Amt für Soziales und Senioren Dienstleistungszentrum ResoDienste Köln

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1 Paulo dos Santos Amt für Soziales und Senioren Dienstleistungszentrum ResoDienste Köln Steuerung der Wohnungsnotfallhilfe in der Stadt Köln Amt für Soziales und Senioren - Dienstleistungszentrum ResoDienste Köln Deutscher Verein Hilfeplanung 67 SGB XII _ Oktober 2016 Folie 1 Autorin: Margarete July

2 Welche Informationen erwarten Sie? 1. Unser organisatorischer Aufbau 2. Schnittstellen Hilfen nach 67 SGB XII/ Fachstelle Wohnen/Jobcenter Köln 3. Hilfen nach 67 SGB XII Wer macht was in Köln und wo findet Hilfeplanung statt? 4. Zielsetzung nach 67 SGB XII haben alle das gleiche Ziel? 5. Das Hilfeplanverfahren/Ablauf in der Stadt Köln 6. Hilfeplanung als Steuerungsinstrument 7. Aufbau eines Berichtswesens zu den Hilfen nach 67 SGB XII 8. Welche (Planungs-)Daten liefert uns das Berichtswesen? Folie 2

3 Abteilung Fachstelle Wohnen, wirtschaftliche Hilfen ResoDienste Stadtteilkoordination Dienstleistungszentrum ResoDienste Köln Fachstelle Wohnen Projektkoordination Hilfen nach dem SGB XII 3. und 4. Kapitel Akutunterbringung Hilfen nach dem SGB XII 8. Kapitel Prävention Hilfen nach dem SGB II für Wohnungslose Folie 3

4 2. Schnittstellen Fachstelle Wohnen - ResoDienste Fachstelle Wohnen Akutunterbringung (Beschlagnahmung, OBG Unterkünfte) ResoDienste Hilfen nach 67 SGB XII (Einzelfallhilfe und institutionelle Förderungen) Fachstelle Wohnen Prävention (Mietrückstandsübernahme, Räumungsklagen) Folie 4

5 2. Schnittstellen Fachstelle Wohnen ResoDienste Akutunterbringung Prävention Ambulante Hilfen in OBG- Unterkünften/Hotels Ambulante Hilfen in Sonderformen (Hotel Plus, Hotel Plus Mobil) Betreutes Wohnen im Rahmen einer Beschlagnahmung Notschlafstellen mit qualifiziertem Personal Beratungsstelle Bermico- SKM (derzeit Landesmittel) Betreutes Wohnen 67 SGB XII Zuständigkeit ü.ö.sht Projekt Chance (Vermüllte und stark verwahrloste Haushalte) Folie 5

6 2. Schnittstelle Jobcenter - ResoDienste Jobcenter Köln Grundsicherungsleistungen für Arbeitssuchende ResoDienste Leistungen nach dem SGB II für Wohnungslose ab 18 Jahren Folie 6

7 2. Wie ist die Schnittstelle ResoDienste und Jobcenter definiert? Wohnungslose Menschen ab dem 18. Lebensjahr (mit o.f.w. Meldung/oder Ersatzbescheinigung und postalischer Erreichbarkeitsanschrift) Wohnungslose Menschen in Unterkünften der Fachstelle Wohnen Wohnungslose Menschen in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe (ambulant, stationär, Sonderwohnformen) Wohnungslose Menschen nach Wohnraumbezug und Einrichtung eines betreuten Wohnens nach 67 SGB XII Folie 7

8 3. Wer leistet was in Köln? Hilfen nach 67 SGB XII örtlicher SHT Stadt Köln überörtlicher SHT LVR Ko-Finanzierung örtl. und überörtl. SHT Stadt Köln/LVR Notschlafstellen Wohnprojekte Krankenwohnungen Überlebensstation Ambulante Hilfen Betreutes Wohnen Stationäre Hilfen Arbeitsprojekte (Ko- Finanzierung JC) Kontakt- und Beratungsstellen Folie 8

9 3. In welchen Angeboten findet Hilfeplanung statt? Hilfen nach 67 SGB XII örtlicher SHT Stadt Köln überörtlicher SHT LVR Ko-Finanzierung örtl. und überörtl. SHT Stadt Köln/LVR Notschlafstellen Wohnprojekte Krankenwohnungen Überlebensstation Ambulante Hilfen Betreutes Wohnen Stationäre Hilfen Arbeitsprojekte (Ko- Finanzierung JC) Kontakt- und Beratungsstellen Folie 9

10 4. Zielsetzung 67 SGB XII haben alle das gleiche Ziel? Ziele Gesetzliches Ziel Hilfesuchender Sozialhilfeträger und Leistungserbringer Befähigung zur Selbsthilfe Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft Führung menschenwürdiges Leben Überwindung, Verringerung der sozialen Schwierigkeit Wirtschaftliche Hilfen Wohnhilfen Unterstützung Versorgungsleistungen Hoher Zielerreichungsgrad der im IHP festgelegten Ziele Nachhaltigkeit der Hilfen Folie 10

11 4. Wie werden Ziele festgelegt? Individueller Hilfeplan durch Leistungserbringer/Träger Ermittlung und Feststellung des Hilfebedarfes Beteiligung des Hilfesuchenden Festlegung von Zielen und Maßnahmen Regelmäßige Kontrolle und Anpassung der Ziele und Maßnahmen (Gesamt)-Hilfeplan über Sozialhilfeträger Festlegung Verhältnis Maßnahmen /Ziele Berücksichtigung und Einbeziehung anderer Hilfen (SGB VIII, SGB II,SGB XII) Regelmäßige Kontrolle und Anpassung der Maßnahmen und Ziele Folie 11

12 4. Welche Faktoren beeinflussen die Zielerreichung der Hilfeplanung? Unstetes Verhalten/mangelnde Mitwirkung der Wohnungslosen Hilfehopping oder Sozialbetreuungsmüdigkeit Haushaltssituation der Sozialhilfeträger Personalsituation bei Träger und Kommune Geschäftspolitische Trägerinteressen Divergierende HP-Ziele insbesondere durch SGB II Zugangshürden zu den Schnittstellen Eingliederungs- und Jugendhilfe Folie 12

13 5. Das Hilfeplanverfahren/ Ablauf in der Stadt Köln Start Erstellung IHP durch Träger Ablehnung Liegen Vorauss. 67 SGB XII vor? 2 Bewilligung für 6 Monate Wiederholungsfall? Abgleich der IHP nach Bedarfen und erreichten Zielen Ergänzung/ Korrektur? 1 Folie 13

14 O 1 Kommunikation mit Träger/gfls. Anpassung IHP 1 Bewilligung für 6 Monate Prüfung Leistungen Dritter, insb. SGB II Abstimmung IHP mit Zielen SGB II (EGV) Zurück zum Start oder OBG Kommunikation mit Träger; ggfs. Anpassung IHP Mitteilung durch Träger IHP beendet i.d.r. Abbruch durch Träger oder HS Prüfung Zielerreichung Zielerfolg Folie 14

15 6. Hilfeplanung als Steuerungsinstrument Im Einzelfall als individuelle Hilfe Als Planungsgrundlage für die Entwicklung und Bereitstellung von Ressourcen für eine bedarfsgerechte und sozialraumbezogene Versorgung von Wohnungslosen oder von Wohnungslosigkeit bedrohten Menschen. Folie 15

16 6. Welche weiteren Faktoren nehmen Einfluss auf die Steuerung in der Wohnungslosenhilfe? Sozialraum/Öffentlicher Raum Haushalt des SHT Wohnungsmarktsituation Vorhandene Angebotsstrukturen anderer Hilfesysteme ( 53 SGB XII, SGB VIII) Gesellschaftliche und politische Entwicklungen Stadtentwicklung (Stadtplanung, Wirtschaftsstandort etc.) Angebote Arbeitsmarktintegration u.a. Folie 16

17 6. Hilfeplanung als Steuerungsinstrument Was braucht es dazu? Gemeinsame Definition von Erfolg zwischen Leistungsträger und Leistungserbringer (siehe Beispiel Anlage) Standardisierung der Erfassung des Hilfebedarfes und der Hilfeplanung Gute Vernetzung zwischen den Kooperationspartnern Erstellung von Parametern, die bei der Erfolgs- und Wirkungskontrolle unterstützen. Folie 17

18 7. Aufbau eines Berichtswesens. Welche Parameter werden ausgewertet? Anzahl der vorangegangenen Hilfen (stationär und ambulant) nach 67 SGB XII Dauer der aktuell durchgeführten Hilfe nach 67 SGB XII Angaben über erfolgreiche Beendigung durch Träger Angaben über erfolgreiche Vermittlung durch Träger oder SHT Angaben über Abbruch (Abbruch durch Klient/Abbruch durch Träger) Angaben/Erkenntnisse beim SGB II Träger Folie 18

19 7. Aufbau eines Berichtswesens wo wird weiter differenziert? Es werden alle Einzelfälle ausgewertet, in denen Hilfeplanung stattfindet (außer stationäre Hilfen) Es erfolgt eine separate Auswertung nach den Sozialhilfeträgern (Stadt Köln/LVR) Es erfolgt eine Gesamtauswertung aller Hilfen nach 67 SGB XII mit HP Es erfolgt eine Auswertung nach bestimmten Angebotsformen (Bewo eigener Wohnraum, Bewo Trägerwohnraum, spezifizierte Unterbringungsangebote, ambulante Hilfe ohne Wohnung) Folie 19

20 8. Welche (Planungs-) Daten liefern uns die Auswertungen? Fallzahlenentwicklung (in Kombination zur Wohnungsnotfallstatistik) Demographischer Wandel in der Wohnungslosenhilfe Annahmebereitschaft einzelner Angebotsstrukturen (Abbrüche und Hilfedauer) Notwendige Ausweitung bestehender Ressourcen im Bereich anderer Hilfesysteme und auf dem Wohnungsmarkt Folie 20

21 Haben sie noch Fragen? Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit! Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung: Stadt Köln, Amt für Soziales und Senioren Margarete July Tel Folie 21

22 Anlage: Was ist ein Zielerfolg (Definition zwischen Leistungserbringer und Leistungsgewährung in der Stadt Köln) ->ein Erfolg liegt nur dann vor, wenn das Ergebnis vorher als Ziel im IHP vereinbart wurde /Kausalität zwischen Hilfe und eingetretenem Erfolg Wenn eine gezielte, dauerhafte und adäquate Wohnversorgung vorliegt Die besonderen Lebensverhältnisse und soziale Schwierigkeiten nachhaltig überwunden wurden Die besondere Lebenslage durch eine gezielte Anbindung an eine langfristige Hilfe nach 53/ 67 SGB XII überwunden wurde Bezug von eigenem Wohnraum, ohne dass eine Nachbetreuung notwendig ist Der Fall abschließend gecleart ist;(z.b. Wohnungslosigkeit überwunden; aber keine weitere Hilfe angenommen wird, obwohl Hilfebedarf besteht) Vermittlung in Therapie Überleitung in andere passgenaue Hilfen ( 53 SGB XII, Hilfe zur Pflege, SGB VIII) Folie 22

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