Einleitung Dr. Michael Bartke. München,

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Einleitung Dr. Michael Bartke. München,"

Transkript

1

2 Einleitung Dr. Michael Bartke München, Dr. U. Reese, Clifford Chance, 2013

3 AMNOG Was war..was wird kommen? Pharmastammtisch Bayern, Dez. 2013

4 AMNOG Was war..was wird kommen? Pharmastammtisch Bayern, Dez. 2013

5 AMNOG - Übersicht Markt- eintritt Stellung- nahme + Anhörung Erstattungs- betrag als Rabatt auf ApU Hersteller reicht Dossier ein IQWiG führt Nutzen- bewertung durch G- BA beschließt über Zusatznutzen Hersteller und GKV- Spitzenverband verhandeln über einen Erstattungsbetrag Schiedsstelle legt einen Erstattungs- betrag (rück- wirkend) fest Fest- betrag 3 Monate 3 Monate 6 Monate 3 Monate Phase I: Frühe Nutzenbewertung Phase II: Vereinbarung des Erstattungsbetrags Pharmastammtisch Bayern, Dez. 2013

6 AMNOG: Aufbau eines Dossiers Modul 1 Modul 2 Administrative Informationen / Zusammenfassung der Aussagen im Dossier Allgemeine Angaben zum Arzneimittel Zugelassene Anwendungsgebiete (1,, n) Anwendungsgebiet (AWG) 1 Anwendungsgebiet (AWG) n Modul 3 (AWG 1- n) Zweckmäßige Vergleichstherapie Anzahl der Patienten mit therapeutisch bedeutsamem Zusatznutzen Kosten der Therapie für die Gesetzliche Krankenversicherung Anforderungen an eine qualitätsgesicherte Anwendung Zweckmäßige Vergleichstherapie Anzahl der Patienten mit therapeutisch bedeutsamem Zusatznutzen Kosten der Therapie für die Gesetzliche Krankenversicherung Anforderungen an eine qualitätsgesicherte Anwendung Modul 4 (AWG1- n) Systematische Übersicht zu med. Nutzen und Zusatznutzen (Ergebnisse) Systematische Übersicht zu med. Nutzen und Zusatznutzen (Methodik) Angabe der Patientengruppen mit therapeutisch bedeutsamen Zusatznutzen Systematische Übersicht zu med. Nutzen und Zusatznutzen (Ergebnisse) Systematische Übersicht zu med. Nutzen und Zusatznutzen (Methodik) Angabe der Patientengruppen mit therapeutisch bedeutsamen Zusatznutzen Modul 5 Quellen (Volltext) Dokumentation Informations- beschaffung Studien- berichte Zulassungs- unterlagen Bewertungsbericht Zulassungsbehörde Checkliste Vollständigkeit Pharmastammtisch Bayern, Dez. 2013

7 AMNOG Was war..was wird kommen? Dr. U. Reese München, Dr. U. Reese, Clifford Chance, 2013

8 AMNOG Was war..was wird kommen? Aktuelle Entwicklungen / Bestandsmarktaufruf / Koalitionsvertrag o Defizite im Verfahren der frühen Nutzenbewertung o Entwicklung des Bestandsmarktaufrufs o Allgemeine Probleme des Bestandsmarktaufrufs o Spezielle Probleme der Aufruf-Methodik o Sonderfall: Nutzenbewertung von Kombinationsarzneimitteln o Weitere Neuregelungen nach dem Koalitionsvertrag o Fazit und Ausblick Dr. U. Reese, Clifford Chance, 2013

9 AMNOG Was war..was wird kommen? o Entwicklung des Bestandsmarktaufrufs 1/2! Aufruf der Gliptine durch G-BA Beschluss vom (Wettbewerbsaufruf zu Linagliptin) Aufruf weiterer 6 Wirkstoffgruppen (u.a. Tapentadol) mit Beschluss vom (Versorgungsrelevanzaufruf) Einbeziehung von Oxycodon-/Naloxonhydrochlorid in Aufruf von Tapentadol durch G-BA Beschluss vom Dr. U. Reese, Clifford Chance, 2013

10 AMNOG Was war..was wird kommen? o Allgemeine Probleme des Bestandsmarktaufrufs! Bestandsmarktpräparate haben oft mehrere Indikationen Anzahl der Studien unübersehbar (> 500) Kaum praktikabler Dossierumfang (Modul 5 > Seiten) Regressus ad initum bei Wettbewerbsaufrufen Schwierigkeiten der rechtssicheren Ausgestaltung (Art. 3 GG) Kein adäquates Kosten-Nutzen-Verhältnis (sukzessives Auslaufen des Unterlagenschutzes bis 2019) Dr. U. Reese, Clifford Chance, 2013

11 AMNOG Was war..was wird kommen? o! Sonderfall: Nutzenbewertung von Kombinationsarzneimitteln 1/3 35a SGB V erlaubt die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen Gleiches gilt nach der AM-NutzenVO Nach 2 Abs. 1 VerfO-G-BA muss bei fixen Kombinationen mindestens ein Wirkstoff neu sein Dr. U. Reese, Clifford Chance, 2013

12 AMNOG Was war..was wird kommen? o Sonderfall: Nutzenbewertung von Kombinationsarzneimitteln 2/3! Aber: Einbeziehung der Kombination Oxycodon/Naloxon durch G-BA, obwohl nur für die Kombination, nicht aber für die Einzelwirkstoffe Unterlagenschutz besteht Unterlagenschutz für Kombination soll entgegen der eigenen VerfO des G-BA ausreichen Abweichende Indikation soll fehlende Neuheit der Wirkstoffe kompensieren Neuheit soll sich aus der fehlenden Möglichkeit der Anwendung der Einzelwirkstoffe ergeben Dr. U. Reese, Clifford Chance, 2013

13 AMNOG Was war..was wird kommen? o! Sonderfall: Nutzenbewertung von Kombinationsarzneimitteln 3/3 Dagegen: das SGB V bezieht die Neuheit auf den Wirkstoff, nicht auf das Arzneimittel Dies hat der G-BA in seiner VerfO übernommen. Selbstbindung des G-BA, selbst wenn das Gesetz eine weitergehende Befugnis (keine Pflicht) eröffnen würde Konkreter Fall wird sich durch Wegfall des Bestandsmarktaufrufs zwar erledigen Aber: G-BA plant Änderugn seiner VerfO für den Neumarkt Dr. U. Reese, Clifford Chance, 2013

14 AMNOG Was war..was wird kommen? o Weitere Neuregelungen nach dem Koalitionsvertrag Zwangsrabatt / Preismoratorium 1/3 Keine Neuauflage des auslaufenden Zwangsrabatts von 16 % Aber: Nahtlose Fortführunng des Preismoratoriums auf dem Niveau der Preise vom Erhöhung des Basisrabatts von 6 % auf 7 % Jährliche Überprüfung und Anpassung in Abhängigkeit von der finanziellen Lage der GKV, mindestens jedoch 6 % Begründung: Erreichung des Einsparvolumens, das durch die Streichung des Bestandsmarktaufrufs wegfällt Dr. U. Reese, Clifford Chance, 2013

15 AMNOG Was war..was wird kommen? o Weitere Neuregelungen nach dem Koalitionsvertrag Zwangsrabatt / Preismoratorium 2/3 Dagegen: Krankenkassen verfügen nach Angaben des BMG schon jetzt über ein solides finanzielles Fundament (ca. 30 Mrd. Euro Reserven) Der verfassungsrechtlich zulässige Ausnahmefall wird in den legislatorischen Regelfall umgewidmet Nahtlose Fortführung des befristeten Preismoratoriums ist unter dem Aspekt des Vertrauensschutzes problematisch Eingriff wird durch fehlenden Inflationsausgleich verschärft Dr. U. Reese, Clifford Chance, 2013

16 AMNOG Was war..was wird kommen? o Weitere Neuregelungen nach dem Koalitionsvertrag Zwangsrabatt / Preismoratorium 3/3 Jährliche Überprüfung ist auch nach Art. 4 der sog. Transparenzrichtlinie geboten Die Überprüfung muss sich (auch) auf das Preismoratorium beziehen. Hieran fehlt es, wenn die Mindesthöhe von 6 % durch ein flankierendes Preismoratorium abgesichert wird. Dr. U. Reese, Clifford Chance, 2013

17 AMNOG Was war..was wird kommen? o Weitere Neuregelungen nach dem Koalitionsvertrag Sonstige Neuregelungen 1/2 Phase der freien Preisbildung wird auch nach Erstzulassung und bei Indikationsausweitung nur einmalig eingeräumt. Der vereinbarte Erstattungsbetrag ist Grundlage für die Berechnung der Handelsspannen.! Pflicht zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit bei Rabattverträgen Beauftragung des G-BA mit Erarbeitung einer Substitutionsliste Dr. U. Reese, Clifford Chance, 2013

18 AMNOG Was war..was wird kommen? o Weitere Neuregelungen nach dem Koalitionsvertrag Sonstige Neuregelungen 2/2 Festhalten am Fremd- und Mehrbesitzverbot von Apotheken Direkter Arzt-Patienten-Kontakt als Voraussetzung für Erstverschreibung Dr. U. Reese, Clifford Chance, 2013

19 AMNOG Was war..was wird kommen? o Fazit und Ausblick Zum Teil Entlastungen der Industrie (Wegfall des Bestandsmarktaufrufs / Auslaufen des 16%-Rabatt) Zum Teil aber auch neue Belastungen (Verstetigung von Preismoratorium und 6%-Mindestrabatt) Strukturelle Defizite des Verfahrens der frühen Nutzenbewertung bleiben bestehen. Dr. U. Reese, Clifford Chance, 2013

20 Frühe Nutzenbewertung Quo Vadis Dr. Johannes Hankowitz München,

21 Zunahme der Lebenserwartung Lebenserwartung steigt weiterhin linear an (pro Jahr fast 3 Monate) Neue Arzneimittel tragen dazu substanziell zur Lebensverlängerung bei.

22 Zunahme der Lebenserwartung Männer Frauen Quelle: Weiland et al. (2006) Deutsche Ärzteblatt 103: A Zunahme der Lebenserwartung basiert im Wesentlichen auf besserer Diagnostik und Therapie (z.b. mit Arzneimitteln) von Krankheiten. Jeder Mensch in Deutschland lebt im Durchschnitt ca Jahre länger, da es wirksame Arzneimittel gibt. Jedes Arzneimittel birgt aber auch Risiken und kann schaden, ins- besondere bei nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch.

23 Hepatitis C-Therapie: 30 Jahre Innovationen in vielen Schritten 4 Wo anstatt 52 Wo ohne IFN Quelle:

24 Reformgeschichte - Gesundheitswesen Preismoratorium Herstellerrabatt 7% Verzicht auf Bestandsmarkt? 2013

25 Zielsetzung des AMNOG ( ) Strukturelle Änderung (Frühe Nutzenbewertung) Höhere Kosten nur bei Zusatznutzen gegenüber Standard Abbau von Überregulierung (Bonus-/Malus-Regelung, Zweitmeinungsverfahren) Kurzfristige Einsparungen - Preismoratorium bis Herstellerrabatt von 6% auf 16% bis Patienten erhalten weiterhin Zugang zu wirksamsten AM Pharmazeutische Industrie erhält verlässliche Rahmenbedingungen. Die Ausgaben der GKV für AM sollen stabil bleiben.

26 AMNOG Rechtliche Rahmenbedingungen Frühe Nutzenbewertung: Streng formalisiertes Verfahren

27 uelle: Hankowitz & Pirk (2013) AMNOG-Monitor AMNOG Paradigm shift Vor 2011 Seit 2011! Freie Preisbildung Deutschland: Referenzland! Einschränkungen durch G-BA: Ausschluss Einschränkung Zuordnung zu Festbetrag - Stufe 1: Generika - Stufe 2: ATC-Klasse - Stufe 3: Therapeutische Klasse IQWIG Bewertungen über mehrere Jahre!!!! Freier Preis für 12 Monate Pharma Dossier Einreichung Nutzenbewertung (6 Monate) Pharma + Preisverhandlung auf Basis des G-BA Beschlusses Preisverhandlungen (6 Monate) 20-30% mit Zusatznutzen 60-80% ohne Zusatznutzen Neuer Preis = Erstattungsbetrag Keine Einigung Schiedsstelle Bewertung des Zusatznutzens nach Ausmaß & Wahrscheinlichkeit Erheblich Beleg Beträchtlich Hinweis Gering Anhaltspunkt Nicht quantifizierbar Kein Zusatznutzen belegt Geringerer Nutzen! G-BA und IQWIG entwickeln neue und unterschiedliche Entscheidungsmethoden Lauer-Taxe

28 Struktur eines Nutzendossiers Modul 1: ca. 50 Seiten Modul 2 : ca. 30 Seiten Modul 3: ca Seiten Modul 4: ca Seiten! Module 1-4 werden ins Internet gestellt Modul 5: > Seiten Unterlagen in der Regel durch Zulassung verfügbar Source:

29 Anzahl der G-BA Verfahren zur Frühen Nutzenbewertung nach 35a SGB V uelle: Hankowitz & Pirk (2013) AMNOG-Monitor

30 Übersicht: G-BA Beschlüsse zur frühen Nutzenbewertung G-BA-Beschlüsse: alle Verfahren (n=62) uelle: Hankowitz & Pirk (2013) AMNOG-Monitor G-BA-Beschlüsse: alle Verfahren (n=62) 100 %

31 Quelle: Hankowitz & Pirk (2013) AMNOG-Monitor G-BA-Beschlüsse: alle Verfahren (n=62) G-BA Beschlüsse nach Indikationen Kardiovaskuläre Arzneimittel (n=18) G-BA-Beschlüsse: alle Verfahren (n=62) 100 % G-BA-Beschlüsse - Kardiovaskuläre AM (n=18): Zusatznutzen für die Patientenpopulation 100 % Orphan Drugs (n=8) Onkologika (n=14) G-BA-Beschlüsse - Orphan Drugs (n=8): Zusatznutzen für die Patientenpopulation 100 % G-BA-Beschlüsse - Onkologika (n=14): Zusatznutzen für die Patientenpopulation 100 %

32 Quelle: Hankowitz & Pirk (2013) AMNOG-Monitor G-BA G-BA-Beschlüsse: Beschlüsse nach Indikationen alle Verfahren (n=62) Sonstige (n=11) G-BA-Beschlüsse: alle Verfahren (n=62) 100 % G-BA-Beschlüsse - Sonstige (n=11): Zusatznutzen für die Patientenpopulation 100 % Antiinfektiva (n=5) Zentrales Nervensystem (n=6) G-BA-Beschlüsse - Antiinfektiva (n=5): Zusatznutzen für die Patientenpopulation 100 % G-BA-Beschlüsse - Zentrales Nervensystem (n=6): Zusatznutzen für die Patientenpopulation 100 %

33 Übersicht: G-BA Beschlüsse zur frühen Nutzenbewertung-Subgruppen Quelle: Hankowitz & Pirk (2013) AMNOG-Monitor Ausmaß des Zusatznutzens IQWIG-Bewertung G-BA Beschluss Anzahl der Verfahren Anzahl der Subgruppen 121 in % 112 in % Mit Zusatznutzen 31 25,6% 45 40,2% - Erheblich 4 3,3% 0 0% - Beträchtlich 13 10,7% 12 10,7% - Gering 7 5,8% 23 20,5% - Nicht quantifizierbar 7 5,8% 10 8,9% Kein Zusatznutzen belegt 90 74,4% 67 59,8% - Kein Zusatznutzen belegt 87 71,9% 66 58,9% - Geringerer Nutzen 3 2,5% 1 0,9% G-BA führt die Nutzenbewertung bei Orphan Drugs eigenständig durch.

34 Quelle: Hankowitz & Pirk (2013) AMNOG-Monitor Bestandsmarkt: 1. Gruppe - Gliptine G-BA Beschlüsse (März 2012 Dez. 2013) Wirkstoff Linagliptin/ Linagliptin Abs. 5 Linagliptin + Insulin ± Metformin G-BA Beschluss / / Sitagliptin Monotherapie Zweifachkombi Dreierkombi Kein Zusatznutzen Kein Zusatznutzen Kein Zusatznutzen Entfällt Kein Zusatznutzen Kein Zusatznutzen Anhaltspunkt für geringen ZN Sitagliptin/Metformin Entfällt Saxagliptin Saxagliptin (neues AWG) Mitte 02/2014 (IQWiG ) Entfällt Saxagliptin/Metformin Entfällt Saxagliptin/Metformin (neues AWG) Entfällt Anhaltspunkt für geringen ZN Anhaltspunkt für geringen ZN Anhaltspunkt für geringen ZN Kein Zusatznutzen Kein Zusatznutzen Kein Zusatznutzen (Kein Zusatznutzen) (Kein Zusatznutzen) (Kein Zusatznutzen) Anhaltspunkt für geringen ZN Kein Zusatznutzen Kein Zusatznutzen Entfällt Vildagliptin Kein Zusatznutzen Kein Zusatznutzen Kein Zusatznutzen Vildagliptin/Metformin Entfällt Kein Zusatznutzen Kein Zusatznutzen

35 Quelle: Hankowitz & Pirk (2013) AMNOG-Monitor G-BA: Anhörung G-BA Anhörung ist eher Austausch von Argumenten als wissenschaftliche Diskussion Stakeholder (wie AWMF, AkdÄ) können teilnehmen, sofern schrift-liche Stellungnahme vorliegt. Großer Teilnehmerkreis: Personen Details zum Dossier bzw. den Studien werden erfragt Dauer: Min.

36 Preisverhandlung 4 Meetings Einigung auf Erstattungsbetrag Quelle: Hankowitz & Pirk (2013) AMNOG-Monitor Nach G-BA Beschluss folgt die Preisverhandlung zwischen GKV und Firma, die nach 6 Monaten beendet sein muss GKV-SV ist Gastgeber und läd zu Gesprächen nach Berlin ein Verhandlung in deutsch, Länge: maximal 4 Std., Protokoll muss vor Ort unterschrieben werden Monat: Meeting innerhalb von 4 Wochen nach G-BA Beschluss 2 weitere Meetings Letztes Meeting max. 3 Wochen vor Preispublikation Publikation Lauer Taxe Preisver- handlung Erstattungs- betrag Schieds- stelle Maximal 5 Personen auf Firmenseite GKV-Spitzenverband schreibt parallel das Protokoll PKV als Gast eingeladen Festlegung des Erstattungsbetrag in einem Vertrag

37 Zusammenfassung I Der Zugang zu innovativen Arzneimitteln trägt substanziell zur Verbesserung der Gesundheit und Lebenserwartung bei. Die frühe Nutzenbewertung ist etabliert und allgemein anerkannt. Die AMNOG-Verfahren (62 abgeschlossen) werden schnell und transparent durchgeführt. Bisher hohe Einigungsbereitschaft bei Preisbildung. Das Bewertungsverfahren ist eher formal und weniger medizinisch begründet. Die Zulassungskriterien und G-BA Kriterien unterscheiden sich indikationsspezfisch teilweise deutlich. G-BA und IQWiG benutzen unterschiedliche Methodiken zur Bestimmung des Ausmaßes des Zusatznutzens. G-BA legt zweckmäßige Vergleichstherapie fest, von der nicht abgewichen werden darf. Indirekte Vergleiche haben bisher noch nie zu einem Zusatznutzen geführt. Die G-BA Bewertungen in den verschiedenen Indikationsgebieten unterscheiden sich sehr stark.

38 Zusammenfassung II Die Einsparungseffekte waren bisher eher gering (120 Mio. /Jahr). Politik ändert Rahmenbedingungen bevor Effekte sichtbar sind z.b. Bestands-markt. Es gibt große indikationsspezifische Unterschiede bei der Nutzenbewertung (Orphan Drugs, Onkologika vs. ZNS, Kardiovaskuläre AM). Große methodische Probleme, wenn in Zulassungsstudien die Kontrollgruppe nicht gleich der zweckmäßigen Vergleichstherapie ist ( indirekte Vergleiche). Die aktuelle G-BA VerfO ist nicht auf den Bestandsmarkt adaptiert (Dossier wird extrem unübersichtlich und umfangreich) ( Verzicht auf Bestandsmarkt?). Lebensqualität (QoL) wird aufgrund hoher methodischer Anforderungen fast nie bewertet. Die Option out Lösung wird zunehmend häufiger gewählt (6/33, 18%) Bosutinib erstmals Arzneimittel mit Zusatznutzen (Orphan Drug) und Option out. Schiedsverfahren werden zunehmend häufiger angerufen und führen zu hohen Rabatten.

39 München 3. Dezember 2013

Frühe Nutzenbewertung im Gemeinsamen Bundesausschuss

Frühe Nutzenbewertung im Gemeinsamen Bundesausschuss im Gemeinsamen Bundesausschuss Vortrag im Rahmen des 13. DGRA-Jahreskongresses in Bonn Referent: Dr. jur. Rainer Hess, G-BA Seite 1 3. Mai 2011 13. DGRA-Jahreskongress in Bonn 2011, Dr. jur. Rainer Hess

Mehr

Bewertung von Arzneimitteln. Überblick über den AMNOG Prozess

Bewertung von Arzneimitteln. Überblick über den AMNOG Prozess Bewertung von Arzneimitteln Überblick über den AMNOG Prozess Was erwartet Sie? Ablauf und Prinzip der frühen Nutzenbewertung nach 35a SGB V (Bewertung des Nutzens von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen)

Mehr

Die frühe Nutzenbewertung und ihre rechtlichen Herausforderungen

Die frühe Nutzenbewertung und ihre rechtlichen Herausforderungen und ihre rechtlichen Herausforderungen Rechtssymposium Die frühe Nutzenbewertung von Arzneimitteln nach AMNOG G-BA, Berlin Referent: Dr. jur. Rainer Hess, G-BA Seite 1 16. November 2010 Rechtssymposium

Mehr

Auswirkungen des LSG-Beschlusses zu Mischpreisen auf die Verordnung von neuen Arzneimitteln. Pressegespräch Berlin,

Auswirkungen des LSG-Beschlusses zu Mischpreisen auf die Verordnung von neuen Arzneimitteln. Pressegespräch Berlin, Auswirkungen des LSG-Beschlusses zu Mischpreisen auf die Verordnung von neuen Arzneimitteln Pressegespräch Berlin, 26.04.2017 Pressegespräch zu den Auswirkungen des LSG-Beschlusses 26.04.2017 2 Frühe Nutzenbewertung

Mehr

Frühe Nutzenbewertung aus Sicht des IQWiG. Jürgen Windeler

Frühe Nutzenbewertung aus Sicht des IQWiG. Jürgen Windeler Frühe Nutzenbewertung aus Sicht des IQWiG Jürgen Windeler AMNOG, aus der Begründung Die Datenlage für neue Wirkstoffe (insbesondere in der Onkologie) wird von Experten als unbefriedigend bezeichnet. Die

Mehr

Frühe Nutzenbewertungen nach AMNOG: Einblicke in die aktuellen Verfahren und mögliche Auswirkungen für Ärzte und Patienten

Frühe Nutzenbewertungen nach AMNOG: Einblicke in die aktuellen Verfahren und mögliche Auswirkungen für Ärzte und Patienten Frühe Nutzenbewertungen nach AMNOG: Einblicke in die aktuellen Verfahren und mögliche Auswirkungen für Ärzte und Patienten Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) 35a Bewertung des Nutzens von Arzneimitteln

Mehr

Arzneimittelversorgung in Deutschland

Arzneimittelversorgung in Deutschland Arzneimittelversorgung in Deutschland Erfahrungen mit dem Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz AMNOG-Update 2013 - Lernendes System 44. Tagung der deutsch-österreichischen Kommission Salzburg, 12. September

Mehr

Neue Erstattungsbedingungen für Arzneimittel nach dem AMNOG

Neue Erstattungsbedingungen für Arzneimittel nach dem AMNOG Neue Erstattungsbedingungen für Arzneimittel nach dem AMNOG Jahresveranstaltung des Gesundheitsökonomischen Zentrums 14. Januar 2011, Dresden Gliederung Die Ausgangslage Neue Erstattungsbedingungen nach

Mehr

Frühe Nutzenbewertung von Arzneimitteln nach AMNOG Bewertung des Dossiers durch das IQWiG

Frühe Nutzenbewertung von Arzneimitteln nach AMNOG Bewertung des Dossiers durch das IQWiG Frühe Nutzenbewertung von Arzneimitteln nach AMNOG Bewertung des Dossiers durch das IQWiG Thomas Kaiser Beate Wieseler EbM Kongress 2011 25.03.2011 Agenda Ablauf einer Bewertung nach AMNOG Methodische

Mehr

AMNOG-Report 2015 Arzneimittelreform auf dem Prüfstand

AMNOG-Report 2015 Arzneimittelreform auf dem Prüfstand AMNOG-Report 2015 Arzneimittelreform auf dem Prüfstand Prof. Dr. Wolfgang Greiner Julian Witte M.Sc. Universität Bielefeld Fakultät für Gesundheitswissenschaften Reporting im Arzneimittelmarkt GAP Umfassende

Mehr

AMNOG-Preisverhandlungen für Orphan Drugs - Welchen Einfluss hat der Zusatznutzen auf die Höhe des Erstattungsbetrages?

AMNOG-Preisverhandlungen für Orphan Drugs - Welchen Einfluss hat der Zusatznutzen auf die Höhe des Erstattungsbetrages? Beratung für Hersteller von Arzneimitteln, Diagnostika und Medizinprodukten Dr. Danny Bot, Dr. Claudia Pütz, Dr. Christof Ecker, Dr. Thomas Ecker AMNOG-Preisverhandlungen für Orphan Drugs - Welchen Einfluss

Mehr

Dossierbewertung A16-64 Version 1.1 Idelalisib (chronische lymphatische Leukämie)

Dossierbewertung A16-64 Version 1.1 Idelalisib (chronische lymphatische Leukämie) 2 Nutzenbewertung 2.1 Kurzfassung der Nutzenbewertung Hintergrund Der G-BA hat das IQWiG mit der Nutzenbewertung des Wirkstoffs Idelalisib für das im September 2016 neu zugelassene Anwendungsgebiet gemäß

Mehr

Systematische Arzneimittelbewertung nach AMNOG

Systematische Arzneimittelbewertung nach AMNOG Systematische Arzneimittelbewertung nach AMNOG Vereinbarung eines Erstattungsbetrages und das Schiedsstellenverfahren G-BA - Informationsveranstaltung 2. März 2011, Berlin Wolfgang Kaesbach Abteilung Arznei-

Mehr

Zwischenbilanz: Ein Jahr nach dem AMNOG-Erstling

Zwischenbilanz: Ein Jahr nach dem AMNOG-Erstling Zwischenbilanz: Ein Jahr nach dem AMNOG-Erstling Pressekonferenz Berlin, 30.05.2013 Johann-Magnus v. Stackelberg GKV-Spitzenverband 31. Mai 2012: Erster Erstattungsbetrag mit der Firma AstraZeneca vereinbart.

Mehr

1. Zusatznutzen des Arzneimittels im Verhältnis zur zweckmäßigen Vergleichstherapie

1. Zusatznutzen des Arzneimittels im Verhältnis zur zweckmäßigen Vergleichstherapie Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage XII - Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach 35a SGB

Mehr

BAnz AT B2. Beschluss

BAnz AT B2. Beschluss Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage XII Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach 35a SGB V

Mehr

Dossierbewertung A15-15 Version 1.0 Insulin degludec/liraglutid Nutzenbewertung gemäß 35a SGB V

Dossierbewertung A15-15 Version 1.0 Insulin degludec/liraglutid Nutzenbewertung gemäß 35a SGB V 2 Nutzenbewertung 2.1 Kurzfassung der Nutzenbewertung Hintergrund Der G-BA hat das IQWiG mit der Nutzenbewertung der Wirkstoffkombination Insulin degludec/liraglutid gemäß 35a SGB V beauftragt. Die Bewertung

Mehr

Nutzenbewertung und unabhängige Arzneimittelinformationen

Nutzenbewertung und unabhängige Arzneimittelinformationen Gemeinsame Fortbildungs- und Informationsveranstaltung der AkdÄ und der AMK Berlin, 11. Juli 2015 Nutzenbewertung und unabhängige Arzneimittelinformationen Dr. med. Katrin Bräutigam Geschäftsführerin der

Mehr

Dossierbewertung A14-13 Nutzenbewertung gemäß 35a SGB V Version 1.0 Insulin degludec Diabetes mellitus Typ

Dossierbewertung A14-13 Nutzenbewertung gemäß 35a SGB V Version 1.0 Insulin degludec Diabetes mellitus Typ Insulin degludec Diabetes mellitus Typ 1 30.07.2014 I 2 Nutzenbewertung I 2.1 Kurzfassung der Nutzenbewertung Hintergrund Der G-BA hat das IQWiG mit der Nutzenbewertung des Wirkstoffs Insulin degludec

Mehr

Frühe Nutzenbewertung von Arzneimitteln: Ergebnisse und Wirkung

Frühe Nutzenbewertung von Arzneimitteln: Ergebnisse und Wirkung Frühe Nutzenbewertung von Arzneimitteln: Ergebnisse und Wirkung 53. Wirtschaftsforum des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) am 28. April 2016 in Berlin Georg Wager, General Manager Inhaltsübersicht Ziele

Mehr

IQWiG Herbstsymposium / Unterschied zwischen Risiko-Nutzenabwägung (nach AMG) und Nutzen-Schadenabwägung (nach SGB V)

IQWiG Herbstsymposium / Unterschied zwischen Risiko-Nutzenabwägung (nach AMG) und Nutzen-Schadenabwägung (nach SGB V) IQWiG Herbstsymposium 19.11./20.11.2010 Unterschied zwischen Risiko-Nutzenabwägung (nach AMG) und Nutzen-Schadenabwägung (nach SGB V) Referent: Maximilian Grüne, Justiziar Gemeinsamer Bundesausschuss Seite

Mehr

AMNOG Erstattungsbetragsvereinbarung und Wirtschaftlichkeit. Dr. Thomas Lang MSD Forum GesundheitsPARTNER 17. September 2014 Workshop 1

AMNOG Erstattungsbetragsvereinbarung und Wirtschaftlichkeit. Dr. Thomas Lang MSD Forum GesundheitsPARTNER 17. September 2014 Workshop 1 AMNOG Erstattungsbetragsvereinbarung und Wirtschaftlichkeit Dr. Thomas Lang MSD Forum GesundheitsPARTNER 17. September 2014 Workshop 1 Politische Zielsetzung AMNOG Wirtschaftliche und kosteneffiziente

Mehr

Beschluss. I. Die Anlage XII wird in alphabetischer Reihenfolge um den Wirkstoff Daratumumab wie folgt ergänzt:

Beschluss. I. Die Anlage XII wird in alphabetischer Reihenfolge um den Wirkstoff Daratumumab wie folgt ergänzt: Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage XII - Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach 35a SGB

Mehr

Bericht Beisitzer Arzneimittel Paradigmenwechsel im deutschen Arzneimittelmarkt

Bericht Beisitzer Arzneimittel Paradigmenwechsel im deutschen Arzneimittelmarkt Bericht Beisitzer Arzneimittel 2011 - Paradigmenwechsel im deutschen Arzneimittelmarkt Mit Inkrafttreten des Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) zum 1. Januar 2011 hat ein Paradigmenwechsel im deutschen

Mehr

IQWiG im Dialog 21.Juni Bedeutung der Zulassung für die Nutzenbewertung Stellenwert des Zulassungsstatus bei G-BA- Entscheidungen

IQWiG im Dialog 21.Juni Bedeutung der Zulassung für die Nutzenbewertung Stellenwert des Zulassungsstatus bei G-BA- Entscheidungen IQWiG im Dialog 21.Juni 2013 Bedeutung der Zulassung für die Nutzenbewertung Stellenwert des Zulassungsstatus bei G-BA- Entscheidungen Maximilian Grüne, Justiziar Gemeinsamer Bundesauschuss Seite 1 06/2013

Mehr

Förderverein für ärztliche Fortbildung in Hessen e. V. Frankfurt am Main, 27. Mai 2015

Förderverein für ärztliche Fortbildung in Hessen e. V. Frankfurt am Main, 27. Mai 2015 Förderverein für ärztliche Fortbildung in Hessen e. V. Frankfurt am Main, 27. Mai 2015 Wirtschaftliches Verordnen dank AMNOG? Dr. iur. Karin Hahne, Fachanwältin für Medizinrecht 3 Stoßrichtungen bei der

Mehr

Tragende Gründe. Vom 15. August 2013

Tragende Gründe. Vom 15. August 2013 Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Veranlassung einer Nutzenbewertung von Arzneimitteln im Bestandsmarkt nach 35a Abs. 6 SGB V i. V. m. 5. Kapitel 16 VerfO Vom 15.

Mehr

Vorläufige Stellungnahme der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG)

Vorläufige Stellungnahme der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) Berlin, 03.02.2014 Vorläufige Stellungnahme der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) zum Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD eines Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Mehr

Dossierbewertung A15-38 Nutzenbewertung gemäß 35a SGB V Version 1.0 Evolocumab Hypercholesterinämie und gemischte Dyslipidämie

Dossierbewertung A15-38 Nutzenbewertung gemäß 35a SGB V Version 1.0 Evolocumab Hypercholesterinämie und gemischte Dyslipidämie I 2 Nutzenbewertung I 2.1 Kurzfassung der Nutzenbewertung Hintergrund Der G-BA hat das IQWiG mit der Nutzenbewertung des Wirkstoffs Evolocumab gemäß 35a SGB V beauftragt. Die Bewertung erfolgte auf Basis

Mehr

Das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) - Welche Auswirkungen hat das Gesetz auf die Apotheken?

Das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) - Welche Auswirkungen hat das Gesetz auf die Apotheken? Das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) - Welche Auswirkungen hat das Gesetz auf die Apotheken? Dr. rer. nat. Holger Knoth, Leiter der Klinik-Apotheke Seite 1 Welche Tätigkeitsfelder in der Apotheke

Mehr

Welche Erfahrungen gibt es mit der Befristung von Nutzenbewertungsbeschlüssen?

Welche Erfahrungen gibt es mit der Befristung von Nutzenbewertungsbeschlüssen? Dr. Thomas Ecker Bielefeld, den 16.03.2015 Welche Erfahrungen gibt es mit der Befristung von Nutzenbewertungsbeschlüssen Vortrag auf dem Jahrestreffen der dggö by GmbH. Warburgstr. 50. 20354 Hamburg. Deutschland.

Mehr

Bundesministerium für Gesundheit

Bundesministerium für Gesundheit BAnz. Nr. (S. 54) vom 9.0.0 Bundesministerium für Gesundheit Bekanntmachung [40 A] eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage XII

Mehr

Dossierbewertung A15-13 Version 1.0 Ruxolitinib Nutzenbewertung gemäß 35a SGB V

Dossierbewertung A15-13 Version 1.0 Ruxolitinib Nutzenbewertung gemäß 35a SGB V 2 Nutzenbewertung 2.1 Kurzfassung der Nutzenbewertung Hintergrund Der G-BA hat das IQWiG mit der Nutzenbewertung des Wirkstoffs Ruxolitinib gemäß 35a SGB V beauftragt. Die Bewertung erfolgte auf Basis

Mehr

Dossierbewertung A14-36 Version 1.0 Albiglutid Nutzenbewertung gemäß 35a SGB V

Dossierbewertung A14-36 Version 1.0 Albiglutid Nutzenbewertung gemäß 35a SGB V 2 Nutzenbewertung 2.1 Kurzfassung der Nutzenbewertung Hintergrund Der G-BA hat das IQWiG mit der Nutzenbewertung des Wirkstoffs Albiglutid gemäß 35a SGB V beauftragt. Die Bewertung erfolgte auf Basis eines

Mehr

BAnz AT B2. Beschluss

BAnz AT B2. Beschluss Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage XII - Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach 35a SGB

Mehr

Kostenbewertung und Preis. 130b SGB V

Kostenbewertung und Preis. 130b SGB V Kostenbewertung und Preis Preis bildung durch den GKV-Spitzenverband 130b SGB V 13. DGRA Jahreskongress 3. Mai 2011, Bonn Wolfgang Kaesbach Abteilung Arznei- und Heilmittel AMNOG: Ankündigung ndigung (II)

Mehr

1. Die Angaben zu Perampanel in der Fassung des Beschlusses vom 7. März 2013 (BAnz AT B4) werden aufgehoben.

1. Die Angaben zu Perampanel in der Fassung des Beschlusses vom 7. März 2013 (BAnz AT B4) werden aufgehoben. Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage XII - Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach 35a SGB

Mehr

Beschluss. I. Die Anlage XII wird in alphabetischer Reihenfolge um die Wirkstoffkombination Insulin degludec/liraglutid wie folgt ergänzt:

Beschluss. I. Die Anlage XII wird in alphabetischer Reihenfolge um die Wirkstoffkombination Insulin degludec/liraglutid wie folgt ergänzt: Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage XII - Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach 35a SGB

Mehr

Dossierbewertung A14-28 Version 1.0 Apixaban (neues Anwendungsgebiet) Nutzenbewertung gemäß 35a SGB V

Dossierbewertung A14-28 Version 1.0 Apixaban (neues Anwendungsgebiet) Nutzenbewertung gemäß 35a SGB V 2 Nutzenbewertung 2.1 Kurzfassung der Nutzenbewertung Hintergrund Der G-BA hat das IQWiG mit der Nutzenbewertung des Wirkstoffs Apixaban (neues Anwendungsgebiet) gemäß 35a SGB V beauftragt. Die Bewertung

Mehr

Dossierbewertung A16-60 Version 1.0 Ibrutinib (chronische lymphatische Leukämie)

Dossierbewertung A16-60 Version 1.0 Ibrutinib (chronische lymphatische Leukämie) 2 Nutzenbewertung 2.1 Kurzfassung der Nutzenbewertung Hintergrund Der G-BA hat das IQWiG mit der Nutzenbewertung des Wirkstoffs Ibrutinib in Kombination mit Bendamustin und Rituximab (Ibrutinib + BR) gemäß

Mehr

BAnz AT B4. Beschluss

BAnz AT B4. Beschluss Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage XII - Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach 35a SGB

Mehr

Heute geschlossene Veranstaltung? AMNOG Anhörung. Bernhard Wörmann. Brennpunkt, 27. November 2013

Heute geschlossene Veranstaltung? AMNOG Anhörung. Bernhard Wörmann. Brennpunkt, 27. November 2013 Heute geschlossene Veranstaltung? AMNOG Anhörung Bernhard Wörmann Brennpunkt, 27. November 2013 pu IQWiG G-BA Kostenträger Fachgesellschaft Patienten Zulassung Dossier Bericht Kommentar Anhörung Festlegung

Mehr

Innovative Arzneimittelversorgung im Spannungsfeld zwischen Nutzenbewertung und Sicherstellung des medizinischen Fortschritts

Innovative Arzneimittelversorgung im Spannungsfeld zwischen Nutzenbewertung und Sicherstellung des medizinischen Fortschritts Innovative Arzneimittelversorgung im Spannungsfeld zwischen Nutzenbewertung und Sicherstellung des medizinischen Fortschritts Roger Jaeckel, Leiter Gesundheitspolitik, GlaxoSmithKline Gemeinsame Fachtagung

Mehr

Dossierbewertung A14-01 Version 1.0 Trastuzumab Emtansin Nutzenbewertung gemäß 35a SGB V

Dossierbewertung A14-01 Version 1.0 Trastuzumab Emtansin Nutzenbewertung gemäß 35a SGB V 2 Nutzenbewertung 2.1 Kurzfassung der Nutzenbewertung Hintergrund Der G-BA hat das IQWiG mit der Nutzenbewertung des Wirkstoffs Trastuzumab Emtansin gemäß 35a SGB V beauftragt. Die Bewertung erfolgte auf

Mehr

BAnz AT B5. Beschluss

BAnz AT B5. Beschluss Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage XII - Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach 35a SGB

Mehr

Nutzenbewertung durch G-BA nach 35a SGB V

Nutzenbewertung durch G-BA nach 35a SGB V Nutzenbewertung durch G-BA nach 35a SGB V 15. DGRA Jahreskongress 20. Juni 2013 in Bonn Dr. Antje Behring Referentin, Abteilung Arzneimittel des Gemeinsamen Bundesausschusses Vor Markteintritt - Möglichkeit

Mehr

Nutzenbewertung nach 35a SGB V: Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses im 4. Quartal 2013

Nutzenbewertung nach 35a SGB V: Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses im 4. Quartal 2013 Foto: istockphoto.com Verordnung Aktuell Arzneimittel Eine Information der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns Verordnungsberatung@kvb.de www.kvb.de/praxis/verordnungen Stand: Nutzenbewertung nach 35a

Mehr

Ixazomib (multiples Myelom)

Ixazomib (multiples Myelom) IQWiG-Berichte Nr. 504 Ixazomib (multiples Myelom) Bewertung gemäß 35a Abs. 1 Satz 10 SGB V Dossierbewertung Auftrag: G17-02 Version: 1.0 Stand: 07.04.2017 Impressum Herausgeber: Institut für Qualität

Mehr

Dossierbewertung A15-28 Version 1.0 Netupitant/Palonosetron Nutzenbewertung gemäß 35a SGB V

Dossierbewertung A15-28 Version 1.0 Netupitant/Palonosetron Nutzenbewertung gemäß 35a SGB V 2 Nutzenbewertung 2.1 Kurzfassung der Nutzenbewertung Hintergrund Der G-BA hat das IQWiG mit der Nutzenbewertung des Wirkstoffs Netupitant/Palonosetron gemäß 35a SGB V beauftragt. Die Bewertung erfolgte

Mehr

BAnz AT B4. Beschluss

BAnz AT B4. Beschluss Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage XII - Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach 35a SGB

Mehr

Dossierbewertung A17-61 Version 1.0 Perampanel (Epilepsie)

Dossierbewertung A17-61 Version 1.0 Perampanel (Epilepsie) 2 Nutzenbewertung 2.1 Kurzfassung der Nutzenbewertung Hintergrund Der G-BA hat das IQWiG mit der Nutzenbewertung des Wirkstoffs Perampanel gemäß 35a SGB V beauftragt. Die Bewertung erfolgt auf Basis eines

Mehr

Dossierbewertung A16-11 Version 1.0 Ramucirumab (Lungenkarzinom)

Dossierbewertung A16-11 Version 1.0 Ramucirumab (Lungenkarzinom) 2 Nutzenbewertung 2.1 Kurzfassung der Nutzenbewertung Hintergrund Der G-BA hat das IQWiG mit der Nutzenbewertung des Wirkstoffs Ramucirumab gemäß 35a SGB V beauftragt. Die Bewertung erfolgte auf Basis

Mehr

Beschluss. I. Die Anlage XII wird in alphabetischer Reihenfolge um die Wirkstoffkombination Tafluprost/Timolol wie folgt ergänzt:

Beschluss. I. Die Anlage XII wird in alphabetischer Reihenfolge um die Wirkstoffkombination Tafluprost/Timolol wie folgt ergänzt: BAnz AT 1.07.201 B4 Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage XII - Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen

Mehr

Pitolisant (Narkolepsie)

Pitolisant (Narkolepsie) IQWiG-Berichte Nr. 453 Pitolisant (Narkolepsie) Bewertung gemäß 35a Abs. 1 Satz 10 SGB V Dossierbewertung Auftrag: G16-12 Version: 1.0 Stand: 27.10.2016 Impressum Herausgeber: Institut für Qualität und

Mehr

Beschluss. I. Die Anlage XII wird in alphabetischer Reihenfolge um die Wirkstoffkombination Dapagliflozin/Metformin wie folgt ergänzt:

Beschluss. I. Die Anlage XII wird in alphabetischer Reihenfolge um die Wirkstoffkombination Dapagliflozin/Metformin wie folgt ergänzt: Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage XII - Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach 35a SGB

Mehr

Dossierbewertung A15-20 Version 1.0 Secukinumab Nutzenbewertung gemäß 35a SGB V

Dossierbewertung A15-20 Version 1.0 Secukinumab Nutzenbewertung gemäß 35a SGB V 2 Nutzenbewertung 2.1 Kurzfassung der Nutzenbewertung Hintergrund Der G-BA hat das IQWiG mit der Nutzenbewertung des Wirkstoffs Secukinumab gemäß 35a SGB V beauftragt. Die Bewertung erfolgte auf Basis

Mehr

Rolapitant wird in Kombination mit einem 5-Hydroxytryptamin (5-HT 3 )- Rezeptorantagonisten und Dexamethason verabreicht.

Rolapitant wird in Kombination mit einem 5-Hydroxytryptamin (5-HT 3 )- Rezeptorantagonisten und Dexamethason verabreicht. 2 Nutzenbewertung 2.1 Kurzfassung der Nutzenbewertung Hintergrund Der G-BA hat das IQWiG mit der Nutzenbewertung des Wirkstoffs Rolapitant gemäß 35a SGB V beauftragt. Die Bewertung erfolgt auf Basis eines

Mehr

Nutzen-Bewertung und Zweitmeinung Neue Instrumente für f r eine wirtschaftliche und sichere Arzneimitteltherapie

Nutzen-Bewertung und Zweitmeinung Neue Instrumente für f r eine wirtschaftliche und sichere Arzneimitteltherapie Kosten-Nutzen Nutzen-Bewertung und Zweitmeinung Neue Instrumente für f r eine wirtschaftliche und sichere Arzneimitteltherapie 24. Oktober 2007 Presseseminar des Gemeinsamen Bundesausschuss Thomas Müller

Mehr

Dossierbewertung A16-10 Version 1.0 Ramucirumab (Kolorektalkarzinom)

Dossierbewertung A16-10 Version 1.0 Ramucirumab (Kolorektalkarzinom) 2 Nutzenbewertung 2.1 Kurzfassung der Nutzenbewertung Hintergrund Der G-BA hat das IQWiG mit der Nutzenbewertung des Wirkstoffs Ramucirumab gemäß 35a SGB V beauftragt. Die Bewertung erfolgte auf Basis

Mehr

Dossier zur Kosten-Nutzen-Bewertung gemäß 35b SGB V

Dossier zur Kosten-Nutzen-Bewertung gemäß 35b SGB V Dokumentvorlage, Version vom 14.11.2013 Dossier zur Kosten-Nutzen-Bewertung gemäß 35b SGB V () Modul K1 Zusammenfassung der Aussagen im Dossier

Mehr

Regulierung von Orphan Drugs in Deutschland

Regulierung von Orphan Drugs in Deutschland Regulierung von Orphan Drugs in Deutschland Vortrag von Josef Hecken Unparteiischer Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses Vortrag im Rahmen des 10. IGES-Innovationskongresses in Berlin Seite 1

Mehr

Zugelassenes Anwendungsgebiet (laut Zulassung vom 11. Mai 2016):

Zugelassenes Anwendungsgebiet (laut Zulassung vom 11. Mai 2016): Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage XII - Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach 35a SGB

Mehr

BfArM im Dialog: Biosimilars 27. Juni 2016

BfArM im Dialog: Biosimilars 27. Juni 2016 BfArM im Dialog: Biosimilars 27. Juni 216 Apothekerin Dr. Antje Behring Abteilung Arzneimittel des G-BA Inhaltsverzeichnis Marktzugang Regulierung und Erstattung von Biosimilars in Deutschland Frühe Nutzenbewertung

Mehr

Zusammenfassende Dokumentation

Zusammenfassende Dokumentation Zusammenfassende Dokumentation zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage II - (Lifestyle Arzneimittel) (SPEDRA ) Vom 16. Oktober 2014

Mehr

Anhaltspunkt für erheblichen Zusatznutzen

Anhaltspunkt für erheblichen Zusatznutzen Pertuzumab Anhaltspunkt für erheblichen Zusatznutzen - Überlebensvorteil bei bestimmten Patientinnen - Keine Aussagen zum Schaden möglich Köln (1. Juli 2013) - Pertuzumab (Perjeta ) ist seit März 2013

Mehr

Preisgestaltung und Verhandlungen mit der GKV

Preisgestaltung und Verhandlungen mit der GKV Blickpunkt Patient Patientenzentrierte Arzneimittelversorgung der Prozess von der Zulassung bis zur Erstattung unter Beteiligung von Patienten Preisgestaltung und Verhandlungen mit der GKV Dr. med. Olivier

Mehr

Herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz. ISSN G 1990 Jahrgang 63 Ausgegeben am Mittwoch, dem 29. Juni 2011 Nummer 95a

Herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz. ISSN G 1990 Jahrgang 63 Ausgegeben am Mittwoch, dem 29. Juni 2011 Nummer 95a Herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz ISSN 0720-6100 G 1990 Jahrgang 63 Ausgegeben am Mittwoch, dem 29. Juni 2011 Nummer 95a Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses

Mehr

Aktuelle Regelungen der Arzneimittel- Richtlinie des G-BA zu Wirkstoffen in der Indikation Diabetes mellitus

Aktuelle Regelungen der Arzneimittel- Richtlinie des G-BA zu Wirkstoffen in der Indikation Diabetes mellitus Aktuelle Regelungen der Arzneimittel- Richtlinie des G-BA zu Wirkstoffen in der Indikation Diabetes mellitus IGES 01. Dezember 2009, Berlin Thomas Müller Arzt und Apotheker, Leiter Abteilung Arzneimittel

Mehr

Ruxolitinib bei Myelofibrose: Hinweis auf beträchtlichen Zusatznutzen

Ruxolitinib bei Myelofibrose: Hinweis auf beträchtlichen Zusatznutzen Vorteile bei Symptomen und Überlebenszeit im Vergleich zu best supportive care Ruxolitinib bei Myelofibrose: Hinweis auf beträchtlichen Zusatznutzen Köln (15. August 2014) - Ruxolitinib (Handelsname: Jakavi)

Mehr

Almirall Hermal GmbH Dr. Silvia Sickold. Frühe Nutzenbewertung und Preisbildung Berlin, 30. April 2014

Almirall Hermal GmbH Dr. Silvia Sickold. Frühe Nutzenbewertung und Preisbildung Berlin, 30. April 2014 1 Almirall Hermal GmbH Dr. Silvia Sickold Frühe Nutzenbewertung und Preisbildung Berlin, 30. April 2014 2 Was ist erreicht? Etablierte Prozesse: Beratung Bewertungsverfahren Preisverhandlung Investitionen

Mehr

R E C H T S A N W Ä L T E. Walter-Benjamin-Platz Berlin Telefon

R E C H T S A N W Ä L T E. Walter-Benjamin-Platz Berlin Telefon R E C H T S A N W Ä L T E Walter-Benjamin-Platz 6 10629 Berlin Telefon + 49.30.327 787-0 E-Mail office@db-law.de www.db-law.de Erste Konsequenzen aus dem AMNOG Neue Kooperationsmöglichkeiten für Leistungserbringer?

Mehr

AMNOG: Wenn Innovation aufs System trifft: Ist das AMNOG System fit für Innovation- Beispiel Onkologie

AMNOG: Wenn Innovation aufs System trifft: Ist das AMNOG System fit für Innovation- Beispiel Onkologie AMNOG: Wenn Innovation aufs System trifft: Ist das AMNOG System fit für Innovation- Beispiel Onkologie Dr. Jutta Wendel-Schrief Direktor Market Access MSD SHARP & DOHME GMBH Was sind Innovationen? Neue

Mehr

BAnz AT B7. Beschluss

BAnz AT B7. Beschluss Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage XII - Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach 35a SGB

Mehr

BAnz AT B3. Beschluss

BAnz AT B3. Beschluss Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage XII - Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach 35a SGB

Mehr

Den G-BA neu denken?

Den G-BA neu denken? Den G-BA neu denken? Erfahrungen mit dem AMNOG Bernhard Wörmann Brennpunkt Onkologie, Berlin, 16. Oktober 2013 pu IQWiG G-BA Kostenträger Fachgesellschaft Patienten Zulassung Dossier Bericht Kommentar

Mehr

Beschluss. I. Die Anlage XII wird in alphabetischer Reihenfolge um die Wirkstoffkombination Netupitant/Palonosetron wie folgt ergänzt:

Beschluss. I. Die Anlage XII wird in alphabetischer Reihenfolge um die Wirkstoffkombination Netupitant/Palonosetron wie folgt ergänzt: Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage XII - Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach 35a SGB

Mehr

Dossierbewertung A16-24 Version 1.0 Nivolumab (Nierenzellkarzinom)

Dossierbewertung A16-24 Version 1.0 Nivolumab (Nierenzellkarzinom) 2 Nutzenbewertung 2.1 Kurzfassung der Nutzenbewertung Hintergrund Der G-BA hat das IQWiG mit der Nutzenbewertung des Wirkstoffs Nivolumab gemäß 35a SGB V beauftragt. Die Bewertung erfolgte auf Basis eines

Mehr

2324 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 68, ausgegeben zu Bonn am 31. Dezember 2010

2324 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 68, ausgegeben zu Bonn am 31. Dezember 2010 2324 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 68, ausgegeben zu Bonn am 31. Dezember 2010 Verordnung über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln nach 35a Absatz 1 SGB V für Erstattungsvereinbarungen nach

Mehr

Dossierbewertung A15-45 Version 1.0 Aclidiniumbromid Nutzenbewertung gemäß 35a SGB V

Dossierbewertung A15-45 Version 1.0 Aclidiniumbromid Nutzenbewertung gemäß 35a SGB V 2 Nutzenbewertung 2.1 Kurzfassung der Nutzenbewertung Hintergrund Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat das IQWiG mit der erneuten Nutzenbewertung des Wirkstoffs Aclidiniumbromid gemäß 35a Absatz 5

Mehr

BAnz AT B3. Beschluss

BAnz AT B3. Beschluss Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage XII - Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach 35a SGB

Mehr

Ohne Zusatznutzen keine Verordnung! Stimmt das?

Ohne Zusatznutzen keine Verordnung! Stimmt das? Ohne Zusatznutzen keine Verordnung! Stimmt das? Kassenärztliche Vereinigung Hessen Dr. med. Wolfgang LangHeinrich 27. Mai 2015 Ohne Nutzen keine Verordnung? Ohne Mehrnutzen keine Verordnung? Ja Jein Nein

Mehr

BAnz AT B3. Beschluss

BAnz AT B3. Beschluss BAnz AT 6.05.0 B Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage XII - Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen

Mehr

Werturteile in der Nutzenbewertung der personalisierten Onkologie

Werturteile in der Nutzenbewertung der personalisierten Onkologie Wien 20.Oktober 2013 Personalisierte Onkologie und Nutzenbewertung Werturteile in der Nutzenbewertung der personalisierten Onkologie Eva Winkler Programm Ethik und Patientenorientierung in der Onkologie

Mehr

Beschluss. I. Die Anlage XII wird in alphabetischer Reihenfolge um den Wirkstoff Ponatinib wie folgt ergänzt:

Beschluss. I. Die Anlage XII wird in alphabetischer Reihenfolge um den Wirkstoff Ponatinib wie folgt ergänzt: Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage XII - Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach 35a SGB

Mehr

Beschluss. I. Die Anlage XII wird in alphabetischer Reihenfolge um die Wirkstoffkombination Indacaterol/Glycopyrronium wie folgt ergänzt:

Beschluss. I. Die Anlage XII wird in alphabetischer Reihenfolge um die Wirkstoffkombination Indacaterol/Glycopyrronium wie folgt ergänzt: Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage XII - Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach 35a SGB

Mehr

Enzalutamid bei Prostatakrebs: Anhaltpunkte für Zusatznutzen

Enzalutamid bei Prostatakrebs: Anhaltpunkte für Zusatznutzen Enzalutamid bei Prostatakrebs: Anhaltpunkte für Zusatznutzen - Längeres Gesamtüberleben bei Patienten ohne viszerale Metastasen - Komplikationen an Knochen sowie Schmerzprogression verzögert Köln (2. Dezember

Mehr

Ad Hoc Kommission Nutzenbewertung von Arzneimittel. Agenda

Ad Hoc Kommission Nutzenbewertung von Arzneimittel. Agenda Ad Hoc Kommission Nutzenbewertung von Arzneimittel Agenda Prof. Dr. med. Bernhard Wörmann AWMF Delegiertenversammlung 7. November 2015 AWMF Diabetologie Epileptologie Gastroenterologie, Verdauungs- und

Mehr

BAnz AT B5. Beschluss

BAnz AT B5. Beschluss Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage XII - Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach 35a SGB

Mehr

Zusatznutzen und Preise von Arzneimitteln: Was ist erforderlich für eine evidenzbasierte Preisbildung? Prof. Dr. Stefan Felder, WWZ Universität Basel

Zusatznutzen und Preise von Arzneimitteln: Was ist erforderlich für eine evidenzbasierte Preisbildung? Prof. Dr. Stefan Felder, WWZ Universität Basel Zusatznutzen und Preise von Arzneimitteln: Was ist erforderlich für eine evidenzbasierte Preisbildung? Prof. Dr. Stefan Felder, WWZ Universität Basel Unsere Stellungnahmen 3 einschlägige Stellungnahmen

Mehr

Bundesministerium für Gesundheit. Bekanntmachung

Bundesministerium für Gesundheit. Bekanntmachung Seite 1 7 Bundesministerium für Gesundheit eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage XII Beschlüsse über die Nutzenbewertung Arzneimitteln

Mehr

Diskussionsveranstaltung des vfa 27. November 2013

Diskussionsveranstaltung des vfa 27. November 2013 Diskussionsveranstaltung des vfa 27. November 2013 Zukunft der Arzneimittelversorgung: Vermessung von Zielen und Baustellen Alfried Krupp von Bohlen und Halbach- Stiftungslehrstuhl für Medizinmanagement

Mehr

AMNOG-Fachtagung des G-BA Besondere Therapiesituationen Bedingte Zulassung, Kinderarzneimittel und Orphan Drugs

AMNOG-Fachtagung des G-BA Besondere Therapiesituationen Bedingte Zulassung, Kinderarzneimittel und Orphan Drugs AMNOG-Fachtagung des G-BA Besondere Therapiesituationen Bedingte Zulassung, Kinderarzneimittel und Orphan Drugs Martin Völkl, Director Market Access & Public Affairs, Celgene GmbH Warum forschen Pharmaunternehmen?

Mehr

Stellungnahme der. Zum Entwurf eines Vierzenten Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (14. SGB V- ÄndG) (BT-Drucksache 18/201),

Stellungnahme der. Zum Entwurf eines Vierzenten Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (14. SGB V- ÄndG) (BT-Drucksache 18/201), Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen e.v. BAG SELBSTHILFE Kirchfeldstr. 149 40215 Düsseldorf Tel. 0211/31006-36 Fax. 0211/31006-48

Mehr

Bundesministerium für Gesundheit

Bundesministerium für Gesundheit BAnz. Nr. 5 (S. 69) vom 0.0.0 Bundesministerium für Gesundheit Bekanntmachung [40 A] eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage XII

Mehr