Urheberrecht und Datenschutz

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1 Urheberrecht und Datenschutz Johannes Nehlsen Stabsstelle IT-Recht der bayerischen staatlichen Universitäten und Hochschulen c/o Rechenzentrum Universität Würzburg Dieses Werk ohne Zitate, geschützte Marken und unwesentlichem Beiwerk ist lizenziert unter einer Creative Commons Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International Lizenz. Über mich Stabsstelle IT-Recht für die bayerischen staatlichen Universitäten und Hochschulen c/o Rechenzentrum Universität Würzburg Rechenzentrum Julius-Maximilians- Universität Würzburg Zuvor u.a. wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Rechnerbetriebsgruppe der Juristischen Fakultät IT-Support, IT- (Rechts)-Kurse Rechtsassessor - Volljurist Wahlstation in Manchester UK Eversheds LLP Rechtsinformatikzertifikat Ludwig-Maximilians-Universität München Zertifizierter Informationssicherheitsbeauftragter OTH Regensburg Datenschutzbeauftragter in Nebentätigkeit Lehrbeauftragter für IT-Recht Hochschule Coburg WS 2017/2018 Juni 2018 Nehlsen - Urheberrecht und Datenschutz 2 1

2 Ton- und Bildaufnahmen an Hochschulen Plattform Urheberrecht Persönlichkeitsrecht Eigener Inhalte Fremde Inhalte Eigenes Bild Eigenes Wort Originalität Lizenzen Erlaubnisse Datenschutz Juni 2018 Nehlsen - Urheberrecht und Datenschutz 3 Haftung (vereinfacht) Erfüllung vertraglicher Pflichten (diese können über das Gesetz hinausgehen) 99 UrhG Unternehmenshaftung Plattformen mit eigenen & zueignen gemachten Inhalten 10 TMG Hosting und Plattformen 8 und 9 TMG Accessprovider Schadensersatz bei Geschäftstätigkeit des Unternehmen Anregung: Private Tätigkeiten über separate Netze Keine Haftungs- Privilegien, d.h. Schadensersatz Unterlassen Beseitigung der Störung Anwaltskosten der Gegenseite Server für Dritte Beiträge und Dateien von Kunden Private Dateien Nunmehr auch keine Störerhaftung Gäste-WLAN Internetcafe Privates Surfen Juni 2018 Nehlsen - Urheberrecht und Datenschutz 4 2

3 Grundsätzliches Urheberpersönlichkeitsrecht Veröffentlichung Anerkennung Entstellungsschutz Verwertungsrecht, z.b.: Vervielfältigungsrecht öffentliche Wiedergabe In Form von Nutzungsrechten Lizenzierung Ohne Nutzungsrecht nur im Rahmen der gesetzlichen Schranken Juni 2018 Nehlsen - Urheberrecht und Datenschutz 5 Eigene Materialien Keine ausschließlichen Nutzungsrechte übertragen Geförderte Materialen Sonderfall: Prüfungsaufgaben Ausschließliche Nutzungsrechte übertragen Selbstbestimmung Vertragliche Besonderheiten möglich (z.b. DFG) Wahrnehmung und Verwertung ggf. anderes Wie fremde Materialien Freie Materialien Schranken Lizenzen Gemeinfrei Beiwerk Öffentliche Plätze 60a ff Zitat Umfang beachten Juni 2018 Nehlsen - Urheberrecht und Datenschutz 6 3

4 Hinter Zitaten können Meinungen stehen, die ganze Nationen prägen! Vorführung eines Beitrages aus HBO Last WeekToNight zum Thema Zitate. Unter YouTube abrufbar z.b unter Eine deutsche Übersetzung zu Cesare Beccarias Von Verbrechen und Strafen findet sich z.b. unter afen.0164 Juni 2018 Nehlsen - Urheberrecht und Datenschutz 7 Pixelschutz Jedes eigenständige Foto Fotografische Reproduktionen Technischer Leistungsschutz Kein Motivschutz Mind. 50 Jahre Schutz Nutzung ohne Einwilligung zulässig, wenn Technische Reproduktionen unwesentliches Beiwerk umfassende Bearbeitung erfolgt Abbildungsinhaltszitat nun möglich! gewichtige Grundrechte ausgeübt werden? Vergütungspflichtige Bearbeitung ohne Einwilligung? BGH, I ZR 9/15 Juni 2018 Nehlsen - Urheberrecht und Datenschutz 8 4

5 Kein Datenschutz Anonyme Daten Daten von Verstorbenen EuGH Urteil vom C-582/14 sehr hoher personeller Aufwand sehr hoher wirtschaftlicher Aufwand praktisch nicht durchführbar gesetzliche Verbote (z.b. TKG, TMG, Datenschutzkontrollen, Videoüberwachung) einen Personenbezug herzustellen Maßgeblicher Zeitpunkt ist der jeweilige Verarbeitungsvorgang Regelmäßig prüfen, ob inzwischen personenbezogene Daten vorliegen Keine Anwendung der Datenschutzgesetze, aber: Allgemeines postmortales Persönlichkeitsrecht Verblassen mit der Zeit Daten mit Informationen über Dritte Bisher kaum in Diskussion Juni 2018 Nehlsen - Urheberrecht und Datenschutz 9 Persönlichkeitsrecht Beispiel für einen Sonderfall Momente der Entspannung oder des Sich-Gehen-Lassens außerhalb der Einbindung in die Pflichten des Berufs und Alltags BVerfGE 120, 180, 207 Wem gebe ich meine Telefonnummer? Sozialsphäre Privatsphäre Intimsphäre Farblegende Farben geben den Umfang Freiraum für mögliche Eingriffe wieder Juni 2018 Nehlsen - Urheberrecht und Datenschutz 10 5

6 Informationelle Selbstbestimmung Unterfall des Persönlichkeitsrechts mit seinem Sphärenmodell Entscheidungsfreiheit Mehr Information und Transparenz, wenn Wahlfreiheit nicht besteht oder höhere Risiken bestehen Juni 2018 Nehlsen - Urheberrecht und Datenschutz 11 Annahmen zum Datenschutz für Hochschulen Gesetz Angenommene Fortgeltung Angenommener Wegfall wegen DSGVO 13 ff TMG Einfaches Onlinetracking Onlinetracking? Teilweise möglich Forschung/Lehre 13 Abs. 7 TMG Sicherheit für Webdienste Allgemeine Datensicherheit E-Government- Gesetze als Ersatz KunstUrhG Veröffentlichen von Aufnahmen Nur Einwilligung? Öffentlichkeitsarbeit Forschungs- & Lehrfreiheit Öffentlichkeit der Leitungsebene Juni 2018 Nehlsen - Urheberrecht und Datenschutz 12 6

7 Aufzeichnung in der Lehre für Teilnehmer Lehrende Präsentation Teilnehmende Zitate mit Urheber und Quellenangabe Anfertigen der Aufnahme Eigene Materialien ohne einschränkender Rechte Dritter Anfertigen der Aufnahme Einwilligung erforderlich (Schriftform vorzugswürdig) Materialien nach 60a UrhG wohl möglich Hinweis und Aufzeigen von Ausweichmöglichkeiten Zeigen der Aufnahme Werke Dritter nur im Rahmen von Lizenzen (zb CC BY) + Quellenangabe Verarbeitung im Rahmen von Hochschulaufgaben Art. 3 Abs. 3 S. 1 und Abs. 4 S. 1 BayHSchG Einwilligung erforderlich (Schriftform vorzugswürdig) Zeigen der Aufnahme Bilder aus der Totale 23 Abs. 1 Nr. 3 KunstUrhG Wohl keine Urheberrechte an Juni 2018 Nehlsen - Urheberrecht und Datenschutz Antworten und Fragen 13 Vorlesungsaufzeichnung Ziel weltweit Lehrende Präsentation Teilnehmende Zitate mit Urheber und Quellenangabe Anfertigen der Aufnahme Eigene Materialien ohne einschränkender Rechte Dritter Anfertigen der Aufnahme Einwilligung erforderlich (Schriftform vorzugswürdig) Keine Materialien nach 60a UrhG Hinweis und Aufzeigen von Ausweichmöglichkeiten Zeigen der Aufnahme Werke Dritter nur im Rahmen von Lizenzen (zb CC BY) + Quellenangabe Verarbeitung im Rahmen von Hochschulaufgaben Art. 3 Abs. 3 S. 1 und Abs. 4 S. 1 BayHSchG Einwilligung erforderlich (Schriftform vorzugswürdig) Zeigen der Aufnahme Bilder aus der Totale 23 Abs. 1 Nr. 3 KunstUrhG Wohl keine Urheberrechte an Juni 2018 Nehlsen - Urheberrecht und Datenschutz Antworten und Fragen 14 7

8 Hochschulfeier oder -veranstaltung Anfertigen der Aufnahme Hinweis auf Aufnahme und Zweck der Aufnahme Keine heimlichen Aufnahmen & aufnahmefreier Bereich Immer: Gebotene Öffentlichkeitsarbeit Zeigen der Aufnahme Ereignis von Zeitgeschichtlicher Relevanz Bilder aus der Totale oder ohne Fokus auf Personen Juni 2018 Nehlsen - Urheberrecht und Datenschutz 15 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Kontakt: Johannes Nehlsen Tel.: 0931/ rz-stabsstelle-it-recht@uni-wuerzburg.de Nehlsen Urheberrecht und Datenschutz Dieses Werk ohne Zitate, geschützte Marken und unwesentlichem Beiwerk ist lizenziert unter einer Creative Commons Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International Lizenz. Juni 2018 Nehlsen - Urheberrecht und Datenschutz 16 8

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