BUCHHALTUNG UND BILANZIERUNG

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1 BUCHHALTUNG UND BILANZIERUNG Zwischenklausur Sommersemester 2012 Zusammenfassung der prüfungsrelevanten Kapitel aus dem Buchhaltungs- und Bilanzierungshandbuch, 7. Aktualisierte Auflage Bitte zusätzlich noch die Folien anschauen und Übungsbeispiele im Buch Sorry für Tippfehler oder undeutsche Sätze und bisschen unterschiedliche Formatierung..

2 Dokumentationsfunktion Funktion der Erfolgsfeststellung Kontrolle Information Die Aufgaben der Buchhaltung Buchhaltung hat alle wertmäßigen Veränderungen des Vermögens und Kapitals lückenlos aufzuzeichnen Dokumentationsfunktion Vermögen Kapital Wie die finanziellen Mittel im Unternehmen investiert wurden besteht u.a. aus Grundstück, Gebäude, Fahrzeug, Waren, Bargeld, Bankguthaben, Wertpapieren Zeigt Finanzierungsquelle woher das Geld stammt Zahlenmaterial der Buchhaltung wird am Ende der Rechnungsperiode zusammengefasst ergibt aufbereitet Gewinn- und Verlustrechnung und Bilanz damit wird Vermögens- Finanzierungs- und Ertragslage dargestellt Funktion der Erfolgsfeststellung Buchhaltung und Jahresabschluss (besteht aus GuV und Bilanz) bilden Grundlage für Sonderrechnungen Kontroll und Dispositionsfunktion auf Basis der Sonderrechnungen Informationsfunktion Finanzrechnung erfüllt Informationsfunktion gegenüber Eigentümer Unternehmensleitung Arbeitnehmer Gläubiger Lieferanten und Kunden Finanzamt Steuerberater etc Buchhaltung dient als Grundlage für Besteuerung und Beweismittel vor Gericht Grundlegende Begriffe Wertbewegung wird zahlenmäßig abgebildet Auszahlungen Reine Zahlungsvorgänge in Form von Geldabflüssen Einzahlungen Reine Zahlungsvorgänge in Form von Geldmitteleingängen

3 Ausgaben Einnahmen Aufwand Ertrag Vermögenseinsatz Kosten Leistung Absatz Anhang Beleg Betrieb Bilanz Erfolg Finanzierung Firma Gewinn Gewinn und Verlustrechnung Inventar Inventur Investition Sind Auszahlungen + Schuldenzunahmen + Forderungsabnahmen Sind Einzahlungen + Forderungszunahmen + Schuldenabnahmen In Geldeinheit ausgedrückte Vermögenseinsatz einer Abrechnungsperiode Aufwendungen müssen aber nicht der betreffenden Periode Ausgaben sein nicht jede Ausgabe muss ein Aufwand sein z.b. Vermögensverlagerung In Geld bewertete Gegenleistungen für erbrachte Leistungen in einer bestimmten Periode zurechenbare Einnahmen nicht jeder Ertrag muss zu einer Einnahme führen Gesamte Wertverbrauch ausgenommen zu privaten Zwecken Werteinsatz zur Leistungserstellung Wertkomponente wird vom Zielsystem abgeleitet Summe der im betrieblichen Produktionsprozesse erstellten materiellen Güter und Dienstleistungen das bewertete Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit umfasst für den Markt aber auch für den Betrieb selbst erstellte Leistungen Menge der verkauften Güter einer Periode Für KG verpflichtende verbale Erläuterung von Bilanz und GuV Teil des Jahresabschlusses Schriftliche Aufzeichnungen über tatsächliche oder geplante betriebliche Vorgänge in der Rechnungswesen erfasst werden müssen Wirtschaftliche Leistungseinheit die der Leistungserstellung dient Wertmäßige Gegenüberstellung des Vermögens (Aktivseite) und der Schulden und des Kapitals (Passivseite) Teil des Jahresabschlusses Differenz zwischen Ertrag und Aufwendungen Besteht in der Versorung des Unternehmens mit Geldmittel die zur Erfüllung von Zahlngsverpflichtungen benötigt werden auch als Mittelaufbringung bezeichnet Name des Unternehmens Überhang der Erträge über Aufwendungen Gegenüberstellung von Aufwendungen und Erträgen einer Periode meist in Staffelform Teil des Jahresabschlusses Aufstellung des dem Unternehmen gewidmeten Vermögens Mengen- und wertmäßige Erfassung des Inventars Verwendung von Geldmitteln zur Beschaffung von Vermögensgütern

4 Jahresabschluss Kapital Konto Rechnung Reinvermögen Umsatz Verlust Vermögen Einmal Jährlich vom Kaufmann besteht aus Bilanz und GuV Summe der Geldmittel und sonstiger Werte die dem Unternehmen überlassen wurden Eigenkapital: das Unternehmer durch die Eigentümer überlassen wurde Fremdkapital: Schulden, Geld das von Dritten zur Verfügung gestellt wurde Zweiseitiges Rechenfeld mit Buchungsstoff Soll und Habenseite Jedes Schriftstück mit dem über Lieferung oder Leistung abgerechnet wird Differenz zwischen Gesamtvermögen und Fremdkapital Die mit dem Verkaufspreis bewertete Absatzmenge Mehrbetrag der Aufwendungen über Erträge Gesamtheit aller im Eigentum des Unternehmens stehende Güter Anlagevermögen Umlaufvermögen Rechtsgrundlage der Buchhaltung für Betriebsrechnung besteht keine gesetzliche Vorschrift bei Finanzrechnung ist jedoch der Inhalt sowie die Form gesetzlich geregelt Bestimmungen über Aufzeichnungs- und Buchführungspflicht vor allem in Unternehmensgesetzbuch und Bundesabgabenordnung Rechnungslegungspflicht Im Zuge der Reformierung des ör Handelsrechts durch das Handelsrecht- Änderungsgesetz HaRÄG im Jahr 2005 wurde auch die Rechnungslegungspflicht novelliert HaRÄG trat am in Kraft die festgesetzten Schwellenwerte wurden geändert Rechnungslegung ist anzuwenden auf Kapitalgesellschaften sowie unternehmerisch tätige Personengesellschaft ohne natürliche Person alle anderen Unternehmen die mehr als ,- Umsatzerlöse pro Jahr erzielen Sind Umsatzerlöse von zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren größer als ,- tritt die Rechnungslegungspflicht ab dem dritten Jahr in Kraft Ausnahme: qualifizierte Überschreitung des Schwellenwertes Umsatzerlös von mind ,- Rechnungslegungspflicht tritt schon bei einmaligen Überschreiten in Kraft Ausgenommen sind freie Berufe Land- und Forstwirte Unternehmer die ausschließlich außerbetriebliche Einkünfte erzielen können freiwillig ins Firmenbuch eingetragen werden

5 auch Überschreiten der Schwellenwerte ist irrelevant Aus steuerrechtlicher Sicht Grenzen der BAO Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Land- und Forstwirte Umsatz Mehr als ,- Mehr als ,- Einheitswert / Mehr als ,- Rückblick auf die Rechtslage vor der Änderung jeder Kaufmann verpflichtet Bücher zu führen und seine Handelsgeschäfte und Lage des Vermögens nach Grundsätzen der ordnungsgemäßen Buchführung ersichtlich machen IST Kaufmann jeder er ein Handelsgewerbe betrieb und Grenzen des Handwerkes oder Kleinbetriebes überschritt buchführungspflichtig, unabhängig von Eintragung des Firmenbuchs SOLL Kaufmann ab Eintragung ins Firmenbuch buchführungspflichtig Handelsgewerbe betrieben dass nach Art und Umfang einen Geschäftsbetrieb erfordert FORM Kaufmann Kaufmannseigenschaft und Buchführungspflicht auch auf alle Handelsgesellschaften (AG, Gmbh, OG, KG) anzuwenden Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung doppelte Buchhaltung ist anzuwenden gesetzliche Rahmenbedingungen sind im Rechnungslegungsgesetz geregelt Buchführung ist dann ordnungsgemäß wenn alle Geschäftsvorfälle vollständig wahr klar ordentlich leicht nachprüfbar erfasst sind Formelle Ordnungskriterien lebende Sprache mit Schriftzeichen keine leeren Zwischenräume nicht radieren Eintragung nicht unkenntlich machen Eintragung der Zeitfolge nach geordnet, vollständig, richtig und zeitgerecht vornehmen Kasseneinnahmen und -ausgaben mindestens täglich aufzeichnen Bezeichnung der Konten und Bücher soll erkennen lassen welche Geschäftsvorgänge auf den betreffenden Konten verbucht werden Konten, die den Verkehr mit Geschäftsfreunden verzeichnen, sollen Namen und Anschrift aufweisen Soweit Bücher gebunden werden sollen sie Blatt für Blatt nummeriert werden sind Bücher in loser Form so müssen sie in einem Kontenregister festgehalten werden Verwendung von Datenträgern ist erlaubt sofern alles inhaltsgleich, vollständig und

6 geordnet vorhanden ist Bücher, Aufzeichnungen, Belege usw. mindestens sieben Jahre aufbewahren Materielle Ordnungskriterien Verbot der Aufzeichnung von nicht stattgefunden Geschäftsfällen Verbot der Unrichtigen Aufzeichnung von Geschäftsfällen Gebot alle stattgefunden Geschäftsfälle aufzuzeichnen Gebot der vollständigen körperlichen Erfassung aller Vermögensgegenstände mittels inventur Gebot der richtigen dh dem Gesetz entsprechenden Bewertung Verstoß gegen Grundsätze Steuerbehörde kann die Anerkennung von Steuerbegünstigungen verweigern Finanzbehörde kann Aussagekraft der Buchführung verwerfen und damit auch Bemessungsgrundlage für Steuerberechnung kann geschätzt werden zivilrechtliche kann es zu Geldstrafen kommen Jahresabschlusses doppelte Buchhaltung mündet am Ende des Geschäftsjahres in Bilanz und GuV Bilanz ist Gegenüberstellung der zum Bilanzstichtag vorhanden Vermögens- und Kapitalteile Aktivseite seit Mittelverwendung Passivseite die Mittelherkunft Aktiva ANLAGEVERMÖGEN Immaterielle Vermögensgegenstände Sachanlagen Finanzanlagen UMLAUFVERMÖGEN Vorräte Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Wertpapiere und Anteile Kassenbestand, Schecks, Guthaben bei Kreditinstituten RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN EIGENKAPITAL Nennkapital Kapitalrücklagen Gewinnrücklagen Bilanzgewinn/ Verlust Passiva UNVERSTEUERTE RÜCKLAGEN RÜCKSTELLUNGEN VERBINDLICHKEITEN RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN Bilanzgewinn/ verlust Ermittlung Gesamtkostenverfahren Umsatzerlöse + Bestandsveränderung +/ - Aktivierte Eigenleistung + Sonstige betriebliche Erträge + Aufwendungen für Material - Umsatkostenverfahren Umsatzerlöse + Herstellungskosten erbrachte Leistungen - Bruttoergebnis vom Umsatz +/ - sonstige betriebliche Erträge + Vertriebskosten -

7 Personalaufwand - Abschreibung - sonstige betriebliche Aufwendungen - Zwischensumme aus Z1 bis 8 Betriebserfolg Verwaltungskosten - sonstige betriebliche Aufwendungen - Zwischensumme aus Z 1 bis 7 Betriebserfolg Verbuchung von Veränderungen im Anlagevermögen Anschaffung von Anlagevermögen nach gleichen Grundsätzen wie für Anschaffung von Vorräten Anschaffungspreis + Anschaffungsnebenkosten + nachträgliche Anschaffungskosten -Anschaffungspreisminderungen = Anschaffungskosten Anschaffungskosten sind auf dem entsprechenden Anlagekonto zu aktivieren mit Anschaffung in Verbindung stehende Fremdkapitalzinsen dürfen nicht aktiviert werden auch selbst hergestellte Vermögensgegenstände sind zu aktivieren Herstellungskosten Erweiterung Aufwendungen die für Herstellung, Erweiterung oder über den ursprünglich bestehenden Zustand hinausgehende Verbesserungen liegt vor wenn nach der Verkehrsauffassung neuer Vermögensgegenstand entsteht Eine Substanzmehrung ohne Änderung der bisherigen Nutzung Abgrenzung zu den Erhaltungsaufwendungen beachten soweit eine Maßnahme nur der Wiederherstellung der ursprünglichen Nutzung dient liegt ein nicht aktivierungspflichtiger Instandhaltungsaufwand oder Ertrag vor Instandhaltung ist bei laufender bzw unwesentlicher Aufwendung Instandsetzung hingegen ist größer und eher seltener Abgrenzung dazwischen ist, ob der Erhaltungsaufwand auch ohne die zusätzliche Herstellung erforderlich gewesen wäre und ob eine Trennung möglich ist Instandhaltung und Instandsetzung sind beide voll abzugsfähig Soweit ein Aufwand Herstellungsaufwand darstellt ist dieser aktivierungspflichtig Zwingend zu aktivieren Materialeinzelkosten + Fertigungseinzelkosten + Sondereinzelkosten der Fertigung = Aktivierungspflichtige Herstellungsaufwand Freiwillig zu aktivieren +angemessener Teil der Materialgemeinkosten + angemessener Teil der Fertigungsgemeinkosten + Sozialaufwendungen des Betriebes + Fremdkapitalzinsen für die Herstellungsaufwand = Aktivierungsfähiger Herstellungsaufwand

8 Materialeinzelkosten Fertigungseinzelkosten Sonderkosten der Fertigung Materialgemeinkosten Fertigungsgemeinkosten Sozialaufwendungen Verwendete Rohstoffe und sonstige verwendete Vermögensgegenstände Löhne, Gehälter ZB für Modelle, Forschungs- Planungsaufwand Über einen Zurechnungsschlüssel zugeteilte Kosten aus Lagerverwaltung, Einkauf und Warenübernahme Zugeteilte Raum -und Energiekosten inkl Grundsteuer Betriebliche Sozialeinrichtungen, Altersvorsoge, Abfertigungen Nicht aktiviert werden dürfen die über den Zeitraum der Herstellung hinaus anfallende Fremdkapitalzinsen sowie Aufwendungen für Verwaltung und Vertrieb Verbuchung von Zu- und Abgängen Anschaffungen Zeitpunkt ist der Zeitpunkt des Erlangens des wirtschaftlichen Eigentums Buchung Anlagevermögen und Vorsteuer / Zahlungsmittel oder Verbindlichkeit Herstellungen Aufwendungen werden laufend auf den entsprechenden Aufwandskosten erfasst Soweit die Herstellung in einem Jahr erfolgt Anlagekonto/ aktivierte Eigenleistung wenn die Herstellung mehrere Geschäftsjahre andauert im Jahr des Beginns: Anlagen im Bau/ Aktivierte Eigenleistung im Jahr der Fertigstellung: Anlagen im Bau/ Aktivierte Eigenleistung danach Umbuchung auf das eigentliche Anlagenkonto während der Nutzung erfolgt die planmäßige Abschreibung planmäßige Abschreibung/ Anlagenkonto Zeitpunkt des Abgangs der veräußerten Anlage Zahlungsmittelkonto/ Erlöse aus Abgang und Umsatzsteuer bei Versicherungsentschädigung Zahlungsmittelkonto/ Versicherung für Anlagen Sollte sich aus dem Vermögensabgang ein Gewinn ergeben Also ist Erlös höher als Buchwertabgang so stellt dies einen Ertrag dar in diesem Fall sind die Konten gegen Ertrag aus Abgang von Anlagen abzuschließen Sollte sich jedoch ein Verlust ergeben wird das Konto gegen sonstige betriebliche Aufwendungen abgeschlossen Bilanzierung

9 Wesen der Bilanz bilanx lat= Waage rechnerische Gegenüberstellung von Aktiva und Passiva Vermögen Eigenkapital Schulden Aktivseite zeigt Verwendung des investierten Kapitals = Mittelverwendung Passivseite zeigt Herkunft des Kapitals = Mittelherkunft Es gilt stets Vermögen= Eigenkapital + Fremdkapital neben der stichtagbezogenen Gegenüberstellung wird auch eine periodenbezogene Abgrenzung der Einnahmen und Ausgaben von Erträgen bzw Aufwendungen in Form der aktiven und passiven Rechnungsabgrenzungsposten vorgenommen Vermögen AKTIVE Rechnungsabgrenzung Eigenkapital Schulden PASSIVE Rechnungsabgrenzung Vermögen + Aktive Rechnungsabgrenzung = Eigenkapital + Fremkapital + Passive Rechnungsabgrenzung Funktionen der Bilanz Dokumentationsfunktion Gewinnermittlungsfunktion Informationsfunktion Die Dokumentationsfunktion Vorhandensein der Vermögensgegenstände und Schulden belegen ermöglicht wird dies durch ordnungsgemäße Buchführung vollständige, chronologische und systematische Erfassung der Geschäftsfälle Bilanz gibt verbindliche Auskunft über vorhandenes Vermögen Die Gewinnermittlungsfunktion Ermittlung des Periodengewinns Vergleich des Eigenkapitals unter Berücksichtigung von Einlagen und Entnahmen Eigenkapital am Eigenkapital am Einlage +Entnahme = Gewinn/ Verlust Die Informationsfunktion Selbstinformation oder Drittinformation Selbstinformation für getreues Bild über Vermögen, Ertragslage ebenso über Zusammensetzung des Vermögens Kontrolle der Wirtschaftlichkeit Instrument zur Steuerung

10 Entscheidungen daraus ableiten Drittinformation für Gläubiger, Lieferanten, Marktpartner, Arbeitnehmer, Staat können voraussichtliche Beziehungen planen Gläubigerschutz aus Informationsfunktion wird Planungsfunktion abgeleitet Arten von Bilanzen Nach dem Adressatenkreis Interne Bilanz Externe Bilanz Nach dem zeitlichen Anfall Regelbilanzen Sonderbilanzen Nach dem Grund der Erstellung Normative Bilanz Nach dem Zeitbezug Ist Bilanz Planbilanz Nach Bilanzgröße Beständebilanz Bewegungsbilanz Nach der Zahl einer Bilanz zusammengeschlossener Unternehmen Einzelbilanz Sammelbilanz Konsolidierte Bilanz Neue Formen Sozialbilanz und Ökobilanz Dient als Planungsinstrument, Kontrolle keine gesetzliche Vorschriften An äußere Adressatenkreis gesetzliche Vorschriften Regelmäßig, wiederholt Für bestimmte Anlässe, nicht so häufig ZB Jährlich zu erstellende UGB Bilanz Tatsächlichen Zahlen des abgelaufenen Jahres Mit zukünftigen Werten Zusammensetzung des Vermögens zu einem Stichtag Veränderung innerhalb einer Periode durch Gliederung in Mittelverwendung (Aktivamehrung, Passivaminderung) und Mittelherkunft (Aktivaminderung, Passivamehrung) Nur aus Zahlen eines Unternehmens Addition verschiedener Einzelbilanzen Die zwischen konsolidierten Unternehmen durchgeführte Geschäfte werden eliminiert Wechselwirkung mit Umwelt Grundsätze ordnungsgemäßer Bilanzierung Grundsätze ordnungsgemäßer Bilanzierung in enger Verbindung mit Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung befassen sich mit Formvorschriften Bilanzwahrheit

11 tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Ausweis des Vermögens und der Schulden keine wahre Bilanz möglich sondern eine Bilanz dem Gesetz entspricht Bilanzwahrheit ist erfüllt sobald die Bilanzierung den Grundsätzen der Richtigkeit und Willkürfreiheit entspricht Grundsatz der Richtigkeit ist erfüllt wenn die Darstellung der realen wirtschaftlichen Tatbestände entspricht Jahresabschluss ist richtig wenn dieser aus richtigen Aufzeichnungen abgeleitet wird die einzelnen Posten den erfassten Tatbeständen entsprechen alle Vermögensgegenstände, Schulden und Geschäftsfälle ausgewiesen sind die Bewertung nach den richtigen Vorschriften geschehen ist die Zusammenstellung zu einem richtigen Jahresergebnis führt Grundsatz der Willkürfreiheit fordert dass die Abbildung im Jahresabschluss mit der inneren Überzeugung des Unternehmers übereinstimmt Vollständigkeit Bilanz muss immer vollständig sein jedoch gibt es besondere Ausnahmen im Bilanzansatzwahlrecht nichtaktivierung selbsterstellter immaterieller Vvermögensgegenstände Erfüllung der Vollständigkeit setzt Inventur voraus Bilanzklarheit eine klare und übersichtliche Gestaltung der Bilanz und GuV wenn alle Posten eindeutig und aussagekräftig bezeichnet werden ausreichend detaillierte Gliederung des Jahresabschlusses sinnvolle Reihenfolge der Bilanzgliederung durch an den Verwendungszweck orientierten Zuordnung Aktivseite nach lang- und kurzfristig gliedern Passivseite Trennung nach Art der Kapitalbeschaffung in GuV darüberhinaus eine gesonderte Ausweisung von außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen Stichtagsprinzip Einzelbewertung von Schulden und Vermögensgegenständen nach dem Stichtagsprinzip Wertveränderungen die nach diesem Zeitpunkt sind werden nicht mehr berücksichtigt jedoch sind werthellende Umstände zu berücksichtigen drohende Verluste werden berücksichtigt wenn sie erst nach dem Abschlussstichtag bekannt werden Bilanzkontinuität Einteilung in formelle und materielle formelle Bilanzkontinuität Zeitpunktbezogene Bilanzidentität Postulat der Identität der SBK des Vorjahres und EBK des neuen Jahres

12 Zeitraumbezogene Bilanzidentität fordert die Beibehaltung der einmal gewählten Gliederung und Bezeichnungen der Posten Materielle Bilanzkontinuität normierte Bewertungsstetigkeit Bewertungsmethoden sind beizubehalten Grundsatz der Unternehmensfortführung going concern prinzip es ist immer davon auszugehen dass das unternehmen weitergeführt wird Vorsichtisprinzip Aktivvermögen eher niedriger bewerten Passivvermögen eher höher bewerten zwei Anwendungsfälle: Realisationsprinzip Imparitätsprinzip Nur am Abschlussstichtag verwirklichte Gewinne ausweisen nicht bei bloßer Wahrscheinlichkeit wichtig ist der Zeitpunkt zu dem die Preisgefahr übergeht (meist mit Übergabe oder Versand) Erkennbare und drohende Verluste oder Risiken die in einem vorherigen Geschäftsjahr angefallen sind müssen berücksichtigt werden Antizipation von Verlusten selbst wenn sie noch nicht entstanden sind oder gar nie eintreten Vermögensgegenstände nach dem Niederstwertprinzip Schulden nach dem Höchstwertprinzip Abgrenzungsprinzip nicht realisierte Gewinne dürfen nicht ausgewiesen werden nichtrealisierte Verluste sind jedoch in der Periode ihrer Erkennbarkeit zu berücksichtigen daneben gibt es Rechnungsabgrezungsposten zur periodengerechten Zurechnung Wesentlichkeit ist im UGB nicht normiert Das Verhältnis von Steuerrecht und Unternehmensrecht durch das Maßgeblichkeitsprinzip geprägt Unternehmensrecht Steuerrecht Maßgeblichkeit MUSS MUSS NEIN MUSS KANN JA KANN KANN JA KANN MUSS NEIN Der Jahresabschlusses

13 allgemeine Grundsätze finden sich im UGB Die Eröffnungsbilanz zu Beginn seines Unternehmens muss EBK erstellt werden hat die Vermögenslage am Tag der Aufnahme darzustellen wird unabhängig von rechtlicher Existenz erstellt also irrelevant ob ins Firmenbuch eingetragen Fristen ein Geschäftsjahr dauert höchstens 12 Monate Mindestdauer ist nicht festgelegt kürzere Jahre werden Rumpfgeschäftsjahre genannt / Meist bei Beginn oder Beendigung der Tätigkeit Jahresabschluss hat maximal neun Monate nach Ablauf des Jahres erstellt werden dies ist eine Höchstfrist die nur im Ausnahmefall eingehalten werden darf Jahresabschluss muss in Euro aufgestellt werden Fremdwährungen sind zum Stichtag umzurechnen Unterschriftspflicht des Unternehmers keine Vertretung möglich Prüfung Prüfungspflicht unterliegen große, mittelgroße und kleine AGs große und mittelgroße Gesmbh kleine Gesellschaften mit beschränkter Haftung die aufgrund eines Gesetzes einen Aufsichtsrat haben Personengesellschaften an denen eine AG beteiligt ist Personengesellschafen an denen eine große oder mittelgroße Gmbh beteiligt ist Gesellschaften mit beschränkter Haftung müssen einen Aufsichtsrat haben wenn Stammkapital übersteigt und mehr als 50 Gesellschafter Anzahl der Arbeitnehmer 300 übersteigt GMBH Aktiegensellschaften einheitlich leitet wenn der persönlich haftenden Gesellschafter einer KG ist und Summe der Arbeiter 300 übersteigt Unternehmensorganisationsgesetz URG kennt zwei Kennzahlen Eigenmittelquote und fiktive Schuldentilgungsdauer diese sind im Rahmen des Jahresabschlusses zwingend zu ermitteln bei unterschreiten von 8% Eigenkapitalquote und gleichzeitigen Überschreiten von 15 Jahre fiktiver Schuldentilgungsdauer eine Vermutung auf Reorganisationsbedarf besteht

14 Vorgangsweise Frage nach der Höhe des Wertansatzes Bewertung Zuordnung von Geldeinheiten zu einem atmäßig bestimmten Bilanzobjekt In der Bilanz sind am Abschlussstichtag vorhandenes Vermögen und Kapital auszuweisen Neben der mengenmässigen Anpassung (Inventur) muss auch eine wertmäßige erfolgen Für Fremdwährung muss die Wertdifferenz durch Kursschwankungen errechnet werden Bei Vorratsvermögen können auch Marktpreisschwankungen entscheidend sein So muss zu jedem Abschlussstichtag eine neuerliche Festlegung der Höhe des Bilanzansatzes geschehen Die Bewertung unterliegt vielen Regeln Da sich die Bewertung unmittelbar auf den Jahreserfolg auswirkt Vorschriften im Unternehmens recht aber auch im Steuerrecht geregelt Bewertung hat den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Buchführung entsprechen o Getreues Bild der Vermögenslage sicherstellen Grundsatz der Einzelbewertung o Verhindert dass Wertsteigerungen und minderungen gegeneinander verrechnet werden Bewertungsstetigkeit o Keine willkürliche Differenzierung bei der Bewertung Vorsichtsprinzip o Kritische Einschätzung von unsicheren Werten Wertmaßstäbe für AV und UV sind Anschaffungs- bzw Herstellungskosten Vermutung, dass Vermögen das wert ist, was dafür aufgewendet werden musste Einbuchung führt zu erfolgsneutraler Vermögensumschichtung Einlagen oder Zuwendungen Vermögensgegenstände werden weder angeschafft noch hergestellt Keine Aufwendungen, also keine Aktivierung! Spezielle Wertmaßstäbe Differenzieren zu den Ausgangswerten Verursacht eine gebrauchsbedingte Abnutzung muss berücksichtigt werden Vergleich mit jenem Wert, der sich aus dem Börsenkurs oder Marktpreis am Abschlussstichtag ergibt Steuerrecht nennt als Vergleichsmaßstab den Teilwert Auch bei Schulden müssen Kursschwankungen berücksichtigt werden Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag anzusetzen

15 Rentenverpflichtungen mit ihrem Barwert der zukünftigen Auszahlung Bewertung eines Bilanzposten ist von seiner Einordnung von Aktiva und Passiva abhängig Allgemeine Grundsätze der Bewertung Grundsatz der Bewertungsstetigkeit Materielle Bilanzkontinuität Bewertungsmethoden sind alle Verfahren zur Wertermittlung Gleichbehandlung im Zeitablauf und gleichartiger Bilanzposten Verhindert Differenzierung Jahresabschluss soll objektiv bleiben Bei Vorliegen besonderer Umstände o Abweichen vom Stetigkeitsgrundsatz erlaubt o Um Anpassung an veränderte Bedingungen zu gewährleisten Grundsatz der Unternehmensfortführung Going concern Prinzip Wert im Hinblick auf die normale Unternehmenstätigkeit Abgehen vom going concern Prinzip wenn etwa Konkurs, Ausgleich, Auflösung notwendig ist Grundsatz der Einzelbewertung Stichtagsprinzip Jeder Posten ist demnach einzeln zu bewerten Für jedes abgegrenzte Bewertungsobjekt einen eigenständigen Wert ermitteln Bewertungsvereinfachungsverfahren o Bildung von Festwerten, die Gruppenbewertung sowie Verwendung von Verbrauchsfolgeverfahren Anwendung o Gegenstände des Sachanlagevermögens (Rohstoffe usw.) mit jährlichem Zukauf und Verschleiß bzw Verbrauch o Vorhandene Bestand bleibt zunächst konstant o Wahlrecht der Festbewertung o Man kann auf jährliche Inventarisierung und Bewertung verzichten o Gruppenbewertung mit gewogenen Durchschnittswerten o Vermögensgegenstände die gleichwertig und beweglich sind o Vorräte, Wertpapiere usw. o Die gesamte Gruppe wird mit Durchschnittswerten bewertet o Verbrauchsfolgeverfahren o Gleichartige Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens

16 o Der gesamte Endbestand am Abschlussstichtag kann zu ersten oder letzten Anschaffungs- od Herstellungskosten bewertet werden Grundsatz der Berücksichtigung wertaufhellender Umstände Alle Informationen die bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind, müssen auch Berücksichtigt werden Grundsatz der Vorsicht Realisationsprinzip Imparitätsprinzip Anschaffungswertprinzip Niederstwertprinzip Höchstwertprinzip Verbietet einen über die Anschaffungskosten hinausgehenden Ansatz Posten der Aktivseite im Zweifelsfall niedriger bewerten Posten der Passivseite im Zweifelsfall höher bewerten Grundsatz der Periodenabgrenzung Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss zu berücksichtigen Maßgeblich ist ob die Ursache der Aufwendungen oder Erträge im abgelaufenen Jahr realisiert wurden Grundsatz der Bilanzidentität Sämtliche Geschäftsfälle erfassen Nicht kodifizierte Bewertungsgrundsätze Grundsatz der Methodenbestimmung Sofern unterschiedliche Methoden zulässig sind und sich für ein bestimmtes Bewertungsobjekt unterschiedliche Werte ergeben, ist es unzulässig einen Zwischenwert anzusetzen Grundsatz der Willkürfreiheit Wahl des Wertansatzes soll begründbar und intersubjektiv nachprüfbar erfolgen Primäre Wertmaßstäbe für Vermögensgegenstände Anschaffungskosten Angeschaffte AV oder UV muss mit Anschaffkosten angesetzt werden Bestandteile Anschaffungskosten, sind Aufwendungen die nötig sind oder geleistet werden müssen um den Vermögensgegenstand zu erlangen Anschaffungsvorgang ist zeitpunktbezogen Anschaffungskosten betreffen aber auch Umstände vor oder nach dem Kauf oder der Erstellung

17 Nicht zum Anschaffungspreis gehört die Umsatzsteuer!! Aktivierungspflichtige Nebenkosten o Frachten, Transportkosten o Porti o Lagergeld o Abfuhrkosten o Maklergebühren o Zoll o Usw Berücksichtigung von Fremdkapitalkosten Gehören nicht zu den Anschaffungskosten Besondere Behandlung für o Skonti o Zielkauf o Kursschwankungen bei Fremdwährungen Skonti Nachlässe für sofortige Bezahlung bzw vorzeitige Zahlung Nachlässe wird Verkäufer in seiner Preiskalkulation als Zinskomponente für Gewährung des Zahlungsziels inkludiert o Selbstkosten + Gewinnzuschlag + Skonto = Verkaufspreis Netto Zielkauf Wird der Kauf gestundet oder in Raten bezahlt so wird der Verkäufer Zinsen miteinkalkulieren Kursschwankungen Ausländische Währung umrechnen in Euro Umrechnungskurs des Liefertages Spätere Kursschwankungen bis zur Zahlung beeinflussen die Anschaffungskosten nicht Zinsen für anzahlungsfinanzierte langfristige Anschaffungen Fremdkapitalkosten Voraussetzung für aktivierbare Zinsen o Zinsen im engen Zusammenhang mit geleisteter Anzahlung sowie Anfall vor der eigentlichen Anschaffung Anschaffungskosten von Forderungen Forderungen gelten als angeschafft sobald durch die einseitige Erfüllung der Vertragsverpflichtung das Rechtsgeschäft als realisiert angesehen wird Zeitpunkt der Rechnungslegung spielt keine Rolle Anschaffungskosten entsprechen dem Nennbetrag

18 Herstellungskosten Wenn im Unternehmen ein neuer Vermögensgegenstand mit anderer (von der ursprünglichen abweichender) Verkehrsgängigkeit entsteht Auch möglich: nachträgliche Herstellungskosten o Erweiterung, Subtanzmehrung o Wesentliche Verbesserung des ursprünglichen Zustandes AV und UV ist mit Herstellungskosten anzusetzen Bloße Vermögensumschlichtung Keine Erfolgsauswirkung Eindeutige Zurechnung der Aufwendungen auf hergestellte Vermögensgegenstände Kostenträgerrechnung Zurechnung von Einzelkosten o Materialeinzelkosten o Fertigungseinzelkosten Zurechnung von Gemeinkosten o Kosten der Arbeitsvorbereitung o Abnutzung von Maschinen o Lagerhaltung Materialeinzelkosten + Fertigungseinzelkosten + Sonderkosten der Fertigung = Einzelkosten + Materialgemeinkosten + Fertigungsgemeinkosten = Herstellkosten + Verwaltungsgemeinkosten + Vertriebsgemeinkosten + Sonderkosten des Vertriebs = Selbstkosten Kalkulationsschema Herstellungskosten sind also Aufwendungen die für die Herstellung, Erweiterung nötig sind Und eine wesentliche Verbesserung darstellen Miteingerechnet darf lediglich ein angemessener Teil der Gemeinkosten Umfang der unternehmensrechtlichen Herstellungskosten Einbeziehungspflicht Einbeziehungswahlrecht Materialeinzelkosten + Fertigungseinzelkosten + Sonderkosten der Fertigung = MINDEST- Ansatz + ang. Teil der Materialgemeinkosten + ang. Teil der Bandbreite des unternehmensrechtlichen Bewertungswahlrechts

19 Fertigungsgemeinkosten + Zinsen für Fremdkapital + Aufwendungen für Soziales = HÖCHST- Ansatz Keine allgemeine Verwaltungs- und Vertriebskosten nach UGB Besonderheiten beim Umlaufvermögen Vorratsvermögensgegenstände die im Unternehmen hergestellt werden Einteilung Fertige Erzeugnisse Unfertige Erzeugnisse Noch nicht abrechenbare Leistungen Zum Abschlussstichtag verkaufsfertig Am Abschlussstichtag in Verarbeitung Dienstleistungen Zb Gutachten, Werbekonzepte, Bauleistungen Verbrauch wird nicht laufend verbucht Sondern am Jahresende mit der Inventur indirekt Ermittlung der Bestandsveränderung Endbestand lt Inventur -Anfangsbestand lt EBK = Bestandsveränderung Bei Verminderung Lagerabbau Bei Vermehrung Lageraufbau Wert für Einlagen und Zuwendungen Mit dem Wert ansetzen der zum Zeitpunkt ihrer Leistung beizulegen ist, sofern die Nutzung zu keiner Wertminderung führt Einlagen liegen vor, wenn Geld- oder Sachwerte zugeführt werden Zuwendungen wenn keine Gegenleistung erforderlich ist

20 Jahresabschlussarbeiten Nicht abnutzbares Anlagevermögen Gegenstände die bestimmt sind dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen und deren Nutzung nicht zeitlich begrenzt ist o Unbebaute Grundstücke o Anlagen im Bau o Finanzanlagen o Geleistete Anzahlungen auf Anlagen Bewertung Unternehmensrechtliche Bewertungskonzeption Ausgangswert Abschreibungen Zuschreibungen Anschaffungs- oder Herstellungskosten Müssen vorgenommen werden wenn der Wert niedriger ist Und Wertminderung von Dauer ist AUSNAHME: Finanzanlagen Müssen vorgenommen werden wenn der wert wieder höher wird Jedoch niemals über die Anschaffungskosten AUSNAHME: Eine Zuschreibung muss nicht vorgenommen werden, wenn der niedrigere Wert bei der steuerrechtlichen Gewinnermittlung anerkannt wird Im Rahmen des Jahresabschlusses muss der Wert am Abschlussstichtag festzustellen Dabei ist maßgeblich der Wiederbeschaffungs- bzw Reproduktionswert o Bei Finanzanlagen der Ertragswert Ist der Vergleichswert am Abschlussstichtag niedriger so ist festzustellen ob die Wertminderung von dauer ist Wenn keine spätere Werterhöhung erwatbar ist, muss abgewertet werden Unterschieden werden muss ob es sich um Sachanlagen oder Finanzanlagen handelt o Sachanlagen werden dem Betriebsergebnis zugerechnet o Finanzanlagen dem Finanzergebnis Ist der Vergleichswert höher als der angesetzte Buchwert darf dies zu keiner Zuschreibung führen wenn der Buchwert noch den Anschaffungskosten entspricht o Aufgrund des Anschaffungswertprinzipes Einmal unterlassene Abschreibungen bzw Zuschreibungen dürfen in späteren Jahren nicht nachgeholt werden Indirekte Verbuchung Abschreibung über ein gesondertes Korrekturkonto Verbuchung von Abschreibung o Abschreibungen / Kumulierte Abschreibung Verbuchung von Zuschreibungen o Kumulierte Abschreibung/ Erträge aus der Zuschreibung vom AV

21 Hat den Vorteil dass auf dem Anlagenkonto stets der Anschaffungswert ersichtlich ist Einzelne Posten Grundstücke Abnutzbares AV Unbebaute als auch bebaute Wird in Grundstück mit Gebäude erworben, darf man den Gesamtkaufpreis und die Anschaffungsnebenkosten aufteilen Anlagen im Bau Mangels Nutzung keine planmäßige Abschreibung Anteile an anderen Unternehmen, Beteiligungen Anteile an KG keine Berücksichtigung von Gewinn oder Verlust Anteil an Personengesellschaften o Spiegelmethode o Kapitalkonto des Gesellschafters gutgebuchte und nicht entnommene Gewinne erhöhen den Bilanzsatz o Verluste verringern ihn Ausleihungen Dem AV zuzuordnende Forderungen Ermittlung des Wertes am Abschlussstichtag ist wie bei anderen Forderungen Abnutzbares Anlagevermögen Nutzung ist zeitlich begrenzt o Bauten o Maschinen o Betriebs- u Geschäftsausstattung o Immaterielle Vermögensgegenstände Planmäßige Abschreibung Zwingende Verteilung der Anschaffungskosten auf die voraussichtliche Nutzung der Anlage Maßnahme im Rahmen der Bewertung Periodenrichtige Aufwandsverteilung Kosten werden auf gesamte Nutzungsdauer aufgeteilt zur sachgerechten Gewinnermittlung Auch hier ist die indirekte Abschreibung möglich Methoden der Abschreibung Zeitabhängig o Linear o Degressiv o Progressiv Leistungsabhängig

22 Lineare Abschreibung o P.a. = Abschreibungsausgangswert / Nutzungsdauer Degressive Abschreibung o Die Leistungsfähigkeit und Entwertung ist in den ersten Jahre am höchsten o Geometrisch- degressive Abschreibung Buchwertabschreibung Nutzungsdauer Restwert nach Ablauf der ND * 100 = Abschreibungssatz Abschreibungsausgangswert o Digitale Abschreibung o Arithmetisch degressive Degressionsbetrag= Abschreibungsausgangswert/ Summe der Nutzungsjahre Progressive Abschreibung o Entwertungsverlauf von Anlagen bei voller Nutzung Leistungsabschreibung o Jährlicher Abschreibungsbetrag wird nach Maßgabe der erfolgten Leistungsausgabe errechnet Abschreibungsausganswert/ Gesamtleistungskapazität = p.a. pro Leistungseinheit Sonderform der leistungsabhängigen Abschreibung o Abschreibung nach Substanzverringerung o Rohstoffvorkommen nach abgebauter Menge Gewählte Methode (auch in Kombination möglich) muss den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen Abschreibungsplan o Welcher Ausgangswert o Welche Nutzungsdauer o Welche Abschreibungsmethode Nachträgliche Korrektur o Bei Veränderung der Abschreibungsbasis o Veränderte Verwendung der Anlage o Gewählte Methode entspricht nicht dem tatsächlichen Nutzungsverlauf Grundsatz der Einzelbewertung aber auch Bewertungsvereinfachungsverfahren Besonderheit bei geringwertigen Wirtschaftsgütern o Können voll abgeschrieben werden o Grenze 400 Euro Unterschiede zwischen Unternehmensrecht und Steuerrecht o Durch unterschiedliche Ausgangswerte o Unterschiedliche Nutzungsdauer

23 Bewertung Unternehmensrechtliche Bewertungsvorschriften Ausgangswert Anschaffungskosten Planmäßige Abschreibung Außerplanmäßige Abschreibung Zuschreibungen Muss vorgenommen werden Muss vorgenommen werden wenn der wert am Stichtag niedriger ist und dieser Wertverlust dauerhaft ist Muss vorgenommen werden wenn der Wert hoher wird AUSNAHME: muss nicht, wenn bei steuerrechtlicher Gewinnermittlung anerkannt wird Planmäßige Abschreibung zur periodengerechten Verteilung Einzelne Posten Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Vorteil sowie daraus abgeleitete Lizenzen Immaterielle Vermögensgegenstände Wenn sie selbst geschaffen werden fallen sie unter ein Aktivierungsverbot Primäre Bewertungsmaßstäbe sind Anschaffungs- bzw Einlagewerte Sind nicht abnutzbar o Wenn zeitlich unbegrenzt Abnutzbar o Wenn Nutzungsdauer festgelegt ist o Bei befristeten und kündbaren Verträgen Außerplanmäßige Abschreibung Sobald der Wert von dauer gesunken ist Geschäftsfirmenwert Posten des AV, unter immateriellen Vermögensgegenständen Aktivierungspflichtig Ein Wert über den Vermögensgegenständen abzüglich der Schulden (Substanzwert) hinausgehen über den Kaufpreis o Unterschiedsbetrag Darstellung der Entwicklung des AVs Anlagenspiegel nach direkter Bruttomethode Zumindest folgende Spalten o Gesamte Anschaffungskosten zu Beginn des Jahres o Zugänge o Abgänge o Umbuchungen o Zuschreibungen

24 o Gesamte Abschreibung (evtl kumulierte) o Bilanzwert am Ende Reihenfolge der Berechnung Gesamte Anschaffungskosten zu Beginn + Zugänge während des Jahres -Abgänge während des Jahres +/- Umbuchungen -Kumulierte Abschreibung bis zum Ende des Jahres = Buchwert zum Ende des Jahres Geringwertige Vermögensgegenstände Vollständig abschreiben So lange im Anlagenspiegel vorhanden wie sie im Unternehmen sind UGB o Wenn keine unversteuerte Rücklage notwendig ist, dann dürfen sie wie ein Abgang behandelt werden

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