Bodengutachten. Baugebiet An der Sulkshege in Hamm-Heessen. Ingenieurbüro M. Smulka Sandbochumer Weg 43 b Bergkamen. Dipl.- Geol. A.

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1 Bodengutachten Projektnummer: p/ Projekt: Baugebiet An der Sulkshege in Hamm-Heessen Auftraggeber: HGB Hammer Gemeinnützige Baugesellschaft mbh Widumstraße Hamm Planung: Ingenieurbüro M. Smulka Sandbochumer Weg 43 b Bergkamen Bearbeiter: Dipl.- Geol. A. Gey Münster, den 30. März 2011 Ingenieurgeologisches Büro Gey & John GbR An der Kleimannbrücke Münster internet: i.g.b@t-online.de Tel.: 0251 / Fax: 0251 / Bankverbindung: Sparkasse Hamm (BL ) Kto.-Nr

2 Anlagen Nr. 1. Lageplan, Maßstab ca. 1 : 1.000, mit eingetragenen Bodenaufschlusspunkten Nr. 2 Schichtenprofile und Rammdiagramme gem. DIN 4023 bzw. EN ISO 22476/2, Maßstab d. H. 1 : 35 Inhaltsverzeichnis 1. VORBEMERKUNGEN 3 2. GELÄNDE- UND LABORARBEITEN 4 3. BODEN- UND GRUNDWASSERVERHÄLTNISSE SCHICHTENFOLGE, BODENMECHANISCHE EIGENSCHAFTEN GRUNDWASSER BODENGRUPPEN, BODENKLASSEN, VERDICHTBARKEITSKLASSEN, FROSTEMPFINDLICHKEITSKLASSEN, CHARAKTERISTISCHE BODENKENNGRÖßEN 7 4. BAUTECHNISCHE FOLGERUNGEN BODENKLASSEN, VERWENDUNG DES AUSHUBMATERIALS KANALVERLEGUNG: TRAGFÄHIGKEIT DES UNTERGRUNDES, WASSERHALTUNG, VERBAU, VERFÜLLUNG DER KANALGRÄBEN VERKEHRSFLÄCHEN HOCHBAUTEN: TRAGFÄHIGKEIT DES UNTERGRUNDES, GRÜNDUNGSEMPFEHLUNG BELASTUNG DES UNTERGRUNDES, SETUNGSVERHALTEN UNTERKELLERTE HOCHBAUTEN: WASSERHALTUNG, TROCKENHALTUNG DER GEBÄUDE SICHERUNG DER BAUGRUBEN / VERFÜLLUNG DER ARBEITSRÄUME BAUSTELLENBEGLEITUNG VERSICKERUNGSMÖGLICHKEIT VON NIEDERSCHLAGSWASSER SCHLUSSWORT 20 2

3 1. Vorbemerkungen Die HGB Hammer Gemeinnützige Baugesellschaft mbh, Widumstraße 33, Hamm, plant mit dem Ingenieurbüro M. Smulka, Sandbochumer Weg 43 b, Bergkamen, die Erschließung des Baugebietes An der Sulkshege in Hamm-Heesen. Im Rahmen der Planung wurde das Ingenieurgeologische Büro Gey & John GbR, Münster, seitens des Erschließungsträgers beauftragt, den Untergrund im Bereich des künftigen Baugebietes hinsichtlich der bodenmechanischen sowie der hydrologischen Eigenschaften zu untersuchen und die Ergebnisse in einem Gutachten mit entsprechenden erdbau- und gründungstechnischen Empfehlungen darzulegen. Nach Rücksprache mit dem Planungsbüro soll das Bodengutachten primär Aussagen zum Kanal- und Straßenbau sowie zur Versickerungsmöglichkeit des anfallenden Niederschlagswassers enthalten. Darüber hinaus sind Hinweise zu einer Bebauung mit wahlweise unterkellerten Wohnhäusern zu geben. Derr Planraum stellt ein ehemaliges Sportplatzgelände inmitten der Wohnbebauung von Hamm-Heesen dar, die an den Dasbecker Weg im Süden, Rottkamp im Osten und Sulkshege im Norden angrenzt. Nördlich Sulkshege, gleichzeitig der Nordrenze des Planraumes entsprechend, folgen Grünflächen / Schutzflächen des Kappenbusch. Die Erschließung sieht eine uwegung / Verbindung zwischen Dasbecker Weg im Süden und Sulkshege im Norden vor. Von dieser Haupterschließungsstraße zweigen dann Privatwege, vornehmlich nach Osten, ab. Die derzeitigen Geländehöhen der teils noch geschotterten, meist schon mit Wildwuchs überzogenen Sportplatzflächen liegen zwischen 71,5 und knapp 74 mnn bei einer Neigung gen Norden. Die Anschlussgradiente im Dasbecker Weg ist planseits mit 75,2 mnn und die Anschlusshöhe bei Sulkshege mit 72 mnn eingetragen. In Ermangelung exakter Vorgaben zu den künftigen Ausbauhöhen der Planstraßen erfahren diese eine vorläufige Abschätzung im Niveau der derzeitigen Geländeoberkanten. In Anlehnung an die RStO 01 wird in dem Wohngebiet von PKW- Verkehr mit geringem Schwerverkehrsanteil und folglich gem. Tab. 5 der genannten Richtlinien von einer uordnung der Straßenzüge in die Bauklasse V, bei nur PKW-Verkehr auch der Bauklasse IV ausgegangen. Für die Schmutz- und Regenwasserkanalisation wird eine offene Rohrverlegung bei Einbindetiefen um t = 1,5 / 2 m prognostiziert. 3

4 Bezüglich der geplanten Wohnhäuser wird von einer 2-geschossigen Bauweise, wahlweise mit oder ohne Kellergeschossen ausgegangen. Die Erdgeschoss-Fertig- Fußboden-Höhen (EFFH bzw. OKFF-EG) dürften dabei jeweils einige Dezimeter oberhalb der Endausbauten der angrenzenden Erschließungsstraßen zur Ausführung gelangen. Als Gründungsart wird für nicht unterkellerte Neubauten entweder von einer reinen Flachgründung über bewehrte Streifenfundamente oder von einer kombinierten Flach-/Flächengründung aus tragenden Stahlbetonsohlen mit außen liegenden Fundamentstreifen / Frostschürzen ausgegangen. Das für die weiteren Ausführungen des Baugrundgutachtens relevante Gründungsniveau der Streifenfundamente (auch Frostschürzen) nichtunterkellerter Hochbauten wird dabei jeweils zwischen ca. 0,8 und 1 m unter künftigem Gelände angenommen. Im Falle der Ausführung von Gründungsplatten wird deren Unterkante mit rd. 0,35 bis 0,4 m unterhalb der künftigen EFH / OKFF-EG abgeschätzt. Unterkellerte Neubauten dürften einheitlich eine Flächengründung über bewehrte Bodenplatten einheitlicher Stärke mit einer Bettung auf einem Polster, gleichzeitig Flächenfilter, erhalten. Für unterkellerte Neubauten wird so das Gründungsniveau zwischen ca. 2,5 und 3 m Tiefe in Ansatz gebracht. Die max. Linienlasten werden im Bereich tragender Wandscheiben in Größenordnungen zwischen 60 und 100 kn/m abgeschätzt. Je nach Fundamentbreite bzw. der Lastverteilung an der Unterkante von Gründungsplatten sind dann max. Sohldrücke in der Fuge Gründungskörper / Baugrund in Größenordnungen zwischen σ = 150 und 200 kn/m 2 zu erwarten. 2. Gelände- und Laborarbeiten ur Erkundung der bodenmechanischen, geologischen und hydrologischen Untergrundverhältnisse im Planraum wurden am 28. März 2011 insgesamt 6 Kleinbohrungen im Rammkernsondierverfahren (RKS 1 bis RKS 6 / gewählter Schlitzdurchmesser mm) sowie ergänzend 3 Rammsondierungen (DPL 1 bis DPL 3) mit der leichten Rammsonde (DPL gem. DIN EN ISO 22476/2) bis in Tiefen zwischen 3 und 5 m u. GOK geführt. Auf Wunsch des Planungsbüros wurde das Bohrloch der 3 m tiefen RKS 6 als temporäre Grundwassermeßstelle ausgebaut (Ausbaudurchmesser 1 ¼ oll aus PVC, Ausbautiefe 2,7 m u. GOK). Auf vormals angedachte Versickerungsversuche zur präzisierenden Ermittlung der Wasserdurchlässigkeit des anstehenden Untergrundes wurden wegen rel. geringer Flurabstände sowie oberflächennaher Auffüllzonen verzichtet. 4

5 Die Lage der Aufschlusspunkte ist dem beigefügten Lageplan auf der Anlage 1 im Maßstab 1 : zu entnehmen. Als Bezugsniveau zum Höheneinmaß der Bodenaufschlusspunkte wurde die Oberkante eines Kanalschachtes in der Sulkshege mit der absoluten Höhe von 72 mnn gewählt. Die Ergebnisse der Rammkernsondierbohrungen und der Rammsondierungen sind in Form von Schichtenprofilen gem. DIN 4023 und Rammdiagrammen gem. DIN EN ISO 22476/2 höhengerecht im Maßstab 1 : 35 auf der Anlage 2 dargestellt. Eine umweltrelevante Beurteilung der erbohrten Bodengemenge war nicht Gegenstand der beauftragten Baugrunduntersuchung. 3. Boden- und Grundwasserverhältnisse 3.1 Schichtenfolge, Bodenmechanische Eigenschaften Nach den Schichtenprofilen auf der Anlage 2 ist das Gelände in den oberflächennahen Abschnitten mit Verfüllungen in Stärken zwischen ca. 0,3 und 0,8 m versehen. Diese Verfüllungen gliedern sich in umgelagerte Oberböden / anthropogen beeinflusste Mutterböden aus humusführenden, meist schluffigen Sanden, örtlich (vgl. RKS 6) auch humusführenden Lehmen. Bereichsweise sind in den Oberböden auch Kohlereste eingeschaltet (siehe RKS 6). Die Befestigungen der ehemaligen Sportplatzflächen aus Aschen, Schlacke, Sand und Splitt erfassen die RKS 5sowie die RKS 3 und die RKS 4, hier jedoch schon mit Oberböden überschüttet. Da die ehemaligen Sportplatzflächen allmählich mit Wildwuchs überzogen werden, vermengen sich die ehemaligen Sportplatzbefestigungsmaterialien im Umfeld der RKS 1 / RKS 2 mit den Oberböden. In der RKS 3, RKS 4 und RKS 5 sind als Überschüttungen der Oberböden (siehe RKS 5) oder auch der Sportplatzflächen (vgl. RKS 3 und RKS 4) bindige Füllsande oder Sande vermengt mit Lehm genutzt worden. Die deutlich humushaltigen Oberböden/Mutterböden / Verfüllungen / Gemenge weisen infolge der zersetzungsgefährdeten Humusanteile eine stark eingeschränkte Raumbeständigkeit auf und sind folglich von einer Überbauung mit Hochbauten und versiegelten Verkehrsflächen auszuschließen (Abtragsplanum). Der gewachsene Untergrund setzt sich zunächst aus bindigen bis wechselnd bindigen, mittelsandigen bis stark mittelsandigen Feinsanden zusammen, die bis in Tiefen zwischen ca. 1,8 und 3,2 m u. GOK aufgeschlossen wurden und nach den Schlagzahlen N 10 der Rammsonden mind. mitteldicht und nach der DPL 2 sogar hoch mitteldicht gelagert sind. Bei den Sanden handelt es sich vermutlich um Flug- 5

6 decksande der Weichsel-Kaltzeit. Stellenweise (siehen RKS 2, RKS 3 und RKS 6) liegen ganz dünne, nur ein paar Dezimeter starke Überdeckungen der Sande mit merklichen lehmhaltigen Böden vor. Hier handelt es sich um Veroc-kerungszonen durch Eisenausfällungen im Grundwasserschwankungsbereich. Die Sande werden von steifen en mit geringen Tonanteilen unterlagert. Diese Terrassenschluffe reichen im Bereich der RKS 1, RKS 2, RKS 4 bis in variierende Tiefen um 2,4 / 3,5 m u. GOK und im Umfeld der übrigen Sondieransatzpunkte bis zur hier erbohrten Aufschlusstiefe. Dort wo die Basis der e erfasst wurden schließen sich Verwitterungsprodukte kreidezeitlicher Mergel an. Diese bilden einen Verwitterungslehm aus sandig-schluffigen Tonen von zunächst gut steifer und dann steifer bis halbfester Konsistenz aus. Unterhalb der Aufschlusstiefe geht der Mergel mit abnehmendem Verwitterungsgrad in ein halbfestes bis festes Halbfestgestein mit zunehmend eingeschalteten harten Mergelsteinbänkchen über. Bindige Böden mit erhöhten Feinkornanteilen wie die bindigen Sande und e können bei dynamischen Lasteinträgen wie sie z. B. bei Befahrungen im uge des Bodenabtrages oder auch bei Verdichtungen auftreten können und gleichzeitig erhöhten natürlichen Wassergehalten durch temporär aufgebaute Porenwasserüberdrücke mitunter breiige Konsistenzen mit einem Verlust des natürlichen Korngefüges annehmen. 3.2 Grundwasser Während der Aufschlusarbeiten am 28. März 2011 wurde in allen Bohrlöchern mittels Lichtlot Wasser. Bei Abstichen zwischen knapp 1,4 und 1,8 m u. GOK lassen sich hieraus Grundwasserstände zwischen 70,1 und 72,4 mnn mit einem Fließgefälle gen Norden ableiten. Als Porengrundwasserleiter fungieren die bindigen bis wechselnd bindigen Sande mit geschätzten k f -Werten um 1 x 10-5 bis 5 x 10-6 m/s und folglich noch hinreichenden Wasserdurchlässigkeiten. Den unteren Teil des Aquifers bauen e mit geringen Tonanteilen und folglich Wasserdurchlässigkeiten um k f = 1 x 10-6 bis 5 x 10-7 m/s auf. um Liegenden wird der Wasserleiter durch, paraktisch wasserundurchlässige Verwitterungslehme des Mergels begrenzt. Durch die zur Tiefe gering wasserwegsamen e, in den südlichen Abschnitt auch hoch wasserstauenden Lehme ist die Mächtigkeit des sandigen und dann wasserwegsameren Aquifers arg begrenzt und damit auch das Retentionsvermögen für zusickernde Regenwässer massiv eingeschränkt. So wird der Wasserleiter höheren Grundwasserstandsschwankungen unterliegen, die zudem durch zeitweise höher eingestaute, weil nur verzögert in den bindigen Sanden versickernde Regen- 6

7 wässer noch überlagert werden. ur Abschätzung der max. Grundwasserstände / zumindest zeitweisen Einstauhöhen können die in manchen Bohrprofilen festgestellten Verockerungszonen herangezogen werden. Demnach ist von max. Grundwasserständen um 0,7 / 0,8 m unter derzeitiger Geländeoberkante auszugehen, sprich Hochgrundwasserstände können mit rd. 0,8 m oberhalb der im März erfolgten Wasserstandsmessungen angesetzt werden. Hiervon ausgehend unterstellt der Gutachter, dass die Geländekoten der ehemaligen Sportplatzflächen nur wenig, etwa 0,3 / 0,5 m, oberhalb der max. Wasserstände / Einstauhöhen lagen und folglich großflächig drainiert werden mussten. Infolge der in den höheren Geländeabschnitten z.t. angetroffenen Verockerungszonen und der unterlagernd bindigen Sande, resp. örtlich bindigen Verfüllungen ist bei widrigen Witterungsverhältnissen zudem mit zeitweisen Einstauungen nur langsam oder kaum versickernder Regenwässer zu rechnen, dessen Einstauhöhen auch zu Vernässungen der Oberböden führen können. 3.3 Bodengruppen, Bodenklassen, Verdichtbarkeitsklassen, Frostempfindlichkeitsklassen, Charakteristische Bodenkenngrößen Umgelagerte Oberböden / Mutterböden / humose Auffüllböden Bodengruppen gem. DIN : A, [OH], [OU], OH Bodenklassen gem. DIN : 1 - wegen notwendigem Abtrag sind weitere Kennwerte nicht relevant verbliebene Tragschichten aus Asche, Schlacke, Sand, RC-Bruch Bodengruppe gem. DIN : A, [GE], [GW], [SW], [GU], [SU] Bodenklasse gem. DIN : 3-5 Frostempfindlichkeitsklasse gem. TVE-StB 09: tendenziell F 2 (gering bis mittel frostsempfindlich) Feuchtraumgewicht γ k : kn/m 3 Kohäsion c k : 0 kn/m 2 Reibungswinkel ϕ k : 30-37,5 Steifemodul E s,k : MN/m 2 7

8 Sande, bindig bis wechselnd bindig Bodengruppen gem. DIN : SU*, bereichsweise auch SU (wechselnd bindig) Bodenklassen gem. DIN : 4 (bei Verschlammung Klasse 2) Verdichtbarkeitsklasse: V 3 Frostempfindlichkeitsklasse gem. TVE-StB 09: F 3 (sehr frostempfindlich) Feuchtraumgewicht γ k : 18,5 / 19 kn/m 3 Wichte unter Auftrieb γ k : 10 kn/m 3 Kohäsion c k : 0 kn/m 2 Reibungswinkel ϕ k : bindiger Sand Rechenwert 30 Steifemodul E s,k : MN/m 2 Rechenwert 20 MN/m 2 für mitteldicht gelagerte bindige Sande / Rechenwert 30 MN/m 2 für mitteldicht gelagerte, wechselnd bindige Sande e Bodengruppen gem. DIN : UL, UM mit Übergängen zu SU* (tonfrei) Bodenklassen gem. DIN : 4 (bei Verschlammung Klasse 2) Verdichtbarkeitsklasse: V 3 Frostempfindlichkeitsklasse gem. TVE-StB 09: F 3 (sehr frostempfindlich) Feuchtraumgewicht γ k : 19 kn/m 3 Wichte unter Auftrieb γ k : 10 kn/m 3 Kohäsion c k : 0-5 kn/m 2 Rechenwert 0 kn/m 2 für nahezu tonfreie e Reibungswinkel ϕ k : 27,5-30 Rechenwert 30 Steifemodul E s,k : 6-20 MN/m 2 Rechenwert 15 MN/m 2 bei gut steifer Konsistenz Mergel, verwittert Bodengruppe gem. DIN : TL, TM, TA, UM Bodenklasse gem. DIN : 4 / 5 (bei Verschlammung Klasse 2) Frostempfindlichkeitsklasse gem. TVE StB 09: F 3 (sehr frostempfindlich) Feuchtraumgewicht γ k : kn/m 3 Rechenwert 20 kn/m 3 8

9 Kohäsion c k : 15 kn/m 2 Reibungswinkel ϕ k : 27,5 / 32,5 Steifemodul E s,k : 6-60 MN/m 2 Rechenwert MN/m 2 bei steifer bis gut steifer Konsistenz Rechenwert 30 MN/m 2 bei steifer bis halbfester Konsistenz Rechenwert 60 MN/m 2 für halbfesten bis festen Mergel (unterhalb der Aufschlusstiefe) Mergel, schwach verwittert bis unverwittert (unterhalb der Aufschlusstiefe) Bodenklasse gem. DIN : 5 / 6 (eingeschaltete Bänke Klasse 7) Feuchtraumgewicht γ k : kn/m 3 Rechenwert 23 kn/m 3 Kohäsion c k : 20-0 kn/m 2 Rechenwert 0 kn/m 2 Reibungswinkel ϕ k : Ersatzreibungswinkel 35 Steifemodul E s,k : >80 MN/m 2 Rechenwert 80 MN/m 2 bei fester Konsistenz / Kalksteinbänke Rechenwert 150 MN/m 2 4. Bautechnische Folgerungen 4.1 Bodenklassen, Verwendung des Aushubmaterials Die im uge der Erd- und Gründungsarbeiten im oberen Profilabschnitt anfallenden humosen Oberböden / Mutterböden / humosen Auffüllböden sind infolge der durch möglichen Humuszersatz stark eingeschränkten Raumbeständigkeit ausschließlich einer Verwendung/Verwertung als Abschlusslage im uge der Modellierung / Anlage neuer Grünflächen bzw. begrünter Erdbauwerke (z.b. Lärmschutzwälle) zuzuführen. Dies gilt auch für ggf. lokal noch darunter stärker durchwurzelte Sandpartien. Die Tragschichten der ehemaligen Sportstätten stellen inhomogene Gemenge aus Schlacken, Aschen, Sand, Kohle und RC-Bruch dar. Allein wegen ihrer enthaltenen Fremdstoffe dürfte eine Wiederverwendung der Böden im künftigen Baugebiet, auch wegen nur geringer Flurabstände hinfällig werden, was eine Entsorgung der Böden und folglich entsprechend umweltrelevante Untersuchungen der Schüttungen zumindest nach der LAGA nach sich zieht. Die darüber hinaus im Aushub anfallenden schluffigen, sprich bindigen Sandpartien (Verdichtbarkeitsklasse V 2) und insbesondere die im Aushub anfallenden stark bindigen e / Lehme (Verdichtbarkeitsklasse V 3) sind infolge ihres erhöhten bis hohen Feinkornanteils als stark wasserempfindlich einzustufen. Diese Bodengemenge lassen sich nur im max. erdfeuchten ustand und bei trockener Witterung einbauen und verdichten. 9

10 Vor dem Hintergrund der selbst bei sachgemäßer Verdichtung gegenüber nichtbindigen korngestützten Böden deutlich reduzierten Eigensteifigkeit und der zudem geringen bis sehr geringen Wasserdurchlässigkeit wird von einem Einbau dieser Böden in Arbeitsräumen unterkellerter Hochbauten, im Fundamenthinterfüllbereich unter Bodenplatten nichtbindiger Hochbauten und auch in Kanaltrassen unter versiegelten Verkehrsflächen abgeraten. u empfehlen ist eine Verwendung im Rahmen großflächiger Geländeausgleichsmaßnahmen bzw. in Erdbauwerken (z.b. Lärmschutzwälle). Bei zu hohen Wassergehalten kann das Bodenmaterial dann mittels der ugabe von Kalk- oder Kalk- ement-bindemitteln in einen einbau- und verdichtungsfähigen ustand überführt werden. Im Falle der Überbauung mit Hochbauten und versiegelten Verkehrsflächen ist eine Verbesserung mittels Kalk-ement-Bindemitteln zur Erhöhung der Eigensteifigkeit / Tragfähigkeit generell anzuraten. Eine umweltrelevante Beurteilung der erbohrten Bodengemenge ist nicht Gegenstand der beauftragten Untersuchung. 4.2 Kanalverlegung: Tragfähigkeit des Untergrundes, Wasserhaltung, Verbau, Verfüllung der Kanalgräben Entsprechend den Schichtenprofilen und Rammdiagrammen auf der Anlage 2 liegen die Sohlen der in 1,5 / 2 m Tiefe zu verlegenden Kanäle entweder in bindigen bis wechselnd bindigen Sanden oder in steifen en. Die e und Sande sind im ungestörten ustand, sprich bei mind. steifer Konsistenz / mitteldichter Lagerung als hinreichend tragfähig einzustufen, reagieren aufgrund meist erhöhten Feinkornanteile aber sehr sensibel gegenüber dynamischen Lasteinträgen bei höheren Wassersättigungen / Bodenfeuchten. Bei den bislang beschriebenen Verhältnissen reicht es aus, die Rohre auf einer mittel dimensionierten Trag- oder Stabilisierungsschicht aus Schottern, Kiessanden oder einem adäquaten Mineralgemisch zu betten. Das Bettungsmaterial sollte aus grobkörnigen, verdichtungswilligen, raumbeständigen, umweltverträglichen und ausreichend wasserdurchlässigen Schüttungen in Mindeststärken von 0,15 / 0,2 m (Sande) / 0,25 / 0,3 m (e) bestehen. Die Schüttung dient zur Stabilisierung der Aufstandsflächem im hoch wasserempfindlichen oder auch empfindlich reagierenden feinen Sand und fungiert darüber hinaus zur Abfuhr von Wässer oder auch Restgrundwassermengen bei ggf. Erfordernis einer Grundwasserabsenkung im geschlossenen Verfahren (siehe unten). ur Vermeidung vor Wasserzutritten des bindigen, wasserempfindlichen Untergrundes ist das Material unmittelbar nach Ausschachtung in einer Lage einzubrin- 10

11 gen und nur statisch anzuverdichten oder so zu verdichten, dass ein dynamischer Lasteintrag in den feuchten / bindigen Sand ausgeschlossen werden kann. Mehrstärken ergeben sich durch minder konsistente e / verschlammte Sande. Liegt die Aufstandsfläche des stabilisierenden Polsters schon im Niveau des bauzeitlich herrschenden Grundwasserstandes oder binden diese Polster nur max. 2 / 3 Dezimeter in den Wasserspiegel ein, ist es noch möglich die anfallenden Oberflächenwässer und zuunterst angeschnittenen Grundwässern in ausschließlich offener Wasserhaltung mittels des eingebrachten Flächenfilters und Pumpensümpfen mit angeschlossenen Pumpen aus den Gräben abzuführen. Bei erhöhtem Wasserandrang mag dabei ggf. ein einseitiger Draingraben erforderlich werden. Bei deutlich höheren Grundwasserständen, resp. merklich (max. 0,3 m bei Sanden) unterhalb des Grundwasserspiegels aufzunehmender Sande ist das Grundwasser zur Vermeidung eines Ausfließens kohäsionsloser Sande und e bei Anschnitt unter Wasser im Schutze einer geschlossenen Wasserhaltung abzusenken. Infolge der in den tieferen Bohrprofilabschnitten anstehenden schwach tonigen e und der im Süden zügig folgenden wasserstauenden Mergel ist dabei der Einsatz von herkömmlichen Vakuumlanzen arg eingeschränkt, da die feinen Bodenanteile zu einem usetzen der unteren Filterschlitze führen. Unisono scheidet eine Einspülung von herkömmlichen Filterlanzen in wasserstauende Mergel aus. Folglich sollte ein Verfahren zur Ausführung gelangen, dass zum Einen ein usetzen der Filterstrecken verhindert und zudem eine Absenkung über die gesamte Filterstrecke ermöglicht. Hierbei haben sich kiesummantelte Lanzen / Kleinbrunnen, System OTO bewährt. Hersteller beschreiben das System als günstig für stellenweise gering wasserdurchlässige Böden und Baugruben bis zu einer Tiefe von 5 m. Für die Installation wird ein Bohrloch von ca. 110 mm benötigt, welches bis zu einer Tiefe von 8 m gespült oder gebohrt werden kann. In das abgeteufte Bohrloch wird ein Kunststoffrohr mit einem Durchmesser von 50 mm, das im unteren Bereich auf 1 m Länge mit einer Schlitzung von 0,3 mm versehen ist, zentrisch eingestellt. Anschließend wird der verbleibende Ringraum mit einem Filterkies und einer Tonsperre ausgebaut. Mehrere OTO-Filter werden dann an eine PVC-Ringleitung angeschlossen und über Unterdruck entwässert. Eingriffen in den Straßenkörper oder auch zur Einsparung von Aushubmassen und bei geringeren Platzverhältnissen wird auf eine Abböschung verzichtet. Hier wären die Gräben im Schutz eines Verbaus anzulegen. Als Verbauart kommen bei den relativ geringen Tiefen ein ausgesteifter, senkrechter Kanaldielenverbau oder auch ein endgesteifter Großtafelverbau in Frage. Bei angrenzenden Verkehrslasten ist der Verbau statisch auf entsprechende Lasten auszurichten. 11

12 Unter Beachtung der oberhalb der Kanaltrassen geplanten Verkehrswege wird zur Vermeidung von späteren Setzungsdifferenzen im Fahrbahnbereich grundsätzlich empfohlen, die Kanalgräben generell mit nichtbindigen, raumbeständigen, verdichtungsfähigen und ausreichend wasserdurchlässigen Lockergesteinsmaterialen (z. B. nichtbindige Sande gem. DIN 1054 mit max. 15% bindigen Anteilen, Bodengruppen gem. DIN SU / SE / SW, Bodenklasse 3 gem. DIN ) zu verfüllen. Bei der Verdichtung der Füllmaterialien sind gem. der TVE-StB 09 Proctordichten zwischen 97 und 98% (1 m unter Planum bis zur Grabensohle) und 100% der einfachen Proctordichte (Planum bis 1 m darunter) einzuhalten. 4.3 Verkehrsflächen Öffentliche Verkehrsflächen (Straßen, Parkplätze, u- und Umfahrten) werden allgemein gem. den Vorgaben der RStO 01 (Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen), der TVE-StB 09 (usätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Erdarbeiten im Straßenbau) sowie der TVT-StB 95 (usätzliche Technische Vorschriften und Richtlinien für Tragschichten im Straßenbau), der TV SoB-StB 04 (usätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau) und mitgeltender Normen hergestellt. Diese Richtlinien werden seitens des Unterzeichners auch als Grundlage für die Herstellung der Erschließungsstraße einschl. der abzweigenden Stichwege gewählt, wobei seitens des Unterzeichners eine den Bauklassen IV / V vergleichbare Einstufung erfolgt. Unter Berücksichtigung dieser Rahmenbedingungen ist in Anlehnung an die Vorgaben der RStO 01 sowie der TVT-StB 95 bei einer angenommenen Bauweise mit Asphalt- oder Pflasterversiegelung über einer ungebundenen Schottertragschicht (Körnung 0/45 oder 0/56) bei Durchführung von statischen Lastplattendruckversuchen gem. DIN auf der ungebundenen Tragschicht ein Verformungsmodul E v2 150 MN/m 2 (Bauklasse IV) bzw. E v2 120 MN/m 2 (Bauklasse V) anzustreben. Die E v2 /E v1 -Verhältnisse sollten dabei zur Vermeidung späterer oberflächennaher Kornumlagerungen ein Verhältnis 2,2 aufweisen. Im Bereich des Baugeländes stehen, nach Abtrag der Oberböden / Mutterböden / Verfüllungen, entsprechend der Aufschlussergebnisse im relevanten oberflächennahen Baugrundabschnitt meist bindige Sande, bereichweise auch verockerte Sande mit Übergängen zu Lehmen an. Diese werden überwiegend der Frostempfindlichkeitsklasse F 3 (sehr frostempfindlich) gemäß TVE-StB 09 zugerechnet. Vor diesem Hintergrund empfiehlt sich die Mindeststärke des frostsicheren Fahrbahnoberbaus entsprechend der Frostempfindlichkeitsklasse F 3 festzulegen. 12

13 Gem. RStO 01, Seite 14, liegt das Baugelände in der Frosteinwirkungszone I der Bundesrepublik Deutschland. Unter Beachtung des Ansatzes eines frostempfindlichen Untergrundes / Unterbaus ist entsprechend Tabelle 6 der RStO 01 eine Mindeststärke des frostsicheren Fahrbahnoberbaus von 60 cm für die Bauklasse IV sowie von 50 cm für die Bauklasse V einzuhalten. Wird der ungebundene Fahrbahnoberbau durchgehend aus Schotter hergestellt (gleichzeitig Trag- und Frostschutzschicht), beträgt dessen Stärke bei einer Versiegelung der zukünftigen Verkehrsflächen mit Asphalt oder Pflaster zur Gewährleistung eines frostsicheren Fahrbahnoberbaus je nach Stärke des gebundenen Oberbaus rd cm (Bauklassen IV) bzw. rd cm (Bauklasse V). Um auf der Schottertragschicht der o.a. Stärken einen Verformungsmodul E v2 150 bzw. 120 MN/m 2 gewährleisten zu können, ist auf dem Untergrund / Unterbau (Basis frostsicherer Fahrbahnoberbau bzw. Basis Schottertragschicht) erfahrungsgemäß ein Verformungsmodul E v2 von 45 sicher zu stellen. Dieser Wert ist in der Regel auf einem bindigen Sand / nicht erreichbar. um Erreichen des genannten Verformungsmoduls E v2 sind die Sande / e daher zu ertüchtigen. Dies kann z. B. mittels Einfräsung eines kalk- und zementhaltigen Bindemittels oder durch eine Verstärkung der grobkörnigen Tragschicht in Größenordnungen von etwa 0,15 / 0,2 m über dem bindigen Sand oder in Stärken von ca. 0,25 / 0,3 m über dem Lehm erreicht werden. Beim Bodenabtrag soiwe den nachfolgenden Verdichtungsarbeiten ist, wie in Kap. 3.1 erläutert, auf die hohe Empfindlichkeit der bindigen Böden gegenüber dynamischen Lasteinträgen im bereits feuchten ustand zu achten. So sind die Böden im rückschreitenden Verfahren mit glatten Schneiden abzutragen und unmittelbar nach Freilegung mit der stabilisierenden und gleichzeitig bei widrigen Witterungsverhältnissen auch drainierenden Schottertragschicht anzudecken. Dabei darf das freigelegte Planum keinesfalls befahren werden. Für den Baustellenverkehr sind so eigens Baustraßen aus überschütteten Schottern herzustellen, die abschließend wieder rückgebaut werden können. Um den ungebundenen Fahrbahnoberbau dauerhaft trocken halten zu können sind in diesen ergänzend Längsdrainagen zu verlegen, die auch nachbauzeitlich eingestaute Sickerwässer / angeschnittene Höchstgrundwässer abführen. Die aufgeführten bzw. in den geltenden Regelwerken genannten Verdichtungswerte bzw. Verformungsmoduln sind jeweils durch die ausführenden Baufirmen nachzuweisen bzw. durch das Baugrundsachverständigenbüro zu überprüfen. 4.4 Hochbauten: Tragfähigkeit des Untergrundes, Gründungsempfehlung Hinsichtlich der Gründung nichtunterkellerter Neubauten ist festzuhalten, dass nach den den Schichtenprofilen auf der Anlage 2 die bei etwa 0,8 / 1m unter Ge- 13

14 lände angenommenen Aufstandsflächen lastabtragender Streifenfundamente wesentlich in bindigen bis wechselnd bindigen Sanden von mitteldichter Lagerung und somit günstiger Tragfähigkeiten verlaufen, wobei hierbei unterstellt wird, dass tieferreichende Auffüllzonen oder auch Verockerungszonen mittels Tieferführung über Magerbetonsockel durchstoßen werden. Bei Gründung über bewehrten Bodenplatten mit umlaufenden Frostschürzen ist nach Abtrag der Oberböden / Mutterböden / tieferreichenden inhomogenen Verfüllungen davon auszugehen, dass die Abtragsplanen dann unterhalb künftiger Sohlenunterkanten verlaufen. Hier sind dann fachgerechte Bodenaufträge aus, je nach Anforderung an den zu ertüchtigenden Baugrund, nichtbindigen, gut tragfähigen, verdichtungswilligen, hinreichend wasserdurchlässigen und umweltverträglichen Schüttungen aus Schottern, Kiesen, Kiessanden oder auch herkömmlichen Füllsanden herzustellen. Da die bindigen Sande / e / Lehme bei widrigen Witterungsbedingungen empfindlich auf Wasserzutritte in Verbindung mit dynamischen Lasteinträgen reagieren sollten sie zunächst eine Stabilisierung mit einem gleichfalls drainierenden, weil gut wasserdurchlässigen und hoch tragfähigen gröber körnigen Schotter- / Kiespolster erfahren. Die zunächst kalkulierte Stärke wird über den bindigen Sanden / Lehmen mit etwa 0,25 / 0,3 m angegeben. Dieses aussteifende Bodenpolster dient neben der Stabilisierung und Drainierung des Abtragplanums auch zum Ausgleich gewisser Tragföähigkeitsdifferenzen in den Sanden / Lehmen. Der Schotter / Kies ist in einer Lage bei einer Stärke von etwa 0,25 / 0,3 m in einer Lage aufzubringen und zu verdichten. Bei der Verdichtung ist darauf zu achten, dass mittels geeigneter Verdichtungsgeräte nur der Schotter / Kies und nicht der unterlagernde feuchte Sand / durch dynamische Lasteinträge erfasst wird. In diesem Sinne hat der Bodenauftrag, wie schon zuvor bei den Verkehrsflächen, im rückschreitenden Verfahren mit glatten Schneiden und umgehender Andeckung des Planums mit dem Schüttungsmaterial zu erfolgen. Wird das Abtragsplanum bei feuchten Witterungsbedingungen ungeschützt befahren, sind Aufweichungen / Verschlammungen mit abnehmenden Tragfähigkeiten des Bodens möglich. Das gut wasserdurchlässige Schüttungsmaterial weist neben seinen hohen tragfähigkeitsspezifischen Eigenschaften auch gut drainierende Wirkungen auf. Bei widrigen Witterungsverhältnissen ist so über die über die Schüttung gleichfalls eine Entwässerung des Planums in offener Wasserhaltung möglich. Oberhalb der basalen Kies / Schotterschüttung können zur Überbrückung der weiteren Höhendifferenz neben Schottern, Kiesen oder Kiessanden auch preiswertere, 14

15 nichtbindige Füllsande der Bodenklasse 3, Bodengruppen SU, SE, SW verwendet werden. Die - wie der untere Schotter / Kies in Lagenstärken von 0,2 / 0,3 m einzubauenden Sande - sind mittels Flächenrüttler auf 100 % der einfachen Proctordichte zu verdichten. Bei günstigen / trockenen Witterungsverhältnissen kann alternativ zur Wechselfolge aus unten Schotter / Kies und überlagernd Sand auch vollständig ein herkömmlicher nichtbindiger Füllsand zur Herstellung des Sohlenunterbaus verwendet werden. Die Sande sind dabei auf dem zuvor nachverdichteten Abtragsplanum einzubauen. Beim Einbau ist ein seitlicher Überstand von mind. der Einbaustärke einzuhalten, um bauzeitlich auch ein Befahren der Randflächen zu ermöglichen und eine Einbindung der Schürzen / Fundamente zu gewährleistet. Die Schüttungen, die ausgehend davon, dass die EFH / OKFF EG über das Gelände herausgehoben wird und die tiefer liegenden Anschlussflächen hierzu mit einem abfallenden Gefälle modelliert werden, dürfte bei den genannten bodenmechanischen Eigenschaften gleichfalls als kapillarbrechender Sohlenunterbau fungieren und somit eine Abdichtung des Bauwerkes nur gegen Erdfeuchtigkeit nach DIN , T. 4, ermöglichen. Bei Verwendung minderwertiger, weil nicht frostsicherer Füllsande als Bodenauftrag, ist unmittelbar unterhalb der Bauwerkssohle eine kapillarbrechende Schüttung vorzuhalten. Die Schüttungen sind im erdfeuchten ustand mittels adäquater Verdichtungsgeräte auf 100 % der einfachen Proctordichte zu verdichten. Dabei ist, wie schon erläutert, bei der Verdichtung darauf zu achten, dass der bindige, wasserempfindliche Untergrund hierdurch keine dynamischen Lasteinträge erfährt. Aufgeweichte Böden sind aufzunehmen, der untere Schotter / Kies entsprechend zu verstärken. Die geforderte Verdichtung ist durch den Bauunternehmer nachzuweisen oder das Gutachterbüro zu überprüfen. Bei Durchführung von statischen Lastplattendruckversuchen gem. DIN dürften auf der Oberkante des sandigen Sohlenunterbaus Verformungsmoduln E v2 von etwa 45 bis 60 MN/m 2 erreicht werden können. Dies setzt auch ein E v2 / E v1 -Verhältnis von 3 voraus. Entsprechend den Schichtenprofilen und Rammdiagrammen auf der Anlage 2 liegen die angenommenen Sohlenunterkanten möglicher Untergeschosse entweder im bindigen Sand oder im, der bei jeweiligen Verläufen unterhalb des festgestellten Grundwasserspiegels, zuvor im geschlossenen Verfahren entwässert wurde. Die Sande / e sind bei einer mind. mitteldichten Lagerung / steifen Konsistenz als mäßig bis hinreichend tragfähig, aufgrund der enthaltenden Feinkornanteile aber insbesondere als höher wasserempfindlich einzustufen. 15

16 In diesem Sinne empfiehlt es sich, das Untergeschoss über eine bewehrte Gründungsplatte einheitlicher Stärke auf einem Flächenfilter / Stabilisierungsschicht aus gröber körnigen Schottern / Kiesen von etwa 0,2 / 0,25 m Stärke zu betten. Die Schüttung ist in einer Lage aufzubringen und zu verdichten. Bei der Verdichtung ist darauf zu achten, dass mittels geeigneter Verdichtungsgeräte nur der Schotter / Kies und nicht der unterlagernde, trotz Entwässerung, noch stärker feuchte Sande / durch dynamische Lasteinträge erfasst wird. In diesem Sinne hat der Bodenabtrag im rückschreitenden Verfahren mit glatten Schneiden und umgehender Andeckung der Baugrubensohle mit dem Schüttungsmaterial zu erfolgen. Wird das Sohlenniveau bei feuchten Witterungsbedingungen ungeschützt befahren, sind Aufweichungen / Verschlammungen mit abnehmenden Tragfähigkeiten des Bodens möglich. Aufgeweichte / verschlammte oder in ihrer Struktur gestörte Sande / e sind vollends aufzunehmen und durch das Schüttungsmaterial zu ersetzen. 4.5 Belastung des Untergrundes, Setzungsverhalten Für den statischen Nachweis der Grenzzustände der Tragfähigkeit G1B (hier insbesondere Nachweis der Grundbruchsicherheit) sowie der Gebrauchstauglichkeit G2 (hier insbesondere zulässige Verformungen, sprich Setzungen bzw. Setzungsdifferenzen) wären an der Unterkante der Gründungsplatten im Bereich von konzentrierten Linien- und Punktlasten sowohl nicht unterkellerter als auch unterkellerter Objekte der Ansatz eines aufnehmbaren Sohldrucks (ehemals zulässige Bodenpressung) bis σ zul = 200 kn/m 2 möglich. Erfolgt die statische Bemessung der Gründungsplatten nach dem Bettungsmodulverfahren und werden hierbei die in Kap. 3.3 erwähnten charakteristischen Kenngrößen der angetroffenen Bodenschichtung sowie des Bodenpolsters (s. u.) angesetzt, ergibt sich bei Ansatz einer wahrscheinlichen Sohldruckbeanspruchung von σ = nkn/m 2 bei Berücksichtigung einer Einflußbreite an der Unterkante der Gründungsplatten von b = 1 m und einer Länge l = 10 m der Ansatz eines charakteristischen statischen Bettungsmoduls von k sk = MN/m 3. Werden im Bereich der nicht unterkellerten Objekte bewehrte Streifenfundamente ausgeführt ist bei Mindesteinbindetiefen von t = 0,8 m und Mindestbreiten von b = 0,5 m der zulässige Sohldruck im bindigen, aber bei Hochgrundwasserständen auch nassen Sand auf σ= 160 kn/m 2 zu begrenzen, während im wechselnd bindigen Sand ein Sohldruck von σ zul = 200 kn/m 2 möglich ist. Die bei den erdstatischen Berechnungen ermittelten Werte basieren auf den im Kapitel 3.3 angeführten mittleren Bodenkennwerten der angetroffenen Bodenhorizon- 16

17 te und den nachfolgend, für das jeweilige Bodenauftragsmaterial, angesetzten Kennwerten. Naturschotter oder Kies der Körnung 0/45 (als basale oder kapillarbrechende Schüttung oder auch als Flächenfilter bei den unterkellerten Objekten) Feuchtraumgewicht γ k : 19-19,5 kn/m 3 Kohäsion c k : 0 kn/m 2 Reibungswinkel ϕ k : 35-37,5 Steifemodul E s,k : 80 MN/m 2 (verdichtet auf 100% der einfachen Proctordichte) Frostsicherer Füllsand Feuchtraumgewicht γ k : 19 kn/m 3 Kohäsion c k : 0 kn/m 2 Reibungswinkel ϕ k : 35 Steifemodul E s,k : 50 / 60 MN/m 2 (verdichtet auf 100% der einfachen Proctordichte) 4.6 unterkellerte Hochbauten: Wasserhaltung, Trockenhaltung der Gebäude Bei den zum eitpunkt der Baugrunduntersuchung im März 2011 angetroffenen Grundwasserständen liegen die mit Tiefen um 2,5 / 3 m u. GOK angenommenen Grubensohlen der untergeschossigen Gebäude durchweg unterhalb des festgestellten Grundwasserspiegels und zwar im Mittel etwa 1 m. ur Trockenlegung der Grubensohlen und damit auch zur Stabilisierung der Grubenwände im gering kohäsiven Sand /, der im wassergesättigten ustand zu einem Fließen neigt, ist das Grundwasser im geschlossen Verfahren abzusenken. ur Gewährleistung einer Entwässerung des Untergrundes über die gesamte Filterstrecke wegen der feinen Böden oder früh anstehender Mergel sind dann statt konventioneller Filterlanzen modifizierte Kleinfilterbohrbrunnen mit filterstablier Kiesoder Grobsandummantelung (sog. OTO-Filter) einzusetzen (vgl. Kap. 4.2). ur Aufnahme von Restgrundwässern oder im bindigen Sand / eingestauter Regen- / Oberflächenwässer gem. VOB ist in der Grubensohle ergänzend ein Flächenfilter von etwa 0,2 / 0,25 m Stärke in Verbindung mit einer parallel in Splitt gebetteten Ringdrainage, die ihrerseits an einen zuvor im Arbeitsraum zu errichtenden Pumpensumpf / Pumpenschacht angeschlossen wird, auszubreiten., über den solche Wässer in offener Wasserhaltung abgeführt werden können. Die bauzeitliche, kombinierte Wasserhaltung ist bis zur Auftriebssicherheit der massiven Bauteile sowie auch bis zur Verfüllung der Arbeitsräume über den natürlichen Grundwasserspiegel aufrecht zu halten. 17

18 Die unterkellerten Neubauten sind als wasserdichte Wannenkonstruktionen in WU- Beton mit wasserdichter Haltung von Fugen und Leitungsdurchlässen und einer ausreichenden Rissbreitenbeschränkung, zu konzipieren. Bei der statischen Bemessung der Sohle und der erdberührten Außenwände empfiehlt sich der Ansatz eines Wasserdrucks bis zum abgeschätzten max. Grundwasserstand zzgl. eines geringfügigen Sicherheitszuschlags. Das in die Lichtschächte eintretende Oberflächenwasser ist fachgerecht über separate Vollrohre abzuführen. Auf eine ausreichende Sicherheit gegen Rückstau ist zu achten. Liegen die Lichtschachtbasen unterhalb des geschätzten Maximalwasserstandes sind auch diese wasserdicht anzubinden oder als vorspringende Elemente in die Wannenkonstruktion zu integrieren. 4.7 Sicherung der Baugruben / Verfüllung der Arbeitsräume Wie schon in Kap. 4.2 beschrieben können begangene Gruben mit einer Aushubtiefe von mehr als 1,25, eine entsprechende Entwässerung oder Absenkung des Grundwasserspiegels vorausgesetzt, in dem angetroffenen, minder kohäsiven Untergrund aus en und Sanden gem. DIN 4124 bis max. 45 abgeböscht werden. ur Vermeidung von Aufweichung / Ausschwemmungen sind die Böschungen mittels Folien vor Regenwasserzutritten zu schützen. Kann der Böschungswinkel aufgrund Platzmangels oder infolge zu berücksichtigender Verkehrs- oder Stapellasten nicht eingehalten werden, ist die Grube im Schutze eines Verbaus zu errichten. Werden angrenzende Gebäude (relevant sind Reihenhauszeilen und Doppelhäuser) nicht gleichzeitig errichtet, sind die Ausschachtungs- und Gründungsarbeiten im Anschluss zu bereits errichteten Gebäuden stets unter Beachtung der Vorgaben der DIN 4123 ("Gebäudesicherung im Bereich von Ausschachtungen, Gründungen und Unterfangungen") auszuführen. Dies gilt primär hinsichtlich der zulässigen Abgrabungsgrenzen im Anschluss zu Streifenfundamenten / Frostschürzen zur Wahrung deren Grundbruchsicherheit. Jegliche Arbeitsräume sollten generell mit nichtbindigem, raumbeständigem und verdichtungsfähigem Lockergesteinsmaterial aus z. B. Füllsand mit max. 15 Gew.- % an bindigen Anteilen verfüllt werden. Eine ausreichende Wasserdurchlässigkeit für Verfüllungen der an das Untergeschoss angrenzenden Arbeitsräume gewähren Füllsande / Kiessande mit einem Feinkornanteil von 5 Gew.-%. Bei Verwendung von Drainplatten / Kiessandsickerschlitzen sind alternativ auch minderwertiger Füllsande verwendbar. ur Vermeidung von späteren Nachsackungen ist das gewählte Füllmaterial lagenweise einzubauen (Lagenstärke max. 0,3 m) und mittels Stampfern oder leichten Flächenrüttlern auf 97 bis 100 % der einfachen Proctordichte zu verdichten. 18

19 In den später mit versiegelten Freiflächen (z.b. Erschließungswege, Gebäudezuwegungen, etc.) versehenen Abschnitten sind zusätzlich frostsichere Aufbauten sowie Tragschichten zu berücksichtigen (s. auch Unterkapitel 4.3). 4.8 Baustellenbegleitung Während der Erd- und Gründungsarbeiten wird empfohlen, den Baugrundsachverständigen mit ergänzenden Baustellenterminen zu beauftragen. Im uge dieser Tätigkeiten können die im Gutachten beschriebenen bautechnischen Abläufe mit den ausführenden Bauunternehmen und den zuständigen Fachingenieuren den örtlichen Gegebenheiten exakt angepasst werden. Bei Bedarf kann durch das Sachverständigenbüro auch die Lagerungsdichte bzw. die Tragfähigkeit von eingebautem Füllmaterial (hier z.b. flächig herzustellendes Bodenaustausch-/Bodenauftragspolster als Fundament- und Sohlenunterbau, Kanaltrassenverfüllung, Trag- und Frostschutzschicht des Straßenoberbaus etc.) überprüft werden. Die Überprüfung erfolgt dann mittels statischer Lastplattendruckversuche gem. DIN sowie mittels leichter Rammsondierungen (DPL gem. DIN EN ISO 22476/2) und vergleichbarer Prüfverfahren erfolgen. Sollten im Rahmen der Erd- und Gründungsarbeiten örtlich von den Ausführungen des Gutachtens abweichende Untergrundverhältnisse angetroffen werden, ist eine Baustellenbegehung durch den Unterzeichner auf jeden Fall erforderlich. 4.9 Versickerungsmöglichkeit von Niederschlagswasser Für die Bemessung von zu versickerndem, nicht schädlich verunreinigtem Niederschlagswasser ist das DWA-Regelwerk, Arbeitsblatt A 138 (April 2005), maßgebend. Gemäß diesem Regelwerk kommen für eine Versickerung nur Lockergesteine mit einem Durchlässigkeitsbeiwert zwischen k f = 5 x 10-6 und 1 x 10-3 m/s in Frage. Darüber hinaus sollte zwischen der Basis der Versickerungsanlage und dem Grundwasserspiegel ein gewisser Mindestabstand eingehalten werden, um eine Filterung ggf. im Sickerwasser enthaltener Schadstoffe in der ungesättigten Bodenzone zu ermöglichen. Dieser wird bei Versickerungsanlagen gem. DWA-A 138 mit 1 m zum mittleren höchsten Grundwasserstand angegeben. Ferner wird zwischen den Anlagen und angrenzenden Bauwerken ein Mindestabstand empfohlen, der eine negative Beeinflussung des Untergrundes sowie des Bauwerkes (z.b. Herabsetzung der Scherparameter, Vernässungen von Kellerge- 19

20 schossen, etc.) verhindert. u einfach unterkellerten Gebäuden beträgt dieser ca. 6 m, zu nicht unterkellerten Bauwerken üblicherweise 3 m. Die im Bereich des Baufeldes anstehenden natürlichen Lockergesteine setzen sich, unterhalb der Verfüllungen, meist aus bindigen Sanden des Pleistozän mit mittleren Durchlässigkeitsbeiwerten k f in Größenordnungen um ca. 1 x 10-5 (wechselnd bindiger Sand) bis ca. 5 x 10-6 m/s (bindiger Sand), z.t. auch aus gering bis sehr gering wasserdurchlässigen en / Verockerungszonen mit Durchlässigkeitsbeiwerten k f < 1 x 10-6 m/s zusammen. Angesichts der zu geringen Grundwasserflurabstände, der angetroffenen e und Verockerungszonen mit geringen Durchlässigkeitsbeiwerten sowie der geringen Leistungsfähigkeit des Grundwasserleiters ist die Versickerung der anfallenden Dachflächenwässer in wirtschaftlicher und technischer Sicht nicht sinnvoll und kann langfristig als kein geeignetes Instrument der Abwasser- / Niederschlagswasserbeseitigung gesehen werden. Aufgrund der angrenzenden Aquifugen im Untergrund kann zudem keine Vorflut aus dem oberen Grundwasserleiter sichergestellt werden. Über dies hinaus ist durch die geplante hohe Bebauungsdichte und die einzuhaltenden Mindestabstände zwischen den Versickerungsanlagen, den zum Teil unterkellerten Gebäuden und den Grundstücksgrenzen die Versickerung auf den Grundstücken nicht umsetzbar. 5. Schlusswort Sollten sich bei der weiteren Planung noch Fragen ergeben, die in dem Gutachten nicht oder nur abweichend behandelt wurden, wird um eine Rücksprache mit dem Unterzeichner gebeten. Bei deutlichen Planänderungen ist ein Nachtrag zu den bautechnischen Empfehlungen des Gutachtens erforderlich. Dipl.- Geol. A. Gey 20

21 KD RKS 5 RKS 6 / GWM DPL 3 RKS 3 RKS 4 RKS 1 DPL 2 DPL 1 RKS 2 Gey & John GbR Beratende Ingenieurgeologen An der Kleimannbrücke Münster Tel.: 0251/ Fax: Lageplan Projektnummer: P/ Projekt: Baugebiet An der Sulkshege in Hamm-Heessen Anlage: 1 Maßstab ca. 1 : 1000 RKS DPL GWM KD = Rammkernsondierung = leichte Rammsondierung = Grundwassermessstelle = Kanaldeckel (Bezugspunkt)

22 Legende steif - halbfest steif Ton Sand Mu Feinsand Mittelsand Mutterboden A Auffüllung Mergel Tragschicht igb Gey & John GbR An der Kleimannbrücke Münster Tel. 0251/ Fax Baugebiet "An der Sulkshege" in Hamm-Heessen Projekt Nr. Anlage Nr. p/ Darstellung von Schichtenprofilen und Rammdiagrammen 2 mnn mnn mnn RKS mnn A Mu Tragschicht Asche, Schlacke, Sand Auffüllung Sand und Lehm Mutterboden Sand, schluffig, humos Feinsand mittelsandig bis stark mittelsandig, schluffig 1.80 (70.31) feinsandig, z. T. schwach tonig feinsandig, schwach tonig DPL mnn Schlagzahlen je 10 cm OK Ausbau = mnn 1.00 PVC-Aufsatzrohr 1 1/4'' 2.00 PVC-Filterrohr: SW 0.50 mm 1.35 (70.10) A RKS 6 / GWM mnn AMu AMu Mu Auffüllung / Mutterboden Sand, schluffig, humos Auffüllung + Mutterboden Sand, schluffig, humos, Kohlereste Mutterboden, stark sandig, schwach tonig, humos tonig, sandig / Verockerungszone Feinsand stark mittelsandig, schluffig feinsandig, z. T. schwach tonig 1.60 (70.60) RKS mnn AMu A Auffüllung / Mutterboden Sand, schluffig, humos Auffüllung Sand, schluffig, Oberbodenreste Tragschicht Brechsand, RC-Bruch stark sandig, schwach tonig bis tonig / Verockerungszone Feinsand stark mittelsandig, schluffig Feinsand stark mittelsandig, schwach schluffig bis schluffig feinsandig, schwach tonig DPL mnn Schlagzahlen je 10 cm RKS mnn AMu A Auffüllung / Mutterboden Sand, schluffig, humos Auffüllung Sand, schluffig, Oberbodenreste Tragschicht Schlacke Feinsand stark mittelsandig, schluffig / umgelagert 1.65 (71.07) Feinsand stark mittelsandig, schwach schluffig bis schluffig feinsandig, schwach tonig Mergel, verwittert Ton, schluffig, feinsandig 1.40 (71.46) RKS mnn AMu Mu Auffüllung / Mutterboden Sand, schluffig, humos Tragschicht + Mutterboden Sand, humos, Splitt, Schlacke stark sandig, schwach tonig bis tonig / Verockerungszone Feinsand stark mittelsandig, schwach schluffig bis schluffig feinsandig, mittelsandig, z. T. schwach tonig Mergel, verwittert Ton, schluffig, feinsandig RKS 1 Mu Tragschicht + Mutterboden Sand, humos, Asche, Schlacke Tragschicht Asche, Schlacke, Sand Feinsand mittelsandig, schluffig / umgelagert Feinsand stark mittelsandig, schluffig 1.65 (72.41) Feinsand stark mittelsandig, schwach schluffig bis schluffig stark feinsandig, z. T. schwach tonig feinsandig, schwach tonig Mergel, verwittert Ton, schluffig, feinsandig DPL Schlagzahlen je 10 cm

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