Ausschreibung der Projektteilnahme PaSuMi:
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- Ernst Gärtner
- vor 6 Jahren
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1 Ausschreibung der Projektteilnahme PaSuMi: Diversity-orientierte und partizipative Entwicklung der Suchtprävention und Suchthilfe für und mit Migrant_innen Die Deutsche AIDS-Hilfe (DAH) startet 2017 das Projekt PaSuMi (Projektlaufzeit voraussichtlich ab bis ). Im Rahmen dessen ist die Förderung von acht Standorten vorgesehen, auf die sich Einrichtungen der Suchtprävention, Suchthilfe, der Aidshilfe-, Migrations- und Prostitutionsarbeit sowie relevante Migrantenselbstorganisationen bewerben können. Hintergrund Zu den gegenwärtigen Herausforderungen der Suchtprävention und Suchthilfe in Deutschland gehört die Schaffung neuer oder verbesserter Maßnahmen für besonders vulnerable Migrant_innen wie beispielsweise Muslim_innen, Menschen aus Regionen der ehemaligen Sowjetunion, Migrant_innen in der Sexarbeit und Geflüchtete. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, muss die bereits begonnene transkulturelle Öffnung der Suchthilfe-Einrichtungen als Teil eines übergreifenden Diversity-Ansatzes möglichst flächendeckend etabliert werden. Hierbei gilt es, die Mehrfachzugehörigkeit der Migrant_innen und ihre Beteiligungsmöglichkeiten stärker als bisher zu berücksichtigten. Nur durch verstärkte Beteiligung an der Entwicklung und Umsetzung von Angeboten der Suchtprävention und Suchthilfe können migrations-, situations- und kulturspezifisches Wissen in die Entwicklung angemessener und wirksamer Maßnahmen eingebracht und Zugänge zu den Migranten-Communities eröffnet werden. Und nicht zuletzt ist auch die Zusammenarbeit verschiedener Akteure vor allem gesundheitliche und soziale Dienste für Migrant_innen, Migrantenselbstorganisationen (MSO), Flüchtlingsheime und -anlaufstellen usw. ein entscheidender Schlüssel zum Erfolg von suchtpräventiven und schadensmindernden Angeboten sowie der sozialen Inklusion, die auch selbstwertstärkende Wirkung hat. Projekziele Das PaSuMi-Projekt hat zum Ziel, eine Diversity-orientierte und partizipative (Weiter-) Entwicklung von Maßnahmen der selektiven und indizierten Suchtprävention für und mit Migrant_innen zu initiieren, (weiter) zu fördern, auszubauen und zu evaluieren. Im Mittelpunkt steht: 1
2 Die Beteiligung von Migrant_innen und Geflüchteten an der Entwicklung selektiver und indizierter Maßnahmen der Suchtprävention. Sie sollen als Peers für die Suchtprävention und Suchthilfe ausgebildet und dazu befähigt werden, mit und in ihren Communities und in ihrer Sprache niedrigschwellige Maßnahmen/Aktionen an verschiedenen Standorten in Deutschland umzusetzen. Ihre nachhaltige Einbindung in die Suchtprävention und Suchthilfe ist dabei integraler Bestandteil des Projekts. Im Sinne der strukturellen Prävention gilt es, kontextsensibel auf die Bedarfe und Lebenswelten der Zielgruppen einzugehen und sich gegen Stigmatisierung und Diskriminierung und für die Inklusion von Migrant_innen in Deutschland einzusetzen. Die Förderung einer Diversity-orientierten Arbeitsweise der beteiligten Einrichtungen. In den vorgesehenen standortübergreifenden Workshops zur Weiterbildung und zum Austausch werden die fachlichen und transkulturellen Kompetenzen der Mitarbeiter_innen gestärkt. Bei der Umsetzung der lokalen Projekte werden Prozesse einer Diversity-orientierten Arbeit und Organisationsstruktur gefördert. Die Übertragbarkeit und Generalisierbarkeit der Projektergebnisse: Gewinnung von Erkenntnissen über förderliche und hemmende Bedingungen, über Formen und Ergebnisse der vorgesehenen Maßnahmen und Kooperationen sowie über die Beteiligung von Peers. Diese Ergebnisse sollen allerdings über den jeweils spezifischen lokalen Kontext der einzelnen Standorte hinaus einen Erkenntniswert und Anwendungsnutzen haben. Um die Übertragbarkeit und theoretische Verallgemeinerbarkeit der Ergebnisse zu gewährleisten, werden die datenbasierte Erstellung von Empfehlungen für die partizipative und Diversity-orientierte Entwicklung von Suchtprävention und Suchthilfe mit und für Migrant_innen wissenschaftlich angeleitet sowie Modelle guter Praxis identifiziert und entsprechende Medien für Mitarbeiter_innen der Einrichtungen sowie für Migrant_innen produziert. Voraussetzungen und Auswahlkriterien der Projektstandorte Dieses Ausschreibungsverfahren soll es interessierten Projekten und Einrichtungen aus dem gesamten Bundesgebiet ermöglichen, ihren Bedarf zu beschreiben, ihre bereits bestehenden Projekte und Kooperationen vorzustellen oder Projektideen mit Nennung der zu erreichenden Zielgruppe zu skizzieren. Am Ausschreibungsverfahren können sich Einrichtungen aus folgenden Bereichen bewerben: Suchtprävention, Suchthilfe, Aids-, Migrations- und Prostitutionsarbeit. Dabei können sich sowohl Einrichtungen bewerben, die nachweislich bereits mit Drogen konsumierenden 2
3 Migrant_innen arbeiten, als auch Einrichtungen, die im Bereich selektive Suchtprävention tätig sind und ihre Angebote an vulnerable Migranten-Communities richten (z. B. Geflüchtete). Voraussetzungen der Einrichtungen Bereitschaft, Migrant_innen als Peers in die Projektvorbereitung und -umsetzung einzubeziehen nachweisbare Erfahrungen im Feld Suchtprävention und Suchthilfe für und mit Migrant_innen oder gute Ideen und/oder gute Zugänge zur Zielgruppe bereits bestehende Kooperationen in den Bereichen Suchtprävention, Substitutions-, HIV- und Hepatitis-Behandlung, ambulante und stationäre Therapie, psychosoziale Betreuung, stationäre Entgiftung, Migrationsberatung, Migrantenselbstorganisationen (MSO), Flüchtlingsheime, Kulturvereine usw. Interesse und entsprechende Ressourcen für die fachliche Begleitung der fortgebildeten Peers über die Projektlaufzeit hinaus und für die Unterstützung einer nachhaltigen Einbindung der Peers in die Suchtprävention und Suchthilfe-Arbeit vor Ort akzeptierende Haltung für die Lebensweisen der Zielgruppen Die beteiligten Einrichtungen verpflichten sich mit dem Abschluss der Kooperationsvereinbarung zur Koordination der Umsetzung bzw. Fortsetzung des jeweiligen lokalen Projekts zur Teilnahme an allen 6 vorgesehenen standortübergreifenden Workshops zur Organisation und Dokumentation regelmäßiger Arbeitstreffen vor Ort zur Konzeption, Umsetzung und Evaluation der Peer-Schulungen vor Ort zur fachlichen Begleitung sowie Dokumentation der Peer-Aktionen vor Ort zur Konzeption, Umsetzung und Dokumentation von personalkommunikativen Aktionen/Medien mit den ausgebildeten Peers zur fachlichen Begleitung der ausgebildeten Peers im Rahmen des Projekts und darüber hinaus zur Koordination der Verwaltungsaufgaben zur Erstellung eines Abschlussberichts zur Mitarbeit an der gemeinsamen Auswertung und Dokumentation der Gesamtprojektergebnisse 3
4 Bei der Projektauswahl werden folgende Kriterien berücksichtigt: 1) Dringlichkeit des Handlungsbedarfs vor Ort 2) Vielfalt der Einrichtungen: Einrichtungen der Suchtprävention und Suchthilfe, Aidshilfen, Prostitutions- und Flüchtlingsprojekte, Migrantenselbstorganisationen, Größe, Ausstattung, geografische Lage 3) Vielfalt der Zielgruppe: z. B. Flüchtlinge, Migrant_innen in der Sexarbeit, Muslim_innen (z. B. aus Afghanistan, Pakistan, dem Iran, Irak und der Türkei), Migrant_innen aus der ehemaligen Sowjetunion 4) Vielfalt der Zielsetzung: selektive oder indizierte Suchtprävention (Migrant_innen aus vulnerablen Communities und/oder Migrant_innen, die bereits Drogen konsumieren) 5) Darstellung der Nachhaltigkeit des Projekts nach Ablauf der Projektförderung 6) Darstellung der Übertragbarkeit auf andere Standorte Bewertungskriterien Es wird nach folgenden Kriterien beurteilt: 6 Punkte: Die Anforderungen sind vollständig erfüllt 3 Punkte: Die Anforderungen sind zum Teil erfüllt 0 Punkte: Die Anforderungen sind nicht erfüllt Zudem werden die Kriterien wie folgt gewichtet: Kriterium 1) 20 % (x 0,20) Kriterium 2) 20 % (x 0,20) Kriterium 3) 20 % (x 0,20) Kriterium 4) 15 % (x 0,15) Kriterium 5) 15 % (x 0,15) Kriterium 6) 10 % (x 0,10) Insgesamt 100 % Die Vergabe erfolgt nach Reihenfolge der höchsten Bewertungen. Jede_r der drei Prüfer_innen kann maximal 6 Punkte vergeben. 4
5 Aus beiden Gruppen (selektive oder indizierte Suchtprävention) werden bei fachlicher Eignung die jeweils vier am höchsten bewerteten Organisationen ausgewählt. Bewerben sich weniger Organisationen aus einer Gruppe, wird die andere Gruppe aufgestockt. Bei fachlicher Eignung werden wir ggf. bei der Bewertung von der Maxime der maximalen Punktzahl abweichen, um möglichst unterschiedliche Organisationen berücksichtigen zu können (Suchthilfe, Suchtprävention, Aidshilfen, Prostitutionsprojekte und Migrantenselbstorganisationen). Fachlich geeignet sind Organisationen, die von 18 zu erreichenden Punkten mindestens 11 erzielen. Leistungen der Deutschen AIDS-Hilfe Pro Einrichtung/Standort werden bis zu ,-- Euro für einen Zeitraum von 33 Monaten (jeweils bis zu ,-- Euro 2017 und jeweils bis zu ,-- Euro 2018 und 2019) gezahlt. Die Zahlungen erfolgen zur Abgeltung der Kosten für Personal, Sachmittel, Sekretariat, Materialien, lokaler Peer-Schulungen (inkl. Honorare für die Referent_innen). Darin enthalten sind ebenso Aufwandsentschädigungen für die am Projekt beteiligten Peers sowie für Sprachmittlung. Sechs standortübergreifende Workshops (1 Kick-off-Workshop, 4 Weiterbildungsworkshops, 1 Auswertungsworkshop). Projektmedien für die Zielgruppen und die Projektdokumentation Projektkoordination, fachliche und methodische Begleitung und Evaluation Einrichtung eines Projektbeirats Die Bewerbungsfrist endet am: 18. April 2017 (Datum des Poststempels) Rückfragen an: Tanja Gangarova (Referentin für Migration der DAH und Projektleiterin) Tel.: 030/ tanja.gangarova@dah.aidshilfe.de 5
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