Gemeinde Egg. einstufiger, geladener, anonymer Architekturwettbewerb im Unterschwellenbereich. für die Zentrumsgestaltung in Egg. Wettbewerbsunterlage

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1 Gemeinde Egg einstufiger, geladener, anonymer Architekturwettbewerb im Unterschwellenbereich für die Zentrumsgestaltung in Egg Wettbewerbsunterlage Stand: Wettbewerb Zentrumsgestaltung Egg

2 INHALTSÜBERSICHT 1 Allgemeiner Teil 1.1 Auslober 1.2 Gegenstand des Wettbewerbes 1.3 Art des Wettbewerbes 1.4 Teilnahmeberechtigte 1.5 Rechts- und Wettbewerbsgrundlagen 1.6 Aufwandsentschädigung 1.7 Beauftragung, Absichtserklärung 1.8 Preisgericht und Vorprüfer 1.9 Termine 1.10 Eigentums- und Urheberrecht 1.11 Ausschließungsgründe 1.12 Varianten 2 Besonderer Teil 2.1 Planungsgebiet 2.2 Aufgabenstellung / Planungsziele 2.3 Planungsrichtlinien und Planungshinweise 2.4 Erfordernisprogramm - Raumprogramm 2.5 Verzeichnis der zur Verfügung gestellten Bearbeitungsunterlagen 2.6 Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen 2.7 Beurteilungskriterien Wettbewerb Zentrumsgestaltung Egg 2/17

3 1 Allgemeiner Teil 1.1 Auslober Gemeinde Egg, Loco 873, 6863 Egg und die Egg Investment GmbH, Loco 910, 6863 Egg (Gemeinde Egg 25% Anteil, Sparkasse Egg 25% Anteil, Raiba Egg und Prisma gemeinsam 50% Anteil) 1.2 Gegenstand des Wettbewerbes Erlangung von Vorentwürfen für die Zentrumsgestaltung in Egg 1.3 Art des Wettbewerbes einstufiger, geladener, anonymer Architekturwettbewerb 1.4 Teilnahmeberechtigte Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die vom Auslober zur Einreichung einer Wettbewerbsarbeit eingeladen worden sind, und bei denen nach den im Pkt. 1.5 genannten Rechts- und Wettbewerbsgrundlagen kein Ausschließungsgrund vorliegt. Ausschließungsgründe sind insbesondere im 8 WOA oder im 68 Bundesvergabegesetz (BVergG 2006), BGBl. I Nr. 17/2006 idgf, enthalten. Bei Bietergemeinschaften müssen alle Mitglieder teilnahmeberechtigt sein (d.h., dass jedes Mitglied der Bietergemeinschaft, alle o.a. Voraussetzungen erfüllen muss). Im Auftragsfall haften sie als Arbeitsgemeinschaft solidarisch für die vertragsgemäße Leistungserbringung. Ein Mitglied ist als bevollmächtigter Vertreter namhaft zu machen, der u.a. zum Abschluss und zur Abwicklung des Vertrages bevollmächtigt ist. Jeder Teilnehmer ist gleichgültig ob allein oder in einer Arbeitsgemeinschaft nur einmal teilnahmeberechtigt. Eine mehrfache Teilnahme zieht den Ausschluss sämtlicher Projekte nach sich, an denen der Zuwiderhandelnde beteiligt ist. Mitarbeiter: Die Wettbewerbsteilnehmer dürfen sich eines oder mehrerer Mitarbeiter, das sind Fachkräfte, die über keine aufrechte Befugnis eines Architekten oder Zivilingenieurs für Hochbau verfügen, bedienen. Diese Mitarbeiter dürfen vom Teilnehmer genannt werden und sind im Protokoll des Preisgerichtes und in den Verlautbarungen des Wettbewerbsergebnisses sowie bei der Ausstellung zu nennen. Wettbewerb Zentrumsgestaltung Egg 3/17

4 1.4.1 Geladene Architekten: Mag. Gerhard Aicher, Milleniumpark 4, 6890 Lustenau AIX Architekten, Schlossergasse 1, 6800 Feldkirch Baumschlager / Eberle ZT GmbH, Lindauerstrasse 31, 6911 Lochau DI Bernardo Bader, Steinebach 11, 6850 Dornbirn DI Josef Walter Beer, Impulszentrum 1135, 6861 Egg DI Wolfgang Bickel, Schwarzen 27, 6861 Alberschwende Dietrich / Untertrifaller ZT GmbH, Arlbergstrasse 117, 6900 Bregenz Dorner / Matt Architekten, Kirchstrasse 47, 6900 Bregenz DI Reinhard Drexel, Rudolf-von-Ems-Strasse 38, 6845 Hohenems Felder / Geser Architekten, Gerbe 1135, 6863 Egg ARGE Gerhard Gruber und Raumhochrosen Fabach/Schlauch Kaiserstrasse 27, 6900 Bregenz DI Matthias Hein / DI Juri Troy, Weiherstrasse 2, 6900 Bregenz DI Hans Hohenfellner, Wolf-Huber-Strasse 5, 6800 Feldkirch Jürgen Hagspiel, Planungsbüro, Hof 29, 6951 Lingenau Novaron Eicher Hutter Gepp GmbH, Sonnenstrasse 12, 9444 Diepoldsau DI Hermann Kaufmann ZT GmbH, Sportplatzweg 5, 6858 Schwarzach Kaufmann Johannes Architektur, Sägerstrasse 4, 6850 Dornbirn Oskar Leo Kaufmann Albert Rüf ZT GmbH, Steinebach 3, 6850 Dornbirn Architekturterminal Klammer + Hackl, Walgaustrasse 41, 6832 Röthis DI Hubert Koch, Bahnhofstrasse 52, 6840 Götzis Lang / Schwärzler Architekten, Römerstrasse 57, 6900 Bregenz DI Christian Lenz, Sportplatzweg 5, 6858 Schwarzach DI Elmar Ludescher, Schulstrasse 27, 6923 Lauterach Marte.Marte Architekten, Totengasse 18, 6833 Weiler Martin / Wanko Architekten, Ringstrasse 16, 6830 Rankweil DI Jürgen Matt, Franz Michael Felder Strasse 4, 6845 Hohenems Nachbaur / Wörther Architekten, Bahnhofstrasse 1, 6858 Schwarzach Nägele / Weibel Architekten, Marktstrasse 12, 6850 Dornbirn DI Ada und Reinhard Rinderer, Am Feuergraben 3, 6850 Dornbirn DI Wolfgang Ritsch, Lustenauerstrasse 64, 6850 Dornbirn DI Daniel Sauter, Glockengiesse 2, 6900 Bregenz DI Wolf Dieter Schwarz, Gütlestrasse 7a, 6850 Dornbirn Mag. Bruno Spagolla, Untersteinstrasse 28, 6700 Bludenz DI Ute und Peter Wimmer, Reichsstrasse 5, 6900 Bregenz DI Richard Winkel, Eggbühel 333, 6881 Mellau 1.5 Rechts- und Wettbewerbsgrundlagen Rechts- und Wettbewerbsgrundlagen in nachstehender Reihenfolge sind: 1. Bundesvergabegesetz 2006 idgf 2. Die Bestimmungen dieser Wettbewerbsunterlagen 3. Das Protokoll des Hearings und die Fragebeantwortung 4. Die Wettbewerbsordnung Architektur (WOA) der Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten, Stand inkl. Ergänzungsblatt zur WOA vom Wettbewerb Zentrumsgestaltung Egg 4/17

5 Jeder Teilnehmer ist damit einverstanden, dass dieser Wettbewerb entsprechend dieser Grundlagen durchgeführt wird. Jeder Teilnehmer nimmt mit Einreichung der Wettbewerbsarbeit sämtliche in den Wettbewerbsunterlagen enthaltenen Bedingungen an. Er ist bis zur Entscheidung des Preisgerichtes auch zur Geheimhaltung des eigenen Projektes verpflichtet. 1.6 Aufwandsentschädigung Die Gesamtsumme an Preisgeldern beträgt ,-- zuzüglich Mehwertsteuer. Die Aufteilung des Preisgeldes ist wie folgt vorgesehen: 1. Preis Netto ,-- 2. Preis Netto 8.000,-- 3. Preis Netto 6.000,-- 5 Anerkennungspreise a Netto 4.000,-- Die Jury kann auch eine andere Aufteilung des Preisgeldes vornehmen. Es wird in jedem Falle die gesamte Preissumme ausbezahlt Bei der Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten ist das Preisgericht in seinen Entscheidungen unabhängig. Es trifft diese Entscheidungen auf Grund der im Besonderen Teil festgelegten Beurteilungskriterien. Es ist verpflichtet, eine Reihung der Wettbewerbsarbeiten vorzunehmen Wird ein Preisträger mit der Durchführung von Architekturleistungen betraut, so wird die als Aufwandsentschädigung empfangene Summe auf das Planungshonorar angerechnet, sofern sich das Ausführungsprojekt nicht wesentlich von der Wettbewerbsarbeit unterscheidet Die Preisgelder und Aufwandsentschädigungen werden unbeschadet eventueller Vereinbarungen zwischen den Wettbewerbsteilnehmern und deren Mitarbeitern nur an den Teilnahmeberechtigten ausbezahlt. 1.7 Beauftragung, Absichtserklärung: Es ist beabsichtigt, bei Realisierung der Wettbewerbsaufgabe oder eines Teiles der Aufgabe den Verfasser des gemäß Preisgerichts erstgereihten Projektes mit den Planungsleistungen nach der HOA 2004 (Honorarordnung für Architekten) im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens unter noch zu vereinbarenden Bedingungen zu beauftragen Der Auslober behält sich das Recht vor, allfällige aus zwingenden städtebaulichen, formalen, sachlichen oder wirtschaftlichen Rücksichten erforderliche Änderungen im Zuge der Realisierung vom Projektverfasser zu verlangen. Hinweis zur Beauftragung: Das betreffende Verhandlungsverfahren bzw. der Architektenvertrag ist kein Gegenstand dieses Wettbewerbes (die unter Pkt. 1.7 stehenden Angaben sind lediglich als Hinweise für das nachfolgende Verhandlungsverfahren zu verstehen). Wettbewerb Zentrumsgestaltung Egg 5/17

6 1.8 Preisgericht und Vorprüfer Das Preisgericht wird nach Abschluss der Vorprüfung zur Beurteilung der eingereichten Projekte zusammentreten. Alle Mitglieder des Preisgerichtes, sowie alle wettbewerbsbefassten Personen sind strikte an die Geheimhaltung bis zur Verlautbarung des Wettbewerbsergebnisses durch das Preisgericht gebunden. Das Preisgericht setzt sich aus folgenden Personen zusammen: Hauptpreisrichter Fachpreisrichter: 1. Architekt DI Erich Steinmayr 2. Architekt Mag. Andreas Cukrowicz 3. Architekt DI Ulf Hiessberger Sachpreisrichter: 1. Bürgermeister Norbert Fink, Egg 2. Direktor Wilhelm Sutterlüty, Raiba Mittelwald und GF Egg-Investment 3. GV Dr. Paul Sutterlüty, Vorsitzender AG Dorfzentrumsgestaltung Ersatzpreisrichter Ersatz-Fachpreisrichter: 1. Architekt DI Dietmar Walser 2. Architekt DI Markus Gohm Ersatz-Sachpreisrichter: 1. Karl Heinz Zündel, Bauforum Egg 2. Dietmar Fetz, Bauforum Egg 3. Mag. Ariel Lang, Kulturreferent Egg Vorprüfung Architekt DI Josef Fink, Bregenz Wettbewerb Zentrumsgestaltung Egg 6/17

7 1.9 Termine Terminübersicht: Ausgabe der Wettbewerbsunterlage ab Hearing + Ausgabe Modellplatte , 14.00h Schriftliche Anfragen bis Abgabe der Wettbewerbsarbeit Sitzung des Preisgerichts Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten ab KW 35/2007 Allfällige Terminverschiebungen werden den Teilnehmern frühzeitig mitgeteilt! Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen: Die Wettbewerbsunterlagen stehen ab Donnerstag, den , bereit und können von den Teilnehmern während der Bürozeiten im Gemeindeamt Egg, Bauamt, abgeholt werden oder werden auf Wunsch per Post zugesandt. Die Modellplatte wird anlässlich des Hearings ausgegeben Zeit und Ort des Hearings: Montag, den , 14.00h, Dorfplatz Egg vor dem Gemeindeamt Schriftliche Anfragen: Fragen zur Wettbewerbsausschreibung und zur Wettbewerbsaufgabe können schriftlich, per Fax: 05574/ oder mail: josef.fink@fink-thurnher.at bis spätestens gestellt werden Fragenbeantwortung: Die gestellten Fragen und die Fragenbeantwortung werden allen Empfängern der Wettbewerbsunterlagen innerhalb von 14 Tagen nach Ablauf der Anfragefrist schriftlich übermittelt Abgabe der Wettbewerbsarbeit: Ort: Architekt DI Fink Josef, 6900 Bregenz, Bahnhofstrasse 7 Zeit: Die Wettbewerbsarbeit (Pläne) muss bis spätestens Montag, den , eingelangt sein. Die Modellabgabe ist spätestens Montag, den Dem Einreicher wird eine Bestätigung mit Angabe von Datum und Uhrzeit ausgefolgt. Formale Bedingungen und Kennzeichnung: Die Einreichung muss anonym erfolgen. Die Art und Weise der Einreichung darf keine Rückschlüsse auf den Verfasser zulassen. Sämtliche Teile der Wettbewerbsarbeit und alle Beilagen sind zur Wahrung der Anonymität mit einer sechsstelligen Kennzahl zu versehen. Die Kennzahl hat eine Größe von 1 cm Höhe und 6 cm Länge aufzuweisen und ist auf jedem Schriftstück der Wettbewerb Zentrumsgestaltung Egg 7/17

8 Arbeit gut sichtbar, rechts oben, anzubringen. Alle Einzelstücke der Wettbewerbsarbeiten sind mit der Aufschrift Wettbewerb Zentrumsgestaltung Egg zu versehen. Dem Wettbewerbsprojekt ist ein Verzeichnis aller eingereichten Unterlagen und ein Verfasserbrief beizulegen. Auf Beiden ist die Kennzahl in der vorgeschriebenen Form anzubringen. Der Verfasserbrief ist in einem undurchsichtigen, verschlossenen Briefumschlag beizulegen, der außen die sechsstellige Kennzahl trägt. Die Wettbewerbsarbeiten, dies gilt sowohl für Pläne und sonstige Unterlagen, sind doppelt verpackt einzureichen. Die äußere Verpackung ist mit der Kennzahl und mit der Aufschrift Wettbewerb Zentrumsgestaltung Egg zu versehen. Auf der inneren Verpackung ist lediglich die Kennzahl anzubringen. Bei Einreichung im Postweg ist als Absender die Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Tirol und Vorarlberg anzugeben Vorprüfung: Die Vorprüfung ist direkt im Anschluss an die Abgabe der Wettbewerbsarbeiten vorgesehen Sitzung des Preisgerichtes: Die Sitzung des Preisgerichtes findet am Freitag, den , statt Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten: Alle nicht ausgeschiedenen Wettbewerbsarbeiten werden nach Abschluss des Wettbewerbes ausgestellt. Die Namen der Verfasser der Wettbewerbsarbeiten sowie deren Mitglieder werden in dieser Ausstellung angegeben. Der vollständige und von den Mitgliedern des Preisgerichtes unterzeichnete Abschlussbericht (Protokoll) des Preisgerichtes wird in dieser Ausstellung aufgelegt. Ort und Dauer der Ausstellung werden allen Wettbewerbsteilnehmern, allen Preisrichtern und der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Tirol und Vorarlberg rechtzeitig mitgeteilt Bekanntgabe des Wettbewerbsergebnisses: Den Wettbewerbsteilnehmern, der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Tirol und Vorarlberg wird das Wettbewerbsergebnis unmittelbar nach Abschluss der Arbeit des Preisgerichtes bekannt gegeben. Das Protokoll des Preisgerichtes wird allen Wettbewerbsteilnehmern, Preisrichtern und der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Tirol und Vorarlberg zugesandt. Wettbewerb Zentrumsgestaltung Egg 8/17

9 1.10 Eigentums- und Urheberrecht: Das sachliche Eigentumsrecht an den Plänen, Modellen und sonstigen Ausarbeitungen der Wettbewerbsarbeiten geht durch die Bezahlung der Aufwandsentschädigung auf den Auslober über. Der Projektverfasser behält das geistige Eigentum sowie das Werknutzungsrecht an der eingereichten Wettbewerbsarbeit, worin das Recht anderweitiger Verwertung ausgeschlossen ist Ausschließungsgründe: Wettbewerbsarbeiten müssen insbesondere in folgenden Fällen ausgeschieden werden: Der Verfasser ist nicht teilnahmeberechtigt. Eine Mehrfachteilnahme zieht den Ausschluss sämtlicher Projekte nach sich, an denen der Verfasser beteiligt ist. Wettbewerbsarbeiten, die verspätet eingelangt sind. Verletzung der Anonymität Weitere zwingende Ausschließungsgründe können sich aus den Rechtsgrundlagen (vgl. Pkt. 1.5) ergeben Varianten: Varianten nach WOA 7 Abs. 6 sind nicht zulässig. Wettbewerb Zentrumsgestaltung Egg 9/17

10 2. Besonderer Teil 2.1 Planungsgebiet Das Planungsgebiet umfasst folgende bebaubare Grundparzellen: GP 2525/4 im Eigentum der Gemeinde Egg GP 2521/2 im Eigentum der Egg Investment GmbH GP 2525/1 im Eigentum der Gemeinde Egg BP 680 im Eigentum der Sparkasse Egg Direkt angrenzend an das unmittelbare Planungsgebiet liegt die GP 2521/1. Die Eigentümerin dieser Grundparzelle ist auch Eigentümerin der BP 142/2 und beabsichtigt, das Gasthaus Taube abzubrechen und ein neues Geschäfts und Wohngebäude nach Plänen des Architekten Hermann Kaufmann zu errichten (die Planunterlagen liegen der Ausschreibung bei). Die Egg Investment GmbH hat eine Kaufoption auf die GP 2521/1 und damit kann diese in die Planung miteinbezogen werden (sowohl bebaubar als auch im Rahmen der Freiraumplanung). In die Planung einzubeziehen sind folgende Verkehrsflächen: GP 10628/2 L200 Bregenzerwaldbundesstrasse GP 10625/5 L 26 Landesstrasse Richtung Schwarzenberg GP L 29 Landesstrasse Richtung Grossdorf Lingenau GP Gemeindestrasse im Norden des Planungsgebietes Die östlich des Schmittenbaches gelegene GP 3/2 befindet sich im Eigentum der Gemeinde Egg und dient derzeit als Parkplatz für Park and Ride. Das Grundstück kann in die Überlegungen einbezogen werden. Die Grundstücke 8/1, 8/3 und BP 691 sind in Privateigentum. 2.2 Aufgabenstellung / Planungsziele: Allgemein Egg ist der Hauptort des Bregenzerwaldes und Sitz wichtiger öffentlicher Einrichtungen für den gesamten Bregenzerwald. Seine zentrale Lage war mit ein Hauptgrund, die zentrale Umsteigestelle für alle wichtigen Buslinien des Tales in Egg zu positionieren und damit den Ort zur Drehscheibe des ÖPNV im Bregenzerwald zu machen. Auch in wirtschaftlicher Hinsicht (Handel und Gewerbe) ist Egg in der Region gut positioniert und versucht diese Stellung auch mit diesem Architekturwettbewerb zu festigen. Den Entscheidungsträgern in der Gemeinde ist bewusst, dass der zentral gelegene Vorplatz vor dem Gemeindeamt / Sparkassengebäude und dem Postamt sowie die restlichen Freiraumbereiche des Planungsgebietes auf Grund ihrer Lage, Form, Nutzung und Ausgestaltung nur geringe Aufenthaltsqualitäten besitzen. Wettbewerb Zentrumsgestaltung Egg 10/17

11 Um diese Bereiche und somit das Zentrum der Gemeinde attraktiver zu machen wurden folgende Planungsziele definiert: Überlegungen zur Verkehrsführung im Zentrum der Gemeinde mit dem Ziel, die Reisegeschwindigkeit zu reduzieren und die inselartige Lage des Dorfplatzes zu verbessern (3-seitig stark frequentierte Strassen und ostseitig der Schmittenbach) Schaffung einer Garage, um den Dorfplatz möglichst verkehrsfrei gestalten zu können und dadurch eine höhere Aufenthaltsqualität zu schaffen Umgestaltung / Neugestaltung des Postgebäudes / Wählamtes Schaffung von Räumlichkeiten für einen gastronomischen Betrieb mit Nutzung / Bewirtung des Dorfplatzes Schaffung von Räumlichkeiten für gewerbliche Zwecke (Büros zum Vermieten) Schaffung von gedeckten Wartebereichen für die Benutzer des ÖPNV Neugestaltung des Platzes und der Freibereiche im Planungsgebiet. Schaffung eines Dorfplatzes als Ort der Begegnung und der Kommunikation mit der Möglichkeit, auch Veranstaltungen abwickeln zu können (Märkte, Konzerte etc) Beschreibung des räumlichen Umfeldes Gemeindeamt / Sparkasse /Polizei Das bestehende Gemeindeamt mit Sparkasse und Polizeistützpunkt wird derzeit umgebaut und saniert. Die Planung erfolgt von den Architekten Walter Felder und Wise Geser. Die Einreichpläne liegen der Wettbewerbsausschreibung bei. Das Gebäude ist nicht Teil der Wettbewerbsaufgabe. Eine Anbindung der Garage an das Gebäude wird angestrebt. Areal Gasthaus Taube Wie bereits in Punkt 2.1 beschrieben, wird im Norden des Planungsgebietes ein neues Geschäfts- und Wohnhaus errichtet. Der Bauherr steht den Überlegungen der Gemeinde zur Stärkung des Zentrumscharakters sehr positiv gegenüber. Eine Anbindung der geplanten Garage der Gemeinde an die Garage des Geschäfts- und Wohngebäudes mit gemeinsamer Nutzung der Abfahrt ist nicht denkbar. GZ Im Süden des Planungsgebietes befindet sich das GZ, ein bestehendes Geschäfts- und Wohngebäude aus den 70-iger Jahren. Gibt es Überlegungen zum GZ und dessen Umfeld, welche aus Sicht des Projektanten wesentlich für die Gesamtsituation sind, so werden diese von Seiten des Auslobers gerne entgegengenommen und im Rahmen seiner Möglichkeiten weiterverfolgt. Wettbewerb Zentrumsgestaltung Egg 11/17

12 Bebauungen / Vorplätze Richtung Süden und Westen Für die restlichen Bebauungen im Süden und Westen des Planungsgebietes gilt die Formulierung für das GZ sinngemäss. 2.3 Planungsrichtlinien und Planungshinweise Baurechtliche Bestimmungen: Es sind alle einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, Verordnungen und ÖNORMEN einzuhalten, insbesondere - das Vorarlberger Baugesetz - die Bautechnikverordnung - die Stellplatzverordnung - das Bauproduktegesetz - die Baueingabeverordnung Auf eine behindertengerechte Ausführung aller Neubaubereiche gem. 39 Bautechnikverordnung wird besonders verwiesen. Schutzräume sind nicht vorgesehen. Die gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen sind in der jeweils geltenden Fassung über das Internet unter abrufbar Vorgaben der Gemeinde: Die Gemeinde gibt keine Vorgaben hinsichtlich Baunutzungszahl, Geschossanzahl, Dachformen etc. Die Widmung der Liegenschaften wird bei Bedarf angepasst Bauabstände: Innerhalb des Planungsgebietes sind Ausnahmen von den gesetzlichen Bestimmungen des 5, BauG möglich Gefahrenzonen: Der nordöstliche Bereich der GP 2521/1 und GP 2521/2 ist im aktuellen Gefahrenzonenplan in der gelben Zone (Schmittenbach). Seitens des Landeswasserbauamtes werden technische Auflagen nach Vorlage eines Bebauungskonzeptes gemacht. (Eingänge ca 30 cm über derzeitigem Niveau oder mobiler Hochwasserschutz) bestehende Leitungen: Die Zuleitungen zum Wählamt führen über den Vorplatz (GP 2525/4) und müssen bei Bedarf verlegt werden. Weitere Leitungen sind in ihrer Lage nicht bekannt bzw müssen bei Bedarf verlegt werden Wettbewerb Zentrumsgestaltung Egg 12/17

13 2.3.6 Vorgaben des Landesstrassenbauamtes: Verlegung der Landesstrasse Richtung Lingenau Eine Verlegung der Landesstrasse Richtung Lingenau vom derzeitigen Kreuzungsbereich in Richtung Norden (derzeitige Gemeindestrasse) wurde bereits diskutiert und ist grundsätzlich möglich. Dazu sind aber Grundankäufe notwendig und die Brücke nördlich des Wettbewerbsgebietes (derzeitige Gemeindestrasse) müsste erneuert werden. Fahrbahnbreite für B 200 Bregenzerwaldbundesstrasse Die Fahrbahnbreite ist mit cm auch im Kreuzungsbereich ausreichend, falls auf einen Radfahrstreifen verzichtet wird. Wichtig ist die Einhaltung der Radien zum Abbiegen grosser Fahrzeuge (Schleppkurven) in die B 200 Richtung Lingenau und Schwarzenberg. Unterbaubarkeit B 200 und L 29 Landesstrasse Richtung Lingenau Ein Unterbauen des Strassengrundes ist grundsätzlich möglich. Wichtig ist, dass der laufende Verkehr während der Bauphase abgewickelt werden kann. Bei der B 200 ist eine Verengung des Strassenraumes für die Bauzeit möglich, bei der Landesstrasse Richtung Lingenau ist ein Ausweichen auf die Gemeindestrasse für die Bauzeit möglich. Überbaubarkeit B 200 und L 29 Landesstrasse Richtung Lingenau Ein Überbauen der B 200 und der Landesstrasse Richtung Lingenau ist grundsätzlich möglich. Dabei sind folgende Parameter einzuhalten: - die lichte Durchfahrtshöhe unter einer Überbauung im Buswartebereich / Fahrbahnbereich muss mindestens 470 cm betragen - die lichte Durchgangshöhe unter einer Überbauung im Gehsteigbereich / Radfahrbereich muss mindestens 300 cm betragen Einrichtungen für den ÖPNV Einrichtungen für den ÖPNV wie Buswartebereiche etc. können auf der öffentlichen Verkehrsfläche errichtet werden, soweit die Regelquerschnitte eingehalten werden und die Abwicklung des Verkehrs dadurch nicht behindert werden. Wettbewerb Zentrumsgestaltung Egg 13/17

14 2.4 Erfordernisprogramm Raum- und Funktionsprogramm für Erweiterung / Umbau / Neubau des Postamtsgebäudes: Folgende Punkte sind zu berücksichtigen: - Postamt das Postamt soll in der derzeitigen Grösse wieder untergebracht werden. Eine erdgeschossige Lage ist zwingend einzuhalten. - Wählamt das bestehende Wählamt der Telekom Austria, bestehend aus den Räumen E.05, U1.02 und U1.03 samt vertikaler Kabelverbindungen im Kabelschacht ist gesamthaft zu erhalten. Eine Verlagerung dieser Räume ist aus wirtschaftlichen Überlegungen nicht denkbar und führt zum Ausschluss des Projektes. - Gastronomie Im Erdgeschoss ist ein Cafe/Konditorei mit ca Sitzplätzen samt Nebenräumen unterzubringen. Wichtig ist eine direkte Verbindung zum Dorfplatz für eine Aussenbewirtung. Gewünscht wird eine gedeckte Sitzmöglichkeit eventuell mit mobiler Überdachung. - Bregenzerwaldarchiv für das Bregenzerwaldarchiv gibt es ein Vorprojekt der Architekten Fink / Thurnher, welches das Archiv samt Nebenräumen im UG des Wählamtes (Räume Nr. U1.09 bis U1.17) vorsieht. Dieses Projekt soll, falls nicht zwingende Gründe dagegensprechen, kurzfristig umgesetzt werden. Sollte die genannte Fläche für andere Zwecke unbedingt benötigt werden, so ist das Archiv im Raumprogramm an anderer Stelle unterzubringen. Wichtig sind dabei die gute Zugänglichkeit (Platz für kleine öffentliche Veranstaltungen und Materialtransport) und eine Lage mit möglichst geringer direkter Sonneneinstrahlung. Auf einen Zugang zum Dorfplatz ist Bedacht zu nehmen. - Geschäftsbereiche - Bürobereiche Die erdgeschossigen Geschäftsbereiche und die Bürobereiche in den Obergeschossen sollen flexibel einteil- und nutzbar sein Neubau Garage: Die Garage soll ca 75 PKW Stellplätze aufweisen und an das Gemeindeamt / Sparkassengebäude sowie das Postamtsgebäude angebunden sein. Ein direkter Zugang zum Dorfplatz ist verpflichtend. Die behindertengerechte Erreichbarkeit ist erwünscht. Eine spätere Anbindung an die Garage des GZ soll möglich sein Dorfplatzgestaltung: Es werden Vorschläge zur Strassenführung, Platzierung von ca 20 PKW Stellplätzen im Planungsgebiet, Ausbildung des Platzes in Punkto Materialisierung, Wettbewerb Zentrumsgestaltung Egg 14/17

15 Beleuchtung, Bepflanzung etc. erwartet. Der Platz soll in seiner Form, Materialisierung und Infrastruktur so konzipiert werden, dass auch Veranstaltungen unterschiedlichster Art abgehalten werden können. Die Aufstellung eines Brunnens oder einer Wasserfläche wird vom Auslober gewünscht. Die mobile Überdachung eines Teilbereiches ist denkbar Unterstand für Benutzer des ÖPNV: Egg ist der zentrale Treffpunkt und Umsteigepunkt aller Linienbusse des Bregenzerwaldes. Zu Spitzenzeiten (Frühbus an Werktagen) treffen sich 10 Busse. Im Regelfall treffen sich 8 Busse. Die gedeckten Wartebereiche (Fahrtrichtung Bregenz und Bezau) sollten ca Personen Platz bieten. Bei der Positionierung des Wartebereiches in Fahrtrichtung Bezau ist auf die Besitzverhältnisse Bedacht zu nehmen. Sollte der Wartebereich nur ganz oder teilweise auf Fremdgrund errichtet werden können, so wird der Auslober mit den Eigentümern eine Lösung suchen öffentliche WC Anlage: Im Planungsgebiet ist eine öffentliche WC Anlage (2 WC Damen, 1 WC Herren und 2 Piss, 1 behindertengerechtes WC) einzuplanen. Die WC Anlage muss behindertengerecht erreichbar sein. Raum Raum Raum Bemerkungen Nr. Bezeichnung Grösse 1.1 Postamt 140 m2 Lage im EG 2.1 Wählamt-Hauptverteiler 112 m2 bestehende Position muss bleiben Raum Nr. E Wählamt-Batterieraum 29 m2 bestehende Position muss bleiben Raum Nr. U Wählamt-Kabelraum 22 m2 bestehende Position muss bleiben Raum Nr. U Cafe / Konditorei 200 m2 Lage im EG 4.1 Bregenzerwaldarchiv 150 m2 Lage im UG sollte bleiben siehe Geschäfts- / Büroräume m2 Nutzfläche inklusiv WC-Anlagen 6.1 Haustechnikräume 50 m2 Grösse nach Haustechnikkonzept 7.1 Garage für 75 PKW 8.1 öffentliche WC Anlage 25 m2 siehe Unterstellplätze ÖPNV Nutzfläche gesamt m2 Wettbewerb Zentrumsgestaltung Egg 15/17

16 2.5 Verzeichnis der zur Verfügung gestellten Bearbeitungsunterlagen Pläne: - Katasterplan M 1: Vermessungsplan mit Höhen - Bestandspläne Postamtsgebäude (UG, EG, OG, DG, Schnitt) - Bestandspläne Gemeindeamt / Sparkassengebäude (Projekt Felder/Geser) - Projektpläne Bregenzerwaldarchiv - Projekt Geschäfts- und Wohnhaus auf dem Areal des Gasthof Taube Modell: - Modellplatte 1: Art und Umfang der zu erbringenden Leistung Lageplan M 1:500 Grundrisse M 1:200 Ansichten M 1:200 Schnitte M 1:200 Modell M 1:500 Maximal 2 Schaubilder können zur Verdeutlichung der Gestaltungsabsicht abgegeben werden. Erläuterungsbericht: Projektbeschreibung; Lage, Aufschließung, Bauweise, Fundierung, Materialangaben, Haustechnik, Funktionsabläufe, Architektur Nachvollziehbare Berechnung der Flächen und der Rauminhalte mit einem zweiten, bemassten Plansatz (mindestens Grundrisse und Schnitte) sind für die Vorprüfung abzugeben. Verzeichnis der Unterlagen Verfasserbrief Wettbewerb Zentrumsgestaltung Egg 16/17

17 2.7 Beurteilungskriterien Kriterien 1 Städtebauliche Lösung: Verkehrslösung, Erschließung und Gestaltung der Baukörper und der Außenräume Gewichtung max. erreichbare Punkte 25 2 Architektonisch konstruktive Lösung: räumliche Gestaltung, Beziehung der Baumassen zueinander, Gestaltung der Grün- und Freiräume, Gestaltung und Qualität der Innenräume, formaler Aspekt des Projektes 25 3 Funktionelle Lösung und Erfüllung des Raum- und Funktionsprogramms: Zuordnung der Funktionsbereiche, Orientierbarkeit, Flexibilität, Erfüllung der Anforderungen des Raum- und Funktionsprogramms 25 4 Wirtschaftlichkeit der Errichtung und Nutzung: Wirtschaftliche Aspekte in der Planung, der Konstruktion, der Materialisierung sowie in der Erhaltung und im Betrieb der Anlagen. 25 Maximal erreichbare Gesamtpunktezahl Bewertung der Vorentwurfsstudie Die Bewertung der vorgelegten Wettbewerbsarbeiten erfolgt durch das Preisgericht anhand der angeführten Kriterien. Reihung der Arbeiten: Das Preisgericht ist in seinen Entscheidungen unabhängig. Wettbewerb Zentrumsgestaltung Egg 17/17

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