Das Wirtschaftliche Eigentümer Gesetz (WiEReG) 24. Jänner 2018

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Das Wirtschaftliche Eigentümer Gesetz (WiEReG) 24. Jänner 2018"

Transkript

1 Mag. Alexander Peschetz Das Wirtschaftliche Eigentümer Gesetz (WiEReG) 24. Jänner 2018 Datum/Ort:

2 1. Kurzüberblick WiEReG Was bezweckt das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG)? Umsetzung der 4. Geldwäscherichtlinie Beitrag zur Verhinderung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung Erleichterung der Anwendung der Sorgfaltspflichten der Verpflichteten Wozu wird das Register benötigt, wenn es doch das Firmenbuch und das Vereinsregister gibt? Firmenbuch = rechtlicher Eigentümer WiEReG = wirtschaftlicher Eigentümer Vereinsregister = organschaftliche Vertreter WiEReG = wirtschaftlicher Eigentümer Wirtschaftlicher Berechtigter gemäß 24 BAO

3 1. Kurzüberblick WiEReG Wichtige Inhalte des WiEReG: Pflichten der in das Register einzutragenden Rechtsträger Sanktionen für Rechtsträger Registerführung und die behördliche Aufsicht Sorgfaltspflichten der Verpflichteten Zentrale Begrifflichkeiten Rechtsträger = Eintragspflichtige Einheiten Verpflichtete = Alle jene, die Sorgfaltspflichten zur Geldwäscheprävention treffen

4 1. Kurzüberblick WiEReG Anwendungsbereich Firmenbuch: Personengesellschaften (OG,KG) Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit und Sparkassen Europäische wirtschaftliche Interessensvereinigungen, Europäische Gesellschaften (SE) und Europäische Genossenschaften (SCE); Privatstiftungen sonstige Rechtsträger, deren Eintragung im Firmenbuch vorgesehen ist Wer ist nicht erfasst? Einzelunternehmen Eingetragene Zweigniederlassungen ausländischer Unternehmen Nichtrechtsfähige Personengesellschaften (GesBR), Agrargemeinschaften und Wohnungseigentümergemeinschaften 4

5 1. Kurzüberblick WiEReG Vereinsregister: Alle Vereine Ergänzungsregister für sonstige Betroffene (ERsB): gemeinnützige Stiftungen und Fonds Trusts trustähnliche Vereinbarungen kleine Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit Spielt es eine Rolle ob der Rechtsträger gemeinnützig ist? Nein, auch gemeinnützige Vereine, Fonds und Trusts sind erfasst 5

6 1. Kurzüberblick WiEReG Überblick über die Einrichtung des Registers Rechtsträger GmbH A Meldung USP Registerbehörde BMF USP Einsicht Vermerke Verpflichtete WiEReG FB VR ERsB Statistik Austria

7 1. Kurzüberblick WiEReG Sorgfaltspflichten der Rechtsträger ( 3 WiEReG) Rechtsträger haben die Identität ihrer wirtschaftlichen Eigentümer festzustellen und angemessene Maßnahmen zur Überprüfung zu ergreifen Die Sorgfaltspflichten müssen jährlich vorgenommen werden Die Rechtsträger müssen die für die Sorgfaltspflichten erforderlichen Dokumente und Informationen für fünf Jahre aufbewahren Pflichten der rechtlichen und wirtschaftlichen Eigentümer gemäß ( 4 WiEReG) alle für die Erfüllung der Sorgfaltspflichten ( 3) erforderlichen Dokumente und Informationen sind zur Verfügung zu stellen 7

8 1. Kurzüberblick WiEReG Meldepflicht ( 5 WiEReG): Alle Rechtsträger gemäß 1 Abs. 2 WiEReG, die Ihren Sitz im Inland haben und nicht von der Meldung befreit sind Trusts, die vom Inland aus verwaltet werden

9 1. Kurzüberblick WiEReG Befreiungen von der Meldepflicht ( 6 WiEReG): Offene Gesellschaften, Kommanditgesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung, wenn Nur natürliche Personen Gesellschafter sind Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, kleine Versicherungsvereine und Sparkassen Vereine! Nur anwendbar, wenn keine andere Person Kontrolle auf die Gesellschaft ausübt In Summe sind rund der Rechtsträger von der Meldepflicht befreit

10 1. Kurzüberblick WiEReG Meldefristen: Erstmalige Meldung: Übergangsfrist bis 1. Juni 2018 ( 18 Abs. 1) Ab 2. Mai Meldung durch berufsmäßige Parteienvertreter Ansonsten binnen 4 Wochen ab Eintragung des Rechtsträgers in das jeweilige Stammregister Bei einer Änderung des wirtschaftlichen Eigentümers: Binnen vier Wochen ab Kenntnis der Änderung; Diese kann sich aus der Anwendung der Sorgfaltspflichten ergeben (zumindest jährlich) 10

11 1. Kurzüberblick WiEReG Zwangsstrafen bei Nichtmeldung ( 16 WiEReG) Automatisationsunterstütztes Verfahren Androhung mit Nachfrist Festsetzung und neuerliche Androhung Pflichtverletzung ( 15 WiEReG) Verletzung der Meldepflicht: Unterlassung der Meldung und falsche Meldung (Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit) Unbefugte Einsichtnahme Weitergabe geschützter Daten

12 1. Kurzüberblick WiEReG Zeitplan: Jänner 2018: Inkrafttreten, Erstmalige Abgabe von Meldungen und Homepage Quartal I/2018: Begutachtung WiEReG- Nutzungsentgelteverordnung Ende Quartal I/2018: WiEReG-Erlass des BMF Mitte April 2018: Erinnerungsschreiben des BMF 2. Mai 2018: Start Abfragen aus dem Register und Meldungen von berufsmäßigen Parteienvertretern 1. Juni 2018: Ende der Frist für erstmalige Meldungen

13 2. Definition des wirtschaftlichen Eigentümers Definition in 2 WiEReG umfasst im Wesentlichen 2 Fallgruppen: Z 1: Gesellschaften Primär ergibt sich das wirtschaftliche Eigentum aus dem rechtlichen Eigentum Z 2 und Z 3: Trusts, Stiftungen, vergleichbare juristischen Personen und trustähnliche Rechtsvereinbarungen Das wirtschaftliche Eigentum ergibt sich aus der Ausübung einer Funktion. 13

14 2. Definition des wirtschaftlichen Eigentümers Gesellschaften ( 2 Z 1 WiEReG): Personengesellschaften (OG, KG) Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, SE) Vereine Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, Europäische Genossenschaften (SCE), Europ. wirtschaftliche Interessensvereinigungen Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, Sparkassen 14

15 2. Definition des wirtschaftlichen Eigentümers Gesellschaften ( 2 Z 1 WiEReG): wirtschaftliches Eigentum durch: Aktien oder Stimmrechte (einschließlich Inhaberaktien) Beteiligung an der Gesellschaft (Geschäfts- oder Kapitalanteil) Ausübung von Kontrolle auf die Geschäftsführung der Gesellschaft Aktienanteil >50 % oder einer Beteiligung > 50 % (direkt oder indirekt) Vorliegen der Kriterien gemäß 244 Abs. 2 UGB Treuhandschaftsverhältnis oder ein vergleichbares Rechtsverhältnis 15

16 2. Definition des wirtschaftlichen Eigentümers Gesellschaften ( 2 Z 1 WiEReG): Unterscheidung direkter und indirekter wirtschaftlicher Eigentümer: Direkter wirtschaftlicher Eigentümer: Natürliche Person hält einen Aktienanteil von 25% zuzüglich einer Aktie oder eine Beteiligung von mehr als 25 % Indirekter wirtschaftlicher Eigentümer: Natürliche Person übt Kontrolle auf einen oder mehrere Rechtsträger aus, die wiederum einen Aktienanteil von 25% zuzüglich einer Aktie oder eine Beteiligung von mehr als 25 % hält/halten Oberste Rechtsträger müssen mitgemeldet werden. 16

17 2. Definition des wirtschaftlichen Eigentümers Beispiel 1 zu Gesellschaften: Meldepflichtig ist die GmbH A. Meldebefreiung: ja, da nur natürliche Personen Gesellschafter sind Person 1 Person 2 Direkte wirtschaftliche Eigentümer: Person 2 (Eigentum) 75 % 25 % 75 % GmbH A

18 2. Definition des wirtschaftlichen Eigentümers Beispiel 2 zu Gesellschaften: 26 % 74 % Person 1 Person 2 GmbH C Person 3 > 2. Ebene: Kontrolle GmbH B: Meldebefreiung: nein, da eine juristische Person Gesellschafter ist Direkte wirtschaftliche Eigentümer: Person 1 (Eigentum) 30 % Indirekte wirtschaftliche Eigentümer: Person 3 (Indirektes Eigentum am Rechtsträger) 70 % -> oberster Rechtsträger GmbH C (74 %) 30 % 70 % 1. Ebene: > 25% GmbH C: Meldebefreiung: ja, da nur natürliche Personen Gesellschafter sind GmbH B Direkte wirtschaftliche Eigentümer: Person 2 (Eigentum) 26 % Person 3 (Eigentum) 74 %

19 2. Definition des wirtschaftlichen Eigentümers Wenn bei Gesellschaften kein wirtschaftlicher Eigentümer ermittelt werden kann: Anwendungsfälle: Kein rechtlicher Eigentümer hält eine Beteiligung über dem Schwellenwert von > 25% oder es ist auf übergeordneten Ebenen keine Kontrolle gegeben Rechtsträger hat keine rechtlichen Eigentümer Es sind keine Informationen über die wirtschaftlichen Eigentümer nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten vorhanden

20 2. Definition des wirtschaftlichen Eigentümers Wenn bei Gesellschaften kein wirtschaftlicher Eigentümer ermittelt werden kann: Subsidiaritätsregel 2 Z 1 lit. b WiEReG: die oberste Führungsebene des meldenden Rechtsträgers ist als wirtschaftlicher Eigentümer festzustellen Vermutungsregeln in 2 Z 1 lit. b WiEReG OG und KG Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften eigentümerlosen Gesellschaften (beispielsweise Vereine gemäß Vereinsgesetz)

21 2. Definition des wirtschaftlichen Eigentümers Beispiel zu Stiftungen: Vorstand Stifter Begünstigte Stiftung A 100 % GmbH A 21

22 3. Verwendung der Auszüge Einsicht: Alle Verpflichtete im Rahmen der Anwendung der Sorgfaltspflichten Abfragearten: Suche nach einem bestimmten Rechtsträger Suche nach einer eindeutig bestimmten natürlichen Person (nur KI, VU und RA, NO, WT, StB und andere Berufsberechtigte) Gewährung der Einsicht durch: Amtssignierte Auszüge: Einfache Auszüge ( 9 Abs. 4) Erweiterte Auszüge ( 9 Abs. 5) 22

23 3. Verwendung der Auszüge Erweiterte Auszüge aus dem Register: Berechnete wirtschaftliche Eigentümer Enthält eine von er Statistik Austria automationsunterstützt generierte Darstellung aller bekannten Beteiligungsebenen (Grenzen: ausländische Rechtsträger, AG usw.). Zwischenebenen werden angezeigt, wenn die Daten verfügbar sind: Wenn keine Daten verfügbar sind, wird nur der Rechtsträger und die oberste Ebene angezeigt. Ein entsprechender Hinweis im Auszug wird enthalten sein. Vertretungsbefugte Personen des Rechtsträgers werden angezeigt 23

24 3. Verwendung der Auszüge Beispiel der Darstellung der relevanten Beteiligungsstruktur* * Quelle: Bundesministerium für Finanzen, letzter Zugriff am 30. Juni

25 3. Verwendung der Auszüge Kein Vertrauensschutz, aber Maßnahmen zur Gewährleistung der Datenqualität: Abgleich mit dem zentralen Melderegister und Firmenbuch bei der Meldung laufender Abgleich mit dem zentralen Melderegister und Firmenbuch Analysefunktion zur Gewährleistung der Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten durch die Registerbehörde Rückmeldung an die Registerbehörde durch Vermerke im Register Verpflichtung zur Vorlage entsprechender Urkunden und anderer schriftlichen Unterlagen an die Registerbehörde und behördliche Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern Verletzungen der Meldepflicht werden zudem als Finanzvergehen bestraft und sind bei Vorsatz mit bis zu Euro und bei grober Fahrlässigkeit mit bis zu Euro bedroht.

26 3. Verwendung der Auszüge Ein erweiterter Auszug kann für die Feststellung und Überprüfung der wie eines Kunden verwendet werden, wenn der Auszug vollständig ist keine Faktoren für ein erhöhtes Risiko vorliegen Der Verpflichtete sich durch Rückfrage bei seinem Kunden vergewissert hat, dass keine von dem erweiterten Auszug abweichenden Kontrollverhältnisse oder Treuhandbeziehungen bestehen Bei Standardfällen bedeutet dies eine wesentliche Erleichterung! Ansonsten sind geeignete zusätzliche Maßnahmen zu treffen: Bspw. weitere Auszüge aus dem Register, Firmenbuchauszüge usw. 26

27 4. Meldungen Inhalt der Meldung ( 5 Abs. 1 WiEReG): direkte wirtschaftliche Eigentümer: Vor-und Zuname; sofern diese über keinen Wohnsitz im Inland verfügen, die Nummer und die Art des amtlichen Lichtbildausweises; Geburtsdatum und Geburtsort; Staatsangehörigkeit; Wohnsitz; Indirekte wirtschaftliche Eigentümer: zusätzlich: Angabe des oder der obersten Rechtsträger Maßnahmen zur Gewährleistung der Datenqualität Wohnsitz im Inland: automatischer Abgleich mit ZMR Wohnsitz im Ausland: Angabe der Nummer und der Art des amtlichen Lichtbildausweises und Upload einer Ausweiskopie 27

28 4. Meldungen Quelle: Homepage des BMF, letzter Zugriff 15. Jänner

29 4. Meldungen Quelle: Homepage des BMF, letzter Zugriff 15. Jänner

30 4. Meldungen Quelle: Homepage des BMF, letzter Zugriff 15. Jänner

31 4. Meldungen Quelle: Homepage des BMF, letzter Zugriff 15. Jänner

32 4. Meldungen Quelle: Homepage des BMF, letzter Zugriff 15. Jänner

33 4. Meldungen Quelle: Homepage des BMF, letzter Zugriff 15. Jänner

34 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Ihre Fragen, Anmerkungen, Ergänzungen,

Überblick über das neue Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG)

Überblick über das neue Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) Überblick über das neue Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) Mit dem am 15.01.2018 in Kraft getretenen Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) werden in Umsetzung der vierten Geldwäscherichtlinie

Mehr

Neue Meldepflichten für Stiftungen

Neue Meldepflichten für Stiftungen Newsletter Privatstiftungen Issue 2 2018 Neue Meldepflichten für Stiftungen In Umsetzung der vierten EU-Geldwäscherichtlinie hat der österreichische Gesetzgeber mit dem Wirtschaftlichen Eigentümer Registergesetz

Mehr

Das Wirtschaftliche Eigentümer Register Gesetz (WiEReG)

Das Wirtschaftliche Eigentümer Register Gesetz (WiEReG) Mag. Alexander Peschetz Das Wirtschaftliche Eigentümer Register Gesetz (WiEReG) Zukünftige Auswirkungen auf die Feststellung und Überprüfung von wirtschaftlichen Eigentümern 8. Juni 2017 1. Abschnitt Rechtliche

Mehr

Artikel 1 Umsetzung von Richtlinien der Europäischen Union

Artikel 1 Umsetzung von Richtlinien der Europäischen Union 1 von 21 E n t wurf Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Einrichtung eines Registers der wirtschaftlichen Eigentümer von Gesellschaften, anderen juristischen Personen und Trusts (Wirtschaftliche

Mehr

Versicherungsrecht Rsp 2016

Versicherungsrecht Rsp 2016 FACHZEITSCHRIFT FÜR WIRTSCHAFTS DEZEMBER 2017 12 www.ecolex.at 1129 1232 Rsp-Nr 462 503 Versicherungsrecht Rsp 2016 Lebensversicherung: Frühstorno Haftpflichtversicherung: Schwarze Ehre und Rabiatperle

Mehr

Dezember Das WiEReG und die neue GewO: Geldwäscheprävention

Dezember Das WiEReG und die neue GewO: Geldwäscheprävention Dezember 2017 Das WiEReG und die neue GewO: Geldwäscheprävention 1. Das WiEReG Slide 2 1.1 WiEReG Key Facts Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz Key Facts zum WiEReG Umsetzung der EU Richtlinie zur

Mehr

1. Anwendungsbereich Allgemeines

1. Anwendungsbereich Allgemeines BMF - III/6 (III/6) 26. April 2018 BMF-460000/0007-III/6/2018 An BMF-AV Nr. 60/2018 Bundesministerium für Finanzen Steuer- und Zollkoordination Finanzämter Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel

Mehr

Einführung des Transparenzregisters zum

Einführung des Transparenzregisters zum Mandanten-Info Transparenzregister Einführung des Transparenzregisters zum 01.10.2017 Wer ist betroffen? Was ist zu tun? Mandanten-Info Das neue Transparenzregister Inhalt 1. Einleitung... 1 2. Wer ist

Mehr

Der nachfolgende Beitrag vermittelt einen knappen Überblick über das neue Transparenzregime.

Der nachfolgende Beitrag vermittelt einen knappen Überblick über das neue Transparenzregime. Das Transparenzregister kommt September 2017 Transparenzregister was ist das? Mit der aktuellen Neufassung des Geldwäschegesetzes (GWG) am 26.06.2017 wurde ein völlig neuartiges Register geschaffen, das

Mehr

Erhebungsbogen. (Registernummer soweit vorhanden) (Anschrift des Sitzes oder der Hauptniederlassung) (Firma, Name oder Bezeichnung)

Erhebungsbogen. (Registernummer soweit vorhanden) (Anschrift des Sitzes oder der Hauptniederlassung) (Firma, Name oder Bezeichnung) Erhebungsbogen zu den Feststellungen nach dem Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz GwG) - Juristische Person/Personengesellschaft - A. Identifizierung 1. Vertragspartner

Mehr

Merkblatt Das (neue) elektronische Transparenzregister

Merkblatt Das (neue) elektronische Transparenzregister Merkblatt Das (neue) elektronische Transparenzregister Was ist das Transparenzregister? Das Transparenzregister wurde im Juni 2017 durch eine Änderung im Geldwäschegesetz (BGBl I, Nr. 39, vom 24. Juni

Mehr

Vorblatt. Ziel(e) Inhalt

Vorblatt. Ziel(e) Inhalt 1 von 16 Vorblatt Ziel(e) - Verhinderung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung durch die Eintragung der Daten über die wirtschaftlichen Eigentümer der Rechtsträger in ein zentrales Register - Erleichterung

Mehr

Erläuterungen. Allgemeiner Teil

Erläuterungen. Allgemeiner Teil 1660 der Beilagen XXV. GP - Regierungsvorlage - Erläuterungen 1 von 25 Erläuterungen Allgemeiner Teil Mit dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) wird ein Register eingerichtet, in das die

Mehr

Erläuterungen. Allgemeiner Teil

Erläuterungen. Allgemeiner Teil 1 von 23 Erläuterungen Allgemeiner Teil Mit dem wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) wird ein Register eingerichtet, in das die wirtschaftlichen Eigentümer von Gesellschaften, anderen juristischen

Mehr

Das neue Transparenzregister

Das neue Transparenzregister Das neue Transparenzregister Das Transparenzregister wurde im Juni 2017 durch eine Änderung im Geldwäschegesetz (BGBl I, Nr. 39, vom 24. Juni 2017, S. 1822ff.) eingeführt, die auf der Umsetzung der 4.

Mehr

Das elektronische Transparenzregister: Überblick über die Neuregelungen

Das elektronische Transparenzregister: Überblick über die Neuregelungen Das elektronische Transparenzregister: Überblick über die Neuregelungen Am 26. Juni 2017 ist das Geldwäscherichtlinien-Umsetzungsgesetz in Kraft getreten, das auf der 4. EU-Geldwäsche-Richtlinie beruht.

Mehr

Das neue Wirtschaftliche Eigentu mer Registergesetz WiEReG

Das neue Wirtschaftliche Eigentu mer Registergesetz WiEReG Das neue Wirtschaftliche Eigentu mer Registergesetz WiEReG 1. Allgemeines Das WiEReG ergibt sich in Umsetzung der 4. EU GWRL, welche den Blick hinter die Eigentümerstrukturen von Gesellschaften bzw. juristischen

Mehr

Das neue elektronische Transparenzregister

Das neue elektronische Transparenzregister Das neue elektronische Transparenzregister Mit dem Ziel die Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern, ist am 26. Juni 2017 das Gesetz zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie (RL 2015/849)

Mehr

Vertragspartner: Personalausweis Reisepass Sonstiges Ausstellende Behörde: Ausweisnummer: Gültig bis:

Vertragspartner: Personalausweis Reisepass Sonstiges Ausstellende Behörde: Ausweisnummer: Gültig bis: Bitte zurücksenden an: Auskunft nach 11 Absatz 6 GwG 1 für natürliche Personen I. Identifizierung der Kaufvertragspartei Vertragspartner ist Verkäufer Käufer Name, Vorname des Vertragspartners Geburtsdatum

Mehr

Schweizer Verband der Investmentgesellschaften SVIG. Swiss Association of Investment Companies SAIC

Schweizer Verband der Investmentgesellschaften SVIG. Swiss Association of Investment Companies SAIC Schweizer Verband der Investmentgesellschaften SVIG Swiss Association of Investment Companies SAIC Eröffnung GwG-Dossier / Kunden- / Anlegerprofil Investmentgesellschaft A Andere Finanzintermediäre (Vermögensverwalter,

Mehr

Verordnung über Gebühren in Handels-, Partnerschaftsund Genossenschaftsregistersachen (Handelsregistergebührenverordnung - HRegGebV)

Verordnung über Gebühren in Handels-, Partnerschaftsund Genossenschaftsregistersachen (Handelsregistergebührenverordnung - HRegGebV) Verordnung über Gebühren in Handels-, Partnerschaftsund Genossenschaftsregistersachen (Handelsregistergebührenverordnung - HRegGebV) Vom 30. September 2004 (BGBl. I S. 2562) Aufgrund des 79a der Kostenordnung,

Mehr

Das (neue) elektronische Transparenzregister

Das (neue) elektronische Transparenzregister Das (neue) elektronische Transparenzregister Was ist das Transparenzregister? Das Transparenzregister wurde im Juni 2017 durch eine Änderung im Geldwäschegesetz (BGBl I, Nr. 39, vom 24. Juni 2017, S. 1822ff.)

Mehr

Freistadt Rust Conradplatz Rust. Tel.: DVR Art des Antragstellers/der Antragstellerin

Freistadt Rust Conradplatz Rust. Tel.: DVR Art des Antragstellers/der Antragstellerin Freistadt Rust Conradplatz 1 7071 Rust Tel.: 0043 2685 202 post@rust.bgld.gv.at DVR 0017582 Pflichtfelder sind mit * gekennzeichnet. "i" Hinweise sind im Anhang zu finden. Zutreffendes bitte ankreuzen!

Mehr

Firmenbuch. Jedem Rechtsträger wird im Firmenbuch eine Nummer (die Firmenbuchnummer) zugewiesen, die aus Ziffern und einem Prüfbuchstaben besteht.

Firmenbuch. Jedem Rechtsträger wird im Firmenbuch eine Nummer (die Firmenbuchnummer) zugewiesen, die aus Ziffern und einem Prüfbuchstaben besteht. Firmenbuch Allgemeines zum Firmenbuch Das Firmenbuch (früher Handelsregister) ist ein öffentliches Verzeichnis, das von den Firmenbuchgerichten in einer Datenbank geführt wird. Es umfasst auch das früher

Mehr

Liebe KLIENTInnen! 02 EDITORIAL CLEVER STEUERN

Liebe KLIENTInnen! 02 EDITORIAL CLEVER STEUERN Liebe KLIENTInnen! Eine lange und in unseren Breiten ziemlich ungewohnte meteorologische Kälteperiode ist endlich zu Ende und nun sehnen sich wohl alle nach Wärme, Sonne, Frühlingsgefühlen und bunt blühender

Mehr

Informationsblatt für Immobilienmakler zum Geldwäschegesetz (GwG)

Informationsblatt für Immobilienmakler zum Geldwäschegesetz (GwG) Informationsblatt für Immobilienmakler zum Geldwäschegesetz (GwG) Geldwäsche - das klingt nach organisiertem Verbrechen und internationaler Kriminalität im ganz großen Stil. Betroffen sind aber nicht nur

Mehr

Die neuen Regeln zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Hofrat Dr. Gerhard Hellwagner Vorsitzender der RSS

Die neuen Regeln zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Hofrat Dr. Gerhard Hellwagner Vorsitzender der RSS Die neuen Regeln zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung Hofrat Dr. Gerhard Hellwagner Vorsitzender der RSS 1 Rechtsquellen Empfehlungen der Financial Action Task Force (FATF) 4. Geldwäsche-Richtlinie

Mehr

Vorblatt. Ziel(e) Inhalt

Vorblatt. Ziel(e) Inhalt 313/ME XXV. GP - Ministerialentwurf - Vorblatt und WFA 1 von 16 1 von 16 Vorblatt Ziel(e) - Verhinderung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung durch die Eintragung der Daten über die wirtschaftlichen

Mehr

Gesellschaftsrecht AT

Gesellschaftsrecht AT Gesellschaftsrecht AT Definition Gesellschaft und Unternehmen Gesellschaft versus Einzelunternehmen Zusammenschluss Einmanngesellschaft Privates Organisationsrecht Typenzwang Gesellschaft Unternehmen Bündelung

Mehr

EBCL Wirtschaftsrecht

EBCL Wirtschaftsrecht EBCL Wirtschaftsrecht Dr. Herbert Matschek Bahnhofplatz 5, A-9020 Klagenfurt, Tel.: 05 0536 22871-22879, Fax: 05 0536 22870, e-mail: kvak@ktn.gv.at http://www.verwaltungsakademie.ktn.gv.at Überblick über

Mehr

[Signature] Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 1, beschliesst:

[Signature] Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 1, beschliesst: [Signature] [QR Code] Bundesgesetz zur Umsetzung von Empfehlungen des Global Forum über die Transparenz juristischer Personen und den Informationsaustausch für Steuerzwecke vom Die Bundesversammlung der

Mehr

Überblick über handelsregisterrelevante Rechtseinheiten

Überblick über handelsregisterrelevante Rechtseinheiten Überblick über handelsregisterrelevante en Anzahl Gründer Einzelunternehmen (Art. 36 ff. HRegV; Art. 945 f. OR) Einer (nat. Person) Handelsregister des Kantons Schwyz Kollektivgesellschaft 1 (Art.40 ff.

Mehr

13 des Handelsgesetzbuch (HGB)

13 des Handelsgesetzbuch (HGB) 13 des Handelsgesetzbuch (HGB) 13 Zweigniederlassungen von Unternehmen mit Sitz im Inland (1) Die Errichtung einer Zweigniederlassung ist von einem Einzelkaufmann oder einer juristischen Person beim Gericht

Mehr

Firmenbuch I Funktion

Firmenbuch I Funktion Firmenbuch I Funktion Öffentliches Register Offenlegung Verkehrsschutz 23 Firmenbuch II Regelungsgrundlagen UGB ( 7-16) und FBG Eintragungspflichten in anderen Gesetzen zb GmbHG Registerzwang Zwangsstrafen

Mehr

Merkblatt zum Kundenfragebogen

Merkblatt zum Kundenfragebogen Merkblatt zum Kundenfragebogen Das Ziel unseres Kundenfragebogens ist es, die uns nach dem Geldwäschegesetz (GWG) auferlegten Pflichten zu erfüllen und die erforderlichen Angaben zur Identität unseres

Mehr

Elektronischer Datennachweis

Elektronischer Datennachweis Elektronischer Datennachweis Novelle des 17 Abs. 2 E-GovG Datenbeschaffung durch die Behörde Christian Herwig Krems, April 2011 christian.herwig@bka.gv.at Überblick & Navigation Aktuelles und Allgemeines

Mehr

Meldungen zum Transparenzregister nach dem neuen Geldwäschegesetz

Meldungen zum Transparenzregister nach dem neuen Geldwäschegesetz DStV-Forum 11/2017 TB-Nr.: 096/17 Meldungen zum Transparenzregister nach dem neuen Geldwäschegesetz Am 26.6.2017 ist das neue Geldwäschegesetz (GwG) in Kraft getreten. Es weitet in Umsetzung europäischer

Mehr

Verpflichtung des Abschlussprüfers zur Vorlage des Prüfungsberichts gemäß 273 Abs 4 UGB

Verpflichtung des Abschlussprüfers zur Vorlage des Prüfungsberichts gemäß 273 Abs 4 UGB Stellungnahme des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision des Instituts für Betriebswirtschaft, Steuerrecht und Organisation der Kammer der Wirtschaftstreuhänder zur Verpflichtung des Abschlussprüfers

Mehr

Verein. Elternverein. Ilse Schmid-LVEV 1

Verein. Elternverein. Ilse Schmid-LVEV 1 Verein Elternverein 1 Merkmale eines Vereins Ein Verein ist ein freiwilliger, auf Dauer angelegter, auf Grund von Statuten organisierter Zusammenschluss von mindestens 2 Personen, zur Verfolgung eines

Mehr

KURZINFORMATION KONTENREGISTER UND KAPITALABFLUSSMELDEGESETZ

KURZINFORMATION KONTENREGISTER UND KAPITALABFLUSSMELDEGESETZ KURZINFORMATION KONTENREGISTER UND KAPITALABFLUSSMELDEGESETZ 1. KONTENREGISTER Das zentrale Kontenregister erfasst bestimmte Kontodaten von österreichischen Bankkonten und betrifft folgende Kontentypen:

Mehr

ANTRAG AUF EINTRAGUNG IN DAS VERMITTLERREGISTER NACH 11a GEWERBEORD- NUNG UND ERTEILUNG EINER REGISTRIERUNGSNUMMER

ANTRAG AUF EINTRAGUNG IN DAS VERMITTLERREGISTER NACH 11a GEWERBEORD- NUNG UND ERTEILUNG EINER REGISTRIERUNGSNUMMER ANTRAG AUF EINTRAGUNG IN DAS VERMITTLERREGISTER NACH 11a GEWERBEORD- NUNG UND ERTEILUNG EINER REGISTRIERUNGSNUMMER Sie können die Formulare auf der Homepage der IHK Mittleres Ruhrgebiet (www.bochum.ihk.de)

Mehr

Dr. Stefan Schmiedlin

Dr. Stefan Schmiedlin Dr. Stefan Schmiedlin Advokat & Notar Augustinergasse 5 Postfach 1112 CH-4001 Basel Direkt +41 61 260 81 80 Zentrale +41 61 260 81 81 Telefax +41 61 261 13 27 schmiedlin@schmiedlin.ch Information zu GAFI

Mehr

1517 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

1517 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP 1 von 4 1517 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP Regierungsvorlage Bundesgesetz, mit dem das Firmenbuchgesetz, das EU-Verschmelzungsgesetz und das Gerichtsgebührengesetz

Mehr

Agenda. Einführung Vereinsrecht. Statuten EV im Schulrecht. Vereinsrecht im Überblick Quellen und Unterlagen. SGA Mitglieder

Agenda. Einführung Vereinsrecht. Statuten EV im Schulrecht. Vereinsrecht im Überblick Quellen und Unterlagen. SGA Mitglieder Agenda Einführung Vereinsrecht Vereinsrecht im Überblick Quellen und Unterlagen Statuten EV im Schulrecht SGA Mitglieder Merkmale eines Vereins Ein Verein ist ein freiwilliger, auf Dauer angelegter, auf

Mehr

Das neue Transparenzregister

Das neue Transparenzregister Das neue Transparenzregister Nach Neufassung des Geldwäschegesetzes erfasst ein Register die wirtschaftlich Berechtigten Am 26.6.2017 ist das Gesetz zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur

Mehr

Natürliche Person weiter unter 1)

Natürliche Person weiter unter 1) Bitte zurücksenden an: - Deutschland Auskunft nach 4 Absatz 6 GWG für juristische Personen bzw. Personengesellschaften I. Identifizierung des Vertragspartners Firmierung/Name Rechtsform & Registernummer

Mehr

Unternehmensgesetzbuch (UGB)

Unternehmensgesetzbuch (UGB) Unternehmensgesetzbuch (UGB) HASCH & PARTNER Anwaltsgesellschaft mbh Landstraße 47, 4020 Linz 05.12.2006 RA DDr. Alexander Hasch RA MMag. Dr. Gerhard Hochedlinger, E.M.L.E. RA Mag. Dr. Bernhard Steindl

Mehr

Register in der Verwaltung

Register in der Verwaltung Register in der Verwaltung ein zentrales Element in der Optimierung der Verwaltungsabläufe 13. Jänner 2011 Roland Ledinger Registeranwendungen Ausgangssituation Außensicht zb. Vorlage des Meldezettels

Mehr

Newsletter Gesellschaftsrecht/M&A Nr. 20 Juli 2017

Newsletter Gesellschaftsrecht/M&A Nr. 20 Juli 2017 Newsletter Gesellschaftsrecht/M&A Nr. 20 Juli 2017 Das elektronische Transparenzregister neue Meldepflichten für Unternehmen Hintergrund Die Vierte EU-Geldwäscherichtlinie aus dem Jahre 2015 ist die gesetzgeberische

Mehr

Grenzüberschreitende Unternehmensbesteuerung

Grenzüberschreitende Unternehmensbesteuerung Grenzüberschreitende Unternehmensbesteuerung Hinweise aus Sicht der deutschen Betriebsprüfung Olaf Spoden Großbetriebsprüfer, Fachprüfer für Auslandsbeziehungen Folie 1 Agenda Folie 1. Auskünfte des Steuerpflichtigen

Mehr

Inhaltsverzeichnis. A. Umwandlungsgesetz Seite

Inhaltsverzeichnis. A. Umwandlungsgesetz Seite A. Umwandlungsgesetz Einführung... 129 Erstes Buch. Möglichkeiten von Umwandlungen ( 1) Arten der Umwandlung; gesetzliche Beschränkungen... 1 148 Zweites Buch. Verschmelzung ( 2 122l) Erster Teil. Allgemeine

Mehr

Verordnung über das Personen-, Akten- und Geschäftsverwaltungssystem der Konsularischen Direktion

Verordnung über das Personen-, Akten- und Geschäftsverwaltungssystem der Konsularischen Direktion Verordnung über das Personen-, Akten- und Geschäftsverwaltungssystem der Konsularischen Direktion (SAS-EDA-Verordnung) vom 5. November 2014 Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 57h des Regierungs-

Mehr

Rechtshinweise zur Einreichung Fragen und Antworten des Bundesverwaltungsamts

Rechtshinweise zur Einreichung Fragen und Antworten des Bundesverwaltungsamts Rechtshinweise zur Einreichung Fragen und Antworten des Bundesverwaltungsamts I. Stiftungen 1. Muss eine Stiftung, die im Stiftungsverzeichnis eingetragen ist, zur Eintragung im Transparenzregister angemeldet

Mehr

Angaben nach GwG Einzelunternehmer / e.k.

Angaben nach GwG Einzelunternehmer / e.k. Angaben nach GwG Einzelunternehmer / e.k. Vertragspartner / Firma ggf. vorhandene Kundennummer A. Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten Rakuten erfragt aufgrund des Geldwäschegesetzes ( 3 Abs. 1 Nr.

Mehr

The Power of the Crowd RA Dr. Günther Gast 1

The Power of the Crowd RA Dr. Günther Gast 1 The Power of the Crowd 1 Das neue Crowd-Funding-Gesetz Rechtliche Rahmenbedingungen RA Dr. Günther Gast 2 Rechtlicher Rahmen Alternativfinanzierungsgesetz - AltFG BGBl I Nr 114 vom 14.08.2015: - Alternativfinanzierungsgesetz

Mehr

1 Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß 34 c Gewerbeordnung (GewO)

1 Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß 34 c Gewerbeordnung (GewO) Absender ANLAGE 1 Zutreffendes bitte ausfüllen oder ankreuzen! 1 Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß 34 c Gewerbeordnung (GewO) 2 Angaben zur Person (bei juristischen Personen des gesetzlichen Vertreters)

Mehr

POTENTIALE AUS REGISTERN DES BM.I MAG. MARKUS POPOLARI SALZBURG, 9. JUNI 2011

POTENTIALE AUS REGISTERN DES BM.I MAG. MARKUS POPOLARI SALZBURG, 9. JUNI 2011 POTENTIALE AUS REGISTERN DES BM.I MAG. MARKUS POPOLARI SALZBURG, 9. JUNI 2011 INHALT Wesentliche zentrale Register des BM.I E-Government Use Case Ausblick ZENTRALE REGISTER DES BM.I ÜBERBLICK ZENTRALE

Mehr

15. Mai Bundesministerium für Finanzen Frau Abteilungsleiterin Dr. Nadine Wiedermann-Ondrej Abteilung 111/6 Johannesgasse Wien

15. Mai Bundesministerium für Finanzen Frau Abteilungsleiterin Dr. Nadine Wiedermann-Ondrej Abteilung 111/6 Johannesgasse Wien 32/SN-313/ME XXV. GP - Stellungnahme zu Entwurf (elektr. übermittelte Version) 1 von 24 WIRTSCHAFTSKAMMER ÖSTERREICH Bundesministerium für Finanzen Frau Abteilungsleiterin Dr. Nadine Wiedermann-Ondrej

Mehr

Überblick über die häufigsten Gesellschaftsformen

Überblick über die häufigsten Gesellschaftsformen Überblick über die häufigsten sformen I. Personengesellschaften Offene OG er 2 alle er haften persönlich, solidarisch unbeschränkt keine Formerfordernisse notwendig Ges entsteht erst Personen-, Sach Fantasiefirma

Mehr

Gestaltungsmöglichkeiten durch Gesellschaftsrecht und Rechtsform. Rechtsanwalt Dr. Harald Kronberger

Gestaltungsmöglichkeiten durch Gesellschaftsrecht und Rechtsform. Rechtsanwalt Dr. Harald Kronberger Gestaltungsmöglichkeiten durch Gesellschaftsrecht und Rechtsform Rechtsanwalt Dr. Harald Kronberger 1. Unternehmen jede auf Dauer angelegte Organisation selbständiger wirtschaftlicher Tätigkeit, mag sie

Mehr

FinanzOnline Selbstberechnung der Grunderwerbsteuer

FinanzOnline Selbstberechnung der Grunderwerbsteuer Autor: Sylvia Degenhardt FinanzOnline Selbstberechnung der Grunderwerbsteuer Datum/Ort: 19.06.2015/Wien FinanzOnline GrESt-SB 1. Anmeldung zu FinanzOnline bei jedem allgemeinen Finanzamt 2. Subjekt in

Mehr

Gesellschafts- und Unternehmensformen kompakt. Christian Fritz. Ende

Gesellschafts- und Unternehmensformen kompakt. Christian Fritz. Ende Gesellschafts- und Unternehmensformen kompakt Christian Fritz Ende Inhalt Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 13 A. Allgemeiner Teil 19 I. Grundlagen 19 II. Alternative Gestaltungsformen 21 III. Entscheidungsgrundlagen

Mehr

Wiederholungsfragen und Antworten I

Wiederholungsfragen und Antworten I Wiederholungsfragen und Antworten I Gehört das zum Privatrecht oder zum Öffentlichen Recht, warum? - Privatrecht, da die Beziehungen unter Privaten geregelt werden, Regelungen nicht spezifisch die öffentliche

Mehr

Einschränkungen bei der Auslandstätigkeit von Unternehmensgruppen

Einschränkungen bei der Auslandstätigkeit von Unternehmensgruppen Einschränkungen bei der Auslandstätigkeit von Unternehmensgruppen RA a.univ.-prof. MMag. Dr. Christoph Urtz Wahl des Themas und Übersicht über den Vortrag Übersicht über die Themen des Vortrages: - 1.

Mehr

R H Der. 1. Allgemein. 2. Inhaltliche Bemerkungen. Unabhängig. Objektiv. Wirksam. Sehr geehrte Damen und Herren,

R H Der. 1. Allgemein. 2. Inhaltliche Bemerkungen. Unabhängig. Objektiv. Wirksam. Sehr geehrte Damen und Herren, R H Der Rechnungshof Unabhängig. Objektiv. Wirksam. Bundesministerium für Finanzen Johannesgasse 5 1010 Wien Dampfschiffstraße 2 A-1031 Wien Postfach 240 Tel. + (1) 711 71-0 Fax + (1) 711 94-25 office@rechnungshotgv.at

Mehr

Transparenzregister. (am neu in Kraft getreten)

Transparenzregister. (am neu in Kraft getreten) Transparenzregister (am 26.06.2017 neu in Kraft getreten) 1. Wer ist betroffen? Die neuen Transparenzpflichten treffen alle in Deutschland ansässige Vereinigungen im Sinne des 20 Abs. 1 S. 1 GwG, das sind:

Mehr

Darstellung der Geschäfte des Amtsgerichts

Darstellung der Geschäfte des Amtsgerichts 10 00 00 Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit 11 00 00 Standesamtssachen, Todeserklärungen, Beratungshilfesachen,sonstige Angelegenheiten 11 01 00 Standesamtssachen insgesamt 2.261 387 1.582

Mehr

Die Pflichten nach dem Geldwäschegesetz gemäß 2 Absatz 1 Nr. 10 GwG für Immobilienmakler

Die Pflichten nach dem Geldwäschegesetz gemäß 2 Absatz 1 Nr. 10 GwG für Immobilienmakler IVD MERKBLATT Die Pflichten nach dem Geldwäschegesetz gemäß 2 Absatz 1 Nr. 10 GwG für Immobilienmakler Merkblatt und Arbeitsanweisung für Mitarbeiter des Maklerbüros 1. Wie unser Immobilienbüro mit dem

Mehr

Product News - DWS Private Altersvorsorge

Product News - DWS Private Altersvorsorge Deutsche Produ Asset Management Nur zum Einsatz beim Berater! Keine Weitergabe an Endkunden! Product News - DWS Private Altersvorsorge Sehr geehrte Damen und Herren, folgend informieren wir Sie über die

Mehr

Der persönliche und sachliche Anwendungsbereich des WAG

Der persönliche und sachliche Anwendungsbereich des WAG Der persönliche und sachliche Anwendungsbereich des WAG Institut für Bankrecht, 10. März 2008 Mag. Sigrid Burkowski Raiffeisenlandesbank OÖ www.rlbooe.at 1 Die Zielsetzungen durch MiFID/WAG 2007 Seite

Mehr

Gewerbesteuer in Berlin

Gewerbesteuer in Berlin Dieses Dokument finden Sie unter www.ihk-berlin.de unter der Dok-Nr. 14542 Gewerbesteuer in Berlin Die Gemeinden sind berechtigt, die Gewerbesteuer zu erheben. Sie legen jährlich den sogenannten Gewerbesteuerhebesatz

Mehr

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 9. Mai 2017 KR-Nr. 47/2017 422. Anfrage (Stiftungen und Geldwäscherei) Die Kantonsräte Benedikt Gschwind und Tobias Langenegger,

Mehr

Die Pflichten nach dem Geldwäschegesetz gemäß 2 Absatz 1 Nr. 10 GwG für Immobilienmakler

Die Pflichten nach dem Geldwäschegesetz gemäß 2 Absatz 1 Nr. 10 GwG für Immobilienmakler IVD MERKBLATT Die Pflichten nach dem Geldwäschegesetz gemäß 2 Absatz 1 Nr. 10 GwG für Immobilienmakler Merkblatt und Arbeitsanweisung für Mitarbeiter des Maklerbüros 1. Wie unser Immobilienbüro mit dem

Mehr

Beratungsprotokoll gemäß 137f ff. GewO

Beratungsprotokoll gemäß 137f ff. GewO Beratungsprotokoll gemäß 137f ff. GewO (unverbindliche Empfehlung der Fachgruppe der Finanzdienstleister) Gemäß den Vorschriften der Gewerbeordnung (GewO) sind wir verpflichtet, im Interesse unserer Kunden

Mehr

Definiert wird der wirtschaftlich Berechtigte in 1 Abs. 6 GwG wie folgt:

Definiert wird der wirtschaftlich Berechtigte in 1 Abs. 6 GwG wie folgt: Definition Ziel des Gesetzgebers ist es, die natürliche(n) Person(en) zu identifizieren, die letztlich Eigentümer von Geldern oder sonstigen Vermögenswerten ist/sind, bzw. wer über eine juristische Person

Mehr

ANTRAG AUF EINTRAGUNG IN DAS VERMITTLERREGISTER NACH 11 a GEWER- BEORDNUNG UND ERTEILUNG EINER REGISTRIERUNGSNUMMER

ANTRAG AUF EINTRAGUNG IN DAS VERMITTLERREGISTER NACH 11 a GEWER- BEORDNUNG UND ERTEILUNG EINER REGISTRIERUNGSNUMMER ANTRAG AUF EINTRAGUNG IN DAS VERMITTLERREGISTER NACH 11 a GEWER- BEORDNUNG UND ERTEILUNG EINER REGISTRIERUNGSNUMMER Sie können die interaktiven Formulare von der IHK-Internetseite als PDF-Dokumente (www.wuppertal.ihk24.de

Mehr

Gesellschaftsrecht AT

Gesellschaftsrecht AT Gesellschaftsrecht AT Definition Gesellschaft und Unternehmen Gesellschaft versus Einzelunternehmen Zusammenschluss Einmanngesellschaft Privates Organisationsrecht Typenzwang Gesellschaft Unternehmen Bündelung

Mehr

Gesellschaftsrecht AT

Gesellschaftsrecht AT Gesellschaftsrecht AT Definition Gesellschaft und Unternehmen Gesellschaft versus Einzelunternehmen Zusammenschluss Einmanngesellschaft Privates Organisationsrecht Typenzwang Gesellschaft Unternehmen Bündelung

Mehr

Ausgliederungen und Gemeinden

Ausgliederungen und Gemeinden Ausgliederungen und Gemeinden Mag. Karl Heinz Müller 2008 Burggasse 14/IV, A-9020 Klagenfurt, Tel.: 05 0536 22871-22879, Fax: 05 0536 22870, e-mail: kvak@ktn.gv.at http://www.verwaltungsakademie.ktn.gv.at

Mehr

Es haben bearbeitet: MitbestG:

Es haben bearbeitet: MitbestG: Es haben bearbeitet: MitbestG: Vorbemerkung Hellmut Wißmann 1 24 Hellmut Wißmann 25 Claudia Schubert 26 Hellmut Wißmann 27 33 Claudia Schubert 34 Hellmut Wißmann 35 41 Claudia Schubert Montan-MitbestimmungsG

Mehr

7 Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform

7 Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform 1 2 Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform (Kapitelübersicht) 3 Gewerberecht 1/3 Tätigkeit unterliegt der Gewerbeordnung, wenn sie selbstständig ausgeübt wird (auf eigene Rechnung und Gefahr), sie wiederholt

Mehr

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34d Abs. 1 GewO sowie Antrag auf Eintragung in das Vermittlerregister nach 11a GewO

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34d Abs. 1 GewO sowie Antrag auf Eintragung in das Vermittlerregister nach 11a GewO (Absender) Industrie- und Handelskammer zu Dortmund Märkische Str. 120 44141 Dortmund Hinweis: Bei Personengesellschaften (z.b. BGB-Gesellschaft, OHG, GmbH&Co.KG) hat jeder geschäftsführungsberechtigte

Mehr

PORTARIS & Reha Sport e.v.

PORTARIS & Reha Sport e.v. Satzung Verein PORTARIS & Reha Sport e.v. In der Fassung des Beschlusses vom 25.07. 2015 Verein für Ganzheitliche Gesundheit & Reha Sport Inhaltsverzeichnis 1 Name und Sitz 2 Geschäftsjahr 3 Zweck des

Mehr

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Liechtensteinisches Landesgesetzblatt 216.0 Jahrgang 2013 Nr. 67 ausgegeben am 8. Februar 2013 Gesetz vom 20. Dezember 2012 über die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts Dem nachstehenden vom

Mehr

Mitteilungspflichten zum Transparenzregister für Stiftungen

Mitteilungspflichten zum Transparenzregister für Stiftungen Mandanteninformation 1 9 2017 Mitteilungspflichten zum Transparenzregister für Stiftungen Zum 1. Oktober haben Stiftungen die Mitteilungspflichten zum Transparenzregister (www.transparenzregister.de) erstmalig

Mehr

teilweise nach Zielüberschreitung Bürgel liegen Negativinformationen vor. Wir verweisen auf die Rechtsformdaten.

teilweise nach Zielüberschreitung Bürgel liegen Negativinformationen vor. Wir verweisen auf die Rechtsformdaten. Seite 1 von 6 B ü r g e l W i r t s c h a f t s i n f o r m a t i o n e n G m b H & C o. K G, T e l. : 0 4 0 / 898 0 3-0, F a x : 0 4 0 / 89803-7 7 7, w w w. bue r g e l. d e Vollauskunft GwG Nachträge

Mehr

Fidor Bank AG Geschäftskunden Sandstr. 33 D-80335 München

Fidor Bank AG Geschäftskunden Sandstr. 33 D-80335 München Fidor Bank AG Geschäftskunden Sandstr. 33 D-80335 München Legitimationsprüfung mittels PostIdent für Geschäftskunden Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, für die Nutzung des Fidor Smart Geschäftskontos

Mehr

Erklärung zum Geldwäschegesetz (GwG)

Erklärung zum Geldwäschegesetz (GwG) Erklärung zum Geldwäschegesetz (GwG) Vers. Nr. (sofern bekannt) Zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten nach dem Geldwäschegesetz sind Versicherungsunternehmen u. a. bei Abschluss/Änderung eines Lebensversicherungsvertrags

Mehr

Informationen zur Umsetzung der GAFI-Empfehlungen

Informationen zur Umsetzung der GAFI-Empfehlungen Informationen zur Umsetzung der GAFI-Empfehlungen Die Umsetzung der GAFI-Empfehlungen erfolgt durch Anpassung des innerstaatlichen Rechts. Es betrifft dies aus Sicht der Notare insbesondere: Die Anpassung

Mehr

Update Kapitalmarkt- und Gesellschaftsrecht: Das neue Transparenzregister ist online was Sie wissen müssen

Update Kapitalmarkt- und Gesellschaftsrecht: Das neue Transparenzregister ist online was Sie wissen müssen 27 September 2017 Update Kapitalmarkt- und Gesellschaftsrecht: Das neue Transparenzregister ist online was Sie wissen müssen Von Dr. Sebastian Schwalme und Dr. Anna Catharina Wolschner Das neugefasste

Mehr

Die wichtigsten Gesellschaftsformen

Die wichtigsten Gesellschaftsformen Konstitution 1 Tabelle Die wichtigsten Gesellschaftsformen Grundlagen In der Schweiz gibt es grundsätzlich zwei Gruppen von Gesellschaften bzw. Rechtsformen, die Personengesellschaften (einfache Gesellschaft,

Mehr

Volldampf für Kinder e.v. Satzung

Volldampf für Kinder e.v. Satzung Volldampf für Kinder e.v. Satzung 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Volldampf für Kinder. Er soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht Wuppertal eingetragen werden und trägt dann den Zusatz

Mehr

Überblick zum AbgÄG 2012

Überblick zum AbgÄG 2012 Univ.-Ass. Mag. Alexander Lehner Überblick zum AbgÄG 2012 Linz, 12. 12. 2012 1 Überblick EU-Amtshilfegesetz Gebührengesetz Grunderwerbsteuergesetz Versicherungs- und Kraftfahrzeugsteuergesetz Stiftungseingangsteuergesetz

Mehr

1. die Gründung und den Erwerb von Betrieben und Betriebsstätten im Ausland;

1. die Gründung und den Erwerb von Betrieben und Betriebsstätten im Ausland; Sehr geehrte(r) Steuerpflichtige(r), gemäß 138 Abs. 2 Abgabenordnung (AO) sind Sie verpflichtet, zur steuerlichen Erfassung von Auslandsbeteiligungen, Ihrem Finanzamt mit beiliegendem Vordruck Folgendes

Mehr

Rechtssubjekte. Sonderformen außerhalb BGB: Aktiengesellschaften (AktG) Kommanditgesellschaften auf Aktien (AktG) Eingetragene Genossenschaften

Rechtssubjekte. Sonderformen außerhalb BGB: Aktiengesellschaften (AktG) Kommanditgesellschaften auf Aktien (AktG) Eingetragene Genossenschaften Rechtssubjekte Personengesellschaften Personen Natürliche Personen Lebende Menschen ( 1 ff. BGB) Privatrecht Grundformen im BGB: Vereine ( 21 ff BGB) Stiftungen Juristische Personen Sonderformen außerhalb

Mehr

Das neue Transparenzregister nach dem Geldwäschegesetz (GWG) Überblick und Empfehlungen. Rechtsstand

Das neue Transparenzregister nach dem Geldwäschegesetz (GWG) Überblick und Empfehlungen. Rechtsstand Das neue Transparenzregister nach dem Geldwäschegesetz (GWG) Überblick und Empfehlungen Rechtsstand 12.09.2017 Inhaltsverzeichnis 1 Sachliche Ausgangslage 2 3 Gesetzliche Vorgaben Umfang der Meldepflichten

Mehr