Anhang. Teil I: Situation und Aufgabe. Teil 11: Lösungen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Anhang. Teil I: Situation und Aufgabe. Teil 11: Lösungen"

Transkript

1 Anhang Eine Auswahl von Aufgaben und Fragen, die das Wertpapiergeschäft betreffen, aus dem mündlichen Teil der Abschlußprüfung des Bankkaufmanns, den sogenannten praktischen Vbungen. Teil I: Situation und Aufgabe Teil 11: Lösungen 85

2 Anhang I: Situation und Aufgabe 1. Prüfungsaufgabe Am Schalter werden verschiedene Wertpapiere eingereicht, Aktien und Schuldverschreibungen, die der Kunde verkaufen möchte. Bearbeiten Sie diesen Geschäftsvorfall. 2. Prüfungsaufgabe Die XY -Aktiengesellschaft nimmt eine Kapitalerhöhung vor, und zwar von 80 Mio DM auf 100 Mio DM. Ihr Kunde Müller besitzt fünf Aktien dieser Gesellschaft und wünscht Aufklärung, da er in Wertpapierangelegenheiten unerfahren ist. Bearbeiten Sie zunächst diese Kapitalerhöhung und erläutern Sie Herrn Müller, was die Kapitalerhöhung für ihn bedeutet. 3.prüfungsaufgabe Der Kunde Meier möchte einen Posten über 300 Stück X-Aktien verkaufen, ohne den Kurs wesentlich zu beeinflussen. Ferner möchte er wissen, ob er durch diesen Verkauf Spekulationssteuer bezahlen muß. Beraten Sie den Kunden, wie er den Auftrag erteilen sollte und wann Spekulationsgewinne zu versteuern sind. 86

3 4. Prüfungsaufgabe Sie erhalten als Mitarbeiter der Börsenabteilung Aufträge über 10 Stück Farbenfabriken Bayer Aktien 100 Stück AEG Aktien 50 Stück Siemens Aktien 75 Stück VW Aktien Zu welchen Notierungen würden Sie diese Aufträge an der Börse ausführen lassen? 5.Prüfungsaufgabe Ein Kunde beauftragt Sie, DM 9 Ofo Anleihe der Deutschen Bundespost von 1975 an ihn auszuhändigen. Die Emission wurde ins Bundesschuldbuch eingetragen. Was werden Sie dem Kunden mitteilen? 6. Prüfungsaufgabe Von einem Kunden werden Ihnen Schuldverschreibungen eingereicht, die seinem Depot gutgebracht werden sollen. Dabei stellen Sie fest, daß ein 7 Ofoiges Papier über 1000 DM nominal bereits am fällig war, die Zinsscheine aber über diesen Zeitpunkt hinaus bis zum einschließlich eingelöst worden sind. Bearbeiten Sie diesen Geschäftsvorfall. 87

4 7.Prü~gsaulgabe Am Schalter spricht ein Kunde vor, der Ihnen folgende Wertpapiere übergibt: ein Sparkassenbuch über DM Guthaben, eine Lebensversicherungspolice, einen Grundschuldbrief, 200 Stück X-AG. Inhaberaktien, 20 Stück vinkulierte Namensaktien der Y-AG, 5000 DM 8 Ofoige Kommunalobligationen von 1972, die in zehn gleichen Jahresraten ab durch Gruppenauslosung getilgt werden. Er bittet Sie, diese Papiere für ihn zu verwahren und zu verwalten. Bearbeiten Sie diesen Geschäftsvorfall. 8. Prü~gsaufgabe Einer Ihrer Kunden hat American Airlines shares gekauft. Der Auftrag wurde an der NYSE New York (New York Stock Exchange) ausgeführt. Die Papiere bleiben in New York bei dem dortigen Broker. Wie werden Sie diesen Posten buchen? 88

5 9. Priifungsaufgabe Ihnen liegen von verschiedenen Kunden folgende Aufträge in einer Aktiengattung vor: Ankauf Limit Verkauf Limit Stück 45 b Stück 30 b Stück 20 98,- Stück 25 96,50 Stück 15 99,50 Stück 7 98,- Stück 25 97,70 Stück 10 99,- Stück 32 97,10 Welche Aufträge müssen bei einem Börsenkurs von 98,-b ausgeführt werden? 10. Prüfungsaufgabe. Unter den bei Ihnen von Kunden eingegangenen Kauf- und Verkaufsaufträgen sind einige brieflich und telefonisch erteilte, die keine Angabe der Gültigkeitsdauer enthalten. Für welchen Zeitraum werden Sie diese Aufträge, falls sie nicht am Eingangstag ausgeführt werden sollten, vormerken? 11. Prüfungsaufgabe Ein Kunde, den Sie nicht kennen, reicht Ihnen am Schalter Zinsscheine ein, die Sie einlösen sollen. Den Gegenwert möchte er in bar ausgezahlt haben. Bearbeiten Sie diesen Geschäftsvorfall. 89

6 12. Prüfungs aufgabe Sie erhalten eine Sendung Wertpapiere von einem befreundeten Kreditinstitut, für das Ihr Haus Drittverwahrer ist, ohne Angabe, für wen diese Papiere bestimmt sind. Was werden Sie mit diesen Wertpapieren tun? 13. Prüfungsaufgabe Am wurde Ihnen u. a. ein Auftrag zum Kauf von 25 Stück XY Aktien, limitiert mit 110 DM pro Stück, ult.gültig, erteilt. Er trifft rechtzeitig vor Beginn der Börsenversammlung ein. Am findet die Hauptversammlung der XY-AG. statt, in der eine Dividendenausschüttung von 5 DM pro Stück beschlossen wird. An der Börse werden in der Woche vom bis folgende Kurse für die XY -Aktie notiert: am 10.7.: am : am 12.7.: am 13.7.: am 14.7.: 111,- B 109,50 b* 106,- bg ex D. 104,50 b 104,- G Anmerkung: * kleine Umsätze (unter 50 Stück) wurden nicht getätigt. Wann mußte der Auftrag ausgeführt sein? Erläutern Sie die Kursnotizen der einzelnen Tage. 90

7 14. Prüfungsaufgabe Sie haben verschiedene Depotkunden, von denen Ihnen keine Ermächtigungen zur Girosammelverwahrung vorlagen, einen Brief unter Beifügung eines Ermächtigungsformulars geschrieben und um Abgabe der Ermächtigung gebeten. Ein Kunde spricht nun am Schalter vor und bittet um Aufklärung, da er den Inhalt Ihres Schreibens nicht ganz verstanden hat. Erklären Sie dem Kunden, weshalb einige Papiere sammelverwahrt werden können und welche Bedeutung für ihn die Sammelverwahrung hat. 15. Prüfungsaufgabe Die XY-Aktiengesellschaft hat am 5.7. Hauptversammlung. Einige Ihrer Depotkunden sind Aktionäre dieser Gesellschaft. Führen Sie die für Ihr Kreditinstitut erforderlichen Arbeiten aus. 16. Prüfungsaufgabe An Ihrem Schalter erscheint ein Kunde, dem aus einem Grundstücksverkauf DM zur Verfügung stehen. Er möchte sie in festver- zinslichen Wertpapieren anlegen und hat gehört, daß die Erträge aus festverzinslichen Papieren unterschiedlich versteuert werden. Außerdem möchte er wissen, ob er bei Fälligkeit der Papiere den Gewinn zu versteuern hat. Erläutern Sie dem Kunden die steuerliche Behandlung der Erträge aus festverzinslichen Wertpapieren sowie des Rückzahlungsgewinns. 91

8 17. Prüfungsaufgabe Herr Berger erwartet Anfang August einen größeren Geldbetrag, den er in Y -Aktien anlegen möchte, da er annimmt, daß diese Papiere im Kurs steigen werden. Er kommt daher am zu Ihnen an den Schalter und erwartet eine Beratung. Was würden Sie dem Kunden empfehlen? 18. Prüfungsaufgabe Am kaufte Ihr Kunde Scholz 300 Stück Aktien zu 400 DM per Stück. Am beschloß die Hauptversammlung der Gesellschaft, 15 DM Dividende je Aktie auszuschütten. Am verkaufte er die Hälfte der Aktien und erzielte dabei einen Kurswert von DM. Am wies der Depotauszug für die restlichen 150 Stück einen Kurswert von DM aus. 1. a) Mußte Herr Scholz auf die ausgeschüttete Dividende Einkommensteuer zahlen? b) Würde er vom Finanzamt eine NV-Bescheinigung ausgestellt bekommen? c) Welchen Betrag zahlten Sie ihm aus? 2. Mußte er den Kursgewinn versteuern? Falls ja, warum? 3. Mußte der Gewinn, der sich per Jahresultimo ergab, versteuert werden? 92

9 19. Prüfungsaufgabe Ein Kunde, der bereits mit DM nominal Schuldverschreibungen Depotkunde bei Ihnen ist, interessiert sich für Investmentzertifikate. Er hat jedoch nur vage Vorstellungen von diesen Wertpapieren. Geben Sie dem Kunden einige für ihn wichtige Informationen über die Anlage in Investmentzertifikaten. 20. Prüfungsaufgabe Eine Aktiengesellschaft führt eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln im Verhältnis 5: 1 durch. Von dem Kreditinstitut, bei dem Sie tätig sind, werden zahlreiche Depots geführt, die Aktien dieser Gesellschaften beinhalten. Bearbeiten Sie diese Kapitalerhöhung und erläutern Sie, welche Konsequenzen sich daraus für den Kunden A, der 5 alte Aktien besitzt, für den Kunden B, der 3 alte Aktien besitzt, für den Kunden C, der 12 alte Aktien besitzt, ergeben. 21. Prüfungsaufgabe Ein Kunde spricht am Schalter bei Ihnen vor, da er einen Betrag von 5000 DM in Wertpapieren anlegen möchte. Sie wissen, daß er bereits Sparkonten bei Ihnen unterhält. Wie werden Sie bei dem Beratungsgespräch vorgehen? 93

10 Anhang 11: Lösungen 1. Prüfungsaufgabe Zunächst müssen folgende Prüfungen vorgenommen werden: Prüfung auf Lieferbarkeit, d. h. ob die Papiere beschädigt sind und soweit möglich, auf Echtheit; Prüfung an Hand der "Sammelliste mit Opposition belegter Wertpapiere" (Oppositionsliste), ob die Papiere eventuell als verlorengegangen gemeldet sind. Der Erwerb in dieser Liste genannter Wertpapiere erfolgt nicht mehr "im guten Glauben". Prüfung an Hand der Verlosungstabelle (Wertpapier-Mitteilungen), ob die Schuldverschreibungen etwa bereits ausgelost oder gekündigt worden sind. Prüfung, ob die Nummern auf Mänteln und Bogen identisch sind. Prüfung, ob der nächstfällige Zins- bzw. Dividendenschein noch nicht getrennt ist. Sind keine Mängel festzustellen und die Prüfung ohne Beanstandung erfolgt, werde ich die Papiere entgegennehmen und, sofern kein Depotkonto besteht, sie bis zur Ausführung des Verkaufs einem Interimsdepot gutbringen. Außerdem sind entsprechende Verkaufsaufträge auszuschreiben und vom Kunden zu unterzeichnen. Ferner muß geklärt werden, zu welchem Kurs - ggfs. unlimitiert - die Aufträge ausgeführt werden sollen, wie lange sie gültig sind und ob die Gegenwerte einem Konto gutgeschrieben werden sollen oder ob Barauszahlung gewünscht wird. Sodann werde ich die Aufträge zur Ausführung weiterleiten. 2. Prüfungsaufgabe Dem Bundesanzeiger bzw. den Wertpapier-Mitteilungen habe ich entnommen, daß die XY -Aktiengesellschaft eine Kapitalerhöhung durchführt. An Hand des Sachdepots lasse im die Kunden ermitteln, 94

11 die Aktien dieser Gesellschaft im Bestand haben. Diesen teile ich mit, daß sie ein Bezugsrecht im Verhältnis 4 : 1 auf ihre Aktien ausüben können, was bedeutet, daß sie auf vier alte Aktien eine junge zu dem von der Gesellschaft festgesetzten Kurs erwerben können. Sofern der Bestand weniger als vier Aktien aufweist, kann die notwendige Anzahl Bezugsrechte dazugekauft werden. Andererseits kann man die Bezugsrechte auch verkaufen, falls man nicht beziehen will. Sofern keine Verfügung seitens der Kunden erfolgt, werden wir ihre Bezugsrechte am letzten Tag der Handelsfrist bestmöglich für sie verkaufen und den Gegenwert auf ihrem Konto gutschreiben. Herrn Müller werde ich mitteilen, daß er auf Grund seines Bestands von fünf Aktien eine neue auf jeden Fall, unter Zukauf von weiteren drei Bezugsrechten zwei neue Aktien beziehen kann. Sollte er nur eine neue Aktie erwerben wollen, muß er ein Bezugsrecht verkaufen. Für alle drei Möglichkeiten werde ich ihm vorbereitete Aufträge zusenden: Bezug einer neuen Aktie unter Verkauf eines Bezugsrechts, Bezug von zwei neuen Aktien unter Zukauf von drei Bezugsrechten, Verkauf der fünf Bezugsrechte. Die den Kunden zustehenden Bezugsrechte werden für sie eingebucht. Je nach Verfügung des Kunden erfolgt dann die Ausbuchung beim Bezug sowie die Einbuchung der jungen Aktien. 3. Prüfungsaufgabe Herr Meier sollte den Auftrag "interessewahrend" erteilen, was bedeutet, daß der Auftrag in handelbaren Teilaufträgen ausgeführt werden darf, und zwar an verschiedenen Börsenplätzen und verschiedenen Tagen. Dadurch kann kein Angebotsdruck entstehen. Spekulationssteuer ist Einkommensteuer und muß entrichtet werden, falls der Verkauf der Aktien innerhalb eines halben Jahres nach Ankauf erfolgt und nur dann, wenn die Summe aller im Kalenderjahr erzielten Spekulationsgewinne 1000 DM und mehr beträgt. Sollten innerhalb eines halben Jahres zwischen An- und Verkauf der Papiere auch Spekulationsverluste entstanden sein, können diese von den Gewinnen abgezogen werden. 95

12 4. Prüfungsaufgabe Der erste Auftrag, der über zehn Stück Farbenfabriken Bayer-Aktien zum Einheitskurs; der über 100 Stück AEG-Aktien zur variablen Notierung, da die Stückzahl durch 50 teilbar ist; 50 Stück Siemens-Aktien ebenfals zur variablen Notiz; der Auftrag über 75 Stück VW-Aktien muß geteilt werden, da nur 50 Stück variabel handel bar sind. Die restlichen 25 Stück müssen zum Einheitskurs ausgeführt werden. 5. Prüfungsaufgabe Bei der 9 Ofo-Anleihe der Deutschen Bundespost von 1975 handelt es sich um eine Emission, für die lediglich eine Eintragung ins Bundesschuldbuch erfolgte, ohne daß effektive Stücke ausgestellt worden sind. Man kann also nur übertragungen zugunsten anderer Depotkonten im Wege des Schuldbuchgiroverkehrs vornehmen. Eine Aushändigung ist, da keine Stücke existieren, nicht möglich. 6. Prüfungsaufgabe Ich werde die eingereichten Papiere nach den erforderlichen Prüfungen dem Depot des Kunden gutbringen. Sofern Girosammelverwahrung möglich ist, werde ich die Einlieferung beim Kassenverein veranlassen, die anderen werden seinem Streifbanddepot zugefügt. Die per fälligen Schuldverschreibungen werde ich einlösen bzw. einer Einlösungsstelle, die auf dem Mantel genannt ist, zusenden. Da der Kunde Zinsen für ein Jahr zuviel erhalten hat, die Verzinsung endet nämlich mit dem Zeitpunkt der Fälligkeit, müssen diese Zinsen = 70 DM vom Einlösungsbetrag einbehalten werden. 96

13 7. Prüfungsaufgabe Da für das Sparkassenbuch, die Lebensversicherungspolice und den Grundschuldbrief von einem Kreditinstitut keine Verwaltung vorgenommen werden kann, kommt lediglich die Verwahrung in Frage. Für diese Werte werde ich ihm empfehlen, ein Schließfach bei uns einzurichten. Für die drei Wertpapierposten werde ich folgende Prüfungen vornehmen: auf Echtheit und Lieferbarkeit, ob sie in der Oppositionsliste als abhandengekommen aufgeführt sind, ob die Schuldverschreibungen oder ein Teil davon bereits ausgelost sind (an Hand der Verlosungsliste), ob die Nummern der Mäntel und Bogen identisch sind, ob die nächstfälligen Zins- und Dividendenscheine noch an den Bogen sind. Sodann werde ich für den Kunden ein Depotkonto eröffnen, wobei die für eine Kontoeröffnung vorgeschriebenen Formalitäten zu beachten sind, wie Legitimationsprüfung, ggfs. Erteilung von Vollmachten. Außerdem werde ich dem Kunden vorschlagen, die Ermächtigung zur Girosammelverwahrung zu erteilen, da die X-AG.-Aktien Inhaberpapiere und somit sammelverwahrfähig sind. Auch die 5000 DM 8 Ofo-Kommunalobligationen von 1972 sind sammelverwahrfähig, da sie in zehn Gruppen eingeteilt sind, die jeweils eine eigene Wertpapier-Kenn-Nr. erhalten haben. Auf diese Weise können auch während der Tilgungszeit die nicht gelosten Gruppen in Sammelverwahrung bleiben. Die 50 Stück vinkulierten Y-AG.-Namensaktien jedoch sind nicht sammelverwahrfähig und daher in Streifbandverwahrung zu geben. Eine Ermächtigung ist dafür nicht erforderlich. Der Kunde erhält ein Stückeverzeichnis, auf dem die Nummern der von ihm eingereichten und im Streifbanddepot ruhenden Papiere einzeln genannt sind. 97

14 8. Prüfungsaufgabe Da die Papiere bei dem amerikanischen Broker lagern, ist dieser Posten weder in Sonder- noch in Girosammeldepot zu buchen, sondern in "Wertpapierrechnung (WR)" mit dem Zusatz "Lagerland USA". Der Kunde hat nur einen schuldrechtlichen Anspruch auf Lieferung der gekauften Wertpapiere. Er muß daher die "Sonderbedingungen für Auslandsgeschäfte in Wertpapieren" anerkannt haben. 9. Prüfungsaufgabe Bei einem Kurs von 98 b müssen alle unlimitierten Aufträge, diejenigen Kaufaufträge, die zu 98 und darüber limitiert sind, sowie die Verkaufsaufträge, die zu 98 und darunter limitiert sind, ausgeführt sein; also im Ankauf: Stück 45 b Stück 20 zu 98,- Stück 15 zu 99,50 im Verkauf: Stück 30 b Stück 25 zu 96,50 Stück 7 zu 98,- Stück 32 zu 97,10 lo.prüfungsaufgabe Nach den geltenden Börsenusancen sind brieflich erteilte Aufträge ohne Angabe der Gültigkeitsdauer bis Monatsultimo, telefonisch erteilte Aufträge ohne Angabe der Gültigkeitsdauer nut am Tage des Eingangs gültig. Sollte der Auftrag erst während oder nach der Börsenzeit eingetroffen sein, so daß aus diesem Grund eine Bearbeitung und Ausführung nicht mehr möglich war, gilt er für den folgenden Börsentag. 98

15 11. Prüfungsaufgabe Zunächst muß ich die Bestimmungen des sogenannten Kuponsteuergesetzes beachten und prüfen, ob es sich bei dem Einreicher um einen Gebietsansässigen oder Gebietsfremden (der weder seinen Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland bzw. West-Berlin hat), und ferner, ob der Gläubiger der Zinsscheine auch der Gläubiger des Stamm rechts, also des Mantels ist. Ggfs. lasse ich mir von dem Einreicher der Zinsscheine eine entsprechende Erklärung unterschreiben. Ist er dazu nicht bereit oder stelle ich fest, daß er Gebietsfremder ist oder daß "Personenverschiedenheit" besteht (z. B. beim Nießbrauch), bin ich gern. Kuponsteuergesetz verpflichtet, 25 % Kapitalertragsteuer (sogenannte Kuponsteuer) von dem Zinsbetrag abzuziehen. Außerdem muß geprüft werden, ob die Zinsscheine alle fällig sind und - soweit möglich - ob es sich um echte Papiere handelt. 12. Prüfungsaufgabe Hier gilt der Grundsatz der Fremdvermutung nach 4 DepG. Ich muß also annehmen, daß es sich um Wertpapiere von Kunden des Zwischenverwahrers handelt, und daher den gesamten Posten ins Depot B des einreichenden Kreditinstituts legen und entsprechend buchen. 13.Prüfungsaufgabe Der Kaufauftrag über 25 Stück XY-Aktien konnte am zum Kurs von 104,50 ausgeführt werden. Das Limit verringerte sich nach der Dividendenzahlung um 5 DM auf 105 DM pro Stück. Da der Börsenkurs mit 104,50 darunter lag, war die Ausführung möglich. Am lag nur Angebot zu 111,- vor, keine Nachfrage. Am wäre wohl eine Ausführung möglich gewesen, aber der Zusatz * besagt, daß nur Umsätze ab 50 Stück stattgefunden haben. 99

16 Am wurde der Dividendenabschlag vom Kurs vorgenommen, so daß der Auftrag von diesem Tag an mit 105 DM pro Stück weiterlief. Umsätze kamen zu 106 zustande, also konnte er nicht ausgeführt werden. 14. Prüfungsaufgabe Ich werde dem Kunden erklären, daß die betreffenden Papiere, z. B. Inhaberaktien, sammelverwahrfähig sind, daß sie bei Umlegung ins Girosammeldepot nicht mehr im Streifband bei unserem Institut oder unserem Drittverwahrer lagern, sondern von einer Wertpapiersammelbank verwahrt werden, die auch verschiedene Verwaltungsarbeiten, wie z. B. Trennen der Dividendenscheine, Bogenerneuerungen usw. vornimmt. Ich werde ihn ferner darüber aufklären, daß er bei der Girosammelverwahrung ein Miteigentumsrecht in Höhe seines ehemaligen Bestandes im Streifbanddepot erhält und somit nicht mehr - wie bisher - ein Sondereigentum an ganz bestimmten Stücken behält, was auch bei sammelverwahrfähigen Wertpapieren für ihn unbedeutend ist. Außerdem dürfte für ihn wichtig sein, daß die Kosten der Sammelverwahrung für ein Kreditinstitut geringer sind, was sich für den Kunden in niedrigeren Depotgebühren ausdrückt. Da gemäß DepG die Ermächtigung des Kunden erforderlich ist, um seine Papiere ins Girosammeldepot zu legen, und diese von ihm nicht vorliegt, haben wir ihm den Brief geschrieben und gebeten, sofern er mit der Umlegung der girosammeldepotfähigen einverstanden ist, die Ermächtigung zu erteilen. 15. Prüfungsaufgabe Dem Bundesanzeiger bzw. den Wertpapier-Mitteilungen entnehme ich bereits nach dem 5.6., daß am 5.7. die Hauptversammlung der XY -AG. stattfindet. Nunmehr ist an Hand des Sachdepots (ggfs. über EDV) eine Liste der Depotkunden, die Aktionäre der Gesellschaft sind, zu erstellen, um die betreffenden Kunden anschreiben zu kön- 100

17 nen und sie von dem Stattfinden der Hauptversammlung zu unterrichten, d. h. wir müssen die Tagesordnung, den Ort und die Zeit der Hauptversammlung wie auch den letzten Hinterlegungstag bekanntgeben. Die Gesellschaft selbst ist verpflichtet, den Kreditinstituten, die auf der vorjährigen Hauptversammlung vertreten waren, für ihre Depotkunden Unterlagen zu übersenden, zu denen die Einladung, Tagesordnung, eventuell Geschäftsberichte sowie die Bekanntgabe von Gegenanträgen (Opposition) gehören, die wir unverzüglich an die Aktionäre weiterzuleiten haben. Wir werden dieses Informationsmaterial daher unserem Schreiben beifügen. Sofern uns keine Generalvollmacht (15-Monate-Vollmacht) vorliegt, werden wir dem Kunden unsere Bereitschaft, für ihn das Depotstimmrecht auszuüben, zum Ausdruck bringen und ihm dafür ein Einzelvollmachtsformular mitsenden mit der Bitte, es uns unterschrieben zurückzuschicken, falls wir ihn auf der Hauptversammlung vertreten sollen. Ferner sind wir gemäß Aktiengesetz verpflichtet, den Depotkunden, die wir auf der Hauptversammlung vertreten, Vorschläge zu unterbreiten, wie zu den einzelnen Tagesordnungspunkten gestimmt werden sollte, und gleichzeitig ein Weisungsformblatt mitzuschicken, auf dem er ankreuzen kann, wie er das Stimmrecht ausgeübt haben möchte. Falls er es so wünscht, wie es von uns vorgeschlagen wurde, erübrigt sich die Rücksendung dieses Formblattes. Da alle Aktien, auf die das Stimmrecht ausgeübt werden soll, hinterlegt werden müssen, haben wir am letzten Hinterlegungstag entweder einer Hinterlegungsstelle oder der Gesellschaft die Zahl der hinterlegten Aktien zu melden mit der Verpflichtung, sie bis nach Ablauf der Hauptversammlung gesperrt zu halten. Die XY -Aktien aller Kunden, die das Stimmrecht ausüben wollen, und zwar unabhängig davon, ob selbst oder vertreten durch unser Kreditinstitut, müssen bis zum Tage nach der Hauptversammlung gesperrt werden. Außerdem werde ich Stimmkarten von der Gesellschaft bzw. den Hinterlegungsstellen anfordern, die, sofern der Kunde selbst an der Hauptversammlung teilnimmt, auf dessen Namen ausgestellt werden, während die Stimmkarten für die von uns zu vertretenden Aktien auf unseren Namen unter Angabe, daß es sich um Vollmachtsbesitz handelt, lauten müssen. Wir werden dann auf der Hauptversammlung weisungsgemäß das Stimmrecht ausüben oder ausüben lassen; d. h. wir sind verpflichtet, selbst die Hauptversammlung zu besuchen, wenn sie am Sitz unseres Instituts oder einer Niederlassung stattfindet. Andernfalls könnten wir uns durch ein anderes Kreditinstitut vertreten lassen. 101

18 16. Prüfungsaufgabe Man unterscheidet in steuerlicher Hinsicht drei Arten von festverzinslichen Wertpapieren: steuerfreie, steuerbegünstigte und tarifbesteuerte. Die Zinsen aus steuerfreien Schuldverschreibungen sind frei von der Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Kirchensteuer und Gewerbeertragsteuer. Dabei handelt es sich um Schuldverschreibungen mit einem Zinssatz bis einschließlich 5,5 %, die vor dem emittiert worden sind. Die Zinsen aus steuerbegünstigten Schuldverschreibungen unterliegen einem Kapitalertragsteuerabzug in Höhe von 30 %, wodurch die genannten Steuern (ausgenommen die Kirchensteuer) abgegolten sind. Auch hier müssen die Schuldverschreibungen vor dem ausgegeben worden sein. Ihr Zinssatz ist höher als 5,5 0J0. Die Versteuerung der Zinsen aus tarifbesteuerten Schuldverschreibungen erfolgt nach den üblichen Steuertarifen, d. h. sie zählen zu den Einkünften aus Kapitalvermögen und sind in der Einkommensteuererklärung zu berücksichtigen. Tarifbesteuerte Schuldverschreibungen sind alle festverzinslichen Wertpapiere, die ab ausgegeben worden sind. Ich würde den Kunden weiter darüber informieren, daß von den steuerbegünstigten Schuldverschreibungen nur noch ein verschwindend geringer Teil im Umlauf ist, da die meisten Emissionen dieser Art inzwischen zurückgezahlt worden sind. Der Rückzahlungsgewinn aus festverzinslichen Wertpapieren ist für unseren Kunden steuerfrei, sofern der Gewinn nicht dem Betriebsvermögen zuzurechnen ist. 17. Prüfungsaufgabe Da der Kunde mit steigenden Kursen rechnet und das Geld zum Kauf erst ab Anfang August zur Verfügung steht, würde ich ihm den Kauf einer Kaufoption empfehlen. Dabei würde ich eine Optionsfrist von zwei Monaten vorschlagen, die dann am enden würde. 102

19 Steigt der Börsenkurs der Y -Aktien so, daß er höher ist als der vereinbarte Basispreis, zuzüglich Optionspreis und Gebühren, wird Herr Berger die Option ausüben, da er einen Gewinn erzielt. Geht seine Rechnung nicht auf, d. h. der Kurs steigt nicht bis zu dieser Höhe, wird er die Option nicht ausüben. Er hat auf diese Weise sein Risiko auf die Zahlung des Optionspreises begrenzt. 18. Prüfungsaufgabe 1. a) Die ausgeschüttete Dividende macht insgesamt 4500 DM und zählt zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. Sie ist somit einkommensteuerpflichtig. b) Das Finanzamt stellt Herrn Scholz keine NV -Bescheinigung aus, da er höhere Nebeneinkünfte (allein schon 4500 DM Dividende) hat, als nach dem Einkommensteuergesetz zulässig sind, um eine NV-Bescheinigung ausgestellt zu bekommen: Ledige: Nebeneinkünfte: 800 DM + Sparerfreibetrag: 300 DM + Werbungskostenpauschale: 100 DM Verheiratete: Nebeneinkünfte: 800 DM + Sparerfreibetrag : 600 DM + Werbungskostenpauschale 200 DM d) Wir zahlten ihm 4500 DM abzügl. 25 % KESt 1125 DM 3375 DM aus. Gleichzeitig mit der Dividendengutschrift erhält er von uns eine Steuerbescheinigung über die anrechenbare Körperschaftsteuer = 9/16 der Bardividende = 2531 DM sowie über den zu versteuernden Ertrag 7031 DM ( ) 103

20 Zusätzlich wird in der Steuerbescheinigung die anrechenbare Kapitalertragsteuer = 1125 DM ausgewiesen. Die Bescheinigung mußte Herr Scholz zusammen mit der Einkommensteuererklärung beim Finanzamt einreichen, da diese Beträge auf seine Einkommensteuerschuld angerechnet werden; 2. Den Kursgewinn, den er beim Verkauf von 150 Stück seiner Aktien erzielte (7500 DM) mußte er als sogenannten Spekulationsgewinn versteuern, denn er ist innerhalb der Frist von sechs Monaten entstanden und liegt außerdem nicht unter 1000 DM, die im gesamten Jahr steuerfrei wären. 3. Der sich per auf die restlichen 150 Stück ergebende Kursgewinn in Höhe von 9000 DM brauchte nicht versteuert zu werden, da es sich nicht um einen realisierten Kursgewinn handelte. 19. Prüfungsaufgabe Investmentzertifikate werden von Kapitalanlagegesellschaften ausgegeben, die durch den Verkauf ihrer Zertifikate Geld erhalten, das sie gemäß Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften - KAGG - in Wertpapieren anlegen müssen. Dabei unterscheidet man verschiedene Fondsarten - je nach Anlage. Allen ist gemeinsam, daß die Anlage nach dem Grundsatz der größtmöglichen Risikostreuung vorgenommen werden muß. So werden für einen reinen Aktienfonds, bei dem das Sondervermögen also nur in Aktien angelegt wird, solche von vielen verschiedenen Aktiengesellschaften gekauft. Auf diese Weise wird das Risiko gestreut. Es gibt auch gemischte Fonds; das sind Fonds, deren Sondervermögen in verschiedenen Aktien, aber auch in Schuldverschreibungen angelegt wird. Durch deren Anteil erzielt man eine gewisse Preisstabilisierung, da festverzinsliche Wertpapiere nicht solchen Kursschwankungen wie Aktien ausgesetzt sind. Eine weitere Risikostreuung kann erreicht werden, wenn man die Anlage nach geographischen Gesichtspunkten vornimmt, indem in Papieren verschiedener Länder angelegt wird. 104

21 Ferner kennen wir reine Rentenfonds, deren Sondervermögen nur in festverzinslichen Wertpapieren angelegt wird. Bei diesen Zertifikaten spielt die Risikostreuung nicht eine so große Rolle, sondern mehr die Erzielung einer möglichst hohen Rendite. Auf die Investmentzertifikate werden auch Erträgnisse ausgeschüttet, die sich grundsätzlich aus den Dividenden und Zinsen auf die im Fonds enthaltenen Aktien und Schuldverschreibungen zusammensetzen. Es werden aber auch - von Ausnahmen abgesehen - realisierte Kursgewinne, Bezugsrechtserlöse usw. ausgeschüttet. Danach richtet sich auch die Versteuerung der Erträge. Aus diesem Grund geben die Kapitalanlagegesellschaften bei der Ertragsausschüttung an, wie sich die Erträge zusammensetzen. Bei einigen wenigen Fonds werden die Erträgnisse nicht ausgezahlt, sondern thesauriert; d. h. dem Sondervermögen zugefügt, so daß dieses entsprechend wächst. Investmentzertifikate werden nicht an der Börse gehandelt, sondern börsentäglich neu von den Kapitalanlagegesellschaften ausgegeben, die den Ausgabepreis pro Investmentanteil errechnen. Daneben wird täglich ein Rücknahmepreis festgesetzt, zu dem die Zertifikate zurückgegeben werden können (siehe Seite 40). 20. Prüfungsaufgabe Nachdem ich mich durch den Bundesanzeiger oder die Wertpapier Mitteilungen über die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln informiert habe, lasse ich mir durch das Sachdepot (ggfs. über EDV) eine Aufstellung der Kunden anfertigen, die die betreffenden Aktien in ihrem Depot haben. Sodann werde ich den Depotkunden Mitteilungen zusenden, aus denen sie die wichtigsten Einzelheiten über die Kapitalerhöhung ersehen können, z. B., daß auf fünf alte Aktien eine Berichtigungsaktie ausgegeben wird und daß, sofern die Anzahl der alten Aktien nicht durch 5 teilbar ist, sogenannte Teilrechte entstehen, die wir seinem Depotkonto - ebenso wie die Berichtigungsaktien - gutbringen werden. Das würde für den Kunden A bedeuten, daß er eine Berichtigungsaktie erhält. Der Kunde B würde 3/5 Teilrechte gutgeschrieben bekommen. 105

22 Dem Kunden C stehen zwei Berichtigungsaktien und außerdem 2/5 Teilrechte zu. Da die Teilrechte zu Berichtigungsaktien zusammengeführt werden müssen, kann der Kunde wählen, ob er die erforderliche Anzahl Teilrechte dazukaufen oder die ihm gutgeschriebenen Teilrechte verkaufen möchte. Falls er nach Aufforderung keine Weisung erteilt, werden wir am letzten Handelstag der Teilrechte diese für ihn bestmöglich verkaufen. Man sollte dem Kunden auch erläutern, daß er für die Berichtigungsaktien bzw. ihm gutgeschriebenen Teilrechte kein Entgelt zu zahlen hat, da es sich bei dieser Art der Kapitalerhöhung nur um eine Umwandlung offener Rücklagen in Aktienkapital handelt, weshalb auch der Kurs der alten Aktien eine entsprechende Korrektur erhält. 21. Prüfungsaufgabe Da mir bekannt ist, daß der Kunde bereits Sparkonten unterhält, werde ich ihn zunächst fragen, für welchen Zeitraum der Betrag zur Verfügung steht, für welche Dauer er die Anlage vorgesehen hat. Sollte er an bestimmte Fristen gedacht haben, kommt ohnehin nur eine Anlage in Spar-(-kassen-)briefen, Bundesschatzbriefen oder Schuldverschreibungen in Frage. Ich würde in Anbetracht dessen, daß er noch kein Depot unterhält, sondern bislang erst Sparkunde ist, und der anzulegende Betrag nur 5000 DM beträgt, nicht zu einer Anlage in Aktien raten. Auch auf die Unterschiede zwischen Aktien und festverzinslichen Wertpapieren würde ich ihn hinweisen, wie z. B. auf die Sicherheit, auf das Kursrisiko und die Kosten (z. B. Depotgebühren). Sollte sich der Kunde für eine Anlage in festverzinslichen Wertpapieren entscheiden, würde ich an Hand des Kurszettels und der Börsenzeitung sowie mir vorliegender Angebote die seinen Vorstellungen - insbesondere hinsichtlich der Laufzeit - entsprechenden Papiere aussuchen. Neben dem Erwerb von Schuldverschreibungen käme für diesen Kunden auch eine Anlage in Investmentzertifikaten in Frage, da das Risiko bei diesen Wertpapieren gestreut ist. Ich würde ihm zu einem Rentenfonds, oder auch - je nach Risikobereitschaft - zu einem gemischten Fonds, der Rentenwerte und Aktien beinhaltet, oder einem reinen Aktienfonds, der gute Standardwerte enthält, raten. 106

23 Sachwortverzeichnis A Abandonrecht 35 Abtretung 8, 19, 35 Abzinsungspapiere 16 Aktie 26, 33, 34, 58, 106 Aktiengesetz 26, 30 Aktionärsvereinigung 30 Allgemeine Verlosungstabelle 12 amtlicher Handel 58 Amtliches Kursblatt 63, 68 Anleihen 11 Annuitätenanleihen 11 Anteilpapiere 21, 26 Aufgeld (Agio) 21, 22, 26, 50 Aufsichtsrat 26, 27 Ausbeute 35 Ausführung der Aufträge 71,90,99 Ausgabekurs 47 Ausgabepreis 39, 40 ausländische Emittenten 20 Auslandsinvestmentgesetz 36, 39, 41 Auslosung 11, 13 außerbörslicher Handel 68 außerplanmäßige Tilgung 12 B Bankenkonsortium 49, 50 Bardividende 31, 32 Bargründung 49 Basispreis 63, 103 bedingte Kapitalerhöhung 49, 52 Begebungskonsortium 46 Belegschaftsaktien 34, 52 bergrechtliche Gewerkschaft 35 Berichtigungsabschlag 53 Berichtigungsaktien 34, 53, 105, 106 Bezugsfrist 50 Bezugsrecht 22,27,49 ff., 95 Bezugsrechtsnotierungstage 51 Bezugsverhältnis 50,51,95 Börse 54 ff. Börsengesetz 54, 55 Börsenkurs 89,99 börsenmäßiger Handel 54 börsenmäßiger Verkauf 47,48 Börsenordnung 55 Börsenschiedsgericht 56 Börsenusancen 70, 98 Börsenvorstand 55 Bogen 9, 94, 97 Bruchteileigentumsfonds 43 Bruttoausschüttung 31 Bruttodividende 31 Bundesanzeiger 12, 29, 30, 50, 94, 100, 105 Bundesschatzbriefe 16, 106 Bundesschuldbuch 79, 87 c circa (Zusatz bei der Limitangabe) 70 closed end-fonds 38 D Daueremittenten 48 Deckungsprinzip 17,19 Deckungsregister 17 Degussa-Klausel 12 Depotauszug 92 Depotgeschäft 73 Depotgesetz 74,75 Depotstimmrecht 30, 101 Deutsche Siedlungs- und Landesrentenbank 20 Dividende 9, 27, 31 ff., 90, 92, 99, 103, 105 Dividendennachteil 51 Dividendenschein 94, 97 DM-Auslandsanleihen 21, 45 Doppelbesteuerung 31 Dreimänner-Kommission 56 Drittverwahrung 75,80,81,90, 100 E Effekten 10 Effektenschecks 77, 78 Effektivverzinsung 14,15 Ehrenausschuß 57 EIB 21 Eigenhändlergeschäft 71 Einführungskonsortium 49 Einheitsgründung 49 Einheitskurs 58, 96 Einheitsmarkt 57, 58 Einkommensteuer 23, 31 ff., 92, 102 ff. einkommensteuerpflichtig 23 Einlösungsbetrag 96 Einzelschuldbuchforderung 79 Einzelvollmacht 30, 101 Emission 44 ff. Emission durch ein Konsortium 45, 46 Emissionsarten 45, 46 Emissions- und Konsortialgeschäft 44 ff. Emittent

24 Ermächtigung zur Sammelverwahrung 77, 91, 97, 100 Ersatzdeckung 17 Erträgnisse 23, 31 ff., 105 Ertragsausschüttung 9, 105 Eurofima 21 Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Montanunion) 21 Europäische Gesellschaft für die Finanzierung von Eisenbahnmaterial (Eurofima) 21 Europäische Investitionsbank (EIB) 21 ex Berichtigungsaktien (BA) 34, 60 ex Bezugsrecht (BR) 60 ex Dividende (D) 60 ex Ziehung (Z) 12, 60 F fester Rückzahlungstermin 11 festverzinsliche Wertpapiere 9,106 Finanzierungsschätze 16 Fonds 36 ff. Forderungsrechte 7 freihändiger Rückkauf 40 freihändiger Verkauf 48. Freistellungsbescheinigung 31,32 Freiverkehrsausschuß 57 Fremdbesitz 30 Fremdemission 45 Fremdvermutung 81, 99 fungible Kapitalpapiere 10 G Gebietsansässige 99 Gebietsfremde 25, 99 Gegenanträge von Aktionären 30, 101 Geldmarktpapiere 9 gemischte Fonds 38, 104, 106 genhmigtes Kapital 49, 52 Genehmigung gern. 795 BGB 44 Generalvollmacht 30, 101 Genußrechte (Genußscheine) 21,23 geregelter Freiverkehr 57,62,63 gesarntfällige Anleihen 11 geschlossene Fonds 38 geschlossene Immobilienfonds 42, 43 geschlossenes Depot 73 Gesetz über die Pfandbriefe und verwandten Schuldbriefverschreibungen öffentlich-rechtlicher Kreditanstalten 17 ff. Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften 36 ff., 104 Gewerkenbuch 35 Gewerkenversammlung 35 Gewinnschuldverschreibungen 21, 22, 33 Girosammelverwahrung 77,96 Gläubigerpapiere 11, 21 Gläubigerrechte 23 Globalurkunden 78, 79 - technische 79 - interimistische 79 Gratisaktien 34, 53 Grubenvorstand 35 Grunderwerbsteuer 43 Grundkapital 26, 27 Gruppenauslosung 12, 76 Gültigkeitsdauer der Aufträge 69, 72, 89 Gummitilgung 13 Gutachterausschuß 56 B Hauptversammlung 26, 28 ff., 49, 52, 90, 91, 100 Haussammelverwahrung 77 Hinterleger 74, 80 ff. Hinterlegungsstellen 29, 101 Hypothekarkredit 16 Hypothekenbanken 16 ff. Hypothekenbankgesetz 17 I Immobilienfonds 42 Immobilienzertifikate 26, 42 Indossament 8, 19 Industriekreditbank AG 20 Industrieobligationen 18 Industrieunternehmen 18 Inhaberpapiere 7, 8 Inhaberschuldverschreibungen 18 Interimsschein 8 intere~sewahrend 70, 95 Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (Weltbank) 21 Investmentzertifikate 26, 33, 36 ff., 93, 104 ff. J junge (neue) Aktien 22, 34, 49 ff., 95 Jungscheingiroverkehr 78 Jungscheinkonto 78 K Kapitalanlagegesellschaft 36 ff., 104, 105 Kapitalberichtigung 48, 49 Kapitalerhöhung 26, 28, 34, 48, 86, 94 - gegen Bareinzahlung 49 ff. - aus Gesellschaftsmitteln 34,49,53,93, 105 Kapitalertragsteuer 25, 31, 32, 99 Kapitalmarktpapiere 9 108

25 Kapitalmehrheit 29 Kassenobligationen 11, 16, 18, 20, 48 Kassenverein 77,96 Kaufoption 64 ff., 102 Kauf- und Verkaufsaufträge 70 ff. KfW 20 KG-Fonds 43 Körperschaftsteuer 23, 24, 31 ff., 41, 102 Körperschaftsteuerreform 31 ff. Kommissionsgeschäft 71 Kommissionsgeschäft durch Selbsteintritt 71 Kommunaldarlehn 17 Kommunalkredit 16 Kommunalobligation 16 ff., 20 Kommunalschuldverschreibungen 18 Konjunkturrat 45 Konsortialbanken 46 Konsortialführung 46 Konsortialvertrag 46 Konversion 13 Konvertierung 13 Konvertierungsprämie 13 Konzertzeichner 47 Kreditanstalten mit Sonderaufgaben 19 Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) 20 kumulative Vorzugsaktie 34 Kündigung 12, 13 Kuponsteuer 25 Kuponsteuergesetz 25, 99 Kursfeststellung 58 ff. Kursermittlung 61 Kursgevvinne 23, 25, 31, 33, 92, 104, 105 Kurslimit 67 ff. Kursverluste 33 Kurszusätze 58 ff., 90 Kux 8, 26, 33, 35, 76 L Lagerstellendepot 84 Landesbanken-Girozentralen 18 Landeskreditanstalten 18 Landesrentenbriefe 20 Landvvirtschaftliche Rentenbank 20 Lastenausgleichsbank 20 laufende Verzinsung 14 Lieferbarkeit von Wertpapieren 94,97 Limit 69 ff., 89, 90, 98, 99 Liquidationskasse 63 Lombardkasse 63 M Makler 57,62 Maklerkammer 57 Mantel 14,94,96,97 Mindestnennbeträge 26 Mindestschluß 58, 63 Miteigentum 76 Miteigentumsrecht 7,36,42, 100 Mitgliedschaftsrechte 7, 26 Mitteilungspflicht nach 218 AktG. 30 mittlere Laufzeit 14 Montanunion 21 N Namenspapiere 8 Nebeneinkünfte 24, 103 Nebenverpflichtungen 27 Negativklausel 19 Nennvvert 26 Netto-Inventarvvert 40 Nevv York Stock Exchange 88 Nichtveranlagungs bescheinigung (NV-Bescheinigung) 32,92, 103 Nominalverzinsung 14 Nominalvvert 26 Nummernbuch 84 Nummernverzeichnis 75 NYSE Nevv York 88 o öffentliche Hand 15 öffentliche Zeichnung 47 öffentlich-rechtliches Pfandbriefgesetz 17 ff. offene Fonds 38 offene Immobilienfonds 42 offene Rücklagen 53 offenes Depot 73, 74 open end-fonds 38 Oppositionsliste 94, 97 Optionsanleihen 21, 22, 25, 52, 58 Optionsfrist 63 ff., 102 Optionsgeschäft 63 ff., 102 Optionshandel 57, 63 ff. Optionspapiere 63, 68 Optionspreis 103 Optionsschein 22 Oderausführung 69 ff. Order buch 71 Orderpapiere 7, 8, 19 - geborene 8 - gekorene 8 Orderschuldverschreibungen 44 Organe der AG 26 Ortsausschuß für Geschäfte in amtlich nicht notierten Werten 57 p Personendepot 83 Personenverschiedenheit 25,

26 Pfandbriefe 11, 16 ff., 20 Pfanddepot 82 Pfandverwahrung 75, 82 Placierungskonsortium 46 Q qualifizierte Mehrheit 29 Quellensteuer 25 R Ratenanleihen 11 Rechenschaftsbericht 39, 41 rechnerischer Wert des Bezugsrechts 51 Recht auf Anteil am Liquidationserlös 27 auf Anteil am Reingewinn 27,28 auf Auskunft 27, 28 reine Aktienfonds 37, 104, 106 reine Rentenfonds 38, 105, 106 reines Kommissionsgeschäft 71 Rektapapiere 8, 19, 35 Rendite 14, 15 Rentenschuldverschreibungen 20 Rentenwerte 11 Repartierung 47,48 Repräsentant 35 Restanten 12 Risikostreuung 36 ff., 104, 105 Rücklagen 34, 106 Rückkauf 12 Rücknahmepreis 39, 40, 105 Rückzahlungsgewinn/-verlust 14, 15 Rückzahlungsmodalitäten 11 S Sachdepot 84, 94, 100, 105 Sachgründung 49 Safe 73 Sammelliste mit Opposition belegter Wertpapiere 94 Sammelschuldbuchforderungen 79 sammelverwahrfähig 12,36,77,97 Sammelverwahrung 75 ff., 79, 91, 100 Satzungs änderungen 29 Schiffspfandbriefbank 17, 18 Schließfächer 73, 97 Schrankfächer 73 Schuldbuchforderungen 17, 79 Schuldbuchgiroverkehr 78, 79, 96 Schuldscheindarlehn 23 Schuldscheine 18, 23 Selbstemission 45 Serienauslosung 12, 76 Simultangründung 49 Sonderbedingungen für Auslandsgeschäfte in Wertpapieren 80,98 Sonderbedingungen für Optionsgeschäfte im Börsenterminhandel 63 Sondereigentum 75 Sonderpfanddepot 83 Sondervermögen 36 ff., 104, 105 Sonderverwahrung 75 Spannungskurse 62, 63 Sparbriefe 19, 106 Sparerfreibetrag 24, 103 Sparkassenbriefe 19, 106 Sparkassenobligationen 19 Spekulationsgewinn 33, 86, 95, 104 Spekulationssteuer 33, 86, 95 Sperrminorität 29 Splitting 40 Stadtschaften 18 Stammaktien 33 Stammrecht 99 steuer begünstigte Schuldverschreibungen 24, 102 Steuerbescheinigung 103 steuerfreie Schuldverschreibungen 24, 102 Steuergutschrift 31, 32 Stillhalter in Geld 68 in Wertpapieren 65 Stimmenmehrheit 29 Stimmkarten 30, 101 Stimmrecht 27 H., 101 stimmrechtslose Vorzugsaktien 34 Strafsteuer 42 Streifbanddepot 96, 97 Streifbandverwahrung 75, 97 Stückeverzeichnis 75, 97 Stufengründung 49 Subskription 47 T Tafelgeschäft 68, 69, 72 Tageswert des Fonds 40 tarifbesteuerte Schuldverschreibungen 24, 102 Tauschverwahrung 75, 79 Teilrechte 53, 105, 106 Telefonverkehr 68 Telefonwerte 68, 72 Tenderverfahren 47,48 tilgungsfreie Jahre 11, 13, 15 Treuhänder 17 U übernahmekonsortium 46 überzeichnung 47 ultimo gültig 70, 98 Umlaufsmenge der Pfandbriefe und Kommunalobligationen

27 Umtauschrecht 22 unbeschränkt Steuerpflichtige 23 ungeregelter Freiverkehr 68 unregelmäßige Verwahrung 80 unverzinsliche Schatzanweisungen 9, 16 U-Schätze 16 V variable Notierung 57,59,96 Verkaufskonsortium 46 Verkaufsoption 64,66 ff. Verkaufsprospekt 39 Verlosungstabelle (-liste) 94, 97 Vermögensbildungsgesetz 35 vermögenswirksame Leistungen 35 Verpfändung von Wertpapieren 82,83 - regelmäßige 82 - beschränkte 82 - unbeschränkte 82,83 Vertragsbedingungen 39 Vertretbarkeit 10 Verwahrstücke 73 Verwahrungsarten 75 ff. Verwahrungsbücher 83,84 vinkulierte Namensaktien 8,34,35,76, 88,97 Vollmachtsbesitz 101 Vorstand 26, 29 vorzeitiger Zeichnungsschluß 47 Vorzugsaktie 33 W Währungsanleihen 21 Wandelschuldverschreibungen 21,24,33, 52, 58 Warrant 22 Weisungsformblatt 30, 101 Weltbank 21 Werbungskostenpauschale 24 Wertpapierhandel 54 ff. Wertpapiermitteilungen 12,94, 100, 105 Wertpapierrechnung (WR) 75,80,98 Wertpapiersammelbank 29, 77 ff. Z Zeichnungsfrist 47,48 Zentraler Kapitalmarktausschuß (ZKMA) 44, 45 Zession 8, 19, 23, 35 Zinsen 9, 96, 105 Zinsschein 9,87,89,94,97,99 Zubuße 35 Zulassungsstelle 55, 56 Zwischenschein 8 Zwischenverwahrer 81,

28 Diesen Lotllseller IU kaufen lohnt sich, denn... Der Umfang des Werkes wurde um 10 % erhöht. Der Preis konnte dennoch gehalten werden. Die Neuauflage berücksichtigt alle rechtlichen, organisatorischen und bankpolitischen Neuentwicklungen der letzten Jahre. Unter Beachtung des Ausbildungsplanes wurden Fragen der Organisation von Kreditinstituten und ihren Kunden und Probleme des Spargeschäftes besonders intensiv überarbeitet. Die didaktisch geglückte Gestaltung des Buches wurde beibehalten und das Anschauungsmaterial aktualisiert. 8., völlig neu bearbeitete und erweiterte Auflage 660 Seiten - ISBN Halbleinen CMBI PR POSTFACH 1~ 6200WlESBADEN 1

Das Wertpapiergeschäft in der Abschlußprüfung des Bankkaufmanns

Das Wertpapiergeschäft in der Abschlußprüfung des Bankkaufmanns Das Wertpapiergeschäft in der Abschlußprüfung des Bankkaufmanns Von Gert Krettek TECHNISCHE HOC 'SCHULE DARMSTADT Fachbereich 1 G e s ci ' ' f b i b I i o t h e!< B et'i e o > vv i r i K c. i"i

Mehr

Aktie als Beteiligungs- und Finanzierungsinstrument bei der AG

Aktie als Beteiligungs- und Finanzierungsinstrument bei der AG Aktie als Beteiligungs- und Finanzierungsinstrument bei der AG Inhaltsverzeichnis Beteiligungsfinanzierung bei der AG - Allgemeines - Aktien - Wertpapierbörsen - Aktienarten - Kapitalerhöhung in Form der

Mehr

Beantworten Sie die Fragen bzw. ergänzen Sie die Antworten bei Bedarf mithilfe des Lehrbuchs.

Beantworten Sie die Fragen bzw. ergänzen Sie die Antworten bei Bedarf mithilfe des Lehrbuchs. Kapitel 6 LF 4 6.4 Anlage in Aktien Ihr Kunde Felix Lender interessiert sich für Aktien der Seltag AG. Als die Aktie vor zwei Jahren auf den Markt gebracht wurde, hätte man Sie für 11,00 beziehen können,

Mehr

Info-Blatt Freistellungsauftrag 2007 für Kapitalerträge

Info-Blatt Freistellungsauftrag 2007 für Kapitalerträge Freistellungsauftrag 2007 Info-Blatt Freistellungsauftrag 2007 für Kapitalerträge Inhalt 1. Überblick 2. Vereinfachungsregelung für 2007 3. Warum sich ein Freistellungsauftrag lohnt 4. Besonderheit bei

Mehr

Info-Blatt Freistellungsauftrag 2006 für Kapitalerträge

Info-Blatt Freistellungsauftrag 2006 für Kapitalerträge Info-Blatt für Kapitalerträge Inhalt 1. Überblick 2. Warum sich ein Freistellungsauftrag lohnt 3. Besonderheit bei Erträgen aus Beteiligungen 4. Meldung an Bundesamt für Finanzen 5. Hinweise zum Ausfüllen

Mehr

Glossar: Börsenbegriffe

Glossar: Börsenbegriffe Glossar: Börsenbegriffe Agio (Aufgeld) Der Betrag, um den bei der Neuausgabe von Wertpapieren der Ausgabekurs den Nennbetrag übersteigt. Aktie Die Aktie ist eine Urkunde, die ihrem Inhaber einen bestimmten

Mehr

FRW II / 1. Finanzinvestitionen / 1.4 Beteiligungstitel. Mantel einer Aktie. Reste des Bogens der Aktie

FRW II / 1. Finanzinvestitionen / 1.4 Beteiligungstitel. Mantel einer Aktie. Reste des Bogens der Aktie Mantel einer Aktie Reste des Bogens der Aktie E1.4-1 Welche Aktienarten kennen Sie? E1.4-2 Welche Rechte werden in Stammaktien verbrieft? E1.4-3 Im Folgenden finden Sie zwei Bekanntmachungen im Zusammenhang

Mehr

Die neue Abgeltungsteuer: Wir sorgen für Durchblick.

Die neue Abgeltungsteuer: Wir sorgen für Durchblick. Die neue Abgeltungsteuer: Wir sorgen für Durchblick. Die Abgeltungsteuer betrifft uns alle. Mehr oder weniger. Am 1. Januar 2009 wird sie Realität: die neue Abgeltungsteuer. Was das für Ihre Geldanlage

Mehr

Pelikan AG Berlin ISIN DE0006053101 / WKN 605310 ISIN DE0006053119 / WKN 605311

Pelikan AG Berlin ISIN DE0006053101 / WKN 605310 ISIN DE0006053119 / WKN 605311 Pelikan AG Berlin ISIN DE0006053101 / WKN 605310 ISIN DE0006053119 / WKN 605311 Bezugsangebot I Barkapitalerhöhung Die Hauptversammlung des Emittenten hat am 19. Dezember 2014 (die Außerordentliche Hauptversammlung

Mehr

Lernmodul Preisbildung. Lernmodul Preisbildung

Lernmodul Preisbildung. Lernmodul Preisbildung Lernmodul Preisbildung Lernmodul Preisbildung Preisbildung an Wertpapierbörsen Anleger handeln, also kaufen oder verkaufen, an den Wertpapierbörsen Aktien, Investmentfonds und andere börsengehandelte Wertpapiere

Mehr

FRW II /1. Finanzinvestitionen / 1.4 Beteiligungstitel. E1.4-1 Welche Aktienarten kennen Sie? E1.4-2 Welche Rechte werden in Stammaktien verbrieft?

FRW II /1. Finanzinvestitionen / 1.4 Beteiligungstitel. E1.4-1 Welche Aktienarten kennen Sie? E1.4-2 Welche Rechte werden in Stammaktien verbrieft? E1.4-1 Welche Aktienarten kennen Sie? E1.4-2 Welche Rechte werden in Stammaktien verbrieft? E1.4-3 Die Gewinn-und Verlustrechnungen von drei Aktiengesellschaften ergeben jeweils einen Jahresüberschuss

Mehr

Mandanteninformation. Wandelschuldverschreibungen als interessante Finanzierungsform

Mandanteninformation. Wandelschuldverschreibungen als interessante Finanzierungsform Mandanteninformation Wandelschuldverschreibungen als interessante Finanzierungsform Die Börsenzulassung Ihrer Gesellschaft ermöglicht es Ihnen, Kapital über die Börse zu akquirieren. Neben dem klassischen

Mehr

Multiple Choice Aufgaben Anleihen

Multiple Choice Aufgaben Anleihen Multiple Choice Aufgaben Anleihen Frage 1) Eine Anleihe bietet einen Zins von 5 %. Der Marktzins für Anlageformen mit gleicher Laufzeit liegt bei 4 %. Welche Aussage ist richtig? 1. Die Anleihe wird wahrscheinlich

Mehr

Fragenkatalog Der Große Aktionär Fragen für den Spielleiter

Fragenkatalog Der Große Aktionär Fragen für den Spielleiter Fragenkatalog Der Große Aktionär Fragen für den Spielleiter Kategorie Aktienarten Lösung 10 Was verbrieft eine Stammaktie? Ein Teilhaberrecht mit gesetzlichen und satzungsmäßigen Rechten am Grundkapital

Mehr

Beschluss der Hauptversammlung vom 5. Juni 2013

Beschluss der Hauptversammlung vom 5. Juni 2013 Beschluss der Hauptversammlung vom 5. Juni 2013 Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen und Schaffung einer neuen

Mehr

HLW Biedermannsdorf, 3. Klasse Daniela Schachner 1

HLW Biedermannsdorf, 3. Klasse Daniela Schachner 1 AKTIEN 1. Allgemeines 1.1 Begriff Eine Aktie ist eine Urkunde, die dem Inhaber einen Anteil am gesamten Vermögen der betreffenden Aktiengesellschaft und einige genau festgelegte Rechte bei ihrer Verwaltung

Mehr

Stichwortverzeichnis. Das 1x1 der Geldanlage Gerhard Clemenz Copyright 2012WILEY-VCHVerlagGmbH&Co.KGaA,Weinheim

Stichwortverzeichnis. Das 1x1 der Geldanlage Gerhard Clemenz Copyright 2012WILEY-VCHVerlagGmbH&Co.KGaA,Weinheim Stichwortverzeichnis a Abgeltungsteuer 21, 27, 44, 55, 113, 130, 149, 165, 255, 298, 319 f., 324 abgezinste Papiere 161 act/act 148, 164, 166, 172, 198, 208, 221 Aktie 58 ff., 66, 73, 75 ff., 80 f., 83,

Mehr

Finanzierung durch Kapitalerhöhung

Finanzierung durch Kapitalerhöhung 1 Finanzierung durch Kapitalerhöhung 1 Kursberechnung Kurs = Preis einer Aktie, zu dem stückzahlenmäßig an einem Tag der größte Umsatz erzielt werden kann Auftragsarten beim Börsenhandel billigst Ein Käufer

Mehr

Inhalt 6 Vorwort 10 1 Einleitung 12 Der Jahrhundertcrash und was er uns lehrt 12 Der Einstieg lohnt sich 15 Die zehn wichtigsten Börsenregeln 19 2

Inhalt 6 Vorwort 10 1 Einleitung 12 Der Jahrhundertcrash und was er uns lehrt 12 Der Einstieg lohnt sich 15 Die zehn wichtigsten Börsenregeln 19 2 Inhalt 6 Vorwort 10 1 Einleitung 12 Der Jahrhundertcrash und was er uns lehrt 12 Der Einstieg lohnt sich 15 Die zehn wichtigsten Börsenregeln 19 2 Von Aktie bis Aktionär 22 Am Anfang steht die Aktiengesellschaft

Mehr

Änderung des Beschlussvorschlags zu Tagesordnungspunkt 8 der am 11. Mai 2010 im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichten Ein- ladung für die

Änderung des Beschlussvorschlags zu Tagesordnungspunkt 8 der am 11. Mai 2010 im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichten Ein- ladung für die Änderung des Beschlussvorschlags zu Tagesordnungspunkt 8 der am 11. Mai 2010 im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichten Ein- ladung für die ordentliche Hauptversammlung der Wirecard AG mit Sitz

Mehr

Auszug aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis der Raiffeisenbank Hersbruck eg. (Kapitel 10)

Auszug aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis der Raiffeisenbank Hersbruck eg. (Kapitel 10) Weitere Informationen über Kosten und Nebenkosten der Bank bei der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen Gemäß 31 Abs. 3 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) informiert

Mehr

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Hauptversammlung

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Hauptversammlung Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Hauptversammlung Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu Anmeldung und Teilnahme Wer ist teilnahmeberechtigt? Die Hauptversammlung ist die Versammlung der Aktionäre der Gesellschaft.

Mehr

Information über die Kosten und Nebenkosten der Bank bei der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen

Information über die Kosten und Nebenkosten der Bank bei der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen Gemäß 31 Abs. 3 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) informiert die Bank mit dem nachfolgenden Auszug aus ihrem aktuellen Preis- und Leistungsverzeichnis über ihre Kosten und Nebenkosten gemäß 2 Abs. 3 und Abs.

Mehr

Grundlagen der Besteuerung des Volksbank-Amerika-Invest A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern.

Grundlagen der Besteuerung des Volksbank-Amerika-Invest A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern. Grundlagen der Besteuerung des Volksbank-Amerika-Invest A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern. Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich

Mehr

Stand: 06.07.2012. 6. Transaktionsleistungen Wertpapierdepot Preis in EUR

Stand: 06.07.2012. 6. Transaktionsleistungen Wertpapierdepot Preis in EUR 6. Transaktionsleistungen Wertpapierdepot Preis in EUR Fremdkosten inländische Börsen Es fallen unterschiedliche Gebühren, Kosten oder Steuern nach Vorgabe des Börsenplatzes an. Insbesondere können je

Mehr

Fragenkatalog Anleihen-Bingo Fragen für den Spielleiter

Fragenkatalog Anleihen-Bingo Fragen für den Spielleiter Fragenkatalog Anleihen-Bingo Fragen für den Spielleiter Nr. Frage Antwort Richtig Falsch 1 Welche Risiken können bei einer Bundesanleihe neben den Basisrisiken auftreten? Bonitätsrisiko: Der Emittent wird

Mehr

Banken und Börsen, Kurs 41520 (Inhaltlicher Bezug: KE 3)

Banken und Börsen, Kurs 41520 (Inhaltlicher Bezug: KE 3) Lösungshinweise zur Einsendearbeit 2 zum Kurs 41520, Banken und Börsen, SS 2011 1 Lösungshinweise zur Einsendearbeit 2: SS 2011 Banken und Börsen, Kurs 41520 (Inhaltlicher Bezug: KE 3) Wertpapierbörsen

Mehr

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Integrata Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Stuttgart Zettachring 4, 70567 Stuttgart Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft ein zur ordentlichen Hauptversammlung

Mehr

Bundesanzeiger Herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Bundesanzeiger Herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Die auf den folgenden Seiten gedruckte Bekanntmachung entspricht der Veröffentlichung im Bundesanzeiger. Daten zur Veröffentlichung: Veröffentlichungsmedium: Internet Internet-Adresse: www.bundesanzeiger.de

Mehr

Information über die Kosten und Nebenkosten der Bank bei der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen

Information über die Kosten und Nebenkosten der Bank bei der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen Information über die Kosten und Nebenkosten der Bank bei der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen Gemäß 31 Abs. 3 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) informiert die

Mehr

Besteuerung von American Depository Receipts (ADRs) auf inländische Aktien

Besteuerung von American Depository Receipts (ADRs) auf inländische Aktien Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder nachrichtlich: Bundeszentralamt

Mehr

Excalibur Capital AG. Angebot zum Aktienrückkauf

Excalibur Capital AG. Angebot zum Aktienrückkauf Excalibur Capital AG Weinheim WKN 720 420 / ISIN 0007204208 Angebot zum Aktienrückkauf In der ordentlichen Hauptversammlung der Aktionäre der Gesellschaft vom 17.12.2010 wurden unter anderem folgende Beschlüsse

Mehr

Wir laden hiermit unsere. Aktionärinnen und Aktionäre zu. der am 02. Juni 2014, 14 Uhr, im Hotel Dorint Sofitel. Bayerpost München,

Wir laden hiermit unsere. Aktionärinnen und Aktionäre zu. der am 02. Juni 2014, 14 Uhr, im Hotel Dorint Sofitel. Bayerpost München, Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der am 02. Juni 2014, 14 Uhr, im Hotel Dorint Sofitel Bayerpost München, Bayerstraße 12, 80335 München, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung

Mehr

Heidelberger Beteiligungsholding AG Hauptversammlung 10. Mai 2016 Erläuternder Bericht des Vorstands zu den Angaben gemäß 289 Absatz 4

Heidelberger Beteiligungsholding AG Hauptversammlung 10. Mai 2016 Erläuternder Bericht des Vorstands zu den Angaben gemäß 289 Absatz 4 Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals Im Anhang zum Jahresabschluss sind zur Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals folgende Angaben gemacht: Gezeichnetes Kapital Das gezeichnete Kapital der Heidelberger

Mehr

Einladung Hauptversammlung am 07. Juni 2016

Einladung Hauptversammlung am 07. Juni 2016 Günther-Wagner-Allee 17, 30177 Hannover WKN 585 090 ISIN DE0005850903 Zur ordentlichen Hauptversammlung am Dienstag, den 07. Juni 2016, um 14.00 Uhr (Einlass ab 13.00 Uhr), im HANNOVER CONGRESS CENTRUM

Mehr

Obligationenanleihen. Arten von Obligationen. Platzierung. Die Selbstemission (direkte Platzierung) wird meist nur von Banken angewendet.

Obligationenanleihen. Arten von Obligationen. Platzierung. Die Selbstemission (direkte Platzierung) wird meist nur von Banken angewendet. Obligationenanleihen Arten von Obligationen Gewöhnliche Anleihenobligationen (Straight Bond) Variable verzinsliche Obligationenanleihen (Floating Rate Bond) Abgezinste Anleihen (Zero Coupon Bond) Aufgezinste

Mehr

Q & A zum Aktienumtausch nach dem GesRÄG 2011

Q & A zum Aktienumtausch nach dem GesRÄG 2011 Q & A zum Aktienumtausch nach dem GesRÄG 2011 Q 1. Warum werden die Aktien der Gesellschaft umgetauscht? A 1. Aufgrund einer Gesetzesänderung infolge Inkrafttretens des Gesellschaftsrechts- Änderungsgesetzes

Mehr

PORR AG Wien, FN f Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats für die 136. ordentliche Hauptversammlung am 24.

PORR AG Wien, FN f Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats für die 136. ordentliche Hauptversammlung am 24. PORR AG Wien, FN 34853 f Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats für die 136. ordentliche Hauptversammlung am 24. Mai 2016 Zu Punkt 1. der Tagesordnung: Vorlage des Jahresabschlusses samt

Mehr

II. Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte BESONDERE REGELUNGEN FÜR DAS KOMMISSIONSGESCHÄFT GESCHÄFTE IN WERTPAPIEREN

II. Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte BESONDERE REGELUNGEN FÜR DAS KOMMISSIONSGESCHÄFT GESCHÄFTE IN WERTPAPIEREN II. Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte Diese Sonderbedingungen gelten für den Kauf oder Verkauf sowie für die Verwahrung von Wertpapieren, und zwar auch dann, wenn die Rechte nicht in Urkunden verbrieft

Mehr

HVB Aktienanleihe. WKN HU372Q Stand 5. April 2016

HVB Aktienanleihe. WKN HU372Q Stand 5. April 2016 HVB Aktienanleihe auf die Aktie der Deutsche Bank AG WKN HU372Q Stand 5. April 2016 JETZT MIT DER DEUTSCHE BANK AG ERTRAGS-CHANCEN SICHERN Sie wünschen sich eine feste Zinszahlung und sind von der Entwicklung

Mehr

Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 13. Juni 2007 zur Ausgabe von Schuldverschreibungen und Genussrechten

Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 13. Juni 2007 zur Ausgabe von Schuldverschreibungen und Genussrechten Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 13. Juni 2007 zur Ausgabe von Schuldverschreibungen und Genussrechten 1. Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen und/oder

Mehr

Was ist eine Aktie? Detlef Faber

Was ist eine Aktie? Detlef Faber Was ist eine Aktie? Wenn eine Firma hohe Investitionskosten hat, kann sie eine Aktiengesellschaft gründen und bei privaten Geldgebern Geld einsammeln. Wer eine Aktie hat, besitzt dadurch ein Stück der

Mehr

GARANT SCHUH + MODE AKTIENGESELLSCHAFT i. I. Düsseldorf. Einladung zur gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre der GARANT SCHUH + MODE AG i.i.

GARANT SCHUH + MODE AKTIENGESELLSCHAFT i. I. Düsseldorf. Einladung zur gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre der GARANT SCHUH + MODE AG i.i. GARANT SCHUH + MODE AKTIENGESELLSCHAFT i. I. Düsseldorf Einladung zur gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre der GARANT SCHUH + MODE AG i.i. (WKN 585 303, ISIN DE 000 585 303 0) Wir laden die Vorzugsaktionäre

Mehr

Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte. Besondere Regelungen für das Kommissionsgeschäft. Geschäfte in Wertpapieren

Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte. Besondere Regelungen für das Kommissionsgeschäft. Geschäfte in Wertpapieren Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte Diese Sonderbedingungen gelten für den Kauf oder Verkauf sowie für die Verwahrung von Wertpapieren, und zwar auch dann, wenn die Rechte nicht in Urkunden verbrieft

Mehr

Veranlagen Wertpapiere und Kapitalmarkt

Veranlagen Wertpapiere und Kapitalmarkt Ansparen Veranlagen Wertpapiere und und veranlagen Kapitalmarkt 2 2 In jeder Lebensphase, ob in der Jugend oder im Alter, haben Menschen Wünsche, die Geld kosten. Wenn Sie Schritt für Schritt ein kleines

Mehr

A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern. 1. Anteile im Privatvermögen

A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern. 1. Anteile im Privatvermögen Grundlagen der Besteuerung für Pioneer Funds Austria - Amerika Garantie 10/2016 Miteigentumsfonds gemäß 20a InvFG Rechnungsjahr: 29. Oktober 2009-28. Oktober 2010 Die nachstehenden Ausführungen beziehen

Mehr

Preis- und Leistungsverzeichnis für Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen der Sparda-Bank Ostbayern eg gültig ab 01.06.

Preis- und Leistungsverzeichnis für Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen der Sparda-Bank Ostbayern eg gültig ab 01.06. Preis- und Leistungsverzeichnis für Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen der Sparda-Bank Ostbayern eg gültig ab 01.06.2014 Inhaltsverzeichnis 1. Ausführung und Abwicklung von

Mehr

Reinvestition Abschreibungsrest. amjahresende zujahresbeginn

Reinvestition Abschreibungsrest. amjahresende zujahresbeginn 3. Finanzierung / 3.4 Innenfinanzierung E3.4-1 Ein Unternehmen kauft am Beginn des Geschäftsjahres 01vier Maschinen zu je 3.000 EUR. Die Maschinen haben eine Lebensdauer von drei Jahren und werden linear

Mehr

Sie können über Ihr Raiffeisen Raiffeisen Trading Online jederzeit Wertpapiere (Aktien, Zertifikate usw.) anbzw.

Sie können über Ihr Raiffeisen Raiffeisen Trading Online jederzeit Wertpapiere (Aktien, Zertifikate usw.) anbzw. An- und Verkauf von Wertpapieren [An- und Verkauf] Sie können über Ihr Raiffeisen Raiffeisen Trading Online jederzeit Wertpapiere (Aktien, Zertifikate usw.) anbzw. verkaufen. Anmerkung für die Börsenaufträge

Mehr

Hinweise zur Steuerbescheinigung und Erträgnisaufstellung Wertpapiere für 2015

Hinweise zur Steuerbescheinigung und Erträgnisaufstellung Wertpapiere für 2015 X Unabhängig seit 1674 Hinweise zur Steuerbescheinigung und Erträgnisaufstellung Wertpapiere für 2015 Die Steuerbescheinigung und die Erträgnisaufstellung dienen dem Nachweis der einbehaltenen Kapitalertragsteuer,

Mehr

5. Die Hauptversammlung

5. Die Hauptversammlung 5. Die Hauptversammlung 37 5. Die Hauptversammlung Die Hauptversammlung ist die Versammlung der Aktionäre der Gesellschaft. Sie wird durch den Vorstand einberufen, der darüber mit einfacher Mehrheit beschließt

Mehr

B E S C H L U S S V O R S C H L Ä G E D E R V E R W A L T U N G Z U D E N P U N K T E N D E R

B E S C H L U S S V O R S C H L Ä G E D E R V E R W A L T U N G Z U D E N P U N K T E N D E R B E S C H L U S S V O R S C H L Ä G E D E R V E R W A L T U N G Z U D E N P U N K T E N D E R T A G E S O R D N U N G G E M. 1 0 8 A K T G 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und Konzernabschlusses

Mehr

Die muss man einfach haben

Die muss man einfach haben Die muss man einfach haben Commerzbank Aktienanleihe Protect auf Deutsche Bank Equity Markets & Commodities Gemeinsam mehr erreichen Gewinnchancen erhöhen Commerzbank Aktienanleihe Protect auf Deutsche

Mehr

A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern. 1. Anteile im Privatvermögen

A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern. 1. Anteile im Privatvermögen Grundlagen der Besteuerung Pioneer Funds Austria Amerika Garantie 10/2016 Miteigentumsfonds gemäß Investmentfondsgesetz (InvFG) 2011 idgf Rechnungsjahr: 29.10.2013-28.10.2014 Die nachstehenden Ausführungen

Mehr

Stern Immobilien AG Grünwald, Landkreis München

Stern Immobilien AG Grünwald, Landkreis München Stern Immobilien AG Grünwald, Landkreis München ISIN DE000A1EWZM4 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am 28. Oktober 2014 um 15.00 Uhr

Mehr

Die SNB (Schweizerische Nationalbank)

Die SNB (Schweizerische Nationalbank) Zu welchem Wirtschaftssektor zählt man die Banken? Zum tertiären Wirtschaftssektor, das es ein Dienstleistungsbetrieb ist - Abwicklung des Zahlungsverkehrs Welches sind die drei wesentlichen Aufgaben einer

Mehr

4.7 Bedingungen für Wertpapiergeschäfte

4.7 Bedingungen für Wertpapiergeschäfte 4.7 Bedingungen für Wertpapiergeschäfte Diese Sonderbedingungen gelten für den Kauf oder Verkauf sowie für die Verwahrung von Wertpapieren, und zwar auch dann, wenn die Rechte nicht in Urkunden verbrieft

Mehr

SQUADRA Immobilien GmbH & Co. KGaA Frankfurt am Main ISIN: DE000A0M7PV9. Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

SQUADRA Immobilien GmbH & Co. KGaA Frankfurt am Main ISIN: DE000A0M7PV9. Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung SQUADRA Immobilien GmbH & Co. KGaA Frankfurt am Main ISIN: DE000A0M7PV9 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung am Dienstag, den 17. November 2009 in den Blue Towers Lyoner Straße 32, 60528 Frankfurt

Mehr

Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte

Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte, beispielsweise durch ein Kreditinstitut,

Mehr

Gegenüberstellung des bisherigen und des neuen Depotreglements der Credit Suisse AG

Gegenüberstellung des bisherigen und des neuen Depotreglements der Credit Suisse AG Gegenüberstellung des bisherigen und des neuen reglements der Credit Suisse AG Bisheriges reglement (12.2011) Neues reglement (12.2013) reglement Allgemeine Bestimmungen Art.1 Geltungsbereich Dieses Reglement

Mehr

Abgeltungssteuer NEUE STEUER NEUE CHANCEN

Abgeltungssteuer NEUE STEUER NEUE CHANCEN NEUE STEUER NEUE CHANCEN Abgeltungssteuer NEUE STEUER NEUE CHANCEN Ab 2009 wird die Besteuerung der Erträge aus Kapitalanlagen neu geregelt. Kapitalerträge werden dann mit einem einheitlichen Steuersatz

Mehr

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung München Wertpapier-Kenn-Nr.: A1X3WX ISIN DE000A1X3WX6 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, den 03. Juli 2014, um 10.00 Uhr im Leonardo Hotel

Mehr

EINLADUNG_2012. InterCard AG Informationssysteme Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2012

EINLADUNG_2012. InterCard AG Informationssysteme Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2012 InterCard EINLADUNG_2012 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2012, Villingen-Schwenningen ISIN DE000A0JC0V8 Wir laden unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, den 28. Juni 2012, 14.00 Uhr, im Hotel

Mehr

Metzler Fund Xchange

Metzler Fund Xchange Hinweise zur Steuerbescheinigung und Erträgnisaufstellung Wertpapiere für 0 Die Steuerbescheinigung und die Erträgnisaufstellung dienen dem Nachweis der einbehaltenen Kapitalertragsteuer, des einbehaltenen

Mehr

Börsenführerschein. Aktien. 1. Die Bilanz 2. Aktien und die verschiedenen Eigenschaften 3. Die Aktienemission 4. Risiko und Investment

Börsenführerschein. Aktien. 1. Die Bilanz 2. Aktien und die verschiedenen Eigenschaften 3. Die Aktienemission 4. Risiko und Investment Börsenführerschein Agenda Aktien 1. Die Bilanz 2. Aktien und die verschiedenen Eigenschaften 3. Die Aktienemission 4. Risiko und Investment Die Bilanz 1. Die Bilanz Aktiva Passiva Eigenkapital - Grundkapital

Mehr

Die steuerlichen Spielregeln der Investment-Anlage

Die steuerlichen Spielregeln der Investment-Anlage Fonds Die steuerlichen Spielregeln der Investment-Anlage von Dr. Friedrich E. Harenberg, Barsinghausen, Vorsitzender Richter am Niedersächsischen FG und Lehrbeauftragter der Universität Hannover Die Besteuerung

Mehr

Geldanlage. Vermögensbildung. Prof. Dr. Hermann May. R.Oldenbourg Verlag München Wien. unter Mitarbeit von Dipl.-Hdl. Ulla May.

Geldanlage. Vermögensbildung. Prof. Dr. Hermann May. R.Oldenbourg Verlag München Wien. unter Mitarbeit von Dipl.-Hdl. Ulla May. Geldanlage Vermögensbildung 2008 AGI-Information Management Consultants May be used for personal purporses only or by libraries associated to dandelon.com network. Von Prof. Dr. Hermann May unter Mitarbeit

Mehr

Einladung. zur Hauptversammlung der micdata AG

Einladung. zur Hauptversammlung der micdata AG Einladung zur Hauptversammlung der am 11. August 2016 - 2 - mit Sitz in München WKN A1TNNC ISIN DE000A1TNNC8 Einladung zur Hauptversammlung und gleichzeitig Verlustanzeige gemäß 92 AktG Sehr geehrte Damen

Mehr

DataDesign Aktiengesellschaft

DataDesign Aktiengesellschaft DataDesign Aktiengesellschaft München Angebot an die Aktionäre zum Bezug von Aktien ISIN: DE0001262152 WKN: 126215 Börsenkürzel: DTD2 Nachstehendes Angebot zum Bezug von Aktien stellt kein öffentliches

Mehr

Finanzverfassung der AG und GmbH im Vergleich

Finanzverfassung der AG und GmbH im Vergleich Finanzverfassung der AG und GmbH im Vergleich Präsentation im Rahmen der Vorlesung Recht der Unternehmensfinanzierung I bei Prof. Dr. Siller Finanzverfassung der AG und GmbH im Vergleich 1. AG und GmbH

Mehr

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung am Donnerstag, 16. August 2007 um 11.00 Uhr in der Stadthalle Bielefeld, Willy-Brandt-Platz 1 ISIN-Nr.: DE 000 564 910 7 DE 000 564 912 3 DE 000 564 913 1 EHLEBRACHT

Mehr

III. Ausführungsgrundsätze für Wertpapiergeschäfte

III. Ausführungsgrundsätze für Wertpapiergeschäfte III. Ausführungsgrundsätze für Wertpapiergeschäfte Die Bank hat als Wertpapierdienstleistungsunternehmen im Rahmen der Ausführung von auf Erwerb oder Verkauf von en gerichteten Kundenaufträgen Maßnahmen

Mehr

Köln. ein auf Freitag, den 19. Juni 2009, Uhr, im Konferenzzentrum Technologiepark Köln, Josef-Lammerting-Allee 17-19, Köln.

Köln. ein auf Freitag, den 19. Juni 2009, Uhr, im Konferenzzentrum Technologiepark Köln, Josef-Lammerting-Allee 17-19, Köln. Köln WKN 586353 / ISIN DE0005863534 WKN 586350 / ISIN DE 0005863500 Wir berufen hiermit unsere diesjährige ordentliche Hauptversammlung ein auf Freitag, den 19. Juni 2009, 10.00 Uhr, im Konferenzzentrum

Mehr

Finanzwirtschaft. Teil I: Einführung

Finanzwirtschaft. Teil I: Einführung Kapitalmärkte 1 Finanzwirtschaft Teil I: Einführung Beschreibung der Kapitalmärkte Kapitalmärkte 2 Finanzmärkte als Intermediäre im Zentrum Unternehmen (halten Real- und Finanzwerte) Banken Finanzmärkte

Mehr

Fragen und Antworten zur Abgeltungsteuer Regelungen für die in Luxemburg geführten Depots

Fragen und Antworten zur Abgeltungsteuer Regelungen für die in Luxemburg geführten Depots Der folgende Fragen-Antworten-Katalog * gibt Ihnen einen Überblick über die aktuell gültigen Inhalte der Abgeltungsteuer, speziell im Bereich der Investmentfonds. Hierbei werden insbesondere die allgemeinen

Mehr

Die Steuerbescheinigung

Die Steuerbescheinigung Die Steuerbescheinigung Mit Einführung der Abgeltungsteuer im Jahr 2009 hat der Gesetzgeber ein neues Format der Steuerbescheinigung definiert. Die wichtigsten Punkte der Bescheinigung möchten wir Ihnen

Mehr

Vorzugsaktien in Stück. in Stück

Vorzugsaktien in Stück. in Stück Erläuterung Gründung SAP GmbH Systeme, Anwendungen, Produkte in der Datenverarbeitung, Gesellschaftervertrag vom 24. Oktober 1976 (HR* 20.06.1977) Stammaktien in Stück Vorzugsaktien in Stück Grundkapital

Mehr

Gamma. Garantieanlage

Gamma. Garantieanlage G G ist eine Taxe und steht für Geld. Der angeführte Kurs ist nur eine Indikation, d.h. es ist der Kurs, der zustandegekommen wäre. In diesem Fall werden jedoch keine Stücke gehandelt. (1 Gamma Dieser

Mehr

Grundlagen der Besteuerung Pioneer Funds Austria - Energy Stock Miteigentumsfonds gemäß 20 InvFG Rechnungsjahr: 16.04.2011-15.04.

Grundlagen der Besteuerung Pioneer Funds Austria - Energy Stock Miteigentumsfonds gemäß 20 InvFG Rechnungsjahr: 16.04.2011-15.04. Grundlagen der Besteuerung Pioneer Funds Austria - Energy Stock Miteigentumsfonds gemäß 20 InvFG Rechnungsjahr: 16.04.2011-15.04.2012 Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in

Mehr

Häufig gestellte Fragen zur Jahressteuerbescheinigung (JSTB)

Häufig gestellte Fragen zur Jahressteuerbescheinigung (JSTB) Häufig gestellte Fragen zur Jahressteuerbescheinigung (JSTB) Seite - 1 - von 16 INHALTSVERZEICHNIS 1 ALLGEMEINE FRAGEN... 4 1.1 WARUM UNTERSCHEIDEN SICH DIE STEUERBESCHEINIGUNGEN FÜR PRIVATVERMÖGEN UND

Mehr

STEUERLICHE BEHANDLUNG

STEUERLICHE BEHANDLUNG STEUERLICHE BEHANDLUNG Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige Anleger (Anleger mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich).

Mehr

Grundlagen der Besteuerung des VOLKSBANK-TOTAL-RETURN-CASH+. A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern.

Grundlagen der Besteuerung des VOLKSBANK-TOTAL-RETURN-CASH+. A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern. Grundlagen der Besteuerung des VOLKSBANK-TOTAL-RETURN-CASH+. A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern. Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich

Mehr

Muster I. Steuerbescheinigung

Muster I. Steuerbescheinigung Muster I...... (Bezeichnung der auszahlenden Stelle / des Schuldners der Kapitalerträge) Adressfeld Steuerbescheinigung Bescheinigung für alle Privatkonten und / oder depots Verlustbescheinigung im Sinne

Mehr

Grundlagen der Besteuerung Pioneer Funds Austria - Flex React 3/2018 Miteigentumsfonds gemäß 20 InvFG Rechnungsjahr: 28.09.2011-27.03.

Grundlagen der Besteuerung Pioneer Funds Austria - Flex React 3/2018 Miteigentumsfonds gemäß 20 InvFG Rechnungsjahr: 28.09.2011-27.03. Grundlagen der Besteuerung Pioneer Funds Austria - Flex React 3/2018 Miteigentumsfonds gemäß 20 InvFG Rechnungsjahr: 28.09.2011-27.03.2012 Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf

Mehr

Die Satzung kann eine größere Kapitalmehrheit und weitere Erfordernisse bestimmen.

Die Satzung kann eine größere Kapitalmehrheit und weitere Erfordernisse bestimmen. 6.Teil. Satzungsänderung. Kapitalbeschaffung u.a. 186 AktG 3 3. die bei einer Kapitalerhöhung mit Sacheinlagen vorgesehenen Festsetzungen und, wenn mehrere Gattungen ausgegeben werden, den auf jede Aktiengattung

Mehr

FAQ Umgang mit deutschen Offenen Immobilienfonds bei der FFB

FAQ Umgang mit deutschen Offenen Immobilienfonds bei der FFB FAQ Umgang mit deutschen Offenen Immobilienfonds bei der FFB 1. Wie kann ein Offener Immobilienfonds gekauft werden? 1) Befüllbares PDF-Formular (K) Offener Immobilienfonds Kaufauftrag Das Formular erhält

Mehr

Grundlagen der Besteuerung des VOLKSBANK-EUROPA-RENTENFONDS. A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern.

Grundlagen der Besteuerung des VOLKSBANK-EUROPA-RENTENFONDS. A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern. Grundlagen der Besteuerung des VOLKSBANK-EUROPA-RENTENFONDS. A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern. Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich

Mehr

Bundesministerium der Finanzen. Bekanntmachung der Emissionsbedingungen für Bundesschatzbriefe. Emissionsbedingungen für Bundesschatzbriefe

Bundesministerium der Finanzen. Bekanntmachung der Emissionsbedingungen für Bundesschatzbriefe. Emissionsbedingungen für Bundesschatzbriefe Bundesministerium der Finanzen Bekanntmachung der Emissionsbedingungen für Bundesschatzbriefe Vom 1. August 2006 Die Emissionsbedingungen für Bundesschatzbriefe in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.

Mehr

Nur per . Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken Schellingsstraße Berlin

Nur per  . Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken Schellingsstraße Berlin Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin Bundesverband der

Mehr

MORGAN STANLEY SCHATZBRIEF 6 JAHRE

MORGAN STANLEY SCHATZBRIEF 6 JAHRE MORGAN STANLEY SCHATZBRIEF 6 JAHRE Die clevere Zinsanlage planen sie gerade ihre nächste festzinsanlage? Mehr Zinsen. Das gestiegene Zinsniveau der vergangenen Monate sorgt für attraktive Konditionen bei

Mehr

Richard Pfadenhauer DERIVATE. FinanzBuch Verlag

Richard Pfadenhauer DERIVATE. FinanzBuch Verlag Richard Pfadenhauer DERIVATE FinanzBuch Verlag 1 Grundlagen des Handels mit Derivaten 1.1 Was ist ein Derivat? Derivate sind Finanzprodukte, die überwiegend an Börsen notiert sind. Damit kann jeder Anleger

Mehr

Oldenburgische Landesbank Aktiengesellschaft mit Sitz in Oldenburg (Oldb)

Oldenburgische Landesbank Aktiengesellschaft mit Sitz in Oldenburg (Oldb) Oldenburgische Landesbank Aktiengesellschaft mit Sitz in Oldenburg (Oldb) Wertpapierkennnummer 808 600 ISIN DE0008086000 EINLADUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG Wir laden hiermit unsere Aktionäre zur ordentlichen

Mehr

Bayerisches Landesamt für Steuern 23 ESt-Kartei Datum: Karte 2.1 Az München: S St32M Az Nürnberg: S St33N

Bayerisches Landesamt für Steuern 23 ESt-Kartei Datum: Karte 2.1 Az München: S St32M Az Nürnberg: S St33N Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften Verkauf von Wertpapieren innerhalb der Veräußerungsfrist des 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG Bei der Ermittlung der Einkünfte von sonstigen Einkünften aus privaten

Mehr

A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern

A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige Anleger (Anleger mit Sitz,

Mehr

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung München Wertpapier-Kenn-Nr.: A1X3WX ISIN DE000A1X3WX6 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, den 02. Juli 2015, um 10:00 Uhr im Leonardo Hotel

Mehr

Grundlagen der Besteuerung Pioneer Funds Austria - Garantiebasket 3/2019 Miteigentumsfonds gemäß 20 InvFG Rechnungsjahr: 31.03.2011-29.03.

Grundlagen der Besteuerung Pioneer Funds Austria - Garantiebasket 3/2019 Miteigentumsfonds gemäß 20 InvFG Rechnungsjahr: 31.03.2011-29.03. Grundlagen der Besteuerung Pioneer Funds Austria - Garantiebasket 3/2019 Miteigentumsfonds gemäß 20 InvFG Rechnungsjahr: 31.03.2011-29.03.2012 Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich

Mehr

Sichere Zinsen zum Greifen nahe

Sichere Zinsen zum Greifen nahe Sichere Zinsen zum Greifen nahe Commerzbank Aktienanleihen Protect auf Porsche, Nokia und Infineon Corporates & Markets Gemeinsam mehr erreichen Intelligent teilabsichern Commerzbank Aktienanleihen Protect

Mehr

Die clevere Zinsanlage

Die clevere Zinsanlage MORGAN STANLEY SCHATZBRIEF 7 JAHRE Die clevere Zinsanlage entscheiden sie sich für den intelligenten schatzbrief MIT DER CHANCE AUF EXTRAZINSEN Morgan Stanley Schatzbrief Verzinsung von 4 Prozent im ersten

Mehr

RENK Aktiengesellschaft; Augsburg - ISIN DE 0007850000 -

RENK Aktiengesellschaft; Augsburg - ISIN DE 0007850000 - RENK Aktiengesellschaft; Augsburg - ISIN DE 0007850000 - Einladung zur 109. ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft am 26. April 2012 in Augsburg Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, wir

Mehr

Erläutern Sie das Grundprinzip eines Aktieninvestmentfonds (mindestens 3 Merkmale)!

Erläutern Sie das Grundprinzip eines Aktieninvestmentfonds (mindestens 3 Merkmale)! Erläutern Sie das Grundprinzip eines Aktieninvestmentfonds (mindestens 3 Merkmale)! Der Anleger zahlt Geld in einen Topf (= Sondervermögen) einer Kapitalanlagegesellschaft ein. Ein Kapitalmarktexperte

Mehr