Informationsveranstaltung Mutterschutz Schwangerschaft & Stillzeit

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Informationsveranstaltung Mutterschutz Schwangerschaft & Stillzeit"

Transkript

1 Informationsveranstaltung Mutterschutz Schwangerschaft & Stillzeit Evelyn Mächler, SGU, ETH Zürich Corina Niescher, HR, ETH Zürich Carole Siegfried, HR, ETH Zürich

2 Schwangerschaft & Arbeit Darf ich weiterhin im Labor arbeiten? Welche Regeln gelten? Wie muss ich mich schützen?? Welche Chemikalien sind für mein Baby gefährlich? Wer kann meine Fragen beantworten?

3 Mutterschutz Schwangere und stillende Frauen dürfen nur dann gefährliche oder beschwerliche Arbeiten verrichten, wenn aufgrund einer Risikobeurteilung feststeht, dass keine gesundheitliche Belastung für Mutter und Kind vorliegt oder wenn eine solche Belastung durch geeignete Schutzmassnahmen ausgeschaltet werden kann. [1]

4 Risikobeurteilung Ziel der Risikobeurteilung Risiken benennen Massnahmen zur Minimierung der Risiken festlegen Definieren, welche Arbeiten wie durchgeführt werden können Definieren, welche Arbeiten nicht durchgeführt werden können [2]

5 Risikobeurteilung: Wer macht was? 1. Schwangere / stillende Mitarbeiterin Informiert SGU so frühzeitig wie möglich via mutterschutz@ethz.ch Füllt einen Fragebogen zu ihren Tätigkeiten aus [3]

6 Risikobeurteilung: Wer macht was? 2. SGU Leitet ausgefüllten Fragebogen an Arbeitsmediziner weiter Organisiert einen Termin für einen Besuch des Arbeitsplatzes Behandelt Daten vertraulich Ist Ansprechperson / [4]

7 Risikobeurteilung: Wer macht was? 3. Arbeitsmediziner Erstellt, basierend auf dem Arbeitsplatz-Besuch, eine Risikobeurteilung Der Bericht definiert, welche Arbeiten Schutzmassnahmen erfordern welche Arbeiten nicht mehr durchgeführt werden dürfen [5]

8 Risikobeurteilung: Wer macht was? 4. Schwangere / stillende Mitarbeiterin Hält sich an den Bericht und die definierten Massnahmen WICHTIG: Teilt geänderte Arbeitsprozesse SGU und Arbeitsmediziner mit (eine Neubeurteilung wird erforderlich) 5. Arbeitgeber (Vorgesetzter) Hält sich an den Bericht und die definierten Massnahmen

9 Gefährliche oder beschwerliche Arbeiten Als gefährliche oder beschwerliche Arbeiten für schwangere und stillende Frauen gelten alle Arbeiten, die sich erfahrungsgemäss nachteilig auf die Gesundheit von Mutter und / oder Kind auswirken. SGU Merkblatt Mutterschutz

10 Bewegen schwerer Lasten [6] [11] Arbeiten bei Kälte, Hitze oder Nässe [7] [8] Bewegungen und Körperhaltungen, die vorzeitige Ermüdung fördern

11 Arbeiten mit Mikroorganismen [9] Umgang mit Tieren [10] Lärm [11] Vibrationen [12]

12 Ionisierende Strahlen [13] Nichtionisierende Strahlen [14] Überdruck, Akkordarbeit, sauerstoffreduzierte Atmosphäre Starkbelastende Arbeitszeitsysteme [15]

13 Chemische Gefahrstoffe Es ist sicherzustellen, dass die Exposition gegenüber Gefahrstoffen zu keinen Schädigungen von Mutter und Kind führt. [16]

14 Für Mutter & Kind besonders gefährliche Substanzen Stoffe, die als krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend eingestuft sind und mit folgenden Gefahrensätzen oder deren Kombinationen gekennzeichnet sind: H351 Suspected of causing cancer H350 May cause cancer H340 May cause genetic defects H341 Suspected of causing genetic effects H350i May cause cancer by inhalation H360 May damage fertility or the unborn child H360f May damage fertility H360d May damage the unborn child H361 Suspected of damaging fertility or the unborn child H361f Suspected of damaging fertility H361d Suspected of damaging the unborn child H362 May cause harm to breastfed children

15 Für Mutter und Kind besonders gefährliche Substanzen Quecksilber und Quecksilberverbindungen Mitosehemmstoffe / Zytostatika Kohlenmonoxid Ethidiumbromid Diaminobenzidin Acrylamid Halothan Ethylenoxid

16 Kontaktieren Sie uns

17 Gesetzliche Grundlagen Arbeitsgesetz vom (Art. 6, Art. 35) Bundespersonalgesetz vom (Art. 4 Abs. 2 Bst. g) Verordnung des EVD vom über gefährliche und beschwerliche Arbeiten bei Schwangerschaft und Mutterschaft ( Mutterschutzverordnung ) Verordnung vom über den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Gefährdung durch Mikroorganismen ( SAMV ) Strahlenschutzverordnung vom (StSV) Biosicherheitskonzept der ETH Zürich

18 Weitere Informationen SGU Homepage Merkblätter SGU Stillräume Schlüsselbezug via HR

19 Quellenverzeichnis Bilder [1] istock [2] [3] Eigene Bilder SGU [4] [5] [6] [7] [8] [9] [10] [11] [12] [13] istock [14] [15] [16]

20 Schwangerschaft, Geburt, Mutterschaft Mittwoch, 15. November 2017, ML E 13 ETH Human Resources, Corina Niescher Human Resources 1

21 Schwanger??? Human Resources 2

22 Übersicht Ihre Ansprechpersonen Zeitstrahl Informationspflicht Arbeitsvertrag befristet / unbefristet Abwesenheit während der Schwangerschaft Mutterschaftsurlaub /Vaterschaftsurlaub Wiederaufnahme der Arbeit Beendigung Arbeitsverhältnis Human Resources 3

23 Ihre Ansprechpersonen in den beiden Teams Personalberatung Departemente / Zentrale Organe & Schulleitung Ihre Spezialistinnen und Spezialisten für Fragen zu familienrelevante Aspekte im Rahmen Ihrer ETH-Anstellung Human Resources

24 Zeitstrahl Human Resources 5

25 Unbefristeter Arbeitsvertrag Art. 336 c OR Admin. / Techn. Personal der ETH Kündigungsbeschränkung (während Sperrfristen): Nach Ablauf der Probezeit, darf der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis während der Schwangerschaft und in den 16 Wochen nach der Niederkunft nicht kündigen. Sonntag, 12. November 2017 Human Resources 6

26 Befristeter Arbeitsvertrag Art. 17 ETH- Gesetz Projektanstellungen: Wiss. Assistierende / Oberassistierende etc. => Kündigungsbeschränkung gilt; Vertrag endet mit Zeitablauf Sonntag, 12. November 2017 Human Resources 7

27 Lohnfortzahlung : Arbeitsunfähigkeit Art. 36 PVO-ETH Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die infolge von Krankheit oder Unfall arbeitsunfähig sind, haben Anspruch auf Fortzahlung des vollen Lohns. Sonntag, 12. November 2017 Human Resources 8

28 Lohnfortzahlung: Mutterschaft Art. 37 PVO-ETH Mitarbeiterinnen haben bei Mutterschaft während vier Monaten Anspruch auf Arbeitsaussetzung bei voller Lohnfortzahlung. Auf Wunsch kann die Mitarbeiterin die Arbeit frühestens einen Monat vor der errechneten Geburt aussetzen. Die Hälfte des Mutterschaftsurlaubs kann nach Absprache mit der zuständigen Stelle in Form einer selbst gewählten Reduktion des vertraglich vereinbarten Beschäftigungsgrades bezogen werden. Arbeitet auch der Vater im ETH-Bereich, so können die Eltern diese Arbeitsaussetzung nach eigenem Ermessen aufteilen. Human Resources 9

29 Weitere Themen Vaterschaftsurlaub Adoption Familienzulagen Ferienanspruch Unbezahlter Urlaub Pensumsreduktion Stillen Kinderbetreuung Schulferien Human Resources 10

30 Infomaterial

SGU-Informationsveranstaltung Mutterschutz Schwangerschaft & Stillzeit Evelyn Mächler, SGU, ETH Zürich Corina Niescher, HR, ETH Zürich

SGU-Informationsveranstaltung Mutterschutz Schwangerschaft & Stillzeit Evelyn Mächler, SGU, ETH Zürich Corina Niescher, HR, ETH Zürich SGU-Informationsveranstaltung Mutterschutz Schwangerschaft & Stillzeit Evelyn Mächler, SGU, ETH Zürich Corina Niescher, HR, ETH Zürich 05.09.2016 1 Mutterschutz Schwangere Frauen und stillende Mütter sind

Mehr

SGU-Informationsveranstaltung Mutterschutz Schwangerschaft & Stillzeit

SGU-Informationsveranstaltung Mutterschutz Schwangerschaft & Stillzeit SGU-Informationsveranstaltung Mutterschutz Schwangerschaft & Stillzeit Maike Heimann, SGU, ETH Zürich Corina Niescher, HR, ETH Zürich VPPR / Abteilung Sicherheit, Gesundheit und Umwelt 20.01.2016 1 Herzlich

Mehr

SGU-Informationsveranstaltung Mutterschutz Schwangerschaft & Stillzeit

SGU-Informationsveranstaltung Mutterschutz Schwangerschaft & Stillzeit SGU-Informationsveranstaltung Mutterschutz Schwangerschaft & Stillzeit Maike Heimann, SGU, ETHZ Corina Niescher, HR, ETHZ VPPR/ Stab Sicherheit, Gesundheit und Umwelt 04.02.2015 1 Herzlich Willkommen zur

Mehr

Mutterschutz Schwangerschaft und Stillzeit Version 2 Merkblatt

Mutterschutz Schwangerschaft und Stillzeit Version 2 Merkblatt Mutterschutz Schwangerschaft und Stillzeit Version 2 Merkblatt Einleitung Während der Schwangerschaft ist die Frau empfindlicher gegenüber gewissen physikalischen Einflüssen (z.b. Röntgenstrahlen), chemische

Mehr

Gesprächsleitfaden Mutterschaft

Gesprächsleitfaden Mutterschaft Gesprächsleitfaden Mutterschaft Dieser Gesprächsleitfaden dient Vorgesetzten und werdenden Müttern während und nach der Schwangerschaft als Informations- und Planungshilfe. Er listet die wichtigen Punkte

Mehr

Merkblatt Mutterschutz Schwangerschaft und Stillzeit

Merkblatt Mutterschutz Schwangerschaft und Stillzeit Merkblatt Mutterschutz Schwangerschaft und Stillzeit Während der Schwangerschaft ist die Frau empfindlicher gegenüber gewissen physikalischen Einflüssen (z.b. Röntgenstrahlen), chemische Stoffen oder Mikroorganismen

Mehr

Verordnung über den Elternurlaub

Verordnung über den Elternurlaub 5. Verordnung über den Elternurlaub Vom. Januar 0 (Stand. Mai 0) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf Absatz Buchstabe b und c des Gesetzes vom 5. September 997 ) über die Arbeitsverhältnisse

Mehr

MuSch Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz *)

MuSch Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz *) Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz *) Vom 15. April 1997 (BGBl. I S. 782) zuletzt geändert durch Artikel 5 Abs. 9 der Verordnung vom 26. November 2010 (BGBl. I, Nr. 59, S. 1643) in Kraft

Mehr

Überblick zu den Regelungen Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub für Angestellte der schweizerischen Universitäten und ETH Stand Juni 2015

Überblick zu den Regelungen Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub für Angestellte der schweizerischen Universitäten und ETH Stand Juni 2015 Überblick zu den Regelungen Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub für Angestellte der schweizerischen Universitäten und ETH Stand Juni 2015 Anmerkungen: falls nicht anders präzisiert bezieht sich der Begriff

Mehr

Mutterschutz Gefährdungsbeurteilung Handlungshilfe

Mutterschutz Gefährdungsbeurteilung Handlungshilfe Mutterschutz Gefährdungsbeurteilung Handlungshilfe Nach der Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz (MuSchArbV) ist der Arbeitgeber verpflichtet, im Rahmen einer Arbeitsplatzbeurteilung Art,

Mehr

Verordnung des EVD über gefährliche und beschwerliche Arbeiten bei Schwangerschaft und Mutterschaft

Verordnung des EVD über gefährliche und beschwerliche Arbeiten bei Schwangerschaft und Mutterschaft Verordnung des EVD über gefährliche und beschwerliche Arbeiten bei Schwangerschaft und Mutterschaft (Mutterschutzverordnung) vom 20. März 2001 Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement, gestützt auf

Mehr

Branchenlösung Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz der chemikalienverarbeitenden KMU's und Biotechbetriebe

Branchenlösung Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz der chemikalienverarbeitenden KMU's und Biotechbetriebe Branchenlösung Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz der chemikalienverarbeitenden KMU's und Biotechbetriebe Checkliste AS+GS Mutterschutz Nr. ES 8 Physiologische Veränderungen machen die Frau während

Mehr

Mutterschutz Gefährdungsbeurteilung Handlungshilfe

Mutterschutz Gefährdungsbeurteilung Handlungshilfe Mutterschutz Gefährdungsbeurteilung Handlungshilfe Nach der Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz (MuSchArbV) ist der Arbeitgeber verpflichtet, im Rahmen einer Arbeitsplatzbeurteilung Art,

Mehr

Mit Familie an der ETH Zürich

Mit Familie an der ETH Zürich Mit Familie an der ETH Zürich Info-Lunch 2. Februar 2017 Human Resources Equal! Stiftung kihz Human Resources Equal! Stiftung kihz 05.01.2017 1 Programm Einleitung Lukas Vonesch Personalberatung Corina

Mehr

Verordnung über den Schwangerschafts- und Mutterschaftsurlaub

Verordnung über den Schwangerschafts- und Mutterschaftsurlaub Schwangerschafts- und Mutterschaftsurlaub: Verordnung 6.0 Verordnung über den Schwangerschafts- und Mutterschaftsurlaub Vom. Oktober 987 (Stand 5. Oktober 05) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt,

Mehr

Verordnung des WBF über gefährliche und beschwerliche Arbeiten bei Schwangerschaft und Mutterschaft

Verordnung des WBF über gefährliche und beschwerliche Arbeiten bei Schwangerschaft und Mutterschaft Verordnung des WBF über gefährliche und beschwerliche Arbeiten bei Schwangerschaft und Mutterschaft (Mutterschutzverordnung) 822.111.52 vom 20. März 2001 (Stand am 1. Januar 2013) Das Eidgenössische Departement

Mehr

Verordnung zur ergänzenden Umsetzung der EG-Mutterschutz-Richtlinie MuSchRiV - Mutterschutzrichtlinienverordnung

Verordnung zur ergänzenden Umsetzung der EG-Mutterschutz-Richtlinie MuSchRiV - Mutterschutzrichtlinienverordnung Verordnung zur ergänzenden Umsetzung der EG-Mutterschutz-Richtlinie MuSchRiV - Mutterschutzrichtlinienverordnung Vom 15. April 1997 (BArbBl. I 1997 S. 782) Die Verordnung dient der Umsetzung der Artikel

Mehr

Reglement über den Schwangerschaftsund Mutterschaftsurlaub

Reglement über den Schwangerschaftsund Mutterschaftsurlaub Reglement über den Schwangerschaftsund Mutterschaftsurlaub vom 8. September 2008 IV E 3 i Der Kirchenrat beschliesst, gestützt auf den 35 der Personalordnung vom 21. Juni 2006: 1 Geltungsbereich Dieses

Mehr

BESCHÄFTIGUNGSVERBOT IN DER SCHWANGERSCHAFT

BESCHÄFTIGUNGSVERBOT IN DER SCHWANGERSCHAFT BESCHÄFTIGUNGSVERBOT IN DER SCHWANGERSCHAFT WORAUF SIE ACHTEN SOLLTEN, WENN SIE EINE SCHWANGERSCHAFT FESTSTELLEN Teilen Sie Ihrem Arbeitgeber möglichst bald mit, dass sie schwanger sind, um einen umfassenden

Mehr

Schutz der schwangeren Frauen und

Schutz der schwangeren Frauen und Abteilung Vertragspolitik Gleichstellung im Berufsleben Ginevra Signer Schutz der schwangeren Frauen und stillenden Mütter. Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Familienpflichten. Checkliste

Mehr

Merkblatt für die Anwendung des Arbeitsgesetzes in Krankenanstalten und Kliniken

Merkblatt für die Anwendung des Arbeitsgesetzes in Krankenanstalten und Kliniken Merkblatt für die Anwendung des Arbeitsgesetzes in Krankenanstalten und Kliniken BBl: Bundesblatt ArG: Arbeitsgesetz, SR 822.11 ArGV 1: Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz, SR 822.111 ArGV 2: Verordnung 2 zum

Mehr

KANTONALE VERWALTUNG Handbuch Personalrecht. Elternschaft Weisung der Finanzdirektion vom 1. Januar 2016

KANTONALE VERWALTUNG Handbuch Personalrecht. Elternschaft Weisung der Finanzdirektion vom 1. Januar 2016 Seite 1 Elternschaft Weisung der Finanzdirektion vom 1. Januar 2016 A. Mutterschaftsurlaub 1. Dauer Die Mutter hat Anspruch auf einen bezahlten Mutterschaftsurlaub von insgesamt 16 Wochen ( 96 Abs. 1 VVO),

Mehr

Rechtliche Grundlagen. Gesetzgebung. Verträge Übersicht

Rechtliche Grundlagen. Gesetzgebung. Verträge Übersicht Tagung zum vergleichbaren Arbeitsrecht vom 6. November 2014 in Bozen Regelungen zum Mutterschutz und Massnahmen zur Elternschaft in der Schweiz Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit Graubünden Uffizi per

Mehr

Berufskrankheiten im Gesundheitswesen verhüten

Berufskrankheiten im Gesundheitswesen verhüten Berufskrankheiten im Gesundheitswesen verhüten Mitarbeitende in Spitälern, Arztpraxen, Labors und Pflegeeinrichtungen sind bei ihrer täglichen Arbeit verschiedenen Gefahren ausgesetzt. Dazu gehören biologische

Mehr

Information für schwangere Arbeitnehmerinnen

Information für schwangere Arbeitnehmerinnen Information für schwangere Arbeitnehmerinnen Die vorliegende Information soll Arbeitnehmerinnen neutral aufzeigen, welche Rechte sie während der Schwangerschaft sowie nach der Niederkunft (inkl. Stillen)

Mehr

Schutz der schwangeren Frauen und stillenden Mütter. Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Familienpflichten.

Schutz der schwangeren Frauen und stillenden Mütter. Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Familienpflichten. Abteilung Vertragspolitik Gleichstellung im Berufsleben Ginevra Signer Schutz der schwangeren Frauen und stillenden Mütter. Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Familienpflichten. Checkliste

Mehr

Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz* (Mutterschutzrichtlinienverordnung MuSchRiV)

Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz* (Mutterschutzrichtlinienverordnung MuSchRiV) Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz* (Mutterschutzrichtlinienverordnung MuSchRiV) 1 Beurteilung der Arbeitsbedingungen (1) Der Arbeitgeber muß rechtzeitig für jede Tätigkeit, bei der werdende

Mehr

Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz

Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz Vom 15. April 1997 (BGBl. I S. 782) (1) Zuletzt geändert durch Artikel 5 Absatz 9 der Verordnung vom 26. November 2010 (BGBl. I S. 1643) (1) Red. Anm.:

Mehr

(Gesetz über die Arbeit, Art. 39 bis 44; KE , G )

(Gesetz über die Arbeit, Art. 39 bis 44; KE , G ) (Gesetz über die Arbeit, Art. 39 bis 44; KE 2.05.1995, G. 3.07.1978) 1. Der Schutz der schwangeren Frau KAPITEL 4 Geburt oder Adoption eines Kindes A. ALLGEMEINE MASSNAHMEN 353. Das Gesetz sieht eine Reihe

Mehr

Verordnung über den Schwangerschafts- und Mutterschaftsurlaub

Verordnung über den Schwangerschafts- und Mutterschaftsurlaub Schwangerschafts- und Mutterschaftsurlaub: V 6.0 Verordnung über den Schwangerschafts- und Mutterschaftsurlaub Vom. Oktober 987 (Stand 0. Juli 0) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt, gestützt auf

Mehr

Handlungshilfe für die Gefährdungsermittlung bei der Beschäftigung von werdenden Müttern

Handlungshilfe für die Gefährdungsermittlung bei der Beschäftigung von werdenden Müttern Amt für Arbeitsschutz Abteilung Arbeitnehmerschutz Handlungshilfe für die Gefährdungsermittlung bei der Beschäftigung von werdenden Müttern Hinweise zur Benutzung Im Nachfolgenden finden Sie eine Liste

Mehr

Werdende und stillende Mütter an Tankstellen

Werdende und stillende Mütter an Tankstellen Werdende und stillende Mütter an Tankstellen Forum Tankstelle 28. September 2010 Folie 1 GESETZLICHE GRUNDLAGEN Richtlinie 92/85/EWG über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit

Mehr

Weiterbildung Arbeitsrecht. Fehler im Umgang im Falle einer Mutterschaft / Vaterschaft

Weiterbildung Arbeitsrecht. Fehler im Umgang im Falle einer Mutterschaft / Vaterschaft Herzlich Willkommen Weiterbildung Arbeitsrecht Fehler im Umgang im Falle einer Mutterschaft / Vaterschaft Referat vom 8. September 2016 ME Advocat Rechtsanwälte Hauptstrasse 17 CH-9422 Staad Stephan Mullis

Mehr

1. Grundlagen. Service du personnel et d organisation SPO Amt für Personal und Organisation POA. Rue Joseph-Piller 13, 1700 Fribourg

1. Grundlagen. Service du personnel et d organisation SPO Amt für Personal und Organisation POA. Rue Joseph-Piller 13, 1700 Fribourg Service du personnel et d organisation SPO Amt für Personal und Organisation POA Rue Joseph-Piller 13, 1700 Fribourg T +41 26 305 32 52, F +41 26 305 32 49 www.fr.ch/spo Grundlagen zum Mutterschutz Einleitung

Mehr

Synoptische Darstellung

Synoptische Darstellung Synoptische Darstellung Bisheriges Recht Personalreglement vom. Januar 000 Neues Recht Personalreglement Änderung vom I. Die Personalreglement vom. Januar 000 wird wie folgt geändert: Einführung einer

Mehr

Das Kinderzimmer am Arbeitsplatz Interdisziplinäre Fachtagung zum Thema «Stillen und Arbeit»

Das Kinderzimmer am Arbeitsplatz Interdisziplinäre Fachtagung zum Thema «Stillen und Arbeit» Das Kinderzimmer am Arbeitsplatz Interdisziplinäre Fachtagung zum Thema «Stillen und Arbeit» 18. September 2014 Ruth Derrer Balladore Schweizerischer Arbeitgeberverband, Das Wesen des Arbeitsvertrages

Mehr

Personalreglement der Einwohnergemeinde Läufelfingen (Inhaltliche Änderungen)

Personalreglement der Einwohnergemeinde Läufelfingen (Inhaltliche Änderungen) Personalreglement der Einwohnergemeinde Läufelfingen (Inhaltliche Änderungen) 2 Subsidiäre Anwendung des kantonalen Personalrechts Soweit Rechte und Pflichten aus dem öffentlich - rechtlichen Arbeitsverhältnis

Mehr

Mutterschutz Risikoanalyse

Mutterschutz Risikoanalyse Mutterschutz Risikoanalyse Anleitung: Arbeitgeber Orientieren Sie Mitarbeiterinnen im gebärfähigen Alter bereits bei Stellenantritt über arbeitsplatzbezogene Gefahren während einer Schwangerschaft. Informieren

Mehr

MERKBLATT FÜR DIE ANWENDUNG DES ARBEITSGESETZES IN KRANKENANSTALTEN UND KLINIKEN

MERKBLATT FÜR DIE ANWENDUNG DES ARBEITSGESETZES IN KRANKENANSTALTEN UND KLINIKEN Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement EVD Staatssekretariat für Wirtschaft SECO Arbeitsbedingungen Arbeitnehmerschutz ABAS MERKBLATT FÜR DIE ANWENDUNG DES ARBEITSGESETZES IN KRANKENANSTALTEN UND

Mehr

Unfälle und Zwischenfälle im Biologischen Labor

Unfälle und Zwischenfälle im Biologischen Labor Unfälle und Zwischenfälle im Biologischen Labor Meldewesen an der UZH und am USZ 4. Weiterbildungsmodul für BSOs des USZ und der UZH 15. November und 1. Dezember 2010, Annette Hofmann 07.12.10 Seite 1

Mehr

Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft = Arbeitsunfähigkeit?

Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft = Arbeitsunfähigkeit? Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft = Arbeitsunfähigkeit? Eva Aich Betrieblicher Arbeitsschutz www.brd.nrw.de Rechtsgrundlagen zum Mutterschutz Gesetz zum Schutze der erwerbstätigen Mutter (Mutterschutzgesetz

Mehr

BEURTEILUNGSBOGEN. Hochschulverwaltung Bau, Technik, Liegenschaften Gruppe VC Arbeitssicherheit & Umweltschutz. Alter:

BEURTEILUNGSBOGEN. Hochschulverwaltung Bau, Technik, Liegenschaften Gruppe VC Arbeitssicherheit & Umweltschutz. Alter: Hochschulverwaltung Bau, Technik, Liegenschaften Gruppe VC Arbeitssicherheit & Umweltschutz BEURTEILUNGSBOGEN Beurteilungsbogen zur Gefährdungsermittlung werdender bzw. stillender Mütter (Arbn.) entsprechend

Mehr

erwerbstätig und schwanger

erwerbstätig und schwanger Das Angebot von Diese Broschüre in folgenden Sprachen: albanisch bosnisch deutsch englisch französisch italienisch kroatisch portugiesisch serbisch spanisch tamil türkisch erwerbstätig und schwanger Ihre

Mehr

S ) Amtl. Anm.: ABl. Nr. C 41 vom , S ) Amtl. Anm.: ABl. Nr. L 185 vom , S :38 DTV APP 2),

S ) Amtl. Anm.: ABl. Nr. C 41 vom , S ) Amtl. Anm.: ABl. Nr. L 185 vom , S :38 DTV APP 2), Richtlinie 92/85/EWG des Rates vom 19. Oktober 1992 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von schwangeren Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillenden

Mehr

Mutterschaftsentschädigung

Mutterschaftsentschädigung Mutterschaftsentschädigung Was lange währt, wird endlich gut! POA/JP/01.06.2005 1 Übersicht Benutzte Quellen Rückblick Anspruchsberechtigte Frauen Anspruchsvoraussetzungen Dauer des Anspruchs Höhe und

Mehr

Verordnung des WBF über gefährliche und beschwerliche Arbeiten bei Schwangerschaft und Mutterschaft

Verordnung des WBF über gefährliche und beschwerliche Arbeiten bei Schwangerschaft und Mutterschaft Verordnung des WBF über gefährliche und beschwerliche Arbeiten bei Schwangerschaft und Mutterschaft (Mutterschutzverordnung) 822.111.52 vom 20. März 2001 (Stand am 1. Juli 2015) Das Eidgenössische Departement

Mehr

Mutterschutz / Schwangerschaft

Mutterschutz / Schwangerschaft Leitfaden zum Thema Mutterschutz / Schwangerschaft der Stiftung Katholische Freie Schule Stand: März 2016 I. Allgemeine Daten: Name der werdenden Mutter: Beschäftigt als : vorauss. Entbindungstermin :

Mehr

Eintritt sozialversicherter Risiken während des Arbeitsverhältnisses

Eintritt sozialversicherter Risiken während des Arbeitsverhältnisses Eintritt sozialversicherter Risiken während des Arbeitsverhältnisses Prof. Dr. iur Thomas Gächter Seite 1 Übersicht: Eintritt sozialversicherter Risiken während des Arbeitsverhältnisses I. Natur des Arbeitsverhältnisses,

Mehr

Mutterschaftsentschädigung

Mutterschaftsentschädigung Stadt Bern Direktion für Bildung Soziales und Sport Mutterschaftsentschädigung Verwaltung Änderungsgrund Was hat geändert Gültig ab neu 2005-09 Überarbeitung IKS-2 Übergangsregelung gelöscht, aktuelle

Mehr

Personalreglement der Gemeinde Binningen vom 21. Mai 2007 (Version Januar 2012) 10 Ordentliche Kündigung

Personalreglement der Gemeinde Binningen vom 21. Mai 2007 (Version Januar 2012) 10 Ordentliche Kündigung Personalreglement der Gemeinde Binningen vom 21. Mai 2007 (Version Januar 2015) 10 Ordentliche Kündigung.. 3 Die Gemeinde kann das Arbeitsverhältnis aus wesentlichen Gründen kündigen. Diese liegen vor,

Mehr

Baden-Württemberg. DIE REGIERUNGSPRÄSIDIEN Fachgruppe Mutterschutz. Merkblatt. Werdende Mütter an Tankstellen

Baden-Württemberg. DIE REGIERUNGSPRÄSIDIEN Fachgruppe Mutterschutz. Merkblatt. Werdende Mütter an Tankstellen Baden-Württemberg DIE REGIERUNGSPRÄSIDIEN Fachgruppe Mutterschutz Merkblatt Werdende Mütter an Tankstellen Dieses Merkblatt soll Arbeitgebern und Arbeitnehmerinnen sowie den Personalvertretungen helfen,

Mehr

Beschäftigungsverbot für die werdende oder stillende Mutter

Beschäftigungsverbot für die werdende oder stillende Mutter Beschäftigungsverbot für die werdende oder stillende Mutter Das Beschäftigungsverbot gilt für die werdende oder stillende Mutter, die in einem Arbeitsverhältnis steht, unabhängig von deren individuellen,

Mehr

Weisung des Personalamts vom 25. November 2014 betreffend Unbezahlter Urlaub

Weisung des Personalamts vom 25. November 2014 betreffend Unbezahlter Urlaub Seite 1 Weisung des Personalamts vom 25. November 2014 betreffend Unbezahlter Urlaub 92 VVO Unbezahlter Urlaub 1 Unbezahlter Urlaub ist zu gewähren, wenn die dienstlichen Verhältnisse es gestatten. 2 Die

Mehr

6.02. Mutterschaftsentschädigung. Anspruchsberechtigte Frauen. Stand am 1. Juli 2005

6.02. Mutterschaftsentschädigung. Anspruchsberechtigte Frauen. Stand am 1. Juli 2005 6.02 Stand am 1. Juli 2005 Mutterschaftsentschädigung 1 Anspruchsberechtigte Frauen Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung haben Frauen, die im Zeitpunkt der Geburt des Kindes entweder: Arbeitnehmerinnen

Mehr

Verordnung über die Lohnansprüche der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit oder Unfalls

Verordnung über die Lohnansprüche der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit oder Unfalls 5. Verordnung über die Lohnansprüche der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit oder Unfalls Vom 7. Juni 000 (Stand. April 0) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft,

Mehr

Normalarbeitsvertrag für hauswirtschaftliche Arbeitnehmer 1

Normalarbeitsvertrag für hauswirtschaftliche Arbeitnehmer 1 Normalarbeitsvertrag für hauswirtschaftliche Arbeitnehmer 7. (Vom 5. August 997) Der Regierungsrat des Kantons Schwyz, gestützt auf Art. 59 des Schweizerischen Obligationenrechts (OR) sowie Ziff. des Einführungsgesetzes

Mehr

Lernfeld/Fach: Sozialkunde Thema: Kündigungsschutz, Mutterschutz, Schutz bestimmter Personengruppen

Lernfeld/Fach: Sozialkunde Thema: Kündigungsschutz, Mutterschutz, Schutz bestimmter Personengruppen Mutterschutz Aufgabe 1 Welche Personengruppe genießt einen besonderen gesetzlichen Kündigungsschutz? a) Prokuristen b) Auszubildende während der Probezeit c) Handlungsbevollmächtigte d) Werdende Mütter

Mehr

Eintritt sozialversicherter Risiken während des Arbeitsverhältnisses

Eintritt sozialversicherter Risiken während des Arbeitsverhältnisses Vorlesung Sozialversicherungsrecht II, Universität Zürich Eintritt sozialversicherter Risiken während des Arbeitsverhältnisses Prof. Dr. iur. Thomas Gächter Herbstsemester 2011 1 Übersicht I. Natur des

Mehr

1. Der Schutz bei Mutterschaft 2. Mutterschaft Der Kündigungsschutz und Arbeitsverbot

1. Der Schutz bei Mutterschaft 2. Mutterschaft Der Kündigungsschutz und Arbeitsverbot BFS Winterthur Wordrepetition OAQ Ü37 Bearbeiten Sie das Dokument Ü37_Wordrepetition_Text wie folgt: Fügen Sie eine Titelseite ein. Der Titel heisst Mutterschutz in der Schweiz. Ebenfalls erscheint hier

Mehr

Mutterschutz Ab wann beginnt der Mutterschutz und wie lange dauert er? 5 Für wen gelten die Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes?

Mutterschutz Ab wann beginnt der Mutterschutz und wie lange dauert er? 5 Für wen gelten die Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes? Inhaltsverzeichnis Mutterschutz Ab wann beginnt der Mutterschutz und wie lange dauert er? 5 Für wen gelten die Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes? 6 Für wen gilt das Mutterschutzgesetz nicht? 8 Was

Mehr

Arbeitsvertrag. Vertragsabschluss

Arbeitsvertrag. Vertragsabschluss Vertragsabschluss Grundsätzlich können Arbeitsverträge mündlich oder schriftlich abgeschlossen, bzw. auch mündlich oder schriftlich gekündigt werden (Ausnahme bilden die Lehrverträge, welche zwingend immer

Mehr

Dieser Arbeitsvertrag wird per abgeschlossen und gilt für eine unbefristete Zeit.

Dieser Arbeitsvertrag wird per abgeschlossen und gilt für eine unbefristete Zeit. Muster für einen Leih-Arbeitsvertrag zwischen (Name, Adresse, Verleihfirma) und (Name, Adresse, Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer) als Arbeitgeberin bzw. Arbeitgeber als Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer 1. Ingress

Mehr

Vorgehen bei Arbeitsunfähigkeit

Vorgehen bei Arbeitsunfähigkeit Vorgehen bei Arbeitsunfähigkeit Margrit Bieri Abteilungsleiterin Versicherung 1 Informationsveranstaltungen 2011 13 Ganz gleich, wie beschwerlich das Gestern war, stets kannst du im Heute von Neuem beginnen

Mehr

Der Mutterschutz. Rechte und Regelungen

Der Mutterschutz. Rechte und Regelungen Der Mutterschutz Der Gesetzgeber schützt die Gesundheit von Mutter und Kind. Schwangere Arbeitnehmerinnen haben deshalb fast alle Rechte und praktisch keine Pflichten. Ein wichtiger Bestandteil der Vorschriften

Mehr

Eltern im Arbeitsverhältnis Was (wie) geregelt ist (und was nicht)

Eltern im Arbeitsverhältnis Was (wie) geregelt ist (und was nicht) Eltern im Arbeitsverhältnis Was (wie) geregelt ist (und was nicht) Vortrag im Rahmen des Jour fixe Familie des Centrums für Familienwissenschaften Prof. Dr. iur. Kurt Pärli, 1. September 2016 Inhaltsübersicht

Mehr

Dieser Text ist ein Vorabdruck. Verbindlich ist die Version, die in der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts

Dieser Text ist ein Vorabdruck. Verbindlich ist die Version, die in der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts Dieser Text ist ein Vorabdruck. Verbindlich ist die Version, die in der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts (https://www.admin.ch/gov/de/start/bundesrecht/ amtliche-sammlung.html) veröffentlicht wird.

Mehr

im Beruf 1 Arbeiten Sie mit Ihrer Partnerin / Ihrem Partner. Welche zusammengesetzten Wörter finden Sie?

im Beruf 1 Arbeiten Sie mit Ihrer Partnerin / Ihrem Partner. Welche zusammengesetzten Wörter finden Sie? 1 Arbeiten Sie mit Ihrer Partnerin / Ihrem Partner. Welche zusammengesetzten Wörter finden Sie? ARBEITGEBERKRANKMELDUNGARBEITSUNFÄHIGKEITAR BEITNEHMERPERSONALBÜROARBEITSPLATZGEBURTSTERMINFREISTELLUNG 2

Mehr

WBA - Wirtschaftsdienst für Beamte und Akademiker

WBA - Wirtschaftsdienst für Beamte und Akademiker Mutterschutz Beigesteuert von Monday, 5. May 2008 Letzte Aktualisierung Thursday, 4. February 2010 1. Einleitung Werdende und junge Mütter sind während der Schwangerschaft und in den Monaten nach der Entbindung

Mehr

SCHWANGERSCHAFT UND NIEDERKUNFT IM ARBEITSVERHÄLTNIS

SCHWANGERSCHAFT UND NIEDERKUNFT IM ARBEITSVERHÄLTNIS SCHWANGERSCHAFT UND NIEDERKUNFT IM ARBEITSVERHÄLTNIS insbesondere zur Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers bei Schwanger- und Mutterschaft (Wenn in diesem Artikel der einfachheitshalber nur vom Arbeitgeber

Mehr

4 PaRat 111 Personalentwicklung

4 PaRat 111 Personalentwicklung 4 PaRat 111 Personalentwicklung Massgeschneiderte Angebote für jede Zielgruppe Die Zusammenstellung der Aus- und Weiterbildungsaktivitäten und deren Ausgestaltung basiert auf dem aktuellen Weiterbildungsbedarf,

Mehr

Gesetz vom..., mit dem das Bediensteten-Schutzgesetz geändert wird

Gesetz vom..., mit dem das Bediensteten-Schutzgesetz geändert wird Q:\2003\GESETZ-BEARBEITEN-AKTUELL\C-Bedienstetenschutz\C-Bedienstetenschutzgesetz.docx \ 14.12.2015 10:50:00 E n t wurf Gesetz vom..., mit dem das Bediensteten-Schutzgesetz geändert wird Der Salzburger

Mehr

Herzlich willkommen. Ihre Anstellung bei AS Aufzüge AG

Herzlich willkommen. Ihre Anstellung bei AS Aufzüge AG Herzlich willkommen Ihre Anstellung bei Ihre Anstellung bei AS im Überblick * Vereinbarung in der Maschinenindustrie Für AS Mitarbeitende gilt die Vereinbarung in der Maschinenindustrie, in der arbeitsvertragliche

Mehr

Sie haben der Schulleitung mitgeteilt, dass bei Ihnen eine Schwangerschaft besteht.

Sie haben der Schulleitung mitgeteilt, dass bei Ihnen eine Schwangerschaft besteht. Schulamt für den Kreis Coesfeld Stand: 31.03.2006 42.50.40.20 Hinweise zum Mutterschutz und zur Elternzeit für Lehrpersonen im Angestelltenverhältnis mit Kindern ab dem Geburtsjahrgang 2001 Sehr geehrte

Mehr

Personalverordnung des Bundesgerichts

Personalverordnung des Bundesgerichts Personalverordnung des Bundesgerichts (PVBGer) Änderung vom 24. Juni 2013 Das Schweizerische Bundesgericht verordnet: I Die Personalverordnung des Bundesgerichts vom 27. August 2001 1 wird wie folgt geändert:

Mehr

Sie haben der Schulleitung mitgeteilt, dass bei Ihnen eine Schwangerschaft besteht.

Sie haben der Schulleitung mitgeteilt, dass bei Ihnen eine Schwangerschaft besteht. Schulamt für den Kreis Coesfeld Stand: 11.02.2013 42.50.40.20 Hinweise zum Mutterschutz und zur Elternzeit für Lehrpersonen im Angestelltenverhältnis mit Kindern ab dem Geburtsjahrgang 2001 Sehr geehrte

Mehr

Befristete Arbeitsverhältnisse

Befristete Arbeitsverhältnisse Wann ist ein Arbeitsvertrag befristet? Wenn die Dauer des Vertrages kalendermäßig bestimmt ist (z.b. bis zum 31.12.2007 oder für die Dauer eines Monats) oder wenn sich aus dem Zweck der Arbeitsleistung

Mehr

S T U N D E N L O H N R E G L E M E N T C O O P

S T U N D E N L O H N R E G L E M E N T C O O P S T U N D E N L O H N R E G L E M E N T C O O P gültig ab 1. Januar 2003 INHALTSVERZEICHNIS ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN SEITE 1. Geltungsbereich 4 ARBEITSVERTRAGLICHE BESTIMMUNGEN Kündigung 2. Kündigung 4

Mehr

Schwangerschaft / Mutterschaft als Lehrerin

Schwangerschaft / Mutterschaft als Lehrerin als Lehrerin Grundsätzliches 16 Kalenderwochen Mutterschaftsurlaub Die Lehrerin hat Anspruch auf einen bezahlten Mutterschaftsurlaub von insgesamt 16 Kalenderwochen, der frühestens zwei Wochen vor dem

Mehr

Lehrerbesoldung. Kurs für Gemeinde- und Bezirkskassiere/-kassierinnen, vszgb. Urs Bucher, Vorsteher AVS Nicole Ehrler, Sachbearbeiterin AVS

Lehrerbesoldung. Kurs für Gemeinde- und Bezirkskassiere/-kassierinnen, vszgb. Urs Bucher, Vorsteher AVS Nicole Ehrler, Sachbearbeiterin AVS Lehrerbesoldung Kurs für Gemeinde- und Bezirkskassiere/-kassierinnen, vszgb Referenten: Urs Bucher, Vorsteher AVS Nicole Ehrler, Sachbearbeiterin AVS Rothenthurm, Mittwoch, 27. Mai 2015 Übersicht Lohntabellen

Mehr

Schwangerschaft, Krankheit, Unfall & Co. aktuelle arbeitsrechtliche Fälle aus der Zahnarztpraxis

Schwangerschaft, Krankheit, Unfall & Co. aktuelle arbeitsrechtliche Fälle aus der Zahnarztpraxis Herzlich Willkommen Schwangerschaft, Krankheit, Unfall & Co. aktuelle arbeitsrechtliche Fälle aus der Zahnarztpraxis Angela Hensch, Fachanwältin SAV Arbeitsrecht Bratschi Wiederkehr & Buob, St. Gallen

Mehr

Baden-Württemberg. DIE REGIERUNGSPRÄSIDIEN Fachgruppe Mutterschutz. Merkblatt. Werdende Mütter bei der Reinigung von Innenräumen

Baden-Württemberg. DIE REGIERUNGSPRÄSIDIEN Fachgruppe Mutterschutz. Merkblatt. Werdende Mütter bei der Reinigung von Innenräumen Baden-Württemberg DIE REGIERUNGSPRÄSIDIEN Fachgruppe Mutterschutz Merkblatt Werdende Mütter bei der Reinigung von Innenräumen Dieses Merkblatt soll Arbeitgebern und Arbeitnehmerinnen sowie den Personalvertretungen

Mehr

Mutterschutz rechtliche - gesundheitliche Aspekte

Mutterschutz rechtliche - gesundheitliche Aspekte Mutterschutz rechtliche - gesundheitliche Aspekte Stand 11/2012 Dr.Beitner Gewerbearzt Gewerbeärztlicher Dienst Gewerbeaufsichtsamt Regensburg Emmeramsplatz 8 93047 Regensburg Tel. 0941/5680-790 Fax 5680-799

Mehr

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Häufig gestellte Fragen (FAQ) 1 Hat der mich behandelnde Arzt Zugang zum Ergebnis der Risikobeurteilung? Art. 2 und 3 Mutterschutzverordnung (s. S. 9, Bst. b) Ja. Für Ihren Arzt sind diese Informationen notwendig, um Ihre Eig nung

Mehr

(NEUES ARBEITSVERHÄLTNIS => VORLAGE 1) zwischen. ... (Name),... (Adresse) - Arbeitgeber. und. Herr/Frau... (Name),... (Adresse) - ArbeitnehmerIn -

(NEUES ARBEITSVERHÄLTNIS => VORLAGE 1) zwischen. ... (Name),... (Adresse) - Arbeitgeber. und. Herr/Frau... (Name),... (Adresse) - ArbeitnehmerIn - ARBEITSVERTRAG (NEUES ARBEITSVERHÄLTNIS => VORLAGE 1) zwischen... (Name),... (Adresse) - Arbeitgeber und Herr/Frau... (Name),... (Adresse) - ArbeitnehmerIn - wird Folgendes vereinbart: 1. Funktion/Tätigkeit

Mehr

MERKBLATT FÜR DIE ANWENDUNG DES ARBEITSGESETZES IN KRANKENANSTALTEN UND KLINIKEN

MERKBLATT FÜR DIE ANWENDUNG DES ARBEITSGESETZES IN KRANKENANSTALTEN UND KLINIKEN Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Staatssekretariat für Wirtschaft SECO Arbeitsbedingungen Arbeitnehmerschutz MERKBLATT FÜR DIE ANWENDUNG DES ARBEITSGESETZES IN KRANKENANSTALTEN

Mehr

s Bundespersonalgesetz. Änderung

s Bundespersonalgesetz. Änderung Kommission des Ständerates - -.09 s Bundespersonalgesetz. Änderung Geltendes Recht Entwurf des Bundesrates vom. August 0 Anträge der Staatspolitischen Kommission des Ständerates vom Bundespersonalgesetz

Mehr

Dr. Heiner Klein Arzt für Allgemeinmedizin Dudweiler

Dr. Heiner Klein Arzt für Allgemeinmedizin Dudweiler Dr. Heiner Klein Arzt für Allgemeinmedizin Dudweiler Gesetzliche Grundlagen Gesetzliche Vorschriften und Regeln -Arbeitsschutzgesetz -Arbeitsstättenverordnung -Biostoffverordnung -Gefahrstoffverordnung

Mehr

Vergütungsreglement. (gestützt auf die Ziffern 2.7, 9, 11 und 12.2 des Personalreglements)

Vergütungsreglement. (gestützt auf die Ziffern 2.7, 9, 11 und 12.2 des Personalreglements) (gestützt auf die Ziffern 2.7, 9, 11 und 12.2 des Personalreglements) SVA Aargau, Vergütungsreglement, Januar 2015 Inhaltsverzeichnis 1. Lohnauszahlung...3 2. Leistungslohn...3 3. Dienstaltersgeschenk...3

Mehr

Anstellungsreglement für Beschäftigte in Teillohnbetrieben zur Integration in den Arbeitsmarkt (ATA)

Anstellungsreglement für Beschäftigte in Teillohnbetrieben zur Integration in den Arbeitsmarkt (ATA) 177.180 Anstellungsreglement für Beschäftigte in Teillohnbetrieben zur Integration in den Arbeitsmarkt (ATA) Stadtratsbeschluss vom 8. Juli 2009 (929) Der Stadtrat erlässt, gestützt auf Art. 12 Abs. 2

Mehr

Handreichung zum Mutterschutz für Mitarbeiterinnen und Studentinnen

Handreichung zum Mutterschutz für Mitarbeiterinnen und Studentinnen UNIVERSITÄT ROSTOCK Handreichung zum Mutterschutz für Mitarbeiterinnen und Studentinnen Hinweise zur Beschäftigung werdender und stillender Mütter Stand 06/ 2009 1. Allgemeines Während einer Schwangerschaft

Mehr

Mutterschaft. Schutz der Arbeitnehmerinnen

Mutterschaft. Schutz der Arbeitnehmerinnen Mutterschaft Schutz der Arbeitnehmerinnen seco Direktion für Arbeit Arbeitsbedingungen Effingerstrasse 31 35 3003 Bern e-mail ab.sekretariat@seco.admin.ch www.seco.admin.ch Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement

Mehr

Muster für einen «Temporär-Arbeitsvertrag» gem. Art. 19 f. AVG und Art. 48 f. AVV

Muster für einen «Temporär-Arbeitsvertrag» gem. Art. 19 f. AVG und Art. 48 f. AVV Muster für einen «Temporär-Arbeitsvertrag» gem. Art. 19 f. AVG und Art. 48 f. AVV Temporär-Rahmenarbeitsvertrag zwischen (Name, Adresse, Verleihfirma) und (Name, Adresse, Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer) als

Mehr

Mutterschutz im Maler- und Lackiererhandwerk

Mutterschutz im Maler- und Lackiererhandwerk Mutterschutz im Maler- und Lackiererhandwerk Allgemeines Arbeitgeber, die werdende oder stillende Mütter beschäftigen, müssen das Mutterschutzgesetz (MuSchG) und die Verordnung zum Schutze der Mütter am

Mehr

personalthurgau Die Personalverbände des Kantons Thurgau

personalthurgau Die Personalverbände des Kantons Thurgau personalthurgau Die Personalverbände des Kantons Thurgau Revision Firmenvertrag der Spital Thurgau AG Neue Regelungen im Detail 1. Vorzeitige Pensionierung durch die Spital Thurgau AG 2.11.4 Beendigung

Mehr

Teilrevision der Vollziehungsverordnung zum Gesetz über das Arbeitsverhältnis des Staatspersonals vom 12. Dezember 1994

Teilrevision der Vollziehungsverordnung zum Gesetz über das Arbeitsverhältnis des Staatspersonals vom 12. Dezember 1994 Finanzdirektion des Kanton Zug Baarerstrasse 53 Postfach 1547 6301 Zug Zug, 15. September 2014 Teilrevision der Vollziehungsverordnung zum Gesetz über das Arbeitsverhältnis des Staatspersonals vom 12.

Mehr

Anstellungsbedingungen in Kürze

Anstellungsbedingungen in Kürze Personaldienst Anstellungsbedingungen in Kürze Informationen für Mitarbeitende Ausgabe Oktober 2015 Arbeitszeiten Die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit beträgt für das KSA-Personal (ausgenommen

Mehr

Ihre Anstellung beim Kanton Obwalden. Innovativ, aufstrebend, überraschend einzigartig

Ihre Anstellung beim Kanton Obwalden. Innovativ, aufstrebend, überraschend einzigartig Ihre Anstellung beim Kanton Obwalden Innovativ, aufstrebend, überraschend einzigartig Finanzdepartement FD Personalamt Der Kanton Obwalden als Arbeitgeber Inhalt Ihre Pluspunkte... 4 Markt- und leistungsgerechte

Mehr

Hintergrundinformation 4/2015: Familienpolitik im Kanton Schwyz 10 Jahre Mutterschaftsentschädigung 1. Juli 2005 bis 30. Juni 2015

Hintergrundinformation 4/2015: Familienpolitik im Kanton Schwyz 10 Jahre Mutterschaftsentschädigung 1. Juli 2005 bis 30. Juni 2015 Hintergrundinformation 4/2015: Familienpolitik im Kanton Schwyz 10 Jahre Mutterschaftsentschädigung 1. Juli 2005 bis 30. Juni 2015 Schwyz, im Juni 2015 Rubiswilstrasse 8, Ibach/SZ, Telefon 041 819 04 25,

Mehr

Arbeit gesund und sicher gestalten für schwangere und stillende Frauen

Arbeit gesund und sicher gestalten für schwangere und stillende Frauen Arbeit gesund und sicher gestalten für schwangere und stillende Frauen Barbara Reuhl Arbeitnehmerkammer Bremen DGB-Werkstattgespräch Berlin, 10. Februar 2015 Mutterschutz: Was fällt Ihnen dazu ein? Frauenthema

Mehr

Mutterschutz in Bulgarien

Mutterschutz in Bulgarien Mutterschutz in Bulgarien Dr. Maya Neidenowa Die Mutterschutzregelungen in Bulgarien werden in Bezug auf ihre rechtliche Aktualität im Kontext des marktwirtschaftlichen Systems Bulgariens seit der Wende

Mehr