Nachfolgeplanung Lebenswerk erhalten Ein juristischer Hürdenlauf?

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1 Nachfolgeplanung Lebenswerk erhalten Ein juristischer Hürdenlauf? Hürden sind dazu da, sie zu nehmen 1

2 Hürden nehmen durch - aktive Gestaltung Ihre Ziele hinterfragen Welches Schicksal darf Ihr Lebenswerk bei Abgabe erfahren? Ihr Patientenstamm ist übertragbar uns Sie wollen Einfluss hierauf haben Sie wünschen vor allem den unkomplizierten finanziellen Ausgleich Sie können sich übergangsweise eine Anstellung vorstellen oder nicht?. Niederschrift der Ergebnisse, ggf. Nachjustierung Inanspruchnahme Ihrer Berater, Ihre Bank, Steuerberater, Anwalt, viell. Familie, Freunde, Kollegen Umsetzung mit Hilfe Ihres Anwalts: Rechtliche Gestaltung: Verträge (zweiseitig) Einseitige Rechtshandlungen (Bsp. Patientenverfügung, Kündigung, Verzicht auf die Zulassung) 2

3 Startpunkt der Vertragsgestaltung? Wenn der Praxisübernehmer gefunden ist? Jahr der geplanten Übergabe?oder früher? Früher! und zusätzlich im Zusammenhang mit der Übergabe Ausgangspunkt der Planung Zulassungsfragen sind zwingender Annex der Vertragsgestaltung bei der Nachfolge für die Vertragsärzte. Startpunkt zur Regelung der Zulassungsfragen? Vor einigen Jahren: im Zusammenhang mit dem Praxisverkauf, es ging v.a. um den erzielbaren Preis Heute, nach einigen Gesundheitsreformen: zunehmend auch früher, es droht der Einzug 3

4 Vertragsgestaltung I. Bis zur Übergabe ( Früher ) Kooperation zur Optimierung der zu übergebenden Praxis Kooperation mit möglichen Übernehmern Anstellung möglicher Übernehmer Verträge zur Wertsicherung der Zulassung II. Mit der Übergabe Kauf- und Übergabevertrag Mietvertrag Arbeitsverträge Verträge mit der Bank (Darlehn etc.) Versicherungsverträge Rechtshandlungen die Zulassung betreffend, vertragliche (zivilrechtliche) Einbindung 4

5 Gestaltung durch Verträge -Kooperationen Ziel: Praxisoptimierung und Übernehmerpool lose Kooperation Praxisverbund/-netz e.v., Genossenschaft (z. B. Notdienst) Qualitätszirkel Unter einem Dach BAG PG MVZ Ortsverschieden ÜBAG Zweigpraxen Teilzusammenschlüsse davon Labor-, Gerätegemeinschaften TeilBAG 5

6 Kooperationsverträge in Phasen des Praxislebens Erfolgreich starten Status quo: Praxisgründung (Phase 1) Etablierung, Ausrichtung, Werteaufbau Spiegelbild für Ihre Suche potentieller Nachfolger erfolgreich bleiben Status quo: Praxis einige Zeit am Markt(Phase 2) In der Konkurrenz bestehen, Räume für weitere berufliche Betätigung, work-live balance, Praxisoptimierung und (Ein)Bindung potentieller Nachfolger, Verwertungsoptionen vorbereiten erfolgreich übertragen Status quo: kurz- bis mittelfristige Übergabe gewünscht / erforderlich (Phase 3) Verwertungsoptionen vorbereiten, (Ein)Bindung potentieller Nachfolger, Weichenstellung für eine Übergabe nach Ihren Vorstellungen 6

7 Kooperationen -Rechtsformwahl Personengesellschaftsformen: GbR, PartG, PartGmbB (OHG, KG nur Handelsgeschäft) Juristische Person: Verein, Genossenschaft oder Kapitalgesellschaften wie AG, GmbH. Wegen berufsrechtlicher Grenzen bisher noch wenig gewählt. Inzwischen grundsätzlich bis auf B, Bayern erst seit 2015, zugelassen. Vertragsarztrechtlich auch problematisch. Inzwischen ist die PartGmbB Alternative, die v. a. nicht gewerbesteuerpflichtig ist. I. E. GmbH. v. a. für MVZ. 7

8 Der Klassiker -BAG als Sozietät (alt: Gemeinschaftspraxis) Berufsrechtlich die gemeinsame (freiberufliche) Berufsausübung In Form der GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) Geeignet für Praxen, da i. d. R. begrenzte Gesellschafteranzahl, z. B. gegenüber GmbH mit Kosten und Steuerfolgen Voraussetzungen verschiedener Rechtsgebiete: Steuerrechtlich: mitunternehmerisch (BFH VIII R , 62/13) Sozialversicherungsrechtlich: keine verkappte Anstellung Vertragsärztlich: Bei Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung, unternehmerisches Risiko (BSG , B 6 KA 7/09 R) Typische Regelungspunkte: Beteiligte, Beteiligung an materiellem u. immateriellen Vermögen, Stimmrechte, Fortsetzungsklauseln, Vertretung u. Urlaub, Trennungsfragen wie Kündigung, Abfindung, Wettbewerb, Nachfolge -Die Chance, Ihre Anliegen je nach Phase der beruflichen Tätigkeit zu platzieren. 8

9 Varianten - Berufs-/Vertragsarztrechtlich Formen GbR vertragsarztrechtlich Die überörtliche Berufsausübungsgemeinschaft (ÜBAG) gemeinsame Berufsausübung an örtlich unterschiedlichen Vertragsarztsitzen, 15a Absatz 4 BMV-Ä. Eine Abrg.-Nr., eine Organisation, ein Patientenstamm, mehrere VÄ und Standorte, cave: Nichtausgefüllter Sitz des zugelassenen Vertrags(zahn- )arztes keine BerechRgung zur Leistungserbringung an diesem Sitz, Regressfall, SG Düsseldorf, Beschl. v , Az.: S 2 KA 390/15 ER, Rn. 37, juris) TeilBAG Kombination mit sonstigen Formen ärztlicher Zusammenarbeit wie Anstellung, NT im KH, an mehreren Orten, mit Teilzulassung, Zweigpraxen, Praxisnetze 9

10 BAG als GbR der Klassiker in allen Phasen Phase 1: zwei Berufsanfänger: i.d.r. gleichberechtigte Verhältnisse, Bindung bei Investition, Fragen Einbringung Ehepartner, Wettbewerb Phase 2: Diverse Modelle des Einstiegs u. der Beteiligung, Art der Einbringung der Altpraxis, Sicherungselemente Einbringung zur Nutzung, Mietvertragspartei; Anteilserwerb, Nullbeteiligung (Scheinsozietät), Aufnahme weiterer Gesellschafter, Hinauskündigung (Anstellung vorab), Nachfolge-und Ausscheidensregelungen, ggf. Bewertungsmethode, z. B. Vorrecht für Kinder im Hinblick auf Nachfolge, Wettbewerb/Abfindung, Phase 3: Übergangssozietät, Senior prüft: Steuervorteile, Rentenmodell, Liquidität; Junior prüft, welchen Anteil einer Gesellschaft erwerbe ich, eine veraltete Praxis oder die Anteil an Praxis mit SP, den ich anziele oder ergänze. Hat die Praxis bereits Vernetzung, Kooperation mit KH und werden die Einkünfte hieraus Einkünfte der BAG. 10

11 Ärzte und Psychotherapeuten in kooperativen Strukturen (Zählung nach Personen) % % % Ärzte in BAG Ärzte in Einrichtungen Ärzte in Einzelpraxen 11

12 Weitere Verträge bis zur Übergabe Anstellung Vorteil für Nachfolge, Fachgebietserweiterung (anders Job-sharer) = Angebotserweiterung versus Nachteile abhängige Stellung, weniger unternehmerisch, Rechte eines Arbeitnehmers Berufsrechtlich./., Vertragsarztrtl. 14a BMV-Ä, 3 AN oder entspr. TZ Bea.: Risiken des verkappten Angestellten, Steuerrechtlich wg. fehlender leitender eigenverantwortlicher Tätigkeit, damit 18 EStG nicht erfüllt Berufsrechtlich persönliche Leistungserbringung Vertragsarztrechtlich: Genehmigungspflicht, Leistungsbeschränkung, Job-sharing Anstellung (gesperrtes Gebiet bei Anstellung ohne Sitz), Stundenvorgaben 12

13 Die Zulassung spielt mit Sie sind vertragsärztlich zugelassen Hier kommen weitere zeitliche Rahmenbedingungen ins Spiel Ganz früher frei übertragbar, dann Antragserfordernis Nachbesetzung bei Sperrung Heute: Damoklesschwert Einzug 13

14 Die Zulassung spielt mit Verfahren bei Antrag (kurz-o. langfristig je nach Vertragslage) Fachgruppendurchschnitt Privilegierter Bewerber, ZA muss stattgeben Versorgungsgründe in Korrelation mit Versorgungsgrad Der Auftrag an die KV Ablehnung von Nachbesetzungsverfahren, wenn aus Versorgungsgründen nicht erforderlich Bei Überversorgung 110 %, bei 140 % kann soll 14

15 Versorgungsgründe Überversorgung an sich? (-) da zugleich Voraussetzung Versorgungsgrad? 110 % 140 % : nur Indikator Versorgungsumfang der Praxis: Fallzahl 25 % 50 % Besonderes Leistungsspektrum Auslastung der Nachbarpraxen: Mitversorgungsaspekte (150 %) Barrierefreiheit Ärztedichte in großräumigen Landkreisen Sonderbedarf mit vergleichbarem Leistungsspektrum in den letzten 5 Jahren Ermächtigung mit vergleichbarem Leistungsspektrum Besondere apparative Ausstattung, z. B. Dialyse, Radiologie, Nuklearmedizin Wirtschaftliche Interessen der BAG-Partner, z. B. Praxiskonzept auf mehrere Ärzte angelegt Versorgungsaufträge: z. B. Dialyse Kostenerstattungsverfahren bei Psychotherapie 15

16 Verlängerte Planungszeit Auswege? Rechtsmittel: Widerspruch, Klage über Bande ÜBA, Zweck wird geprüft Bisher Rollentausch, MVZ, BAG, Anstellung unter Verzicht 103 Abs. 4a, 4b SGB V, nur Versorgungsgründe keine Antrag auf Nachbesetzung Einschränkung: BSG Urt. v , Az. B 6 KA 21/15 R, statt I bis II Q. 3 Jahre entsprechend zur Privilegierung der Personen, jedenfalls Absicht Auslegungsfähig, Risikomanagement Gespräch mit KV 16

17 II. Vertragsgestaltung bei Übergabe Kauf-und Übergabevertrag, Anstellungsvertrag mit Übernehmer cave Patientendaten, Bedingung, Kündigungsausschluss 3 Jahre Mietvertrag cave v.a. für Erwerber gewerbliche Zulassung, Fristen, Wettbewerb Arbeitsverträge finanziell z.t. längerfristige Risiken Verträge mit Ihrer Bank (Darlehn etc.) Versicherungsverträge Kündigungen vorbereiten, interne kaufvertragliche Regelung bei Übergabeproblemen Rechtshandlungen die Zulassung betreffend, vertragliche (zivilrechtliche) Einbindung 17

18 Nachfolgeplanung Lebenswerk erhalten Es zeigt sich, dass die Nachfolgeplanung desto besser werden kann, je langfristiger geplant wird Vertragsgestaltung zur Praxisnachfolge betrifft nicht nur die Verträge zur Regelung der Praxisabgabe sie beginnt früher mit Regelungen zur beruflichen Zusammenarbeit Nutzen Sie die Möglichkeiten und gestalten Sie Ihre Nachfolge - Ihre Berater unterstützen Sie 18

19 Danke für Ihre Aufmerksamkeit Gustav-Heinmann-Ufer Köln Tel.: Fax:

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