Schriftliche Kleine Anfrage

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1 BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 20/ Wahlperiode Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Kazim Abaci (SPD) vom und Antwort des Senats Betr.: Anträge zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse Seit 1. April 2012 ist das sogenannte Anerkennungsgesetz des Bundes (Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen) in Kraft. In der Folge verabschiedete Hamburg mit Wirkung zum 1. August 2012 als erstes Bundesland ein eigenes Gesetz über die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen für landesrechtlich geregelte Berufe. Ziel der Anerkennungsgesetze ist es, im Ausland erworbene Berufsqualifikationen in einem geregelten Verfahren anzuerkennen und damit den schon in Hamburg lebenden Menschen mit Migrationshintergrund eine Beschäftigung im erlernten Beruf zu ermöglichen. Darüber hinaus sind mit den Anerkennungsgesetzen Strukturen geschaffen worden, um Deutschland langfristig attraktiv für Fachkräfte zu machen. In der Jahrespressekonferenz vom stellte die Handelskammer Hamburg als zuständige Stelle der in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden Berufe dar, dass sich seit dem Inkrafttreten des Ankerkennungsgesetzes rund 250 Personen von der Beratungsstelle der Handelskammer haben informieren lassen. 40 Anerkennungsanträge seien gestellt worden. Ich frage den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf Grundlagen von Auskünften der Zentralen Anlaufstelle Anerkennung (ZAA) und der Wohnungsbaukreditanstalt wie folgt: 1. Für welche Berufe besteht eine besondere Notwendigkeit der Anerkennung? Eine besondere Notwendigkeit der Anerkennung besteht bei reglementierten Berufen. Reglementierte Berufe sind solche, bei denen der Berufszugang oder die Berufsausübung durch Rechts- und Verwaltungsvorschriften an den Nachweis einer bestimmten Berufsqualifikation gebunden sind. Wer also in Deutschland einen reglementierten Beruf mit einer ausländischen Berufsqualifikation ausüben möchte, muss seinen Abschluss durch eine zuständige deutsche Behörde oder die entsprechende Berufskammer die zuständige Stelle anerkennen lassen. In Deutschland reglementierte Berufe sind zum Beispiel medizinische Berufe, Rechtsberufe oder das Lehramt an staatlichen Schulen. Die zuständigen Stellen sind auf der Website aufgeführt.

2 Drucksache 20/6875 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Bei den nicht reglementierten Berufen kann eine festgestellte Gleichwertigkeit nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz des Landes oder des Bundes oder spezialgesetzlichen Regelungen zwar den Zugang zu einer Beschäftigung erleichtern, ist aber keine zwingend erforderliche Voraussetzung. Die ratsuchenden Personen werden daher nach der Beratung eine Abwägung vornehmen, ob in ihrer individuellen Situation ein Antrag auf Gleichwertigkeitsprüfung hilfreich ist. Unreglementierte Berufe sind zum Beispiel die industriell-technischen Ausbildungsberufe nach dem Berufsbildungsgesetz, die in die Zuständigkeit der Industrie- und Handelskammern fallen. Alle Berufe im Zuständigkeitsbereich der Handelskammer sind unreglementierte Berufe. Im Übrigen siehe Drs. 20/ Wie viele zuständige Stellen gibt es in Hamburg neben der Handelskammer Hamburg? Zuständige Stellen neben der Handelskammer Hamburg/IHK FOSA (Foreign Skills Approval) sind in Hamburg: 1. Ärztekammer Hamburg 2. Zahnärztekammer Hamburg 3. Tierärztekammer Hamburg 4. Apothekerkammer Hamburg 5. Hamburgische Notarkammer 6. Hanseatische Rechtsanwaltskammer 7. Steuerberaterkammer Hamburg 8. Handwerkskammer Hamburg 9. Landwirtschaftskammer Hamburg 10. Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration 11. Personalamt 12. Zentrum für Aus- und Fortbildung (ZAF) 13. Hamburgische Architektenkammer 14. Hamburgische Ingenieurkammer-Bau 15. Wirtschaftsprüferkammer Berlin 16. Amtsgericht Hamburg-Mitte 17. Behörde für Inneres und Sport (auch LBV) 18. Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation 19. Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz 20. Behörde für Wissenschaft und Forschung (BWF) 21. Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg 22. Behörde für Schule und Berufsbildung (auch SIZ/HIBB) 23. Behörde für Justiz und Gleichstellung 24. Bezirksamt Hamburg-Mitte 25. Gemeinsames Prüfungsamt der Länder Berlin, Brandenburg, Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein (für Rechtsanwalt/-anwältin, europäische/-r - Eignungsprüfung nach EuRAG) 26. Patentanwaltskammer Die zuständigen Stellen sind auch auf der Website unter dem Stichwort zuständige Stellen in Deutschland aufgeführt. 2

3 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Drucksache 20/ Welche unabhängigen Beratungsangebote gibt es in Hamburg neben der Beratung, die die zuständigen Stellen anbieten? In Hamburg besteht mit der durch die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) geförderten ZAA bereits seit dem 1. Oktober 2010 eine von den Anerkennungsstellen unabhängige Beratungsstelle. Wegen der hohen arbeitsmarkt- und vor allem integrationspolitischen Bedeutung, die einer umfassenden Beratung potenzieller Antragstellerinnen und Antragsteller beizumessen ist, wurde mit dem Hamburgischen Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen (Hamburgisches Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz HmbBQFG ) ein Beratungsanspruch gesetzlich verankert. Der Anspruch umfasst die Beratung über die zuständige Stelle, die Festlegung des Referenzberufes, allgemeine Hinweise über die Voraussetzungen der Gleichwertigkeit sowie die vorzulegenden Unterlagen, das Verfahren und darüber hinaus Möglichkeiten, Ausgleichsmaßnahmen zu absolvieren. Der Anspruch bezieht sich sowohl auf bundes- als auch auf landesrechtlich geregelte Berufe. Hiermit wird das tatsächliche Beratungsangebot für die Anerkennungssuchenden gesetzlich gesichert. Die Beratungsleistungen sind für die Ratsuchenden kostenfrei. Im Fokus steht eine unabhängige Beratungsform, die eine intensive und fachlich fundierte Einzelfallberatung ermöglicht. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ZAA bieten selbst Beratung in den Sprachen Deutsch, Englisch, Polnisch, Russisch und Türkisch an. Bei weiterem Bedarf stehen Honorarmittel für Dolmetscher zur Verfügung. 4. Wie viele Beratungsgespräche sind in Hamburg seit dem Inkrafttreten des Bundesanerkennungsgesetzes am bei der Zentralen Anlaufstelle Anerkennung (ZAA) geführt worden? Bitte nach Nationalität, Alter und Geschlecht differenzieren. Nach Auskunft der ZAA haben seit dem 1. April 2012 insgesamt Beratungen mit Personen stattgefunden. Wie viele Personen, deren Beratungsakten ab dem 1. Oktober 2010 und vor dem 1. April 2012 (Inkrafttreten BQFG) angelegt wurden, die Beratung der ZAA erneut in Anspruch nahmen, ist statistisch nicht erfasst. Im Übrigen siehe Anlage 1. Siehe Anlage Wie viele Anträge auf Anerkennung im Ausland erworbener Berufsabschlüsse sind in Hamburg seit dem Inkrafttreten der Anerkennungsgesetze Bund und Land bei den zuständigen Stellen gestellt worden? Wie viele Anträge sind beschieden worden? Bitte differenziert nach vollständiger Anerkennung, teilweiser Anerkennung und Ablehnung darstellen. 6. Liegen dem Senat Erkenntnisse dazu vor, warum die Zahl der Beratungen die Zahl der Anträge übersteigt? Im Fokus der Anerkennungsgesetze stehen die reglementierten Berufe. So liegt auch der Schwerpunkt der Anträge im reglementierten Bereich (siehe Antworten zu 1. und zu 5.). Die zuständige Fachbehörde beantwortet die Frage auf der Grundlage von Auskünften der ZAA wie folgt: Oftmals erfahren die Ratsuchenden erst in der Beratung, dass sie für einen erfolgreichen Antrag noch Dokumente aus dem Heimatland besorgen müssen. Es ist nicht unüblich, dass hierfür ein längerer Zeitraum benötigt wird und diese Dokumente oft erst beim nächsten Besuch im Herkunftsland beschafft werden. Dadurch kann zwischen dem umfassenden Erstberatungsgespräch und der tatsächlichen Antragstellung ein langer Zeitraum liegen. Zudem fallen für die Gleichwertigkeitsbescheinigung Gebühren an. Der Antragsteller prüft daher eingehend, ob das Anerkennungsverfahren sinnvoll ist, zum Beispiel wenn es hilft, tariflich höher eingestuft zu werden. 3

4 Drucksache 20/6875 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Viele Anträge werden darüber hinaus nach einer Beratung nicht gestellt, weil sie nicht notwendig sind, um den Beruf in der gewünschten Form auszuüben, oder nicht erfolgsversprechend sind. Das wachsende Interesse an der Anerkennung des ausländischen Berufsabschlusses lässt sich an den Quartalszahlen der ZAA ablesen. Quartal Beratungsfälle 2010/ / / / / / / / /4 411 Summe Quelle: ZAA In den ersten drei Quartalen nach Inkrafttreten des BFQG sind Personen beraten worden. Im vergleichbaren Vorjahreszeitraum (1. April 31. Dezember 2011) waren es 628 Personen. 7. Wie viele Personen wurden bis über das Stipendienprogramm des Senats gefördert? Bitte differenzieren nach Nationalität, Alter und Geschlecht. Auf Grundlage der von der Wohnungsbaukreditanstalt vorgelegten Antragseingangslisten wurden die nachfolgenden Daten ausgewertet. Es liegen zurzeit ausschließlich die Zahlen bis 31. Dezember 2012 vor, ein detailliertes Reporting für Januar 2013 erfolgt erst zum Ende des Quartals. Bis 31. Dezember 2012 wurden 203 Personen gefördert (davon 175 Frauen und 28 Männer). Alter Frauen Männer Jahre Jahre Jahre Jahre 5 2 Eine Differenzierung ist nicht im Hinblick auf die Nationalität, sondern nach dem Herkunftsland erfolgt. Siehe hierzu Anlage Welche Maßnahmen wurden durch das Stipendienprogramm gefördert? Seit November 2010 wurden in 26 Fällen Zuschüsse zum Lebensunterhalt (Stipendien) und in 496 Fällen Einmalzuschüsse vergeben. Personen, die Stipendien erhalten haben, können gleichfalls einen Einmalzuschuss beantragen. Die Zuschüsse wurden wie folgt vergeben: Förderleistungen: Anpassungsmaßnahmen 74 Sprachkurse gemäß Richtlinie Stipendienprogramm (ggf. zzgl. Prüfungsgebühren) 141 Übersetzungskosten inklusive Beglaubigungen 94 Fahrtkosten 76 Lehrmaterial 62 Gebühren für das Anerkennungsverfahren 27 Sonstiges (z.b. Kinderbetreuungskosten, Berufskleidung) 22 Summe 496 4

5 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Drucksache 20/6875 Anlage 1 5

6 Drucksache 20/6875 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode 6

7 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Drucksache 20/6875 7

8 Drucksache 20/6875 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode 8

9 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Drucksache 20/6875 9

10 Drucksache 20/6875 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode noch Anlage 1 10

11 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Drucksache 20/6875 noch Anlage 1 11

12 Drucksache 20/6875 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Anlage 2 12

13 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Drucksache 20/

14 Drucksache 20/6875 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode 14

15 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Drucksache 20/

16 Drucksache 20/6875 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Anlage 3 16

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