Aktuelles zur Haftung im Steuerrecht

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1 Aktuelles zur Haftung im Steuerrecht Fachkreis Steuerrecht am Rico Deutschendorf Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Einstieg Haftung = Einstehen-Müssen für fremde Steuerschulden Steuerschuldner Ha ungsschuldner Schuld und Haftung schließen sich aus» strspr; Nachweise bei Rüsken in Klein, AO, 191 Rn

2 Einstieg Einwendungen gegen Haftungsbescheide: Fehler bei Zuständigkeit, Verfahren, Form Hauptschuld besteht nicht (mehr) oder nicht in voller Höhe (Stichwort: Akzessorietät) Haftungstatbestand nicht erfüllt Ermessensausübung fehlerhaft Subsidiaritätsgrundsatz missachtet Festsetzungsverjährung eingetreten Haftungsschuldner: Inanspruchnahme durch Haftungsbescheid ( 191 Abs. 1 S. 1 AO) Steuerschuldner durch Steuerbescheid (vgl. 155 Abs. 3 S. 1 AO) falscher Bescheidtyp? rechtswidriger VA (anfechtbar)

3 FG Hamburg v bei Steuerhinterziehung oder Steuerhehlerei kann Steuerschuldner (gleichzeitig) auch Haftungsschuldner gemäß 71 AO sein» FG Hamburg, , 4 V 142/16, EFG 2017, 182, rkr (Beschwerde unzulässig).» Ebenso FG Hamburg, , 4 V 251/16, juris (Beschwerde BFH, VII B 99/17) FG Hamburg v Steuerhehlerei (Zigaretten), Haftungsbescheid aufgrund 71 AO, AdV-Verfahren Antragstellerin zugleich Steuerschuldnerin ( 23 Abs. 1 S. 2 TabStG) steht Inanspruchnahme durch Haftungsbescheid aber nicht entgegen Exklusivität von Schuld und Haftung kein Dogma, nur Grundsatz; Durchbrechungen möglich

4 FG Hamburg v Zweck der Haftung (Sicherung der Zahlung der Steuerschuld) nur noch schwer zu erreichen, wenn die Steuerbehörde - wie im vorliegenden Fall - bei Erlass des Bescheids nicht genau wissen kann, ob die Besitzerin der Zigaretten... Steuerschuldnerin oder Haftende ist... Frage der steuerpolitischen Wertung, die Gesetzgeber beantwortet habe Vertreterhaftung ( 69, 34 AO) Vertreterhaftung setzt vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung voraus ( 69 S. 1 AO) grobes Verschulden

5 Vertreterhaftung ( 69, 34 AO) FG Münster v kein grobes Verschulden bei anwaltlichem Rat (Rechtsberatung), wenn Vertreter (Geschäftsführer) keinen Anlass hatte, diesen Rat in Zweifel zu ziehen» FG Münster, , 3 K 1537/14 L und 3 K 1539/14 L, juris, mit Verweis auf BFH-Rspr Vertreterhaftung ( 69, 34 AO) FG Münster v LSt-Haftung in Unternehmenskrise selbst wenn Rechtsrat hoch risikobehaftet oder falsch Geschäftsführer zumindest bei tatsächlich und rechtlich komplexer Situation nicht verpflichtet, fachkundigen und nicht offensichtlich unsinnigen Rechtsrat zu hinterfragen sonst würde sich auch die Einholung von Rechtsrat erübrigen

6 Zweigliedrige Prüfung Prüfung der Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheides zweigliedrig bzw. zweistufig: 1. Stufe: Haftungstatbestand erfüllt? 2. Stufe: Ermessensausübung fehlerfrei?» strspr; BFH, , X R 36/15 mwn, BFH/NV 2017, Zweigliedrige Prüfung Maßgeblicher Zeitpunkt für Prüfung der Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheides? Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Einspruchsentscheidung» strspr; BFH v , VI R 69/14, BStBl II 2016, 176 mwn

7 Zweigliedrige Prüfung differenzierend: BFH v Stufe (Haftungstatbestand): Sach- und Rechtslage zum Schluss der mündlichen Verhandlung vor dem Tatsachengericht (FG) 2. Stufe (Ermessen): Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung (idr Einspruchsentscheidung)» BFH, , X R 36/15, BFH/NV 2017, Schluss Vielen Dank! Fragen?

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