Der Regierungsentwurf für ein E-Rechnungs-Gesetz
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- Helene Küchler
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1 Der Regierungsentwurf für ein E-Rechnungs-Gesetz Frankfurt, 15. November 2016 Heiko Borstelmann, Bundesministerium des Innern, Referat O 5
2 Themenübersicht I. Die E-Rechnungs-Richtlinie der EU II. Der Regierungsentwurf der Bundesregierung III. Die Umsetzung der E-Rechnung im Bund Seite 2
3 I. Die E-Rechnungs-Richtlinie der EU EU-Richtlinie 2014/55/EU vom 26. Mai 2014 Ziele: Abbau von Marktzutrittsschranken durch einheitliche Standards, Förderung der Verbreitung elektronischer Rechnungsstellung Regelungskern: Verpflichtung der öffentlichen Verwaltung, elektronische Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten Veröffentlichung einer europäischen Norm durch das Europäische Komitee für Normung (CEN) bis zum 27. Mai 2017: semantisches Datenmodell für die Kernelemente einer elektronischen Rechnung Nationale Umsetzung durch zweistufiges Gesetzgebungsverfahren: a) Formelles Gesetz zur Regelung der wesentlichen Grundsätze b) Rechtsverordnung zur Regelung der operativen Details Seite 3
4 I. Die E-Rechnungs-Richtlinie der EU Regelungskern: Verpflichtung zum Empfangen und Verarbeiten Der Empfang und die Verarbeitung von E-Rechnungen können in die folgenden drei Prozessschritte gegliedert werden: 1. Rechnungseingang (Annahme der erechnung, ggf. Konvertierung und Formatprüfung) 2. Rechnungsfreigabe (Workflow zur fachlichen Prüfung bis zur Zahlung der Rechnung) 3. Rechnungsarchivierung (rechtssichere Aufbewahrung) Seite 4
5 II. Der Regierungsentwurf Umsetzung des E-Rechnungsgesetzes besteht als Änderung des E-Government-Gesetzes (EGovG) Geplante Rechtsverordnung zur Regelung operativer Details Quelle: Pressemitteilung BMI (Kabinettsbeschluss ) Suche nach E-Rechnung Seite 5
6 II. Der Regierungsentwurf 1. Anwendungsbereich des E-Rechnungs-Gesetzes Alle öffentlichen Auftraggeber des Bundes Öffentliche Auftraggeber (nach 99 GWB) E-Rechnungs- Gesetz Sektorenauftraggeber (Trinkwasser, Energie, Verkehr) (nach 100 GWB) Konzessionsgeber (nach 101 GWB) 2. Verpflichtung ist unabhängig vom Auftragswert Durch Einbezug von Rechnungen unterschwelliger Vergaben wird erst der große Anteil öffentlicher Vergaben erfasst Die Form der Rechnungsstellung soll nicht vom Auftragswert abhängig sein Seite 6
7 II. Der Regierungsentwurf 1. Definition E-Rechnung E-Rechnungs- Gesetz Rechnungen, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen werden, das ihre automatische und elektronische Verarbeitung ermöglicht 1. Elektronisches Anzeigen eigener (Ausgangs-) Rechnungen oder Quittungen 2. Ermächtigungsgrundlage zum Erlass der Rechtsverordnung Grund: Die technischen Details sollen aufgrund ihrer Komplexität und Anpassungsbedürftigkeit nicht in einem Parlamentsgesetz geregelt werden Seite 7
8 II. Der Regierungsentwurf Ergänzung des Gesetzes durch Rechtsverordnung (Ermächtigung der Bundesregierung, ausführende Vorschriften zu erlassen) Umsetzung der vom CEN vorgegebenen technischen Normungsdetails Geplante Rechtsverordnung Herstellung von Interoperabilität bei den zum Einsatz kommenden unterschiedlichen technischen Ebenen durch: Verweis auf einen nationalen Verwaltungsstandard XRechnung In der Rechtsverordnung kann eine Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung festgeschrieben werden (basierend auf Erwägungsgrund 35 der EU-Richtlinie) Ausnahmen vom Anwendungsbereich für verteidigungs- und sicherheitsrelevante Aufträge sowie für den Auswärtigen Dienst Seite 8
9 II. Der Regierungsentwurf 1. Ziel Umsetzung der europäischen Vorgaben in gemeinsames Vorhaben mit Bund, Ländern und Kommunen Schaffung eines nationalen Standards XRechnung, Abbildung der EU-Norm unter Ergänzung weiterer verwaltungsrelevanter Regelungen 2. Verfahren Steuerungsprojekt des IT-Planungsrats Läuft seit Januar 2016 unter Federführung des Bundesministeriums des Innern (BMI) und der Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) Nationale Norm XRechnung Seite 9
10 III. Die Umsetzung (Zeitplanung, Auffassung BMI) rechtliche Umsetzung Umsetzung bis Anwendung der Richtlinie CEN-Norm fristgerecht zum bekanntgegeben oder CEN-Norm nicht fristgerecht bekanntgegeben zentr. öffentl. Auftraggeber: Umsetzungsfrist 18 Monate bis subzentr. öffentl. Auftraggeber: Umsetzung 30 Monate bis zentr. öffentl. Auftraggeber: Umsetzungsfrist 18 Monate nach Veröffentlichung subzentr. öffentl. Auftraggeber: Umsetzung 30 Monate nach Veröffentlichung Seite 10
11 3. Die Umsetzung Konzeption: Der Bund hat die folgenden Schritte bereits durchgeführt: Analyse der Ausgangssituation mit Bezug zu den eigenen Einrichtungen Definition von möglichen Umsetzungsmodellen Fachliche und wirtschaftliche Bewertung dieser Umsetzungsmodelle gegenüber den Voraussetzungen in den bestehenden Behörden Empfehlung und Entscheidung bezüglich der Umsetzungsmodelle Seite 11
12 III. Die Umsetzung Fachliche Bewertung von Umsetzungsmodellen Betriebsmodell (Wie kann die erechnung umgesetzt werden?) Behördenklasse (Wie werden Rechnungen bearbeitet?) Zentrale erechnungs- Plattform Individuelles Betriebsmodell (Unterschiedliche Lösungsbaustein e selbst beschafft) Vollintegriertes Betriebsmodell (Integration in vorhandenes ERP-System) 1. Geringe IT- Infrastruktur im Einsatz 2. Funktionsorientierte Individualsoftware im Einsatz 3. Standard-ERP-System im Einsatz sehr gut geeignet, + + gut geeignet, + geeignet, --- nicht betrachtet Seite 12
13 III. Die Umsetzung Mögliche Komponenten einer zentralen erechnungs- Plattform zum Empfang und Verarbeitung von Rechnungen ERP-SAP Direkte Integration (z. B. EDI) Andere Netzwerke (Interoperabilität) Portal (Dateneingabe, Datei hochladen) / D / (hybrides) PDF Zentraler Rechnungseingang (elektronischer Briefkasten) Zentrale Rechnungsadress e Formale Prüfung Evtl. Konvertierung ERP-Oracle ERP-MACH HKR@Web F15z/F13z Schnittstelle Elster Papier Scan-Zentrum Anreicherung zusätzlicher Daten Standard-ERP-System (AC 3) Kaufhaus des Bundes, Auftragskennnummer (zentral verwaltet, dezentral vergeben) Seite 13
14 III. Die Umsetzung Die E-Rechnung kommt und wird bis zum 27. November 2018 umgesetzt. Der Bund wird eine zentrale Lösung für alle Bundesbehörden anbieten. Es wird ein Standard für das Format elektronischer Rechnungen per Rechtsverordnung festgelegt werden Seite 14
15 Vielen Dank! Kontakt: Bundesministerium des Innern Referat O 5 Modernisierungsinstrumente Graurheindorfer Straße Bonn Telefon: +49 (0) / O5@bmi.bund.de Seite 15
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