Klarer Blick auf die VErsorgung

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1 Mit den offiziellen Rundschreiben und Bekanntmachungen der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns KVBforuM Klarer Blick auf die VErsorgung Analysen der KVB liefern interessante Ergebnisse Interview: Lauterbach plädiert für Riesenreform abrechnung: KVB-Mitglieder nutzen erweiterten Service Allgemeinmedizin: Koordinierungsstelle fördert Weiterbildung

2 2 editorial Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir Ärzte und Psychotherapeuten sind es ja schon gewohnt, dass uns der Schwarze Peter zugeschoben wird. Aktuell treiben manche Politiker und Krankenkassenfunktionäre dieses Spiel allerdings eindeutig zu weit. Da veröffentlicht der AOK-Bundesverband eine äußerst fragwürdige Studie und schlussfolgert daraus, niedergelassene Ärzte wären zu wenig für ihre Kassenpatienten da (Seite 20). Gleichzeitig werden aus dem Bundesgesundheitsministerium Überlegungen laut, Ärzte bei zu langen Wartezeiten mit empfi ndlichen Honorarabzügen zu bestrafen. Diese Diffamierung der niedergelassenen Ärzte geht aber doch völlig an der Versorgungsrealität vorbei. Tatsächlich stecken wir Ärzte und Psychotherapeuten in einer ethischen Falle: Den Patienten wird suggeriert, sie hätten einen Anspruch auf Vollversorgung ein Anspruch, den wir nur allzu gern erfüllen würden. Längst bestimmen aber doch Rationierung und Budgetierung das Gesundheitswesen. Tagtäglich müssen wir in unseren Praxen einen Spagat zwischen dem Wunsch nach einer optimalen Behandlung und der Wirklichkeit begrenzter Ressourcen vollführen. Dass unser Gesundheitswesen dennoch nach wie vor weltweit einen exzellenten Ruf genießt und die Patienten gerade in Bayern ambulant sehr gut und umfassend versorgt werden, ist zu einem großen Teil Ihrem Engagement zu verdanken, liebe Kolleginnen und Kollegen. Als Vorstand der KVB arbeiten wir permanent daran, Sie zu unterstützen und bürokratische Hürden abzubauen. Ein Beispiel dafür fi nden Sie in dieser Ausgabe im Bericht über mehr Mitgliederservice bei der Abrechnung (Seite 18). Diesen Weg werden wir konsequent fortsetzen getreu unserem Motto: Gut ist, was für die Praxen gut ist. Ihr KVB-Vorstand Dr. Krombholz Vorsitzender des Vorstands Dr. Schmelz 1. Stellv. Vorsitzender des Vorstands Dr. Enger 2. Stellv. Vorsitzende des Vorstands KVB forum 10/2011

3 Aktuelles in Kürze 3 Verschoben Im Rahmen des geplanten GKV- Versorgungsstrukturgesetzes war mit der Änderung des Paragraphen 116b des Fünften Sozialgesetzbuchs (SGB V) die Einführung einer neuen Versorgungsebene, der Ambulanten Spezialärztlichen Versorgung, vorgesehen. Die geplanten Regelungen wurden von den niedergelassenen Ärzten vielfach stark kritisiert so auch von den Vorständen der Mitglieds- KVen der Freien Allianz der Länder-KVen (FALK). Daher begrüßen die FALK-KVen das Votum des Bundesrats, das Thema unabhängig vom aktuellen Gesetzgebungsverfahren zu einem späteren Zeitpunkt anzugehen. Ein entsprechender Entschließungsantrag der Länder Niedersachsen und Rheinland- Pfalz wurde in einer Sitzung des Gesundheitsausschusses des Bundesrats am 14. September 2011 einstimmig angenommen. Zahl des Monats 150 gesetzliche Krankenkassen könnte es ab 2012 nur noch geben, so die Prognose des Branchendienstes dfg. Im Herbst 2010 waren es noch 160 GKV- Kassen. Zitat des Monats Der Vorschlag zu gesetzlichen Sanktionen und Honorarkürzungen kam von anderen ich habe diesen Vorschlag stets abgelehnt! Denn wir glauben nicht, dass man mit Strafaktionen das Wartezeitenproblem löst. So äußerte sich Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr in der Ärzte Zeitung zu einer angeblichen Gesetzesänderung. Leitfaden für Medizinprodukte In einer aktuellen, zweiten Auflage liegt nun der Leitfaden Die Medizinprodukte-Betreiberverordnung in der Praxis vor, den das Kompetenzzentrum Qualitätssicherung der KVB zusammengestellt hat. Sowohl die erstmalige Inbetriebnahme als auch der weitere Betrieb von Medizinprodukten umfasst eine Vielzahl von Pflichten. Beispieltexte und Hinweise unterstützen den Leser, die organisatorischen Maßnahmen bei der Anwendung von Medizinprodukten in seiner Praxis einzuführen oder zu vervollständigen. Checklisten und zahlreiche Mustervorlagen sollen die tägliche Arbeit erleichtern. Der Leitfaden ist ausschließlich als Online-Version erhältlich und kann unter in der Rubrik Praxis/Praxisführung/Hygiene und Medizinprodukte heruntergeladen werden. Wichtiges für die Praxis Ärztebewertung im Internet Wie kann man sich vor ungerechtfertigter Kritik schützen? Inzwischen haben neben der AOK und der Barmer GEK auch weitere Krankenkassen Portale zur Ärztebewertung gestartet. Dabei ist zu beachten, dass diese Portale primär aus zwei Quellen der Weissen Liste der Bertelsmann Stiftung und der Arzt-Auskunft der Stiftung Gesundheit gespeist werden. Wer einmal in einem der vielen Portale negativ beurteilt wird, muss damit rechnen, auch in anderen Portalen, die aus derselben Datenquelle gespeist werden, mit einer negativen Bewertung zu erscheinen. Man kann sich sowohl bei der Weissen Liste als auch der Arzt-Auskunft aktiv austragen lassen, um dann nicht mehr beziehungsweise ohne irgendwelche Bewertungen in den entsprechenden Internetauftritten zu erscheinen. Dafür reicht ein kurzes Schreiben mit Name und Anschrift per Fax an / (Bertelsmann-Stiftung) beziehungsweise an 0 40 / (Stiftung Gesundheit). Während man sich bei der Arzt-Auskunft ganz aus der Datenbank entfernen lassen kann, ist es bei der Weissen Liste lediglich möglich, die Bewertungsfunktion zu deaktivieren. Man hat als Arzt allerdings die Möglichkeit, diese Entscheidung entsprechend bei der Weissen Liste zu kommentieren. Redaktion

4 4 Inhaltsverzeichnis TITELTHEMA 6 Mythos Überversorgung: Wie ist die Lage wirklich? Den Diskussionen zu Ärztemangel und Überversorgung fehlt es oft an einer validen Datenbasis. In einer aufwendigen Analyse haben nun die Statistikexperten der KVB herausgefunden, wie sehr die Bandbreite der Tätigkeiten im haus- und fachärztlichen Bereich variiert GESUNDHEITSPolitiK 12 Wir brauchen die Riesenreform aus einem Guss Der Gesundheitspolitiker Professor Dr. Dr. Karl Lauterbach nahm auch beim Schlagabtausch mit Dr. Ilka Enger kein Blatt vor den Mund. In Berlin diskutierten beide über den richtigen Weg für das deutsche Gesundheitswesen 6 Ohne exaktes Zahlenmaterial sind zur Versorgungssituation keine profunden Aussagen möglich 16 Fragwürdige Befragung Die Krankenkassen werfen Ärzten in einer Medienkampagne vor, sie wären zu wenig für ihre Versicherten da 17 Wird die Medizin weiblicher, kooperativer und kommunikativer? Auf dem 10. Europäischen Gesundheitskongress lädt Dr. Ilka Enger die KVB-Mitglieder zum Symposium Weibliche Medizin ein KVB INTERN 18 Mehr Mitgliederservice bei der Abrechnung Zukünftig sind Korrekturen in der Quartalsabrechnung leichter möglich. Die KVB geht außerdem aktiv auf die Praxen zu, sobald sie Auffälligkeiten bemerkt 18 Mehr als 70 Prozent aller Praxen wurden letztes Quartal wegen Auffälligkeiten in der Abrechnung vorab kontaktiert 21 Besser ein Licht anzünden, als über die Dunkelheit klagen Die Koordinierungsstelle zur Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin hat anspruchsvolle Aufgaben. Leiterin Dr. Dagmar Schneider ist dennoch unverzagt 22 Die KV soll für ihre Mitglieder da sein Im Interview erklärt Dr. Ernst Engelmayr, der Vorsitzende des Beratenden Fachausschusses Hausärzte, die Ziele des Gremiums 21 Landesärztekammer, Krankenhausgesellschaft, Hausärzteverband und KVB wollen zusammen die Allgemeinmedizin im Freistaat stärken

5 Inhaltsverzeichnis 5 24 Politisches Oktoberfest Zahlreiche Vertreter des Gesundheitswesens, Vertragspartner und Journalisten nutzten die angenehme Atmosphäre zum fachlichen Austausch Aus der Praxis 25 Herbstzeit Grippezeit Die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) geben Auskunft über Standard- und Indikationsimpfungen gegen Influenza Qualität 28 Hygienemanagement: Achtung bei Punktionen Gerade bei Gelenkpunktionen und -injektionen sind Hygienemaßnahmen in der Arztpraxis sorgfältig zu beachten Patientenorientierung 30 Das Herz des anderen Norbert Beyer lebt seit 2008 mit einem transplantierten Herz. In einer Selbsthilfeorganisation gibt er seine Erfahrungen an andere Organempfänger weiter KURZMeldungen 32 Neue Rezepte zum gegenseitigen Nutzen 32 Woche für Seelische Gesundheit 33 Leserbriefe 33 IMPRESSUM 34 KVB SERVicenuMMERN Recht interessant 26 Aktuelle Rechtsprechung von A bis Z Die Rechtsabteilung der KVB stellt in einem Überblick wichtige Urteile zur vertragsärztlichen Tätigkeit zusammen 25 Die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission zur Influenzaimpfung liegen vor 30 Für Norbert Beyer war ein neues Herz die letzte Chance. Nach seiner Genesung engagiert er sich in einer Selbsthilfegruppe für Transplantationspatienten 32 Zündende Ideen sind gefragt in einem Workshop, in dem die Partner der Selbsthilfe Kooperationsmodelle für den Praxisalltag entwerfen

6 6 Titelthema Mythos Überversorgung: Wie ist die Lage wirklich? Krankenkassen und Politiker verweisen immer wieder auf eine Überversorgung und eine zu hohe Ärztezahl und vergleichen dabei unreflektiert Zahlen, ohne den Zusammenhang zu beachten. Aktuelle Analysen der KVB gehen dagegen der Frage nach einer flächendeckenden und dem Bedarf entsprechenden Versorgung differenzierter auf den Grund. Mit welchen Kriterien lässt sich also das Leistungsgeschehen am besten beschreiben und wie lässt sich die tatsächliche Versorgung in Bayern abbilden? mene Unterscheidung der Hausärzte in typische und untypische Hausärzte ist an dieser Stelle noch ohne Bedeutung. Die Unterschiedlichkeit der hausärztlichen Fallwerte und Fallzahlen wird durch alle Punkte (Ärzte) gemeinsam dargestellt). Dabei stellt sich unmittelbar die Frage, ob etwa Ärzte mit weniger als 200 Behandlungsfällen im Quartal und einem Fallwert von über 200 Euro tatsächlich hausärztlich tätig sein können oder ob sie nicht ein ganz anderes Tätigkeitsspektrum ausüben. Wer sinnvolle Arztgruppenvergleiche anstellen will, sollte nicht Äpfel mit Birnen vergleichen. Versorgungssituation im hausärztlichen Bereich Jedes Quartal stellt die KVB in einer Reihe von Statistiken für jede Fachgruppe die zentralen Eckdaten der Abrechnung und Honorierung bereit. Für den hausärztlichen Bereich ist dort etwa für das erste Quartal 2009 dargestellt, dass der Honorarumsatz je Behandlungsfall (kurz Fallwert) 62 Euro beträgt und dass die durchschnittliche Fallzahl jedes Hausarztes bei 850 Behandlungsfällen liegt. Nun ist klar, dass es sich hierbei um Durchschnittswerte handelt. Hinter ihnen verbergen sich eine Reihe von Unterschieden, die weitgehend unbekannt und bislang auch unbeachtet sind. Ein Blick auf die Verteilung der Fallwerte und Fallzahlen bei Hausärzten in Abbildung 1 verdeutlicht, welche enormen Spannweiten hier allein im hausärztlichen Bereich vorliegen. Abbildung 1 zeigt, dass die rund Hausärzte in Bayern sich offenbar in ihrer Leistungserbringung ganz erheblich voneinander unterscheiden. Als Folge dieser Verschiedenartigkeit ergeben sich die weit streuenden Fallzahlen und Fallwerte (Die in der Abbildung vorgenom- Ausgehend von dieser Fragestellung führten wir Analysen des Abrechnungs- und Verordnungsverhaltens der Hausärzte durch und haben dabei geeignete Parameter gesucht, welche die typische hausärztliche Versorgung beschreiben. Ziel war es, innerhalb der Hausärzteschaft diejenigen Ärzten zu identifizieren, die sich in einer typischen Weise an der hausärztlichen Versorgung beteiligen ( typische Hausärzte ), und jene Ärzte zu erkennen, die nur formal (gewissermaßen zulassungstechnisch ) der hausärztlichen Versorgung zugeschrieben werden, obwohl sie ganz überwiegend fachärztliche oder psychotherapeutische Leistungen erbringen ( untypische Hausärzte ).

7 titelthema 7 typische hausärzte Bis heute fehlt es an einer klaren Defi nition der typischen hausärztlichen Tätigkeit. Ist das Leistungsspektrum eines typischen Hausarztes bereits ausreichend durch die hausärztlichen EBM-Leistungen beschrieben oder müssen weitere Parameter herangezogen werden, die auch den Tätigkeitsumfang oder die Versorgung der Patienten mit Arzneimitteln umfassen? Nach unseren Analysen reicht eine Abgrenzung der hausärztlichen Tätigkeit allein anhand der abgerechneten Leistungspositionen nicht aus. Wichtige zusätzliche Merkmale fi nden sich in den folgenden Bereichen: 1. Charakter der Inanspruchnahme Deckt ein Hausarzt die hausärztliche Versorgung ab oder nicht? Ein erstes Kriterium hierfür ist bereits die Feststellung, in welchem Umfang seine Patienten noch einen weiteren Hausarzt aufsuchen. Ist dieser Patientenanteil auffällig hoch (weit über einer normalen Pendlerquote usw.), so zeigt dies unmittelbar an, dass die eigentliche hausärztliche Tätigkeit bei diesem Arzt nicht im Vordergrund steht und die Patienten die hausärztliche Versorgung daher bei anderen Ärzten in Anspruch nehmen. 2. Leistungsspektrum Auch wenn die Leistungen allein noch nicht aussagekräftig sind (vergleiche oben), sind sie natürlich ein wichtiger Indikator. Dabei zeigt sich, dass nicht nur die Leistungsbreite, sondern vor allem die Relation der Leistungen zueinander sehr bedeutsam ist. Typisch für die hausärztliche Abrechnung ist ein relativ hoher Umsatzanteil der Grundpauschalen. Dominieren hingegen andere Leis- Verteilung der Fallwerte (ohne Leistungen zur Unzeit) in Abhängigkeit von der Fallzahl je Arzt für typische und untypische Hausärzte (Allgemeinärzte und hausärztlich tätige Internisten) im Quartal 1/2009. Jeder Punkt symbolisiert einen Arzt. Fallwert in Euro Typische Hausärzte Abbildung 1 Unypische Hausärzte Fallzahl je Arzt Kriterien zur identifikation der typischen hausärztlichen Versorgung Quelle: KVB Typische Hausärzte erfüllen alle fünf Muss-Kriterien und mindestens zwei der Kann-Kriterien in einem Quartal: Muss-Kriterien, die ein Arzt alle erfüllen muss, um als typischer Hausarzt identifiziert zu werden: mehr als 200 Fälle zehn oder mehr Hausbesuche ein GKV-Praxisumsatz von mehr als Euro alle Mindestkriterien bei vier defi nierten Arzneimittelgruppen werden erfüllt* Verordnungskosten je Patient betragen mindestens 33 Prozent des Mittelwerts bei Hausärzten Kann-Kriterien, von denen ein Arzt mindestens zwei von fünf erfüllen muss, um als typischer Hausarzt identifiziert zu werden: geringerer Fallwert (ohne Leistungen zu Unzeiten) als 90 Euro die Versichertenpauschale macht mindestens 30 Prozent des Gesamtumsatzes aus mindestens ein Fall mit Lungenfunktionsdiagnostik höchstens 30 Prozent der Patienten suchten im gleichen Quartal noch einen zweiten Hausarzt auf mindestens 40 Prozent der Patienten wurden auch im Vorquartal behandelt *Folgende vier Arzneimittelgruppen wurden identifi ziert: Antidiabetika (AA10), Diuretika (AC03), Beta-Adrenozeptor-Antagonisten (Betablocker) (AC07), Mittel mit Wirkung auf das Renin-Angiotensin-System (AC09). Erforderlich ist, dass die Ärzte einen Teil ihrer Patienten mit den aufgeführten Arzneimittelgruppen versorgen. Das Verordnungsvolumen je Arzt soll mindestens ein Fünftel des mittleren Anteils aller Hausärzte betragen. KVB forum 10/2011

8 8 Titelthema tungen, so liegt regelmäßig eine fachärztliche oder psychotherapeutische Leistungsausprägung vor oder der Arzt ist in besonderem Ausmaß spezialisiert (zum Beispiel Schmerztherapie). Hinsichtlich der Leistungsbreite ist die Definition einer geringen Anzahl hausärztlicher Tracer-Leistungen bedeutsam. So hat sich gezeigt, dass bereits der Nachweis einer geringen Zahl von Hausbesuchen und die Vorhaltung bestimmter Untersuchungsmethoden ausreicht, um recht trennscharf zwischen typischen und untypischen Hausärzten unterscheiden zu können. 3. Versorgungsbeitrag Von den etwa acht Millionen Versicherten, die in einem Quartal vertragsärztliche Leistungen in Anspruch nehmen, suchen knapp sieben Millionen einen Hausarzt auf. Der Hausarzt ist damit die typische erste Anlaufstelle bei fast allen akuten Erkrankungen und natürlich auch bei der Versorgung von chronisch Kranken. Rein rechnerisch kommen so auf einen Hausarzt etwa 850 Patienten, um dem Versorgungsauftrag gerecht zu werden. Ein Hausarzt, dessen Anzahl an Patienten weit unter diesem Durchschnitt liegt (Gleiches gilt für seinen Praxisumsatz), übt die skizzierte Anlaufstellenfunktion offenbar nicht aus. Werden nur sehr wenige oder ganz bestimmte Patienten behandelt, spricht vieles für eine Spezialisierung des Arztes und für eine eher hausarztuntypische Versorgung. 4. Arzneimittelversorgung und Versorgung von chronisch Kranken Auch die Analyse des Verordnungsverhaltens gibt Aufschluss über die hausärztliche Tätigkeit. Ein Hausarzt deckt typischerweise die nötigen Medikamentenverordnungen seiner Patienten ab. Insbesondere die Versorgung der Chroniker erfordert dabei regelmäßig die Verordnung bestimmter Arzneimittel. Ärzte, die überhaupt keine Medikamente verordnen (immerhin sind dies fast 100 Hausärzte) oder die bestimmte Arzneimittel nur in einem äußerst geringen Umfang verordnen, haben ganz offenbar ein deutlich unterschiedliches und sehr spezielles Patienten- beziehungsweise Behandlungsspektrum, welches sich deutlich von demjenigen der typischen Hausärzte unterscheidet. Aufwendige Methodik Da es nicht ein einzelnes Merkmal gibt, anhand dessen sich eine typische hausärztliche Tätigkeit deutlich abgrenzen lässt, wurden in die weiteren Analysen die verschiedenen oben skizzierten Kriterien zur Beschreibung der hausärztlichen Tätigkeit im Gesamten herangezogen. Bei der Auswahl und Operationalisierung der einzelnen Kriterien war die Verfügbarkeit eines objektiven Datenmaterials ausschlaggebend, mit dessen Hilfe die jeweiligen Messungen erfolgen konnten. Schließlich wurden aus der Vielzahl untersuchter Parameter jene ausgewählt, die ausreichen, um genügend präzise und zugleich handhabbar zwischen einem typischen und einem untypischen Hausarzt unterscheiden zu können. Dabei wurden für jedes Kriterium Schwellenwerte definiert, unterhalb oder oberhalb derer die Abgrenzung eines typisch hausärztlichen Versorgungsprofils erfolgt. Im Kasten auf Seite 7 ist das Ergebnis dieses methodischen Vorgehens Kumulative Darstellung der Umsatzanteile nach der Reihenfolge des EBM (vom ersten bis zum letzten EBM- Kapitel): Die Kurven zeigen den aufsummierten Umsatzanteil, den die Ärzte bis zu dem jeweiligen EBM-Kapitel (untere Achse) erzielt haben. Leistungsspektrum der typischen Hausärzte im Vergleich zu Hausärzten, deren Fallwert mehr als 90 Euro beträgt. Abgebildet ist der Honorarumsatzanteil je EBM-Kapitel kumuliert auf 100 Prozent. Honorarumsatzanteil in Prozent Typische Hausärzte 100 % 90 % 80 % 70 % 60 % 50 % 40 % 30 % 20 % 10 % 0 Unypische Hausärzte ab 36 Kapitel des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) Abbildung 2 Quelle: KVB

9 Titelthema 9 zusammengefasst. Insgesamt wurden Schwellenwerte von zehn Kriterien gefunden, anhand derer sich eine typische hausärztliche Tätigkeit gut abgrenzen lässt. Dabei ist es nicht notwendig, dass ein Arzt alle zehn Kriterien gleichzeitig erfüllt. Vielmehr handelt es sich nur bei fünf Kriterien um echte Ausschlusskriterien (Muss-Kriterien), die im Sinne einer typisch hausärztlichen Tätigkeit unbedingt erfüllt sein müssen. Bei den fünf weiteren Kriterien reicht es aus, wenn mindestens zwei davon erfüllt sind, damit eine Zuordnung als typischer Hausarzt erfolgt (Kann-Kriterien). Um welche zwei Kriterien es sich handelt, ist unerheblich. Folgende Beispiele verdeutlichen die Vorgehensweise: Beispiel 1 Typischer Hausarzt : Ein Arzt erfüllt alle Muss-Kriterien, der Fallwert beträgt 100 Euro und es wurden keine Leistungen der Lungendiagnostik erbracht. Die weiteren Kann-Kriterien sind jedoch erfüllt. Beispiel 2 Untypischer Hausarzt : Ein Arzt erfüllt alle Muss- Kriterien bis auf die Anzahl der Hausbesuche (es wurden beispielsweise keine Hausbesuche erbracht). Auf die Kann-Kriterien kommt es in diesem Fall gar nicht mehr an. Beispiel 3 Untypischer Hausarzt : Ein Arzt erfüllt alle Muss- Kriterien, der Fallwert beträgt 150 Euro, die Versichertenpauschale beträgt zehn Prozent des Gesamtumsatzes, 40 Prozent der Patienten suchen einen weiteren Hausarzt im Quartal auf, die Lungenfunktionsdiagnostik wurde nicht erbracht. Damit ist nur eines von fünf Kann- Kriterien erfüllt. Ergebnisse Jedes einzelne der zehn Kriterien hat eine filternde Wirkung. So gibt es zum Beispiel unter den analysierten Hausärzten (untersuchte Datenmenge aus dem ersten Quartal 2009) insgesamt 359 Ärzte, die weniger als 200 Fälle aufweisen. Das Kriterium Ärzte mit geringerem Fallwert (ohne Leistungen zu Unzeiten) als 90 Euro wird von weit über Hausärzten erfüllt, lediglich 331 Ärzte weisen einen untypischen, höheren Fallwert auf. Abbildung 2 versucht nun zu verdeutlichen, wie sich das Leistungsprofil der Ärzte unterscheidet, nachdem sie hinsichtlich der jeweiligen Kriterien als typische oder untypische Hausärzte identifiziert wurden. Exemplarisch wurden hier die Hausärzte nur anhand eines einzigen Kriteriums, nämlich eines Fallwertes von über 90 Euro, differenziert. Für beide Gruppen werden ihre Umsatzanteile an den einzelnen Kapiteln des EBM dargestellt. Dabei zeigt sich vor allem im hausärztlichen EBM-Kapitel 3 ein markanter und hochsignifikanter Unterschied zwischen den beiden Gruppen. Während die Gruppe der typischen Hausärzte (Fallwert unter 90 Euro) über 60 Prozent ihres Gesamtumsatzes mit diesen Leistungen erreicht, liegt dieser Wert bei der Gruppe der untypischen Hausärzte (Fallwert über 90 Euro) bei lediglich etwa 30 Prozent. Dagegen erzielt diese Gruppe zusätzliche relevante Umsatzanteile eher in den fachärztlichen EBM-Kapiteln oder im Bereich der Psychotherapie. Es zeigt sich also, dass das Kriterium Fallwert prinzipiell sehr gut geeignet ist, um Datenquellen Ärzte mit einer typisch hausärztlichen Ausrichtung von eher untypischen Hausärzte zu unterscheiden. Da es sich hier um ein Kann-Kriterium handelt, hängt es aber zusätzlich von der Auswertung der übrigen Kriterien ab, ob schließlich ein Arzt als typischer Hausarzt identifiziert wird oder nicht. Nach Anwendung aller Muss- und Kann-Kriterien ergibt sich, dass insgesamt Ärzte als hausärztlich untypisch identifiziert werden. Das entspricht einem Anteil von 18 Prozent. Damit verbleiben lediglich etwa Ärzte, die tatsächlich die hausärztliche Versorgung in Bayern bewältigen. Die hausärztliche Versorgungssituation muss angesichts dieser Zahlen grundlegend neu bewertet werden. Betrachtet man schließlich die eingangs beschriebene weite Streuung der hausärztlichen Fallwerte und Fallzahlen (Abbildung 1), so zeigen die Analyseergebnisse, dass diese auf die Unterschiede zwischen typischen und untypischen Hausärzten Die vorliegenden Analysen basieren auf den Abrechnungs- und Verordnungsdaten des ersten Quartals Die Abrechnungsdaten stammen aus dem Strategischen Informationssystem (SIS) der KVB. Die Verordnungsdaten entsprechen den Rezeptdaten der GKV-Versicherten aus den Apothekenrechenzentren. Richtig nachgerechnet: Lediglich Ärzte bewältigen die hausärztliche Versorgung in Bayern.

10 10 titelthema Am Anfang der Analyse steht die Bestandsaufnahme der Versorgungssituation. Abbildung 3 und 4 machen deutlich, welche Bandbreite an Spezialisierungen beispielsweise in der augenärztlichen oder frauenärztlichen Fachgruppe zu erwarten ist. Das Ausmaß der Heterogenität überrascht nicht, vielmehr unterstreicht es die Notwendigkeit, stabile Strukturen zu identifi zieren und gegebenenfalls ihre Wirksamkeit auf die Honorarverteilung zu bewerten. Erkennbar sind verschiedene Schwerpunkte, die sich zum Beispiel über die hohe Fallzahl charakterisieren (wie etwa der Schwerpunkt Zytologie bei Frauenärzten) oder über hohe Fallwerte bei niedrigen bis mittleren Fallzahlen (spezialisierte Kataraktoperateure bei den Augenärzten). Erkennbar sind aber auch Ärzte mit sehr geringen Fallzahlen und geringen Fallwerten, die offensichtlich unterdurchschnittlich an der Versorgung teilnehmen. zurückzuführen ist. Die beiden so identifi zierten Untergruppen innerhalb der Hausärzte unterscheiden sich erheblich in ihren Abrechnungsdaten. Die durchschnittliche Fallzahl je Arzt der typischen Hausärzte beträgt 915 im Gegensatz zu den untypischen mit 438 Fällen. Auch der Quartalsumsatz je Arzt verdeutlicht den Unterschied: zirka Euro bei typischen Hausärzten und Euro bei untypischen Hausärzten. Der durchschnittliche Fallwert bezogen auf alle Hausärzte beträgt 61 Euro und entspricht etwa dem Durchschnittsfallwert der typischen Hausärzte. Bei den untypischen Hausärzten liegt er jedoch bei etwa 65 Euro. Betrachtet man jene untypischen Hausärzte mit geringen Fallzahlen und einem hohen Fallwert (in der Regel sind dies psychotherapeutisch tätige Ärzte), dann liegt der durchschnittliche Fallwert bei 228 Euro. Untypische Hausärzte mit einem geringen Beitrag zur Versorgung (niedrige Fallzahlen kleiner 200 und Fallwert unterhalb 90 Euro) erzielen im Durchschnitt einen Fallwert von 54 Euro. Versorgungssituation im fachärztlichen Bereich Die Identifi kation leistungshomogener Untergruppen innerhalb einzelner Facharztgruppen gestaltet sich komplexer als bei den Hausärzten aufgrund der Vielzahl der bereits in ihrer Grundausrichtung verschiedenartigen Fachgruppen. Parameter, die das Leistungsspektrum oder die Kriterien der Subgruppenbildung einer Fachgruppe beschreiben, sind nicht ohne Weiteres auf andere Fachgruppen übertragbar. Eine umfangreiche Analyse der fachärztlichen Gruppen fi ndet zur Zeit statt, sodass an dieser Stelle nur die Methodik vorgestellt werden kann. Wichtige Parameter zur Beschreibung der Versorgungssituation sind die Grundzahlen der Statistiken. Tabelle 1 stellt die zentralen Kennzahlen der beiden Beispielfachgruppen dar. Allein die Unterscheidung in konservativ und operierend tätige Ärzte (das heißt ohne beziehungsweise mit erbrachten Leistungen der EBM-Kapitel 31.2 und/ oder 36.2) liefert bereits ein differenzierteres Bild. Im zweiten Schritt der Analyse werden die Spezialisierungen untersucht. So gewinnt man einen Einblick in die Struktur der Versorgung einer Fachgruppe. Diese ausdifferenzierte Darstellung des Leistungsspektrums erlaubt eine erste Bestimmung typischer Subgruppen. Anschließend wird bewertet, ob sich die neu gebildeten Subgruppen auch tatsächlich ausreichend unterscheiden und ob die gewählten Kriterien über mehrere Quartale hinweg zu analogen, also stabilen Ergebnissen führen. Wie das Beispiel der Augenärzte zeigt, kann die Unterscheidung in konservativ Der Fallwert in Abhängigkeit von der Fallzahl je Arzt für Augenärzte Fallwert in Euro Abbildung Fallzahl je Arzt Quelle: KVB KVB forum 10/2011

11 titelthema 11 und operierend tätige Ärzte verfeinert werden. Die operierenden Augenärzte werden wiederum unterteilt in Ärzte mit kleinen und wenigen Operationen, Ärzte mit mittleren Operationen und Ärzte mit großen Operationen mit einem hohen Anteil an Katarakt-Operationen. Bei der Identifi kation der fachärztlichen Subgruppen spielt neben der Zusammensetzung der Leistungen oder den typischen Fallzahlprofi len auch das Verordnungsverhalten eine Rolle. Anhand typischer Verordnungen kann der Versorgungsgrad oder die Spezialisierung genauer erfasst werden. Die aktuell stattfi ndenden Analysen berücksichtigen folglich auch die Verordnungssituation. Die Ergebnisse unterstützen zudem die Validierung der Kriterien zu den Gruppenbildungen. ausblick Kennzahlen der Statistik für Augenärzte und Frauenärzte, Quartal 1/2009 Augenärzte Frauenärzte konservativ operierend konservativ operierend Anzahl der Ärzte Fallwert Median in Euro Mittelwert Standardabweichung Fallzahl Median je Arzt Mittelwert Standardabweichung Umsatz Median je Arzt in Mittelwert Tausend Euro Standardabweichung Tabelle 1 Der Fallwert in Abhängigkeit von der Fallzahl je Arzt für Gynäkologen Fallwert in Euro Abbildung 4 Quelle: KVB Fallzahl je Arzt Quelle: KVB Die Unterscheidung der Ärzte in der hausärztlichen Versorgung nach typischen und untypischen Hausärzten ist mit den vorliegenden Kriterien möglich. Für die fachärztlichen Gruppen werden durch laufende Analysen ebenfalls Kriterien identifi ziert, die eine Unterteilung in Subgruppen abhängig von der Spezialisierung und dem Versorgungsumfang erlauben. Die Konsequenzen der Bildung versorgungshomogener Subgruppen in einzelnen Fachgruppen sind vielfältig. In erster Linie gilt es, den Versorgungsgrad in der Bedarfsplanung in Bayern realistisch zu betrachten. Zugleich offenbart die Identifi kation so grundlegender Leistungsunterschiede innerhalb einer Fachgruppe ein Problem der Durchschnittsbetrachtung, beispielsweise in der Prüfungsvereinbarung. Der bisherige Vergleich der Wirtschaftlichkeit bei den Verordnungen berücksichtigt das inhomogene Versorgungs- und folglich auch Verordnungsverhalten einzelner Ärzte nicht ausreichend. In der Analyse der typischen hausärztlichen Versorgung wurde zum ersten Mal ein dafür notwendiges Typisierungsprofi l erstellt. Die Ergebnisse zeigen, dass ein erheblicher Teil der Hausärzte an der hausärztlichen Versorgung de facto nicht oder nur unwesentlich beteiligt ist, was wiederum direkte Konsequenzen für die Beurteilung der Bedarfsdeckung und -planung hat. Für eine regionale Honorargestaltung, wie sie in der laufenden Gesetzesreform diskutiert wird, sollten die hier gewonnenen Erkenntnisse berücksichtigt werden. Ebenso hat die Defi nition des typischen oder des spezialisierten Arztes mit seinem charakteristischen Leistungsportfolio direkte Auswirkung auf eine EBM-Reform. Die bisherige Sicht auf die ärztliche Tätigkeit und ihre Bewertung bei Honorar- oder Bedarfsplanungsthemen steht angesichts der neuen Erkenntnisse grundlegend auf dem Prüfstand. Dr. Roman Gerlach, Dr. Martin Tauscher (beide KVB) KVB forum 10/2011

12 12 gesundheitspolitik Wir brauchen die Riesenreform aus einem Guss Der Mediziner und SPD-Bundestagsabgeordnete Professor Dr. Dr. Karl Lauterbach ist seit vielen Jahren eine feste Größe in der gesundheitspolitischen Debatte in Deutschland. KVB-Vorstand Dr. Ilka Enger traf den Politiker, dessen Markenzeichen die rote Fliege am Hemdkragen ist, in Berlin. Die beiden Mediziner lieferten sich einen Schlagabtausch über Medizin im Allgemeinen und Gesundheitspolitik im Speziellen. KVB FORUM war dabei. In der eher nüchternen Atmosphäre eines Besprechungsraumes im Jakob-Kaiser-Haus kamen die beiden Diskutanten schnell auf ihre unterschiedlichen Standpunkte zu sprechen, fanden aber erstaunlicherweise auch einige Gemeinsamkeiten. Enger: Herr Lauterbach, nach einem Praktikum im Krankenhaus vor vielen Jahren habe ich gewusst: Ja, das ist das Richtige für mich, das möchte ich machen. Mein Ziel war nie die Wissenschaft, obwohl ich ja auch an einer Uni-Klinik tätig war. Aber ich wollte immer in die Patientenversorgung. Wie war Ihr Einstieg? Lauterbach: Ich war immer sehr wissenschaftlich interessiert, schon als Schüler. Die Medizin bietet die Möglichkeit, etwas Nützliches zu machen, wo man den Menschen unmittelbar hilft, aber gleichzeitig auch wissenschaftlich arbeiten kann. Mir hat immer beides Spaß gemacht. Das war damals in den achtziger Jahren eine richtige Aufbruchstimmung: eine sehr gute Zeit, um Medizin zu studieren. Enger: Und warum haben Sie sich dann entschlossen, von den Patienten abzurücken? Lauterbach: Ich habe damals im Rahmen meiner wissenschaftlichen Tätigkeit den Schwerpunkt auf vorbeugende Medizin gelegt. Nach dem Studium habe ich mich der Epidemiologie zugewandt, später dann Gesundheitsökonomie studiert. Danach war ich bereits so spezialisiert, dass das mit einer ehrbaren praktischen Tätigkeit nebenher nicht vereinbar gewesen wäre. Ich wollte nicht klinischer Amateur sein, der 80 Prozent Wissenschaft macht und 20 Prozent schlechte Medizin. Darum habe ich das aufgegeben. Aber ich lese trotzdem noch immer jeden Tag medizinische Fachliteratur, bilde mich fort. Den theoretischen Teil einer internistischen Prüfung würde ich wohl auch heute noch auf Anhieb bestehen aber die Praxis fehlt. Das könnte ich heute keinem Patienten mehr zumuten. Aber ich bin immer noch fasziniert von der Medizin. Sie ist mein Hobby geworden. Enger: Das unterscheidet Sie von meinen niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen, die mit ihrer ärztlichen oder psychotherapeutischen Tätigkeit den Lebensunterhalt ihrer Praxen und Familien erwirtschaften müssen. Glauben Sie, dass in Deutschland die Ärzte zu viel verdienen? Lauterbach: Nein. Das Durchschnittseinkommen der deutschen Ärzteschaft bewegt sich im Korridor dessen, was ich für vernünftig halte. Ich plädiere nicht für eine Senkung der Einkünfte. Ich bin sogar der Meinung, dass bestimmte Arztgruppen zu wenig verdienen. Dazu zählen zum Beispiel Hausärzte, Kinderärzte, zum Teil auch Psychotherapeuten, Ärzte, die in Problemregionen arbeiten, auch Fachärzte, die zum Beispiel in ländlichen Gebieten arbeiten, die also auch mit hohen Arbeitszeiten nicht das erwirtschaften, was woanders möglich wäre. Die Einkünfte sind nicht gerecht verteilt, aber das Durchschnittseinkommen würde ich nicht als zu hoch betrachten. Enger: Oh, das sind ja ganz neue Töne von Ihnen. Kürzlich haben Sie sogar von einem Ärztemangel gesprochen, den Sie früher noch negiert haben. Lauterbach: Wir haben eine Fehlverteilung in der Ärzteschaft. Wir haben Über-, Unter- und Fehlversorgung von Haus- und Fachärzten nebeneinander. Wir haben eine sehr ungleiche Einkommensverteilung. Und wir haben zusätzlich mittelfristig das Problem des demographischen Wandels, sodass wir dann deutlich zu wenig Haus-

13 gesundheitspolitik 13 ärzte haben und zwar fast unabhängig vom heutigen Verteilungsproblem. Wir müssen die Zahl der Medizinstudenten um mindestens pro Jahr erhöhen. Denn bei der Verweiblichung des Berufs und bei der damit einhergehenden Inanspruchnahme von Teilzeitbeschäftigungen werden wir mittelfristig in einen Ärztemangel geraten. Enger: Also ich glaube nicht, dass uns das letztendlich viel nützt. Denn das Hauptproblem ist doch, dass der medizinische Nachwuchs nicht in Deutschland bleibt, sondern sich ins Ausland absetzt oder in medizinfernere Bereiche wie zum Beispiel die Gesundheitsökonomie wechselt, weil er die finanzielle Sicherheit vermisst. Sie dürfen den Ärztemangel nicht nur darauf schieben, dass die Medizin weiblicher wird. Ich denke, auch Frauen sind durchaus in der Lage, eine Praxis zu führen, wenn die Praxistätigkeit finanzielle Sicherheit bietet. Eine Niederlassung bedeutet ein hohes persönliches finanzielles Risiko. Diesem Risiko muss eine gewisse Perspektive und eine relative finanzielle Sicherheit entgegenstehen, damit man das Risiko überhaupt tragen kann. Dies geht unseren Studenten ab. Auch die Furcht vor Regressen hält zum Beispiel viele davon ab, sich überhaupt in eigener Praxis niederzulassen. Lauterbach: In allen Industrieländern ist es so und nicht nur beim Arztberuf, auch bei Physikerinnen, Mathematikerinnen, Juristinnen, dass Frauen wegen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf häufiger nach einigen Jahren Vollzeittätigkeit in eine Teilzeittätigkeit wechseln. Ich halte das übrigens auch nicht für beklagenswert, sondern davon profitiert die Gesellschaft in der Summe. Und nachdem der Anteil an Frauen im Medizinstudium sehr stark ansteigt, muss ich dafür kompensatorisch mehr Studentinnen und Studenten zulassen. Es ist doch so: Wir könnten das Einkommen der Ärzte verfünffachen und würden trotzdem noch feststellen, dass mehr Ärztinnen Teilzeit arbeiten als Ärzte. Wenn Sie es so darstellen, als würden die Frauen nur deshalb aus dem Beruf früher aussteigen, weil sie Angst vor Arzneimittelregressen und Sorge vor einer Praxispleite haben ich glaube, das ist zu kurz gesprungen Enger: Stopp, stopp! Erstens habe ich vom ärztlichen Nachwuchs gesprochen nicht nur vom weiblichen ärztlichen Nachwuchs. Und zweitens habe ich über finanzielle Sicherheit und nicht nur über Geld geredet. Lauterbach: Niemand wird bestreiten, dass es finanzielle Sicherheit geben muss. Aber wenn wir jetzt den Fehler machen, das Nachwuchsproblem auf die Beseitigung der Arzneimittelregresse und der Erhöhung der Honorare zu verengen, verlieren wir viel Zeit. Wir müssen auch die Zahl der Medizinstudenten erhöhen. Enger: Damit lösen wir aber nicht das akute Problem, das in Bayern in zwei bis drei Jahren auf uns zukommt: Immer mehr Kollegen sind über 60 Jahre alt und überlegen jetzt, aufzuhören. Daran ist auch die zunehmende Bürokratie im Praxisalltag schuld. Lauterbach: Also ich habe zum Beispiel die jetzt in der Diskussion befindliche Kodierrichtlinie kritisiert. Die Art der Kodierung, die vorgesehen ist, ist für eine einfache Praxis zu kompliziert. Denn man muss unterscheiden zwischen einer DRG-Kodierung im Krankenhaus und der Kodierung in einer Praxis. Wenn ich eine große Operation durchführe, die sechs, sieben Tausend Euro kostet, müssen die Kodieranforderungen höhere sein, als wenn ich einen Praxisbesuch abwickle, bei dem es darum geht, einen Bluthochdruck einzustellen. Und die Kodierrichtlinien scheinen mir für die Praxis ein Overkill zu sein. Daher trete ich für eine Entbürokratisierung in diesem Bereich ein. Aber: Es bringt nichts, jetzt darüber zu philosophieren, wie das alles so gekommen ist. Ich könnte jetzt ausführen, dass ein großer Teil der Bürokratie im System in der Praxis von der Selbstverwaltung kommt und zwar durch das Misstrauen der Dr. Ilka Enger im Gespräch mit Professor Dr. Dr. Karl Lauterbach, dessen Ansichten gerade bei niedergelassenen Ärzten und Psychotherapeuten teilweise umstritten sind.

14 14 gesundheitspolitik Krankenkassen, der Kassenärztlichen Vereinigungen und der Fachverbände. Das ist meine persönliche Meinung. Aber das spielt keine Rolle hier, denn wir können das ja politisch lösen, indem wir etwas Einfacheres machen. Da hätte ich auch entsprechende Vorschläge Enger: Zum Beispiel? Abrechnung in der Selbstverwaltung entwickelt, das von den Ärzten und den Patienten abgelehnt wird und für das wir als Politiker ständig den Kopf hinhalten sollen. Wieso eigentlich? Wieso nicht ein simples System, das auch Grundzüge einer GOÄ für alle enthält? Enger: Ich bin ganz fasziniert. Denn das Gesundheitskonto, das wir gerade in Bayern entwickeln, geht genau in diese Richtung. Und was halten Sie von der Budgetierung? Denn dem Kostenerstattungsmodell wird ja immer unterstellt, es würde eine Kostenexplosion verursachen. Und auch an die Vorkasse-Diskussion kann ich mich gut erinnern. Lauterbach: Ein Vorkasse-System halte ich für ungerecht. Denn wir wissen ganz genau, dass gewisse Patienten, wenn sie Vorkasse leisten müssen, nicht mehr zum Arzt gehen. Auch die internationale Studienlage zeigt: Ältere Menschen mit geringem Einkommen gehen nicht mehr zum Arzt, wenn Vorkasse geleistet werden muss. Darum bin ich gegen Vorkasse. Hintertür kommen. Das heißt also: Die Einkommensausfälle, die es für Privatversicherte gibt, wenn das neue System nicht identisch ist mit der GOÄ der Privatversicherten, müssen kompensiert werden durch Mehrzahlungen für gesetzlich Versicherte. Das System darf der Ärzteschaft im Ganzen kein Geld entziehen und die Abrechnung muss einfacher, transparenter und für alle gleich sein. Davon haben die Patienten etwas, weil die verhasste Form der Zwei- Klassen-Medizin, zum Beispiel die schnellere Terminvergabe für Privatpatienten, wegfällt. Und davon haben die Ärzte etwas, insbesondere weil alles viel weniger bürokratisch ist und man dann auch auf einen großen Teil der Budgets verzichten könnte. Enger: Das hören die Kollegen in den Praxen sicher gerne. Denn die Budgets setzen uns ja alle unter permanenten Druck. Bisher ist das Argument der Politik doch immer: Ohne Budgetierung würde es zu starken Mengenausweitungen kommen und die Kosten würden explodieren. Wie sehen Sie das? Professor Dr. Dr. Karl Lauterbach ist seit 2005 Mitglied des Deutschen Bundestags und dort Mitglied im Ausschuss für Gesundheit. Lauterbach: Ich persönlich trage schon seit Jahren vor, dass wir ein System brauchen, das mehr Aspekte einer Kostenerstattung enthält und in dem in Euro und nicht mehr in Punktwerten oder EBM- Werten abgerechnet wird. Das System muss einfacher und transparenter sein. Ein solches System halte ich aus drei Gründen für wichtig. Erstens: Es muss für Ärzte wie für Patienten mehr Transparenz hergestellt werden, was welcher Eingriff, welche Behandlung gekostet hat. Zweitens: Die Abrechnung muss kontrollierbar sein für alle Beteiligten. Und Drittens: Es kann nicht angehen, dass sich ein kompliziertes, als ungerecht empfundenes Verhandlungsgebilde zur Enger: Vollkommen richtig. Aber leider wurde die Kostenerstattung ja oft mit Vorkasse in einen Topf geworfen. Lauterbach: Aber nicht von mir! Die SPD tritt schon seit Jahren dafür ein, dass wir ein GOÄ-ähnliches Honorarsystem für alle entwickeln. Das muss dann aber für gesetzlich und für privat Versicherte gelten. Es kann keine zwei Systeme nebeneinander geben. In einer Bürgerversicherung brauchen wir ein simples und unbürokratisches Honorarsystem für alle. Und ein solches System muss so entwickelt werden, dass der Ärzteschaft insgesamt kein Honorar verloren geht. Es darf nicht zu einer Art Honorarkürzung durch die Lauterbach: Ich halte ein starres Budget, so wie wir es jetzt haben, für falsch. Es ist nicht vermittelbar, dass ab einem bestimmten Punkt die Leistung nicht mehr vergütet wird. Und ich halte auch die Art und Weise der jetzigen Pauschalierung für falsch. Denn das jetzige System belohnt den faulen Arzt, der die Pauschale abkassiert, aber möglichst wenig macht. Für einen Ökonomen wie mich ist das kein intelligentes System. Ein besseres System muss mit der Ärzteschaft gemeinsam entwickelt werden. Darum bin ich auch ständig in Gesprächen mit den Praktikern. Die Honorarordnung muss grundüberholt werden. Die Grundintention ist ein simples System mit einer Art Kostenerstattung ohne

15 gesundheitspolitik 15 Vorkasse für alle: mit einer Euro- Abrechnung und mit einer Form der Mengenbegrenzung, die aber keine strengen Budgets mehr vorsieht. In diese Richtung denken wir in der SPD, aber es wäre unseriös, jetzt mehr ins Detail zu gehen. Enger: Ein anderes Thema, das uns niedergelassenen Ärzten auf den Nägeln brennt, ist die Ambulante Spezialärztliche Versorgung. Die müsste ja eigentlich Ihren Vorstellungen entsprechen. Denn ich habe mal von Ihnen gehört: Jeder Patient, der es nötig hat, sollte seinen Spezialisten, seinen Professor sehen können. Lauterbach: Ich würde es jetzt nicht unbedingt am Professor festmachen. Aber was wir in Deutschland sehen können, ist, dass ein großer Teil der Privatversicherten in den Uni-Kliniken ambulant versorgt wird. Im Gegensatz dazu gibt es schwer kranke gesetzlich Versicherte, die im gesamten Verlauf ihrer Patientenkarriere nie einen Top-Spezialisten sehen. Nicht jeder Fall braucht einen Top-Spezialisten. Aber es muss für jeden schweren Fall zumindest möglich sein egal, wie er versichert ist irgendwann einmal einen Termin bei einem Top-Spezialisten zu bekommen. Und dieser Zugang ist in Deutschland zu wenig durchlässig. Da hängt zu viel vom Glück ab. Der gebildete gesetzlich Versicherte kann oft noch seine Kontakte und seine Artikulationsfähigkeit einsetzen, um im System klarzukommen. Aber bei anderen hängt es wirklich allein vom Geschick des Hausarztes ab und von dessen Zugang zum System. Enger: Aber was halten Sie denn nun vom neuen Paragraphen 116 b, wie er im GKV-Versorgungsstrukturgesetz vorgesehen ist? Lauterbach: Ich halte die neue 116b-Regel ehrlich gesagt für schlechter als die alte 116b-Regel. Denn diese war eine konservative Regel, dank der die Möglichkeit eröffnet wurde, bei sehr seltenen und schweren Erkrankungen für eine ambulante Versorgung einen Spezialisten in der Klinik aufzusuchen. Das war medizinisch gut definiert durch die Selbstverwaltung. Die Politik hatte damit nichts zu tun, denn wir haben die Erkrankungen nicht ausgesucht. Das war eine Ergänzung des bestehenden Angebots. Jetzt ist es komplizierter. Denn jetzt wird plötzlich auch innerhalb der ambulanten Ärzteschaft zwischen Ärzten, die diese spezialärztliche Versorgung anbieten können, und solchen, die es nicht können, unterschieden. Und die Kriterien dafür, wer das darf und wer nicht, scheinen mir nicht klar zu sein. Enger: Ich würde mir für die Zukunft unseres Gesundheitswesens eine Mischung aus dem Schweizer und dem französischen Modell wünschen. Was mir bei den Franzosen gut gefällt, ist, dass die nachschauen, was sie tun. Politiker wie Sie sagen immer, Präventionsmedizin sei wichtig. Ich denke, dass in Deutschland sehr viel Präventionsmedizin gemacht wird, aber ohne nachzuschauen, was wirklich dabei herauskommt. Am Schweizer Modell halte ich für nachahmenswert, dass die Leute einen Beitrag in ihre Krankenkasse zahlen, der nicht abhängig ist von ihrem Einkommen, und dass man dann versucht, diesen Beitrag sozial abzufedern. Was würden Sie tun, falls Sie in einigen Jahren Bundesgesundheitsminister werden sollten? Lauterbach: Das ist eine rein hypothetische Frage. Die SPD hat eine Menge guter Leute, die eine solche Position bekleiden könnten. Aber grundsätzlich gilt: Wir brauchen diesmal eine Riesenreform aus einem Guss. Wir brauchen eine Neuordnung der Finanzierung, die zukunftsfest ist und endlich der Tatsache Rechnung trägt, dass wir die demographische Alterung im bestehenden System nicht bezahlen können. Der demographische Wandel in unserer Gesellschaft wird sich in den nächsten fünfzehn Jahren so stark beschleunigen, dass dies das jetzige Finanzierungssystem nicht trägt. Deshalb ist es notwendig, das Verhältnis von privater und gesetzlicher Krankenversicherung neu im Sinne einer Bürgerversicherung zu ordnen. Wir brauchen auch dringend Maßnahmen, um die Gesundheitsberufe attraktiver machen, und zwar sowohl in der Pflege als auch im ärztlichen Bereich. Und in der Bevölkerung müssen wir die Vorbeugemedizin deutlich stärken. Denn das ist der wichtigste Schritt gegen die Pflegebedürftigkeit. Viele Probleme sind liegen geblieben. Schon in der großen Koalition ging es am Ende nur noch langsam voran, weil wir uns mit der Union nicht mehr einigen konnten. Und unter Schwarz-Gelb hat es meiner Meinung nach einen Stillstand gegeben. Denn wir hatten in der großen Koalition mehr Einigkeit als jetzt zwischen Schwarz-Gelb, insbesondere zwischen FDP und CSU, herrscht. In der Gesundheitspolitik ist ein gefährlicher Stillstand eingetreten, ein Reformstau und das, obwohl die Probleme immer größer werden. Die nächste Legislaturperiode wird für unser Gesundheitssystem eine ganz entscheidende werden. Redaktion

16 16 Gesundheitspolitik fragwürdige Befragung Für Schlagzeilen sorgte im September eine Umfrage im Auftrag des AOK-Bundesverbands. Tenor war, dass zu lange Wartezeiten auf Arzttermine vor allem darauf zurückzuführen seien, dass insbesondere Fachärzte zu wenig für GKV- Versicherte da seien. Was steckt dahinter? Die Ergebnisse einer fünfminütigen Online-Befragung, an der lediglich knapp über 300 Ärzte teilnahmen, war für den AOK- Bundesverband Anlass, die Wartezeiten in deutschen Praxen zu kritisieren. Bessere Zeiten kommen nicht von selbst unter diesem Motto hatte der AOK-Bundesverband im September ausgewählte Journalisten zu einem Presseseminar eingeladen. Dabei sorgte eine Umfrage zu Wartezeiten bei Ärzten, vorgestellt vom neuen Vorstandsvorsitzenden des AOK-Bundesverbands, Jürgen Graalmann, für reichlich Aufregung. Die Zusammenfassung der Umfrage unter dem Titel Budgetvorgaben, Arbeitsbelastung und Praxisöffnungszeiten am Quartalsende ist zu finden auf der Internetseite der AOK und lohnt einen genaueren Blick ( veranstaltungen/2011/index_ html). Repräsentative Befragung? Lediglich 172 Fachärzte und 150 APIs also Allgemeinärzte, Praktische Ärzte und Internisten, sprich Hausärzte wurden bundesweit befragt. Das sind rund 0,2 Prozent der über Vertragsärzte in Deutschland. Ob man hier noch von einer repräsentativen Befragung sprechen kann, ist fraglich. So hat beispielsweise aus Bremen ein Facharzt, aber kein einziger Hausarzt an der Befragung teilgenommen. Sachsen-Anhalt ist nur mit je einem Haus- und Facharzt vertreten. Und während überdurchschnittlich viele Frauenärzte an der Befragung teilgenommen haben, waren die Neurologen mit nur zwei Teilnehmern stark unterdurchschnittlich vertreten. Interessantes Detail am Rande: Von den befragten Haus- und Fachärzten gaben etwa zwei Drittel an, einen Privatpatientenanteil von über zehn Prozent zu haben. Doch trotz dieses recht großen Privatpatientenanteils sagen rund 90 Prozent der Befragten, dass Budgetvorgaben die Arzt-Patienten-Beziehung belasten ein Ergebnis, das durchaus auch berichtenswert gewesen wäre. Einsatz für Patienten Für das meiste Aufsehen sorgten jedoch die Aussagen, wonach sich Ärzte nicht genug Zeit für Kassenpatienten nehmen. Am mangelnden Engagement kann das allerdings nicht liegen: Denn laut Studie arbeiten niedergelassene Ärzte ausgesprochen viel, etwa ein Sechstel von ihnen sogar über 70 Stunden pro Woche. Eine klassische 40-Stunden-Woche haben hingegen gerade einmal fünf Prozent der Hausärzte und neun Prozent der Fachärzte. Danach gefragt, auf welche Tätigkeiten sich diese Wochenarbeitszeit wie verteilt, gaben die Befragten an, rund 55 Prozent ihrer Zeit für vertragsärztliche Leistungen für Kassenpatienten aufzuwenden. Und das scheint AOK-Chef Graalmann zu wenig zu sein. Wollte man allerdings auf die von Graalmann geforderten 51 Stunden Wochenarbeitszeit allein für GKV-Versicherte kommen, müssten die Ärzte, entsprechend ihrer realistischen Einschätzung des Zeitbedarfs der übrigen ärztlichen Tätigkeiten, künftig mindestens 80 Stunden pro Woche arbeiten. Doch so weit, dies zu fordern, wollte der neue Chef des AOK-Bundesverbands dann doch nicht gehen. Kritik des KVB-Vorstands In einer Presseinformation übte der Vorstand der KVB deutliche Kritik an der Studie und den Schlüssen, die der Chef des AOK- Bundesverbands daraus gezogen hat: Zum Glück wissen die Patienten richtig einzuschätzen, dass es die Haus- und Fachärzte sind, die sie gut medizinisch betreuen und nicht die Funktionäre selbst ernannter Gesundheitskassen. Wir fordern Herrn Graalmann auf, seine unsäglichen Behauptungen umgehend richtig zu stellen und sich bei der Ärzteschaft zu entschuldigen. Martin Eulitz (KVB)

17 gesundheitspolitik Wird die Medizin weiblicher, kooperativer und kommunikativer? Welche Job-Perspektiven bieten sich für Freiberufler und Angestellte an? Was leisten Arbeitszeitmodelle und Niederlassungsoptionen? Und was ist bei der Praxisübernahme und -finanzierung zu beachten? Diese Fragen stehen unter anderem im Mittelpunkt eines Symposiums Weibliche Medizin auf dem Europäischen Gesundheitskongress in München, zu dem alle KVB-Mitglieder herzlich eingeladen sind. 17 Aufbruch in der Gesundheitswirtschaft: Konsequent pro Patient lautet das Motto des 10. Europäischen Gesundheitskongresses München, der am 13. und 14. Oktober im Hotel Hilton München Park stattfindet. Die geplanten Gesetzesentwürfe in diesem Jahr bieten ausreichend Stoff für spannende Diskussionen und Vorträge: Versorgungsgesetz, Pflegegesetz und Patientenrechtegesetz zielen gemeinsam auf eine verbesserte medizinische Versorgung in Deutschland ab. Die weibliche Sicht der niedergelassenen Praxen wird auf dem Kongress durch die zweite stellvertretende Vorstandsvorsitzende der KVB, Dr. Ilka Enger, in einem eigenen Symposium beleuchtet. Am Freitagnachmittag diskutiert sie gemeinsam mit Alois Stöger, dem österreichischen Bundesminister für Gesundheit, und Georg Heßbrügge von der Deutschen Apotheker- und Ärztebank sowie Dr. Kerstin Blaschke vom Freien Verband Deutscher Zahnärzte über Job-Perspektiven, Arbeitszeitmodelle und Niederlassungsoptionen für Ärztinnen. Stöger wird auf die Situation der österreichischen Ärztinnen eingehen, während Heßbrügge zum Thema Wirtschaftliche Selbstständigkeit und Work-Life-Balance referiert. Neben aktuellen Zahlen und Analysen aus Bayern wird Enger auch Handlungsoptionen aufzeigen, die den niederlassungswilligen Frauen den Einstieg in die Freiberuflichkeit erleichtern sollen. Stichwort in diesem Zusammenhang ist die Entbürokratisierung, die sich der Vorstand der KVB mit Beginn seiner Amtsperiode auf die Fahnen geschrieben hat. Neben den aktuellen Maßnahmen der KVB geht Enger insbesondere auf ihre persönlichen Erfahrungen, die sie mit ihrer eigenen Praxis in den letzten Jahren gesammelt hat, ein. KVB-Vorstand nutzt Kongress für politische Botschaften Auch der Vorstandsvorsitzende der KVB, Dr. Wolfgang Krombholz, und sein erster Stellvertreter, Dr. Pedro Schmelz, sind mit Vorträgen und Diskussionsrunden auf dem Kongress vertreten. Krombholz wird in seinen Impulsreferaten den Fragen nachgehen, ob das Versorgungsgesetz mehr Ärzte aufs Land schafft und wie die Qualitätssicherung in der hausärztlichen Versorgung weiterentwickelt werden soll. Schmelz diskutiert im Panel Flächendeckung aber wie? Was Telemedizin und mobile Versorgung leisten können mit den gesundheitspolitischen Sprechern des bayerischen Landtags und referiert in einem weiteren Part zum Thema Notfallversorgung. Friederike Kalle (KVB) Anmelden und mitdiskutieren! Das Symposium im Rahmen des 10. Europäischen Gesundheitskongress München mit Dr. Ilka Enger findet am Freitag, 14. Oktober, von bis Uhr im Hotel Hilton München Park, Am Tucherpark 7, statt. Alle Mitglieder der KVB sind herzlich eingeladen. Der Eintritt zum Symposium ist für sie frei. Anmeldung: Per Fax an 0 89 / oder per an info@gesundheitskongress.de. Stichwort: Symposium Weibliche Medizin. Weitere Informationen zum Kongress und das aktuelle Programm finden Sie unter

18 18 KVB Intern Mehr Mitgliederservice bei der Abrechnung Für den Vorstand der KVB steht eine mitgliederorientierte Ausrichtung der Organisation an vorderster Stelle. Einer der wichtigsten Bereiche ist dabei die Abrechnung. Nach einer Klausurtagung des Vorstands im Februar erhielt die Verwaltung den Auftrag, das Abrechnungsprozedere neu aufzusetzen und die Bedürfnisse der Praxen stärker ins Zentrum zu rücken. Der Leiter des zuständigen Kompetenzzentrums, Georg Eck, erklärt im Interview, wie das gelingen soll. Georg Eck arbeitet seit 1980 bei der KVB. Als Leiter des Kompetenzzentrums Abrechnung war er maßgeblich an der Neuausrichtung des Abrechnungsservice beteiligt. Durch mehr Beratung sollen den Praxen künftig viele Widersprüche erspart werden. Ausgangspunkt war die unbefriedigende Situation, dass gegen die sachlichrechnerische Richtigstellung in jedem Quartal eine große Menge an Widersprüchen einging und die Praxen für die korrekte Durchführung der streng am Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) ausgerichteten Abrechnung eine Vielzahl von Fallstricken beachten müssen. Seit 1. Juli ist der neue Abrechnungsprozess im Echtbetrieb und liefert bereits erste positive Ergebnisse. Herr Eck, was wird für die KVB- Mitglieder bei der Quartalsabrechnung komfortabler? Wir haben das bisherige Vorgehen genau durchleuchtet und sozusagen einmal auf den Kopf gestellt: Lag es bisher in der alleinigen Verantwortung der Praxen, die oft hoch komplizierten Abrechnungsbestimmungen zu beachten, gehen wir zukünftig aktiv auf unsere Mitglieder zu, sobald wir Abrechnungsauffälligkeiten bemerken. Sie haben dann die Chance, zeitnah ihre Abrechnung zu korrigieren, ohne schon formal Widerspruch einlegen zu müssen. Für welchen Zeitraum gilt das? Innerhalb der ersten vier Wochen nach Abgabe der Abrechnung kön-

19 KVB Intern 19 nen wir Korrekturwünsche noch für die laufende Abrechnung berücksichtigen. Nach diesem Zeitpunkt können Korrekturanträge bis einen Monat nach Zustellung des Honorarbescheids gestellt werden, die wir in die folgenden Abrechnungen mit einbeziehen. Machen die Praxen schon Gebrauch davon? Und wie! Allein für das Quartal 2/2011, in dem die Regelung erstmals gültig war, haben wir etwa Korrekturwünsche unbürokratisch in die laufende Abrechnung einarbeiten können. Kamen die Mitglieder alle von sich aus auf die KVB zu? Nein, wir haben zwischen Anfang Juli und Mitte August Praxen von uns aus kontaktiert, um mit ihnen Auffälligkeiten in ihrer Abrechnung zu besprechen, das entspricht etwa 70 Prozent aller abrechnenden Praxen überhaupt. Meistens geschah das telefonisch, ansonsten über Fax oder . Das klingt nach einer längeren Vorbereitungszeit sowohl inhaltlicher als auch organisatorischer Art. In der Tat mussten wir zuerst eine ganze Reihe von Voraussetzungen schaffen, um einerseits schnell, andererseits rechtlich und sachlich einwandfrei agieren zu können. Wichtigste Prämisse war sicher die Anpassung der Abrechnungsbestimmungen durch die Vertreterversammlung am 2. April Dem vorangegangen waren Voruntersuchungen und die Skizzierung von verschiedenen Szenarien als Entscheidungsvorlage für den Vorstand. Unmittelbar nach der Vertreterversammlung startete eine Pilotund Testphase für das Quartal 1/2011, in der wir mit Praxen Kontakt aufgenommen haben. Es ist selbstverständlich, dass so etwas nur gemeinsam mit allen anderen Organisationseinheiten der KVB zu leisten ist. Sie sprechen von Auffälligkeiten in der Abrechnung. Was kann man sich darunter vorstellen? Wir haben zuerst sogenannte Aufgreifkriterien definiert, nach denen wir die Abrechnungen durchforsten. Dies betrifft beispielsweise fehlerhaft angesetzte Praxisgebühren, Bei Anruf Korrektur Im Folgenden haben wir Ihnen die möglichen Korrektursachverhalte, bei denen die KVB entsprechend den Durchführungsrichtlinien aktiv wird, zusammengestellt. Fehlende Angaben beziehungsweise falscher Ansatz von Leistungen Beispiele: fehlender beziehungsweise falscher OPS- Code, ICD-10-Code etc. falsche Leistungen, unter anderem Zahlendreher, fehlende Hauptleistung, fachfremde Leistungen, fehlerhafte Zuordnung von Post- OP-Leistungen (Operateur beziehungsweise Überweiser), Leistung nicht in den EBM- Bestimmungen enthalten Falsche Scheinart (Scheinuntergruppe) Beispiele: Leistungen wurden versehentlich ambulant statt stationär abgerechnet Originalschein statt Notfallschein angelegt etc. Falscher Ansatz von Patientendaten Beispiel: fehlerhaftes Geburtsdatum, Geschlecht etc. (relevant bei Prüfung der Altersgrenze) Genehmigungs-/Qualifikationsvoraussetzungen sind wider Erwarten gegeben: Beispiel: Nachweis der Praxis liegt vor und kann umgehend zugefaxt oder vorgelegt werden Falsche Kennzeichnung Beispiele: LANR-Kennzeichnung BSNR-/NBSNR-Kennzeichnung Fehlerhaft abgerechnete Sachkosten Fehlerhaft angesetzte Praxisgebühr Beispiel: Scheinarten, auf denen in der Regel keine Praxisgebühr erhoben wird Fehlender Behandlungsausweis eines Besonderen Kostenträgers

20 20 KVB Intern Nach der Abgabe noch Fehler in der Quartalsabrechnung gefunden? Zukünftig sind Korrekturen leichter möglich. fehlende ICD-10-Kodierungen oder falsche OPS-Codes, aber auch besonders auffällige Streichungen von genehmigungspflichtigen Leistungen (siehe Informationskasten auf Seite 19). Und Ihre Mitarbeiter führen dann die Korrekturen automatisch durch? Nein, natürlich nicht. Sobald sich Auffälligkeiten ergeben, nehmen wir Kontakt mit der Praxis auf, um den Sachverhalt zu klären. Es kann ja auch Situationen geben, in denen die Auffälligkeiten einen realen Bezug zum Praxisgeschehen haben. In jedem Fall muss das Mitglied sein Einverständnis zur Durchführung der Korrektur geben. Einige Fehler würden sonst über viele Quartale immer wieder auftreten? Das ist genau der Punkt. Durch den persönlichen Kontakt zur Praxis können wir deren Abrechnungen auf Dauer optimieren, indem wir sie auf vermeidbare Streichungen aufmerksam machen. Selbstverständlich hat das im Laufe der Zeit auch Auswirkungen auf die Menge an Widersprüchen und Korrekturanträgen. Auch werden wir laufend die Aufgreifkriterien den aktuellen Gegebenheiten anpassen und somit die Praxen in den nächsten Quartalen auf möglichst viele Abrechnungsauffälligkeiten aufmerksam machen. Gibt es auch Korrekturwünsche, die nicht berücksichtigt werden können? Wenn laut EBM bestimmte Leistungen, etwa innerhalb eines genannten Zeitraums, nicht nebeneinander berechnungsfähig sind oder ein obligater Leistungsinhalt nicht erfüllt wurde, können wir leider nicht eingreifen. Das gilt auch dann, wenn Genehmigungs- oder Qualitätsvoraussetzungen nicht vorliegen oder Leistungen nur bei bestimmten Krankenkassen berechnet werden können, wie beispielsweise bei der Dialyse. Wie haben Sie Ihr Kompetenzzentrum auf diese neuen, personalintensiven Aufgaben vorbereitet? Zuallererst stand ein Paradigmenwechsel und ein Umdenken an: weg von der verwaltenden Abrechnungsbearbeitung, hin zum beratenden Abrechnungsservice. Dafür waren neben den inhaltlichen Qualifizierungen auch Telefontrainings nötig, da es einen Unterschied macht, ob wir am Schreibtisch eine Abrechnung kontrollieren oder mit einer Praxis die Auffälligkeiten Punkt für Punkt persönlich durchgehen. Ich denke, die genannten Zahlen von über Kontakten allein im ersten Quartal nach der Umstellung zeigen, dass wir alles andere als unterbeschäftigt sind. Außerdem muss zu jedem Quartalsbeginn bereits das aktuelle Regelwerk fertig vorliegen, damit sofort erkennbar ist, ob eine Korrektur berechtigt ist oder nicht. Auch hier entsteht zusätzlicher Aufwand. Nicht zuletzt muss die Abrechnungsbearbeitung laufend den rechtlichen Bestimmungen angepasst werden. Herr Eck, vielen Dank für das Gespräch! Interview Markus Kreikle (KVB)

21 kvb intern 21 Besser ein Licht anzünden, als über die Dunkelheit klagen Ende 2010 haben die Bayerische Landesärztekammer (BLÄK), die Bayerische Krankenhausgesellschaft und der Bayerische Hausärzteverband zusammen mit der KVB eine Förderinitiative ins Leben gerufen, die den hausärztlichen Nachwuchs stärken soll. Dr. Dagmar Schneider, Fachärztin für Allgemeinmedizin, hat die Leitung der neuen Koordinierungsstelle zur Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin übernommen. Frau Dr. Schneider, was sind die Ziele der Koordinierungsstelle? Die Hauptaufgabe ist die Initiierung und Unterstützung von Weiterbildungsverbünden. Den Ärzten in Weiterbildung wird in den Verbünden für die Dauer der gesamten fünf Jahre die Möglichkeit einer Weiterbildung aus einem Guss geboten. Sie profitieren von einem sicheren Gehalt, einem festen Rotationsplan, der Betreuung durch einen Mentor, einer begleitenden Fortbildung und je nach Verbund von zusätzlichen individuellen Angeboten. So hoffen wir, die Weiterbildung insgesamt attraktiver zu machen, weil die ständige Stellensuche, die damit verbundenen Umzüge und mögliche Gehaltseinbußen entfallen. Wie kann die Koordinierungsstelle die Zahl der Weiterbildungsverbünde in Bayern erhöhen? Indem wir allen Interessierten, Kliniken, Niedergelassenen oder auch Klinikverwaltungen bei Fragen rund um die Gründung von Verbünden zur Seite stehen. Wir beraten und stellen Unterlagen, zum Beispiel Vertragsmuster, zur Verfügung. Zugleich gehen wir aktiv auf Kliniken und Niedergelassene zu, um sie auf die Möglichkeit von Weiterbildungsverbünden hinzuweisen. Krankenhäuser in strukturschwachen Regio- nen haben es heute ja oft schwer, Assistenzärzte zu finden. Sie profitieren also genau wie Praxen davon, wenn über einen Verbund Weiterbildungsassistenten vermittelt werden. Wir hoffen, dass dadurch die Zahl der Verbünde in Bayern ansteigt und sind überzeugt, dass wir so ein wirksames Instrument zur Verbesserung der Situation für Allgemeinmediziner gerade auf dem Land in der Hand haben. Wir wollen versuchen, die vielerorts vorhandenen Sorgen und Nöte in Engagement umzuwandeln. Die Koordinierungsstelle ist bei der BLÄK angesiedelt. Wie funktioniert die Zusammenarbeit mit den anderen Organisationen? Die vier beteiligten Partner haben sich zum Wohl der Allgemeinmedizin zusammengeschlossen und die Koordinierungsstelle gegründet. Von meiner Seite aus werde ich alles tun, um die Zusammenarbeit mit allen Vertragspartnern zu gewährleisten. Auf der Grundlage des Engagements aller Partner und des freundlichen Umgangs miteinander wird es auch auf kurzen Wegen möglich sein, konstruktive Entwicklungen in Gang zu bringen. Worin besteht für Sie als Leiterin dieser neuen Förderinitiative die besondere Herausforderung? Ich bin seit 16 Jahren als Fachärztin für Allgemeinmedizin tätig und habe in diesen Jahren einige Veränderungen in der Versorgungslandschaft miterlebt. Inzwischen ist die Situation kritisch und die flächendeckende hausärztliche Versorgung der Bevölkerung gefährdet. Die Herausforderung besteht für mich darin, diese Negativentwicklung umzudrehen. Auch wenn die Möglichkeiten der Koordinierungsstelle nur Mosaiksteine sind, so ist es besser, überhaupt ein Licht anzuzünden, als über die Dunkelheit zu klagen. Was kann die Politik tun, um die Nachwuchssituation in der Allgemeinmedizin zu verbessern? Sie sollte Strukturen verbessern und Finanzmittel zur Verfügung stellen. Regierung und Kommunen sind gefragt, ihrer Phantasie freien Lauf zu lassen, um unterstützende Maßnahmen zum Verbleib und zur Neuniederlassung von Hausärzten zu installieren. Auch die Krankenkassen sind gefordert. Und vielleicht haben auch BLÄK und KVB hier noch einige Hausaufgaben zu machen. Frau Dr. Schneider, vielen Dank für das Gespräch! Interview Marion Munke (KVB) Die Leiterin der Koordinierungsstelle, Dr. Dagmar Schneider, ist telefonisch zu erreichen unter 0 89/ Vorabinformationen sind erhältlich unter in der Rubrik Weiterbildung/ Koordinierungsstelle.

22 22 KVB Intern Die KV soll für ihre Mitglieder da sein Der Beratende Fachausschuss Hausärzte ist einer der sieben Ausschüsse der Vertreterversammlung der KVB und hat unter anderem die Aufgabe, die Interessen der Basis in die Vorstandsarbeit einzubringen. KVB FORUM hat sich mit Dr. Ernst Engelmayr, dem Vorsitzenden des Gremiums, unterhalten. Dr. Ernst Engelmayr praktiziert als Allgemeinarzt in Röttenbach bei Erlangen und leitet seit Anfang des Jahres den Beratenden Fachausschuss Hausärzte. Herr Dr. Engelmayr, welche Ziele haben Sie und Ihre Kollegen sich für die nächsten sechs Jahre gesetzt? Mein wichtigstes Ziel ist es, für die Anliegen der Kolleginnen und Kollegen ein offenes Ohr zu haben und dem Vorstand mit Hilfe der Kompetenz der Verwaltung Lösungen in ihrem Sinne vorzuschlagen. Wir stehen voll hinter der neuen Vorstandslinie, die KVB wieder zu einer Organisation zu machen, die an erster Stelle für ihre Mitglieder da ist und nicht nur ein verlängerter Arm des Gesetzgebers. Welche konkreten Fragestellungen beschäftigen den Ausschuss zur Zeit? Zur Zeit beschäftigen wir uns mit den Impfstoffregressen der Kassen, der Vertragssituation eines geordneten Nebeneinanders von Selektiv- und Kollektivverträgen, der Regionalisierung in der KBV, dem Versorgungsgesetz, den Geriatrischen Praxisverbünden und als Haupt- und auch Daueraufgabe der Nachwuchsförderung. Die Nachwuchsförderung liegt Ihnen sehr am Herzen? Die Nachwuchsförderung muss bereits an den Universitäten beginnen! Als langjähriger Lehrbeauftragter für Allgemeinmedizin an der Universität Erlangen habe ich unmittelbaren Kontakt zu den Studenten. Wichtig sind Lehrstühle für Allgemeinmedizin an allen bayerischen Universitäten, um auch die wissenschaftliche Reputation des Fachs bei den Studenten zu verbessern. Weiterbildungsverbünde müssen bayernweit entstehen, Bürokratie in den Praxen abgebaut und die Regressbedrohung eliminiert werden. Außerdem muss die Einkommenssituation von Hausund Kinderärzten deutlich verbessert werden. Wie organisieren Sie die Kommunikation zwischen den Ausschusssitzungen? Da alle Ausschussmitglieder aktive Hausärzte sind, können wir uns nur alle sechs Wochen treffen. Dafür sind die Sitzungen sehr intensiv und die Vor- und Nachbereitung nimmt natürlich auch Zeit in Anspruch. Hier ist uns die Verwaltung eine große Hilfe. Sind eigentlich ausschließlich Hausärzte im Ausschuss vertreten? Nein, auch die Kinderärzte sind vertreten, sodass wir hier alle Probleme der Basisversorgung besprechen können. Die Zusammenarbeit klappt hier optimal und auch die Stadt-Land-Problematik wird adäquat abgebildet. Wie ist der Kontakt zu den anderen Fachausschüssen? Die Kommunikation mit den anderen beiden Beratenden Fachausschüssen der Fachärzte und Psychotherapeuten läuft sehr gut. Es finden monatliche Telefonkonferenzen der Ausschussvorsitzenden statt und auch gemeinsame Sitzungen sind vorgesehen. Wichtig ist, dass die Grabenkriege der Vergangenheit beendet sind und wir den Spagat schaffen zwischen Interessenvertretung und der Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben. Wie empfinden Sie die Zusammenarbeit mit der Verwaltung der KVB? Die Zusammenarbeit mit der Verwaltung ist sehr effizient. Alle Bereiche unterstützen uns und arbei-

23 KVB Intern 23 ten uns zu. Sehr positiv ist auch, dass der Vorstandsvorsitzende Dr. Wolfgang Krombholz wann immer möglich an den Sitzungen persönlich teilnimmt, sodass wir unsere Anregungen sofort in die Vorstandsarbeit einbringen können. Was sind aus Ihrer Sicht die drängendsten gesundheitspolitischen Fragen für die Selbstverwaltung? Eines der wichtigsten Themen ist derzeit die Reregionalisierung. Die Länder-KVen wurden in den letzten Jahren politisch fast völlig entmachtet und zu Außenstellen der Berliner Hauptverwaltung degradiert. Diese von KBV und Politik wohl gewünschte Zentralisierung ist in fast allen Bereichen fatal, wie beispielsweise bei den Honorarverhandlungen mit den Kassen oder bei der Bedarfsplanung. Die Gründung der Freien Allianz der Länder-KVen (FALK) war eine Reaktion auf diese unbefriedigende Situation. Herr Dr. Engelmayr, vielen Dank für das Gespräch! Interview Markus Kreikle (KVB) Selbstverwaltung will organisiert sein Das oberste Organ der Selbstverwaltung, die Vertreterversammlung (VV) der KVB, und seine Aufgaben kennen die KVB-Mitglieder genau. Aber was und wer sich hinter den verschiedenen Ausschüssen der VV verbirgt und welche verwaltungstechnischen Vorarbeiten geleistet werden, damit die Maschine rund läuft, ist fast schon Insiderwissen. KVB FORUM stellt in den nächsten Ausgaben die einzelnen Gremien vor. Es handelt sich dabei um die folgenden, sogenannten Ausschüsse der Vertreterversammlung : Ausschuss zur Überwachung des Vorstands (nach Paragraph 8 (4) q der Satzung der KVB) Beratender Fachausschuss für die hausärztliche Versorgung (nach Paragraph 79 b und c SGB V) Beratender Fachausschuss für die fachärztliche Versorgung (nach Paragraph 79 b und c SGB V) Beratender Fachausschuss für Psychotherapie (nach Paragraph 79 b SGB V) Satzungsausschuss Finanzausschuss Bereitschaftsdienstausschuss Damit sich deren Mitglieder voll und ganz auf ihre genuinen Aufgaben konzentrieren können, ist eine organisatorische, kompetente Geschäftsführung und kontinuierliche Betreuung durch die Verwaltung erforderlich, wofür die KVB eine Geschäftsstelle Vertreterversammlung Ausschüsse unterhält. Diese hat eine ganze Palette von anspruchsvollen Punkten zu erledigen. Das umfasst die umfangreiche Terminorganisation und konstruktive Themenplanung für die Tagesordnungen genauso wie die terminliche Überwachung der über den Vorstand an die Fachabteilungen gegebenen Aufträge. Darüber hinaus betreut, organisiert und protokolliert die Geschäftsstelle die Telefonkonferenzen der Vorsitzenden der Beratenden Fachausschüsse mit der Geschäftsführung und dem Vorstand. Ziel ist es, eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen Selbstverwaltung und Verwaltung zu erreichen. Dabei spielt es eine wichtige Rolle, die beratenden Empfehlungen der Ausschüsse an den Vorstand und die Verwaltungsspitze der KVB entsprechend auszuarbeiten und deren Fortgang zu beglei- ten. Die Geschäftsstelle kanalisiert außerdem die Kommunikation der KVB-Mitglieder mit den Beratenden Fachausschüssen. So besteht beispielsweise unter in der Rubrik Über uns/organisation/beratende Fachausschüsse für die Praxen die Möglichkeit, ihre Ideen und Anregungen einzubringen. Redaktion Kontakt Geschäftsstelle Vertreterversammlung Ausschüsse Ulrich Hofmann Telefon 0 89 / Fax 0 89 / GEVVFACH@kvb.de

24 24 kvb intern Politisches Oktoberfest Zu einer Diskussionsveranstaltung der etwas anderen Art hatten Mitte September in München die Vorstände der Kassenärztlichen und der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen Bayerns geladen. Rund 120 Gäste aus Politik, Krankenkassen, Medizin und Medien folgten der Einladung zum ersten Gesundheitspolitischen Oktoberfest von KVB und KZVB. Die Vorstände von KVB und KZVB stießen gemeinsam auf eine gelungene Premiere des Gesundheitspolitischen Oktoberfestes an. Die vom Gesundheitsexperten des Bayerischen Rundfunks, Nikolaus Nützel, moderierte Veranstaltung stand unter dem Motto Achterbahnfahrt Gesundheitswesen. Für den Vorstandsvorsitzenden der KZVB, Dr. Janusz Rat, wäre der Vergleich mit einer anderen Oktoberfest-Attraktion durchaus auch zutreffend gewesen: Manchmal habe ich schon fast das Gefühl, die Gesundheitspolitik gleicht einer Geisterbahnfahrt: Kaum hat man einen Schrecken überwunden, lauert irgendwo ein neues Ungeheuer. Politiker beziehen Stellung Eines der bedrohlichsten Ungeheuer war rasch identifiziert: der 2009 eingeführte Gesundheitsfonds. Auch die anwesenden Bundespolitiker bezogen hier parteiübergreifend Stellung: Der CSU- Bundestagsabgeordnete und Sozialpolitiker Max Straubinger machte deutlich, dass er ein klarer Gegner des Fonds ist. Wir müssen wieder zurück zur Regionalisierung. Und dazu gehört auch die Finanzhoheit der einzelnen Kassen. Der FDP- Bundestagsabgeordnete und Arzt Dr. Erwin Lotter merkte kritisch an, dass sich dies im geplanten GKV- Versorgungsstrukturgesetz nicht ausreichend widerspiegle, und forderte Nachbesserungen. Regionalisierung festschreiben Immerhin konnte der KVB-Vorstandsvorsitzende Dr. Wolfgang Krombholz berichten, dass man inzwischen mit den Anliegen der Ärzteschaft in Berlin wieder Gehör finde. Nachdem die Bayern auf Bundesebene in den vergangenen Jahren vor allem als exotische Außenseiter beäugt worden waren, habe sich die Stimmung spätestens mit der Gründung der Freien Allianz der Länder-KVen (FALK) gedreht. Gemeinsam mit anderen KVen, die für regionale Lösungen plädieren, stoße man in der Politik auf viel Verständnis, wie sich unter anderem beim Stopp der umstrittenen Ambulanten Kodierrichtlinien gezeigt habe. Auch der stellvertretende Vorsitzende der CDU-/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Johannes Singhammer, ließ in der Diskussionsrunde keinen Zweifel daran, dass vor allem regionale Spielräume für die Selbstverwaltung geschaffen werden müssen. Wir werden die Regionalisierung ganz klar im GKV-Versorgungsstrukturgesetz festschreiben, kündigte Singhammer an. Veraltete Bedarfsplanung In Bezug auf die von Vertretern der Krankenkassen angesprochene Über- und Unterversorgung im niedergelassenen Bereich machte der erste stellvertretende Vorstandsvorsitzende der KVB, Dr. Pedro Schmelz, deutlich, dass es sowohl im haus- als auch im fachärztlichen Bereich bereits heute Engpässe gebe. Die veralteten Grunddaten der Bedarfsplanung berücksichtigten zum Beispiel nicht ausreichend, dass niedergelassene Ärzte in Städten Patienten aus dem Umland mitversorgten. Dr. Ilka Enger, zweite stellvertretende KVB-Vorstandsvorsitzende, kündigte an, dass die KVB sogenannte Bedarfsströme erarbeite, um die Erbringung und Inanspruchnahme von Leistungen besser aufzeigen zu können. Einem viel beklatschten kabarettistischen Vortrag des Klinik- und Notarztes PD Dr. Michael Reng folgte schließlich der gemütliche Teil des Abends. Dabei wurde bereits darüber nachgedacht, unter welchem Motto die Diskussion des nächsten Jahres stehen würde. Hauptsache, es wird kein Teufelsrad Gesundheitswesen. Raphaela Keller (KVB)

25 Herbstzeit Grippezeit Mit Beginn der kalten Jahreszeit naht auch die Grippewelle. Den besten Schutz vor einer Erkrankung bietet eine Impfung. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt deshalb: Ältere, chronisch kranke und immungeschwächte Menschen und vor allem medizinisches Personal sollten sich impfen lassen. Aus der praxis 25 Impfstoff Die Zusammensetzung des Influenzaimpfstoffs für die Saison 2011/12 ist die gleiche wie im Vorjahr. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) und die STIKO am Robert Koch-Institut empfehlen wieder einen trivalenten Impfstoff. Dieser schützt nicht nur gegen Erreger der saisonalen Influenza, sondern wie bereits im Jahr zuvor auch gegen das Schweinegrippe-Virus A/H1N1. Die Empfehlungen der STIKO zur Influenzaimpfung haben sich im Vergleich zum Vorjahr nicht geändert. Sie ist auch in der Schutzimpfungs-Richtlinie weiterhin als Standardimpfung bei Personen über 60 Jahre und als Indikationsimpfung für verschiedene weitere Gruppen vorgesehen (siehe Epidemiologisches Bulletin 30/2011). Bestellung Ausreichender Schutz auch in der Praxis Die Impfquote für medizinisches Personal ist mit 22 Prozent (RKI-Studie) trotz expliziter Empfehlung der STIKO und Vorgaben des Arbeitsschutzes sehr niedrig. Dabei wäre die Impfung für medizinisches Personal besonders wichtig. Durch den direkten Kontakt mit an Influenza erkrankten Patienten besteht ein erhöhtes Risiko, selbst zu erkranken. Gleichzeitig stellt medizinisches Personal auch eine mögliche Infektionsquelle für die von ihm behandelten und betreuten Patienten dar. Deshalb gilt: Mit der Impfung schützen Sie sich selbst und Ihre Patienten. Bitte achten Sie aus Gründen des Arbeitsschutzes auch darauf, dass Ihre Mitarbeiter geimpft sind. An Termine erinnern Bei der Erhöhung von Teilnahmeraten bei Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen der Gesetzlichen Krankenversicherung kommt Vertragsärzten eine wichtige Rolle zu. Sie haben einen großen Einfluss auf die Motivation ihrer Patienten, an solchen Untersuchungen teilzunehmen. Eine effektive Möglichkeit, um auch Patienten zu erreichen, die nicht regelmäßig in die Praxis kommen, bietet eine gezielte schriftliche oder telefonische Erinnerung (Recall). Alle Informationen zur Umsetzung eines Recall- Systems und wichtige Hinweise zum Datenschutz finden Sie im Internet unter in der Rubrik Themen A Z/Buchstabe P /Prävention/Präventionsinitiative Janina Bär (KVB) Der Grippeimpfstoff wird über den Sprechstundenbedarf bestellt. Die Bestellmenge sollte dem voraussichtlichen Bedarf der Praxis entsprechen. Orientierung bei der Ermittlung der richtigen Menge kann die Zahl der im Vorjahr tatsächlich verimpften Dosen Influenzaimpfstoff bieten. Die Verordnungsberatung der KVB informiert bei Bedarf darüber, welche Impfstoffe zu den Referenzpreisen angeboten werden und somit über den Sprechstundenbedarf bezogen werden können. Aktuelles zu Impfstoffregressanträgen Die KVB hat die impfenden Ärzte bereits darüber informiert, dass die Krankenkassen eine Vielzahl von Anträgen auf Prüfung der Sprechstundenbedarfsverordnungen von Grippeimpfstoff-Einzelposten für den Impfzeitraum 2009/2010 gestellt haben. Wir haben dabei die Position vertreten, dass die Prüfungsstelle für die Prüfung von Impfstoffverordnungen nicht zuständig ist, weil die Durchführung von Schutzimpfungen keine vertragsärztliche Versorgung darstellt. Zudem war die Prüfung von Einzelposten des Sprechstundenbedarfs in der für den Impfzeitraum 2009/2010 geltenden alten Fassung der Prüfvereinbarung nicht vorgesehen. Zu dieser Frage ist beim Bayerischen Landessozialgericht ein Musterrechtsstreit allerdings nicht Impfstoffe betreffend anhängig, über den noch nicht entschieden worden ist. Peter Nickel (Rechtsabteilung der KVB)

26 26 Recht interessant Aktuelle Rechtsprechung von A bis Z In den letzten Monaten wurden vom Bundessozialgericht, aber auch von anderen Sozialgerichten wichtige Entscheidungen zur vertragsärztlichen Tätigkeit getroffen. Die Rechtsabteilung der KVB hat wesentliche Inhalte für KVB FORUM zusammengefasst. RECHT INTERESSANT Abrechnung und Vergütung vertragsärztlicher Leistungen nach dem EBM-Ä hier: Ordinationskomplex Solange das geltende Zulassungsrecht es gestattet, dass ein Arzt für mehrere Fachgebiete zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen wird, muss ihm auch die Ausübung der vertragsärztlichen Tätigkeit auf allen Fachgebieten, für die er zugelassen ist, ermöglicht werden. Das schließt im Falle eines EBM-Ä mit Aufgliederung der Leistungstatbestände nach Fachgebieten ein, dass der Arzt bei seiner Abrechnung die fachgebietlichen Leistungstatbestände (auch bei mehreren Fachgebieten) in Ansatz bringen kann. (BSG, Urt. v B 6 KA 2/10 R) Ambulante Operationen im Krankenhaus Ambulante Operationen im Krankenhaus (nach AOP-Vertrag) müssen entweder von einem Operateur des Krankenhauses oder von einem am Krankenhaus tätigen Belegarzt erbracht werden. Ein Vertragsarzt kann nur Operateur des Krankenhauses sein, wenn er im Krankenhaus (in Teilzeit) als Angestellter oder Beamter fest angestellt ist. Ein freier Mitarbeiter erfüllt diese Voraussetzungen nicht. Die Vorgabe, dass Leistungen des Krankenhauses grundsätzlich nur durch eigenes Personal des Krankenhauses erbracht werden sollen, entspricht auch dem Ziel der Qualitätssicherung. Auch Anästhesisten, die bei ambulanten Operationen im Krankenhaus (nach AOP- Vertrag) tätig werden, müssen am Krankenhaus angestellt und sozialversichert oder dort verbeamtet sein. (BSG, Urt. v B 6 KA 11/10 R) Bereitschaftspraxis: Anwesenheitspflicht des diensthabenden Arztes Die Verpflichtung eines Vertragsarztes nach der Bereitschaftsdienstordnung während des Dienstes in der Bereitschaftspraxis ständig anwesend zu sein, ist nach einer Entscheidung des BSG rechtens. Sinn und Zweck einer Bereitschaftspraxis, den Versicherten den Zugang zur ambulanten Notfallversorgung zu erleichtern und ein Ausweichen auf Krankenhausambulanzen zu verhindern, fordern eine ständige Anwesenheit des diensthabenden Arztes. Dabei darf der Arzt so das BSG zwar beispielsweise zur Nah- rungsaufnahme kurzzeitig das Sprechzimmer verlassen, er darf sich jedoch nicht vom Gebäude der Bereitschaftspraxis entfernen. (BSG, Urt. v B 6 KA 23/10 R) Gebühren in Verfahren vor den Zulassungs- und Berufungsausschüssen Bei einem Gesellschafterwechsel darf der Zulassungsausschuss nur eine Gebühr erheben und nicht für jeden Gesellschafter der Berufsausübungsgemeinschaft eine gesonderte Gebühr. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Rechtsfähigkeit von Gesellschaften des bürgerlichen Rechts steht fest, dass die BGB-Gesellschaft selbst Träger aller Rechte und Pflichten im Rechtsverkehr ist. Sie stellt daher auch als solche den Antrag, nicht der einzelne Arzt. Deshalb ist es sachgerecht, lediglich eine Gebühr für einen Antrag zu erheben. (SG München, Urt. v S 43 KA 5089/08 rechtskräftig) Mindestregelung für TEP unwirksam Nach Auffassung des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg ist

27 Recht interessant 27 die für zugelassene Krankenhäuser geltende Mindestmengenregelung von 50 Eingriffen pro Jahr pro Krankenhaus zum Einsetzen von Kniegelenk-Totalendoprothesen (TEP) unwirksam. Nach Ansicht des Gerichts sei die besondere Abhängigkeit der Leistungsqualität von der Leistungsmenge nicht hinreichend belegt. In der mündlichen Urteilsbegründung hat nach Presseberichten der Senat darauf hingewiesen, dass die Entscheidung gegenüber sämtlichen Akteuren des Gesundheitswesens verbindlich entschieden sei. (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil v L 7 KA 77/08 KL nicht rechtskräftig!) Anmerkung: Der Hinweis des Gerichts, die Entscheidung sei für sämtliche Akteure des Gesundheitswesens verbindlich, ist irreführend! Zum einen ist das Urteil nicht rechtskräftig und kann vom BSG im Revisionsverfahren aufgehoben oder geändert werden. Zum anderen bezieht sich die Entscheidung des LSG ausschließlich auf das Einsetzen von TEP im stationären Bereich. Eine Entscheidung über Mindestmengenregelungen in der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung (so zum Beispiel in der Koloskopievereinbarung) ist damit nicht getroffen. Nicht ausgeschlossen ist jedoch, dass dieses Urteil eine sektorübergreifende Diskussion über die Validität von Mindestmengenregelungen auslöst. Verwaltungskostenbeiträge Als Bemessungsgrundlage für Beiträge (Verwaltungskostenanteile, die die KV zur Durchführung ihrer Aufgaben erhebt) können auch die Sachkostenerstattungen herangezogen werden. Auch diese sind Vergütung aus vertragsärztlicher Tätigkeit, selbst wenn deren Anteil wie bei der Dialyse etwa 90 Prozent der gesamten Vergütung ausmachen. Unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung spielt es keine Rolle, ob die Sachkosten wie bei der Dialyse gesondert ausgewiesen werden, oder wie sonst üblich in die punktzahlmäßige Leistungsbewertung eingehen. (BSG, Urt. v B 6 KA 2/11 R) Zweigpraxisgenehmigung Ein Vertrags(zahn)arzt, der nur an wenigen Wochentagen in der Zweigpraxis tätig ist und auch nicht in der Lage ist, kurzfristig in der Zweigpraxis vor Ort zu sein, steht nach Auffassung des BSG für eine kontinuierliche Versorgung seiner Patienten nicht zur Verfügung. Hiervon ausgehend trägt eine Zweigpraxis eines Kieferorthopäden, die 460 Kilometer entfernt von der Stammpraxis errichtet werden soll und in der nur am Freitag und Samstag Sprechstunden abgehalten werden sollen, nicht zur Verbesserung der Versorgung der gesetzlich Versicherten bei. Zeitlich eng limitierte zusätzliche Angebote in Form von Zweigpraxen können allenfalls dann als Verbesserung der Versorgung bewertet werden, wenn am Ort der geplanten Zweigpraxis derart gravierende Versorgungsdefizite bestünden, dass die Nachteile gänzlich zurücktreten. (BSG, Urt. v B 6 KA 3/10 R) Die ordnungsgemäße Versorgung am Ort des Vertragsarztsitzes kann dann beeinträchtigt sein, wenn die Entfernung zwischen Vertragsarztsitz und Zweigpraxis sehr groß ist und die Abwesenheit vom Vertragsarztsitz Zeiten umfasst, in denen dort üblicherweise praktiziert wird und kein organisierter Notfalldienst besteht. In diesem Sinne hat das BSG eine 125 km entfernte Zweigpraxis eines in Einzelpraxis tätigen Kinderkardiologen abgelehnt. Ob der Fall anders zu beurteilen wäre, wenn der Kinderkardiologe in einer Berufsausübungsgemeinschaft mit Fachkollegen tätig wäre, hat das BSG ausdrücklich offen gelassen. (BSG, Urt. v B 6 KA 7/10 R) Mit der Behauptung eines Tätigkeitsschwerpunkts ist eine qualitative Versorgungsverbesserung nicht ausreichend dargelegt. Die KV muss sich zur Klärung der Frage, ob eine qualitative Versorgungsverbesserung vorliegt, nicht mit der bloßen Behauptung eines Tätigkeitsschwerpunkts begnügen. Sie ist vielmehr im Rahmen ihres Beurteilungsspielraums berechtigt, einen formellen Qualifikationsnachweis zu fordern, weil auf diese Weise unter anderem objektiv festgestellt werden kann, ob ein Antragsteller über entsprechende Qualifikationen, Kenntnisse und Erfahrungen verfügt, die die am Ort der Zweigpraxis tätigen Ärzte nicht aufweisen. So reicht der bloße Hinweis eines Vertragszahnarztes, seinen Tätigkeitsschwerpunkt in der Kinderzahnheilkunde zu haben, nicht aus. (BSG, Urt. v B 6 KA 49/09 R) Zusammenstellung Rechtsabteilung der KVB

28 28 Qualität Hygienemanagement: Achtung bei Punktionen Bei diagnostischen und therapeutischen Punktionen, beispielsweise bei Gelenken, bei Liquorentnahme, bei einem intravasalen Portsystem oder einem anderen vollimplantierten Venenzugang, sind die Hygienemaßnahmen in der Arztpraxis sorgfältig zu beachten. Ergänzend zu den grundsätzlichen Anforderungen (siehe KVB FORUM, 7-8/2011) beschreibt der folgende Artikel die notwendigen speziellen Bestimmungen. Infektionen nach Gelenkpunktion/Gelenkinjektion, Lumbaloder Port-Punktion werden durch endogene Erreger der patienteneigenen Flora oder exogene Erreger des Patientenumfelds verursacht. Solche Infektionen gefährden nicht nur immunsupprimierte Patienten und können auch zur lebensbedrohenden Septikämie führen. Deshalb ist bei jeder Punktion Folgendes zu beachten: Indikation und Kontraindikation sind sorgfältig zu erwägen (Nutzen-Risiko-Analyse). Kontraindikation sind auch Hautinfektionen, Verletzungen, sonstige Hautschäden oder Hauterkrankungen an der Einstichstelle (insbesondere für Gelenkpunktion zur Injektion). Der Punktionsbereich ist so weit freizulegen, dass Kleidungsstücke nicht behindern. Störende Behaarung im Bereich der Einstichstelle ist mit Schere oder Clipper zu kürzen und mit Kompresse oder Pflaster zu entfernen (kein Rasieren: höheres Infektionsrisiko!). Räumliche Anforderungen: Türen und Fenster sind wäh- rend der Punktion geschlossen, ruhige Arbeitsatmosphäre, möglichst wenig Personal im Raum (nur Durchführender und benötigte Assistenz); desinfizierende Reinigung der patientennahen Gegenstände und Flächen nach Hygieneplan, Schutz des direkten Patientenumfelds vor Kontamination durch Blut und Sekret, gezielte Desinfektion sofort nach einer bemerkten Kontamination. Arzt und Assistenzpersonal: Von der Kleidung (insbesondere den Ärmeln) darf keine Kontaminationsgefahr ausgehen, lang- Eine ärmelige Berufskleidung (Arztkittel) ist abzulegen, bei Bedarf ist eine geeignete Schutzkleidung (Einmalschürze) anzulegen; das Sprechen ist während der Punktion auf das Notwendigste zu beschränken, bei Infektion der oberen Luftwege oder allergischer Rhinitis ist ein Mund- Nasen-Schutz zu tragen; eine hygienische Händedesinfektion ist für alle Mitarbeiter vor und nach der Punktion obligatorisch. Hautdesinfektion: Die Einstichstelle und das umgebende Hautareal sind großflächig zu desinfizieren und nach Bedarf vorher zu reinigen; die Benutzung gefärbter Antiseptika (satte Benetzung) erlaubt das Erkennen des desinfizierten Bereichs; zur erforderlichen Einwirkzeit sind auch die Angaben des Herstellers des Hautdesinfektionspräparats zu beachten. Hygiene aber sicher! ualitätsinitiative der KVB Aufbringen des Hautdesinfektionspräparats: aseptisch mit sterilen Tupfern (aus Sterilverpackung oder Punktionsset), Wischrichtung zentrifugal, Tupfer mehrmals wechseln. Nach der Punktion ist die Einstichstelle aseptisch mit geeignetem Verband zu bedecken.

29 Qualität 29 Gelenkpunktion (ohne oder mit intraartikulärer Injektion) Folgendes ist zu beachten: Eine Gelenkpunktion zur Entleerung eines Pyarthros stellt eine dringende Indikation dar. Sie kann deshalb auch bei den als Kontraindikation oben genannten Hautveränderungen unerlässlich sein. Die Einstichstelle sollte dann (möglichst) außerhalb einer Hautläsion liegen. Eine periartikuläre (gelenknahe) Injektion ist hinsichtlich der Hautdesinfektion und der anderen Hygienemaßnahmen dem intraartikulären Zugang immer gleichzustellen. Bei Gelenkpunktion mit Spritzenwechsel (auch bei Injektion über eine Punktionskanüle nach Entleerung eines Gelenkergusses) ist vom Arzt immer ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Während der Diskonnektion sollte nicht gesprochen werden. Hygienische Händedesinfektion durchführen und sterile Handschuhe anlegen Hautdesinfektion: Einwirkzeit drei Minuten (insbesondere vor Gelenkpunktion zur Injektion) Bei massivem (insbesondere direkt postoperativem) Gelenkerguss wird vor der Punktion die Auflage einer sterilen, flüssigkeitsdichten Einmalabdeckung (Lochtuch) empfohlen. Ein steriles Lochtuch ist auch bei jeder Punktion mit zu erwartendem Spritzenwechsel erforderlich. Diagnostische Lumbalpunktion Folgendes ist zu beachten: Hygienische Händedesinfektion durchführen und sterile Handschuhe anlegen Hautdesinfektion: Einwirkzeit minimal eine Minute (inkonsistente Datenlage; genannt wird als Einwirkzeit für die talgdrüsenreiche Haut der dorsalen Thoraxrinne eine bis zehn Minuten) Sterile Einmalabdeckung (Lochtuch) aseptisch auflegen Sterile Punktionskanüle und Liquor-Auffangröhrchen aseptisch anreichen; Mandrin der Punktionskanüle bei Bedarf zwischenzeitlich auf steriler Abdeckung/Kompresse ablegen Punktion eines Portsystems Folgendes ist zu beachten: Hygienische Händedesinfektion durchführen und sterile Handschuhe anlegen Hautdesinfektion: Einwirkzeit minimal eine Minute Punktion zur Injektion oder Infusion nur mit geeigneter Spezialkanüle; Blutentnahme über das Portsystem ist zu vermeiden, falls doch erforderlich: Nachspülen mit 20 ml steriler physiologischer NaCl-Lösung; Heparinblock nach Herstellerangaben des Portsystems. Der Patient (bei Bedarf auch seine Angehörigen) ist ausreichend aufzuklären, insbesondere auch zum Vorgehen bei neu auftretenden Beschwerden nach der Punktion (Erreichbarkeit ärztlicher Versorgung außerhalb der Praxisöffnungszeiten, frühes Erkennen einer beginnenden Infektion). Fortbildung und Informationen Dr. Lutz Bader (KVB) Weitere Informationen finden Sie auch in den Leitlinien des Arbeitskreises Krankenhausund Praxishygiene der AWMF (Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften) unter und in den bisher erschienenen Artikeln zum Hygienemanagement unter in der Rubrik Praxis/Praxisführung/Hygiene und Medizinprodukte/Dokumente. Bitte beachten Sie auch unsere Online- Fortbildungen zum Hygienemanagement in der Arztpraxis unter Cura Campus. Die für Oktober 2011 vorgesehene vierte Folge befasst sich auch mit dem Thema Punktionen. Eine korrekte Hygiene ist bei Gelenkpunktionen und -injektionen unerlässlich.

30 30 Patientenorientierung Das Herz des anderen Herr Beyer, wir müssen uns etwas überlegen. Mit diesen Worten versucht die niedergelassene Kardiologin Dr. Regine Langer-Huber aus Straubing ihren langjährigen Patienten Norbert Beyer im Februar 2008 schonend darauf vorzubereiten, dass sein Herz trotz diverser Eingriffe nicht mehr zu retten ist. Seine einzige Überlebenschance: das Herz eines anderen. Norbert Beyer ist erster Vorsitzender einer Selbsthilfeorganisation für Transplantationsbetroffene. Informationen unter www. transplantationsbetroffenebayern.de. Die Prognose seiner Ärztin, dass er nur mithilfe einer Transplantation überleben könne, sei für ihn zu diesem Zeitpunkt nicht wirklich überraschend gewesen, erzählt Norbert Beyer. Schon lange zuvor habe er sich mit der Möglichkeit einer Herztransplantation auseinandergesetzt. Mir war längst klar, dass das meine einzige Chance ist, so schlecht, wie es mir damals ging. Doch der Reihe nach: Im Sommer 1999 sitzt Norbert Beyer mit seiner Familie auf gepackten Urlaubskoffern, als er am Vorabend der Reise starke Schmerzen in der Brust verspürt. Er geht zum Arzt, der tippt auf eine Lungenentzündung und schickt ihn ins Bett. Fünf Tage später liegt er im Straubinger St. Elisabeth-Krankenhaus auf der Intensivstation. Diagnose: schwerer Vorderwandinfarkt mit kindskopfgroßem Aneurysma. Doch operieren will man ihn hier nicht. Erst Anfang 2000 kommt er im Münchner Herzzentrum auf den OP-Tisch. Der Eingriff scheint erfolgreich, zumindest ist Norbert Beyer in den nächsten Jahren einigermaßen wiederhergestellt. Sein Herz ist jedoch vergrößert, der Medikamentencocktail, den er täglich einnehmen muss, wird immer umfangreicher. Inzwischen leidet er auch unter massiven Herzrhythmusstörungen, ist kurzatmig und kaum mehr belastbar. Der staatlich anerkannte Erzieher ist zu diesem Zeitpunkt längst arbeitsunfähig. Schließlich landet er in der Herzchirurgie des Universitätsklinikums Regensburg, wo man 2007 eine Herzinsuffzienz Stufe III diagnostiziert. Wieder muss der inzwischen 50-Jährige operiert werden. Diesmal setzt man ihm einen Defibrillator ein. Wirklich gut geht es Norbert Beyer nach der Operation jedoch nicht. Zweimal löst der Defi aus, zweimal hätte der Straubinger das Aussetzen seines Herzens ohne den medizinischen Hightech-Apparat in seiner Brust wahrscheinlich nicht überlebt. Regelmäßig muss er nun zur Untersuchung ins Krankenhaus. Auch bei seiner niedergelassenen Kardiologin muss er sich regelmäßig vorstellen. Sie ist es schließlich, die im Februar 2008 jenen Satz ausspricht, der das zweite Leben von Norbert Beyer einläutet. Auf der Warteliste Es folgen unzählige Voruntersuchungen im Universitätsklinikum Regensburg. Außer seinem schwer kranken Herzen ist Norbert Beyer völlig gesund, sodass einer Transplantation medizinisch nichts im Weg steht. Er wird als High-Urgent-(HU)-Patient auf die Warteliste von Eurotransplant gesetzt, jener Stiftung, die seit 1967 mit Sitz in den Niederlanden die Vermittlung von Organspenden in den Beneluxländern, Deutschland, Österreich, Slowenien und Kroatien koordiniert. Die Wartezeit für eine Herztransplantation beträgt im Schnitt mehrere Monate. Da nicht abzusehen ist, wann ein Spenderherz zur Verfügung steht, muss

31 Patientenorientierung 31 der Patient 24 Stunden täglich telefonisch erreichbar sein. Bei Norbert Beyer ist dies nicht notwendig, da er als HU-Patient von Anfang an stationär in der Uni-Klinik Regensburg aufgenommen ist. Nur zwei Wochen muss er warten, dann steht ein potenzielles Spenderherz zur Verfügung. Man hatte mich schon für die OP vorbereitet und mir einen Zugang gelegt. Doch dann die Enttäuschung: Das Herz passt nicht und geht an einen anderen Patienten. Drei weitere Wochen vergehen, bis Eurotransplant ein zweites Angebot macht. Diesmal wird Norbert Beyer bereits in Narkose gelegt. Als er aufwacht, muss er feststellen, dass die Operation wieder nicht stattgefunden hat. Die Ärzte transplantieren eben nur, wenn das Herz hundertprozentig passt. Eine weitere Woche später hat der Straubinger endlich Glück. Als ich aus der Narkose aufgewacht bin, hing ich an unzähligen Schläuchen und Apparaten, da wusste ich, dass es diesmal geklappt hat. Ich hab meine Hand auf mein neues Herz gelegt und es war wunderbar zu fühlen, wie kräftig und regelmäßig es geschlagen hat. Der heute 54-Jährige wird noch immer von seinen Gefühlen überwältigt, wenn er an die ersten Tage nach der erfolgreichen Transplantation denkt. Am 23. Juli 2008 hat mir ein Unbekannter durch seine Organspende ein neues Leben geschenkt. Dafür bin ich ihm jeden Tag dankbar. Norbert Beyer erholt sich schnell. Bereits am zweiten Tag erhält er Physiotherapie, bleibt insgesamt nach der OP nur vierzehn Tage im Krankenhaus. Danach warten sechs Wochen Reha in Seebruck am Chiemsee auf ihn. Regelmäßiger Check-up Das alles ist nun ziemlich genau drei Jahre her. Das Leben von Norbert Beyer hat sich völlig verändert. Er ist wieder hundertprozentig belastbar, kann arbeiten, reisen, Sport treiben. Einschränkungen hat er keine, bis auf die Medikamente, die er täglich gegen das Abstoßungsrisiko einnehmen muss. Regelmäßig lässt er seinen Gesundheitszustand von seiner Kardiologin überprüfen, einmal im Jahr geht er zum großen Check-up ins Krankenhaus. Da werde ich drei Tage lang auf Herz und Nieren untersucht. Bislang hatte ich noch keinerlei Abstoßungsreaktionen. Selbsthilfeverein gegründet Die Dankbarkeit über sein neues Leben ist so groß, dass der Erzieher anderen Betroffenen etwas von seinem Glück und seiner Erfahrung zurückgeben will. Während seiner stationären Wartezeit in der Uni-Klinik Regensburg hat er den damals bereits Herztransplantierten Wolfgang Zimmerer aus Weiden kennengelernt. Er war zu seiner Jahresuntersuchung im Krankenhaus. Er hat mir meine unzähligen Fragen beantwortet und mich auf das, was mich erwartet, vorbereitet. Zusammen mit ihm hat der Straubinger Ende November 2008 die Selbsthilfeorganisation Transplantationsbetroffene e. V. Bayern gegründet. Der Verein hat inzwischen 31 ehrenamtliche Mitglieder. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, den Patienten im Wartestand der immerhin bis zu einem Jahr dauern kann über die kritische Zeit bis zur Transplantation hinwegzuhelfen. Wir besuchen die Patienten auf der Intensivstation, bieten Gespräche und Informationen an. Schwestern und Ärzte wissen, dass sie uns dafür rund um die Uhr anrufen können. Generell steht die Selbsthilfeorganisation allen Organtransplantierten und deren Angehörigen offen. Auch Ärzte, Pfleger und Sponsoren sind willkommen. Wir wünschen uns Ärzte aller Fachrichtungen und insbesondere auch Psychotherapeuten, die uns mit ihren Vorträgen hilfreich zur Seite stehen, so Norbert Beyer. Das Leben hat ihn wieder. Seinen Defibrillator bewahrt er als Erinnerung zu Hause auf. Dreimal täglich gibt dieser noch immer einen Warnton ab für Norbert Beyer jedes Mal ein Hinweis, nicht zu vergessen, was im Leben wirklich wichtig ist. Marion Munke (KVB) Laut Umfragen stehen die meisten Deutschen einer Organspende positiv gegenüber. 74 Prozent der Befragten würden nach ihrem Tod einer Organspende zustimmen. Doch nur 25 Prozent sind Besitzer eines Organspendeausweises (Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, 2010).

32 32 Kurzmeldungen Neue Rezepte zum gegenseitigen Nutzen Unter diesem Motto laden KVB und die Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfe in Augsburg zusammen mit der Selbsthilfe Koordination Bayern und der Fördergemeinschaft der Krankenkassen/ verbände zu einem Workshop für den Raum Westbayern ein. Selbsthilfeaktiven, Ärzten und Psychotherapeuten soll damit eine Plattform für einen intensiven Informationsaustausch geboten werden, bei der sie gemeinsam neue Perspektiven der Zusammenarbeit erarbeiten und praktikable Kooperationsmodelle für den Praxisalltag entwickeln können. Im Mittelpunkt des Workshops sollen Denkansätze und mögliche Lösungswege stehen, die allen Beteiligten einen wirtschaftlichen Umgang mit den knappen Ressourcen im gemeinsamen Miteinander ermöglichen. Die Workshop-Themen im Überblick: Selbsthilfe und Psychotherapie: Ergänzung, Bereicherung oder Konkurrenz? Ärzte, Sucht und Suchtselbsthilfe Wann empfiehlt sich Selbsthilfe und wie erfolgreich ist Selbsthilfe wirklich? Die Arzt-Patienten-Beziehung im Praxisalltag: vertrauensvolles Verhältnis im Minutentakt? Ich wünsch mir was : Gedankenspiele von Ärzten und Selbsthilfeaktiven, die Unausgesprochenes hörbar machen Die Veranstaltung findet am Mittwoch, den 9. November, in den Räumen der KVB in Augsburg, Frohsinnstraße 2, statt. Beginn ist um Uhr. Für teilnehmende Ärzte und Psychologische Psychotherapeuten sind bei den jeweiligen Kammern Fortbildungspunkte beantragt. Weitere Informationen, insbesondere zur Online-Anmeldung, finden Sie unter in der Rubrik Patienten/Termine. Michael Stahn (KVB) Woche für Seelische Gesundheit Seelisch gesund zu bleiben, ist ein ständiger Balanceakt. Erfahrungen wie Stress, Streit, Krankheit oder Verlust können dieses Gleichgewicht leicht in eine Schieflage bringen. Nicht immer gelingt es dann, die innere Harmonie durch familiären Rückhalt, ein stabiles soziales Netzwerk und ein gesundes Maß an Sport und Freizeitaktivitäten wiederherzustellen. Schlimmstenfalls können sich psychische Erkrankungen wie Depressionen entwickeln. Um die Bevölkerung für dieses wichtige Thema zu sensibilisieren, findet vom 5. bis 13. Oktober in München zum dritten Mal die Woche für Seelische Gesundheit statt. Wie bereits in den vergangenen zwei Jahren wird die Veranstaltung auch diesmal wieder vom Münchner Bündnis gegen Depression, vertreten durch Geschäftsführerin Rita Wüst und den Vorstandsvorsitzenden Dr. Joachim Hein, koordiniert. Die Schirmherrschaft hat erneut Münchens Oberbürgermeister Christian Ude übernommen. Mit mehr als 225 Angeboten ist die Münchner Woche für Seelische Gesundheit inzwischen die größte Veranstaltung ihrer Art im deutschsprachigen Raum. Auch die KVB ist in Zusammenarbeit mit dem Ärztlichen Kreis- und Bezirksverband München wieder mit einer Veranstaltung vertreten: Wege im Psychodschungel Depression und Angst bei Erwachsenen und Kindern heißt die Gesprächsrunde mit Ärzten und Psychotherapeuten, die sich am 10. Oktober von bis Uhr in der Münchner Seidlvilla (Nikolaiplatz 1b) den Fragen von Interessierten und Betroffenen stellen. Der Eintritt ist frei. Die Räume sind barrierefrei erreichbar. Ein weiteres Highlight der Veranstaltungswoche ist in diesem Jahr eine Informationsbörse rund um das Thema Seelische Gesundheit, die am Samstag, den 8. Oktober, von bis Uhr in der Münchner Karmeliterkirche am Promenadeplatz stattfindet. Informationen zu allen Veranstaltungen finden Sie im Internet unter Redaktion

33 Leserbriefe/Impressum 33 Impressum für KVB FORUM und KVB INFOS KVB FORUM ist das Mitteilungsblatt der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) mit den offiziellen Rundschreiben und Bekanntmachungen (KVB INFOS). Es erscheint zehnmal im Jahr. Bayerischer Themenabend in Berlin KVB FORUM 9/2011, Seite 18 Zur Zwischenüberschrift Fachsimpelei beim Get-together merkt ein Leser an: Telekom und Bahn stehen nicht allein da auch die Kassenärztliche Vereinigung lässt sich in der Produktion von Sprachmüll nicht lumpen. Dr. Klaus Pillhatsch, Regensburg Sehr geehrter Herr Dr. Pillhatsch, vielen Dank für diese Anmerkung und die genaue Lektüre der Mitgliederzeitschrift der KVB. Zumindest was die Verwendung von Anglizismen angeht, wollen und können wir mit Bahn und Telekom nicht konkurrieren. Wir werden künftig noch stärker darauf achten, solche Formen der berüchtigten Kunstsprache Denglisch zu vermeiden. Das Wort Get-together hat zudem lebenslanges KVB FORUM-Verbot und wird nie mehr verwendet. Viele Grüße Ihre Redaktion Herausgeber (V. i. S. d. P.): Kassenärztliche Vereinigung Bayerns vertreten durch den Vorstand: Dr. Wolfgang Krombholz, Dr. Pedro Schmelz, Dr. Ilka Enger Redaktion: Martin Eulitz (Ltd. Redakteur) Text: Markus Kreikle, Marion Munke Grafik: Gabriele Hennig, Tobias Müller Anschrift der Redaktion: Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Elsenheimerstraße München Telefon 0 89 / Fax 0 89 / KVBFORUM@kvb.de Internet Satz und Layout: KVB Stabsstelle Kommunikation Druck: BluePrint AG, München. Gedruckt auf chlorfreiem Papier Bildnachweis: Bayerische Landesärztekammer (Seite 21), Dr. K. Scheuerer aus Gräfelfing (Seite 29), Europäischer Gesundheitskongress München (Seite 17), istockphoto.com (Titelseite, Seite 2, 3, 4, 5, 6, 9, 10, 16, 20, 23, 25, 27, 30, 31, 32, 34, Rückseite), privat (Seite 22), KVB (alle weiteren) Nächster Redaktionsschluss: 6. Oktober 2011 Mit Autorennamen gekennzeichnete Beiträge spiegeln ebenso wie Leserbriefe nicht unbedingt die Meinung des Herausgebers oder der Redaktion wider. Die Redaktion behält sich die Veröffentlichung und Kürzung von Zuschriften vor. Für unverlangt eingesandte Manuskripte und Bilder übernehmen wir keine Haftung. Die hier veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt, ein Abdruck ist nur mit unserer schriftlichen Genehmigung möglich. Wenn aus Gründen der Lesbarkeit die männliche Form eines Wortes genutzt wird ( der Arzt ), ist selbstverständlich auch die weibliche Form ( die Ärztin ) gemeint. KVB FORUM erhalten alle bayerischen Vertragsärzte und -psychotherapeuten im Rahmen ihrer Mitgliedschaft in der KVB. Der Bezugspreis ist mit der Verwaltungskostenumlage abgegolten.

34 34 KVB Servicenummern Telefonische Beratung Wir helfen Ihnen gerne telefonisch zu folgenden Zeiten und Themen: Montag bis Donnerstag: 7.30 bis Uhr Freitag: 7.30 bis Uhr Abrechnung Telefon 0 89 / Fax 0 89 / Abrechnungsberatung@kvb.de Honorarabrechnung, EBM, RLV, IGeL Genehmigungspflichtige Leistungen DMP: Vergütung und Dokumentation Verordnung Telefon 0 89 / Fax 0 89 / Verordnungsberatung@kvb.de Verordnungsfähigkeit von Arznei-, Heilund Hilfsmitteln, aut-idem, Rabattverträge Analysen und Statistiken zur Steuerung Ihrer Verordnungskosten Informationen zu Arzneimittelstudien it in der Praxis Telefon 0 89 / Fax 0 89 / IT-Beratung@kvb.de KV-SafeNet* und KV-Ident Doctor-to-Doctor (D2D) Zugangsdaten Telefon 0 89 / Fax 0 89 / Benutzerkennung@kvb.de KVB-Benutzerkennung und PIN Bearbeitungsstand KV-Ident Karte Online-Dienste Telefon 0 89 / Fax 0 89 / Online-Dienste@kvb.de Mitgliederportal, KVB-Postfach, Editor Online-Einreichungen und edoku KVB-Seminare Telefon 0 89 / Fax 0 89 / Seminarberatung@kvb.de Fragen zur Anmeldung Vermittlung freier Seminarplätze *Bitte beachten Sie, dass KV-SafeNet nicht mit der Firma SafeNet, Inc., USA, in firmenmäßiger oder vertraglicher Verbindung steht. Persönliche Beratung zu Qualitätsmanagement, Qualitätszirkeln und Hygiene in der Praxis Nutzen Sie unsere Beratungskompetenz: Wir beraten Sie zu allen Bereichen des Qualitätsmanagements von A wie Arbeitsanweisung bis Z wie Zertifizierung. Wir unterstützen Sie bei der Ausbildung zum Qualitätszirkel-Moderator, der Planung und Initiierung eines Qualitätszirkels und der Dokumentation Ihrer Sitzungen. Wir beraten Sie bei der Umsetzung und dem Aufbau eines Hygienemanagements in der Praxis und bei allen Fragen rund um das Thema Hygiene. Marion Roth / Marion.Roth@kvb.de Michael Sachse / Michael.Sachse@kvb.de Wiebke Stöppelmann / Wiebke.Stoeppelmann@kvb.de Anke Weber / Anke.Weber@kvb.de

35 KVB Servicenummern 35 Persönliche Beratung rund um die Praxis Wer die Niederlassung in der eigenen Praxis, den Einstieg in eine Berufsausübungsgemeinschaft oder in ein MVZ plant oder wer einen Kollegen einstellen, mit Kollegen kooperieren oder seine Praxis aufgeben und die Nachfolge regeln möchte, kann sich gerne zum persönlichen Gespräch an die Berater der KVB wenden. Per erreichen Sie uns unter München und Oberbayern Schwaben Niederbayern Oberpfalz Oberfranken Mittelfranken Birgit Beck Peter Fiedler Stephan Haniffa Anneliese Zacher Siegfried Forster Michael Geltz Anja Rößle Dieter Walter Anton Altschäffl Martin Pöschl Franz Ferstl Siegfried Lippl Michaela Classen-Hofmann Iris Püttmann Frank Eckart Hans-Dieter Moritz Joachim Streb 0 89 / / / / / / / / / / / / / / / / / Birgit.Beck@kvb.de Peter.Fiedler@kvb.de Stephan.Haniffa@kvb.de Anneliese.Zacher@kvb.de Siegfried.Forster@kvb.de Michael.Geltz@kvb.de Anja.Roessle@kvb.de Dieter.Walter@kvb.de Anton.Altschaeffl@kvb.de Martin.Poeschl@kvb.de Franz.Ferstl@kvb.de Siegfried.Lippl@kvb.de Michaela.Classen@kvb.de Iris.Puettmann@kvb.de Frank.Eckart@kvb.de Hans-Dieter.Moritz@kvb.de Joachim.Streb@kvb.de Unterfranken Michael Heiligenthal / Michael.Heiligenthal@kvb.de Persönliche Beratung zu Honorarunterlagen Die Berater der KVB helfen Ihnen außerdem gerne bei Ihren Honorarunterlagen. Sie beraten zu folgenden Inhalten: Abrechnung einschließlich EBM- Anwendung, bayerische Regelungen, regionale Vereinbarungen, Hausarztverträge, Sachkostenabrechnung, Job-Sharing- Obergrenzen, Bereitschaftsdienstpauschalen Beratung zur Honorarverteilung Honorarberatung und Honoraranalysen München und Oberbayern Schwaben Severin Baum Stefan Ehle Martina Huber Claudia Schweizer Eva Weber Sonja Weidinger N. N. Ute Schneider Monika Vachenauer 0 89 / / / / / / / / / Severin.Baum@kvb.de Stefan.Ehle@kvb.de Martina.Huber@kvb.de Claudia.Schweizer@kvb.de Eva.Weber@kvb.de Sonja.Weidinger@kvb.de N. N. Ute.Schneider@kvb.de Monika.Vachenauer@kvb.de Niederbayern Dagmar Wiedemann / Dagmar.Wiedemann@kvb.de Oberpfalz Mario Winklmeier / Mario.Winklmeier@kvb.de Oberfranken Mittelfranken Unterfranken Christa Hammer Jürgen Opel Monika Gibanica-Maier Doris Saalwirth Uwe Maiberger Bernhard Schmied / / / / / / Christa.Hammer@kvb.de Juergen.Opel@kvb.de Monika.Gibanica-Maier@kvb.de Doris.Saalwirth@kvb.de Uwe.Maiberger@kvb.de Bernhard.Schmied@kvb.de Persönliche Beratung zu Verordnungen Wir analysieren Ihre Verordnungen detailliert im persönlichen Gespräch. Qualität in der Arzneimittelversorgung und Wirtschaftlichkeit schließen sich nicht aus! Rufen Sie an und vereinbaren Sie einen Termin zur Pharmakotherapieberatung über das Servicetelefon Verordnung (siehe linke Seite). München und Oberbayern Detlev Bartmus Marion Holzner Barbara Krell-Jäger Birgit Stephan 0 89 / / / / Detlev.Bartmus@kvb.de Marion.Holzner@kvb.de Barbara.Krell-Jaeger@kvb.de Birgit.Stephan@kvb.de Schwaben Beate Selge / Beate.Selge@kvb.de Niederbayern Ulrich Störzer / Ulrich.Stoerzer@kvb.de Oberpfalz Beate Baumer Birgit Schneider / / Beate.Baumer@kvb.de Birgit.Schneider@kvb.de Oberfranken Sascha Schneider / Sascha.Schneider@kvb.de Mittelfranken Dr. Elfriede Buker Anita Bulley Dr. Claudia Fischer Angela Krath / / / / Elfriede.Buker@kvb.de Anita.Bulley@kvb.de Claudia.Fischer@kvb.de Angela.Krath@kvb.de Unterfranken Annegret Ritzer / Annegret.Ritzer@kvb.de

36 Vorschau Beratung vor Ort Die KVB baut ihr Dienstleistungsangebot für ihre Mitglieder aus Buntes Forum Woche der Seelischen Gesundheit setzt auf breit angelegte Aufklärungsoffensive Gütezeichen Aktueller Qualitätsbericht der KVB belegt die Leistungsfähigkeit der bayerischen Praxen spätfolgen Selbsthilfe bei Post-Polio- Syndrom will die Versorgungssituation für Betroffene verbessern

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