LIEDERBACH BÜRGERVERSAMMLUNG am 8. Februar 2012

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1 LIEDERBACH BÜRGERVERSAMMLUNG am 8. Februar 2012 Umsetzung der EKVO Untersuchung von Grundstücksentwässerungsanlagen Projektablauf Dr.-Ing. Franz Zior ZIOR BERATENDER INGENIEUR GmbH P:\ZBI-DA\ZBI-Vorträge\Liederbach ZBI-Vortr EKVO\ Liederbach Bürgerinfo B 2012.ppt

2 1. Gesetzliche Grundlagen ZIOR BERATENDER INGENIEUR GmbH Gesetzliche Ebenen Quelle: Michael Scheffler/Grundstücksentwässerung auf einen Blick/Fraunhofer IRB Verlag 2

3 60 WHG: Im Übrigen dürfen Abwasseranlagen nur nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet, betrieben und unterhalten werden. (DIN-EN Normen, DWA (ATV-DVWK) Regelwerke) 61 WHG neu: Selbstüberwachung von Abwasseranlagen (2) Wer eine Abwasseranlage betreibt, ist verpflichtet, ihren Zustand, ihre Funktionsweise zu überwachen. Quelle: Dipl. Ing. Walter Reinhard, Regierungspräsidium Darmstadt /Vortrag Behördliche Anforderungen an private und gewerbliche Abwasserkanäle 3

4 43 HWG: Abwasserbeseitigungspflicht Abs. 2 Abwasserbeseitigungspflichtige haben den ordnungsgemäßen Bau und Betrieb der Zuleitungskanäle zum öffentlichen Kanal zu überwachen oder sich entsprechende Nachweise vorlegen zu lassen 46 Abs. 2: Zum Schutz der Gewässer kann durch Rechtsverordnung allgemein festgelegt werden, 4. Überprüfung ob baulicher Zustand den Regeln der Technik entspricht 5. Vorlage von Nachweisen von Dritten die in Abwasseranlagen einleiten Quelle: Dipl. Ing. Walter Reinhard, Regierungspräsidium Darmstadt /Vortrag Behördliche Anforderungen an private und gewerbliche Abwasserkanäle 4

5 Ergänzung des 43 (2) HWG: Möglichkeit für die Kommunen, durch Satzung zu bestimmen, die Kosten für die Überwachung der Zuleitungskanäle von Dritten heranzuziehen, wenn sie die Überwachung selbst durchführt oder durch ein beauftragtes Unternehmen durchführen lässt. Quelle: Dipl. Ing. Walter Reinhard, Regierungspräsidium Darmstadt /Vortrag Behördliche Anforderungen an private und gewerbliche Abwasserkanäle 5

6 EKVO vom 23. Juli :Geltungsbereich Diese Verordnung gilt für 5. Zuleitungskanäle zu öffentlichen Kanälen 5:Überwachung der Zuleitungskanäle Aus den nach 43 (2) HWG vorzulegenden Nachweisen zur Überwachung der Zuleitungskanälen muss hervorgehen ob diese den a. a. Regeln der Technik entsprechen. Zudem müssen aus ihnen die Art, die Dimension, die Lage und der Zustand der Zuleitungskanäle hervorgehen. Quelle: Dipl. Ing. Walter Reinhard, Regierungspräsidium Darmstadt /Vortrag Behördliche Anforderungen an private und gewerbliche Abwasserkanäle 6

7 Begriffe 7

8 2. Liederbach: Bisherige Arbeiten ZIOR BERATENDER INGENIEUR GmbH Änderung der Abwassersatzung Gebührenmodell Festlegung des Untersuchungsprogramms m Hauptkanal Stck. Schächte Stck. Zuleitungskanäle 2012 bis

9 2012 ZIOR BERATENDER INGENIEUR GmbH Erbaut nach

10 Präqualifikationsverfahren Vorauswahl von qualifizierten und geeigneten Inspektionsfirmen - Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 oder gleichwertig - Zertifizierung Gütezeichen R, I, S 10

11 3. Liederbach: Programm Ingenieurarbeiten a) Ausschreibung ZIOR BERATENDER INGENIEUR GmbH Ausschreibungsunterlagen - Leistungsverzeichnis (LV) - Besondere Vertragsbedingungen (BVB) - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) - Qualitätssicherung Ingenieurleistungen 11

12 b) Vergabe Wertung der Angebote Vergabeempfehlung Ingenieurleistungen 12

13 c) Überwachung (vor Ort) Vor Ort, z. B.: - Personal - Gerät - Sicherheit - Qualität Ingenieurleistungen 13

14 d) Überwachung (Büro) Abwicklung - Datenprüfung - Aufmaß, Abrechnung - Vertragskontrolle Ingenieurleistungen 14

15 e) Datenpflege Bestand Begleitung - Abweichungen vom Bestand - GIS-Ergänzung - Einmessung vor Ort Ingenieurleistungen 15

16 f) Dokumentation Übernahme Vermessung Ingenieurleistungen Konstruktion der Leitungen 16

17 g) Auswertung Datenübernahme im GIS Schadensanalyse Schadensbewertung Grundstückspläne -Bestand - Leitungsverlauf - Schäden - Bilder, Fotos Ingenieurleistungen 17

18 h) Sonstiges Beratung Sprechstunden Öffentlichkeitsarbeit Bürger-Info Ingenieurleistungen 18

19 3.2 Inspektionsfirma ZIOR BERATENDER INGENIEUR GmbH Fa. Arnold Müller (Landau) Kanalreinigung TV-Inspektion der Haupt- und Zuleitungskanäle - Heidesiedlung - Ritterwiesen - Staufenstraße - Auf dem Pflänzer - Teilbereich Alt Niederhofheim Februar bis Juli

20 4. Inspektion ZIOR BERATENDER INGENIEUR GmbH Quelle: IBAK 20

21 Quelle: IBAK 21

22 Quelle: IBAK 22

23 Arbeiten auf dem Grundstück eventuell notwendig/erforderlich Lagesondierung Befahrung von oben Fragen zum Leitungsverlauf 23

24 5. Schadensbeispiele ZIOR BERATENDER INGENIEUR GmbH Quelle: IBAK 24

25 Quelle: IBAK 25

26 Quelle: IBAK 26

27 Quelle: IBAK 27

28 Quelle: IBAK 28

29 Quelle: IBAK 29

30 6. Sanierungsmöglichkeiten ZIOR BERATENDER INGENIEUR GmbH Einstufungen Reparatur Renovierung (5 bis 10 Jahre) (10 bis 25 Jahre) Erneuerung ( 60 Jahre) 30

31 Grundsätzliche Verfahren Offene Sanierung (Erneuerung) Geschlossene Sanierung (Renovierung, Reparatur) 31

32 Sanierungsbeispiel: Schlauchlining Quelle: KOB 32

33 Quelle: KOB 33

34 Quelle: KOB 34

35 ZIOR BERATENDER INGENIEUR GmbH Quelle: KOB 35

36 Quelle: KOB 36

37 Quelle: KOB 37

38 7. Qualifikationen für die Umsetzung/Sanierung ZIOR BERATENDER INGENIEUR GmbH 7.1 Ausführende Firmen (Sanierung) Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 Zertifizierung Qualifikationen für die Umsetzung - Gütezeichen R, I, S etc. 38

39 7.2 Material ZIOR BERATENDER INGENIEUR GmbH Qualifikationen für die Umsetzung 39

40 Deutsches Institut für Bautechnik Qualifikationen für die Umsetzung - Bauaufsichtliche Zulassung 40

41 7.3 Dienstleister, Ingenieur ZIOR BERATENDER INGENIEUR GmbH Verbände, Ingenieurkammer Qualifikationen für die Umsetzung - Mehrjährige Berufserfahrung - Zuleitungskanäle - Kanalsanierungsberater - Zertifizierter Berater Grundstücksentwässerung 41

42 Wir danken für r Ihr Interesse. Für r weitere Fragen stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung. ZIOR BERATENDER INGENIEUR GmbH Hauptsitz: Bad Nauheimer Straße e 2, Darmstadt Tel. +49 (6151) , Fax +49 (6151) Mail: ZBI.DARMSTADT@t-online.de Internet: Niederlassung: Schillerstraße e 19, Offenburg Tel. +49 (781) , Fax +49 (781) Mail: ZBI.OFFENBURG@t-online.de Internet: 42

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