Gutachten. Änderung der Besonnungsverhältnisse durch Lärmschutzwände im Ausbaubereich der Rübker Straße / K40

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1 Dr. Klaus Bigalke Jappopweg 9h Pinneberg Tel / Fax / info@metcon-umb.de Gutachten Änderung der Besonnungsverhältnisse durch Lärmschutzwände im Ausbaubereich der Rübker Straße / K40 Auftraggeber: Landkreis Stade Am Sande Stade Pinneberg, den 31. August 2015 Version 1.0

2 Inhaltsverzeichnis 1. Aufgabenstellung Bewertungsgrundlagen Methodik und Untersuchungsumfang Eingangsdaten der Modellrechnungen Berechnungsergebnisse Sonnenstunden an den Stichtagen 17. Januar und 21. März Globalstrahlung und Verschattung Verschattungswirkung an Wohnhausfassaden Bewertung Literatur

3 1. Aufgabenstellung Derzeit befindet sich der zweite Abschnitt der Bundesautobahn A 26 zwischen Horneburg und Buxtehude im Bau. Die Anbindung von Buxtehude an die AS Buxtehude soll nach aktuellem Planungsstand über die so genannte Variante 1 erfolgen, bei der die Kreisstraße 40 (Rübker Straße) bis zur Anschlussstelle ausgebaut würde. Um die Anwohner der Rübker Straße vor unzulässig starkem Verkehrslärm, insbesondere aufgrund des Schwerlastverkehrs zu schützen, wird der Bau von Lärmschutzwänden (LSW) erforderlich. Laut Stellungnahme der Fa. Lärmkontor vom wäre bei der Ausbauvariante V1 ohne Beschränkung des Schwerlastverkehrs der Bau von 3 m hohen Lärmschutzwänden erforderlich. Abbildung 1: Lageplan Buxtehude / Rübker Straße mit Bestandsbebauung (grau) und geplanten Lärmschutzwänden (rot). 2

4 Die Abbildung 1 zeigt einen Lageplan des betroffenen Gebietes entlang der Rübker Straße mit der Bestandsbebauung und Lage der geplanten Lärmschutzwände. Beginnend an der Kreuzung Harburger Straße im Südwesten ziehen sich die Lärmschutzwände über eine Strecke von ~360 m zunächst beidseitig entlang der Rübker Straße. Es folgt ein 200 m langer Abschnitt entlang der Südseite und ab dem Feldmannweg ein 300 m-abschnitt auf der Nordseite der Straße. An einigen Abschnitten verlaufen die LSW auf wenige Meter Distanz an Wohngebäuden vorbei. Abgesehen von Sichteinschränkungen für die Bewohner können die 3 m hohen LSW auch zu Verschattungen auf den angrenzenden Grundstücken und an Hausfassaden führen. Dies gilt insbesondere für die Häuser an der Nordwestseite der Rübker Straße, für die die LSW in Südostrichtung, also in Richtung der Vormittagssonne steht. Die Häuser auf der Südseite mit nordwestlich gelegener LSW sind eher nur in den sommerlichen Abendstunden betroffen. Mit dem vorliegenden Gutachten soll untersucht werden, in welchem Maße und in welcher räumlichen Differenzierung die LSW zu einer Verschattung der Umgebung, insbesondere aber an Fassaden von angrenzenden Wohnhäusern führen werden. Dieses Verschattungsgutachten basiert auf den folgenden Unterlagen, die vom Auftraggeber über Neumann Engineering Consultants GmbH und die Lärmkontor GmbH zur Verfügung gestellt wurden: Digitales Gebäudekataster für die Umgebung der Rübker Straße: Gebäude K40.dbf Planungsunterlagen Rübker Straße, u.a. mit Lage der LSW: st0124 K40.dwg Stellungnahme der Lärmkontor GmbH vom zur Schalltechnischen Untersuchung zur K40 Planergänzungen einschl. Anlagen: Lärmkontor Stellungnahme K 40.pdf 3

5 2. Bewertungsgrundlagen Zur Bewertung der Relevanz von Verschattungen existieren keine eindeutigen rechtlichen Regelungen, wie beispielsweise gesetzliche Grenzwerte für Mindest-Besonnungszeiten oder Einstrahlungssummen. Als technische Regel benennt die DIN 5034 [1] als Voraussetzung für Gesundheit und Wohlbefinden Mindestzeiten der Besonnung von Aufenthaltsräumen zu bestimmten Stichtagen. Demnach sollen am 17. Januar mindestens eine Stunde und zur Tagund Nachtgleiche (21.3. und 23.9.) mindestens vier Stunden direkte Sonneneinstrahlung eingehalten werden. Dieses technische Regelwerk ist zwar nicht verbindlich, wird aber regelmäßig zur Bewertung von Verschattungswirkungen bspw. im Rahmen von B- Planverfahren angewendet. Allerdings wird die DIN 5034 mit einer einfachen Stichtagregelung auch nicht den Komplexitäten jedes Einzelfalls und der unterschiedlichen städtischen oder ländlichen Lage von Untersuchungsgebieten gerecht. So werden die DIN-Anforderungen in innerstädtisch verdichteter Bebauung häufig schon innerhalb der gewachsenen Bestandsbebauung verletzt und können bei Neubauvorhaben nicht mehr erfüllt werden. Im ländlichen Bereich mit vergleichsweise offener Bebauung greifen dagegen die Anforderungen der DIN kaum. Aus dieser Problematik heraus kristallisieren sich aus der laufenden Rechtsprechung der letzten Jahre Bewertungskriterien heraus, die sich eher an relativen Änderungen der Besonnungsverhältnisse durch Baumaßnahmen statt an absoluten Daten zu Stichtagen orientieren. In stark verdichteten Innenstadtlagen kann sogar die Unterschreitung der Mindestbesonnung am / in gewissem Rahmen hinnehmbar sein (OVG Berlin , 2 S 43.04). Dagegen wird in weniger verdichteten Lagen eher auf die Zumutbarkeit der relativen Änderung von Besonnung und Verschattung geachtet. Das Niedersächsische OVG folgt in einem jüngeren Urteil ( , 1 KN 61/12) dem BVerwG, nach dem eine Beeinträchtigung von Wohnqualität nicht grundsätzlich bis zur Schwelle von Gesundheitsgefahren (die durch die DIN 5034 definiert wird) hingenommen werden muss. In einem Präzedenzfall ( , 4 A 4.04) sieht das BVerwG die Grenze der Zumutbarkeit bei einer Verminderung der Einstrahlung in den strahlungsarmen Wintermonaten um 13 % noch nicht erreicht, in einem anderen Fall ( , 4 A 2.04). bei einer Verminderung um 30 % jedoch bereits überschritten. Anhand der technischen Regel DIN 5034 sowie der höchstrichterlichen Rechtsprechung werden im Rahmen dieses Gutachtens die folgenden Bewertungskriterien verwendet: 4

6 Beeinträchtigung durch Verschattung: leicht mäßig stark Abnahme Einstrahlung November - Januar 5 % - 15 % 15 % - 30 % > 30 % Sonnenstunden 17. Januar Sonnenstunden 21. März (23. Sept.) < 1 Std. < 4 Std. 5

7 3. Methodik und Untersuchungsumfang Die Sonneneinstrahlung wird nach unterschiedlichen Strahlungsanteilen unterschieden. Die Summe aller auf einer Empfangsfläche (hier: Erdoberfläche oder Hausfassaden der Umgebung) eintreffenden kurzwelligen Strahlungsflüsse wird als Globalstrahlung bezeichnet. Diese setzt sich aus der direkt von der Sonne kommenden Direkteinstrahlung (am scharfen Schatten erkennbar) und der ungerichteten Diffusstrahlung zusammen, die aus der Streuung des Sonnenlichts in der Atmosphäre resultiert. Die Diffusstrahlung ist nicht gleichmäßig über den Himmel verteilt, sondern weist Intensitätsmaxima in der Sonnenumgebung und dem Zenit auf. Sie wird daher nach isotropen und anisotropen Anteilen unterschieden. Die vom Erdboden, Horizonteinschränkungen oder anderen Hindernissen reflektierte Globalstrahlung kann je nach vertikalem Neigungswinkel einer Empfangsfläche einen nicht vernachlässigbaren Anteil an der gesamten empfangenen Globalstrahlung ausmachen. Die reflektierte Globalstrahlung ist einerseits von dem Reflektionsvermögen der Oberflächen ( Albedo ) abhängig, andererseits aber auch von der Stärke der dort auftreffenden Globalstrahlung somit also dem höchst komplexen Wechselspiel gegenseitiger Verschattung und Vielfachreflektion. Die Berechnung der Einstrahlungsverhältnisse im Untersuchungsgebiet Rübker Straße erfolgt mit dem Simulationsmodell METSUN in der Version 3.6. Dieses Modell ist eine programmtechnische Eigenentwicklung und beruht auf frei zugänglichen, veröffentlichten Berechnungsansätzen [2], [3], [4], [5] und VDI-Richtlinien [6], [7]. Verifikationsrechnungen mit METSUN wurden in [8] veröffentlicht. Das Modell entspricht mit den implementierten Berechnungsansätzen dem heutigen technischen Stand. METSUN berechnet kurzwellige Strahlungsflüsse auf beliebig orientierte Flächen unter Berücksichtigung von Verschattungen sowohl durch Orographie als auch durch andere Hindernisse, wie z. B. Gebäude oder Bäume. Dabei wird nach direkter, diffuser (isotrope und anisotrope) und reflektierter Strahlung unterschieden. Zusätzlich steht als Berechnungsergebnis der prozentuale Anteil der Verschattungsstunden an den astronomisch möglichen Sonnenstunden zur Verfügung. Die Strahlungsberechnung erfolgt für diskrete Empfangspunkte auf Empfangsflächen. Die Anzahl und Größe von ebenen Empfangsflächen und deren Orientierung im Raum ist frei wählbar, ebenso die räumliche Auflösung dieser Flächen in Empfangspunkte. Abschattende Objekte sind immer als ebene Drei- oder Vierecke beliebiger Lage im Raum definiert. Räumliche Objekte werden durch eine beliebige Anzahl von Objektoberflächen angenähert. 6

8 Das Modell kann entweder die astronomisch möglichen Strahlungsflüsse, ggf. unter Berücksichtigung einer vorgegebenen Zeitreihe der Bewölkungsverhältnisse, oder die realen Strahlungsflüsse unter Vorgabe einer gemessenen Zeitreihe der Globalstrahlung berechnen. Bei Vorgabe einer gemessenen Jahreszeitreihe der Globalstrahlung lassen sich zwar die einzelnen Strahlungsflüsse unter dem Verschattungseinfluss recht genau berechnen. Sie gelten aber nur für das betrachtete Jahr und lassen sich nicht ohne weiteres auf die mittleren Verhältnisse zukünftiger Jahre übertragen. Zudem kann die räumliche Übertragung der Messdaten von einer möglicherweise weit entfernt gelegenen Messstation mit erheblichen Fehlern verbunden sein. Im Rahmen dieses Gutachtens werden deshalb die astronomisch möglichen Strahlungsflüsse bei ganzjährig unbewölktem Himmel betrachtet. Die Berechnungen erfolgen für die zwei Varianten: 1. Istfall : Aktuelle Situation mit der bestehenden Bebauung 2. Planfall : Künftige Situation nach Ausbau der Rübker Straße mit bestehender Bebauung und 3 m hohen Lärmschutzwänden entsprechend der Ausbauvariante V1 ohne Gewichtsbeschränkung Für beide Varianten werden Sonnenscheindauer, Globalstrahlungen und Verschattungsanteile zunächst flächendeckend für die beiden Bezugshöhen 0 m ü. Gr. als Referenz für die Beeinträchtigung der Grundstücke und 2 m ü. Gr. als Referenz für eine mittlere Höhe von Erdgeschossfenstern berechnet. Anhand der Ergebnisse werden Häuser identifiziert, an deren Fassaden erhebliche Verschattungswirkungen im Sinne der Bewertungsmaßstäbe möglich sind. Für deren Fassaden werden anschließend ebenfalls Sonnenscheindauer, Globalstrahlungen und Verschattungsanteile berechnet. 7

9 4. Eingangsdaten der Modellrechnungen Die Gebäude im Untersuchungsgebiet wurden für die Modellrechnungen auf Basis der eingangs genannten Planunterlagen als digitales dreidimensionales Modell erstellt. Soweit möglich wurden Höhenangaben zu den Gebäuden den vorliegenden Unterlagen entnommen, ansonsten aus Geschossigkeiten und aus Fotos, die im Rahmen eines früheren Immissionsgutachtens erhoben wurden, abgeschätzt. Die Lärmschutzwände wurden als Polygonzüge ebenfalls aus den Planunterlagen abgeleitet und mit einer einheitlichen Höhe von 3 m ü. Gr. angesetzt. Das 3D-Modell der Bebauung liegt im modellspezifischen Datenformat von METSUN vor. Abbildung 2: In den Simulationsrechnungen berücksichtigte Gebäude (grün) und Aufteilung der horizontalen Berechnungsflächen in drei Bereiche (violett). 8

10 In der Abbildung 2 sind alle in die Berechnungen eingehenden Bestandsgebäude grün unterlegt vor dem Hintergrund des Lageplans dargestellt. Aufgenommen wurden nur solche Baukörper, die auch ohne LSW für eine Verschattung auf den Grundstücken und an den Hausfassaden entlang der Rübker Straße relevant sein könnten. Es handelt sich dabei im Wesentlichen um die Gebäude selbst sowie die direkten Nachbargebäude. Das Modell METSUN berechnet die solare Einstrahlung auf vorab definierten Empfangsflächen, die beliebig im Raum orientiert sein können, jedoch immer eben sein müssen. Wegen limitierter Rechenkapazitäten und aus Gründen der Darstellungsmöglichkeiten ist es sinnvoll, sich auf eine Auswahl repräsentativer Empfangsflächen zu beschränken. Wie im letzten Abschnitt erwähnt, wurde in einem ersten Schritt die solare Einstrahlung in der Fläche (Boden und EG) berechnet, aufgeteilt in drei aneinander grenzende Bereichsausschnitte: 1. Südost: 230 m x 180 m bei einer räumlichen Auflösung von 1 m. 2. Mitte: 320 m x 220 m bei einer räumlichen Auflösung von 1 m. 3. Nordost: 220 m x 280 m bei einer räumlichen Auflösung von 1 m. Die Lage der insgesamt sechs Empfangsflächen (je zwei Höhen) ist in Abbildung 2 violett markiert. Auf diesen Empfangsflächen wird von METSUN die einfallende Sonnenstrahlung an diskreten Punkten in den angegebenen Rasterabstand von 1 m berechnet, also an insgesamt rund Punkten. Sie sind so gewählt, dass alle möglicherweise von den LSW betroffenen Grundstücke und Gebäude innerhalb der Ausschnitte liegen. Als abschattende Objekte werden in den Modellrechnungen alle grün markierten Gebäude und LSW (rot) berücksichtigt, auch wenn diese außerhalb der violett abgegrenzten Empfangsflächen liegen. Alle Gebäude werden im Modell als Quader, ggf. mit aufgesetztem Satteldach digitalisiert oder aus solchen Elementen zusammengesetzt. Geringfügige Abweichungen der Dachformen (z.b. Krüppelwalm statt Sattel) oder Gebäudevorsprünge (z.b. Erker) sind bezüglich der Abschattungseffekte vernachlässigbar, insbesondere bei größerer Entfernung. Die LSW werden im Modell als abschnittsweise gerade Segmente (Polygonzüge) digitalisiert, die senkrecht auf dem Boden stehen und eine Höhe von 3 m aufweisen. 9

11 Die Strahlungsberechnungen werden für ein ganzes Jahr in einer zeitlichen Auflösung von 5 Minuten durchgeführt. Die Berechnung der Einstrahlung und Abschattung erfolgt dabei in diskreten Raumwinkelelementen. Hierzu wird die Himmelshalbkugel in jeweils 720 Azimut- und Zenitsegmente aufgeteilt; die horizontale Auflösung beträgt somit 0,5, die vertikale 0,25. Als geographischer Bezugspunkt für die Berechnung des Sonnengangs wird eine östliche Länge von und eine nördliche Breite von verwendet. Monatliche Mittelwerte für den Trübungsgrad der Atmosphäre (Linke-Trübungsfaktoren) werden nach [9] gesetzt. 10

12 5. Berechnungsergebnisse In den Abschnitten 5.1 und 5.2 werden zunächst die Ergebnisse der Verschattungsberechnungen für den Ist- und Planzustand auf den horizontalen Flächen im Bodenniveau und etwa auf Höhe von Erdgeschossfenstern (2 m) dargestellt und erläutert. Die flächenhaften Darstellungen zeigen noch nicht die Verhältnisse an den Häusern bzw. auf deren (vertikalen) Fassaden an, sondern nur auf horizontalen Flächen davor und in der weiteren Umgebung. Allerdings lässt sich anhand dieser flächenhaften Darstellungen abschätzen, welche Gebäude mit ihren Fassaden überhaupt relevant von einer Verschattung betroffen sein können. In den darauffolgenden Abschnitten werden dann im Detail die Berechnungsergebnisse für die Fassaden derjenigen Gebäude diskutiert, die als am stärksten betroffen identifiziert wurden. Der untersuchte Abschnitt der Rübker Straße ist über 800 m lang. Die Abbildungen zeigen deshalb einen großen Gebietsausschnitt, so dass in der gedruckten Version Details nicht immer hinreichend erkennbar sind. Deshalb werden alle Abbildungen zusätzlich zum Bericht als Dateien im png-grafikformat bereitgestellt. In die Berechnungen sind nur solche Häuser als abschattende Objekte eingegangen, die selbst einen Beitrag zur Verschattung im möglichen Einflussbereich der LSW leisten. Folglich dürfen die Berechnungsergebnisse, auch wenn sie großflächig dargestellt werden, nur im Bereich der direkt an die Rübker Straße angrenzenden Häuser bewertet werden. Abseits davon ist die berechnete Einstrahlung bzw. Verschattung nicht realistisch Sonnenstunden an den Stichtagen 17. Januar und 21. März Die Abbildungen 3 und 4 zeigen die Anzahl der astronomisch möglichen Sonnenstunden, wie sie für den 17. Januar in der Fläche knapp über dem Boden im Istzustand bzw. im Planzustand mit LSW berechnet werden. Abbildungen 5 und 6 enthalten die Anzahl Sonnenstunden am 21. März für den Ist- bzw. Planzustand. Ohne Verschattung durch Gebäude, Bäume oder Wolken sind am 17. Januar gut 8 Stunden Sonnenschein möglich (21. März: 12 Stunden). Diese maximalen Besonnungszeiten werden in den Abbildungen abseits der Rübker Straße großflächig angezeigt, weil in den Modellrechnungen die dort abschattenden Häuser nicht berücksichtigt worden sind. 11

13 Da die Sonne im Januar im Südosten auf- und im Südwesten untergeht (21. März: Osten / Westen), können Gebäudefassaden mit Nordwest- bis Nordostausrichtung überhaupt keine direkte Sonneneinstrahlung erhalten, was in den Abbildungen deutlich an den dunkelblauen Farbflächen (Sonnenscheindauer 0 bis 1 Std.) vor entsprechend orientierten Fassaden erkennbar ist. Die von Südost bis Südwest orientierten Fassaden könnten dagegen sogar im Januar in den Genuss von bis zu 8 Sonnenstunden kommen, sofern keine Nachbargebäude abschatten. Das ist bisher tatsächlich vor einigen Fassaden von Häusern auf der Nordseite der Rübker Straße der Fall. Am 21. März ist eine Überschreitung einer Mindestbesonnung von 4 Stunden in den Abbildungen aus den hellgrün bis orangenen Farbzonen ersichtlich. Abgesehen von nördlich orientierten Fassaden erhalten zu dem Frühjahrstermin fast alle Fassaden der Bestandgebäude im Istzustand eine deutlich höhere Mindestbesonnungszeit als 4 Stunden. Vor einzelnen, günstig ausgerichteten Fassaden können es sogar bis zu 10 Stunden sein. Da die meisten Häuser schräg zur Südrichtung ausgerichtet sind, liegt die Besonnungsdauer in der Regel jedoch eher bei 7 bis 8 Stunden. Im Istzustand wird zu beiden Stichtagen vor allen Häusern entlang der Rübker Straße die Mindestbesonnung nach DIN 5034 (1 bzw. 4 Stunden) meist deutlich überschritten. Die Verhältnisse im Planzustand nach Bau der 3 m hohen LSW sind in den Abbildungen 4 und 6 dargestellt. Auf den ersten Blick fallen die langgestreckten blauen Zonen entlang der Rübker Straße auf, in denen die Sonnenscheindauer am 17. Januar durch die LSW auf unter 1 Stunde reduziert wird. Am 21. März ist die Sonnenscheindauer in diesen Zonen zwar länger, liegt aber auch meist unter 4 Stunden. Die auf den ersten Blick sichtbaren Abschattungseffekte der LSW betreffen überwiegend den Straßenraum oder schmale Streifen der direkt angrenzenden Grundstücke. Im Detail ist zu untersuchen, inwieweit erhebliche Abschattungseffekte bis an die benachbarten Gebäude heranreichen. Am stärksten betroffen sind offensichtlich die Grundstücke und Gebäude auf der Nordseite der Rübker Straße nahe der Kreuzung Harburger Straße. Hier verläuft die LSW relativ nahe an den Häusern und schwenkt von südwestliche auf westliche Richtung. Dadurch wirkt die Verschattung nicht nur in den Vormittags- und Mittagsstunden, sondern auch bis in den Nachmittag und Abend hinein. Auf einigen Grundstücken wird direkt vor den südwestlich bis südöstlich orientierten Fassaden weniger als 1 Stunde Besonnung berechnet gegenüber bis zu 7 Stunden im Istzustand ohne LSW. Im mittleren Abschnitt der Rübker Straße reduziert sich 12

14 die Besonnungsdauer vor den Fassaden auf der Straßennordseite von etwa 7 auf 4 Stunden. Auch im nördlichen Abschnitt wirken sich die LSW auf die Besonnungsdauer bis vor die Hausfassaden aus. Allerdings reduziert sich die Besonnungszeit am 17. Januar dort wegen des weiter auf Nord schwenkenden Straßenverlaufs nur auf etwa 5 Stunden. Am 21. März (Abb. 5 und 6) reicht die Wirkung wegen des dann höheren Sonnenstandes nicht so weit wie im Winter. Auf den Grundstücksflächen direkt hinter den LSW kann im ungünstigsten Fall die Sonnenscheindauer zwar von bisher über 10 Stunden auf künftig weniger als 1 Stunde reduziert sein, so an der Kreuzung Harburger Straße oder an der Einmündung Kälberweideweg. Mit etwas Abstand von den LSW wird die Besonnungsdauer bei ungünstiger Lage nördlich der Rübker Straße direkt vor den Hausfassaden nur noch um höchstens 1 bis 2 Stunden reduziert. Im Planzustand ist aufgrund der bisherigen Ergebnisse nicht sichergestellt, dass insbesondere am 17. Januar die Mindestbesonnung nach DIN 5034 weiterhin eingehalten werden kann. Am stärksten betroffen sind die in Abbildung 4 und 6 mit roten Sternen markierten Häuser nördlich der Kreuzung Rübker Straße / Harburger Straße. Alle anderen Häuser auf der Nordseite der Rübker Straße sind in geringerem Maße betroffen. Die Grundstücke und Häuser auf der Straßensüdseite sind dagegen bezogen auf die Besonnungsdauer zu den beiden Stichtagen der DIN nur sehr wenig beeinträchtigt. Am 17. Januar ist die Sonne bereits untergegangen, bevor sie hinter die LSW sinken kann. Am 21. März ist der Sonnenstand bereits so hoch, dass die LSW nur noch in den Abendstunden eine gewisse Verschattungswirkung auf die südlich liegenden Häuser auswirken kann. Gemessen an der Gesamt-Besonnungszeit dieses Tages ist der Verschattungsanteil dann gering. Die Abbildungen 7 bis 10 zeigen, korrespondierend zu Abbildung 3 bis 6, die Besonnungsstunden in 2 m über Grund. In vielen Fällen dürfte diese Höhe dem Niveau der Erdgeschossfenster entsprechen. In dieser Höhe reicht der Verschattungseffekt der LSW natürlich deutlich kürzer als am Boden. Deshalb sind auch die Zonen hinter den LSW, in denen die Sonnenscheindauer am 17. Januar auf weniger als 1 Stunde reduziert ist, deutlich schmaler. Nur an zweien der mit roten Sternen markierten Häusern reicht sie noch bis an die Hausecken heran. Vor den meisten Häusern auf der Nordseite der Rübker Straße wird die Besonnungsdauer um nicht mehr als 1 Stunde reduziert. Am 21. März ist auch an den Häusern nahe der Kreuzung zur Harburger Straße der Verschattungseffekt hinsichtlich der Besonnungsdauer mit weniger als 1 Stunde Abnahme vergleichsweise gering. 13

15 Abbildung 3: Astronomisch mögliche Anzahl an Sonnenstunden 17. Januar am Boden im Istzustand. 14

16 Abbildung 4: Astronomisch mögliche Anzahl an Sonnenstunden 17. Januar am Boden im Planzustand. 15

17 Abbildung 5: Astronomisch mögliche Anzahl an Sonnenstunden 21. März am Boden im Istzustand. 16

18 Abbildung 6: Astronomisch mögliche Anzahl an Sonnenstunden 21. März am Boden im Planzustand. 17

19 Abbildung 7: Astronomisch mögliche Anzahl an Sonnenstunden 17. Januar in 2 m Höhe (EG) im Istzustand. 18

20 Abbildung 8: Astronomisch mögliche Anzahl an Sonnenstunden 17. Januar in 2 m Höhe (EG) im Planzustand. 19

21 Abbildung 9: Astronomisch mögliche Anzahl an Sonnenstunden 21. März in 2 m Höhe (EG) im Istzustand. 20

22 Abbildung 10: Astronomisch mögliche Anzahl an Sonnenstunden 21. März in 2 m Höhe (EG) im Planzustand. 21

23 5.2. Globalstrahlung und Verschattung Die Globalstrahlung bildet, wie im Abschnitt 3 erläutert, die Summe aller solaren Einstrahlungen. Sie ist ein Maß für die einfallende solare Energie (nutzbar durch Solaranlagen oder Photosynthese) und ist in erster Näherung proportional zu der menschlich empfundenen Helligkeit. Verschattung bezieht sich dagegen nur auf die Abschattung der direkten Sonnenstrahlung, die je nach Wetterlage, Jahres- und Tageszeit einen unterschiedlich großen Anteil an der gesamten Einstrahlung hat. Während im Sommer die abschattende Wirkung von Bäumen und Häusern häufig erwünscht ist, herrscht in den Wintermonaten Lichtmangel, der möglichst nicht noch durch Verschattung verstärkt werden soll. Neben den Besonnungszeiten zu den Stichtagen werden daher auch Globalstrahlung und Verschattung als Mittelwerte über die drei Wintermonate November bis Januar berechnet. Beide Größen sowie deren Differenzen zwischen Plan- und Istzustand sind in den Abbildungen 11 bis 16 für eine Bezugshöhe direkt über Grund dargestellt. In den Abbildungen 17 bis 22 folgen die gleichen Berechnungsgrößen noch einmal, dann aber bezogen auf 2 m über Grund. Die in den Wintermonaten maximal mögliche mittlere 1 Globalstrahlung auf eine horizontale Fläche liegt bei gut 40 W/m². Auf einer senkrechten Fassade, die exakt nach Süden ausgerichtet ist, können bis zu 145 W/m² erreicht werden. In der Fläche (Abb. 11 u. 12) werden in genügender Entfernung von der Rübker Straße sowohl im Ist- als auch im Planzustand die maximalen Globalstrahlungswerte näherungsweise berechnet, weil hier keine abschattende Bebauung vorliegt bzw. in den Modellrechnungen berücksichtigt ist. Durch gegenseitige Abschattung liegt die Einstrahlung zwischen den Gebäuden überwiegend um 30 W/m². Vor den Nordseiten der Gebäude kann die mittlere Einstrahlung auf unter 10 W/m² fallen. Globalstrahlung trifft aufgrund der diffusen Strahlungsanteile aus allen Himmelsrichtungen auf eine Fläche ein. Die LSW können deshalb auch im Winter eine verschattende Wirkung auf südlich davon liegende Flächen ausüben. Deutlich sichtbar ist dies beispielsweise am Gebäude und Grundstück auf der Südseite der Rübker Straße direkt an der Kreuzung zur Harburger Straße. In der Besonnungsdauer am 17. Januar (Abb. 3 und 4) war auf dem gesamten Grundstück und vor der Fassade nahezu kein Verschattungseinfluss durch die LSW zu 1 Der Mittelwert ist bezogen auf einen 24-Stunden-Tag und nicht nur die Zeit zwischen Sonnenauf- und Untergang. 22

24 erkennen. Dagegen weitet sich der dunkelblaue Bereich einer minimalen Globalstrahlung (Abb. 11 und 12) von weniger als 10 W/m² im Planzustand gegenüber dem Istzustand deutlich nach Norden aus. Deutlich wird dieser Effekt auch an den prozentualen Differenzen der Globalstrahlung zwischen Plan- und Istzustand, die in der Abbildung 13 zu sehen sind. Vor der nördlichen Fassade des erwähnten Gebäudes liegt die Abnahme der Globalstrahlung in den Wintermonaten zwischen 10 und 15 %, bis zur nördlichen Grundstücksgrenze steigt sie auf bis zu 30 % an. Vor einzelnen Wohnhäusern auf der südlichen Seite der Rübker Straße wird ein ähnlich großer Verschattungseffekt berechnet, überwiegend jedoch ist der Effekt geringer oder gar nicht vorhanden. Generell größer ist die Verschattungswirkung der LSW auf die Häuser nördlich der Rübker Straße. Von wenigen Ausnahmen abgesehen liegt die prozentuale Abnahme der Globalstrahlung vor den zu den LSW ausgerichteten Fassaden in einem Bereich von 10 % bis 20 %. Auf den Grundstücken kann in kleinen Teilbereichen die Abnahme bis zu 80 % betragen. Am stärksten betroffen sind, wie schon bei der Besonnungsdauer nach DIN 5034 festgestellt, die drei Grundstücke und Gebäude auf der Nordseite nahe der Kreuzung zur Harburger Straße. Sie sind in den Abbildungen mit roten Sternen markiert. Vor den südlich orientierten Fassaden beträgt die Abnahme der Globalstrahlung in den Wintermonaten etwa zwischen 20 % und 80 %. Während die Globalstrahlung die direkte und diffuse Sonnenstrahlung aus der gesamten Hemisphäre umfasst, beziffert der prozentuale Verschattungsanteil den Zeitanteil von Verschattung an der astronomisch möglichen Sonnenscheindauer an einem Punkt. Dieser ist für die Bodenoberfläche in den Abbildungen 14 und 15 für Ist- und Planzustand dargestellt, in Abbildung 16 wird die Differenz von Plan- zu Istzustand gezeigt. Betrachtet man wieder zuerst das Haus auf der Südseite der Rübker Straße direkt an der Kreuzung zur Harburger Straße, so liegt in den Wintermonaten der Verschattungsanteil auf dessen Nordseite bis zur Grundstücksgrenze sowohl im Ist- als auch im Planzustand bei über 90 %. Die Differenzdarstellung bestätigt, dass durch die LSW hier keine zusätzliche Verschattung bewirkt wird. Die dortige Abnahme in der Globalstrahlung beruht also einzig auf Abschattung der diffusen Strahlung. Von wenigen kleinen Flächen abgesehen gibt es entlang der gesamten Südseite keine Zunahme des Verschattungsanteils in der strahlungsarmen Jahreszeit. 23

25 Grundsätzlich hängt der Verschattungsanteil vor den Hausfassaden natürlich stark von deren Ausrichtung ab. Auf der nördlichen Straßenseite wird jedoch im Istzustand vor südlich orientierten Fassaden kaum ein zeitlicher Verschattungsanteil von 30 % überschritten. Durch die LSW erhöht sich dieser prozentuale Verschattungsanteil zwischen straßenseitigen Grundstücksgrenzen und Hausfassaden generell etwa um 20 bis 50 %. Am stärksten betroffen ist auch bei dieser Berechnungsgröße das Haus direkt an der Kreuzung zur Harburger Straße mit bis zu 80 % mehr Verschattungsanteil direkt vor der Fassade. Als Zwischenfazit der bisher diskutierten Berechnungsergebnisse kann festgehalten werden: Im Sinne der im Abschnitt 2 genannten Bewertungsgrundlagen sind die meisten Grundstücke und Häuser südlich der Rübker Straße mit einem Rückgang der solaren Einstrahlung in der strahlungsarmen Jahreszeit von weniger als 15 % nur leicht durch Verschattungswirkung betroffen. In Einzelfällen kann auf kleinen Flächen eine mäßige Beeinträchtigung bei einem Rückgang bis zu 30 % angenommen werden. Auf der Nordseite der Rübker Straße ist die verschattende Wirkung generell größer. Vor den Fassaden der meisten Häuser liegt mit einem Rückgang der winterlichen solaren Einstrahlung von weniger als 30 % eine mäßige Beeinträchtigung vor, auch wenn auf flächenmäßig kleinen Anteilen der betroffenen Grundstücksflächen der Rückgang bis zu 80 % betragen kann. Bei drei Wohnhäusern nahe der Kreuzung Harburger Straße dagegen beträgt der Rückgang der Einstrahlung in der strahlungsarmen Jahreszeit vor den Fassaden bis zu 80 %. Diese drei Gebäude sind von allen Häusern entlang der Rübker Straße am stärksten betroffen. Aufgrund der Berechnungsergebnisse für die Bodenoberfläche ist nicht auszuschließen, dass auch auf den Fassaden und damit im Bereich der Wohnungsfenster starke Beeinträchtigungen im Sinne der eingangs erläuterten Bewertungskriterien vorliegen. Hierfür sind weitere Untersuchungen notwendig. Deshalb wurde zusätzlich die Einstrahlung und Verschattung auf südlich orientierten Fassaden der mit roten Sternen markierten Häuser berechnet. Die untersuchten Fassaden sind z.b. in Abbildung 13 durch rote Linien markiert. Ergebnisse auf den Fassaden werden im Abschnitt 5.3 vorgestellt. Analog zu den Abbildungen 11 bis 16 für die Bodenoberfläche sind in den Abbildungen 17 bis 22 Globalstrahlung und Verschattungsanteile für eine Höhe von 2 m über Grund dargestellt. Häuser und Grundstücke auf der Straßensüdseite sind sowohl hinsichtlich Globalstrahlungseinbußen als auch der Zunahme von Verschattung in dieser Höhe praktisch nicht mehr von der LSW betroffen. Auch auf der Straßennordseite ist der Einfluss in dieser Höhe deutlich geringer. Allerdings reicht eine merkliche Abnahme der Globalstrahlung bzw. 24

26 Zunahme der Verschattungsstunden in vielen Fällen auch noch bis an die Häuser heran. Am stärksten betroffen sind auch hier die Gebäude nahe der Kreuzung zur Harburger Straße. Deren Fassaden werden im nächsten Abschnitt detaillierter untersucht. 25

27 Abbildung 11: Astronomisch mögliche mittlere Globalstrahlung (W/m²) November Januar am Boden im Istzustand. 26

28 Abbildung 12: Astronomisch mögliche mittlere Globalstrahlung (W/m²) November Januar am Boden im Planzustand. 27

29 Abbildung 13: Astronomisch mögliche mittlere Globalstrahlung November Januar am Boden Prozentuale Differenz zwischen Plan- und Istzustand. 28

30 Abbildung 14: Astronomisch mögliche mittlere Verschattung (%) November Januar am Boden im Istzustand. 29

31 Abbildung 15: Astronomisch mögliche mittlere Verschattung (%) November Januar am Boden im Planzustand. 30

32 Abbildung 16: Differenz der astronomisch möglichen mittleren Verschattung (%) November Januar am Boden zwischen Plan- und Istzustand. 31

33 Abbildung 17: Astronomisch mögliche mittlere Globalstrahlung (W/m²) November Januar in 2 m Höhe (EG) im Istzustand. 32

34 Abbildung 18: Astronomisch mögliche mittlere Globalstrahlung (W/m²) November Januar in 2 m Höhe (EG) im Planzustand. 33

35 Abbildung 19: Astronomisch mögliche mittlere Globalstrahlung November Januar in 2 m Höhe (EG) Prozentuale Differenz zwischen Plan- und Istzustand. 34

36 Abbildung 20: Astronomisch mögliche mittlere Verschattung (%) November Januar in 2 m Höhe (EG) im Istzustand. 35

37 Abbildung 21: Astronomisch mögliche mittlere Verschattung (%) November Januar in 2 m Höhe (EG) im Planzustand. 36

38 Abbildung 22: Differenz der astronomisch möglichen mittleren Verschattung (%) November Januar in 2 m Höhe (EG) zwischen Plan- und Istzustand. 37

39 5.3. Verschattungswirkung an Wohnhausfassaden Die bisherigen Berechnungsergebnisse bezogen sich auf die horizontale Bodenoberfläche und ergänzend auf eine horizontale Fläche in 2 m über Grund. Daraus war bereits zu erkennen, dass die Gebäude auf der Straßennordseite nahe der Kreuzung Harburger Straße von allen Gebäuden entlang der Rübker Straße am stärksten von Verschattung durch die LSW betroffen sein werden. Für deren Fassaden wurden zusätzliche Einstrahlungsberechnungen vorgenommen, um die Verschattungseffekte auf den Fassaden in Breite und Höhe differenzieren und quantifizieren zu können. Die betroffenen Gebäude sind beispielsweise in Abbildung 13 mit roten Sternen markiert. Es handelt sich um die Rübker Straße Nr. 1, Nr. 3 und Nr. 7B. Für die einzelnen Häuser an der Rübker Straße liegen keine detaillierten Planunterlagen vor. Die Höhen wurden dem digitalen Gebäudekataster entnommen und differenzieren nicht zwischen Dachformen, Trauf- und Giebelhöhen etc. Die Ausrichtung von Giebeln kann aus Luftaufnahmen in Google Earth abgelesen werden. Jedoch ist eine exakte Abbildung der Fassaden im Modell mit den richtigen Maßen auf dieser Datenbasis nicht möglich. Erschwerend kommt hinzu, dass die drei untersuchten Gebäude relativ verwinkelt gebaut sind. Die im Modell für die Strahlungsberechnung definierten Empfangsflächen entsprechen deshalb in ihren Aufpunktkoordinaten am Boden recht genau den in Abbildung 13 rot markierten Hausfassaden. Vertikal sind sie dagegen als rechteckige Flächen definiert, die mindestens die senkrechten Fassadenflächen abdecken sollen, deshalb in der Regel darüber hinaus reichen. Beispielsweise würde die untere Hälfte der Giebelfassade eines eingeschossigen Hauses etwa der unteren Hälfte der zugehörigen Empfangsfläche entsprechen, das obere Giebeldreieck jedoch nur einem dreieckigen Ausschnitt aus der oberen Hälfte der Empfangsfläche entsprechen. Um beispielsweise in einem konkreten Einzelfall ablesen zu können, wie stark die Globalstrahlung an einem bestimmten Wohnraumfenster durch den Bau der LSW abnimmt, müsste eine Fassadenansicht hinter die hier dargestellte Empfangsfläche gelegt werden. An dieser Stelle kann nur allgemein erläutert werden, wie sich die Einstrahlung auf den einzelnen Fassaden ändert. Als Fassaden-Empfangsflächen wurden im Modell definiert: Rübker Straße 1 Westfassade Breite 11,7 m Höhe 9,5 m Südfassade Breite 14,9 m Höhe 6 m Rübker Straße 3 Südfassade Breite 15,2 m Höhe 6 m 38

40 Ostfassade Breite 11,9 m Höhe 9,5 m Rübker Straße 7B Südwestfassade Breite 7,6 m Höhe 7,5 m Südostfassade Süd Breite 4,2 m Höhe 10 m Südostfassade Nord Breite 9,3 m Höhe 9 m Alle Fassaden wurden räumlich mit 0,25 m aufgelöst, so dass diese zusätzlichen Strahlungsberechnungen an insgesamt rund Empfangspunkten durchgeführt wurden. Die unterschiedlich orientierten Fassaden werden in den nachfolgenden Abbildungen als Fassadenabwicklung nebeneinander dargestellt. Rübker Straße 1 (Abb. 23 bis 26) An den Fassaden der Rübker Straße 1 wird im Istzustand sowohl am 17. Januar als auch am 21. März fast die astronomisch mögliche Sonnenscheindauer erreicht. Durch die LSW geht die Einstrahlung zum Januartermin an der Westfassade bis etwa 2 m Höhe, an der Südfassade bis in 3 m Höhe zurück. Im Niveau von Erdgeschossfenstern ist der Rückgang um bis zu 3 Stunden zwar recht groß, die Mindestbesonnung nach DIN 5034 von 1 Stunde wird jedoch oberhalb einer Höhe von 1 m und damit vermutlich an allen Wohnraumfenstern meist deutlich überschritten. Im März wird die hohe Besonnungsdauer nicht nennenswert reduziert. Einbußen in der Globalstrahlung gibt es etwa auf den gleichen Fassadenabschnitten. Auf der Westfassade geht in einer Höhe von 2 m die Globalstrahlung um maximal 10 % zurück. Auf der Südfassade sind es in der gleichen Höhe bis zu 15 %. Ein Rückgang um 30 % und mehr wird maximal bis 1,5 m Höhe berechnet, dürfte somit keine Wohnraumfenster mehr betreffen. Etwas stärker fällt die Zunahme der Verschattungsstunden aus. Auf der Südfassade kann noch in knapp 2 m Höhe die Verschattung von wenigen Prozent auf über 30 % der Sonnenstunden ansteigen. Rübker Straße 3 (Abb. 27 bis 30) Hier wird vor allem auf dem mittleren Abschnitt der Südfassade am 17. Januar unter dem Einfluss der LSW die Besonnungsdauer in 1 m Höhe um bis zu 2 ½ Stunden zurückgehen. In Höhe typischer Erdgeschossfenster liegt der Rückgang bei maximal ½ Stunde. Am 21. März ist 39

41 auf den Fassaden, außer direkt über dem Boden, kein Rückgang in der Sonnenscheindauer zu erkennen. Die Mindestbesonnung nach DIN 5034 von 1 Stunde am und 4 Stunden am wird ab 1 m Höhe an allen Fassaden erreicht, meist weit überschritten. Auf 1 m Höhe nimmt die Globalstrahlung auf der Südfassade um bis zu 20 % ab, im südlichen Abschnitt der Ostfassade können es lokal auch 35 % werden. Im typischen Niveau von Erdgeschossfenstern von 2 m Höhe nimmt die Globalstrahlung auf der gesamten Fassade um weniger als 5 % ab. Rübker Straße 7B (Abb. 31 bis 34) Die drei Fassaden erreichen im Istzustand überall mehr als 4 ½ Stunden Besonnung am 17. Januar und mehr als 6 Stunden am 21. März. Mit dem Bau der LSW geht die Besonnungsdauer in 1 m Höhe abschnittsweise auf 0 Stunden zurück, in 2 m Höhe auf bis zu 4 Stunden. Eine Mindestbesonnung von 1 Stunde wird oberhalb von 1,5 m Höhe überall erreicht. Zu dem Märztermin ist nur auf der Südostfassade und nur unterhalb von 1,5 m Höhe ein nennenswerter Rückgang in der Besonnungsdauer zu verzeichnen. Die DIN 5034 wird somit oberhalb von 1,5 m Höhe klar eingehalten. Eine Abnahme in der Globalstrahlung um 30 % oder mehr liegt auf den Fassaden bis in einer Höhe von maximal 1,8 m vor. Bezogen auf 2 m Höhe über Grund liegt die Abnahme zwischen 0 % und 20 %. In der gleichen Höhe nimmt dagegen der zeitliche Verschattungsanteil um höchstens 10 % zu. 40

42 Abbildung 23: Astronomisch mögliche Anzahl an Sonnenstunden 17. Januar an den Fassaden von Rübker Straße 1 im Istzustand (oben) und Planzustand (unten). 41

43 Abbildung 24: Astronomisch mögliche Anzahl an Sonnenstunden 21. März an den Fassaden von Rübker Straße 1 im Istzustand (oben) und Planzustand (unten). 42

44 Abbildung 25: Astronomisch mögliche mittlere Globalstrahlung (W/m²) November Januar an den Fassaden von Rübker Straße 1 im Istzustand (oben), Planzustand (Mitte) und prozentuale Differenz (unten). 43

45 Abbildung 26: Astronomisch mögliche mittlere Verschattung (%) November Januar an den Fassaden von Rübker Straße 1 im Istzustand (oben), Planzustand (Mitte) und Differenz (unten). 44

46 Abbildung 27: Astronomisch mögliche Anzahl an Sonnenstunden 17. Januar an den Fassaden von Rübker Straße 3 im Istzustand (oben) und Planzustand (unten). 45

47 Abbildung 28: Astronomisch mögliche Anzahl an Sonnenstunden 21. März an den Fassaden von Rübker Straße 3 im Istzustand (oben) und Planzustand (unten). 46

48 Abbildung 29: Astronomisch mögliche mittlere Globalstrahlung (W/m²) November Januar an den Fassaden von Rübker Straße 3 im Istzustand (oben), Planzustand (Mitte) und prozentuale Differenz (unten). 47

49 Abbildung 30: Astronomisch mögliche mittlere Verschattung (%) November Januar an den Fassaden von Rübker Straße 3 im Istzustand (oben), Planzustand (Mitte) und Differenz (unten). 48

50 Abbildung 31: Astronomisch mögliche Anzahl an Sonnenstunden 17. Januar an den Fassaden von Rübker Straße 7B im Istzustand (oben) und Planzustand (unten). 49

51 Abbildung 32: Astronomisch mögliche Anzahl an Sonnenstunden 21. März an den Fassaden von Rübker Straße 7B im Istzustand (oben) und Planzustand (unten). 50

52 Abbildung 33: Astronomisch mögliche mittlere Globalstrahlung (W/m²) November Januar an den Fassaden von Rübker Straße 7B im Istzustand (oben), Planzustand (Mitte) und prozentuale Differenz (unten). 51

53 Abbildung 34: Astronomisch mögliche mittlere Verschattung (%) November Januar an den Fassaden von Rübker Straße 7B im Istzustand (oben), Planzustand (Mitte) und Differenz (unten). 52

54 6. Bewertung Die Kriterien der DIN 5034 [1] stellen Mindest-Standards zum Schutz vor gesundheitlichen Gefährdungen dar. Danach soll mindestens ein Wohnraum jeder Wohnung am 17. Januar mindestens 1 Stunde und am 21. März (23. September) mindestens 4 Stunden Besonnung erhalten. Über die Wohnraumaufteilungen in den Häusern entlang der Rübker Straße liegen keine Daten vor. Bewertet werden daher die Besonnungszeiten auf den Fassaden der am stärksten von Verschattung durch die LSW betroffenen Häusern, und in zwar in Höhen, die charakteristisch für das Niveau von Erdgeschossfenstern sind. Als am stärksten betroffene Häuser konnten die Rübker Straße 1, 3 und 7B nahe der Kreuzung zur Harburger Straße identifiziert werden. Zwar kann die Besonnungszeit im Niveau von Erdgeschossfenstern am 17. Januar lokal um bis zu 3 Stunden zurückgehen. Überwiegend ist der Rückgang mit ½ bis 1 Stunde jedoch deutlich moderater und 1 Stunde Mindestbesonnung wird in diesem Höhenniveau an allen Fassaden mindestens erreicht, meist deutlich überschritten. Am 21. März besteht kein wesentlicher Verschattungseinfluss mehr. Die Besonnungszeiten der DIN 5034 werden somit auch nach Bau der LSW selbst an den am stärksten von Verschattung betroffenen Häusern noch eingehalten. Neben der DIN-Norm spielt in der jüngsten Rechtsprechung, ohne dass es hierfür verbindliche rechtliche Normen gäbe, häufig auch die relative Abnahme der Besonnung in der strahlungsarmen Jahreszeit eine Rolle. Zu einer entsprechenden Bewertung der Auswirkungen der möglichen Neubauten sind deshalb zusätzlich die Globalstrahlung und zeitlichen Verschattungsanteile für die Wintermonate November bis Januar berechnet worden. Generell lässt sich anhand dieser Bewertungskriterien feststellen, dass auf der Südseite der Rübker Straße nur an einzelnen Häusern eine leichte Beeinträchtigung durch die LSW vorliegt. Auf Teilbereichen von Grundstücken kann auch eine mäßige Beeinträchtigung eintreten. Auf der Nordseite der Rübker Straße sind Grundstücke und Häuser allgemein stärker von Verschattungseinflüssen betroffen. Nahe der Häuser liegt der Rückgang der Globalstrahlung auf die Bodenoberfläche meist in einer Größenordnung von 10 bis 20 %. Nur auf kleinen Teilflächen von Grundstücken direkt hinter den LSW kann im Extremfall eine Abnahme um bis zu 80 % auftreten. 53

55 Auf den Fassaden der am stärksten betroffenen Häuser Rübker Straße 1, 3 und 7B liegt eine starke Beeinflussung im Sinne der Bewertungskriterien, d.h. eine Abnahme der Globalstrahlung um mehr als 30 % maximal bis gut 1 ½ m über Grund vor. Im typischen Niveau von Erdgeschossfenstern (um 2 m über Grund) geht die solare Einstrahlung in den Wintermonaten maximal um 20 % zurück und ist damit als mäßiger Einfluss zu bewerten. Da die untersuchten Gebäude am stärksten von Verschattungseinflüssen durch die LSW betroffen sind, wird an allen anderen Gebäuden der Einfluss geringer sein. Zusammenfassend sind hinsichtlich einer relativen Abnahme der Einstrahlung in den Wintermonaten nur einzelne Gebäude auf der Nordseite der Rübker Straße nahe der Kreuzung zur Harburger Straße im Erdgeschoss mäßig beeinträchtigt. Alle anderen Wohngebäude entlang der Rübker Straße sind weniger und damit leicht oder gar nicht von Verschattung durch die LSW betroffen. Auf den Grundstücksflächen zwischen Häusern und LSW kann, je nach Distanz zur LSW, der Verschattungseinfluss auch deutlich größer sein. Davon betroffen sind jedoch jeweils nur kleine Flächenanteile. Pinneberg, den 31. August 2015 () 54

56 Literatur [1] DIN (2011): Tageslicht in Innenräumen Teil 1: Allgemeine Anforderungen. DIN Deutsches Institut für Normung e.v., Berlin. [2] Hay, J.E., D.C. McKay (1985): Estimating solar irradiance on inclined surfaces: A review and assessment of methodologies. -- International Journal of Solar Energy 3, [3] Perez, R., P. Ineichen, R. Seals, J. Michalsky, R. Stewart (1990): Modelling daylight availability and irradiance components from direct and global irradiance. -- Solar Energy 44, [4] Remund, J., J. Page (2002): Integration and exploitation of networked Solar radiation Databases for environment monitoring - Advanced parameters. Report to the European Commission [5] Skartveit, A., J.A. Olseth, M.E. Tuft (1998): An hourly diffuse fraction model with correction for variability and surface albedo. -- Solar Energy 63, [6] VDI (1994): Wechselwirkungen zwischen Atmosphäre und Oberflächen - Berechnung der kurz- und der langwelligen Strahlung. -- VDI-Richtlinie 3789, Blatt 2, Beuth Verlag, Berlin. [7] VDI (2001): Wechselwirkungen zwischen Atmosphäre und Oberflächen - Berechnung der spektralen Bestrahlungsstärken im solaren Wellenlängenbereich. -- VDI-Richtlinie 3789, Blatt 3, Beuth Verlag, Berlin. [8] Eckhardt, K., K. Bigalke (2004): Comparison of two model systems for the calculation of the solar irradiance on shaded, arbitrarily orientated surfaces. Meteorol. Z. 13, [9] Kasten, F.; K. Dehne; H. D. Behr; U. Bergholter (1984): Die räumliche und zeitliche Verteilung der diffusen und direkten Sonnenstrahlung in der Bundesrepublik Deutschland. Forschungsbericht BMFT-FB-T

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