Cl ~ 1.; "by \ " s Richter am Landgericht. Geschäftsstelle des Landgerichts ::...-,,,., 13 StVK 330/15

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1 Geschäftsstelle des Landgerichts Geschäftsnummer (bitte bei Antwort angeben): 3 StVK 330/ Freiburg, Salzstr. 7 Telefon: (07 6 ) /28 Telefax: (07 6 ) Landgericht Freiburg* Salzstr. 7 * Freiburg Herrn Thomas Meyer-Falk zur Zeit Justizvollzugsanstalt Freiburg Hermann-Herder-Str Freiburg i. Br. Strafvollstreckungssache Meyer-Falk, Thomas Sehr geehrter Herr Meyer-Falk, anbei erhalten Sie die Stellungnahme der Justizvollzugsanstalt Freiburg vom 3. November 205 zu Ihrem Antrag vom 2. September 205 (Ihre laufende Nummer 4/205 StVK) mit der Gelegenheit, sich hierzu bis zum 0. Dezember 205 schriftlich zu äußern. s Richter am Landgericht Mit freundlichen Grüßen Auf Anordn..!:!,IJ.Q-'.; " ::...-,,,., Cl ~ "by Justizangestellte :f.,/ als Urkundsbeamtin der Geschä ss eile Schreiben an Angeklagte

2 Justizvollzugsanstalt Freiburg Postfach Freiburg Baden-Württemberg Justizvollzugsanstalt Freiburg Der Leiter..,..) r Landgericht Freiburg Salzstr Freiburg,--- Datum Name Hr. R Durchwahl 076/ Aktenzeichen A2 I Ru/ c! LANDGERICHT FREIBURG Eing.: 6.NOV.205,). :i:s- : ~ 3 StVK 330/5 Anl. :... VS :... EUR ~ Maßregelvollzugssache des Thomas M e y e r - F a I k, geb. am ; Hier: Stellungnahme zum Antrag auf gerichtliche Entscheidung Dortige Ersuchen vom , und Anlagen. Eingabe des Antragstellers vom Bilder des Aktenkoffers Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung ist kostenpflichtig als unbegründet zurückzuweisen. Mit seiner Eingabe vom (siehe Anlage ) begehrte der Antragsteller die Aushändigung seines Aktenkoffers (Bilder siehe Anlage 2) für den anstehenden Schulbesuch im September 205. Der Antrag wurde am vom Bereichsdienstleiter 5 unter Hinweis auf andere Transportmöglichkeiten, auf das Rahmenverzeichnis für die Abteilung für Sicherungsverwahrung der JVA Freiburg und auf die Möglichkeit, seinen Schulbedarf im Haftraum im Haupthaus zu deponieren, abgelehnt (siehe Anlage ). Aktenkoffer sind im Rahmenverzeichnis der Abteilung für Sicherungsverwahrung deswegen nicht enthalten, weil sie unter bestimmten Bedingungen in Kombination mit entsprechender Straßenkleidung dazu dienen können, eine Flucht aus dem geschlossenen Bereich der JVA Freiburg durchzuführen. Sicherungsverwahrte dürfen gemäß 8 JVollzGB V eigene Kleidung tragen. Der Antragsteller verfügt über eigene Kleidung. Insbesondere hat er auch geeignete Straßenkleidung, die ihn als Fremdperson erscheinen lassen könnte, die sich mit Zustimmung der Antragsgegnerin auf dem Anstaltsgelände bewegen darf. Da der Antragsteller seit September 205 den Abiturkurs im Hauptbau der JVA besucht, muss er sich zur Hermann-Herder-Str Freiburg Telefon Telefax poststelle@jvafreiburg.justiz.bwl.de www. j usl izvol l zugsanstal t-f rei burg.de Überweisungen an: BW-Bank KtoNr. :385 5 BLZ:

3 - 2 - / Teilnahme am Unterricht regelmäßig zwischen seiner Station in der SV-Abteilung und dem Haupthaus, also auch auf dem Gelände der Anstalt, bewegen. Daher besteht die Gefahr, dass der Antragsteller durch selbstsicheres Auftreten und ausgestattet mit geeigneter Straßenkleidung und mit seinem Aktenkoffer gegenüber Vollzugsbediensteten, die ihn nicht hinreichend kennen, den Anschein erweckt, als berechtigte Fremdperson sich zum Ausgang bewegen zu dürfen, um die Anstalt zu verlassen. Diese Gefahrenannahme ist deswegen nicht von vornherein als abwegig zu bezeichnen, weil >- sich werktags tagsüber zahlreiche Fremdpersonen mit unterschiedlichen Aufgaben auf dem Gelände des geschlossenen Bereichs der JVA Freiburg bewegen, >- bei dem Antragsteller wegen fehlender Entlassungsperspektive (vgl. dazu Beschluß des LG Freiburg vom (2 StVK 29/5 (SV)) nach wie vor von Fluchtgefahr auszugehen ist und >- weil der Antragsteller auch über Persönlichkeitsanteile verfügt, die ihn insbesondere im Hinblick auf die biographischen Feststellungen des Urteils des LG Heilbronn vom (Ks 63 Js 2236/96) für ein derartiges Täuschungsmanöver besonders prädestinieren. Daher war es nach hiesiger Auffassung nicht unangemessen, den Antragsteller auf andere Transportmöglichkeiten (z. B. Tragetaschen) und auf (Zwischen-) Lagermöglichkeiten in seinem Ausweichquartier im Haupthaus zu verweisen. Auf die Kontrollierbarkeit des Aktenkoffers kam es daher nicht an. ~ftrag (R r) Oberregierungsrat

4 ~. Justizvollzugsanstalt Freib~rg 3e.rtich 5 Abteilung: 5 TN SV-Abteilung Name, Vorname Geb.-Datum Gef.-Buchnr. Haftraum Arbeitsbetrieb Tf;QMf S MF.YfR-FALK ;( '): S'--.)- f (--3 C 0 JVA(SV ABT.) A 3r ~~ i'i'..'omuim- u.::onr.:o ~ T,p I.J,... ' ~ AntragLJlljtgij~grµmqqg~, FRU[lQM-EDR-THllMAS r!f Q,. L"f, f---r. Q.,..,"vrl,lt~ $~ r- _~ C>Clif-'~' _Jdc':ic/v4cZ;--- -.A;; ~?;"'-'tj-' ~"im,,-, --b _ o(. t<p.i/v..~y ~--vi_.. --:.~_CÜ Datum, Unterschrift des Antragstellers: _ Annahme arr2 ], Juli "_.v-.'== -,'- -f-'-jfoö...,..v"'""'v"j,r- ~ _lr_,. _5...:;,.c=u,_J_.. ;;...b--...;.."'-c_ :']:i._-i ;.~_ßl _._... (i_c._l_.,vt,_,_.. rc/~---~~,,._ -~ &::v~of-i7j,. -;;;===;;>._?_,~'-,_,.,,_ ~-~~J-...: _ - (fll-+- b...-q~e-..-. ÜG-Soll ÜG-lst SG SG 2 (nicht) freies EG HG Pfändung? Stand vom:... ",_ Verfügung Dia D nein ~ C ;F- JJie zf;j/;:, {pf.i/i;.j:tftj:f$_-'f:~_j_'-:~i!if::', ~..fo!m ~ JiL--lftd z~ Jf=_?k -/;J>,;:;;:e::::-w-::::d"t:::..--l/l/--e-K~-l!.fk. Z,., l7v J, -, - «<-- _ P-=.,, c;.-;!<:::7/; :.._ ~d w±:-~-;;t_ :t-- ~,: V~?~~-; f- -;.! _. ~...,_~ J~~~ ~~-~~.. Z*~r' ==-~~-----= -~~- ---~-= r.-- -; : ;~.z. -)~~ -. ~. ~ _ V ~ '- -~ " "- ~"'""<M.-...,......,.....,,...,,..,.,.,,..,...,..,...,.""'~---t,,,._w,,.,...,, ~=---~---.. ~- "._,~,,-~M', --_-_------==~~---~:.. :.... = "-" , " " "'''" ""'""'... - ~( T--- ~..;: « , _,.,.,_..,,_,,...,,..,...-, --~,_.,,,..,_,..,_,,, ".,..,,,..,,.,._,.,.,,..,.-,.-~-,.,..._.., v~,...,.-..~-..-"'~'-"'m"'m,...,.,.,,,,.,._,:,,,,,s,...,., ~ ,..._,, ~~-.....,,_,...,... --~--...,,..."'...,,~ ,...,-,, _,_.. ~... Erö~e.J.,arrL R ) T: rf L. :!:L~. /~.~J~U~l~E~~~~~,!~~,-~;_ zu den GPA am: _ ~.-<'.~~~-~~~---~~ ~~--~~~~- -~~-- J

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