Niederschrift. Gesetzliche Mitgliederzahl der Gemeindevertretung der Gemeinde Hillgroven: 7

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1 Niederschrift über die 12. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hillgroven am 13. März 2017 um 19:30 Uhr in der Gastwirtschaft "Zur Post" (Block) in Norddeich Gesetzliche Mitgliederzahl der Gemeindevertretung der Gemeinde Hillgroven: 7 Anwesend sind: I. Stimmberechtigte Mitglieder: 1. Als Vorsitzender Manfred Schlüter 2. Kai-Eggert Block 3. Lisa Clementsen 4. Holger Kempe 5. Reimer Lahrssen II. Nicht stimmberechtigt: 1. Michael Evers, Protokollführer III. Nicht anwesend: 1. Karl Henning Hinz 2. Maren Schütt Die Mitglieder der Gemeindevertretung der Gemeinde Hillgroven waren durch Einladung vom auf Montag, den 13. März 2017, 19:30 Uhr, unter Mitteilung der Tagesordnung einberufen. Zeit, Ort und Tag der Sitzung sowie die Tagesordnung waren öffentlich bekannt gegeben. Der Vorsitzende stellt bei Eröffnung fest, dass gegen die ordnungsgemäße Einberufung Einwendungen nicht erhoben werden. Die Gemeindevertretung ist nach der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Tagesordnung Öffentlicher Teil: 1. Einwohnerfragestunde 2. Entscheidung über etwaige Einwendungen gegen die Niederschrift über die Sitzung am Änderungsanträge 4. Vorschläge zur Benennung von Wahlvorständen für die Landtagswahl am 07. Mai Verkehrsregelung Straße "Am Seedeich"

2 6. Aufnahme der Gemeinde Tielenhemme in den Breitband Zweckverband Dithmarschen 7. Mitteilungen, Anfragen, Eingaben Nichtöffentlicher Teil: 8. Erlass von Forderungen 9. Mitteilungen, Anfragen, Eingaben 2

3 Öffentlicher Teil: Zu TOP 1) Einwohnerfragestunde Jan Sievers fragt an, ob es neue Informationen zum Thema Breitbandausbau gibt. Gemeindevertreter Kempe verweist dazu auf die bereits in der letzten Sitzung gegebenen Auskünfte. Für die Gemeinde Hillgroven bleibt ein möglicher Ausbau für 2019/2020 festzuhalten. Zu TOP 2) Entscheidung über etwaige Einwendungen gegen die Niederschrift über die Sitzung am Alle Mitglieder haben eine Kopie der Niederschrift über die Sitzung am erhalten. Einwendungen sind hierzu nicht eingegangen. Gegen die Niederschrift über die Sitzung am werden keine Einwendungen erhoben. Damit gilt die Sitzungsniederschrift als genehmigt. Zu TOP 3) Änderungsanträge Änderungsanträge liegen nicht vor. Zu TOP 4) Vorschläge zur Benennung von Wahlvorständen für die Landtagswahl am 07. Mai 2017 Landtagswahl am 07. Mai 2017 In den Wahlvorstand für die Landtagswahl am 07. Mai 2017 sollen berufen werden: Wahlvorsteher/in: Manfred Schlüter Stellv. Wahlvorsteher/in: Karl Henning Hinz Beisitzer/in 1. Reimer Lahrssen 2. Maren Schütt 3. Jan Sievers 4. Frauke Block 5. Helga Wojcieszak 6. Axel Kaspereit 7. Christiane Schultheis-Lippemeier als Vertreterin Stellvertreter/in Wahllokal ist: Gastwirtschaft Zur Post (Block) in Norddeich Der Briefwahlvorstand soll möglichst beim Amt gebildet werden. 3

4 Zu TOP 5) Verkehrsregelung Straße "Am Seedeich" Bürgermeister Schlüter geht noch einmal auf das Treffen der Gemeindevertretung mit den Anliegern der Straße Am Seedeich am ein. Die Anlieger haben glaubhaft geschildert, dass der Fahrzeugverkehr in der Straße seit Änderung der Beschilderung stark zugenommen hat. Es wurde deswegen Übereinstimmung erzielt, die ursprüngliche Beschilderung (VZ 250 Verbot für Fahrzeuge aller Art mit Zusatzzeichen Anlieger frei ) wieder herzustellen. Eine entsprechende Beschilderung sollte an den möglichen Zufahrten zur Straße Am Seedeich erfolgen, und zwar an der L 305, am Fischerweg sowie links und rechts der Stöpe. Nach Rücksprache mit dem Ordnungsamt soll die Verkehrssituation noch einmal im Rahmen der am anstehenden Verkehrsschau erörtert und eine abschließende Entscheidung herbeigeführt werden. Die Gemeindevertretung spricht die Empfehlung aus, für die Straße Am Seedeich wieder die ursprüngliche Beschilderung mit VZ 250 Verbot für Fahrzeuge aller Art und Zusatzzeichen Anlieger frei anzuordnen. Entsprechende Verkehrszeichen sollten an den möglichen Zufahrtsbereichen zur Straße Am Seedeich aufgestellt werden. Zu TOP 6) Aufnahme der Gemeinde Tielenhemme in den Breitband Zweckverband Dithmarschen Die Gemeinde Tielenhemme hatte sich im Jahr 2012 als einzige Gemeinde in ganz Dithmarschen gegen den Beitritt zum Breitband-Zweckverband Dithmarschen entschieden. Diese Sichtweise wurde von der Gemeindevertretung mittlerweile revidiert und die Gemeinde hat schriftlich ein Beitrittsgesuch an den Verband gerichtet. Nach Diskussion im allgemeinen Ausschuss und in der Verbandsversammlung, haben die Mitglieder in der Verbandsversammlung diesen Wunsch ausdrücklich begrüßt und würden sich freuen, die Gemeinde Tielenhemme in die Solidargemeinschaft unseres Verbandes zu integrieren. Am hat die Verbandsversammlung auf Basis der folgenden Vorlage beraten und beschlossen: Wie bereits auf der Verbandsversammlung am beschlossen, soll die Gemeinde Tielenhemme dem Verband beitreten. Damit sind dann alle Kommunen in Dithmarschen Mitglied im Verband. Gemäß 17 der Satzung ist eine Satzungsänderung hierfür vorzunehmen. Die Anlage 1 zu 1, Abs. 1 ist um die Gemeinde Tielenhemme zu ergänzen. Wichtig ist, dass gemäß 16 diese Änderung der Verbandssatzung einstimmig erfolgen muss. Da aufgrund der großen Anzahl der Verbandsmitglieder es nicht realistisch ist, dass alle Mitglieder an der Verbandsversammlung teilnehmen, soll der notwendige einstimmige Beschluss im Umlaufverfahren herbeigeführt werden. Ferner ist ein öffentlich-rechtlicher Vertrag, zwischen dem Zweckverband und der Gemeinde Tielenhemme zu schließen. Das Vertragsmuster ist als Anlage beigefügt. 4

5 Die Gemeinde Tielenhemme wird nach dem Muster der übrigen Verbandsmitglieder einen Betrag von 250 einzahlen, der dem Stammkapital des Verbandes zugeschlagen wird. Das Stammkapital erhöht sich damit zum auf ,00. Da das Gebiet der Gemeinde Tielenhemme nicht Bestandteil der europaweiten Ausschreibung für die Glasfaserverkabelung in Dithmarschen war, ist eine einfache Erweiterung des Vertrages zwischen den Stadtwerken Neumünster und dem Verband um die Gemeinde Tielenhemme nicht möglich. Die Geschäftsführung wird Lösungsmöglichkeiten entwickeln und zu gegebener Zeit mit Tielenhemme und der Verbandsversammlung diskutieren. Für die weitere Umsetzung des Beitrittswunsches möchten wir Sie um ihre Unterstützung bitten. Gemäß unserer Satzung haben über die Aufnahme neuer Verbandsmitglieder und die damit verbundene notwendige Änderung der Satzung die Verbandsmitglieder abzustimmen, d.h. jede Gemeinde muss einen entsprechenden Beschluss fassen. Wir möchten Sie daher bitten den von Ihnen betreuten Amtsgemeinden den Beitrittswunsch der Gemeinde Tielenhemme zur Entscheidung vorzulegen und uns das Ergebnis auf dem beigefügten Antwortschreiben mitzuteilen. Wir würden uns freuen, wenn es gelingt bis Ende März 2017 alle Beschlüsse einzuholen. Anzumerken ist unter Bezugnahme auf den letzten Absatz der oben stehenden Sitzungsvorlage, dass generell diskutiert wurde, dass mögliche zusätzliche Kosten für eine gesonderte Ausschreibung nur für den Ausbau in Tielenhemme nicht von der Gesamtheit des Verbandes getragen werden. Diese Kosten wären ausschließlich Tielenhemme zuzuordnen und von der Gemeinde alleine zu tragen. Der Vorstand und allgemeine Ausschuss hat in diesem Zusammenhang eindeutig definiert, dass mögliche zusätzliche Kosten für den Breitbandausbau in Tielenhemme, die aus dem nachträglichen Beitritt resultieren, nicht solidarisiert werden. Da die Organisation eines Ausbaus in Tielenhemme zum heutigen Zeitpunkt noch unklar ist, möchten wir die abschließende Regelung solange verschieben, bis die technische Lösung für den Ausbau von Tielenhemme gefunden ist. Die Gemeindevertretung stimmt folgendem Beschluss der Verbandsversammlung zu: Die Verbandsversammlung begrüßt den Aufnahmeantrag der Gemeinde Tielenhemme in den Verband. Tielenhemme soll dem Verband zum beitreten. Die Geschäftsführung wird ermächtigt, die hierfür notwendige Zustimmung sämtlicher Verbandsmitglieder nach 16 der Satzung für die Ergänzung der Anlage 1 zu 1 Abs. 1 der Satzung und die mit dem Beitritt der Gemeinde verbundene Erhöhung des Stammkapitals ( 13 Abs 4) im Umlaufverfahren einzuholen. Der Verbandsvorsteher wird ermächtigt im Falle eines einstimmigen Beschlusses der Verbandsmitglieder, einen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit der Gemeinde Tielenhemme gemäß Entwurf zu schließen. 5

6 Zu TOP 7) Mitteilungen, Anfragen, Eingaben > Bürgermeister Schlüter berichtet über die von ihm wahrgenommenen Termine und gibt dazu Erläuterungen, u. a. zum Stand der Fusionsgespräche Friedrich-Hebbel-Schule Wesselburen mit Hennstedt, Fortgang Neubau der Friedrich-Hebbel-Schule (Mehrkosten). Die Veranstaltungen/Termine ergeben sich aus der dieser Niederschrift beigefügten Anlage 1. > Am findet eine Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes der Sparkasse Hennstedt-Wesselburen statt. Gemeindevertreter Kempe wird den Termin wahrnehmen. > Der Bürgermeister weist auf die Einladung zum 10. Breitbandforum Schleswig- Holstein am in Neumünster hin. > Gemeindevertreter Block erkundigt sich nach erforderlich werdenden Straßenunterhaltungsmaßnahmen. Bürgermeister Schlüter weist dazu auf den Kurvenbereich beim Grundstück Dorfstraße 11 hin. Hier wäre die Bankette in Richtung Graben herzurichten. Die dafür zweckmäßigen Maßnahmen sollen mit dem Wegeunterhaltungsverband abgestimmt werden. Für die Tagesordnungspunkte 8) bis 9) liegen Gründe für den Ausschluss der Öffentlichkeit im Sinne von 35 Abs. 1 Satz 2 der GO vor. Es wird beantragt, dass die Tagesordnungspunkte 8) bis 9) unter Ausschluss der Öffentlichkeit beraten und entschieden werden. Die Gemeindevertretung beschließt, dass die Tagesordnungspunkte 8) bis 9) unter Ausschluss der Öffentlichkeit im Sinne des 35 Abs. 1 Satz der GO beraten und entschieden werden sollen. Abstimmungsergebnis: einstimmig Ende der Sitzung: 20:30 Uhr Vorsitzender: Schriftführer: Manfred Schlüter Michael Evers 6

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