Expertise nutzen. Rechtliche Regelung der Bauinvestitionstätigkeit in Russland

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Expertise nutzen. Rechtliche Regelung der Bauinvestitionstätigkeit in Russland"

Transkript

1 Expertise nutzen Rechtliche Regelung der Bauinvestitionstätigkeit in Russland

2 Expertise nutzen Jeder unserer Mandanten steht seinen ganz eigenen Herausforderungen auf den osteuropäischen Märkten gegenüber. Mit viel Einsatz und Empathie begleiten wir Mandaten in allen Phasen der individuellen Positionierung. Unsere Mandanten profitieren von unserer über 25-jährigen Erfahrung an den osteuropäischen Märkten. Sie können sich auf unsere Experten und das breite Know-How verlassen. Rödl & Partner Auch wir können auf einen großen Erfahrungsschatz zurückgreifen. Schließlich existiert die Tradition des Turmbaus bereits seit über 250 Jahren. So lernen die jungen Generationen von den Kenntnissen der Älteren. Dieses Wissen kommt der ganzen Gruppe zu Gute. Castellers de Barcelona

3 Rechtliche Regelung der Bauinvestitionstätigkeit in Russland

4 Rechtliche Regelung der Bauinvestitionstätigkeit in Russland Das Baurecht betrifft viele unterschiedliche Aspekte Ihrer Immobilie: Kaufen, Planen, Errichten und Instandhalten. Zur erfolgreichen Verwirklichung Ihrer Baumaßnahme gilt es dabei eine Reihe von rechtlichen Regulierungen zu beachten. Diese werden wir im vorliegenden Leitfaden erläutern. Während der Umsetzung der Bauinvestitionstätigkeit handeln die beteiligten Personen, Bauherren, Investoren, Bauauftraggeber, Auftragnehmer und Nutzer der Objekte in gegenseitiger Abhängigkeit, welche in der geltenden russischen Gesetzgebung geregelt ist. Diese umfasst insbesondere: Zivilgesetzbuch (im Folgenden: ZGB ); Bodengesetzbuch (im Folgenden: BGB ); Städtebaugesetzbuch ( SBGB ); Gesetz Nr. 39-FZ vom 25. Februar 1999 ( Gesetz über Kapitalanlagen ); Gesetz Nr. 160-FZ vom 9. Juli 1999 ( Gesetz über ausländische Investitionen ); Gesetz Nr. 148-FZ vom 22. Juli 2008 ( Über Änderung des Städtebaugesetzbuches und einzelner Gesetze der RF ); Gesetz Nr. 214-FZ vom 30. Dezember 2004 ( Anteilsbaugesetz ); sowie eine Reihe anderer normativer Rechtakte. Subjekte der Bauinvestitionstätigkeit in Russland In Ziffer 1 Art. 4 des Gesetzes über die Kapitalanlagen ist festgelegt, dass als Subjekte der Investitionstätigkeit in Form von Kapitalanlagen (im Weiteren: Subjekte der Investitionstätigkeit) Investoren, Bauauftraggeber und Auftragnehmer sowie Nutzer der Objekte der Kapitalanlagen und andere Personen auftreten können. Gemäß dem SBGB der RF zählen zu diesen Subjekten der Bauherr und der Bauauftraggeber. Bei der Realisierung eines Investitionsprojektes hinsichtlich des Baus eines Immobilienobjektes tritt der Bauherr, der das Grundstück für den Bau zur Verfügung stellt, als Schlüsselfigur auf und übernimmt in der Regel die Finanzierung des Baus. Gemäß den formalen Merkmalen gilt eine Gesellschaft als Bauherr, sofern sie Eigentümer des Baugrundstücks ist oder über das Pachtrecht an dem Baugrundstück verfügt. Der Nachweis über das Eigentumsrecht oder der Mietvertrag des Grundstücks, welche nach dem vorgesehenen Vorgehen registriert sein müssen, belegen die Rechte an dem Grundstück. 4

5 Am Bauinvestitionsprozess sind gewöhnlich der Bauherr, der Bauauftraggeber und der Auftragnehmer beteiligt. Die geltende Gesetzgebung legt ihre Hauptfunktionen folgendermaßen fest: Der Bauherr (russ.: Sastrojschik ) ist eine natürliche oder juristische Person, die den Bau oder die Rekonstruktion der Immobilienobjekte auf dem in ihrem Besitz stehenden Grundstück sowie die Durchführung der Ingenieurvermessungen, die Vorbereitung der Projektdokumentation für den Bau oder die Rekonstruktion gewährleistet. Diese Definition ist in Art. 1 SBGB der RF enthalten. Der Bauauftraggeber (russ.: Sakastschik ) ist eine vom Investor bevollmächtigte natürliche oder juristische Person, die für die Realisierung der Investitionsprojekte verantwortlich ist. Ein Bauauftraggeber, der kein Investor ist, erhält für die Zeit der Errichtung des Immobilienobjektes vom Investor die Rechte über den Besitz, die Nutzung und Verfügung der Kapitalanlagen. Diese Verpflichtungen sind gesetzlich in Art. 4 des Gesetzes über Kapitalanlagen festgelegt. Der Auftragnehmer (russ.: Podrjatschik, Genpodrjatschik ) errichtet mit eigenen Kräften und Mitteln gemäß Auftrag des Bauauftraggebers das Immobilienobjekt oder vollbringt andere Arbeiten am Bau und übergibt dem Bauauftraggeber das Ergebnis der gemäß Bauvertrag zu verrichteten Arbeiten. Diese Definition ist in Art. 4 des Gesetzes über Kapitalanlagen enthalten. Die Rechtsverhältnisse selbst sind in Kapitel 37 des ZGB der RF geregelt. Der Investor realisiert Investitionen unter Verwendung seiner eigenen oder herangezogenen Mittel. In Ziffer 2 Art. 4 des Gesetzes über Kapitalanlagen ist festgelegt, dass als Investoren natürliche und juristische Personen auftreten können, die auf Grundlage eines Vertrages über gemeinsame Tätigkeit gegründet wurden und nicht den Status einer juristischen Person oder Vereinigung juristischer Personen haben, staatliche Organe, Organe der lokalen Selbstverwaltung sowie ausländische Subjekte unternehmerischer Tätigkeit. Der Bauherr finanziert in der Regel den Bau mit eigenen, geliehenen und herangezogenen Mitteln. Zur Heranziehung von Geldmitteln anderer Investoren schließt er mit diesen Verträge über die Beteiligung an Bauprojekten ab. Bei der Umsetzung eines Investitionsprojektes kann der Bauherr für die Verwaltung des Bauprozesses, die Kontrolle über den Ablauf des Baus und die Erfassung der Kapitalaufwendungen eine spezialisierte Gesellschaft heranziehen, die eine staatliche Lizenz für die Erfüllung der Aufgaben des Bauträgers (im Folgenden: Bauträger, russ.: Sakastschik-Sastrojschik ) besitzt. Diese Gesellschaft ist im Wesentlichen für die Verwaltung des Prozesses des Baus des Immobilienobjektes verantwortlich: sie schließt Verträge über die Durchführung der Ingenieurvermessungsarbeiten und die Projektierung und Werkverträge 5

6 mit Bau- und Montagegesellschaften ab, nimmt die erfüllten Arbeiten und das Objekt als Ganzes ab und übergibt dieses dem Bauherrn. Der Bauherr kann neben der Erfüllung seiner Hauptfunktionen bezüglich der Finanzierung des Baus selbst die Funktionen des Bauträgers und des Auftragnehmers (Generalauftragnehmers, russ.: Genpodrjatschik ) übernehmen, wobei er unbedingt die entsprechenden staatliche Lizenzen für die Ausübung dieser Tätigkeiten benötigt. Zulassungspflicht zur Bautätigkeit Seit 1. Januar 2010 werden die bisher üblichen Lizenzen durch die Bauzulassungszeugnisse ersetzt, die durch selbstregulierte Bauorganisationen erteilt werden. Das Gesetz legt folgende Mindestbedingungen für die Ausführung der Bautätigkeit fest: Einzahlung in den Kompensationsfonds der selbstregulierten Organisation i.h.v. RUR (ca. EUR ) oder Im Falle der Haftpflichtversicherung Einzahlung in den Kompensationsfonds der selbstregulierenden Organisation i.h.v. RUR (EUR 8.100); 3 Arbeitnehmer mit Hochschulabschluss im Bauwesen, die mindestens 3 Jahre Berufserfahrung haben oder 5 Arbeitnehmer mit Fachschulausbildung im Bauwesen, die mindestens 5 Jahre Berufserfahrung haben; Fachliche Fortbildung alle 5 Jahre mit Durchführung einer Eignungsprüfung. Weitere Forderungen können durch die selbstregulierten Organisationen festgelegt werden. Grundfunktionen des Bauträgers bei der Verwaltung des Baus von Immobilienobjekten Die Hauptfunktionen des Bauträgers bei der Verwaltung des Baus von Immobilienobjekten können nach den Stadien des Investitions- und Bauprozesses untergliedert werden: 1. Vorprojektphase; 2. Projektierungsphase; 3. Bauphase; 4. Phase der Inbetriebnahme des Objektes. Entsprechend den Anforderungen des SBGB der RF wird formal der Bauherr mit folgenden Funktionen betraut: 6

7 Auswahl und Erwerb der Rechte auf ein Baustellengelände; Ausgestaltung der Ausgangs- und Genehmigungsunterlagen; Abschluss von Verträgen mit den jeweiligen Gesellschaften zur Durchführung der Ingenieurvermessungen; Annahme und Bestätigung der Projektierungs- und Kostenvoranschlagsdokumentation; Erhalt der Baugenehmigung; Koordinierung und Unterstützung der behördlichen Bauabnahme und Inbetriebnahme des fertig gestellten Bauobjektes. Der Bauherr stellt das Grundstück für den Bau zur Verfügung, welches in seinem Eigentum steht oder von ihm im Rahmen eines Pachtvertrages genutzt wird. Der Bauherr gewährleistet die Durchführung der Ingenieurvermessungsarbeiten auf dem Grundstück und die Vorbereitung der Projektdokumentation für den zukünftigen Bau, er erhält die Baugenehmigung und die Erlaubnis für die Inbetriebnahme des Objektes, welche als Grundlage für die Gestaltung der Eigentumsrechte an dem fertig gestellten Immobilienobjekt dient. Die Ausfertigung des Übergabeprotokolls des Investitionsobjektes und die Übergabe des Objektes an den Bauherrn bleiben Verpflichtungen des Bauträgers. Der Bauherr kann diese Aufgaben nur selbst ausführen, sofern er über die jeweiligen staatlichen Zulassungen verfügt (oder der Bauherr ist gezwungen, eine ganze Reihe entsprechender Verträge mit spezialisierten Gesellschaften abzuschließen oder die Erledigung dieser Aufgaben an einen bevollmächtigten Bauträger abzugeben, indem er mit ihm für die Zeit der Erledigung der Arbeiten einen entsprechenden Vertrag zur Erfüllung der Funktionen des Bauträgers abschließt). Um Verwirrung beim Umgang mit den verschiedenen Begriffen innerhalb dieser Beziehungen zu vermeiden, empfehlen wir, auf die Begriffsbestimmungen des russischen SBGB zurückzugreifen: Bauherr (Eigentümer oder Pächter des Grundstücks, Investor), Bauauftraggeber (Bauträger, Bauverwaltungsgesellschaft) und Auftragnehmer (alle übrigen an dem Bau Beteiligten, mit denen der Auftragnehmer Verträge abschließt). Anforderungen der russischen Gesetzgebung bei der Architektur- und Bauprojektierung und dem Bau von Investitionsobjekten Die städtebauliche Tätigkeit in der Russischen Föderation wird durch das SBGB der RF reguliert, durch die föderalen Gesetze oder andere normative Rechtsakte der RF, Gesetze und normative Rechtsakte der Subjekte der RF, sowie Gemeinderechtsakte, die zu Fragen der städtebaulichen Tätigkeit verabschiedet wurden und zu denen unter anderem z.b. die lokalen Richtlinien der 7

8 städtebaulichen Projektierung der Kommunalbezirke, Regeln der Bodennutzung und Bebauung, die Vergabe von Baugenehmigungen, die Genehmigung für die Inbetriebnahme der Objekte nach Fertigstellung des Baus der auf dem Territorien des jeweiligen Kommunalbezirkes gelegenen Objekte gehören. Das System der Städtebaudokumentation gestaltet sich wie folgt: Im Vordergrund steht der Generalplan oder, soweit es um einen Kommunalbezirk geht, das Schema der territorialen Planung (Art. 19 SBGB) als Rechtsakt einer Stadt bzw. Gemeinde, der langfristige (bis zu 20 Jahre) Regionalplanungsbestimmungen enthält (Art. 23 SBGB). In Übereinstimmung mit dem Generalplan werden Regelungen über die Bodennutzung und Bebauung angenommen ein Rechtsakt einer Stadt, der die Städtebauordnungen enthält bzw. die lokale Zonenaufteilung festlegt (Art. 1 SBGB), die ihrerseits die städtebaulichen Raumordnungen umfassen. Die Städtebauordnung ist ein Planungsdokument, das für die entsprechende Fläche Bestimmungen über die Mindest- bzw. Maximalfläche der Grundstücke, zweckgebundene Nutzungsarten sowie höchstzulässige Bauparameter festlegt (Art. 1 SBGB). Die weitere Stadtplanung wird durch Stadtteilplanungsprojekte und Projekte der territorialen Vermessung konkretisiert. Hierbei handelt es sich um Planungsdokumente, die die roten Linien (darunter ist die bedingte Grenze zu verstehen, die das Territorium der Bebauung von dem Territorium abtrennt, das nicht bebaut werden darf, z.b. öffentlichen Straßen usw.) Straßenlinien, Errichtungsstandorte von Objekten der Ingenieur- bzw. Transportinfrastruktur, sowie Baudichte, Bauhöhe etc. festlegen (Art. 42 SBGB). Im Hinblick auf die bebauten Flächen bzw. auf Flächen, die zur Bebauung sowie zum Umbau vorgesehen sind, werden städtebauliche Pläne für die Grundstücke ausgearbeitet. Diese Planungsdokumente setzen für entsprechende Grundstücke die Grenzen, zweckgebundene Nutzungsarten, Aufstellung von künftigen Bauvorhaben, sowie Bedingungen des Anschlusses der Bauobjekte an die Infrastruktur- und Versorgungsnetze fest (Art. 44 SBGB). Ingenieurtechnische Untersuchungen In Übereinstimmung mit den obligatorischen Anforderungen aus Ziffer 1 Art. 47 SBGB der RF sind vor der Vorbereitung der Projektdokumentation für den Bau unbedingt Ingenieurvermessungen durchzuführen. Werden die entsprechenden Ingenieurvermessungen nicht vorgenommen, ist die Vorbereitung und Umsetzung der Projektdokumentation nicht zulässig. Ingenieurtechnische Untersuchungen werden zur Erstellung der Projektdokumentation sowie für Bau und Rekonstruktion von Bauobjekten 8

9 durchgeführt. Erstellung und Umsetzung der Projektdokumentation ohne Durchführung entsprechender ingenieurtechnischer Untersuchungen sind nicht gestattet. Bestimmte Arten von Arbeiten im Bereich ingenieurtechnische Untersuchungen, die sich auf die Sicherheit von Bauobjekten auswirken, dürfen nur von Einzelunternehmern bzw. juristischen Personen durchgeführt werden, die über eine durch eine Selbstregulierungsorganisation ausgestellte Zulassung zu derartigen Arten von Arbeiten verfügen. Erhalt der technischen Bedingungen Der nächste Schritt besteht im Erhalt der technischen Bedingungen. Die technischen Bedingungen sehen die maximale Auslastung und die Fristen für den Anschluss des projektierten Objektes an die ingenieurtechnischen Versorgungsnetze vor. Die technischen Bedingung und Angaben über die Zahlung für den Anschluss stellt die Gesellschaft zur Verfügung, die für die Gewährleistung des Betriebs der ingenieurtechnischen Versorgungsnetze verantwortlich ist. Die Ausgabe der technischen Bedingungen erfolgt innerhalb von 14 Tagen. Eine Zahlung ist nicht erforderlich. Die Geltungsfrist der bereitgestellten technischen Bedingungen sowie die Frist für die Zahlung für den Anschluss werden für mindestens zwei Jahre festgelegt, soweit nicht gesetzliche Ausnahmen greifen. Der Rechteinhaber eines Grundstückes hat innerhalb eines Jahres nach Erhalt der technischen Bedingungen die von ihm benötigte Kapazität der ingenieurtechnischen Versorgungsnetze festzulegen. Mit Regierungsbeschluss Nr. 83 vom 13. Februar 2006 wurden die Regeln für die Feststellung und Bereitstellung der technischen Bedingungen für den Anschluss des Investitionsobjektes an die ingenieurtechnischen Versorgungsnetze bestätigt. Der Erlass Nr. 861 der Regierung der Russischen Föderation vom 27. Dezember 2004 bestimmt das Verfahren des technischen Anschlusses von energieverbrauchenden Anlagen (Energieanlagen) von juristischen und natürlichen Personen. Projektierung Nach Erhalt der technischen Bedingungen beginnt die Projektierung. Die Vorbereitung der Projektdokumentation erfolgt auf Grundlage der Vorgabe des Bauherrn oder des Bauauftraggebers (Ziffer 11 Art. 48 SBGB). In Übereinstimmung mit den Anforderungen aus Ziffer 11 Art. 48 SBGB der RF erfolgt die Vorbereitung der Projektdokumentation auf Grundlage der Ergebnisse der Ingenieurvermessungen. Ziffer 12 Art. 48 SBGB der RF enthält eine Auflistung der einzelnen Bestandteile der Projektdokumentation: erklärender Vermerk mit den Ausgangsdaten für die Architektur- und Bauprojektierung, u. a. mit den Ergebnissen der Ingenieurvermessungen und den Angaben der technischen Anforderungen; Schema der planerischen Verwaltung des Grundstücks; architektonische Beschlüsse; 9

10 konstruktive und raumplanerische Beschlüsse; Angaben über die haustechnischen Anlagen, über die ingenieurtechnischen Versorgungsnetze; Auflistung der ingenieurtechnischen Maßnahmen; Grundlagen für die technologischen Lösungen; Planung der Durchführung des Baus, sowie Planung der Durchführung von Abrissarbeiten von Gebäuden; sofern erforderlich, Auflistung der Umweltschutzmaßnahmen; Auflistungen der Brandschutzmaßnahmen; Auflistung der Maßnahmen zur Gewährleistung des Zugangs von Behinderten zu dem Objekt; Kostenvoranschlag für den Bau der Investitionsobjekte, die aus Mitteln der entsprechenden Budgets finanziert werden; weitere Dokumentationen für in den föderalen Gesetzen vorgesehene Fälle. Die Vorschrift über die Abschnitte der Projektdokumentation und die Anforderungen an deren Inhalt wurden durch Beschluss der Regierung der RF Nr. 87 vom 16. Februar 2008 bestätigt. Staatliche bzw. nichtstaatliche Begutachtung der Projektdokumentation Die Projektdokumentation der folgenden Objekte unterliegt der staatlichen Begutachtung (gemäß Punkt 5.1 Art. 6, Punkt 3.4 Art. 49 SBGB): Objekte, deren Bau oder Rekonstruktion aus Haushaltsmitteln der Russischen Föderation finanziert wird; Objekte, deren Bau oder Rekonstruktion auf dem Territorium von zwei oder mehr Subjekten der Russischen Föderation verwirklicht werden soll, oder auf dem Territorium der Botschaften, Konsulaten und Repräsentanzen der Russischen Föderation im Ausland; in ausschließlichen Wirtschaftszonen der Russischen Föderation; auf dem kontinentalen Festlandsockel der Russischen Föderation, auf Binnenmeeren, in den Hoheitsgewässern der Russischen Föderation; Sicherheits- und Verteidigungsobjekte, sowie andere Objekte, die Staatsgeheimnisse darstellen; Autobahnen föderaler Bedeutung; Kulturerbeobjekte (Geschichts- oder Kulturdenkmäler) von föderaler, regionaler und lokaler Bedeutung (im Falle der Ausführung der Erhaltungsarbeiten von Kulturerbeobjekten von föderaler, regionaler und lokaler Bedeutung in Zusammenhang mit den konstruktiven oder anderen Zuverlässigkeits- bzw. Sicherheitseigenschaften des Objektes; Objekte, die in Art SBGB genannt sind und die zu den gefährlichen, technisch schwierigen und einzigartigen Objekten zählen; 10

11 Objekte, die mit der Unterbringung und Entgiftung von Abfällen des I-V Gefährdungsgrades verbunden sind; andere Objekte, die von der Regierung der Russischen Föderation bestimmt werden; Ergebnisse der ingenieurtechnischen Untersuchungen, die für die Vorbereitung der Projektdokumentation für die oben genannten Objekte durchgeführt wurden. Für Objekte, die in dem oben dargestellten Verzeichnis nicht aufgeführt sind, kann eine nichtstaatliche Begutachtung durchgeführt werden. Gemäß Punkt 1 Art. 50 SBGB RF kann der Bauherr oder der Bauauftraggeber sowie eine vom Bauherrn oder Bauauftraggeber auf Grundlage eines Vertrages bevollmächtigte Person die Projektdokumentation und die Ergebnisse der ingenieurtechnischen Untersuchungen zur nichtstaatlichen Begutachtung einreichen. Das Verfahren zur Durchführung der nichtstaatlichen Begutachtung der Projektdokumentation und Ergebnisse der ingenieurtechnischen Untersuchungen ist in der Verordnung der Regierung der RF Nr Über die nichtstaatliche Begutachtung der Projektdokumentation und Ergebnisse der ingenieurtechnischen Untersuchungen vom 29. Dezember 2008 geregelt. Die nichtstaatliche Begutachtung erfolgt durch Organisationen, die gemäß der durch die Regierung der RF bestimmten Ordnung akkreditiert sind (im Folgenden Expertenorganisation). Die nichtstaatliche Begutachtung der Projektdokumentation kann auf Initiative des Bauherrn, Bauauftraggebers oder einer vom Bauherrn oder Bauauftraggeber auf Grundlage eines Vertrages bevollmächtigten Person (im Folgenden Antragsteller) vorgenommen werden. Die aktuelle Regierungsverordnung Nr. 845 vom 17. Oktober 2011 bestimmt im Punkt 2, dass der Föderale Akkreditierungsdienst für die Akkreditierung der Organisationen zuständig ist, die die nichtstaatliche Begutachtung der Projektdokumentation und der Ergebnisse der ingenieurtechnischen Untersuchungen durchführen. Die Projektdokumentation im gesamten Umfang, einzelne Teile davon und die Ergebnisse der ingenieurtechnischen Untersuchungen unterliegen der nichtstaatlichen Begutachtung. Baugenehmigung Die nächste Etappe stellt die Beantragung der Baugenehmigung dar. Durch zwei neue Föderale Gesetze aus dem Jahr 2011 ergeben sich Änderungen bei der Genehmigung eines Bauantrages. Es stellt sich allerdings die Frage, ob diese 11

12 Änderungen eine Erleichterung für den Bauherrn beinhalten oder ihn nicht mit Dokumentationspflichten und Genehmigungsbedingungen belasten. Nach der Vorlage einer genauen Beschreibung des Projektes erhält der Bauherr die Baugenehmigung. Vor deren Erteilung wird überprüft, ob die angegebenen Flächen mit den Anforderungen des städtebauliches Plans (GPZU) bzw. der Grundrissgestaltung der Fläche und der Flächenvermessung übereinstimmen. Es ist daher nicht verwunderlich, dass diese Änderungen einhergingen mit Änderungen des Städtebaugesetzbuches und der Föderalen Raumplanung. Neben einer unscheinbaren Bezeichnungsänderung im Titel Baugenehmigung kommen auf den Bauherrn durch die Gesetzesänderung einige Änderungen hinsichtlich der Genehmigung zu. Dieser ist erst mit der Ausstellung des Dokumentes berechtigt, mit den Baumaßnahmen zu beginnen. Für Bauherren sind aus diesem Grund die Änderungen wie folgt zu beurteilen: Bei bestehenden Objekten ist es nicht mehr notwendig, eine Genehmigung für eine Generalüberholung einzuholen. Entwarnung kann für Mieter mit langfristigen Mietverhältnissen gegeben werden, da sie nicht mehr mit zahlreichen Abstimmungen rechnen müssen. Durch die oben genannten Änderungen ist im Bereich der Linearobjekte nicht mehr die Erteilung des städtebaulichen Plans (GPZU) die entscheidende Voraussetzung, vielmehr sind die Grundrissgestaltung und die Vermessung der Fläche relevant. Der Bauherr kann mit geringerem Aufwand bei der Genehmigung rechnen. Es ist wichtig, zu wissen, welche Behörde für welches Bauprojekt zuständig ist. Die Kommunalverwaltung ist in Abhängigkeit von der Lage des entsprechenden Grundstückes berechtigt, über die Genehmigung bezüglich der Baumaßnahme und der Rekonstruktion zu entscheiden. Dabei ist die örtliche Zuständigkeit nach der jeweiligen Gemeinde- oder den jeweiligen Subjektgrenzen gegeben. Durch die gesetzliche Änderung ist eine sachliche Zuständigkeit der jeweiligen Exekutivorgane beispielsweise für die folgenden Fälle vorgesehen: bei Großbauprojekten kann eine Genehmigung durch die Föderale Exekutivbehörde erfolgen, wenn dieses im Gebiet einer Sonderwirtschaftszone liegt, wenn die Nutzung von Bodenschätzen vorgesehen ist oder wenn der Bau in einem Naturschutzgebiet erfolgen soll. durch Exekutivbehörden der Subjekte der Russischen Föderation im Falle des Baus von Großbauobjekten auf dem Gebiet von zwei oder mehr Gemeinden (Gemeinden und Stadtkreisen) und im Fall der Rekonstruktion von Großbauobjekten auf dem Gebiet von einer oder zwei Gemeinden (Gemeinden und Stadtkreisen). 12

13 Auch die Problematik der Übertragung von Baugenehmigungen an Dritte wurde durch die Änderung dahingehend gelöst, dass ein Projekt aufgrund der zuvor erteilten Genehmigung weitergeführt werden kann. Zudem ist die Notwendigkeit entfallen, eine wiederholte Baugenehmigung im Fall der Teilung, der Umverteilung oder der Absonderung von Grundstücken einzuholen allerdings ist für solche Grundstücke ein städtebaulicher Plan des Grundstückes (GPZU) erforderlich. Die gesetzliche Neuregelung bestimmt neben einzelnen Ausnahmen auch, dass der Übergang eines Rechtes am Grundstück und am Bauobjekt keine Änderung der Gültigkeit einer einmal erteilten Genehmigung zur Folge hat. Der Bau Das Verfahren der Umsetzung des Baus wird in Art. 52 SBGB der RF festgelegt. Gemäß Ziffer 3 dieses Artikels können der Bauherr oder eine vom Bauherrn oder Bauauftraggeber auf Grundlage eines Vertrages bevollmächtigte Person, die über entsprechende Lizenzen verfügen (im Weiteren: Auftragnehmer ) den Bau umsetzen. Der Bauherr oder der Bauauftraggeber muss das Grundstück für den Bau vorbereiten und dem Auftragnehmer die Materialien für die Ingenieurvermessungen, die Projektdokumentation und die Baugenehmigung übergeben. Gemäß Anforderungen aus Ziffer 6 Art. 52 SBGB der RF ist der Auftragnehmer verpflichtet den Bau in Übereinstimmung mit der Projektdokumentation umzusetzen; die Arbeitssicherheit für Dritte sowie den Zugang der Vertreter des Bauherrn oder des Bauauftraggebers und der staatlichen Bauaufsichtsbehörden zu dem Gelände, auf dem der Bau umgesetzt werden soll, zu gewährleisten, sowie ihnen die benötigte Dokumentation zur Verfügung zu stellen; die Bauaufsicht durchzuführen; die Ausführungsdokumentation sicherzustellen; den Bauherrn oder den Bauauftraggeber und die Vertreter der staatlichen Bauaufsichtsbehörden über die Fristen der Fertigstellung der Arbeiten, die einer Prüfung unterliegen (verdeckte Arbeiten), zu informieren; die Beseitigung aufgedeckter Mängel sicherzustellen und die Arbeit nicht fortzusetzen, solange keine Protokolle über die Beseitigung der Mängel erstellt sind; sowie die Qualitätskontrolle der verwendeten Baumaterialien zu sichern. Während des Baus sind obligatorisch die Kontrolle über den Bau und die staatliche Bauaufsicht durchzuführen. In Übereinstimmung mit Art. 53 SBGB der RF wird die Kontrolle über den Bau (im Weiteren: technische Aufsicht ) vom Auftragnehmer sowie vom Bauherrn oder Bauauftraggeber gegenüber den 13

14 Unterauftragnehmern durchgeführt. Der Bauherr oder der Bauauftraggeber kann auf eigene Initiative eine Person beauftragen, welche die Vorbereitung der Projektdokumentation umsetzt, um zu überprüfen, ob die ausgeführten Arbeiten der Projektdokumentation entsprechen ( Urheberschaftsaufsicht ). Die staatliche Bauaufsicht erfolgt in Übereinstimmung mit Art. 54 SBGB der RF. Amtspersonen, welche die staatliche Bauaufsicht umsetzen, haben das Recht auf ungehinderten Zugang zum Objekt. Entsprechend den Ergebnissen der durchgeführten Prüfung durch die staatliche Bauaufsichtsbehörde wird ein Protokoll erstellt, welches die Grundlage für die Erteilung einer Anweisung über die Beseitigung der aufgedeckten Verstöße an die den Bau ausführende Person bildet. In dieser werden die Art des Verstoßes, ein Verweis auf den normativen Rechtsakt, die städtebaulichen Vorschriften der Bauordnung und die Projektdokumentation, deren Anforderungen verletzt wurden, angegeben, außerdem wird eine Frist für die Beseitigung der aufgedeckten Verstöße festgelegt. Falls die aufgedeckten Mängel nicht beseitigt werden, wird der den Bau durchführenden Person eine Geldbuße oder eine andere Ordnungsstrafe auferlegt, welche die Einstellung des Baus zu Folge haben kann. Das Verfahren der staatlichen Bauaufsicht ist in entsprechenden normativen Rechtsakten der RF festgelegt. Inbetriebnahmegenehmigung des Objektes Nach Beendigung des Baus erfolgt die Inbetriebnahme des Objektes, welche mit der Vergabe der Inbetriebnahmegenehmigung des Objektes abgeschlossen wird. Für die Inbetriebnahme des Objektes hat sich der Bauherr mit einem Antrag auf Erteilung einer Inbetriebnahmegenehmigung des Objektes an die Behörde zu wenden, die die Baugenehmigung erteilt hat. In Übereinstimmung mit den Anforderungen aus Ziffer 5 Art. 55 SBGB ist die Behörde, welche die Baugenehmigung erteilt hat, verpflichtet, innerhalb von 10 Tagen nach Eingang des Antrags auf Erteilung einer Inbetriebnahmegenehmigung des Objektes das Vorhandensein und die Richtigkeit der Unterlagen zu prüfen, das Objekt zu begutachten und dem Antragsteller die Inbetriebnahmegenehmigung des Objektes entweder zu erteilen oder zu verweigern, und zwar unter Angabe des Grundes für die Verweigerung. In Unterziffer 6 und 7 Art. 55 SBGB der RF ist eine abschließende Liste der Gründe für Verweigerung oder Erteilung einer Inbetriebnahmegenehmigung des Objektes enthalten. Die Verweigerung der Erteilung einer Inbetriebnahmegenehmigung eines Objektes kann auf gerichtlichem Wege angefochten werden. Die Inbetriebnahmegenehmigung des Objektes ist die Grundlage für die Ausgestaltung der Eigentumsrechte an dem gebauten Objekt. Die Form der Inbetriebnahmegenehmigung wird in dem Beschluss der Regierung der RF Nr. 698 vom 24. November 2005 bestätigt. 14

15 Praktische Empfehlungen Für die erfolgreiche Umsetzung eines Investitionsvorhabens in Form des Baus eines Immobilienobjektes ist eine hoch qualifizierte technische und juristische Begleitung des Vorhabens unerlässlich. Die technische Begleitung muss sicherstellen, dass das gebaute Objekt nicht nur den Vorstellungen und Erwartungen des Investors entspricht, sondern auch den Vorstellungen des Staates darüber, dass der Bau nicht das Leben und die Sicherheit eines unbeschränkten Personenkreises bedroht und nicht den Interessen und Forderungen des Staates widerspricht. Die Notwendigkeit einer fachmännischen rechtlichen Begleitung des Investitionsprozesses ist noch offensichtlicher. Zu den Grundlagen für die Einschätzung des Ausmaßes und des Charakters der Risiken, die mit der Umsetzung von Investitionsprojekten in Russland verbunden sind, zählen u. a: der interdisziplinäre Charakter der gegenseitigen Beziehungen der beteiligten Personen, die voraussichtliche Zusammensetzung der Vertragspartner und eine besondere Regelung der gegenseitigen Beziehungen mit den staatlichen Aufsichtsorganen und weiteren Exekutivorganen. Nicht selten steigen Investoren in Projekte ein, indem sie zum Beispiel das Mietrecht an einem Grundstück für 49 Jahre zur Bebauung erwerben. In der Regel erfolgt dies in einer relativ frühen Phase, zum Beispiel in der Phase der Abstimmung der Ausgangs- und Genehmigungsdokumentation (russ.: IRD ). Unter diesen Umständen ist mit besonderer Sorgfalt zu prüfen, inwiefern die erhaltenen Abstimmungen und Genehmigungen der Phase, in der sich das Projekt gerade befindet, entsprechen und inwiefern die Reihenfolge der Handlungen usw. eingehalten wird. Unsere Erfahrungen in der Begleitung ausländischer Investoren bei ihrer Tätigkeit in Russland gestatten es uns, eine Reihe allgemeiner Irrtümer der Investoren bezüglich der Rechte und Pflichten der Vertragspartner aufzuzeigen. Nur ein richtig abgefasster Vertag, in dem der Vertragsgegenstand, also die zu leistenden Bauarbeiten, die Bestimmung bzgl. der Berechnung bzw. Änderung der Höhe des Werklohnes, alle Pflichten des Vertragspartners, die Fristen für ihre Erfüllung und Strafsanktionen für ihre Nichterfüllung oder nicht angemessene Erfüllung eindeutig festgelegt sind und in dem die notwendigen und ausreichenden Arten der Gewährleistung zu deren Erfüllung, die Bedingungen zur Absicherung gegen Haftungsrisiken (sofern einer dritten Person Schaden zugefügt wird), sowie weitere wesentliche Bedingungen des Investitionsvertrages fixiert sind, gestatten es, finanzielle und sonstige Risiken für den Investor bis zu einem gewissem Grad zu minimieren. 15

16 Ihre Ansprechpartner Dr. Andreas Knaul, LL.M., d.i.a.p. (E.N.A.) Rechtsanwalt Managing Partner Russland und Kasachstan Tätigkeitsbereiche: Gesellschaftsrecht und Unternehmenskäufe Europäisches und öffentliches Wirtschaftsrecht Dr. Andreas Knaul ist seit 1993 mit dem Russland-Geschäft vertraut. Er vertritt ausländische und insbesondere deutsche mittelständische Unternehmen in Russland und betreut internationale Unternehmenskäufe. Berufserfahrung: Rechtsanwalt seit 1990 Erfahrung im Russland-Geschäft seit 1993 über 20 Jahre Berufserfahrung im internationalen und europäischen Wirtschaftsrecht, mit dem Schwerpunkt auf Russland, Ukraine und Europäische Union Ausbildung: Universität Genf, Schweiz, 1984 Universität Trier, Deutschland, Erstes juristisches Staatsexamen, 1986 University of Georgia, USA, Master of Laws (LL.M.), 1987 Ecole Nationale d'administration, Paris, Frankreich, d.i.a.p., 1993 Sprachen: Deutsch (Muttersprache) Englisch Französisch Russisch 16

17 Sergey Vershinin Jurist (Russland), Leiter der Abteilung Bau-, Energierecht und Infrastrukturprojekte Associate Partner Tätigkeitsbereiche: Immobilienrecht Baurecht Energierecht Umweltrecht Sergey Vershinin spezialisiert sich auf die rechtlichen Beratung internationaler Unternehmen hinsichtlich der Bau- und Immobilienprojekte ausländischer Investoren in Russland. Berufserfahrung: Leiter der Immobilienabteilung bei führenden russischen und schweizerischen Rechtsberatungsgesellschaften in Moskau Ausbildung: Moskauer Staatliche Rechtsakademie, Russland, Diplom-Jurist, 2003 Moskauer Staatliche Linguistische Universität, Russland, Dolmetscher Deutsch und Englisch, 1991 Sprachen: Russisch (Muttersprache) Deutsch Englisch 17

18 Dr. Tatiana Vukolova Juristin (Russland) Associate Partner Tätigkeitsbereiche: Immobilienrecht Grundstücksrecht Städtebaurecht Umweltrecht Aufgrund ihrer langjährigen Berufserfahrung im Kultur- und Finanzministerium der Russischen Föderation verfügt Dr. Tatiana Vukolova über umfangreiche Kenntnisse des russischen Städtebau- und Umweltrechts. Berufserfahrung: Anwältin in der Rechtsabteilung des Finanzministeriums der Russischen Föderation Rechtsberaterin in der Rechtsprüfungsabteilung des Kulturministeriums der Russischen Föderation Rechtsberaterin für das Institut für Städteplanung bei dem Projekt Reformen im Immobiliensektor Ausbildung: Nationales Institut zu Ehren von Katharina die Große, 2004 Universität Tübingen, Deutschland, 2005 Russische Wissenschaftliche Akademie, Doktortitel, 2010 Sprachen: Russisch (Muttersprache) Deutsch Englisch 18

19 19

20 Rödl & Partner in der Russischen Föderation Deutschland ist seit mehreren Jahren konstant einer der größten Außenhandelspartner Russlands. Durch die angespannte wirtschaftliche Lage und die politische Krise aufgrund des Ukraine-Konflikts war der Handelsaustausch zunächst rückläufig, konnte sich in letzter Zeit aber etwas erholen. Gleiches gilt für die russische Konjunktur, den Ölpreis und die stetige Aufwertung des Rubels gegenüber dem Euro. Zwar bestehen die Sanktionen nach wie vor in ausgewählten Bereichen, auf einen Großteil des Handels haben sie jedoch keine signifikanten Auswirkungen. Der russische Markt bleibt angesichts seiner Größe und des Modernisierungsbedarfs für ausländische Unternehmen weiterhin interessant. Deutsche Produkte und Technik stehen nach wie vor hoch im Kurs. Für ein erfolgreiches Russland- Engagement sollten dabei neben den üblichen Fragestellungen die folgenden Aspekte beachtet werden: Einhaltung der Sanktions- und Importvorschriften, Fragen der Handelsfinanzierung und Währungsabsicherung sowie Chancen und Herausforderungen durch Importsubstitution und Lokalisierung. Zu diesen und weiteren Fragen berät Sie Rödl & Partner in der Russischen Föderation von den Standorten Moskau und St. Petersburg aus. Rund 200 mehrsprachige russische und deutsche Mitarbeiter arbeiten in Teams vor Ort zusammen und können dadurch eine ganzheitliche Beratung in sämtlichen Rechts-, Steuer-, Buchhaltungs- und Prüfungsfragen gewährleisten. Wir verfügen über eine russische Wirtschaftsprüfungslizenz. Durch unsere interdisziplinäre Zusammenarbeit und Kenntnis der jeweiligen lokalen Anforderungen können wir unseren Mandanten auf dem russischen Markt eine optimale Betreuung sichern. Dabei greifen wir auf internationales Know-how und einen einheitlichen Qualitätsstandard zurück. Wir kennen die besonderen Herausforderungen und Chancen des russischen Marktes durch unsere langjährige Beratungstätigkeit vor Ort. Rödl & Partner Russland ist unter anderem Mitglied in der Deutsch-Russischen Auslandshandelskammer, dem Ostausschuss der Deutschen Wirtschaft, dem Deutsch-Russischen Forum und der Association of European Businesses. Unsere Mitarbeiter beteiligen sich aktiv in der Moskauer und Russischen Anwaltskammer sowie in diversen Fachausschüssen der oben genannten Organisationen. Einen Einblick in Themenkomplexe, die für Ihre Unternehmenstätigkeit in Russland von Bedeutung sind, stellen wir Ihnen in unseren zahlreichen Leitfäden zur Verfügung. Darüber hinaus informiert der Rödl & Partner Newsletter Russland zweimonatlich über aktuelle Entwicklungen in den Bereichen Recht, Steuern und Wirtschaft. Falls Sie an unseren Publikationen interessiert sind, können Sie sich bei anmelden. 20

21 Unser Profil Als Rechtsanwälte, Steuerberater, Unternehmens- und IT-Berater und Wirtschaftsprüfer sind wir an 108 eigenen Standorten in 50 Ländern vertreten. Unsere Mandanten vertrauen weltweit unseren Kolleginnen und Kollegen. Die Geschichte von Rödl & Partner beginnt im Jahr 1977 mit der Gründung als Ein-Mann-Kanzlei in Nürnberg. Unser Ziel, unseren international tätigen Mandanten überall vor Ort zur Seite zu stehen, setzte die Gründung erster eigener Niederlassungen beginnend in Mittel- und Osteuropa (ab 1989) voraus. Dem Markteintritt in Asien (ab 1994) folgte die Erschließung wichtiger Standorte in West- und Nordeuropa (ab 1998), in den USA (ab 2000), in Südamerika (ab 2005) und Afrika (ab 2008). Unser Erfolg basiert seit jeher auf dem Erfolg unserer deutschen Mandanten: Rödl & Partner ist immer dort vor Ort, wo Mandanten Potenzial für ihr wirtschaftliches Engagement sehen. Statt auf Netzwerke oder Franchise-Systeme setzen wir auf eigene Niederlassungen und die enge, fach- und grenzüberschreitende Zusammenarbeit im unmittelbaren Kollegenkreis. So steht Rödl & Partner für internationale Expertise aus einer Hand. Unser Selbstverständnis ist geprägt von Unternehmergeist diesen teilen wir mit vielen, vor allem aber mit deutschen Familienunternehmen. Sie legen Wert auf persönliche Dienstleistungen und haben gerne einen Berater auf Augenhöhe an ihrer Seite. Unverwechselbar macht uns unser Kümmerer-Prinzip. Unsere Mandanten haben einen festen Ansprechpartner. Er sorgt dafür, dass das komplette Leistungsangebot von Rödl & Partner für den Mandanten optimal eingesetzt werden kann. Der Kümmerer steht permanent zur Verfügung; er erkennt bei den Mandanten den Beratungsbedarf und identifiziert die zu klärenden Punkte. Selbstverständlich fungiert er auch in kritischen Situationen als Hauptansprechpartner. Wir unterscheiden uns auch durch unsere Unternehmensphilosophie und unsere Art der Mandantenbetreuung, die auf Vertrauen basiert und langfristig ausgerichtet ist. Wir setzen auf renommierte Spezialisten, die interdisziplinär denken, denn die Bedürfnisse und Projekte unserer Mandanten lassen sich nicht in einzelne Fachdisziplinen aufbrechen. Unser Ansatz basiert auf den Kompetenzen in den einzelnen Geschäftsfeldern und verbindet diese nahtlos in fachübergreifenden Teams. 21

22 Einzigartige Kombination Rödl & Partner ist kein Nebeneinander von Rechtsanwälten, Steuerberatern, Buchhaltern, Unternehmensberatern und Wirtschaftsprüfern. Wir arbeiten über alle Geschäftsfelder hinweg eng verzahnt zusammen. Wir denken vom Markt her, vom Kunden her und besetzen die Projektteams so, dass sie erfolgreich sind und die Ziele der Mandanten erreichen. Unsere Interdisziplinarität ist nicht einzigartig, ebenso wenig unsere Internationalität oder die besondere, starke Präsenz bei deutschen Familienunternehmen. Es ist die Kombination: Ein Unternehmen, das konsequent auf die umfassende und weltweite Beratung deutscher Unternehmen ausgerichtet ist, finden Sie kein zweites Mal. 22

23 Ihre Ansprechpartner für Russland Dr. Andreas Knaul Managing Partner Russland und Kasachstan Leonid Dimant Business Process Outsourcing Shamil Khalidov Wirtschaftsprüfung Moskau Business Center LeFort Elektrosawodskaja 27, Gebäude Moskau Tel.: + 7 (495) Fax: + 7 (495) moskau@roedl.ru St. Petersburg Linija 14, Haus 7/A Wasiljewskij Ostrow St. Petersburg Tel.: + 7 (812) Fax: + 7 (812) stpetersburg@roedl.ru 23

24 Jeder Einzelne zählt bei den Castellers und bei uns. Menschentürme symbolisieren in einzigartiger Weise die Unternehmenskultur von Rödl & Partner. Sie verkörpern unsere Philosophie von Zusammenhalt, Gleichgewicht, Mut und Mannschaftsgeist. Sie veranschaulichen das Wachstum aus eigener Kraft, das Rödl & Partner zu dem gemacht hat, was es heute ist. Força, Equilibri, Valor i Seny (Kraft, Balance, Mut und Verstand) ist der katalanische Wahlspruch aller Castellers und beschreibt deren Grundwerte sehr pointiert. Das gefällt uns und entspricht unserer Mentalität. Deshalb ist Rödl & Partner eine Kooperation mit Repräsentanten dieser langen Tradition der Menschentürme, den Castellers de Barcelona, im Mai 2011 eingegangen. Der Verein aus Barcelona verkörpert neben vielen anderen dieses immaterielle Kulturerbe. Business Center LeFort Elektrosawodskaja 27, Gebäude Moskau Tel.: + 7 (495) Fax: + 7 (495) moskau@roedl.ru 24

Expertise nutzen. Rechtliche Regelung der Bauinvestitionstätigkeit in Russland

Expertise nutzen. Rechtliche Regelung der Bauinvestitionstätigkeit in Russland Expertise nutzen Rechtliche Regelung der Bauinvestitionstätigkeit in Russland Expertise nutzen Jeder unserer Mandanten steht seinen ganz eigenen Herausforderungen auf den osteuropäischen Märkten gegenüber.

Mehr

Verbindungen schließen. Slowakische Republik

Verbindungen schließen. Slowakische Republik Verbindungen schließen Slowakische Republik Verbindung schließen Das Herz Mitteleuropas pulsiert stark! Nach den Krisenjahren 2008/2009 zeigt die Wachstumskurve wieder nach oben. Stützpfeiler der slowakischen

Mehr

Global ausrichten. Singapur

Global ausrichten. Singapur Global ausrichten Singapur Global ausrichten Singapur ist zwar der kleinste der südostasiatischen Staaten, doch unterschätzen sollte man diesen Tigerstaat nicht. Neben dem bedeutenden Flug- und Containerhafen

Mehr

Überblick behalten. Russische Föderation

Überblick behalten. Russische Föderation Überblick behalten Russische Föderation Überblick behalten Die geographischen Ausmaße der Russischen Föderation sind gewaltig; erstreckt sie sich doch über zwei Kontinente. Den Überblick über die nahezu

Mehr

Erfolge steigern. Tschechische Republik

Erfolge steigern. Tschechische Republik Erfolge steigern Tschechische Republik Erfolge steigern Wir wollen Ihr Engagement krönen. Mit Erfolgen natürlich. Und um erfolgreich zu sein, bedarf es einer individuellen und genauen Planung. Angefangen

Mehr

Weltweit engagiert. Erneuerbare Energien: rechtliche Rahmenbedingungen. Dr. Tatiana Vukolova Rostock 25. Mai 2016

Weltweit engagiert. Erneuerbare Energien: rechtliche Rahmenbedingungen. Dr. Tatiana Vukolova Rostock 25. Mai 2016 Weltweit engagiert Erneuerbare Energien: rechtliche Rahmenbedingungen Dr. Tatiana Vukolova Rostock 25. Mai 2016 Rödl & Partner 22.06.2016 1 Inhalt 01 Problemstellung 02 Energiesystem in Russland 03 Schlussfolgerungen

Mehr

Perspektiven erweitern

Perspektiven erweitern Perspektiven erweitern Erneuerbare Energien Photovoltaik Perspektiven erweitern In einem Markt erfolgreich zu sein verlangt intensive Kenntnisse der Rahmenbedingungen. Unsere Teams denken und handeln übergreifend

Mehr

Gemeinsam erfolgreich. Voraussetzungen zulässiger Datenverarbeitung Erlaubnistatbestände der DSGVO Alexander von Chrzanowski Nürnberg

Gemeinsam erfolgreich. Voraussetzungen zulässiger Datenverarbeitung Erlaubnistatbestände der DSGVO Alexander von Chrzanowski Nürnberg Gemeinsam erfolgreich Voraussetzungen zulässiger Datenverarbeitung Erlaubnistatbestände der DSGVO Alexander von Chrzanowski Nürnberg 19.10.2016 1 Grundsätze der Verarbeitung personenbezogener Daten personenbezogene

Mehr

Erfolge steigern. Tschechische Republik

Erfolge steigern. Tschechische Republik Erfolge steigern Tschechische Republik Erfolge steigern Wir wollen Ihr Engagement krönen. Mit Erfolgen natürlich. Und um erfolgreich zu sein, bedarf es einer individuellen und genauen Planung. Angefangen

Mehr

Gemeinsam erfolgreich. Frankreich

Gemeinsam erfolgreich. Frankreich Gemeinsam erfolgreich Frankreich Gemeinsam erfolgreich Für den Erfolg Ihrer Projekte benötigen Sie einen kompetenten Partner, auf den Sie sich verlassen können. Wir teilen Ihre Unternehmenswerte und begleiten

Mehr

Wandel gestalten. Vietnam

Wandel gestalten. Vietnam Wandel gestalten Vietnam Wandel gestalten Vietnam befindet sich im Wandel zur Marktwirtschaft: Die Öffnung für den internationalen Handel und außergewöhnliches wirtschaftliches Wachstum in den letzten

Mehr

Brücken bauen. Weißrussland

Brücken bauen. Weißrussland Brücken bauen Weißrussland Brücken bauen Für den Erfolg unserer Mandanten verbinden wir langjährige Erfahrung auf dem internationalen Markt mit lokalem Spezialwissen. Wir überbrücken geografische Distanzen

Mehr

Abläufe optimieren. Schadensmanagement im Strafverfahren

Abläufe optimieren. Schadensmanagement im Strafverfahren Abläufe optimieren Schadensmanagement im Strafverfahren Abläufe optimieren Wir setzen in der täglichen Arbeit auf bewährte Abläufe, die wir stets an neue Gegebenheiten anpassen. So schaffen wir das optimale

Mehr

Erfahrung nutzen. Einladung zum Business Breakfast Special. Erfolgsfaktor Personalmanagement in Russland

Erfahrung nutzen. Einladung zum Business Breakfast Special. Erfolgsfaktor Personalmanagement in Russland Erfahrung nutzen Einladung zum Business Breakfast Special Erfolgsfaktor Personalmanagement in Russland 10. Oktober 2013 Einladung Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit möchten wir Sie zu unserem Business

Mehr

Überblick behalten. Russische Föderation

Überblick behalten. Russische Föderation Überblick behalten Russische Föderation Überblick behalten Die geographischen Ausmaße der Russischen Föderation sind gewaltig; erstreckt sie sich doch über zwei Kontinente. Den Überblick über die nahezu

Mehr

Vertrauen stärken. Südafrika

Vertrauen stärken. Südafrika Vertrauen stärken Südafrika Vertrauen stärken Egal welches Projekt in Südafrika geplant ist bei der Beratung und Begleitung vertrauen Mandanten neben der fachlichen Expertise auf einen verlässlichen Partner.

Mehr

Gemeinsam aufbauen. Iran Rechtsberatung Steuerberatung Wirtschaftsprüfung Business Process Outsourcing Corporate Finance

Gemeinsam aufbauen. Iran Rechtsberatung Steuerberatung Wirtschaftsprüfung Business Process Outsourcing Corporate Finance Gemeinsam aufbauen Iran Rechtsberatung Steuerberatung Wirtschaftsprüfung Business Process Outsourcing Corporate Finance Gemeinsam aufbauen Der Iran gewinnt als Wirtschaftsstandort immer mehr an Bedeutung.

Mehr

Fundamente schaffen. Goods and Services Tax. Erste Erfahrungen mit Indiens großer Umsatzsteuerreform. 28. November 2017 Rödl & Partner Eschborn

Fundamente schaffen. Goods and Services Tax. Erste Erfahrungen mit Indiens großer Umsatzsteuerreform. 28. November 2017 Rödl & Partner Eschborn Fundamente schaffen Goods and Services Tax Erste Erfahrungen mit Indiens großer Umsatzsteuerreform 28. November 2017 Rödl & Partner Eschborn Fundamente schaffen Indien zählt zu den am stärksten wachsenden

Mehr

Weltweit engagiert. Irina Ermakowa Moskau 16. April 2015

Weltweit engagiert. Irina Ermakowa Moskau 16. April 2015 Weltweit engagiert Durchsetzung von Forderungen bei Insolvenz in Russland: Beteiligungen von deutschen Firmen und Insolvenzverwaltern; Anerkennung der deutschen Insolvenzbeschlüsse Irina Ermakowa Moskau

Mehr

Gemeinsam ankommen. Ungarn

Gemeinsam ankommen. Ungarn Gemeinsam ankommen Ungarn Gemeinsam ankommen Vor über 20 Jahren eröffneten wir unsere Niederlassung in Budapest. Wir kennen die Herausforderungen, die bei einem Markteintritt auf unsere Mandanten zukommen.

Mehr

Zielgerichtet arbeiten

Zielgerichtet arbeiten Zielgerichtet arbeiten Steuertermine 2014 Zielgerichtet arbeiten Langfristig unterstützen wir unsere Mandanten bei der Planung und Steuerung ihres Unternehmens für beste wirtschaftliche Ergebnisse. Mit

Mehr

Risiken identifizieren. Whistleblowing

Risiken identifizieren. Whistleblowing Risiken identifizieren Whistleblowing Risiken identifizieren Der Weg zum Erfolg kann steinig sein: Wir sorgen dafür, dass unsere Mandanten ihre Hürden frühzeitig erkennen und rechtzeitig überwinden. Dabei

Mehr

Weltweit engagiert. Sergei Verschinin 19.10.2012

Weltweit engagiert. Sergei Verschinin 19.10.2012 Weltweit engagiert Greenfield vs. Brownfield? Erwerb und Due Diligence des Grundstücks Investitionsforum Lokalisierung des Produktionsaufbaus in Russland Grundlage des Geschäftserfolges für die deutsche

Mehr

Risiken steuern. 14. Oktober 2016 Nürnberg 2

Risiken steuern. 14. Oktober 2016 Nürnberg 2 Risiken steuern 14. Oktober 2016 Nürnberg 2 Wir laden Sie herzlich ein... zu einem Tag, der ganz im Zeichen von Verrechnungspreisen und Betriebsstätten steht. Seien Sie bei unserer 2. Transfer Pricing

Mehr

Keine Angst vor Haftungsrisiken Welche Instrumente Stiftungen im Haftungsmanagement unterstützen

Keine Angst vor Haftungsrisiken Welche Instrumente Stiftungen im Haftungsmanagement unterstützen Gemeinsam erfolgreich Keine Angst vor Haftungsrisiken Welche Instrumente Stiftungen im Haftungsmanagement unterstützen 4. 0 Vermögensverwaltung 4.0 Transparent. Digital. Anfassbar. WER HAT DAS GESAGT?

Mehr

Weltweit engagiert. Aktuelles aus tschechischem Steuerrecht. Kateřina Jordanovová Praha

Weltweit engagiert. Aktuelles aus tschechischem Steuerrecht. Kateřina Jordanovová Praha Weltweit engagiert Aktuelles aus tschechischem Steuerrecht Kateřina Jordanovová Praha 07.12.2016 Rödl & Partner 08.08.2011 1 Änderungen 2016/2017 Gesetz über die elektronische Erfassung von Umsätzen (Meldung

Mehr

Erfolge steigern. Tschechische Republik

Erfolge steigern. Tschechische Republik Erfolge steigern Tschechische Republik Erfolge steigern Wir wollen Ihr Engagement krönen. Mit Erfolgen natürlich. Und um erfolgreich zu sein, bedarf es einer individuellen und genauen Planung. Angefangen

Mehr

Fachkundig beraten. it-sa, Nürnberg,

Fachkundig beraten. it-sa, Nürnberg, Fachkundig beraten Die Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung als wesentlicher Pfeiler der Unternehmens-Compliance Dr. Christiane Bierekoven, Rechtsanwältin, Fachanwältin für IT-Recht it-sa, Nürnberg,

Mehr

Weltweit engagiert. Gestaltungshinweise zur ErbSt-Reform. StB Prof. Dr. Robert Strauch September 2015

Weltweit engagiert. Gestaltungshinweise zur ErbSt-Reform. StB Prof. Dr. Robert Strauch September 2015 Weltweit engagiert Gestaltungshinweise zur ErbSt-Reform StB Prof. Dr. Robert Strauch September 2015 1 Agenda 01 Bisherige Entwicklung 02 Übergangsregelung 03 Begünstigtes Vermögen dem Grunde nach 04 Behaltensfrist

Mehr

Anlagenbau und Montageprojekte deutscher Unternehmen in Belarus

Anlagenbau und Montageprojekte deutscher Unternehmen in Belarus Weltweit engagiert Tag der Belarussischen Wirtschaft Berlin 22.10.2015 Anlagenbau und Montageprojekte deutscher Unternehmen in Belarus Rahmenbedingungen und aktuelle Entwicklungen Tobias Kohler Rechtsanwalt

Mehr

Nachhaltig sichern. Brennpunkt Betriebsprüfung (ESt/USt) Donnerstag, 12. Mai 2016, 14:00 17:00 Uhr Köln

Nachhaltig sichern. Brennpunkt Betriebsprüfung (ESt/USt) Donnerstag, 12. Mai 2016, 14:00 17:00 Uhr Köln Nachhaltig sichern Brennpunkt Betriebsprüfung (ESt/USt) Donnerstag, 12. Mai 2016, 14:00 17:00 Uhr Köln Nachhaltig sichern Unsere Mandanten setzen großes Vertrauen in unsere Beratung. Durch die Identifikation

Mehr

Augenhöhe bieten. Der Company Health Check in Asien

Augenhöhe bieten. Der Company Health Check in Asien Augenhöhe bieten Der Company Health Check in Asien Augenhöhe bieten Der partnerschaftliche Umgang mit unseren Mandanten ist einer unserer Erfolgsfaktoren. Der Austausch mit ihnen vollzieht sich immer auf

Mehr

Weltweit engagiert. Aktuelles aus tschechischem Steuerrecht Kateřina Jordanovová Praha

Weltweit engagiert. Aktuelles aus tschechischem Steuerrecht Kateřina Jordanovová Praha Weltweit engagiert Aktuelles aus tschechischem Steuerrecht 2016 Kateřina Jordanovová Praha 14.03.2016 Rödl & Partner 08.08.2011 1 Änderungen 2016 Einführung der Kontrollmeldung im Bereich der Mehrwertsteuer

Mehr

Gemeinsam erfolgreich

Gemeinsam erfolgreich Gemeinsam erfolgreich Rödl & Partner Unternehmensprofil Public Management Consulting - Themenbereich Breitband 1 Rechtsberatung Unternehmensberatung Kurzvorstellung Rödl & Partner 3.500 Mitarbeiter 91

Mehr

Strukturen schaffen. Wichtige Änderungen im Unternehmensund Steuerrecht 2014 / 2015. Mittwoch, 26. November 2014, ab 17:30 Uhr, Stuttgart

Strukturen schaffen. Wichtige Änderungen im Unternehmensund Steuerrecht 2014 / 2015. Mittwoch, 26. November 2014, ab 17:30 Uhr, Stuttgart Strukturen schaffen Wichtige Änderungen im Unternehmensund Steuerrecht 2014 / 2015 Mittwoch, 26. November 2014, ab 17:30 Uhr, Stuttgart Strukturen schaffen Als Experte an der Seite unserer Mandanten kümmern

Mehr

Weltweit engagiert und in Franken zu Hause

Weltweit engagiert und in Franken zu Hause Weltweit engagiert und in Franken zu Hause Unternehmensnachfolge Steuer- und rechtliche Fallstricke und, Praxistipps für die erfolgreiche Umsetzung Dr. Rolf Leuner, Altdorf, 06.11.2013 1 Agenda 01 Die

Mehr

Kräfte nutzen. Beratung im Bereich Erneuerbare Energien

Kräfte nutzen. Beratung im Bereich Erneuerbare Energien Kräfte nutzen Beratung im Bereich Erneuerbare Energien Kräfte nutzen Um eine permanente Entwicklung zu gewährleisten, muss die Tatkraft entsprechend ausgerichtet und bewusst eingesetzt werden. Aktive Beratung,

Mehr

Nachhaltig sichern. Mehrwert durch Zoll Compliance. Strategien und Update 2017 / Stuttgart Nürnberg

Nachhaltig sichern. Mehrwert durch Zoll Compliance. Strategien und Update 2017 / Stuttgart Nürnberg Nachhaltig sichern Mehrwert durch Zoll Compliance Strategien und Update 2017 / 2018 18.10.17 Stuttgart 24.10.17 Nürnberg 25.10.17 Eschborn 13.11.17 Köln 21.11.17 Hamburg 23.11.17 München Mehrwert durch

Mehr

Expertise transferieren. International Expatriate Consulting. Beratung bei internationalen Mitarbeitereinsätzen. Südafrika

Expertise transferieren. International Expatriate Consulting. Beratung bei internationalen Mitarbeitereinsätzen. Südafrika Expertise transferieren International Expatriate Consulting Beratung bei internationalen Mitarbeitereinsätzen Südafrika Expertise transferieren Experten- und Spezialwissen ist in Zeiten der Globalisierung

Mehr

Engagements fördern. Kasachstan

Engagements fördern. Kasachstan Engagements fördern Kasachstan Engagements fördern Kasachstan ist eines der rohstoffreichsten Länder Zentralasiens. Erdöl und -gas bilden das Fundament der kasachischen Wirtschaft. Mit über 87 Prozent

Mehr

Weltweit engagiert. Russland ein Rechtsstaat? Eindrücke aus der Perspektive eines Unternehmers Andreas Knaul Freiburg 29.09.2012

Weltweit engagiert. Russland ein Rechtsstaat? Eindrücke aus der Perspektive eines Unternehmers Andreas Knaul Freiburg 29.09.2012 Weltweit engagiert Russland ein Rechtsstaat? Eindrücke aus der Perspektive eines Unternehmers Andreas Knaul Freiburg 29.09.2012 1 Russland ein Rechtsstaat? 01 Rechtsstaatlichkeit 02 Fälle mit Öffentlichkeitswirkung

Mehr

Datenschutzgestaltung durch Technik Eine Kurzeinführung

Datenschutzgestaltung durch Technik Eine Kurzeinführung Agenda Fachkundig beraten Datenschutzgestaltung durch Technik Eine Kurzeinführung Dr. Christiane Bierekoven, Rechtsanwältin, Fachanwältin für IT-Recht it-sa, Nürnberg, den 20.10.2016 Rödl & Partner 06.12.2012

Mehr

Verständlich machen. Übersetzungsdienstleistungen. Fachlich und stilistisch auf höchstem Niveau. Polen

Verständlich machen. Übersetzungsdienstleistungen. Fachlich und stilistisch auf höchstem Niveau. Polen Verständlich machen Übersetzungsdienstleistungen Fachlich und stilistisch auf höchstem Niveau Polen Verständlich machen Unsere Mandanten sind wie wir unermüdlich auf der ganzen Welt tätig. Für den gemeinsamen

Mehr

Prozesse steuern. Fördermittelworkshop von A(ntragstellung) bis Z(uwendungsbescheid) und darüber hinaus. für Stadtwerke und Kommunen

Prozesse steuern. Fördermittelworkshop von A(ntragstellung) bis Z(uwendungsbescheid) und darüber hinaus. für Stadtwerke und Kommunen Prozesse steuern Fördermittelworkshop von A(ntragstellung) bis Z(uwendungsbescheid) März 2018 Stuttgart, Köln und Nürnberg Veranstaltungshinweise Kosten Die Seminarkosten betragen pro Teilnehmer 95,- Euro

Mehr

Fachkundig beraten. Benchmarking in NRW Nutzen beim Austausch mit der Kartellbehörde Jörg Schielein I Gelsenkirchen I 15 November 2016.

Fachkundig beraten. Benchmarking in NRW Nutzen beim Austausch mit der Kartellbehörde Jörg Schielein I Gelsenkirchen I 15 November 2016. Fachkundig beraten Benchmarking in NRW Nutzen beim Austausch mit der Kartellbehörde Jörg Schielein I Gelsenkirchen I 15 November 2016 1 Benchmarking der Wasserversorgung in Nordrhein-Westfalen Vom Kennzahlenvergleich

Mehr

Expertise nutzen. Liquidation von Kapitalgesellschaften

Expertise nutzen. Liquidation von Kapitalgesellschaften Expertise nutzen Liquidation von Kapitalgesellschaften Expertise nutzen Jeder unserer Mandanten steht seinen ganz eigenen Herausforderungen auf den osteuropäischen Märkten gegenüber. Mit viel Einsatz und

Mehr

Gemeinsam erfolgreich

Gemeinsam erfolgreich Gemeinsam erfolgreich Enquete Kommission IV: ÖPNV-Finanzierung Vorstellung der Studie Trendreport ÖPNV Finanzierung 2014/2015 Jörg Niemann Hamburg 8. Mai 2015 Rödl & Partner 15.07.2015 1 Anlass und Methodik

Mehr

Märkte erschließen. Georgien

Märkte erschließen. Georgien Märkte erschließen Georgien Märkte erschließen Die geographische Lage Georgiens ist strategisch von hohem Interesse für deutsche und europäische Unternehmen. Besonderes Augenmerk liegt auf der Gas- und

Mehr

Engagements fördern. Kasachstan

Engagements fördern. Kasachstan Engagements fördern Kasachstan Engagements fördern Kasachstan ist eines der rohstoffreichsten Länder Zentralasiens. Erdöl und -gas bilden das Fundament der kasachischen Wirtschaft. Mit über 87 Prozent

Mehr

Selbstregulierung von Unternehmen (SRO) 1

Selbstregulierung von Unternehmen (SRO) 1 Selbstregulierung von Unternehmen (SRO) 1 Inna Eršova Doktor der Rechtswissenschaften, Leiterin des Lehrstuhls für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht an der Moskauer Staatlichen Juristischen O. E. Kutafin

Mehr

Horizonte erweitern. Tagesgeschäft in China Praxisberichterstattung. Dienstag, 16. Juni 2015, Bielefeld

Horizonte erweitern. Tagesgeschäft in China Praxisberichterstattung. Dienstag, 16. Juni 2015, Bielefeld Horizonte erweitern Tagesgeschäft in China Praxisberichterstattung Dienstag, 16. Juni 2015, Bielefeld Horizonte erweitern Das kontinuierliche Interesse für Neues ist wichtig, damit wir Herausforderungen

Mehr

WASSER. wirtschaft im Fokus

WASSER. wirtschaft im Fokus WASSER wirtschaft im Fokus WASSERWIRTSCHAFT IM FOKUS Die Strategie ist der Ausgangspunkt zielorientierten Handelns. www.roedl.de/wasser Strategien entwickeln Nachhaltiger unternehmerischer Erfolg ist

Mehr

RECHTLICHE ASPEKTE DES IMMOBILIENERWERBS FÜR PRODUKTIONSZWECKE

RECHTLICHE ASPEKTE DES IMMOBILIENERWERBS FÜR PRODUKTIONSZWECKE RECHTLICHE ASPEKTE DES IMMOBILIENERWERBS FÜR PRODUKTIONSZWECKE Deutsche Woche in St. Petersburg Greenstate, St. Petersburg, Gorelovo 23 April 2012 Michail Borodin, Borodin & Partners 1 1 Vorstellung Begleitung

Mehr

Expertise transferieren. International Expatriate Consulting. Beratung bei internationalen Mitarbeitereinsätzen. Vereinigte Staaten von Amerika

Expertise transferieren. International Expatriate Consulting. Beratung bei internationalen Mitarbeitereinsätzen. Vereinigte Staaten von Amerika Expertise transferieren International Expatriate Consulting Beratung bei internationalen Mitarbeitereinsätzen Vereinigte Staaten von Amerika Expertise transferieren Experten- und Spezialwissen sind in

Mehr

Gemeinsam sichern. Einladung. Finanzierungsstrategien und Förderoptionen in Polen Januar 2015 Hannover 13:00 17:00 Uhr

Gemeinsam sichern. Einladung. Finanzierungsstrategien und Förderoptionen in Polen Januar 2015 Hannover 13:00 17:00 Uhr Gemeinsam sichern Einladung Finanzierungsstrategien und Förderoptionen in Polen 2015 2020 28. Januar 2015 Hannover 13:00 17:00 Uhr Gemeinsam sichern Wir beraten deutsche Unternehmen weltweit und bieten

Mehr

11. September 2014 ab 17:45 Uhr Konferenzraum von Rödl & Partner, Hamburg

11. September 2014 ab 17:45 Uhr Konferenzraum von Rödl & Partner, Hamburg Einladung Praxisgerechte Regelungen zur Unternehmensbewertung Beispiele im Rahmen von Unternehmenskäufen, Gesellschaftsverträgen und (steuermotivierten) Umstrukturierungen 11. September 2014 ab 17:45 Uhr

Mehr

Märkte erschließen. Georgien

Märkte erschließen. Georgien Märkte erschließen Georgien Märkte erschließen Die geographische Lage Georgiens ist strategisch von hohem Interesse für deutsche und europäische Unternehmen. Besonderes Augenmerk liegt auf der Gas- und

Mehr

Märkte erschließen. Georgien

Märkte erschließen. Georgien Märkte erschließen Georgien Märkte erschließen Die geographische Lage Georgiens ist strategisch von hohem Interesse für deutsche und europäische Unternehmen. Besonderes Augenmerk liegt auf der Gas- und

Mehr

Lösungen entwickeln. Republik Moldau

Lösungen entwickeln. Republik Moldau Lösungen entwickeln Republik Moldau Lösungen entwickeln Das kleine Moldau, das von Rumänien und der Ukraine umgeben ist, steht vor großen Herausforderungen. Investitionsfreundliches Klima, ver schiedene

Mehr

Risiken minimieren. Risikomanagement für Führungskräfte. Management Audit Compliance Management Interne Revision Fraud Prevention

Risiken minimieren. Risikomanagement für Führungskräfte. Management Audit Compliance Management Interne Revision Fraud Prevention Risiken minimieren Risikomanagement für Führungskräfte Management Audit Compliance Management Interne Revision Fraud Prevention Risiken minimieren Gerade bei komplexen Fragestellungen ist es wichtig, alle

Mehr

RECHTLICHE HERAUSFORDERUNGEN

RECHTLICHE HERAUSFORDERUNGEN 22. Oktober 2015 Investitionsprojekte in der Immobilien- und Bauwirtschaft in Russland RECHTLICHE HERAUSFORDERUNGEN Asia Tachtaeva, LL.M., Associate Inhalt 1 Aktuelle wirtschaftsrechtliche Situation Sanktionen

Mehr

Rechtssichere Nutzung von Cloud Services nach Prism Kann man der Cloud noch vertrauen?

Rechtssichere Nutzung von Cloud Services nach Prism Kann man der Cloud noch vertrauen? Fachkundig beraten Rechtssichere Nutzung von Cloud Services nach Prism Kann man der Cloud noch vertrauen? Dr. Christiane Bierekoven, Rechtsanwältin, Fachanwältin für IT-Recht it-sa 2013 Nürnberg 08.10.2013

Mehr

Gegenwärtige Rechts- und Gesetzeslage auf dem russischen Immobilien-, Bau- und Baustoffmarkt

Gegenwärtige Rechts- und Gesetzeslage auf dem russischen Immobilien-, Bau- und Baustoffmarkt 5. September 2007 Gegenwärtige Rechts- und Gesetzeslage auf dem russischen Immobilien-, Bau- und Baustoffmarkt BVMW Commerzbank Frankfurt Rechtsanwalt Florian Schneider Partner BEITEN BURKHARDT Rechtsanwaltsgesellschaft

Mehr

Wissen vermitteln. Zollwissen für das Management. Strategien und Update Stuttgart Nürnberg Eschborn

Wissen vermitteln. Zollwissen für das Management. Strategien und Update Stuttgart Nürnberg Eschborn Wissen vermitteln Zollwissen für das Management Strategien und Update 4.10.16 Stuttgart 6.10.16 Nürnberg 10.10.16 Eschborn 12.10.16 Hamburg 14.10.16 München 18.10.16 Bielefeld Zollwissen für das Management

Mehr

Risiken minimieren. Umsatzsteuer-Check

Risiken minimieren. Umsatzsteuer-Check Risiken minimieren Umsatzsteuer-Check Risiken minimieren Gerade bei komplexen Fragestellungen ist es wichtig, alle möglichen Facetten genau zu prüfen nur so können Risiken minimiert werden. Rödl & Partner

Mehr

Inhouse Schulungen und Workshops für Ihr Unternehmen

Inhouse Schulungen und Workshops für Ihr Unternehmen Strukturen schaffen Umsatzsteuer Risiken minimieren Chancen identifizieren Inhouse Schulungen und Workshops für Ihr Unternehmen Stand Februar 2016 Strukturen schaffen Als Experte an der Seite unserer Mandanten

Mehr

Weltweit engagiert. Fachkräftemangel nein Danke! Mehr Bindung und Attraktivität durch Mitarbeiterbeteiligung Andrea Mehrer Nürnberg

Weltweit engagiert. Fachkräftemangel nein Danke! Mehr Bindung und Attraktivität durch Mitarbeiterbeteiligung Andrea Mehrer Nürnberg Weltweit engagiert Fachkräftemangel nein Danke! Mehr Bindung und Attraktivität durch Mitarbeiterbeteiligung Andrea Mehrer Nürnberg 21.05.2015 1 Agenda 01 Ein Stück vom Kuchen oder Teufelszeug? 02 Das Ziel

Mehr

Weltweit engagiert. Aktuelles aus dem Steuerbereich. Kateřina Jordanovová, VORLÍČKOVÁ PARTNERS Praha 10.03.2015

Weltweit engagiert. Aktuelles aus dem Steuerbereich. Kateřina Jordanovová, VORLÍČKOVÁ PARTNERS Praha 10.03.2015 Weltweit engagiert Aktuelles aus dem Steuerbereich Kateřina Jordanovová, VORLÍČKOVÁ PARTNERS Praha 10.03.2015 Rödl & Partner 08.08.2011 1 Aktuelles aus dem Steuerbereich 1. Besteuerung des Geschäftsführers

Mehr

Novellierung der Richtlinie zu Public Sector Information

Novellierung der Richtlinie zu Public Sector Information Weltweit engagiert Novellierung der Richtlinie zu Public Sector Information Potentiale und Herausforderungen für die Informationsverwendung RA Henning Fischer Mannheim 25. Oktober 2012 Rödl & Partner 05.12.2012

Mehr

Weber & C o. Rechtsanwälte seit 1919

Weber & C o. Rechtsanwälte seit 1919 Weber & C o. Rechtsanwälte seit 1919 Weber & C o. Rechtsanwälte seit 1919 WEBER & CO. ist eine der führenden österreichischen Rechtsanwaltssozietäten, deren Wurzeln bis in das Jahr 1919 zurückreichen.

Mehr

Suppliers Convention- Industrienation und Beschaffungsmarkt Russland

Suppliers Convention- Industrienation und Beschaffungsmarkt Russland Weltweit engagiert Suppliers Convention- Industrienation und Beschaffungsmarkt Russland Vertrieb in Russland rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen Dr. Andreas Knaul Hannover Messe 2013 8. April

Mehr

Überblick behalten. Russische Föderation

Überblick behalten. Russische Föderation Überblick behalten Russische Föderation Überblick behalten Die geographischen Ausmaße der Russischen Föderation sind gewaltig; erstreckt sie sich doch über zwei Kontinente. Den Überblick über die nahezu

Mehr

Gemeinsam erfolgreich

Gemeinsam erfolgreich Gemeinsam erfolgreich Workshop 3: Erfolgsfaktoren für die Vermögensanlage Alexander Etterer Nürnberg 30. Juni 2015 1 Agenda 01 Kurzüberblick Wealth, Risk & Compliance 02 Erfolgsfaktoren für die Vermögensanlage

Mehr

Kooperativ handeln. Naher Osten Bahrain, Katar, Kuwait, Oman, Saudi-Arabien, Vereinigte Arabische Emirate

Kooperativ handeln. Naher Osten Bahrain, Katar, Kuwait, Oman, Saudi-Arabien, Vereinigte Arabische Emirate Kooperativ handeln Naher Osten Bahrain, Katar, Kuwait, Oman, Saudi-Arabien, Vereinigte Arabische Emirate Kooperativ handeln Der arabische Raum ist vielversprechend für Investoren aus Deutschland: die liberale

Mehr

Effektiv unterstützen. Forderungsmanagement & Inkasso

Effektiv unterstützen. Forderungsmanagement & Inkasso Effektiv unterstützen Forderungsmanagement & Inkasso Effektiv unterstützen Wir setzen in der täglichen Arbeit auf bewährte Abläufe, die wir stets an neue Gegebenheiten anpassen. Die effektive Unterstützung

Mehr

Weltweit engagiert. De-Offshorization. Patrick Pohlit Moskau 25. November 2014

Weltweit engagiert. De-Offshorization. Patrick Pohlit Moskau 25. November 2014 Weltweit engagiert De-Offshorization Patrick Pohlit Moskau 25. November 2014 1 Agenda 01 Beispiele für Steuerverlagerung ins Ausland 02 Aktueller Stand 2 Agenda 01 Beispiele für Steuerverlagerung ins Ausland

Mehr

MINISTERIUM FÜR INFRASTRUKTUR DER UKRAINE ANORDNUNG Stadt Kiew. Nr. 268

MINISTERIUM FÜR INFRASTRUKTUR DER UKRAINE ANORDNUNG Stadt Kiew. Nr. 268 MINISTERIUM FÜR INFRASTRUKTUR DER UKRAINE ANORDNUNG 21.05.2012 Übersetzung Stadt Kiew Nr. 268 Registriert beim Ministerium der Justiz der Ukraine am 24. Mai 2012 unter der Nr. 810/21122 Über die Bestätigung

Mehr

Richtung vorgeben. Seit 20 Jahren für Sie vor Ort!

Richtung vorgeben. Seit 20 Jahren für Sie vor Ort! Seit 20 Jahren für Sie vor Ort! Richtung vorgeben Polen Business Process Outsourcing Personalberatung Rechtsberatung Steuerberatung Wirtschaftsprüfung Richtung vorgeben Polen, als direktes Nachbarland,

Mehr

ERNEUERBARE ENERGIEN. Beratung aus einer Hand. interdisziplinär, unkompliziert und weltweit

ERNEUERBARE ENERGIEN. Beratung aus einer Hand. interdisziplinär, unkompliziert und weltweit ERNEUERBARE ENERGIEN Beratung aus einer Hand Kr äf te bü nd el n interdisziplinär, unkompliziert und weltweit Kräfte bündeln Unsere Mandanten wissen um ihre Stärken. Sie wissen aber auch, welchen Beitrag

Mehr

Der neue Weg aus der Energiekosten-Falle. go4energy: ENERGIEOPTIMIERUNG, DIE SICH SOFORT RECHNET

Der neue Weg aus der Energiekosten-Falle. go4energy: ENERGIEOPTIMIERUNG, DIE SICH SOFORT RECHNET Der neue Weg aus der Energiekosten-Falle go4energy: ENERGIEOPTIMIERUNG, DIE SICH SOFORT RECHNET go4energy: AGILE ENERGIEOPTIMIERUNG Der Energiemarkt unterliegt einer Vielzahl dynamischer Veränderungen,

Mehr

Subunternehmerhaftung

Subunternehmerhaftung Zentrale Dienste T: 043 233 49 00, F: 043 233 49 01 info@smgv.ch Subunternehmerhaftung An die Mitglieder des SMGV Der Bundesrat hat am 26. Juni 2013 beschlossen, die Solidarhaftung für Subunternehmer per

Mehr

6. Branchentreffen Erneuerbare Energien

6. Branchentreffen Erneuerbare Energien Weltweit engagiert 6. Branchentreffen Erneuerbare Energien Aufbruchstimmung in Afrika welche Länder sind interessant? Anna-Lena Becker Nürnberg 15. November 2016 1 Agenda 01 Afrikas Energiemarkt 02 Südafrika

Mehr

INHALTSVERZEICHNIS. Zusammenfassung Zuständiges Ressort / Betroffene Amtsstellen 2

INHALTSVERZEICHNIS. Zusammenfassung Zuständiges Ressort / Betroffene Amtsstellen 2 1 INHALTSVERZEICHNIS Zusammenfassung Zuständiges Ressort / Betroffene Amtsstellen 2 I. Bericht der Regierung 3 1. Ausgangslage 3 2. Anlass / Notwendigkeit der Vorlage 4 3. Schwerpunkte der Richtlinien

Mehr

Fachlich beraten. Präsentation Team Labour. Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Consulenti del Lavoro (Arbeitsberater)

Fachlich beraten. Präsentation Team Labour. Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Consulenti del Lavoro (Arbeitsberater) Fachlich beraten Präsentation Team Labour Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Consulenti del Lavoro (Arbeitsberater) Fachlich beraten Rechtliche Aspekte sind wichtige Bausteine, um Ihr Engagement

Mehr

Richtung vorgeben. Polen Business Process Outsourcing Personalberatung Rechtsberatung Steuerberatung Wirtschaftsprüfung

Richtung vorgeben. Polen Business Process Outsourcing Personalberatung Rechtsberatung Steuerberatung Wirtschaftsprüfung Richtung vorgeben Polen Business Process Outsourcing Personalberatung Rechtsberatung Steuerberatung Wirtschaftsprüfung Richtung vorgeben Polen, als direktes Nachbarland, gibt deutschen Unternehmen förmlich

Mehr

Kenntnisse: Fertigkeiten: - Erwerb der Fertigkeit, die Planung eines Bauvorhabens umfassend rechtlich zu begleiten. Kompetenzen: Kenntnisse:

Kenntnisse: Fertigkeiten: - Erwerb der Fertigkeit, die Planung eines Bauvorhabens umfassend rechtlich zu begleiten. Kompetenzen: Kenntnisse: Modulbezeichnung Englischer Modultitel Modul 1 Grundlagen der erfolgreichen Entwicklung eines Bauvorhabens Fundamentals for the Successful Development of Construction Projects LP Verpflichtungsgrad Niveaustufe

Mehr

KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.

KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft www.kpmg.de Die enthaltenen Informationen sind allgemeiner Natur und nicht auf die spezielle Situation einer Einzelperson oder einer juristischen Person ausgerichtet.

Mehr

Besonderheiten des Aufenthalts und des Wohnsitzes von ausländischen Staatsbürgern in der RF Maria Pristavkina

Besonderheiten des Aufenthalts und des Wohnsitzes von ausländischen Staatsbürgern in der RF Maria Pristavkina Besonderheiten des Aufenthalts und des Wohnsitzes von ausländischen Staatsbürgern in der RF Maria Pristavkina Deutsch-Russische Auslandshandelskammer 10. September 2009, Moskau Seite 2 Agenda Einführung

Mehr

Persönlich gut beraten

Persönlich gut beraten Steuerberatung Wirtschaftsprüfung Rechtsberatung Unternehmensberatung Persönlich gut beraten Bauen und Immobilien ECOVIS L + C Rechtsanwaltsgesellschaft mbh www.ecovis.com/weiden-immo Ihre Ansprechpartner

Mehr

15 Jahre ASSMANN BERATEN + PLANEN erfolgreich in Russland

15 Jahre ASSMANN BERATEN + PLANEN erfolgreich in Russland 15 Jahre ASSMANN BERATEN + PLANEN erfolgreich in Russland 15 Jahre Erfolgsgeschichte ASSMANN BERATEN + PLANEN RUSSLAND Bahnhof Sheremetyevo ASSMANN BERATEN + PLANEN ist ein unabhängiges Unternehmen für

Mehr

FTA Finanz-Treuhand AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Frankfurt am Main

FTA Finanz-Treuhand AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Frankfurt am Main FTA Finanz-Treuhand AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Frankfurt am Main Seit geraumer Zeit gibt es in Deutschland strenge aufsichtsrechtliche und organisatorische Bestimmungen für eine wachsende Zahl

Mehr

ANHANG ZUR EASA-STELLUNGNAHME 06/2013. VERORDNUNG (EU) Nr.../ DER KOMMISSION

ANHANG ZUR EASA-STELLUNGNAHME 06/2013. VERORDNUNG (EU) Nr.../ DER KOMMISSION EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, XXX [...](2013) XXX Entwurf ANHANG ZUR EASA-STELLUNGNAHME 06/2013 VERORDNUNG (EU) Nr..../ DER KOMMISSION vom XXX zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2042/2003 der Kommission

Mehr

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen 2001R0789 DE 01.01.2005 001.001 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen B VERORDNUNG (EG) Nr. 789/2001 DES

Mehr

ABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DEM SCHWEIZERISCHEN BUNDESRAT ÜBER DIE GEGENSEITIGE VERTRETUNG

ABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DEM SCHWEIZERISCHEN BUNDESRAT ÜBER DIE GEGENSEITIGE VERTRETUNG BGBl. III - Ausgegeben am 23. März 2010 - Nr. 24 1 von 5 ABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DEM SCHWEIZERISCHEN BUNDESRAT ÜBER DIE GEGENSEITIGE VERTRETUNG IM VERFAHREN DER VISAERTEILUNG

Mehr

Hinweise zur Erteilung der Approbation als Ärztin oder Arzt

Hinweise zur Erteilung der Approbation als Ärztin oder Arzt Landesamt für Umwelt, Gesheit Verbraucherschutz Abt. Gesheit Referat akademische Heilberufe Gesheitsfachberufe Hinweise zur Erteilung der Approbation als Ärztin Arzt Nachfolgend werden Sie über die aktuelle

Mehr

Eine Immobilie mit Gemeinschaftsbereichen kaufen und darin wohnen

Eine Immobilie mit Gemeinschaftsbereichen kaufen und darin wohnen Eine Immobilie mit Gemeinschaftsbereichen kaufen und darin wohnen EINE IMMOBILIE MIT GEMEINSCHAFTSBEREICHEN KAUFEN UND DARIN WOHNEN Einführung Viele Käufer finden sich in der Situation, dass sie sich für

Mehr

Senior Projektentwickler (m/w) im Bereich Wohnungsbau/Seniorenwohnungen Arbeitsort: Metropolregion Nürnberg, Fürth, Erlangen

Senior Projektentwickler (m/w) im Bereich Wohnungsbau/Seniorenwohnungen Arbeitsort: Metropolregion Nürnberg, Fürth, Erlangen Senior Projektentwickler (m/w) im Bereich Wohnungsbau/Seniorenwohnungen Arbeitsort: Metropolregion Nürnberg, Fürth, Erlangen 2 Über das Unser Kunde ist ein renommiertes, mittelständisches aus der Immobilienbranche

Mehr

S a t z u n g. 1 Regelung des ruhenden Verkehrs; erforderliche Garagen und Stellplätze

S a t z u n g. 1 Regelung des ruhenden Verkehrs; erforderliche Garagen und Stellplätze Stadt Oberlungwitz Landkreis Chemnitzer Land AZ: 630.552 S a t z u n g über die Ablösung der Verpflichtung zur Herstellung von Stellplätzen und Garagen durch Zahlung eines Geldbetrages an die Stadt Oberlungwitz

Mehr