Die persönlich geführte Vormundschaft nach dem Gesetz zur Änderung des Vormundschaftsund Betreuungsrechts

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Die persönlich geführte Vormundschaft nach dem Gesetz zur Änderung des Vormundschaftsund Betreuungsrechts"

Transkript

1 Die persönlich geführte Vormundschaft nach dem Gesetz zur Änderung des Vormundschaftsund Betreuungsrechts Marburg, Henriette Katzenstein, Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht

2 Quelle: S.Hofschlaeger/pixelio.de Quelle: magicpen/pixelio 50 Kinder pro Vormund und Vollzeitstelle - hier sind 45 zu sehen Henriette Katzenstein, Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht Quelle: Katharina Rothe/pixelio.de

3 Überblick Überblick über das Gesetz Die persönlich geführte Vormundschaft Förderung der Erziehung Rollen des ASD/PKD und Vormundschaft Beteiligung, Kontaktgestaltung Kooperation mit dem Familiengericht Henriette Katzenstein, Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht

4 Änderungen im BGB 1793 Abs. 1a BGB: Sollvorschrift, die monatlichen Kontakt in üblicher Umgebung vorsieht 1800 BGB: Persönliche Förderung und Gewährleistung der Pflege und Erziehung des Mündels 1837 BGB: Das FamG hat die Einhaltung der persönlichen Kontakte des Vormunds zum Mündel zu beaufsichtigen 1840 BGB: Angaben zu persönlichen Kontakte in den Bericht des Vormunds an das FamG Henriette Katzenstein Deutsches Institut für Jugendhilfen und Familienrecht e.v.

5 Änderungen im SGB VIII 55 SGB VIII, Abs. 2: Anhörung des Kindes/Jugendlichen zur Auswahl der Person des Vormunds im Jugendamt Sollvorschrift zur Fallzahlenbegrenzung auf 50 bei Vollzeit 55 SGB VIII, Abs. 3: Wiederholung des Inhalts der 1793, 1800 BGB (Zuweisung der BGB-Pflichten an die Person des Amtsvormunds/-pflegerin) Henriette Katzenstein Deutsches Institut für Jugendhilfen und Familienrecht e.v.

6 Was gilt für wen? Die Vorschriften des BGB gelten zunächst für alle Vormünder und alle Ergänzungspfleger/innen. Ergänzungspflegschaften ( 1909 BGB) über 1915 Abs. 1, S.1 BGB; Bt-Drs.17/3617. Der 55 SGB VIII gilt nur für die Amtsvormundschaft/-pflegschaft (Anhörung, Fallzahlbegrenzung). Henriette Katzenstein Deutsches Institut für Jugendhilfen und Familienrecht e.v.

7 Förderung der Erziehung Das Recht und die Pflicht des Vormunds, für die Person des Mündels zu sorgen, bestimmen sich nach 1631 bis Der Vormund hat die Pflege und Erziehung des Mündels persönlich zu fördern und zu gewährleisten. ( 1800 BGB nf) Die Personensorge umfasst insbesondere die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen. ( 1631 Abs.1 BGB) Henriette Katzenstein, Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht

8 Rollen im Elterndreieck Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.v. (DIJuF)

9 Elterndreieck Sorgerecht Amtsvormund/-pfleger: Recht: Bestimmer Nummer 1, soweit Personenoder Vermögenssorge übertragen ( 1793 Abs. 1 Satz 2 ivm 1626 Abs. 2 BGB) Management (Sicherstellung und Förderung) des Kindeswohls ( 1793 Abs. 1a BGB) Recht zum Alleinentscheiden in Angelegenheiten, deren Regelung von erheblicher Bedeutung in allem, was er/sie den Pflegeeltern/HeimerzieherInnen in den alltäglichen Angelegenheiten vorgibt Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.v. (DIJuF)

10 Elterndreieck Sorgerecht Pflegeeltern/HeimerzieherInnen: Vertreter der Sorgeberechtigten bei Angelegenheiten des täglichen Lebens ( 1688 Abs. 1 BGB) bei Geltendmachen von Ansprüchen des Kindes oder Jugendlichen ( 1688 Abs. 2 BGB) Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.v. (DIJuF)

11 Elterndreieck Sorgerecht ASD-Kolleg/inn/en: keine eigenen Rechte Berater/in bei Konflikten (z.b. nach 38 SGB VIII bei Meinungsverschiedenheiten PSB-Pfleeeltern) Integration der Entscheidungen in die weitere Hilfeplanung Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.v. (DIJuF)

12 Helferdreieck Henriette Katzenstein Deutsches Institut für Jugendhilfen und Familienrecht e.v.

13 Helferdreieck Leistungen nach SGB VIII ASD-Kolleg/inn/en: Entscheidung über die Leistungsgewährung (Geeignetheit, Notwendigkeit, Wirtschaftlichkeit, Bescheiderteilung [beim schriftlichen Ausfertigen arbeitet WiJu ggf. zu]) Steuerung der Hilfeplanung ( 36 SGB VIII) Kinderschutzaufgaben und Entscheidung über Inobhutnahme Henriette Katzenstein Deutsches Institut für Jugendhilfen und Familienrecht e.v.

14 Helferdreieck Leistungen nach SGB VIII Amtsvormund/-pflegerin: Leistungsberechtigter bei Hilfen zur Erziehung ( 27 Abs. 1 SGB VIII) ggf. Rechtsmittel gegen Ablehnung Inhaber des Wunsch- und Wahlrechts ( 5 SGB VIII) Vor- und Nachbesprechung der Hilfeplangespräche mit Kind/Jugendlichen Auswahl der Einrichtung/Pflegeeltern mit Kind/Jugendlichem Henriette Katzenstein Deutsches Institut für Jugendhilfen und Familienrecht e.v.

15 Helferdreieck Leistungen nach SGB VIII Pflegeeltern/HeimerzieherInnen: Leistungserbringer Vertretungsberechtigte bei Geltendmachung von Ansprüchen nach 35a SGB VIII Ansprüche nach 39 SGB VIII: (Leistungen zum Unterhalt des K/J) Ansprechpartner Amtsvormund/-pfleger fürs Geltendmachen Ansprechpartner Casemanager/in für Gewährung Henriette Katzenstein Deutsches Institut für Jugendhilfen und Familienrecht e.v.

16 Rollen- und Aufgabenverteilung in der Praxis? Wer spricht wann mit wem? (Wie) gewinnen Kinder, Eltern, Pflegeeltern, Heimerzieher/innen Orientierung zwischen dem Jugendamt in seinen verschiedenen Erscheinungsformen Wie umgehen mit unterschiedlichen Einschätzungen? Quelle:Raphael Reischuk/pixelio Henriette Katzenstein Deutsches Institut für Jugendhilfen und Familienrecht e.v.

17 Und in der Praxis? Ich bin der Tollste! Ich verstehe die Wähler, am besten! Trampel Du nicht in meinem Revier herum! oder: Du hast ja die Zeit da kannst Du auch ruhig mal was arbeiten! Quelle:Dietmar Meinert/pixeliol Henriette Katzenstein Deutsches Institut für Jugendhilfen und Familienrecht e.v.

18 Persönlich geführte Vormundschaft/Pflegschaft 1793 Abs. 1a S.1 BGB nf (2011): Der Vormund hat mit dem Mündel persönlichen Kontakt zu halten Dresdner Erklärung (2000), These 7 (Aussagen zur Arbeit des AV ): Die persönliche Beziehung zum Mündel ist unverzichtbar Henriette Katzenstein, Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht

19 Persönlich geführte Vormundschaft/Pflegschaft 1793 Abs. 1a S.2 BGB nf (2011): [Der Vormund] soll den Mündel in der Regel einmal im Monat in dessen üblicher Umgebung aufsuchen, Dresdner Erklärung aus These 7 (2000): Der AV trifft die Entscheidungen aufgrund eigener Kenntnis der Lebensverhältnisse des Mündels Henriette Katzenstein, Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht

20 Exkurs: Ergänzungspflegschaft Die Vorschriften zur Vormundschaft sind auf Pflegschaften entsprechend anzuwenden ( 1915 BGB) Förderung der Erziehung und Kontaktpflichten anwendbar? In vollem Umfang bei Pflegschaften mit entspr. Wirkungskreisen Nur eingeschränkt bei Pflegschaften, bei denen es nicht um erzieherische Aufgaben geht Henriette Katzenstein, Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht

21 Beteiligung Mark Twain Huck Finn aber fühlte sich sehr unbequem. Durch den Reichtum und dadurch, dass die Witwe Douglas sich jetzt um ihn kümmerte, war er in die bessere Gesellschaft hineingezerrt worden. Seine Leiden wurden bald so schlimm, dass er glaubte, sie nicht mehr ertragen zu können. Er wurde gekämmt, gebürstet, Nur drei Wochen ertrug er sein Elend. Dann schüttelte er sein Joch ab, indem er einfach verschwand Henriette Katzenstein, Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht

22 Beteiligung Bestandteil der Personensorge Bei der Pflege und Erziehung berücksichtigen die Eltern [hier: der Vormund] die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbständigem verantwortungsbewusstem Handeln. Sie besprechen mit dem Kind, soweit es nach dessen Entwicklungsstand angezeigt ist, Fragen der elterlichen Sorge und streben Einvernehmen an ( 1626 Abs. 1 BGB). Henriette Katzenstein, Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht

23 Beteiligung Aus Abschlussbericht der AG famger. Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls (2010): Der Kontakt zum Kind/Jugendlichen bildet für Vormünder und Pfleger/innen die Grundlage dafür, Wohl und Willen des Minderjährigen zu beachten Dresdner Erklärung aus These 7 (2000): Der AV hat das Mündel am Entscheidungsprozess zu beteiligen Henriette Katzenstein, Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht

24 Jugendliche Wie in Kontakt kommen? Quelle:Adel/pixelio.de Henriette Katzenstein, Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht

25 Kleine Kinder Wie die vormund- schaft- lichen Aufgaben wahr- nehmen? Quelle: Moni Sertel / pixelio.de Henriette Katzenstein, Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht

26 Intimsphäre der Pflegeeltern Quelle: Claudia Hautumm / pixelio.de Wie die Pflegeeltern Bei der Gestaltung der Besuche einbeziehen? Henriette Katzenstein, Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht

27 55 Abs.2 SGB VIII (ab ) Das Jugendamt überträgt die Ausübung der Aufgaben, des Amtspflegers oder des Amtsvormunds einzelnen seiner Beamten oder Angestellten. Vor der Übertragung der Aufgaben des Amtspflegers oder des Amtsvormunds soll das Jugendamt das Kind oder den Jugendlichen zur Auswahl des Beamten oder Angestellten mündlich anhören, soweit dies nach Alter und Entwicklungsstand des Kindes oder Jugendlichen möglich ist. Eine ausnahmsweise vor der Übertragung unterbliebene Anhörung ist unverzüglich nachzuholen. Henriette Katzenstein, Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht

28 Kontaktgestaltung Quelle: Ramona Kitzmüller/pixelio Quelle: Thomas Siepmann/pixelio Quelle: Rainer Sturm/pixelio Quelle: Helene Souza/pixelio Quelle: Thomas Siepmann/pixelio Henriette Katzenstein Deutsches Institut für Jugendhilfen und Familienrecht e.v.

29 Kontakt nach Schema F? Fokus auf Quantität, nicht Qualität, kann zu Alibibesuchen führen und nur schematischer Aufsicht des FamG Für alle dasselbe, unabhängig von der Situation ist gar nicht leistbar bei 50 Fällen: Monatlich 50 Besuche bei durchschnittlich 2 Stunden Zeit incl. Fahrtzeit und Vorbereitung = 100 von ca 135 Arbeitsstunden/Monat. Feststellung von Misshandlung oder Vernachlässigung selbst bei einem kurzen Besuch (BT-Drs 17/3617 S.7) Henriette Katzenstein Deutsches Institut für Jugendhilfen und Familienrecht e.v.

30 Zeitnaher oder häufiger Kontakt am Beginn der Vormundschaft bei besonderen Problemlagen des Kindes bei erfolgtem oder möglichem Wechsel des Lebensortes bei erheblichen Umgangsproblemen, wenn hier Entscheidungen anstehen bei Anstehen wichtiger Entscheidungen bei Problemanzeigen > Krisen, Verschlechterungen ( plausible Erklärungen beteiligter Erwachsener reichen nicht aus) Henriette Katzenstein, Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht

31 Kontakt seltener nötig Langfristige, gute Integration des Kindes an seinem Lebensort (nicht ausreichend: geprüfte Pflegefamilie erübrigt Kontakt) Stabiles Vertrauensverhältnis Sicherstellung reg. Information des AV aus der Umgebung und/oder durch Kind einhellige Einschätzung positiver/ unproblematischer Entwicklung Einschätzung, dass Lebensort stabil und von dort keine Belastungen einwirken (wie zb anstehende Trennung der Pflegeelter) Henriette Katzenstein, Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht

32 Entscheidend Eigenständige Einschätzung der Situation und Entwicklung des Kindes auf der Grundlage des Kontakts zum Kind und von Informationen aus seiner Umgebung Henriette Katzenstein Deutsches Institut für Jugendhilfen und Familienrecht e.v.

33 Kriterien für Kontakt Möglich und hilfreich: Kriterienkatalog Entscheidung liegt beim Vormund/Pflegerin Richtlinien dazu, was beachtet werden soll bei der Entscheidung sind möglich und dienen der Qualitätssicherung der Arbeit in der Vormundschaft/Pflegschaft Henriette Katzenstein, Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht

34 Arbeitseinteilung Was zuerst? Wie oft, wie lange, wo und wann Kontakt? Und wann und wie: Dokumentation, HPG vorbereiten, Unterhalt, Erbschaft ausschlagen Quelle:Gerd Altmann/fanty/Shapes:AllSilhouettes.com / pixelio.de Henriette Katzenstein, Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht

35 Kooperation mit FamG Voraussetzung für sinnvolle Kooperation und Kontrolle des FamG: Gespräche zwischen Jugendamt und FamG (Rechtspfleger/innen) über die neuen Vorschriften und den Umgang damit im Jugendamt, ggf Kriterienkatalog und Sinnvolle Form der Berichte bzw. Kommunikation zwischen Jugendamt und FamG Henriette Katzenstein Deutsches Institut für Jugendhilfen und Familienrecht e.v.

36 Persönliche Kontakte zum Mündel Name, Vorname: Aufenthalt des Mündels: Welche Hilfe zur Erziehung: Pers. Kontakt gem Abs. 1 a BGB am: Kontakt-Ort Maßnahmen zur persönlichen Förderung und Gewährleistung von Pflege und Erziehung des Mündels gemäß 1800 Satz 2 BGB Henriette Katzenstein, Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht

37 FamG: Sanktionen Grundsatz der selbständigen Führung der Vormundschaft Intervention bei pflichtwidrigem Verhalten, bspw keine Kontakte bzw keine Prüfung, wieviele Kontakte notwendig sind. Quelle:Arno Bachert/pixelio Henriette Katzenstein Deutsches Institut für Jugendhilfen und Familienrecht e.v.

38 FamG: Sanktionen Aufsicht gegenüber JAmt, nicht Fachkraft > Weisungsrecht des JAmt an Fachkraft Gegenvorstellungen, Dienstaufsichtsbeschwerden beim kommunalen Träger Entlassung des JAmt als Vormund/Pfleger dies jedoch nicht nur bei Quelle:Dieter Schütz/pixelio pflichtwidrigem Verhalten, sondern generell, wenn es dem Wohl des Kindes dient ( 56 Abs.4 SGB VIII, jährliche Prüfung EV/VV) Henriette Katzenstein Deutsches Institut für Jugendhilfen und Familienrecht e.v.

39 Qualifikation Grundqualifikation und Weiterbildung unerlässlich Quelle:Dieter Schütz/pixelio Henriette Katzenstein Deutsches Institut für Jugendhilfen und Familienrecht e.v.

40 Qualifikation Vielfalt der Fallkonstellationen erfordert Wissenstransfer und Reflexionsstrategien Teams mit sich ergänzenden Qualifikationen oder bei kleineren JÄ Austausch zwischen Fachkräften verschiedener Ämter Zugang zu externen Beratungswegen Supervision Henriette Katzenstein Deutsches Institut für Jugendhilfen und Familienrecht e.v.

41 Fallzahl 50: Fallzahl 50 Ist in den Jugendämtern und bei den Leitungen angekommen Unterschiedliche Strategien: Orientierung an der 50 und Entmischung Orientierung an der 50 ohne Entmischung dabei fällt Unklarheit über Fallzahl/Fachkraft in der Beistandschaft auf Orientierung an Kontakterfordernissen und qualifizierter Vormundschaft (zb Hamburg) Entlastungsstunden für die Vormundschaft Henriette Katzenstein Deutsches Institut für Jugendhilfen und Familienrecht e.v.

42 Mischarbeitsplätze Contra: Die unterschiedlichen Aufgabenstellungen konkurrieren; Unterschiedliche Qualifizierung nötig; Beistandschaften, Beurkundungen drängen sich vor ; Henriette Katzenstein Deutsches Institut für Jugendhilfen und Familienrecht e.v. Quelle: Barbara Eckholdt/pixelio

43 Mischarbeitsplätze Pro: Kleine Jugendämter Organisatorische Gründe Vertretungsregelungen Zeiteinteilung Weniger Kinder im Blick halten Quelle:Gerd Altmann/Shapes:: AllSilhouettes.com / pixelio.de Festlegung der Arbeitszeiten erforderlich Henriette Katzenstein Deutsches Institut für Jugendhilfen und Familienrecht e.v.

44 Und weiter Die Vormünder haben dem Gesetz vorgearbeitet, nun kann man gespannt sein, was Vormünder, Jugendämter, Kommunen daraus machen Quelle:Cora/pixelio.de Henriette Katzenstein Deutsches Institut für Jugendhilfen und Familienrecht e.v.

45 Fazit Amtsvormünder bekommen Rückenwind für die persönlich geführte Vormundschaft/ Pflegschaft Breite/re Diskussion über die Inhalte der vormundschaftlichen Arbeit: Fachstandards, Arbeitshilfen werden angestoßen Neujustierung der Rollen und Aufgaben zwischen den Diensten und Helfersystemen ist erforderlich (Vormundschaft, ASD/PKD, Adoptionsvermittler, Heime, Pflegeeltern usw.) Qualifikation: Fort- und Weiterbildungsbedarf steigt und bekommt Legitimation in den Ämtern Chancen für mehr Beteiligung der Kinder und Jugendlichen Henriette Katzenstein Deutsches Institut für Jugendhilfen und Familienrecht e.v.

Das Vormundschaftsgesetz und seine Folgen für die Praxis von Pflegefamilien und Erziehungsstellen

Das Vormundschaftsgesetz und seine Folgen für die Praxis von Pflegefamilien und Erziehungsstellen Vormünder als Ressource nicht als Belastung. Das Vormundschaftsgesetz und seine Folgen für die Praxis von Pflegefamilien und Erziehungsstellen Henriette Katzenstein, Deutsches Institut für Jugendhilfe

Mehr

Das Pflegekind und seine Entwicklung im Blick behalten Rollen und Aufgaben in der Kooperation von ASD, PKD und Vormund

Das Pflegekind und seine Entwicklung im Blick behalten Rollen und Aufgaben in der Kooperation von ASD, PKD und Vormund Das Pflegekind und seine Entwicklung im Blick behalten Rollen und Aufgaben in der Kooperation von ASD, PKD und Vormund Fachkräfte zwischen Unterstützung und Kontrolle der Pflegefamilie Dr. Thomas Meysen

Mehr

VORMUNDSCHAFT/ PFLEGSCHAFT FÜR PFLEGEKINDER

VORMUNDSCHAFT/ PFLEGSCHAFT FÜR PFLEGEKINDER VORMUNDSCHAFT/ PFLEGSCHAFT FÜR PFLEGEKINDER Wundertüte e.v. - Martina Scheidweiler 21.2.2013 Realität von Pflegekindern Elternrolle fällt auseinander Biologische Eltern Soziale Eltern Finanzielle Eltern

Mehr

Standards in der Zusammenarbeit zwischen Vormundschaft RSD

Standards in der Zusammenarbeit zwischen Vormundschaft RSD Standards in der Zusammenarbeit zwischen Vormundschaft RSD gemeinsame Absprachen und Hausbesuche bei mdj. Mütter, Austausch von Informationen bei Anträgen auf Sorgerechtsentzüge den Bereich Vormundschaft

Mehr

Grundsätzliches und Änderungen mit dem Gesetz zur Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts. Gila Schindler, Rechtsanwältin, Heidelberg

Grundsätzliches und Änderungen mit dem Gesetz zur Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts. Gila Schindler, Rechtsanwältin, Heidelberg Grundsätzliches und Änderungen mit dem Gesetz zur Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts Gila Schindler, Rechtsanwältin, Heidelberg Wer es unterlässt, einen Erfolg abzuwenden, der zum Tatbestand

Mehr

Familiengericht und Vormundschaft. Kooperation und Kontrolle aus Sicht der Rechtspflege

Familiengericht und Vormundschaft. Kooperation und Kontrolle aus Sicht der Rechtspflege Vereinsvormundschaften in Bayern Fachtag am 21.Feb. 2013 Familiengericht und Vormundschaft Kooperation und Kontrolle aus Sicht der Rechtspflege Ingrid Fuhrmann, Rechtspflegeamtsrätin am AG München Die

Mehr

Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK)

Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) am 26./27.Mai 2011 in Essen TOP 6.1 Aufgaben im Rahmen von Vormundschaft insbesondere bei Hilfen zur Erziehung (Grüne Liste) Beschluss: 1. Die JFMK stimmt dem

Mehr

vormund_broschuere_akz :38 Uhr Seite 1 Dein Vormund vertritt dich D i e I n f o r m a t i o n s b r o s c h ü r e

vormund_broschuere_akz :38 Uhr Seite 1 Dein Vormund vertritt dich D i e I n f o r m a t i o n s b r o s c h ü r e vormund_broschuere_akz 19.12.2005 17:38 Uhr Seite 1 Dein Vormund vertritt dich Die Informationsbroschüre vormund_broschuere_akz 19.12.2005 17:38 Uhr Seite 2 Diese Broschüre ist eine Publikation der Internationalen

Mehr

Sorgerecht und Sorgepflicht

Sorgerecht und Sorgepflicht Sorgerecht und Sorgepflicht Struktur und Ausgestaltung der elterlichen Sorge und deren Folgen im Alltagsbezug Gretel Diehl Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Artikel 6 Grundgesetz (1) Ehe und Familie

Mehr

Gesetze UN Kinderrechtskonvention

Gesetze UN Kinderrechtskonvention Anlage A Gesetze UN Kinderrechtskonvention Artikel 3 [Wohl des Kindes] (1) Bei allen Maßnahmen, die Kinderbetreffen, gleichviel ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge,

Mehr

Vormundschaftliche Vertretung. Fachtag Update Recht , Bonn

Vormundschaftliche Vertretung. Fachtag Update Recht , Bonn Vormundschaftliche Vertretung Fachtag Update Recht 13.02.2017, Bonn Rückschau Der Bundesgesetzgeber hat (erst) 2005 mit einer Neuformulierung des 42 SGB VIII im Rahmen des so genannten Kick Kinder- und

Mehr

Zur Umsetzung des Gesetzes zur Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts. erste Hinweise. vom 14. Oktober 2011 FÜR JUGENDHILFE UND

Zur Umsetzung des Gesetzes zur Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts. erste Hinweise. vom 14. Oktober 2011 FÜR JUGENDHILFE UND FÜR JUGENDHILFE UND Zur Umsetzung des Gesetzes zur Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts erste Hinweise vom 14. Oktober 2011 Vorbemerkung Seit und auch schon vor Inkrafttreten des Gesetzes

Mehr

Mitwirkung des Jugendamtes/ASD in Verfahren vor dem Familiengericht (Schwerpunkt Trennung/Scheidung)

Mitwirkung des Jugendamtes/ASD in Verfahren vor dem Familiengericht (Schwerpunkt Trennung/Scheidung) Amt für Kinder, Jugendliche und Familien - Jugendamt Mitwirkung des Jugendamtes/ASD in Verfahren vor dem Familiengericht (Schwerpunkt Trennung/Scheidung) Aufgaben des J/ASD im Kontext Familienrecht I.

Mehr

Jugendhilfe zwischen Frühen Hilfen und Kinderschutz

Jugendhilfe zwischen Frühen Hilfen und Kinderschutz Jugendhilfe zwischen Frühen Hilfen und Kinderschutz Regensburger Fachtagung Frühe Hilfen Kooperativ Bindungen stärken und Kinder schützen 16. April 2015 Prof. Dr. Barbara Seidenstücker 1 Inhalte 1 2 3

Mehr

Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen in der Kinder- und Jugendhilfe. Dr. Hans-Jürgen Schimke

Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen in der Kinder- und Jugendhilfe. Dr. Hans-Jürgen Schimke Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen in der Kinder- und Jugendhilfe 1. Komplex: Allgemeine Fragen des Beteiligungsrechts von Kindern und Jugendlichen Grundprobleme der Beteiligung von Kindern

Mehr

Landesarbeitsgruppe Amtsvormundschaften / Amtspflegschaften Baden-Württemberg (AG AV/AP BaWü)

Landesarbeitsgruppe Amtsvormundschaften / Amtspflegschaften Baden-Württemberg (AG AV/AP BaWü) Landesarbeitsgruppe Amtsvormundschaften / Amtspflegschaften Baden-Württemberg (AG AV/AP BaWü) Hinweise und Empfehlungen zur Abgabe / Übernahme von Amtsvormundschaften und Pflegschaften Stand: April 2013

Mehr

Die Wiesbadener Vereinbarung

Die Wiesbadener Vereinbarung Melanie Junk Die Wiesbadener Vereinbarung Zur Wahrnehmung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung nach 8a SGB VIII Inhalt Organisatorischer Rahmen Kindeswohl und Kindeswohlgefährdung im Spiegel der

Mehr

Umgang mit der Umgangsregelung wer hat was zu sagen?

Umgang mit der Umgangsregelung wer hat was zu sagen? Umgang mit der Umgangsregelung wer hat was zu sagen? Hessischer Fachtag für Fachkräfte der Pflegekinderhilfe Fachkräfte zwischen Unterstützung und Kontrolle der Pflegefamilie Darmstadt, 10. Oktober 2013

Mehr

DIJuF Interaktiv Stand: Entwurfsfassung für 2017

DIJuF Interaktiv  Stand: Entwurfsfassung für 2017 DIJuF Interaktiv www.kijup-sgbviii-reform.de Stand: 31.8.2016 SYNOPSE zur Arbeitsfassung/Diskussionsgrundlage zur Vorbereitung eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Ausschnitt), 23.8.2016

Mehr

Gemeinsame Stellungnahme

Gemeinsame Stellungnahme Gemeinsame Stellungnahme des Deutschen Caritasverbandes (DCV) e.v. des Sozialdienstes katholischer Frauen Gesamtverein (SkF) e.v. des SKM Katholischer Verband für soziale Dienste in Deutschland e.v. und

Mehr

Chancen, Risiken und Grenzen einer Vormundschaft - Im Focus müssen die Minderjährigen stehen! -

Chancen, Risiken und Grenzen einer Vormundschaft - Im Focus müssen die Minderjährigen stehen! - VAK Verband Anwalt des Kindes e. V. Landesverband Berlin/Brandenburg Jour Fixe 10.12.2014 V o r m u n d s c h a f t e n Vortrag von Desdemona Büttner, Diplom-Pädagogin, und Heike Wrona, Diplom-Sozialjuristin,

Mehr

Ausführungsvorschriften über Vormundschaften, Pflegschaften und Beistandschaften für Kinder und Jugendliche (AV-VormBeist) Vom

Ausführungsvorschriften über Vormundschaften, Pflegschaften und Beistandschaften für Kinder und Jugendliche (AV-VormBeist) Vom Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft Ausführungsvorschriften über Vormundschaften, Pflegschaften und Beistandschaften für Kinder und Jugendliche (AV-VormBeist) Vom 10.11.2016 BildJugWiss

Mehr

Schutz des Pflegekindes: Rechtliche Anforderungen und fachlicher Alltag

Schutz des Pflegekindes: Rechtliche Anforderungen und fachlicher Alltag Schutz des Pflegekindes: Rechtliche Anforderungen und fachlicher Alltag Kinder in Pflegefamilien Förderung Beteiligung Schutz Dr. Thomas Meysen Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF)

Mehr

Dr. Dag Schölper. Fachreferent & stellvertretender Geschäftsführer des BUNDESFORUM MÄNNER Interessenverband für Jungen, Männer und Väter e.v.

Dr. Dag Schölper. Fachreferent & stellvertretender Geschäftsführer des BUNDESFORUM MÄNNER Interessenverband für Jungen, Männer und Väter e.v. ein Kommentar Dr. Dag Schölper Fachreferent & stellvertretender Geschäftsführer des BUNDESFORUM MÄNNER Interessenverband für Jungen, Männer und Väter e.v. Zweck von Recht und Gesetzgebung Das Recht ist

Mehr

Teil 1: Zitat: Einführung und Grundlagen

Teil 1: Zitat: Einführung und Grundlagen Recht des Kindes auf angemessene Nahrungsaufnahme bei Schluckstörung?! Herbert Heidl, Kinderanwalt und Fachkrankenpfleger für Kinder-und Jugendpsychiatrie, Beatmungstherapeut in Ausbildung Stellvertr.

Mehr

LVR-Landesjugendamt Rheinland. Köln. 16 November 2011

LVR-Landesjugendamt Rheinland. Köln. 16 November 2011 LVR-Landesjugendamt Rheinland Köln 16 November 2011 1 Forum 3 Evaluation und Dokumentation des Umgangs mit den Vereinbarungen 2 Teil I Verfahrensstandards des Jugendamtes - Soziale Dienste im Umgang mit

Mehr

Vormundschaft, Pflegschaft und Beistandschaft für Minderjährige

Vormundschaft, Pflegschaft und Beistandschaft für Minderjährige Vormundschaft, Pflegschaft und Beistandschaft für Minderjährige Herausgegeben von Prof. Dr. Helga Oberloskamp Bearbeitet von Markus Band, München; Hans-Otto Burschel, Schenklengsfeld; Martin Filzek, Husum;

Mehr

Prof.Dr.Dr.h.c.Reinhard Wiesner Übergänge in den Hilfen zur Erziehung

Prof.Dr.Dr.h.c.Reinhard Wiesner Übergänge in den Hilfen zur Erziehung Prof.Dr.Dr.h.c.Reinhard Wiesner Übergänge in den Hilfen zur Erziehung Jahrestagung der Träger und Leiter/-innen von Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung und sonstigen betreuten Wohnformen am 15. und

Mehr

7.2 Begriff und Erwerb der elterlichen Sorge Begriff und Bestandteile der elterlichen Sorge

7.2 Begriff und Erwerb der elterlichen Sorge Begriff und Bestandteile der elterlichen Sorge 86 Elterliche Sorge I Ausdruck der familiären Solidarität ist des Weiteren 1619, aufgrund dessen das Kind verpflichtet ist, in einer seinen Kräften und seiner Lebensstellung entsprechenden Weise den Eltern

Mehr

Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe

Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe Statistisches Bundesamt Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe Pflegschaften, Vormundschaften, Beistandschaften, Pflegeerlaubnis, Sorgerechtsentzug, Sorgeerklärungen 2016 Erscheinungsfolge: jährlich Erschienen

Mehr

Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Vormundschaftsrechts

Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Vormundschaftsrechts Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Vormundschaftsrechts Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe - AGJ I. Einleitung Der aktuelle Referentenentwurf zur Änderung

Mehr

Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe

Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe Statistisches Bundesamt Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe Pflegschaften, Vormundschaften, Beistandschaften Pflegeerlaubnis, Sorgerechtsentzug, Sorgeerklärungen 2015 Erscheinungsfolge: jährlich Erschienen

Mehr

Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe

Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe Statistisches Bundesamt Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe Pflegschaften, Vormundschaften, Beistandschaften Pflegeerlaubnis, Sorgerechtsentzug, Sorgeerklärungen 2013 Erscheinungsfolge: jährlich Erschienen

Mehr

Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe

Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe Statistisches Bundesamt Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe Pflegschaften, Vormundschaften, Beistandschaften Pflegeerlaubnis, Sorgerechtsentzug, Sorgeerklärungen 2014 Erscheinungsfolge: jährlich Erschienen

Mehr

Die Rechtsstellung von Pflegeeltern

Die Rechtsstellung von Pflegeeltern Ringvorlesung Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege am 12. November 2014 in Holzminden Die Rechtsstellung von Pflegeeltern, Doktorandin am Max-Planck-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik, München

Mehr

Eingriffsmöglichkeiten

Eingriffsmöglichkeiten Eingriffsmöglichkeiten Elterliches Sorgerecht Strafbarkeit Kinder Jugendliche Heranwachsende Eingriffsrechte Regelungen / Schulordnungen Art. 6 GG (1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze

Mehr

Systematik des SGB VIII

Systematik des SGB VIII Skriptergänzung1 SoSe 2009 Prof. Dr. Benner Systematik des SGB VIII Allgemeine Regelungen 1 10 Aufgaben d. Jugendhilfe 11 60 Datenschutz 61 68 Träger Zus.arbeit Gesamtverantwortung 69 81 Zentrale Aufgaben

Mehr

Inobhutnahmen von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (umf) in Dresden 2014

Inobhutnahmen von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (umf) in Dresden 2014 Inobhutnahmen von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (umf) in 2014 Das. Inhaltsüberblick 1. Rechtsgrundlagen 2. Inobhutnahmen umf in 3. Verfahrensweise 4. Wichtige Kooperationspartner 5. Beendigung

Mehr

Verantwortungsgemeinschaft von Jugendamt und Familiengericht beim Kinderschutz Schärfung der Rollen, Abgrenzung und Zusammenarbeit

Verantwortungsgemeinschaft von Jugendamt und Familiengericht beim Kinderschutz Schärfung der Rollen, Abgrenzung und Zusammenarbeit Verantwortungsgemeinschaft von Jugendamt und Familiengericht beim Kinderschutz Schärfung der Rollen, Abgrenzung und Zusammenarbeit Reform des familiengerichtlichen Verfahrens und Kindeswohl im Familienrecht

Mehr

Zusammenwirken von Familiengericht und Jugendamt in der Pflegekinderhilfe

Zusammenwirken von Familiengericht und Jugendamt in der Pflegekinderhilfe Kooperation im Kinderschutz 6. Gemeinsamer Kinderschutztag für Jugendämter und Familiengerichte des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales, des Justizministeriums und des Ministeriums für Arbeit und

Mehr

Von der Inobhutnahme in die weiterführenden Hilfe

Von der Inobhutnahme in die weiterführenden Hilfe Von der Inobhutnahme in die weiterführenden Hilfe Übergänge in der Arbeit mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in der Landeshauptstadt Potsdam Schnittstellenbetrachtung öffentlicher und freie

Mehr

Leistungsbeschreibung für das Angebot Erziehungsbeistand / Betreuungshelfer

Leistungsbeschreibung für das Angebot Erziehungsbeistand / Betreuungshelfer Verbände der Freien Wohlfahrtspflege in Duisburg Leistungsbeschreibung für das Angebot Erziehungsbeistand / Betreuungshelfer Allgemeine Beschreibung der Hilfeform Rechtsgrundlage Zielgruppe Die Erziehungsbeistandschaft

Mehr

Art. 1 GG (1)Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Art. 1 GG (1)Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Art. 1 GG (1)Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. (2) Art. 2 GG (1) (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit...

Mehr

zu den im oben genannten Antrag enthaltenen Fragen nehme ich wie folgt Stellung:

zu den im oben genannten Antrag enthaltenen Fragen nehme ich wie folgt Stellung: Prof. Dr. Dr. h.c. Reinhard Wiesner Freie Universität Berlin Arbeitsbereich Sozialpädagogik Schleswig- Holsteinischer Landtag Sozialausschuss Postfach 7121 241717 Kiel Arnimallee 12 14195 Berlin E-Mail

Mehr

Fit for Jugendhilfe. Rechtsgrundlagen

Fit for Jugendhilfe. Rechtsgrundlagen Fit for Jugendhilfe Basisinformationen für Quereinsteiger aus anderen Systemen und Rechtskreisen Rechtsgrundlagen Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) - Kinderund Jugendhilfe Bürgerliches Gesetzbuch

Mehr

Jugendhilfe in suchtbelasteten Familien Spagat zwischen Elternrecht und Kinderschutz

Jugendhilfe in suchtbelasteten Familien Spagat zwischen Elternrecht und Kinderschutz Jugendhilfe in suchtbelasteten Familien Spagat zwischen Elternrecht und Kinderschutz 1 Rechtliche Grundlagen Grundgesetz Bürgerliches Gesetzbuch Strafgesetzbuch Schulgesetz Sozialgesetzbuch VIII Bundeskinderschutzgesetz

Mehr

Traumhochzeit versus Hochstrittigkeit Standards in den Kooperationen von Vormundschaft und RSD Schnittstellen und Stolpersteine

Traumhochzeit versus Hochstrittigkeit Standards in den Kooperationen von Vormundschaft und RSD Schnittstellen und Stolpersteine Traumhochzeit versus Hochstrittigkeit Standards in den Kooperationen von Vormundschaft und RSD Schnittstellen und Stolpersteine 2011 waren wir auch bereits verheiratet haben gemeinsam gewirtschaftet, gearbeitet

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts Bundesrat Drucksache 537/10 BRFuss 03.09.10 Gesetzentwurf der Bundesregierung R - FJ - FS - Fz Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts A. Problem und Ziel Fälle von

Mehr

Qualitätsstandards in der Beistandschaft. 1. NRW Beistandschaftstag Projekt Abschluss Beistandschaften 2020

Qualitätsstandards in der Beistandschaft. 1. NRW Beistandschaftstag Projekt Abschluss Beistandschaften 2020 Qualitätsstandards in der Beistandschaft Projekt Abschluss Beistandschaften 2020 1 Arbeits- und Orientierungshilfen Das Leistungsprofil des Beistandes Anlagen zum Leistungsprofil Öffentlichkeitsarbeit

Mehr

Kindeswohlgefährdung. hrdung im Spektrum fachlicher Einschätzungen und rechtlicher Rahmenbedingungen ( 8a SGB VIII)

Kindeswohlgefährdung. hrdung im Spektrum fachlicher Einschätzungen und rechtlicher Rahmenbedingungen ( 8a SGB VIII) Kindeswohlgefährdung hrdung im Spektrum fachlicher Einschätzungen und rechtlicher Rahmenbedingungen ( 8a SGB VIII) Inhalt 1. Bedeutung der Regelung 2. Risikoeinschätzung und Hilfeangebot 3. Einrichtungsträger

Mehr

Verfahrensfragen der freiheitsentziehende. Unterbringung von Kindern und Jugendlichen

Verfahrensfragen der freiheitsentziehende. Unterbringung von Kindern und Jugendlichen Verfahrensfragen der freiheitsentziehende Ziele - Voraussetzungen - Anforderungen - Verfahren 1 Einziger (!) jugendhilferechtlicher Anknüpfungspunkt für f r FM ist 42 Abs. 5 SGB VIII Inobhutnahme Freiheitsentziehende

Mehr

Stellungnahme zu den Eckpunkten des Bundesjustizministeriums vom für die weitere Reform des Vormundschaftsrechts

Stellungnahme zu den Eckpunkten des Bundesjustizministeriums vom für die weitere Reform des Vormundschaftsrechts BAG KiAP Siedlerstr. 21 76865 Rohrbach Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Mohrenstraße 37 10117 Berlin Dr. Johannes Rupp Vorsitzender Siedlerstr. 21 76865 Rohrbach Tel. 06349 1020 FAX

Mehr

Freiheitsentziehende Maßnahmen SFBB Winfried Flemming Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft

Freiheitsentziehende Maßnahmen SFBB Winfried Flemming Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft Rahmenbedingungen für Freiheitsentziehende Maßnahmen (FM) in der Jugendhilfe Die Rahmenbedingungen für FM in Berlin 1 Grundlage: 42 Abs. 5 SGB VIII im Rahmen der Inobhutnahme sind nur zulässig, wenn und

Mehr

Partizipation von Kindern und Jugendlichen: Rechtliche, fachliche und soziale Dimension Rechtliche Dimension: VN-Kinderrechtskonvention Grundgesetz

Partizipation von Kindern und Jugendlichen: Rechtliche, fachliche und soziale Dimension Rechtliche Dimension: VN-Kinderrechtskonvention Grundgesetz Partizipation von Kindern und Jugendlichen: Rechtliche, fachliche und soziale Dimension Rechtliche Dimension: VN-Kinderrechtskonvention Grundgesetz Fachliche Dimension: Ohne Partizipation keine Identifizierung

Mehr

STELLUNGNAHME. vom 29. April 2016

STELLUNGNAHME. vom 29. April 2016 29.4.2016 J 6.220-2 Lh/Gz STELLUNGNAHME vom 29. April 2016 Ehemann als Begleitperson isd 42a Abs. 1 SGB VIII; Anordnung von Vormundschaft für verheiratete, unbegleitete minderjährige Ausländerinnen; Sorgerecht

Mehr

Bundesforum Vormundschaft & Pflegschaft 1. bis 3. Dezember 2010 in Dresden. Arbeitsgruppe 9 Umgangspflegschaft Donnerstag, 2.

Bundesforum Vormundschaft & Pflegschaft 1. bis 3. Dezember 2010 in Dresden. Arbeitsgruppe 9 Umgangspflegschaft Donnerstag, 2. Bundesforum Vormundschaft & Pflegschaft 1. bis 3. Dezember 2010 in Dresden Arbeitsgruppe 9 Umgangspflegschaft Donnerstag, 2. Dezember 2010 Zeitablauf: Ablauf der Arbeitsgruppe 10:45 bis 12:30 Uhr (1 ¾

Mehr

Aufgaben und Rolle des Vormundes des Jugendamtes?

Aufgaben und Rolle des Vormundes des Jugendamtes? Aufgaben und Rolle des Vormundes des Jugendamtes? Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher Jugendhilferechtliches Clearingverfahren Verteilungsverfahren

Mehr

Mit den Eltern in Kontakt

Mit den Eltern in Kontakt Mit den Eltern in Kontakt Teil 1:.als Anwältin des Kindes EREV - SEMINAR 19./ 20. November 2012 Referentin: und Mediatorin Fachanwältin für Familienrecht Anwältin des Kindes / Verfahrensbeiständin Mühlenstr.

Mehr

1. Rechtslage vor und nach dem Inkrafttreten des Kindschaftsrechtsreformgesetzes am

1. Rechtslage vor und nach dem Inkrafttreten des Kindschaftsrechtsreformgesetzes am 1. Rechtslage vor und nach dem Inkrafttreten des Kindschaftsrechtsreformgesetzes am 1.7.1998 2. Entwicklung der Rechtslage bis heute unter Berücksichtigung der Entscheidung des BVerfG 3. Ausgewählte Lösungsvorschläge

Mehr

Familie als Flickendecke

Familie als Flickendecke Familie als Flickendecke Situation der Kinder bei Trennung der Eltern Aufenthaltsbestimmungsrecht Sorgerecht Umgangsrecht Kindesunterhalt Sorgerecht 1626 Abs. 1 BGB Die Eltern haben die Pflicht und das

Mehr

Rechtsentwicklungen im Bereich der Erziehung in Pflegefamilien

Rechtsentwicklungen im Bereich der Erziehung in Pflegefamilien Rechtsentwicklungen im Bereich der Erziehung in Pflegefamilien Kinder in Pflegefamilien: Chancen, Risiken, Nebenwirkungen Marion Küfner/Dr. Thomas Meysen Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht

Mehr

PFL. Hessisches Statistisches Landesamt. Statistik der Kinder- und Jugendhilfe

PFL. Hessisches Statistisches Landesamt. Statistik der Kinder- und Jugendhilfe Teil I 6: Pflegeerlaubnis, Pflegschaften, Vormundschaften, Beistandschaften, Sorgeerklärungen, Maßnahmen des Familiengerichts 2016 Hessisches Statistisches Landesamt, 65175 Wiesbaden Rücksendung bitte

Mehr

Vertrauensschutz in der professions- und institutionenübergreifenden Zusammenarbeit

Vertrauensschutz in der professions- und institutionenübergreifenden Zusammenarbeit Vertrauensschutz in der professions- und institutionenübergreifenden Zusammenarbeit Regionalkonferenz Professions- und institutionenübergreifende Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Gesundheitssystem im

Mehr

Informationen für Pflegefamilien. Sozialdienst katholischer Frauen e.v. Erzdiözese Paderborn

Informationen für Pflegefamilien. Sozialdienst katholischer Frauen e.v. Erzdiözese Paderborn Informationen für Pflegefamilien Sozialdienst katholischer Frauen e.v. Erzdiözese Paderborn I n f o r m a t i o n e n f ü r P f l e g e f a m i l i e n Liebe Pflegefamilie! Mit der Aufnahme eines Pflegekindes

Mehr

Wir machen Sie fit für die Zukunft Seite 1 von 5 Seiten RA Torsten G. Blach. Einführung ins KJHG

Wir machen Sie fit für die Zukunft Seite 1 von 5 Seiten RA Torsten G. Blach. Einführung ins KJHG Seite 1 von 5 Seiten RA Torsten G. Blach Einführung ins KJHG 1. Ziele des KJHG: Richtziel... 2. Aufgaben des KJHG: Leistungen Definition: Andere Aufgaben Definition: 3. Leistungsberechtigte des KJHG: 4.

Mehr

Das Persönliche Budget in der Jugendhilfe

Das Persönliche Budget in der Jugendhilfe Das Persönliche Budget in der Jugendhilfe Veränderte Leistungserwartungen an den ASD? Gesetzliche Grundlagen 01.07.2001: Einführung des SGB IX Nach 6 SGB IX gelten die Träger der öffentlichen Jugendhilfe

Mehr

7.2 Begriff, Erwerb und Ausübung der elterlichen Sorge Begriff und Bestandteile der elterlichen Sorge

7.2 Begriff, Erwerb und Ausübung der elterlichen Sorge Begriff und Bestandteile der elterlichen Sorge Begriff, Erwerb und Ausübung der elterlichen Sorge 85 Betrieb der Eltern oder in der Landwirtschaft ist auf die Belange des Kindes (vorrangig: Schule, Ausbildung) Rücksicht zu nehmen und sind Überforderung

Mehr

(1) Das Gericht hat dem minderjährigen Kind in Kindschaftssachen, die seine Person betreffen, einen geeigneten Verfahrensbeistand zu bestellen,

(1) Das Gericht hat dem minderjährigen Kind in Kindschaftssachen, die seine Person betreffen, einen geeigneten Verfahrensbeistand zu bestellen, (1) Das Gericht hat dem minderjährigen Kind in Kindschaftssachen, die seine Person betreffen, einen geeigneten Verfahrensbeistand zu bestellen, soweit dies zur Wahrnehmung seiner Interessen erforderlich

Mehr

Vormünder und Pfleger/-innen im Zusammenspiel mit Jugendhilfe und Gericht. Aufgaben und Rollen nach dem neuen Vormundschaftsrecht

Vormünder und Pfleger/-innen im Zusammenspiel mit Jugendhilfe und Gericht. Aufgaben und Rollen nach dem neuen Vormundschaftsrecht Justizakademie Veranstaltung des Sozialpädagogischen Fortbildungsinstituts Berlin-Brandenburg (SFBB) in Kooperation mit der Justizakademie am 15.-16.3.2012 in Königs Wusterhausen Dozenten: Richter Michael

Mehr

Trennung und Scheidung

Trennung und Scheidung Landratsamt Dingolfing-Landau Obere Stadt 1-84130 Dingolfing Trennung und Scheidung Informationen zum Thema: elterliche Sorge und Umgang Einführung: Im Mittelpunkt der Sorgen der Eltern, die in Trennung

Mehr

Ombudschaft Jugendhilfe NRW

Ombudschaft Jugendhilfe NRW Ombudschaft Jugendhilfe NRW 18 Jahre und was nun?! Welche Rechte haben junge (geflüchtete) Volljährige in der Jugendhilfe? Dortmund, 20.01.2017 Sabine Gembalczyk, Dr. Margareta Müller 1 Programm 9:30 Uhr

Mehr

Der Vormund und sein Mündel

Der Vormund und sein Mündel Liebe Kolleginnen und Kollegen, Der Vormund und sein Mündel Wenn ich mir das Programm so anschaue, haben wir in anderthalb Stunden ein Riesenpensum zu bearbeiten. Das werden wir in der vorhandenen Zeit

Mehr

Herzlich Willkommen in Bielefeld

Herzlich Willkommen in Bielefeld Herzlich Willkommen in Bielefeld Informationsveranstaltung zu rechtlichen Grundlagen und zur Umsetzung des Kinderschutzes in der Schule Gefördert vom Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration

Mehr

Merkblatt: Ehrenamtliche Vormundschaft für unbegleitete Kinder und Jugendliche

Merkblatt: Ehrenamtliche Vormundschaft für unbegleitete Kinder und Jugendliche Merkblatt: Ehrenamtliche Vormundschaft für unbegleitete Kinder und Jugendliche Sie kommen aus Afghanistan, Eritrea, Somalia, immer häufiger auch aus dem Bürgerkriegsland Syrien. Sie begeben sich in die

Mehr

Unbegleitete minderjährige Kinder und Jugendliche Abgrenzung der Begriffe: Familienzusammenführung Verwandtenpflege Gastfamilien

Unbegleitete minderjährige Kinder und Jugendliche Abgrenzung der Begriffe: Familienzusammenführung Verwandtenpflege Gastfamilien Unbegleitete minderjährige Kinder und Jugendliche Abgrenzung der Begriffe: Familienzusammenführung Verwandtenpflege Gastfamilien 1. Familienzusammenführung Das Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung,

Mehr

Das neue Kinder- und Jugendhilferecht

Das neue Kinder- und Jugendhilferecht Rechtspraxis aktuell Das neue Kinder- und Jugendhilferecht Einführung Texte Materialien. 1. Auflage Das neue Kinder- und Jugendhilferecht schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG

Mehr

AV/AP/AB im Spannungsfeld zwischen. Weisungsfreiheit und Amtsstandard. insbesondere beim Schutzauftrag

AV/AP/AB im Spannungsfeld zwischen. Weisungsfreiheit und Amtsstandard. insbesondere beim Schutzauftrag Prof. em. Peter-Christian Kunkel Dresden, 2.12.2010 Hochschule Kehl AV/AP/AB im Spannungsfeld zwischen Weisungsfreiheit und Amtsstandard insbesondere beim Schutzauftrag 1 1. Der AV/AP/AB als Personensorgeberechtigter

Mehr

PFL. Statistik der Kinder- und Jugendhilfe

PFL. Statistik der Kinder- und Jugendhilfe Statistik der Kinder- und Jugendhilfe Teil I 6: Pflegeerlaubnis, Pflegschaften, Vormundschaften, Beistandschaften, Sorgeerklärungen, Maßnahmen des Familiengerichts 2016 Rücksendung bitte bis 1. Februar

Mehr

Fachliche Grundlagen der Beratungstätigkeit. des Landesjugendamtes. zur Verfahrensweise im Rahmen. der Begleitung und Förderung

Fachliche Grundlagen der Beratungstätigkeit. des Landesjugendamtes. zur Verfahrensweise im Rahmen. der Begleitung und Förderung Referat Hilfen zur Erziehung Hans Wittwer - Str. 6 16321 Bernau Fachliche Grundlagen der Beratungstätigkeit des Landesjugendamtes zur Verfahrensweise im Rahmen der Begleitung und Förderung von Eltern mit

Mehr

Das Kindeswohl als Maßstab für die Ausgestaltung gesetzlicher Regelungen zum Begleiteten Umgang

Das Kindeswohl als Maßstab für die Ausgestaltung gesetzlicher Regelungen zum Begleiteten Umgang Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Landesjugendamt Das Kindeswohl als Maßstab für die Ausgestaltung gesetzlicher Regelungen zum Begleiteten Umgang Handreichung Beschluss des Landesjugendhilfeausschusses

Mehr

Situation der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge (UmF) im Landkreis Bad Kreuznach

Situation der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge (UmF) im Landkreis Bad Kreuznach Situation der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge (UmF) im Landkreis Bad Kreuznach Ingrid Berndt, Hans-Joachim Specht, 21.07.2015 Kreisverwaltung Bad Kreuznach Aufgaben der sozialen Dienste Basisdienst

Mehr

Wie tickt das Jugendamt? Lehrerbildungszentrum

Wie tickt das Jugendamt? Lehrerbildungszentrum Wie tickt das Jugendamt? Lehrerbildungszentrum 01.06.2015 Ablauf Organisation und Aufgaben eines Jugendamtes - Organisation und Aufgaben des Sozialen Dienstes - Definitionen und Formen von Kindeswohlgefährdung

Mehr

Pflichten, Rechte und Grenzen der Heimaufsicht. Pflichten, Rechte und Grenzen der Heimaufsicht. Inhalt: 1.

Pflichten, Rechte und Grenzen der Heimaufsicht. Pflichten, Rechte und Grenzen der Heimaufsicht. Inhalt: 1. Inhalt: 1. Begriffsklärung 2. Woraus leiten sich die Pflichten und Rechte ab? 3. Rechtliche Grundlagen 4. Rechte und Pflichten 6. Chancen 7. Kurzes Fazit 1. Begriffsklärung Der Begriff Heimaufsicht wird

Mehr

Die Kooperation zwischen Jugendhilfe und Familiengericht aus der Sicht der Jugendhilfe. Meißen, den

Die Kooperation zwischen Jugendhilfe und Familiengericht aus der Sicht der Jugendhilfe. Meißen, den Die Kooperation zwischen Jugendhilfe und Familiengericht aus der Sicht der Jugendhilfe Meißen, den 05.05.15 Kooperation zwischen Familiengericht und Jugendamt bei Trennung und Scheidung (I) Ausgangspunkt

Mehr

Vereinbarung zur Gewährung von Hilfe nach... KJHG Name : Freier Träger : Fachkraft : Telefon :

Vereinbarung zur Gewährung von Hilfe nach... KJHG Name : Freier Träger : Fachkraft : Telefon : Hilfeplan 6.1 Vereinbarung zur Gewährung von Hilfe nach..... KJHG 1. Warum wurde diese Hilfe ausgewählt? - aus Sicht der Eltern / Personensorgeb.: - aus Sicht des jungen Menschen: - aus Sicht des Jugendamtes:

Mehr

Das familiengerichtliche Verfahren bei der Bestellung eines Vormunds / Ergänzungspflegers für minderjährige unbegleitete Flüchtlinge

Das familiengerichtliche Verfahren bei der Bestellung eines Vormunds / Ergänzungspflegers für minderjährige unbegleitete Flüchtlinge Das familiengerichtliche Verfahren bei der Bestellung eines Vormunds / Ergänzungspflegers für minderjährige unbegleitete Flüchtlinge Aktuelle Herausforderungen für Familiengericht und Jugendhilfe Materiell-rechtliche

Mehr

Familiengerichte und Jugendämter im Kreis Mettmann

Familiengerichte und Jugendämter im Kreis Mettmann FamFG: Verantwortungsgemeinschaft bei Trennung und Scheidung und bei Kindeswohlgefährdung Zusammenarbeit von Jugendamt und Familiengericht in Rollenklarheit Familiengerichte und Jugendämter im Kreis Mettmann

Mehr

Rechtsverhältnis zwischen Jugendamt und Personensorgeberechtigtem

Rechtsverhältnis zwischen Jugendamt und Personensorgeberechtigtem Fachtagung LVR Rechtsverhältnisse im Pflegekinderwesen am 01. und 02.09.2010 in Hennef Rechtsverhältnis zwischen Jugendamt und Personensorgeberechtigtem - Diana Eschelbach - 1 Das jugendhilferechtliche

Mehr

Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter. Eckpunktepapier zu den Anforderungen an die Strukturen der örtlichen öffentlichen Jugendhilfe

Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter. Eckpunktepapier zu den Anforderungen an die Strukturen der örtlichen öffentlichen Jugendhilfe Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter Eckpunktepapier zu den Anforderungen an die Strukturen der örtlichen öffentlichen Jugendhilfe beschlossen auf der 103. Arbeitstagung der Bundesarbeitsgemeinschaft

Mehr

Allgemeiner Sozialer Dienst Hamburg-Nord. Leitbild

Allgemeiner Sozialer Dienst Hamburg-Nord. Leitbild Allgemeiner Sozialer Dienst Hamburg-Nord Leitbild Präambel Die verfassungsgemäß garantierten Grundrechte verpflichten unsere Gesellschaft, Menschen bei der Verbesserung ihrer Lebenssituation zu unterstützen.

Mehr

Das Jugendamt als Amtsvormund und Sozialleistungsbehörde

Das Jugendamt als Amtsvormund und Sozialleistungsbehörde Das Jugendamt als Amtsvormund und Sozialleistungsbehörde Peter-Christian Kunkel I. Notwendige begriffliche Unterscheidungen 1. Amtsvormund als Amt und Beamter Vormund ist das Jugendamt, wie 1791b BGB für

Mehr

Inhalt. Bibliografische Informationen digitalisiert durch

Inhalt. Bibliografische Informationen  digitalisiert durch Inhalt l.teil: Darlegung der aktuellen Rechtslage 15 A.Einleitung 15 B. Die Vormundschaft und Pflegschaft für Minderjährige im Überblick 16 I. Die Vormundschaft für Minderjährige 16 II. Die Pflegschaft

Mehr

Der Allgemeine Sozialdienst

Der Allgemeine Sozialdienst Der Allgemeine Sozialdienst Was tun, bevor das Kind in den Brunnen fällt? Der Allgemeine Sozialdienst als Anlaufstelle für Familien mit Kindern in schwierigen Lebenssituationen oder erzieherischen Problemen

Mehr

PFL. Statistik der Kinder- und Jugendhilfe

PFL. Statistik der Kinder- und Jugendhilfe Statistik der Kinder- und Jugendhilfe Teil I 6: Pflegeerlaubnis, Pflegschaften, Vormundschaften, Beistandschaften, Sorgeerklärungen, Maßnahmen des Familiengerichts 2014 Rücksendung bitte bis 1. Februar

Mehr

Statistischer Bericht

Statistischer Bericht STATISTISCHES LANDESAMT Statistischer Bericht Kinder- und Jugendhilfe im Freistaat Sachsen Beistandschaften, Sorgeerklärungen, Maßnahmen des Familiengerichtes 2012 K V 8 j/12 Inhalt Seite Vorbemerkungen

Mehr

Frankfurter Lehrund Praxiskommentar zum Kinder- und Jugendhilfegesetz

Frankfurter Lehrund Praxiskommentar zum Kinder- und Jugendhilfegesetz J. Münder D. Greese E. Jordan D. Kreft Th. Lakies H. Lauer R. Proksch K. Schäfer Frankfurter Lehrund Praxiskommentar zum Kinder- und Jugendhilfegesetz Stand: 1.4.1993 Münster 1993 Votum Verlag Inhaltsverzeichnis

Mehr

Bitte aktualisieren Sie Ihre Anschrift, falls erforderlich. Name und Anschrift Bitte zurücksenden an Name der befragenden Behörde Anschrift Bemerkunge

Bitte aktualisieren Sie Ihre Anschrift, falls erforderlich. Name und Anschrift Bitte zurücksenden an Name der befragenden Behörde Anschrift Bemerkunge Statistisches Landesamt Statistik der Kinder- und Jugendhilfe Teil I 6: Pflegeerlaubnis, Pflegschaften, Vormundschaften, Beistandschaften, Sorgeerklärungen, Statistisches Landesamt Macherstraße 63 01917

Mehr

Telefon oder Anzahl der Pflegekinder am Jahresende... männlich weiblich. Anzahl

Telefon oder   Anzahl der Pflegekinder am Jahresende... männlich weiblich. Anzahl Name der befragenden Behörde Statistik der Kinder- und Jugendhilfe Teil I 6: Pflegeerlaubnis, Pflegschaften, Vormundschaften, Beistandschaften, Sorgeerklärungen, Maßnahmen des Familiengerichts 2017 Bei

Mehr

Ombudschaften. auch nützlich für. Jugendhilfeausschüsse & Jugendämter

Ombudschaften. auch nützlich für. Jugendhilfeausschüsse & Jugendämter Ombudschaften auch nützlich für Jugendhilfeausschüsse & Jugendämter Bernd Hemker 01.10.2014 Aktuelle Anfragen: Darf mein Taschengeld vom Wohngruppenleiter gekürzt werden, bloß weil ich Mist gebaut habe?

Mehr

Das Recht des Kindes nicht miteinander verheirateter Eltern

Das Recht des Kindes nicht miteinander verheirateter Eltern Das Recht des Kindes nicht miteinander verheirateter Eltern Abstammung - Sorgerecht - Umgangsrecht - Namensrecht - Unterhalt Von Dr. Martin Lohnig Universitat Regensburg 2., iiberarbeitete und erweiterte

Mehr