Information der KVBB. Merkblatt Genehmigungspflichtige Leistungen (Stand )

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Information der KVBB. Merkblatt Genehmigungspflichtige Leistungen (Stand )"

Transkript

1 Für nachstehend aufgeführte Leistungen bedarf es einer Genehmigung durch die nach entsprechen Antragstellung Verordnung von medizinischer Rehabilitation Kapitel Screening i.r. d. Früherkennung v. Kinkrankheiten Kapitel Früherkennung von Krebserkrankungen bei Frau Kapitel Hinweis: Leistungen sind genehmigungspflichtig für Ärzte im hausärztlichen Versorgungsbereich Hautkrebs-Screening Kapitel Mamma-Screening Kapitel Vakuumbiopsie Brust Kapitel 1.7.3, Kap Zytologie Kapitel Kapitel Kapitel 19.3 Empfängnisregelung Kapitel Hinweis: Leistungen nach 01821, 01822, sind genehmigungspflichtig für Vertragsärzte im hausärztlichen Versorgungsbereich Substitutionsbehandlung Opiatabhängiger Kapitel bis Frau Boss Tel / Frau Kintscher Tel / Frau Bernhardt Tel / Frau Boss Tel / Behandlung des diabetischen Fußes Kapitel Frau Boss Tel /

2 Orientierende entwicklungsneurologische Untersuchung eines Kindes Orientierende Untersuchung Sprachentwicklung Kapitel Hinweis: Leistungen nach 03350, sind genehmigungspflichtig für Vertragsärzte im hausärztlichen Versorgungsbereich Langzeit-EKG Kapitel Kapitel Kap Kap Frau Boss Tel / Photodynamische Therapie(n) am Augenhintergrund Kapitel Chirurgie Funktionsstörung Hand Künstliche Befruchtung (Reproduktionsmedizin) Kapitel bis Bestimmung otoakustischen Emission Kapitel Kapitel

3 Für nachstehend aufgeführte Leistungen bedarf es einer Genehmigung durch die nach entsprechen Antragstellung Hörgeräteverordnung beim J ugendlichen o Erwachsenen (ab gen.-pflichtig) Kapitel bis Kapitel 20.2 Hörgeräteverordnung beim Säugling, Kleinkind, Kind (ab gen.-pflichtig) Kapitel bis bis 20340, 20377, Balneophototherapie Kapitel Humangenetik Kapitel 11.3 Kapitel Hinweis: keine Gen.-Pflicht für FA f. Humangenetik Hinweis: keine Gen.-Pflicht für FA f. Humangenetik Kapitel für alle Fachgruppen genehmigungspflichtig! Koloskopie Kapitel kurativ Kapitel kurativ Kapitel präventiv Kapselendoskopie bei obskuren Blutungen des Dünndarms Kapitel Kapitel Untersuchungen zur Herzschrittmacherkontrolle Kapitel 4.4.1,

4 Ambulante Dialysebehandlung Kapitel 4.5.4, Nuklearmedizin Kapitel bis bis bis bis Orthopädie Funktionsstörung Hand Pathologie 1. Hinweis: Leistungen nach bis und sind genehmigungspflichtig für Dermatologen entsprechend EBM-Präambel Kap Hinweis: Leistung nach i. R. gyn. Zytologie ist genehmigungspflichtig 3. Hinweis: Leistung nach i. R. des Hautkrebs- Screening ist genehmigungspflichtig bis Frau Bernhardt Tel / Strahlentherapie Kapitel bis Stoßwellenlithotripsie bei Harnsteinen Kapitel Chirotherapie Kapitel 30.2 Neurophysiologische Übungsbehandlung Kapitel 30.3 Hinweis: Leistungen sind genehmigungspflichtig im Zusammenhang mit Erbringung Leistung durch angestellte nichtärztliche, entsprechend qualifizierte Mitarbeiter Praxis

5 Für nachstehend aufgeführte Leistungen bedarf es einer Genehmigung durch die nach entsprechen Antragstellung Physik.-med. Leistungen: Kapitel 30.4 Hinweis: Leistungen sind genehmigungspflichtig im Zusammenhang mit Erbringung Leistung durch angestellte nichtärztliche, entsprechend qualifizierte Mitarbeiter Praxis Proktologischer Basiskomplex Hinweis: Leistung genehmigungspflichtig für FÄ für Allgemeinmedizin, Innere Medizin, Urologie Schmerztherapie Kapitel Akupunktur Kapitel Soziotherapie Kapitel 30.8 Schlafapnoe Kapitel 30.9 HIV-AIDS Kapitel Neuropsychologische Therapie Kapitel MRSA Diagnostik und Therapie Kapitel bis Frau Boss Tel / Frau Bernhardt Tel / MRSA Laborleistung

6 Phototherapeutische Keratektomie Kapitel Intravitreale Medikamenteneingabe (IVM) Kapitel Speziallaborleistungen Kapitel 32.3 Mutterschaftsvorsorge Kapitel Empfängnisregelung Kapitel Schwangerschaftsabbruch Kap Chlamydienscreening MRSA-Diagnostik bis bis ,

7 Für nachstehend aufgeführte Leistungen bedarf es einer Genehmigung durch die nach entsprechen Antragstellung Sonographie Kapitel Früherkennung v. KH bei Kinn Säuglingshüfte Kapitel Mutterschaftsvorsorge Geburtshilfliche Basisdiagnostik Hinweis: Genehmigung sonographischer Leistungen ist Voraussetzung zur Berechnung Leistung nach (ist nicht gesont zu beantragen) Erweiterte Basis-Ultraschalluntersuchung Weiterführende diffentialdiagnostische sonographische Untersuchung bei Verdacht auf Entwicklungsstörungen o Verdacht auf fetale Erkrankungen o erhöhtem Risiko Hinweis: Genehmigung sonographischer Leistungen ist Voraussetzung zur Berechnung Leistungen nach 01780, 01781, 01782, (sind nicht gesont zu beantragen) Kapitel Empfängnisregelung Weibliche Genitalorgane Hinweis: Genehmigung sonographischer Leistungen ist Voraussetzung zur Berechnung Leistung nach (ist nicht gesont zu beantragen) Kapitel Schwangerschaftsabbruch Geburtshilfliche Basisdiagnostik Hinweis: Genehmigung sonographischer Leistungen ist Voraussetzung zur Berechnung Leistungen nach 01904, 01905, 01906, (sind nicht gesont zu beantragen) Doppler-Duplex-Sonographie Kapitel Mutterschaftsvorsorge Feto-maternales Gefäßsystem (CW-Doppler-Verfahren und Duplex-Verfahren) Kapitel Angiologische Leistungen Zusatzpauschale Angiologie: Hinweis: Genehmigung sonographischer Leistungen ist Voraussetzung zur Berechnung Zusatzpauschale nach (ist nicht gesont zu beantragen) 7

8 Sonographie Kapitel 33 Echokardiographie Kapitel Mutterschaftsvorsorge Fetale Echokardiographie bis Kapitel 4.4 / Kinkardiologie, Kardiologie Zusatzpauschale Kardiologie: Hinweis: Genehmigung echokardiographischer Leistungen ist Voraussetzung zur Berechnung Zusatzpauschale nach und 13545, (ist nicht gesont zu beantragen) Kapitel 33: Echokardiographie (B-/M-Mode-Verfahren) Doppler-Echokardiographie (PW-/CW-Doppler- bzw. Duplexbzw. B-Mode-Verfahren mit Farbkodierung) Zuschlag zu den Leistungen nach und 13545, sowie bis bei transösophagealer Durchführg. Belastungs - Echokardiographie Kapitel Röntgendiagnostik Kapitel 34 Mammographie Kapitel Interventionelle Radiologie Kapitel Invasive Kardiologie Kapitel Kapitel 1.5. Computertomographie Kapitel Kapitel bis 34260, bis 34282, 34290, bis bis bis bis bis

9 Für nachstehend aufgeführte Leistungen bedarf es einer Genehmigung durch die nach entsprechen Antragstellung Kernspintomographie Kapitel bis bis Osteodensitometrie Kapitel Psychosomatische Grundversorgung Kapitel 22.3 Kapitel 35.1 Übende u. suggestive Techniken Kapitel 35.1 Grundleistungen Psychotherapie Kapitel 35.1 Tiefenpsych. fundierte sowie analyt. Psychotherapie Kapitel 35.2 Verhaltenstherapie Kapitel 35.2 Arztunterstützende Hilfeleistungen durch Praxisassistenten Kapitel bis bis bis Frau Boss Tel /

10 Hausarztzentrierte Versorgung -Vertrag mit BKK-VAG Mitte -Vertrag mit BIG -Vertrag mit Knappschaft -Vertrag mit AOK Früherkennungsuntersuchungen für Kin u. Jugendliche - Vertrag mit Techniker Krankenkasse - Vertrag mit Knappschaft U 10 U 11 J 2 Hinweis: genehmigungspflichtig für Vertragsärzte im hausärztlichen Versorgungsbereich - für zugelassene / angestellte FÄ für Kin-u. Jugendmedizin nicht gen.-pflichtig Hernien-Operationen - Vertrag mit IKK Brandenburg und Berlin Homöopathie - Vertrag mit Securvita BKK, BKK Linde, BKK Daimler, BKK 24, BKK Essanelle, BKK Pfaff, BKK Herkules - Vertrag mit IKK classic Besone Vergütungssätze im Rahmen Onkologie Besone Vergütungssätze i.r. d. sozial-psychiatrischen Versorgung v. Kinn und Jugendlichen genehmigungsfähig nur für zugelassene Vertragsärzte Tonsillotomie - Vertrag mit KKH-Allianz - Vertrag mit BARMER GEK - Vertrag mit NOVITAS BKK - Vertrag mit HEK - Vertrag mit Bahn-BKK - Vertrag mit Knappschaft - Vertrag mit AOK Nordost (ab ) bis bis bis Frau Meyer Tel / Frau Meyer Tel / Frau Meyer Tel / Frau Meyer Tel / Herr Behrendt Tel / Vertrag zur Förung ambulanten med. Versorgung auf dem Gebiet Rheumatologie - für AOK-Versicherte bis

11 Für nachstehend aufgeführte Leistungen bedarf es einer Genehmigung durch die nach entsprechen Antragstellung Vertrag zur besonen kardiologischen Versorgung CARDIO plus Brandenburg - für Barmer GEK - Versicherte bis bis AGNES zwei (AOK; Barmer-GEK, TK) Frau Schumacher Tel / Programmierte Schulung und Betreuung nicht insulinbehandelter Typ 2 - Diabetiker Programmierte Schulung und Betreuung insulinbehandelter Typ 2 - Diabetiker Schulung intensivierte Insulintherapie D D D Schulungsprogramm für Typ 2 Diabetiker: DiSko wie Diabetiker zum Sport kommen Schulung für Typ 1 - Diabetiker Frau Schumacher Tel / Hypoglykämiewahrnehmungstraining für Typ 1 - Diabetiker - Blutglukosewahrnehmungstraining (BGAT) - HyPOS Frau Schumacher Tel / Hypertonieschulung D COPD - Schulung Asthma - Schulung

12 DMP-Diabetes Typ II bis DMP-Diabetes Typ I Frau Schumacher Tel / DMP-Mamma-Ca DMP-KHK DMP-COPD DMP-Asthma bis bis bis bis Frau Schumacher Tel / Zusätzliche Vergütung beim Hausbesuch eines Patienten im weit fortgeschrittenen Stadium einer malignen Tumorerkrankung bzw. AIDS-Erkrankung (IKK) Ambulante Operationen gem. 115b SGB V Berechtigung zur kurärztlichen Tätigkeit Belegarztanerkennung Vertretertätigkeit von mehr als 3 Monaten innerhalb von 12 Monaten bzw. die Beschäftigung von Assistenten im Rahmen Aus- und Weiterbildung genehmigungspflichtig Zweigpraxen Frau Bernhardt Tel / Frau Bernhardt Tel / Frau Roy Tel / Frau Kalsow Tel / Frau Prößdorf Tel / und Landesärztekammer Brandenburg Tel / Anzeigepflichtig sind darüber hinaus: Vertretertätigkeit über den Zeitraum einer Woche hinaus anzeigepflichtig Frau Roy Tel /

13 Für nachstehend aufgeführte Leistungen bedarf es einer Genehmigung durch die nach entsprechen Antragstellung Ausgelagerte Praxisräume Bei Erbringung von Laborleistungen sind die Ringversuchszertifikate und -Teilnahmebescheinigungen gem. den Richtlinien d. BÄK zur Qualitätssicherung quantitativer laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen, zur Qualitätssicherung in Mikrobiologie sowie zur Qualitätssicherung in Immunhämatologie nachzuweisen. Meldungen über Mitgliedschaft in Laborgemeinschaften, Apparategemeinschaften, Praxisgemeinschaften Nebentätigkeiten des Vertragsarztes sind zu beantragen Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung laut 121a SGB V sind genehmigungspflichtig durch die Landesärztekammer Die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen ist nach 18 SchKG anzeigepflichtig bei Landesärztekammer Fachbereich Qualitätssicherung Tel / und Landesärztekammer Brandenburg Tel / Fachbereich Qualitätssicherung Postfach Potsdam Frau Spielhagen Tel / Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses für Ärzte Tel / Landesärztekammer Brandenburg Tel / Landesärztekammer Brandenburg Tel / nicht besetzt 13

18330 (Orthopäden) 01745, 10343, (Dermatologen) 01745, (Hausärzte) (Kinder- und Jugendmediziner) (Internisten)

18330 (Orthopäden) 01745, 10343, (Dermatologen) 01745, (Hausärzte) (Kinder- und Jugendmediziner) (Internisten) Aufstellung der derzeit genehmigungspflichtigen / antragspflichtigen / zertifikatspflichtigen Leistungen Abteilung Qualitätssicherung der KV Thüringen (Stand: 8. Juni 2011) genehmigungspflichtige Leistung

Mehr

genehmigungspflichtige Leistung GOP des EBM Ansprechpartner/in Tel.: Akupunktur 30790, Frau Richter

genehmigungspflichtige Leistung GOP des EBM Ansprechpartner/in Tel.: Akupunktur 30790, Frau Richter Aufstellung der derzeit genehmigungspflichtigen, antragspflichtigen und zertifikatspflichtigen Leistungen Abteilung Qualitätssicherung der KV Thüringen (Stand: 12.12.2016) genehmigungspflichtige Leistung

Mehr

ANTRAG auf Genehmigung zur Führung einer Zweigpraxis

ANTRAG auf Genehmigung zur Führung einer Zweigpraxis Praxisstempel ANTRAG auf Genehmigung zur Führung einer Zweigpraxis Für folgende Ärzte wird die Genehmigung beantragt: 1. zugelassen angestellt 2. zugelassen angestellt 3. zugelassen angestellt 4. zugelassen

Mehr

Bestellformular für Antragsunterlagen zu genehmigungspflichtigen Leistungen

Bestellformular für Antragsunterlagen zu genehmigungspflichtigen Leistungen Bestellformular für Antragsunterlagen zu genehmigungspflichtigen Leistungen Sollten in der vertragsärztlichen Versorgung genehmigungspflichtige Leistungen erbracht werden, ist eine Genehmigung zu beantragen.

Mehr

als angestellten Arzt beschäftigen zu dürfen. Er soll in folgendem Umfang (Anrechnung bedarfsplanerisch ) tätig werden:

als angestellten Arzt beschäftigen zu dürfen. Er soll in folgendem Umfang (Anrechnung bedarfsplanerisch ) tätig werden: KV RLP Hauptverwaltung Mainz Isaac-Fulda-Allee 14 55124 Mainz Fax 06131 326-152 Antrag auf Beschäftigung eines angestellten Arztes gemäß 101 Absatz 1 Nr. 5 SGB V ivm 32b Zulassungsverordnung für Vertragsärzte

Mehr

Antrag auf Ermächtigung zur Gründung einer KV-bereichsübergreifenden Zweigpraxis

Antrag auf Ermächtigung zur Gründung einer KV-bereichsübergreifenden Zweigpraxis KV RLP Hauptverwaltung Mainz Isaac-Fulda-Allee 14 55124 Mainz Fax 06131 326-152 Antrag auf Ermächtigung zur Gründung einer KV-bereichsübergreifenden Zweigpraxis 24 (3) Zulassungsverordnung für Vertragsärzte

Mehr

Antrag auf Zulassung als Vertragsarzt

Antrag auf Zulassung als Vertragsarzt KV RLP Hauptverwaltung Mainz Isaac-Fulda-Allee 14 55124 Mainz Fax 06131 326-152 Antrag auf Zulassung als Vertragsarzt Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde auf die gleichzeitige Verwendung männlicher

Mehr

Antrag auf Beschäftigung eines angestellten Arztes in einem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) gemäß 95 Abs. 1 und 2 SGB V

Antrag auf Beschäftigung eines angestellten Arztes in einem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) gemäß 95 Abs. 1 und 2 SGB V KV RLP Hauptverwaltung Mainz Isaac-Fulda-Allee 14 55124 Mainz Fax 06131 326-152 Antrag auf Beschäftigung eines angestellten Arztes in einem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) gemäß 95 Abs. 1 und 2

Mehr

Antrag auf Job-Sharing-Zulassung gemäß 101 Abs. 1 Nr. 4 SGB V als Vertragsarzt

Antrag auf Job-Sharing-Zulassung gemäß 101 Abs. 1 Nr. 4 SGB V als Vertragsarzt KV RLP Hauptverwaltung Mainz Isaac-Fulda-Allee 14 55124 Mainz Fax 06131 326-152 Antrag auf Job-Sharing-Zulassung gemäß 101 Abs. 1 Nr. 4 SGB V als Vertragsarzt Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde

Mehr

Anlage 3 zum Beschluss Teil F, Abschnitt I.

Anlage 3 zum Beschluss Teil F, Abschnitt I. Anlage 3 zum Beschluss Teil F, Abschnitt I. Beschuss des Bewertungsausschusses gemäß 87b Abs. 4 Satz 1 SGB V zur Berechnung und zur Anpassung von arzt- und praxisbezogenen Regelleistungsvolumen nach 87b

Mehr

Antrag auf Zulassung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung als Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ)

Antrag auf Zulassung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung als Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) KV RLP Hauptverwaltung Mainz Isaac-Fulda-Allee 14 55124 Mainz Fax 06131 326-152 Antrag auf Zulassung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung als Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) Aus Gründen

Mehr

L 52,13 Schmerztherapeutische spezielle Versorgung , 30702, 30704, L 55,60 Sonographie I 01 56

L 52,13 Schmerztherapeutische spezielle Versorgung , 30702, 30704, L 55,60 Sonographie I 01 56 Stand: 19.02.2018 Quartal 2/2018 Hausärztlich tätige Internisten und Fachärzte für Allgemeinmedizin, praktische Ärzte und Ärzte ohne Gebietsbezeichnung wert Akupunktur 01 1 30790, 30791 L 170,86 Allergologie

Mehr

Übersicht der QZV Stand: 23. Juni 2010

Übersicht der QZV Stand: 23. Juni 2010 Übersicht der QZV Stand: 23. Juni 2010 Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS Übersicht der QZV Stand: 23. Juni 2010 Arztgruppe Qualitätsgebundenes Zusatzvolumen

Mehr

QZV Leistungsziffern für II/2011 Qualifikationsgebundenes Zusatzvolumen für das Quartal II/2011

QZV Leistungsziffern für II/2011 Qualifikationsgebundenes Zusatzvolumen für das Quartal II/2011 Fachärzte für Innere und Allgemeinmedizin, Allgemeinmedizin, Praktische Ärzte, Fachärzte für Innere Medizin, die dem hausärztlichen angehören Akupunktur 30790, 30791 Behandlung des diabetischen Fußes 02311

Mehr

Antrag auf Praxissitzverlegung gemäß 24 Abs. 7 Ärzte-ZV

Antrag auf Praxissitzverlegung gemäß 24 Abs. 7 Ärzte-ZV KV RLP Hauptverwaltung Mainz Isaac-Fulda-Allee 14 55124 Mainz Fax 06131 326-152 Antrag auf Praxissitzverlegung gemäß 24 Abs. 7 Ärzte-ZV Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde auf die gleichzeitige Verwendung

Mehr

Anlage 3 zum Honorarverteilungsmaßstab Qualifikationsgebundene Zusatzvolumen ab I/2013

Anlage 3 zum Honorarverteilungsmaßstab Qualifikationsgebundene Zusatzvolumen ab I/2013 Anlage 3 zum Honorarverteilungsmaßstab Qualifikationsgebundene Zusatzvolumen ab I/2013 Arztgruppe Qualifikationsgebundenes Zusatzvolumen Gebührenordnungsposition des EBM Fachärzte für Innere und Allgemeinmedizin,

Mehr

Antrag auf Ermächtigung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung

Antrag auf Ermächtigung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung KV RLP Hauptverwaltung Mainz Isaac-Fulda-Allee 14 55124 Mainz Fax 06131 326-152 Antrag auf Ermächtigung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde auf

Mehr

Steuerung der Leistungen

Steuerung der Leistungen Hessenspezifische Abrechnungsnummern 1/2017 Steuerung der Leistungen EGV, MGV, QZV und freie Leistungen (Basis Honorarvertrag, HVM) Stand: 01.04.2017 Vorbehalt: Die nachfolgend aufgeführten Leistungen

Mehr

3. Ergänzungsvereinbarung

3. Ergänzungsvereinbarung 3. Ergänzungsvereinbarung zur Honorarvereinbarung ab 1. Juli 2010 zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein (nachfolgend KVSH genannt) - einerseits - den Landesverbänden der Krankenkassen

Mehr

Offizielles Mitteilungsblatt der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt

Offizielles Mitteilungsblatt der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt BEILAGE 10 2013 Offizielles Mitteilungsblatt der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt Fallwerte 4. Quartal 2013 für Regelleistungsvolumen, qualifikationsgebundene Zusatzvolumen bzw. Kapazitätsgrenzen

Mehr

Fachärzte für Allgemeinmedizin, Praktische Ärzte, Fachärzte für Innere Medizin, die an der hausärztlichen Versorgung teilnehmen

Fachärzte für Allgemeinmedizin, Praktische Ärzte, Fachärzte für Innere Medizin, die an der hausärztlichen Versorgung teilnehmen Fachärzte für Allgemeinmedizin, Praktische Ärzte, Fachärzte für Innere Medizin, die an der hausärztlichen Versorgung teilnehmen Versicherter bis zum vollendeten 4. Lebensjahr 28,32 Versicherter ab Beginn

Mehr

Anlage 2.1 Strukturqualität fachärztlicher Versorgungssektor

Anlage 2.1 Strukturqualität fachärztlicher Versorgungssektor Anlage 2.1 Strukturqualität fachärztlicher Versorgungssektor zur Durchführung des strukturierten Behandlungsprogramms nach 73a i.v. mit 137f SGB V KHK zwischen der AOK Sachsen-Anhalt, der IKK gesund plus,

Mehr

Antrag auf Zulassung zur vertragsärztlichen/-psychotherapeutischen Versorgung

Antrag auf Zulassung zur vertragsärztlichen/-psychotherapeutischen Versorgung Antrag auf Zulassung zur vertragsärztlichen/-psychotherapeutischen Versorgung Titel, Name, Vorname Privatanschrift Telefon Ich beantrage die Zulassung zur vertragsärztlichen/-psychotherapeutischen Versorgung

Mehr

Zulassungsausschuss Ärzte/Krankenkassen Geschäftsstelle, Schwachhauser Heerstraße 26/28, Bremen

Zulassungsausschuss Ärzte/Krankenkassen Geschäftsstelle, Schwachhauser Heerstraße 26/28, Bremen Zulassungsausschuss Ärzte/Krankenkassen Geschäftsstelle, Schwachhauser Heerstraße 26/28, 28209 Bremen Umwandlung einer Angestelltenstelle in eine Zulassung Hinweise: Der Antrag auf Umwandlung kann nur

Mehr

Zulassungsausschuss Ärzte/Krankenkassen Geschäftsstelle, Schwachhauser Heerstraße 26/28, Bremen

Zulassungsausschuss Ärzte/Krankenkassen Geschäftsstelle, Schwachhauser Heerstraße 26/28, Bremen Zulassungsausschuss Ärzte/Krankenkassen Geschäftsstelle, Schwachhauser Heerstraße 26/28, 28209 Bremen Antrag auf Genehmigung einer(s) angestellten Ärztin/Arztes gem. 32 b Ärzte-ZV Hinweise: Bitte beachten

Mehr

Selbstauskunft des Krankenhauses (Diabetes mellitus Typ 1)

Selbstauskunft des Krankenhauses (Diabetes mellitus Typ 1) Selbstauskunft des Krankenhauses (Diabetes mellitus Typ 1) zur Anlage 1 des Rahmenvertrages gemäß 137 i.v.m. 137 g SGB V über die stationäre Versorgung im Rahmen des strukturierten Behandlungsprogramms

Mehr

Abrechnung von Komplexleistungen und zugehörige Sonographie-Genehmigungen

Abrechnung von Komplexleistungen und zugehörige Sonographie-Genehmigungen Abrechnung von Komplexleistungen und zugehörige Sonographie-Genehmigungen Hinweise: Die nachfolgenden Informationen ersetzen nicht den Wortlaut und Inhalt des EBM, sondern stellen Hinweise für die Abrechnung

Mehr

Antrag auf Job-sharing Zulassung

Antrag auf Job-sharing Zulassung Zulassungsausschuss Ärzte/Krankenkassen Geschäftsstelle, Schwachhauser Heerstraße 26/28, 28209 Bremen Antrag auf Job-sharing Zulassung Hinweise: Bitte beachten Sie, dass der Zulassungsausschuss keine rückwirkenden

Mehr

Honorarverteilungsmaßstab 1. Quartal 2015

Honorarverteilungsmaßstab 1. Quartal 2015 Hausärzte Die Aufstellung umfasst die für das 1. Quartal 2015 ermittelten Fallwerte und Durchschnittsfallzahlen des Vorjahresquartals (DFZ AGR VJQ) für die Regelleistungsvolumina (RLV) und qualifikationsgebundenen

Mehr

Anlage 2.1 Strukturqualität fachärztlicher Versorgungssektor

Anlage 2.1 Strukturqualität fachärztlicher Versorgungssektor Anlage 2.1 Strukturqualität fachärztlicher Versorgungssektor zur Durchführung des strukturierten Behandlungsprogramms nach 73a i.v. mit 137f SGB V Koronare Herzkrankheit zwischen der vdek- Landesvertretung,

Mehr

Bewerbung um einen ausgeschriebenen Vertragsarztsitz und Antrag auf Genehmigung zur Anstellung im Medizinischen Versorgungszentrum

Bewerbung um einen ausgeschriebenen Vertragsarztsitz und Antrag auf Genehmigung zur Anstellung im Medizinischen Versorgungszentrum Zulassungsausschuss Ärzte/Krankenkassen Geschäftsstelle, Schwachhauser Heerstraße 26/28, 28209 Bremen Bewerbung um einen ausgeschriebenen Vertragsarztsitz und Antrag auf Genehmigung zur Anstellung im Medizinischen

Mehr

Kassenärztlichen Vereinigung Saarland. IKK Südwest-Direkt

Kassenärztlichen Vereinigung Saarland. IKK Südwest-Direkt Zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Saarland Faktoreistraße 4, 66111 Saarbrücken und der IKK Südwest-Direkt Berliner Promenade 1, 66111 Saarbrücken wird gemäß 85 SGB V für die Zeit vom 01.01.2007

Mehr

O z. Zt. in Berlin als Vertragsarzt zugelassen O für einen bereits in der Praxis angestellten Arzt

O z. Zt. in Berlin als Vertragsarzt zugelassen O für einen bereits in der Praxis angestellten Arzt Absender: (KV-Stempel des Vertragsarztes) An den Zulassungsausschuss für Ärzte Zulassungsbezirk Berlin Masurenallee 6 A 14057 Berlin Antrag auf Genehmigung der Anstellung eines Arztes gem. 95 (9) bzw.

Mehr

Berlin, Dr. Urban Vorsitzender

Berlin, Dr. Urban Vorsitzender A1118 KV-Blatt 09.2008 Ärztliche Psychotherapeuten Der Zulassungsausschuss für Ärzte im Zulassungsbezirk Berlin teilt mit: Der Zulassungsausschuss für Ärzte im Zulassungsbezirk Berlin teilt mit, dass für

Mehr

W I C H T I G E H I N W E I S E Z U M A N T R A G

W I C H T I G E H I N W E I S E Z U M A N T R A G Bitte zurücksenden an: Kassenärztliche Vereinigung Bayerns CoC Qualitätssicherung Elsenheimerstr. 39 80687 München Arztadresse/-stempel Antrag eines Facharztes für Allgemeinmedizin auf Genehmigung zur

Mehr

Honorarermittlung ab 1. Juli Ergänzungsbroschüre QZV (Stand zum 1. April 2012)

Honorarermittlung ab 1. Juli Ergänzungsbroschüre QZV (Stand zum 1. April 2012) Honorarermittlung ab 1. Juli 2010 Ergänzungsbroschüre QZV (Stand zum 1. April 2012) Inhalt Fachärzte für Innere und Allgemeinmedizin, Allgemeinmedizin, Praktische Ärzte, Fachärzte für Innere Medizin, die

Mehr

B E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 316. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung)

B E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 316. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) B E S C H L U S S des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 316. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) Teil A zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung

Mehr

BESCHLUSS. des Bewertungsausschusses gemäß 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 382. Sitzung am 31. August 2016

BESCHLUSS. des Bewertungsausschusses gemäß 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 382. Sitzung am 31. August 2016 BESCHLUSS des Bewertungsausschusses gemäß 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 382. Sitzung am 31. August 2016 zu Empfehlungen gemäß 87a Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 SGB V und 87a Abs. 5 Satz 7 SGB V i. V. m. 87a Abs.

Mehr

Antrag auf Erteilung einer beschränkten Zulassung zur gemeinsamen vertragsärztlichen Tätigkeit (Job-sharing)

Antrag auf Erteilung einer beschränkten Zulassung zur gemeinsamen vertragsärztlichen Tätigkeit (Job-sharing) Zulassungsausschuss für Ärzte/Psychotherapeuten in Mecklenburg-Vorpommern Neumühler Str. 22 19057 Schwerin Antrag auf Erteilung einer beschränkten Zulassung zur gemeinsamen vertragsärztlichen Tätigkeit

Mehr

Abteilung Qualitätssicherung Bismarckallee Bad Segeberg 04551/883

Abteilung Qualitätssicherung Bismarckallee Bad Segeberg 04551/883 Abteilung Qualitätssicherung Bismarckallee 1-6 23795 Bad Segeberg 04551/883 374 @ sonographie@kvsh.de Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zur Durchführung und Abrechnung genehmigungspflichtiger Leistungen

Mehr

Das Versorgungs-ABC. Kassenärztliche Vereinigung Hessen, K.d.ö.R.

Das Versorgungs-ABC. Kassenärztliche Vereinigung Hessen, K.d.ö.R. Das Versorgungs-ABC Kassenärztliche Vereinigung Hessen, K.d.ö.R. Ärzte 12.569 Ärzte und Psychotherapeuten waren 2016 in Hessen tätig. Das sind zugelassene Ärzte und Psychotherapeuten ohne ermächtigte Ärzte,

Mehr

FA für: Praxisanschrift:

FA für: Praxisanschrift: Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg Fachbereich Qualitätssicherung Postfach 60 08 61 14408 Potsdam Körperschaft des öffentlichen Rechts Unternehmensbereich Qualitätssicherung / Sicherstellung A N T

Mehr

Übersicht Qualifikationsmerkmale (Stand )

Übersicht Qualifikationsmerkmale (Stand ) Übersicht Qualifikationsmerkmale (Stand 16.06.2010) Abrechnungspositionen / Zuschlagsleistungen im Rahmen der HzV-Verträge, die nur mit Genehmigung / Qualifikation oder Vorhalten möglich sind: Leistung

Mehr

B E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 316. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung)

B E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 316. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) B E S C H L U S S des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 316. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) Teil A zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung

Mehr

Abteilung Weiterbildung/Ärztliche Berufsausübung Ihre Ansprechpartner-/innen. Stand: Telefonnummern

Abteilung Weiterbildung/Ärztliche Berufsausübung Ihre Ansprechpartner-/innen. Stand: Telefonnummern Gebiete, Facharzt- und Schwerpunktkompetenzen A B C F H FA Allgemeinmedizin Gebiet Anästhesiologie Gebiet Anatomie Gebiet Arbeitsmedizin Gebiet Augenheilkunde Gebiet Biochemie Gebiet Chirurgie FA Allgemeine

Mehr

BESCHLUSS. des Bewertungsausschusses gemäß 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 382. Sitzung am 31. August 2016

BESCHLUSS. des Bewertungsausschusses gemäß 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 382. Sitzung am 31. August 2016 BESCHLUSS des Bewertungsausschusses gemäß 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 382. Sitzung am 31. August 2016 zu Empfehlungen gemäß 87a Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 SGB V und 87a Abs. 5 Satz 7 SGB V i. V. m. 87a Abs.

Mehr

Beschluss. Anlage 2 Beschlüsse zur Änderung des EBM durch den Bewertungsausschuss

Beschluss. Anlage 2 Beschlüsse zur Änderung des EBM durch den Bewertungsausschuss Beschluss zu Änderungen des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) durch den Bewertungsausschuss nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 162. Sitzung am 17. September 2008 mit Wirkung zum 1. Januar 2009

Mehr

Stand: 3. Quartal 2014

Stand: 3. Quartal 2014 Stand: 3. Quartal 2014 Stand: 07. 08. 2014 Seite 1 von 22 Hessenspezifische Abrechnungsnummern 3. Quartal 2014 Wir bitten um Beachtung: Vorbehalt: "Aufgrund der Tatsache, dass der Honorarvertrag 2014 bis

Mehr

QZV, freie und weitere Leistungen außerhalb des RLV der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein. Stand: 1. Quartal 2017

QZV, freie und weitere Leistungen außerhalb des RLV der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein. Stand: 1. Quartal 2017 QZV, freie und weitere Leistungen außerhalb des RLV der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein Inhaltsverzeichnis Einleitung 3 Fachärzte für Innere u. Allgemeinmedizin, Allgemeinmedizin, Praktische Ärzte,

Mehr

QZV, freie und weitere Leistungen außerhalb des RLV der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein. Stand: 1. Quartal 2016

QZV, freie und weitere Leistungen außerhalb des RLV der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein. Stand: 1. Quartal 2016 QZV, freie und weitere Leistungen außerhalb des RLV der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein Inhaltsverzeichnis Einleitung 3 Fachärzte für Innere u. Allgemeinmedizin, Allgemeinmedizin, Praktische Ärzte,

Mehr

Übernahme einer eigenen Praxis in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen

Übernahme einer eigenen Praxis in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen Übernahme einer eigenen Praxis in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen Seite Praxisübergabe Hausarzt (9)... 1 Praxisübergabe Kinder- und Jugendmedizin (3)... 5 Praxisübergabe Innere Medizin (2)... 6 Praxisübergabe

Mehr

Antrag. auf Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von gynäkologischen Leistungen im hausärztlichen Versorgungsbereich

Antrag. auf Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von gynäkologischen Leistungen im hausärztlichen Versorgungsbereich Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Abrechnung Yorckstr. 15 93049 Regensburg Antrag auf Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von gynäkologischen Leistungen im hausärztlichen Versorgungsbereich 1.

Mehr

B E S C H L U S S ENTWURF

B E S C H L U S S ENTWURF B E S C H L U S S ENTWURF des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 397. Sitzung am 21 Juni 2017 zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Juli 2017

Mehr

Zwischen. der AOK Rheinland/Hamburg Die Gesundheitskasse,

Zwischen. der AOK Rheinland/Hamburg Die Gesundheitskasse, Zwischen der AOK Rheinland/Hamburg Die Gesundheitskasse, dem BKK - Landesverband NORDWEST handelt für die Betriebskrankenkassen, die diesem Vertrag beigetreten sind, zugleich für die Sozialversicherung

Mehr

Teil B. zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Oktober 2017

Teil B. zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Oktober 2017 Teil B zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Oktober 2017 1. Änderung der zweiten Bestimmung zum Abschnitt 4.5.4 EBM 2. Die Gebührenordnungspositionen 04560, 04561

Mehr

Strukturvertrag Diabetes

Strukturvertrag Diabetes 1.9. 1/12 Strukturvertrag über die ambulante Behandlung und Betreuung von Patienten mit Diabetes mellitus und damit im Zusammenhang stehenden Stoffwechselstörungen () zwischen Kassenärztlichen Vereinigung

Mehr

Verzicht auf die Zulassung zugunsten meiner Anstellung in einem MVZ

Verzicht auf die Zulassung zugunsten meiner Anstellung in einem MVZ Zulassungsausschuss Ärzte/Krankenkassen Geschäftsstelle, Schwachhauser, Heerstraße 26/28, 28209 Bremen Verzicht auf die Zulassung zugunsten meiner Anstellung in einem MVZ Hiermit erkläre ich den Verzicht

Mehr

Führbarkeit von Zusatzbezeichnungen mit Facharztbezeichnungen

Führbarkeit von Zusatzbezeichnungen mit Facharztbezeichnungen Abschnitt D II. Führbarkeit von Zusatzbezeichnungen mit Facharztbezeichnungen Nach bisherigem Recht erworbenen Zusatzbezeichnungen, die nach dieser Weiterbildungsordnung nicht mehr erwerbbar sind, können

Mehr

KVNO-Vorstand. Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

KVNO-Vorstand. Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, Qualitätsbericht Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, der neunte Qualitätsbericht der KV Nordrhein bietet Ihnen einen umfassenden Überblick über die Behandlungsqualität in

Mehr

Regelleistungsvolumina der KVH für das 3. Quartal 2013 hier: QZV Werte und Fallzahlen

Regelleistungsvolumina der KVH für das 3. Quartal 2013 hier: QZV Werte und Fallzahlen Qualifikationsgebundenes Zusatzvolumen (QZVs) RLV-Arztgruppe Art des QZV QZV-Wert in Euro Durchschnitt QZV-Fallzahl Narkosen bei zahnärztlicher Behandlung Anästhesisten leistungsfallbezogen 112,30 26 Schmerzth.

Mehr

Zwischen der. Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg. und. der AOK Rheinland/Hamburg Die Gesundheitskasse,

Zwischen der. Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg. und. der AOK Rheinland/Hamburg Die Gesundheitskasse, Zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg und der AOK Rheinland/Hamburg Die Gesundheitskasse, dem BKK Landesverband NORD, zugleich für die Krankenkasse für den Gartenbau und handelnd als Landesverband

Mehr

B E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 404. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) Teil A

B E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 404. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) Teil A B E S C H L U S S des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 404. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) Teil A zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung

Mehr

Bewertungsausschuss nach 87 Absatz 1 Satz 1 SGB V Geschäftsführung des Bewertungsausschusses B E S C H L U S S

Bewertungsausschuss nach 87 Absatz 1 Satz 1 SGB V Geschäftsführung des Bewertungsausschusses B E S C H L U S S B E S C H L U S S des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 398. Sitzung am 25. Juli 2017 Teil A zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Juli 2017

Mehr

Honorarverteilungsmaßstab der Kassenärztlichen Vereinigung

Honorarverteilungsmaßstab der Kassenärztlichen Vereinigung Honorarverteilungsmaßstab der Kassenärztlichen Vereinigung Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein hat in ihrer Sitzung am 30.11.2012 unter Beibehaltung des HVM im Übrigen folgende

Mehr

W I C H T I G E H I N W E I S E Z U M A N T R A G

W I C H T I G E H I N W E I S E Z U M A N T R A G Bitte zurücksenden an: Kassenärztliche Vereinigung Bayerns CoC Qualitätssicherung Elsenheimerstr. 39 80687 München Arztadresse/-stempel Antrag eines Facharztes für Innere Medizin auf Genehmigung zur Ausführung

Mehr

Anlage 3a Zusatz-Weiterbildungen

Anlage 3a Zusatz-Weiterbildungen Anlage 3a Zusatz-Weiterbildungen zur Vereinbarung gemäß 116b Abs. 6 Satz 12 SGB V über Form und Inhalt des Abrechnungsverfahrens sowie die erforderlichen Vordrucke für die ambulante spezialfachärztliche

Mehr

Regelleistungsvolumina der KVH für das 1. Quartal 2012 hier: QZV Werte und Fallzahlen

Regelleistungsvolumina der KVH für das 1. Quartal 2012 hier: QZV Werte und Fallzahlen Qualifikationsgebundenes Zusatzvolumen (QZVs) RLV-Arztgruppe Art des QZV QZV-Wert in Euro Durchschnitt QZV-Fallzahl Narkosen bei zahnärztlicher Behandlung Anästhesisten leistungsfallbezogen 220,81 30 Schmerzth.

Mehr

Regelleistungsvolumina der KVH für das 3. Quartal 2012 hier: QZV Werte und Fallzahlen

Regelleistungsvolumina der KVH für das 3. Quartal 2012 hier: QZV Werte und Fallzahlen Qualifikationsgebundenes Zusatzvolumen (QZVs) RLV-Arztgruppe Art des QZV QZV-Wert in Euro Durchschnitt QZV-Fallzahl Narkosen bei zahnärztlicher Behandlung Anästhesisten leistungsfallbezogen 226,61 30 Schmerzth.

Mehr

ANTRAG AUF EINE GENEHMIGUNG ZUR AUSFÜHRUNG UND ABRECHNUNG SONOGARPHISCHER UNTERSUCHUNGEN

ANTRAG AUF EINE GENEHMIGUNG ZUR AUSFÜHRUNG UND ABRECHNUNG SONOGARPHISCHER UNTERSUCHUNGEN zurück an: Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg Vorpommern Abteilung Qualitätssicherung FAX 0385 743166376, email: mrothe@kvmv.de Postfach 16 01 45 19091 Schwerin ANTRAG AUF EINE GENEHMIGUNG ZUR AUSFÜHRUNG

Mehr

Name: (Titel, Name, Vorname) Ich nehme meine Vertragsarztpraxis auf am: als Arzt / Prakt. Arzt / Facharzt für:

Name: (Titel, Name, Vorname) Ich nehme meine Vertragsarztpraxis auf am: als Arzt / Prakt. Arzt / Facharzt für: Kassenärztliche Vereinigung Hamburg Humboldtstraße 56, 22083 Hamburg Bitte ca. 4-5 Wochen vor Praxisaufnahme PRAXISAUFNAHMEFORMULAR zurück an KV! (Zutreffendes bitte ausfüllen) Name: (Titel, Name, Vorname)

Mehr

Genehmigungspflichtige Leistungen des EBM

Genehmigungspflichtige Leistungen des EBM Die nachstehenden vertragsärztlichen Leistungen des EBM unterliegen der Genehmigungspflicht. Die Ausführung und Abrechnung dieser Leistungen in der vertragsärztlichen Versorgung ist erst nach Erteilung

Mehr

BESCHLUSS. des Erweiterten Bewertungsausschusses gemäß 87 Abs. 4 SGB V in seiner 52. Sitzung am 19. September 2017

BESCHLUSS. des Erweiterten Bewertungsausschusses gemäß 87 Abs. 4 SGB V in seiner 52. Sitzung am 19. September 2017 BESCHLUSS des Erweiterten Bewertungsausschusses gemäß 87 Abs. 4 SGB V in seiner 52. Sitzung am 19. September 2017 Empfehlungen gemäß 87a Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 SGB V und 87a Abs. 5 Satz 7 SGB V i. V. m. 87a

Mehr

Regelleistungsvolumina der KVH für das 3. Quartal 2011 hier: QZV Werte und Fallzahlen

Regelleistungsvolumina der KVH für das 3. Quartal 2011 hier: QZV Werte und Fallzahlen Qualifikationsgebundenes Zusatzvolumen (QZVs) RLV-Arztgruppe Art des QZV QZV-Wert in Euro Durchschnitt QZV-Fallzahl Narkosen bei zahnärztlicher Behandlung Anästhesisten leistungsfallbezogen 205,81 30 Schmerzth.

Mehr

Antrag auf Zulassung eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) gem. 95 Abs. 1 SGB V ab:...

Antrag auf Zulassung eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) gem. 95 Abs. 1 SGB V ab:... Seite 1 Antrag auf Zulassung eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) gem. 95 Abs. 1 SGB V ab:... I. Angaben zum Träger 1.) Name / Bezeichnung:... 2.) Rechtsform des Trägers:... 3.) Anschrift des

Mehr

Vergütung haus- und fachärztlicher Leistungen. Anlage 1 Informationen zur Honorarreform 2009

Vergütung haus- und fachärztlicher Leistungen. Anlage 1 Informationen zur Honorarreform 2009 Anlage 1 Informationen zur Honorarreform 2009 Zum 1. Januar 2009 ändert sich die Systematik der vertragsärztlichen Vergütung grundlegend. Die Kopfpauschalen werden durch eine morbiditätsbedingte Gesamtvergütung

Mehr

Zwischen der. Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) und dem. IKK-Landesverband Nord

Zwischen der. Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) und dem. IKK-Landesverband Nord Zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) und dem IKK-Landesverband Nord wird unter Bezugnahme auf 83 Absatz 1 SGB V und 3 des Gesamtvertrages vom 14. Juni 1988 für die Zeit vom

Mehr

2017 QUALITÄTSBERICHT

2017 QUALITÄTSBERICHT 217 QUALITÄTSBERICHT Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Sicherheit des Patienten steht im Mittelpunkt jeder qualitätsorientierten Gesundheitsversorgung. Die Zahlen und Fakten,

Mehr

Pseudonummernverzeichnis (extern) 06.07.2016 1

Pseudonummernverzeichnis (extern) 06.07.2016 1 KV Berlin Pseudonummern-Verzeichnis (Stand vom 05.07.2016) 88192 88192 Kennzeichnung von Fällen gemäß der Bestimmung Nr.3 zu Kapitel 32.3 (Spezielle Laboratoriumsuntersuchungen, molekulargenetische und

Mehr

KV Berlin. Pseudonummern-Verzeichnis ( vorläufiger Stand : 01.01.2009) Seite 1 von 24

KV Berlin. Pseudonummern-Verzeichnis ( vorläufiger Stand : 01.01.2009) Seite 1 von 24 KV Berlin Pseudonummern-Verzeichnis ( vorläufiger Stand : 01.01.2009) Pseudo-Nr.: Leistungen / Hinweise / Anmerkungen Bewertung Vermerk: EBM EBM Versicherten, Grund - und Konsiliarpauschalen 01320H 01320H

Mehr

Vertragliche Tätigkeit beantragt am Aufnahme der Tätigkeit geplant zum

Vertragliche Tätigkeit beantragt am Aufnahme der Tätigkeit geplant zum KV HESSEN I Europa-Allee 90 I 60486 Frankfurt Kassenärztliche Vereinigung Hessen Qualitätssicherung Europa-Allee 90 60486 Frankfurt Ultraschalldiagnostik Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach

Mehr

Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ):

Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ): Stempel des MVZ Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ): Antrag auf Veränderung bezügl. Trägerschaft Gesellschafter Bezeichnung des MVZ Standort Ärztlicher Leiter neu hinzu kommender Vertragsarzt neu hinzu

Mehr

Vereinbarung zur Früherkennung von Brustkrebs durch Mammographie-Screening

Vereinbarung zur Früherkennung von Brustkrebs durch Mammographie-Screening Information 1.18. 1/6 Vereinbarung über die Vergütung von vertragsärztlichen Leistungen im Rahmen des Programms zur Früherkennung von Brustkrebs durch im Land Brandenburg zwischen Kassenärztlichen Vereinigung

Mehr

Übersicht der Facharztgruppen der niedergelassenen Ärzte/Chefärzte und Kliniken

Übersicht der Facharztgruppen der niedergelassenen Ärzte/Chefärzte und Kliniken Übersicht der Facharztgruppen der niedergelassenen Ärzte/Chefärzte und Kliniken Allgemeinmediziner (ohne praktische Ärzte) 37.259 244 143 548 Praktischer Arzt (ohne FA Allgemeinmedizin) 14.127 431 0 35

Mehr

2014 Qualitätsbericht

2014 Qualitätsbericht 2014 Qualitätsbericht 1 KVNO-Vorstand Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, wir freuen uns über Ihr Interesse an dem Qualitätsbericht 2014 der Kassenärztlichen Vereinigung (KV)

Mehr

B E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 355. Sitzung am 23. Juni 2015

B E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 355. Sitzung am 23. Juni 2015 B E S C H L U S S des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 355. Sitzung am 23. Juni 2015 zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Juli 2015 1.

Mehr

Qualitätssicherung. Qualitätsbericht. in der kassenärztlichen Versorgung

Qualitätssicherung. Qualitätsbericht. in der kassenärztlichen Versorgung Qualitätsbericht Qualitätsbericht der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg 2008 Qualitätssicherung in der kassenärztlichen Versorgung Warum sich Hamburgs Patienten darauf verlassen können, auf hohem Niveau

Mehr

Aufstellung aller Diabetes-Vergütungs- und Abrechnungspositionen des diabetologisch qualifizierten Versorgungssektors Stand: 13.

Aufstellung aller Diabetes-Vergütungs- und Abrechnungspositionen des diabetologisch qualifizierten Versorgungssektors Stand: 13. Aufstellung aller Diabetes-Vergütungs- und Abrechnungspositionen des diabetologisch qualifizierten Versorgungssektors Stand: 13. April 2018 Vergütungs- und Abrechnungspositionen der Basisversorgung mit

Mehr

Vereinbarung Mammographie-Screening (Verbände der Krankenkassen)

Vereinbarung Mammographie-Screening (Verbände der Krankenkassen) Information (Verbände Krankenkassen) 1.18. 1/6 über die Vergütung von vertragsärztlichen Leistungen im Rahmen des Programms zur Früherkennung von Brustkrebs durch im Land Brandenburg zwischen Kassenärztlichen

Mehr

PRAXiS FÜR AllGEMEiNMEdiZiN

PRAXiS FÜR AllGEMEiNMEdiZiN PRAXiS FÜR AllGEMEiNMEdiZiN Dr. med CARSTEN G. IANNEllO & KOllEGEN/iNNEN Akademische Lehrpraxis der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg LiNDENWEG 10 74838 LiMBACH 06287 95600 www.praxis-iannello.de Herzlich

Mehr

Hautkrebssonderverträge Stand

Hautkrebssonderverträge Stand Hautkrebssonderverträge Stand 01.01.2015 Baden-Württemberg Barmer-GEK alle 2 Jahre kein Mindestalter 25 nein Hautärzte 01.07.11 LKK jährlich ab 21 25 ggfs. + 6 Hautärzte 01.01.13 BKK jährlich kein Mindestalter

Mehr

Anlage 3 Fachgruppencodierungen

Anlage 3 Fachgruppencodierungen Anlage 3 Fachgruppencodierungen zur Vereinbarung gemäß 116b Abs. 6 Satz 12 SGB V über Form und Inhalt des Abrechnungsverfahrens sowie die erforderlichen Vordrucke für die ambulante spezialfachärztliche

Mehr

DMP Diabetes mellitus Typ1 Vertrag mit KV Hamburg Anlage 3 -, Stand: Anlage 3

DMP Diabetes mellitus Typ1 Vertrag mit KV Hamburg Anlage 3 -, Stand: Anlage 3 Anlage 3 - Diabetologisch qualifizierter Arzt / Einrichtung/zugelassene oder ermächtigte Krankenhausärzte/qualifizierte Einrichtungen für die Betreuung von Kindern Jugendlichen - zum Vertrag nach 137f

Mehr

Vereinbarung. zur fachärztlichen Betreuung und Behandlung von Patienten mit koronarer Herzkrankheit im Zusammenhang mit dem

Vereinbarung. zur fachärztlichen Betreuung und Behandlung von Patienten mit koronarer Herzkrankheit im Zusammenhang mit dem Vereinbarung zur fachärztlichen Betreuung und Behandlung von Patienten mit koronarer Herzkrankheit im Zusammenhang mit dem Vertrag zur Durchführung des strukturierten Behandlungsprogramms Koronare Herzkrankheit

Mehr

Antrag auf Anerkennung als qualifizierter Ausbilder für Leistungen der Ultraschalldiagnostik

Antrag auf Anerkennung als qualifizierter Ausbilder für Leistungen der Ultraschalldiagnostik Bitte zurücksenden an: Stempel bzw. Datum der Zulassung KASSENÄRZTLICHE VEREINIGUNG BERLIN Abteilung Qualitätssicherung Masurenallee 6A 14057 Berlin Tel.: (030) 31003-394 Fax: (030) 31003-305 Antrag auf

Mehr

des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 321. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung)

des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 321. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) BESCHLUSS des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 321. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. April

Mehr

6. Protokollnotiz. zwischen. der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen. und. den Landesverbänden der Krankenkassen. und.

6. Protokollnotiz. zwischen. der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen. und. den Landesverbänden der Krankenkassen. und. 6. Protokollnotiz zum Vertrag zur Durchführung des Programms zur Früherkennung von zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen und den Landesverbänden der Krankenkassen - AOK PLUS Die Gesundheitskasse

Mehr

Zwischen. der AOK Rheinland/Hamburg Die Gesundheitskasse,

Zwischen. der AOK Rheinland/Hamburg Die Gesundheitskasse, Zwischen der AOK Rheinland/Hamburg Die Gesundheitskasse, dem BKK - Landesverband NORDWEST handelt für die Betriebskrankenkassen, die diesem Vertrag beigetreten sind, zugleich für die Sozialversicherung

Mehr

B E S C H L U S S. in seiner 164. Sitzung am 17. Oktober Teil A

B E S C H L U S S. in seiner 164. Sitzung am 17. Oktober Teil A B E S C H L U S S zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) sowie zur Neuordnung der vertragsärztlichen Vergütung im Jahr 2009 durch den Bewertungsausschuss nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in

Mehr