Datenschutz durch Technik: wie entgehe ich dem Verbot mit Erlaubnisvorbehalt?
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- Oswalda Kurzmann
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1 Datenschutz durch Technik: wie entgehe ich dem Verbot mit Erlaubnisvorbehalt? Bird&Bird LawCamp Dr. Sebastian Kraska Rechtsanwalt, Dipl.-Kfm. Externer Datenschutzbeauftragter Telefon: Internet:
2 Über den Referenten: Dr. Sebastian Kraska Als Rechtsanwalt spezialisiert auf betriebliches Datenschutzrecht Gemeinsam mit Team von Regionalpartnern bundesweite Tätigkeit als externe Datenschutzbeauftragte Datenschutz durch Technik: wie entgehe ich dem Verbot mit Erlaubnisvorbehalt? Dr. Sebastian Kraska 2
3 Was ist eigentlich Datenschutz? Keine einheitliche Definition der Begriffe Daten und Information. Schutz des Persönlichkeitsrechts der Betroffenen ( informationelles Selbstbestimmungsrecht ; BVerfGE 65, 1)? Schutz wird festgemacht an personenbezogenen Daten. ( 3 Abs. 1 BDSG: Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person) (Art. 4 (1) DSGVO: personenbezogene Daten alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen) In DSGVO stellt sich das Problem damit noch verschärft (Art. 1 (2) DSGVO): Recht auf Schutz personenbezogener Daten Datenschutz durch Technik: wie entgehe ich dem Verbot mit Erlaubnisvorbehalt? Dr. Sebastian Kraska 3
4 Verbot mit Erlaubnisvorbehalt Verarbeitung personenbezogener Daten ist nur zulässig, wenn: Gesetzliche Forderung Gesetzlicher Erlaubnistatbestand Einwilligung des Betroffenen Festgehalten in 4 Abs. 1 BDSG sowie Art. 6 (1) DSGVO. Kernkritik: Es wurde verabsäumt, ein klares Begriffsverständnis im Datenschutz zu schaffen. Es ist damit ungeklärt, was genau der Datenschutz regulativ zu erfassen hat und was nicht. Im Ergebnis wurde ein in der Praxis einer vernetzten Welt nicht umzusetzendes Regelungskonstrukt geschaffen, das sämtliche Digitalisierungsvorgänge regulativ zu erfassen wünscht Datenschutz durch Technik: wie entgehe ich dem Verbot mit Erlaubnisvorbehalt? Dr. Sebastian Kraska 4
5 Lösungsmöglichkeit: Abkehr vom Verbot mit Erlaubnisvorbehalt? (1/3) Trotz anderslautender politischer Forderungen wurde der Grundsatz des Verbots mit Erlaubnisvorbehalt in der DSGVO fortgeführt. Erste deutsche Datenschutz-Aufsichtsbehörden beginnen (in Fortführung der Linie der Artikel 29 Datenschutzgruppe ), in folgenden Fallkonstellationen faktisch vom Verbot mit Erlaubnisvorbehalt abzusehen: Einsatz datenschutzfreundlicher Technologie Dadurch geringe Eingriffsintensität bei der Verarbeitung personenbezogener Daten Verfassungsrechtlich ist dies aus meiner Sicht auch geboten Datenschutz durch Technik: wie entgehe ich dem Verbot mit Erlaubnisvorbehalt? Dr. Sebastian Kraska 5
6 Lösungsmöglichkeit: Abkehr vom Verbot mit Erlaubnisvorbehalt? (2/3) Schreiben des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht, Datenschutz durch Technik: wie entgehe ich dem Verbot mit Erlaubnisvorbehalt? Dr. Sebastian Kraska 6
7 Lösungsmöglichkeit: Abkehr vom Verbot mit Erlaubnisvorbehalt? (3/3) EuGH zu IP-Adressen, Schlussanträge des Generalanwalts, C-582/14, Datenschutz durch Technik: wie entgehe ich dem Verbot mit Erlaubnisvorbehalt? Dr. Sebastian Kraska 7
8 Fazit Keine einheitliche Begriffsdefinition von Daten und Information. Dadurch Verlust an Klarheit, was eigentlich geschützt werden soll. Verbot mit Erlaubnisvorbehalt in der digitalen Welt häufig nicht umzusetzen und verfassungsrechtlich aus meiner Sicht in der vorliegenden Form auch nicht zu halten. In vielen Fällen faktische Abkehr vom Verbot mit Erlaubnisvorbehalt durch Einsatz datenschutzfreundlicher Technologie. DSGVO liefert keine dem digitalen Zeitalter angemessene Reglungskonzeption; es bleibt damit der Praxis überlassen, einen Ausgleich zwischen vernünftigem Schutz und ökonomischem Potential von Daten herzustellen Datenschutz durch Technik: wie entgehe ich dem Verbot mit Erlaubnisvorbehalt? Dr. Sebastian Kraska 8
9 Fragen? Newsletter: Kontakt: Dr. Sebastian Kraska IITR GmbH Marienplatz München Telefon: Internet: @iitr.de
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