Gewalt- und Aggressionerfahrungen als Thema der Gefährdungsbeurteilung
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- Petra Bösch
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1 Gewalt- und Aggressionerfahrungen als Thema der Gefährdungsbeurteilung Rechtliche Grundlagen GG Artikel 2 Absatz 2 Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit BGB 618 Fürsorgepflicht des Arbeitgebers ArbSchG 3 Absatz 1 Pflicht des AG, für die Sicherheit bei der Arbeit zu sorgen. 1
2 Zahlen Daten- Fakten 1 BGW - RiRe (Nienhaus 2014) 56% der Befragten erlebten körperliche Gewalt 78% der Befragten erlebten verbale Gewalt 33% der Befragten fühlen sich diesbezüglich stark belastet Spector et al. (2014) 36 % der Krankenschwestern körperliche Gewalt 67 % der Krankenschwestern psychische Gewalt 50% der Pflegekräfte schon Opfer von Gewalt Zahlen Daten- Fakten 2 DGUV Arbeitsunfallgeschehen 2014 (DGUV 2015) meldepflichtige Unfälle aufgrund von Gewalt, Angriff, Bedrohung durch betriebsfremde Personen bzw. o.n.a. (davon 11 tödlich) Verteilung der Arbeitsunfälle Gewalt auf BG / UVTöH BG: Gesundheitswesen 4,7%, Heime 11%, Sozialwesen (ohne Heime) 4,6%% UVTöH: Krankenhäuser 6%, psych. Krankenhäuser 39,7%, Heime (Altenpflege) 9,5% (jeweiliger Anteil an allen AU für die Betriebsart) 2
3 Zahlen Daten- Fakten 3 Folgen von Gewalt für Beschäftigte (DGUV 2015) 61%: Prellungen, Verstauchungen, oberflächliche Hautverletzungen 16%: Schockzustände erlebnisreaktiver/psychischer Art Folgen von Gewalt für das Unternehmen (Schieron 2015) Kosten (Ausfalltage, verminderte Arbeitsleistung ) Arbeitsqualität (unsicheres Verhalten gegenüber Klienten ) Ursachen von Gewalt psychiatrische oder neurologische Erkrankungen der Klienten Verhaltensveränderung durch die Einnahme psychoaktiver Drogen wie Alkohol oder best. Medikamente Stress (auf Seiten von Klienten und Angehörigen) Sich als Klient / Angehöriger nicht ernstgenommen oder unfreundlich behandelt fühlen Gezieltes Begehen von Straftaten (eher selten, aber oft mit dramatischen Folgen).. 3
4 Prävention von Gewalt und Aggression gegen Beschäftigte das ArbSchG fordert, baulich-technische Maßnahmen, vorrangig vor organisatorischen und personenbezogen Maßnahmen einzuleiten (T-O-P) die Gefährdungsbeurteilung muss sich an den Ursachen der Gewalt / Aggression orientieren d.h.: in verschiedenen Bereichen eines Unternehmens können unterschiedliche Maßnahmen notwendig sein Maßnahmen der Primär-, Sekundär- und Tertiärprävention müssen ineinandergreifen Baulich-technische Maßnahmen, z.b. geeignete, gut erreichbare und ausreichende Fluchtwege geeignete Alarmierungssysteme sicherheitsgerechte Gestaltung der Arbeitsumgebung und Raumplanung Zutrittskontrollsysteme Überwachungssysteme 4
5 Organisatorische Maßnahmen, z.b. geeignete Gefährdungsbeurteilung Unternehmensleitbilder, Grundsätze ( zero tolerance ) Unterweisungen, Leitlinien mit u.a. klaren Verfahrens- und Verhaltensanweisungen Dokumentation des Notfallmanagements inklusive eines geeigneten Nachsorgekonzeptes Personenbezogene Maßnahmen, z.b. Qualifizierung der Führungskräfte in Bezug auf Rechte und Pflichten Qualifizierung der Beschäftigten (Ursachen von Gewalt, Deeskalation, Eigensicherung etc.) Ausstattung gefährdeter Beschäftigter mit Personennotrufsystemen Beratungsangebote etc. 5
6 Quellen: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (2015): Arbeitsunfallgeschehen 2014; München Nienhaus, A. (Hrsg.) (2014): RiRe Risiken und Ressourcen in Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege; Landsberg openconsulting GmbH (2014): Gewalt an Mitarbeiternn in der Notaufnahme; (letzter Zugriff ) Richter, D. (2007): Patientenübergriffe Psychische Folgen für Mitarbeiter: Theorie, Empirie, Prävention; Bonn Schieron, M. (2015): Gewaltprävention im Krankenhaus; In: Das Krankenhaus, ; S ; Stuttgart (zuletzt aufgerufen ) 6
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