Wir sind. Rundbrief Nr. 9- Juli 2014

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1 Wir sind Rundbrief Nr. 9- Juli 2014 Liebe DaBEI-Mitglieder, hurra, der Sommer ist da! Jetzt oder nie!, war daher unser Motto für diesen Rundbrief vor der offiziellen Sommerpause. Die letzten Monate haben uns ganz schön auf Trapp gehalten und daher sind wir uns treu geblieben und haben für Euch eine vielseitige interessante Sommerlektüre mit allen wichtigen Themen zusammengestellt. Also, ab an den Strand, packt die Badehose ein und vergesst nicht den Rundbrief! Aber nein, Scherz beiseite, wir wünschen Euch allen eine schöne erholsame Sommerpause! INHALT Eure DaBEI e.v. Redaktion Nicole Kraft & Steffi Idler Aktuelles über und bei uns 2 Auf einen Blick Neues aus Brandenburg KitaZoom 3-4 Bildungstag 4-6 Kitagesetz Novellierung 6 7 Große Anfrage Bildungspolitik in Brandenburg 7-13 Kita im Fokus von Politik, Wissenschaft, Recht, Gesellschaft und Forschung Bertelsmann-Studie Is(s)t KiTa gut? Bundeskitagesetz 15 AWiFF: Forschungsperspektiven auf Professionalisierung in der Frühpädagogik Schlüssel zu guter Bildung, Erziehung und Betreuung Kita inklusiv Männer in Kitas Der Blick zurück nach vorn 20 Online Petition zur Frühkindlichen Bildung bis unterzeichnen! 21 Kita Praxis Der gemeinnützige e.v Modellausbildung zur Erzieher_in 22 Kita in Aktion Aktionen unserer Mitglieder Aktionen im Land 23 W wie Wissen! Fortbildungen & Fachveranstaltungen Kita aktuell Kitawettbewerbe Mediathek Kita unterwegs 29 Kita Organisation und Verwaltung Ausblick Zu guter Letzt 1 Milliarde Euro für Kitas und Krippen DaBEI e.v. Rundbrief Nr.9, Juli

2 Aktuelles über und bei uns Herzlich Willkommen Wir freuen uns, das Montessori Kinderhaus e.v. aus Guben als Mitglied begrüßen zu können. Herzlich willkommen und schön, dass Ihr dabei seid! Offenes Vernetzungstreffen und Mitgliederversammlung 2014 Unser offenes Vernetzungstreffen zum fachlichen Austausch mit anschließender Mitgliederversammlung findet am 14. November 2014 bei unserem Mitglied Kindergartenverein Wegendorf e.v. in der Kita Wilde Wiese statt. Folgende Arbeitsgruppen werden angeboten: AG 1: Eintragungsfähigkeit von Vereinen als Kita-Träger, Referent Roland Kern Seit einiger Zeit bekommen in Brandenburg neue und auch alteingesessene Kitaträger Probleme mit dem Vereinsregister, das mit Verweis auf eine angeblich wirtschaftliche Tätigkeit Kitavereine nicht mehr eintragen bzw. aus dem Register löschen will. Die Registergerichte agieren dabei nicht systematisch und einheitlich und für Elterninitiativen wird (zumeist) eine Ausnahme gemacht. Der drohende Verlust des Vereinsstatus stellt einen Kitaträger vor schwerwiegende Entscheidungen, die weder voreilig noch uninformiert getroffen werden sollten. In der Arbeitsgruppe werden Hintergründe und Konsequenzen dieser neuen Rechtsauffassung beleuchtet. Die rechtliche Diskussion dazu wird vorgestellt sowie Handlungsoptionen für betroffene Vereine und der Stand von Musterverfahren erläutert. AG 2: Wenn s mal schwierig wird..., Referentin Jana Schulze Das Schöne an einer kleinen Kita ist die Gemeinsamkeit. Jeder kennt jeden. Man versteht sich gut. Alle sind per Du. Manchmal trifft man sich auch privat. Und dann gibt es da noch die anderen Momente, in denen man in der Funktion als Leitung und/oder Vorstand in der Pflicht ist, konfliktträchtige oder unangenehme Gespräche mit Kolleg_innen oder Eltern zu führen. Wie geht man mit diesen Situationen um? Welche Möglichkeiten hat man solche Gespräche zu führen, damit es für alle Beteiligten ein gutes und annehmbares Ende gibt? An Beispielen aus dem Alltag werden in der Arbeitsgruppe Möglichkeiten erarbeitet und erprobt, die in Gesprächssituationen hilfreich sind und die spezielle Konstellation auf der Beziehungsebene einer kleinen Kita den Mittelpunkt stellen. AG 3: Qualitätsentwicklungsprozesse in kleinen Kitas, Referentin Sabine Lindemann Kinder bilden sich selbst und sind Konstrukteure ihrer Welt. Sich dieser großen Aufgabe bewusst zu sein, bedeutet ihre Neugier, ihren Wissensdrang und ihre Entdeckerfreude zu begleiten und zu unterstützen. Qualitätsentwicklungsprozesse basieren auf der kompetenten Selbstorganisation der Mitarbeiter_innen, um die organisatorische, strukturelle und pädagogische Qualität der Einrichtung zu sichern und weiter zu entwickeln. Insbesondere für die Beziehungsgestaltung mit Kindern und deren Eltern sind die Haltungen, Werte und Überzeugungen der Erzieher_innen von Bedeutung. Mit Qualitätsentwicklungsprozessen stehen aber nicht nur die pädagogischen Fachkräfte, sondern auch die Träger in der Verantwortung z.b. durch die Bereitstellung notwendiger Rahmenbedingungen. Am Beispiel der Qualitätsstandards für Kindertagesstätten des Landkreises Potsdam-Mittelmark werden Praxiserfahrungen aus der konkreten Begleitung von Einrichtungen einbezogen und Interessen der Teinehmer_innnen berücksichtigt. Die Teilnahme ist für alle Mitglieder des DaBEI kostenlos. Toll wäre, wenn jeder Teilnehmer_in einen kleinen Beitrag zum Buffet leisten könnte. Im September 2014 erhaltet Ihr eine Einladung mit Anmeldeformular! DaBEI e.v. Rundbrief Nr.9, Juli

3 Auf einen Blick Neues aus Brandenburg KitaZoom Unter dem Titel: Bessere Lebens- und Bildungsbedingungen für alle Kinder in Brandenburgs Kitas - Gute Rahmenbedingungen durch eine wirksame Finanzierung strukturell verankern wurden die zentralen Ergebnisse des Simulationsprozesses in der Modellkommune Potsdam veröffentlicht. Durch das Modellprojekt der Bertelsmann Stiftung im Land Brandenburg sollen insbesondere Weiterentwicklungsbedarfe der Finanzierungsbedingungen für Kitas identifiziert werden. Für die Modellregion Potsdam liegt nun eine Studie mit einer repräsentativen Stichprobe aus 26 KiTas mit Daten zu Betriebskosten, Finanzierung sowie strukturellen Rahmenbedingungen vor. Hier ein Überblick der zentralen Ergebnisse (ohne Anspruch auf Vollständigkeit): Kinder in Kindertagesbetreuung nehmen überwiegend Ganztagsangebote mit langen Betreuungszeiten in Anspruch. Die erhobenen Daten zeigen, dass in Brandenburg lange Betreuungszeiten immer häufiger zur Regel werden. So nimmt die Mehrzahl aller Kinder, die eine KiTa in der Stadt Potsdam besuchen, ein Ganztagsangebot in Anspruch. Knapp 32% der unter Dreijährigen in Kindertagesbetreuung besuchen eine KiTa für 8 Stunden am Tag. 46 % der KiTa-Kinder dieser Altersgruppe sind täglich sogar 10 Stunden und länger in einer Einrichtung. Auch die über Dreijährigen haben tendenziell eher lange Betreuungszeiten: In dieser Altersgruppe verbringen mehr als 32 %der KiTa-Kinder 8 Stunden täglich in einer KiTa, rund 39 % weisen tägliche Betreuungszeiten von 10 Stunden und mehr auf. Die Personalschlüssel für die vertraglich vereinbarten Betreuungszeiten sind schlechter als es das KiTa-Gesetz fordert. Im Rahmen der Berechnungen konnten die Personalschlüssel in den KiTas auf Basis der vertraglich vereinbarten Betreuungszeiten der Kinder ermittelt werden. Die Personalschlüssel sind rechnerische Größen und können nicht mit der im Alltag wahrgenommenen Fachkräfteausstattung verglichen werden. Sie beschreiben die Relation zwischen den täglichen vertraglichen Betreuungszeiten aller Kinder und der gesamten vertraglichen Arbeitszeit des für sie zuständigen pädagogischen Personals. Der Personalschlüssel umfasst die Gesamtarbeitszeit inkl. Elterngespräche, Teamsitzungen, Fortbildung oder die Kooperation mit anderen Institutionen. Auch Ausfallzeiten für Urlaub, Fortbildungen und Krankheit sind enthalten. Bei der Bemessung und Finanzierung des Personals nach dem brandenburgischen Kita-Gesetz wird pauschal nur zwischen den Betreuungszeiten bis zu sechs Stunden oder mehr als sechs Stunden täglich unterschieden. Die Mehrzahl der Kinder bleibt jedoch deutlich länger in der Kita (10 Stunden und mehr). Die Berechnungen der Studie zeigen für beide Altersgruppen, dass somit nur bei Betreuungszeiten bis maximal 7,5 Stunden täglich der gesetzlich vorgeschriebene Personalschlüssel realisiert werden kann. Werden Kinder länger als 7,5 Stunden täglich betreut, muss das vorhandene Personal über die längeren Betreuungszeiten verteilt werden. Demnach ist eine vollzeitbeschäftigte Erzieherin in Potsdams Kindertageseinrichtungen rechnerisch für 7,2 (Vollzeit betreute) Kinder unter drei Jahren zuständig. Gesetzlich vorgeschrieben ist ein Personalschlüssel von 1:6. Für die Kindergartengruppen beträgt der Personalschlüssel durchschnittlich 1:12,5. Er weicht damit ebenfalls negativ von der gesetzlichen Vorgabe 1:12 ab. Nicht nur die rechnerischen Personalschlüssel auf Basis der vertraglich vereinbarten Betreuungszeiten als auch die gesetzlichen Vorgaben in Brandenburg sind schlechter als die Personalschlüsselempfehlungen der Bertelsmann Stiftung. So werden bei dem gesetzlichen Personalschlüssel von 1:6 für die unter Dreijährigen, doppelt so viele Kinder betreut wie von der Bertelsmann Stiftung empfohlen (1:3). Auch der Personalschlüssel nach KiTaG für über Dreijährige (1:12) ist deutlich schlechter als die Empfehlung der Bertelsmann Stiftung (1:7,5). DaBEI e.v. Rundbrief Nr.9, Juli

4 Die Fachkraft-Kind-Relation variiert in Abhängigkeit vom Anteil unmittelbarer pädagogischer Arbeit. Die Fachkraft-Kind-Relation beschreibt das Verhältnis zwischen den täglichen vertraglichen Betreuungszeiten aller Kinder und der Arbeitszeit, die den zuständigen pädagogischen Fachkräften für die unmittelbare Arbeit mit den Kindern zur Verfügung steht. Um diesen Anteil der Arbeitszeit zu ermitteln, müssen neben Ausfallzeiten auch Zeiten für mittelbare pädagogische Arbeit z.b. in Form von Team- und Elterngesprächen sowie Dokumentation abgezogen werden. Um zu zeigen, welche Fachkraft-Kind-Relationen sich aus den ermittelten rechnerischen Personalschlüsseln in den Potsdamer Kitas ergeben können, sind Modellrechnungen durchgeführt worden. Dafür wurde berücksichtigt, dass die aktuelle Forschung zu unterschiedlichen Anteilen mittelbarer pädagogischer Arbeitszeit und Ausfallzeiten von 25%, 33% und 40% gelangt. D.h. beispielsweise, wenn ein Anteil von 40% für mittelbare Arbeitszeit und Ausfallzeiten angenommen wird, stehen 60% der Arbeitszeit für unmittelbare pädagogische Aufgaben zur Verfügung. Wenn nun rechnerisch ein Anteil mittelbarer pädagogischer Arbeitszeit und Ausfallzeiten von 25% oder 40% zugrunde gelegt wird, ergibt sich für Krippenkinder bei dem für Potsdam ermittelten Personalschlüssel von 1:7,2 eine Fachkraft-Kind-Relation von 1:9,6 oder 1:12. Auch für die Gruppe der über Dreijährigen schwankt die Fachkraft-Kind-Relation bei dem ermittelten Personalschlüssel von 1:12,5 je nach gewähltem Anteil zwischen 1:16,7 (25%) und 1:20,8 (40%). Die Leitungsausstattung der Kitas in Potsdam entspricht mindestens den gesetzlichen Bestimmungen oder ist sogar besser. Am 7. Mai 2014 wurden die Ergebnisse der 1. Phase des Simulationsprozesses in Potsdam präsentiert und diskutiert. Eine zweite Dialog-Veranstaltung fand am 10. Juli 2014 statt. Anwesend waren Jugendamt und Verwaltung der Stadt Potsdam, das MBJS, Vertreter von Verbänden und Parteien u.a. Eine notwendige Verständigung über Qualitätsstandards für Potsdamer Kitas findet aktuell in einer Fokusgruppe aus Leiterinnen, Erzieherinnen und Eltern der befragten Potsdamer Kitas unter Leitung von Dr. Christa Preissing statt. Die Ergebnisse dieser Fokusgruppe im Sinne eines Qualitätsleitbilds sollen anschließend in der AG nach 78 SGB VIII bis September 2014 diskutiert werden. Die so erstellten Qualitätsstandards für Potsdam können dann im Rahmen des Simulationsprozesses (Kita Zoom) für die Berechnung der Kosten für die notwendigen Ressourcen (zur Umsetzung dieser gewünschten Qualität) bis Dezember 2014 einbezogen werden. Weitere Modellregion ist Brandenburg an der Havel, in der aktuell die Datenerhebung in den beteiligten Einrichtungen stattfindet. Weitere Gespräche werden im Landkreis Märkisch-Oderland als Modellregion geführt. Bildungstag GEMEINSAM FÜR: GUTE BILDUNG. VON ANFANG AN! Am reisten über 300 Erzieher_innen aus ganz Brandenburg nach Potsdam, um sich am Bildungstag im Rahmen der Kita-Kampagne gemeinsam für bessere Qualität und Rahmenbedingungen in den Kindertagesstätten zu beteiligen. Unter dem Motto: Gemeinsam für: Gute Bildung. Von Anfang an! bot der Bildungstag mit Aktionen, Dialogen und Fachforen zu einzelnen Aspekten guter Kita-Qualität und Ergebnissen aus aktuellen wissenschaftlichen Untersuchungen zur Situation und den Handlungsbedarfen in Brandenburger Kitas ein breites Spektrum dafür an. Nach der Begrüßung und einem Inputreferat zu Ergebnissen der sog. NUBBEK-Studie von Prof. Dr. Wolfgang Tietze referierte Kathrin Bock-Famulla von der Bertelsmann Stiftung. Brandenburg hat bundesweit mit die schlechteste Personalausstattung in Kindertagesstätten. Die am Bildungstag vorgestellte Studie Kita- Zoom der Bertelsmann Stiftung zeigt, dass die Defizite in der Praxis weitaus größer sind als bislang angenom- DaBEI e.v. Rundbrief Nr.9, Juli

5 men. Zwei Tage nach der Veröffentlichung der Kita- Zoom-Studie für Potsdam wurden die zentralen Erkenntnisse auf dem Bildungstag der Kita-Kampagne vorgestellt. Erstmals hat die Stiftung in der Stadt Potsdam beispielhaft bis ins Detail die Finanzierungssituation analysiert. Fazit: Der vorgeschriebene rechnerische Personalschlüssel kann aufgrund der durch öffentliche Finanzierung bereitgestellten Gelder nicht eingehalten werden, um Kinder mit Anwesenheitszeiten von über 7,5 Stunden pro Tag gesetzeskonform zu betreuen. Vier von fünf Kindern in Potsdam gehen jedoch deutlich länger, 8 bis über 10 Stunden pro Tag, in die Kita. Da das Personal über den ganzen Tag verteilt wird, ergibt sich somit für alle Kinder ein noch schlechterer Betreuungsschlüssel als auf dem Papier. Für Potsdam hat die Bertelsmann-Stiftung für die unter Dreijährigen ausgerechnet, dass der Schlüssel von 1:6 rein rechnerisch auf ein Verhältnis von 1:7,2 steigt. Berücksichtigt man Urlaub und andere Fehlzeiten wie Fortbildung und Krankheit mit anteilig 25%, ergibt sich eine zurückhaltend gerechnete Fachkraft-Kind-Relation von 1:9,6. Legt man andere Quoten für Ausfallzeiten und mittelbare Arbeitszeiten von z.b. 40% zugrunde, kommt man bei den Jüngsten auf ein Verhältnis von 1:12. Für die über Dreijährigen sieht es ähnlich aus: Das Brandenburgische Kita-Gesetz schreibt 1:12 vor und in der Praxis kümmert sich eine Fachkraft rechnerisch um bis zu 20 Kinder (bei 40% Ausfallzeiten für die unmittelbare pädagogische Arbeit, Krankheit, Urlaub und Fortbildung). Auch die Unterschiede zwischen den untersuchten Kitas sind groß, sowohl in den Ausgaben für Weiterbildung als auch z.b. in den Einnahmen durch Elternbeiträge. Der Ländervergleich 2010 zeigt, dass die Finanzierungsgemeinschaft für Frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung sich im Land Brandenburg wie folgt darstellt: 61,6% der Kosten tragen die Kommunen, 21,9% das Land und 16,5% werden von den Beiträgen der Eltern getragen. Die Debatte um die Kita-Landschaft bleibt auch nach diesem Bildungstag erhalten, so dass die abgeleiteten Schlussfolgerungen und aufgezeigten Handlungsbedarfe der vorgestellten Studien sicher Grundlage weiterer Diskussionen sein werden. In den einzelnen Fachforen konnten sich die Teilnehmer_innen einen Überblick über Kitaqualität verschaffen. Folgenden Themen wurden im diesem Zusammenhang thematisiert: Zeit für Dialoge mit Kindern im Kitaalltag Wie systematische Beobachtung und Dokumentation zur Qualitätsentwicklung beitragen können Qualität immer eine Frage des Geldes? Den Übergang gestalten - Was braucht`s aus der Perspektive der Schule und was kann Kita leisten? Zeit für Bindung - ohne Bindung keine Bildung Aus dem letzten Forum können wir kurz berichten. Das Forum Zeit für Bindung Ohne Bindung keine Bildung wurde von Frau Prof. Annette Dreier der Fachhochschule Potsdam geführt. Ausgehend vom Definitionsversuch, was Bildung eigentlich ist, hat Frau Prof. Dreier die elementaren Bedingungen für Bildung unter dem Aspekt der Bindung zwischen Kind und Erzieher_innen dargestellt. Definitionsversuch Bildung Bildung als Bild der eigenen Welt Bildung ist vor allem Selbstbildung. Kinder lernen mit Kopf, Herz und Hand und flirten lebenslang. Kinder machen sich ein Bild von sich selbst und den anderen und finden dadurch zu ihrer Identität. Sich ein Bild von sich selbst machen und Sich ein Bild von der Welt machen. Bildung und deren Bedeutsamkeit Was uns interessiert und bedeutsam ist, kann Bildung hervorrufen. Bindung im Kindesalter Kinder gestalten Bindungen zu ihren Bezugspersonen aktiv mit. Bindungen und Beziehungen unterscheiden sich. Bindungen sind emotional und ein Leben lang und Beziehungen sind kurzfristig angelegt. Bindungspersonen geben Kindern Sicherheit und Orientierung. Die Bindungsqualität prägt das Selbstvertrauen des Kindes und die Lern- und Entwicklungsprozesse. Die Feinfühligkeit und Unterstützung von Erwachsenen ist daher für Kinder außerordentlich wichtig. Erzieher müssen in der Lage sein, Signale wahrnehmen zu können. Beispiel Eingewöhnung: sanfte Eingewöhnung nach Infans. Kinder brauchen Ankerplätze, wo sie Sicherheit, Zuwendung, Hilfe und Unterstützung erhalten können. Auch bereits eingewöhnte Kinder brauchen stabile Bindungsbeziehungen. Die Aufgabe der Erzieher_in sollte es daher sein, Zuwendung, Sicherheit, Stressreduktion, Explorationsunterstützung (sichere Basis), Assistenz (Unterstützung und Hilfe bei Grenzen der DaBEI e.v. Rundbrief Nr.9, Juli

6 eigenen Handlungsfähigkeit) für das Kind zu gewährleisten. Stabile emotionale Bindungsbeziehungen nehmen sehr viel Zeit in Anspruch. Durch eine liebevolle Zuwendung (einfühlsame und beziehungsvolle Pflege) können Bindungsmöglichkeiten aufgebaut werden. Weitere Bausteine für den Aufbau von Bindung sind empathische Anteilnahme, bedingungslose Akzeptanz, Sicherheit und Geborgenheit. Relevante Kenntnisse im Bereich der Entwicklungspsychologie sind dabei förderlich. Bedeutungsvoll für Bindungsprozesse sind ebenfalls eine entwicklungsfördernde Gestaltung der Räume und Übergänge. Was braucht ein Kind? 1. Aufgaben, an denen es wachsen kann 2. Vorbilder, an denen es sich orientieren kann 3. Gemeinschaften, in denen es sich aufgehoben fühlt (G. Hüther, 2007) Schlussfolgerungen: - Eingewöhnung mit Bindungsperson gestalten - gestaffelte Eingewöhnung seitens des Trägers ermöglichen - Erzieher_innen sind wichtige Bindungspersonen und brauchen Zeit für Bindungen. - Eine ermutigende und entwicklungsanregende Unterstützung brauchen Kinder in Krippen, Kindergärten und Schulen. Aus dem Forum heraus wurden folgende Umsetzungsprobleme dargestellt: Zeitliche & kurzfristige Probleme - Eingewöhnungszeiten überschneiden sich mit Stichtagen (Wechsel Schulkinder/neue Kinder) Langfristige Folgen bei keiner Eingewöhnung: - Entwicklungsrückstände bei den Kindern - höhere Ausfälle/Krankheitstage Empfehlungen aus der Praxis: - Durchführung der Eingewöhnung am Nachmittag Literatur: Was tut der Wind, wenn er nicht weht Annette Dreier, Beltz; Auflage: 4 (1. April 1999) Emotionen und Bindung bei Kleinkindern Eva Hedervari-Heller, Beltz; (24. Januar 2011) Was wäre wenn,. Fragen, nachdenken und spekulieren im Kita-Alltag, Frauke Hildebrandt & Annette Dreier, verlag das netz; (31. Januar 2014) Weitere Fachvorträge stehen Euch auf den Internetseiten der Kita-Kampagne als Download zur Verfügung: Gute KiTa (?) im Land Brandenburg Situation und Handlungsbedarfe -Kathrin Bock-Famulla Brandenburg-Situation-und-Handlungsbedarfe pdf Die Situation der frühkindlichen Bildung Ergebnisse der NUBBEK-Studie - Nationale Untersuchung zur Bildung, Betreuung und Erziehung in der frühen Kindheit Prof. Dr. Wolfgang Tietze Zeit für Dialoge im Kita-Alltag Prof. Dr. Frauke Hildebrandt Kitagesetz Novellierung Kindertagesstättenanpassungsgesetz verabschiedet und veröffentlicht Das Anfang April verabschiedete Kindertagesstättenanpassungsgesetz tritt zum 01. Januar 2014 in Kraft. Es beinhaltet u.a. folgende Änderungen: Kita-Gesetz 4 Absatz 3 (neu), Kita-Gesetz 16a (neu), Kindertagesstätten-Betriebskosten- und Nachweisverordnung 5 Absatz 3 (neu) und Kita-Personalverordnung 9 Abs. 1 und 3 sowie Kita-PersV 10 Absatz 5. KitaG 4 Abs. 3 stellt eine Ergänzung zu den Grundsätzen der Beteiligung dar und berücksichtigt die Aufnahme der besonderen Förderung von Eltern mit Hör- und Sprachbehinderungen, deren Kinder eine Kita besuchen. Diese Änderung tritt erst am in Kraft. KitaG 16a beinhaltet den Kostenausgleich zwischen Land und den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe. Dabei geht es um die erforderlichen Kosten DaBEI e.v. Rundbrief Nr.9, Juli

7 für die eingeführten Änderungen der Personalschlüssel seit dem 1. Oktober KitaBKNV 5 Abs. 3 wird angefügt und definiert: Als erforderliche Personalkosten gelten die unmittelbar entgeltbezogenen Aufwendungen des Arbeitgebers für eine Erzieherstelle der fünften Entwicklungsstufe des Tätigkeitsmerkmals S 6 der Entgeltordnung für den Sozial- und Erziehungsdienst des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (Bund und Kommunen) einschließlich aller vom Arbeitgeber zu tragenden Entgeltbestandteile und Nebenkosten (Arbeitgeberbrutto). Dabei werden die zum Zeitpunkt der Meldung nach 6 Absatz 1 Satz 3 geltenden Tarifstände sowie zu diesem Zeitpunkt für das folgende Kalenderjahr feststehenden Tarifveränderungen berücksichtigt. Höhere Personalkosten einer Fachkraftstelle können von der obersten Landesjugendbehörde als erforderlich anerkannt werden, wenn der örtliche Träger dies innerhalb der Frist nach 6 Absatz 1 Satz 3 unter Mitteilung der Gründe, insbesondere der zugrunde liegenden Vergütungsregelungen, beantragt. Der örtliche Träger hat dafür das gewichtete Mittel der gemäß 3 Absatz 3 und 8 festgestellten Durchschnittssätze zugrunde zu legen. Das gewichtete Mittel wird gebildet aus der Anzahl der auf Grundlage der jeweiligen Vergütungsregelung bezuschussten Stellen ohne Berücksichtigung der Leitungsstellen. KitaPersV 9 Abs. 1 ist dahingehend geändert, dass bei der Auflistung der Kräfte, die ohne Weiteres als Fachkräfte für Kindertagesstätten gelten, eine Klarstellung bei den Sozialpädagog_innen erfolgt. Von der Vielzahl inhaltlich verschiedenster Studiengänge, die diese Bezeichnung führen, sind nur diejenigen Absolvent_innen der Studiengänge auch Fachkräfte für Kindertagesstätten, die den entsprechenden Studienschwerpunkt im Bereich Erziehung, Bildung und Betreuung in der Kindheit absolviert haben. KitaPersV 10 Abs. 5 führt eine Genehmigungsfiktion für das Verfahren zur Teilanerkennung von Kräften gemäß 10 (2) KitaPersV ein, die eine tätigkeitsbegleitende Qualifizierung zur Erlangung einer in 9 Kita- PersV genannten Berufsqualifikation absolvieren. Ein entsprechender Antrag gilt als genehmigt, wenn die oberste Landesjugendbehörde nicht innerhalb eines Monats nach Antragseingang ablehnt. Das novellierte Kindertagesstättengesetzes (KitaG), die Kita-Personalverordnung (KitaPersV) und die Kindertagesstätten-Betriebskosten- und Nachweisverordnung (KitaBKNV) können ebenfalls als Lesefassungen auf den Seiten des MBJS nachgelesen werden. b1.c de Große Anfrage Bildungspolitik in Brandenburg Große und kleine Anfragen sind Auskunftsbegehren von Abgeordneten an die Landesregierung und bieten somit eine Möglichkeit, Kontrolle gegenüber der Exekutive auszuüben (Artikel 56 Abs. 2 Landesverfassung). Die Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage 38 der FDP-Fraktion, Drucksache 5/8643-ND, welche eine umfangreiche Zahl an Fragen zur Entwicklung der Kindertagesbetreuung sowie auch zu Schulen enthält, findet Ihr hier in Auszügen zum Nachlesen (ohne Anspruch auf Vollständigkeit): I. Frühkindliche Bildung Frage 6: Welche Impulse hat die Landesregierung in der ablaufenden Legislaturperiode bei der Finanzierung von Kindertageseinrichtungen gesetzt? Antwort zu Frage 6: Die Finanzierung der Kindertagesbetreuung ist in ihrer Höhe und ihrem Verteilungsmodus durch das Kitagesetz bestimmt. Zu Beginn der Legislaturperiode hat die Landesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt und damit die Personalausstattung für Plätze von Kindern bis zum vollendeten dritten Lebensjahr um knapp 17% und für Plätze von Kindern vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung um mehr als 8% verbessert. Hierfür wurden bis 2013 fast 120 Mio. Euro vom Land aufgewendet. Ein inhaltlicher Schwerpunkt war - ergänzend zur Sprachstandsfeststellung und kompensatorischen Sprachförderung -die landesseitige Finanzierung des Einsatzes von Sprachberatung und Coaching der Erzieherinnen zur Verbesserung der all- DaBEI e.v. Rundbrief Nr.9, Juli

8 tagsintegrierten Sprachbildung der Kinder mit 1,4 Mio. Euro. Die Qualifizierung von Seiteneinsteigern in den Beruf und die Verbesserung der praktischen Ausbildung u.a. durch die Förderung von 55 Konsultationskitas mit dem Schwerpunkt Ausbildung sowie die Finanzierung je einer Erzieherwochenstunde für jeden anzuleitenden Seiteneinsteiger haben nicht nur geholfen, dem Fachkräftemangel zu begegnen, sondern haben auch nachhaltig zur Qualitätsentwicklung beigetragen. Für das Landesprogramm Fachkräftegewinnung und -qualifizierung werden insgesamt 1,7 Mio. Euro jährlich aufgewendet. Für weitere Hinweise zur Finanzierung von Kindertagesbetreuung wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen. Frage 11: Wie hat sich der Anteil der Kinder unter 3 Jahren, die eine Kindertagesstätte oder eine Tagespflegeperson besuchen zwischen 2004 und 2013 entwickelt? Antwort zu Frage 11: Der Anteil der Kinder unter 3 Jahren, die eine Kindertagesstätte oder eine Tagespflegeperson besuchen, betrug im Jahr ,2 Prozent und ist bis zum Jahr 2013 auf 53,6 Prozent gestiegen. (Weitere Daten finden sich in der Anlage 9.) Frage 12: Wie hat sich der Betreuungsschlüssel in den Kindertagesstätten in Brandenburg zwischen 1999 und 2013 entwickelt? Antwort zu Frage 12: Die Entwicklung der Personalschlüssel zeigt die folgende Tabelle: Tabelle 1: Personalschlüssel in den Kindertagesstätten im Land Brandenburg (Rekonstruktion der Tabelle durch DaBEI-Redaktion) aktuell Regelungsort 16 VI KitaG 16 VI KitaG, 10 I KitaG 10 I KitaG 3 KitaPersV Altersgruppe 0-3 Jahre 1/6 Für 8-10 Std. = 1 VbE/7Kd. (Anm. 1) bis 6 Std. = 0,8 VbE/7Kd. bis 6 Std. = 0,8 VbE/6Kd. 4 Stufen 0,7 bis 1,2 3-Einschul. 1/12 Für 8-10 Std. = 1 VbE/7Kd. 4 Stufen 0,7 bis 1,2 Grundschulalter 0,8/15 Für 5-6 Std. = 0,8 VbE/15Kd. 4 Stufen 0,5 bis 1 VbE ab 6 Std. = 1 VbE/7Kd. bis 6 Std. = 0,8 VbE/13Kd. ab 6 Std. = 1 VbE/13Kd. bis 4 Std. = 0,6 VbE/15Kd. ab 4 Std. = 0,8 VbE/15Kd. ab 6 Std. = 1 VbE/6Kd. bis 6 Std. = 0,8 VbE/12Kd. ab 6 Std. = 1 VbE/12Kd. bis 4 Std. = 0,6 VbE/15Kd. ab 4 Std. = 0,8 VbE/15Kd. Anm.1 _VbE/_Kd. bedeutet Vollbeschäftigungseinheiten je Anzahl Kinder Frage 19: Der Landkreis Barnim hat den Mindestanspruch auf Betreuung auf 4 Stunden festgesetzt. Wie steht die Landesregierung dazu, angesichts der Regelung im 1 KitaG, wonach Anspruch auf 6 Stunden besteht? DaBEI e.v. Rundbrief Nr.9, Juli

9 Antwort zu Frage 19: Wie zu Frage 18 dargestellt, wurden mögliche Auslegungsdifferenzen durch das Kindertagesstättenanpassungsgesetz beseitigt. Aber auch zuvor ging die Landesregierung davon aus, dass 24 Absatz 6 SGB VIII, nach dem weitergehendes Landesrecht durch die bundesrechtlichen Regelungen nicht berührt wird, dazu führte, dass die in 1 Absatz 2 KitaG bestimmten zeitlichen Mindestrechtsansprüche von sechs bzw. vier Stunden Bestand hatten. Für Kinder im Alter bis zur Einschulung wäre eine Mindestbetreuungszeit von 4 Stunden zu kurz, um den Auftrag der Kindertagesbetreuung gemäß Kindertagesstättengesetz zu erfüllen. Frage 21: Welche Regelungen zur Bereitstellung bedarfsgerechter Öffnungszeiten haben die örtlichen Jugendhilfeträger getroffen und wie werden diese mit den Anbietern/Trägern abgestimmt? Antwort zu Frage 21: Auf diese Frage antworteten die befragten örtlichen Träger wie folgt (Auszüge!): BRB: UM: In der Stadt Brandenburg an der Havel gibt es im Einvernehmen mit den zuständigen Gremien (AG 78, Jugendhilfeausschuss) eine Vereinbarung zu Regelöffnungszeiten von 6:00 bis 17:00 Uhr. Kleinsteinrichtungen verkürzen diese Öffnungszeiten manchmal im Einvernehmen mit dem Kita-Ausschuss, schließen jedoch frühestens um Uhr. Zielstellung ist jeweils ein möglichst optimaler Umgang mit geringen personellen Ressourcen." PM: ( ) Ergänzend hierzu ist jedoch festzustellen, dass das momentane KitaG Kleinsteinrichtungen in Bezug auf das notwendige pädagogische Personal und unter Beachtung einer vertretbaren Öffnungszeit von bis zu 10 Stunden täglich, nicht ausreichend finanziert. Jede außerhalb des 16 Abs. 2 KitaG liegende Bezuschussung stellt eine freiwillige Leistung dar und ist für örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe mit defizitärem Haushalt zwangsläufig ausgeschlossen." ( ) Viele Träger würden längere Öffnungszeiten anbieten. Das Hauptproblem dabei spielt die Finanzierung. Das notwenige pädagogische Personal wird nur auf eine Vollzeitstelle mit 40 Stunden pro Woche bezuschusst. Hat man Öffnungszeiten bis zu 12 Stunden und länger wird der Personalschlüssel so gestreckt, dass ein vertretbarer Betreuungsschlüssel nicht mehr realisierbar ist. Um eine an die Berufswelt angepasste bedarfsgerechte Dienstleistung zu erbringen und um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu realisieren, sollte die Bezuschussung für Kinder über 8 Stunden Betreuung wieder eingeführt werden." Frage 22: Welche Öffnungszeiten werden in den Einrichtungen angeboten? Antwort zu Frage 22: Auf diese Frage antworteten die örtlichen Träger wie folgt: Zusammenfassung DaBEI-Redaktion: Alle von den Landkreisen benannten Öffnungszeiten und deren Häufigkeit ergeben, dass die Mehrzahl der Einrichtungen Öffnungszeiten von über 10 Stunden bis 12 Stunden vorhält. Die genaue Auflistung ist in der vollständigen Antwort nachzulesen unter: Tabelle 6: Öffnungszeiten der Einrichtungen (keine Antwort von LDS, MOL, SPN) Frage 23: Die durch nachgewiesenen Elternbedarf erweiterten Öffnungszeiten in Kindertageseinrichtungen führen zu einer Ausdünnung" der Erzieher-Kind-Relation in den Kernzeiten der Tagesbetreuung. Welche Maßnahmen hält die Landesregierung vor, um diesen strukturellen Folgen entgegenzuwirken? Und hält sie weitere für nötig? Antwort zu Frage 23: Bei der Diskussion über die Frage, ob und an welcher Stelle auf veränderte Bedarfe durch eine Anpassung der Personalausstattung reagiert werden soll, sind auch unerwünschte Steuerungseffekte (Verträglichkeit von Betreuungs- und Öffnungszeiten für das Kindeswohl) sowie Umsetzungs- und Verteilungsprobleme DaBEI e.v. Rundbrief Nr.9, Juli

10 durch den erforderlichen Konnexitätsausgleich zu bedenken. Wie aber schon in der Antwort auf Frage 20 dargestellt, sollten neben bzw. anstelle der Ausweitung des institutionellen Angebots mögliche nicht institutionelle Ergänzungen in Betracht gezogen werden (z.b. ergänzende Kindertagespflege, wie sie 2013 für nur 30 Kinder im Land realisiert wird). Ebenso wie bei der ergänzenden Kindertagespflege sieht die Landesregierung noch Flexibilisierungsreserven bei der Kindertagespflege in Bezug auf die Lage der Öffnungs- und Betreuungstage. 99% aller Kinder werden an fünf Wochentagen in Kindertagespflege betreut; 14 von auch am Wochenende und ein Kind an sechs Tagen. Die Kindertagespflege ist damit ein Angebot mit Betreuungszeiten, die den Einrichtungen sehr ähnlich sind. Es wäre herauszufinden, ob es andere geeignete Personen gibt, die Kindertagespflege (alternativ, nicht zusätzlich) zu unüblichen Zeiten anzubieten bereit sind. Frage 24: Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung in ihrer Funktion der Steuerung der Angebote, um den steigenden Bedarf nach flexiblen Öffnungszeiten und damit auch verlängerten Öffnungszeiten sicherzustellen? Antwort zu Frage 24: Das Gesetz regelt hierzu: Für die Gewährung von Leistungen und die Erfüllung anderer Aufgaben nach diesem Buch ist der örtliche Träger sachlich zuständig, soweit nicht der überörtliche Träger sachlich zuständig ist. ( 85 Absatz 1 SGB VIII). Die im folgenden Absatz 2 genannten Aufgaben des überörtlichen Trägers (gemäß 8 AGKJHG das Land) können nicht im Sinne einer Steuerung der Angebote interpretiert werden. Auch die in 82 SGB VIII beschriebenen Aufgaben -die öffentlichen und freien Träger anzuregen und zu fördern sowie auf einen gleichmäßigen Ausbau der Einrichtungen und Angebote hinzuwirken -wären mit Steuerung der Angebote" zu weitgehend interpretiert. Kindertagesbetreuung ist im Kern eine kommunale Aufgabe. Frage 25: Wie wird bei langen Öffnungszeiten das Kindeswohl gesichert? Antwort zu Frage 25: Längere Öffnungszeiten bedeuten besondere organisatorische Anstrengungen in der Dienstplangestaltung wie in der Gestaltung des Tagesablaufs. Frage 27: Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung als sinnvoll an, verlängerte Öffnungszeiten" bei der Finanzierung zu berücksichtigen? Frage 28: Wer sollte nach Auffassung der Landesregierung zuständig sein, verlängerte Öffnungszeiten und bedarfsgerechte Angebote sicherzustellen und zu finanzieren? Sieht die Landesregierung hierbei auch eine eigene Zuständigkeit? Antwort zu den Fragen 27 und 28: Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe als die Zuständigen für die Gewährleistung der Kindertagesbetreuung könnten aufgrund eigener Kenntnisse über die Bedarfe und Angebote Differenzierungen in der Personalzuweisung vornehmen soweit die Mindestpersonalausstattung gemäß 10 KitaG und 5 KitaPersV nicht unterschritten wird. Eine landesseitige abstrakte Normierung wird aufgrund der regional sehr unterschiedlichen Bedarfe und der unterschiedlichen Ressourcen diesen Bedarfen zu entsprechen als nicht zielführend angesehen. Ob eine Unterstützung der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe diese in die Lage versetzen würde, verlängerte Öffnungszeiten von Einrichtungen oder eine die Öffnungszeiten ergänzenden Betreuung zu gewährleisten, wäre mit der kommunalen Seite abzustimmen. Frage 29: Kann ein täglicher Rechtsanspruch von 6 Stunden auf drei verlängerte Tage (a` 10 Stunden) verteilt werden? Antwort zu Frage 29: Vom Wortlaut des Gesetzes muss geschlossen werden, dass sich die sechs Stunden auf eine tägliche Betreuungszeit beziehen. Grundsätzlich muss von Trägern und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Einrichtungen eine Flexibilität in der Gestaltung ihres Angebots erwartet werden, uni den Bedarfslagen und Wünschen von Familien zu entsprechen. Allerdings hat die gewünschte Flexibilität auch Grenzen, die durch den Gruppencharakter der Kindertagesbetreuung, die pädagogische Gestaltbarkeit des Alltags und die Arbeits- DaBEI e.v. Rundbrief Nr.9, Juli

11 bedingungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter begründet sind. Insofern lässt sich keine allgemeingültige Antwort darauf geben, welchen zeitlichen Betreuungswünschen von Eltern die Einrichtungen zu entsprechen haben. Frage 30: Welche Möglichkeiten schaffen die Jugendämter und Träger, um flexible Inanspruchnahmen zu ermöglichen? Wo sind die Grenzen zu sehen? Antwort zu Frage 30: Rahmenbedingungen für flexible Inanspruchnahme des Rechtsanspruchs (Auszüge!) BRB: FF: Die Fachgruppe Kindertagesbetreuung kann nur beratend Einfluss nehmen, z.b. über Beratung zu flexiblen Arbeitszeitmodellen und Dienstplangestaltung. Darüber hinaus wird seit geraumer Zeit unter bestimmten Bedingungen (z.b. Nachweis von Ausweichplätzen in einer Kooperationseinrichtung) auch wieder eine Sommerschließzeit ermöglicht, was unterjährig einen effektiveren Personaleinsatz ermöglicht. Grundsätzlich gilt jedoch, dass verlängerte Öffnungszeiten und eine größtmögliche flexible Inanspruchnahme zu Lasten des Betreuungsschlüssels gehen." In Absprache mit der Kita-Leitung ist eine flexible Inanspruchnahme von Betreuungszeiten bei entsprechendem Bedarf möglich. Die Grenzen der Flexibilität ergeben sich aus den konkreten Rahmenbedingungen (z.b. kleine Einrichtungen/ Personaleinsatz/ Schließzeiten)." OPR: TF: ( ) Grenzen sind insbesondere bei kleineren Einrichtungen, die durch die geringere Anzahl der Kinder weniger Personal zur Verfügung haben und somit z. B. keine 12stündige Öffnungszeit vorhalten können. Dies stellt vor allem im ländlichen Raum ein Problem, bedingt durch die Fahrtwege zur Arbeit, dar. Oft lassen sich jedoch diese Einzelfälle individuell lösen. ( )" Grenzen sind in den nicht planbaren Personalsituationen zu finden, insbesondere bei Krankheit. Weitere Grenzen setzen das KitaG und die Öffnungszeiten. Für die flexiblen erweiterten Öffnungszeiten fehlen Regelungen zu mehr notwendigem päd. Personal bei längeren Öffnungszeiten bis hin zu 24 h Betreuungszeit. Weitere Grenzen werden in der nicht ausreichenden Finanzierung durch das Land und in der zu geringen Ausbildung von neuen Erziehern durch das Land (ständig werden Klassen geschlossen) gesehen, ( ). Je länger die Öffnungszeiten sind, desto dünner ist die Personalsituation. ( ) Frage 32: Dürfen in Kleinsteinrichtung und zum Beispiel in Randzeiten Hilfs- und Ergänzungskräfte sowie Quereinsteiger (bspw. in tätigkeitsbegleitender Ausbildung) zur alleinigen Betreuung von Kindern eingesetzt werden? Antwort zu Frage 32: Einrichtungen müssen über die in 10 KitaG und 5 KitaPersV bestimmte Anzahl notwendigen pädagogischen Personals verfügen. Weiterhin ist der Träger verpflichtet, für einen ordnungsgemäßen, dem KitaG und den Betreuungsverträgen entsprechenden Betrieb zu sorgen. Jenseits dieser Grundsätze besteht eine große Gestaltungsfreiheit. Wenn sich der Träger (i.d.r. durch die Leitung der Einrichtung) von der Zuverlässigkeit und Geeignetheit der Nicht-Pädagogin/des Nicht- Pädagogen überzeugt hat und die konkrete Situation keine besonderen Anforderungen oder Probleme stellt, spricht nichts gegen deren Einsatz. Frage 36: Immer wieder wird der organisatorische Leitungsanteil als freiwillige Leistung" dargestellt. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung zur Klar- bzw. Richtigstellung dieser Fehlinterpretation? Antwort zu Frage 36: Der Wortlaut des 5 Absatz 3 KitaPersV ist eindeutig. Träger sind verpflichtet, bei der Übertragung von organisatorischen Leitungsaufgaben die entsprechende Freistellung zu leisten. Dies ist aber der Höhe nach nicht bestimmt. Im Rahmen des Betriebserlaubnisverfahren weist das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport die Träger eindringlich auf die Rechtslage hin und informiert darüber, dass ein Verstoß dagegen Sanktionen nach sich ziehen kann. DaBEI e.v. Rundbrief Nr.9, Juli

12 Frage 37: Wer ist für die Finanzierung des organisatorischen Leitungsanteils zuständig? Antwort zu Frage 37: Die Kosten für den organisatorischen Leitungsanteil sind Teil der allgemeinen Betriebskosten. Für die Aufbringung der Betriebskosten einer Kindertagesstätte ist der Träger der Einrichtung verantwortlich. Er erhält hierzu von den Eltern Beiträge, vom örtlichen Träger der öffentlichen Zuschüsse zu den Kosten des pädagogischen Personals (einschließlich des pädagogischen Leitungsanteils); und sofern die Einrichtung im Bedarfsplan als erforderlich enthalten ist, finanziert die Standortgemeinde Grundstück und Gebäude und trägt die notwendigen Bewirtschaftungs- und Erhaltungskosten hierfür. Sollte der Träger nach Ausschöpfung aller zumutbaren Einnahmemöglichkeiten aus dem Betrieb der Kita (i.d.r. nur die Elternbeiträge) und unter Nutzung eines angemessenen Eigenanteils nicht in der Lage sein, die Einrichtung weiterzuführen, leistet die Gemeinde eine Art Fehlbedarfsfinanzierung. Gewöhnlich wird also die Erstattung der Kosten für die organisatorische Leitung, ebenso wie andere Verwaltungskosten, mit der Standortgemeinde verhandelt. Frage 38: Mit welchen Maßnahmen fördert die Landesregierung die Sicherstellung und Finanzierung des organisatorischen Leitungsanteils und unterstützt die Träger gegenüber den Kommunen bei der Refinanzierung? Antwort zu Frage 38: Siehe Antwort auf Frage 36. Frage 39: Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung zur Unterstützung der Träger bei der Anerkennung von Sachkosten, die der Qualitätsentwicklung, Qualitätssicherung bzw. Qualitätsmessung entstehen und zur Wahrnehmung des gesetzlichen Auftrags nach 22a SGB VIII eingesetzt werden müssen? Antwort zu Frage 39: Die Landesregierung geht davon aus, dass sich die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe ebenso gesetzeskonform verhalten wie die Gemeinden des Landes Brandenburg. Insbesondere ist die Landesregierung davon überzeugt, dass den im Grundsatz zuständigen örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe der 22a SGB VIII bekannt ist und von ihnen Beachtung findet, nach der die Qualität der Förderung sicherzustellen und dies zu evaluieren ist. Örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe antworteten auf diese Frage wie folgt: (Auszüge!) HVL: PM: TF: ( ) Im Übrigen ist uns nicht bekannt, dass die Gemeinden bei den Trägern entstehende Sachkosten für die Qualitätsentwicklung übernehmen." Die Kosten sind ebenfalls als fachlicher Standard im Landkreis Potsdam-Mittelmark anerkannt. Die Finanzierung hängt aber auch bei den freien Trägern an der Gutmütigkeit" der Kommunen. ( ) Im Landkreis Teltow-Fläming gibt es derzeit keine Regelung zur Anerkennung von Sachkosten, die der Qualitätsentwicklung, Qualitätssicherung bzw. Qualitätsmessung entstehen und zur Wahrnehmung des gesetzlichen Auftrages nach 22a SGB 011 eingesetzt werden." Frage 40: Hält die Landesregierung die Festsetzung für angemessen, dass einzelne Kommunen Höchstsätze für die in der BKNV 2 Abs, 1 Buchstabe H aufgeführten Aufwendungen für pädagogische Arbeit einschließlich Spiel- und Beschäftigungsmaterial, Elternarbeit in Höhe von 24 Euro/Kind/Jahr festlegen? Antwort zu Frage 40: Es ist keine Grundlage erkennbar, auf derer Städte und Gemeinden solche Höchstsätze festlegen können, Soweit sie in den für die Verwaltung der Landkreise, Städte und Gemeinden erlassenen Finanzierungsrichtlinien enthalten sind, stellen sie nur Vorgaben für die Verwaltung dar und haben keine Außenwirkung. Sie sind also für die freien Träger der Einrichtungen nur für den Fall verbindlich, dass sie sich mit der Kommune auf die Anwendung der Finanzierungsrichtlinie vereinbart haben. Gibt es keine vereinbarten Finanzierungsgrundsätze, so sind die genannten Kosten Finanzierungsbestandteile, über die im Rahmen der Fehlbedarfsfinanzierung" nach 16 Absatz 3 KitaG zwischen Träger und Standortgemeinde zu verhandeln ist. DaBEI e.v. Rundbrief Nr.9, Juli

13 Frage 41: Da die Elternbeiträge sozialverträglich gestaffelt sein sollen, sind die Refinanzierungsmöglichkeiten des Trägers begrenzt. Wie sollen Träger die tatsächlichen Kosten refinanzieren, wenn die Festsetzung nicht zur Deckung der Kosten ausreicht? Antwort zu Frage 41: Gerade weil die tatsächlichen Betriebskosten wie auch die Refinanzierungsmöglichkeiten unterschiedlich sind, legt das KitaG keine konkrete Höhe der Finanzbeteiligung fest und sieht mit der Regelung in 16 Absatz 3 Satz 2 eine Art Fehlbedarfsfinanzierung durch die Standortgemeinde vor. Um in den Genuss dieser Finanzierung zu kommen, hat der Träger einer gemäß Bedarfsplan erforderlichen Einrichtung nachzuweisen, dass er auch bei sparsamer Betriebsführung und nach Ausschöpfung aller zumutbaren Einnahmemöglichkeiten aus dem Betrieb der Kindertagesstätte nicht in der Lage ist, die Einrichtung weiter zu führen. Unter diesen Voraussetzungen soll die Gemeinde den Zuschuss erhöhen, wobei aus Ziel und Zweck der Regelung deutlich hervorgeht, dass der Umfang der Erhöhung ausreichend sein muss, um die Einrichtung weiter zu betreiben. Die Soll-Regelung" stellt eine Verpflichtung im Regelfall dar, von der nur unter atypischen Bedingungen abgewichen werden kann. Frage 42: Wie bewertet die Landesregierung die generelle Festsetzung von prozentualen Ansätzen zwischen 5% und 7% der notwendigen pädagogischen Personalkosten als angemessenen Aufwand zur Sicherstellung der Verwaltung und des Betriebs einer Kindertageseinrichtung durch den Träger zur Erfüllung sämtlicher gesetzlicher Verpflichtungen bspw. nach HGB oder BGB? Antwort zu Frage 42: Eine generelle Festschreibung der von den Fragestellern genannten Prozentsätze ist der Landesregierung nicht bekannt und würde nicht als zulässig angesehen (siehe Antwort auf Frage 40). Da es sich hier lediglich um von der DaBEI-Redaktion ausgewählte Auszüge handelt, möchten wir Euch empfehlen, die gesamte Antwort auf die Anfrage nachzulesen unter: Kita im Fokus Bertelsmann-Studie Is(s)t KiTa gut? KiTa-Verpflegung in Deutschland: Status quo und Handlungsbedarfe Im Rahmen der Bertelsmann-Studie wurden insgesamt Kitas aus allen Bundesländern zu ihrem Verpflegungsangebot befragt. Mit Hilfe von Modellkalkulationen wurden ebenfalls die Kosten für ein Mittagessen ermittelt, das den "Qualitätsstandard für die Verpflegung in Tageseinrichtungen für Kinder der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e. V. (DGE) erfüllt. Wenn jedes Kind, das in seiner Kita isst, täglich ein gesundes Mittagessen erhalten soll, müssten jährlich 1,8 Milliarden Euro bundesweit aufgewendet werden. Das sind bis zu 750 Millionen Euro mehr als Eltern heute ausgeben. Zudem weisen aktuelle bundesweite Querschnittsstudien auf ein grundsätzlich bedenkliches Essverhalten von Kindern und Jugendlichen und die Folgen schlechter Ernährung hin. So zeigt der Kinder- und Jugendsurvey des Robert-Koch-Instituts: Bereits neun Prozent der Drei- bis Sechsjährigen sind übergewichtig, knapp drei Prozent sogar adipös. Mit zunehmendem Alter steigt der Anteil der Übergewichtigen weiter an. 7 Fragen zur (Mittags-)Verpflegung in deutschen Kitas -7 Antworten der Bertelsmann Stiftung im Überblick (ohne Anspruch auf Vollständigkeit): 1. Wie viele Kita-Kinder essen täglich ein Mittagessen in ihrer Kita? Über 1,8 Millionen Kita-Kinder haben 2013 in Deutschland (Stichtag ) täglich ein Mittagessen in ihrer Kindertageseinrichtung (Kita) gegessen dies sind knapp zwei Drittel aller Kinder, die eine Kita besuchen. DaBEI e.v. Rundbrief Nr.9, Juli

14 Dabei unterscheidet sich die Inanspruchnahme in Ostund Westdeutschland sowie zwischen den westlichen Bundesländern: In Ostdeutschland gehört das tägliche Mittagessen für alle Kinder unter und über 3 Jahren zum Standard, jeweils rund 99% dieser beiden Altersgruppen essen in der Kita. In Westdeutschland essen 69,1% der Kita-Kinder unter 3 Jahren sowie nur etwas mehr als die Hälfte (54,6%) der Kita-Kinder über 3 Jahren ihr Mittagessen in der Kita. 2. Was essen die Kinder zum Mittagessen in der Kita? Die Auswertung der Kita-Speisepläne zeigt, dass in vielen Kitas nicht der auf ernährungswissenschaftlichen Erkenntnissen beruhende DGE- Qualitätsstandard für die Verpflegung in Tageseinrichtungen für Kinder der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e.v. (DGE) realisiert wird. Obst und Gemüse wird in den untersuchten Kitas viel zu selten zum Mittagessen angeboten. Nur etwa die Hälfte der Speisepläne wird der DGE-Anforderung gerecht, täglich Gemüse zum Mittagessen zu reichen. Nur von 19% der Kitas wird der DGE-Standards erfüllt, in 20 Verpflegungstagen mindestens acht Mal Salat oder Rohkost anzubieten. Sogar nur gut ein Zehntel der Kitas bietet oft genug Obst in der von der DGE empfohlenen Häufigkeit an. Hingegen werden Fleisch und Fleischerzeugnisse in 46% der untersuchten Kitas zu häufig angeboten. Aber nur in einem geringen Prozentsatz der analysierten Speisepläne sind Allergene (7%) und Zusatzstoffe (36%) auch deklariert. Im Hinblick auf die Raumausstattung stellt sich die Situation ebenfalls häufig als unzureichend dar: Mehr als 70% der Kitas verfügen über keinen Speiseraum, in dem die Speisen ungestört, in angenehmer Atmosphäre eingenommen werden können. Die Kinder müssen deshalb in ihrem Gruppenraum essen. 3. Welche Ernährungsstandards werden berücksichtigt? Nur gut ein Drittel (34,1%) der befragten Kitas gibt an, sich für die Gestaltung ihres Verpflegungsangebots an externen Standards zu orientieren: 18,4% DGE- Qualitätsstandard für die Verpflegung in Kitas; 3,9% OptimiX Konzept; 2,6% Bremer Checkliste; 9,2% andere Standards. Aber 36,4% der Kitas berücksichtigen nach eigenen Angaben keine externen Standards und 29,4% machen keine Angaben zu diesem Thema. 4. Wer stellt das tägliche Mittagessen her? In mehr als der Hälfte der untersuchten Kitas (56,4%) wird das Verpflegungssystem der angelieferten Warmverpflegung eingesetzt. Dabei werden lediglich 9% von einem auf Kinder- und Jugendverpflegung spezialisierten Anbieter beliefert. Häufiger werden überregionale (16%) sowie regionale (13%) Caterer in Anspruch genommen, da es in Deutschland kein flächendeckendes, auf Gemeinschaftsverpflegung für Kinder und Jugendliche spezialisiertes Anbieterspektrum gibt. Knapp ein Drittel (32,8%) der Kitas bereiten alle Speisen vor Ort zu (Frisch- und Mischküche). Deutlich weniger genutzt werden die Verpflegungssysteme Tiefkühlkostsystem (7,7%) sowie das Cook-and-Chill-System (3,1%). Viele KiTas verfügen lediglich über eine Küchenausstattung wie ein Privathaushalt. Zwar beschäftigen fast 62% der Kitas Hauswirtschaftsbzw. Küchenpersonal, dies sind allerdings sowohl Fachkräfte als auch an- und ungelernte Personen. Lediglich 33,1% der befragten Kitas beschäftigen eine hauswirtschaftliche Fachkraft, d. h. eine Hauswirtschafterin, Köchin, Hauswirtschaftliche Betriebsleiterin, Hauswirtschaftsmeisterin, Diätassistentin oder Ökotrophologin. Auch regelmäßige Fort- und Weiterbildungen für die Verpflegung werden nur in weniger als der Hälfte der Kitas genutzt. Dabei wird in Kitas, die eine hauswirtschaftliche Fachkraft beschäftigen, signifikant häufiger eine Weiterbildung im Themenfeld Verpflegung durchgeführt und geplant, als in Kitas in denen keine solche Fachkraft beschäftigt ist. 5. Was zahlen Eltern gegenwärtig für ein KiTa- Mittagessen? Die durchschnittlichen Preise, die Eltern i.d.r. für ein Mittagessen berechnet werden, differieren deutlich zwischen den befragten Kitas. Das Elternentgelt bewegt sich pro Mahlzeit zwischen 0,75 bis zu 6,00. Im Durchschnitt aller Bundesländer ergibt sich dabei ein Mittelwert von 2,40 für das tägliche Mittagessen. 6. Was kostet ein gutes Mittagessen (nach DGE- Qualitätsstandard für die Verpflegung in Tageseinrichtungen für Kinder)? Die im Rahmen der Untersuchung durchgeführten Modellrechnungen zeigen, dass für den gegenwärtig im Durchschnitt gezahlten Preis von 2,40 pro Mittagessen mit keinem Verpflegungssystem eine ausgewogene Mittagsmahlzeit hergestellt werden kann. Die Spannbreite des Preises für ein Mittagessen, das den DGE- Standard erfüllt, bewegen sich je nach Verpflegungssystem zwischen mindestens 3,09 bei 150 Mahlzeiten im Verpflegungssystem Frisch- und Mischküche und maximal 5,87 bei 25 Mahlzeiten im Verpflegungssystem Tiefkühlkost. 7. Welche Handlungsbedarfe bestehen für die (Mittags-)Verpflegung in den Kitas? DaBEI e.v. Rundbrief Nr.9, Juli

15 Eine gute Verpflegungsqualität in allen Kitas braucht zunächst alle relevanten Akteure, die sich über bundesweit verbindliche Qualitätsstandards für die KiTa- Verpflegung verständigen und bundesgesetzlich verankern. Die geforderten Qualitätsstandards müssen neben der Mahlzeitenqualität auch verbindliche Anforderungen an die notwendige personelle und räumliche Ausstattung der Kitas umfassen. Zu empfehlen ist, dass jede Kita über mindestens eine einschlägig ausgebildete Fachkraft für den Verpflegungsbereich verfügt und sich das Personal kontinuierlich weiterbilden kann. Vereinbarte Standards können nur dann umgesetzt werden, wenn auch die erforderlichen finanziellen Ressourcen zur Verfügung stehen. Dabei ist auch eine Finanzierungsbeteiligung des Bundes zu prüfen. Kita- Träger und Kitas sind verantwortlich für die Umsetzung der vereinbarten Qualitätsstandards für Kita- Verpflegung. stiftung.de/cps/rde/xbcr/sid-6023ddf7- C0CF5A86/bst/xcms_bst_dms_39869_39870_2.pdf Essen und Trinken in der guten gesunden Kita: Ein Leitfaden zur Qualitätsentwicklung Als Kooperationsprojekt im Rahmen von Kitas bewegen, durchgeführt von der AOK Nordost, der Bertelsmann Stiftung und der Vernetzungsstelle Schulverpflegung Berlin e. V., ist ein Leitfaden mit Arbeitshilfen und Handlungsempfehlungen für Kitas und Kita-Träger zum Thema Ernährung in der Kita entwickelt worden: Essen und Trinken in der guten gesunden Kita. Ein Leitfaden zur Qualitätsentwicklung. stiftung.de/cps/rde/xbcr/sid-d695884e- E0A4EDA1/bst/xcms_bst_dms_39896_39897_2.pdf Bundeskitagesetz Dialog-Workshops Rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten eines Bundesqualitätsgesetzes und Qualität ist bezahlbar finanzielle Aspekte zur Realisierung eines Bundesqualitätsgesetzes Bereits im November 2013 veranstalteten der KTK Bundesverband, die AWO und die GEW in Berlin einen ersten Dialog-Workshop zum Thema Was bringt ein Bundeskitagesetz für die Qualität der pädagogischen Angebote für die Kindertagesbetreuung?. Ein zweiter Workshop Rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten eines Bundesqualitätsgesetzes fand am in Berlin unter Mitwirkung der Bundesvereinigung Evangelischer Tageseinrichtungen für Kinder (BETA) statt. Leitend war die Fragestellung, was und wie in einem Bundesqualitätsgesetz geregelt werden kann und muss, um die grundgesetzlich geforderte Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse für Kinder sicher zu stellen. Aus juristischer Perspektive wurden Anforderungen an den Gesetzgeber, ein möglicher Verfassungsrechtlicher Rahmen sowie Anforderungen aus Sicht des Kindeswohl und Elterninteressen formuliert. Zu den rechtlichen Möglichkeiten der Umsetzung eines solchen Gesetzesvorhabens und dessen Auswirkung diskutierte die anwesenden Expert_innen, aus Bund, Ländern, Kommunen, Wissenschaft, freienträgern und Politik. Im Mittelpunkt des dritten Dialog-Workshops Qualität ist bezahlbar -finanzielle Aspekte zur Realisierung eines Bundesqualitätsgesetzes am in Berlin stand die Frage, was ein Bundesqualitätsgesetz kostet und wie es finanzierbar ist. Nicht nur aus (Bildungs- )ökonomischer Perspektive gab es folgende Fachvorträge zu Bildungsföderalismus und Bildungsfinanzierung in Deutschland -eine kritische Analyse, Investitionen in den frühkindlichen Bereich zahlen sich aus - warum hier mehr zu tun ist, und wie es funktionieren kann und Ein Bundesqualitätsgesetz ist finanzierbar - die Gelder müssen nur anders verteilt werden. Abschließend ist ein letzter Workshop zum Thema Qualität konkret Eckpunkte für ein Gesetz zur Qualität in der Kindertagesbetreuung im September 2014 geplant. Nach Abschluss der Workshop-Reihe ist die Veröffentlichung einer ausführlichen Dokumentation geplant. Dazu halten wir Euch weiterhin auf dem Laufenden. DaBEI e.v. Rundbrief Nr.9, Juli

16 AWiFF: Forschungsperspektiven auf Professionalisierung in der Frühpädagogik 16 Forschungsverbünde aus Universitäten, Hochschulen und Forschungseinrichtungen haben Qualifizierungswege, Berufseinstieg, Arbeitsbedingungen und Tätigkeiten des pädagogischen Personals in Kindertageseinrichtungen untersucht. Sie wurden zwischen 2011 und 2014 im Rahmen der Förderlinie Ausweitung der Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte" (AWiFF) mit insgesamt 7,5 Millionen Euro vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt. Auf der Abschlusstagung Forschungsperspektiven auf Professionalisierung in der Frühpädagogik" am 16. Mai 2014 in Berlin präsentierten die Projekte ihre Ergebnisse und stellten sie zur Diskussion. In der aktuellen Forschungslandschaft zeichnet sich eine breite Beschäftigung mit der frühpädagogischen Ausbildung und der Kita samt ihrer Akteure ab. Damit die Praxis von den gewonnen empirischen Erkenntnissen profitiert, sind eine öffentliche Diskussion der Ergebnisse und Investitionen in Transferkonzepte notwendig. In Deutschland gibt es mehr Kita-Personal als Grundschullehrkräfte und trotzdem wurde das Berufsfeld von der Forschung bislang kaum beachtet. Viele offene Fragen wurden benannt: Was zeichnet die Frühe Bildung aus? Was macht sie erfolgreich in Abgrenzung zur Schule? Welche Ausbildungssettings sind geeignet, um den Erzieherinnen die Kompetenzen zu vermitteln, die sie als Bildungsxpertinnen für die ersten Lebensjahre" benötigen? Panel 1: Kindheitspädagogische Studiengänge. Ein neues Qualifikationsprofil auf dem Arbeitsmarkt Ausgewählte Ergebnisse: Kindheitspädagoginnen haben größere Chancen auf eine unbefristete Anstellung und werden oftmals in Positionen beschäftigt, die besser bezahlt sind, so ein Ergebnis der Forscher. Ihr Gehalt liegt dennoch unterhalb der durchschnittlichen Vergütung von Akademikerinnen und Akademikern in anderen Berufen. Die Kita-Träger stehen den neuen Studiengängen zwar grundsätzlich positiv gegenüber und halten eine Steigerung der Akademikerinnen- Quote für wünschenswert und fachlich sinnvoll. Doch hat nur eine Minderheit vor, gezielt hochschulisch gebildetes Personal einzustellen. Panel 2: Professionelles Handeln - Reflexion - Reflexivität. Drei Blickwinkel auf pädagogische Praxis Ausgewählte Ergebnisse: Die Forscher standen vor der Herausforderung, dass Erzieherinnen und Erzieher selten Fachbegriffe verwenden, wenn sie ihre Arbeit reflektieren. Somit ist es schwer auszumachen, auf welche Wissensdomänen (z.b. Alltags- oder Fachwissen) sie zurückgreifen. Multiprofessionelle Teams bieten das Potenzial für mehr Reflexivität, da im Teamgespräch unterschiedliche Wissensformen und Erfahrungen eingebracht und Handlungsalternativen gegeneinander abgewogen werden. Über die Rolle von Fachberatungen gibt es kein einheitliches Verständnis. In der Vielfalt ihrer Tätigkeiten liegt aber auch die Chance, dass sich Fachberatungen für bestimmte Aufgaben spezialisieren und damit ihr Profil schärfen. Panel 3: Kita-Personal: Arbeitsprofile, Berufsprofile und Diversity Management Ausgewählte Ergebnisse: Gute Arbeitsbedingungen tragen dazu bei, Leitungen und Fachkräfte auch bei hohen Anforderungen zu halten: Unter schlechten Arbeitsbedingungen fühlt sich nur ein knappes Drittel der Leitungskräfte (32%) und etwas über ein Fünftel der Kita-Fachkräfte ohne Leitungsfunktion (23%) an den Träger gebunden. In der Gruppe mit guten Arbeitsbedingungen sind es 85 bzw. 69%. Fachkräfte, die im Ausland eine pädagogische Qualifikation erworben haben, stoßen in Deutschland auf Hürden, wenn sie in ihrem Beruf arbeiten wollen. Denn ob und auf welchem Niveau sie in der Kita tätig sein können, hängt stärker von den Verfahrensweisen der einzelnen Bundesländer als von ihren Qualifikationen ab. Daraus resultiert eine Verfahrensungerechtigkeit und eine zu geringe Anerkennungsquote. Panel 4: Anforderungs- und Kompetenzprofile des Lehrpersonals in der Weiterbildung der frühpädagogischen Fachkräfte Ausgewählte Ergebnisse: Bei der Auswahl des Weiterbildungspersonals legen Träger in der Regel keine systematischen Auswahlkriterien an. Ein Studium stellt für sie beispielsweise nur eine Möglichkeit dar, die notwendigen Fähigkeiten und Kompetenzen zu erwerben. DaBEI e.v. Rundbrief Nr.9, Juli

17 Die Weiterbildnerinnen und Weiterbildner wünschen sich hingegen mehr Transparenz hinsichtlich der an sie gestellten Qualifikations- und Kompetenzanforderungen. Für die Weiterentwicklung frühpädagogischer Weiterbildungen wird es wichtig sein, die unterschiedlichen Sichtweisen und Erwartungen nachvollziebar zu machen. Panel 5: Wie lässt sich Kompetenzentwicklung in unterschiedlichen (Aus-)Bildungsbereichen erfassen und fördern? Ausgewählte Ergebnisse: Die im Rahmen des Projekts Kompetenzbasierte Prüfungs- und Feedbackverfahren in unterschiedlichen frühpädagogischen Aus- und Weiterbildungsstrukturen" entwickelten Methoden (Fragebogen, Analyse von Videosequenzen, Bearbeitung von Dilemma- Situationen, Narratives Interview, Gruppendiskussion) erwiesen sich als geeignet für die Erfassung verschiedener Kompetenzdimensionen. Durch einen Prä- /Post-Vergleich ließ sich die Entwicklung von Kompetenzen abbilden. Demokratiebildung wird über aktive Partizipation und Ko-Organisation in der Ausbildung angehender Fachkräfte organisiert. Darüber hinaus bedarf es einer authentischen demokratieorientierten Lehrkraft. Panel 6: Professionelles Handeln in der Kita unter bereichsspezifischer Perspektive Ausgewählte Ergebnisse: Bewegung ist ein randständiges Thema sowohl in der Bildungsforschung als auch in der Ausbildung des zukünftigen Kita-Personals. Akademisch gebildete Fachkräfte nehmen etwas seltener an Fort- und Weiterbildung im Bereich Bewegung teil. Zu diskutieren ist, wie Bewegung im Kindesalter verstanden wird: Geht es nur um die Aktivität als solche (bespielsweise Schaukeln) oder werden Kinder als Akteure aufgefasst, die sich Bewegungsräume schaffen?. Panel 7: Tun - unterstützen - fördern? Perspektiven auf professionelles Handeln in der Kita Ausgewählte Ergebnisse: Was Fachkräfte im Kita-Alltag tun, ist bislang wenig erforscht. Die frühpädagogische Arbeit kennzeichnen komplexe, vielfältige und parallel ablaufende Tätigkeiten. Es findet ein permanenter Austausch des Teams untereinander statt. Insbesondere der Bereich Sprachliche Bildung" wird durch vielfältige Aktivitäten der Fachkräfte gut umgesetzt. nstaltungsdokumentationen/mai-2014-awiffabschlusstagung/ Ergebnisse der 3. Phase des Projektes Schlüssel zu guter Bildung, Erziehung und Betreuung Kita inklusiv Im Rahmen der 3. Forschungsphase des Projektes Schlüssel zu guter Bildung, Erziehung und Betreuung im Auftrag des Kooperationsbundes von Paritätischen Gesamtverband, Diakonie Deutschland und der Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft standen folgende Fragen im Fokus der Fachveranstaltung: 1. Welchen Ansprüchen muss die Umsetzung inklusiver Pädagogik im Elementarbereich gerecht werden? 2. Inwieweit bieten Bildungsprogramme/-pläne einen normativen Orientierungsrahmen für die Umsetzung von Inklusion? 3. Wo konstruieren diese Programme und Pläne Differenzkategorien und Exklusion? In Zusammenarbeit mit der Alice Salomon Hochschule in Berlin widmeten sich Frau Prof. Dr. Corinna Schmude und Frau Deborah Pioch diesen Fragen. Die Ergebnisse sollen hier kurz vorgestellt werden. Inklusion gewinnt in der gesellschaftlichen Debatte zunehmend an Bedeutung und Aufmerksamkeit. Im Zuge der UN-Behindertenrechtskonvention von 2009 müssen sich die Länder intensiv mit dem Thema Inklusion in ihren Bildungssystemen auseinander setzen. Gegenstand der Expertise von Frau Prof. Dr. Corinna Schmude und Frau Deborah Pioch ist eine bundesweite Standortbestimmung, die durch eine Analyse der Bildungsprogramme der Bundesländer und deren Landesausführungsgesetze durchgeführt wurde. Im Fokus der Analyse standen folgende Fragen: DaBEI e.v. Rundbrief Nr.9, Juli

18 1. Werden in den Bildungsprogrammen der Zugang zu den Angeboten der Kindertagesbetreuung und die aktive und selbstbestimmte Teilhabe/-gabe aller Kinder und ihrer primären Bezugspersonen als selbstverständlich und selbstbestimmt dargestellt oder werden durch die sprachliche Gestaltung der Ausführungen, Wortwahl und Beispiele Konzepte von Normalität und Abweichung und damit binäre Differenzkategorien konstruiert? 2. Spiegeln sich in den Landesausführungsgesetzen auf der sprachlichen Ebene Inklusionsgedanken wider. Begriff Inklusion Kita inklusiv Kita inklusiv steht für einen gesamtgesellschaftlich getragenen Reformprozess im Bereich der institutionellen Bildung, Erziehung und Betreuung im Kindesalter auf allen Ebenen der Gesellschaft. Ziel soll es sein, für alle Kinder (unabhängig von Geschlecht, sozialer Zugehörigkeit, ökonomischen Voraussetzungen, Ethnizität, Sprache, Religion, sexueller Identität und Fähigkeiten) einen selbstverständlichen Zugang zu allen Bildung-, Erziehungs- und Betreuungsangeboten der Kindertageseinrichtungen zu schaffen, im Sinne von Partizipation und Selbstbestimmung. Folgende Fragen stehen im Zentrum des Reformprozesses: a. Ist der Zugang zu und die aktive und selbstbestimmte Teilhabe/-gabe im Bereich der Kindertagesbetreuung für alle Kinder und ihre primären Bezugspersonen selbstverständlich und selbstbestimmt? b. Welche immateriellen und/oder materiellen Strukturen innerhalb der Kindertagesbetreuung behindern den Zugang und die selbstbestimmte und aktive Teilhabe/- gabe der Kinder und ihrer primären Bezugspersonen? c. Wie müssen die immateriellen und/oder materiellen Strukturen innerhalb der Kindertagesbetreuung verändert werden, um den Zugang und die selbstbestimmte und aktive Teilhabe/ -gabe aller Kinder und ihrer primären Bezugspersonen sicherzustellen? Um Inklusion umsetzen zu können, bedarf es Anpassungen der gesellschaftlichen Strukturen an die Vielfalt von Menschen. Dies erfordert einen Perspektivwechsel, sowohl gesellschaftlich als auch individuell. Daher die Frage: Wie nehme ich selber Vielfalt wahr? Welche eigenen Positionierungen nehme ich an mir selbst wahr und wie gehe ich damit gesellschaftlich um? Gehe ich selbst von egalitärer Differenz aus ( meint die Achtung der Besonderheit, ohne die Individuen über ihre Unterschiede zu hierarchisieren vgl. Honneth 1992). Auf den pädagogischen Bereich bezogen geht es also um die Berücksichtigung der unterschiedlichen Bedürfnisse, Fähigkeiten und Interessen der Kinder, ohne sie zu hierarchisieren, d. h. um Gleichheit in der individuellen Wertschätzung. Das Konzept der Inklusion nimmt seinen Ausgang bei den entwicklungs- und sozialisationsrelevanten Unterschiedlichkeiten der Individuen, deren Teilhabe durch die Adaption gesellschaftlicher Institutionen gesichert werden soll. Strategie und Ziel inklusiver Erziehung in heterogenen Gruppen ist die gleiche Anerkennung aller Kinder bei Respektierung ihrer individuellen Unterschiede. Eine Kindertageseinrichtung hat aufgrund ihrer strukturierenden und inhaltsvermittelnden Funktion in diesem Sinn die positive Entwicklung der Kinder zu gewährleisten. Konkret erleben die Jungen und Mädchen Gleichheit und Achtung individueller Unterschiede, wenn die Pädagogen/Pädagoginnen alle Kinder der Gruppe mit ihren jeweiligen Fähigkeiten akzeptieren und sie zu einem nächsten Schritt ermuntern, der in der Reichweite ihrer Möglichkeiten liegt. So kann realisiert werden, dass die Kinder nicht mit einem Standard des fiktiven Durchschnitts (des Alters, des kulturellen Standards etc.) konfrontiert und darüber evtl. diskriminiert werden. Diese Achtung der Differenz zwischen Kindern heißt nicht, Entwicklungs- bzw. Sozialisationstheorien zu negieren, die das Konzept einer Normalentwicklung" entwerfen und Allgemeingültigkeit beanspruchen. Aber sie werden pädagogisch anders geschätzt. Sie sind nicht als allgemeine Richtlinien der Entwicklung zu lesen, denen gegenüber andere Entwicklungen nur als defizitär erscheinen können. Stattdessen können sie uns als Bezugstheorien dienen, die uns die Handlungsfähigkeit des Subjekts, seine Potenziale und die Eigenlogik seiner Entwicklung erkennen lassen. Die Achtung der Differenz zwischen Kindern heißt ebenfalls nicht, unterschiedliche Bedingungen des Aufwachsens per se gut zu heißen. Deprivierende soziale Bedingungen, die die Entwicklung der Kinder beeinträchtigen und Unterprivilegierung stabilisieren, müssen auf gesellschaftspolitischer Ebene thematisiert und verändert werden. Aus inklusionspädagogischer Sicht ist es wichtig, dafür zu sorgen, dass ein Kind, das unter solchen erschwerenden Umständen aufwächst, sich in der Gruppe aufgenommen und anerkannt sieht und Unterstützung erhält. Das schließt bei vielen Kindern, die in ökonomisch, physisch und psychisch beengten Verhältnissen aufwachsen, auch kompensatorische Elemente ein. Hier muss die Erziehung damit einhergehen, ökonomisch und sozial unterprivilegierte Kinder und Kinder aus bildungsfernen Schichten zu fördern und so Bildungsbenachteiligung abzubauen. Inklusion muss daher als Prozess verstanden werden, der auf allen Ebenen der Gesellschaft vollzogen wird. Es ist ein vielschichtiger Prozess, der sich auf die verschiedenen Ebenen auswirkt. Ebenso durchdringen sich die Ebenen einander wechselseitig. Frau Prof. Dr. Corinna Schmude veranschaulicht diesen Prozess mit dem DaBEI e.v. Rundbrief Nr.9, Juli

19 ökosystemischen Ansatz von Urie Bronfenbrenner. Inklusion in Wechselwirkung mit der Mikro- (interpersonelle Ebene), Meso- (institutionelle Ebene) und Makroebene (gesellschaftliche Ebene) der Gesellschaft. Daraus ergibt sich ein komplexer Würfel von Kita inklusiv. Desweiteren stand im Zentrum der Untersuchung von Frau Prof. Corinna Schmude und Frau Deborah Pioch die Diskursanalyse der 16 Bildungsprogramme der einzelnen Bundesländer. Im Folgenden werden die Ergebnisse stichpunktartig zusammengefasst : - Alle Programme geben explizit an, dass Heterogenität als Normalität und/oder Bereicherung betrachtet werden soll. Alle sprechen sich explizit für Chancengleichheit aus. In 7 Programmen wird explizit der Begriff Inklusion genutzt. - offene Formulierung des Inklusionsdiskurs: Kein Kind soll wegen eines bestimmten Merkmals besonders hervorgehoben oder ausgeschlossen werden. - offen geführte Diskurse mit impliziten Normen und Differenzverständnissen (es entstehen Konzepte von Normalität und Abweichung, die im Widerspruch zu den expliziten Ausführungen stehen) - Differenzkategorien: Behinderung /Beeinträchtigung, Kultur und Migration, Sprache, Familie und Geschlecht - Kinder mit Behinderungen werden im einheitlichen Bildungsprogramm vereinzelt ausgeschlossen (Diskurs über das gesunde Kind, welches hörend, sich laut äußernd, sehend und in seiner Bewegungsfähigkeit nicht eingeschränkt ist und welches sich entsprechend den Normen entwickelt) - Allgemein gehaltene Aussagen gelten nicht selbstverständlich auch für Menschen mit Behinderungen - Umsetzung der Bildungsprogramme aufgrund von Ungleichheiten ( normales gesundes Kind versus anderes Kind ) gestaltet sich schwierig. - Umsetzungen werden anhand von Begriffsäußerungen verkompliziert z.b. Hören, Sehen, Sprechen, Laufen, Krabbeln (Ausschluss von einzelnen signifikanten Erkrankungsbildern). - Unterschiedliche Voraussetzungen (körperlich oder geistig) werden nicht thematisiert und systematisiert. - Es werden zu eng gefasste Differenzierungen in den einzelnen Bereichen z.b. der Sprache und der Familie vorgenommen wie -z.b. implizite Normen für das hörende und das sich lautlich äußernden Kindes, allerdings keine Programme für alternative Formen der Kommunikation gegenüber der Lautsprache. - Sprachförderung für Kinder aus benachteiligten Situationen bzw. für Migrantenkinder, aber nicht für Kinder, die sich nicht lautsprachlich ausdrücken können bzw. davon abweichen. - Kinder, die in ihrer akustischen Wahrnehmung und/oder ihren stimmlichen Ausdrucksfähigkeiten eingeschränkt sind, werden sprachlich exkludiert. - In allen Bildungsprogrammen findet sich der Familiendiskurs wieder. Implizit zeigt sich in allen Bildungsprogrammen die Norm der Kernfamilie bzw. ein Fokus auf die klassische Kernfamilie. Familien, die dieser Norm nicht entsprechen, werden aus dem Familiendiskurs ausgeschlossen. - Eine ähnliche Differenzkonstruktion wird auch im Geschlechterdiskurs geführt. Geschlecht wird vorrangig biologisch wahrgenommen und Abweichungen von dieser impliziten Norm (weiblich/männlich) werden kaum thematisiert. - Der Bereich der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern wird in 90% der Programme explizit und implizit weiblich dargestellt. Damit verbunden sind implizite geschlechtsgebundene Rollenzuschreibungen, die beide Geschlechter betreffen. Empfehlungen 1. Weiterentwicklung der Bildungsprogramme (Medium, um Inklusion umsetzbar zu machen) - Die Bildungsprogramme sollen die Funktion erfüllen, den Bildungsbegriff zu präzisieren, den eigenständigen Bildungsauftrag und die weiteren Aufgaben der Erziehung und Betreuung in Kindertageseinrichtungen zu beschreiben sowie die Bildungsprozesse in den Kindertageseinrichtungen transparent zu machen (Orientierungsfunktion). - Überarbeitung der impliziten Normen und Differenzkategorien - Bildungsprogramme müssen in einer Sprache schreiben, die niemanden ausschließt (Orientierung am Konzept der einfachen Sprache). 2. Reflexive und adaptive Nutzung der Bildungsprogramme 3. Bildungspolitische Positionierung durch die Landesausführungsgesetze - Inklusion als gesamtgesellschaftlich getragenen Reformprozess benennen und auf allen Ebenen der Gesellschaft fest verankern - Konsequentes Entgegenwirken von differenzsensiblen und diskriminierungskritischen Formulierungen bei der Konstruktion des Konzeptes von Normalität vs. Abweichung und der Verwendung binärer Differenzkategorien DaBEI e.v. Rundbrief Nr.9, Juli

20 - Bundesländerübergreifender Austausch z.b. Aufnahme von Teilhabe / Teilgabe aller Kinder oder die Barrierefreiheit in den Gesetzestexten 4. Perspektiven weiterführender Forschungen - Begleitung der Bildungsprogramme in ihrer Entwicklung mit Hilfe der Diskursanalyse - systemische empirische Untersuchung der Prozessqualität - empirische Untersuchung der Bedingungen für das Gelingen und die Umsetzung von Inklusion - Ausdifferenzierung des Konstruktes inklusive Haltung Mein Eindruck über die Veranstaltung Das Thema Inklusion begegnet einem allgegenwärtig, aber was dahinter steht, weiß man nicht. Der Ansatz von Schlüssel zu guter Bildung, Erziehung und Betreuung Kita inklusiv ist nach meiner Meinung gut gewählt. Denn wie soll die Praxis in Kindertageseinrichtungen aussehen, wenn die Bildungsprogramme zum Teil selbst zwischenmenschliche Differenzen aufbauen, veraltete bzw. unkorrekte Begriffe verwenden, Stereotype aufbauen und fördern und dadurch exkludieren? Auf dem Weg zur Inklusion in den Kindertageseinrichtungen ist es deshalb wichtig, die Bildungsprogramme zu überdenken und zu überarbeiten. Die Thematisierung von Differenzen, Abweichungen und Ungleichheiten in den Bildungsprogrammen dürfen nicht dazu führen, dass Inklusionsprozesse vermieden bzw. verhindert werden. Viele Bildungsprogramme müssen daher schnell an ihren sprachlichen Formulierungen arbeiten und diese überdenken, damit die gesamtgesellschaftlichen Reformprozesse der Teilhabe und Teilgabe aller Mitglieder der Gesellschaft erfolgen können. Steffi Idler Männer in Kitas Der Blick zurück nach vorn Frühjahrstagung der Koordinationsstelle Männer in Kitas (08./09. Mai 2014 in Berlin) Mehr Männer in Kitas,ein Thema, was die letzten vier Jahre die Kitawelt mitbestimmte. Für einen Rückblick und Ausblick traf man sich im Mai in Berlin. Vertreter von Wohlfahrtsverbänden, Träger-Verantwortliche, Kita-Leitungen, Hochschul- und Fachschul-Leitungen, Dozent_innen, Erzieher_innen, Hochschulabsolvent_innen, Gewerkschaften und Gleichstellungsbeauftragte waren eingeladen, um Ergebnisse zu diskutieren und in Erfahrungsaustausch zu treten. Das Bundesprogramm Mehr Männer in Kitas beinhaltete vier Handlungsfelder: 1. Jungen und Männer für den Erzieherberuf interessieren und gewinnen 2. Verankerung von Gender in Kitas 3. Wahrnehmung in der Öffentlichkeit 4. Männer vor pauschalen Verdächtigungen schützen Warum mehr Männer in Kitas? Die Ausgangssituation war wie folgt: veraltetes Berufsbild über Fachkräfte im Kitabereich, stereotype Geschlechterbilder, schlechte bzw. geschlechtsstereotype Berufsberatungen und schlechte bzw. kaum erwachsenengerechte Quereinstiegsmöglichkeiten. Ziel war es, Kooperationen zu schaffen, Fortbildungen für Berufsberater und spezifische Beratungstelefone einzurichten, Öffentlichkeitsmaterialien und Kampagnen für mehr Männer in Kitas unter einer wertschätzenden Einbeziehung von Erzieher_innen zur Verfügung zu stellen, Förderung von Väterarbeit, Gender-Projekte mit Kindern, Kooperationen mit Fachschulen, Veranstaltungen mit dem Thema Präventionen zu organisieren, Einrichtungen und Organisationen für das Thema sexueller Missbrauch zu sensibilisieren und Gespräche zu führen. Eine Dokumentation der Fachtagung kann unter abgerufen werden. Folgende Themen haben wir für Euch noch mal kurz aufbereitet, da Sie uns sehr interessant erscheinen und für Euren Kitaalltag gut umzusetzen sind. 1. Themenbereich: Sicherheit gewinnen Generalverdacht und Verdächtigungen im Kitaalltag 2. Themenbereich: Geschlechterbilder in der Literatur für Kinder Wer sich für diese Themen interessiert, kann die Aufbereitung der Themen im separaten DaBEI-Magazin zum Rundbrief nachlesen. DaBEI e.v. Rundbrief Nr.9, Juli

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