71. ordentlicher Landesparteitag der FDP Nordrhein-Westfalen am 14./15. April 2018 in Siegen

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2 Antragsübersicht Stand. März 0 Antrags-Nr. Antragssteller Antragsinhalt S --0 Landesvorstand der FDP NRW Update für die Landesfachausschüsse A --0 LFA Gesundheit und Pflege Weltbeste Bildung für jeden: Gebührenfreie Ausbildung von Pharmazeutisch-Technischen Assistenten (PTA) A --0 Kreisverband Bochum Approbation für Heilberufe, nicht für Quacksalber! A --0 LFA Gesundheit und Pflege Reformvorhaben für den Berufsstand der Physiotherapeuten A --0 Susanne Schneider, Ralph Bombis, Dietmar Brockes, Carl-Julius Cronenberg, Lorenz Deutsch, Markus Diekhoff, Angela Freimuth L, Jörn Freynick, Patrick Guidato, Marcel Hafke, Martina Hannen, Stephan Haupt, Katrin Helling-Plahr, Joachim Hoffmann, Bettina Houben, Denise Jücker, Stefan Lenzen, Christian Mangen, Rainer Matheisen, Bodo Middeldorf, Franziska Müller-Rech, Thomas Nückel, Stephen Paul, Christine Rachner, Dr. Stefan Schönberger, Andreas Terhaag, Johannes Vogel, Nicole Westig, Ralf Witzel NRW braucht mehr Organspender! A --0 Junge Liberale NRW Lasst uns Leben retten! - Pauschalen Ausschluss vom Blutspenden beenden A --0 Kreisverband Münster Sommerzeit A --0 Kreisverband Münster Freiheit für alle Für ein faires Miteinander von Mensch und Tier A --0 Kreisverband Rhein-Sieg Sekundarschule der Gesamtschule im Sek. -Bereich rechtlich gleichstellen A --0 Liberale Frauen NRW Rechtsanspruch in der OGS umsetzen A -- LFA Religiöse Fragen Gemeinsamer Religionsunterricht vom Kind her denken A -- LFA Religiöse Fragen Freie Gesellschaft braucht freie Sprache A -- LFA Sport und Freizeit Sportland Nr. stärken - Sportstätteninvestitionsprogramm jetzt auf den Weg bringen A -- LFA Kultur und Medien Öffentliche Bibliotheken auch an Sonntagen öffnen A -- Junge Liberale NRW Der Zukunft eine Stimme geben Wahlrecht ab A -- Junge Liberale NRW Bürgerrechte im Zeitalter der Digitalisierung stärken A -- Jörn Freynick MdL, Jana Rentzsch, Jürgen Peter, Dr. Karl-Heinz Lamberty und der Kreisverband Rhein-Sieg, Sonderumlage A -- Kreisverband Dortmund und der Bezirksverband Ruhr Arbeitsmöglichkeiten der Ratsmitglieder erhalten Rot-grüne Regeln für Fraktionsstärken in den Räten zurücknehmen!

3 Seite Antrag Nr. S Antragstitel: Update für die Landesfachausschüsse Antragsteller: Landesvorstand der FDP NRW Den Absatz () des der Satzung der FDP NRW wie folgt zu ändern: Der Landesvorstand benennt den Vorsitzenden eines Landesfachausschusses. Erfolgt mündlich

4 Seite Antrag Nr. A Antragstitel: Weltbeste Bildung für jeden: Gebührenfreie Ausbildung von Pharmazeutisch-Technischen Assistenten (PTA) Antragsteller: LFA Gesundheit und Pflege Der Landesvorstand der Freien Demokraten in Nordrhein-Westfalen fordert die gebührenfreie Ausbildung für Pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA). Mittelfristig ist im Rahmen der Aufhebung des Kooperationsverbots eine bundeseinheitliche Reglung für eine beitragsfreie PTA-Ausbildung anzustreben. Im Jahr 0 strich die rot-grüne Landesregierung den Zuschuss zur Ausbildung von Pharmazeutisch-Technischen Assistenten (PTA). In der Folge kam es zu einem Verlust von Ausbildungsplätzen für PTAs in NRW. So sind von ursprünglich PTA Schulen aktuell noch vorhanden, wobei mehrere von Schließung bedroht sind. In Westfalen-Lippe gingen % der PTA- Ausbildungsplätze in den letzten drei Jahren verloren. Im Gegensatz zu anderen Ausbildungsberufen, die an Berufskollegs angegliedert sind, ist die PTA-Ausbildung nicht kostenlos. Für PTAs beträgt die aktuelle Ausbildungsgebühr bei PTA- Schulen in kommunaler Trägerschaft ca. 0- Euro/Monat, bei einer privaten Schule in Dortmund Euro/Monat. Diese Ausbildungskosten von knapp.000 Euro/Jahr (.000 Euro für die zwei Jahre dauernde Ausbildung) benachteiligen die PTA-Ausbildung im Vergleich zu anderen Ausbildungsberufen. Die Schülerinnen und Schüler entscheiden sich somit für einen anderen Berufsweg, ein Nachwuchsmangel an PTAs ist die Folge. Zudem ist es sozial ungerecht, dass ausgerechnet bei Berufen, die später deutlich geringere Einkommen als Akademiker erzielen, die Ausbildung weiterhin kostenpflichtig ist. PTAs sind für die Funktion von Apotheken essentiell, da neben Apothekerinnen und Apothekern nur PTAs Rezepte beliefern dürfen. Mit einem Mangel an PTAs sind auch Apotheken von Schließung bedroht. Außerdem gilt der PTA-Beruf als familienfreundlich, da er ideal für eine Teilzeitbeschäftigung (auch als Rückkehr nach Vollzeitbeschäftigung) geeignet ist. Die PTA-Auszubildenden sind zu über 0 Prozent weiblich, beginnen die Ausbildung in der Regel mit einem Realschulabschluss im Alter von oder Jahren und in vielen Klassen gibt es einen Anteil von Schülerinnen und Schülern mit einem Migrationshintergrund von über 0 Prozent. Die PTA-Ausbildung trägt so auch zur Integration von Menschen mit Migrationshintergrund bei. Auch deshalb sollte die Finanzierung der PTA-Ausbildung eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe werden.

5 Seite Antrag Nr. A Antragstitel: Approbation für Heilberufe, nicht für Quacksalber! Antragsteller: Kreisverband Bochum Die gesundheitliche Versorgung stellt ein hohes persönliches, aber auch wirtschaftliches Gut dar. Für die direkte medizinische Versorgung, Behandlung und Prävention, aber auch für gesundheitliche Versorgung im weiteren Sinne werden jährlich Milliardensummen umgesetzt. Insbesondere das Verhältnis zwischen Patienten und Arzt, Apotheker oder Therapeut ist ein sehr komplexes. Trotz diverser Informationsmöglichkeiten ist die Informationsverteilung zwischen Behandelndem und Patienten meist ungleich verteilt. Patienten müssen ihrem Arzt, Apotheker oder Therapeuten und auf das fundierte Fachwissen dieser vertrauen können. Als Freie Demokraten erkennen wir daher die Notwendigkeit der staatlichen Approbation für Heilberufe an. In der Abwägung zwischen freier Berufsausübung und Schutz von Patienten und deren Gesundheit überwiegt die Notwendigkeit, nur Personen in einem Heilberuf praktizieren zu lassen, die auch zur Heilung von Patienten beitragen. Umso erschrockener nehmen wir den zunehmenden Trend von alternativ-medizinischen Behandlungen (z.b. homöopathische oder anthroposophische Verfahren) unter dem staatlichen Qualitätsversprechen der Approbation zur Kenntnis. Patienten können aufgrund der starken Informationsasymmetrie nicht zwischen wirksamer und unwirksamer Behandlung unterscheiden und sind deshalb auf die staatliche Qualitätskontrolle angewiesen. Vor diesem Hintergrund fordern wir: Die Approbation für einen Heilberuf daran zu koppeln, dass der Inhaber der Approbation keine wissenschaftlich nicht validierten, unwirksamen oder in ihrer Wirksamkeit nicht nachgewiesenen Behandlungen durchführt oder anbietet. Dies gilt auch bzw. insbesondere, wenn dies nur einen Teil seines Behandlungsspektrums umfasst. Die Vermischung von fundierten medizinischen Behandlungen und unwirksamen Alternativmethoden führt zu einer großen Patientenverunsicherung. Leistungen, für die es keinen evidenten, nach wissenschaftlichen Kriterien belegten Wirkungsnachweis gibt, dürfen von approbierten Heilberuflern nicht angeboten oder durchgeführt werden. Darüber hinaus müssen diese Leistungen aus dem Katalog der gesetzlichen Krankenversicherungen gestrichen werden. Die Abschaffung der staatlichen Zulassung für den Beruf des Heilpraktikers als Heilberuf sowie die Aufhebung der Umsatzsteuerbefreiung für Heilpraktiker. Die Informationspflicht über die Unwirksamkeit nicht evident wirksamer Behandlungen für jeden, der diese anbietet oder verkauft. Eine schriftliche Einwilligung des Patienten, ähnlich der Aufklärungsbögen der Krankenhäuser bei z.b. operativen Eingriffen oder radiologischen Verfahren, ist hier obligatorisch. Erfolgt mündlich

6 Seite Antrag Nr. A Antragstitel: Reformvorhaben für den Berufsstand der Physiotherapeuten Antragsteller: LFA Gesundheit und Pflege Die Physiotherapie ist ein elementarer Bestandteil der medizinischen Versorgung in den Bereichen Prävention, Therapie und Rehabilitation und leistet daher einen wichtigen Beitrag zur gesundheitlichen Versorgung der Bürger. Um die Attraktivität des Berufsstandes der Physiotherapeuten zu erhöhen, setzen sich die Freien Demokraten dafür ein, dass.) der praktische Anteil in der Physiotherapie-Ausbildung gestärkt wird..) eine modulare und universitär unterstützte Physiotherapie-Ausbildung eingeführt wird..) eine Weiterbildung zum Fachtherapeuten erfolgen kann, die den/die Physiotherapeut(in) dazu befähigt, akute Schmerzzustände selbstständig zu befunden, diagnostizieren sowie behandeln zu dürfen (sog. First access )..) eine dreijährige praktische Tätigkeit vor einer eigenständigen Niederlassung als Physiotherapeut(in) nachzuweisen ist. Die Freien Demokraten fordern ferner, dass die Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten eine angemessene Vergütung für ihre Tätigkeit erhalten. Dafür ist eine Gebührenverordnung der privaten Krankenversicherung (PKV) für Physiotherapeuten einzuführen. Im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist die Entwicklung der Bezahlung auf Dauer von der Grundlohnsumme zu entkoppeln. Die Ausbildung zum Physiotherapeuten wird nach dem Masseur- und Physiotherapeutengesetz von geregelt und erfolgt derzeit über drei Jahre an einer bis zu 00,- /Monat teuren Fachschule. Unmittelbar im Anschluss an die Ausbildung kann sich der Betreffende selbstständig machen. Dieser unbeschränkte Zugang in die Niederlassung führt zu einer Steigerung der Angebotsmöglichkeiten. Allerdings folgt daraus auch bei insgesamt gleichbleibender Verordnungsmenge eine Reduktion der Anzahl der Therapien pro Physiotherapeut(in). Dieses hat einen langsameren Ausbau der sowieso schon kaum in der Praxis erlangten Expertise zur Folge, ein Phänomen welches insbesondere auf Teilzeitkräfte zutrifft. Daher ist eine Optimierung der Physiotherapie-Ausbildung mit dem Ziel einer Stärkung des praktischen Anteils und Erlangung ausreichender Expertise vor Niederlassung als Physiotherapeut(in) notwendig. Durch Stärkung der theoretischen Grundfächer Innere Medizin, Anatomie aber auch z.b. Neurologie hat der Umfang der Physiotherapie-Ausbildung in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Zudem führten auch Therapieformen wie die Lymphdrainage und die manuelle Therapie zu einem stärkeren Ausbildungsumfang ohne dass die Ausbildungszeit erhöht worden ist. Hier bietet sich der Aufbau der Physiotherapie-Ausbildung in einem modularen System an, welches nach drei Jahren bei weiterer Tätigkeit in einer Lehrklinik die Möglichkeit zur weiterführenden Qualifikation als Fachphysiotherapeut(in) für z. B. Neurologie, Pädiatrie oder Orthopädie eröffnet. Dabei müssen wichtige Behandlungsformen wie die manuelle Lymphdrainage oder die manuelle Therapie frühzeitig in die Ausbildung integriert und nachhaltig geschult werden, da diese Therapieformen heute fast überall bei Stellenausschreibungen gefordert werden. Eine weitere Akademisierung des Physiotherapie-Berufes sollte geprüft werden.

7 Seite Antrag Nr. A Bei einer Reform der Ausbildungsverordnung muss ebenfalls das ungerechte System der privaten Ausbildung abgeschafft werden! Dadurch würde das für alle betroffenen Schüler und deren Eltern ungerechte Schulgeld wegfallen und der Beruf somit auch für Interessenten aus finanziell schwächeren Familien attraktiv werden. Anstelle des Schulgeldes muss dann eine gerechte Entlohnung der Ausbildungskräfte erfolgen. Zur Erlangung einer für eine qualitativ hochwertige Behandlung ausreichenden Expertise erscheint eine praktische Tätigkeit von drei Jahren nach dem erfolgreichen Abschluss der Grundausbildung sinnvoll. Durch die hochwertige Ausbildung in Verbindung mit entsprechender Erfahrung sollte ein Physiotherapeut die Möglichkeit erhalten allgemein akute Schmerzzustände im Bereich der normalen Rückenbeschwerden sowie andere, allgemeine Gelenkprobleme selbstständig befunden, diagnostizieren sowie behandeln zu dürfen. Eine entsprechende Liste mit den möglichen Krankheitsbildern kann hierfür vom gemeinsamen Bundesausschuss erstellt werden. Die Budgetverantwortung bei solch einer first access-behandlung obliegt dabei alleinig dem behandelnden Physiotherapeuten. Selbstverständlich muss dieser bei unklarem Zustand oder unsicherer Diagnose den Patienten im Zuge seiner Sorgfaltspflicht zur weiteren Abklärung zum Arzt schicken. Für Behandlungsfehler im Rahmen einer first access-behandlung ist eine entsprechende Haftpflichtversicherung notwendig. Die Haftung für Behandlungsfehler sollte nicht auf Nachbehandler übergehen. Der sogenannte Erstkontakt/first contact/first access wird in den allermeisten europäischen Ländern längst praktiziert. Die Kopplung der Bezahlung der Therapieleistung an die Grundlohnsumme führt in Verbindung mit der Inflationsrate unweigerlich zu einer den Anforderungen dieses Berufes in Ausbildung und Tätigkeit ungerechten Entlohnung. Die mit dem Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (HHVG) eingeführte Entkopplung der Honorarentwicklung von der Grundlohnsumme sollte beibehalten werden. Behandlungen mit erhöhtem Mehraufwand wie z.b. Hausbesuche mit erhöhtem Zeitaufwand zur Vorbereitung des Patienten sowie An- und Abfahrt müssen ausreichend finanziell entlohnt werden. Die PKV zahlt einen aus ihrer Sicht ausreichenden Betrag, welcher sich in den meisten Fällen an eine sogenannte Ortsüblichkeit oder an die für Beamte gültigen Beihilfesätze anlehnt, die seit ca. Jahren nicht mehr angepasst wurden. Es ist ein einheitlicher Mindestvergütungssatz mindestens des,-fachen GKV-Satzes bei 0 Min. Behandlungszeit von der PKV zu fordern. Eine Reform des Berufsbildes der Physiotherapeut/innen ist dringend überfällig. Denn nur wenn dies geschieht, wird sich der Beruf des Physiotherapeuten/der Physiotherapeutin auch in Zukunft weiterentwickeln und eine wichtige Stütze in unserem Gesundheitssystem bleiben. Dass die Physiotherapie ein unverzichtbarer Teil unseres Gesundheitssystems ist und bleiben muss, zeigt sich schon heute im Zuge des demographischen Wandels. Hier leistet die Physiotherapie schon lange einen großen Beitrag zur Erhaltung der körperlichen Leistung in der arbeitenden Bevölkerung. Gleichzeitig können durch die Physiotherapie oftmals anvisierte Operationen und/oder Medikamente eingespart werden, welches auch zu Einsparungen führt. Durch eine Reform des Berufsbildes der Physiotherapeut/innen wird noch ein zusätzlicher Effekt im Bereich der Wahrnehmung des Berufes der Physiotherapeut/in erreicht: die Anerkennung und Wertschätzung in der Bevölkerung, aber - und dies im Besonderen - auch in der Ärzteschaft! Denn ein Therapeut, gleich ob Physio- oder Ergotherapeut oder Logopäde, der anerkannt, wertgeschätzt und respektiert wird, ist um ein vielfaches motivierter und somit auch in seiner Arbeitsleistung effektiver.

8 Seite Antrag Nr. A Antragstitel: NRW braucht mehr Organspender! Antragsteller: Susanne Schneider, Ralph Bombis, Dietmar Brockes, Carl-Julis Cronenberg, Lorenz Deutsch, Markus Diekhoff, Angela Freimuth, Jörn Freynick, Patrick Guidato, Marcel Hafke, Martina Hannen, Stefan Haupt, Katrin Helling-Plahr, Joachim Hoffmann, Bettina Houben, Denis Jücker, Stafen Lenzen, Christian Mangen, Rainer Matheisen, Bodo Middeldorf, Franziska Müller-Rech, Thomas Nückel, Stephen Paul, Christine Rachner, Dr. Stefan Schönberger, Andreas Terhaag, Johannes Vogel, Nicole Westig, Ralf Witzel Die Zahlen von Spendern und gespendeten Organen sind seit 00 drastisch gesunken. 0 fiel die Zahl der Organspender in Deutschland nach Angaben der Deutschen Stiftung Organspende auf den Tiefstand von. Das sind insgesamt 0 Organspenden weniger als im Jahr zuvor. Bundesweit kommen somit auf eine Million Menschen, Organspender. Damit liegt Deutschland unter dem Richtwert von 0, der im Eurotransplant-Verbund zur Vergabe von Organen in Deutschland, Belgien, den Niederlanden, Luxemburg, Österreich, Slowenien, Kroatien und Ungarn als Grenze für ein effektives Organspendesystem angesehen wird. Dabei ist Nordrhein-Westfalen als größtes Bundesland mit Organspendern Schlusslicht. Die Spenderrate liegt niedriger als in den anderen sechs Regionen der Deutschen Stiftung Organspende. Auf eine Million Menschen kommen in NRW gerade nur rund acht Organspender. Die Situation ist für viele Menschen geradezu dramatisch. Etwa Menschen warten derzeit deutschlandweit auf ein Spenderorgan. Täglich sterben statistisch drei von ihnen, weil für sie nicht rechtzeitig ein passendes Organ verfügbar ist. Bei vielen anderen Patienten verschlechtern sich der Gesundheitszustand und damit die Erfolgsaussichten einer Transplantation aufgrund der langen Wartezeit. In den Bundesländern werden derzeit konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Situation angestoßen. Dazu zählt eine weitere intensive Aufklärung über den Ablauf der Organspende und die möglicherweise bestehenden Bedenken gemeinsam mit allen Akteuren (Ärzteschaft, die Deutsche Stiftung Organspende, Krankenhäuser, Krankenkassen, Medien, Politik). Insbesondere müssen jedoch die strukturellen Abläufe in den Kliniken weiter verbessert werden, so dass mehr potentielle Spender vor einem Abbruch der intensivmedizinischen Maßnahmen erkannt werden. So hat zum Beispiel die NRW-Koalition aus CDU und FDP einen Entwurf zur Änderung des Landesausführungsgesetzes zum Transplantationsgesetz vorgelegt, der konkrete Vorgaben zur Freistellung von Transplantationsbeauftragten vorsieht. Das Land hatte bereits in seinem Krankenhausgestaltungsgesetz von 00 die Kliniken zur Bestellung von Transplantationsbeauftragten verpflichtet. Mit den verbindlichen Freistellungsregelungen können sie künftig ihre Aufgaben besser erfüllen und das Organspendepotential in den Kliniken optimal ausschöpfen. Diese Maßnahmen lösen aber nicht das grundsätzliche Problem hinsichtlich der Klärung einer Zustimmung zur Organspende. Laut der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung sind zwar Prozent der Deutschen grundsätzlich zu einer Organ- und Gewebeentnahme nach dem Tod bereit. Allerdings besitzen immer noch zu wenige einen Organspendeausweis. Eine Zustimmung muss deshalb meist von den Angehörigen eingeholt werden. Nach fünf Jahren Entscheidungslösung und vielfachen Informationskampagnen ist es nicht gelungen, mehr Menschen dazu zu bewegen, ihre Entscheidung auf einem Organspendeausweis zu dokumentieren. Die derzeitige Gesetzeslage ist somit nicht ausreichend, um Menschen zu helfen, die auf ein Spenderorgan warten. ALTERNATIVE VARIANTE A

9 Seite Antrag Nr. A Deshalb sollte die Entscheidungslösung verbindlicher ausgestaltet werden. Heute versenden die nach dem Transplantationsgesetz zur Aufklärung verpflichteten Behörden und Krankenkassen neben der Information zur Aufklärung eine Vorlage zum Organspendeausweis. Es bleibt aber den Bürgern überlassen, ob sie diese ausfüllen und erfassen lassen. Eine verbindlichere Form der Entscheidung könnte erreicht werden, wenn von den Behörden und Krankenkassen bei der Ausgabe von amtlichen Ausweisdokumenten sowie der elektronischen Gesundheitskarte konkret zur Abgabe einer Erklärung zur Organspende aufgefordert wird und diese auch erfasst und in einem zentralen Register gespeichert wird. So könnte auch ohne einen Systemwechsel eine leichtere Klärung einer Zustimmung zur Organspende erreicht werden. Die FDP NRW spricht sich deshalb angesichts des dramatischen Rückgangs der Zahlen von Organspendern dafür aus, die Entscheidungslösung bei der Organspende verbindlicher auszugestalten. Die nach dem Transplantationsgesetz zur Aufklärung verpflichteten Behörden und Krankenkassen sollen künftig bei der Ausgabe von amtlichen Ausweisdokumenten sowie der elektronischen Gesundheitskarte dazu auffordern, verbindlich eine Erklärung zur Organspende abzugeben. Diese kann eine Zustimmung zur Organspende, einen Widerspruch oder eine Übertragung der Entscheidung an eine Vertrauensperson beinhalten. In diesem Zusammenhang ist Absatz a des Transplantationsgesetzes zu streichen, der derzeit die Option offen lässt, keine Erklärung abzugeben. Die FDP-Bundestagsfraktion wird aufgefordert, in diesem Sinne initiativ zu werden. ALTERNATIVE VARIANTE B Die Notwendigkeit eines Systemwechsels ist damit offenkundig. Ein neuer Weg könnte mit der Einführung der Widerspruchslösung eingeschlagen werden. Demnach wird jede volljährige Person automatisch als Organspender erfasst, außer sie hat dem ausdrücklich widersprochen, zum Beispiel in einem Widerspruchsregister. In europäischen Ländern gibt es bereits bei der Organspende eine Widerspruchslösung. Zuletzt haben die Niederlande im Februar eine entsprechende Gesetzesänderung verabschiedet. Länder mit einer praktizierten Widerspruchslösung zeigen deutlich höhere Zahlen von Organspendern. So waren 0 in Österreich,, in Belgien 0, und in Spanien sogar, Spender je eine Million Einwohner zu verzeichnen. Auch in Deutschland gibt es seit langem Befürworter der Widerspruchslösung, darunter angesehene Experten der Bundesärztekammer und bei Transplantationsmedizinern. Vor acht Jahren plädierte die damalige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger dafür, offen über die Widerspruchsregelung bei Organspenden zu diskutieren, da Jahr für Jahr Menschen sterben, die vergeblich auf Organspenden warteten. Entscheiden wir uns jetzt mit der Widerspruchslösung für einen Systemwechsel bei der Organspende, um mehr Menschen mit einer Organtransplantation retten zu können. Die FDP NRW spricht sich deshalb angesichts des dramatischen Rückgangs der Zahlen von Organspendern für einen Systemwechsel aus. Im Transplantationsgesetz soll künftig statt der bisherigen Entscheidungslösung die Widerspruchslösung nach dem Vorbild der Neuregelung in den Niederlanden verankert werden. Wer nach einer Information aller Bürgerinnen und Bürger nicht aktiv widerspricht und dies zum Beispiel in einem Widerspruchsregister erfassen lässt, wird mit Erreichen der Volljährigkeit automatisch als Organspender registriert. Nach einem festgestellten Hirntod können dann dem Verstorbenen Organe zur Transplantation entnommen werden. Die FDP-Bundestagsfraktion wird aufgefordert, in diesem Sinne initiativ zu werden. Erfolgt mündlich

10 Seite Antrag Nr. A --0

11 Seite Antrag Nr. A Antragstitel: Lasst uns Leben retten! - Pauschalen Ausschluss vom Blutspenden beenden Antragsteller: Junge Liberale NRW Der Landesverband der FDP Nordrhein-Westfalen fordert die Bundesärztekammer dazu auf, die in den Richtlinien zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten geltenden Ausschluss aufgrund der sexuellen Orientierung von möglichen Blut-, Plasma- und Knochenmarkspendern aufzuheben. Die aus dem Transfusionsgesetz abgeleitete Richtlinie diskriminiert einzelne Gruppen sexueller Orientierung unverhältnismäßig und gilt deshalb schnellstmöglich anzupassen. Vielmehr sollte die Betrachtung des individuellen Sexualverhaltens und die lückenlose Untersuchung von abgegebenen Spenden, auch unter Berücksichtigung neuer Testverfahren, im Mittelpunkt stehen. Deshalb fordert der Landesverband der FDP NRW eine Anpassung der Richtlinie dahingehend, dass der pauschale Ausschluss von Männern, die innerhalb der letzten Monaten Sexualverkehr mit Männern haben, für lebensrettende Spenden beendet wird. dass das individuelle sexuelle Risikoverhalten und nicht die sexuelle Orientierung über die Zulassung einer Spende entscheidet. Erfolgt mündlich

12 Seite Antrag Nr. A Antragstitel: Sommerzeit Antragsteller: Kreisverband Münster Gemäß Beschluss des Bundesvorstandes vom werden sich Bundesvorstand als auch alle parlamentarischen Gremien der Freien Demokraten für die Abschaffung der Zeitumstellungen einsetzen. Die Freien Demokraten fordern, diesen Beschluss umzusetzen und als geltende Zeit die bisherige Sommerzeit festzulegen. Erfolgt mündlich

13 Seite Antrag Nr. A Antragstitel: Freiheit für alle Für ein faires Miteinander von Mensch und Tier. Antragsteller: Kreisverband Münster Die Freien Demokraten bekennen sich zur politischen Verantwortung für den Schutz der Tierwelt und der natürlichen Lebensgrundlagen. Mit großer Sorge beobachten wir auf vielen Ebenen physische und psychische Beeinträchtigungen von Tieren bis hin zu gesetzlich legitimierter Tierquälerei. Wir setzen uns daher dafür ein, dass dem Tierwohl ein angemessener Stellenwert im Verhältnis zwischen Mensch und Tier eingeräumt wird. Insbesondere fordern wir: Der Schutz bedrohter Tierarten muss oberste Priorität haben. Der Import von Jagdtrophäen darf nicht länger genehmigt werden. Import, Export und Handel mit Elfenbein und vergleichbarem Material tierischen Ursprungs müssen in der gesamten EU ausnahmslos untersagt werden. Das Verbot der Jagd auf Meeressäugetiere muss weltweit durchgesetzt werden. Diese Vorgaben sind auch im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit sowie im Austausch mit betroffenen Staaten zu berücksichtigen. Die nicht artgerechte Haltung oder Nutzung von Tieren zum Zwecke menschlicher Belustigung muss ein Ende haben. Die Zurschaustellung und Dressur von Wildtieren im Zirkus oder auf Volksfesten muss verboten werden. Psychische Dauerbelastung von Tieren wie beispielsweise von Pferden im Straßenkarneval darf nicht länger erlaubt sein. Ausnahmevorschriften im Tierschutz- und Lebensmittelrecht müssen auf ein absolut notwendiges Mindestmaß reduziert werden. Insbesondere sind Regelungen, die das geschäftsmäßige Töten von Tieren ohne vorhergehende Betäubung gestatten, ersatzlos zu streichen. Die Überwachung der Tierhaltungsbetriebe und der Schlachthöfe muss in einem solchen Maße intensiviert werden, dass Verstöße gegen Tierschutzvorschriften effektiv unterbunden werden. Erfolgt mündlich

14 Seite Antrag Nr. A Antragstitel: Sekundarschule der Gesamtschule im Sek. -Bereich rechtlich gleichstellen Antragsteller: Kreisverband Rhein-Sieg Die Landtagsfraktion soll sich innerhalb der Landesregierung und im Landtag für folgende Änderung des Schulgesetzes einsetzen: Die Sekundarschule soll der Gesamtschule im Schulgesetz betr. der Schulform rechtlich gleichgestellt werden. Kinder aus Kommunen, die eine eigene Sekundarschule anbieten, haben dann keinen rechtlichen Anspruch auf Gleichbehandlung bei der Schulplatz-Vergabe einer anderen Kommune. Es müssten somit keine ortsansässigen Kinder abgelehnt werden, um Schüler aus anderen Kommunen nicht zu benachteiligen. Mit der Sekundarschule wurde in NRW, neben der Gesamtschule eine weitere Ganztagsschulform mit längerem gemeinsamen Lernen geschaffen. Sekundarschulen haben zwar keine eigene Oberstufe, gehen aber stets Kooperationen mit gymnasialen Oberstufen ein, um ein Angebot zur Erlangung des Abiturs zu schaffen. An Sekundarschulen wird nach Lehrplänen der Real- und Gesamtschule unterrichtet, es werden ebenso Gymnasialinhalte dort unterrichtet. Schüler, die das Abitur anstreben, haben somit auch mit dem Besuch einer Sekundarschule die Möglichkeit, in Kooperation mit bestehenden Oberstufen, das Abitur zu erlangen. Damit wird allen Absolventen mit einer qualifizierten Fachoberschulreife die Aufnahme in die Oberstufe gesichert. In einigen Kommunen (z.b. Rheinbach/Rhein-Sieg) bestehen sehr erfolgreiche Gesamtschulen, die zunehmend das Problem haben, ortsansässige Schüler ablehnen zu müssen, um Kindern aus den Nachbarkommunen den Besuch einer ganztägigen Schule des gemeinsamen Lernens zu ermöglichen. Schüler aus der Heimatkommune dürfen lt. Schulgesetz hier nicht bevorzugt werden. Immer weitere Züge innerhalb eines Jahrgang zu schaffen, stößt sowohl beim Gesetzgeber, als auch in Bezug auf die räumliche Situation an ihre Grenzen. Nachbarkommunen (z.b. Swisttal/Rhein-Sieg) berichten gleichzeitig, dass ihre kommunalen Sekundarschulen zu geringe Schülerzahlen aufweisen und auch bei den Eltern nicht so attraktiv erscheinen, wie die Schulform Gesamtschule. Dies führt dazu, dass die Eltern ihre Kinder zunehmend auf Gesamtschulen Im Umkreis schicken, was zu sehr hoher Nachfrage in diesen Kommunen und den beschriebenen damit einhergehenden Problemen führt. Schülerinnen und Schüler, die in ihrer Heimatkommune keinen Platz an einer Gesamtschule bekommen (etwa dann, wenn es stattdessen eine Sekundarschule gibt), können eine Gesamtschule in einem anderen Ort besuchen bzw. haben im Vergabeverfahren das gleiche Recht. Das Schulgesetz sieht in SchulG dazu vor: () Schülerinnen und Schülern, die in ihrer Gemeinde eine Schule der gewünschten Schulform nicht besuchen können, darf die Aufnahme in die Schule einer anderen Gemeinde nicht deshalb verweigert werden, weil die Eltern dort nicht wohnen. Um die Kommunen mit eigener Gesamtschule zu entlasten und allen Kindern einen Platz im längeren gemeinsamen Lernen zu ermöglichen, fordern wir die Gleichstellung der beiden Schulformen Gesamtschule und Sekundarschule im Bereich Sekundarstufe.

15 Seite Antrag Nr. A Antragstitel: Rechtsanspruch in der OGS umsetzen Antragsteller: Liberale Frauen NRW Noch immer fehlen Plätze im Bereich der OGS. Eine Sicherheit für einen Platz in der OGS ist für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie unbedingt erforderlich. Für die Kita-Zeit gibt es einen Rechtsanspruch auf einen Platz und damit eine Sicherheit für die Planung. Mit der Einschulung eines Kindes ändert sich am beruflichen Alltag der Eltern nichts. Der Koalitionsvertrag in NRW sieht bei Beteiligung des Bundes einen Rechtsanspruch auf einen Platz in der OGS vor. Der Koalitionsvertrag der neugewählten Bundesregierung sieht ebenfalls einen Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung im Grundschulalter vor. Die FDP fordert die Landesregierung auf, ihren Beschluss auf einen Rechtsanspruch im Bereich der OGS forciert in enger Kooperation mit der Bundesregierung schnellstmöglich umzusetzen und die geplanten Zeiträume deutlich zu verkürzen. Viele Grundschulkinder haben während der KiTa-Zeit eine zuverlässige Nachmittagsbetreuung erhalten und die Familien ihre beruflichen und familiären Abläufe darauf ausgerichtet. Die Kinder konnten, unabhängig von ihrem familiären Umfeld, eine bestmögliche Förderung genießen und die Eltern Familie und Beruf miteinander vereinen. Diese gute und erfolgreiche Praxis endet jedoch aktuell viel zu häufig mit dem Wechsel der Kinder in die Grundschule. Leider ist in vielen Kommunen trotz starker Bemühungen eine Übermittag- oder Nachmittagsbetreuung nur begrenzt möglich. Dies stellt Familien vor große Probleme und führt vor allem zu beruflichen Beeinträchtigungen. Diese treffen leider noch immer zu allererst Frauen und können den beruflichen Aufstieg der Betroffenen nachhaltig beeinträchtigen. Unter der Situation leiden aber auch die betroffenen Kinder. Nicht immer ist für die Familien eine gleichwertige Betreuung zu realisieren und gerade Kinder aus einem schwierigen Umfeld verlieren hier schnell den Anschluss. Viele OGS-Mitarbeiter/innen arbeiten bereits heute an ihrem Limit und zusätzliche Betreuungsplätze müssen zum Teil aus Spenden finanziert werden. Diese Situation ist für die Kinder, die Familien und die Mitarbeiter/innen auf Dauer nicht hinnehmbar. Die Einführung eines Rechtsanspruchs auf einen KiTa-Platz hat hier zu einem deutlichen Ausbau des Angebotes geführt.

16 Seite Antrag Nr. A Antragstitel: Gemeinsamer Religionsunterricht vom Kind her denken Antragsteller: LFA Religiöse Fragen Die Freien Demokraten fordern einen gemeinsamen Religionsunterricht für alle, der den zu Unterrichtenden die Begegnung und Auseinandersetzung mit verschiedenen religiösen und weltanschaulichen Traditionen als Sachkunde zugänglich macht. Der vom Staat getragene Allgemeinbildungsauftrag öffentlicher Schulen hat nach Art. GG keine Schüler und Schülerinnen vom Unterricht auszuschließen. Solange Bildung in Deutschland föderalen Strukturen unterworfen ist, empfiehlt sich die Erarbeitung eines gemeinsamen Lehrplans Religion in einem länderübergreifenden Konsens aller Beteiligten, wie es exemplarisch für den Fachbereich Geschichte im Beutelsbacher Konsens erfolgte. Bildung für Alle, statt Bildung für Wenige befördert die Entwicklung einer liberalen Gesellschaft. Das jahrzehntelange politische Ringen um verlässlichen Religionsunterricht und die Gleichbehandlung von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften wurde von der gesellschaftlichen Entwicklung überholt, da nur noch die Hälfte der Bevölkerung konfessionell gebunden ist mit fallender Tendenz. Beste Bildung, die wir meinen, befähigt den Einzelnen zur Identitätsfindung und stiftet Respekt und Verantwortungsbewusstsein. Da heranwachsenden Menschen anders als zum Zeitpunkt der Niederschrift des Grundgesetzes der BRD heute die Möglichkeit zu Unterweisung innerhalb ihrer Glaubensgemeinschaft im Privaten geboten wird, hat Schule den Raum, Wissen über Religion und Glaubensgemeinschaften zu vermitteln und somit einen kritischen Umgang mit der Vielfalt menschlichen Glaubens zu ermöglichen. Die Erfahrung des Stadtstaats Hamburg nach über zwanzig Jahren dialogischen Religionsunterricht für alle belegt nicht nur die Vorteile gemeinsamen Lernens, sondern auch die Zukunftsfähigkeit des Ansatzes in einer sich mehr und mehr pluralisierenden Gesellschaft. Ein nach Bekenntnis getrennter Religionsunterricht ist bei der Vielzahl registrierten Bekenntnisgemeinschaften schulisch nicht mehr zu organisieren. Eine Politik, die vom Einzelnen her denkt, würdigt die Heterogenität von familiären Zusammenhängen und lehnt zugleich eine Zuordnung von jungen Menschen im Schulleben quasi nach der Steuerkarte ihrer Eltern entschieden ab. Für junge Menschen im Schulleben gilt in gleichem Maße wie für jeden Bürger, dass ihr religiöses oder weltanschauliches Bekenntnis Privatsache ist. Die derzeitige Praxis verletzt die Privatsphäre der Schüler bereits bei der Angabe hinsichtlich ihres Glaubens zur Schulanmeldung. Zeitgemäße Lehrmethoden, die die Nutzung von Multimedia, Stationenlernen und Referatskultur unterstützen, machen eine langjährige Vorlaufzeit für die inhaltliche Gestaltung des neuen Sachkundefachs Religionskunde nicht zwingend erforderlich, so dass es den Ländern obliegt, die Einführung des gemeinsamen Unterrichts voranzutreiben. Der Staat hat sich zu weltanschaulicher Neutralität verpflichtet und hat die ungestörte Religionsausübung zu garantieren. Für Frieden und Stabilität aber bedarf es einen Zugang zum Begriff der Religion, der losgelöst von Körperschaftsregelungen der Überzeugung des einzelnen Bürgers gerecht wird. Gedanken-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit! Für Freie Demokraten ist das

17 Seite Antrag Nr. A religiöse oder weltanschauliche Bekenntnis frei zu wählen und die Gleichbehandlung aller Bekenntnisse und Religionen auf der Grundlage unseres Grundgesetzes zwingend. Nicht nur des Rechts, sondern auch der Gerechtigkeit wegen. Wir Freie Demokraten sehen keinen Widerspruch der Grundrechte untereinander. Sofern die Regeln einer Glaubensgemeinschaft Widerspruch zu den im Grundgesetz zugesicherten Grundrechten aufwerfen, ist dies unvereinbar mit der zivilisatorischen Errungenschaft unserer Gesellschaft: die Würde und Freiheit des Einzelnen. Glaubensgemeinschaften innerhalb Deutschlands haben sicher zu stellen, dass sie in ihrer Verkündigung keinen Zweifeln an der Wertegemeinschaft, die unser Grundgesetz widerspiegelt, Raum geben. Wir Freie Demokraten werten die Zusicherung der Freiheit des Glaubens als Errungenschaft unserer menschlichen Gemeinschaft, wie es im Grundgesetz niedergeschrieben ist. In dieser Klarheit bejahen wir ebenso den Artikel des UN-Zivilpaktes, wie auch den Artikel des EMRK der Europäischen Menschenrechtskonvention. Wir Freie Demokraten sind nicht länger gewillt, die aktuelle Sicherheitslage zu ignorieren und Verwerfungen, die durch religiöse Ungleichbehandlung gefördert werden, zugleich mit zu befördern. Eine liberale Aufgabe, die wir entschlossen angehen wollen: zum Wohle des inneren Friedens jeder Privatperson als auch für den Frieden in unserer Gesellschaft.

18 Seite Antrag Nr. A Antragstitel: Freie Gesellschaft braucht freie Sprache Antragsteller: LFA Religiöse Fragen Wir Freie Demokraten teilen gemeinsame Werte: Dass der Staat die Meinungsfreiheit des einzelnen Bürgers schützt ist ein wesentlicher Wert, für uns ein Freiheitsrecht. Unsere liberale Demokratie ist eine historische Kulturleistung, deren Fundament sich auf gelebter Meinungsfreiheit als Ausdruck von freiheitlichem Miteinander bilden konnte. Eine lernende und streitbare Demokratie braucht den freien Austausch. Das Abhängen von Bildern in Museen, Umschreiben tradierter Literatur oder die Umsetzung des 'social scorings' wie in China weisen auf eine fortschreitende Tendenz normierender Einflussnahme, die der menschlichen Entfaltung des Einzelnen und der Gesellschaft, in der er sich beheimatet fühlt, in einengender Weise entgegensteht und der wir Freie Demokraten uns entschieden entgegenstellen. Der Staat und seine Gemeinschaften haben nicht darüber zu befinden, was richtig oder falsch ist. Die Meinung eines Einzelnen oder einer Minderheit kann in der Zukunft eine mehrheitsfähige Meinung sein, dies macht die Entwicklungsfähigkeit einer Gesellschaft aus. Sowenig der freiheitliche Staat einen Wahrheitsanspruch vertritt, kann er Respekt verordnen. Die sich selbst modifizierende, gesellschaftliche Norm des Anstandes bedarf keiner staatlichen Aufsicht, sie wandelt sich im Zusammenleben der Menschen durch alle Zeiten. Die Grenze der Meinungsfreiheit ist die Würde und Unversehrtheit des einzelnen Menschen. Den anständigen und korrekten öffentlichen Umgang miteinander durch die Nutzung einer idealen, egalitär durchnormierten Sprache befördern zu wollen, hindert die Mitteilungsbereitschaft eines Jeden und verschüttet zudem Unterschiede von Positionen und Bewertungen. Eine freie Gesellschaft braucht die freie Sprache eines jeden Bürgers um zu Verständigung über das Gemeinte zu kommen. Wir wollen eine Kultur, in der Menschen ihre Selbstwirksamkeit erleben können. Kommunikation und Kooperation sind es, die Menschen über die bekannte Geschichte der Menschheit haben gemeinsam vorankommen lassen. Demokratie, die wir meinen, ist mehr als die Summe ihrer Teile: Vielfalt, Teilhabe und Respekt sind die wesentlichen Bestandteile einer lebendigen Demokratie, die wehrhaft ihre Grundrechte zu verteidigen weiß. Auf digitalen Plattformen der Kommunikation haben sich neue Dynamiken der Selbstorganisation, Vernetzung und Mobilisierung entfesselt. Im freiheitlichen Miteinander entsteht demokratischer Streit, gar Wettstreit der Ideen, wo wir zuhören, um widersprechen zu können. Nur wo Dissens klar formuliert wird, kann tragfähiger Konsens für ein freiheitliches Miteinander wachsen. Vielfalt in der Gesellschaft wird die größte Herausforderung in unserer Republik in den kommenden Dekaden darstellen. Wo Menschen unterschiedlicher kultureller, sozialer und religiöser Prägung zusammenleben, wird es immer auch Spannungen und Konflikte geben. Umso wichtiger erachten Freie Demokraten eine wertschätzende Atmosphäre im öffentlichen Raum, die dem Einzelnen vermittelt, willkommen zu sein! Es bedarf keiner staatlich beaufsichtigten Political Correctness, vielmehr offener, sprachkompetenter und verantwortungsbewusster Menschen, die sich in die Gesellschaft einbringen. In dieser Klarheit treten Freie Demokraten für den Erhalt von Meinungsfreiheit ein, die Menschen den notwendigen Raum zur Entfaltung eröffnet! Erfolgt mündlich

19 Seite Antrag Nr. A Antragstitel: Sportland Nr. stärken - Sportstätteninvestitionsprogramm jetzt auf den Weg bringen Antragsteller: LFA Sport und Freizeit Die Landtagsfraktion der FDP wird aufgefordert, ein Sportstätteninvestitionsprogramm für die Sanierung und Modernisierung maroder Sportstätten sowie für entsprechende Neubauprojekte zu initiieren. Die Konzeption des Programms ist in enger Abstimmung mit den Städten und Gemeinden, dem Landessportbund und den Vereinen vorzunehmen. Es ist darauf zu achten, dass das Sportstätteninvestitionsprogramm sowohl auf die kommunalen als auch vereins- /verbandseigene Sport- und Bewegungsanlagen inklusive ggf. notwendiger begleitender Infrastruktur ausgerichtet wird. Die sportpolitischen Akteure des organisierten Sports in den Kommunen und die kommunalen Sportverwaltungen sind umfassend über die Fördermöglichkeiten zu informieren. Sowohl bei Sanierung als auch bei Modernisierung oder Neubau der Sport- und Bewegungsinfrastruktur ist vor Ort Barrierefreiheit, Nutzungszeiten und veränderte Bewegungsund Spielangebote etc. zu berücksichtigen. Des Weiteren wird die FDP-Bundestagsfraktion aufgefordert, sich für eine auskömmliche Finanzierung der Sportinfrastruktur des Breiten- und Leistungssports durch eine erneute Beteiligung des Bundes dem Beispiel des Goldenen Planes Ost folgend in den zuständigen Ausschüssen des Deutschen Bundestages einzusetzen. Nordrhein-Westfalen versteht sich als Sportland Nr.. Um diesem Anspruch gerecht zu werden bedarf es eines ausgewogenen Förder- bzw. Unterstützungsverhältnisses von Breiten- und Leistungssport. Sportlern, Motivatoren, Netzwerkpartnern und vor allem den engagierten ehrenamtlichen Kräften in unseren Vereinen und Verbänden wollen wir ein sportfreundliches Umfeld schaffen, das sich an den Ansprüchen und Anforderungen der Gegenwart orientiert. Unsere Sportlandschaft bietet zudem das Potential, nationale und internationale Sportgroßveranstaltungen auszurichten. Solche Events haben die Chance, positiv in die Gesellschaft hineinzustrahlen, gemeinsame Identität zu stiften und zu begeistern. Doch eine wesentliche Voraussetzung für eine solche Austragung, z.b. der Olympischen und Paralympischen Sommerspiele, ist eine funktionstüchtige und zeitgemäße Sportstättenlandschaft. In Nordrhein-Westfalen stehen mehr als.000 Sportstätten für ein breites Spektrum an Sportangeboten zur Verfügung: Fußball, Eishockey, Handball, Hockey, Fechten, Leichtathletik, Reiten, Schwimmen, Tennis, Wasser- oder Wintersport sind nur einige Beispiele für die sportliche Vielfalt. Eine Untersuchung der Forschungsstelle Kommunale Sportentwicklungsplanung der Bergischen Universität Wuppertal durch Prof. Dr. Horst Hübner und Oliver Wulf hat 0 unter anderem den Bestand an Kernsportstätten in den Kommunen erfasst. Hiernach ist die Zahl der Sporthallen gegenüber der letzten Erhebung (Anfang 000) mit.0 relativ konstant geblieben. Gut ein Drittel der Sportanlagen befindet sich im Eigentum von Sportvereinen. Die Zahl der Großspielfelder hat sich um auf.0 reduziert und die Zahl der Schwimmbäder hat sich um auf. verringert. Diesem Bestand steht ein geschätzter Sanierungsstau in Höhe von Mrd. bis, Mrd. gegenüber. Nach Einschätzung des Sportentwicklungsberichtes 0/0 betrifft der als gravierend einzustufende Investitionsstau % der Sportplätze und Bäder und 0% der Sporthallen. Ein Großteil dieser Sportstätten wurde vor mehr als 0 Jahren gebaut. Während der Phase des Goldenen Plans wurde in den meisten Kommunen die heute überwiegend vorhandene Sportinfrastruktur nach den damaligen Anforderungen und Vorstellungen der Beteiligten errichtet.

20 Seite Antrag Nr. A Der Wertewandel innerhalb der Gesellschaft geht mit einem veränderten Sport- und Bewegungsverhalten der Bürger einher. Dies führt in den Kommunen zu einer differenzierten Nachfrage nach Sporträumen - z.b. nach ungenormten Sport- und Bewegungsräumen und multifunktionstüchtigen Sportstätten. Gleichzeitig ist die Erwartungshaltung gegenüber der Qualität der Sportstätten angestiegen. Neben der Behebung des Sanierungsstaus muss also zusätzlich die veränderte Nachfrage nach Sporträumen mit dem aktuellen Sportstättenangebot in Einklang gebracht werden. Auch müssen die Voraussetzungen für eine inklusive Sportlandschaft erfüllt werden, damit alle Menschen nach ihren Möglichkeiten und individuellen Vorstellungen gemeinsam Sport treiben und erleben können. Dies stellt die Kommunen als unterste öffentliche Verwaltungseinheit vor große Herausforderungen. Viele von ihnen verfügen zudem über eine angespannte Finanzlage und knappen Personalressourcen. Gegenwärtige Finanzierungsmöglichkeiten, wie die Sportpauschale oder das Kommunalinvestitionsfördergesetz des Bundes reichen nicht aus, um ein zeitgemäßes und sportfreundliches Umfeld zu schaffen. Auch Förderprogramme, wie das Konjunkturpaket I und II sind in der Vergangenheit auch für die Sanierung der Sportinfrastruktur in Anspruch genommen worden, waren aber zeitlich zu eng begrenzt, um den aufgelaufenen Investitionsstau aufzufangen. Deshalb muss eine Sportstättensanierungsund modernisierungsinitiative mehrjährig sein und zwar über die laufende Legislaturperiode hinaus. Um die kommunalen Sport- und Bewegungsstätten sowie die vereinseignen Sportanlagen auf den zeitgemäßen Stand zu bringen und der Nachfrage gerecht zu werden, bedarf es folglich eines Sportstätteninvestitionsprogramms. Mit Auslaufen des Goldenen Planes Ost ist die Förderung des Sportstättenbaus für den Breitensport auf Bundesebene nicht fortgeführt worden. Gleichzeitig wird vielerorts auch eine Erhöhung der Mittelzuweisungen der Länder an die Kommunen nicht ausreichen, um eine auskömmliche Finanzierung der Sportinfrastruktur sicherzustellen. Auch wenn der Bau und Unterhalt von Sportstätten für den Breitensport in Verantwortung der Länder liegt, bedingen sich Breiten- und Leistungssport gegenseitig. So stellt eine gute Infrastruktur im Breitensport zugleich ein wichtiges Fundament für eine erfolgreiche Spitzensport- bzw. Leistungssportförderung dar, die in der Verantwortung des Bundes liegt. Daher liegt eine auskömmliche Finanzierung jener Sportstätten auch im Bundesinteresse.

21 Seite Antrag Nr. A Antragstitel: Öffentliche Bibliotheken auch an Sonntagen öffnen Antragsteller: LFA Kultur und Medien Die FDP setzt sich dafür ein, dass öffentliche Bibliotheken an Sonntagen öffnen dürfen. Ziel soll das Angebot eines niederschwelligen Begegnungs- und Lernraums sein. Insbesondere für Jugendliche und Familien sollen die kommunalen Bibliotheken und Stadtteilbibliotheken als Orte sozialer und interkultureller Integration gestärkt werden. Zu Aufbau und Schärfung eines entsprechenden Profils fordern die Freien Demokraten ein Landesprogramm, das die Bibliotheken in die Lage versetzt, sich zu multifunktionalen, multimedialen Lern- und Freizeitorten zu entwickeln durch kind- und familiengerechte Einrichtung sowie durch die Entwicklung von Lern- und Begegnungsprogrammen. Öffentliche Bibliotheken sind schon lange keine einfachen Dienstleister in Sachen Medienausleihe mehr. Vielmehr haben sie sich zu öffentlichen Lernorten und (inter)kulturellen Treffpunkten entwickelt. Moderne Bibliotheken vermitteln Kompetenzen im Wissenserwerb, unterstützen Bildungssouveränität und begleiten lebenslanges Lernen. Sie tun dies als ein niederschwelliges Angebot, das auf breite Akzeptanz stößt. Dies belegen die enormen Nutzungszahlen, die öffentliche Bibliotheken vorweisen können. Sie sind die bestbesuchten Kultureinrichtungen in den Gemeinden. Dabei richten sie sich an vielfältige Bevölkerungsgruppen, für die die Bibliotheken elementare Zugangsmöglichkeiten zu selbstbestimmtem Lernen und Leben bieten. Damit sind sie unverzichtbare und immer wichtiger werdende Bausteine für die Bewältigung aktueller Herausforderungen wie der Digitalisierung und der Migration. Bibliotheken gehören nicht in eine Reihe mit kommerziellen Dienstleistern für die mehr oder weniger regide Verbote der Sonntagsöffnung gelten, sondern sie gehören in eine Reihe mit Museen, Theatern und Konzerthäusern, als kulturelle Angebote zur Freizeitgestaltung. Das gilt umso mehr, als dass Bibliotheken in viel stärker Weise als die genannten Kulturinstitutionen geeignet sind, breite Bevölkerungsschichten anzusprechen. Gerade in der Ansprache von jungen Menschen mit Migrationshintergrund sind die öffentlichen Bibliotheken als weltanschaulich neutrale und sozial geschützte Räume besonders erfolgreich. Diese Potentiale des Kulturortes Bibliothek gilt es in viel stärkerer Weise zu nutzen. Die Öffnung dieser Orte an Sonntagen bietet dafür besonders große Chancen. Dies zeigt ein ausgesprochen erfolgreiches Projekt der Stadtteilbibliothek in Mönchengladbach-Rheydt. Dort wurde die sonntägliche Öffnung als interkulturelle Familienbibliothek im Kontext eines Projektes Soziale Stadt Rheydt entwickelt und bis heute erfolgreich fortgeführt. Eine Evaluation der TH Köln bestätigt sowohl die zahlreiche Nutzung, die Erschließung neuer Besuchergruppen als auch die besondere Attraktivität für Familien und Jugendliche. Viele Bibliotheken haben sich schon lange auf diesen Weg begeben. Wir Freien Demokraten wollen sie dabei unterstützen und ihnen bessere Entfaltungsmöglichkeiten geben auch dies eine Entfesselung brachliegender Potentiale.

22 Seite Antrag Nr. A Antragstitel: Der Zukunft eine Stimme geben Wahlrecht ab Antragsteller: Junge Liberale NRW Der Landesverband der FDP Nordrhein-Westfalen steht für die Wahl des nordrheinwestfälischen Landtages analog zum nordrhein-westfälischen Kommunalwahlrecht für eine Anpassung des Mindestwahlalters auf sechzehn Jahre ein. Das passive Wahlrecht soll unverändert bei Jahren liegen. Erfolgt mündlich

23 Seite Antrag Nr. A Antragstitel: Bürgerrechte im Zeitalter der Digitalisierung stärken Antragsteller: Junge Liberale NRW Der Landesverband der FDP Nordrhein-Westfalen setzt sich auch im digitalen Zeitalter für eine Stärkung von Bürgerrechten ein. Mit dem von der Großen Koalition eingeführten Netzwerkdurchsetzungsgesetz werden Betreiber großer Social Media Plattformen zu einer Löschung problematischer und gemeldeter Inhalte verpflichtet. Der Landesverband der FDP NRW sieht die dadurch entstehende Verlagerung der Rechtsdurchsetzung in die Hand von privaten Unternehmen als äußerst bedenklich an und fordert deswegen die sofortige Abschaffung dieses Gesetzes. Unter dem Schlagwort Hate Speech wird seit einiger Zeit vor allem mit Blick auf Soziale Netzwerke diskutiert, wie gegen hasserfüllte Äußerungen vorgegangen werden kann. Dabei wird häufig auch eine Verschärfung bestehender Gesetze gefordert. Der Landesverband der FDP NRW hält die bestehenden Rechtslage vor ausreichend und warnt vor einem Verbot von Hate Speech. Dieser unklare Begriff lädt dazu ein, unerwünschte Meinungen zu pönalisieren. Stattdessen fordert der Landesverband der FDP NRW, das geltende Recht, vor allem folgende Straftatbestände auch im Internet durchzusetzen: StGB (Öffentliche Aufforderung zu Straftaten); 0 StGB (Volksverhetzung); 0 StGB (Belohnung und Billigung von Straftaten); StGB (Beleidigung) sowie StGB (Bedrohung) Polizei und Staatsanwaltschaften haben auf digitale Straftaten bezogene Schwerpunktabteilungen einzurichten. Der Verfolgungsdruck ist, auch durch mehr Personal, deutlich zu erhöhen. Erfolgt mündlich

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