Psychologische Interventionen Beratung, Psychologische Behandlung, Psychotherapie
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- Claus Meissner
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1 Psychologische Interventionen Beratung, Psychologische Behandlung, Psychotherapie Mag. Dr. Ulrich Tran in Kooperation mit dem PSZW Eggenburg Sommersemester 2011
2 Überblick über VO Einführung in Rechtliche Rahmenbedingungen Formen und Anwendungsfelder (klinisch-)psychologischer Interventionen, Verbindungen und Grenzen zur Psychotherapie Evidenzbasierung Allgemeine Forschungsstrategien Wirkfaktoren (klinisch-)psychologischer Interventionen Veränderungsmessung und -analyse im klinischen Kontext Ausgewählte klinisch-psychologische Interventionen
3 Semesterplan Einführung, Organisatorisches, Rechtliche Rahmenbedingungen (Tran) Beratung, Psychologische Behandlung & Psychotherapie (Tran) Evidence-Based Practice & ESTs (Tran) Einheiten, die von ReferentInnen des PSZW gehalten werden; Vorstellung klinisch-psychologischer Interventionen (u.a.): - Training emotionaler und sozialer Kompetenz - Skillstraining bei emotionaler Instabilität - Expositionsverfahren bei Angst- und Panikstörungen - Biofeedback-Training Bekanntgabe der genauen Inhalte und Termine im Laufe des Semesters Forschungsstrategien und Methoden der Evidenzbasierung (Tran) Outcomeforschung, Prozessforschung & Wirkfaktoren (Tran) Veränderungsmessung und -analyse (Tran) Prüfungstermin
4 Empfohlene Literatur Perrez, M., & Baumann, U. (Hrsg.) (2005). Lehrbuch Klinische Psychologie Psychotherapie (3. Aufl.). Bern: Huber. Beiglböck, W., & Feselmayer, S., & Honemann, E. (Hrsg.) (2006). Handbuch der klinischpsychologischen Behandlung (2. Aufl.). Wien: Springer. Kierein, M., Pritz, A., & Sonneck, G. (1991). Psychologengesetz Psychotherapiegesetz: Kurzkommentar. Wien: ORAC. Kryspin-Exner, I., Lueger-Schuster, B., Weber, G. (Hrsg.) (1998). Klinische Psychologie und Gesundheitspsychologie: Postgraduale Aus- und Weiterbildung. Wien: WUV. Nestmann, F., Engel, F., & Sickendiek, U. (Hrsg.) (2007). Das Handbuch der Beratung (Bd. 1 und 2, 2. Aufl.). Tübingen: dgvt. Rief, W., Exner, C., & Martin, A. (2006). Psychotherapie: Ein Lehrbuch. Stuttgart: Kohlhammer. Slunecko, T., & Sonneck, G. (Hrsg.) (1999). Einführung in die Psychotherapie. Wien: Facultas. Stumm, G., & Jandl-Jager, E. (2006). Psychotherapie: Ausbildung in Österreich. Wien: Falter.
5 Homepage und Prüfung Unterlagen (Folien, etc.) zur VO können unter bezogen werden Unterlagen ersetzen nicht den Besuch der Vorlesung!!! Prüfung Multiple Choice Voraussichtlich 40 Fragen 4 Termine, 1. Prüfungstermin am Semesterende
6 Rechtliche Rahmenbedingungen Wer darf (in Österreich) im Bereich des Gesundheitswesens psychologische Interventionen durchführen? Wodurch unterscheiden sich die verschiedenen Berufsgruppen in ihrer Ausbildung und Qualifikation? Wie ist die psychologische Versorgung in Österreich gesetzlich verankert?
7 Rechtliche Rahmenbedingungen Relevante Gesetzestexte und Unterlagen z.b. unter Berufsverband Österreichischer Psychologinnen und Psychologen Österreichischer Bundesverband für Psychotherapie Österreichische Ärztekammer Datenbank des BM für Gesundheit der eingetragenen Psychotherapeuten, Klinischen Psychologen, Gesundheitspsychologen, Musiktherapeuten und Ausbildungseinrichtungen ipp.bmgf.gv.at Internet-Portal für Psychotherapie (Informationen, freie Plätze, etc.)
8 Rechtliche Rahmenbedingungen Kein gesetzlicher Schutz psychologischer Tätigkeit in Österreich Stattdessen Titelschutz ( Psychologe, Klinischer Psychologe, Gesundheitspsychologe, Psychotherapeut ) Verbot von Berufsbezeichnungen, die geeignet sind, Titel vorzutäuschen (z.b. Psychologische Beratung, Psychotherapeutische Praxis ) Unbefugtes Führen eines Titels mit Geldstrafe belegt, fehlende Ausbildung zudem im Haftungsfall relevant (z.b. [mit-]verschuldete Körperverletzung oder der Tod eines Patienten)
9 Gesetze Klinische und Gesundheitspsychologen Psychologengesetz Psychotherapeuten Psychotherapiegesetz Ärzte Ärzte-, Unterbringungs-, Sachwaltergesetz Neu: Musiktherapeuten (seit ) Musiktherapiegesetz
10 Psychologengesetz und Psychotherapiegesetz (seit ) Psychologiestudium Berufsausbildung ( Quellberuf ) postgraduale Ausbildung zum Klinischen Psychologen und Gesundheitspsychologen Psychotherapeutisches Propädeutikum (Pflichtgrundlage für Therapieausbildung) Klinischer und/oder Gesundheitspsychologe Psychotherapeutisches Fachspezifikum (Therapieausbildung nach eigener Wahl) Psychotherapeut Eintragung in die Liste der Klinischen und Gesundheitspsychologen Eintragung in die Liste der Psychotherapeuten
11 Psychologengesetz Berufsumschreibung im Bereich des Gesundheitswesens Untersuchung, Auslegung, Änderung und Vorhersage des Erlebens und Verhaltens von Menschen unter Anwendung wissenschaftlich-psychologischer Erkenntnisse und Methoden ( 3, Abs. 1). Tätigkeiten 1. Diagnostik 2. Anwendung psychologischer Behandlungsmethoden (+ Beratung juristischer Personen, Forschungs- und Lehrtätigkeit) 3. Entwicklung gesundheitsfördernder Maßnahmen und Projekte ( 3, Abs. 2)
12 Psychologengesetz Ausbildung Postgradual (abgeschlossenes Studium der Psychologie) Erwerb theoretischer Kompetenz (160 Std.) Erwerb praktischer Kompetenz (1480 Std.; Einrichtung des Gesundheits- und Sozialwesens; 800 Std. klinisch-psychologisch, 680 Std. gesundheitspsychologisch) Supervision (120 Std.) Theoretische Ausbildung: dzt. 9 Institutionen Eingetragene Praktikumseinrichtungen: dzt. >600 Institutionen
13 Psychotherapiegesetz Berufsumschreibung umfassende, bewusste und geplante Behandlung von psychosozial oder auch psychosomatisch bedingten Verhaltensstörungen und Leidenszuständen mit wissenschaftlich-psychotherapeutischen Methoden in einer Interaktion zwischen einem oder mehreren Behandelten und einem oder mehreren Psychotherapeuten mit dem Ziel, bestehende Symptome zu mildern oder zu beseitigen, gestörte Verhaltensweisen und Einstellungen zu ändern und die Reifung, Entwicklung und Gesundheit des Behandelten zu fördern. ( 1, Abs. 1)
14 Psychotherapiegesetz Ausbildung Quellberuf, Matura Propädeutikum (765 Std. Theorie; 550 Std. Praxis [inkl. 20 Std. Supervision]; 50 Std. Selbsterfahrung 1-4 Semester) Abgeschlossenes Propädeutikum, vollendetes 24. Lebensjahr Fachspezifikum (500 Std. Theorie; 1600 Std. Praxis [inkl. 30 Std. Supervision]; 200 Std. Selbsterfahrung oder Lehrtherapie 3-6 Jahre) Propädeutikum (Theorie): dzt. 19 Institutionen Fachspezifikum (Theorie): dzt. 39 Institutionen
15 Psychotherapiegesetz Quellberufe Abgeschlossene Ausbildung: Erzieher Pädagogik (PÄDAK) Sozialarbeit Ehe- und Familienberatung Musiktherapie Gesundheits- und Krankenpflege Med.-tech. Dienst, Sanitätshilfedienst Abgeschlossenes Studium: Medizin Psychologie Pädagogik Philosophie Publizistik & Kommunikationswissenschaften Theologie Lehramt (AHS) Genie -Paragraph Personen mit beliebiger Ausbildung nach Entscheidung des BMG
16 Psychotherapiegesetz Propädeutikum selbst ist keine Berufsausbildung Selbständiges Ausüben von Psychotherapie: vollendetes 28. Lj. Supervidierte psychotherapeutische Tätigkeit im Praktikum Psychotherapeut in Ausbildung unter Supervision (i.a.u.s.) Psychotherapeuten müssen Zugehörigkeit zu therapeutischer Schule angeben (Zusatzbezeichnung)
17 Psychologen und Psychotherapeuten Stetige Zunahme qualifizierter Personen in letzten Jahrzehnten Psychotherapie: Sinken der Akademikerrate seit Einführung des Gesetzes (1985: 83.2%, 2010: 70.0% [leichter Anstieg seit Ende der 1990er]) Gleichzeitig Akademisierung der Ausbildung (Uni-Lehrgänge, Master-Studien für Propäd. und Fachspez.; Studium der Psychotherapiewissenschaft an SFU) Feminisierung (1985: 51.4% F; 2011: 69.4% F) Psychotherapeutische Tätigkeit oft nur teilzeit (1997: >45% aller Pth in Ö sind <10 Std./Woche tätig) Klinische Psychologie feminin (2009: 72.5% F; 2011: 81% F)
18 Psychologen und Psychotherapeuten Zunahme in den letzten zwei Jahrzehnten Ende der Übergangsfrist Klinische und GesundheitspsychologInnen PsychotherapeutInnen : 7180 Pth 7021 KlinPsy Anzahl KlinPsy hat sich seit 2000 mehr als verdoppelt (2.5fach) Quellen: BM für Arbeit, Gesundheit und Soziales; BM für Gesundheit; Österreichischer Psychiatriebericht; bestnet Anzahl Pth im gleichen Zeitraum um etwa 34% gestiegen (1.3fach)
19 Psychologen und Psychotherapeuten Mehrfachqualifikationen (Gesamt 2007) 45% nur Psychotherapeuten 37% nur Psychologen (Klin und/oder Ges) 18% Psychotherapeuten & Psychologen (Klin und/oder Ges) Gleichzeitige Qualifikation als Pth nimmt unter Psychologen ab 2002: 45% aller Psy (Klin und/oder Ges) auch Pth 2007: 32%
20 Psychologen und Psychotherapeuten Fachspezifikum Ausbildungskandidaten Akademikerquote 61% (30% Psy, 14% Med) 22% per Bescheid zugelassen 80% Frauen 220 Personen haben Ausbildung abgeschlossen Klinische und Gesundheitspsychologie Ausbildungskandidaten (starke Zunahme; 2001: 480) 85% Frauen 523 Personen haben theoretische Ausbildung abgeschlossen
21 Andere Berufsgruppen Ärzte FA für Psychiatrie (FA f. Psychiatrie u. Psychotherapeutische Medizin seit 2007) FA für Kinder- und Jugendpsychiatrie PSY-Diplome der Ärztekammer (stehen allen Ärzten offen) Psychosoziale Medizin (PSY-I; 1 Jahr, 180 Std.) Psychosomatische Medizin (PSY-II; 2 Jahre, 480 Std.) Psychotherapeutische Medizin (PSY-III; 4 Jahre, 1870 Std.) PSY-III ist gleichzusetzen mit Eintragung in Pth-Liste 2005 etwa 1200 Ärzte mit PSY-III-Diplom (lt. ÖÄK dzt. [2011] 883 niedergelassene Ärzte mit PSY-III-Diplom)
22 Vergleich mit Deutschland Psychotherapie ist Tätigkeitsbereich der Klinischen Psychologie (ebenso in anderen europ. Ländern und in USA, CAN) Psychotherapie ist gesetzlich geregelt (Psychotherapiegesetz seit 1999), Klinische Psychologie nur berufspolitisch (kein Psy-Gesetz) Unterscheidung Ärztliche Psychotherapeuten (Quellberuf Arzt) Psychologische Psychotherapeuten (Quellberuf Psychologe) Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (Quellberuf auch Pädagogik [Studium]) Ärztliche Psychotherapie über Ärztegesetz geregelt
23 Vergleich mit Deutschland Ausbildung umfasst (Theorie + Praxis) 4200 Std. (3 Jahre Vollzeit, 5 Jahre Teilzeit) Schließt mit staatlicher Prüfung für Approbation ab Approbation Voraussetzung für Vertragspsychotherapeut (Abrechnung mit Krankenkassen) Nicht-Approbierte können als Heilpraktiker für Psychotherapie arbeiten
24 Vergleich mit Deutschland Anzahl eingetragener (Abrechnung mit Kasse) Pth in D geringer als in Ö (2002) Einwohnerzahl ca. 10 : 1 Nicht-ärztl. Pth (D) zu Pth (Ö) ca. 10 : 3,9 Nicht-ärztl. + ärztl. Pth (D) zu Pth (Ö) ca. 10 : 2,4 Konservative Schätzung, da PSY-III-Diplome in Österreich nicht inkludiert ( vermutlich 10 : 2,8) Allerdings: Heilpraktiker und Nicht-Vertragspth in D in diesen Zahlen nicht berücksichtigt
25 Versorgung in Österreich Krankenanstalten Psychotherapeutische, klinisch-psychologische und gesundheitspsychologische Versorgung in (dafür geeigneten) Kliniken durch Bundesgrundsatzgesetz über Krankenanstalten vorgeschrieben (seit 1993) Jedes Bundesland hat eigene Ausführgesetzgebung Verrechnung mit Krankenkassen Niedergelassener Bereich Klinische Psychologie Diagnostik auf Zuweisung (Kassenleistung seit 1995) Vertrags- und Wahlpsychologen Keine klinisch-psychologische Behandlung als Kassenleistung (nur in Institutionen des Gesundheits- und Sozialwesens oder anderen öffentlich finanzierten Einrichtungen [z.b. schulpsychologischer Dienst])
26 Versorgung in Österreich Niedergelassener Bereich Psychotherapie Kein Gesamtvertrag des Hauptverbands der Sozialversicherungsträger mit Psychotherapeuten trotz Gleichstellung mit medizinischer Behandlung seit 1992 Psychotherapie allgemein keine Kassenleistung Allerdings: Kostenzuschuss ( 21,80 pro Sitzung) (Vorliegen einer krankheitswertigen Störung [ICD-10-Diagnose]; im Verlauf längerer Therapien Nachweis der weiteren Indikation durch i.a. klinisch-psychologische Diagnostik) Kostenersatz bei Ärzten mit PSY-III: bis zu 47 pro Sitzung Kassenverträge mit einzelnen Vereinen und Institutionen Psychotherapie auf Krankenschein, begrenzte Plätze (in Wien z.b. Wiener Gesellschaft für psychotherapeutische Versorgung, Verein für ambulante Psychotherapie, Gesundheitszentren der WGKK, )
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