M ODEL U NITED N ATIONS SCHLESWIG -H OLSTEIN Handbuch. Wirtschafts- und Sozialrat

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1 M ODEL U NITED N ATIONS SCHLESWIG -H OLSTEIN Handbuch Wirtschafts- und Sozialrat

2 MODEL UNITED NATIONS SCHLESWIG-HOLSTEIN 2018 Förderer & Sponsoren Wir bedanken uns für die freundliche und großzügige Unterstützung! Dieses Handbuch gehört: Staat Wirtschafts- und Sozialrat Name Impressum Deutsche Model United Nations (DMUN) e. V. Birkenweg 1, Laboe Website: V.i.S.d.P: Jona Sven Dohrenbusch Redaktion: Anna Friedemann, Joshua Mayer, Silas Rathke, Viviane Ruf, Ariane Schachtschabel, Clemens Schade, Britta Sieling, Maxim Smirnow, Britta Splanemann, Pascal Thiel, Leo Ubben, Kim Luisa Werner, Lauritz Wilde, Zofia Zacharová, Joshua Zavazava Layout: Jakob Flemming Wiebke Wacker Titelfoto: Julian Mühlenhaus Autor*innen: Daniel Bogado Duffner, Philipp Druck: Druckerei des Schleswig-Holsteinischen Bosch, Christian Buschmann, Jona Sven Dohrenbusch, Nora Dornis, Josefine Feldner, Jakob Flemming, Thomas Hawighorst, Henrike Ilka, Charline Anastasia Lelgemann, Katrin Lindstädt, Cecilia Lozano, Saskia Millmann, 2 Landtags Alle Rechte bleiben den jeweiligen Rechteinhaber*innen vorbehalten.

3 GRUSSWORTE Grußwort des Schirmherren Klaus Schlie Landtagspräsident Liebe Delegierte, bald ist es wieder so weit. In einigen Monaten öffnet der Schleswig-Holsteinische Landtag wieder seine Pforten für die Staaten der Welt. Mit MUN-SH sind die Vereinten Nationen zu Gast im hohen Norden Deutschlands es ist ein Ereignis, auf das ich mich als Schirmherr auch 2018 wieder freue. So viel Esprit und jugendlichen Ehrgeiz gepaart mit internationalem Flair haben wir nur sehr selten im Landeshaus. Seien Sie uns alle ganz herzlich Willkommen in Kiel! Für Sie beginnt mit diesem Handbuch die Vorbereitung auf MUN-SH Für MUN-SH ist es sehr wichtig, dass es dem Original so nahe wie möglich kommt. Wenn alle Teilnehmenden die Repräsentation ihres Staates auf der großen Weltbühne verinnerlicht haben, hat das Planspiel seinen größtmöglichen Effekt erzielt. Seit 2005 heißt es in jedem Jahr wieder: Politische Bildung muss nicht immer nur theoretisch sein. Erfahrungen können wir nicht einfach weitergeben, sie müssen neu und selbst gemacht werden. Foto: Schleswig-Holsteinischer Landtag Die aktuellen weltpolitischen Entwicklungen zeigen eines ganz deutlich: Die gewaltigen globalen Herausforderungen lassen sich nur durch weltweite politische Initiativen und Gremien bewältigen. Die älteste und erfolgreichste weltweite Initiative dieser Art sind die Vereinten Nationen. Gegründet nach dem Zweiten Weltkrieg, errichtet auf Grundlage der internationalen Charta der Menschenrechte, sind sie der einzige Ort, an dem Politiker aus der ganzen Welt zusammenkommen und gemeinsam Entscheidungen treffen. Sie werden, wenn Sie als Delegierte die Rolle einer Akteurin oder eines Akteurs der UN übernehmen, rasch feststellen, dass es nicht leicht ist, angesichts verschiedener nationaler Interessen zu gemeinsamen Beschlüssen zu kommen. Hören Sie also einander zu, debattieren Sie mit Leidenschaft und guten Argumenten und kommen Sie zu gemeinsamen Beschlüssen das ist der Weg, Herausforderungen erfolgreich zu meistern im Kleinen wie im ganz Großen. Ich freue mich auf Sie! Klaus Schlie Präsident des Schleswig-Holsteinischen Landtags 3

4 MODEL UNITED NATIONS SCHLESWIG-HOLSTEIN 2018 Grußwort des Generalsekretärs der Vereinten Nationen António Guterres Dear Participants of Model United Nations SchleswigHolstein 2018, It is a pleasure to greet this Model United Nations. Today, people around the world are inter-connected. Conflict, environmental destruction, poverty and injustice affect everyone. We have to work in common cause for our common humanity. All parents want a better life for their children. All religions value peace. All communities thrive when they value diversity. At Model UN, you broaden your horizons. By learning and networking, you can be part of the UN s efforts to establish peace, secure human rights and enable all people to live in dignity. Foto: UN Photo/Mark Garten I have called for a surge in diplomacy for peace and for a new emphasis on preventing conflicts. We are also working to improve living conditions everywhere through the 2030 Agenda for Sustainable Development. In all these areas, we can benefit from your enthusiasm and your ideas. I hope you follow our social media accounts and stay fully engaged in your communities. The United Nations stands with you as you stand up for our shared values. Together, let us create a more compassionate, inclusive and peaceful world. António Guterres Generalsekretär der Vereinten Nationen 4

5 GRUSSWORTE Grußwort des Generalsekretärs von MUN-SH Philipp Bosch Ehrenwerte Delegierte, verehrte Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft und der internationalen Presse, liebe Lehrkräfte, herzlich willkommen zu Model United Nations SchleswigHolstein 2018! Die Weltgemeinschaft steht vor einer Vielzahl von Herausforderungen: Krisen und Konflikte erschüttern große Teile des Erdballs, Millionen Menschen leben in Armut oder sind auf der Flucht, die Folgen des Klimawandels sind vielerorts bereits zu spüren. Ihre Aufgabe wird es im März 2018 sein, sich gemeinsam diesen globalen Herausforderungen zu stellen! Dabei werden Sie feststellen, dass sich die hohen Ziele der Vereinten Nationen oft in der Realität nur teilweise umsetzen lassen. Dies zeigt sich an der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948, deren 70. Jahrestag wir 2018 feiern. Auch wenn es weltweit noch großen Handlungsbedarf bei ihrer Umsetzung gibt, ist die Erklärung ein Symbol für das unermüdliche Streben der Weltgemeinschaft nach einer besseren Welt. Für diese Vision, für das Wohl des Einzelnen, Friede und Sicherheit und eine globale nachhaltige Entwicklung, stehen die Vereinten Nationen. Foto: Julian Mühlenhaus Für die komplexen Probleme unserer Zeit gibt es nur selten einfache Lösungen. Zur gründlichen Vorbereitung finden Sie in diesem Handbuch diverse organisatorische und inhaltliche Informationen, die sich mit den Inhalten des Online-Handbuchs ( hervorragend ergänzen. Denn bei Ihren Vorbereitungen und während der Konferenz sind Sie natürlich nicht auf sich allein gestellt. Die Vereinten Nationen und ihre zahlreichen Unterorganisationen stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. Zögern Sie nicht, auf diese beträchtlichen Ressourcen zuzugreifen. Ich freue mich schon sehr darauf, Sie im März persönlich auf dem internationalen Parkett des Kieler Landtags begrüßen zu dürfen! Philipp Bosch Generalsekretär von MUN-SH

6 MODEL UNITED NATIONS SCHLESWIG-HOLSTEIN 2018 Inhaltsverzeichnis I. Organisatorisches 7 1. Termine bis zur Konferenz MUN-SH-Checkliste Ihre Vorbereitung auf die Konferenz II. Die Konferenz Zeitplan der Konferenz Das Rahmenprogramm Das Akademische Programm III. Inhaltliches DMUN-Jahresthema: 70 Jahre Menschenrechte Ihr Track im Akademischen Programm Ihr Gremium: Der Wirtschafts- und Sozialrat Gremientexte Thema 1 : Einfluss der Globalisierung auf die Verwirklichung der Menschenrechte Thema 2: Ernährungssicherung als Maßnahme der Entwicklungsförderung Thema 3: Nachhaltiger Tourismus IV. Anhang Die Gremien und Themen von MUN-SH Die Nichtregierungsorganisationen von MUN-SH Länderpapier Die Geschäftsordnung von MUN-SH Praktische Erläuterungen zur Geschäftsordnung Übersicht über die Operatoren Übersicht über den Ablauf der Sitzungen Übersicht über die Anträge Viel Spaß beim Lesen! Foto: Ole Dahnke 6

7 ORGANISATORISCHES I. Organisatorisches Vom 8. bis 12. März werden Sie sich im Kieler Landeshaus auf dem diplomatischen Parkett der Vereinten Nationen bewegen. Bis es soweit ist, stehen noch einige Dinge an: Sowohl organisatorisch als auch inhaltlich haben Sie in den kommenden drei Monaten einiges zu tun, um optimal vorbereitet in die Konferenz zu starten. Doch keine Angst: Im folgenden Abschnitt haben wir die wichtigsten anstehenden Termine, Fristen und damit verbundenen Aufgaben übersichtlich für Sie zusammengestellt. Beachten Sie, dass Sie detailliertere Informationen zu jeder Aufgabe, jedem Termin und jeder Frist unserer Website, dem Online-Handbuch sowie den regelmäßigen s unserer Teilnehmendenbetreuung entnehmen können. wenden können. Bei inhaltlichen Fragen, etwa zu den in Ihrem Gremium behandelten Themen und den dazu zu schreibenden Positions- und Arbeitspapieren, wenden Sie sich bitte an Ihre Gremienvorsitzenden. Deren Kontaktdaten finden Sie in diesem Handbuch bei den Informationen zu Ihrem Gremium. Darüber hinaus gilt, dass Sie sich zu jedem Zeitpunkt Ihrer Vorbereitung bei Fragen oder Problemen an unsere Teilnehmendenbetreuung Sie erreichen unsere Teilnehmendenbetreuerinnen Henrike Ilka, Selina Krieter und Kim Werner über folgende Kanäle: Henrike Ilka Die Teilnehmendenbetreuung ist nicht nur vor, sondern auch während der Konferenz für Sie da. An der Rezeption im ersten Stock des Landtags wird die Teilnehmendenbetreuung, wie aus der Vorbereitung gewohnt, für Ihre Fragen zur Verfügung stehen. Außerdem werden Sie die Möglichkeit haben, Wasser für 50 Cent pro Flasche zu kaufen. Kim Werner Selina Krieter Kontaktmöglichkeiten Telefon: Die Teilnehmendenbetreuung hilft Ihnen jederzeit gerne weiter zögern Sie also nicht, sie zu kontaktieren! MUN-SH auf Facebook Bleiben Sie stets auf dem Laufenden: Folgen Sie unserer Facebook-Seite und tauschen Sie sich in unserer FacebookGruppe mit anderen Teilnehmenden aus! FB-Seite FB-Gruppe 7

8 MODEL UNITED NATIONS SCHLESWIG-HOLSTEIN Termine bis zur Konferenz Februar Januar Dezember November so schnell wie möglich: bis : bis : bis : bis : bis : : : : März Gremienzuteilung abschließen! Für MUN-SH-Shuttle anmelden! In der Jugendherberge Kiel sind für Sie Plätze reserviert! Mehr Infos auf Ausführliche Informationen zur Anmeldung haben Sie per erhalten. Abrufbar im Download-Bereich und direkt bei der Umfrage. Die Post geht an: Henrike Ilka, St.-Peter-Straße Postalische Anmeldung abschicken! Teilnahmebeitrag überweisen! 2, Heidelberg Überweisung von 60 Euro auf dieses Konto: Deutsche Model United Nations e.v., IBAN: DE , BIC: DEUTDEDBFRE, Deutsche Bank Positionspapiere schreiben! TVT 1 in Kiel TVT 2 in Hanau TVT 3 in Kiel bis : Arbeitspapiere schreiben! ca : Infos zum AkP stehen bereit! ca : Konferenzleitfaden steht bereit! : 8 Unterkunft besorgen! MUN-SH 2018 beginnt! Sie schreiben insgesamt drei Positionspapiere. Eine detaillierte Anleitung finden Sie im OnlineHandbuch; die Einführungstexte in die Themen in diesem Handbuch und auf Ausführliche Informationen zu den TVTs erhalten Sie rechtzeitig von der Teilnehmendenbetreuung. Sie schreiben mindestens ein Arbeitspapier. Eine detaillierte Anleitung finden Sie im OnlineHandbuch. Sie erhalten die detaillierten Informationen zum Akademischen Programm auf elektronischem Wege. Mehr zum AkP in diesem Handbuch. Der Konferenzleitfaden beinhaltet alle Details zur Konferenz: Zeiten, Orte, Veranstaltungen, Busfahrpläne. Die Vorfreude steigt! Die Konferenz beginnt am Donnerstag, den 8. März, um 12 Uhr mit der Teilnehmendenregistrierung. Abends folgt die feierliche Eröffnungsveranstaltung.

9 ORGANISATORISCHES 2. MUN-SH-Checkliste Bevor Sie am 8. März die Reise nach Kiel antreten, sollten Sie folgende Dinge bedacht und/oder eingepackt haben. Allgemeines Kosmetik & Medizin Technik Unterlagen ausreichend Bargeld und EC-Karte (Sie benötigen Geld z. B. für Ihre eigene Verpflegung am Donnerstag) Personalausweis oder Reisepass Zug- oder Flugtickets Versichertenkarte Ihrer Krankenversicherung (für Teilnehmende aus dem Ausland: Besteht eine Auslands-/ Reisekrankenversicherung?) ggf. Impfpass persönliche Medikamente (Wenn Sie auf ein wichtiges Medikament unbedingt angewiesen sind, informieren Sie bitte die Teilnehmendenbetreuung, was im Notfall zu tun ist!) (Blasen-)Pflaster Haarbürste oder Kamm Taschentücher Laptop und Ladekabel, sofern vorhanden (Virenscan vor der Konferenz!) USB-Stick mit Ihrem gespeicherten Arbeitspapier (Virenscan vor der Konferenz!) Mobiltelefon und Ladekabel dieses Handbuch mehrfach ausgedruckte Versionen Ihrer Positions- und Arbeitspapiere (besonders Arbeitspapiere sind sehr empfehlenswert, um andere Delegierte und NGOVertreter*innen schnell über Ihre Anliegen zu informieren) Schreibmaterial Dresscode und ggf. Abendgarderobe für den Ball (inklusive Schuhe, schließen Sie dabei einen Kompromiss zwischen Ästhetik und Bequemlichkeit die Tage werden lang!); Infos zum Dresscode: handbuch.dmun.de/konferenz/kodex Kleidung Ersatzkleidung (mehrere Krawatten, Ersatzstrumpfhosen, ein Hemd mehr, als Sie einplanen) ggf. Nähset (mit Ersatzknöpfen) und Kleiderbürste Regenjacke und Regenschirm (Kiel) 9

10 MODEL UNITED NATIONS SCHLESWIG-HOLSTEIN Ihre Vorbereitung auf die Konferenz Mit Erhalt der Zusage zur Teilnahme an MUN-SH 2018 hat Ihre inhaltliche Vorbereitung auf Ihre Aufgabe auf der Konferenz begonnen. Im Laufe der bis zum 8. März 2018 verbleibenden Zeit werden Sie unter anderem drei Positionspapiere sowie ein Arbeitspapier schreiben. sich meist die wichtigen Fragen, zu denen Sie in Ihren Papieren Stellung beziehen sollten. Eine sehr viel allgemeinere Hilfestellung bei der inhaltlichen Vorbereitung gibt Ihnen jedoch das Online-Handbuch, das Sie jederzeit unter finden. Dort erhalten Sie unter anderem umfangreiche Anleitungen für das Schreiben von Positions- und Arbeitspapieren, Informationen zu Ihrer Rolle auf der Konferenz sowie zum diplomatischen Kodex und hilfreiche Recherchetipps. Dieses Handbuch soll Sie bei Ihrer Vorbereitung unterstützen. Es bietet Ihnen eine allgemeine Einführung in Ihr Gremium bzw. Ihre Rolle sowie zu jedem der in Ihrem Gremium behandelten Themen einen Gremientext, der Ihnen einen Überblick über das behandelte Thema verschafft. Die Gremientexte stellen die Grundlage für Ihre weitere Recherche und die Positions- und Arbeitspapiere dar. Beachten Sie besonders die Punkte zur Diskussion in diesen verstecken Handbuch Druckversion & Download Einführung in das DMUN-Jahresthema Vorstellung des Tracks innerhalb des Akademischen Programms Gremientexte Übersicht über alle Gremien und Themen Vorstellung aller Nichtregierungsorganisationen von MUN-SH 2018 Die folgende Übersicht soll Ihnen helfen, einen Überblick über die verschiedenen Angebote zur Unterstützung bei Ihrer inhaltlichen Vorbereitung zu bekommen. s Teilnehmendenbetreuung & Gremienvorsitz regelmäßige Erinnerungen an Ihre Aufgaben bei der inhaltlichen Vorbereitung im Rahmen des Newsletters der Teilnehmendenbetreuung Feedback zu Ihren Positions- und Arbeitspapieren von Ihren Gremienvorsitzenden Online-Handbuch detaillierte Einführung in Ihre Rolle auf der Konferenz Recherchetipps Anleitung für Positionspapiere Anleitung für Arbeitspapiere Überblick über alle Akteure der Konferenz Erläuterung des diplomatischen Kodex Ausblick auf Ihre Arbeit auf der Konferenz...und vieles mehr! Klicken Sie sich durch auf 10 / vor ber ei t ung/ r ol l e/ / vor ber ei t ung/ i nhal t / st ar t / / vor ber ei t ung/ i nhal t / pp/ / vor ber ei t ung/ i nhal t / ap/ / konf er enz/ akt eur e/ / konf er enz/ kodex/ / konf er enz/ ar bei t /

11 DIE KONFERENZ II. Die Konferenz 1. Zeitplan der Konferenz Dieser Ablaufplan ist lediglich vorläufiger Natur. Einen finalen und dabei zeitlich exakten Ablaufplan erhalten Sie mit dem Konferenzleitfaden, der Ihnen einige Wochen vor der Konferenz elektronisch sowie bei der Teilnehmendenregistrierung in gedruckter Fassung zugeht. Die jeweils aktuellen, genauen Zeiten für die einzelnen Veranstaltungen sowie die Essenspausen erfahren Sie während der Konferenz vom Organisationsteam. 11

12 MODEL UNITED NATIONS SCHLESWIG-HOLSTEIN Das Rahmenprogramm MUN-SH 2018 wird am Donnerstag, den 8. März 2018, um 12 Uhr mit der Registrierung der Teilnehmenden beginnen, bei der Sie Ihre Unterlagen erhalten. Parallel beginnen ab 12 Uhr die Einführung in die Geschäftsordnung (EGO) und die Simulationen der Simulation (SimSims). Allen Teilnehmenden, die das erste Mal teilnehmen und kein Teilnahmevorbereitungstreffen (TVT) besuchen, empfehlen wir die Teilnahme an einer dieser beiden Veranstaltungen am Donnerstagvormittag. Rund um die Sitzungen, die am Freitagmorgen im Kieler Landtag beginnen, bieten wir Ihnen ein umfangreiches Rahmenprogramm. besser kennenlernen und einen entspannten Abend verbringen. Das After-Work ist im Gegensatz zu den anderen Rahmenveranstaltungen kein verpflichtender Bestandteil der Konferenz. Diplomatenball Der Diplomatenball ist der feierliche Höhepunkt der Konferenz. Bei Essen, Getränken, Musik und Tanz wird die Konferenz auf festliche Art und Weise langsam ihrem Ende entgegen gehen. Die Ehre des Eröffnungstanzes gebührt traditionell dem Generalsekretär. Nach dem formellen Tanz können Sie dann auch normal feiern und so den Abend unvergesslich machen. Eröffnungsveranstaltung Am Donnerstagabend wird der Generalsekretär Philipp Bosch die Konferenz feierlich eröffnen. Außerdem werden während dieser Veranstaltung die simulierten Gremien, Staaten, NGOs sowie die Konferenzpresse und die mitwirkenden Teammitglieder vorgestellt. Zur Eröffnungsveranstaltung erscheinen Sie bitte im Dresscode. Foto: Ole Dahnke After-Work Am Samstagabend wird es bei MUN-SH 2018 ein gemeinsames After-Work geben. Hier können Sie nach einem anstrengenden Sitzungstag in lockerer Atmosphäre andere Diplomatinnen und Diplomaten und das Team 3. Abschlussveranstaltung Bei der Abschlussveranstaltung am Montagmorgen lassen dann die Teilnehmenden und das Organisationsteam die ereignisreichen Konferenztage noch einmal Revue passieren, nachdem der Generalsekretär die Konferenz offiziell beendet hat. Am Ende der Veranstaltung erhalten Sie Ihre Teilnahmebestätigung und können Ihren Gremienvorsitzenden noch Fragen stellen oder persönliche Kontakte knüpfen. Foto: Ole Dahnke Das Akademische Programm Neben dem Rahmenprogramm erwartet Sie bei MUN-SH 2018 auch ein umfangreiches Akademisches Programm. Im Akademischen Programm werden Sie sich in auf Ihr Gremium zugeschnittenen Tracks vertieft mit Aspekten der in Ihrem Gremium behandelten Themen auseinandersetzen. Einen Einführungstext zu dem zu Ihrem Gremium gehörenden Track 12 Foto: Ole Dahnke finden Sie weiter hinten in diesem Handbuch. Weitere Details zu den Inhalten Ihres Tracks erhalten Sie darüber hinaus im Laufe der Konferenzvorbereitung. Im Folgenden werden Ihnen zunächst die drei Teilbereiche des Akademischen Programms im Einzelnen vorgestellt.

13 DIE KONFERENZ Foto: Julian Mühlenhaus Seminare Nach der Teilnehmendenregistrierung, der EGO und den SimSims beginnen am Donnerstagmittag die Seminare des Akademischen Programms. In zwei Blöcken zu je 75 Minuten werden Sie sich zunächst einführend und in der Folge vertieft mit dem Thema Ihres Tracks auseinandersetzen. Dabei wird Ihnen von dem*der Trackverantwortlichen und Expert*innen aus dem wissenschaftlichen Bereich Wissen vermittelt werden, das in seiner Tiefe weit über das hinausgeht, was Sie aus der Schule gewohnt sind. Ziel der Seminare ist es, dass Sie das erworbene Wissen direkt in der am folgenden Tag beginnenden Arbeit in den Gremien nutzbar machen können. Aber auch darüber hinaus werden Sie sicherlich von diesem Teil des Akademischen Programms nachhaltig profitieren können. Podiumsdiskussion Der zweite Teil des Akademischen Programms ist gleichzeitig der Teil, der nicht trackgebunden ist: Am Freitagabend wird am Ende des Sitzungstages im Plenarsaal des SchleswigHolsteinischen Landtags für alle Teilnehmenden eine Podiumsdiskussion zum Jahresthema von DMUN e.v. geben: 70 Jahre Menschenrechte zwischen weltweitem Anspruch und individueller Wirklichkeit. (mehr zum Jahresthema können Sie Hochkarätige Gäste aus Politik, Wissenschaft und Gesellschaft werden die Herausforderungen und Probleme des Menschenrechtsschutzes der Vereinten Nationen diskutieren, die auch in den Gremien von MUN-SH 2018 in unterschiedlichen Facetten eine Rolle spielen werden. Die Teilnahme an der Podiumsdiskussion ist freiwillig. Ausführliche Informationen zu den Diskutant*innen sowie weitere Details zum Thema der Podiumsdiskussion werden Sie rechtzeitig erhalten. Rekapitulationsworkshop Von Freitag bis Sonntag werden Sie in Ihrem Gremium insgesamt etwa 30 Stunden debattieren, verhandeln, in informellen Sitzungen für die Interessen Ihres Staates einstehen und letztlich Resolutionen zu den auf der Tagesordnung stehenden Themen verabschieden. Am Ende dieser Zeit werden Sie im Rekapitulationsworkshop im Rahmen Ihres Tracks die Gelegenheit haben, Ihre Gremienarbeit und deren Ergebnisse zu reflektieren. Dabei wird der Bezug auf das drei Tage zuvor Gelernte im Mittelpunkt stehen. In interaktiven Workshops werden Sie die Arbeit der zurückliegenden Tage in Form von Präsentationen, Vorträgen, Artikeln oder anderen Darstellungsformen aufarbeiten. Mit Ende des Rekapitulationsworkshops ist der inhaltliche Teil der Konferenz beschlossen. in diesem Handbuch nachlesen) 13

14 MODEL UNITED NATIONS SCHLESWIG-HOLSTEIN 2018 III. Inhaltliches Jedes Jahr haben Model United Nations Schleswig Holstein und Model United Nations Baden-Württemberg die Schwesterkonferenz von MUN-SH ein Jahresthema, das vom gemeinsamen Trägerverein Deutsche Model United Nations e.v. beschlossen wird und die inhaltliche Richtung der beiden Konferenzen vorgibt. In diesem Jahr steht MUN-SH deshalb unter dem Motto 70 Jahre Menschenrechte zwischen weltweitem Anspruch und individueller Wirklichkeit. Im Folgenden wird Ihnen dieses Jahresthema vorgestellt. 1. DMUN-Jahresthema: 70 Jahre Menschenrechte zwischen weltweitem Anspruch und individueller Wirklichkeit Gemäß der UN-Charta ist der Schutz der Menschenrechte eine der wichtigsten Aufgaben der Vereinten Nationen. Bereits drei Jahre nach ihrer Gründung haben die UN mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte diese als universelle, das heißt für alle Menschen gültige Rechte mit dem Status eines völkerrechtlichen Vertrags festgeschrieben beschloss die Generalversammlung die Einrichtung eines Menschenrechtsrats, der seitdem als zentrales Gremium im Bereich des Menschenrechtsschutzes agiert. Trotz dieses umfassenden Vertragswerks der Vereinten Nationen und der Übereinkunft der internationalen Staatengemeinschaft, dass Menschenrechte einen weltweiten Geltungsanspruch für jeden Menschen besitzen, kommt es täglich überall auf der Welt zu schweren Menschenrechtsverletzungen: Menschen werden aufgrund ihrer politischen Einstellung verfolgt, inhaftiert und gefoltert, durch strukturelle Benachteiligung wird ihnen das Recht auf Nahrung verwehrt und das Recht auf Frieden wird in vielen Regionen durch Bürgerkriege seit Jahren missachtet. Aber auch in Staaten, die sich damit rühmen, Menschenrechte in besonderem Maße zu schützen, müssen Rechte wie etwa Meinungs- und Versammlungsfreiheit, Gleichheit vor dem Gesetz und Recht auf eine lebenswerte Umwelt immer wieder neu erstritten werden und bedürfen in politischen Entschei- 14 Darüber hinaus finden Sie in diesem Abschnitt einen Ausblick auf die Inhalte Ihres Tracks im Rahmen des Akademischen Programms sowie die Gremientexte, die in die drei in Ihrem Gremium behandelten Themen einführen. Sie bilden die Grundlage für Ihre Positions- und Arbeitspapiere, die Sie im Laufe der Konferenzvorbereitung verfassen müssen. Zusätzlich werden Ihnen auch Ihr Gremium sowie Ihre Gremienvorsitzenden vorgestellt, an die Sie sich bei inhaltlichen Fragen beispielsweise zu Ihren Papieren wenden können. dungsprozessen Rechtfertigung. oftmals einer besonderen 70 Jahre Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und elf Jahre Arbeit des Menschenrechtsrats nehmen wir zum Anlass, uns im Rahmen unserer Vereinsarbeit bei DMUN e.v. dem Thema 70 Jahre Menschenrechte zwischen weltweitem Anspruch und individueller Wirklichkeit zu widmen. Unser Ziel ist es, eine möglichst breite Öffentlichkeit, vor allem Jugendliche und junge Erwachsene, über das aktuelle Engagement der Vereinten Nationen im Bereich des Menschenrechtsschutzes aufzuklären. Damit einher geht unser Anspruch, die Arbeit der internationalen Staatengemeinschaft, insbesondere des UNMenschenrechtsrats, einer kritischen Reflexion zu unterziehen. Wir stellen die Frage, inwiefern die Vereinten Nationen eine geeignete Institution zur Durchsetzung von Menschenrechten sind und in welchen Punkten ihre Arbeit intensiviert oder vielmehr neu strukturiert werden muss, um die Menschenrechtslage weltweit nachhaltig zu verbessern.

15 INHALTLICHES 2. Ihr Track im Akademischen Programm Als Delegierte*r des Wirtschafts- und Sozialrats sind Sie im Rahmen des Akademischen Programms von MUN-SH 2018 Teil des Tracks Nachhaltige Entwicklung. Innerhalb dieses Tracks werden Sie, die anderen Delegierten des WiSos und die Delegierten des HPF die Seminare am Donnerstag sowie den Rekapitulationsworkshop am Sonntag besuchen. Track 2 (WiSo/HPF): Nachhaltige Entwicklung Die Ziele für nachhaltige Entwicklung sind die politischen Zielsetzungen der Vereinten Nationen, die der Sicherung einer nachhaltigen Entwicklung auf ökonomischer, sozialer sowie ökologischer Ebene dienen sollen. Grundsätzlich herrscht das Problem, dass nachhaltige Entwicklung kein wissenschaftlicher Begriff ist, sondern ein normatives Konzept, das zu einem internationalen Leitbild erhoben wurde, dem sich aber jedes Individuum entziehen kann. Es zeigen sich zu viele unterschiedliche Tendenzen um den Begriff, als dass man etwas mit gutem Gewissen nachhaltig nennen könnte. Doch ist dies eventuell auch gar nicht notwendig und möglich. Die Vereinbarung auf der Rio+20 Konferenz nutzte genau diese Undefinierbarkeit des Begriffes, um den großen bestehenden Unterschied zwischen Nord und Süd auf der Welt zu berücksichtigen. Die Vereinbarung nahm das wichtige Recht auf Entwicklung auf und verankerte dieses diplomatisch geschickt, so dass es keinen Satz in der Vereinbarung gibt, welcher als Plädoyer für eine Entwicklungshemmung oder bewusstes Kleinhalten des globalen Südens ausgelegt werden könnte. Eine sich in den letzten Jahrzehnten immer stärker globalisierte Wirtschaft hat dazu beigetragen, globale unübersichtliche Ursache/Wirkungs-Beziehungen zu schaffen. Zu beobachten ist dies vor allem im Ressourcen-Sektor. In dem Track Nachhaltige Entwicklung soll gemeinsam betrachtet werden, wie Organe der Vereinten Nationen zusammen mit staatlichen Institutionen und den privaten Akteuren zukunftsfähige Konzepte entwickeln können, welche mit dem Leitbild der nachhaltigen Entwicklung in einer konstruktiven Weise arbeiten und diesem in bestimmten Kontexten damit mehr Bedeutung verleihen. Dabei ist es gefragt, mit unterschiedlichen Denkmustern zu arbeiten, um eine gute internationale Verwendung unserer gemeinsamen Ressourcen zu erreichen. Eine Fragestellung, welche mehr als nur ökologisches Denken erfordert! Fabian Bazlen Trackleiter Nachhaltige Entwicklung f.bazlen@mun-sh.de 15

16 MODEL UNITED NATIONS SCHLESWIG-HOLSTEIN Ihr Gremium: Der Wirtschafts- und Sozialrat Exkurs: Völkerrecht Der Wirtschafts- und Sozialrat behandelt Fragen in den Bereichen Wirtschaft, Sozialwesen, Kultur, Erziehung sowie Gesundheit (Art. 61ff. UN-Charta). Er kann Untersuchungen durchführen, Berichte erstellen sowie Resolutionen zu seinem Themenbereich verabschieden. Hierbei kann der Wirtschafts- und Sozialrat gegenüber der Generalversammlung, den UN-Mitgliedstaaten und Sonderorganisationen Empfehlungen geben. Außerdem kann er im Rahmen seiner Zuständigkeit Konferenzen einberufen. Er koordiniert darüber hinaus die Sonderorganisationen der Vereinten Nationen. Verbindlich kann der Wirtschafts- und Sozialrat Ausschüsse für bestimmte Themenge- biete einrichten. Selbst wenn die Resolutionen des Wirtschafts- und Sozialrates völkerrechtlich unverbindlich sind, wird ihnen vor allem von der interessierten Öffentlichkeit sowie Verbänden aus den Bereichen Wirtschaft, Soziales und Umwelt große Beachtung geschenkt. Ein wichtiger Faktor ist dabei die bei den Vereinten Nationen vorherrschende Konsensorientierung: Die Mitgliedstaaten sind immer darum bemüht, Resolutionen mit breiter Mehrheit oder sogar einstimmig zu verabschieden. Dieses Prinzip sorgt für einen großen Rückhalt der verabschiedeten Inhalte und begünstigt auch vor dem Hintergrund der Unverbindlichkeit deren Einhaltung. Das Völkerrecht regelt die Beziehungen der Staaten untereinander und zu internationalen Organisationen. Es setzt sich vor allem aus zwischenstaatlichen Verträgen und der allgemein als rechtsverbindlich anerkannten Praxis der Staaten (Völkergewohnheitsrecht) zusammen. Dabei handelt es sich um ungeschriebene Gesetze, die alle Akteure anerkennen und achten. Auf nationaler Ebene sorgen Polizei und Gerichte für die Einhaltung der Gesetze. Auf internationaler Ebene fehlt ein Akteur, der völkerrechtliche Regelungen durchsetzt, sodass sie häufig missachtet werden. Die einzige Möglichkeit, solche Völkerrechtsverletzungen zu ahnden, besteht meistens in öffentlichem, diplomatischem, wirtschaftlichem oder militärischem Druck. Exkurs: Souveränität Souveränität bedeutet, dass ein Staat innerhalb der eigenen Grenzen und gegenüber anderen Staaten unabhängig agieren kann und in der Ausübung seiner Staatsgewalt frei ist. Zwischen den souveränen Staaten besteht ein Gleichheitsgrundsatz. Nur völkerrechtliche Verpflichtungen können Staaten in ihrem Handeln einschränken. Hierzu zählt bspw. der Grundsatz des Gewaltverzichts in der Charta der Vereinten Nationen: Einem Mitgliedsstaat ist es außer in Fällen der Selbstverteidigung verboten, mit Gewalt gegen andere Staaten vorzugehen. Die Souveränität eines Staates wird verletzt, wenn gegen seinen Willen auf seinem Staatsgebiet interveniert wird. Außerdem kann der UN-Sicherheitsrat zur Wahrung der internationalen Sicherheit und des Weltfriedens mit verbindlichen Resolutionen die Souveränität der UNMitgliedsstaaten einschränken. Kein Eingriff in die Souveränität liegt vor, wenn Staaten freiwillig neue Verpflichtungen eingehen, z. B. durch den Beitritt zu einem völkerrechtlichen Vertrag. Auch Empfehlungen der Vereinten Nationen stellen keinen Souveränitätseingriff dar, da sie unverbindlich sind. Staaten können dagegen verstoßen, ohne Konsequenzen fürchten zu müssen. Foto: Ole Dahnke 16

17 INHALTLICHES 4. Gremientexte Auf der Tagesordnung Ihres Gremiums stehen insgesamt drei Themen, die Sie der Reihenfolge entsprechend behandeln werden, sofern das Gremium keinen Antrag auf Vertagung eines Tagesordnungspunktes annimmt. Um optimal auf die Debatten zu den verschiedenen Themen vorbereitet zu sein, werden Sie im Rahmen Ihrer Vorbereitung jeweils ein Positionspapier zu jedem Thema sowie ein Arbeitspapier zu einem der Themen schreiben. Den Einstieg in die Themen bieten Ihnen im Folgenden die Gremientexte. Wenn Sie Fragen zu einem der Themen haben sollten, stehen Ihnen Ihre Gremienvorsitzenden jederzeit helfend und beratend zur Seite. Zögern Sie nicht, diese bei inhaltlichen Problemen zu kontaktieren! Jede*r der Vorsitzenden ist für ein Thema zuständig. Josefine Feldner Thomas Hawighorst Silas Rathke Gremienvorsitz WiSo Gremienvorsitz WiSo Gremienvorsitz WiSo Einfluss der Globalisierung auf die Verwirklichung der Menschenrechte Ernährungssicherung als Maßnahme der Entwicklungsförderung NachhaltigerTourismus Thema 1 : Einfluss der Globalisierung auf die Verwirklichung der Menschenrechte TEASER Dem Ziel der umfassenden und unbedingten Verwirklichung der Menschenrechte steht oft eine enttäuschende Realität gegenüber. In einer Zeit, in der die weltweite Wirtschaft von global agierenden Konzernen dominiert wird, werden ökonomische Vorteile häufig auf Kosten von sozialen Aspekten erwirtschaftet. Vor allem die Verwirklichung von Menschenrechten, die staatliches Handeln erfordern (zum Beispiel das Recht auf Wasser) scheitert oft aus wirtschaftlichen Gründen, da finanzielle Mittel fehlen und Ressourcen an anderer Stelle eingesetzt werden. In vielen Fällen führen wirtschaftliche Repressionen dazu, dass Entwicklungsländern kaum Spielraum zur Förderung von Menschenrechten bleibt, wenn sie ihr wirtschaftliches Wachstum nicht gefährden wollen. Auch die Ausübung von Freiheitsrechten (zum Beispiel der Meinungsfreiheit) wird in vielen Ländern zugunsten von ökonomischen Interessen eingeschränkt, da diese Freiheitsrechte von 17

18 MODEL UNITED NATIONS SCHLESWIG-HOLSTEIN 2018 Regierungen und Unternehmen als Hindernisse wahrgenommen werden. Diese Effekte werden durch die fortschreitende Globalisierung weiter verstärkt. Die Globalisierung, insbesondere die wachsende internationale Vernetzung, kann aber auch Chancen für eine verbesserte Menschenrechtslage bedeuten. So bestehen mit internationalen Konzernen Ansprechpartner*innen, auf die durch Menschenrechtsorganisationen und die Staatengemeinschaft eingewirkt werden kann. Zudem können NGOs und internationale Organisationen ihre Arbeit besser koordinieren und weltweit auf Missstände aufmerksam machen. Um die Verwirklichung der Menschenrechte auch im wirtschaftlichen Zusammenhang weiter zu fördern, befasst sich der Wirtschafts- und Sozialrat von MUN-SH 2018 mit diesen vorteilhaften und nachteiligen Auswirkungen der Globalisierung auf die Geltung von Menschenrechten weltweit. AKTUELLES Abkommen der Vereinten Nationen, die speziell den Einfluss der Globalisierung auf die Menschenrechte thematisieren, gibt es bislang keine. Es gibt aber solche, die die Folgen dieses Einflusses aufgreifen. Dieser Einfluss zeigt sich insbesondere in Menschenrechtsverletzungen, die durch den Globalisierungsprozess verstärkt und forciert werden. Folgen sind beispielsweise die anhaltende globale Armut oder der fehlende Zugang zu Medikamenten in einigen Teilen der Welt. Diese tangieren sowohl das Recht auf Wohlfahrt (Arti- Demonstration für Menschenrechte Foto: Amnesty 18 kel 25 der AEMR von 1948) als auch das Recht auf soziale Sicherheit (Artikel 22 der AEMR von 1948). Die Millenniumsentwicklungsziele (eng.: Millennium Development Goals, MDGs) von 2000 und die Ziele für eine nachhaltige Entwicklung (eng.: Sustainable Development Goals, SDGs) von 2015 greifen diese Probleme auf: "Armut in all ihren Formen und überall beenden" (SDG 1); "Ein gesundes Leben für alle Menschen jeden Alters gewährleisten und ihr Wohlergehen fördern" (SDG 3); "Ungleichheit in und zwischen Ländern verringern" (SDG 10). Die Vereinten Nationen nehmen eine zentrale Rolle bei der Wahrung der Menschenrechte ein. Eine internationale Einrichtung, die die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte verbindlich durchsetzen kann, gibt es allerdings nicht. Die Umsetzung der Menschenrechte ist Aufgabe der Mitgliedstaaten. Einzige Ausnahme von diesem Grundsatz ist die internationale Strafverfolgung. Der 1998 in Den Haag eingerichtete internationale Strafgerichtshof (IStGH) kann weltweit Menschenrechtsverletzungen verfolgen; er ist aber nur für Kriegsverbrechen, Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zuständig. Für die Verwirklichung der Menschenrechte in Zusammenhang mit der Globalisierung ist die internationale Gemeinschaft daher auf die Mitwirkung der Mitgliedstaaten und von privaten Akteur*innen angewiesen. Eine wichtige Institution der UN zum verantwortungsvollen Umgang mit den Menschenrechten ist der UN Global Compact (GC). Durch die Globalisierung steigt zunehmend der Legitimationsdruck auf die "Global Player" (international agierende Konzerne), insbesondere in Bezug auf die sozialen und ökologischen Folgen ihrer Unternehmensführung. Vor diesem Hintergrund wurde das Konzept der "Corporate Social Responsibility" (CSR) entwickelt, mit dem sich Akteurinnen und Akteure der Privatwirtschaft zu wirtschaftlich, sozial und ökologisch verantwortungsvoller Unternehmensführung bekennen. Der GC ist ein Zusammenschluss ebensolcher Unternehmen und fördert das Konzept der CSR. Dazu hat er zehn Prinzipien formuliert, wobei sich die ersten beiden direkt auf den Schutz der Menschenrechte beziehen. Nichtregierungsorganisationen kritisieren hierbei, dass die Mitgliedschaft im GC und somit auch die Überprüfbarkeit

19 INHALTLICHES der Unternehmen auf freiwilliger Basis fußen und nicht für alle global agierenden Unternehmen verbindlich sind. Weitere wichtige Akteur*innen in diesem Kontext sind Nichtregierungsorganisationen (NGOs), die sich der Wahrung der Menschenrechte verschrieben haben, wie zum Beispiel Human Rights Watch oder Amnesty International. Diese Organisationen recherchieren fortlaufend zur Menschenrechtssituation weltweit und führen Aktionen gegen spezifische Menschenrechtsverletzungen durch. Als Ziele haben sie sich beispielsweise den Kampf gegen Diskriminierung, den Schutz der Rechte von Frauen und Mädchen oder die Förderung von wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten gesetzt. Nichtregierungsorganisationen sind aufgrund moderner Kommunikationstechnologien in der Lage, effektiv und global zu agieren, wodurch die Globalisierung in Bezug auf die Förderung der Menschenrechte auch eine positive Dimension erlangt. HINTERGRUND UND GRUNDSÄTZLICHES Die Menschenrechte sind seit jeher fest mit den Grundsätzen und Zielen der Vereinten Nationen verbunden. Schon bei ihrer Gründung 1945 wurde den UN als eine ihrer Hauptaufgaben die Wahrung sowie die Förderung und der Schutz der Menschenrechte übertragen. Bereits drei Jahre später verabschiedete die Generalversammlung die "Allgemeine Erklärung der Menschenrechte", heute bekannt als Menschenrechtscharta. Zusammen mit dem UNZivilpakt und dem UN-Sozialpakt bildet die Charta den Internationalen Menschenrechtskodex. Zu den mittlerweile insgesamt zehn Menschenrechtsabkommen der UN zählen zudem beispielsweise die Frauen-, Behinderten- und Kinderrechtskonventionen. Der Kernkonflikt des Spannungsfeldes zwischen Globalisierung und Menschenrechten lässt sich vereinfacht auf den Konflikt zwischen wirtschaftlichen und sozialen Interessen reduzieren. Durch die Globalisierung gewinnen privatwirtschaftliche Akteurinnen und Akteure an globaler Bedeutung, während Nationalstaaten diese einbüßen. Daraus folgen beispielsweise Privatisierungen von Gütern, die jeder Mensch braucht, wie Wasser oder Elektrizität. Die Menschenrechte geraten nun in Gefahr, wenn die Unternehmen für die Bereitstellung dieser Güter aus wirtschaftlichen Interessen heraus mehr verlangen, als die Menschen aufbringen können, und eine Versorgung damit nicht mehr stattfindet. Eines der eindrücklichsten Beispiele hierfür ist die globale Wasserkrise: 663 Millionen Menschen haben keinen Zugang zu sauberem Wasser; das sind rund zehn Prozent der Weltbevölkerung. Schätzungen zufolge sterben täglich rund 1000 Kinder unter fünf Jahren durch einen Mangel an sauberem Trinkwasser und Sanitäranlagen. Wasser gilt zwar als Allgemeingut, nicht aber seine Aufbereitung und die Versorgung der Haushalte. Diese Dienstleistungen gelangen auch in den Entwicklungsländern zunehmend in die Hände großer privater Versorgungsunternehmen. Lukrativ ist für jene aber der Markt nur dort, wo zahlungskräftige Kund*innen leben. So stehen beispielsweise in Bombay Menschen vor Wassertanklastern Schlange, während in Saudi-Arabien die Wüste mit aufwändiger Bewässerungstechnik für den Agrarexport kultiviert wird. Symbolbild. Foto: Bertramz Um diesen Problemen zu begegnen, hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen am 28. Juli 2010 mit der Resolution 64/292 das Recht auf Wasser als Menschenrecht anerkannt. Ziel 6 der SDGs fordert deshalb, die Verfügbarkeit und nachhaltige Bewirtschaftung von Wasser und Sanitäranlagen für alle zu gewährleisten. Auch in den vorangegangenen Millenniumsentwicklungszielen war die Wasser-Problematik enthalten (MDG 7c) und in der Arbeit daran konnten Erfolge erzielt werden, die diese Resolution ermöglichten. Da die globale Wasserkrise schon als so stark vorangeschritten gilt, dass auch kriegerische Auseinandersetzungen um die knappe 19

20 MODEL UNITED NATIONS SCHLESWIG-HOLSTEIN 2018 Ressource nicht auszuschließen sind, wird deutlich, dass es sich bei dem Recht auf Wasser keineswegs um eine nationale Angelegenheit handeln kann. Sie tangiert die kollektiven Rechte auf Frieden und Entwicklung und kann deshalb nur in internationaler Zusammenarbeit gelöst werden. Ein weiterer wichtiger Bereich, in dem durch die Globalisierungstendenzen Menschenrechtsverletzungen auftreten, sind die Rechte von Arbeitnehmer*innen. Wie oben erwähnt, werden beispielsweise aufgrund wirtschaftlicher Repressionen häufig soziale Rechte untergeordnet. Um auf internationaler Ebene wirtschaftlich konkurrenzfähig bleiben zu können, lassen Arbeitgeber*innen Arbeiter*innen weltweit unter schlechten Arbeitsbedingungen und zu niedrigen Löhnen arbeiten. Dies tangiert vor allem Arbeitnehmer*innenrechte und somit die Artikel 23 und 24 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, in denen Arbeitnehmer*innenrechte wie gleiche Löhne oder begrenzte Arbeitszeiten geregelt werden. Zudem können schlechte Arbeitsbedingungen gesundheitliche Gefahren für die Beschäftigten bedeuten. Setzen nur einzelne Mitgliedstaaten die Menschenrechte in diesem Bereich konsequent durch, haben internationale Konzerne die Möglichkeit, ihre Produktionsstätten in andere Staaten zu verlagern. Nur durch gemeinsame internationale Bemühungen können diese Probleme daher effektiv bekämpft werden. PROBLEME UND LÖSUNGSANSÄTZE Ein Konflikt, der sich in diesem Kontext zeigt, ist die Frage der Zuständigkeit zwischen Nationalstaaten und internationalen Institutionen. Sowohl in Rechtsfragen als auch bei der Durchsetzung von Maßnahmen sind die Verantwortlichkeiten oft strittig. Wichtig ist, dem Thema in der internationalen Gemeinschaft mehr Raum einzuräumen und auf Mitgliedstaaten einzuwirken, um diese zur konsequenten Durchsetzung von Menschenrechten zu bewegen. Dies kann zum Beispiel im Rahmen von Handelsabkommen geschehen, die speziell auch unter Menschenrechtsgesichtspunkten verhandelt werden können. Ein wichtiges Instrument, um den betroffenen Ländern eine 20 Verbesserung der Menschenrechtslage zu ermöglichen, ist zudem Entwicklungshilfe. Wirtschaftliche Anreize und Druck von entwickelten Staaten können dazu dienen, auch in Entwicklungsländern positive Veränderungen herbeizuführen. Ein möglicher Lösungsansatz kann auch die Stärkung und Festigung des bereits praktizierten Global Governance-Ansatzes sein. Unter Global Governance versteht man die Gesamtheit der kollektiven Regelungen, die auf globale Problemlagen oder Sachverhalte zielen. Governance umfasst dabei den zu regelnden Inhalt wie auch die Normen, die den Prozess beschreiben, über den eine Regelung zustande kommt und durchgesetzt wird. Dabei kann es sich um eine Zusammenarbeit zwischen Nationalstaaten, auch unter Einbeziehung von gesellschaftlichen Gruppierungen und wirtschaftlichen Unternehmen, handeln. Ziel der Global Governance ist es, die Politiken der einzelnen Staaten zu harmonisieren, um so Unstimmigkeiten zu vermeiden. Es können sich aber auch nur gesellschaftliche Gruppierungen grenzüberschreitend zusammenschließen und sich eigene Regeln geben, ohne dass Nationalstaaten dabei eine Rolle spielen. Ein bekanntes Beispiel dafür ist die Vergabestelle der Internet-Domains ICANN. Eine Errungenschaft des Global Governance-Ansatzes ist die Etablierung von "internationaler politischer Autorität", also einer freiwilligen Anerkennung der Nationalstaaten von internationalen Entscheidungen und Beschlüssen. Dies führte beispielsweise auch zu einer stärkeren Anerkennung des UN-Sicherheitsrates als Entscheidungsträger. Global Governance ist insofern revolutionär, als sie eine Verschiebung von horizontaler hin zu vertikaler Politik auf internationaler Ebene ermöglicht und somit in nationalstaatliches Geschehen eingreifen kann, ohne dass die jeweilige Regierung dies unterbinden kann. Eine Mischform von wirtschaftlicher und staatlicher Zusammenarbeit sind die Public Private Partnerships (PPPs). Dabei arbeiten staatliche Behörden mit privaten Partner*innen in Form von Zweckgesellschaften zusammen, um Aufgaben des Gemeinwohls zu erfüllen. Auch diese Form der Governance kann hilfreich sein, um den Herausforderungen der Globalisierung zu begegnen und nachhaltige Lösungen zu finden. PPPs bergen jedoch auch Nachteile, wie z. B. eine unklare

21 INHALTLICHES Verteilung von Verantwortung und Haftungsansprüchen. Ein weiterer Lösungsansatz könnte sein, den Herausforderungen der Globalisierung nicht von Seiten der Politik, sondern von Seiten der Wirtschaft zu begegnen. Sogenannte Global Player sollten stärker zur Mitwirkung am Schutz von Menschenrechten motiviert werden. Es müssten Anreize für die Privatwirtschaft geschaffen werden, um sich dem Konzept der Corporate Social Responsibility (CSR) zuzuwenden und danach zu handeln. Auch die Stärkung des Global Compact als internationale Institution erscheint in diesem Zusammenhang sinnvoll. In Bezug auf die Stärkung von Arbeitnehmer*innenrechten kann auch die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) eine größere Rolle einnehmen. Ihr Ziel ist die Sicherung des Weltfriedens durch eine Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen aller Menschen. Eine weitere Option könnte sein, die Rolle von Menschenrechtsorganisationen und NGOs in der internationalen Gemeinschaft zu stärken. Heute gibt es Organisationen im Dienste der Menschheit in einer Vielzahl und Bandbreite wie niemals zuvor in der Geschichte, die sich in verschiedenen Formen für die Verwirklichung der Menschenrechte einsetzen. Allein im deutschsprachigen Raum haben etwa 150 Organisationen den Schutz der Menschenrechte ausdrücklich zum Ziel ihrer Arbeit erklärt. Im Allgemeinen versuchen NGOs, durch Aktionen wie Mahnwachen, Unterschriftenaktionen und Protestbriefe Aufmerksamkeit zu erzeugen und öffentlichen Druck auf die Urheber*innen von Menschenrechtsverletzungen auszuüben. Viele widmen sich ebenfalls der direkten Unterstützung von Opfern, sei es durch Rechtshilfe oder materielle Leistungen im Sinne einer sozialen Fürsorge. Dabei setzen die NGOs vor allem auf moderne Technologie und Kommunikationsstrukturen, um weltweit agieren zu können. Wichtige NGOs in diem Kontext könnten Amnesty International, Human Rights Watch oder auch Terre des Hommes sein. PUNKTE ZUR DISKUSSION Wie können Verbindlichkeiten für Unter- nehmen und Staaten geschaffen werden, sich in ihrem Handeln in wirtschaftlichen Zusammenhängen zu den Menschenrechten zu bekennen? Wie kann man auf Unternehmen einwirken und Anreize schaffen, um Verantwortung für die Wahrung und Förderung von Menschenrechten in verschiedenen Bereichen zu übernehmen? Wie kann das Engagement von Firmen im Rahmen der CSR überprüft und dieses weiter gefördert werden? Wie kann Global Governance gerade im wirtschaftlichen und sozialen Bereich gefördert werden, um die Geltung von Menschenrechten zu stärken? Welche Risiken könnte ein Ausbau der Global Governance in Bezug auf die Menschenrechte bergen? Welche Maßnahmen kann der Wirtschaftsund Sozialrat entwickeln, um die globale Wasserkrise zu entschärfen? Wie kann man Nichtregierungsorganisationen stärker in die Strukturen der UN miteinbeziehen, um die Menschenrechte gerade in Fragen der Globalisierung zu fördern? WICHTIGE DOKUMENTE Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte von UN Global Compact: files/themen/publikation/leitprinzipien_ wirtschaft_und_menschenrechte.pdf Resolution der Generalversammlung Recht auf Wasser (A/RES/64/292): QUELLEN UND WEITERFÜHRENDE LINKS Zusammenfassung der Problematik weiterführende Recherchehinweise Bundeszentrale für politische Bildung: und der Überblick über die bisher geschlossenen Menschenrechtsabkommen der Vereinten 21

22 MODEL UNITED NATIONS SCHLESWIG-HOLSTEIN 2018 Nationen: Internetauftritt des Deutschen Global Compact Netzwerks mit Vorstellung der zehn Prinzipien: Allgemeine Informationen des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zu Development Goals: den Sustainable Themenseite des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte zu Menschenrechten und Handelsabkommen (Englisch): Pages/GlobalizationIndex.aspx Thema 2: Ernährungssicherung als Maßnahme der Entwicklungsförderung TEASER AKTUELLES Habibo Abdo ist auf der Suche nach Wasser zwei Tage lang gelaufen. In einem Auffanglager in der nächstgrößeren Stadt wird sie erstmal versorgt. Doch auch hier im Lager gibt es viel zu wenig Wasser und Essen. Bereits im Gründungsjahr der Vereinten Nationen wurde eine UN-Sonderorganisation gebildet, die den Namen Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (eng.: Food and Agriculture Organization of the United Nations, FAO) trägt und bis heute die internationalen Bemühungen kanalisiert, die Ernährung der Weltbevölkerung zu sichern. Im strukturgebenden Rahmen der Vereinten Nationen ist die FAO dem Wirtschafts- und Sozialrat zugeordnet. Zusammen mit der Generalversammlung der Vereinten Nationen ist sie Trägerin des Welternährungsprogramm der Vereinten Nationen (eng.: UN World Food Programme, WFP). In den Bemühungen der Vereinten Nationen, global eine ausreichende Nahrungsversorgung zu gewährleisten, nimmt das Welternährungsprogramm eine Schlüsselposition ein. Hilfe leistet es sowohl in Krisensituationen, bspw. bei Naturkatastrophen oder bei Konfliktfällen, als auch in Regionen, in denen die Nahrungsversorgung dauerhaft nicht sichergestellt ist. Für dieses Thema ist speziell das letztgenannte Aufgabengebiet relevant. In jenen Gebieten müssen primär keine Krisen kurzfristig überbrückt, sondern langfristig wirksame Lösungen umgesetzt werden, um überhaupt eine für die Bevölkerung ausreichende Nahrungsversorgung zu ermöglichen. Vor dem Hintergrund dieser Intention und in dem Bewusstsein weiterer Missstände in der Welt, die tiefgreifender Lösungen bedürfen, einigten sich die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen auf die Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDGs). Nach zwei Jahren der Verhandlungen traten diese Ziele Anfang 2016 in Kraft und weisen eine Am sendet die Tagesschau Bilder, die Menschen in Not zeigen. Im Bericht heißt es dazu, dass wenige Jahre zuvor jegliche Hilfe zu spät kam: Menschen sind verhungert. In Somalia herrscht Bürgerkrieg, und nun auch Dürre. Krisen haben Nachrichtenwert. Was sich im Vorfeld oder im Anschluss daran abspielt, sehen wir selten. Rückt die Bekämpfung von Hunger in den Fokus der Weltöffentlichkeit, droht meist eine neue humanitäre Katastrophe. Jetzt muss es schnell gehen, andernfalls sterben Menschen. Hilfsfonds werden eingerichtet, Getreidelieferungen geschickt. Sind die ersten Hungerrevolten eingedämmt, verschwindet das Thema aus dem öffentlichen und politischen Bewusstsein. Eine nachhaltige Entwicklungsförderung im Sinne der nachhaltigen Entwicklungsziele (eng.: Sustainable Development Goals, SDGs) sieht anders aus. Millionen Menschen kämpfen jeden Tag mit den Folgen von Unterernährung, auch ohne plötzlich eintretende Dürre die Katastrophe daran ist: Hier schreitet keiner ein. Da die Aufgaben des Wirtschafts- und Sozialrats insbesondere in der Förderung der nachhaltigen Entwicklung in wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer Hinsicht sowie in der Förderung der Menschenrechte liegen, fällt das vorliegende Thema unter die Agenda des Gremiums. 22

23 INHALTLICHES Laufzeit bis 2030 auf. In ihrer Vollständigkeit führen die SDGs 17 Hauptziele sowie zusätzlich 169 Unterziele auf. An erster Stelle setzten die Vereinten Nationen ihre Zielsetzung, die Armut in jeglicher Ausprägung zu bekämpfen ( no poverty ). Im Kontext der Ernährungssicherheit ist die nachfolgende Absichtserklärung entscheidend. Dort heißt es schlicht: Zero Hunger. Diese zwei Wörter bedeuten, dass die Vereinten Nationen sich darauf geeinigt haben, eine weltweite sichere Nahrungsmittelversorgung zu schaffen und damit dem Hunger in der Welt nachhaltig vorzubeugen. Um die Bedeutung einer nachhaltigen Entwicklungsförderung zu erfassen, reicht der Blick auf einige Zahlen. Von siebeneinhalb Milliarden Menschen weltweit, geht jeder neunte abends hungrig ins Bett. Gemäß der Weltgesundheitsorganisation (eng.: World Health Organisation, WHO) sterben pro Jahr mehr Menschen an Hunger als an AIDS, Malaria und Tuberkulose. In Europa und Zentralasien leiden ca. 5,9 Millionen Menschen an Unterernährung, und das sind im Vergleich nicht einmal viele. Denn allein in Asien und der Pazifikregion ist die Nahrungsmittelversorgung für über 500 Millionen Menschen nicht gesichert 98 Prozent aller Unterernährten leben Stand 2015 in Entwicklungsländern. Diese Zahlen dürfen nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Anstrengungen der internationalen Gemeinschaft besonders im Kampf gegen die Unterernährung bereits Früchte trugen. Laut einem Report der FAO konnte 1990/91 bei über einer Milliarde Menschen die Ernährung nicht sichergestellt werden, im Jahr 2016 lag die Zahl bei etwa 800 Millionen. Dieser Rückgang kann neben dem Einsatz von Nichtregierungsorganisationen sowie rein nationalen Bemühungen "Eyes of Hunger". Foto: Alex Proimos auf diesbezüglich multilateral geprägtes Engagement zurückgeführt werden. Das jüngste Ereignis, das die Bedeutung des Themas im Kontext internationaler Politik betont, fand im Frühling 2016 statt. Zu dieser Zeit beschlossen die Vereinten Nationen die Dekade für Ernährung, die das Ziel hat, Ernährungssicherheit in der weltweiten Öffentlichkeit sichtbarer zu machen und ferner die Staatengemeinschaft in die Pflicht zu nehmen, ihre Bemühungen zur Sicherung einer globalen Nahrungsversorgung aufrecht zu erhalten und zu intensivieren. HINTERGRUND UND GRUNDSÄTZLICHES Um vorneweg eine der hier wesentlichen Fragen zu klären: Ab wann hungert ein Mensch bzw. ab wann gilt ein Mensch als unterernährt? Die FAO der Vereinten Nationen geben darauf sinngemäß folgende Antwort: Steht einem Menschen über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr weniger Nahrung zur Verfügung, als für die tägliche Mindestversorgung benötigt wird, dann gilt dieser Mensch als unterernährt. In der Fachliteratur unterscheidet man daher mitunter die Begriffe: Unterernährung (kurzzeitig) und chronische Unterernährung (dauerhaft). Globale Ernährungssicherheit ist nach der FAO der Zustand, in dem alle Menschen ungehinderten Zugang zu angemessener sowie ausgewogener Ernährung haben und dadurch befähigt sind, ein gesundes Leben zu führen. Bisher war in diesem Text bloß von einer ausreichenden Nahrungsversorgung die Rede. Jetzt kommt mit dem Bezug auf eine richtige Ernährung ein neuer Punkt hinzu. Global gesehen sind derzeit knapp 800 Millionen Menschen unterernährt. Dabei wird außer Acht gelassen, dass viele Menschen nicht zwangsläufig unterernährt sind, sondern mangelernährt die WHO geht von über zwei Milliarden aus. Auf den ersten Blick mögen viele Menschen in Entwicklungsländern ausreichend zu essen haben, bspw. Reis, Mais, Hirse oder andere Grundnahrungsmittel. Unter Umständen reicht das aus, um daraus genügend Nahrungsenergie zu erhalten (Kilokalorien pro Person). Das begrenzte Spektrum an Vitaminen, Spurenelementen und Mineralstoffen resultiert 23

24 MODEL UNITED NATIONS SCHLESWIG-HOLSTEIN 2018 jedoch langfristig gesehen in gesundheitlichen Schäden: Blutarmut, ein stark beeinträchtigtes Immunsystem und daraus resultierend z. B. Sehstörungen bis hin zur Erblindung sind typische Krankheitsbilder, von denen schwangere Frauen besonders betroffen sind. Auch dieser Aspekt gehört zum Thema Ernährungssicherheit und firmiert unter dem Begriff des versteckten Hungers (hidden hunger). Nachhaltigkeit spielt bei der Ernährungssicherung eine wesentliche Rolle, weil die Folgen einer unsicheren Nahrungsmittelversorgung weit über die Lebensbedingungen des betroffenen Individuums hinausgehen. Wenn der Grad der chronischen Unterernährung bei einer werdenden Mutter erreicht ist, dann gibt sie dieses Defizit an das Ungeborene weiter. Man geht davon aus, dass in Entwicklungsländern im Durchschnitt 16 Prozent der Säuglinge bei ihrer Geburt zwischen bis Gramm und damit weit unter dem derzeitigen Mediangewicht wiegen. Unterernährung führt bei Kindern zu Verzögerungen beim Wachstum, zur Beeinträchtigung geistiger Entwicklung und im Vergleich zu einem ausreichend ernährten Kind zu einer achtfach erhöhten Todeswahrscheinlichkeit. Überlebt das Kleinkind trotz des Nahrungsmangels, muss mit einer eingeschränkten Fürsorge durch die ebenfalls unterernährten Eltern gerechnet werden. Die Konsequenzen einer unzureichenden Nahrungsmittelversorgung in Kindheit und Jugend reichen bis ins Erwachsenenalter, konkret von Wachstumshemmungen bis zur begrenzten Entwicklung mentaler und physischer Fähigkeiten. Unter diesen limitierten Umständen entsteht ein Kreislauf, aus dem sich Betroffene kaum eigenständig befreien können (ein sogenannter Intergenerationenzyklus). Das Welternährungsprogramm der Vereinten Nationen geht davon aus, dass derartige Defizite in der Kindesentwicklung auch bei besserer Ernährung zu einem späteren Zeitpunkt nicht kompensiert werden können. Zwar ist der Ausgangspunkt des Zyklus überschaubar, die fehlende Nahrung: die Auswirkungen sind dagegen weitreichend. Sie beeinflussen sowohl die individuelle als auch im größeren Maßstab die gesamtgesellschaftliche Entwicklung eines Landes. Die individuelle Entwicklung ist charakterisiert durch ein niedriges Ausbildungsniveau, geringere Leistungsfähigkeit und damit ebenso mit einem vergleichsweise geringen Gehaltsni- 24 veau. Flächendeckend steigen in der Folge die Gesundheitskosten und sinkt die Produktivität, was zulasten des Bruttoinlandsproduktes geht. Derart setzen chronische Unter- und Mangelernährung einen Kreislauf in Gang, der vielfältige Adressat*innen aufweist. Wie oben dargestellt, leben 98 von 100 Unterernährten in Entwicklungsländern. Diese Nationalstaaten sind in der Regel nicht dazu fähig, die Nahrungsversorgung ihrer Bürger*innen aus eigener Kraft sicherzustellen. Auf dem Parkett der internationalen Politik lässt sich daher multilaterales Engagement, das die Förderung von schwächeren Regionen betrifft, konkret vor dem Hintergrund der von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedeten SDGs und deren Ziel 2 ( zero hunger ) legitimieren. Nach der Definition der Vereinten Nationen weist das Thema Ernährungssicherheit vier Dimensionen auf, diese lauten: Verfügbarkeit, Zugang, Nutzung, Stabilität. Ist bloß eine dieser Dimensionen nicht gewährleistet, scheitert der Versuch, eine globale Nahrungsversorgung sicherzustellen. In diesem Kontext lassen sich drei Ansätze bzgl. Entwicklungsförderung unterscheiden: kurzfristige Hilfeleistungen (z. B. Nahrungslieferungen), langfristig wirksame Maßnahmen (z. B. Entwicklungsarbeit bzgl. Landwirtschaft) oder ein Ansatz, der eine Kombination aus diesen Maßnahmen darstellt (twin-track approach). Die Arbeit der FAO folgt einem solchen zweigleisigen Ansatz. Bei Bedarf sind detailliertere Informationen über die entsprechende Politik in einem Kurzdossier der FAO abrufbar, auf das unter Wichtige Dokumente" und in den Quellen verwiesen wird. PROBLEME UND LÖSUNGSANSÄTZE Auf dem Weg zu einer etablierten Ernährungssicherung müssen zunächst die Ursachen für die in Teilen der Welt bestehende Ernährungsunsicherheit gefunden werden. Unstrittig ist, dass die unmittelbaren Auslöser von Unterernährung unzureichende Nahrungsaufnahme und schlechte Gesundheit darstellen. Im Vergleich dazu sind die tieferliegenden Strukturprobleme wesentlich vielfältiger. Einige dieser Faktoren werden im Folgenden erläutert sowie durch Lösungsansätze in einen etwas breiteren Kontext eingebettet. Zu-

25 INHALTLICHES letzt sei hier vorausgeschickt: Kein Staat wird die Ursachen für den globalen Hunger im Alleingang beheben sie sind dafür zu komplex. Armut Fehlende finanzielle Mittel stellen einen Grund für Unterernährung dar. Im Text Cheap food and feeding the world sustainably schreibt der Autor John Hodges, dass in den meisten Entwicklungsländern 30 bis 80 Prozent des Familieneinkommens für Nahrung ausgegeben wird. Zum Vergleich: In Industriestaaten liegt der Prozentsatz bei zehn Prozent. Mit Blick auf die SDGs und hier auf Ziel 1 ( no poverty ) wird deutlich, dass die Vereinten Nationen die Senkung der Armut als zentrales Anliegen fokussieren sollten. Der Begleiteffekt dieser Anstrengungen ist die Relativierung von Armut in Ernährungsfragen, womit jene Bemühungen unter dem Leitsatz: Hilfe zur Selbsthilfe zu subsumieren sind. Innerstaatliche Bedingungen Ernährungsunsicherheit basiert häufig auf Problemen, die innerstaatlicher Natur sind. Als Beispiele sind hier Korruption, Staatsverschuldung oder Ausbleiben von Investitionen in Landwirtschaft, Infrastruktur et cetera zu nennen. Da die finanzielle Unterstützung eines Staates leicht durch Korruption zweckentfremdet werden kann, stellen bspw. Mikrokredite für kleinbäuerliche Betriebe eine besser zu regulierende Alternative dar. Auf diese Weise könnte eine lokal funktionierende Grundversorgung geschaffen werden, die unabhängig von staatlichen Rahmenbedingungen besteht. Technologie und Innovation Moderne Technologien und ihre Innovationen ermöglichen es heute, entscheidende Aspekte im Bereich der Ernährungssicherung nachhaltig zu beeinflussen. In einem Bericht der Konferenz der Vereinten Nationen für Handel und Entwicklung (eng.: United Nations Conference on Trade and Development, UNCTAD) heißt es deshalb, dass neue Technologien ein essentielles Instrument zur Beseitigung des Hungers darstellen. Vor dem Hintergrund der vier Dimensionen der Ernährungssicherheit sind technische Anwendungen für jede einzelne davon relevant. Technologien, die die Bodenfruchtbarkeit oder Wasserversorgung verbessern, beeinflussen die Verfügbarkeit. Innovationen, die die Lagerung, Kühlung und Symbolbild den Transport von Nahrungsmitteln betreffen, erleichtern den Zugang zu Nahrung. Die Herstellung von nährstoffreicheren Nutzpflanzen nimmt Einfluss auf die Nahrungsverwertung. Zugleich ist es mit technischen Anwendungen möglich, die Stabilität der Nahrungsversorgung zu erhöhen, bspw. durch Frühwarnsysteme hinsichtlich Wetterbedingungen. Unter Kapitel 2 ( Science and technology for food security ) führt der unten angegebene Bericht der UNCTAD in technische Anwendungen ein, die zur Bewältigung globaler Ernährungsunsicherheit beitragen können. Handelspolitik Als in den Industriestaaten der Trend zur industriellen Landwirtschaft begann, bildete diese die Basis für die Produktion von Nahrungsüberschüssen. Möglich wurde das durch die Ersetzung von menschlicher/tierischer Arbeitskraft durch den Einsatz von Maschinen sowie durch Spezialisierung und standardisierte Massenproduktion. Da die bestehende Nachfrage das Angebot nicht abdeckte, lautet eine Lösungsstrategie zur Bekämpfung des globalen Hungers: Überschüsse per Freihandel in betroffene Regionen zu verschiffen. Zwar lassen sich so kurzfristig Nahrungsengpässe effektiv bekämpfen, auf längere Sicht besteht aber das Risiko, dass sich Entwicklungsländer in ein Abhängigkeitsverhältnis begeben. Freihandel ist in diesem Fall gleichbedeutend mit dem Wettbewerb von Kleinbäuer*innen mit Großkonzernen. Mit dem Bankrott der Kleinbäuer*innen droht in einigen Regionen der Wegfall der sicheren Nahrungsversorgung. Weitere Ursachen Naturkatastrophen können kurzzeitig zu Nahrungsengpässen führen, etwa durch das Zerstö- 25

26 MODEL UNITED NATIONS SCHLESWIG-HOLSTEIN 2018 ren von Feldern und Ernten. Je nach Ausmaß der Katastrophe ist es möglich, dass die Folgen noch Jahre danach spürbar sind. Dasselbe gilt für bewaffnete Auseinandersetzungen, die einerseits den Landwirtschaftssektor zum Erliegen bringen und andererseits Flüchtlinge von einer eigenständigen Versorgung mit Nahrung abschneiden. In beiden Fällen greifen die Sonderorganisationen der Vereinten Nationen in der Regel auf Hilfslieferungen zurück. Zusammenfassend muss festgestellt werden, dass Ernährungssicherung wesentlich auf gezielter Förderung der Entwicklung von ärmeren Regionen basiert. Vor der dauerhaften Sicherung der globalen Nahrungsversorgung müssen einige Herausforderungen überwunden werden, wovon zentrale Faktoren in den Zielen für nachhaltige Entwicklung (SDGs) abgebildet sind. Wie sich leicht erkennen lässt: Keine der genannten Ursachen steht für sich allein. Aufgrund der Komplexität wurden hier nur ausgewählte Faktoren aufgeführt, zudem variiert ihre Ausprägung je nach Ausgangslage. PUNKTE ZUR DISKUSSION Dieses Kapitel wirft ausgewählte Fragen auf, die in einer gremieninternen Debatte zum Thema "Ernährungssicherheit" relevant werden könnten. Eine Vielzahl weiterer fragwürdiger und strittiger Aspekte ist vorstellbar, wovon einige ggf. in der individuellen Vorbereitung auf den Tagesordnungspunkt zu berücksichtigen sind. Zuvor wurde aufgezeigt, dass es grundsätzlich drei Wege gibt, um Einfluss auf die Nahrungsversorgung zu nehmen: direkte Hilfen (z. B. Getreidelieferungen), indirekte Maßnahmen (z. B. Armutsbekämpfung) und eine Kombination aus beidem. Welche Herangehensweise wirkt vor dem Hintergrund eines multilateralen Programms zur Entwicklungsförderung am effektivsten, und mit welcher Argumentation ließe sich das begründen? Bisher ging der Text davon aus, dass sich betroffene Staaten helfen lassen. Wie sollen die Vereinten Nationen reagieren, wenn Entwicklungsländer jegliche Maßnahmen, die 26 auf westlich geprägter Weltpolitik fußen, ablehnen (z. B. Handelspolitik)? Dabei gilt es zu beachten, dass diese Länder eventuell ebenfalls im Gremium vertreten sind. Die Zahl der Hungernden zu halbieren, war eines der Millenniumsentwicklungsziele und wurde nachweislich nicht erreicht. Ist daher Ziel 2 der SDGs ("zero hunger") überhaupt realistisch? Es gibt unzählige mögliche Ursachen für Ernährungsunsicherheit. Wenn die Vereinten Nationen morgen einen 10-Punkte-Programm zur dauerhaften Sicherung der globalen Ernährung veröffentlichen müssten: Wie sieht dieser aus? Insbesondere in Industriestaaten werden immense Überschüsse in der Nahrungsproduktion erzielt. Diese Überschüsse könnte man daher in ausreichender Menge in die Regionen der Welt liefern, wo sie gebraucht werden, und ggf. auch verkaufen. Auf der einen Seite ließen sich so viele Menschen vor dem Verhungern retten, auf der anderen Seite wirtschaftliche Interessen befriedigen. Was spricht dafür, was dagegen? In manchen Ländern ist der technische Entwicklungsstand wesentlich ausgeprägter als in anderen Staaten. Dies gilt insbesondere für Industriestaaten. Sollte dieser technologische Vorsprung grundsätzlich mit Entwicklungsländern geteilt werden? Welche Maßnahmen könnten ergriffen werden, um Ernährungssicherheit über technische Innovationen herzustellen? Sollen Entwicklungsländer insofern gefördert werden, als sie innovative Technologien selber entwickeln und einsetzen können ("Hilfe zur Selbsthilfe"), oder sollen die technischen Anwendungen und das Wissen über diese direkt aus dem Westen importiert werden? Ernährungssicherung scheitert häufig an Umständen, die einzelne Länder - zumindest auf den ersten Blick - selbst zu verschulden haben (Investitionslücken, Korruption etc.). Sollte die internationale Gemeinschaft auch in diesen Fällen helfen?

27 INHALTLICHES WICHTIGE DOKUMENTE Sehr empfehlenswerte Zusammenfassung der FAO zur aktuellen Startegie der UN beim Thema Ernährungssicherung (Englisch): für die Welt und Germanwatch Zusammenhang von Klimawandel Ernährungssicherung: zum und Beiträge in der Tagesschau zur Hungerkatastrophe in Somalia im März 2017: (1) Bericht der Konferenz der Vereinten Nationen für Handel und Entwicklung (UNCTAD) über die Rolle der Wissenschaft und Technologie bei der Herstellung von Ernährungssicherung (Englisch): Interview mit Maria Smentek vom UN World Food Programme: dtlstict2017d5_en.pdf Ausführlicher Bericht der FAO zum Stand der Ernährungsunsicherheit aus dem Jahr 2015 (Englisch): [Anmerkung: auf Seite drei des Berichts findet sich eine stichpunktartige Zusammenfassung!] Aktueller SDG-Bericht zu Ziel 2 Kein Hunger : menschl_entwicklung/sdg-report_2017/sdg _Bericht_2017_-_Ziel_2_Kein_Hunger.pdf Statistiken des UN World Food Programme: (1) (2) factsheet_2017.pdf QUELLEN UND WEITERFÜHRENDE LINKS Allgemeine Informationen zu den nachhaltigen Entwicklungszielen: =1300 Wissenschaftliche Studie im Auftrag von Brot video/video html (2) video/video html html Informationen des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft: Welternaehrung/_Texte/Int-ZusammenarbeitErnaehrungssicherung.html Artikel der Bundeszentrale Bildung zu Unterernährung: für politische [Anmerkung: In diesem Artikel setzen sich die Autoren sowohl mit Unterernährung als auch mit deren Ursachen knapp und informativ auseinander. ] Webseite des Wirtschafts- und Sozialrats der Vereinten Nationen (ECOSOC ). Hier lassen sich eine Vielzahl an Hintergrundinformationen zum Gremium finden: Bericht des Bündnisses Entwicklung Hilft aus dem Jahr 2015: publikationen/weltrisikobericht-2015.pdf Thema 3: Nachhaltiger Tourismus TEASER Boomender Tourismus: Ist er eine einmalige Chance für ein Land, die eigene Entwicklung voranzutreiben, oder eher ein Fluch, der Umwelt und Kultur zerstört? Bei kaum einem anderen Wirtschaftszweig gehen die Meinungen derart weit auseinander wie beim Tourismus. Tatsache ist jedoch, dass er in den letzten Jahren global kontinuierlich gewachsen ist. Allein im Jahr 2015 stieg die Zahl der internationalen Tourist*innenankünfte um 4,6 Prozent auf 1,184 Milliarden Ankünfte. Jede*r elfte Berufstätige weltweit ist im Tourismussektor beschäftigt, in dem insgesamt knapp zehn Prozent des weltweiten Bruttoinlandsprodukts erwirtschaftet werden. In der Tourismusbranche steckt also eine Menge Kapital, wobei es gilt, dieses optimal zu erwirtschaften 27

28 MODEL UNITED NATIONS SCHLESWIG-HOLSTEIN 2018 und die negativen Auswirkungen dabei zu minimieren. Aus diesem Grund hat die Generalversammlung das Jahr 2017 zum "Internationalen Jahr des nachhaltigen Tourismus für Entwicklung" ausgerufen - mit dem Ziel, nachhaltige Projekte zu diesem Thema zu fördern. Die daraus erwachsende stärkere mediale Aufmerksamkeit ist hierbei nur ein weiterer Grund für den Wirtschafts- und Sozialrat, eigene Ideen und Initiativen zu entwickeln. AKTUELLES Dass der Tourismus eine Menge Potential für das ökonomische Wachstum besitzt, ist schon seit vielen Jahren bei den Vereinten Nationen Konsens. Bereits 1967 wurde das "Internationale Jahr des Tourismus" und 2002 das "Internationale Jahr des Ökotourismus" ausgerufen. Der Nachhaltigkeitsaspekt ist somit seit einigen Jahren ein fester Bestandteil der Debatten. Aus diesem Grund wurde unter anderem die Welttourismusorganisation (eng.: World Tourism Organization, UNWTO) 2004 als spezialisiertes Organ in die Vereinten Nationen aufgenommen, das sich mit der Möglichkeit des Tourismus zur Armutsbekämpfung und zur Erreichung der Ziele der Agenda 2030 auseinandersetzt. So wurden zusammen mit der Konferenz der Vereinten Nationen für Handel und Entwicklung (eng.: United Nations Conference on Trade and Development, UNCTAD) bis zum Juli 2017 insgesamt 118 Projekte der Initiative "Nachhaltiger Tourismus - Bekämpfung der Armut" (eng.: Sustainable Tourism Eliminating Poverty, ST-EP) in 45 Ländern durchgeführt. Tourismus in den Entwicklungsländern war das Thema der 2001 auf Gran Canaria abgehaltenen Konferenz, welche ebenfalls Symbolbild. Foto: Husond 28 von diesen beiden Organisationen initiiert wurde. Auch der Wirtschafts- und Sozialrat ist bereits mit diesem Thema vertraut. Er hat 2001 den "Global Code of Ethics for Tourism" bekräftigt, welcher die Möglichkeit vorsieht, Übertretungen oder Probleme dem Weltkomitee zur Tourismusethik (eng.: World Committee on Tourism Ethics, WCTE) zu melden wurde der Leitfaden "Sustainable Tourism for Development" der UNWTO verabschiedet. Wegen des Tourismusjahres 2017 fanden auch zuletzt einige Debatten zu diesem Thema statt. Ein Beispiel ist die internationale Konferenz Nachhaltiger Tourismus für Entwicklung im Rahmen der neuen urbanen Agenda, welche im Mai in Barcelona abgehalten wurde. Dort ging es insbesondere um die Probleme, denen einige Städte als beliebte Reiseziele begegnen müssen. So kommen im Falle Barcelonas auf 1,6 Millionen Bewohner*innen im Stadtgebiet jährlich ca. 30 Millionen Besucher*innen, was auch zu Unmut bei den Anwohner*innen führt. Als Ergebnis der Konferenz wurde ein Memorandum verabschiedet, welches zur nachhaltigen Entwicklung durch den Städtetourismus beitragen soll. Doch nicht nur Staaten engagierten sich in diesem Jahr: Im März fand ein Treffen vieler Nichtregierungsorganisationen zu dem Projekt "Transforming Tourism" in Berlin statt. Zuvor haben Expert*innen und NGOs gemeinsam zu jedem der 17 Ziele der Agenda 2030 untersucht, wie der Tourismus zum Erreichen dieser beitragen kann, und die Ergebnisse ihrer Untersuchung in einem Online-Kompendium zusammengestellt. Für den ökologischen Aspekt der Nachhaltigkeit ist es außerdem wichtig, sich mit den bestehenden Klimaschutzabkommen auseinanderzusetzen. Aus diesen ergibt sich einer der größten Diskussionspunkte: der massive Kohlenstoffdioxid-Ausstoß durch Flugverkehr und Kreuzschifffahrt. Dieser wurde sowohl in den Kyoto-Protokollen von 1997 als auch in dem Pariser Klimaabkommen von 2015 außen vor gelassen. Wie später bei den Problemen und Lösungsansätzen festzustellen sein wird, wird es auch in den kommenden Debatten sehr schwierig sein, einen Konsens für eine schärfere Regulierung zu finden. Zuletzt wurde zu diesem Thema im September 2016 durch die International Civil Aviation Organization, ICAO) ein Klima-

29 INHALTLICHES schutzregime für den Flugverkehr eingeführt, welches jedoch freiwillig ist und nur das Ziel hat, die entstehenden Emissionen ab 2020 konstant zu halten. In ähnlicher weise gelang es der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (eng.: International Maritime Organization, IMO) bisher nur, für neue Schiffe Emissionsgrenzwerte für Schwefel, Stickoxide und Ruß festzulegen. HINTERGRUND UND GRUNDSÄTZLICHES Die UNWTO definiert nachhaltigen Tourismus als "Tourismus, der den derzeitigen und zukünftigen ökonomischen, sozialen und ökologischen Auswirkungen umfassend Rechnung trägt und dabei die Bedürfnisse der Gäste, der Industrie, der Umwelt sowie der einheimischen Bevölkerung berücksichtigt." Es genügt also nicht, bloß Umweltschutz zu fordern, sondern es müssen auch ökonomische und soziale Aspekte Beachtung finden. In vielen Fällen ist ein nachhaltiger Umgang mit der Umwelt bereits durch das ökonomische Interesse der Tourismusbranche begründet. Tourismus ist schließlich häufig auf eine saubere und schöne Natur angewiesen, um den Besucher*innen atemberaubende Wanderungen, Tauchausflüge oder auch Safarifahrten bieten zu können. Aus diesem Grund müssten alle, die von solchen Reisen profitieren, also Reiseanbieter*innen, Hotelbetreiber*innen und auch die lokale Politik, in den Erhalt der Umwelt investieren. Bei einigen Beispielen ist dies auch tatsächlich der Fall: So ist "Whale Watching" deutlich lukrativer als Walfang, weswegen in Urlaubsregionen bereits große Erfolge beim Schutz der Wale erzielt werden konnten. Es gibt aber auch Bereiche, in denen es noch nicht funktioniert. Beispielsweise ist das Skifahren wie kaum eine andere touristische Aktivität direkt vom Klimawandel und der Erderwärmung betroffen. Statt die Emissionen aber einzuschränken, betreiben viele Skigebiete energieintensive Schneekanonen, die zusätzlich mit ihrem hohen Wasserverbrauch zum Austrocknen der Flüsse beitragen. Mehr noch haben höher gelegene Skigebiete sogar ein mittelfristiges Interesse am Klimawandel, da so ihre tiefer gelegene Konkurrenz wegfällt. lem folgende Aspekte: Da der Tourismus immaterielle Bedürfnisse befriedigt, die starken Schwankungen unterliegen können, sind ein breit gestreutes Angebot sowie eine gewisse Flexibilität erforderlich. Gleichzeitig ist in dieser Branche der internationale Wettbewerb stark ausgeprägt, was einen hohen Preis- und Qualitätsdruck hervorruft, der nicht immer mit ökologischer Nachhaltigkeit direkt vereinbar ist. Auch bei der Förderung regionaler Produkte kann mehr geleistet werden, da Hotelketten viele Waren importieren und so kaum zur Regionalentwicklung beitragen. Zudem sollten auch Projekte entwickelt werden, die gezielt zur Armutsbekämpfung in den Entwicklungs- und Schwellenländern beitragen, um auch die durch den Tourismus entstehenden Arbeitsplätze den Bedürftigen zukommen zu lassen. Letztgenannter Punkt umfasst bereits den Aspekt der sozialen Nachhaltigkeit. Bei diesem geht es sowohl um die Arbeitsbedingungen der im touristischen Sektor tätigen Arbeitnehmer*innen als auch um die Lebensbedingungen der einheimischen Bevölkerung. Um letztere nicht zu beeinträchtigen, müssen die Belastungen minimiert werden, die der Tourismus zur Folge haben kann. Beispielsweise verbrauchen Tourist*innen um ein Vielfaches mehr Wasser, sodass Wassernot in trockenen Klimazonen dadurch noch deutlich verstärkt werden kann. Auch der kommerzielle Umgang mit dem kulturellen Erbe kann zu Missmut in der Bevölkerung führen. Beim Aspekt der ökologischen Nachhaltigkeit sind in erster Linie der Klimawandel und die vielen Emissionen durch den Reiseverkehr zu bedenken. Außerdem muss nachhaltiger Tourismus die Biodiversität schützen, unter anderem durch Förderung von Naturschutzgebieten und Minimierung negativer Auswirkungen. Die Verknappung des Süßwassers spielt hier ebenfalls eine Rolle. Die Grundproblematik ist, dass unterschiedliche Akteur*innen die drei Säulen der Nachhaltigkeit unterschiedlich priorisieren. Hotelketten sind beispielsweise in erster Linie am ökonomischen Erfolg interessiert, während Tourist*innen eine saubere und intakte Natur erwarten und die Bevölkerung nicht vernachlässigt werden möchte. Zur ökonomischen Nachhaltigkeit zählen vor al- 29

30 MODEL UNITED NATIONS SCHLESWIG-HOLSTEIN 2018 PROBLEME UND LÖSUNGSANSÄTZE Im Folgenden werden nun zunächst die ökologischen Problemfelder umrissen, um anschließend zum sozialen Aspekt überzugehen. Eine ständige Frage ist hierbei, wie man die besprochenen Ziele mit der ökonomischen Nachhaltigkeit vereinbaren kann. Ein großes Problem bei der ökologischen Nachhaltigkeit ist, dass bei den Resolutionen zum Klimaschutz die Emissionen des Flugverkehrs und der Kreuzfahrtschiffe ausgeklammert worden sind und somit nicht mit ernsthaften Verbesserungen in diesem Bereich zu rechnen ist. Beim Flugverkehr besteht nämlich die Frage, welchem Staat die entstehenden Emissionen zugerechnet werden sollen. Dem Startland, dem Staat, dem die Reisenden angehören, oder doch den Ländern, welche das Flugzeug überfliegt? Egal, wie man sich entscheiden will: Es gibt immer Staaten, die sich dagegen sträuben, da sie so ihre selbst gesteckten Klimaziele definitiv nicht erreichen könnten, denn Flugzeuge sind nun einmal die emissionsreichsten Transportmittel. Ein Ansatz, diesem Problem zu begegnen, wäre eine Kerosinsteuer. Seit dem Chicagoer Abkommen von 1944 ist der Treibstoff für Flugzeuge international steuerfrei. Man könnte sich darauf einigen, dieses zu überarbeiten und das Ziel äußern, nationale Steuern zu erheben. Dies hat sich aber bisher nicht durchsetzen können, obwohl mehrere Umweltorganisationen dies seit Jahren fordern. Viele Reiseanbieter*innen werben inzwischen mit einer Emissionsneutralität. Das heißt, dass sie ihren Ausstoß an Treibhausgasen durch Förderung von Projekten ausgleichen, die diese wieder binden, zum Beispiel durch Anlegen von Wäldern. Dies könnte ein förderbares Konzept für ökologischeren Tourismus sein. Man muss allerdings bedenken, dass ein einziger Waldbrand mit all seinen Folgen ausreicht, sämtliche Gase wieder freizusetzen - die beworbene Neutralität wird durch so etwas hinfällig. Aus diesem Grund bezeichnen viele Kritiker*innen dieses Vorgehen als unwirksamen Ablasshandel. Generell gibt es auch andere Initiativen, die von Anbieter*innen und Staaten ins Leben gerufen wurden. Genannt sei hier als Beispiel das Pro- 30 Unmut über Tourist*innen. Foto: Chris Brown gramm "Planet 21" von Accorhotels, mit dem sich die Hotelkette dazu verpflichtet, unter anderem die Lebensmittelverschwendung zu senken und die lokale Bevölkerung zu fördern. Der Wirtschafts- und Sozialrat sollte sich überlegen, wie solche Projekte verstärkt gefördert werden können und ob man die Weltbevölkerung besser auf solche Projekte aufmerksam machen kann. Letzteres würde einen sehr effektiven ökonomischen Anreiz für die Betreiber*innen liefern, für die eigene Marke ein "nachhaltiges" Image zu etablieren. Bei der sozialen Nachhaltigkeit sollte man immer im Hinterkopf behalten, dass nicht absehbar ist, ob die Tourismusbranche mit sinkendem Erdölvorkommen und damit steigenden Kerosinkosten nicht auch wieder abflauen könnte. Aus diesem Grund sollte sich die Staatengemeinschaft schon jetzt Gedanken darüber machen, in welche wirtschaftlichen Bereiche die anfallenden Gewinne investiert werden sollen, damit ein Entwicklungsland nicht mehr ausschließlich vom Tourismus abhängig ist. Alleine ist dieses Vorhaben aber häufig nicht zu stemmen und bedarf gezielter Entwicklungshilfe. Problematisch bei dem Versuch, nachhaltigen Tourismus zu fördern, sind die beliebten All-Inclusive-Hotels. Sie veranlassen die Tourist*innen durch ihr reichhaltiges Angebot dazu, während des gesamten Urlaubs in ihrem Hotel zu bleiben, wodurch kein Kontakt mit der einheimischen Bevölkerung zustande kommt und das erwirtschaftete Geld nicht zur Entwicklung beiträgt, sondern einzig den Hotelunternehmen zugutekommt. Selbst die dort verarbeiteten Waren wie Speisen und Getränke sind meistens nicht aus der lokalen Umgebung und werden (emissionsreich) im-

31 INHALTLICHES portiert. Auch die Angestellten sind häufig unterbezahlt und überarbeitet. Fraglich ist, wie man diesen Umstand verbessern kann. Es muss auch sichergestellt werden, dass der erwirtschaftete Gewinn tatsächlich zur Entwicklung der Reiseziele beiträgt und die dort vorherrschende Armut lindert. Es müssen Anreize geschaffen werden, in die lokale Umgebung des Reiseziels zu investieren. Von Interesse sollte wegen des sozialen Aspekts auch das Modell "Community Based Tourism" (CBT) sein. Der Grundgedanke ist, dass hier die Gemeinde selbst entscheidet, welche touristischen Angebote in welchem Umfang entwickelt werden sollen. Externe Berater*innen unterstützen sie hierbei und sorgen für eine geeignete Schulung der Gemeindemitglieder, sodass diese die Tourismusentwicklung selber kontrollieren können, wodurch auch der Ort direkt am Gewinn beteiligt ist. Eine Marktanalyse fand heraus, dass auf Seiten der Tourist*innen ein Interesse bestehe, den Urlaub in engem Kontakt mit den Einheimischen zu verbringen. Die Nachfrage für CBT ist also vorhanden, es fehlt aber häufig an einer übergeordneten Organisation, die das erforderliche Marketing betreibt. Der Wirtschafts- und Sozialrat könnte hierbei Abhilfe schaffen. Neben der internationalen und lokalen Ebene trägt aber auch jede*r einzelne Tourist*in eine Verantwortung für die ökologischen Gegebenheiten in den Urlaubsländern. Es kann also ratsam sein, den Urlauber*innen durch Vermittlung von Informationen für ein bewussteres Reisen zu begeistern, beispielsweise, indem sie in Zukunft weniger fliegen. Wegen dieser Punkte ist es somit sinnvoll, bedürftigen Ländern Expert*innen zur Seite zu stellen, die dann vor Ort ein optimales Strategiemanagement leisten. Die UNWTO existiert bereits für diesen Zweck und sollte in ihrer Arbeit bestärkt werden. Bei allen Regularien, die der Wirtschafts- und Sozialrat beschließen will, muss er aber bedenken, dass kein Land, welches vom Tourismus profitiert, Pläne umsetzen wird, die die Preise oder Standards der Tourist*innen in einer solchen Art verändern kann, dass die Attraktivität des Reiseziels in Zukunft sinkt. PUNKTE ZUR DISKUSSION Kann sich der Wirtschafts- und Sozialrat darauf einigen, die äußerst klimaschädliche An- und Abreise in irgendeiner Weise positiv zu beeinflussen? Ist Emissionsneutralität durch Klimakompensation ein Gütesiegel, welches gefördert werden sollte? Gibt es andere nachhaltige Projekte wie den CBT, die die internationale Staatengemeinschaft unterstützen oder sogar selbst entwickeln kann? Können die UNWTO und andere Organisationen in ihren Aktivitäten optimiert werden und gibt es andere Möglichkeiten, den nachhaltigen Tourismus weltweit besser zu vermarkten? Wozu soll der erwirtschaftete Gewinn verwendet werden und wie kann man sicherstellen, dass dies auch tatsächlich geschieht? Kann man Massentourismus und AllInclusive-Hotels mit dem nachhaltigen Tourismus vereinbaren? WICHTIGE DOKUMENTE Resolution der Generalversammlung vom 09. Februar 2016 (A/RES/70/193), in der das Jahr 2017 zum internationalen Jahr des nachhaltigen Tourismus für Entwicklung erklärt wurde (Englisch): Informationen der UNWTO zum Global Code of Ethics for Tourism (Englisch): unwtoresolutiona-res-406xiii1999.pdf Resolution der Generalversammlung vom (A/RES/69/233) zur Förderung des nachhaltigen Tourismus unter den Aspekten Ökoturismus, Armutsbekämpfung und Umweltschutz (Englisch): /A_RES_69_233-EN.pdf "World Charta for Sustainable Tourism +20" aus dem Jahr 2015 (Englisch): 31

32 MODEL UNITED NATIONS SCHLESWIG-HOLSTEIN 2018 Afrikanische Charta Tourismus (Englisch): zum nachhaltigen _sustainable_and_responsible_tourism_ charter_fv2.pdf) QUELLEN UND WEITERFÜHRENDE LINKS zu Tourismus in Bericht des Generalsekretärs vom 30. Juli 2015 zum Thema nachhaltiger Tourismus in Zentralamerika (A/70/215) (Englisch): symbol=a/70/215&lang=e 32 Positionspapier des Instituts für angewandte Ökologie zur Frage der Klimakompensation: All-Inclusive-Hotels und Nachhaltigkeit am Beispiel der Republik Zypern (Englisch): Webseite der UNWTO (Englisch): Spiegel Online-Artikel Entwicklungsländern: Stellungsnahme des Verkehrsclubs Deutschland zum Thema Flugverkehr: Tourism Watch zum Thema Community Based Tourism (Englisch): community-based-tourism-marktchancen-undrisiken Internetauftritt eines Projekts verschiedener NGOs zur thematischen Verknüpfung von Tourismus und den nachhaltigen Entwicklungszielen:

33 ANHANG IV. Anhang 1. Die Gremien und Themen von MUN-SH Generalversammlung 1. Stärkung der organisierten Zivilgesellschaft 2. Schutz des Rechtes auf Privatheit im digitalen Zeitalter 3. Förderung des Umweltprogramms der Vereinten Nationen Wirtschafts- und Sozialrat 1. Einfluss der Globalisierung auf die Verwirklichung der Menschenrechte 2. Ernährungssicherung als Maßnahme der Entwicklungsförderung 3. Nachhaltiger Tourismus Menschenrechtsrat 1. Schutz der Pressefreiheit 2. Die Menschenrechtslage in Myanmar 3. Beendigung der Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen Sicherheitsrat 1. Überprüfung der Stabilisierungsmission in Mali 2. Die Situation in Syrien 3. Stärkung der internationalen Zusammenarbeit bei der Terrorismusbekämpfung Ausschuss für Abrüstung und Internationale Sicherheit 1. Maßnahmen zur Verhinderung des Zugangs von terroristischen Gruppierungen zu Massenvernichtungswaffen 2. Abrüstungsmaßnahmen in Lateinamerika und der Karibik 3. Umgang mit autonomen Waffensystemen Kommission für die Rechtsstellung der Frau 1. Stärkung der ökonomischen Stellung der Frau in der modernen Arbeitswelt 2. Die Stellung der Frau in Iran 3. Wasserversorgung und Frauenrechte Hochrangiges Politisches Forum für Nachhaltige Entwicklung 1. Nachhaltige Nutzung und Erhaltung von Ozeanen, Meeren und Meeresressourcen 2. Schutz des Rechtes auf eine lebenswerte Umwelt in Städten und Siedlungen 3. Eindämmung der Wüstenausbreitung Internationaler Gerichtshof 1. Basaria v. Danubia (Immunität und vertragliche Verpflichtung: aut dedere aut iudicare?) 33

34 MODEL UNITED NATIONS SCHLESWIG-HOLSTEIN Die Nichtregierungsorganisationen von MUN-SH Menschenrechte AMNESTY INTERNATIONAL (AI) setzt sich weltweit für die Durchsetzung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte ein. Arbeitsschwerpunkte liegen hierbei auf der Aufdeckung von Menschenrechtsverletzungen und dem Betreiben von Lobbyarbeit unter anderem in den Vereinten Nationen. AI arbeitet viel über öffentlichkeitswirksame Kampagnen, zum Beispiel Brief- oder Unterschriftenaktionen, um das Bewusstsein für Menschenrechte in der Bevölkerung und bei den Regierungen zu stärken. HUMAN RIGHTS WATCH (HRW) setzt sich für den Schutz und die Verteidigung der Menschenrechte ein. Die NGO ist bekannt für sorgfältige Untersuchungen, objektive und wirksame Berichterstattung sowie gezielte Einflussnahme auf politische Entscheidungsträger, oft in Zusammenarbeit mit lokalen Menschenrechtsgruppen. HRW veröffentlicht jedes Jahr mehr als 100 Berichte zur Menschenrechtslage in rund 80 Ländern und sorgt so für eine umfassende Berichterstattung über verschiedenste Formen von Menschenrechtsverletzungen. REPORTER OHNE GRENZEN (ROG) setzt sich weltweit für die Verteidigung von Presse- und Meinungsfreiheit ein. Gegründet wurde die Organisation 1985 in Frankreich, seitdem informieren die über 150 Korrespondenten unter anderem mittels eines bekannten Rankings über das Maß der Einschränkung von Pressefreiheit in allen Staaten der Welt. Neben der Aufklärungsarbeit werden auch unmittelbar inhaftierte Journalisten durch Reporter ohne Grenzen unterstützt und auf deren Freilassung hingewirkt. UN WATCH ist eine an das American Jewish Committee angeschlossene NGO, die die Aktivitäten, Beschlüsse und Leistungen der Vereinten Nationen kritisch untersucht, insbesondere hinsichtlich der Durchsetzung der Menschenrechte. Die Organisation setzt sich für die Reform der UN, für die Gleichberechtigung der Mitgliedstaaten innerhalb der Organisation sowie für eine korrekte Umsetzung der UN-Charta ein. Die NGO kritisiert vehement die Schwächen der Vereinten Nationen, hält sie aber dennoch für ein unverzichtbares Werkzeug bei der Zusammenführung der Interessen unterschiedlicher Nationen und Kulturen. 34

35 ANHANG Women Empowerment SOROPTIMIST INTERNATIONAL (SI) befasst sich mit Fragen der rechtlichen, sozialen und beruflichen Stellung der Frau und setzt sich für eine Verbesserung der Lebensbedingungen für Frauen und Mädchen weltweit ein. SI ist eine Service-Organisation berufstätiger Frauen, die sich auf lokaler und globaler Ebene gleichermaßen engagiert. Besonders die Arbeit der Kommission für die Rechtsstellung der Frau wird von SI begleitet und über deren Arbeitsergebnisse berichtet. TERRE DES FEMMES ist ein 1981 in Hamburg gegründeter gemeinnütziger Verein, der sich für ein gleichberechtigtes und selbstbestimmtes Leben von Mädchen und Frauen weltweit einsetzt. Die Schwerpunktthemen der Organisation sind vor allem geschlechterspezifische Probleme wie Frauenhandel, Zwangsheirat oder die weibliche Genitalverstümmelung. UN WOMEN wurde 2010 durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen gegründet und ist ein eigenständiges Organ im UN-System. UN Women hat die Aufgabe, internationale Konferenzen wie die Sitzungen der Kommission für die Rechtsstellung der Frau zu unterstützen und Länder bei der Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen zu beraten. Zudem erfasst UN Women den aktuellen Fortschritt im Bereich Geschlechtergleichstellung und weist auf Implementierungslücken hin. Durch die Solidaritätskampagne HeforShe macht UN Women eine breite Öffentlichkeit auf diese Themen aufmerksam. Demokratie DEMOCRACY WITHOUT BORDERS (DWB) verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz zur Demokratieförderung, sowohl auf lokaler als auch auf globaler Ebene. Die Organisation ist die Nachfolgeorganisation des Komitees für eine demokratische UNO, das 2003 gegründet wurde und seine Arbeit nun unter einem neuen Namen fortsetzt. Democracy without Borders setzt sich für eine parlamentarische Versammlung bei der UNO ein und unterstützt maßgeblich die internationale UNPA-Kampagne für ein Parlament bei den Vereinten Nationen. Das erklärte Ziel der Organisation ist die Förderung von Bürger*innenpartizipation in der internationalen Politik. 35

36 MODEL UNITED NATIONS SCHLESWIG-HOLSTEIN 2018 FREEDOM HOUSE (FH) ist eine in Washington (D.C.) ansässige und hauptsächlich von der Regierung der Vereinigten Staaten finanzierte Organisation zur weltweiten Förderung liberaler Demokratien. Seit 1973 veröffentlicht Freedom House jährliche Berichte zur Lage der politischen Rechte, der bürgerlichen Freiheiten sowie zur Pressefreiheit in den Staaten der Welt. Die Organisation unterstützt außerdem Menschenrechtsinitiativen in Ländern, in denen Freiheit und Menschenrechte gefährdet sind, und fördert sie durch Ausbildung, Beratung und Austausch. Entwicklungszusammenarbeit ISLAMIC RELIEF WORLDWIDE (IRW) ist eine muslimische, international humanitär tätige Wohltätigkeitsorganisation, welche 1984 in Großbritannien gegründet wurde. Das Islamic-Relief-Netzwerk ist in über 40 Ländern der Welt aktiv. Die Organisation unterstützt mit Nothilfe- und Entwicklungsprojekten bedürftige Menschen in Afrika, Asien, Nahost und Osteuropa, unabhängig von ihrer Hautfarbe, ihrem Geschlecht und ihrer politischen Einstellung. OXFAM INTERNATIONAL ist ein internationaler Verbund von verschiedenen Hilfs- und Entwicklungsorganisationen. Der Hauptsitz der 1942 gegründeten Organisation liegt in Oxford, im Vereinigten Königreich. Ihr Arbeitsschwerpunkt liegt bei der Entwicklungs- und Katastrophenhilfe. Sie setzt sich dafür ein, dass Menschen in armen Ländern sich selber nachhaltige und sichere Existenzgrundlagen schaffen können. Mit der Gründung des KINDERHILFSWERKS DER VEREINTEN NATIONEN (UNICEF) wurde 1946 vor allem das Ziel verfolgt, Kindern in Europa nach dem zweiten Weltkrieg zu helfen. Heute zählt das Kinderhilfswerk vor allem humanitäre Hilfe und Unterstützung in den Bereichen Gesundheit, Ernährung, Hygiene und Bildung in Entwicklungsländern zu seinen Hauptaufgaben. Durch Lobbyarbeit konnte UNICEF des Weiteren entscheidende Impulse beim Schutz von Flüchtlingen und gegen den Einsatz von Kindersoldaten setzen. 36

37 ANHANG Die WELTHUNGERHILFE (WHH) ist eine deutsche Hilfsorganisation, die in den Bereichen Entwicklungszusammenarbeit und Nothilfe aktiv ist. So leistet die WHH einerseits kurzfristige Katastrophenhilfe bei Hungerkatastrophen und führt andererseits langfristige Entwicklungsprojekte in den Bereichen ländliche Entwicklung und Ernährungssicherung durch. Gemeinsam mit dem Kinderhilfswerk terre de hommes veröffentlicht die Welthungerhilfe zudem jährlich einen Bericht zur Wirklichkeit der Entwicklungspolitik, der sich als eine kritische Analyse dieser versteht. Gesundheit ÄRZTE OHNE GRENZEN bildet mit seinem köpfigen Team und seiner Aktivität in 60 Ländern die weltweit größte Organisation für medizinische Nothilfe. In den 1970er Jahren spaltete sich die Organisation wegen unterschiedlicher Positionen hinsichtlich der Frage, ob sich die operierenden Ärztinnen und Ärzte als Zeug*innen von Menschenrechtsverletzungen politisch gegen diese aussprechen sollten. Auf Grund der isolationistischen Migrations- und Asylpolitik der EU nimmt die Organisation aus Protest seit Juni 2016 keine Gelder der EU und ihrer Mitgliedstaaten an. Das INTERNATIONALE KOMITEE VOM ROTEN KREUZ (IKRK) leistet Hilfe beim Schutz für Betroffene bewaffneter Konflikte und Kämpfe. Basierend auf den Genfer Konventionen von 1949 wurden in vielen Ländern eine Rotkreuz -und Rothalbmond-Gesellschaft gegründet. In Deutschland ist dies das Deutsche Rote Kreuz (DRK). Die sieben Grundsätze der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung bilden auch beim DRK die Leitlinie allen Handelns: Menschlichkeit, Unparteilichkeit, Neutralität, Unabhängigkeit, Freiwilligkeit, Einheit und Universalität. Umwelt FRIENDS OF THE EARTH (FOE) bildet einen internationalen Zusammenschluss von Umweltschutzorganisationen, welcher sich neben dem traditionellen Umweltschutz insbesondere für Nachhaltigkeit in der Wirtschaft und Wirtschaftsförderung einsetzt. Pro Land kann sich nur eine NGO in dem Friends of the Earth Zusammenschluss befinden. Die grundlegenden Strukturen legen halbjährige Versammlungen der Friends of the Earth fest. Friends of the Earth fordert von seinen Mitglieds-NGOs Unabhängigkeit von politischen Parteien und wirtschaftlichen Interessen. 37

38 MODEL UNITED NATIONS SCHLESWIG-HOLSTEIN 2018 GREENPEACE setzt sich u. a. in den Gebieten Kernwaffentests, Walfang, Globale Erwärmung, Überfischung, Atomenergie, Abholzung von Urwäldern und Gentechnik für Umweltschutz ein. Weltweite Popularität erlangte Greenpeace vor allem durch starbesetzte Benefizkonzerte sowie technische Innovationen wie das erste vollwertige chlorfrei gebleichte Papier oder den weltweit ersten FCKW-freien Kühlschrank. Zudem konnte das Ende des kommerziellen Walfangs, die Einrichtung eines Schutzgebietes in der Antarktis sowie der vorzeitige Stopp vieler Atomtestreihen durch öffentlichkeitswirksamen Protest durchgesetzt werden. Mit einem Budget von über 600 Millionen Euro und mithilfe über fünf Millionen Freiwilliger setzt sich der WORLD WIDE FUND FOR NATURE (WWF) seit 1961 für den Erhalt der biologischen Vielfalt der Erde, die ökonomische Verwendung natürlicher Ressourcen und die Einschränkung von Umweltverschmutzung ein. Seine größten Erfolge feierte die NGO mit der Stabilisierung der Bestände einiger bedeutender Tierarten wie zum Beispiel den Afrikanischen Elefanten, Nashörnern und Bengaltigern. Mit der Einrichtung der Kavango-Zambezi Transfrontier Conservation Area trug WWF zum Bau des größten Naturschutzgebietes Afrikas maßgeblich bei. Wirtschaft und Finanzen Die ORGANISATION FÜR WIRTSCHAFTLICHE ZUSAMMENARBEIT UND ENTWICKLUNG (OECD) ist eine internationale Organisation mit 35 Mitgliedstaaten, welche sich Demokratie und Marktwirtschaft verpflichtet fühlen. Ihre Vorgängerorganisation war die 1948 gegründete Organisation für europäische wirtschaftliche Zusammenarbeit. Die meisten OECD-Länder gelten als entwickelte Länder und gehören zu den Staaten mit einem hohen Pro-Kopf-Einkommen. TRANSPARENCY INTERNATIONAL (TI) ist eine internationale gemeinnützige Nichtregierungsorganisation, welche 1993 gegründet wurde. Ihren Zweck sieht sie primär in der Korruptionsbekämpfung und Kriminalprävention von Straftaten, die mit Korruption in Zusammenhang stehen. Außerdem beschäftigt sich die NGO auch mit den Themen Armut und Entwicklung. 38

39 ANHANG Das WORLD ECONOMIC FORUM (WEF) ist eine im Schweizer Kanton Genf ansässige Stiftung. In erster Linie ist sie vor allem für ihr alljährlich in Davos stattfindende Jahrestreffen bekannt. Bei diesem kommen international führende Wirtschaftsexperten, Politiker, Unternehmen, Intellektuelle und Journalisten zusammen, um über globale Fragen zu diskutieren. Neben der Wirtschaftspolitik beschäftigt sich das Forum auch mit der Gesundheits- und Umweltpolitik. Die WORLD TRADE ORGANIZATION (WTO) wurde als internationale Organisation 1995 durch das Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen (GATT) gegründet. Mittlerweile gehören der WTO 164 Mitgliedsstaaten an, darunter alle ständigen Mitglieder des UN-Sicherheitsrates. Die WTO beschäftigt sich mit der Regelung von Handels- und Wirtschaftsbeziehungen und setzt sich vor allem für einen internationalen Freihandel und weitestgehender Privatisierung der Wirtschaft ein. Internationale Sicherheit Die INTERNATIONAL CRISIS GROUP (ICG) ist eine 1995 gegründete internationale Denkfabrik und Nichtregierungsorganisation, welche Analysen und Lösungsvorschläge zu internationalen Konflikten liefert. Sie wird wesentlich von westlichen Regierungen, Stiftungen und Konzernen finanziert. Die ICG gilt allgemein als einer der maßgeblichen Ansprechpartner der Europäischen Union, Weltbank und Vereinten Nationen, da sie Analysen und Politikberatung zu über 50 aktuellen oder drohenden Konfliktsituationen weltweit anbietet. Jede der vorgestellten Nichtregierungsorganisationen (NGOs) wird bei MUN-SH 2018 von zwei Vertreter*innen repräsentiert. Diese können sich frei auf der Konferenz bewegen und dementsprechend je nach thematischem Schwerpunkt an für sie interessanten und relevanten Debatten teilnehmen. Auch die Vertreter*innen von NGOs bereiten sich auf diese Debatte vor und entwerfen Arbeitspapiere. Das heißt, dass Delegierte von Staaten NGOs zu ihren Bündnispartner*innen machen können: Ihre Vertreter*innen dürfen Arbeitspapiere zwar nicht selbst einreichen, aber einzelne Staaten können sich das Know-how der NGOs zunutze machen und deren Arbeitspapier einreichen. Die Vertreter*innen von NGOs sind berechtigt, Arbeitspapiere vorzustellen und so aktiv in den Entstehungsprozess einer Resolution eingebunden. Auch können sie von Gremien als Gastredner*innen eingeladen werden, um das Gremium an ihrer Expertise teilhaben zu lassen. Insofern sind NGOs ein wichtiges Korrektiv für die Arbeit der verschiedenen Gremien von MUN-SH

40 MODEL UNITED NATIONS SCHLESWIG-HOLSTEIN Länderpapier WICHTIG: Unter finden Sie viele Informationen und Erläuterungen dazu, wie Sie dieses Länderpapier am besten ausfüllen. Eine tolle Quelle ist das CIA World Factbook ( factbook/). 40

41 ANHANG 4. Die Geschäftsordnung von MUN-SH Die Geschäftsordnung regelt das Verfahren der Sitzungen. Aus Gründen der Lesbarkeit haben wir uns beim Gendern für das generische Femininum entschieden. Es meint hier, sofern es natürliche Personen bezeichnet, jederzeit Angehörige aller Geschlechter. I. GRUNDLEGENDES 1 Allgemeines (1) Diese Geschäftsordnung ist verbindlich für alle Organe und sonstigen Beteiligten der Konferenz. (2) Organe der Konferenz sind die Gremien, das Sekretariat und die Generalsekretärin. (3) Sollte eine Beteiligte der Konferenz, die von dieser Geschäftsordnung vorgesehenen Handlungen nicht durchführen können, so trifft der Vorsitz in Absprache mit dem Sekretariat Sonderregelungen, um eine Teilnahme an den Sitzungen zu ermöglichen. (4) Deutsch ist die offizielle Amtsund Arbeitssprache der gesamten Konferenz. 2 Die Generalsekretärin (1) Die Generalsekretärin ist auf der Konferenz in allen Fragen die oberste Instanz. (2) Betritt die Generalsekretärin den Saal, erheben sich alle Anwesenden unverzüglich. (3) Die Generalsekretärin kann sich in den Gremien jederzeit zu jedem Thema, zum Verlauf der Tagung und zu aktuellen Ereignissen äußern. (4) Die Generalsekretärin bestimmt ein Mitglied des Sekretariats zu ihrer Vertretung. 3 Der Vorsitz (1) Der Vorsitz leitet die Sitzung des jeweiligen Gremiums. Er erteilt das Rederecht und setzt die Geschäftsordnung durch. (2) Im Zweifelsfall entscheidet der Vorsitz über die Auslegung der Geschäftsordnung. (3) Der Vorsitz kann sich jederzeit zum Verfahren äußern sowie über die Geschäftsordnung, Grundlagen des Völkerrechts, Arbeitsweisen der Vereinten Nationen und aktuelle Ereignisse informieren. 4 Das Sekretariat (1) Das Sekretariat ist die zentrale Verwaltungsinstanz der Konferenz. Es ist für formelle Korrekturen zuständig. (2) Das Sekretariat kann Expertinnen als Gastrednerinnen in Gremien entsenden. (3) Der Wissenschaftliche Dienst des Sekretariates dient den Organen der Konferenz als Informationsquelle in inhaltlichen Fragen. (4) Beteiligte können schriftliche Anfragen an den Wissenschaftlichen Dienst stellen. Diese müssen vom Vorsitz gegengezeichnet werden. Der Vorsitz kann die Weiterleitung an den Wissenschaftlichen Dienst ablehnen. 5 Diplomatisches Verhalten (1) Alle Beteiligten der Konferenz haben sich der Würde ihres Amtes entsprechend zu verhalten. (2) Sie richten ihre Stimme immer an den Vorsitz. Sie sprechen andere Beteiligte der Konferenz nicht direkt an. (3) Sie erscheinen pünktlich zu Beginn der formellen Sitzungen und am Ende der informellen Sitzungen. Verspätungen sind schriftlich beim Vorsitz zu entschuldigen und sinnvoll zu begründen. (4) Stören Beteiligte der Konferenz durch ihr Verhalten den Verlauf der Sitzung, so kann der Vorsitz eine Rüge aussprechen und sie für eine begrenzte Zeit des Saales verweisen. Eine Rüge ist nicht nach 15 Nr. 2 anfechtbar. (5) Der Gebrauch von elektronischen Geräten ist während der formellen Sitzung nicht gestattet. Der Vorsitz entscheidet über Ausnahmen. II. ARBEIT IN DEN GREMIEN 6 Anwesenheit (1) Zu Beginn jedes Sitzungsblocks stellt der Vorsitz die Anwesenheit fest. (2) Delegierte und NGO-Vertreterinnen, die während der Sitzung zum Gremium dazustoßen oder es auf Dauer verlassen, teilen dies dem Vorsitz schriftlich mit. Bei Bedarf kann der Vorsitz die Anwesenheit erneut feststellen. 7 Ablauf der Debatte zu einem Tagesordnungspunkt (1) Der Vorsitz eröffnet den Tagesordnungspunkt mit der Allgemeinen Debatte. (2) Während der Allgemeinen Debatte können die Delegierten Arbeitspapiere einreichen, welche bis zum Ende der Allgemeinen Debatte von anderen Delegierten unterstützt werden können. Eingereichte Arbeitspapiere werden zur formellen Korrektur an das Sekretariat gesendet und können anschließend nur noch mittels Änderungsanträgen ( 16) geändert werden. (3) Die drei Arbeitspapiere mit den meisten Unterstützerstaaten, welche bis zum Ende der Allgemeinen Debatte vorliegen, werden vom Vorsitz als Resolutionsentwürfe zur Debatte zugelassen. Bei Stimmen- 41

42 MODEL UNITED NATIONS SCHLESWIG-HOLSTEIN 2018 gleichheit gibt der Vorsitz dem Gremium durch eine informelle Sitzung erneut Zeit, um selbst eine Entscheidung herbeizuführen. (4) Danach werden die drei Resolutionsentwürfe vom jeweiligen Einbringerstaat verlesen und erläutert. Er kann diese Rechte übertragen. (5) Es folgt die Debatte über alle vorgestellten Resolutionsentwürfe. (6) Anschließend gibt der Vorsitz den Delegierten die Möglichkeit, ihre Entscheidung zur Unterstützung zu ändern. 8 Ablauf der Debatte zu den Resolutionsentwürfen (1) Es wird zunächst der Resolutionsentwurf mit den meisten Unterstützerstaaten behandelt. (2) Dieser wird als Ganzes debattiert. Danach werden die operativen Absätze des Entwurfes einzeln debattiert, wobei jeweils im Anschluss an diese Debatte über jeden operativen Absatz die dazugehörigen Änderungsanträge gemäß 16 behandelt werden. (3) Danach werden einzeln die Änderungsanträge, welche die Aufnahme neuer operativer Absätze vorsehen, behandelt. Zu neu hinzugefügten operativen Absätzen dürfen Änderungsanträge eingereicht werden. Sie werden, nachdem der neue operative Absatz hinzugefügt worden ist, sogleich behandelt. (4) Anschließend werden Änderungsanträge, die die Reihenfolge ändern, behandelt. (5) Danach wird über den fertigen Resolutionsentwurf debattiert. (6) Es folgt die Abstimmung über die einzelnen operativen Absätze. Die abschließende Abstimmung über den Resolutionsentwurf als Ganzes wird mündlich durchgeführt. Abweichend von 18 Abs. 2 und 18 Abs.3 ist eine absolute 42 Mehrheit der anwesenden Delegierten erforderlich. (7) Erhält dieser Resolutionsentwurf nicht die zur Annahme notwendige Mehrheit im Gremium, beginnt die Debatte zum nächsten Resolutionsentwurf mit den meisten Unterstützerstaaten. Liegen keine weiteren Resolutionsentwürfe vor, ist der Tagesordnungspunkt vertagt. (8) Ein Resolutionsentwurf, der in einem untergeordneten Gremium eine Mehrheit erhält, ist ein verabschiedeter Resolutionsentwurf. Ein Resolutionsentwurf, der in einem übergeordneten Gremium eine Mehrheit erhält, ist eine von diesem Gremium verabschiedete Resolution. 9 Behandlung von verabschiedeten Resolutionsentwürfen (1) Nach der Verabschiedung eines Resolutionsentwurfes in einem untergeordneten Gremium wird dieser mit einer Pro- und einer Contra-Rednerin an das übergeordnete Gremium entsandt. Bei Zweifeln über die Auswahl entscheidet der Vorsitz. Der Tagesordnungspunkt wird dann vertagt. (2) Die aktuelle Debatte im übergeordneten Gremium wird zur Behandlung des verabschiedeten Resolutionsentwurfs unterbrochen. Der Resolutionsentwurf wird verlesen und die Pro- und Contra-Rednerinnen werden gehört. Die Pro- und Contra-Rednerinnen müssen gehört werden, bevor über den Resolutionsentwurf oder einen Antrag auf Zurückschicken abgestimmt werden kann. (3) Danach können die Delegierten des übergeordneten Gremiums Fragen an eine oder beide Gastrednerinnen stellen. Der Vorsitz kann eine Redeliste führen. Während der Frage- und Antwort-Runde können persönliche Anträge oder Anträge an die Geschäftsordnung gestellt werden, soweit diese nicht die Vertagung des Tagesordnungspunktes, die Rückkehr zur Allgemeinen Debatte oder die Anhörung einer Gastrednerin vorsehen. (4) Sollten Anträge auf Zurückschicken des Resolutionsentwurfes gem. 15 Nr. 5 angenommen werden, so werden die zu ändernden Punkte vom Vorsitz protokolliert und dem untergeordneten Gremium mitgeteilt. (5) Wenn keine Fragen mehr vorliegen, wird über die Resolution als Ganzes mündlich abgestimmt. Die Abstimmung entfällt, wenn ein Antrag auf Zurückschicken des Resolutionsentwurfs angenommen wurde. (6) Wird ein verabschiedeter Resolutionsentwurf vom übergeordneten Gremium zurückgeschickt oder abgelehnt, so wird dieser als nächster Tagesordnungspunkt in die Tagesordnung des untergeordneten Gremiums eingereiht. Bei einer Ablehnung des Resolutionsentwurfs gilt 8 Abs. 7 entsprechend. Bei der Behandlung eines zurückgeschickten Resolutionsentwurfes beschränkt der Vorsitz die Debatte auf die zu ändernden Punkte gemäß Abs Informelle Sitzungen (1) In informellen Sitzungen arbeiten die Delegierten an Arbeitspapieren oder Änderungsanträgen und treffen informelle Absprachen. Informelle Sitzungen sind zeitlich begrenzt. (2) Sie können außerhalb von Abstimmungsphasen von Delegierten gemäß 15 Nr. 3 beantragt oder vom Vorsitz festgelegt werden. III. WORTMELDUNGEN 1 1 Allgemeines (1) Anwesende Delegierte können sich durch Redebeiträge zum

43 ANHANG gegenwärtigen Thema oder durch Fragen und Kurzbemerkungen zu Reden anderer Delegierter zu Wort melden. (2) Den Delegierten wird das Wort ausschließlich vom Vorsitz erteilt. Sie erheben sich während ihrer Wortmeldungen. (3) Die Redezeit für Wortmeldungen ist begrenzt. Sie wird durch den Vorsitz festgelegt und kann durch einen Antrag gem. 15 Nr. 11 geändert werden. (2) (3) (4) 1 2 Redebeiträge, Fragen und Kurzbemerkungen (1) Delegierte signalisieren durch Heben ihres Länderschildes, dass sie einen Redebeitrag halten möchten und werden vom Vorsitz auf die Redeliste gesetzt. Redebeiträge sind nur zum gegenwärtigen Thema zulässig. (2) Der Vorsitz kann die Anzahl der Redebeiträge einer Debatte begrenzen. Er kann die Redeliste jederzeit schließen oder öffnen. (3) Nach ihren Redebeiträgen können die Rednerinnen Fragen und Kurzbemerkungen zur Rede zulassen. Deren Anzahl können sowohl die Rednerinnen als auch der Vorsitz jederzeit beschränken. (4) Delegierte melden sich für Fragen und Kurzbemerkungen mit Länderschild und Handzeichen. Der Vorsitz kann hierzu eine separate Liste führen. (5) Die Rednerinnen können auf die Frage bzw. Kurzbemerkung eingehen. IV. ANTRÄGE 1 3 Allgemeines (1) Anträge richten sich immer an den Vorsitz. Wenn durch diese Geschäftsordnung nicht anders geregelt, entscheidet das Gremium selbst durch die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Obliegt die Entscheidung dem Vorsitz, so kann er (5) (6) (7) diese auch dem Gremium überlassen. Delegierte erheben sich mit ihrem Länderschild, um einen Antrag zu stellen. Bei einem persönlichen Antrag geben sie zusätzlich ein Handzeichen. Die Antragstellenden werden vom Vorsitz aufgerufen. Nach Aufruf durch den Vorsitz benennen die Delegierten den Antrag, den sie stellen möchten. Der Vorsitz kann um eine kurze Erläuterung bitten. Die Antragstellenden dürfen sich dabei nur zum Verfahren, nicht aber zum Inhalt der Debatte äußern. Zu Anträgen findet keine Debatte statt. Falls im Folgenden die Möglichkeit zu einer Gegenrede festgelegt ist, haben die Antragstellenden das Recht, den Antrag in einer Rede zu begründen. Möchten mehrere Delegierte die Gegenrede halten, so entscheidet der Vorsitz. Fragen und Kurzbemerkungen sind nicht möglich. Anträge werden in der Reihenfolge behandelt, in der sie in der Geschäftsordnung genannt sind. Persönliche Anträge werden immer vor Anträgen an die Geschäftsordnung behandelt. Der Vorsitz kann Anträge, die das Sitzungsgeschehen behindern, abweisen. Als behindernd gelten insbesondere Anträge, die den ausdrücklichen Willen des Gremiums missachten. 1 4 Persönliche Anträge (1) Alle Beteiligten der Konferenz können folgende persönliche Anträge stellen: 1. Recht auf Information, um dem Vorsitz eine Frage zum Verfahren oder zur Geschäftsordnung zu stellen sowie um Bitten zu äußern. 2. Recht auf Wiederherstellung der Ordnung, um einen Verfahrensfehler oder einen Verstoß gegen die Geschäftsordnung zur Spra- che zu bringen. Recht auf Klärung eines Missverständnisses, wenn eine Frage oder Kurzbemerkung der Antragstellenden missverstanden oder nicht beantwortet wurde. Die Antragstellende kann ihre Frage neu formulieren. Die Rednerin darf erneut antworten. (2) Der Vorsitz entscheidet unanfechtbar über persönliche Anträge Anträge an die Geschäftsordnung Alle anwesenden Delegierten können folgende Anträge an die Geschäftsordnung stellen: 1. Antrag auf mündliche Abstimmung, wenn das Ergebnis einer Abstimmung knapp oder unklar war. Der Vorsitz entscheidet unanfechtbar über diesen Antrag. 2. Antrag auf Revision einer Entscheidung des Vorsitzes, soweit diese Geschäftsordnung nichts anderes vorsieht. Dafür ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. Vor der Abstimmung über diesen Antrag soll der Vorsitz seine Entscheidung begründen. 3. Antrag auf informelle Sitzung. Auch der Vorsitz kann über diesen Antrag entscheiden. 4. Antrag auf Aufnahme eines neuen Tagesordnungspunkts. Dieser Antrag darf ausschließlich im Sicherheitsrat gestellt werden. Es besteht die Möglichkeit zur Gegenrede. Zur Annahme dieses Antrags ist eine ZweiDrittel-Mehrheit inklusive der Stimmen aller ständigen Mitglieder des Sicherheitsrats notwendig. (Näheres regelt 23 Abs. 2) 5. Antrag auf Zurückschicken eines Resolutionsentwurfes, um einen verabschiedeten Resolutionsentwurf, der im übergeordneten Gremium debattiert wird, zur Überarbeitung in das unter- 43

44 MODEL UNITED NATIONS SCHLESWIG-HOLSTEIN geordnete Gremium zurückzusenden. Die Antragsstellende nennt die zu ändernden Punkte. Es besteht die Möglichkeit zur Gegenrede. Antrag auf Vertagung eines Tagesordnungspunktes. Die Antragstellende muss den Tagesordnungspunkt nennen, mit dem sie fortfahren möchte. Bei Annahme dieses Antrages wird mit der Debatte über den genannten Tagesordnungspunkt fortgefahren. Es besteht die Möglichkeit zur Gegenrede. Antrag auf Rückkehr zur Allgemeinen Debatte. Wenn der Antrag angenommen wird, verfallen sämtliche Resolutionsentwürfe und Änderungsanträge und die Delegierten können erneut Arbeitspapiere einbringen. Es besteht die Möglichkeit zur Gegenrede. Zur Annahme des Antrags ist eine Zwei-DrittelMehrheit notwendig. Antrag auf Ende der aktuellen Debatte. Es besteht die Möglichkeit zur Gegenrede. Zur Annahme dieses Antrags ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit notwendig. Antrag auf vorgezogene Abstimmung über den Resolutionsentwurf als Ganzes. Es besteht die Möglichkeit zur Gegenrede. Zur Annahme dieses Antrags ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit notwendig. Antrag auf Abschluss oder Wiedereröffnung der Redeliste. Der Antrag kann sich auf die Listen für Redebeiträge oder die Liste für Fragen und Kurzbemerkungen beziehen. Der Vorsitz kann über diesen Antrag entscheiden. Antrag auf Änderung der Redezeit. Der Vorsitz kann über diesen Antrag entscheiden. Antrag auf Anhörung einer Gastrede zum aktuellen Tagesordnungspunkt. Es besteht die Möglichkeit zur Gegenrede Änderungsanträge (1) Anwesende Delegierte können Änderungsanträge stellen. Diese sind entgegen 13 Abs. 2 schriftlich beim Vorsitz einzureichen. Die Delegierten benötigen für einen Änderungsantrag die Unterstützung von zehn Prozent der anwesenden Delegierten. (2) Änderungsanträge können den Wortlaut eines operativen Absatzes ändern, einen operativen Absatz streichen oder hinzufügen oder die Reihenfolge der operativen Absätze ändern. Die Änderung darf dem Kerninhalt des Resolutionsentwurfes, ausgedrückt durch die Präambel, nicht widersprechen. (3) Liegen mehrere Änderungsanträge vor, die den gleichen Absatz betreffen, muss zunächst der am weitesten reichende Antrag behandelt werden. Änderungsanträge können eingereicht werden, solange die Debatte zum folgenden operativen Absatz noch nicht eröffnet wurde. (4) Zieht eine Delegierte ihren Änderungsantrag zurück, so besteht die Möglichkeit, dass ein anderes Mitglied des Gremiums den Antrag aufrechterhält. (5) Sobald ein Änderungsantrag behandelt wird, gibt der Vorsitz dem Einbringerstaat die Möglichkeit, seinen Antrag in einem Redebeitrag vorzustellen und zu erläutern. Der Einbringerstaat kann dieses Recht an andere Delegierte oder an NGOs abgeben. Fragen und Kurzbemerkungen sind entgegen 13 Abs. 5 zulässig. (6) Nach der Erläuterung des Änderungsantrags stellt der Vorsitz fest, ob über die Änderung Konsens im Gremium besteht. Wenn Delegierte Einspruch erheben, kommt es zur Debatte über den Änderungsantrag. Andernfalls ist der Antrag ohne Debatte angenommen. (7) Nach der Debatte kommt es zur formellen Abstimmung über den Änderungsantrag. V. ABSTIMMUNG 1 7 Abstimmungsverfahren (1) Unmittelbar vor einer Abstimmung gibt der Vorsitz den zur Entscheidung stehenden Antrag oder den Resolutionsentwurf bekannt. (2) Zu Beginn der Abstimmungsphase stellt der Vorsitz fest, ob Konsens im Gremium besteht. Delegierte erheben sich und rufen Einspruch!, sofern sie Einspruch einlegen wollen. In diesem Fall kommt es zur formellen Abstimmung. Wenn kein Einspruch erhoben wird, ist der Antrag angenommen. (3) Die formelle Abstimmung erfolgt im Normalfall durch Heben des Länderschildes. (4) Der Vorsitz kann eine mündliche Abstimmung anordnen. Die mündliche Abstimmung kann auch gemäß 15 Abs. 1 durch Delegierte beantragt werden. Bei mündlichen Abstimmungen wird jedes Mitglied in alphabetischer Reihenfolge aufgerufen und antwortet mit dafür, dagegen oder Enthaltung. (5) Der Abstimmungsverlauf kann nur durch persönliche Anträge von äußerster Dringlichkeit unterbrochen werden. 1 8 Stimmrecht (1) Jeder anwesende Mitgliedstaat hat eine Stimme. Delegierte können nur dann an der Abstimmung teilnehmen, wenn sie sich zu Beginn der Abstimmungsphase im Raum befinden. Die Vertretung einer Delegation bei der Stimmabgabe ist nicht zulässig. (2) Für einen Beschluss ist die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen notwendig, soweit diese Geschäftsordnung nichts anderes bestimmt. Enthaltungen

45 ANHANG gelten als nicht abgegebene Stimmen. (3) Enthält sich die Hälfte oder mehr als die Hälfte der anwesenden Delegierten, ist die Abstimmung ungültig und wird wiederholt. Enthält sich auch beim zweiten Mal die Hälfte oder mehr als die Hälfte der anwesenden Delegierten, so wird die dritte Abstimmung nicht mehr durch Enthaltungen ungültig. (4) Bei Abstimmungen über Verfahrensfragen sind keine Enthaltungen zulässig. (5) Für den Sicherheitsrat gelten besondere Regeln gemäß 23. VI. BEOBACHTERSTATUS 1 9 Rechte und Pflichten (1) Staaten mit Beobachterstatus nehmen an den formellen und informellen Sitzungen mit vollem Rederecht teil. (2) Sie dürfen alle Anträge gemäß 14 und 15 stellen und an Abstimmungen gemäß 15 teilnehmen. (3) Bei inhaltlichen Abstimmungen haben Delegierte mit Beobachterstatus kein Stimmrecht. (4) Delegierte mit Beobachterstatus dürfen Arbeitspapiere und Änderungsanträge weder einreichen noch zählen sie als Unterstützer. Im Rahmen von 7 Abs. 4 bzw. 16 Abs. 5 dürfen sie diese aber vorstellen. VII. NICHTREGIERUNGSORGANISATIONEN 20 Allgemeines (1) Eine Nichtregierungsorganisation (Non-Governmental Organization, kurz NGO) ist jede internationale Organisation, die nicht durch ein zwischenstaatliches Abkommen zustandekommt und weder von staatlichen Institutionen abhängig noch profitorientiert ist. (2) Vertreterinnen einer NGO haben grundsätzlich freien Zugang zu jedem Gremium. Sie melden sich bei dem Vorsitz des jeweiligen Gremiums an bzw. ab. 21 Rechte und Pflichten (1) NGOs haben kein Stimmrecht. (2) Vertreterinnen einer NGO nehmen an den formellen und informellen Sitzungen teil. Sie können Redebeiträge halten sowie Fragen und Kurzbemerkungen einbringen. (3) Vertreterinnen einer NGO können persönliche Anträge gemäß 14 stellen. (4) Vertreterinnen einer NGO können folgende Anträge an die Geschäftsordnung stellen: 1. Antrag auf mündliche Abstimmung gemäß 15 Nr Antrag auf informelle Sitzung gemäß 15 Nr. 3 (5) Vertreterinnen einer NGO können nicht selbstständig Arbeitspapiere oder Änderungsanträge einbringen. Es steht ihnen jedoch frei, daran mitzuwirken. 22 Expertinnen Für Expertinnen und Personal der Vereinten Nationen gelten 20 und 21 entsprechend. VIII. SONDERREGELN FÜR DIE EINZELNEN GREMIEN 23 Sicherheitsrat (1) Themen des Sicherheitsrats werden exklusiv von diesem behandelt, bis er mit ihnen abgeschlossen hat. Im Zweifelsfall liegt die Entscheidung bei der Generalsekretärin. (2) Der Sicherheitsrat kann Themen mit zwei Dritteln der Stimmen einschließlich der Stimmen aller ständigen Mitglieder auf die Tagesordnung setzen ( 15 Abs. 4). Es besteht die Möglichkeit zur Gegenrede. Der neue Tagesordnungspunkt wird unmittelbar nach Annahme des Antrages behandelt. Der aktuelle Tagesordnungspunkt wird ver- (3) (4) (5 (6) tagt. Das Thema ist schriftlich beim Vorsitz einzureichen. Die Generalsekretärin ist unmittelbar nach Annahme des Antrages durch den Vorsitz zu informieren. Der Sicherheitsrat ist beschlussfähig, wenn neun Mitglieder anwesend sind. Abstimmungen zu Verfahrensfragen benötigen die Zustimmung von mindestens neun Mitgliedern. Alle anderen Entscheidungen benötigen die Zustimmung von mindestens neun Mitgliedern, einschließlich der Stimmen aller ständigen Mitglieder des Sicherheitsrates. Die Mitglieder des Sicherheitsrates können Stellungnahmen beschließen, die sich mit aktuellen Ereignissen beschäftigen. Dafür muss im Gremium Konsens bestehen. Wichtige Änderungen auf einen Blick Liebe Delegierte, wir entwickeln unsere Geschäftsordnung jedes Jahr weiter. Falls Sie bereits an einer DMUN-Konferenz teilgenommen haben, sehen Sie hier auf einen Blick, was dieses Jahr anders ist. In 1 Abs. 3 ist neuerdings geregelt, dass Sie mit dem Vorsitz eine Sonderregelung für sich absprechen können, sollten Sie Handlungen nicht durchführen können, die von dieser Geschäftsordnung vorgesehen sind. 5 Abs. 5 ist ergänzt worden. Elektronische Geräte sind während der formellen Sitzung weiterhin nicht gestattet. Der Vorsitz kann aber über Ausnahmen entscheiden. 45

46 MODEL UNITED NATIONS SCHLESWIG-HOLSTEIN Praktische Erläuterungen zur Geschäftsordnung Die Geschäftsordnung regelt den Ablauf der Sitzungen und damit auch der formellen Debatte. Während dieser haben Sie verschiedene Möglichkeiten, Einfluss auf das Geschehen zu nehmen: Die erste Möglichkeit ist, durch einen Redebeitrag oder eine Frage oder Kurzbemerkung inhaltlich etwas zur Debatte beizusteuern. Darüber hinaus können Sie zwei Arten von Anträgen stellen: Geschäftsordnungsanträge sowie persönliche Anträge. Persönlicher Antrag Antrag an die Geschäftsordnung Frage oder Kurzbemerkung Redebeitrag Wie Sie von diesen insgesamt vier Varianten der Partizipation Gebrauch machen können, ist hier noch einmal bildlich für Sie zusammengefasst. 46 Im Verlauf einer Sitzung gibt es verschiedene Debatten, in denen die Delegierten formale Redebeiträge halten. Die Dauer dieser Reden liegt in der Regel bei 90 Sekunden, kann jedoch über einen Geschäftsordnungsantrag geändert werden. Um einen Redebeitrag zu halten, heben Sie einfach Ihr Länderschild der Vorsitz wird Sie auf die Redeliste aufnehmen. Delegierte können auf Redebeiträge anderer Delegierter mit Fragen oder Kurzbemerkungen reagieren, auf die der*die Redner*in wiederum reagieren kann. Die Dauer einer solchen Frage oder Kurzbemerkung liegt in der Regel bei 30 Sekunden, kann jedoch auch geändert werden. Um eine Frage oder Kurzbemerkung zu stellen, heben Sie Ihr Länderschild sowie Ihre andere Hand. Um Einfluss auf den Ablauf des Verfahrens zu nehmen, können Sie Geschäftsordnungsanträge stellen. Welche das sind und welche Mehrheiten Sie benötigen, können Sie 15 der Geschäftsordnung entnehmen. Um einen Antrag an die Geschäftsordnung zu stellen, stehen Sie auf und halten Ihr Länderschild vor Ihren Körper. Mit persönlichen Anträgen können Sie Privilegien geltend machen: Informationen zum Verfahren einholen, Verfahrensfehler zur Sprache bringen oder ein Missverständnis in Folge einer falsch verstandenen Frage oder Kurzbemerkung klären. Um einen persönlichen Antrag zu stellen, halten Sie stehend Ihr Länderschild vor Ihren Körper und heben Ihre andere Hand.

47 ANHANG 6. Übersicht über die Operatoren Die Operatoren für die Präambel sind ausschließlich in Absätzen der Präambel zu verwenden, diejenigen für den operativen Abschnitt nur für operative Absätze. PRÄAMBEL alarmiert anerkennend (zutiefst) bedauernd begrüßend (erneut) bekräftigend bemerkend beobachtend (höchst) besorgt bestätigend (tief) bestürzt betonend beunruhigt der Hoffnung Ausdruck gebend eingedenk (tief) entschlossen enttäuscht erfreut erinnernd (erneut) erklärend ermutigend (von neuem) feststellend geleitet von gestützt auf hervorhebend hinweisend auf im (vollen) Bewusstsein im (festen) Glauben im Hinblick auf in Anbetracht (der Tatsache) in Anerkennung (der Notwendigkeit) in Bekräftigung in Betracht ziehend in der Absicht in Erinnerung (an) in Erkenntnis in Erwartung in Kenntnis in (tiefer) Sorge missbilligend mit dem Ausdruck der Anerkennung mit dem Ausdruck des Bedauerns mit dem Ausdruck der (tiefen) Besorgnis mit dem Ausdruck des Dankes mit dem Ausdruck der Entschlossenheit mit dem Ausdruck der Unterstützung mit dem Ausdruck der Wertschätzung mit dem Wunsch mit einbeziehend mit Enttäuschung zur Kenntnis nehmend mit Interesse zur Kenntnis nehmend mit (tiefer) Sorge zur Kenntnis nehmend nach Behandlung nach Prüfung nach Untersuchung tätig werdend unter Begrüßung unter Berücksichtigung unter Hervorhebung unter Hinweis auf unter Kenntnisnahme unter Missbilligung unter Verurteilung unter Zustimmung unterstützend (fest) überzeugt verlangend (entschieden) verurteilend würdigend zu der Erkenntnis kommend zur Kenntnis nehmend zuversichtlich OPERATIVER ABSCHNITT akzeptiert appelliert (eindringlich) autorisiert beauftragt bedauert bedenkt befürwortet begrüßt (wärmstens) behält sich vor beklagt bekräftigt bekundet (hocherfreut) bemerkt beschließt bestätigt betont betrachtet billigt bittet (nachdrücklich) dankt drängt empfiehlt (dringend) entschließt sich entsendet erinnert (an) erkennt an erklärt (erneut) ernennt ermutig ersucht erwägt fordert (auf) gratuliert hebt hervor hofft ist sich bewusst ist (fest) überzeugt kommt überein kommt zu dem Schluss kommt zu der Überzeugung legt (dringend) nahe lenkt (die Aufmerksamkeit) auf lobt (feierlich) macht sich zu eigen nimmt an nimmt (hocherfreut/mit Bedauern) zur Kenntnis räumt ein ruft (abermals) auf schlägt vor schließt sich an setzt (von neuem) ein stellt fest unterstreicht unterstützt verabschiedet verlangt (unmissverständlich) vermerkt verpflichtet sich verschärft versichert verurteilt (entschieden) verweist wiederholt weist auf (die Tatsache) hin würdigt zieht (ernsthaft) in Erwägung 47

48 MODEL UNITED NATIONS SCHLESWIG-HOLSTEIN Übersicht über den Ablauf der Sitzungen

49 ANHANG 8. Übersicht über die Anträge 49

50 MODEL UNITED NATIONS SCHLESWIG-HOLSTEIN 2018 Platz für Ihre Notizen 50

51 ANHANG Platz für Ihre Notizen 51

52

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