Öffentliche Bekanntmachung einer mündlichen Verhandlung

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1 Amt der Tiroler Landesregierung Amtssigniert. SID Informationen unter: amtssignatur.tirol.gv.at Wasser-, Forst- und Energierecht Mag. Gerhard Moser Telefon +43(0)512/ Fax +43(0)512/ DVR: Geschäftszahl Innsbruck, TIGAS-Erdgas Tirol GmbH, Innsbruck; Erdgasversorgung Tirol Ausführungsprojekt 2014, Erdgas-Hochdruckleitung BA03 KS 18-KE DN400/PN70, Umlegung im Zuge der Neuerrichtung der L38 Ellbögener Straße in Ampass - gasrechtliches Bewilligungsverfahren IIIa1-E /7a Öffentliche Bekanntmachung einer mündlichen Verhandlung Mit Schriftsatz vom hat die TIGAS-Erdgas Tirol GmbH, vertreten durch die AEP Planung und Beratung GmbH, 6130 Schwaz, um die Erteilung der gasrechtlichen Bewilligung für die Umlegung der Erdgas-Hochdruckleitung BA03 KS 18-KE DN400/PN70 im Zuge der Neuerrichtung der L38 Ellbögener Straße in Ampass, angesucht. Über dieses Ansuchen findet gemäß 47 Abs. 2 und 60 Abs. 1 Ziff. 2 Gaswirtschaftsgesetz 2011, BGBl. I Nr. 107/2011 idgf in Verbindung mit AVG 1991 die mündliche Verhandlung am statt. Dienstag, den 20. Mai 2014 mit dem Zusammentritt der Verhandlungsteilnehmer um Uhr, im Gemeindeamt Ampass, Römerstraße 21, 6070 Ampass Heiliggeiststraße 7-9, 6020 Innsbruck, ÖSTERREICH / AUSTRIA - Bitte Geschäftszahl immer anführen!

2 - 2 - Es ist möglich, persönlich oder durch einen bevollmächtigten Vertreter an der Verhandlung teilzunehmen und allfällige Einwendungen vorzubringen. Bevollmächtigter kann eine eigenberechtigte natürliche Person, eine juristische Person, eine Personengesellschaft des Handelsrechts oder eingetragene Erwerbsgesellschaft sein. Personen, die unbefugt die Vertretung anderer zu Erwerbszwecken betreiben, dürfen nicht bevollmächtigt werden. Der Bevollmächtigte muss mit der Sachlage vertraut sein und sich durch eine schriftliche Vollmacht ausweisen können. Die Vollmacht hat auf Namen oder Firma zu lauten. Eine schriftliche Vollmacht ist nicht erforderlich, wenn die Vertretung durch eine zur berufsmäßigen Parteienvertretung befugte Person zb einen Rechtsanwalt, Notar oder Wirtschaftstreuhänder erfolgt, wenn die Vertretung durch Familienmitglieder, Haushaltsangehörige, Angestellte oder Funktionäre von beruflichen oder anderen Organisationen, die der Behörde bekannt sind, erfolgt und kein Zweifel an deren Vertretungsbefugnis besteht, wenn der Antragsteller oder sonstige Beteiligte gemeinsam mit dem Bevollmächtigten an der Verhandlung teilnehmen. Es ergeht das Ersuchen, diese Verständigung zur Verhandlung mitzubringen oder zu veranlassen, dass der Bevollmächtigte diese mitbringt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Verhandlung abgesehen von der persönlichen Verständigung durch Anschlag in der Gemeinde Ampass und durch Veröffentlichung an der elektrotechnischen Amtstafel des Landes Tirol unter www/tirol.gv.at/kundmachungen kundgemacht wird/wurde. Als sonst Beteiligter beachten Sie bitte, dass Sie, wenn Sie Einwendungen gegen den Gegenstand der Verhandlung nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung bei der Behörde bekannt geben oder während der Verhandlung vorbringen, insoweit Ihre Parteistellung verlieren. Wenn Sie jedoch durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert waren, rechtzeitig Einwendungen zu erheben und Sie kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, können Sie binnen zwei Wochen ab Wegfall des Hindernisses, dass Sie an der Erhebung von Einwendungen gehindert hat, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung der Sache, bei uns Einwendungen erheben. Diese Einwendungen gelten dann als rechtzeitig erhoben. Bitte beachten Sie, dass eine längere Ortsabwesenheit kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis darstellt.

3 - 3 - TECHNISCHER BERICHT Umlegung Hockdruckleitung DN 400 / PN 70 Im Zuge der seitens des Landes Tirol geplanten Neuerrichtung der Verbindungsstraße Halslweg zwischen L 283 Ampasser Straße und L 38 Ellbögener Straße im Gemeindegebiet Ampass muss die in der L 38 Ellbögener Straße liegende Hochdruckleitung der TIGAS HL BA03 KS18-KE DN400/PN70 in die neu zu errichtende Landesstraße L38 umgelegt werden. Die Trasse beginnt am westlichen Ortsende von Ampass östlich der neu zu errichtenden Landesstraße. Die Einbindung in die bestehende Leitung DN 400 erfolgt in einer Richtungsänderung mit Werksbogen und anschließender Pass-Strecke. Von dort verläuft die Leitung durchgehend im Straßenkörper der neuen Landesstraße nach Südwesten bis zur Einbindestelle in die bestehende Leitung DN 400. Die Einbindung erfolgt wieder in einer Richtungsänderung mit Werksbogen und anschließender Pass-Strecke. Die Einbindearbeiten erfolgen mittels Stoppelung (Ausführung durch Fachfirma) und Errichtung von temporären Bypässen zur bestehenden Leitung DN 400. Notwendige Sicherungsmaßnahmen in der Zeit der Druckprüfung erfolgen in Abstimmung mit dem AO (z.b. TÜV Austria Services).Die Gesamtlänge der Umlegung beträgt 334 Laufmeter neue Trasse. Lage und Höhe der Leitung im Straßenkörper der neuen Landesstraße wird durch folgende Randbedingungen bestimmt: Lage: Die Leitung wird so nahe wie möglich an die vorgesehenen Stützmaßnahmen der Dammböschungen (Stützmauer, bewehrte Erde) der Landesstraße herangeführt, um Abstand vom parallel verlaufenden Straßenentwässerungskanal zu gewinnen. Höhe: Die Mindestüberdeckung beim Einbau wird mit 0,50 m ab Unterbauplanum festgelegt. Somit ergibt sich im Endausbau eine Mindestüberdeckung von 1,25 m. Der gemäß Auflagenkatalog geforderte Mindestabstand zwischen Gasleitung und einem Abwasserkanal von 4 m wird entlang der gesamten Umlegestrecke unterschritten. Der Minimalabstand beträgt 1,90 m. Da es sich beim Kanal um einen Straßenentwässerungskanal handelt, der ca. alle 30 m mit einem Straßeneinlauf verbunden ist, wird auf zusätzliche Maßnahmen zur Verhinderung von Gaseintritten in den Kanal verzichtet. Mit der Hockdruckleitung werden folgende Leitungen mitverlegt: Erdgasbegleitleitung PE DA 160/PN6, 1 Fernwirkkabel T1, 1 Fernwirkkabel T3. Die bestehende Schrankregelstation PN6/PN1 samt ihren Zu- und Ableitungen wird versetzt. Diese Baumaßnahmen sind nicht Gegenstand dieser Einreichung. Die alte Leitung wird außer Betrieb genommen und aufgelassen bzw. teilweise entfernt. Die verbleibenden Leitungsabschnitte werden gespült, inertisiert und verschlossen.

4 - 4 - Sicherungsmaßnahmen Erhöhung der Wandstärke des Rohrmaterials von 7,1 mm auf 8,8 mm Bauablaufplanung zur Sicherstellung einer für das Rohr schadlosen Bauabwicklung des Straßenprojekts Künettenherstellung mit Mindestüberdeckung von 0,50 m ab Unterbauplanum Einbindung und Begasung erst nach vollständiger Fertigstellung und Verdichtung der Frostschutzschicht über die gesamte Länge der in der neuen Straße verlegten Leitung. Statische Berechnung: Für die verschiedenen Bauzustände werden Lastvorgaben angegeben, die bei der Rohrstatik der einzubauenden Leitung zusätzlich anzusetzen sind (sh. Statische Stellungnahme, Pkt. 7). Betonplatte (C20/25, bewehrt, AQ50) im Bereich der Unterquerungen des neuen Straßenentwässerungskanals. Durchführung einer Molchung im Herbst 2014 Bestandssicherung Hockdruckleitung DN 400 / PN 70 Die Trasse der neu zu errichtenden Landesstraße überquert in Richtung Norden den Leitungsbestand der Hochdruckleitung, die in diesem Bereich mit einer Stützmauer überbaut wird. Zur Sicherung des Bestands der Hochdruckleitung werden folgende Maßnahmen gesetzt: Druckentlastung Um alle unter der Stützmauer vorhandenen Leitungen (ST DN400/PN70, ST DN150/PN6, DN 800 SB) von den auftretenden Druckkräften zu entlasten, wird die Stützmauer neben den Leitungen auf Pfählen gegründet. Es werden Mikropfähle GEWI DN 43 mit einer Länge von 10 m Anzahl nach statischem Erfordernis abgeteuft. Sanierung im Schadensfall Unterhalb des Straßenquerschnitts der neuen Landesstraße wird ein Leerrohr DN 800 SB verlegt, das an beiden Enden mit Betonfertigteilplatten verschlossen wird. Dadurch wird im Schadensfall eine Bypassführung der Hochdruckleitung ermöglicht. Im Zuge der Neuerrichtung der Verbindungsstraße Halslweg zwischen L 283 Ampasser Straße und L 38 Ellbögener Straße im Gemeindegebiet Ampass ist im Bereich der bestehenden und umzulegenden Hochdruckleitung der TIGAS HL BA03 KS18-KE DN400/PN70 folgender Bauablauf geplant: 1. Errichtung der Stützmauer und Verlegung des Bypassrohres DN 800 im Bereich der bestehenden Gasleitung: Schnitt E-E (siehe dazu beiliegender Detailplan IBPA, Plan-Nr a). 2. Herstellung der Ankerung und Spritzbetonsicherung für die Stützmauer (vermörtelte Steinschlichtung) im Bereich des Schnittes F-F. 3. Herstellung der vorab möglichen Hangsicherungen im talseitigen (westlichen) Bereich der neuen Landesstraße und Errichtung des Unterbauplanums ab Schnitt D-D bis zur Stützmauer im Bereich des Schnittes B-B (ca. 150 lfm).

5 Herstellung der Gasleitungskünette ab Unterbauplanum im unter Pkt. 3 genannten Bereich und Verlegung der Hochdruckleitung inkl. sämtlicher Mitverlegungen der TIGAS. 5. Einsanden und Verfüllen des Rohrgrabens und Herstellung der Frostschutzschicht. Durch die unmittelbare Herstellung der Frostschutzschicht wird eine Überdeckung der Hockdruckleitung von 1,10 m erzielt und der als kritisch betrachtete Lastfall 1 des rohrstatischen Gutachtens vermieden. Anschließend wird der Straßenentwässerungskanal errichtet. 6. Im Zeitraum der Vollsperre der Landesstraße ( ) wird der restliche Teil der neuen Landesstraße (westliche Hangsicherungen, Unterbauplanum) bis zur südlichen Einbindung in den Bestand hergestellt. Die unter Betrieb stehende Bestandsleitung, die im bergseitigen (östlichen) Bereich der neuen Landesstraße situiert ist, bleibt von den Straßenbaumaßnahmen unberührt. 7. Herstellung der Hockdruckleitung gemäß Pkt. 4 Pkt Durchführung der Druckprobe. 9. Einbindearbeiten und Betriebsaufnahme der neuen Leitung. 10. Herstellung der Hangsicherungen im bergseitigen (östlichen) Bereich der neuen Landesstraße und Abtrag der außer Betrieb gesetzten Leitung. 11. Herstellung der vermörtelten Steinschlichtung im Bereich Schnitt F-F. Die lichten Abstände der Steinschlichtung zu den Bestandsleitungen betragen 1,92 m (DN400/PN70) bzw. 1,23 m (DN150/PN6). Die genaue Beschreibung der Anlage und die planliche Darstellung können den Planunterlagen der AEP Planung und Beratung GmbH, 6130 Schwaz, vom , Projekt Nr /13-004tb und vom , Projekt Nr.01020/14-005tb entnommen werden. Diese Planunterlagen liegen beim Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Wasser-, Forst- und Energierecht, 1. Stock, Zimmer 060, Heiliggeiststraße 7-9, 6020 Innsbruck, bis zur mündlichen Verhandlung zur allgemeinen Einsicht auf. Für den Landeshauptmann: Mag. Moser

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