Stadt Ladenburg. Artenschutzrechtliche Voruntersuchung zum Vorhaben Hundert Morgen I in Ladenburg. Stand: 2. März Bearbeitung: Dr.

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1 Stadt Ladenburg Artenschutzrechtliche Voruntersuchung zum Vorhaben Hundert Morgen I in Ladenburg Stand: 2. März 2017 Bearbeitung: Dr. Andreas Bauer Gesellschaft für Landschaftsökologie und Umweltplanung St.-Peter-Straße Heidelberg. t f info@bioplan-landschaft.de.

2 Inhaltsverzeichnis 1.0 Vorbemerkungen Bestandsbeschreibung der Biotopstrukturen Artenschutzrechtliche Grundlagen Gesetzliche Vorschriften Schutzgebiete Geschützte Arten Zielartenkonzept Baden-Württemberg Fachgutachterliche Einschätzung Fazit Verwendete Literatur... 30

3 Artenschutzrechtliche Voruntersuchung zum Vorhaben Hundert Morgen I in Ladenburg Vorbemerkungen Anlass und Ziel Die Stadt Ladenburg plant, im Gewann Hundert Morgen einen Bebauungsplan aufzustellen (Abbildung 1). Abbildung 1 Bebauungsplan Hundert Morgen I in Ladenburg (VOEGELE + GER- HARDT; ) Artenschutzrechtliche Voruntersuchung Am wurde eine ökologische Übersichtsbegehung durchgeführt. Ziel der Untersuchung war es, festzustellen, ob von der Planung arten- oder naturschutzrechtlich relevante Tier- oder Pflanzenarten betroffen sein könnten.

4 Artenschutzrechtliche Voruntersuchung zum Vorhaben Hundert Morgen I in Ladenburg Bestandsbeschreibung der Biotopstrukturen Untersuchungsgebiet Das Untersuchungsgebiet befindet sich am nördlichen Ortsrand der Stadt Ladenburg und umfasst im Wesentlichen ein Gewerbegebiet mit relativ großzügigen Gewerbeflächen (Abbildung 2). Abbildung 2 Untersuchungsgebiet Hundert Morgen in Ladenburg (gelb gestrichelt) (Luftbild verändert nach LUBW Kartendienst) Westliches Untersuchungsgebiet Im Westen des Untersuchungsgebietes an der Wallstadter Straße befinden sich großflächige Gewerbebetriebe (Viessmann Niederlassung, NORMA Filiale, Kraftverkehr Nagel GmbH & Co., Euro-Paletten Lagerplatz) mit überwiegend versiegelten (Parkplatz-)Flächen (Foto 1) sowie Verwaltungsgebäuden und Hallen (Foto 2). Überwiegend an den Rändern der Gewerbeflächen liegen relativ kleine, zumeist intensiv ziergärtnerisch gepflegte Grünflächen mit Bäumen und Sträuchern (u. a. Lorbeer-Kirsche, Hainbuche, Schmetterlingsflieder, Ahorn, Zierkirsche, Schwarzkiefer) (Foto 3).

5 Artenschutzrechtliche Voruntersuchung zum Vorhaben Hundert Morgen I in Ladenburg 5 Foto 1 versiegelte Flächen (Einfahrt und LKW-Abstellplätze) der Kraftverkehr Nagel GmbH & Co. im östlichen Untersuchungsgebiet Foto 2 Verwaltungsgebäude (links) und daran angebaute Gewerbehalle der Viessmann-Niederlassung im östlichen Untersuchungsgebiet

6 Artenschutzrechtliche Voruntersuchung zum Vorhaben Hundert Morgen I in Ladenburg 6 Foto 3 Grünfläche zwischen Wallstadter Straße und Paletten-Lager im östlichen Untersuchungsgebiet Südliches Untersuchungsgebiet Im Süden des Untersuchungsgebietes liegen an der Einmündung der Industriestraße in die Wallstadter Straße gärtnerisch gestaltete Verkehrsinseln (Straßenbegleitgrün in Form von Ziergräsern, Stauden) sowie bei der Bahnlinie eine kleine Grünfläche (Rasenfläche, Brombeergestrüpp) (Foto 4). Foto 4 Gärtnerisch gestaltete Verkehrsinseln und kleine Grünfläche (Hintergrund) an der Einmündung Industriestraße / Wallstadter Straße im südlichen Untersuchungsgebiet

7 Artenschutzrechtliche Voruntersuchung zum Vorhaben Hundert Morgen I in Ladenburg 7 Güterbahnlinie Von Ost nach West verläuft eine mittlerweile aufgegebene Güterbahnlinie durch das Untersuchungsgebiet. Der westliche Bereich erweist sich durch angrenzende Gehölze (u. a. Sal-Weide, Kirschpflaume) und Gebäude relativ stark verschattet (Foto 5), der östliche Bereich ist hingegen zumindest abschnittsweise stärker besonnt. An den Schienenrändern wachsen Brombeergestrüpp und Ruderalvegetation, daran angrenzend befinden sich Materialablagerungen (Foto 6). Foto 5 Westlicher, durch Gehölze verhältnismäßig stark verschatteter Bereich der ehemaligen Güterbahnlinie Foto 6 Östlicher, stärker besonnter Bereich der ehemaligen Güterbahnlinie mit Brombeergestrüpp, Ruderalflur und abgelagerten Materialien

8 Artenschutzrechtliche Voruntersuchung zum Vorhaben Hundert Morgen I in Ladenburg 8 Östliches Untersuchungsgebiet Im östlichen Untersuchungsgebiet befindet sich an der Industriestraße ein kleines Wohnhaus mit Garten (Rasenfläche, Gartenschuppen, Holzlager, Zierpflanzen, u. a. Hanfpalme, Bambus) (Foto 7). Nördlich des Wohnhauses liegen Hallen, Gewerbegebäude und Ansammlungen von Materialien (Foto 8) sowie ein Wohnhaus mit einem angrenzenden, geschotterten PKW-Parkplatz (Foto 9). Außer einer einreihigen Ahornallee (Foto 10) auf dem Kraftverkehr Nagel-Gelände befinden sich in diesem Bereich relativ wenige Grünbereiche (Foto 11). Foto 7 kleines Wohnhaus (links) und Garten mit Gartenschuppen (Bildmitte) und Holzlager Foto 8 Hallen und abgelagerte Materialien im östlichen Untersuchungsgebiet

9 Artenschutzrechtliche Voruntersuchung zum Vorhaben Hundert Morgen I in Ladenburg 9 Foto 9 Wohnhaus mit angrenzender geschotterter PKW-Abstellfläche im östlichen Untersuchungsgebiet Foto 10 Ahornreihe auf dem Gelände der Kraftverkehr Nagel GmbH & Co. im östlichen Untersuchungsgebiet

10 Artenschutzrechtliche Voruntersuchung zum Vorhaben Hundert Morgen I in Ladenburg 10 Foto 11 Größtenteils versiegelte Flächen ohne Grün und Gebäude im östlichen Untersuchungsgebiet Nördliches Untersuchungsgebiet Im nördlichen Untersuchungsgebiet liegt das weiträumige Gelände der TO- TAL Feuerschutz GmbH. Neben versiegelten Flächen (Parkplatzflächen, Zufahrten), kleinen Grünflächen (Rasenflächen mit Gehölzen) sowie Gewerbehallen und einem Verwaltungsgebäude (Foto 12) umfasst das Firmenareal auch ein im Norden der Fläche gelegenes Testgelände, das zwar größtenteils versiegelt ist, an das aber nördlich und östlich umfangreiche Gehölzbestände, Brombeergestrüpp und Bereiche mit Gras-Kraut-Flur angrenzen (Foto 13). Nördlich des Testgeländes ist ein Grünlandbereich mit randlich wachsendem Brombeergestrüpp (Foto 14) und, im westlichen Bereich, von einem Imker aufgestellten Bienenstöcken (Magazinbeuten) (Foto 15). Östlich schließen sich daran größere Hallenkomplexe an, die teilweise älteren Datums sind und teilweise nach erfolgtem Abriss, neu gebaut wurden. Einzelne, überwiegend ältere Gebäude sind mehr oder weniger stark beschädigt (beschädigte Dachgauben, eingeschlagene Fensterscheiben) (Foto 16, Foto 17) sowie teilweise offenbar leerstehend und aktuell ungenutzt (Foto 18). Im nordöstlichen Bereich befindet sich eine Baustelle (Foto 19). Weite Bereiche in diesem Gebiet sind versiegelt, daneben existieren kleinere, z. T. verwilderte Grünflächen (u. a. mit Ziersträuchern wie Lorbeer-Kirsche) (Foto 20).

11 Artenschutzrechtliche Voruntersuchung zum Vorhaben Hundert Morgen I in Ladenburg 11 Foto 12 Gelände der TOTAL Feuerschutz GmbH mit Grünflächen, Hallen und Verwaltungsgebäude (rechts) im nördlichen Untersuchungsgebiet Foto 13 Versiegeltes Testgelände der TOTAL GmbH mit angrenzender Gras- Kraut-Flur, Brombeergestrüpp und Gehölzstrukturen (Hintergrund)

12 Artenschutzrechtliche Voruntersuchung zum Vorhaben Hundert Morgen I in Ladenburg 12 Foto 14 Grünlandbereich nördlich des Testgeländes mit Gehölzstrukturen (rechts) und Brombeergestrüpp (links) Foto 15 Bienenstöcke (Magazinbeuten) im Westen des Grünlandbereichs nördlich des TOTAL-Testgeländes

13 Artenschutzrechtliche Voruntersuchung zum Vorhaben Hundert Morgen I in Ladenburg 13 Foto 16 Halle mit eingeschlagenen Fensterscheiben (gelbe Pfeile) im nördlichen Untersuchungsgebiet Foto 17 altes Gebäude mit beschädigter Dachgaube (gelber Pfeil), offenbar leerstehend, im nördlichen Untersuchungsgebiet

14 Artenschutzrechtliche Voruntersuchung zum Vorhaben Hundert Morgen I in Ladenburg 14 Foto 18 offenbar ungenutzte und leerstehende Gebäude, mit vernagelten Fenstern und schadhaftem Übergang zwischen Dachtraufe und Ortgang (rechtes Gebäude, gelbe Pfeile) sowie eingeschlagenen Fensterscheiben (linkes Gebäude, gelber Kreis) Foto 19 Baustelle vor neu erbauter Halle im nordöstlichen Bereich

15 Artenschutzrechtliche Voruntersuchung zum Vorhaben Hundert Morgen I in Ladenburg 15 Foto 20 Verwilderte Grünfläche mit Lorbeer-Kirsche im nördlichen Untersuchungsgebiet Bahnlinie Östlich des Untersuchungsgebietes verläuft eine Bahnlinie (Main-Neckar- Bahn) (Foto 21). Einzelne Gehölzbereiche an der Bahnlinie sind gemäß Naturschutzrecht als das besonders geschützte Biotop Feldhecken und Feldgehölze in Ladenburg - Bahndamm erfasst und grenzen direkt an das Untersuchungsgebiet an (Foto 22). Foto 21 Bahndamm der Main- Neckar-Bahn, östlich des Untersuchungsgebietes gelegen

16 Artenschutzrechtliche Voruntersuchung zum Vorhaben Hundert Morgen I in Ladenburg 16 Foto 22 Besonders geschütztes Biotop Feldhecken und Feldgehölze in Ladenburg - Bahndamm, teilweise im Rahmen von Pflegemaßnahmen auf den Stock gesetzt 3.0 Artenschutzrechtliche Grundlagen 3.1 Gesetzliche Vorschriften 44 BNatSchG (Fassung ) Zugriffsverbote (1) Es ist verboten, 1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören (Tötungsverbot), 2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert (Verschlechterungsverbot des Erhaltungszustandes der lokalen Population), 3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören (Fortpflanzungs- und Ruhestätten), 4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören. relevante Arten Nach 44 Abs. 5 BNatSchG sind für Planungsvorhaben alle Arten der FFH- Richtlinie-Anhang-IV sowie alle europäische Vogelarten Gegenstand der artenschutzrechtlichen Untersuchung (Trautner 2008). Zusätzlich kann die Naturschutzbehörde Untersuchungen zu weiteren besonders und streng geschützten Arten vorschreiben.

17 Artenschutzrechtliche Voruntersuchung zum Vorhaben Hundert Morgen I in Ladenburg Schutzgebiete FFH-Gebiete (Natura 2000) Vogelschutzgebiete (Natura 2000) Naturschutzgebiete (NSG) Landschaftsschutzgebiet (LSG) Naturpark Besonders geschützte Biotope Es liegen keine FFH-Gebiete in unmittelbarer Nähe zum Untersuchungsgebiet (Abbildung 3). Es liegen keine Vogelschutzgebiete in unmittelbarer Nähe zum Untersuchungsgebiet (Abbildung 3). Es liegen keine Naturschutzgebiete in unmittelbarer Nähe zum Untersuchungsgebiet (Abbildung 3). Es liegen keine Landschaftsschutzgebiete in unmittelbarer Nähe zum Untersuchungsgebiet (Abbildung 3). Es liegen keine Naturparke in unmittelbarer Nähe zum Untersuchungsgebiet. Folgende gemäß Naturschutzrecht besonders geschützte Biotope liegen in unmittelbarer Umgebung des Untersuchungsgebietes (Abbildung 3): Biotop-Nr (Feldhecken und Feldgehölze in Ladenburg Bahndamm), Fläche: m², östlich an das Untersuchungsgebiet angrenzend; Biotop-Nr (Feldhecken und Feldgehölz nördlich Ladenburg), Fläche: m², etwa 60 m nördlich des Untersuchungsgebietes gelegen; Biotop-Nr (Feldhecke nördlich Ladenburg - Am Friedhof), Fläche: 375 m², etwa 60 m östlich des Untersuchungsgebietes gelegen; Biotop-Nr (Feldhecke nördlich Ladenburg - Schmittswingert), Fläche: 120 m², ², etwa 85 m östlich des Untersuchungsgebietes gelegen; Biotop-Nr (Feldhecken - Bahnböschung zwischen L 597 und Neu Zeilsheim), Fläche: m², etwa 120 m nördlich des Untersuchungsgebietes gelegen; Biotop-Nr (Feldhecke und Feldgehölz nördlich Ladenburg - L 631, L 597), Fläche: m², etwa 230 m westlich des Untersuchungsgebietes gelegen;

18 Artenschutzrechtliche Voruntersuchung zum Vorhaben Hundert Morgen I in Ladenburg 18 Abbildung 3 Übersicht Schutzgebiete und Untersuchungsgebiet (gelb gestrichelt) (Luftbild LUBW Kartendienst) 3.3 Geschützte Arten Zielartenkonzept Baden-Württemberg Das Land Baden-Württemberg stellt mit dem Informationssystem Zielartenkonzept eine Plattform zur systematischen Berücksichtigung tierökologischer Belange im Vorfeld von Planungen zur Verfügung. Unter Berücksichtigung der Landschaftselemente, die im Untersuchungsgebiet liegen und der vom Zielartenkonzept Baden-Württembergs für die Stadt Ladenburg bereitgestellten Informationen ist mit folgenden Arten zu rechnen (Tabelle 1):

19 Artenschutzrechtliche Voruntersuchung zum Vorhaben Hundert Morgen in Ladenburg 19 ZS Status EU Tabelle 1: Zielarten gemäß den vorherrschenden Habitatstrukturen in Ladenburg dt. Name Name wiss. Vorkommen Brutvögel (Aves) Bezugsraum Grauammer Emberiza calandra 3 LA NR 2 Haubenlerche Galerida cristata 1 LA NR 1 Kiebitz Vanellus vanellus 1 LA NR 2 Weißstorch Ciconia ciconia 1 N ja ZAK V Baumfalke Falco subbuteo 1 N ZAK 3 Baumpieper Anthus trivialis 1 N ZAK 3 Dohle Corvus monedula 1 N ZAK 3 Feldlerche Alauda arvensis 1 N ZAK 3 Grauspecht Picus canus 1 N ja ZAK V Kuckuck Cuculus canorus 1 N ZAK 3 Mehlschwalbe Delichon urbicum 1 N ZAK 3 Rauchschwalbe Hirundo rustica 1 N ZAK 3 Rebhuhn Perdix perdix 3 LA NR 2 Wendehals Jynx torquilla 1 LB NR 2 Rotmilan Milvus milvus 1 N ja ZAK - Amphibien und Reptilien (Amphibia und Reptilia) Zauneidechse Lacerta agilis 1 N 3 IV V Heuschrecken (Saltatoria) Grüne Strandschrecke Aiolopus thalassinus 1 LB 1 2!r Lauchschrecke Mecostethus parapleurus 1 N ZAK V! Tagfalter und Widderchen (Lepidoptera) Ampfer-Grünwidderchen Adscita statices 1 N ZAK 3 Argus-Bläuling Plebeius argus 1 N ZAK V RL-BW

20 Artenschutzrechtliche Voruntersuchung zum Vorhaben Hundert Morgen in Ladenburg 20 Tagfalter und Widderchen (Lepidoptera) Beilfleck-Widderchen Zygaena loti 1 N ZAK V Dunkler Wiesenknopf-Ameisen-Bläuling Maculinea nausithous 1 LB II, IV NR 3 Großer Feuerfalter Lycaena dispar 4 LB II, IV NR 3! Heller Wiesenknopf-Ameisen-Bläuling Maculinea teleius 1 LA II, IV NR 1 Kleiner Schlehen-Zipfelfalter Satyrium acaciae 2 N ZAK 3 Kronwicken-Bläuling Plebeius argyrognomon 1 N ZAK V Kurzschwänziger Bläuling Cupido argiades 1 N ZAK V! Magerrasen-Perlmutterfalter Boloria dia 1 N ZAK V Malven-Dickkopffalter Carcharodus alceae 1 N ZAK 3 Veränderliches Widderchen Zygaena ephialtes 1 N ZAK V Großer Fuchs Nymphalis polychloros 3 LB NR 2 Kleiner Schillerfalter Apatura ilia 1 N ZAK 3 Säugetiere (Mammalia) Bechsteinfledermaus Myotis bechsteinii 1 LB II, IV ZAK 2 Breitflügelfledermaus Eptesicus serotinus 1 LB IV ZAK 2 Fransenfledermaus Myotis nattereri 1 LB IV ZAK 2 Graues Langohr Plecotus austriacus 1 LB IV ZAK 1 Große Bartfledermaus Myotis brandtii 1 LB IV ZAK 1 Großes Mausohr Myotis myotis 1 N II, IV ZAK 2 Hamster Cricetus cricetus 1 LA IV ZAK 1 Kleiner Abendsegler Nyctalus leisleri 1 N IV ZAK 2 Mopsfledermaus Barbastella barbastellus 1 LA II, IV ZAK 1 Nordfledermaus Eptesicus nilssonii 1 N IV ZAK 2 Wildbienen (Hymenoptera) Blauschillernde Sandbiene Andrena agilissima 1 LB ZAK 2 Dünen-Pelzbiene Anthophora bimaculata 1 LA ZAK 2

21 Artenschutzrechtliche Voruntersuchung zum Vorhaben Hundert Morgen in Ladenburg 21 Wildbienen (Hymenoptera) Grauschuppige Sandbiene Andrena pandellei 1 N ZAK 3 Matte Natterkopf-Mauerbiene Osmia anthocopoides 1 LB ZAK 2 Mohn-Mauerbiene Osmia papaveris 1 LA ZAK 1 Sandbienen-Art Andrena suerinensis 1 LA ZAK 1 Sandlaufkäfer und Laufkäfer (Cicindelidae et Carabidae) Deutscher Sandlaufkäfer Cylindera germanica 3 LA - ZAK 1 Erzgrauer Uferläufer Elaphrus aureus 1 LB - ZAK 2 Länglicher Ahlenläufer Bembidion elongatum 1 z - ZAK V Ovaler Schnellläufer Harpalus servus 1 LA - ZAK 1 Schwemmsand-Ahlenläufer Bembidion decoratum 1 z - ZAK V Sumpfwald-Enghalsläufer Platynus livens 1 LB - ZAK 2 Ziegelroter Flinkläufer Trechus rubens 4 LB - ZAK 2 Zottenfüßiger Schnellläufer Harpalus hirtipes 1 LA - ZAK 1 Holzbewohnende Käfer Heldbock Cerambyx cerdo 1 LA II, IV ZAK 1 Hirschkäfer Lucanus cervus 1 N II ZAK 3 Juchtenkäfer Osmoderma eremita 3 LB II*, IV ZAK 2 Scharlachkäfer Cucujus cinnaberinus 1 LB II, IV ZAK oe Weichtiere (Mollusca) Quendelschnecke Candidula unifasciata 1 LB ZAK 2 Bauchige Windelschnecke Vertigo moulinsiana 1 LB II ZAK 2 Weitere europarechtlich geschützte Arten Braunes Langohr Plecotus auritus 1 IV ZAK 3 Großer Abendsegler Nyctalus noctula 1 IV ZAK i Haselmaus Muscardinus avellanarius 1 IV ZAK G Kleine Bartfledermaus Myotis mystacinus 1 IV ZAK 3 Mückenfledermaus Pipistrellus pygmaeus/mediterraneus 1 IV ZAK G

22 Artenschutzrechtliche Voruntersuchung zum Vorhaben Hundert Morgen in Ladenburg 22 Weitere europarechtlich geschützte Arten Nachtkerzenschwärmer Proserpinus proserpina 1 IV ZAK V Rauhautfledermaus Pipistrellus nathusii 1 IV ZAK i Spanische Flagge Callimorpha quadripunctaria 1 II* ZAK - Wasserfledermaus Myotis daubentonii 1 IV ZAK 3 Zweifarbfledermaus Vespertilio murinus 1 IV ZAK i Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus 1 IV ZAK 3

23 Artenschutzrechtliche Voruntersuchung zum Vorhaben Hundert Morgen I in Ladenburg 23 Erläuterung der Abkürzungen und Codierungen in Tabelle 1: Vorkommen: 1 Vorkommen im Bezugsraum / Naturraum nach 1990 (bei Laufkäfern und Totholzkäfern nach 1980, bei Wildbienen nach 1975, bei Weichtieren nach 1960) belegt und als aktuell anzunehmen. 2 Vorkommen im Bezugsraum / Naturraum randlich einstrahlend (allenfalls vereinzelte Vorkommen im Randbereich zu angrenzenden Bezugsräumen / Naturräumen, in denen die Art dann deutlich weiter verbreitet / häufiger ist; es darf sich nur um 'marginale' Vorkommen mit sehr geringer Flächenrepräsentanz handeln). 3 Aktuelles Vorkommen im Bezugsraum / Naturraum fraglich, historische Belege vorhanden (nur bei hinreichender Wahrscheinlichkeit, dass die Art noch vorkommt und bei Nachsuche auch gefunden werden könnte; sonst als erlo schen eingestuft). 4 Aktuelles Vorkommen im Bezugsraum / Naturraum anzunehmen. f Faunenfremdes Vorkommen im Bezugsraum / Naturraum nach 1990 belegt oder anzunehmen (nur Zielarten der Amphibien / Reptilien und Fische eingestuft). W Vorkommen im Bezugsraum / Naturraum betrifft ausschließlich Winterquartiere (Fledermäuse) ZS (ZAK-Status, landesweite Bedeutung der Zielarten Einstufung, Stand 2005, ergänzt und z.t. aktualisiert 4/2009): Landesarten: Zielarten von herausragender Bedeutung auf Landesebene. LA Landesart Gruppe A; vom Aussterben bedrohte Arten und Arten mit meist isolierten, überwiegend instabilen bzw. akut bedrohten Vorkommen, für deren Erhaltung umgehend Artenhilfsmaßnahmen erforderlich sind. LB Landesart Gruppe B; Landesarten mit noch mehreren oder stabilen Vorkommen in einem wesentlichen Teil der von ihnen besiedelten ZAK-Bezugsräume sowie Landesarten, für die eine Bestandsbeurteilung derzeit nicht möglich ist und für die kein Bedarf für spezielle Sofortmaßnahmen ableitbar ist. N Naturraumart; Zielarten mit besonderer regionaler Bedeutung und mit landesweit hoher Schutzpriorität. z Zusätzliche Zielarten der Vogel- und Laufkäferfauna UR (Untersuchungsrelevanz) 1 Arten, von denen mögliche Vorkommen bei vorhandenem Habitatpotenzial immer systematisch und vollständig lo kalisiert werden sollten; die Beurteilung des Habitatpotenzials erfolgt durch Tierökologen im Rahmen einer Über sichtsbegehung. 2 Arten, die bei vorhandenem Habitatpotenzial auf mögliche Vorkommen geprüft werden sollten; im Falle kleiner isolierter Populationen durch vollständige systematische Erfassung; bei weiterer Verbreitung im Untersuchungsgebiet durch Erfassung auf repräsentativen Probeflächen; die Bewertung des Habitatpotenzials erfolgt durch Tierökologen im Rahmen einer Übersichtsbegehung. 3 Arten, die vorrangig der Herleitung und Begründung bestimmter Maßnahmentypen dienen; mögliche Vorkommen sind nach Auswahl durch das EDV-Tool nicht gezielt zu untersuchen. n.d. Nicht definiert; Untersuchungsrelevanz bisher nur für die im Projekt vertieft bearbeiteten Artengruppen definiert. Status EU Ja: Einstufung nach Anhang I der Vogelschutzrichtlinie II/IV: Art der Anhänge II und/oder IV der FFH-Richtlinie. RL BW: Gefährdungskategorie in der Roten Liste Baden-Württembergs (Stand 12/2005, Vögel Stand 4/2009) Gefährdungskategorien (die Einzeldefinitionen der Gefährdungskategorien unterscheiden sich teilweise zwischen den Artengruppen sowie innerhalb der Artengruppen zwischen der bundesdeutschen und der landesweiten Bewertung und sind den jeweiligen Originalquellen zu entnehmen): 0 Ausgestorben oder verschollen 1 Vom Aussterben bedroht 2 Stark gefährdet 3 Gefährdet V Art der Vorwarnliste D Datengrundlage mangelhaft; Daten defizitär, Einstufung nicht möglich G Gefährdung anzunehmen R (Extrem) seltene Arten und/oder Arten mit geographischer Restriktion, abweichend davon bei Tagfaltern: reliktäres Vorkommen oder isolierte Vorposten gr Art mit geographischer Restriktion (Libellen) r Randliches Vorkommen (Heuschrecken) - Nicht gefährdet N Derzeit nicht gefährdet (Amphibien/Reptilien)! Besondere nationale Schutzverantwortung!! Besondere internationale Schutzverantwortung (Schnecken und Muscheln) * Nicht sicher nachgewiesen (Libellen) oe Ohne Einstufung

24 Artenschutzrechtliche Voruntersuchung zum Vorhaben Hundert Morgen I in Ladenburg 24 Fachgutachterliche Einschätzung Die Einschätzung von Vorkommen europarechtlich geschützter Arten im Untersuchungsgebiet basiert auf drei Säulen: Vorkommen in Baden- Württemberg Verbreitung in Baden- Württemberg Kenntnis der Lebensraumansprüche Die erste Säule ist die Liste von in Baden-Württemberg bekannten Tier- und Pflanzenarten, die in den Anhängen II und/oder IV der FFH-Richtlinie aufgeführt (LUBW 2014) bzw. der Vogelschutzrichtlinie gelistet sind. Die zweite Säule ist die Verbreitung der Arten in Baden-Württemberg entsprechend den Angaben aus den Grundlagenwerken Baden-Württembergs, dem Atlas Deutscher Brutvogelarten sowie weiterer Quellen. Die dritte Säule ist die Kenntnis der artspezifischen Standort- und Lebensraumansprüche der planungsrelevanten Tier- und Pflanzenarten sowie der Biotopausstattung des Plangebiets. Die in Tabelle 2 aufgeführten Arten wurden hinsichtlich potentieller Vorkommen im Vorhabensbereich abgeprüft. Zur Einschätzung und Bewertung des Planungsgebietes als Lebensraum für die artenschutzrechtlich relevanten Arten wurden die Habitatstrukturen im Vorhabensgebiet und der angrenzenden Umgebung bei der Begehung begutachtet. Dabei wurden Bäume, Sträucher und Gebäude auf Niststandorte wie Baumhöhlen, Freibrüternester und Horste kontrolliert, sofern sie einsehbar gelegen waren. Säume und Randlinien wurden hinsichtlich ihrer Eignung als Reptilienhabitate bewertet. Direkt zugängliche Bäume und Gebäudefassaden wurden auf mögliche Fledermausquartiere bzw. Spuren und Hinweise auf Fledermäuse überprüft.

25 Artenschutzrechtliche Voruntersuchung zum Vorhaben Hundert Morgen I in Ladenburg FFH-Arten Tabelle 2: Ermittlung potentiell betroffener Arten der Anhänge II bzw. IV-der FFH-Richtlinie durch Abschichtung (ausgehend von den Arten mit Vorkommen in Baden-Württemberg). Arten, bei denen ein Vorkommen nicht ausgeschlossen werden kann sind farblich hervorgehoben. Wissenschaftlicher Name Deutscher Name Vorkommen im Untersuchungsgebiet? Fauna Mammalia pars Säugetiere (Teil) Castor fiber Cricetus cricetus Biber Feldhamster Ein Vorkommen der Arten ist aufgrund der landesweiten Verbreitung und / oder der Biotopausstattung des Plangebiets auszuschließen. Ein Vorkommen der Arten ist aufgrund der Biotopausstattung des Plangebiets auszuschließen. Ein Vorkommen in angrenzenden Ackerlandbereich ist als unwahrscheinlich einzustufen (keine aktuellen Nachweise in Ladenburg bekannt). Felis silvestris Wildkatze Ein Vorkommen der Arten ist aufgrund der landesweiten Verbreitung und / oder der Biotopausstattung des Plangebiets auszu- Lynx lynx Luchs schließen. Muscardinus avellanarius Chiroptera Barbastella barbastellus Eptesicus nilssonii Eptesicus serotinus Myotis alcathoe Myotis bechsteinii Myotis brandtii Myotis dasycneme Myotis daubentonii Myotis emarginatus Myotis myotis Myotis mystacinus Myotis nattereri Nyctalus leisleri Nyctalus noctula Pipistrellus kuhlii Pipistrellus nathusii Pipistrellus pipistrellus Pipistrellus pygmaeus Plecotus auritus Haselmaus Fledermäuse Mopsfledermaus Nordfledermaus Breitflügelfledermaus Nymphenfledermaus Bechsteinfledermaus Große Bartfledermaus Teichfledermaus Wasserfledermaus Wimperfledermaus Großes Mausohr Kleine Bartfledermaus Fransenfledermaus Kleiner Abendsegler Abendsegler Weißrandfledermaus Rauhautfledermaus Zwergfledermaus Mückenfledermaus Braunes Langohr Ein Vorkommen der Haselmaus ist aufgrund mangelnder Vernetzungsstrukturen zum Wald und der Biotopausstattung des Plangebiets unwahrscheinlich. Ein Vorkommen von Fledermausarten ist aufgrund der Habitatausstattung denkbar. Weite Bereiche eignen sich als Jagdhabitat. Ältere, schadhafte und teilweise leerstehende Gebäude (z. T. mit eingeworfenen Scheiben) sowie einzelne größere Bäume bieten insgesamt ein reiches Quartierpotential.

26 Artenschutzrechtliche Voruntersuchung zum Vorhaben Hundert Morgen I in Ladenburg 26 Plecotus austriacus Rhinolophus ferrumequinum Vespertilio murinus Reptilia Coronella austriaca Emys orbicularis Lacerta agilis Lacerta bilineata Podarcis muralis Vipera aspis Zamenis longissimus Amphibia Alytes obstetricans Bombina variegata Bufo calamita Bufo viridis Hyla arborea Pelobates fuscus Rana arvalis Rana dalmatina Rana lessonae Salamandra atra Titurus cristatus Pisces Acipenser sturio Alosa alosa Alosa fallax Aspius aspius Barbus barbus Cobitis taenia Coregonus lavaretus Graues Langohr Große Hufeisennase Zweifarbfledermaus Kriechtiere Schlingnatter Europäische Sumpfschildkröte Zauneidechse Westliche Smaragdeidechse Mauereidechse Aspisviper Äskulapnatter Lurche Geburtshelferkröte Gelbbauchunke Kreuzkröte Wechselkröte Laubfrosch Knoblauchkröte Moorfrosch Springfrosch Kleiner Wasserfrosch Alpensalamander Kammmolch Fische Atlantischer Stör Maifisch Finte Rapfen Barbe Steinbeißer Felchen Ein Vorkommen der Arten ist aufgrund der landesweiten Verbreitung und / oder der Biotopausstattung des Plangebiets auszuschließen. Ein Vorkommen der Zauneidechse ist insbesondere in den Bereichen mit Ruderalvegetation, Brombeergestrüpp und Gras-Kraut- Flur möglich. Nachweise aus der umliegenden, nördlich des Untersuchungsgebiet gelegenen Umgebung sind dem Gutachter bekannt. Ein Vorkommen der Arten ist aufgrund der landesweiten Verbreitung und / oder der Biotopausstattung des Plangebiets auszuschließen. Ein Vorkommen der Mauereidechse am nahegelegenen Bahnhof Ladenburg ist dem Gutachter bekannt. Ein Ausstrahlen der Population über die benachbarte Bahnlinie in das Untersuchungsgebiet ist möglich. Ein Vorkommen der Arten ist aufgrund der landesweiten Verbreitung und / oder der Biotopausstattung des Plangebiets auszuschließen. Ein Vorkommen der Arten ist aufgrund der Biotopausstattung des Plangebiets zwar e- her unwahrscheinlich. Sollten aber bei den ersten Begehungen Temporärgewässer festgestellt werden, so ist die Artengruppe Amphibien zu untersuchen. Dem Gutachter sind u. a. Vorkommen der Kreuzkröte aus der näheren Umgebung von Ladenburg bekannt (Ackerland westlich der Autobahn A5). Ein Vorkommen der Arten ist aufgrund der Biotopausstattung des Plangebiets (fehlende dauerhafte Gewässer) auszuschließen.

27 Artenschutzrechtliche Voruntersuchung zum Vorhaben Hundert Morgen I in Ladenburg 27 Coregonus oxyrhynchus Cottus gobio Gymnocephalus schraetser Hucheo hucho Leuciscus souffia agassizzii Misgurnus fossilis Rhodeus amarus Salmo salar Thymallus thymallus Zingel streber Zingel zingel Petromyzontidae Lampetra planeri Lampetra fluviatilis Petromyzon marinus Nordseeschnäpel Groppe Schrätzer Huchen Strömer Schlammpeitzger Bitterling Atlantischer Lachs Äsche Streber Zingel Rundmäuler Bachneunauge Flussneunauge Meerneunauge Ein Vorkommen der Arten ist aufgrund der Biotopausstattung des Plangebiets (fehlende dauerhafte Gewässer) auszuschließen. Decapoda Krebse Austropotamobius pallipes Dohlenkrebs Ein Vorkommen der Arten ist aufgrund der Biotopausstattung des Plangebiets (fehlende Austropotamobius torrentium Steinkrebs dauerhafte Gewässer) auszuschließen. Coleoptera Cerambyx cerdo Osmoderma eremita Eremit Bolbelasmus unicornis Dytiscus latissimus Graphoderus bilineatus Rosalia alpina Cucujus cinnaberinus Lepidoptera Coenonympha hero Euphydryas maturna Gortyna borelii Lopinga achine Lycaena dispar Käfer Heldbock Juchtenkäfer Vierzähniger Mistkäfer Breitrand Schmalbindiger Breitflügel- Tauchkäfer Alpenbock Scharlachkäfer Schmetterlinge Wald-Wiesenvögelchen Eschen-Scheckenfalter Haarstrangwurzeleule Gelbringfalter Großer Feuerfalter Ein Vorkommen der Arten ist aufgrund der landesweiten Verbreitung und / oder der Biotopausstattung des Plangebiets auszuschließen. Ein Vorkommen dieser Schmetterlingsarten ist aufgrund der landesweiten Verbreitung und / oder der Biotopausstattung des Plangebiets auszuschließen. Ein Vorkommen von Großen Feuerfaltern ist unwahrscheinlich, bei einem Vorkommen von entsprechenden Raupenfutterpflanzen aber nicht per se auszuschließen. Bei der ersten Begehung sollte auf Raupenfutterpflanzen (nichtsaure Ampferarten) geachtet werden. Lycaena helle Blauschillernder Feuerfalter Ein Vorkommen dieser Schmetterlingsarten ist aufgrund der landesweiten Verbreitung Phengaris arion Quendel-Ameisenbläuling und / oder der Biotopausstattung des Plangebiets auszuschließen. Phengaris nausithous Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling Ein Vorkommen von Wiesenknopf-Ameisenbläulingen ist unwahrscheinlich, bei einem

28 Artenschutzrechtliche Voruntersuchung zum Vorhaben Hundert Morgen I in Ladenburg 28 Phengaris teleius Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling Vorkommen von entsprechenden Raupenfutterpflanzen aber nicht per se auszuschließen. Bei der ersten Begehung sollte auf die Raupenfutterpflanze Großer Wiesenknopf geachtet werden. Parnassius apollo Apollofalter Ein Vorkommen dieser Schmetterlingsarten ist aufgrund der landesweiten Verbreitung Parnassius mnemosyne Schwarzer Apollofalter und / oder der Biotopausstattung des Plangebiets auszuschließen. Proserpinus proserpina Nachtkerzenschwärmer Ein Vorkommen von Nachtkerzenschwärmern ist möglich bei einem Vorkommen von entsprechenden Raupenfutterpflanzen (Weidenröschen, Nachtkerzen). Bei der ersten Begehung sollte verstärkt auf diese Raupenfutterpflanzen geachtet werden. Während der Voruntersuchung wurden keine (abgestorbenen) Weidenröschen oder Nachtkerzen gefunden. Odonata Gomphus flavipes Leucorrhinia albifrons Leucorrhinia caudalis Leucorrhinia pectoralis Ophiogomphus cecilia Sympecma paedisca Mollusca Libellen Asiatische Keiljungfer Östliche Moosjungfer Zierliche Moosjungfer Große Moosjungfer Grüne Keiljungfer Sibirische Winterlibelle Weichtiere Ein Vorkommen der Arten ist aufgrund der Biotopausstattung des Plangebiets (fehlende dauerhafte Gewässer) auszuschließen. Anisus vorticulus Zierliche Tellerschnecke Ein Vorkommen der Arten ist aufgrund der Biotopausstattung des Plangebiets (fehlende dauerhafte Gewässer) auszuschlie- Unio crassus Gemeine Flussmuschel ßen. Pteridophyta et Spermatophyta Apium repens Bromus grossus Cypripedium calceolus Gladiolus palustris Jurinea cyanoides Lindernia procumbens Liparis loeselii Marsilea quadrifolia Myosotis rehsteineri Najas flexilis Spiranthes aestivalis Trichomanes speciosum Farn- und Blütenpflanzen Kriechender Scheiberich Dicke Trespe Frauenschuh Sumpf-Gladiole Sand-Silberscharte Liegendes Büchsenkraut Sumpf-Glanzkraut Kleefarn Bodensee-Vergissmeinnicht Biegsames Nixenkraut Sommer-Schraubenstendel Prächtiger Dünnfarn Ein Vorkommen der Arten ist aufgrund der landesweiten Verbreitung und / oder der Biotopausstattung des Plangebiets auszuschließen.

29 Artenschutzrechtliche Voruntersuchung zum Vorhaben Hundert Morgen I in Ladenburg Europäische Vogelarten Europäische Vogelarten Betroffenheit Entsprechend der Richtlinie über die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten (Richtlinie 2009/147/EG) oder kurz Vogelschutzrichtlinie sind gemäß 7 Abs. 2 Nr. 13 BNatSchG alle einheimischen Vogelarten besonders geschützt. Zudem sind Arten wie etwa Eisvogel und Weißstorch, aber auch Taxa wie Greifvögel, Falken und Eulen gemäß 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG streng geschützt. In Baden-Württemberg sind 142 streng geschützte Arten heimisch. Aufgrund der Habitatausstattung (alter Gebäudebestand, Grünflächen mit Gehölzstrukturen, angrenzende Ackerlandbereiche) kann ein Vorkommen streng geschützter Arten oder Arten der Roten Liste Baden-Württembergs (inklusive Vorwarnliste) nicht per se ausgeschlossen werden. Das Gebiet weist Habitatpotenzial für eine Vielzahl von Vogelarten, darunter Gebäudebrüter wie Hausperling (Passer domesticus) und Mauersegler (Apus apus), auf (beide Arten: Vorwarnliste der Roten Liste Baden-Württemberg). Daneben sind dem Gutachter Vorkommen von Zielarten, u. a. Nachweise der Haubenlerche (Galerida cristata) aus der Umgebung von Ladenburg und Brutvorkommen der Feldlerche (Alauda arvensis) aus Ladenburg, bekannt. Von einer Betroffenheit der Artengruppen Brutvögel ist daher auszugehen. 4.0 Fazit Aufgrund der Habitatausstattung kann ein Vorkommen streng geschützter Arten aus den folgenden Gruppen nicht per se ausgeschlossen werden: Brutvögel Reptilien (Zauneidechse, Mauereidechse) Fledermäuse ggf. Schmetterlinge (bei einem Vorkommen von Raupenfutterpflanzen) ggf. Amphibien (bei einem Vorkommen von Temporärgewässern) Spezielle artenschutzrechtliche Untersuchungen dieser Gruppen werden empfohlen. Empfehlung weitere Vorgehensweise Aufgrund der Flächengröße und der unübersichtlichen Gestaltung des Planungsgebietes empfiehlt es sich, spezielle artenschutzrechtliche Untersuchungen erst vorzunehmen, wenn nähere Planungen zu den avisierten Veränderungen innerhalb des Planungsgebietes bekannt sind. Dann können der Untersuchungsumfang der tatsächlichen Eingriffsfläche angepasst und potentiell vorkommende Artengruppen gezielt untersucht werden.

30 Artenschutzrechtliche Voruntersuchung zum Vorhaben Hundert Morgen I in Ladenburg Verwendete Literatur Bundesnaturschutzgesetz (2010): Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege. In Kraft getreten am LUBW (2008): Geschützte Arten - Liste der in Baden-Württemberg vorkommenden besonders und streng geschützten Arten. LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (Hrsg.). Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr Baden-Württemberg (UVM); LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (Hrsg.) (2014): Im Portrait - die Arten und Lebensraumtypen der FFH-Richtlinie. 5. Auflage. Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR); LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (Hrsg.) (2014): Im Portrait - die Arten der EU-Vogelschutzrichtlinie 2. Auflage. Richtlinie 2009/147/EG (Vogelschutz-Richtlinie). Serv/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2010:020:0007:0025:DE:PDF FFH-Richtlinie, 92/43/EWG. Serv.do?uri=CONSLEG:1992L0043: :DE:PDF Zielartenkonzept Baden-Württemberg.

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