Amt für Volksschule Schulentwicklung. Stellwerk 8 Rahmenbedingungen zur Durchführung Kanton Thurgau
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- Hede Reuter
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1 Amt für Volksschule Schulentwicklung Stellwerk 8 Rahmenbedingungen zur Durchführung Kanton Thurgau
2 2/5 Die Rahmenbedingungen basieren auf den Allgemeinen Rahmenbedingungen für Stellwerk 8 des Kantons St. Gallen und sind verbindlich. 1. Fachbereiche Die Regelung gilt ab der obligatorischen Einführung im Schuljahr 2007/08. Die Fachbereiche sind jeweils in Teilbereiche eingeteilt. Einige Fachbereiche sind obligatorisch durchzuführen, bei anderen liegt die Entscheidung bei den Schulen. Bei Lernenden mit Lernzielanpassungen und bei Lernenden in Kleinklassen entscheidet ebenfalls die Schule, welche Bereiche und Teilbereiche gelöst werden. Fachbereich Teilbereich Durchführung / Bemerkungen Mathematik Arithmetik (Zahlen, Grössen, Operationen) Geometrie (Form und Mass in Ebene und Raum) Algebra (Variable, Term, Gleichung) Stochastik/ Funktionen (Datendarstellung, Proportionalität) aufgeteilt. Deutsch Hören und Verstehen Lesen und Verstehen Sprachreflexion und Rechtschreibung Französisch Hören Lesen Englisch Hören Lesen Natur & Technik Biologie Chemie Physik Für alle Lernenden obligatorisch Für alle Lernenden obligatorisch Für Lernende obligatorisch, welche dieses Fach besuchen Für Lernende obligatorisch, welche dieses Fach besuchen Durchführung wird vom AV empfohlen, die Entscheidung liegt bei der Schule (gesamter Bereich, Auswahl von Teilbereichen). Nicht getestete Teilbereiche bleiben auf dem Leistungsprofil leer und sind mit dem Vermerk Der Test wurde nicht durchgeführt gekennzeichnet. Vorstellungsvermögen Zweidimensionales Dreidimensionales Prozedurales Durchführung wird vom AV empfohlen, die Entscheidung liegt bei der Schule. Vorstellungsvermögen wird mit einem eigenen Zertifikat ausgewiesen.
3 3/5 2. Bedingungen während der Durchführung Zeitfenster Stellwerk 8 kann zwischen dem 1. Februar und dem 30. Juni durchgeführt werden. Ab September gleichen Jahres kann der Test in einzelnen Fachbereichen wiederholt werden, wodurch der Lernfortschritt überprüft werden kann. Testzeiten sind von Montag bis Freitag von 7.15 bis Uhr und von bis Uhr. Für die Durchführung muss mit Minuten pro Fachbereich gerechnet werden. Leistungsstarke Schülerinnen und Schüler sind nicht zwingend schneller, da sich durch das adaptive System die Leistungen ebenfalls einpendeln müssen. Testanleitung/ Checkliste steht zur Verfügung unter > Lehrpersonen > Unterlagen Stellwerk 8 Regeln Damit eine faire Standortbestimmung durchgeführt werden kann und eine Gleichbehandlung der Lernenden gewährleistet ist, sind die folgenden, verbindlichen Bedingungen einzuhalten: Stellwerk darf nur in Schulen unter Aufsicht einer Lehrperson oder einer von der Schule autorisierten Aufsichtsperson durchgeführt werden. Die Aufsichtsperson stellt sicher, dass die Testbedingungen eingehalten werden. Die Lernenden dürfen nur das unter dem nachfolgenden Abschnitt "Hilfsmittel" aufgeführte Material während der Testdurchführung verwenden. Während des Tests ist zu kontrollieren, dass ausser keine weiteren Internetseiten aufgerufen, keine Handys und andere digitale Medien verwendet werden. Die Aufgaben sind rechtlich geschützt und dürfen weder von Lehrpersonen noch von Schülerinnen und Schülern kopiert und/oder weitergegeben werden. Ausser bei technischen Fragen (Login, Override-Schlüssel nutzen oder systembedingte Probleme) sind keine Hilfen oder Auskünfte durch die Lehrperson vorgesehen. Sind die oben stehenden Regeln von einem Schüler oder einer Schülerin nicht eingehalten worden (Bearbeitung des Tests mit unlauteren Mitteln), so ist dies unter Bemerkung im Leistungsprofil einzutragen. Hilfsmittel Deutsch, Französisch, Englisch, Natur und Technik: Erlaubt: Schreibzeug und Notizpapier Nicht erlaubt: Hilfsmittel wie Nachschlagewerke, Wörterbücher, Translator usw. Mathematik: Erlaubt: Schreibzeug, Massstab, Geodreieck, Zirkel, Notizpapier; spezielle Geometrie- Vorlageblätter, die unter «Lehrpersonen > Hinweise und Unterlagen» zum Download bereitstehen. Nicht erlaubt: Hilfsmittel wie Taschenrechner, Formelsammlungen usw.
4 4/5 Testabschluss/Entsorgung der Logins Alle Schülerinnen und Schüler erhalten ihr persönliches Login. Um Missbrauch zu verhindern, sammelt die Aufsichtsperson alle Login- und Notizblätter nach Abschluss des Tests ein und entsorgt diese ordnungsgemäss (wenn möglich schreddern). 3. Leistungsprofile aushändigen, nutzen Mit der Unterschrift bestätigt die Klassenlehrperson, dass die erforderlichen Rahmenbedingungen bei der Testdurchführung eingehalten wurden. Ist ein Bereich von einer Schülerin oder einem Schüler nicht korrekt gelöst worden, so ist dies unter Bemerkung wie folgt einzutragen: Resultat im Teilbereich [Fach (z. B. Deutsch)] ungültig. Grund: Einsatz unerlaubter Hilfsmittel
5 5/5 Für die Nutzung der Profile gilt: Die Leistungsprofile sind nach Abschluss von Stellwerk 8 den Lernenden abzugeben. Sie besitzen die Datenhoheit. Die Lehrperson darf weder Profile noch Einzeldaten der Profile an Dritte (mit Ausnahme der Erziehungsberechtigten) weitergeben. Die Lehrperson darf die Profile nur zur Förderplanung benutzen. Profile können unter anderem Inhalt von Gesprächen mit Erziehungsberechtigten sein. Aus den Profilen dürfen keine Noten abgeleitet werden. Die Resultate können aber als Vergleich zur eigenen Notengebung verwendet werden, d.h. bei einer Diskrepanz der Leistungsprofile Stellwerk und den Noten im entsprechenden Fachbereich sollte evaluiert werden, woher diese Abweichung kommt. 4. Kosten/Finanzierung Pro Fachbereich und Schülerin, Schüler werden vom Lehrmittelverlag St. Gallen Fr. 7.- erhoben. Die Abrechnung erfolgt direkt mit den beteiligten Schulen. Somit muss pro Schülerin, pro Schüler mit einem minimalem Finanzaufwand von Fr. 21.-, bzw. einem maximalen Aufwand von Fr gerechnet werden (siehe auch Fachbereiche). Die Kosten für den Einsatz von Stellwerk gehen zu Lasten der Schulgemeinden.
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