Eröffnungsbilanz

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1 Eröffnungsbilanz Kreiskämmerei Seite 1

2 1 Rechtsgrundlagen Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts vom (GBl.S. 185) Gemeindehaushaltsverordnung vom (GBl.S. 770) Gemeindekassenverordnung vom (GBl.S. 791) Gemeindeordnung vom (GBl.S. 581) in der Fassung vom Landkreisordnung vom (GBl.S. 289) Leitfaden zur Bilanzierung nach den Grundlagen des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens (NKHR) in Baden-Württemberg, Stand Leitlinien zur kommunalen Kostenrechnung Baden-Württemberg, Stand 2002 Soweit die Kommunen bis zum Inkrafttreten des Reformgesetzes bereits mit der Bewertung ihrer Vermögensgegenstände begonnen haben und dabei die zum Bewertungszeitpunkt zur Verfügung stehenden Leitlinien zur kommunalen Kostenrechnung in Baden-Württemberg und die Referentenentwürfe des Innenministeriums vom Januar und August 2005 einschließlich Ihrer Fortschreibung sachgerecht zugrunde gelegt haben, besteht für die durchgeführten Bewertungen Vertrauensschutz (Quelle: Schreiben des IM Baden-Württemberg vom , Az /95-5). 2 Allgemein Das NKHR verlangt die Erstellung einer Eröffnungsbilanz, die das kommunale Vermögen und die Verbindlichkeiten umfassend darstellt. Dementsprechend hat die Kommune ihr Vermögen (Immaterielles Vermögen, Sachvermögen und Finanzvermögen) sowie die Schulden zu erfassen und zu bewerten. Die Vermögensrechnung (Bilanz) beinhaltet wie die kaufmännische Bilanz die Gegenüberstellung von Vermögen und dessen Finanzierung. Grundlage für die Erstellung der Eröffnungsbilanz ist die Haushaltsrechnung des Enzkreises Das Sachanlagevermögen ist im SAP-System (Modul Anlagebuchhaltung) erfasst. 2.1 Ordnungsmäßigkeit der Buchführung (GoB) Die Gemeinde hat gemäß 77 Abs. 3 GemO Bücher zu führen. Dies soll nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung unter Berücksichtigung der besonderen gemeindehaushaltsrechtlichen Bestimmungen geschehen. Seite 2

3 Aktivseite 1. Vermögen 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 0, , Sachvermögen Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 0,00 0, Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 0, , Infrastrukturvermögen 0, , Bauten auf fremden Grundstücken 0,00 0, Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 0, , Maschinen und Technische Anlagen, Fahrzeuge 0, , Betriebs- und Geschäftsausstattung 0, , Vorräte 0,00 0, Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 0, ,28 Summe Sachvermögen 0, , Finanzvermögen Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 0, Sonstige Beteiligungen und Kapitaleinlagen 0, ,19 in Zweckverbänden, Stiftungen oder anderen kommunalen Zusammenschlüssen Sondervermögen 0,00 0, Ausleihungen 0, , Wertpapiere 0, , Öffentlich-Rechtliche Forderungen 0, , Forderungen aus Transferleistungen 0, , Privatrechtliche Forderungen 0, , Forderungen gegen verbundene Unternehmen 0, , Liquide Mittel 0, ,33 Summe Finanzanlagen 0, ,02 2. Abgrenzungsposten Vorjahr Haushaltsjahr Euro- -Euro- 2.1 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 0, , Sonderposten für geleistete Investitionszuschüsse 0,00 0,00 Summe Abgrenzungsposten 0, ,23 3. Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag) 0,00 0,00 Bilanzsumme ,74 Pforzheim, den Der Vorsitzende des Kreistags Röckinger, Landrat Seite 3

4 Passivseite 1. Kapitalposition Vorjahr Haushaltsjahr Euro- -Euro- 1.1 Basiskapital 0, , Rücklagen Rücklagen aus Überschüssen des ordenlichen Ergebnisses 0,00 0, Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses 0,00 0, Zweckgebunden Rücklagen 0,00 0,00 Summe Rücklagen 0,00 0, Ergebnis Fehlbeträge aus Vorjahren 0,00 0, Jahresüberschuss 0,00 0,00 2. Sonderposten 2.1 Sonderposten für Investitionszuweisungen 0, , Sonderposten für Investitionsbeiträge 0,00 0, Sonderposten für Sonstiges 0,00 0,00 Summe Sonderposten 0, ,87 3. Rückstellungen 3.1 Lohn- und Gehaltrückstellungen 0, , Unterhaltsvorschussrückstellungen 0, , Stilllegungs- u. Nachsorgerückstellungen für Abfalldeponien 0,00 0, Gebührenüberschussrückstellungen 0,00 0, Altlastensanierungsrückstellungen 0,00 0, Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus 0,00 0,00 Bürgschaften, Gewährleistungen und anhängigen Gerichtsverfahren 3.7 Sonstige Rückstellungen 0,00 0,00 Summe Rückstellungen 0, ,56 4. Verbindlichkeiten 4.1 Anleihen 0,00 0, Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen 0, , Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen 0,00 0,00 wirtschaftlich gleichkommen 4.4 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 0, , Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 0, , Verbindlichkeiten gegen verbundene Unternehmen 0, , Sonstige Verbindlichkeiten 0, ,95 Summe Verbindlichkeiten 0, ,15 5. Passive Rechnungsabgrenzungsposten 0, ,94 Bilanzsumme ,74 Seite 4

5 3 Erläuterungen und Aufgliederungen zur Eröffnungsbilanz Die Aktivseite gibt Auskunft über die Verwendung des Kapitals (Mittelverwendung oder Investierung). 3.1 Vermögen Die Erfassung und Bewertung des immateriellen Vermögens, des Sachvermögens und des Finanzvermögens des Enzkreises erfolgt zum Stichtag Vermögensgegenstände sind mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um Abschreibungen anzusetzen ( 91 Abs. 4 GemO). Sind die Anschaffungs- und Herstellungskosten bekannt, müssen diese in der Bilanz angesetzt werden. Die Kommune hat grundsätzlich keinen Ermessensspielraum und keine Wahlrechte. Ausnahme: Vereinfachungsregel der GemHVO Immaterielles Vermögen Immaterielles Vermögen wird nur aktiviert, wenn es entgeltlich erworben wurde. Aktivierungsverbot 40 Abs. 3 GemHVO. Dieses ist in Höhe der Anschaffungskosten einschließlich Nebenkosten zu aktivieren. EDV-Software ,00 EUR Seite 5

6 3.2 Sachvermögen Das Sachvermögen umfasst alle Vermögensgegenstände, die langfristig dazu bestimmt sind, der Kommune zu dienen. Die Bewertung des Sachvermögens erfolgte zu den Anschaffungs- und Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Bebaute Grundstücke sind Grundstücke, auf denen sich benutzbare Gebäude befinden. Die Benutzbarkeit von Gebäuden beginnt im Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit. Grundsätzlich wurden immer die Anschaffungs- und Herstellungskosten ermittelt. Lagen keine Anschaffungs- und Herstellungskosten vor oder waren nicht ermittelbar, wurden Wertgutachten als Grundlage verwendet (Ausnahmeregelung 62 GemHVO). Der Enzkreis bewertet seine Gebäude zu den Normalherstellungskosten nach dem Sachwertverfahren. Die Nutzungsdauer für Gebäude wird einheitlich für 50 Jahre festgelegt. Übergangswohnheime, soziale Freizeiteinrichtungen: Grund und Boden Gebäude Schulen: Grund und Boden Gebäude Dienstgebäude, Geschäftsgebäude: Grund und Boden Dienstgebäude ,00 EUR ,84 EUR ,38 EUR ,22 EUR ,99 EUR ,37 EUR ,80 EUR Infrastrukturvermögen Beim Infrastrukturvermögen werden Grund- und Boden und die zuzurechnenden Aufbauten, Betriebsvorrichtungen, Bauwerke, etc. separat bewertet. Der Enzkreis stellt hier seine bewerteten Kreisstraßen mit den damit verbundenen Grundstücken dar. Diese sind grundsätzlich zu den Anschaffungs- und Herstellungskosten bewertet. Bei der Bewertung des Straßenkörpers wird keine Unterteilung der einzelnen Straßenschichten (Unterbau und Deckenschicht) vorgenommen. Der Straßenkörper ist als ein Vermögensgegenstand anzusehen und einheitlich abzuschreiben. Kreisstraßen werden grundsätzlich der Straßenart I zugeordnet (Schnellverkehrsstraßen, Industriesammelstraßen, Bilanzierungsleitfaden Baden-Württemberg). Die Nutzungsdauer wird einheitlich auf 25 Jahre je Kreisstraße und Maßnahme angesetzt. KTB vom ; Beil.Nr. 39/2010. Deckenerneuerungen sind nach dem momentanen Gesetzesstand Maßnahmen der laufenden Unterhaltung und werden im Ergebnishaushalt als laufender Aufwand gebucht. Grund und Boden Kreisstraßen Kreisstraßen, Verkehrsanlagen ,49 EUR ,09 EUR ,58 EUR Seite 6

7 3.2.3 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler Kunstwerke und Kulturdenkmäler sind grundsätzlich mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten zu bewerten. Die Kunstgegenstände des Enzkreises sind zu ihren Anschaffungs- und Herstellungskosten aktiviert. Kunstgegenstände und Kunstwerke unterliegen in der Regel keiner gewöhnlichen Wertminderung, dies bedeutet diese Vermögensgegenstände werden nicht abgeschrieben. Kunstwerke ,74 EUR Maschinen und technische Anlagen Maschinen und technische Anlagen werden nach ihren Anschaffungs- und Herstellungskosten bewertet. Grundlage für die Festlegung der jeweiligen Nutzungsdauer ist die Abschreibungstabelle für Baden- Württemberg. Fahrzeuge Maschinen Technische Anlagen ,71 EUR ,38 EUR ,00 EUR ,09 EUR Betriebs- und Geschäftsausstattung Betriebs- und Geschäftsausstattung wird nach ihren Anschaffungs- und Herstellungskosten bewertet. Grundlage für die Festlegung der jeweiligen Nutzungsdauer ist die Abschreibungstabelle für Baden- Württemberg. Betriebs- und Geschäftsausstattung ,00 EUR Anlagen im Bau Hierunter fallen begonnene und noch nicht fertig gestellte oder in Betrieb genommene Bauten und Anlagen. Kreisstraßen Schulen Straßenmeisterei Pforzheim LRA-Gebäude (Notstrom) ,17 EUR ,28 EUR ,33 EUR 4.105,50 EUR ,28 EUR Seite 7

8 3.3 Finanzanlagen Beteiligungen Beteiligungen sind mit ihrem Anschaffungswert zu bilanzieren (Bareinlage, Sacheinlage). Es erfolgt keine planmäßige Abschreibung. Bei Kapitalherabsetzungen ist der Wert der Beteiligung entsprechend zu reduzieren. Als Wert von Beteiligungen und Sondervermögen ist, wenn die Ermittlung der tatsächlichen Anschaffungskosten einen unverhältnismäßigen Aufwand verursachen würde, das anteilige Eigenkapital anzusetzen, 62 Abs. 5 GemHVO. Gemeindewirtschaftlich wird eine Beteiligung nach den 103 und 103a GemO geregelt. Eine Beteiligung liegt dann vor, wenn die Gemeinde Anteile an einem rechtlich selbständigen Unternehmen mit der Absicht erwirbt, einen dauerhaften Einfluss auf die Betriebsführung des Unternehmens zur Aufgabenerfüllung auszuüben. Dabei ist außerdem entscheidend wie die Kommune Einfluss auf das jeweilige Unternehmen nimmt. Da der Enzkreis bei seinen Beteiligungen keinen beherrschenden Einfluss in Anlehnung an 271 HGB (z.b. Mehrheit der Stimmrechte) ausübt, werden seine Beteiligungen bei sonstigen Beteiligungen bilanziert. Enzkreis-Kliniken ggmbh Regionale Kliniken Holding GSI Enzkreis mbh VHS-Pforzheim GmbH Kinderzentrum Maulbronn ggmbh VPE GmbH Wirtschaftsförderung Zukunftsregion Nordschwarzwald GmbH Tele GIS Innovationscenter GmbH&Co.KG Tele GIS Innovationscenter Verwaltungs-GmbH BGV Karlsruhe ,00 EUR ,00 EUR ,08 EUR ,59 EUR ,00 EUR ,52 EUR ,00 EUR 9.750,00 EUR 6.500,00 EUR 2.850,00 EUR ,19 EUR Ausleihungen Darunter fallen ausschließlich finanzielle Forderungen (Hypotheken, Grund- und Rentenschulden und Darlehen). Genossenschaftsanteile werden gemäß dem Bilanzierungsleitfaden Baden-Württemberg als Ausleihungen aktiviert. Ausleihungen an Eigenbetrieb für Abfallwirtschaft: ,00 EUR Ausleihungen an Kreditinstitute: Volksbank Pforzheim e.g. 255,65 EUR Ausleihungen an sonstigen inländischen Bereich: Arbeitgeberdarlehen Siedlungswerk gemeinnützige Gesellschaft für Wohnungs- u. Städtebau Baugenossenschaft Nördlicher Schwarzwald e.g. Kreisbau Enz-Neckar e.g ,10 EUR ,25 EUR 7.669,38 EUR 4.601,63 EUR ,01 EUR Seite 8

9 3.3.3 Wertpapiere Wertpapiere werden grundsätzlich mit ihren Anschaffungskosten bilanziert. Geldmarktpapiere ,00 EUR Forderungen (öffentlich- und privatrechtliche) Forderungen werden grundsätzlich mit ihrem Nominalwert angesetzt. Der Forderungsbestand des Enzkreises in der Eröffnungsbilanz richtet sich nach dem Bestand der Kasseneinnahmereste des Jahresabschlusses 2008 (Verwaltungs- und Vermögenshaushalt erhöht um Mehrwertsteuer bei Forderungen der Betriebe gewerblicher Art und maschinell erzeugte Kasseneinnahmereste des Sachbuchs für haushaltsfremde Vorgänge im Einzelplan 4). Nachrichtlich Kasseneinnahmereste (kameral): Kasseneinnahmereste Verwaltungshaushalt Kasseneinnahmereste Vermögenshaushalt Kasseneinnahmereste SHV ,72 EUR 910,21 EUR ,40 EUR ,33 EUR Pauschalwertberichtigung: Wertberichtigung über den gesamten Forderungsbestand der jeweiligen einzelnen Forderungsbereiche, um eine wirklichkeitsgetreue Bewertung des Forderungsbestandes zu erreichen. Die Pauschalwertberichtigung berücksichtigt das allgemeine Ausfallrisiko von Forderungen. Die Höhe des Pauschalwertberichtigungssatzes soll sich nach den Zahlungsausfällen der letzten 3 Jahre der Kommune richten (Bilanzierungsleitfaden Baden-Württemberg). Wertberichtungssätze für den Enzkreis: Pauschalwertberichtigungssätze öffentlich-rechtliche Forderungen: Sozialhilfe: 15% Jugendhilfe: 10% Unterhaltsvorschussleistungen: 12% Verwaltungsgebühren/Bußgelder: 6% Pauschalwertberichtigungssätze privatrechtliche Forderungen: Schülerverpflegung: 5% Eigenanteile Schülerbeförderung: 16% Öffentlich-rechtliche Forderungen: Öffentlich-rechtliche Forderungen Einzelplan 4 (WAUS) Öffentlich-rechtliche Forderungen Pauschalwertberichtigung öffentlich-rechtliche Forderungen ,26 EUR ,54 EUR./ ,00 EUR ,80 EUR Seite 9

10 Privatrechtliche Forderungen: Privatrechtliche Forderungen Pauschalwertberichtigung privatrechtliche Forderungen./ ,47 EUR./ ,00 EUR./ ,47 EUR Anmerkung: Der negative Forderungsbestand der privatrechtlichen Forderungen ergibt sich noch aus der kameralen Abgrenzung von Spenden. Der Übertrag noch nicht verwendeter Spendemittel in das folgende Rechnungsjahr erfolgt durch Sollabgang auf der Spendeneinnahmefinanzposition(negativer Kasseneinnahmerest). Abgleich Forderungen: Kameral NKHR Forderungen aus Erstattungsansprüchen aus Altersteilzeit Pauschalwertberichtigung (ÖR + PR) ,33 EUR ,33 EUR ,00 EUR ,00 EUR ,33 EUR Forderung an verbundene Unternehmen Forderung an den Eigenbetrieb für Abfallwirtschaft Übergebene Mittel aus dem Rechnungsabschluss 2008 zur vollständigen Auffüllung der Nachsorgekostenrückstellung (KTB vom , Beil.Nr. 56/2009). Forderung an den Eigenbetrieb Abfallwirtschaft ,16 EUR Liquide Mittel Summe der Bankkonten, Festgelder, Tagegelder, Barkasse und Bankverrechnungskonten. Girokonten Barkasse Tagegelder Schwebeposten Sozialeinnahmen/Sozialausgaben Bankverrechnungskonten ,69 EUR 4.498,49 EUR ,00 EUR ,99 EUR ,16 EUR ,33 EUR 3.4 Abgrenzungsposten Aktive Rechnungsabgrenzung Hierunter fallen Aufwendungen, die bereits im abschließenden Haushaltsjahr im Voraus bezahlt und gebucht wurden, aber entweder zum Teil oder auch ganz wirtschaftlich dem neuen Haushaltjahr zuzurechnen sind. Zum Bilanzstichtag sind die betreffenden Aufwandskonten durch eine Aktive Rechnungsabgrenzung zu berichtigen. Hierunter fallen Ausgabereste aus dem Sachbuch für haushaltneutrale Vorgänge, die haushaltsrechtlich ins NKHR zu übertragen sind. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten ,23 EUR Seite 10

11 Die Passivseite gibt Auskunft über die Herkunft der finanziellen Mittel (Mittelherkunft, Finanzierung). 3.5 Basiskapital Das Basiskapital entspricht dem Reinvermögen der Kommune (= Differenz aus Vermögen und Schulden). Vermögen Schulden ,74 EUR./: ,52 EUR Basiskapital Enzkreis ,22 EUR 3.6 Rücklagen Diese Rücklagen sind nicht mit der allgemeinen Rücklage des kameralen Rechnungswesens vergleichbar. In der Kameralrechnung stellt die allgemeine Rücklage einen Finanzierungsmittelfonds dar, in dem Überschüsse des Vermögenshaushalts außerhalb der Haushaltsrechnung vorgehalten werden. Unter Rücklagen werden im NKHR Passivpositionen verstanden, die Auskunft über die Zusammensetzung und Herkunft der Kapitalpositionen geben. Eine Differenzierung zwischen den Rücklagepositionen ergibt sich aus der Folge aus den Deckungsregeln der Ergebnisrechnung. Rücklagen können zur Deckung von negativen Ergebnissen künftiger Ergebnishaushalte genutzt werden Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses In der Eröffnungsbilanz NKHR keine Position Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses In der Eröffnungsbilanz NKHR keine Position Zweckgebundene Rücklagen In der Eröffnungsbilanz NKHR keine Position. 3.7 Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses Fehlbeträge aus Vorjahren Nicht ausgeglichene Fehlbeträge aus Vorjahren In der Eröffnungsbilanz NKHR keine Position. Seite 11

12 3.7.2 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag Ausweisung des aktuellen Jahresergebnisses, dieses mehrt oder mindert die Kapitalposition. Der Ressourcenüberschuss bzw. der Ressourcenverbrauch wird unmittelbar mit der Kapitalposition verrechnet. 3.8 Sonderposten Die Sonderposten beinhalten die erhaltenen Investitionszuweisungen. Diese werden als ordentlicher Ertrag dem jeweiligen Vermögensgegenstand zugeordnet, für dessen Verwendungszweck sie bestimmt sind. Sie werden über die gewöhnliche Nutzungsdauer des Vermögensgegenstandes als ordentlicher Ertrag aufgelöst. Medienzentrum Brand- und Katastrophenschutz Freizeiteinrichtungen (Beuren, Fülllmenbacher Hof) Schulen Kreisstraßen ,00 EUR ,00 EUR ,59 EUR ,96 EUR ,32 EUR ,87 EUR 3.9 Rückstellungen Die Bildung von Rückstellungen ist in 41 Abs. 1 GemHVO verbindlich geregelt. Hier sollen gemäß dem Ressourcenverbrauchskonzept Verpflichtungen, die eine wahrscheinliche wirtschaftliche Belastung der Kommune bedeuten könnten, dargestellt werden. Die Rückstellung für Verpflichtungen aus Altersteilzeitregelungen wurde mittels eines versicherungsmathematischen Gutachtens ermittelt. Als Rechtsgrundlagen dienten die Richttafeln 2005 G von Klaus Heubeck. Lohn- und Gehaltsrückstellungen (Altersteilzeit) Rückstellungen für Unterhaltsvorschussleistungen ,00 EUR ,56 EUR ,56 EUR 3.10 Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten sind Schulden (Fremdkapital). Schulden: Rückzahlungsverpflichtungen aus Kreditaufnahmen und ihnen wirtschaftlich gleichkommenden Vorgängen, sowie die Aufnahme von Kassenkrediten, 61 Ziffer 35 GemHVO. Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen Kredite vom Land Kredite vom sonstigen öffentlichen Bereich Kredite vom sonstigen inländischen Bereich 4.466,36 EUR ,05 EUR ,36 EUR ,77 EUR Seite 12

13 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Der Stand der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen des Enzkreises in der Eröffnungsbilanz richtet sich nach dem Bestand der Kassenausgabereste des Jahresabschlusses 2008 (Verwaltungs- und Vermögenshaushalt und maschinell erzeugter Kassenausgabereste des Sachbuchs für haushaltsfremde Vorgänge im Einzelplan 4 zuzüglich Verbindlichkeiten aus Vorsteuer). An Stelle des Kassenausgaberestes an die Unterhaltvorschusskasse (kameral) ist im NKHR eine Rückstellung zu bilden, siehe Bilanzposition 3.2. Nachrichtlich Kassenausgabereste (kameral): Kassenausgabereste Verwaltungshaushalt Kassenausgabereste Vermögenshaushalt Kassenausgabereste ,85 EUR ,05 EUR ,90 EUR Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ,78 EUR Verbindlichkeiten aus Transferleistungen ,71 EUR Sonstige Verbindlichkeiten: Debitorische Akontozahlungen Verbindlichkeiten Personalwesen Zahllast Finanzamt 30,00 EUR 3.827,61 EUR ,34 EUR ,95 EUR Verbindlichkeiten gegen verbundene Unternehmen Verbindlichkeiten gegen den Eigenbetrieb für Abfallwirtschaft ,94 EUR Abgleich Verbindlichkeiten: Kameral NKHR Rückstellung Unterhaltvorschuss Verbindlichkeiten WAUS Vorsteuer ,90 EUR ,78 EUR ,56 EUR 96,00 EUR./ ,44 EUR ,90 EUR Seite 13

14 3.11 Passive Rechnungsabgrenzungsposten Passive Rechnungsabgrenzung Hierunter fallen Erträge, die bereits im abschließenden Haushaltsjahr im Voraus eingenommen und gebucht wurden, aber entweder zum Teil oder auch ganz wirtschaftlich dem neuen Haushaltjahr zuzurechnen sind. Zum Bilanzstichtag sind die betreffenden Ertragskonten durch eine Passive Rechnungsabgrenzung zu berichtigen. Hierunter fallen Einnahmereste aus dem Sachbuch für haushaltneutrale Vorgänge die haushaltsrechtlich ins NKHR zu übertragen sind. Passive Rechnungsabgrenzungsposten ,94 EUR Seite 14

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