Konzept zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Teilleistungsstörungen
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- Liese Günther
- vor 6 Jahren
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1 Konzept zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Teilleistungsstörungen Stand 11/2016, Bb
2 Inhaltsverzeichnis 1. Der Nachteilsausgleich am AEG Buchholz 3 2. Beeinträchtigungsbereiche 3 3. Gewährung des Nachteilsausgleichs Sonderregelung Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS) Sonderregelung AD(H)S Nachteilsausgleiche in der Oberstufe und im Abitur 5 4. Vorlagen für Nachteilsausgleiche 5 5. Anhang 7
3 1. Der Nachteilsausgleich 1 am AEG Buchholz Die Fürsorgepflicht der Schule und das Benachteiligungsverbot des Grundgesetzes machen es unumgänglich, Nachteilsausgleiche beim Zugang zum schulischen Lernen und bei der Leistungsermittlung vorzunehmen. Als Nachteilsausgleich werden alle notwendigen und geeigneten unterstützenden Maßnahmen verstanden, die dazu beitragen sollen, dass Schülerinnen und Schüler mit Einschränkungen, Benachteiligungen oder Behinderungen im zielgleichen Unterricht einen Zugang zu den Lerngegenständen und Aufgabenstellungen finden und in Prüfungssituationen ihre Kompetenzen und Lernleistungen nachweisen können. 2 Jedoch dürfen die fachlichen Anforderungen mit Ausnahme des Lesens und Schreibens nicht geringer bemessen werden. Rechtliche Grundlage der folgenden Ausführungen sind a. Sonderpädagogische Förderung RdERl. d. MK vom (SVBI. S. 49/135); b. Erlass Schriftliche Arbeiten in den allgemein bildenden Schulen ; c. Erlass zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen. 2. Beeinträchtigungsbereiche Folgende Beeinträchtigungsbereiche können durch Nachteilsausgleich berücksichtigt werden: - Sprache (z. B. Stottern) - Motorik - Sinneswahrnehmungen (Sehen, Hören) - Autismus - physisch-psychische und soziale Belastungen (z. B. emotional-soziale Entwicklung, Diabetes, Epilepsie) - Lese-Rechtschreib-Schwäche (Sonderregelung, s. u.) - (für Dyskalkulie in Sek. I und II nicht möglich! Ebenfalls nicht für AD(H)S!) 3. Gewährung des Nachteilsausgleichs 1. Ein Nachteilsausgleich ist nicht antragsgebunden, es gibt kein verbindliches formales Verfahren. 2. Ein ärztliches Attest/Gutachten darf von den Erziehungsberechtigten nicht verlangt werden, kann aber Grundlage für einen Nachteilsausgleich sein. Ausgenommen ist hierbei der Förderbedarf KME (körperlich-motorische Entwicklung), da hier die Mo- 1 Grundlage sind die Informationen zum Nachteilsausgleich der Niedersächsischen Landesschulbehörde, Regionalabteilung Lüneburg Dezernat 3, vom Juli s. v. Zimmermann, Wachtel: Nachteilsausgleich aus pädagogischer Perspektive. In: SVBl 11/2013.
4 bilen Dienste bzw. die Kollegen einen Arztbrief benötigen, um den Nachteilsausgleich individuell zuschneiden zu können. 3. Die Beratung der Dienstbesprechung erfolgt auf Hinweis oder Vorschlag der Erziehungsberechtigten oder der Lehrkräfte oder der betreuenden Lehrkraft der Mobilen Dienste. 4. Die Entscheidung, ob und in welcher Form ein Nachteilsausgleich gewährt wird, obliegt der Dienstbesprechung. Ein Konsens mit den Erziehungsberechtigten ist hierbei anzustreben, nicht zwingend notwendig. 5. Der Einsatz eines Nachteilsausgleichs muss dokumentiert werden (Schülerakte, Schülerbogen individuelle Lernentwicklung in den grünen Mappen). 6. Entscheidungen über einen Nachteilsausgleich in Prüfungen trifft der/die Vorsitzende der Prüfungskommission. (Sonderregelung Abitur) 7. Ein festgestellter Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung ist weder Voraussetzung für einen Nachteilsausgleich, noch begründet er per se einen Nachteilsausgleich. 8. Der Nachteilsausgleich darf nicht zur Abwertung der Leistungen führen, daher sind Hinweise auf den Nachteilsausgleich auf Klassenarbeiten und Zeugnissen nicht statthaft (Ausnahme: LRS, s. 3.1). 9. Die Gewährung eines Nachteilsausgleichs ist zeitlich begrenzt und wird in jedem Schuljahr in der Dienstbesprechung erneut beschlossen. Grundlage hierfür ist die Evaluation des alten Nachteilsausgleichs anhand des Evaluationsbogens (s. Anhang). Die abgebenden Kollegen füllen den Evaluationsbogen am Schuljahresende aus, sodass dem neuen Klassenteam falls weiterhin Bedarf besteht - zum Schuljahresbeginn ein von Bb erarbeiteter neuer Vorschlag für den Nachteilsausgleich vorliegt, über den in einer Klassen-DB zeitnah beraten bzw. beschlossen wird (Ausnahme: LRS, s. 3.1). 10. Die Kompensierung der Benachteiligung Einzelner darf nicht in eine Benachteiligung anderer umschlagen, sodass der Umgang mit dem Nachteilsausgleich gegenüber den Mitschülern transparent sein muss. 3.1 Sonderregelung Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS) 3 Abweichung von 8. (s. o.): Die Abweichungen von den allgemeinen Grundsätzen der Leistungsfeststellung und bewertung sind in den Zeugnissen zu vermerken, nicht jedoch in Abgangs- und Abschlusszeugnissen. Jedoch kann auf Wunsch eines volljährigen Schülers oder Schülerin oder der Erziehungsberechtigten in Abgangs- oder Abschlusszeugnissen auf das Vorliegen einer LRS hingewiesen werden. 3 Grundlage hierfür ist der Erlass zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen. RdErl. D. MK v (SVBl. 11/2005 S. 560) 4
5 Die Zeugnisbemerkung lautet: Auf Beschluss der Klassenkonferenz vom ist im Lesen und Rechtschreiben von den Grundsätzen der Leistungsbewertung im Schuljahr / abgewichen worden. Die Teilnahme an Indifö in Klasse 5 und 6 ist anzuraten (s. Förderkonzept: Individuelle Lernentwicklung). Abweichung von 9. (s. o.): Der Nachteilsausgleich LRS endet zum Schuljahresende. Die Klassen-DB befindet am Ende des Schuljahres über eine Fortsetzung des Nachteilsausgleichs, der ins neue Schuljahr hinein bis zu den pädagogischen Konferenzen im November gilt. In den pädagogischen Konferenzen ist der Nachteilsausgleich erneut zu begutachten und ggf. nachzujustieren. 3.2 Sonderregelung AD(H)S Für AD(H)S wird kein Nachteilsausgleich gewährt, hier wird stattdessen mit einem Förderplan gearbeitet. Für den Umgang mit AD(H)S gilt: die Kollegen des Klassenteams füllen den Beobachtungsbogen ES aus (s. Anhang). Auf dieser Grundlage wird ein individueller Förderplan (s. Anhang) für den Schüler oder die Schülerin erstellt, der begleitet (s. Anhang: Begleitbogen zum Förderplan, Logbuch für den Schüler, T- und Y-Chart für die Lehrer-Schüler-Gespräche) und anschließend evaluiert wird. Falls sich das AD(H)S als äußerst gravierend herausstellt und somit in den Förderbedarf ES übergeht, kann ein Nachteilsausgleich ES gewährt werden. 3.3 Nachteilsausgleiche in der Oberstufe und im Abitur Nachteilsausgleiche in allen oben angeführten Benachteiligungsbereichen werden auch in der Oberstufe gewährt mit Ausnahme von LRS, da hier davon ausgegangen wird, dass die Lese-Rechtschreibschwäche bis zum Eintritt in die Sek. II bearbeitet und damit behoben ist. In den Abiturprüfungen obliegt es der Prüfungskommission und der Schulleitung, individuelle für den betreffenden Schüler hilfreiche Regelungen zu treffen. Diese Regelungen betreffen die formalen Rahmenbedingungen der Prüfungen: Zeitverlängerung in den Klausuren, Nutzung des Nachschreibtermins zur Fortsetzung einer Klausur; mündliche Prüfungen ohne Zuschauer, veränderte Sitzordnung --- eine inhaltliche Modifizierung der Prüfungsaufgaben oder Erwartungshorizonte ist nicht zulässig. 4. Vorlagen für Nachteilsausgleiche Für die Bereiche - Sprache/Stottern - Hören 5
6 - Autismus - ES (emotional-soziale Entwicklung) - LRS liegen AEG-interne exemplarische Maximal-Nachteilsausgleiche vor, die der beratenden Dienstbesprechung als Diskussionsgrundlage und Entscheidungshilfe bei der Ausgestaltung eines individuellen Nachteilsausgleichs dienen können. Für die Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs gelten gesonderte Regelungen, die im Inklusionskonzept aufgeführt sind (s. III A, Variante b). 6
7 5. Anhang - Vorlage Nachteilsausgleich Sprache/Stottern - Vorlage Nachteilsausgleich Hören - Vorlage Nachteilsausgleich Autismus - Vorlage Nachteilsausgleich ES - Vorlage Nachteilsausgleich LRS - Evaluation des Nachteilsausgleichs - Beobachtungsbogen ES (auch für AD(H)S) - Förderplan (ES) (auch für AD(H)S) - Begleitbogen zum Förderplan (ES) (auch für AD(H)S) - Logbuch - T-Chart - Y-Chart
8 Nachteilsausgleich Stottern Auf der Grundlage des Nachteilsausgleichs wurden in Zusammenarbeit mit den unterschiedlichen Lehrkräften folgende Rahmenbedingungen für die Beschulung von, Klasse, Schuljahr, Klassenlehrer, vereinbart: Fächerübergreifend Im Unterricht - Die Klasse sollte zunächst einmal offen über das Stottern informiert werden (das reduziert Druck, Scham und Peinlichkeit und entlastet den Stotternden) - Der Schüler möchte aufgerufen werden / meldet sich selbst - Der Schüler sitzt auf einem speziellen Sitzplatz:... - Das Sprechen vom Platz aus ist gewünscht / der Vortag frontal vor der Klasse wird vorgezogen - Der Lehrer kann das Wissen ohne Beisein der Klasse abfragen - Mündliche Beiträge (z.b. Vokabeln) können vom Schüler an die Tafel geschrieben werden - Handschriftlich angefertigte Beiträge können vom Sitznachbarn vorgelesen werden - Schriftliche Hausaufgaben können vor der Stunde abgegeben oder von einem Mitschüler vorgelesen werden - Referate kann der Schüler zu Hause auf Bild- oder Tonformat aufnehmen (Video, MP3...) und diese in der Schule präsentieren - Schriftliches kann unisono (im Sprechchor mit einem anderen Schüler) vorgelesen werden (dies bewirkt bei vielen Stotternden eine Steigerung der Sprechflüssigkeit) - Der Schüler kann sich bei mündlichen Beiträgen bestimmter Sprechtechniken bedienen, die er möglicherweise in einer Stotter-Therapie erlernt hat. (Solche Sprechtechniken klingen häufig merkwürdig und auffällig. Der Schüler wird sich diese nur anzuwenden trauen, wenn er sicher sein kann, dass das akzeptiert ist und keiner sich darüber wundert. Auch hierfür ist eine Vorabinformation der ganzen Klasse unbedingt anzuraten) - Als Ersatzleistung können schriftliche Stundenprotokolle angefertigt werden - Mündliche Leistungen können durch zusätzliche schriftliche Arbeiten ersetzt oder ergänzt werden In mündlichen Prüfungen - Je nach Schweregrad der Stottersymptomatik ist eine Verlängerung der Antwortzeiten in mündlichen Prüfungen zu gewähren - Wenn eine Gruppenprüfung vorgesehen ist, sollte es dem Schüler frei gestellt werden, ob sie oder er lieber in der Gruppe oder in einer Einzelprüfung geprüft werden möchte - Technische Hilfsmittel (Computer, Notizblock etc.) müssen bei Bedarf zugelassen werden
9 - Bei schwerer Stottersymptomatik kann es auch erforderlich sein, die schriftliche Beantwortung mündlicher Prüfungsaufgaben zu ermöglichen. Dazu bietet sich zum Beispiel ein PC oder Laptop an, mit dem die Antworten auf einen Bildschirm oder eine Leinwand projiziert werden - Die Anwesenheit des Therapeuten / der sonderpädagogischen Lehrkraft in der mündlichen Prüfung kann ermöglicht werden Buchholz, den (Unterschriften)
10 Nachteilsausgleich Hören Auf der Grundlage des Nachteilsausgleichs wurden in Zusammenarbeit mit den unterschiedlichen Lehrkräften folgende Rahmenbedingungen für die Beschulung von, Klasse, Schuljahr, Klassenlehrer vereinbart: Fächerübergreifend Räumliche, organisatorische Voraussetzungen - räumliche Voraussetzungen: möglichst ruhiger Klassenraum - optimaler Sitzplatz mit direktem Blickkontakt zur Lehrkraft, Fenster im Rücken, gesundes Ohr zur Lehrkraft - Störgeräusche von technischen Geräten reduzieren Medieneinsatz - bei Tonträgereinsatz: Buch/Begleittext zum Mitlesen Lehrer- und Schülerverhalten - wichtige Informationen rechtzeitig schriftlich geben (z. B. HA, Klassenarbeiten, Termine) - Grundsatz: Vorbereitung ermöglichen ist besser als nachbereiten - vielfältige unterstützende Visualisierung von Unterrichtsinhalten, Arbeitsaufträgen (z. B. Tafelbild, OHP) - Signalwörter und wichtige Begriffe evtl. schriftlich erklären - Lehrer- und Schülerecho bei Schülerbeiträgen nutzen - Antlitzgerichtetheit, klares Mundbild, Blickkontakt beachten. Nicht im Gegenlicht stehen, Lehrerstandort nicht zu oft wechseln - Gesprächsregeln aufstellen und beachten - kontrollieren, ob Arbeitsaufträge verstanden wurden - wichtige Gesprächsinhalte kurz zusammenfassen - Themawechsel ankündigen - Hörpausen einplanen - bei Unterrichtsgesprächen alle Schüler immer mit Namen ansprechen Klassenarbeiten / Leistungsbewertung - zusätzliche Erklärungen von Aufgabenstellungen etc. durch den Lehrer schriftlich an der Tafel festhalten - zur Vorbereitung von Leistungsüberprüfungen gezielte Themenbeschreibung und Eingrenzung schriftlich geben - bei Schülergesprächen/Diskussionen berücksichtigen, dass die mündliche Mitarbeit erschwert ist, ggf. geringere Bewertung
11 Fachspezifisch Deutsch Diktat - ruhige Atmosphäre schaffen - langsam und deutlich diktieren - falls nötig häufigere Wiederholung des Textes - Blickkontakt zum Schüler - nachfragen lassen - ggf. Wortschatz- und Inhaltshilfen geben - Hörfehler nicht bewerten Nacherzählung und Aufsatz - evtl. Textvorlage zum Mitlesen geben - Wörterbücher für unbekannte Begriffe zulassen Englisch /Fremdsprachen - keine mündlichen Vokabeltests - Lautschrift einführen und einsetzen - Bei Einsatz von Tonträgern: schriftliche Vorlage - Veränderte Bewertung der mündl. Mitarbeit / Aussprache - Aufgabenstellung übersetzen lassen, um Verständnis zu sichern Natur- und Gesellschaftswissenschaften - Signalwörter erklären - schriftliche Gliederungen, Zusammenfassungen, Übersichten nutzen - mündliche Erläuterungen nicht gleichzeitig zum Ablauf von Experiment geben Sport - Anleitungen für Spiele und Handlungsabläufe verständlich erklären, vormachen lassen oder schriftlich anbieten (z. B. Stationenkarten) (besonders in der Schwimmhalle!) - bei Übungen, die intakten Gleichgewichtssinn voraussetzen, besonders aufpassen, ggf. weglassen, Toleranz in der Bewertung Musik - Höraufgaben und Melodieführung eingeschränkt bewerten - zur Bewertung andere Leistungen (z. B. Musiktheorie) heranziehen Buchholz, den (Unterschriften
12 Nachteilsausgleich Autismus Auf der Grundlage des Nachteilsausgleichs wurden in Zusammenarbeit mit den unterschiedlichen Lehrkräften folgende Rahmenbedingungen für die Beschulung von, Klasse, Schuljahr, Klassenlehrer vereinbart: Fächerübergreifend Im Unterricht - der Lehrer formuliert Aufgabenstellungen möglichst konkret (nicht offen) - Präsentations-Situationen werden nicht unabgesprochen eingefordert - während Gruppenarbeitsphasen kann der Schüler evtl. auf Wunsch einzeln arbeiten - Bewertung: veränderte Gewichtung mdl. / schriftl. andere Möglichkeiten zum Erzielen einer angemessenen mdl. Note werden vom Lehrer geben (Abgabe schriftlicher Ausarbeitungen, 1:1-Abfrage,...) Klassenarbeiten - der Schüler erhält die Möglichkeit, Klassenarbeiten / Klausuren an einem Einzeltisch vorn im Raum zu schreiben, damit andere Reize nicht ablenken - für Aufgabenstellungen werden möglichst die fachspezifischen, dem Schüler bekannten Operatoren verwendet; ggf. wird Aufgabenstellung kleinschrittiger aufgesplittet, handlungsorientiert (Bsp: 1. Lies den Text und unterstreiche die Schlüsselwörter. 2. Schreibe auf...) - der Schüler hat die Möglichkeit, bei Unklarheiten in der Aufgabenstellung nachzufragen - Ohrstöpsel sind erlaubt Fachspezifisch Geisteswissenschaftliche Fächer - der Lehrer verwendet Operatoren bei Aufgabenstellung (Operatoren vorher besprechen!) - bei Aufgabenstellungen mit personenbezogenen Kontexten berücksichtigt der Lehrer die Schwierigkeit des Schülers, Empathie zu empfinden und fremde Perspektiven zu übernehmen; sachbezogene Inhalte sind vorteilhaft - der Lehrer führt das Verfassen der spezifischen Textsorten möglichst anhand von Fahrplänen (Schritt-für-Schritt-Bauanleitungen) ein (Bsp.: Erörterung, Quellenanalyse, Auswertung von diskontinuierlichen Texten,...) - der Schüler leistet Interpretationen literarischer Texte anhand von Fahrplänen ; Schwerpunkt der Bewertung liegt auf dem analytischen Teil, Verzicht auf Einbeziehung persönlicher Erfahrungen / Stellungnahmen, stattdessen reflektiert der Schüler kulturellen / historischen / soziologischen Hintergrund Naturwissenschaftliche Fächer und Mathematik
13 - Aufgabenstellung wird ggf. kleinschrittig und handlungsorientiert formuliert - Textaufgaben werden möglichst ohne sozialen Kontext gestellt - der Lehrer akzeptiert ggf. individuelle Rechen- bzw. Lösungswege, wenn sie zum richtigen Ergebnis führen Sport - der Schüler muss nicht an Mannschaftssportarten teilnehmen, Schwerpunkt liegt auf Individualsport - Leistungsmessung berücksichtigt Technik stärker als Teamspiel Kunst - der Lehrer gibt Themenstellung klar vor (keine freie Themenstellung) - emotionale Zugänge werden durch theoretische ersetzt - der Schüler kann zeichnen statt malen Musik - emotionale Zugänge werden durch theoretische ersetzt Buchholz, den (Unterschriften)
14 Nachteilsausgleich für den Förderschwerpunkt emotional-soziale Entwicklung Auf der Grundlage des Nachteilsausgleichs wurden in Zusammenarbeit mit den unterschiedlichen Lehrkräften folgende Rahmenbedingungen für die Beschulung von, Klasse, Schuljahr, Klassenlehrer, vereinbart: X 4 Pädagogische, methodische, didaktische Maßnahmen Möglichkeit der Ansprache mehrerer Sinne zur Informationsaufnahme Sicherung der Lehrerzentriertheit, Schaffung optimaler Sichtbedingungen / Sitzplatz Einsatz differenzierter Lernformen Einsatz differenzierter Aufgabenstellungen (z. B. Textvereinfachung, Zusatzerläuterungen) Einsatz differenzierter Hausaufgaben Bereitstellung differenzierter Lern- u. Informationsmittel (Nachschlagewerke, Formelsammlungen, Computer etc.) Partner- u. Gruppenarbeit, um Orientierung am Vorbild zu ermöglichen Genaue Handlungsanweisungen, ggf. schriftlich Gewährung individueller Entspannungsphasen Angebot von speziellen Sport- u. Bewegungsformen oder von Entspannungstechniken Besondere Pausengestaltung (s. Erläuterungen) Arbeit mit Verhaltensverträgen und damit verbundene Selbst- u. Fremdeinschätzung Ergänzungen: Fächer Erläuterungen... X Klassenarbeiten, mündliche und schriftliche Leistungskontrollen Ausgleich von mündlichen Noten durch schriftliche oder gestalterische Zusatzaufgaben Ausgleich von schriftlichen Noten durch mündliche Zusatzaufgaben (z. B. Vorträge, Referate etc.) Stärkere Gewichtung von mündlichen / schriftlichen Leistungskontrollen Fragen und Aufgabenstellungen für Klassenarbeiten, Tests u. Übungen stets auch in schriftlicher Form geben Fächer Erläuterungen... 4 Entsprechenden Nachteilsausgleich ankreuzen!
15 Zur Vorbereitung auf Klassenarbeiten gezielte Themenbeschreibungen schriftlich geben Arbeitszeitverlängerung bei Klassenarbeiten und Tests Reduzierung des Aufgabenumfangs bei Klassenarbeiten bei gleicher Wertigkeit Mündliche / schriftliche Leistungskontrollen in Einzelprüfungen bzw. Kleingruppen durchführen Größere Exaktheitstoleranz bei schriftlichen o- der manuellen Tätigkeiten Zeitweiliges Aussetzen der Zensierung Ergänzungen: Buchholz, den (Unterschriften)
16 Nachteilsausgleich Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS) Auf der Grundlage des Nachteilsausgleichs wurden in Zusammenarbeit mit den unterschiedlichen Lehrkräften folgende Rahmenbedingungen für die Beschulung von, Klasse, Schuljahr, Klassenlehrer, vereinbart: Hilfen ohne Abweichung von den allgemeinen Grundsätzen der Leistungsfeststellung- und bewertung: - Ausweitung der Arbeitszeit - Möglichkeit, in allen Klassenarbeiten ein Rechtschreibwörterbuch zu benutzen Hilfen mit Abweichung von den allgemeinen Grundsätzen der Leistungsfeststellungund bewertung: - stärkere Gewichtung der mündlichen Leistungen, insbesondere in den Fremdsprachen - Vokabeltests: größere Fehlertoleranz (bei Erkennbarkeit des Wortes) Klassenarbeiten - Zeitweiliger Verzicht auf Bewertung der Rechtschreibleistung insbesondere in den sprachlichen Fächern - Diktate werden zeitweilig nicht bewertet - Unter den Klassenarbeiten steht folgende Bemerkung: Die Notenfindung erfolgte unter Berücksichtigung des Nachteilsausgleichs. Zeugnis Die Anwendung des Nachteisausgleichs wird auf dem Zeugnis vermerkt, nicht jedoch auf Abgangs- und Abschlusszeugnissen, falls Hilfen mit Abweichung von den allgemeinen Grundsätzen der Leistungsfeststellung- und bewertung gewährt wurden: Auf Beschluss der Klassenkonferenz vom ist im Lesen und Rechtschreiben von den Grundsätzen der Leistungsbewertung im Schuljahr / abgewichen worden. Buchholz, den (Unterschriften)
17 Evaluation des Nachteilsausgleichs Für den Schüler/in im Schuljahr (damals Klasse, Klassenlehrer/in ) Liebe Kollegin, lieber Kollege! Im letzten Schuljahr haben Sie den oben genannten Schüler auf Grundlage eines Nachteilsausgleichs (s. Anhang) unterrichtet und bewertet. Bitte überprüfen Sie die für Ihren Unterricht relevanten Punkte des Nachteilsausgleichs, füllen diesen Bogen aus und geben ihn an Bb zurück. So kann ein sich anschließender Nachteilsausgleich sinnvoll gestaltet werden. Vielen Dank für Ihre Unterstützung! Lehrer: Unterrichtsfach: 1. Waren die festgesetzten Vereinbarungen sinnvoll? 2. Folgende Vereinbarungen waren überflüssig / nicht sinnvoll: 3. Folgende Vereinbarungen waren nicht umsetzbar: 4. Folgende Aspekte sollten in einem neuen Nachteilsausgleich zusätzlich berücksichtigt werden: (Datum, Unterschrift)
18 Beobachtungsbogen für den Förderschwerpunkt emotional-soziale Entwicklung (zur Feststellung des Förderbedarfs, Grundlage für die Entwicklung eines individuellen schulinternen Förderplans) Familienname, Vorname: Geb.: Klasse / KlassenlehrerIn: Datum: Einschätzung durch: Schuljahr: Legende: ++ sehr gut, + gut, 0 durchschnittlich, - Förderbedarf, -- erheblicher Förderbedarf Bereiche Bemerkungen Sozial-emotionaler Bereich Emotionale Stabilität Impulskontrolle Frustrationstoleranz / Belastbarkeit Kontaktverhalten: - Kontaktfähigkeit - Kontaktbereitschaft Nähe-Distanz-Verhalten Beziehungsfähigkeit: - Schüler-Schüler - Schüler-Lehrer Konfliktverhalten Kooperationsfähigkeit Regelverständnis Regeleinhaltung Altersgemäßheit Selbstbild Elementare Lernvoraussetzungen Kognition: - Aufgabenverständnis - Logisches Denken - Problemlösen - Gedächtnis Konzentration Lern- und Arbeitsverhalten Arbeitshaltung: - Ausdauer - Anstrengungsbereitschaft - Vollendungsstreben Arbeitsweise: - Arbeitsbeginn - Arbeitsverlauf - Sorgfalt Selbstständigkeit Mitarbeit Wahrnehmung Visuelle Wahrnehmung Auditive Wahrnehmung Motorik Grobmotorik
19 Feinmotorik Schreibmotorik Sprache Gesprächsbereitschaft Sprachverständnis Kommunikationsfähigkeit Aktiver Wortschatz Passiver Wortschatz Schulleistungen Deutsch: - Lesen - Rechtschreibung - Sprachgebrauch Mathematik Naturwissenschaften: Fremdsprachen: Gesellschaftswissenschaften: Kunst: Sport Sonstiges: Weitere Bereiche...
20 Förderplan SchülerIn Klasse Schuljahr Lehrer Ziele für den Förderzeitraum Ziele für das Arbeitsverhalten Ziele für das Sozialverhalten Besondere Probleme Maßnahmen und Hilfen Welche Person? erledigt welche Aufgaben? (bis) wann? Schüler Lehrer Eltern Sonstige Datum / Unterschrift SchülerIn Eltern (Klassen-)lehrer
21 Begleitbogen zum Förderplan SchülerIn Klasse Schuljahr KlassenlehrerIn Datum Thema Vereinbarung Handz. Lehrer Erreichte Ziele am Ende des Förderzeitraums Noch nicht erreichte Ziele am Ende des Förderzeitraums
22 Logbuch Von: Datum: Das war diese Woche schön: Das hatte ich mir vorgenommen: Es hat geklappt / nicht geklappt, weil... Das nehme ich mir für die nächste Woche vor: (Unterschrift Schüler) (Unterschrift Lehrer) (Unterschrift Eltern) Ich bleibe auf Kurs!
23 T-Chart Von: Datum: Kompetenz:... sieht aus wie:... hört sich an wie:
24 Y-Chart Von: Datum: Kompetenz: Trage in die Tortenstücke ein: Die Kompetenz sieht aus wie..., hört sich an wie..., fühlt sich an wie... Y-Chart... sieht aus wie... fühlt sich an wie... hört sich an wie
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