHAUPTMANNSCHAFT GMÜND Fachgebiet Gesundheitswesen 3950 Gmünd, Schremser Straße 8 GDG3-A-0812/002 u. /003 Kennzeichen (bei Antwort bitte angeben) Beilagen E-Mail: gesundheit.bhgd@noel.gv.at Fax:
MehrMarktgemeinde Rappottenstein 3911 Rappottenstein 24 Tel. 02828/8240-0 Fax 8240-4 P R O T O K O L L
Marktgemeinde Rappottenstein 3911 Rappottenstein 24 Tel. 02828/8240-0 Fax 8240-4 P R O T O K O L L Rappottenstein, am 09.12.2013 über die öffentliche bzw. ab TOP 14 nicht öffentliche Sitzung des Gemeinderates
MehrGebührensatzung. für die Städtischen Kindertagesstätten und für die Kindertagespflege in der Stadt Flensburg
Gebührensatzung für die Städtischen Kindertagesstätten und für die Kindertagespflege in der Stadt Flensburg Präambel: Aufgrund 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung
MehrWintersport und die Gefahren für die Natur
Wintersport und die Gefahren für die Natur Winterzeit Wir befinden uns mitten im Winter. Es wird kälter, der Schnee kommt und die Tage werden kürzer. Das Landschaftsbild verändert sich: Die Bäume haben
MehrK U N D M A C H U N G
Amt der Tiroler Landesregierung Amtssigniert. SID2014061046306 Informationen unter: amtssignatur.tirol.gv.at Seilbahnrecht Dr. Georg Zepharovich Telefon +43(0)512/508-2430 Fax +43(0)512/508-2435 seilbahnrecht@tirol.gv.at
MehrWirtschaftsförderungsprogramm des Landes Tirol
Wirtschaftsförderungsprogramm des Landes Tirol Tiroler Privatzimmerförderung De-minimis-Beihilfe gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1998/2006 der Kommission vom 15. Dezember 2006 über die Anwendung der Artikel
Mehr2-22. Satzung vom über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme an Angeboten der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich
2-22 Satzung vom 24.06.2008 über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme an Angeboten der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich Stand: August 2008 2 Satzung vom 24.06.2008 über die Erhebung
MehrBetrieblichen Abwassereinleitung
BESCHREIBUNG EINER Betrieblichen Abwassereinleitung für: Gastronomiebetriebe und Großküchen mit erforderlichem Fettabscheider 1. Name und Anschrift des Indirekteinleiters/Betreibers Datum: Antragsteller:
MehrFirmenbuch. Jedem Rechtsträger wird im Firmenbuch eine Nummer (die Firmenbuchnummer) zugewiesen, die aus Ziffern und einem Prüfbuchstaben besteht.
Firmenbuch Allgemeines zum Firmenbuch Das Firmenbuch (früher Handelsregister) ist ein öffentliches Verzeichnis, das von den Firmenbuchgerichten in einer Datenbank geführt wird. Es umfasst auch das früher
MehrGroße Kreisstadt Herrenberg Rahmenplan Herrenberg Süd Erschließung Kreuzen und Zwerchweg
Beratende Ingenieure VBI für Verkehrs- und Straßenwesen Rahmenplan Herrenberg Süd Erschließung Kreuzen und Zwerchweg Folienzusammenstellung Stand: 26. März 2015 Dipl.-Ing. Ulrich Noßwitz, Prokurist, Leiter
MehrGemeinde Wettringen KREIS STEINFURT. Flächennutzungsplan Neubekanntmachung Erläuterungstext. gemäß 6 (6) BauGB
Gemeinde Wettringen KREIS STEINFURT Flächennutzungsplan Neubekanntmachung 2016 gemäß 6 (6) BauGB Erläuterungstext Projektnummer: 214295 Datum: 2016-08-18 Gemeinde Wettringen Flächennutzungsplan Neubekanntmachung
Mehr(Text von Bedeutung für den EWR)
25.11.2015 L 307/11 VERORDNUNG (EU) 2015/2173 R KOMMISSION vom 24. November 2015 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 zur Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards gemäß
MehrAntrag auf eine gehobene wasserrechtliche Erlaubnis und Einleiten von Niederschlagswasser in den Irlbach nach 15 WHG WASSERRECHTLICHE ERLAUBNIS
Antrag auf eine gehobene wasserrechtliche Erlaubnis und Einleiten von Niederschlagswasser in den Irlbach nach 15 WHG WASSERRECHTLICHE ERLAUBNIS Bauherr: Gemeinde Straßkirchen Lindenstraße 1 * 94342 Straßkirchen
MehrPlanfeststellungsverfahren. Bauwerksverzeichnis Geländeaufschüttungen mit Entwässerung
m Planfeststellungsverfahren Bauwerksverzeichnis en mit Entwässerung Besteht aus Blatt 1 bis 38 Grünplan Freising, 30. Juli 2007 Grünplan Planfeststellungsverfahren 3.Start- und Landebahn Grünplan Prinz-Ludwig-Straße
MehrWir bedanken uns für die Gelegenheit zur Stellungnahme zu o.g. Entwurf.
Stellungnahme des zum Entwurf des IDW Prüfungsstandards (IDW EPS 840) zur Prüfung von Finanzanlagenvermittlern i.s.d. 34f Abs. 1 Satz 1 GewO nach 24 Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) Wir bedanken
MehrThema: Auskunftsansprüche von Versicherten
Thema: Auskunftsansprüche von Versicherten Information der KBV 224/2011 An die Kassenärztlichen Vereinigungen Rechtsabteilung RA Jürgen Schröder Tel. (030) 40 05 1720 Fax (030) 40 05 27 1720 E-Mail: JSchroeder@kbv.de
MehrBericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 2. Juni 2015
Bericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 2. Juni 2015 In der o.a. Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Gratkorn wurden folgende Beschlüsse gefasst: Festlegung der Zahl der Ausschüsse
MehrAktuelle Informationen zur Arbeitssicherheit. Peter Mayr, WKO Oberösterreich, Umweltservice
Aktuelle Informationen zur Arbeitssicherheit Peter Mayr, WKO Oberösterreich, Umweltservice Inhaltsübersicht Neue bzw. geänderte Vorschriften seit Dezember 2011 Neue Erlässe Abrufbar unter www.arbeitsinspektion.gv.at
Mehrdes Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 369. Sitzung am 15. Dezember 2015
BESCHLUSS des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 369. Sitzung am 15. Dezember 2015 zur Änderung der Beschlüsse des Bewertungsausschusses in seiner 360. Sitzung am 19. August 2015
MehrAntrag auf Erteilung einer Bescheinigung nach dem Auslandstätigkeitserlass
Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung nach dem Auslandstätigkeitserlass über die Freistellung des Arbeitslohns vom Steuerabzug Bitte dem mit zwei Durchschriften einreichen Weiße Felder bitte ausfüllen.
MehrProfil Leistungen Anwendungen Kompetenz Kontakt
Profil Leistungen Anwendungen Kompetenz Kontakt PROFIL Dr. Peter Alfons Haas Diplom-Wirtschaftsingenieur Berater und Coach Jahrgang 1953, verheiratet, 3 Kinder Wohnort: Schöllbronn bei Ettlingen 1980 Promotion
MehrBEKANNTMACHUNG. Lieferauftrag
Seite 1 von 5 BEKANNTMACHUNG Lieferauftrag ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n): Stadt Wolmirstedt August-Bebel-Straße 25 Vergabestelle z. Hd. von Dr. Ringhard
MehrDokument Nr. 4.1/ Stand:
Dokument Nr. 4.1/ 2015-07-14 Stand: 14.07.2015 Vorschläge zur Anpassung der Ersten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft TA
MehrSpeicherung von erneuerbarem Strom durch Wasserstoffeinspeisung in das Erdgasnetz Erhebung des Potentials in Österreich
Speicherung von erneuerbarem Strom durch Wasserstoffeinspeisung in das Erdgasnetz Erhebung des Potentials in Österreich 14. Symposium Energieinnovation Graz DI(FH) Markus Schwarz PMSc. Dr. in Gerda Reiter
MehrKapitel 4 http://www.patentfuehrerschein.de Seite 1
Kapitel 4 http://www.patentfuehrerschein.de Seite 1 4. Kapitel Nachdem wir uns in den vorherigen Kapiteln im Wesentlichen mit den Grundsätzen des Patentrechts sowie mit den Voraussetzungen für die Erteilung
MehrÖrtliche Regendaten zur Bemessung nach Arbeitsblatt DWA-A 138. Regenspende r D(T) [l/(s ha)] für Wiederkehrzeiten
Regen Örtliche Regendaten zur Bemessung Datenherkunft / Niederschlagsstation fiktive Beispieldaten Berlin Spalten-Nr. KOSTRA-Atlas xx Zeilen-Nr. KOSTRA-Atlas yy KOSTRA-Datenbasis 1951-2000 KOSTRA-Zeitspanne
Mehr2 Größe. Object-ID: WLMBTGI. Frei ab sofort!moderne,helle 2-ZimmerWohnung inklusive EBK und Balkon! Boothstraße 3, Berlin
0800 / 673 82 23 support@wunderagent.de +10 Bilder 360 -Tour starten > 945,00 90,0 m² Kaltmiete 2 Größe Zimmer Object-ID: WLMBTGI Frei ab sofort!moderne,helle 2-ZimmerWohnung inklusive EBK und Balkon!
MehrVerbesserungsmaßnahmen für den Schierlings-Wasserfenchel (Oenanthe conioides) im Bereich der Freien und Hansestadt Hamburg 2. Bericht, Dezember 2014
FHH BSU / HPA 18.12.2014 Verbesserungsmaßnahmen für den Schierlings-Wasserfenchel (Oenanthe conioides) im Bereich der Freien und Hansestadt Hamburg 2. Bericht, Dezember 2014 1. Übersicht über die Verbesserungsmaßnahmen
MehrTransaktionen an der Eurex Bonds GmbH
Kapitel III der Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG Transaktionen an der Eurex Bonds GmbH (Eurex Bonds) Stand 08.02.2016 Seite 1 Kapitel III Präambel Präambel Dieses Kapitel III bildet einen integralen
MehrSatzung über Märkte im Markt Ottobeuren
Satzung über Märkte im Markt Ottobeuren (Marktsatzung ) i. d. F. der Änderungssatzung v. 19.4.2010 Der Markt Ottobeuren erlässt nach Art. 23 Satz 1 und 24 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 der Gemeindeordnung folgende
MehrAkademie für betriebliches Entgeltmanagement
Akademie für betriebliches Entgeltmanagement Entgeltmanagement = Personalmanagement Alternative Vergütung Betriebliches Entgeltmanagement Hohe Sozialabgaben und Steuerlasten führen zu immer ungünstigeren
Mehr