Freiwillige Feuerwehren der Region Hannover
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- Alfred Beckenbauer
- vor 6 Jahren
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1 1.) Präambel a) Anforderungen an die Pressearbeit Eine offene und faire Pressearbeit ist nicht nur aufgrund der Auskunftsverpflichtungen des Presserechts erforderlich, sondern auch als Mittel der Öffentlichkeitsarbeit und Brandschutzaufklärung im Interesse der Freiwilligen Feuerwehren. Besonders bei größeren Schadensereignissen und ungewöhnlichen Einsätzen ist inzwischen mit einem großen Medieninteresse zu rechnen, das erhöhte Anforderungen an die Pressearbeit der Feuerwehren stellt. Eine professionelle Pressearbeit o unterstützt eine objektive Berichterstattung über die Arbeit der Feuerwehr, o sorgt für eine kontinuierliche Information der Medien, o trägt dazu bei, dass die Arbeit der Journalisten in geregelten Bahnen verläuft und o entlastet die Einsatzleitung durch das Freihalten von Medienanfragen. b) Zielsetzung der Konzeption Dieses Konzept stellt eine Empfehlung für die Pressearbeit bei Schadensereignissen mit großem Medieninteresse auf kommunaler Ebene dar. Der Bürgermeister bzw. die Bürgermeisterin der jeweiligen Kommune als auskunftsverpflichtete Behörde bestimmt, wer außer ihm in welchen Fällen auskunftsberechtigt gegenüber der Presse ist. Auf Stadt- bzw. Gemeindeebene ist zu entscheiden, wie die Pressearbeit bei Feuerwehreinsätzen im Allgemeinen und bei Schadensereignissen mit großem Medieninteresse im Speziellen erfolgen soll. Es ist dabei auch festzulegen, in welchen Fällen der Bürgermeister bzw. die Bürgermeisterin benachrichtigt wird und wann er bzw. sie selbst den Medien gegenüber tritt. Hierzu soll dieses Konzept eine Hilfestellung geben. Das Konzept soll außerdem Grundlage für die Schulungen des Feuerwehrverbandes e.v. zur Pressearbeit bei den Freiwilligen Feuerwehren der sein. 1
2 2.) Personelle Ausstattung und Aufgabenverteilung in der Pressearbeit Um dem hohen Medienaufkommen gerecht zu werden, ist für eine professionelle Pressearbeit ein Pressesprecherteam bestehend aus mindestens 3 Kameraden erforderlich. Je nach Einsatzumfang (größere Einsatzstelle mit mehreren Einsatzabschnitten) und Anzahl der Medienvertreter kann es notwendig sein, das Pressesprecherteam darüber hinaus zu verstärken. Insbesondere der Leiter der einzurichtenden Pressestelle sollte bereits Erfahrungen in der Pressearbeit gesammelt haben, aber auch über eine entsprechende feuerwehrtaktische Ausbildung und Erfahrung verfügen. Rollen und Aufgabenzuordnungen: Leiter der Pressestelle = Pressesprecher (grüne Weste) Kontakt zur Einsatzleitung zwecks Informationsbeschaffung und Abstimmung laufende Information der Medienvertreter über den Einsatz und Dokumentation Assistent des Pressesprechers als ständige Besetzung der Pressestelle Empfang der Medienvertreter und Information über den Zeitpunkt der nächsten Medieninformation Unterstützung des Pressesprechers bei organisatorische Aufgaben (u. a. Dokumentationsaufgaben, Vorbereitung von Pressemitteilungen, Annahme von Interviewanfragen etc.) Assistent des Pressesprechers als Einsatzstellenbegleiter begleitet die Medienvertreter bei der Begehung der Einsatzstelle bzw. der Einsatzabschnitte und erläutert das Einsatzgeschehen 3.) Technische Ausstattung der Pressestelle Eine funktionierende Pressestelle erfordert entsprechende technische Ausstattung und Vorraussetzungen. Je nach den örtlichen Verhältnissen können für die Weitergabe von Pressemitteilungen u. ä. die Kommunikationsmittel des ELW (Fax bzw. Internetanschluss für versand) genutzt werden. Mobile oder ortsfeste Pressestelle Kennzeichnung der Pressestelle (z. B. Anbringung (Magnet)Schild Pressestelle ) digitale Funkmeldeempfänger für das Pressesprecherteam und Festlegung der Alarmierung; alternativ Handyalarmierung Funkgerät 4-Meter für den Pressesprecher (insbesondere für die frühzeitige Information des Pressesprechers über die Lage und die Meldung Einsatzstelle an ) Funkgerät 2-Meter für das Pressesprecherteam (Teilnahme am und Kenntnis vom Einsatzstellenfunk sowie Kommunikation innerhalb des Pressesprecherteams) Mobiltelefon für den Pressesprecher (mit Ladekabel für längere Einsätze) grüne Funktionswesten für den Leiter der Pressestelle als Pressesprecher übliches Handwerkszeug eines Feuerwehr-Pressesprechers (Klemmbrett, Stifte etc.) 2
3 4.) Zusammenarbeit der Pressestelle mit der Einsatzleitung u. weiteren Beteiligten a) Grundsätze der Zusammenarbeit Das Pressesprecherteam ist dem Einsatzleiter unterstellt, der gegenüber dem Pressesprecherteam weisungsberechtigt ist (Einsatzleiter Leiter der Pressestelle = Pressesprecher). In der Praxis wird sich nach entsprechenden Übungen und den Erfahrungen aus Einsätzen die Zusammenarbeit einspielen, so dass nur kurze Abstimmungen im Einsatzverlauf zu folgenden Punkten erforderlich sein werden: b) grundsätzliche Abstimmungen zu Beginn des Einsatzes Stärkemeldung Pressesprecherteam Aufstellungspunkt der Pressestelle o in Sichtweite zum Einsatzleitwagen (ELW) o gut sichtbar für die eintreffenden Medienvertreter o soll die Medienvertreter vom ELW fern halten Aufgabenverteilung innerhalb der Pressestelle Laufenden Information der Medienvertreter durch den Pressesprecher (ggf. unter Einbindung des EL / Abstimmung Zeittakte) Gefahren für die Bevölkerung (Absprache Zeitpunkt u. Inhalte der weiterzugebenden Informationen) c) Abstimmung der Pressearbeit mit weiteren Einsatzbeteiligten (ggf. nach Absprache mit dem Einsatzleiter mind. ist der Einsatzleiter zu informieren) Polizei weiteren Hilfsorganisationen (THW, Rettungsdienste etc.) betroffene Einrichtung bzw. betroffenes Unternehmen Achtung: Keine Informationsweitergabe durch den Feuerwehr-Pressesprecher bei Betrieben, die unter die Störfallverordnung fallen! Die Gesamteinsatzleitung und damit auch die führende Rolle bei der Pressearbeit hat die Feuerwehr. d) weitere Abstimmungen während des Einsatzes ggf. Änderung der Zeittakte für die laufende Information der Medien ggf. Abgabe von so genannten O-Tönen vor Kameras und Mikrofonen bzw. am Telefon bereits während des laufenden Einsatzes e) Abstimmungen zum Ende des Einsatzes Abgabe von so genannten O-Tönen vor Kameras und Mikrofonen bzw. am Telefon ggf. Durchführung einer Pressekonferenz Abgabe einer abschließenden Pressemitteilung 3
4 5.) Zusammenarbeit der Pressestelle mit den Medienvertretern a) Grundsätze der Zusammenarbeit Um eine Informationsweitergabe an Unberechtigte zu vermeiden, kann die Pressestelle sich im Zweifel die Presseausweise vorlegen lassen. Der im Presserecht verankerten Auskunftspflicht sind Grenzen gesetzt: o bei Verstößen gegen Geheimhaltungsvorschriften (z. B. bei Einsätzen in Betrieben bzgl. Geschäftsgeheimnisse) o im Hinblick auf schutzwürdige private Interessen (z. B. keine Fotos von den Opfern und von ihrer häuslichen Sphäre). o Aussagen zur Brand- bzw. Unfallursache sind nur zu treffen, soweit sie eindeutig feststehen (z. B. implodierter Fernseher). Es muss eine gleichberechtigte Weitergabe der Informationen an alle vor Ort vertretenden Medien erfolgen. Ggf. werden für Foto- und Filmaufnahmen Pools gebildet dann fotografiert ein Journalist für alle Agenturen und Printmedien und ein Kameramann filmt für alle Sender. b) Laufende Information der Medienvertreter Erste Information über die Schadenslage bzw. das Einsatzgeschehen o Was ist passiert? o Wo ist es passiert? o Betroffene Personen (Verletzte, Tote und Vermisste) o Gefahren für die Bevölkerung o Getroffene Maßnahmen o Eingesetzte Kräfte o Bewegungsraum der Presse Begehungen der Einsatzstelle mit dem Einsatzstellenbegleiter der Pressestelle Laufende Information zu festgelegten Zeiten (z. B. alle 30 Minuten) ggf. auch O-Töne im Einsatzverlauf bei längerer Dauer Zu bedenken ist, dass Fotos und Filmaufnahmen vom Einsatz für die Medien vom vorrangigen Interesse sind. 4
5 c) Einsatzabschluss Abgabe von O-Tönen vor Kamera und Mikrofon (siehe auch Ziffer 4) Abgabe einer abschließenden Pressemitteilung (immer und zeitnah) gemäß mit der Stadt bzw. Gemeinde grundsätzlich abgestimmtem Presseverteiler für Ereignisse mit nur lokaler oder überregionaler Bedeutung (siehe auch Ziffer 4) Vorbereitung und Durchführung einer Pressekonferenz (siehe auch Ziffer 4) o Teilnehmerkreis und Aufgabenverteilung festlegen o Räumlichkeiten festlegen o Technische Ausstattung (z. B. Präsentationsmedien u. Stromanschlüsse) o Bewirtung (Kaffee und Kaltgetränke) o ggf. Informationsunterlagen bereitlegen o ggf. vorbereitete Pressemitteilung verteilen 6.) Unterstützungsmaterial als Anhang Einsatzprotokoll zum Festhalten wesentlicher Informationen zur Lage, den eingesetzten Kräften und getroffenen Maßnahmen (Muster siehe Anlage 1) Grundregeln für die Erstellung von Pressemitteilungen (siehe Anlage 2) 5
6 Feuerwehrverband Region Hannover e. V. Dienstgrad/ Vor- und Nachname Einsatzprotokoll Feuerwehr-Pressesprecher Datum: Einsatzort: Einsatzart/ Einsatzgrund: Einsatzleiter: (Name/ Ortsfeuerwehr) ab : Uhr (Name/ Ortsfeuerwehr bzw. Funktion) 1. Pressemitteilung/ erste Lage Uhrzeit: Einsatzbereich Bewegungsraum Presse Informationspunkt Presse Schadensereignis Betroffene Personen? Welche Gefährdung? 2. Pressemitteilung/ Zwischenbericht Uhrzeit: 3. Pressemitteilung/ Zwischenbericht Uhrzeit: 6
7 4. Pressemitteilung/ Abschlussbericht Uhrzeit: Schadensereignis Gefahrensituation Betroffene Personen Einsatzmaßnahmen/ Einsatzmittel Besondere Einsatzgeräte Eingesetzte Kräfte/ Uhrzeiten Weitere Organisationen Verweis auf Pressemitteilung/ -konferenz Einsatzkräfte der Feuerwehr: Uhrzeit Ortsfeuerwehr Fahrzeuge mit Stärke Stärke insges. Einsatzkräfte anderer beteiligter Organisationen: Uhrzeit Organisation Auftrag Fahrzeuge mit Stärke Stärke insges. Betroffene Personen: Uhrzeit Verletzte Tote Vermisste Evakuierte leicht mittel schwer 7
8 Feuerwehrverband Region Hannover e. V. Pressewart Armin Jeschonnek Alte Rehre 36, Gehrden / Everloh Tel.:05108/5375 oder Mobil 0172/ E_Mail: armin.jeschonnek@web.de Grundregeln für die Erstellung von Pressemitteilungen Grundsätzliches Je nach Ereignis sofort (z. B. Einsätze) oder zeitnah erstellen (z. B. Fahrzeugübergabe) bzw. zum passenden Zeitpunkt (z. B. Tipps zum Umgang mit Feuerwerkskörpern) Ggf. Abstimmungen vornehmen (z. B. mit dem Einsatzleiter, dem Stadt- bzw. Gemeindebrandmeister, der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung / dem Bürgermeister, mit beteiligten Unternehmen) Arbeit der Feuerwehr nicht zu sehr loben Überschrift soll Interesse wecken, d. h. warum ist diese Nachricht interessant (z. B. Silvester Arbeitsreichste Nacht für die Feuerwehr ) Die wichtigste Information ist im sogen. Dachsatz zuerst zu nennen (z. B. Meist ist es der unachtsame Umgang mit Feuerwerkskörpern, der zu den Bränden führt, zu denen die über 1 Mio. FW-Kameraden in Deutschland ) Inhalt der Pressemitteilung Was, wann und wo ist es passiert? Betroffene Personen/ Verletzte Erste Maßnahmen der Feuerwehr Schilderung zum Einsatzgeschehen, den getroffenen Maßnahmen und den erzielten Erfolgen Ggf. geschätzte Schadenshöhe (Abstimmung mit Polizei) Keine Aussagen zu den möglichen Ursachen, soweit nicht Ursache zweifelsfrei feststeht Weitere nachfolgende Maßnahmen (z. B. Prüfung Statik) Ggf. bestimmte Punkte bewusst offen lassen um Rückfragen zu provozieren, die die Möglichkeit bieten, weitere Hintergrundinformationen zu liefern Die sogen. W-Fragen helfen bei der Formulierung Elementare W s : Wer, Was, Wann, Wo? Ergänzende W s : Wie, Warum? Quelle: Woher? (z. B. nach Angaben der Polizei. ) Analyse-W: Was bedeutet das? (z. B. durch den Brandrauch wurde die Wohnung unbewohnbar, so dass. ) Formulierungshinweise Klare, verständliche und kompakte Darstellung, d. h. sachliche Darstellung, nicht zu blumig Behördensprache vermeiden (z. B. bei der Durchführung.. = Endungen auf ung ) Aktive Sprache, d. h. Verben verwenden (z. B. die Feuerwehr löschte den Brand statt das Feuer wurde gelöscht ) Floskeln vermeiden (z. B. die Blauröcke ) Nicht zu lange und verschachtelte Sätze Für den Laien verständlich schreiben Information nicht zu voll packen Max. 1 Seite Kein Schönschreiben des Sachverhaltes Nicht vergessen Absender mit Telefonnummer (Pressesprecher-Handy)und Mail-Adresse Ggf. weitere Ansprechpartner (z. B. Stadtbrandmeister, Ordnungsamt o. ä.) Kopie der PM an Pressesprecher-Team, Stadt- bzw. Gemeindebrandmeister u. Stellvertreter, betroffene Ortsbrandmeister, bei größeren Einsätzen auch an die Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung 8
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