BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/ Wahlperiode Unterrichtung durch die Präsidentin der Bürgerschaft

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1 BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/ Wahlperiode Unterrichtung durch die Präsidentin der Bürgerschaft Betr.: Bürgerschaftliche Ersuchen vom 10. Dezember 2015: Bericht des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Integration zum Thema Ankommen Teilhaben Bleiben! Sofortmaßnahmen zur Verbesserung der Situation der Flüchtlinge in Hamburg Drs. 21/2295 sowie Nutzerkostenfreies WLAN für Hamburgs Flüchtlingsunterkünfte angehen Drs. 21/2381 Die Bürgerschaft hat in ihrer Sitzung vom 10. Dezember 2015 die Drs. 21/2295 und 21/2381 angenommen und damit folgende Ersuchen an den Senat beschlossen: Der Senat wird gebeten: 1. Der Bürgerschaft darzulegen, wie sich die beabsichtigte gesetzliche Neuregelung der Störerhaftung auf Bundesebene auf ein mögliches städtisches Angebot positiv auswirken kann. 2. Den aktuellen Stand der Gespräche mit Freifunk Hamburg im Hinblick auf die Anbindung einzelner Flüchtlingsunterkünfte darzustellen. 3. Zu prüfen, ob die Stadt Hamburg eine Ausschreibung für den Anschluss der Unterkünfte für Geflüchtete und Wohnungslose auf den Weg bringen muss oder ob auch eine freihändige Vergabe an unterschiedliche Anbieter möglich erscheint. 4. Darzulegen, welche Art der Kosten für die Installation von einem nutzerkostenfreien WLAN auf die Stadt bei den verschiedenen Angebotsvarianten zukämen und ob der WLAN-Betrieb dann mit weiteren Kosten verbunden wäre. 5. Der Bürgerschaft bis zu berichten. und Der Senat wird ersucht, 1. die erforderlichen l für die Anschubfinanzierung für den Anschluss weiterer geeigneter Flüchtlingsunterkünfte bereitzustellen und dies aus den von der Bürgerschaft bereits beschlossenen Investitionsmitteln für die Errichtung und den Betrieb von Flüchtlingsunterkünften in 2015/2016 zu finanzieren, 2. zu klären, ob die Vergabe an mehrere Anbieter wie zum Beispiel willy.tel, Telekom und Freifunk Hamburg je nach Kosten und Möglichkeiten der Anbieter und für die jeweiligen Unterkünfte in den Stadtteilen erfolgen kann, 3. ergänzend mit Handelskammer, Handwerkskammer, Wirtschaftsverbänden und privaten Spendern über einen WLAN-Flüchtlingsfonds ins Gespräch zu treten, um mit der Bereitschaft der Hamburger Wirtschaft möglichst viele Unterkünfte in den nächsten Monaten anzuschließen, und der Bürgerschaft bis über das Ergebnis zu berichten.

2 Drucksache 21/6246 Die Senatorin der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration, Frau Dr. Melanie Leonhard, hat mir zu den beiden Ersuchen das in der Anlage abgedruckte Schreiben vom 30. September 2016 übermittelt. Carola Veit Präsidentin Anlage 2

3 Drucksache 21/6246 Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration Postfach , D Hamburg Präsidentin der hamburgischen Bürgerschaft Frau Carola Veit Rathaus Hamburg Senatorin Dr. Melanie Leonhard Hamburger Straße 47 D Hamburg Telefon /2 Telefax Melanie.Leonhard@basfi.hamburg.de Hamburg, den 30. September 2016 Stellungnahme zu den Ersuchen der Bürgerschaft vom Ankommen Teilhaben Bleiben! Sofortmaßnahmen zur Verbesserung der Situation der Flüchtlinge in Hamburg (Drs. 21/2295) sowie Nutzerkostenfreies WLAN für Hamburgs Flüchtlingsunterkünfte angehen (Drs. 21/2381) Sehr geehrte Frau Präsidentin, die Bürgerschaft hat am 10. Dezember 2015 die die o.g. Drucksachen beschlossen. Mit der Drucksache 21/2295 wurde der Senat gebeten, 1. Der Bürgerschaft darzulegen, wie sich die beabsichtigte gesetzliche Neuregelung der Störerhaftung auf Bundesebene auf ein mögliches städtisches Angebot positiv auswirken kann. 2. Den aktuellen Stand der Gespräche mit Freifunk Hamburg im Hinblick auf die Anbindung einzelner Flüchtlingsunterkünfte darzustellen. 3. Zu prüfen, ob die Stadt Hamburg eine Ausschreibung für den Anschluss der Unterkünfte für Geflüchtete und Wohnungslose auf den Weg bringen muss oder ob auch eine freihändige Vergabe an unterschiedliche Anbieter möglich erscheint. 4. Darzulegen, welche Art der Kosten für die Installation von einem nutzerkostenfreien WLAN auf die Stadt bei den verschiedenen Angebotsvarianten zukämen und ob der WLAN-Betrieb dann mit weiteren Kosten verbunden wäre. 5. Der Bürgerschaft bis zu berichten. 3

4 Drucksache 21/ Mit der Drucksache 21/2381 wurde der Senat ersucht, 1. die erforderlichen l für die Anschubfinanzierung für den Anschluss weiterer geeigneter Flüchtlingsunterkünfte bereitzustellen und dies aus den von der Bürgerschaft bereits beschlossenen Investitionsmitteln für die Errichtung und den Betrieb von Flüchtlingsunterkünften in 2015/2016 zu finanzieren, 2. zu klären, ob die Vergabe an mehrere Anbieter wie zum Beispiel willy.tel, Telekom und Freifunk Hamburg je nach Kosten und Möglichkeiten der Anbieter und für die jeweiligen Unterkünfte in den Stadtteilen erfolgen kann, 3. ergänzend mit Handelskammer, Handwerkskammer, Wirtschaftsverbänden und privaten Spendern über einen WLAN-Flüchtlingsfonds ins Gespräch zu treten, um mit der Bereitschaft der Hamburger Wirtschaft möglichst viele Unterkünfte in den nächsten Monaten anzuschließen und der Bürgerschaft bis über das Ergebnis zu berichten. Mit diesem Schreiben möchte ich Sie über den aktuellen Stand informieren. Zur Förderung des WLAN-Ausbaus wurde eine Doppelstrategie praktiziert. So wurden Möglichkeiten genutzt, Ersteinrichtungen mit Hilfe des Ehrenamtes so schnell wie möglich mit WLAN auszustatten. Bis auf wenige Standorte konnten WLAN-Verbindungen insbesondere durch die Unterstützung von Freifunk Hamburg in den Einrichtungen der Erstaufnahme geschaffen werden. Parallel dazu wurden Gespräche mit verschiedenen Akteuren geführt sowie Anforderungsprofile, Verträge und Vergaberegelungen für die Ausstattung mit WLAN in Einrichtungen der Folgeunterbringung sondiert. Die Möglichkeiten der Umsetzung durch fördern & wohnen (), Anstalt öffentlichen Rechts sind für die Folgeunterkünfte aufgrund der bestehenden Verträge beschränkt. Insoweit sind für die Folgeunterkünfte weitere Unterstützungsleistungen auf ehrenamtlicher Basis erforderlich. 1. Grundsätzliche Überlegungen zur kostenlosen Bereitstellung von WLAN für Schutzsuchende 1.1 Anforderungen aus fachlicher und wirtschaftlicher Sicht Aus Gesprächen mit Betreibern hat sich ergeben, dass WLAN für Schutzsuchende in Einrichtungen der Erstaufnahme und der Folgeunterbringung dazu dient, Kontakte zu den Familien in den Heimatländern zu pflegen sowie Nachrichten des Heimatlandes und in Deutschland zu verfolgen. WLAN ermöglicht Informationen und Kontakte zu Behörden, Beratungsstellen, sozialen Einrichtungen und Ehrenamtlichen, bietet den Rahmen für die örtliche Orientierung und unterstützt die Job- und Wohnungssuche. Schließlich fördert WLAN den Umgang mit Wörterbüchern, die Nutzung von Online-Sprachkursen und von Lernangeboten. 4

5 Drucksache 21/ verfolgt für die öffentlich-rechtliche Unterbringung Konzepte, nach denen Bewohner und Bewohnerinnen WLAN unter Beachtung der Hausordnung von 7.00 bis Uhr nutzen können. Örtlich ist die WLAN-Nutzung für Gemeinschaftsräume und in weiteren frei zugänglichen Bereichen wie breiten Fluren oder unter freiem Himmel geplant. Bei den Einrichtungen der Erstaufnahme hängt die Umsetzung von den spezifischen räumlichen Gegebenheiten ab. Genutzt werden auch hier Gemeinschaftseinrichtungen, Flure und Außenplätze. Neben den fachlichen Anforderungen wurde der Anspruch geäußert, dass kostenloses WLAN ohne zeitlichen und zeitlichen und finanziellen Aufwand für die Betreiber zu installieren und einfach zu pflegen sein sollte. 1.2 Lösungsansätze Die Installation von WLAN hängt hauptsächlich von der Verfügbarkeit einer Netzanbindung ab, die, sofern nicht vorhanden, in der Regel durch Provider wie z.b. die Telekom oder Wili.tel. bereit gestellt werden muss. Von dort werden zu den Access-Points in den Standorten Kabelverbindungen gelegt und bei Bedarf Zusatzantennen aufgestellt, bis schließlich die eigentlichen Internet-Dienste angeboten werden können. Ausgehend von den technischen und vertraglichen Möglichkeiten werden verschiedene Lösungsansätze für den Ausbau der WLAN-Versorgung verfolgt. (1) Die Nutzung externer Netzwerke für Transitdienste von Dritten praktiziert die Initiative Freifunk. Mit dieser Lösung werden mittels Richtfunk oder bestehender Leitungen Netzwerke mit Zustimmung des Eigentümers genutzt und vorhandene Ressourcen für den Datenaustausch bereitstellt. Das Verfahren wird insbesondere für die Einrichtungen der Erstaufnahme praktiziert. In der Regel wird den Nutzern nur eine kleine Bandbreite für den Datenaustausch zur Verfügung gestellt, der einfache -Verkehre und den Abruf von Informationen aus dem Internet erlaubt, aber nicht die Verwendung speicherintensiver Medien. (2) Für die IT-technische Betreuung der Standorte der öffentlich-rechtlichen Unterbringung hat als Ergebnis einer EU-weiten Ausschreibung aus dem Jahr 2011 einen Vertrag mit der Firma Hanse.com geschlossen. Der Vertrag lässt vom finanziellen Volumen, der Leistungsbeschreibung und den Ressourcen her WLAN voraussichtlich nur für höchstens 40 Standorte zu und läuft im September 2017 aus. Eine EU-weite Ausschreibung für IT-Dienste, die auch WLAN-Leistungen einschließt, ist in Vorbereitung. Mit dieser Lösung soll den Bewohnern eine Nutzung der unter Ziffer 1.1 genannten Leistungen ermöglicht werden (ohne Streaming-Dienste). 5

6 Drucksache 21/ (3) Unabhängig von dem geplanten Ausbauprogramm von gibt es die Möglichkeit, auch für Folgeunterkünfte als Zwischenlösung individuelle Nutzungskonzepte durch Ehrenamtliche zu entwickeln. In diesem Sinne hat z.b. der Rotary Club Hamburg- Walddörfer für den Standort Volksdorfer Grenzweg mit der Telekom eine Lösung konzipiert und. Aufgrund einer relativ guten Netzanbindung des Standortes wurden für WLAN Access-Points in der Einrichtung installiert und Leitungen vom sogenannten Anschlusspunkt Linientechnik (APL) in die ÖrU parallel zum Netz von gelegt. Am APL endet die vom zentralen Kabelversorger kommende Verzweigung und ist damit die Schnittstelle zum Haus- oder Endleitungsnetz des (Telefon-) Kunden. Die Finanzierung der einmaligen Kosten für die Leitung und die Access- Points sowie der laufenden Kosten erfolgt durch den Sponsor. In ähnlicher Weise wurden durch Ehrenamtliche und Sponsoren WLAN-Anschlüsse bei anderen Folgeunterkünften geschaffen (siehe Anlage 2). Bei dieser ehrenamtlichen Lösung ist das Vergaberecht nicht tangiert. Neben diesen Möglichkeiten wurden mit der Firma willy.tel und der Handelskammer Möglichkeiten der Zusammenarbeit und Sponsorenmodelle sondiert. So wurde geprüft, welche Potenziale es gibt, in der Nähe von Länden auf öffentlichen Plätzen durch die Wirtschaft gesponserte Accesspoints einzurichten, die zusätzlich den Kunden der Geschäfte eine kostenlose WLAN-Nutzung ermöglichen. Die Ansätze wurden aus verschiedenen Gründen verworfen (u.a. fehlende Akzeptanz der Ladeninhaber, mögliche Lärm- und Müll-Konzentration, unzureichender Zusatznutzen für die Kunden). Bei einem solchen Sponsoring-Modell wäre das Vergaberecht nicht berührt. Neben diesen institutionellen Angeboten ist es jedem Flüchtling freigestellt, WLAN an öffentlichen Hotspots außerhalb der Einrichtung und auf eigene Kosten zu nutzen. Alternativen (1) und (3) sind mit sehr geringen Kosten verbunden, da sie auf vorhandenen Ressourcen von Dritten aufsetzen. Zur Ermittlung der Kosten für das Ausbauprogramm für das Ausbauprogramm der Folgeunterkünfte müssen jeweils die baulichen und leitungstechnischen Voraussetzungen ermittelt werden, da je Einrichtung spezifische Lösungen erforderlich sind. So sind Containerbauten für Funkwellen nicht durchlässig und verlangen besondere Ansätze. erhebt die Kosten bis zum 4. Quartal 2016 exemplarisch für 10 Einrichtungen. Auf dieser Basis kann eine Hochrechnung für alle Einrichtungen erstellt werden. Im Rahmen der vertraglichen Möglichkeiten sollen insbesondere neue und größere Einrichtungen mit WLAN ausgestattet werden. 6

7 Drucksache 21/ Einbindung des Ehrenamtes Ziel ist es, die Leistungen des Ehrenamtes bei der Bereitstellung WLAN-Lösungen intensiv zu nutzen. In Bezug auf die Lösungsansätze haben sich aus Gesprächen mit den Akteuren unterschiedliche Szenarien herausgebildet. Ehrenamtliche kümmern sich häufig gern um die Bewohnerinnen und Bewohner der Einrichtung, die sie betreuen, einschließlich der WLAN-Lösung und arbeiten mit Freifunk Hamburg zusammen oder erarbeiten eine spezifische Lösung. Der Freifunk Hamburg bietet nach Erschließung eines Standortes mit WLAN Workshops zum Thema WLAN an und bietet auch die aktive Mitarbeit bei der Installation an. 2. Störerhaftung (Beschluss aus Drs. 21/2295 zu Ziffer 1 der Drs. 21/1461) Gemäß 8 Abs. 1 Telemediengesetz (TMG) sind Anbieter, die lediglich Informationen durch ein Kommunikationsnetz durchleiten (sog. Zugangs- oder Access-Provider) grundsätzlich nicht für die durchgeleiteten Informationen verantwortlich (sog. Providerprivileg). Diese Rechtsgrundlage nutzen klassische Provider wie z.b. Deutsche Telekom, Vodafone, Unitymedia, willy.tel und andere, deren Geschäftsmodell darauf beruht, Internetzugänge zu vermarkten. Inzwischen konnten auch die rechtlichen Bedenken hinsichtlich der Störerhaftung bei der Nutzung der von FFHH bereitgestellten Router ausgeräumt werden. Das Netz der Initiative ist über den Freifunk Rheinland e.v. mit dem Internet verbunden. Dieser Verein ist gemäß 6 Telekommunikationsgesetz bei der Bundesnetzagentur als Anbieter von Telekommunikationsdiensten gemeldet und somit gemäß 8 Telemediengesetz als Diensteanbieter für fremde Informationen, die er in einem Kommunikationsnetz übermittelt oder zu denen er den Zugang zur Nutzung vermittelt, nicht verantwortlich. Im Bereich der Flüchtlingsunterkünfte werden damit alle Provider unabhängig von der Weiterentwicklung der gesetzlichen Regelung von Haftungsrisiken für die Inhalte freigestellt, so dass der Nutzung von WLAN gesetzliche Regelungen nicht entgegenstehen. Dies zeigen auch die Ausbauzahlen und die Bereitschaft der Akteure, sich an der Umsetzung der Alternativen (1) bis (3) zu beteiligen. 3. Ergebnisse der Gespräche mit Freifunk (Beschluss aus Drs. 21/2295 zu Ziffer 2 der Drs. 21/1461) Freifunk Hamburg hat maßgeblich dazu beigetragen, dass fast alle Einrichtungen der Erstaufnahme mit WLAN ausgestattet sind (siehe Anlage 1). Einzelne Rücksprachen mit den Leitungen der Erstaufnahmen zeigen, dass die Nutzerinnen und Nutzer elementare Kommunikationsbedürfnisse erfüllen können. Freifunk hat auch die Einrichtung von WLAN in einigen Folgeunterkünften unterstützt. Nach einer Umfrage von verfügen 10 Einrichtungen über WLAN (siehe Anlage 2). 7

8 Drucksache 21/ Kosten (Beschluss aus Drs. 21/2295 zu Ziffer 4 der Drs. 21/1461) Mit Stand sind Kosten für die Nutzung von WLAN Kosten in Höhe von Euro entstanden. Durch Gespräche mit Netzbetreibern und Erfahrungen mit konkreten Lösungsansätzen zu Ziffer 1.2 konnten Kalkulationsgrundlagen für ehrenamtliche Einzellösungen ermittelt werden. Für das geplante Ausbauprogramm von werden die Kalkulationsgrundlagen bis Ende des Jahres 2016 ermittelt. 5. Anschubfinanzierung und Vergabe (Ziffern 1 und 2 Drs. 21/2381) Die Einrichtungen der Erstaufnahme wurden überwiegend durch Freifunk ausgestattet. Da es sich zum Teil um prekäre Unterkünfte handelt, deren Plätze schrittweise reduziert werden und sich im Übrigen die Verweildauern in den entsprechenden Unterkünften durch beschleunigte Prüfung der Asylanträge reduzieren sollen, sind die Angebote von Freifunk passend. Es fallen nur minimale Kosten z.b. für Router und Montagen für Richtfunkmasten an. Durch die ehrenamtliche Lösung wird das Vergaberecht nicht tangiert. Für die Ausstattung der Einrichtungen der Folgeunterkünfte mit WLAN werden die in Abschnitt 1.2 beschrieben Ansätze verfolgt. plant im Rahmen des bestehenden Vertrages über IT-Dienstleistungen und vorbehaltlich der Entscheidung über die Finanzierung zunächst eine Umsetzung für mindestens 10 bis 40 Standorte. Zu den von zunächst geplanten Standorten gehören Luruper Hauptstraße, Berzelisustr., Am Anzuchtgarten, August-Kirch-Str., Brookkehre, Am Radeland, Sieversstücken, Auf dem Sülzbrack, Kirchenpauerstr. (Baakenhafen) und Notkestr. Auch hier hängt die Umsetzung nicht nur von, sondern auch von der Ausstattung externer Leitungen ab. Ergänzend sollen in Einzelfällen Sponsoring-Modelle wie unter Ziffer 1.3 beschrieben werden. Weitere Einrichtungen können erst nach Abschluss der EU-weiten Ausschreibung ab 2018 mit WLAN ausgestattet werden. 6. Gespräche mit Akteuren (Ziffer 3 Drs. 21/2381) Es haben Gespräche mit Dataport, der Telekom, mit Willy.tel, der Handelskammer sowie mit dem Unternehmernetzwerk Mpoint stattgefunden. Ich möchte Sie bitten, die Fraktionen der hamburgischen Bürgerschaft über den Inhalt dieses Schreibens zu informieren. Mit freundlichen Grüßen 8

9 Drucksache 21/6246 Anlage 1 WLAN in Einrichtungen der Erstaufnahme (Stand: ) Erstaufnahmeeinrichtung 1) Betreiber Bezirk WLAN Albert-Einstein-Ring 1-3a Altona Amalie-Siveking-Krankenhaus Bargkoppelstieg Bargkoppelweg 60 Bargkoppelweg 66a Behrmannplatz Blomkamp Sporthalle Malteser Altona Bredowstraße Akademie Feuerwehr Dratelnstraße 15 und 17 Eißendorfer Pferdeweg, Asklepios Klinik Fiersbarg JUH geplant * Flagentwiet 44 Geutensweg Grellkamp Nord er Poststraße Hellmesberger Weg 23 AWO Heselstücken 15 Nord geplant * Holstenhof (neben Gymn. Marienthal) geplant * Jenfelder Moorpark geplant * Karl-Arnold-Ring Altona Kieler Straße 433 JUH Kurdamm geplant`* Münzstr. Neuland I Neuland II Niendorfer Straße Nostorf-Horst BIS außerhalb Oktaviostraße Ohlstedter Platz Osterrade 51 Bergedorf Papenreye 1 a ASB Reichspräsident-Ebert-Kaserne Altona Scharsteinweg Schmiedekoppel 29/30 ASB teilw. Schnackenburgallee Altona Schwarzenberg Festplatz Voigt- Kölln Str. Wendenstrasse JUH Wiesendamm 3 (im Museum der Arbeit) JUH Nord Bemerkungen Nutzungsende 4. Quartal 2016 Nutzungsende Nutzungsende Nutzungsende 4. Quartal 2016 Nutzungsende Schmiedekoppel 30 geplant für das 4. Quartal Nutzungsende 1. Quartel ) Die Angaben basieren z.t. auf Informationen von Freifunk Hamburg Bei den bereits geschlossenen Einrichtungen Kurt-A-Körber-Chaussee, Rugenbarg und Wiesendamm (Theaterfabrik) war WLAN vorhanden. * Aufgrund fehlender Netzanbindungen können keine zeitlichen Angaben gemacht werden. Würde eine Netzanbindung vorliegen könnte WLAN relativ schnell werden. 9

10 Drucksache 21/6246 Anlage 2 WLAN in Folgeunterkünften Stand (Angaben von ) Folgeunterkünfte (Betreiber ) Bezirk WLAN August-Kirch-Straße Altona Curslacker Neuer Deich I Bergedorf Curslacker Neuer Deich II Bergedorf Weidenbaumsweg Bergedorf Sophienterrasse Eiffestraße 398 ("Waterhouse") Kiwittsmoor Nord Heinrich-Hertz-Straße Nord Rahlstedter Straße Volksdorfer Grenzweg 10

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