Schritt-für-Schritt zur Veröffentlichung

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1 Schritt-für-Schritt zur Veröffentlichung 1

2 2 Vorwort

3 Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der Berliner Senat hat die Demokratisierung von Politik und Verwaltung in seine Richtlinien der Regierungspolitik aufgenommen. Transparentes Regierungs- und Verwaltungshandeln (Open Government) und die Öffnung unserer Datenbestände (Open Government Data) sollen dazu einen wichtigen Beitrag liefern. Über die Beteiligungsverfahren und Bürgerhaushalte hinaus werden weitere Formate zur Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft entwickelt. Mit der Öffnung unserer Datenbestände machen wir einen ersten Schritt weg von Amtsgeheimnis und Verschwiegenheit hin zu Transparenz und Offenheit von einer öffentlichen Verwaltung zu einer offenen Verwaltung. Über einzelne Fachgesetze hinaus (Umweltinformationsgesetz, Verbraucherinformationsgesetz) soll zukünftig alles an Informationen, was nicht dem Datenschutz oder der inneren Sicherheit unterliegt, den Bürgern und Unternehmen, den Medien und der Wissenschaft anlasslos und ohne Nutzungsbeschränkungen zugänglich gemacht werden. Berlin war die erste Stadt in Deutschland, die sich 2011 in dieser Form ihren Bürgern öffnete. Neben kurzen Erläuterungen zu offenen Daten, offenen Formaten und Metadaten geht es vor allem um die Unterstützung bei der Sammlung, Zusammenstellung und Publikation von Daten auf unserem Stadtportal Berlin.de und (gleichzeitig ohne Doppelung) im Datenregister für das Datenportal daten.berlin.de. Im Content Management System werden entsprechende Werkzeuge bereitgestellt und weiterentwickelt, die Datenbereitstellern die Arbeit erleichtern. Die Verwaltungsakademie sowie der Portalbetreiber bieten Weiterbildungsmaßnahmen an. Wir wünschen viel Erfolg bei der Umsetzung des Regierungsauftrages. Das ist für viele von uns noch ein schwieriger mentaler Schritt. Zumal jeder über eine Freigabe und Publikation von Daten und Dokumenten selbst entscheiden muss. Das impliziert einen Wandel in unserer Verwaltungskultur. Daher wollen wir mit diesem Dokument Datenbereitstellern eine Hilfestellung an die Hand geben, diesen Prozess zu meistern. Dr. Wolfgang Both Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung Sebastian Askar Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung 3

4 Schritt-für-Schritt zur Veröffentlichung Open Data ist ein mehrstufiger Prozess. Aber es sind weniger Schritte nötig als Sie denken, um gemeinsames Wissen zu schaffen. Suchen Sie sich Unterstützung oder Mitstreiter beim Durchlaufen der Schritte. Gibt es in Ihrer Einrichtung einen Open Data-Koordinator? Hat ein Kollege in Ihrer Einrichtung bereits Daten veröffentlicht? Werfen Sie über das Open Data-Portal einen Blick in andere Behörden: Jeder veröffentlichte Datensatz nennt in dem Bereich Informationen zum Datensatz einen Ansprechpartner, den Sie als registrierter Nutzer direkt ansprechen können. Diese Open Data-Aktivisten helfen Ihnen gerne weiter.

5 Datenauswahl Beginnen Sie mit den Daten, die bereits vorhanden sind. Datenmonitoring Eine Prüfung der Rechte gibt Ihnen Sicherheit. Formatwahl Die Maschinenlesbarkeit der Formate ist ein wichtiges Kriterium. Lizenz festlegen Regeln Sie die Weiterverwendbarkeit Ihrer Daten. Metadaten ergänzen Machen Sie Ihre Daten auffindbar. Veröffentlichen Nutzen Sie das passende Tool. Berliner Datenportal daten.berlin.de 5

6 Datenauswahl: Beginnen Sie mit den Daten, die bereits vorhanden sind. Beginnen Sie mit der Bereitstellung einzelner, einfacher und vorhandener Datensätze Ihrer eigenen Webseite und entwickeln so ein Gespür, wie Sie weitere Daten sinnvoll öffnen können. Themenbereiche Daten, die auf viele interessierte Nutzer stoßen und meist bereits keine Rückschlüsse auf einzelne Personen zulassen, können beispielsweise aus folgenden Themenbereichen stammen: 01 Bevölkerung (z.b. Zahl, Verteilung, Demografie) Bildung (z.b. Schulen, Volkshochschulen, Hochschulen) Events (z.b. Märkte, Straßenfeste, Konzerte) Entsorgung (z.b. Termine, Recyclinghöfe, Containerstandorte) Gesundheit (z.b. Krankenhäuser, Apotheken, Notdienste) Familie (z.b. Krippen, Kitas, Kindergärten) Haustierservices (z.b. Tierärzte, Tierheim, Tierpflege) Infrastruktur (z.b. Radwege, Toiletten, Briefkästen, Geldautomaten) Kontrolle (z.b. Badegewässer, Lebensmittel, Gaststätten) Stadtplanung (z.b. Flächennutzungsplan, Bauvorhaben, Verkehr) Umweltdaten (z.b. Feinstaub, CO2, Pollen) Verwaltung (z.b. Formulare, Zuständigkeiten, Ämter, Öffnungszeiten) Wohnen (z.b. Wohngeld, Mietspiegel, Immobilien, Grundstückspreise)

7 Filterfragen Grundsätzlich gilt: Für fast alle Daten in der Verwaltung gibt es interessierte Nutzer. Auch bei auf den ersten Blick eher unscheinbaren Daten können durch Verknüpfung mit anderen Daten vielfach Mehrwerte geschaffen werden. Doch wo anfangen? Anhand folgender Fragen können Sie Ihren Gesamtdatenbestand filtern: Welche Daten liegen digital vor? Welche Daten haben Sie bereits auf anderen Wegen veröffentlicht (z.b. als Flyer, auf Ihrer Webseite)? Welche Daten wurden bereits mehrfach von Bürger/Innen, Wirtschaft, Presse, Wissenschaft oder anderen Interessenten abgefragt? Welche Daten haben vergleichbare Einrichtungen (z.b. andere Bezirke, andere Städte) veröffentlicht? Es gibt auch Einschränkungen bei der Veröffentlichung von Daten, nämlich immer dann, wenn datenschutzrechtliche oder urheberrechtliche Regelungen dem entgegenstehen. Vor der Veröffentlichung sollten Sie Ihre Daten daher im zweiten Schritt einem einfachen Datenmonitoring unterziehen. 7

8 Das Datenmonitoring: Eine Prüfung der Rechte gibt Ihnen Sicherheit. 02 Beim Datenmonitoring geht es sowohl um die Prüfung von Zuständigkeit und Verfügbarkeit als auch um rechtliche und technische Aspekte. Wir haben Kriterien zusammengestellt, mit welchen Sie überprüfen können, ob und wie weit einzelne Datensätze oder Dokumente zur Veröffentlichung geeignet sind. Allgemeine Voraussetzungen Für alle Datensätze gilt: Es darf kein Personenbezug hergestellt werden. Eine Offenbarung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen muss ausgeschlossen sein. Möglicherweise vorhandene Urheberrechte Dritter müssen beachtet werden. Kriterienabfrage Damit Sie eine Eignung zur Veröffentlichung einfach selber überprüfen können haben wir an dieser Stelle einige Prüffragen aufgelistet. Wenn Sie diese Fragen mit einem Ja beantworten können, sind Ihre Daten zur Veröffentlichung geeignet. Ja = zur Veröffentlichung geeignet Nein = nicht zur Veröffentlichung geeignet Stehen die Daten Ihrer Einrichtung zur Verfügung? Fallen die Daten unter den öffentlichen Auftrag Ihrer Einrichtung? Haben Sie das alleinige Nutzungsrecht für die Daten oder können Sie sich die entsprechenden Genehmigungen einholen?

9 Unterliegen die Daten rechtlichen Beschränkungen (z.b. Geheimhaltungspflichten) oder können Sie diese Einschränkungen ändern (z.b. durch Änderung interner Richtlinien)? Ein Rückschluss auf Personen oder Unternehmen kann ausgeschlossen werden oder die Daten können soweit anonymisiert werden, dass ein Rückschluss ausgeschlossen werden kann? Sind die Daten in einem offenen Format verfügbar oder können Sie die Daten in ein offenes Format umwandeln? Schätzen Sie den Nutzen für eine der Zielgruppen Bürger/innen, Wirtschaft, Medien, Wissenschaft als vorhanden bis hoch ein? Es kann passieren, dass Sie Fragen mit einem Nein beantworten müssen. Dann überlegen Sie bitte: Welche Maßnahmen können Sie treffen, um aus dem Nein ein Ja zu machen? Ein Beispiel: Ihre ausgewählten Daten liegen nur als geschlossenes Format vor. Zur Veröffentlichung geeignete Daten müssen aber in einem maschinenlesbaren Format vorliegen. Haben Sie die Möglichkeit, die Daten in ein brauchbares Format umzuwandeln? Wenn ja, dann sind diese auch zur Veröffentlichung geeignet. Erhöhung der Datenqualität Haben ausgewählte Daten bei der Kriterienabfrage in jedem Fall ein Ja erhalten? Priorisieren Sie sie wenn notwendig noch einmal nach politischer Relevanz, öffentlichem Interesse oder Entlastung von Einzelanfragen. Dann prüfen Sie sie abschließend am Ende des Monitorings auf Aktualität, Vollständigkeit und Fehlerfreiheit. Nutzen Sie aber auch die Rückmeldung Ihrer Leser zur Qualifikation der Daten. Fragen nach Erklärungen oder Ergänzungen helfen, über den eigenen Schreibtisch hinauszudenken. Auch Anregungen zu weiteren Datensätzen helfen, das Nutzerinteresse besser einzuschätzen. 9

10 Die Formatwahl: Die Maschinenlesbarkeit der Formate ist ein wichtiges Kriterium. 03 Unter Maschinenlesbarkeit wird die softwaregestützte Erkennung und Verarbeitung in Prozessoren oder Computern verstanden. Denn erst wenn Ihre Daten maschinenlesbar sind, können sie mit entsprechendem Spezialwissen zur Dateninterpretation, -analyse und -visualisierung verarbeitet, lesbar und nutzbar gemacht werden. Einige Datenformate machen gerade eine automatisierte Weiterverwertung deutlich einfacher, andere jedoch schränken eine einfache Weiterverarbeitung ein. Für Datensätze, Texte oder Geodaten können ganz konkrete Dateiformate empfohlen werden. Daher gilt: Soll eine möglichst breite Nutzergruppe die Verwaltungsdaten verwenden können, müssen die Daten in möglichst offenen Formaten bereitgestellt werden. Zum Beispiel sind tabellarische Daten zwar im PDF gut für Menschen lesbar, jedoch schwierig für Maschinen zu interpretieren. Bedenken Sie auch, für welche zur Weiterverarbeitung geeigneten Formate haben Sie Zugriff auf Transformationswerkzeuge? Welche Formate sind im Einzelfall für die Weiterverarbeitung besonders geeignet? Bei Fragen zur technischen Aufbereitung können Sie sich an das Redaktionsteam des Open Data-Portals wenden. Empfohlene Formate Für Tabellen und Texte gelten folgende empfohlene Dateiformate: XLS (Excel) csv (Comma Separated Value) XML (Extensible Markup Language) html (Hypertext Markup Language) rss (Newsfeed/Webfeed Syndication) rdf (Resource Description Framework)

11 json (Java Script Object Notation) txt (Text File) odt, ods (OpenDocument) Für Geodaten gelten folgende empfohlene Dateiformate: gml (Geography Markup Language) gpx (GPS Exchange Format) kml (Keyhole Markup Language) dxf (Drawing Interchange File) shp, shx, dbf (ESRI Shapefile Format) Tipps Die Daten können ausschließlich oder zusätzlich in maschinenlesbaren Formaten veröffentlicht werden. PDF-Dateien, DOC- und DOCX-Dateien oder Grafikformate wie JPG, TIFF oder GIF sind keine maschinenlesbare Datenformate. Daten in diesem Format müssen um eine Ressource in einem offenen Format entsprechend der obigen Tabelle ergänzt werden. Werden in Tabellen-Dateien Arbeitsblätter mit mehreren Tabellenblättern verwendet, müssen diese in Einzeldateien zerlegt werden, um jeden Datensatz einzeln beschreiben zu können. 11

12 Die Nutzungsbedingungen: Regeln Sie die Weiterverwendbarkeit Ihrer Daten. 04 Die Bedingungen, unter welchen veröffentlichte Datensätze oder Dokumente genutzt werden können, werden durch Nutzungsbestimmungen (Lizenzen) festgelegt. Über die mögliche Verwendung entscheiden dabei Sie als Datenbereitsteller. In das Open Data-Portal können nur Datensätze und Dokumente mit klaren, eindeutigen Nutzungsbestimmungen aufgenommen werden. Während des Schritts 2 Datenmonitoring haben Sie bereits die Datensätze herausgefiltert, zu welchen Sie die Rechte halten. Stellen Sie die Daten anschließend unter eine geeignete Lizenz, die den Nutzern größtmöglichen Spielraum beim Umgang mit den Daten einräumt und den Anforderungen an Offenheit genügt. Um den Open Data-Gedanken nicht zu gefährden, sollen die Nutzungsbestimmungen die weitere kommerzielle und nichtkommerzielle Nutzung der veröffentlichten Daten möglichst wenig einschränken. Die Datennutzung soll entgeltfrei sein, es soll allerdings die Datenquelle genannt werden. Die Nutzungsbestimmungen vergeben Sie mit dem Eintrag der Metadaten in Schritt 5. Den Berliner Behörden wird dabei zur Orientierung die Anwendung folgender Nutzungsbestimmungen empfohlen: Creative Commons Namensnennung 3.0 Deutschland Die Lizenz Creative Commons Namensnennung 3.0 Deutschland (CC-BY 3.0 DE) ist eine Portierung der international bekannten und weit verbreiteten Lizenz Creative Commons Namensnennung (CC-BY) für das deutsche Recht. Die Datennutzung ist entgeltfrei unter Nennung der Datenquelle sowohl für nichtkommerzielle wie kommerzielle Zwecke zulässig. Die Nutzungsbestimmungen können von den Berliner Behörden unmittelbar verwendet werden. Ihre Anwendung wird wegen der hohen Bekanntheit und Akzeptanz empfohlen. Für Geodaten bietet sich die Geodatennutzungsverordnung an.weitere Informationen finden Sie unter

13 Datenlizenz Deutschland Namensnennung Im Rahmen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Open Government wurde für die Datenbereitstellung auf dem Datenportal für Deutschland GOVDATA eine Datenlizenz Deutschland entwickelt, die mittlerweile in der stark überarbeiteten Version 2.0 vorliegt. Die Nutzungsbestimmungen sind in kurzer, übersichtlicher und leicht verständlicher Form dargestellt. Die Datennutzung ist entgeltfrei unter Nennung der Datenquelle sowohl für nicht-kommerzielle wie kommerzielle Zwecke zulässig. Die Nutzungsbestimmungen beziehen sich allgemein auf die Nutzung von Daten (Geodaten sind nicht besonders genannt) und werden auf Bundesebene wegen ihres Bezugs zum deutschen Rechtsraum als einfachste und sicherste Variante für die Verwaltung angesehen. Ihr Nachteil ist der geringe Bekanntheitsgrad in der O ffentlichkeit. Weitere Informationen finden Sie unter Geodatennutzungsverordnung Die Verordnung zur Festlegung der Nutzungsbestimmungen für die Bereitstellung von Geodaten des Bundes (GeoNutzV) vom 19. März 2013 (BGBl. I S. 547) gilt formell nur für die geodatenhaltenden Stellen des Bundes und der bundesunmittelbaren juristischen Personen des öffentlichen Rechts in Bezug auf Geodaten, Geodatendienste sowie dazugehörige Metadaten. Die Nutzungsbestimmungen sind in kurzer, übersichtlicher und leicht verständlicher Form dargestellt. Sie lassen auch die kommerzielle Nutzung zu. Im Land Berlin kann die GeoNutzV nicht unmittelbar angewendet werden sondern sie muss durch die datenhaltende Stelle den jeweiligen Gegebenheiten angepasst werden. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt hat die GeoNutzV für den Bereich Geoinformation der Senatsverwaltung und der Bezirke in Form einer Nutzungsbestimmung umgesetzt; siehe Preise und Bezugsbedingungen für die amtlichen Karten und weitere Produkte der Geoinformation, Umsetzung der Open Data-Initiative des Landes Berlin (ABl. Nr. 42 vom , S. 1977). Diese Nutzungsbestimmungen können auch von anderen Stellen der Verwaltung verwendet werden. Weitere Informationen finden Sie unter 13

14 Die Metadaten: Machen Sie Ihre Daten auffindbar. Damit Ihre Daten nach Freigabe auf dem Open Data-Portal einfach gefunden und weiterverarbeitet werden können, müssen Sie Ihre Daten um so genannte Metadaten ergänzen. Metadaten sind Daten, die Informationen über die Merkmale von Datensätzen oder Dokumenten enthalten (aber nicht die Daten selbst). Mit ihnen kategorisieren Sie den Datensatz und verleihen ihm die vorgesehene Lizenz. Auch können bei Rückfragen die zuständigen Datenbereitsteller einfach gefunden und kontaktiert werden. Eingebaute Feedbackmöglichkeiten erlauben den Datennutzern, Rückmeldungen zu Problemen mit einzelnen Datensätzen zu geben. So bietet sich die Möglichkeit, die Qualität der Informationen kontinuierlich hoch zu halten. 05 Die Metadaten werden durch die einzelnen Datenbereitsteller bei der Datenlieferung, z.b. in der SimpleSearch oder im Datenregister, eingetragen und von dort automatisch an das Open Data-Portal übermittelt. Auf dem Portal liegen keine Datensätze. Sie werden lediglich mit Metadaten versehen und referenziert. Um die Metadaten in der erforderlichen Qualität und Einheitlichkeit auch bei vielen einzelnen Datenbereitstellern zu gewährleisten, sind einige Hinweise zu beachten. Eingabe der Metadaten Beschreibung Die Beschreibung fasst die Inhalte Ihres Datensatzes mit wenigen Worten zusammen. Bitte füllen Sie dieses Feld unbedingt aus: Es erleichtert allen Benutzern einen schnellen Überblick über die von Ihnen bereitgestellten Daten. Beantworten Sie bei der Beschreibung folgende Fragen: Um welchen Datensatz handelt es sich? Über welche Informationen gibt der Datensatz Auskunft? Auf welchen Ort und auf welche Zeit beziehen sich die Daten? Wer stellte diese Daten zur Verfügung?

15 Lizenz Den Berliner Behörden werden zur Orientierung bestimmte Nutzungsbestimmungen empfohlen (Siehe Seite 12). Kategorie Bitte wählen Sie eine der vorgegebenen, fachlichen Datenkategorien. So können Datensätze und Dokumente später besser gefiltert werden. Geographische Abdeckung Um welches Gebiet handelt es sich? Bitte treffen Sie eine Auswahl. Geographische Granularität Wie fein sind Ihre Daten geographisch zugewiesen? Bitte treffen Sie eine Auswahl aus den vorgegebenen Kategorien (z.b. Berlin, Bezirk, Bezirksregion, PLZ, Stimmbezirk). Zeitperiode Aus welchem Zeitraum enthält Ihr Datensatz Informationen? Bitte treffen Sie eine Auswahl. Zeitliche Granularität Wie fein sind Ihre Daten zeitlich zugewiesen? Bitte treffen Sie eine Auswahl. Bitte treffen Sie eine Auswahl aus den vorgegebenen Kategorien (z.b. Jahr, Quartal, Monat, Tag, Stunde). Veröffentlicht Dieses Datum wird automatisch gesetzt. Aktualisiert Dieses Datum wird automatisch gesetzt. Veröffentlichende Stelle Bitte geben Sie hier den korrekten Namen der Einrichtung an, in deren Namen Sie das Dokument veröffentlichen. Diese ist im Geschäftsverteilungsplan des Senats von Berlin einheitlich geregelt. 15

16 Kontakt Bitte geben Sie Ihre eigene -Adresse oder die Adresse der Person an, die für Rückfragen zur Verfügung stehen kann. Für Ihre Sicherheit: Die -Adressen werden so ausgegeben, dass sie nicht unmittelbar für Automatismen erkennbar sind. Das verringert die Wahrscheinlichkeit von Spam. Website Da alle Daten weiterhin dezentral gepflegt und auf dem Datenportal lediglich referenziert werden, geben Sie an dieser Stelle bitte den Link zu der Seite an, auf der Sie die Informationen zur Verfügung stellen. Tags Schlüsselwörter, so genannte Tags, können frei vergeben werden. Um eine hohe Auffindbarkeit Ihrer Daten sicherzustellen, sind mehrere, prägnante und eindeutige Tags notwendig. Diese können sich zum Beispiel beziehen auf: Übergeordnetes Thema Unteraspekte Gesetze und Richtlinien Geographische Räume (z.b. Bezirke) Themenbereiche (z.b. Spaltennamen Ihrer Datei) Verwenden Sie zur besseren Auffindbarkeit ihres Datensatzes auch alltagsübliche Begriffe Der letzte Schritt: Die Veröffentlichung auf dem Datenportal Für unterschiedliche Zwecke und für unterschiedliche Daten gibt es auch unterschiedliche Tools, mit deren Hilfe Sie Ihre Daten auf dem Datenportal veröffentlichen können. 16

17

18 Tools: Mit diesen Werkzeugen ver öffentlichen Sie Ihre Daten im Datenportal Es stehen vier Wege für eine Veröffentlichung von Datenbeständen über das Berliner Datenportal zur Verfügung. Alle Daten haben eine einzige originale Datenquelle. Für die Berliner Bezirke ist dies zum Beispiel der bezirkliche Internetauftritt im Landesportal Berlin.de. Auch fu r Open Data-Nutzer ist das die originale Datenquelle. Über das Datenportal wird auf die Datensätze nur verwiesen. Das Open Data-Portal fungiert damit als Informations-Broker fu r die offenen Verwaltungsdaten der Berliner Beho rden. Weitere Quellen z.b. das Geoportal Berlin sollen in Zukunft erschlossen werden. 18

19 Daten bereits publiziert noch nicht publiziert Bereitstellung durch Entwickler Nutzung öffentlicher Inhalte SimpleSearch in Imperia ab 2015 programmierbare Schnittstelle (API) Harvester Datenrubrik in Imperia Direkt im Datenregister DATENEREGISTER (CKAN) Berliner Datenportal daten.berlin.de 19

20 SimpleSearch Das Werkzeug SimpleSearch ist direkt in das Content-Management-System Imperia 9 integriert. Sind Daten bereits auf Berlin.de veröffentlicht, müssen ihnen nur wenige Metadaten hinzugefügt werden, damit diese auch im Berliner Open Data-Portal angezeigt werden und somit einer breiteren Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. Schritt-für-Schritt-Anleitung Das SimpleSearch-Modul enthält eine Auswahlfunktion, um vorhandene Daten auch als Eintrag im Datenregister des Open Data-Portals anzulegen. Eine Schritt-für- Schritt-Anleitung erhalten Sie im Support-Wiki, php/simplesearch_opendata. Werden später in Imperia redaktionelle Änderungen mit dem SimpleSearch-Modul vorgenommen, so werden diese ebenfalls in das Datenregister transferiert. 01 Metadaten Damit Ihre Daten nach Freigabe auf dem Open Data-Portal einfach gefunden werden können und ihre Weiterverarbeitung rechtlich festgelegt ist, müssen Sie Ihre Daten um so genannte Metadaten ergänzen. Durch bestimmte Metadaten ist es beispielsweise möglich, alle Datensätze zu filtern, die mithilfe SimpleSearch Open Data, im Datenportal veröffentlicht wurden. Technische Unterstützung Benötigen Sie technische Hilfestellung oder haben Sie Fragen zum Umgang mit SimpleSearch Open Data? Kontaktieren Sie das Berlin.de-Support-Team unter der -Adresse support@berlin.de. Zusammenfassung Der einfachste und schnellste Weg für Imperia-Redakteure Für Daten, die auch auf berlin.de veröffentlicht werden sollen Für strukturierte Daten, die als CSV vorliegen

21 Datenregister Sie können die Metadaten für einen Datensatz auch direkt in einer Eingabemaske des Datenregisters ausfüllen, ohne den Umweg über die SimpleSearch zu nutzen. Dazu muss die betreffende Information auf einer Internetseite der jeweiligen Behörde in einem offenen Format hinterlegt werden. Zu dieser Internetadresse wird dann der Verweis in das Datenregister eingetragen. Für dieses Tool ist ein Leitfaden erarbeitet worden, den Sie im Bereich Datenbereitsteller im Datenportal finden. Es ist jedoch nur für gelegentliche Publikationen durch einen Datenbereitsteller empfohlen (z.b. Jahresberichte). Zusammenfassung 02 Registrierung als Datenbereitsteller Direkte Eingabe im Datenregister Nur für gelegentliche Publikationen empfohlen Für Daten, die bereits physisch online vorliegen nicht für Daten, die bereits im Geoportal Berlin verfügbar sind 21

22 Harvester Die Metadaten, die zur Veröffentlichung von Datensätzen auf dem Open Data-Portal nötig sind, können auch aus bestehenden Fachportalen abgeerntet werden. Das dafür nötige Softwarewerkzeug wird Harvester genannt (to harvest = abernten). Dazu wird die Metadatenstruktur eines Fachportals mit einem entsprechenden Harvester auf die Struktur des Open Data-Portals abgebildet und diesem über die API des Registers hinzugefügt. Durch die direkte Verknüpfung werden auch Anpassungen, Aktualisierungen und Ergänzungen sofort übernommen. Ihre Ansprechpartner Halten Sie Daten in einem Fachportal bereit und sind interessiert an der Veröffentlichung der Daten auf Open Data? Dann kontaktieren Sie gerne das Redaktionsteam, 03 Zusammenfassung Für Datenbestände auf externen Fachportalen Auch für große Datenbestände mit vertretbaren Aufwand verwertbar, wie z.b. das Geoportal Berlin Nicht geeignet für Imperia-Redakteure

23 API Die programmierbare Schnittstelle (API) des Datenregisters ermöglicht es, beliebige Fachanwendungen und andere Software direkt in das Datenregister publizieren zu lassen. Diese Form der Datenfreigabe erfordert eine entsprechende Freigabe im Datenregister und Entwicklung auf Seiten des Fachverfahrens bzw. der Datenquelle. Für die API existiert eine Anleitung in deutscher Sprache, die Sie im Bereich Datenbereitsteller auf dem Datenportal finden. API eignet sich für erfahrene Datenbereitsteller

24 Unterstützung

25 Haben Sie Fragen zum Datenportal allgemein oder benötigen Sie einen Hinweis zu dessen Benutzung? Dann wenden Sie sich an das Redaktionsteam des Portals. Sie erreichen die Redaktion über das Kontaktformular, Die eigenen Reihen Zur Koordinierung der Open Data-Aktivitäten haben einige Einrichtungen die Funktion eines Open Data-Koordinators eingerichtet. Bitte informieren Sie sich bei Ihren Kollegen nach einem eventuell vorhandenem Ansprechpartner. Auch Ihr CvD kann weiterhelfen. Interaktion auf dem Open Data-Portal Sie haben zwei Möglichkeiten, wenn Sie öffentlich in Interaktion mit anderen Nutzern des Portals in Kontakt treten möchten: Eigene Vorschläge, welche weiteren Datensätze bereitgestellt werden, können Sie unter Fragen an uns richten. Haben Sie Ideen, wie Datensätze weiterverwendet werden sollen oder anderes Feedback zum Datenportal? Diskutieren Sie mit uns unter Feedback, ( Fragen zu einzelnen Daten Jeder Datensatz und jedes Dokument, das auf dem Datenportal veröffentlicht ist, nennt in dem Bereich Informationen zum Datensatz einen Ansprechpartner. Als registrierter Nutzer können Sie den Verantwortlichen auch direkt über die Kommentarfunktion unterhalb des entsprechenden Datensatzes ansprechen. Technische Unterstützung: Verwaltungsakademie Für Sie als Datenbereitsteller ist in Zusammenarbeit mit der Verwaltungsakademie des Landes Berlin ein erweiterter Lehrgang entwickelt worden, in dem in die technischen Fertigkeiten der Nutzung der SimpleSearch in Imperia sowie in den politischen Hintergrund von Open Data eingeführt wird. Mit realen Datensätzen aus dem Datenportal können Sie Übungen am praktischen Beispiel durchführen. Die aktuellen Angebote finden Sie unter 25

26 26 Erfolgsgeschichten

27 Die Bereitstellung von Berliner Daten hat bereits die Entwicklung einiger innovativer Anwendungen ermöglicht. Manche dieser Ideen werden als Website, andere als Smartphone-App zur Verfügung gestellt. Die erste App, die auf Basis der offenen Daten entstand, war die Wahl-App im September Gleich nach der Abgeordnetenhauswahl hatte das Amt für Statistik das Wahlergebnis maschinenlesbar auch über das neue Datenportal verfügbar gemacht. Nicht einmal eine Woche später war die Wahl-App online, die die Wahlergebnisse mit Bevölkerungsinformationen verknüpfte und so Hintergrunde zum Wahlverhalten offen legte. Auch aus der Liste der Weihnachtsmärkte entsteht regelmäßig eine mobile Anwendung, die Eltern und Großeltern bei der Auswahl von Plätzen Hilfestellung gibt. Manche Datensätze erfahren eine konstant hohe Nachfrage, wie die Informationen zu den Lebensweltlich Orientierten Räumen (LOR), zu den Finanzämtern oder zum Fahrplan, bereitgestellt durch den Verkehrsverbund Berlin und Brandenburg. Eine wichtige Entscheidung in Berlin war im Oktober 2013 die Freigabe der Geodaten. Damit fielen sowohl die Gebührenhürde als auch Zugriffsbeschränkungen auf die Datenbestände mit Geobasis- und Geofachdaten. Damit verbunden war die Schaffung einer einfachen Nutzungsverordnung, die zur Weiterverwendung ohne Beschränkungen einlädt. Im Moment läuft die Überführung der INSPIRE-Metadaten in das Open Data-Schema. Damit ist Berlin das erste Bundesland, das seine Geodaten frei zur Verfügung stellt. 27

28 Herausgegeben vom Land Berlin, Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung. Herstellung und Gestaltung dieser Broschüre: BerlinOnline Stadtportal GmbH & Co. KG 28

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