Informationsveranstaltung Mutterschutz Schwangerschaft & Stillzeit
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- Ina Acker
- vor 6 Jahren
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Transkript
1 Informationsveranstaltung Mutterschutz Schwangerschaft & Stillzeit Evelyn Mächler, SGU, ETH Zürich Corina Niescher, HR, ETH Zürich Carole Siegfried, HR, ETH Zürich
2 Schwangerschaft & Arbeit Darf ich weiterhin im Labor arbeiten? Welche Regeln gelten? Wie muss ich mich schützen?? Welche Chemikalien sind für mein Baby gefährlich? Wer kann meine Fragen beantworten?
3 Mutterschutz Schwangere und stillende Frauen dürfen nur dann gefährliche oder beschwerliche Arbeiten verrichten, wenn aufgrund einer Risikobeurteilung feststeht, dass keine gesundheitliche Belastung für Mutter und Kind vorliegt oder wenn eine solche Belastung durch geeignete Schutzmassnahmen ausgeschaltet werden kann. [1]
4 Risikobeurteilung Ziel der Risikobeurteilung Risiken benennen Massnahmen zur Minimierung der Risiken festlegen Definieren, welche Arbeiten wie durchgeführt werden können Definieren, welche Arbeiten nicht durchgeführt werden können [2]
5 Risikobeurteilung: Wer macht was? 1. Schwangere / stillende Mitarbeiterin Informiert SGU so frühzeitig wie möglich via mutterschutz@ethz.ch Füllt einen Fragebogen zu ihren Tätigkeiten aus [3]
6 Risikobeurteilung: Wer macht was? 2. SGU Leitet ausgefüllten Fragebogen an Arbeitsmediziner weiter Organisiert einen Termin für einen Besuch des Arbeitsplatzes Behandelt Daten vertraulich Ist Ansprechperson / [4]
7 Risikobeurteilung: Wer macht was? 3. Arbeitsmediziner Erstellt, basierend auf dem Arbeitsplatz-Besuch, eine Risikobeurteilung Der Bericht definiert, welche Arbeiten Schutzmassnahmen erfordern welche Arbeiten nicht mehr durchgeführt werden dürfen [5]
8 Risikobeurteilung: Wer macht was? 4. Schwangere / stillende Mitarbeiterin Hält sich an den Bericht und die definierten Massnahmen WICHTIG: Teilt geänderte Arbeitsprozesse SGU und Arbeitsmediziner mit (eine Neubeurteilung wird erforderlich) 5. Arbeitgeber (Vorgesetzter) Hält sich an den Bericht und die definierten Massnahmen
9 Gefährliche oder beschwerliche Arbeiten Als gefährliche oder beschwerliche Arbeiten für schwangere und stillende Frauen gelten alle Arbeiten, die sich erfahrungsgemäss nachteilig auf die Gesundheit von Mutter und / oder Kind auswirken. SGU Merkblatt Mutterschutz
10 Bewegen schwerer Lasten [6] [11] Arbeiten bei Kälte, Hitze oder Nässe [7] [8] Bewegungen und Körperhaltungen, die vorzeitige Ermüdung fördern
11 Arbeiten mit Mikroorganismen [9] Umgang mit Tieren [10] Lärm [11] Vibrationen [12]
12 Ionisierende Strahlen [13] Nichtionisierende Strahlen [14] Überdruck, Akkordarbeit, sauerstoffreduzierte Atmosphäre Starkbelastende Arbeitszeitsysteme [15]
13 Chemische Gefahrstoffe Es ist sicherzustellen, dass die Exposition gegenüber Gefahrstoffen zu keinen Schädigungen von Mutter und Kind führt. [16]
14 Für Mutter & Kind besonders gefährliche Substanzen Stoffe, die als krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend eingestuft sind und mit folgenden Gefahrensätzen oder deren Kombinationen gekennzeichnet sind: H351 Suspected of causing cancer H350 May cause cancer H340 May cause genetic defects H341 Suspected of causing genetic effects H350i May cause cancer by inhalation H360 May damage fertility or the unborn child H360f May damage fertility H360d May damage the unborn child H361 Suspected of damaging fertility or the unborn child H361f Suspected of damaging fertility H361d Suspected of damaging the unborn child H362 May cause harm to breastfed children
15 Für Mutter und Kind besonders gefährliche Substanzen Quecksilber und Quecksilberverbindungen Mitosehemmstoffe / Zytostatika Kohlenmonoxid Ethidiumbromid Diaminobenzidin Acrylamid Halothan Ethylenoxid
16 Kontaktieren Sie uns
17 Gesetzliche Grundlagen Arbeitsgesetz vom (Art. 6, Art. 35) Bundespersonalgesetz vom (Art. 4 Abs. 2 Bst. g) Verordnung des EVD vom über gefährliche und beschwerliche Arbeiten bei Schwangerschaft und Mutterschaft ( Mutterschutzverordnung ) Verordnung vom über den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Gefährdung durch Mikroorganismen ( SAMV ) Strahlenschutzverordnung vom (StSV) Biosicherheitskonzept der ETH Zürich
18 Weitere Informationen SGU Homepage Merkblätter SGU Stillräume Schlüsselbezug via HR
19 Quellenverzeichnis Bilder [1] istock [2] [3] Eigene Bilder SGU [4] [5] [6] [7] [8] [9] [10] [11] [12] [13] istock [14] [15] [16]
20 Schwangerschaft, Geburt, Mutterschaft Mittwoch, 15. November 2017, ML E 13 ETH Human Resources, Corina Niescher Human Resources 1
21 Schwanger??? Human Resources 2
22 Übersicht Ihre Ansprechpersonen Zeitstrahl Informationspflicht Arbeitsvertrag befristet / unbefristet Abwesenheit während der Schwangerschaft Mutterschaftsurlaub /Vaterschaftsurlaub Wiederaufnahme der Arbeit Beendigung Arbeitsverhältnis Human Resources 3
23 Ihre Ansprechpersonen in den beiden Teams Personalberatung Departemente / Zentrale Organe & Schulleitung Ihre Spezialistinnen und Spezialisten für Fragen zu familienrelevante Aspekte im Rahmen Ihrer ETH-Anstellung Human Resources
24 Zeitstrahl Human Resources 5
25 Unbefristeter Arbeitsvertrag Art. 336 c OR Admin. / Techn. Personal der ETH Kündigungsbeschränkung (während Sperrfristen): Nach Ablauf der Probezeit, darf der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis während der Schwangerschaft und in den 16 Wochen nach der Niederkunft nicht kündigen. Sonntag, 12. November 2017 Human Resources 6
26 Befristeter Arbeitsvertrag Art. 17 ETH- Gesetz Projektanstellungen: Wiss. Assistierende / Oberassistierende etc. => Kündigungsbeschränkung gilt; Vertrag endet mit Zeitablauf Sonntag, 12. November 2017 Human Resources 7
27 Lohnfortzahlung : Arbeitsunfähigkeit Art. 36 PVO-ETH Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die infolge von Krankheit oder Unfall arbeitsunfähig sind, haben Anspruch auf Fortzahlung des vollen Lohns. Sonntag, 12. November 2017 Human Resources 8
28 Lohnfortzahlung: Mutterschaft Art. 37 PVO-ETH Mitarbeiterinnen haben bei Mutterschaft während vier Monaten Anspruch auf Arbeitsaussetzung bei voller Lohnfortzahlung. Auf Wunsch kann die Mitarbeiterin die Arbeit frühestens einen Monat vor der errechneten Geburt aussetzen. Die Hälfte des Mutterschaftsurlaubs kann nach Absprache mit der zuständigen Stelle in Form einer selbst gewählten Reduktion des vertraglich vereinbarten Beschäftigungsgrades bezogen werden. Arbeitet auch der Vater im ETH-Bereich, so können die Eltern diese Arbeitsaussetzung nach eigenem Ermessen aufteilen. Human Resources 9
29 Weitere Themen Vaterschaftsurlaub Adoption Familienzulagen Ferienanspruch Unbezahlter Urlaub Pensumsreduktion Stillen Kinderbetreuung Schulferien Human Resources 10
30 Infomaterial
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