Lernzielkatalog. Zu den Fachkunderichtlinien Technik zur RöV und StrlSchV. April 2007
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- Otto Koch
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1 ISSN FS AKA-NETZ Mitgliedsgesellschaft der International Radiation Protection Association (IRPA) für die Bundesrepublik Deutschland und die Schweiz Publikationsreihe FORTSCHRITTE IM STRAHLENSCHUTZ Publication Series PROGRESS IN RADIATION PROTECTION Lernzielkatalog Zu den Fachkunderichtlinien Technik zur RöV und StrlSchV April 007 Fachverband für Strahlenschutz e. V., Arbeitskreis Ausbildung (FS-AKA)
2 Einleitung Dieser Lernzielkatalog wurde erstellt, um den Kursveranstaltern eine Planungshilfe für ihre Strahlenschutzkurse an die Hand zu geben. Die Grundlage bilden dabei jeweils die Fachkunde-Richtlinien Technik nach Strahlenschutzverordnung 1 und Röntgenverordnung, die durch diesen Lernzielkatalog weiter konkretisiert werden. Die Zusammenstellung der Lernziele orientiert sich maßgeblich an den fachlichen Anforderungen der verschiedenen Fachkundegruppen. Auf Aussagen über den zum Erreichen der Lernziele verbundenen Zeitaufwand wird an dieser Stelle bewusst verzichtet, da nach Ansicht der Arbeitsgruppe die zeitlichen Vorgaben aus den Richtlinien in speziellen Fällen mit den hier formulierten Lernzielen nur schwer in Einklang zu bringen sind. Um die Bedeutung der Lernziele zu unterscheiden, wurde eine Wichtung mit Zahlen von 1 bis 3 eingeführt, deren Bedeutung im Folgenden erläutert wird: Die mit der Gewichtung 3 versehenen Lernziele sollen beim Teilnehmer nach Abschluss des Kurses als permanent vorhandenes Wissen abrufbar sein. Die mit der Gewichtung versehenen Lernziele sollen beim Teilnehmer nach Abschluss des Kurses als latent vorhandenes Wissen vorhanden sein, das beispielsweise mit Hilfe von Unterlagen abgerufen werden kann. Die mit der Gewichtung 1 versehenen Lernziele sind nützliche Zusatzinformationen, die nicht zwingend vermittelt werden müssen. Das Erreichen der Lernziele kann durch entsprechende Prüfungsfragen überprüft werden, die dem Prüfungsfragen-Katalog des AKA entnommen werden. Bei der Zusammenstellung der Prüfung sollten Prüfungsfragen, die die Lernziele mit der Gewichtung und 3 abdecken, bevorzugt werden. Die Lernziele mit den dazugehörigen Gewichtungen sind getrennt nach Strahlenschutzverordnung und Röntgenverordnung für jedes Modul einzeln sortiert nach den in den Richtlinien festgelegten Lehrinhalten aufgeführt. Erläuterungen zur Tabelle: Spalte A: laufende Nummer Spalte B: Lernziel Spalte C: Lehrinhalt der Fachkunde-Richtlinie Spalte D: Themenbereich des Prüfungsfragenkatalogs des FS e.v. 1 Richtlinie über die im Strahlenschutz erforderliche Fachkunde (Fachkunde-Richtlinie Technik nach Strahlenschutzverordnung) vom , zuletzt geändert am Richtlinie über die im Strahlenschutz erforderliche Fachkunde und Kenntnisse beim Betrieb - von Röntgeneinrichtungen zur technischen Anwendung und - von genehmigungsbedürftigen Störstrahlern vom
3 Spalten E O: Module gemäß Fachkunde-Richtlinien 3 Spalte P: Hinweis auf Rechtsnormen oder Quellen Jeweils in der Zeile unterhalb der Themenbereiche befindet sich die Mindestanzahl an Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten aus den Fachkunde-Richtlinien Im Lernzielkatalog zur Fachkunde-Richtlinie Technik nach StrlSchV bezeichnet das Symbol + die Lehrinhalte, die nach Fachkunde-Richtlinie im entsprechenden Modul zu vermitteln sind. Das Symbol * bezeichnet Lernziele ohne entsprechende Lehrinhalte in den Fachkunde-Richtlinien. Mitglieder der Arbeitsgruppe: Dieter Christ, Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie in NRW, Düsseldorf Gerhard Frank, Forschungszentrum Karlsruhe GmbH Karl-Heinz Gutmann, Endress & Hauser Messtechnik GmbH & Co KG Thomas Haug, Isotopenlabor der Universiät Tübingen Friedrich Hoyler, Fachhochschule Aachen Hans-Joachim Malitte, Bundesanstalt für Materialforschung und prüfung Berlin Barbara Sölter, Deutsche Gesellschaft für zerstörungsfreie Prüfung e.v. Karl-Ludwig Stange, Berufsgenossenschaft Feinmechanik und Elektrotechnik, Köln Barbara Stolze, Landesanstalt für Personendosimetrie und Strahlenschutz (LPS), Berlin Michael Täschner, Zentrum für Strahlenschutz und Radioökologie, Universität Hannover Jan-Willem Vahlbruch, Zentrum für Strahlenschutz und Radioökologie, Universität Hannover Hans-Gerrit Vogt, Zentrum für Strahlenschutz und Radioökologie, Universität Hannover Albert Zeuner, Technische Universität Dresden Stand April Modul I ist in der Richtlinie zur Röntgenverordnung nicht definiert. Das in der Richtlinie zugewiesene Modul A für die Fachkundegruppe R10 entspricht in keinster Weise den erforderlichen Lernzielen, so dass die Einführung des Moduls I empfohlen wird.
4 Nr. Lernziel Lehrinhalte THB A B C D E F G H L Z I Hinweis auf Rechtsnormen oder Quellen Gesetzliche Grundlagen, Empfehlungen und Richtlinien X Übergeordnet 5 Die hierarchische Struktur des Regelwerkes zum Strahlenschutz erläutern (Gesetze, Verordnungen, Richtlinien, Normen, KTA-Regelungen, übergeordnet BG-Vorschriften) Euratom-Grundnormen 7 den Wirkungsbereich und die Bedeutung der Europäischen Rechtsgebung erläutern Euratom-Grundnormen Atomgesetz 9 die Zweckbestimmung und die rechtliche Bedeutung des Atomgesetzes erläutern Atomgesetz Atomgesetz 1 Zif. 10 die Bedeutung der Ermächtgungsvorschriften erläutern Atomgesetz Atomgesetz 11; 1; 1a; 1c; 46; 54 Röntgenverordnung, Strahlenschutzverordnung 1 die rechtliche Bedeutung von Verordnungen erläutern Röntgenverordnung, Strahlenschutzverordnung den räumlichen und sachlichen Geltungsbereich der Röntgenverordnung (Vollschutz- Hochschutzgeräte und Störstrahler) erläutern den räumlichen und sachlichen Geltungsbereich der Röntgenverordnung erläutern Röntgenverordnung, Strahlenschutzverordnung Röntgenverordnung, Strahlenschutzverordnung 15 Den Aufbau der Röntgenverordnung beschreiben Röntgenverordnung, Strahlenschutzverordnung 16 die Rechtsfolgen der Verletzung von Vorschriften der Röntgenverordnung (Ordnungswidrigkeiten) erläutern 17 die Bedeutung einer Bauartzulassung erläutern die Pflichten des Inhabers einer Bauartzulassung beschreiben die Pflichten des Inhabers einer bauartzugelassenen Vorrichtung beschreiben die für die vorliegende Tätigkeit gemäß Röntgenverordnung zuständigen Behörden angeben die für die Fachkundegruppe zutreffenden Begriffe des der RöV nennen und erläutern die für den Strahlenschutz wichtigen anderen Gesetze und Verordnungen nennen und den Geltungsbereich angeben Die Bedeutung der Gefährdungsbeurteilung nach ArbschG auch im Strahlenschutz beurteilen Die Genehmigungs - und Anzeigeerfordernis erläutern Die Erfordernis einer Gestattung nach 0 beim ortsveränderlichen Betrieb nennen Röntgenverordnung, Strahlenschutzverordnung Röntgenverordnung, Strahlenschutzverordnung Röntgenverordnung, Strahlenschutzverordnung Röntgenverordnung, Strahlenschutzverordnung Röntgenverordnung, Strahlenschutzverordnung Röntgenverordnung, Strahlenschutzverordnung andere gesetzliche Vorschriften (ArbschG, MPG) andere gesetzliche Vorschriften (ArbschG, MPG) andere gesetzliche Vorschriften (ArbschG, MPG) Genehmigungs- und Anzeigeverfahren Genehmigungs- und Anzeigeverfahren Genehmigungs- und Anzeigeverfahren Röntgenverordnung Inhaltsübersicht; Bundesratdrucksache 30/0, Seite 69 bis Amtliche Begründung Atomgesetz 46; Röntgenverordnung 44; Amtlicher Kommentar zu 44; Ordnungswidrigkeitengesetz. Röntgenverordnung 8, 9, 10, 11, 1, 15 Abs. ; 18 Abs. 1 Nr., 45 Abs. 5.; Amtlicher Kommentar zu 8, 9, 10, 11, 1, 45 und Anlage Röntgenverordnung 9; Amtlicher Kommentar zu Röntgenverordnung 1; Amtlicher Kommentar zu Zuständigkeitsverordnung der Länder Röntgenverordnung ; Amtlicher Kommentar zu sowie MPG, ArbSchG sowie MPG, ArbSchG Röntgenverordnung 3, 4, 5 ; Amtlicher Kommentar zu 3, 4, 5; Röntgenverordnung 0 ; Amtlicher Kommentar zu 0
5 Nr. Lernziel Lehrinhalte THB A B C D E F G H L Z I Hinweis auf Rechtsnormen oder Quellen Die Notwendigkeit zur Beachtung der Bestimmungen des 8 Genehmigungsbescheides und der Anzeigebestätigung, Genehmigungs- und der erlassenen Anordnungen und Auflagen erläutern Anzeigeverfahren Die Voraussetzung für den genehmigungsfreien Betrieb Genehmigungs- und von Störstrahlern erläutern Anzeigeverfahren 1005 Röntgenverordnung 5 Abs. 5 ; Amtlicher Kommentar zu Die Voraussetzungen für die Erteilung einer Genehmigung bzw. eines Anzeigeverfahrens erläutern die Bedeutung von Veröffentlichungen der 'Internationalen Strahlenschutzkommission' (ICRP) erläutern den Wirkungsbereich und die Bedeutung der 'Internationalen Atomenergie-Organisation' (IAEO) erläutern die rechtliche Bedeutung von Verwaltungsvorschriften und amtlichen Richtlinien erläutern Genehmigungs- und Anzeigeverfahren Internationale Empfehlungen (ICRP, IAEA) Internationale Empfehlungen (ICRP, IAEA) Internationale Empfehlungen (ICRP, IAEA) Nationale Richtlinien Röntgenverordnung 3, 4, 5 ; Amtlicher Kommentar zu 3, 4, 5; ; ; Nationale Richtlinien Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundes und der Länder die für das vorliegende Modul wichtigen amtlichen Richtlinien nennen (z.b.riphyko, Richtline für die Nationale Richtlinien Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundes und der Länder arbeitsmedizinische Vorsorge, QS-RL und SV-RL, ) die für das vorliegende Modul wichtigen Normen nennen Normen Normen Aufgaben und Pflichten des Strahlenschutzverantwortlichen und des Strahlenschutzbeauftragten X Übergeordnet Die Pflicht zur Zusammenarbeit mit dem Betriebs- oder Personalrat und der Fachkraft für Arbeitssicherheit erläutern (z.b. im Arbeitsschutzausschuss) übergeordnet Röntgenverordnung 14 Abs. 4; Amtlicher Kommentar zu 14 Rechtsstellung die Rechtsstellung des Strahlenschutzverantwortlichen und Strahlenschutzbeauftragten erläutern (Weisungsbefugnis, Eindeutigkeit des Entscheidungsbereichs, mögliche Einschränkung des Entscheidungsbereichs, Gewährleistung des Strahlenschutzes, ) die Begriffe Strahlenschutzverantwortlicher und Strahlenschutzbeauftragter erläutern 48 Die Pflicht, zur Auslegung der RöV nennen 49 Die Organisation für Beschäftigung in fremden Anlagen erläutern Rechtsstellung Röntgenverordnung 13, 14, 15; Amtlicher Kommentar zu 13, 14, 15 Organisation des Strahlenschutzes Organisation des Strahlenschutzes Organisation des Strahlenschutzes Organisation des Strahlenschutzes 1013 Röntgenverordnung 13; Amtlicher Kommentar zu Röntgenverordnung 6 Abs. 1 Nr. 3; 35 Abs., 3, 7, 9; 35a Abs. 1 Nr., Abs. Nr. ; 38 Abs. 3; Anlage 4; Amtlicher Kommentar zu 6, 35, 35a, darlegen, dass der Strahlenschutzbeauftragte für die Leitung oder Beaufsichtigung der jeweiligen Tätigkeiten nach 13 () RöV zuständig ist Organisation des Strahlenschutzes Röntgenverordnung 13 Abs. ; Amtlicher Kommentar zu 13
6 50 51 Nr. Lernziel Lehrinhalte THB A B C D E F G H L Z I Hinweis auf Rechtsnormen oder Quellen 51 die Voraussetzungen für die Bestellung zum Strahlenschutzbeauftragten nennen (Fachkunde, Entscheidungsbereich, Befugnisse) 5 den Begriff "Fachkunde" erläutern Organisation des Strahlenschutzes Organisation des Strahlenschutzes Röntgenverordnung 13 Abs., 18a, 45 Abs. 6; Regelwerke: Fachkunde nach Röntgenverordnung und Fachkunde-Richtlinie Technik Amtlicher Kommentar zu 13, 18a, 45. Röntgenverordnung 18a, Regelwerke: Fachkunde nach Röntgenverordnung und Fachkunde-Richtlinie Technik Amtlicher Kommentar zu 18a 5 53 beschreiben, wer den Strahlenschutzbeauftragten bestellt, wem die Bestellung angezeigt wird und welche Angaben dabei zu machen sind Organisation des Strahlenschutzes Röntgenverordnung 13 Abs., Amtlicher Kommentar zu angeben, welche Lösung die Röntgenverordnung ( 14) vorsieht, wenn Strahlenschutzverantwortlicher und Strahlenschutzbeauftragter sich über eine Strahlenschutzmaßnahme nicht einigen die Möglichkeit und Notwendigkeit der Aufteilung der Strahlenschutzaufgaben auf mehrere Strahlenschutzbeauftragte nennen Rechtsstellung, Pflichten und Verantwortung eines Strahlenschutzbevollmächtigten nennen den Themenkatalog für Strahlenschutzunterweisungen erstellen Die Pflicht auf den Hinweis, dass eine vorliegende Schwangerschaft so früh wie möglich mitzuteilen ist, bennenn Erfordernis und Fristen der Unterweisungen erläutern den Unterschied zwischen der anlagenbezogenen und der nicht-anlagenbezogenen Unterweisung erläutern Organisation des Strahlenschutzes Organisation des Strahlenschutzes Organisation des Strahlenschutzes Unterweisung Röntgenverordnung 14, Amtlicher Kommentar zu Röntgenverordnung 13 Abs. ; Amtlicher Kommentar zu Röntgenverordnung 14, Amtlicher Kommentar zu 14. Unterweisung 1036 Röntgenverordnung 15a, Amtlicher Kommentar zu 15a. Unterweisung 1036 Röntgenverordnung 36 Abs. 3, Amtlicher Kommentar zu 36. Unterweisung 1036 Röntgenverordnung 36 Abs. 1, Amtlicher Kommentar zu 36. Unterweisung die Notwendigkeit der Dokumentation der Unterweisung mit Aufbewahrungsfristen nennen die Pflicht der Einweisung der Mitarbeiter beim Betrieb von Röntgeneinrichtungen und Störstrahlern nennen angeben, welche Strahlenschutzbereiche zu kennzeichnen sind Die Anforderung an die Kennzeichnung beschreiben eine bauartzugelassene Vorrichtung an Hand ihrer Kennzeichnung erkennen die Bedeutung des Entscheidungsbereiches und der Befugnisse eines Strahlenschutzbeauftragten erläutern Beispiele für die eindeutige Abgrenzung von Entscheidungsbereichen nennen Erläutern, dass der Entscheidungsbereich abgegrenzt und schriftlich festgelegt sein muss Unterweisung Röntgenverordnung 36 Abs. 4, Amtlicher Kommentar zu 36. Unterweisung Kennzeichnungspflicht Kennzeichnungspflicht Röntgenverordnung 19, Amtlicher Kommentar zu 19. Kennzeichnungspflicht Röntgenverordnung 19 Abs., Amtlicher Kommentar zu 19. Kennzeichnungspflicht Röntgenverordnung 9, Amtlicher Kommentar zu 9. Entscheidungs- oder Verantwortungsbereiche (Befugnisse) Entscheidungs- oder Verantwortungsbereiche (Befugnisse) Entscheidungs- oder Verantwortungsbereiche (Befugnisse) Entscheidungs- oder Verantwortungsbereiche (Befugnisse) 1013 Röntgenverordnung 13; Amtlicher Kommentar zu Röntgenverordnung 13; Amtlicher Kommentar zu 13
7 71 7 Nr. Lernziel Lehrinhalte THB A B C D E F G H L Z I Hinweis auf Rechtsnormen oder Quellen beurteilen, welche Befugnisse für die Erfüllung Entscheidungs- oder 7 seiner Pflichten in seinem Entscheidungsbereich Verantwortungsbereiche Röntgenverordnung 13; Amtlicher Kommentar zu 13 notwendig sind (Befugnisse) 73 Aufgaben und Pflichten zusammenstellen, die sich aus dem Entscheidungsbereich ergeben Entscheidungs- oder Verantwortungsbereiche (Befugnisse) Röntgenverordnung 13; Amtlicher Kommentar zu darlegen, dass die Bestellung des Strahlenschutzbeauftragten der zuständigen Behörde und dem Betriebs- bzw Personalrat schriftlich mitzuteilen ist Entscheidungs- oder Verantwortungsbereiche (Befugnisse) Röntgenverordnung 13 Abs. 5; Amtlicher Kommentar zu darlegen, dass nicht alle Pflichten des Strahlenschutzverantwortlichen durch die Bestellung auf den Strahlenschutzbeauftragten übertragen werden Die Pflicht des Strahlenschutzverantwortlichen den Strahlenschutzbeauftragten zu kontrollieren, nennen Die Pflicht des Strahlenschutzbeauftragten, die Tätigkeiten in seinem Entscheidungsbereich zu kontrollieren, nennen die Notwendigkeit der Dokumentation der arbeitsmedizinischen Vorsorge mit Aufbewahrungsfristen nennen Erläutern, welche Personen der arbeitsmedzinischen und der besonderen arbeitsmedizinischen Vorsorge unterliegen Entscheidungs- oder Verantwortungsbereiche (Befugnisse) Überwachung und Kontrollen Röntgenverordnung 15; Amtlicher Kommentar zu 15 Überwachung und Kontrollen Röntgenverordnung 15; Amtlicher Kommentar zu 15 Überwachung und Kontrollen 1015 Röntgenverordnung 15; Amtlicher Kommentar zu 15 Vorsorgeuntersuchungen Vorsorgeuntersuchungen Röntgenverordnung 38; Amtlicher Kommentar zu 38 Vorsorgeuntersuchungen Röntgenverordnung 31, 37; Amtlicher Kommentar zu 31, 37. Beschäftigungsverbote und - beschränkungen Beschäftigungsverbote und -beschränkungen für besondere Personengruppen nennen (Schüler) Beschäftigungsverbote und -beschränkungen für besondere Personengruppen nennen (Auszubildende) den Zweck des Vertrages zwischen Betreiber und Fremdfirma erläutern, in dem die Aufteilung in anlagebezogene und nicht-anlagebezogene Strahlenschutzaufgaben geregelt wird (Abgrenzungsvertrag) den Zweck und Informationsinhalt des registrierten Strahlenpasses beschreiben Beschäftigungsverbote und - beschränkungen Beschäftigungsverbote und - beschränkungen Strahlenpass und Strahlenschutzregister Strahlenpass und Strahlenschutzregister Strahlenpass und Strahlenschutzregister 10 3 Röntgenverordnung 13 Abs. 4, ; Amtlicher Kommentar zu 13, 10 1 Röntgenverordnung 31a; Allgemeine Verwaltungsvorschrift zu 40 Abs., 95 Abs. 3 Strahlenschutzverordnung und 35 Abs. Röntgenverordnung ("AVV Strahlenpass") Allgemeine Verwaltungsvorschrift zu 40 Abs., 95 Abs. 3 Strahlenschutzverordnung und 35 Abs. Röntgenverordnung ("AVV Strahlenpass") die Notwendigkeit für das Führen eines Strahlenpasses bei Genehmigungen nach 6 RöV erläutern eine Bezugsquelle zur Beschaffung von Strahlenpässen nennen einen Strahlenpass führen (Ausfüllen, Verlängerung, Rückgabe, Verlust) Strahlenpass und Strahlenschutzregister Strahlenpass und Strahlenschutzregister Strahlenpass und Strahlenschutzregister Strahlenschutzanweisung Röntgenverordnung 6 Abs. 1 Nr. 3; 35 Abs., 3, 7, 9; 35a Abs. 1 Nr., Abs. Nr. ; 38 Abs. 3; Anlage 4; Amtlicher Kommentar zu 6, 35, 35a, Allgemeine Verwaltungsvorschrift zu 40 Abs., 95 Abs. 3 Strahlenschutzverordnung und 35 Abs. Röntgenverordnung ("AVV Strahlenpass")
8 Nr. Lernziel Lehrinhalte THB A B C D E F G H L Z I Hinweis auf Rechtsnormen oder Quellen 9 Betriebliche Strahlenschutzregelungen festlegen Strahlenschutzanweisung Röntgenverordnung 15a; Amtlicher Kommentar zu 15a Inhalt und Zweck der Strahlenschutzanweisung erläutern Strahlenexpositionen in Strahlenschutzbereichen abschätzen Angeben, in welchen Bereichen die Körperdosis zu ermitteln ist Zutrittsbeschränkungen für Strahlenschutzbereiche nennen Einstufung beruflich strahlenexponierter Personen in die Kategorie A und B vornehmen Den Grenzwert der effektiven Dosis im Kalenderjahr für beruflich strahlenexponierte Personen nennen Den Grenzwert der Organdosis der Hand im Kalenderjahr für beruflich strahlenexponierte Personen nennen Strahlenschutzanweisung Röntgenverordnung 15a; Amtlicher Kommentar zu 15a Strahlenexponierte Personen Strahlenexponierte Personen Röntgenverordnung 19; Amtlicher Kommentar zu 19 Strahlenexponierte Personen Röntgenverordnung 19; 35; Amtlicher Kommentar zu 19, 35 Strahlenexponierte Personen 10 Röntgenverordnung 19, ; Amtlicher Kommentar zu 19, Strahlenexponierte Personen Röntgenverordnung 31; Amtlicher Kommentar zu 31 Strahlenexponierte Personen Röntgenverordnung 31a Abs. 1; Amtlicher Kommentar zu 31a Strahlenexponierte Personen Röntgenverordnung 31a Abs. ; Amtlicher Kommentar zu 31a 101 Den Grenzwert der Berufslebensdosis nennen Strahlenexponierte Personen Röntgenverordnung 31b; Amtlicher Kommentar zu 31b Gruppen der Bevölkerung nennen, für die besondere Grenzwerte der Körperdosis gelten (Einzelpersonen, Auszubildende, gebährfähige Frauen, Schwangere,...) Maßnahmen bei erkannter oder vermuteter Überschreitung der Grenzwerte von Körperdosen beschreiben Die Pflicht zur Einhaltung der Strahlenschutzgrundsätze ( a, b, c RöV) erläutern die Strahlenschutzgrundsätze der Röntgenerordnung erläutern die Notwendigkeit der Dokumentation der Werte gemäß 35 RöV mit Aufbewahrungsfristen nennen Die Anlässe für Mitteilungen an den Strahlenschutzverantwortlichen für die vorliegende Tätigkeit zusammenstellen (Mängel im Strahlenschutz, Überschreitung von Grenzwerten,...) Die Anlässe für Mitteilungen an die Mitarbeiter für die vorliegende Tätigkeit zusammenstellen Die Anlässe für Mitteilungen an die zuständige Behörde für die vorliegende Tätigkeit zusammenstellen Strahlenexponierte Personen Röntgenverordnung 31a Abs. 3, 4 und 5; Amtlicher Kommentar zu 31a Strahlenexponierte Personen 1031 Röntgenverordnung 31c; Amtlicher Kommentar zu 31c Strahlenschutzgrundsätze* Strahlenschutzgrundsätze* Röntgenverordnung a, b, c; Amtlicher Kommentar zu a, b, c; Strahlenschutzgrundsätze* Röntgenverordnung a, b, c; Amtlicher Kommentar zu a, b, c; Dokumentation * Dokumentation Röntgenverordnung 35; Amtlicher Kommentar zu 35; Mitteilungen * Mitteilungen 1014 Röntgenverordnung 14 Abs. ; Amtlicher Kommentar zu 14 Mitteilungen 1036 Mitteilungen Übergeordnet übergeordnet Strahlenphysikalische Grundlagen Naturwissenschaftliche Grundlagen X Röntgenverordnung 3 Abs. 8, 4 Abs. 7, 13 Abs. 1 und 5, 14 Abs., 17a Abs. 1, 8e Abs. 1, 35 Abs. 6, 7, 9, 11 ; Amtlicher Kommentar zu 3, 4, 13, 14, 17a, 8e, 35.
9 Nr. Lernziel Lehrinhalte THB A B C D E F G H L Z I Hinweis auf Rechtsnormen oder Quellen 119 Den atomaren Aufbau der Materie beschreiben Strahlenphysikalische Grundlagen Den Entstehungsvorgang und die physikalischen Eigenschaften ionisierender Strahlung erläutern Den Entstehungsvorgang und die physikalischen Eigenschaften von Röntgenstrahlung erläutern Das Funktionsprinzip von Elektronenbeschleunigern bis 1 MeV erläutern Das Spektrum der elektromagnetische Strahlung erläutern (sichtbares Licht, IF, UV, ) Das Spektrum einer Röntgenröhre beispielhaft erläutern Den Begriff "Energie" der ionisierenden Strahlung beschreiben und die Einheit Elektronvolt angeben Wechselwirkungen ionisierender Strahlung mit Materie beschreiben und Folgerungen für die Abschirmungen erläutern An Beispielen die Entstehung von Nutz-, Streu- und Durchlassstrahlung sowie deren Wechselwirkungen mit Materie erläutern Strahlenphysikalische Grundlagen Strahlenphysikalische Grundlagen Strahlenphysikalische Grundlagen Strahlenphysikalische Grundlagen Strahlenphysikalische Grundlagen Strahlenphysikalische Grundlagen Strahlenphysikalische Grundlagen Strahlenphysikalische Grundlagen Die wesentlichen Parameter erläutern, die die Ortsdosisleistung der von einer Röntgeneinrichtung ausgehenden Strahlung bestimmen Den Zusammenhang zwischen Ortsdosisleistung, Spannung, Strom, Filterung und Abstand zur Quelle angeben 130 Den Begriff der "Aufhärtung" erläutern Die Unterschiede zwischen deterministischen und stochastichen Schäden nennen Die Begriffe "somatischer" und "genetischer" Schaden erläutern Typische Strahlendosen für akute Strahlenschäden nennen Den Zusammenhang zwischen Dosis und Risiko bei stochastischen Strahlenwirkungen beschreiben Strahlenphysikalische Grundlagen Strahlenphysikalische Grundlagen Strahlenphysikalische Grundlagen Strahlenbiologische Grundlagen Strahlenbiologische Grundlagen Strahlenbiologische Grundlagen Strahlenbiologische Grundlagen Strahlenrisiko * Strahlenrisiko Dosiswerte hinsichtlich des Risikos bewerten Strahlenrisiko Die physikalische Größe "Energiedosis" erläutern und die zugehörige gesetzliche Maßeinheit angeben Die Größe "Äquivalentdosis" erläutern und die zugehörige gesetzliche Maßeinheit angeben Dosisbegriffe und -einheiten Dosisbegriffe und -einheiten Dosisbegriffe und -einheiten Fachverband für Strahlenschutz e. V.: Radioaktivität und Strahlung - Grenzwerte und Richtwerte, Zusammenstellung des AKU, 003; consult.de/userdata/l_/p_5/library/data/grenzwerte-und-richtwerte internetversion.pdf Röntgenverordnung Nr. 6a; Anlage VI; Amtlicher Kommentar zu, Anlage VI; Fachverband für Strahlenschutz e. V.: Radioaktivität und Strahlung - Grenzwerte und Richtwerte, Zusammenstellung des AKU, 003
10 Nr. Lernziel Lehrinhalte THB A B C D E F G H L Z I Hinweis auf Rechtsnormen oder Quellen Den Zusammenhang zwischen Dosis, Dosisleistung und Zeit angeben Die Begriffe Körperdosis, effektive Dosis und Organdosis erläutern Die Größen "Personendosis" und "Ortsdosis" erläutern Die Bedeutung der Definition von durchdringender Strahlung und Strahlung geringer Eindringtiefe erläutern Dosisbegriffe und -einheiten Dosisbegriffe und -einheiten Dosisbegriffe und -einheiten Dosisbegriffe und -einheiten Schutzgrößen von Messgrößen unterscheiden Dosisbegriffe und -einheiten Schutz vor Strahlung (Ermittlung externer Strahlenexposition *) 147 Das quadratische Abstandsgesetz anwenden Schutz vor Strahlung Die Dosisleistung aus der Dosisleistungskonstanten, dem Strom und dem Abstand berechnen Die Größen Halbwertschichtdicke und Zehntelwertschichtdicke anwenden Schutz vor Strahlung Schutz vor Strahlung Röntgenverordnung Nr. 6; Anlage VI; Amtlicher Kommentar zu, Anlage VI; Fachverband für Strahlenschutz e. V.: Radioaktivität und Strahlung - Grenzwerte und Richtwerte, Zusammenstellung des AKU, 003 Röntgenverordnung Nr. 6b; Anlage VI; Amtlicher Kommentar zu, Anlage VI; Fachverband für Strahlenschutz e. V.: Radioaktivität und Strahlung - Grenzwerte und Richtwerte, Zusammenstellung des AKU, 003 Röntgenverordnung Nr. 6e, 6g; Anlage VI; Amtlicher Kommentar zu, Anlage VI; Fachverband für Strahlenschutz e. V.: Radioaktivität und Strahlung - Grenzwerte und Richtwerte, Zusammenstellung des AKU, Erläutern, warum die Halbwertschichtdicke für ungefilterte Röntgenstrahlung nicht sinnvollerweise für Abschirmberechnungen anwendbar ist Den Schwächungsfaktor bzw. die erforderliche Dicke einer Materialschicht mit Hilfe von Tabellen und Diagrammen bestimmen. Schutz vor Strahlung Schutz vor Strahlung Die Absorptions- und Streueigenschaften verschiedener Abschirmmaterialen in Abhängigkeit von ihrer Ordnungszahl und von der Energie beschreiben Schutz vor Strahlung 4900 Natürliche und zivilisatorische Strahlenexposition des Menschen Die Größenordnung der mittleren natürlichen und zivilisatorischen Strahlenexposition nennen Natürliche und zivilisatorische Strahlenexposition des Menschen Anwendungsgebiete ionisierender Strahlung mit ihrer Bedeutung für die Strahlenexposition der Bevölkerung wichten Natürliche und zivilisatorische Strahlenexposition des Menschen Beispiele natürlich vorkommender radioaktiver Nuklide angeben (Radon, K-40, natürliche Zerfallsreihen, ) 161 übergeordnet Natürliche und zivilisatorische Strahlenexposition des Menschen Strahlenschutz-Messtechnik X
11 Nr. Lernziel Lehrinhalte THB A B C D E F G H L Z I Hinweis auf Rechtsnormen oder Quellen Grundlagen der Strahlenschutzmesstechnik Den Zweck von Strahlenschutzmessungen erläutern Die Nachweisprinzipien für Röntgenstrahlung erläutern (Ionisation, Luminiszens, Szintillation, Filmschwärzung, ) Die Auswahl des geeigneten Messverfahrens für das jeweilige Messziel treffen (Dosis, Spektrometrie, ) Die wichtigsten Detektorarten der Strahlenschutz- Messtechnik beschreiben (z.b. Ionisationskammer, Auslösezählrohr, Proportionalzählrohr, Szintillationsdetektoren, Halbleiterdetektoren, TLD, Film, ) Die Pflicht benennen, eine ausreichende Anzahl an geeigneten Messgeräte bereit zu halten und regelmäßig zu warten. Die Auswahl des geeigneten Messgerätes für das jeweilige Messziel treffen (Energiebereich) Anwendungsbereiche von Strahlungswarngeräten nennen Darlegen, dass Strahlenschutz-Messgeräte bei bestimmten Messaufgaben der Eichpflicht unterliegen Die Bedeutung und den Zweck der Funktionskontrolle beschreiben Die Funktionskontrolle eines Ortsdosis- bzw. Ortsdosisleistungsmessgerätes ausführen Die Notwendigkeit der Buchführung der Funktionskontrolle angeben Fehlermöglichkeiten bei Messungen mit Dosis- und Dosisleistungsmessgeräten erläutern (u.a. Zeitkonstante beachten) Die Genauigkeit häufig verwendeter Messgeräte einschätzen Fehler bei Messungen mit Dosis- und Dosisleistungsmessgeräten in gepulsten Strahlungsfeldern erläutern Die Aufgaben der Ortsdosisleistungsmessung beschreiben (Kontrollbereich abgrenzen, Isodosislinie festlegen, Langzeitüberwachung, ) Die Aufgaben der Ortsdosismessung beschreiben (Ermittlung von Körperdosen, Umgebungsüberwachung, ) Den möglichen Einfluss der Totzeit bei gepulsten Röntgenstrahlern kennen Für den Einsatz geeignete Messgeräte nennen. (Energiebereich, Dosisleistungsbereich) Grundlagen der Strahlenschutzmesstechnik Grundlagen der Strahlenschutzmesstechnik Grundlagen der Strahlenschutzmesstechnik Messgeräte Röntgenverordnung 34; Amtlicher Kommentar zu Messgeräte Messgeräte 6100 Messgeräte Messgeräte Funktionskontrolle von Messgeräte Funktionskontrolle von Messgeräte Funktionskontrolle von Messgeräte Funktionskontrolle von Messgeräte Funktionskontrolle von Messgeräte Fehlermöglichkeiten bei der Messung Fehlermöglichkeiten bei der Messung Fehlermöglichkeiten bei der Messung Fehlermöglichkeiten bei der Messung Dosisleistungsmessung Dosisleistungsmessung Ortsdosismessung Röntgenverordnung 8a, 34, 35 Abs. 8 ; Amtlicher Kommentar zu 8a, 34, 35 Ortsdosismessung Röntgenverordnung Nr. 6e, 35; Amtlicher Kommentar zu, 35 Ortsdosismessung 6300 Ortsdosismessung 6300
12 Nr. Lernziel Lehrinhalte THB A B C D E F G H L Z I Hinweis auf Rechtsnormen oder Quellen 186 Die Definition der Messgrößen H*10 und H*(0,07,W) nennen Ortsdosismessung 4670 Messung der Personendosis Die Aufgaben der Personendosismessung beschreiben (Schätzwert für effektive Dosis, Organdosen,...) Personendosimeter sowie deren Funktions- und Einsatzweise beschreiben (Filmdosimeter, TLD, Stabdosimeter, elektronische Dosimeter, ) Die Definition der Messgrößen HP(10) und HP(0,07) nennen Notwendigkeit und Methoden zur Ermittlung von Körperdosen angeben Körperdosis aus Messungen der Personen- bzw. Ortsdosis ermitteln Angeben, unter welchen Bedingungen ein Teilkörperdosimeter verwendet werden muss Die Bedeutung der Messwerte im Hinblick auf die Rechtsvorschriften bewerten Anteile der Strahlenexposition,die bei der Körperdosisermittlung nicht berücksichtigt werden müssen, benennen (natürliche Strahlenexposition, Exposition als Patient) Die Regeln zur Aufzeichnungs-, Aufbewahrungs- und Auskunftspflicht kennen die Grundregeln des Strahlenschutzes erläutern (Abstand, Abschirmung, Aufenthaltszeit). Überwachungsmaßnahmen von Personen und Arbeitsplätzen festlegen. aus einer gemessenen Ortsdosisleistung bei vorgegebener Expositionszeit die Ortsdosis berechnen. Messung der Personendosis Röntgenverordnung Nr. 6b, 35; Amtlicher Kommentar zu, 35 Messung der Personendosis Messung der Personendosis 4670 Ermittlung der Körperdosis Ermittlung der Körperdosis 6500 Ermittlung der Körperdosis Ermittlung der Körperdosis Ermittlung der Körperdosis Ermittlung der Körperdosis Ermittlung der Körperdosis 6500 Übergeordnet übergeordnet Strahlenschutzplanung Strahlenschutz-Technik X Strahlenschutzplanung * Strahlenschutzplanung Strahlenschutzplanung * Röntgenverordnung Nr. 6c, 15a, 31a, 35, 35a, 38, 4 ; Amtlicher Kommentar zu, 15a, 31a, 35, 35a, 38, 4 Röntgenverordnung Nr. 6c, 15a, 31a, 35, 35a, 38, 4 ; Amtlicher Kommentar zu, 15a, 31a, 35, 35a, 38, einen Arbeitsplan erstellen, der gewährleistet, dass die Strahlenexposition bei der Arbeit so niedrig wie (sinnvollerweise) möglich gehalten wird. Die räumliche Festlegung und Abgrenzung der Strahlenschutzbereiche vornehmen Die Strahlenschutzbereiche und ihre wesentlichen Unterscheidungsmerkmale erläutern Die Zugangsregelungen für Strahlenschutzbereiche umsetzen Die Anforderungen an die Kennzeichnung der Strahlenschutzbereiche beschreiben angebenen. dass Personen in Kontrollbereichen überwacht werden müssen und wie diese Überwachung erfolgen kann Strahlenschutzplanung Strahlenschutzbereiche Strahlenschutzbereiche Strahlenschutzbereiche 700 Strahlenschutzbereiche Strahlenschutzbereiche Strahlenschutzbereiche 700 1* Röntgenverordnung Nr., 19, ; Amtlicher Kommentar zu, 19, Röntgenverordnung Nr., 19, ; Amtlicher Kommentar zu, 19, Röntgenverordnung Nr., 19, ; Amtlicher Kommentar zu, 19, Röntgenverordnung Nr., 19, ; Amtlicher Kommentar zu, 19, Röntgenverordnung Nr., 19,, 35; Amtlicher Kommentar zu, 19,, 35
13 Nr. Lernziel Lehrinhalte THB A B C D E F G H L Z I Hinweis auf Rechtsnormen oder Quellen Festlegen, welche Aufenthaltszeiten für 14 Kontrollbereiche bzw. Überwachungsbereiche zu Grunde Strahlenschutzbereiche gelegt werden Maßnahmen und Verhalten bei außergewöhnlichen Ereignisabläufen oder Betriebszuständen 16 Maßnahmen und Verhalten bei die Notwendigkeit und Art von vorbereitenden außergewöhnlichen Maßnahmen zur Schadensbekämpfung bei Unfällen und 7300 Ereignisabläufen oder Störfällen erläutern (ABSCHALTEN!!!) Betriebszuständen 17 Die Meldepflicht nach 4 Abs. 1 kennen und die Meldung bei der zuständigen Stelle erstatten Maßnahmen und Verhalten bei außergewöhnlichen Ereignisabläufen oder Betriebszuständen Geräte bzw. Werkzeuge für den Strahlenschutz Röntgenverordnung 4; Amtlicher Kommentar zu Den Vorrang von baulichen und technischen Einrichtungen oder von geeigneten Arbeitsbedingungen für den Strahlenschutz nennen Maßnahmen, Arbeitsmethoden sowie den Einsatz von Hilfsmitteln und Geräten zur Vermeidung von externen Strahlenexpositionen erläutern Geräte bzw. Werkzeuge für den Strahlenschutz Geräte bzw. Werkzeuge für den Strahlenschutz 7350 Röntgenverordnung 15 Abs. 1; Amtlicher Kommentar zu Technische Schutzmaßnahmen für Röntgenräume aufzählen, wie z.b. Dosisleistungswarner, Blinklampen, Türkontakte, Hupe, Wandabschirmungen,... Abschirmberechnungen durchführen (nach DIN) 3 Abschirmberechnungen durchführen Technische Maßnahmen zur Abgrenzung des Kontrollbereiches erläutern erläutern, welche Schutzkleidung getragen werden muss Die Bedeutung der Personendosimeter als Bestandteil der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) erläutern Maßnahmen nennen, die verhindern, dass Personen in den Nutzstrahl geraten Personen-Sicherheitssystem für die Anwendung planen Geräte bzw. Werkzeuge für den Strahlenschutz Geräte bzw. Werkzeuge für den Strahlenschutz Geräte bzw. Werkzeuge für den Strahlenschutz Geräte bzw. Werkzeuge für den Strahlenschutz Persönliche Schutzausrüstung Persönliche Schutzausrüstung Persönliche Schutzausrüstung 7400 Personen- Sicherheitssysteme * Personen-Sicherheitssysteme * Personen-Sicherheitssysteme * Übergeordnet übergeordnet Aufbau und Funktion verschiedener Gerätetypen (Störstrahler, Röntgeneinrichtungen) Röntgengeräte und Störstrahler X Der Stand der Technik für Strahlenschutzkleidung ist in der Norm 6813 () bzw. in IEC-1331 Teil1 und Teil (3) festgelegt. Richtlinie für die physikalische Strahlenschutzkontrolle zur Ermittlung der Körperdosen Teil 1: Ermittlung der Körperdosis bei äußerer Strahlenexposition ( 40, 41, 4 StrlSchV; 35 RöV) vom
14 Nr. Lernziel Lehrinhalte THB A B C D E F G H L Z I Hinweis auf Rechtsnormen oder Quellen Aufbau und Funktion Wegweiser für Arbeitgeber und Beschäftigte nach der Röntgenverordnung (RöV) verschiedener Gerätetypen 37 Verschiedene Arten von Störstrahlern benennen des Bayerisches Landesamt für (Störstrahler, Röntgeneinrichtungen) Arbeitsschutz, Arbeitsmedizin und Sicherheitstechnik, Seite 4 38 Aufbau und Funktion verschiedener Gerätetypen beschreiben 39 Definition des Begriffes "Störstrahler" nennen 40 Definition des Begriffes "Röntgenstrahler" nennen Definition des Begriffes "Röntgeneinrichtung" nennen Den prinzipiellen Aufbau eines Spektrometers erläutern Den prinzipiellen Aufbau eines Diffraktometers erläutern Vorgehensweise bei der manuellen Justierung einer Apparatur erläutern Beschreiben, wie die Betriebsbereitschaft unerlässlicher Mess- und Warneinrichtungen ("fail safe", Verriegelungen) sicherzustellen ist Die Bedeutung der CE-Kennzeichnung für Röntgeneinrichtungen und Teile davon benennen Funktionsweise der Strahlenschutzeinrichtungen beschreiben Die Prüfung von Strahlenschutzeinrichtungen grundsätzlich beschreiben Die Grenzwerte der Dosisleistung für verschiedene Gerätetypen (Röntgenstrahler, Hochschutzgeräte, Vollschutzgeräte, Schulröntgeneinrichtungen, Störstrahler) nennen Den Grad des apparativen Strahlenschutzes bei verschiedenen Gerätetypen (s.o.) beurteilen Die optimale Blende/Filter für eine Anwendung wählen Den Sinn und Zweck eines Streustrahlrasters beschreiben Die für verschiedenen Untersuchungsarten optimalen Parameter nennen Den Sinn und Zweck der Belichtungsautomatik beschreiben Das TOP-Prinzip erläutern ( 1 RöV, Technische vor Organisatorischen vor Persönlichen Maßnahmen) Aufbau und Funktion verschiedener Gerätetypen (Störstrahler, Röntgeneinrichtungen) Aufbau und Funktion verschiedener Gerätetypen (Störstrahler, Röntgeneinrichtungen) Aufbau und Funktion verschiedener Gerätetypen (Störstrahler, Röntgeneinrichtungen) Aufbau und Funktion verschiedener Gerätetypen (Störstrahler, Röntgeneinrichtungen) Apparativer und funktioneller Strahlenschutz Apparativer und funktioneller Strahlenschutz Apparativer und funktioneller Strahlenschutz Apparativer und funktioneller Strahlenschutz Apparativer und funktioneller Strahlenschutz Apparativer und funktioneller Strahlenschutz Apparativer und funktioneller Strahlenschutz Apparativer und funktioneller Strahlenschutz Apparativer und funktioneller Strahlenschutz Apparativer und funktioneller Strahlenschutz Apparativer und funktioneller Strahlenschutz Apparativer und funktioneller Strahlenschutz Röntgenverordnung Nr. 18; Amtlicher Kommentar zu ; RöV Anlage Zif Röntgenverordnung Nr. 16; Amtlicher Kommentar zu ; RöV Anlage Zif Röntgenverordnung Nr. 14; Amtlicher Kommentar zu ; RöV Anlage Röntgenverordnung, Anlage Richtlinie für Sachverständigenprüfungen nach der Röntgenverordnung (SV-RL) - vom 7. August 003 berichtigt durch Rundschreiben vom 9. Februar 004
15 Nr. Lernziel Lehrinhalte THB A B C D E F G H L Z I Hinweis auf Rechtsnormen oder Quellen Anforderungen an Schaltgeräte nennen 57 (Kennzeichnung, Warnleuchten, Verhinderung von 9150 unbeabsichtigem Einschalten ) 58 Strahlenschutzeinrichtungen bei Apparativer und funktioneller Feinstruktureinrichtungen beschreiben Strahlenschutz 8050 Fehlerquellen an Strahlenschutzeinrichtungen 60 Mögliche Fehlerquellen an Strahlenschutzeinrichtungen beschreiben 61 Die Mängelkategorien nach SV-RL bennennen Feststellen. ob Strahlenschutzeinrichtungen fehlerfrei funktionieren Die Prüfungspflicht von Vorrichtungen und Geräten der Radiographie und Anlagen erläutern Die Wartungs- und Prüfungspflicht von Vorrichtungen und Geräten der Gammaradiographie und Anlagen erläutern Fehlerquellen an Strahlenschutzeinrichtungen Fehlerquellen an Strahlenschutzeinrichtungen Fehlerquellen an Strahlenschutzeinrichtungen Wartung und Instandsetzung Wartung und Instandsetzung Wartung und Instandsetzung Die Pflicht zur regelmäßigen Wartung nennen Wartung und Instandsetzung Röntgenverordnung 15a, Nr. 5; 67 Entscheiden, ob eine gerätetechnische Änderung wesentlich ist und damit eine erneute Sachverständigenprüfungen und eine Anzeige erforderlich macht (siehe Tabelle II in der SV-RL) Wartung und Instandsetzung Richtlinie für die technische Prüfung von Röntgeneinrichtungen und genehmigungsbedürftigen Störstrahlern - Richtlinie für Sachverständigenprüfungen nach der Röntgenverordnung (SV-RL) -vom 7. August 003 (GMBl. S. 783) berichtigt durch Rundschreiben vom 9. Februar 004, geändert durch Rundschreiben vom 8. April 004, geändert durch Rundschreiben vom 9. November 005 Röntgenverordnung Nr. 3, 3 Abs. 7, 6, 15a Nr. 5; Amtlicher Kommentar zu, 3, 6, 15a Röntgenverordnung Nr. 3, 3 Abs. 7, 6, 15a Nr. 5; Amtlicher Kommentar zu, 3, 6, 15a Richtlinie für die technische Prüfung von Röntgeneinrichtungen und genehmigungsbedürftigen Störstrahlern - Richtlinie für Sachverständigenprüfungen nach der Röntgenverordnung (SV-RL) -vom 7. August 003 (GMBl. S. 783) berichtigt durch Rundschreiben vom 9. Februar 004, geändert durch Rundschreiben vom 8. April 004, geändert durch Rundschreiben vom 9. November 005; Tabelle II, Seite Die Anzeigepflicht der geschäftsmäßigen Prüfung und Erprobung bei der Herstellung nennen Wartung und Instandsetzung Röntgenverordnung 6 Abs Die Anzeigepflicht der geschäftsmäßigen Prüfung, Erprobung, Wartung und Instandsetzung nennen Wartung und Instandsetzung Röntgenverordnung 6 Abs. 1 Detektoren 71 Die verschiedenen Detektorarten und ihre Funktionsweise Detektoren beschreiben Die Einsatzgebiete der verschiedenen Detektorarten nennen Detektoren Die Energieabhängigkeiten der verschiedenen Detektorarten beschreiben Detektoren Bauartzulassungen 75 Die Vorgehensweise bei Widerruf und Rücknahme der Bauartzulassung beschreiben Bauartzulassungen Röntgenverordnung 11, 1, Amtlicher Kommentar 76 Das Verfahren der Bauartzulassung beschreiben Bauartzulassungen
16 Nr. Lernziel Lehrinhalte THB A B C D E F G H L Z I Hinweis auf Rechtsnormen oder Quellen 77 Die Vorteile einer Bauartzulassung benennen Bauartzulassungen Die Pflichten des Herstellers einer bauartzugelassenen Einrichtung nennen Bauartzulassungen Röntgenverordnung 1, Amtlicher Kommentar 79 Die Pflichten des Inhabers einer bauartzugelassenen Einrichtung nennen Bauartzulassungen Röntgenverordnung 9, Amtlicher Kommentar 80 Die wesentlichen Inhalte des Zulassungsscheins nennen Bauartzulassungen Die Gültigkeitsfrist (max. 10 Jahre) einer Bauartzulassung Bauartzulassungen nennen Röntgenverordnung 8 Abs. 4, Amtlicher Kommentar Die Möglichkeit nennen, bei abgelaufener 8 Bauartzulassung die Röntgeneinrichtung weiter betreiben zu Bauartzulassungen Röntgenverordnung 8 Abs. 5, Amtlicher Kommentar Die Pflicht, regelmäßig Röntgeneinrichtungen durch einen Sachverständigen prüfen zu lassen, nennen Den Zweck der Sachverständigenprüfung beschreiben Die Möglichkeit benennnen, dass man durch Führen eines Betriebsbuchs die Auslastung (Einschaltzeit) nachweisen kann Die in seinem Entscheidungsbereich erforderlichen Aufzeichnungen nennen Behördlich vorgeschriebene Prüfungen Behördlich vorgeschriebene Prüfungen Behördlich vorgeschriebene Prüfungen Behördlich vorgeschriebene Prüfungen Qualitätssicherung bei medizinischen Röntgeneinrichtungen X Übergeordnet übergeordnet Röntgenverordnung 4 Abs. Nr. 1; 18 Abs. 1 Nr. 5; Amtlicher Kommentar zu 18; Richtlinie für Sachverständigenprüfungen nach der Röntgenverordnung (SV-RL) - vom 7. August 003 berichtigt durch Rundschreiben vom 9. Februar 004, Ziffern 1.1 und 1. Richtlinie für Sachverständigenprüfungen nach der Röntgenverordnung (SV-RL) - vom 7. August 003 berichtigt durch Rundschreiben vom 9. Februar 004 Röntgenverordnung 15a Nr. 5, 18 Abs. 1 und 3, 34 Abs., 35 Abs., Abs. 7, Abs. 9, 35a Abs., 36 Abs. 4; Amtlicher Kommentar zu 15a, 18, 34, 35, 35a, 36 9 Die Pflicht zur Meldung nach 4 Abs. nennen übergeordnet 104 Röntgenverordnung 4; Amtlicher Kommentar zu Die physikalische Größe Kerma erläutern und die zugehörige gesetzliche Maßeinheiten angeben Die verschiedenen Methoden der Röntgendiagnostik nennen und deren Grundzüge beschreiben Die Änderung an Einrichtungen und Betriebsweisen nennen, die eine erneute Sachverständigung erforderlich machen. verschiedene Röntgengerätetypen nennen (kombinierte Auf- und Durchleuchtungsgeräte, Mammographiegeräte, Angiographiegeräte, mobile Geräte, CT) Den grundsätzlichen Aufbau einer Röntgenuntersuchungseinrichtung erläutern Methoden der Röntgendiagnostik Verschiedene Bildempfängertypen beschreiben Die Elemente einer Röntgenbildkette nennen 8550
17 Nr. Lernziel Lehrinhalte THB A B C D E F G H L Z I Hinweis auf Rechtsnormen oder Quellen Strahlenschutz der Patentienten 303 Die Einflussgrößen auf die biologische Wirkung nennen Strahlenschutz der (Feldgröße, mas-produkt, Spannung, Aufhärtung, Patentienten Zeit) Die für den Strahlenschutz am Gerät wichtigen Einrichtungen nennen (Schutzgehäuse, Blende, Regelung, Streustrahlenschutz, Belichtungsautomatik) Die Bedeutung der qualitätsichernden Maßnahmen für den Strahlenschutz der Patienten und Mitarbeiter beurteilen 306 Die Bedeutung der Beachtung der Strahlenschutzgrundsätze und -regeln für den Strahlenschutz der Patienten erläutern 307 Die Bedeutung der Aufhärtung für den Strahlenschutz skizzieren Den Einfluss der Wahl der Empfindlichkeitsklasse (00er, 400er) auf die Dosis beschreiben Einfluss von Filterung und Spannungsregelung auf Dosis und Bildqualität erläutern Einfluss des Streustrahlrasters auf Dosis und Bildqualität erläutern Die Funktionsweise der Belichtungsautomatik beschreiben Die Einsatzgebiete der Empflindlichkeitsklassen nennen (00 für Detailaufnahmen, 800 für Übersichtsaufnahmen) 8600 Qualitätssicherung für Röntgenbilder 314 Die Faktoren, die die Qualität eines Röntgenbildes festlegen, erläutern (Kontrast, Auflösung) Den Zusammenhang zwischen der Dosis und der Bildqualität erläutern (Optimierung) Qualitätssicherung (Abnahmeprüfung, Konstanzprüfung) nach 16 u. 17 RöV 317 Die wesentlichen Inhalte und die Bedeutung des Regelwerks nennen (SV-RL, QS-RL, diagnostische referenzwerte, MPG, MPV, MPBetreibV, 8800 Leitlieninen der BÄK) 318 Die Ergebnisse der Abnahme- und Konstanzprüfung überprüfen Die Anforderungen an das durchführende Personal kennen (Konstanzprüfung) Die verwendeten Messmittel und Prüfkörper und deren Anwendung beschreiben Die zulässigen Abweichungen nennen Die Prüfgruppen nennen (Strahlgeometrie, Strahlerzeugung, Strahlqualität und Bildempfänger) Die Anforderungen an die Röntgeneinrichtungen in Abhängigkeit vom vorgesehenen Betrieb nennen Die rechtliche Bedeutung der Abnahme- und Konstanzprüfung erläutern
18 Nr. Lernziel Lehrinhalte THB A B C D E F G H L Z I Hinweis auf Rechtsnormen oder Quellen erläutern, warum nur Messmittel mit 35 Bauartzulassung für die Konstanzprüfung verwendet 8800 werden Sinn und Zweck der Abnahmeprüfung beschreiben 36 (erforderliche Bildqualität mit möglichst geringer Strahlenexposition, festlegen der Bezugswerte für die Konstanzprüfung) 37 Die Prüfmittel kennen und grundsätzlich einsetzen 8800
19 Nr Lernziel Lehrinhalte THB GG GH UH TRG TRH OG OH K FA BG BH Hinweis auf Rechtsnormen oder Quellen Gesetzliche Grundlagen, Empfehlungen und Richtlinien 0,50 1,00-0,5 0,5 0,5 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 Übergeordnet Die hierarchische Struktur des Regelwerkes zum Strahlenschutz erläutern übergeordnet 4 (Gesetze, Verordnungen, Richtlinien, Normen, KTA-Regelungen, BG-Vorschriften) Euratom-Grundnormen + 6 den Wirkungsbereich und die Bedeutung der Europäischen Euratom-Grundnormen Rechtsgebung erläutern Atomgesetz die Zweckbestimmung und die rechtliche Bedeutung des Atomgesetzes Atomgesetz erläutern Atomgesetz 1 9 die Begriffe des AtG erläutern Atomgesetz Atomgesetz 10 die Bedeutung der Ermächtgungsvorschriften erläutern Atomgesetz Atomgesetz 11; 1; 1a; 54 Abs Besonderheiten beim Umgang mit Kernbrennstoffen gegenüber sonstigen Atomgesetz radioaktven Stoffen erläutern 0100 Atomgesetz Strahlenschutzverordnung die rechtliche Bedeutung von Verordnungen erläutern Strahlenschutzverordnung den räumlichen und sachlichen Geltungsbereich der Strahlenschutzverordnung Strahlenschutzverordnung erläutern Die Einteilung der Strahlenschutzverordnung beschreiben Strahlenschutzverordnung Strahlenschutzverordnung Inhaltsübersicht; Amtlicher Kommentar Seite die Rechtsfolgen der Verletzung von Vorschriften der Strahlenschutzverordnung Atomgesetz 46; Strahlenschutzverordnung 116; Amtlicher Strahlenschutzverordnung (Ordnungswidrigkeiten) erläutern 0130 Kommentar zu 116; Ordnungswidrigkeitengesetz die Bedeutung einer Bauartzulassung erläutern die Pflichten des Inhabers einer bauartzugelassenen Vorrichtung beschreiben 19 die für die vorliegende Tätigkeit gemäß Strahlenschutzverordnung zuständigen Behörden angeben 0 die für die Fachkundegruppe zutreffenden Begriffe des 3 der StrlSchV nennen und erläutern 3 für den Strahlenschutz wichtige andere Gesetze und Verordnungen des Atomrechtes nennen und den Geltungsbereich angeben Strahlenschutzverordnung Strahlenschutzverordnung Strahlenschutzverordnung Strahlenschutzverordnung Andere Gesetze und Verordnungen Andere Gesetze und Verordnungen Strahlenschutzverordnung 8, 5, 6, 7,117 Abs. 7 und 8; Anlage V ; Amtlicher Kommentar: Vorbemerkung Teil, zu 8, Vorbemerkung Abschnitt 7, zu 5 bis 7, Seiten 109, 116 und 19. Strahlenschutzverordnung 6 Abs. 1 Nr. 5, 7; Amtlicher Kommentar zu 8, 7; Abschnitt Zuständigkeitsverordnung der Länder Strahlenschutzverordnung 3; Amtlicher Kommentar zu Gefahrgutvorschriften
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