Mise en œuvre de la loi sur les eaux (LCEaux) Umsetzung des Gewässergesetzes (GewG)

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1 Service de l environnement SEn Amt für Umwelt AfU Service des ponts et chaussées SPC Tiefbauamt TBA Séance du xx avril 2013 Présentation dans les districts septembre - octobre 2013 Präsentation in den Bezirken September Oktober 2013 Mise en œuvre de la loi sur les eaux (LCEaux) Umsetzung des Gewässergesetzes (GewG) Direction de l aménagement, de l environnement et des constructions DAEC Raumplanungs-, Umwelt- und Baudirektion RUBD

2 1. Salutations et introduction Begrüssung und Einleitung 2

3 Sitzungsziele > Präsentation des Kontexts > Präsentation der Vorgehensweise auf kantonaler Ebene > Präsentation des Projekts zur Abgrenzung der Einzugsgebiete > Diskussion der präsentierten Punkte 3

4 Ordre du jour 1. Salutations et introduction Begrüssung und Einleitung Préfet / Oberamt 2. Rappel des bases légales Gesetzliche Grundlagen SEn (PE) / AfU (GS) 3. Gestion globale de l eau Gesamtheitliche Gewässerbewirtschaftung SPC (LCE) / TBA (Gew) 4. Organisation générale Allgemeine Organisation SEn (PE) / AfU (GS) 5. Etat des démarches Vorgehensweise SPC (LCE) / TBA (Gew) 4

5 Ordre du jour 6. Proposition de délimitation des BV Vorschlag zur Abgrenzung der EG 7. Suite des démarches Weiteres Vorgehen SPC (LCE) / TBA (Gew) SEn (PE) / AfU (GS) 8. Conclusions Schlussfolgerungen Préfet / Oberamt 5

6 2. Rappel des bases légales Gesetzliche Grundlagen 6

7 Gesetzliche Grundlagen Art. 3 Kantonale Planung (GewG) 1 erstellt der Kanton die Grundlagen und die Sachpläne der Gewässerbewirtschaftung; diese umfassen : a) die Ableitung und Reinigung des Abwassers; b) den Schutz der oberirdischen Gewässer; c) den Schutz der unterirdischen Gewässer und den Schutz der Wasservorkommen; d) die Entnahmen aus öffentlichen Gewässern und die übrigen Nutzungen des Wassers; e) den Wasserbau und den Unterhalt der Fliessgewässer und Seen. 7

8 Gesetzliche Grundlagen Art. 3 Kantonale Planung (GewG) 2 In den Grundlagen und in den Sachplänen werden festgelegt : a) die allgemeinen Ziele und Grundsätze der Gewässerbewirtschaftung für den gesamten Kanton und für jedes einzelne Einzugsgebiet; b) die Handlungsprioritäten; c) die regional und lokal einzusetzenden Mittel. 8

9 Gesetzliche Grundlagen Art. 4 Richtplan des Einzugsgebiets (GewG) 1 Der Richtplan des Einzugsgebiets konkretisiert auf der Ebene des Einzugsgebiets die allgemeinen Ziele und Grundsätze des kantonalen Richtplans. Er definiert und koordiniert die erforderlichen Maßnahmen. 2 Der Richtplan legt die Fristen für den Vollzug, die erforderlichen finanziellen Mittel und die für den Vollzug verantwortlichen Stellen fest. 3 Der Richtplan wird von den Gemeinden erstellt, die sich im Perimeter des betroffenen Einzugsgebiets befinden. Kommen die Gemeinden dieser Aufgabe nicht nach, so wird der Richtplan von der in Artikel 7 bezeichneten Direktion zu Lasten der betroffenen Gemeinden erstellt. 9

10 Gesetzliche Grundlagen GEP 1 Gemeindereglemente 1 Règlement-type Grundwasserschutzzonen 1 Aufsicht Zustand der Gewässer 2 1 Art. 62 GewG / 2 Art. 5 GewG 10

11 Gesetzliche Grundlagen Industrieabwasser- Kataster 2 Abgrenzung der Perimeter der Einzugsgebiete Kantonale Planung 1 Genehmigung 1 Art. 62 GewG / 2 Art. 24 GewR 11

12 Gesetzliche Grundlagen A+1 A+2 A+3 A+4 A+5 Kantonale Planung 1 Genehmigung Richtplan des Einzugsgebiets 1 1 Art. 62 GewG 12

13 Gesetzliche Grundlagen Art. 9 Gemeinden (GewG) 1 Die Gemeinden haben folgende Aufgaben: a) b) Sie arbeiten im Bereich der Gewässerbewirtschaftung zusammen. 2 Die Gemeinden eines Einzugsgebiets schließen sich für die Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben entsprechend der in der Gesetzgebung über die Gemeinden vorgesehenen interkommunalen Zusammenarbeit zusammen. 13

14 Gesetzliche Grundlagen Art. 6 Oberamtsperson (GewR) Die Oberamtsperson unterstützt die Bemühungen für die gemeindeübergreifende Zusammenarbeit und die regionale Gewässerbewirtschaftung; dazu gehören insbesondere die Ausarbeitung und die Umsetzung des Richtplans des Einzugsgebiets. 14

15 3. Gestion globale de l eau Gesamtheitliche Gewässerbewirtschaftung 15

16 Gewässerbewirtschaftung Sektoren der Wasserwirtschaft > Wasser nutzen > Wasserkraft, Bewässerung, Trinkwasser und industrielle Nutzung, Freizeit und Erholung, Schifffahrt > Schutz vor dem Wasser > Gewässerunterhalt, Raumplanung, konstruktiver Hochwasserschutz, Vorhersagen, Seeregulierung, Entwässerung > Wasser schützen > Revitalisierung, Schutz der Feuchtgebiete, Gewässerschutz, Abwasserreinigung, Erhaltung der Biodiversität 16

17 Gesamtheitliche Gewässerbewirtschaftung Hintergrund > Die Herausforderungen sind vielfältig und gross > Die Hauptziele der Wasserbewirtschaftung widersprechen sich. > Eine Ressource, die sektoriell und lokal behandelt wird! > Sehr geringe Interaktionen zwischen den verschiedenen Bereichen und Akteuren innerhalb derselben Region > Es fehlt eine umfassende Vision sowie eine Abwägung der Interessen 17

18 Gesamtheitliche Gewässerbewirtschaftung > Grundsätze > Einzugsgebiet = Bezugsgrösse > Interessenskonflikte in einer ganzheitlichen Sichtweise angehen > Transparenz und Berücksichtigung aller Interessen und betroffenen Akteure > Unterstützung der Eigeninitiative und Eigenverantwortung aller Akteure > Verfahren > Kontinuierlicher Zyklus von Planungs-, Umsetzungs- und Überwachungsprozessen. 18

19 Vorteile der gesamtheitlichen Gewässerbewirtschaftung > Rationalisierung des Systems für eine gesteigerte Effizienz > Priorisierung der Handlungen > Entsprechend der Dringlichkeit des Problems > Rationalisierung der Kosten > Neugliederung der Aufgaben und Zuständigkeiten innerhalb einer bestimmten Region > Aufteilung der Kosten (Bündelung, Dämpfung der Aufwendungen) 19

20 4. Organisation générale Allgemeine Organisation 20

21 Allgemeine Organisation Beratende Gewässerbewirtschaftungskommission Koordinationsstelle Gruppe der Partner (Teilnahme bei Bedarf) VWD ILFD Vertreter der Oberamtspersonen Strategische Gruppe Pascal Aeby (RUBD, Generalsekretär) Marc Chardonnens (AfU, Amtsvorsteher) André Magnin (TBA, Amtsvorsteher Vorsitz: Maurice Ropraz (Staatsrat, RUBD) Operative Leitung Unterstützungsgruppe (Teilnahme bei Bedarf) Juristische Berater (RUBD) Kommunikationsverantwortliche (RUBD) Projektgruppe Luzius Thomi (TBA, Projektleiter) Christophe Joerin (TBA, Sektionschef) Eric Mennel (AfU, Sectionschef) Thierry Ackermann (AfU, Projektleiter) Unterstützung der Einzugsgebiete Überwachung der Gewässer Gewässerschutzpolizei Grundlagen und Sachpläne 21

22 Allgemeine Organisation Koordinationsstelle Gruppe der Partner (Teilnahme bei Bedarf) Strategische Gruppe ILFD, Generalsekretär VWD, Leiter des Amts für Energie Vertreter der Oberamtmännerkonferenz RUBD, Generalsekretär AfU, Amtsvorsteher TBA, Amtsvorsteher 22

23 Allgemeine Organisation Beratende Gewässerbewirtschaftungskommission Vorsitz: Maurice Ropraz (Staatsrat, RUBD) Sekretariat: Eric Mennel (Chef der Sektion Gewässerschutz) Vertreter des Freiburger Gemeindeverbands Vertreter der Oberamtmännerkonferenz Mitglied des Grossen Rats, Vertreter der Sozialdemokratischen Fraktion Mitglied des Grossen Rats, Vertreter der Fraktion Mitte-Links-Bündnis Mitglied des Grossen Rats, Vertreter der Fraktion Christlichdemokratische Volkspartei - Bürgerlich-Demokratische Partei Mitglied des Grossen Rats, Vertreter der Fraktion der Schweizerischen Volkspartei Mitglied des Grossen Rats, Vertreter der Freisinnig-Demokratischen Fraktion 23

24 Allgemeine Organisation Beratende Gewässerbewirtschaftungskommission Vertreter ARA Region Kerzers Vertreter AESC Vertreter VOG Vertreter Wasserbauunternehmen Bibera Vertreter des Freiburgischen Bauernverbands Vertreter Pro Natura Freiburg Vertreterin des Freiburger Tourismusverbands Vertreter des Freiburgischen Verbands für Waldwirtschaft Vertreter des Freiburgischen Verbands der Fischervereine Vertreter Groupe E 24

25 Allgemeine Organisation Operative Leitung Unterstützungsgruppe (Teilnahme bei Bedarf) Juristische Berater (RUBD) Kommunikationsverantwortliche (RUBD) Projektgruppe Sektionschefs Gew und GS Mitarbeiter Gew und GS 25

26 5. Etat des démarches Vorgehensweise 26

27 Vorgehensweise Projektorganisation > Phase 1 > Start des Projekts Januar 2011 > Dezember 2012 > Identifikation der Akteure und Ausarbeitung eines Organigramms > Phase 2 > Abgrenzung der Einzugsgebiete Mai > April 2013 > Bonnard & Gardel (BG), Ingenieure & Berater > Referenzen in der Umsetzung der gesamtheitlichen Gewässerbewirtschaftung Val-de-Ruz 16 Gemeinden Beratung des BAFU Einzugsgebietsmanagement Leitbild für die integrale Bewirtschaftung des Wassers in der Schweiz Beschreibung und Analyse von Beispielen des integralen Einzugsgebietsmanagements 27

28 Vorgehensweise Projektorganisation > Phase 3 > Kantonale Planung - Septembre 2012 > Pflichtenheft für die Erarbeitung der Sachpläne -> Juli 2013 > Bonnard & Gardel > Erarbeitung der Sachpläne -> Dezember 2014 > 5 externe Mandate > Phase 4 > Vorbereitung der Arbeiten auf Stufe Einzugsgebiet Juli > Dez > Organisation und Musterstatuten > Pflichtenheft für die Richtpläne der Einzugsgebiete externes Mandat 28

29 6. Proposition de délimitation des bassins versants Vorschlag zur Abgrenzung der Einzugsgebiete 29

30 Vorschlag zur Abgrenzung der EG Grundsätze Die Einzugsgebiete stellen die geografische Bezugsgrösse für die Bewirtschaftung des Wassers dar. Der Vorschlag zur Abgrenzung der Einzugsgebiete basiert auf den folgenden Grundsätzen: > Die EG decken das ganze Kantonsgebiet ab. > Die EG sind wissenschaftlich kohärent und politisch-administrativ führbar. > Die EG berücksichtigen die Topographie und die «natürlichen» Einzugsgebiete. > Die EG berücksichtigen die bestehenden Institutionen (insbesondere im Bereich der Wasserwirtschaft). 30

31 Vorschlag zur Abgrenzung der EG Kriterien Es wurden drei Prioritäten festgelegt: > 1. Priorität: Kriterien, die verwendet wurden, um die Perimeter der EG zu skizzieren > 2. Priorität: Kriterien, die verwendet wurden, um die Perimetergrenzen anzupassen > 3. Priorität: Kriterien, die verwendet wurden, um die Perimetergrenzen zu verfeinern, sofern die Kriterien der 1. und 2. Priorität zu keiner eindeutigen Lösung zwischen mehreren Varianten führten 31

32 Vorschlag zur Abgrenzung der EG Kriterien 1. Priorität : Kriterium Gemeinden 32

33 Vorschlag zur Abgrenzung der EG Kriterien 1. Priorität : Kriterium Gemeinden Hydrologische Einzugsgebiete 33

34 Vorschlag zur Abgrenzung der EG Kriterien 1. Priorität : Kriterium Gemeinden Hydrologische Einzugsgebiete ARA- Einzugsgebiete 34

35 Vorschlag zur Abgrenzung der EG Kriterien 1. Priorität : Kriterium Gemeinden Hydrologische Einzugsgebiete ARA- Einzugsgebiete Wasserbauunternehmen 35

36 Vorschlag zur Abgrenzung der EG Kriterien 2. Priorität : Kriterium Fusionspläne der Oberamtmänner Perimeter der Agglomerationen Grosse Projekte Sprache Anzahl Einwohner Trinkwasserverbände 36

37 Vorschlag zur Abgrenzung der EG 37

38 Vorschlag zur Abgrenzung der EG Beispiel von Schnittstellen > Hydrographische Schnittstelle Eine Gemeinde gehört dem EG A) an, deren Gebiet liegt aber teilweise auch im EG B). B b A a => Punktuelle Vereinbarungen zwischen der Gemeinde und dem EG B) 38

39 Vorschlag zur Abgrenzung der EG Beispiel von Schnittstellen > Schnittstelle Abwasserreinigung Eine Gemeinde gehört dem EG A) an, ist aber teilweise an der ARA b) angeschlossen. a A B b => Die Gemeinde trifft bei Bedarf eine Vereinbarung mit dem EG B). 39

40 7. Suite des démarches Weitere Vorgehen 40

41 Weiteres Vorgehen Kantonale Aufgaben Projekt zur Abgrenzung der EG Sep Öffentliche Vernehmlassung Nov Feb Anpassung der Einzugsgebiete März 2014 Juni 2014 Genehmigung durch den Staatsrat Ende

42 Weiteres Vorgehen Kantonale Aufgaben Erstellung der Sachpläne Sept Ende 2014 Revision des kantonalen Richtplans Verbindlicher Inhalt wird in den kantonalen Richtplan integriert 42

43 Weiteres Vorgehen Aufgaben der Gemeinden Richtplan des Einzugsgebiets /204 Zusammenschluss der Gemeinden in den Einzugsgebieten Sept Ende 2014 Minimales Pflichtenheft Richtplan des Einzuggebiets Interkommunale Vereinbarung Gemeindeverband Grundlagen Erstellung des Richtplans des Einzugsgebiets Legt die Massnahmen fest und koordiniert sie Bezeichnet die Ausführungsfristen, die notwendigen finanziellen Mittel und die Ausführungsverantwortlichen 43

44 Weiteres Vorgehen Unterstützung der Gemeinden ab 2014 Musterorganisation Musterreglement Pflichtenheft für den Richtplan des Einzuggebiets COPIL COPAR Epuration Protection Aménagement 44

45 8. Conclusions Schlussfolgerungen 45

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