Dem Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz zur Kenntnis.
|
|
- Arnim Sachs
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 KREIS WESEL Drucksache 876 /IX IX. Wahlperiode Betreff: Zuschuss zum Betrieb der Fachberatungsstellen für Wohnungslose gem. 67 SGB XII Vorlagenart/-datum: Verwaltungsvorlage vom Beratungsart: Federführung: Anlagen: öffentlich Der Landrat, VB 3, Fachdienst 50 - Allgemeine Sozialangelegenheiten Beratungsweg: Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz Sitzungsdatum: I. Beschlussvorschlag: Dem Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz zur Kenntnis. II. Sachlage: Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz hat in seiner Sitzung am die Verwaltung gebeten, hinsichtlich der Bezuschussung der Fachberatungsstellen für Wohnungslose verschiedene Alternativen der Aufgabenwahrnehmung (z. B. durch Kreispersonal) - unter Berücksichtigung der gesetzlichen Anforderungen darzustellen. Hierbei sollten mögliche Einsparpotentiale aufgezeigt und beziffert sowie die Möglichkeiten eines Trägerwechsels geprüft werden. Der Kreistag hat den Prüfauftrag in seiner Sitzung am nachrichtlich zur Kenntnis genommen. 1. Aufgaben und Trägerschaft der Fachberatungsstellen für Wohnungslose Fachberatungsstellen für den Personenkreis des 67 SGB XII (Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten) sind Einrichtungen, die insbesondere Nichtsesshaften, Haftentlassenen und verhaltensgestörten, jungen Menschen Sozial-
2 2 leistungen vor allem in Form persönlicher Hilfe (Beratung und Unterstützung) gewähren. Besonderes Augenmerk wird hierbei auf die Personengruppe der Wohnungslosen, Obdachlosen und von Obdachlosigkeit bedrohten Personen gelegt. Die persönliche Hilfe orientiert sich am individuellen Hilfebedarf und an den örtlichen Gegebenheiten. Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere: Abwenden von drohender Obdachlosigkeit (Wohnungssicherung) Einleitung der Sesshaftmachung (Resozialisierung) durch Wohnungssuche und Wohnungsvermittlung Hilfemaßnahmen in akuten Problemlagen wie z.b., Vermittlung medizinischer Behandlung/Hilfsmittel Begleitung bei Behördengängen, z. B. Realisierung von Ansprüchen beim Jobcenter bzw. Sozialamt Antragstellung Führen von Treuhandkonten Aufsuchende Hilfen z. B. in Unterkünften und Tafeln Ziel dieses Hilfeangebotes ist es, die Betreuten zu befähigen, sich wieder in die Gemeinschaft einzugliedern und somit ein eigenständiges, von Hilfen unabhängiges Leben führen zu können. Die Betreuten erhalten Hilfestellungen, um ihren Lebensalltag bewältigen zu können, eine Erwerbstätigkeit auszuüben und sich in ihrem sozialen Umfeld zu integrieren. Im Kreisgebiet existieren 3 Fachberatungsstellen in Trägerschaft der Caritas und der AWO mit folgenden Einzugsbereichen bzw. Standorten: Verband Einzugsbereich Standorte Caritasverband Moers/ gesamter linksrheinischer Moers, Rheinberg, Xanten Xanten e.v. Bereich des Kreises Caritasverband für d. Dekanate Wesel, Hamminkeln, Wesel Dinslaken u. Wesel Schermbeck AWO Kreisverband Wesel Dinslaken, Voerde, Hünxe Dinslaken Bei dem durch die Fachberatungsstellen zu betreuenden Personenkreis handelt es sich weitgehend um ortsnahe Wohnungslose, die Übernachtungsmöglichkeiten ggf. tageweise bei Bekannten etc. finden, deren Aussichten auf eine eigene Wohnung aufgrund verschiedenster persönlicher Vermittlungshemmnisse aber wenig erfolg-
3 3 versprechend sind. Der von Ort zu Ort ziehende Nichtsesshafte - das klassische Klientel früherer Jahre der nicht die Absicht hat, irgendwo eine Wohnung zu beziehen, spielt hingegen in der Beratungstätigkeit heute kaum noch eine Rolle. 2. Gesetzliche Zuständigkeiten a.) Landschaftsverband Rheinland als überörtlicher Sozialhilfeträger (SHT): Der LVR als überörtlicher SHT ist in Anwendung des Landesausführungsgesetzes zum SGB XII (AG SGB XII NRW) zuständig für die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach den SGB XII für unter 65-jährige Personen wenn die Hilfe in einer teilstationären oder stationären Einrichtung erbracht wird (in Schermbeck die Ev. Stiftung Lühlerheim) oder wenn sie dazu dient, eine teilstationäre oder stationäre Hilfe zu verhindern (ambulante Hilfe) Der LVR ist somit im Rahmen der ambulanten Hilfe (u. a. durch Fachberatungsstellen) zuständig für Personen im Alter von unter 65 Jahren, um diese sesshaft zu machen. b.) Kreis Wesel als örtlicher Sozialhilfeträger: Die Zuständigkeit des Kreises als örtlicher SHT liegt vor bei ambulanten Hilfen für über 65-jährige Nichtsesshafte sowie für Nichtsesshafte unabhängig vom Alter, sofern sie nicht bereit sind, sesshaft zu werden, gleichwohl aber die Fachberatungsstelle aus anderen Gründen in Anspruch nehmen. c.) kreisangehörige Städte und Gemeinden: Die Unterbringung der Wohnungslosen ist aber auch eine Aufgabe der Städte und Gemeinden als Ordnungsbehörde. Im Rahmen des Ordnungsrechts haben sie eine zur Abwendung der unmittelbar aus Obdachlosigkeit drohenden Gefahren geeignete menschenwürdige Unterkunft bereitzustellen.
4 4 Beispielhaft für die Aktivitäten der kreisangehörigen Städte wird in diesem Zusammenhang auf eine Kooperationsvereinbarung der Stadt Kamp-Lintfort mit dem Diakonischen Werk Kirchenkreis Moers verwiesen. Ziel dieser Vereinbarung ist die Beratung und Betreuung in Wohnungsnot geratener Menschen, insbesondere auch junger Menschen. Finanziert werden von der Stadt die Personal- und Sachkosten einer 0,5 Stelle der Fachrichtung Sozialarbeit / Sozialpädagogik, zuzügl. 5 8 Wochenstunden für die Betreuung junger Menschen. Die Stadt Moers finanziert 2,5 Stellen beim Caritasverband Moers/Xanten mit aktuell Aufgabe ist die Wohnungsnotfallhilfe incl. der Betreuung der Obdachlosenunterkünfte und das Führen von Treuhandkonten. Die Stadt Dinslaken hingegen hat keine Träger der Wohlfahrt mit der Wohnungsnotfallhilfe etc. betraut, sondern setzt hierfür eigenes Personal im Umfang von 1,0 Stellenanteilen ein. Wichtig ist in diesem Zusammenhang die Feststellung, dass sowohl LVR und Kreis als Träger der Sozialhilfe als auch die kreisangehörigen Kommunen als Ordnungsbehörden Aufgabenträger im Rahmen der Wohnungslosenhilfe mit unterschiedlichen Intentionen sind und die Erledigung ihrer jeweiligen Aufgaben ggf. auf unterschiedliche Art und Weise vornehmen. Dass z. B. ein Beratungsangebot für den kompletten linksrheinischen Raum in Moers und in der Außenstelle Xanten sowie in Kooperation mit der Diakonie in Kamp-Lintfort und Rheinberg vom Caritasverband Moers/Xanten mit insgesamt 13 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern angeboten werden kann, ist nur im Verbund mit der Bezuschussung durch die Kommunen möglich. Die Gefahr des Aufbaus von Doppelstrukturen ist hierbei allein schon durch die unterschiedlichen Zuständigkeiten von LVR/Kreis und Kommunen weitestgehend auszuschließen. 3. Finanzierung und personelle Besetzung der Fachberatungsstellen Die Hilfen nach 67 ff SGB XII sind Pflichtleistungen des Sozialhilfeträgers. Art und Höhe der Hilfegewährung sind hingegen disponibel. Der LVR hat für seinen Bereich Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen zu den Betriebsausgaben in Fachberatungsstellen für den Personenkreis gem. 67 SGB XII erstellt. Da eine Abgrenzung der Zuständigkeiten im Einzelfall schwierig
5 5 und der Kostenaufwand, der für die einzelne Hilfeleistung entsteht, nicht differenziert zu ermitteln ist (s.o. Zuständigkeiten gem. Ziffer 2), fördert der LVR zur Vermeidung unvertretbaren Verwaltungsaufwandes statt der Hilfe im Einzelfall Fachberatungsstellen rheinlandweit institutionell durch die Gewährung von Zuschüssen im Umfang von 50 % der anerkennungsfähigen Personal- und Sachkosten. Der Kreistag hat im Jahr 2001 ein Konzept für die Beratungs- und Betreuungsangebote gem. 72 BSHG (ab SGB XII) beschlossen, wonach ab dem Haushaltsjahr 2000 u. a. eine Bezuschussung der Fachberatungsstellen in entsprechender Anwendung der Förderrichtlinien des LVR in Höhe der nach Abzug der LVR- Förderung verbleibenden 50 % der anerkennungsfähigen Personal- und Sachkosten vorgesehen ist. Dieses sich an den tatsächlichen Personal- und Sachkosten orientierende Finanzierungssystem löste die bis dahin geltende, recht unflexible Festbetragsfinanzierung ab. Die Förderrichtlinien des LVR gehen davon aus, dass eine Fachkraft auf Einwohner als angemessene Versorgung angesehen werden kann. Darüber hinaus wäre eine Förderung denkbar, sofern sich spezifische Bedarfe für Frauen ergeben würden. Bei einer Einwohnerzahl von seinerzeit förderte der Kreis ab dem Jahr 2000 in Anwendung der Förderrichtlinien des LVR 5,0 Fachkräfte (Sozialarbeiter/innen). Hiervon entfielen auf den rechtsrheinischen Caritasverband und der rechtsrheinisch agierenden AWO jeweils 1,5 Stellen und auf den linksrheinischen Caritasverband 2,0 Stellen. Gleichzeitig wurde in 2001 vom Kreistag beschlossen, zusätzlich zu den insgesamt 5,0 Stellen ein frauenspezifisches Beratungsangebot im Umfang von 1,0 Stellen zu schaffen. In Abstimmung mit den Verbänden wurde daraufhin eine entsprechende Aufstockung der förderungsfähigen Stellen um 0,5 Stellenanteil beim Caritasverband Moers/Xanten auf dann 2,5 Fachkräfte und beim Caritasverband Dinslaken/Wesel und bei der AWO um jeweils 0,25 Stellen auf dann jeweils 1,75 Fachkräfte vorgenommen.
6 6 Darüber hinaus wird bei der Fachberatungsstelle des Caritasverbandes Moers/ Xanten e.v. in Anwendung der Richtlinien des LVR ( der Verwaltungsanteil von einer 0,5 Stelle gehört zur Grundausstattung einer Fachberatungsstelle mit 2,0 Stellen Fachkräfte. ) eine Verwaltungskraft mit einem 0,5 Stellenanteil gefördert. Im Jahr 2015 wurden den Fachberatungsstellen Zuschüsse in folgender Höhe gewährt: AWO Caritas Dinsl./Wes. Caritas Moers/Xan. Stellenumfang 1,75 1,75 2,5 + 0,5 Personalkosten = 84,5 % = 87,5 % = 91,5 % Sachkosten = 15,5 % = 12,5 % = 8,5 % Summe = 100 % = 100 % = 100 % LVR und Kreis bezuschussen somit den Betrieb der Fachberatungsstellen aktuell mit jeweils ca , insgesamt somit ca (Personal- und Sachkosten für 6,5 Stellen). Als förderungsfähig werden Personalkosten für Fachkräfte mit abgeschlossenem Studium (Fachrichtung Sozialarbeit / Sozialpädagogik) max. mit Entgeltgruppe 9 TVöD, Verwaltungskräfte max. mit TVöD 6 (unter Berücksichtigung der aktuellen Tarifverträge) anerkannt. Sachkosten sind die durch den Betrieb der Fachberatungsstellen entstehenden und spitz abzurechnenden Kosten (Miete, Mietnebenkosten, Instandhaltung) sowie die lt. Richtlinien des LVR in Form von Pauschalen zu berücksichtigenden Verwaltungskosten (IT-Kosten, Büromaterial, Fahrtkosten etc.). 4. Frequentierung der Fachberatungsstellen Ab dem Jahr 2015 wurde in Zusammenarbeit mit den Fachberatungsstellen ein standardisierter, wirkungsorientierter Verwendungsnachweis eingeführt. U. a. gibt dieser Auskunft über die Anzahl der bei den Fachberatungsstellen ratsuchenden, von Wohnungslosigkeit betroffenen bzw. bedrohten Personen, mit folgendem Ergebnis:
7 7 Personen insges. hiervon männlich hiervon weiblich Caritas Moers/ Xan Familien/Paare Caritas Dinsl./Wes AWO Kreisverband Förderpraxis anderer Kreise im Reg.-Bez. Düsseldorf Auch in den anderen Kreisen im Reg.-Bez. Düsseldorf erfolgt eine Bezuschussung der Personal- und Sachkosten unter Berücksichtigung der entsprechenden Richtlinien des LVR (50 % Förderung durch die Kreise, 50 % LVR-Förderung). Lt. aktueller Umfrage kooperieren auch diese Kreise ausschließlich mit Trägern der freien Wohlfahrtspflege, im Hinblick auf die geförderten Fachberatungsstellen bzw. des förderungsfähigen Personals jedoch in unterschiedlichem Umfang, wie das nachfolgend dargestellte Umfrageergebnis ausweist: Einwohner Standorte FB-Stellen / Anzahl Träger Anzahl geförderter Stellen Sozialarbeit + Verwaltung Kreis Mettmann / 4 9,0 + 2,0 Rhein-Kreis Neuss / 3 8,0 + 2,15 Kreis Kleve / 1 2,0 + 0,5 Kreis Viersen / 1 3,0 + 0,5 Zum Vergleich: Kreis Wesel / 3 6,0 + 0,5
8 8 6. Prüfung einer Aufgabenwahrnehmung durch den Kreis bzw. durch andere Träger Die entsprechenden Förderrichtlinien des LVR sehen hinsichtlich der Trägerschaft der Fachberatungsstellen folgende Regelungen vor: Träger sollen freie Träger sein, die als gemeinnützig anerkannt und Mitglied in einem Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege sind. Nach aktueller Auskunft des LVR erfolgt der Betrieb entsprechender Fachberatungsstellen rheinlandweit bisher ausschließlich in Trägerschaft der Wohlfahrtsverbände. Der Kreis Wesel als örtlicher Träger der Sozialhilfe sollte er die Fachberatung in Eigenregie durchführen wollen - erfüllt daher nicht die Förderbedingungen des LVR. Es ist somit äußerst fraglich, ob der LVR eine entsprechende Aufgabenwahrnehmung durch den Kreis selbst - in analoger Anwendung der o. a. Förderrichtlinien für Träger der freien Wohlfahrtspflege mit 50 % der anerkennungsfähigen Personalund Sachkosten bezuschussen würde. Unabhängig hiervon sehen die Förderrichtlinien des LVR welche der Kreis im Hinblick auf die förderungsfähigen Personal- und Sachkosten analog anwendet hinsichtlich der Personalkosten für Fachkräfte Maximalvergütungen vor, die sich nach den für SozialarbeiterInnen, SozialpädagogInnen im kommunalen Bereich vereinbarten tariflichen Bestimmungen (max. Entgeltgruppe 9 TVöD) ergeben. Auch der Kreis wäre bei Betrieb der Fachberatungsstelle in eigener Regie verpflichtet, das Personal in Anwendung des TVöD zu vergüten. Ohne einer im Bedarfsfall notwendigen analytischen Stellenbewertung vorgreifen zu wollen, kann nach erster Einschätzung davon ausgegangen werden, dass die Entgeltgruppe 9 TVöD den Stellenanforderungen entsprechen und somit auch vom Kreis als Arbeitgeber mindestens - gezahlt werden müsste. III. Auswirkungen / Zusammenhänge (Ressourcen, Finanzen, Personal, IT): Siehe II. Sachlage
Ambulant Betreutes Wohnen -Eingliederungshilfegemäß 53, 54, 67 ff. SGB XII. Konzeption
Ambulant Betreutes Wohnen -Eingliederungshilfegemäß 53, 54, 67 ff. SGB XII Konzeption des Caritasverbandes für den Kreis Olpe e.v. Alte Landstraße 4 57462 Olpe Tel. 02761-9668-0 info@caritas-olpe.de www.caritas-olpe.de
Vorlage an zur Sitzungsart Sitzungstermin. Beratung Beschlussfassung. Dieser Beschluss wird nicht in das Gemeinderatsauftragssystem aufgenommen.
Landeshauptstadt Stuttgart Referat Soziales/Jugend und Gesundheit Gz: SJG GRDrs 812/2004 Stuttgart, 29.10.2004 Auflösung der Landeswohlfahrtsverbände Württemberg-Hohenzollern und Baden; Förderung der Tagesstätten
LVR-Dezernat Soziales
Individuelle Hilfeplanung und regionale Angebotsentwicklung in der Hilfe nach 67 ff. SGB XII Bestand und Ziele aus Sicht des Landschaftsverbands Rheinland Fachtagung zu Hilfen nach 67 SGB XII des Deutschen
Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach den Kapiteln 5 bis 9 SGB XII
Dr. Ortrud Moshake (Tel. 0511 9898-2213) Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach den Kapiteln 5 bis 9 SGB XII Im Laufe des Jahres 2011 erhielten in Niedersachsen 144 962 Personen Leistungen nach
Fachverband für Prävention und Rehabilitation in der Erzdiözese Freiburg e.v.
Für das Hilfeangebot relevante Faktoren Randlage der Stadt Konstanz 3 große Kreisstädte mit unterschiedl. Ausprägung Staatsgrenze zur Schweiz seit 2005 gesamte Zuständigkeit für WLH auf Kreisebene Jobcenter
Wohnungslosenhilfe in der Stadt Chemnitz
Wohnungslosenhilfe in der Stadt Chemnitz 1 Chemnitz wo und was 2 Thesen Erfolgreiche Wohnungslosenhilfe ist nur durch eine gute Vernetzung von freien und örtlichem Trägern möglich. In Zeiten knapper kommunaler
Koordination Wohnungslosenhilfe Südbayern Plattnerstraße München
1 2 1. Rechtliche Grundlagen Die Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) Die Landkreisordnung für den Freistaat Bayern (LKrO) Das Bundessozialhilfegesetz (SGB XII) Die Grundsicherung für Arbeitssuchende
V e r t r a g. vom , geändert am und am Arbeitsgemeinschaft
Arbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe Plattnerstraße 2, 81543 München Tel.: 089/663731 Fax: 089/663747 Anlage 1 V e r t r a g vom 01.01.1986, geändert am 09.10.2001 und am 23.07.2009 1 Arbeitsgemeinschaft
Bedarfsgerechte Angebote für Wohnungslose im ländlichen Raum
Bedarfsgerechte Angebote für Wohnungslose im ländlichen Raum am Beispiel des Landkreises Konstanz Neue Qualität in der Wohnungslosenhilfe in Bayern Tagung der bayrischen LAG Ö/F, Fachausschuss WLH 22.-23-06.1010
Arbeitshinweise des Rheinischen Sozialamt:
Arbeitshinweise des Rheinischen Sozialamt: Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche Abgrenzung der Leistungen des SGB XII gegenüber denen des SGB VIII Köln, im März 2005 - 2 -
Stadt Köln Fachstelle Wohnen
Stadt Köln Fachstelle Wohnen Abteilung Fachstelle Wohnen, ResoDienste Fachstelle Wohnen Dienstleistungszentrum ResoDienste Akutunterbringung Prävention Stadtteilkoordination/ Wohnungsvermittlung 1 SGB
vom 10. März 2005 (GV. NRW S. 202), zuletzt geändert durch Satzung vom 20. November 2014 (GV. NRW. S. 859)
Seite 1 über die Heranziehung der Städte, Kreise und kreisangehörigen Gemeinden zur Durchführung der Aufgaben des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe vom 10. März 2005 (GV. NRW S. 202), zuletzt geändert
Fachliche Grundlagen der Beratungstätigkeit. des Landesjugendamtes. zur Verfahrensweise im Rahmen. der Begleitung und Förderung
Referat Hilfen zur Erziehung Hans Wittwer - Str. 6 16321 Bernau Fachliche Grundlagen der Beratungstätigkeit des Landesjugendamtes zur Verfahrensweise im Rahmen der Begleitung und Förderung von Eltern mit
Modelle und Möglichkeiten der Prävention in Landkreisen. Freiburg,
Modelle und Möglichkeiten der Prävention in Landkreisen Freiburg, 29.06.2012 1 1 Rahmenbedingungen im Oberbergischen Kreis Flächenkreis mit einer langen Nord-Süd-Ausdehnung, 918 km², 284 890 EinwohnerInnen
VON 72 BSHG ZU 67 SGB XII STAND UND ENTWICKLUNGSBEDARF DER HILFE ZUR ÜBERWINDUNG BESONDERER SOZIALER SCHWIERIGKEITEN
VON 72 BSHG ZU 67 SGB XII STAND UND ENTWICKLUNGSBEDARF DER HILFE ZUR ÜBERWINDUNG BESONDERER SOZIALER SCHWIERIGKEITEN Vortrag am 24. Oktober 2016 in Berlin Dr. Dietrich Engels Gliederung I. Konzeptionelle
Eingliederungshilfen / Hilfe zur Erziehung
- 38 - Schulische Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen I / 5 Orientierungshilfen Eingliederungshilfen / Hilfe zur Erziehung Informationen über gesetzliche Grundlagen und Hinweise zur
Auf dem Weg zur Stadt ohne Obdach Trägerübergreifendes Gesamthilfesystem der Herforder Wohnungsnotfallhilfen
Auf dem Weg zur Stadt ohne Obdach Trägerübergreifendes Gesamthilfesystem der Herforder Wohnungsnotfallhilfen Alles gegendert? alles gut? Neue und alte Herausforderungen Fachtagung BAG-W Frauen in Wohnungsnot,
Fachausschuss Wohnen der BAG-W e.v.
Fachausschuss Wohnen der BAG-W e.v. Notversorgung Definition und Empfehlungen der BAG-W e.v. zu den Mindeststandards in der Notversorgung Wohnungsloser Folie Nr. 1 Ausgangslage Notversorgung ist in der
1.1 bis 1.3: siehe entsprechende Abschnitte in den Allgemeinen Richtlinien
IV/32/ 1 Richtlinien der Stadt Rheinbach über die Gewährung von Zuschüssen zu den Betriebsausgaben Offener Jugendfreizeitstätten (in der Fassung vom 29.10.2007) Rechtliche Grundlage In 11 Kinder- und Jugendhilfegesetz
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 16/ Wahlperiode
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 16/2451 16. Wahlperiode 02.02.2009 Bericht der Landesregierung Pflegestützpunkte Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen Drucksache 16/ 2346 (neu) Federführend
Vereinbarung. zwischen. dem Landkreis Unterallgäu. und. der Stadt Memmingen (als Kostenträger) und
FINANZIERUNG DES FRAUENHAUSES MEMMINGEN Vereinbarung zwischen dem Landkreis Unterallgäu und der Stadt Memmingen (als Kostenträger) und dem Verein zum Schutz misshandelter Frauen und Kinder e. V. (als Träger
Wohnungslosenhilfe im Kreis Pinneberg
Wohnungslosenhilfe im Kreis Pinneberg Kooperationsvertrag des Diakonisches Werkes Hamburg-West/Südholstein mit den Städten Pinneberg und Quickborn Soziale Wohnraumhilfe und Beratungsstelle für Wohnungslose
Landesamt für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz Saarbrücken (LSGV) Hochstraße 67, Saarbrücken
Landesamt für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz Saarbrücken (LSGV) Hochstraße 67, 66115 Saarbrücken RICHTLINIEN für die Betreuung seelisch behinderter Menschen gemäß 53 Abs. 1 Satz 1 Sozialgesetzbuch,
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 16/ Wahlperiode
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 16/ 809 16. Wahlperiode 06-06-14 Kleine Anfrage der Abgeordneten Monika Heinold und Antwort der Landesregierung Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie,
Drucksache 17 / Wahlperiode. der Abgeordneten Katrin Möller (LINKE) Familien mit Kindern in Notunterkünften. Schriftliche Anfrage
Drucksache 17 / 13 742 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Möller (LINKE) vom 08. Mai 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Mai 2014) und Antwort Familien
BerMico - Beratung und Mietcoaching bei drohendem Wohnungsverlust
BerMico - Beratung und Mietcoaching bei drohendem Wohnungsverlust Ein Projekt des Sozialdienst Katholischer Männer e.v. Köln in Kooperation mit der Stadt Köln Fachstelle Wohnen und der GAG Immobilien AG
Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V.
Bundestagung 2017 15. bis 17. November 2017 in Berlin und ohne Wohnung ist alles nichts! Forum B III Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach 67 ff. SGB XII für Familien? Vortrag:
Stadt Köln Fachstelle Wohnen
Stadt Köln Fachstelle Wohnen Abteilung Fachstelle Wohnen, ResoDienste Fachstelle Wohnen Dienstleistungszentrum ResoDienste Akutunterbringung Prävention Stadtteilkoordination/ Wohnungsvermittlung 1 SGB
Dem Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz und dem Ausschuss für Personal- und Verwaltungsangelegenheiten zur Kenntnis.
KREIS WESEL Drucksache 975 /IX IX. Wahlperiode 2014-2020 Betreff: Personalbedarfe des Jobcenters Kreis Wesel (JC) für die Stellenplanung 2017 Vorlagenart/-datum: Verwaltungsvorlage vom 08.11.2016 Beratungsart:
1. Angaben zu der nachfragenden Person
Hinweise zum Antrag auf Bewilligung von Leistungen der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach den 67 ff. Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe (LWV 01-3-208)
Weiterentwicklung der Leistungen für Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten
Weiterentwicklung der Leistungen für Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten auf Basis des 8. Kapitels des SGB XII und der dazu zum 1. Juni 2009 in Kraft getretenen neuen Ausführungsverordnung
3. Auswahl der Familien
RICHTLINIEN des Landkreises Konstanz über die Durchführung des begleiteten Wohnens für erwachsene behinderte Menschen in Familien (BWF-RL) vom 06.11.2006 in der Fassung vom 01.07.2010 1. Definition und
Maren Dieckmann Fachbereichsleiterin Fachbereich Soziales der Stadt Cottbus
Teilhabe als Leistungsanspruch Maren Dieckmann Fachbereichsleiterin Fachbereich Soziales der Stadt Cottbus Tel.: 0355/612 4800 Fax: 0355/612 134801 Email: sozialamt@cottbus.de 1 Gesetzliche Grundlagen
Nutzung der 50/01
Obdachlosenunterkünfte 50/01 HdO 1 ------------------------------------------------------------------------------------------------ Nutzung der 50/01 Obdachlosenunterkünfte 92. Erg. Lief. 7/2016 HdO ------------------------------------------------------------------------------------------------
Pflichten, Rechte und Grenzen der Heimaufsicht. Pflichten, Rechte und Grenzen der Heimaufsicht. Inhalt: 1.
Inhalt: 1. Begriffsklärung 2. Woraus leiten sich die Pflichten und Rechte ab? 3. Rechtliche Grundlagen 4. Rechte und Pflichten 6. Chancen 7. Kurzes Fazit 1. Begriffsklärung Der Begriff Heimaufsicht wird
Rechtliche Grundlagen Ablaufschema Zusammenfassung
!"#$% & '% ( ) Rechtliche Grundlagen Ablaufschema Zusammenfassung )+) SGB IX - 2, Abs.1 Satz 1 SGB XII - 53 Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit
Beschreibung der Produktgruppe
Ausschuss ASGWSB Beschreibung der Produktgruppe Die Produktgruppe ist organisatorisch im Ressort 3 angesiedelt und dem Dienst 50 - Soziales - zugeordnet. Produktbereich 31 Soziale Leistungen Produktgruppe
Unterbringung, Betreuung und Integration von Flüchtlingen. Wohnraumvermittlung. Runder Tisch zu Asyl- und Flüchtlingsfragen 1
Unterbringung, Betreuung und Integration von Flüchtlingen Wohnraumvermittlung Runder Tisch zu Asyl- und Flüchtlingsfragen 1 Unterbringung, Betreuung und Integration von Flüchtlingen Plädoyer für die Vermittlung
Rundschreiben der LWL-Behindertenhilfe Westfalen Nr. 4/2015
LWL-Behindertenhilfe Westfalen Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) 48133 Münster Adressen gemäß Verteiler Servicezeiten: Montag-Donnerstag 08:30-12:30 Uhr, 14:00-15:30 Uhr Freitag 08:30-12:30 Uhr
Macht Eingliederungshilfe süchtig?
Macht Eingliederungshilfe süchtig? Vortrag bei der Fachtagung der AG DroPo NRW Köln, 11. November 2011 Lothar Flemming LVR-Dezernat Soziales und Integration Fachbereichsleiter Sozialhilfe II Personenkreis
NACH 67 SGB XII GEFÄHRDETENHILFE SCHEIDEWEG E.V.
KURZ KONZEPTION AMBULANT BETREUTES WOHNEN NACH 67 SGB XII GEFÄHRDETENHILFE SCHEIDEWEG E.V. Unterscheideweg 1-3 42499 Hückeswagen Deutschland Telefon: +49 (0) 2192 2011 Fax: +49 (0) 2192 2015 www.scheideweg.nrw
Wohnungsnotfallhilfe im Verbund
Wohnungsnotfallhilfe im Verbund Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbh Jens Eßbach Die LWB mbh 100%ige Tochter der Stadt Leipzig rund 36.000 Wohnungen verteilt auf das gesamte Stadtgebiet verschiedene
Beratungsfolge Termin Beratungsaktion Ausschuss für Soziales, Familien und Senioren
Dezernat Fachbereich Beschlussvorlage - öffentlich - 323/2016 Dezernat I Jugend u. Soziales Datum 19.10.2016 Bezeichnung des Tagesordnungspunktes Mieterhöhung in der ehemaligen Reichelsiedlung - Antrag
Konzeption für das Ambulant Betreute Wohnen psychisch Kranker
Deutsches Rotes Kreuz Betreutes Wohnen für psychisch Kranke zu erreichen unter Psychosoziales Wohnheim Kosmonautenweg 5 18528 Bergen Tel.:03838/209756 Fax:03838/252664 Konzeption für das Ambulant Betreute
Leistungstypen T-KJ-K-HPT; T-KJ-G-HPT. Zusätzliche Leistungstypen in der oben genannten Einrichtung (nachrichtlich): folgende Leistungstypen:
Individuelles Leistungsangebot / -vereinbarung für die Leistungstypen teilstationäre Angebote für körperlich oder geistig behinderte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in Heilpädagogischen Tagesstätten
Vereinbarung nach 75 Abs. 3 SGB XII in Verbindung mit 76 ff SGB XII
Muster zu Teil 1 und 3 Zusatzvereinbarung Betreutes Wohnen für Menschen mit Behinderungen Vereinbarung nach 75 Abs. 3 SGB XII in Verbindung mit 76 ff SGB XII (Betreutes Wohnen) Zwischen Landeswohlfahrtsverband
Berichterstattung Fachforum 4:
Berichterstattung : Fachstellen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit in der Praxis - Modelle in Rosenheim und Penzberg - Sinnvollste Lösungen Möglichst mit allen Kompetenzen ausgestattete kommunale Fachstelle
(K)eine Wohnungslosenstatistik für Berlin - Handlungsbedarfe und Empfehlungen
Forum A V: Auf dem Weg zu einer verbesserten Datenlage Wohnungsnotfallstatistik auf Länderebene (K)eine Wohnungslosenstatistik für Berlin - Regina Schödl Paritätischer Wohlfahrtsverband Berlin e.v. Agenda
Liga der Freien Wohlfahrtspflege in Hessen e. V.
5. Stichtagserhebung Wohnungslosenhilfe 2015 der Bereits zum fünften Mal hat die eine Stichtagserhebung in den Diensten und Einrichtungen der ihr angeschlossenen Verbände in der Wohnungslosenhilfe durchgeführt.
Aktuelle Fragen der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten ( 67 ff. SGB XII) Hilfeplanung
Aktuelle Fragen der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten ( 67 ff. SGB XII) Hilfeplanung Fachtagung des Deutschen Vereins 24.10. 26.10.2016, Erkner / Berlin Thema Die Neuorganisation
Konzeptbaustein. Ambulant Betreutes Wohnen für Menschen mit psychischen Behinderungen
Konzeptbaustein Ambulant Betreutes Wohnen für Menschen mit psychischen Behinderungen Inhalt: 1 Zielgruppe 2 Spezifische Ziele der Leistungen 3 Leistungsanbote 4 Spezifisches zur Organisationsstruktur Anlagen:
Amt für Soziales und Senioren Dienstleistungszentrum ResoDienste Köln
Paulo dos Santos Amt für Soziales und Senioren Dienstleistungszentrum ResoDienste Köln Steuerung der Wohnungsnotfallhilfe in der Stadt Köln Amt für Soziales und Senioren - Dienstleistungszentrum ResoDienste
Neues Übergangssystem Schule Beruf NRW
KREIS WESEL Drucksache1303.1/VIII VIII. Wahlperiode 2009-2014 Betreff: Neues Übergangssystem Schule Beruf NRW hier: Antrag der CDU-Kreistagsfraktion in der Schul-, Kultur- und Sportausschusssitzung am
Konzeption. Der Fachstelle für Wohnhilfen und Schuldnerberatung
Konzeption Der Fachstelle für Wohnhilfen und Schuldnerberatung Stand 31.01.2017 - 2 - VORBEMERKUNG: Die Ratsversammlung hat mit Beschluss vom 18.05.1995 die Verwaltung beauftragt, ein Konzept vorzulegen,
Wohnungslose U25 im ländlichen Raum Hilfen aus Sicht der Betroffenen. Bundestagung der BAG Wohnungslosenhilfe e.v. am
Wohnungslose U25 im ländlichen Raum Hilfen aus Sicht der Betroffenen Bundestagung der BAG Wohnungslosenhilfe e.v. am in Wohnungslose U25 im ländlichen Raum Unser Programm 14:30 Vorstellung des Gesamtprojektes
Übernahme von Kosten der Unterkunft für Leistungsberechtigte. Sozialausschuss
KREIS WESEL Drucksache 1356 /VIII VIII. Wahlperiode 2009-2014 Betreff: Übernahme von Kosten der Unterkunft für Leistungsberechtigte nach dem SGB II Vorlagenart/-datum: Verwaltungsvorlage vom 15.02.2013
Landkreis. Telefon. Fax. . Rechtsform. Zusätzliche Leistungstypen in der oben genannten Einrichtung (nachrichtlich):
Individuelles Leistungsangebot/-vereinbarung nach dem Bayer. Rahmenvertrag nach 79 Abs. 1 SGB XII für die Leistungstypen Wohnen für erwachsene Menschen mit seelischer Behinderung mit/ohne Tagesbetreuung
LANDTAG NORD RHEIN-WESTFALEN 16. WAHLPERIODE STELLUNGNAHME 16/2848 A04, A16
LVR~ I Qualität für Menschen Die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland per E-Mail an anhoerung@landtag.nrw.de Köln, 10. August 2015 Die Präsidentin des Landtags Nordrhein Westfalen Platz des Landtags
Hauswirtschaftliche Versorgung, Abgrenzung Hilfe zum Lebensunterhalt und Hilfe zur Pflege, Fußpflege, Hausnotruf
Hauswirtschaftliche Versorgung, Abgrenzung Hilfe zum Lebensunterhalt und Hilfe zur Pflege, Fußpflege, Hausnotruf 27 a Notwendiger Lebensunterhalt, Regelbedarfe und Regelsätze (1.).. (2).. (3).. (4) Im
zur Förderung ambulanter und hauswirtschaftlicher Dienste in der Stadt Bad Homburg v.d.höhe
50-3 1 Richtlinien zur Förderung ambulanter und hauswirtschaftlicher Dienste in der Stadt Bad Homburg v.d.höhe Präambel Um die ambulante Versorgung der älteren und pflegebedürftigen Bad Homburger Einwohner/-innen
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Umsetzung des Bundes-Teilhabe-Gesetzes
Schleswig-Holsteinischer Landtag Umdruck 19/523 Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Umsetzung des Bundes-Teilhabe-Gesetzes Es heißt in Schleswig-Holstein das 1. Teilhabe-Stärkungs-Gesetz. Es soll die Teilhabe
FÜR IHRE UNTERLAGEN PFS. Name der befragenden Behörde. Pflegestatistik. A Art des Trägers 1
Name der befragenden Behörde Pflegestatistik Stationäre Pflegeeinrichtungen ( Pflegeheime am.2.20 PFS Ansprechpartner /-in für Rückfragen ( freiwillige Angabe Name: Telefon: E-Mail: Vielen Dank für Ihre
Leistungstypen WT-E-K; WT-E-G; W-E-K; W-E-G. Zusätzliche Leistungstypen in der oben genannten Einrichtung (nachrichtlich): folgende Leistungstypen:
Individuelles Leistungsangebot / -vereinbarung für die Leistungstypen Wohnen für Erwachsene mit körperlicher oder geistiger Behinderung mit / ohne Tagesbetreuung Leistungstypen WT-E-K; WT-E-G; W-E-K; W-E-G
Veranstaltungsprogramm
Veranstaltungsprogramm F 3378/16 AKTUELLE FRAGEN DER HILFE ZUR ÜBERWINDUNG BESONDERER SOZIALER SCHWIERIGKEITEN ( 67 FF. SGB XII) HILFEPLANUNG 24.10.2016 14:00 Uhr bis 26.10.2016, 13:00 Uhr Bildungszentrum
56. DHS Fachkonferenz Sucht
56. DHS Fachkonferenz Sucht Konsum in der Wohnungslosenhilfe - zwischen Selbstbestimmung und Kontrolle - Christian Garden / AWO Gießen Hilfeverbund HWA Wohnen und Arbeit eine Einrichtung der Gemeinnützigen
Gemeinsame Erziehung von Kinder mit und ohne Behinderung in. im Rheinland
Gemeinsame Erziehung von mit und ohne Behinderung in im Rheinland 02.09.2008 Die Drei Säulen der Integrativen Erziehung Erste Säule heilpädagogische Gruppen 237 Gruppen mit 2094Plätzen Zweite Säule integrative
Richtlinie des Bezirk Unterfranken zur Förderung von Tagesstätten für psychisch kranke Menschen und psychisch behinderte Menschen
Richtlinie des Bezirk Unterfranken zur Förderung von Tagesstätten für psychisch kranke Menschen und psychisch behinderte Menschen (Förderrichtlinie Tagesstätten) 1. Grundsätze Gem. 97 Abs. 1 und 2 Satz
Vereinbarungen nach 72a Abs. 2 und 4 SGB VIII mit Trägern der freien Jugendhilfe Vorlage von erweiterten Führungszeugnissen
Vereinbarungen nach 72a Abs. 2 und 4 SGB VIII mit Trägern der freien Jugendhilfe Vorlage von erweiterten Führungszeugnissen Von Antje Steinbüchel, LVR-Landesjugendamt Rheinland Seit Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes
Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.v.
Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.v. Die lokale Hilfepyramide ein Anforderungsprofil für lokale Wohnungsnotfall- Rahmenpläne BAG W Bundestagung 2013, Dortmund, AG 1 a am Donnerstag, 26. September,
Pflegesatzvereinbarung über Leistungen der vollstationären Pflege
Pflegesatzvereinbarung über Leistungen der vollstationären Pflege zwischen XXXXXX nachfolgend Träger genannt und derxxxxxxxxx derxxxxxxxxx derxxxxxxxxx derxxxxxxxxxxxx nachfolgend Pflegekassen genannt
(2) Gemäß 75 Abs. 3 SGB XI werden folgende Personalrichtwerte für Pflege und Betreuung in Form folgender Bandbreiten vereinbart:
Änderung des Rahmenvertrages über die vollstationäre pflegerische Versorgung gem. 75 SGB XI für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 10.07.1997 Fassung vom 06.12.2003 Abschnitt III Maßstäbe und Grundsätze
Art der Hilfe außerhalb von Einrichtungen in Einrichtungen Konto 7331 Konto 7332 Hilfen zur Gesundheit ( 5. Kapitel SGB XII ) Unmittelbar vom Sozialam
Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen Statistik über die Auszahlungen und Einzahlungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII im Berichtsjahr 2017 Rechtsgrundlagen und weitere rechtliche Hinweise entnehmen
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Produkt 05.311.60 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Produktbereich: 05 Soziale Leistungen Produktgruppe: 05.311 Grundversorgung und Leistungen nach dem SGB XI und SGB XII Organisationseinheit:
Kreistag 17.12.2007 Sozial- und Gesundheitsausschuss Jugendhilfeausschuss
DER LANDRAT Paderborn, den 12.12.2007 Öffentliche Nichtöffentliche Drucksachennummer (DS-Nr.): 14. 870/1 Verwaltungsvorlage Änderungs-/Ergänzungsvorlage Mitteilungsvorlage Allgemeine Mitteilungsvorlage
Ambulant Betreutes Wohnen für Menschen mit einer geistigen Beeinträchtigung
Konzeption Lebenshilfe Walsrode Ambulant Betreutes Wohnen für Menschen mit einer geistigen Beeinträchtigung Vorwort Das ambulant betreute Wohnen bietet eine Betreuungsform für Menschen mit Behinderungen,
Caritasverband für Stuttgart e.v.
Caritasverband für Stuttgart e.v. Caritasverband für Stuttgart e.v. Das Stuttgarter Modell der ordnungsrechtlichen Unterbringung in Verbindung mit Betreuungsleistungen nach 67 ff Manfred Blocher Caritasverband
Vereinbarung gemäß 84, 85 und 87 SGB XI über die Leistung, Qualität sowie Vergütung der Leistungen der vollstationären Pflege und der Kurzzeitpflege
I. Vereinbarung gemäß 84, 85 und 87 SGB XI über die Leistung, Qualität sowie Vergütung der Leistungen der vollstationären Pflege und der Kurzzeitpflege Zwischen der als Träger der Pflegeeinrichtung - nachfolgend
Ziele und Maßnahmen im Bereich Wohnungssicherung 1, 2
Ziele und Maßnahmen im Bereich Wohnungssicherung 1, 2 Ziel 3 Zwischen/Teil-Ziel Maßnahme Kostenträger/ Ziel 1 Sicherung der Wohnung bei Mietschulden Feststellung des Hilfebedarfs Sicherstellung der laufenden
Wohnungslose - Piloterhebung Bayern / StMAS / Dr. Netzler / Ref. III6.
http://www.stmas.bayern.de/sozialpolitik/sozialbericht/lage214.php 1 Methodische Hinweise 214 erste flächendeckende Piloterhebung zur Wohnungslosigkeit in Bayern Ziel: Grunddaten zur Anzahl wohnungsloser
FÜR IHRE UNTERLAGEN SH1. Name der befragenden Behörde. Statistik zu Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe nach dem SGB XII im Berichtsjahr 2017
Name der befragenden Behörde Statistik zu Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe nach dem SGB XII im Berichtsjahr 2017 Rechtsgrundlagen und weitere rechtliche Hinweise entnehmen Sie der Unterrichtung nach
LANDESWOHLFAHRTSVERBAND HESSEN Der Kommunalverband der hessischen Kreise und kreisfreien Städte
LANDESWOHLFAHRTSVERBAND HESSEN Der Kommunalverband der hessischen Kreise und kreisfreien Städte Landeswohlfahrtsverband Hessen 34112 Kassel oder Ständeplatz 6-10 34117 Kassel 1.) An alle Träger, deren
Zielgruppe Geistig, körperlich und seelisch behinderte Menschen bzw. von einer Behinderung bedrohte Menschen und ihre Angehörigen
Produkt 05.311.30 Eingliederungshilfe für Behinderte Produktbereich: 05 Soziale Leistungen Produktgruppe: 05.311 Grundversorgung und Leistungen nach dem SGB XI und SGB XII Organisationseinheit: 50 Amt
STATISTISCHES LANDESAMT. Statistik nutzen. K I - j/16 K
STATISTISCHES LANDESAMT 2017 2016 Statistik nutzen K I - j/16 K1033 201600 1430-5143 Zeichenerklärungen 0 Zahl ungleich Null, Betrag jedoch kleiner als die Hälfte von 1 in der letzten ausgewiesenen Stelle
STATISTISCHES LANDESAMT. Statistik nutzen. K I - j/15 K
STATISTISCHES LANDESAMT 2016 2015 Statistik nutzen K I - j/15 K1033 201500 1430-5143 Zeichenerklärungen 0 Zahl ungleich Null, Betrag jedoch kleiner als die Hälfte von 1 in der letzten ausgewiesenen Stelle
Satzung über die Heranziehung der kreisangehörigen Gemeinden zur Durchführung der Aufgaben nach 6 b Bundeskindergeldgesetz (BKGG) im Kreis Steinfurt
Satzung über die Heranziehung der kreisangehörigen Gemeinden zur Durchführung der Aufgaben nach 6 b im Kreis Steinfurt Kreistag: 19.12.2011 Aufgrund des 5 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
Kinderschutz als gemeinsame Aufgabe von Jugendhilfe und Gesundheit Zur Rolle der Jugendhilfe im Fallmanagement und gesetzliche Mindeststandards
Kinderschutz als gemeinsame Aufgabe von Jugendhilfe und Gesundheit Zur Rolle der Jugendhilfe im Fallmanagement und gesetzliche Mindeststandards Hans Leitner Geschäftsführer Start ggmbh Leiter der Fachstelle
STATISTISCHES LANDESAMT. Statistik nutzen. K I - j/14 K
STATISTISCHES LANDESAMT 2015 2014 Statistik nutzen K I - j/14 K1033 201400 1430-5143 Zeichenerklärungen 0 Zahl ungleich Null, Betrag jedoch kleiner als die Hälfte von 1 in der letzten ausgewiesenen Stelle
Die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland Vorlage-Nr. 14/387 öffentlich Datum: 05.03.2015 Dienststelle: Fachbereich 44 Bearbeitung: Fr. Toteva Schulausschuss Ausschuss für Inklusion Finanz- und
Ambulant Betreutes Wohnen -Eingliederungshilfegemäß 53, 54 ff. SGB XII. Konzeption
Ambulant Betreutes Wohnen -Eingliederungshilfegemäß 53, 54 ff. SGB XII Konzeption der ZAWO Ulm GmbH, Zeitblomstr.17/2, 89073 Ulm Tel. 0731 5521 4853, Fax 0731 5521 4855 info@zawo-ulm.de, www.zawo-ulm.de
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/ Wahlperiode
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/294 7. Wahlperiode 06.04.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Peter Ritter, Fraktion DIE LINKE Umsetzung des Gesetzes zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes
Prävention: Vermeidung von Wohnungslosigkeit ist die beste Hilfe
Prävention: Vermeidung von Wohnungslosigkeit ist die beste Hilfe V. Präventionstagung der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe am 24. Mai 2011 in Nürnberg Die Rolle der kommunalen Obdachlosenhilfe
STATISTISCHES LANDESAMT
STATISTISCHES LANDESAMT Inhalt Vorbemerkungen 3 Erläuterungen 3 Seite Tabellen Empfänger von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII 1. Empfänger von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII
STATISTISCHES LANDESAMT
STATISTISCHES LANDESAMT Inhalt Vorbemerkungen 3 Erläuterungen 3 Seite Tabellen Empfänger von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII 1. Empfänger von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII
Leistungen der Eingliederungshilfe nach SGB XII für Kinder mit Behinderungen, die das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, in Krippen
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie Postfach 10 08 44, 31108 Hildesheim Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie Landkreise und kreisfreie Städte in Niedersachsen,
Wohnungsnotfallhilfen. Diakonisches Werk Rosenheim
Wohnungsnotfallhilfen Diakonisches Werk Rosenheim Grundsätzliches über Stadt Rosenheim/Landkreis Rosenheim Die kreisfreie Stadt Rosenheim liegt im Zentrum des Landkreises Rosenheim (Oberbayern), dessen
ENTWURF. V e r e i n b a r u n g zwischen
ENTWURF V e r e i n b a r u n g zwischen der S t a d t/gemeinde, vertreten durch den Bürgermeister, Stadt/Gemeinde " genannt, nachfolgend dem R h e i n i s c h B e r g i s c h e n K r e i s, vertreten
Thüringer Landtag 6. Wahlperiode
Thüringer Landtag 6. Wahlperiode Drucksache 6/1817 29.02.2016 Kleine Anfrage der Abgeordneten Herold (AfD) und Antwort des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Obdachlosigkeit
Es sind verschiedene Gesetze und Richtlinien, die hier Anwendung finden.
An alle Mitglieder LANDESVEREINIGUNG NORDRHEIN-WESTFALEN e.v. der LV VIFF NRW e. V. Köln, im März 2015 Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Mitglieder der VIFF, in den letzten Wochen hören wir
R i c h t l i n i e n. über die Förderung von Seniorenarbeit durch die Gemeinde Wachtberg
R i c h t l i n i e n über die Förderung von Seniorenarbeit durch die Gemeinde Wachtberg 1 Grundsatz Die Gemeinde Wachtberg fördert die Gemeinschaft alter Mitbürgerinnen und Mitbürger als auch den einzelnen
DIJuF Interaktiv Stand: Entwurfsfassung für 2017
DIJuF Interaktiv www.kijup-sgbviii-reform.de Stand: 31.8.2016 SYNOPSE zur Arbeitsfassung/Diskussionsgrundlage zur Vorbereitung eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Ausschnitt), 23.8.2016