Die nächste Ausgabe erscheint am 16. September Redaktionsschluss ist der 6. September 2017.
|
|
- Max Walter Kaufman
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 08. Ausgabe Jahrgang Die nächste Ausgabe erscheint am 16. September Redaktionsschluss ist der 6. September 2017.
2 Das Bangen und Hoffen hatte sich nach den letzten freien Sommerwochen gelohnt. Am Samstag, dem 12. August 2017, zeigte sich zwar kaum Sonne, aber es blieb trocken. So kamen Luckas ABC-Schützen aufgeregt und stolz mit ihren Eltern und Großeltern ins Deutsche Haus. Unter den Klängen des Jugendblasorchesters Lucka zogen die Schulanfänger mit ihren Klassenlehrerinnen Frau Müller und Frau Winkler und ihren Horterzieherinnen Frau Barth und Frau Gersch in den festlich geschmückten Saal. Zu Beginn der Feierstunde stimmte eine gemischte Gruppe von Grundschülern die ABC-Schützen auf das Lernen in der Schule ein. Sie hörten Gedichte, Reime und Lieder über den Stundenplan, den Tagesablauf und das ABC. Zwischendurch testeten Jens Hunger und seine Orchestermitglieder das Können der Erstklässler auf musischem Gebiet. Für jede richtige Antwort gab es ein Überraschungsei. Anschließend richteten die kommissarische Schulleiterin, Frau Starke, und die Bürgermeisterin, Frau Backmann-Eichhorn, einige nette und einfühlsame Worte an die Kinder, Fortsetzung von der Titelseite Eltern und alle Gäste. Ebenfalls überreichte die Bürgermeisterin als Geschenk jedem Kind eine Zeugnismappe und spendierte für den ersten Schultag das Gesunde Frühstück. Vielen Dank dafür! Doch wo blieben die Zuckertüten? Diese Frage wurde später noch beantwortet. Gemeinsam mit dem Orchester liefen die Schulanfänger traditionsgemäß und voller Erwartung in die Schule. Dort angekommen erhielten die ABC-Schützen von ihren Klassenlehrerinnen die langersehnte Zuckertüte. Wir möchten allen Schulkindern einen guten Schulstart und viel Spaß beim Lernen wünschen und die Gelegenheit nutzen, um uns bei der Bürgermeisterin, Frau Backmann-Eichhorn und ihrem Team, dem Bauhof der Stadt, dem Jugendblasorchester mit Herrn Jens Hunger, den Programmkindern unter der Leitung von Frau K. Müller, dem Tontechniker Herrn Greskowiak, Frau Jagusch und der Feuerwehr Lucka recht herzlich bedanken. Grundschule Lucka
3 Herausgeber: Impressum Amtsblatt der Stadt Lucka Stadtverwaltung Lucka Inhaltsverantwortlich: Bürgermeisterin Kontaktdaten: Telefon: Verteilung: Anzeigenannahme: Kontaktdaten: Fax: Anschrift: Pegauer Straße Lucka Internet: Monatlich kostenlos an alle Haushalte. Bei Nichtzustellung bitte Mitteilung an die Stadtverwaltung Lucka. Weitere Exemplare können für 1,00 Euro in der Stadtverwaltung Lucka erworben werden. Nachdruck und Datenübernahme, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des Herausgebers. NICOLAUS & Partner Ingenieur GbR Anschrift: Dorfstraße Nöbdenitz Telefon: Fax: Amtlicher Teil Bekanntmachung der in öffentlicher Sitzung des Grundstücks-, Bau-, Umwelt- und Infrastrukturausschusses der Stadt Lucka gefassten Beschlüsse vom 25. Juli 2017 Beschluss Nr. BAU/82/2017 ö Stellungnahme Gemeinde nach 36 BauGB Errichtung Gartenhaus Beschluss Nr. BAU/83/2017 ö Stellungnahme Gemeinde nach 36 BauGB Sonderpostenmarkt Beschluss Nr. BAU/84/2017 ö Stellungnahme Gemeinde nach 36 BauGB Errichtung Einfamilienhäuser, Prößdorf, O.-Engert-Str. 1 Beschluss Nr. BAU/85/2017 ö Stellungnahme Gemeinde nach 36 BauGB Errichtung Einfamilienhäuser, Prößdorf, O.-Engert-Str. 12 Beschluss Nr. BAU/86/2017 ö Stellungnahme Gemeinde nach 36 BauGB Errichtung Einfamilienhäuser, Breitenhain, Neue Siedlung Beschluss Nr. BAU/87/2017 ö 2. BA, Los 1 Bauleistungen Beschluss Nr. BAU/88/2017 ö 2. BA, Los 3 Tischlerarbeiten Beschluss Nr. BAU/89/2017 ö 2. BA, Los 4 Fliesenleger Beschluss Nr. BAU/90/2017 ö 2. BA, Los 5 Maler/Bodenverlag Beschluss Nr. BAU/91/2017 ö 2. BA, Los 7 Heizung- und Sanitärinstallation Lucka, den 19. August 2017 Backmann-Eichhorn, Bürgermeisterin Bekanntmachung der in öffentlicher Sitzung des Grundstücks-, Bau-, Umwelt- und Infrastrukturausschusses der Stadt Lucka gefassten Beschlüsse vom 8. August 2017 Beschluss Nr. BAU/92/2017 ö 2. BA, Los 2 Trockenbau Beschluss Nr. BAU/93/2017 ö 2. BA, Los 6 Elektroinstallation Lucka, den 19. August 2017 Backmann-Eichhorn, Bürgermeisterin Bekanntmachung der in öffentlicher Sitzung des Stadtrates gefassten Beschlüsse der 16. Sitzung des Stadtrates der Stadt Lucka vom 17. August 2017 Beschluss Nr. 79/2017 ö 5. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der Städte Meuselwitz und Lucka sowie der Gemeinde Kriebitzsch Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen gemäß 1 Abs. 7 BauGB Beschluss Nr. 80/2017 ö Feststellungsbeschluss gemäß 10 BauGB 5. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der Städte Meuselwitz und Lucka sowie der Gemeinde Kriebitzsch Beschluss Nr. 81/2017 ö Bebauungsplan Mischgebiet Meuselwitzer Straße in Lucka Aufstellungsbeschluss gemäß 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. 12 Abs. 2 BauGB Beschluss Nr. 82/2017 ö Aufstellungsbeschluss gemäß 2 Abs. 1 BauGB Bebauungsplan der Stadt Lucka, Industriepark Nord, TG 1 Beschluss Nr. 83/2017 ö Satzung Veränderungssperre zum Bebauungsplan der Stadt Lucka, Industriepark Nord, TG 1 Anlagen können in der Stadtverwaltung der Stadt Lucka eingesehen werden. Beschlüsse mit Satzungscharakter werden nach Abschluss des kommunal- bzw. landesaufsichtlichen Verwaltungsverfahrens im vollen Wortlaut öffentlich bekannt gemacht. Lucka, den 19. August 2017 Backmann-Eichhorn, Bürgermeisterin Öffentliche Bekanntmachung der Offenlegung des Ergebnisses der Grenzfeststellung, der Grenzwiederherstellung und der Abmarkung von Flurstücksgrenzen In der Gemeinde Lucka, Gemarkung Breitenhain, Flur 8, Flurstück 108/1 wurde eine Grenzwiederherstellung nach den Bestimmungen der 9 bis 15 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) vom 16. Dezember 2008 (GVBl. 574) durchgeführt. Über die Liegenschaftsvermessung und deren Ergebnis wurde eine Grenzniederschrift aufgenommen.
4 Diese Grenzniederschrift sowie die dazugehörige Skizze können von den Beteiligten vom 28. August bis 25. September 2017, in der Zeit von 08:00 bis 16:00 Uhr, donnerstags verlängert bis 18:00 Uhr und freitags bis 12:30 Uhr, in den Räumen der Vermessungsstelle ÖbVI Dipl.-Ing. (FH) Jens Gabler, An der Brauerei 2, Jena, eingesehen werden. Gemäß 10 Abs. 4 ThürVermGeoG wird durch Offenlegung das Ergebnis der o. g. Liegenschaftsvermessung bekannt gegeben. Das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch erhoben wurde. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist bei Vermessungsstelle Dipl.-Ing. (FH) Jens Gabler, An der Brauerei 2, Jena, schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden. Öffentliche Bekanntmachung über die Einleitung des Planverfahrens gemäß 2 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan Industriepark Nord TG I Der Stadtrat der Stadt Lucka hat in seiner Sitzung am 17. August 2017 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Industriepark Nord TG I in Lucka i. S. 8 Abs. 2 i. V. m. 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Das Verfahren dient der Schaffung von Gewerbe- und Industriegebietsflächen bei Beachtung der immissionsschutzrechtlichen Belange des Standortes und der angrenzenden schutzwürdigen Bebauung. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke: Gemarkung Breitenhain, Flur 8, Flurstücke 120/7, 120/8, 120/9, 120/25, 124/84, 124/104, 124/105, 120/24, 124/83, 124/81, 124/82, 124/85, 157/2, 157/3, 157/4, 157/5. Begründung Ein Teilgebiet des im verbindlichen Flächennutzungsplan der Städte Meuselwitz und Lucka sowie der Gemeinde Kriebitzsch als gewerbliche Baufläche ausgewiesenen Industriepark Nord befindet sich in der Planungshoheit der Stadt Lucka. Zweck der vorliegenden Planung ist es, den Industriepark Nord TG I neu zu gliedern und städtebaulich zu überplanen, das heißt, die Zulässigkeiten der industriellen Nutzung i. S. 9 BauNVO neu festzusetzen bzw. Teilbereiche als gewerbliche Nutzfläche i. S. 8 BauNVO auszuweisen. Nachfolgende Planungsziele sind zu benennen: /81 Legende Bebauungsplan Industriepark Nord TG I Gemarkungsgrenze Flurstücksgrenze Flurstücksnummer - Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung i. S. 9 Abs. 1 BauGB i. V. m. 1 Abs. 4, 5, 6 BauGB, 8 und 9 BauNVO für Gewerbe- und Industriegebietsflächen - Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung i. S. 9 Abs. 1 Nr. 1 und 3 BauGB i. V. m a BauNVO, wie Grundflächenzahl (GRZ), Baumassenzahl (BMZ), Höhe der baulichen Anlagen für die Gewerbe- und Industriegebietsflächen - Festsetzung von Emissionskontingenten LEK i. S. DIN Festsetzungen von Flächen und Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft i. S. 9 Abs. 1 Nr. 20, 25 a, b BauGB durch Bilanzierung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach Bilanzierungsmodell 08/2005 des Freistaates Thüringen - Festsetzungen von Versorgungsflächen i. S. 9 Abs. 1 Nr. 12 BauGB - Festsetzungen von Verkehrsflächen und Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung i. S. 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB - Erarbeitung des Umweltberichtes nach 2 a / Anlage zu 2 Abs. 4 BauGB Lucka, den 19. August 2017 Backmann-Eichhorn, Bürgermeisterin Bekanntmachung Gebäude Geltungsbereich Bebauungsplan Industriepark Nord TG I der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 24. September Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für die Gemeinde die Wahlbezirke der Gemeinde Stadt Lucka wird in der Zeit vom 4. bis 8. September 2017 während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Stadtverwaltung Lucka, Wahlamt, 1. Etage, Zimmer 8, Pegauer Straße 17, Lucka, für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß den 51 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist.
5 Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. 2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 20. Tag bis zum 16. Tag vor der Wahl, spätestens am 8. September 2017, bis 12:00 Uhr, bei der Gemeindebehörde, Stadtverwaltung Lucka, Pegauer Straße 17, Lucka, Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden. 3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 3. September 2017 eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung. 4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 194 Gera Greiz Altenburger Land durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen. 5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag 5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, 5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis zum 3. September 2017) oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis zum 8. September 2017) versäumt hat, b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist nach 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung oder der Einspruchsfrist nach 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung entstanden ist, c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist. Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 22. September 2017, 18:00 Uhr, bei der Gemeindebehörde mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden. Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltage, 15:00 Uhr, gestellt werden. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage der Wahl, 12:00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2 Buchstaben a bis c angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltage, 15:00 Uhr, stellen. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. 6. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte - einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises - einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag - einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen roten Wahlbriefumschlag - ein Merkblatt für die Briefwahl Die Abholung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen. Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltage, bis 18:00 Uhr, eingeht. Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden. Lucka, den 19. August 2017 Backmann-Eichhorn, Bürgermeisterin Ende amtlicher Teil Stadt Lucka Erste Luckaer Kindersachenbörse LUKIBÖ Es ist so weit: Die erste Luckaer Kindersachenbörse LUKIBÖ findet am Samstag, dem 9. September 2017, von 09:00 bis 14:00 Uhr, im Tivoli am alten Sportplatz statt. Zukaufen gibt es u. a. Kinderbekleidung, Spielzeug, Schuhe, Babyzubehör. Wer verkaufen möchte, kann sich am 26. und 27. August 2017 unter der Nummer anmelden. Informationen für Anbieter - Warenannahme ist am 8. September 2017, von 09:00 bis 11:00 Uhr und von 17:00 bis 19:00 Uhr - Auszahlung und Abholung nicht verkaufter Ware ist am 10. September 2017, von 09:00 bis 11:00 Uhr - Vergabe der Verkäufernummern ist am 26. und 27. August 2017 unter folgender Nummer Diese Termine sind unbedingt einzuhalten!
6 - Annahme von gut erhaltenen und sauberen Baby-, Kinder- und Jugendbekleidung (Größe 50 bis 174) für Herbst und Winter - Bitte keine Unterwäsche - Diverse Spielsachen - Babywippen, Autokindersitze, Kinderbetten, Kinderwagen, Laufgitter ect. sind anzumelden - Klebeetiketten bitte leserlich beschriften (Anbieternummer einkreisen, Größe und Preis) - Die Preise werden selbst festgelegt - Preise bitte in 0,50 Euro-Schritten - Artikel ohne Etikett sind unverkäuflich - Zweiteiler bitte zusammenbinden - Warenannahme von einer Kiste mit Bekleidung und einer Kiste mit Spielzeug, Schuhen oder diversen anderen Sachen - Die Kisten mit der Anbieternummer gut sichtbar kennzeichnen Hinweise - Die LUKIBÖ ist eine Aktion von Ehrenamtlichen und basiert auf gegenseitigem Vertrauen - Für verlorengegangene Artikel können wir keine Haftung übernehmen - 20 % des Umsatzes werden einbehalten und einem sozialen Zweck der Stadt Lucka zugeführt - 80 % des Umsatzes werden ausgezahlt (nach dem Komma wird auf volle Euro abgerundet) Radtouren im September 2017 Samstag, :00 Uhr Hohenmölsen Herbstmarkt Mittwoch, :00 Uhr südl. Punkt Altenburger Land Samstag, :00 Uhr Lagunenfest Kahnsdorf Mittwoch, :00 Uhr Badesee Biesern/Rochlitz 45 km wellig 87 km bergig 35 km wellig 99 km hügelig Samstag, km flach 10:00 Uhr Fischerfest Markkleeberger See + Gaschwitzfest Mittwoch, :00 Uhr Saale-Elster-Kanal (Endpunkt) 87 km flach Samstag, km wellig 13:00 Uhr Altenburg Mauritianum + Botanischer Garten Mittwoch, :00 Uhr Bad Köstritz (Dahlien) 88 km wellig Samstag, km flach 13:00 Uhr Würchwitz (Herbstfest Weingut Triebe) Änderungen vorbehalten! Allgemeine Informationen - Gefahren wird nur bei Radfahrwetter - Jeder kann mitfahren! - Pausen garantiert, Einkehr möglich! - Startpunkt jeweils Lucka, Bornaer Straße 16 - Alle Touren sind kostenlos! - Klaus Mertes Telefon: mertesklaus@web.de Aktionsplan Altenburger Land Der Lokale Aktionsplan Altenburger Land kann noch Ihre Projektidee für 2017 fördern, wenn: Sie, - sich mit der historischen und politischen Bildung im Umgang mit der lokalen Geschichte des Altenburger Landes auseinandersetzen, - ein demokratisches Zusammenleben in der Einwanderungsgesellschaft unterstützen, die Entwicklung zu einer inklusiven Gesellschaft befördern und alle benachteiligten Menschen einbinden (Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit), - andere Bürgerinnen und Bürger über Gewalt und Rechtsextremismus informieren und aufklären möchten Ihnen, - die soziale Integration durch besondere Wertschätzung und Stärkung der Jugend wichtig sind, dass weniger Ausgrenzung und mehr Teilhabe möglich ist, dann unterstützen wir Sie gern, Ihre Idee zu verwirklichen. Wir konnten in diesem Jahr bereits 15 Projekte mit insgesamt ca Euro unterstützen. Für das zweite Halbjahr stehen noch Fördermittel zur Verfügung. Wir rufen Sie als interessierte Vereine, Verbände und Institutionen auf, Projektideen bis spätestens 31. Oktober 2017 bei uns einzureichen! Nicht förderfähig sind - Projekte, die nach Inhalt, Methodik und Struktur überwiegend schulischen Zwecken, dem Breiten- und Leistungssport, der Erholung oder der Touristik dienen - Projekte, die sich mit ihrem Vorhaben vorrangig an einer konkreten Zielgruppe orientieren - Maßnahmen des internationalen Jugend- und Fachkräfteaustausches, wenn sie zu den Aufgabenbereichen von binationalen Jugendwerken gehören - Maßnahmen, die zu den originären Aufgaben des Kinderund Jugendplanes gehören, - Maßnahmen die ihrem Charakter nach durch das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) und/oder durch länderspezifische Regelungen abgedeckt werden. Anträge für Kleinprojekte können bis zu einer Summe von Euro für Honorar- und Sachausgaben gestellt werden. Der Begleitausschuss sowie die lokale Koordinierungsstelle beim Landratsamt werden über vorliegende Projektanträge zur Demokratieförderung und Toleranzentwicklung entscheiden. Die Formulare für das Antragsverfahren und ausführliche Informationen finden Sie auf der Homepage des LAP: Die Lokale Partnerschaft ist ein Programm des Landkreises, im Rahmen des Bundesprogramms Demokratie Leben!, das Projekte und Initiativen fördert, die dazu beitragen, dass es ein Mehr an Solidarität, Demokratiezustimmung, an Zivilcourage, an Geschichtsbewusstsein, an Mitbestimmung und Mitverantwortung im Landkreis entsteht. Für Fragen rund um den Antrag oder für eine Projektberatung können Sie sich jederzeit an Frau Fischer, Tel (lokale Koordinierungsstelle beim Landratsamt) oder an den Kreisjugendring Altenburger Land e. V. (externe Koordinierungsstelle), Tel wenden. Ihr Koordinationsteam
7 Kirchennachrichten der Kirchgemeinde Lucka/Wintersdorf Monatsspruch September 2017 Und siehe, es sind Letzte, die werden die Ersten sein, und sind Erste, die werden die Letzten sein. Lk 13,30 (L) Gottesdienste und Veranstaltungen Sonntag, :00 Uhr Einführungsgottesdienst von Frau Pfarrerin Schulter und Verabschiedung von Pfarrer Bachmann in der Martinskirche Meuselwitz Freitag, :00 Uhr Heiter besinnliches Konzert Drei Pfarrer und ein Arzt in der Kirche Lucka; Eintritt frei Sonntag, :00 Uhr Gottesdienst Kirche Lucka Sonntag, :30 Uhr Gottesdienst Kirche Wintersdorf Sonntag, :30 Uhr Gottesdienst Kirche Lucka Sonntag, :30 Uhr Festgottesdienst 110 Jahre Kirchweihe Wintersdorf Veranstaltungen und Kreise Kirchenkaffee Senioren Lucka Do., :00 Uhr im Pfarrhaus Lucka Bibelstunde der LKG Lucka Di., :30 Uhr im Pfarrhaus Lucka Di., :30 Uhr im Pfarrhaus Lucka Di., :30 Uhr im Pfarrhaus Lucka Christenlehre Do., :00 Uhr im Pfarrhaus Lucka Junge Gemeinde Donnerstag 18:00 Uhr (nach Absprache) im Lutherhaus Meuselwitz Konfirmanden und Vorkonfirmanden Fr., :30 Uhr im Lutherhaus Meuselwitz Fr., :30 Uhr im Lutherhaus Meuselwitz Fr., :30 Uhr im Lutherhaus Meuselwitz Fr., :30 Uhr im Lutherhaus Meuselwitz Posaunenchor Mittwoch 18:00 Uhr im Lutherhaus Meuselwitz Kirchenchor Mittwoch 19:15 Uhr im Lutherhaus Meuselwitz Gemeindebüro Pegauer Straße 15, Lucka Tel.: Sprechzeit: Di. 09:00 12:00 Uhr Do. 17:00 18:00 Uhr Pfarrerin Ulrike Schulter Pfarrgasse 1, Meuselwitz Tel: Sprechzeit: Di. 10:00 12:00 Uhr in Lucka und nach Vereinbarung Quippinis Sommerlounge Sie sind herzlich am 26. August 2017, von 11:00 bis 18:00 Uhr, eingeladen zur Sommerlounge auf unserem Fachwerkhof in der Luckaer Straße 7 in Elsteraue OT Langendorf. Ob herzhaft oder süß, warm oder kalt wir zaubern für Sie Leckeres in der Küche Es gibt jede Menge zu stöbern und zu gucken und ab 14:00 Uhr entführen Sie Sveriges Vänner mit ihren Klängen nach Schweden. Seien Sie unsere Gäste und feiern Sie mit uns den Sommer! Weitere Infos unter Sebastian, Gerd in Prößdorf zum 70. Geburtstag Lohse, Gabriele in Lucka zum 70. Geburtstag Hill, Rosmarie in Lucka zum 70. Geburtstag Zapf, Brigitte in Lucka zum 75. Geburtstag Hiller, Jürgen in Prößdorf zum 75. Geburtstag Karger, Dieter in Lucka zum 75. Geburtstag Müller, Günter in Lucka zum 75. Geburtstag Holischek, Renate in Lucka zum 75. Geburtstag Paulus, Annelore in Lucka zum 80. Geburtstag Schröder, Manfred in Lucka zum 80. Geburtstag Schloemp, Heinz-Dieter in Lucka zum 80. Geburtstag Meier, Christa in Lucka zum 85. Geburtstag Dittrich, Hans in Lucka zum 85. Geburtstag Ott, Christa in Lucka zum 85. Geburtstag Schmidtke, Margot in Lucka zum 90. Geburtstag Sachsenröder, Edith in Lucka zum 90. Geburtstag Hain, Max in Lucka zum 95. Geburtstag
8 Der FSV Lucka informiert Der Ball rollt wieder für vier Teams Die Fußballer des FSV Lucka starten in die neue Saison 2017/2018. Mit vier Teams jagen wir dem runden Leder hinterher und kämpfen um Tore und Punkte. Bekanntermaßen gibt es aufgrund Spielermangels diese Saison keine zweite mehr. Zwanzig Jahre ununterbrochene Zugehörigkeit in der höchsten Spielklasse konnte der FSV Lucka aufweisen, wie kaum ein anderer Verein. Sportlich konnte die Klasse mit einer tollen Rückrunde zwar gehalten weren, aber zu viele Spielerabgänge mussten verkraftet werden. Unsere Erste startet nun etwas tiefer als letzte Saison in der 1. Kreisklasse. Am Samstag, dem 19. August 2017, 15:00 Uhr, gibt es daheim noch ein Freundschaftsspiel gegen den VfL 1990 Gera, ehe am 27. August 2017 der Punktspielstart in Altkirchen erfolgt. Unsere A-Junioren starten in der Kreisoberliga schon am 20. August 2017 gegen Lok Altenburg in die neue Spielzeit. Die E-Junioren vollziehen das Debüt der neuen Saison in der Kreisliga daheim am Samstag, dem 19. August 2017, gegen Langenleuba-Niederhain. Unsere F-Junioren bilden in der Kreisoberliga 2017/2018 eine Spielgemeinschaft mit dem ASV Wintersdorf und starten offiziell unter dem Namen SG ASV Wintersdorf. Die Heimspiele werden auf dem Sportplatz am Kulturhaus in Wintersdorf ausgetragen; das erste am Samstag, 26. August Wir wünschen allen Teams einen guten Start und eine prima Saison! Die nächsten Spiele unserer Fußballer Erste Sa., :00 Uhr FSV Lucka Vfl 1990 Gera So., :00 Uhr LSV 1889 Altkirchen II FSV Lucka Sa., :00 Uhr SV Rositz II FSV Lucka Sa., :00 Uhr FSV Lucka SV Zehma 1897 A-Junioren So., :30 Uhr FSV Lucka SG SV Lok Altenburg So., :30 Uhr SG OTG 1902 Gera FSV Lucka So., :30 Uhr FSV Lucka SG Hohenölsener SV Sa., :30 Uhr SG BSG Wismut Gera FSV Lucka E-Junioren Sa., :00 Uhr FSV Lucka FSV Langenleuba-Niederhain Sa., :00 Uhr ZFC Meuselwitz II FSV Lucka Sa., :00 Uhr FSV Lucka SG SV Lok Altenburg II Sa., :30 Uhr SV Motor Altenburg FSV Lucka F-Junioren Sa., :30 Uhr SG ASV Wintersdorf SV Lok Altenburg So., :30 Uhr SG ASV Wintersdorf SG SV Schmölln 1913 II Sa., :30 Uhr SV Rositz - SG ASV Wintersdorf So., :30 Uhr SG ASV Wintersdorf FSV Meuselwitz Prößdorf Herzlichen Glückwunsch Der Feuerwehrverein Prößdorf e. V. gratuliert im Monat August seinen Mitgliedern Rainer Männer, Marco Perner und Frieder Krüsemann herzlichst zum Geburtstag und wünscht ihnen viel Glück, Gesundheit und weiterhin viel Schaffenskraft Der Vorstand Bahnhofstraße Groitzsch STEINMETZBETRIEB SCHELLENBERGER Meisterbetrieb gegr GRABMALE BILDHAUERARBEITEN NATURSTEINE Werbung Tel Mobil Fax Pegauer Straße Lucka Mittwoch 09:00 12:00 Uhr und nach Vereinbarung
9 Amtsblatt der Stadt Lucka Seite optimale Beratung Service Pünktlichkeit für Ostthüringen Containerdienst Schüttguttransporte Entsorgungsleistung Abbruch-, Bagger- und Schachtarbeiten Landschaftsbau Naturbaustoffe Recycling... Sitz: Thomas-Müntzer-Siedlung, Schmölln Telefon: Fax: PYRARENT Mietstation Bau-Maschinen-Vertrieb-Altenburg t iens Ingolf Müller GmbH d d r ra Fah Bosch-, Makita-, Stihl-Händler Peter Mende Beratung Verkauf Vermietung Service Sommer-Rabatt-Wochen im August Inhaberin: Kati List Gabelenzstr Altenburg Tel.: 03447/ Mühlgasse Meuselwitz Tel.: 03448/ Neumarkt Zeitz Tel.: 03441/ Frost Göhrener Tiefbau & Transporte Eisenberger Straße Göhren Tel Mobil mario-frost@gmx.de Baggerarbeiten Abrissarbeiten Pflasterarbeiten Trockenlegung Baumaschinenvermietung Klärgruben neu und Umbau Vollbiologische Kleinkläranlagen Ablaufklasse AK / C+P von eantragung lflich. Bei der B behi ir w nd si eln Fördermitt Druckfehler und Irrtümer vorbehalten! Fahrräder & Service von A..... bis..... Z 10 % t t a b a R at für priv i! Auch e onsfr kauti Wir erledigen alles für Sie, dadurch haben Sie Zeit für Ihre Trauer. Bestatter vom Handwerk geprüft ausgenommen sind: Zubehör, Leistungen, Versicherungen, Kraft- u. Betriebsstoffe sowie Sondervereinbarungen Nutzen Sie Ihre Chance! Mo. Fr. 06:30 18:00 Uhr Sa. 08:00 12:00 Uhr Gewerbegebiet Windischleuba Fünfminutenweg Süd 6 Tel.: /64/65 Fax: Tag & Nacht erreichbar BESTATTUNGEN ZÖRNER Auf volle Tagesmieten für: Minibagger, Minidumper, Häcksler, Sherpa u. Radlader Grüntaler Weg 3, Altenburg Bahnhofstr. 1, Meuselwitz Bahnhofstr. 28, Lucka
10 10 Werden Sie fündig Klein, aber oho unser Fachmarkt In unserem Fachmarkt führen wir die Sortimente, die Sie im Handwerksalltag benötigen. Dies sind unter anderem: Elektro, Maschinen und Werkzeuge, Eisenwaren (Nägel, Schrauben, Winkel u. v. m.), Farben und Holzschutz, Malerbedarf, Baustelleneinrichtung, Haus- und Hofbedarf, Arbeitsschutzkleidung, Messtechnik, Fliesen und Zubehör, Sanitärartikel, Dachzubehör sowie Gartenprodukte und Sämereien. Ihr Baustoffhandel und Baufachmarkt vor Ort Am Güterbahnhof Zeitz Bauzentrum Mobau Zeitz Tel.: Fax: Mail: Öffnungszeiten: Montag Freitag 07:00 18:00 Uhr Samstag 08:00 12:00 Uhr
Gemeinde Ostseebad Binz
Amtliches Bekanntmachungsblatt 26. Jahrgang Nr. 04 26. März 2018 ;..j~~ - y - s 4 Gemeinde Ostseebad Binz Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1701. Bekanntmachung Zugelassene Wahlvorschläge für die Bürgermeisterwahl
Mehreinschließlich der Wahlen der Ortsvorsteherinnen/Ortsvorsteher - Bürgermeisterinnen/Bürgermeister
Verbandsgemeindeverwaltung Annweiler am Trifels Bekanntmachung Nr.: 29/2009 Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in die Wählerverzeichnisse und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum
Mehrüber das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Hessischen Landtag am 18.
Gemeinsame Amtliche Bekanntmachung der Städte BAD AROLSEN, DIEMELSTADT, KORBACH, LICHTENFELS und der Gemeinden DIEMELSEE und WILLINGEN (UPLAND) über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und
MehrAmtsblatt. für die. Stadt Schleswig. Nr. 09/2013. Schleswig, 14. August 2013
Amtsblatt für die Stadt Schleswig Nr. 09/2013 Schleswig, 14. August 2013 Herausgegeben und verlegt von der Stadt Schleswig. Erscheint nach Bedarf. Das Amtsblatt wird kostenlos abgegeben im Rathaus Schleswig,
MehrAmtsblatt des Amtes Mittelholstein Kreis Rendsburg-Eckernförde
Amtsblatt des Amtes Mittelholstein Kreis Rendsburg-Eckernförde Jahrgang 2013 27.08.2013 Nr. 14 Das Amtsblatt erscheint dienstags und freitags wenn Veröffentlichungen vorliegen und ist kostenlos beim Amt
MehrAmtsblatt. Stadt Schleswig
Amtsblatt für die Stadt Schleswig Nr. 12/2009 Schleswig 2. September 2009 Herausgegeben und verlegt von der Stadt Schleswig. Erscheint nach Bedarf. Das Amtsblatt wird kostenlos abgegeben im Rathaus Schleswig,
MehrStimmabgabe Briefwahl eingetragener nicht eingetragener
Bekanntmachung über die Auslegung des Wählerverzeichnisses und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zur Bremischen Bürgerschaft und für die Wahl zur Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bremerhaven
MehrHerausgabee. Rhein. Verantwortllich: und des. Öffentliche Sitzung S-Bahn-Halte. hung / Herstel- 12.
Herausgabee Verlag und Druck: Stadt Ludwigshafen am Rhein (Bereich Öffentlichkeitsarbeit) Rathaus, Postfach 21 12 252 67012 Ludwigshafen am Rhein www.ludwigshafen.de Verantwortllich: Sigrid Karck Ausgabe
MehrKreisstadt Mettmann Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann
Kreisstadt Mettmann Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann Nr. 22/2009 19. Jahrgang 21. August 2009 Inhaltsverzeichnis 72 über die Einladung zur öffentlichen Sitzung des Kommunalwahlausschusses
MehrWahl des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin der Stadt Weinheim am 20. Juni 2010 und eine evtl. erforderlich werdende Neuwahl am 04.
Wahl des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin der Stadt Weinheim am 20. Juni 2010 und eine evtl. erforderlich werdende Neuwahl am 04. Juli 2010 Wahlscheinantrag Allgemeine Hinweise zum Wahlrecht
MehrAmtsblatt. für die. Stadt Schleswig. Nr. 9/2017. Schleswig, 28. August 2017
Amtsblatt für die Stadt Schleswig Nr. 9/2017 Schleswig, 28. August 2017 Herausgegeben und verlegt von der Stadt Schleswig. Erscheint nach Bedarf. Das Amtsblatt wird kostenlos abgegeben im Rathaus Schleswig,
Mehrmaßgebend ist der im Plan Nr. 309 dargestellte Geltungsbereich gemäß 9 (7) BauGB, der Bestandteil dieses Beschlusses ist,
AMTSBLATT der Stadt Meerbusch Nr. 18 vom 31. August 2017 10. Jahrgang Inhaltsverzeichnis Rubrik Seite Thema / Betreff 1 Bebauungsplan Nr. 309, Meerbusch-Langst-Kierst, Schützenstraße /Langster Straße 2
MehrGemeinde Eslohe (Sauerland)
AMTSBLATT für die Gemeinde Eslohe (Sauerland) In diesem Amtsblatt erscheinen nach 13 Abs. 1 der Hauptsatzung alle öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Eslohe (Sauerland), die durch Rechtsvorschriften
MehrAMTSBLATT DER STADT DINSLAKEN
AMTSBLATT DER STADT DINSLAKEN Amtliches Verkündungsblatt 5. Jahrgang Dinslaken, 19.04.2012 Nr. 11 S. 1-4 Inhaltsverzeichnis Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und
MehrDie nächste Ausgabe erscheint am 15. Juli Redaktionsschluss ist der 5. Juli 2017.
06. Ausgabe 17.06.2017 23. Jahrgang Die nächste Ausgabe erscheint am 15. Juli 2017. Redaktionsschluss ist der 5. Juli 2017. Amtsblatt der Stadt Lucka 17.06.2017 Seite Impressum Amtsblatt der Stadt Lucka
MehrAmtsblatt. Herausgegeben vom. Oberbürgermeister der Stadt Salzgitter, Joachim-Campe-Str. 6-8, Salzgitter, Tel.
Amtsblatt FÜR DIE STADT SALZGITTER Herausgegeben Oberbürgermeister der Stadt Salzgitter, Joachim-Campe-Str. 6-8, 38226 Salzgitter, Tel.: 05341 / 839-0 Erstellung: Stadt Salzgitter, Eigenbetrieb Gebäudemanagement,
MehrJahrgang 44/2017 Dienstag, 15. August 2017 Nr. 39
AMTSBLATT Jahrgang 44/2017 Dienstag, 15. August 2017 Nr. 39 INHALTSVERZEICHNIS Seite Rhein-Erft-Kreis 217. Bekanntmachung 3 Bekanntmachung über die Ersatzbestimmung für ein Mitglied des Kreistages des
MehrGemeinde Rieseby Der Gemeindewahlleiter B e k a n n t m a c h u n g über das Recht auf Einsichtnahme in das Abstimmungsverzeichnis und die Erteilung v
Amtsblatt des Amtes Schlei-Ostsee Kreis Rendsburg-Eckernförde Jahrgang 2015 03.02.2015 Nr. 01 Das Amtsblatt erscheint nach Bedarf und ist kostenlos beim Amt Schlei-Ostsee, Holm 13, 24340 Eckernförde und
MehrJahrgang 2018 Leinefelde-Worbis, den Nr. 7. Einladung zur öffentlichen Sitzung des Stadtrates der Stadt Leinefelde-Worbis am
Amtsblatt für die Stadt Leinefelde-Worbis mit ihren Ortsteilen Beuren, Birkungen, Breitenbach, Breitenholz, Kaltohmfeld, Kirchohmfeld, Leinefelde, Wintzingerode, Worbis Jahrgang 2018 Leinefelde-Worbis,
Mehr4. Jahrgang Mittwoch, den 13. August 2014 Nummer 8/2014 Woche 33. Inhaltsverzeichnis. Amtliche Bekanntmachungen
4. Jahrgang Mittwoch, den 13. August 2014 Nummer 8/2014 Woche 33 Inhaltsverzeichnis Bekanntmachung der Wahlbehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen
MehrDatum Inhalt Seite Ersatzbestimmung für die ausgeschiedene Stadtverordnete Christel Wegmann...2
Werbung/Anzeigen $076%/$77 GHU6WDGW5KHGH +HUDXVJHEHU'HU% UJHUPHLVWHUGHU6WDGW5KHGH 2. Jahrgang Ausgabe 12/2005 Rhede,15.08.2005 Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Rhede, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben
Mehr10. Jahrgang Ausgabetag: Nummer: 4. Inhaltsverzeichnis. Herausgeber: Stadt Hürth Der Bürgermeister
Amtsblatt 10. Jahrgang Ausgabetag: 18.01.2017 Nummer: 4 Inhaltsverzeichnis 9. Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis (Verzeichnis der Eintragungsberechtigten) und auf
Mehr1. Tagesordnung für die Sitzung des Rates der Stadt Oer- Erkenschwick am um Uhr im Tagungsraum des DRK-Hauses, Oer-Erkenschwick
Amtsblatt der Stadt Oer-Erkenschwick 48.Jahrgang Nr. 15 19.08.2013 Inhalt: 1. Tagesordnung für die Sitzung des Rates der Stadt Oer- Erkenschwick am 28.08.2013 um 15.00 Uhr im Tagungsraum des DRK-Hauses,
Mehr04. Ausgabe 29. März Jahrgang. Öffentliche Bekanntmachungen zur Kommunalwahl am 22. April 2012
Amtsblatt Kommunales Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Oberes Sprottental Mitgliedsgemeinden sind: Heukewalde - Jonaswalde - Löbichau - Nöbdenitz - Posterstein - Thonhausen - Vollmershain -
MehrAmtsblatt. für die Stadt Fürstenwalde/Spree. Donnerstag,
Amtsblatt für die Stadt Fürstenwalde/Spree 17. Jahrgang Nr. 15 Donnerstag, 06.04.2017 Inhaltsverzeichnis 1. Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von
MehrAmtsblatt der Stadt Beckum
Amtsblatt der Stadt Beckum Jahrgang 2009 Beckum, den 2. September 2009 Nr.: 22 1 Inhaltsverzeichnis Lfd. Nr. 1. 2. 3. 4. Bezeichnung Wahl zum 17. Deutschen Bundestag am 27. September 2009 a) 5. Änderung
MehrAmtliches. Mitteilungsblatt. Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt
Amtliches Mitteilungsblatt Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt bestehend aus den Mitgliedsgemeinden: Bad Tennstedt, Ballhausen, Blankenburg, Bruchstedt, Haussömmern, Hornsömmern, Kirchheilingen,
MehrDie nächste Ausgabe erscheint am 17. September Redaktionsschluss ist der 7. September 2016.
08. Ausgabe 20.08.2016 22. Jahrgang Die nächste Ausgabe erscheint am 17. September 2016. Redaktionsschluss ist der 7. September 2016. Herausgeber: Impressum Amtsblatt der Stadt Lucka Stadtverwaltung Lucka
MehrFürstenberg (Havel), 4. August Jahrgang Nummer 8 Woche 31
Fürstenberg (Havel), 4. August 2017 27. Jahrgang Nummer 8 Woche 31 2 4. August 2017 Nr. 8 Woche 31 AMTSBLATT für die Stadt Fürstenberg (Havel) Inhaltsverzeichnis Bekanntmachung der Gemeindebehörde über
MehrAmtsblatt für die. Stadt Bad Lippspringe. 17. Jahrgang 19. Januar 2017 Nummer 02 / Seite 1. Inhaltsverzeichnis
für die Stadt Bad Lippspringe Landesgartenschau Bad Lippspringe 2017 17. Jahrgang 19. Januar 2017 Nummer 02 / Seite 1 Inhaltsverzeichnis Seite 02/2017 Bekanntmachung Nutzungszeit Wahlgrabstätte 2 03/2017
MehrDie nächste Ausgabe erscheint am 19. März Redaktionsschluss ist der 9. März 2016.
02. Ausgabe 20.02.2016 22. Jahrgang Die nächste Ausgabe erscheint am 19. März 2016. Redaktionsschluss ist der 9. März 2016. Amtsblatt der Stadt Lucka 20.02.2016 Seite Herausgeber: Impressum Amtsblatt der
MehrAmtsblatt der Stadt Sankt Augustin
Amtsblatt Nummer 01/2017 vom 18. Januar 2017 Inhaltsverzeichnis: Öffentliche über die Widerspruchsmöglichkeit gegen die Datenübermittlung gem. 36 Abs. 2 Bundesmeldegesetz (BMG) Widerspruch nach dem Bundesmeldegesetz
Mehrfür die Stadt Gronau (Westf.)
AMTSBLATT für die Stadt Gronau (Westf.) Jahrgang: 4 Datum: 18.01.2017 Ausgabe: 1/2017 Datum: Inhalt: Seite: 05.01.2017 Öffentliche Bekanntmachung Anmeldungen zu den weiterführenden Schulen der Stadt Gronau
MehrDie nächste Ausgabe erscheint am 15. April Redaktionsschluss ist der 5. April 2017.
03. Ausgabe 18.03.2017 23. Jahrgang Die nächste Ausgabe erscheint am 15. April 2017. Redaktionsschluss ist der 5. April 2017. Herausgeber: Impressum Amtsblatt der Stadt Lucka Stadtverwaltung Lucka Inhaltsverantwortlich:
MehrAmtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Emmerich am Rhein. Ausgabe 23 Jahrgang August 2017
Emmericher Amtsblatt Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Emmerich am Rhein Ausgabe 23 Jahrgang 2017 24. August 2017 Inhaltsverzeichnis 1. Bekanntmachung der Stadt Emmerich am Rhein über das Recht
MehrInhaltsverzeichnis. Bildung, G9 jetzt! hier: Eintragungsstellen für das Volksbegehren
19. Januar 2017 Inhaltsverzeichnis Volksbegehren Abitur nach 13 Jahren an Gymnasien: Mehr Zeit für gute Bildung, G9 jetzt! hier: Einsicht in das Abstimmungsverzeichnis; Erteilung von Eintragungsscheinen
MehrNr. 12 Penzberg, den Herausgegeben von der Stadt Penzberg Karlstr. 25, Penzberg, Tel: 08856/813-0
AMTSBLATT DER Nr. 12 Penzberg, den 06.06.2014 Herausgegeben von der Stadt Penzberg Karlstr. 25,, Tel: 08856/813-0 Das Amtsblatt erscheint in der Regel zum 10. und 25. jeden Monats. Verantwortlich: Erste
MehrNr. 12 Penzberg, den Herausgegeben von der Stadt Penzberg, Karlstr. 25, Penzberg, Tel: 08856/813-0
AMTSBLATT DER PENZBERG Nr. 12 Penzberg, den 06.06.2014 Herausgegeben von der Stadt Penzberg, Karlstr. 25,, Tel: 08856/813-0 Das Amtsblatt erscheint in der Regel zum 10. und 25. jeden Monats. Verantwortlich:
MehrDie nächste Ausgabe erscheint am 21. Oktober Redaktionsschluss ist der 11. Oktober 2017.
09. Ausgabe 16.09.2017 23. Jahrgang Die nächste Ausgabe erscheint am 21. Oktober 2017. Redaktionsschluss ist der 11. Oktober 2017. Amtsblatt der Stadt Lucka 16.09.2017 Seite Herausgeber: Impressum Amtsblatt
MehrAmtsblatt. für das Amt Odervorland
Amtsblatt für das Amt Odervorland Nr. 134 Ausgegeben zu Briesen/Mark am 1. Mai 2004 Nr. 5 12. Jahrgang Inhalt 2. ÄNDERUNG zur Satzung über die Nutzung kommunaler Einrichtungen der Gemeinde Jacobsdorf S.
MehrAmtsblatt. für die Gemeinde Brieselang. Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Brieselang. Nummer 5/ März Inhalt
Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Brieselang Nummer 5/2016 24. März 2016 AMTLICHER TEIL Inhalt Wahlbekanntmachung für die Wahl der Landrätin/des Landrates im
Mehrder Großen Kreisstadt Weißwasser / O.L. und der Gemeinde Weißkeißel
der Großen Kreisstadt Weißwasser / O.L. und der Gemeinde Weißkeißel Jahrgang 12 Freitag, 1. August 2014 Ausgabe 11/2014 Inhalt Große Kreisstadt Weißwasser/O.L. - Bekanntmachung über die Einsichtnahme in
MehrA M T S B L A T T für die Stadt Delbrück
A M T S B L A T T für die Stadt Delbrück 40. Jahrgang Nummer 7 08.05.2014 INHALTSVERZEICHNIS 30/2014 Wahlbekanntmachung über die am 25.05.2014 in der Bundesrepublik Deutschland stattfindenden Wahl zum
Mehr23. Jahrgang Brandenburg an der Havel, Nr. 16. Beschlüsse des Hauptausschusses der Stadt Brandenburg an der Havel 1
Amtsblatt für die Stadt Brandenburg an der Havel 23. Jahrgang Brandenburg an der Havel, 12.08.2013 Nr. 16 Inhalt Seite Amtlicher Teil Beschlüsse des Hauptausschusses der Stadt Brandenburg an der Havel
MehrA M T S B L A T T der Verbandsgemeinde Weida-Land
A M T S B L A T T der Verbandsgemeinde Weida-Land 7. Jahrgang Nemsdorf-Göhrendorf, den 04. August 2016 Nr. 20 Inhalt Seite Impressum 1 Bekanntmachungen des Gemeindewahlleiters Bekanntmachung über die Möglichkeit
MehrA M T S B O T E der Stadt Bergen auf Rügen
A M T S B O T E der Stadt Bergen auf Rügen Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Bergen auf Rügen kostenloses Exemplar Nr. 13-17. Jahrgang 15. September 2011 Öffentliche Auslegung im Rathaus der Stadt
MehrAMTSBLATT für die Stadt Leuna
AMTSBLATT für die Stadt Leuna 2. Jahrgang Leuna, den 15. April 2011 Nummer 23 I N H A L T 1. Erschließungsplanes Günthersdorf, Wohnbaugebiet Hauspläne in der Gemarkung Günthersdorf, Stadt Leuna 2 2. Öffentliche
MehrModalitäten für Wohnungslose - NRW Landtagswahl 2017
Modalitäten für Wohnungslose - NRW Landtagswahl 2017 Aufgrund einer Anfrage der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.v. hat sich die Landeswahlleitung mit den nachstehenden Ausführungen zu Fragen
MehrSatzungs- und Verordnungsblatt
203 Satzungs- und Verordnungsblatt der Stadt Memmingen SVBl Amtsblatt für die Stadt Memmingen Herausgeber und Druck Stadt Memmingen Marktplatz 1 87700 Memmingen Nr. 21 Memmingen, 23. August 2002 44. Jahrgang
MehrBeckum, den 3. Juli 2014 Jahrgang 2014/Nummer Bebauungsplan Nr Freckenhorster Werkstätten
Amtsblatt der STADT BECKUM Beckum, den 3. Juli 2014 Jahrgang 2014/Nummer 22 Inhaltsverzeichnis Laufende Nummer Bezeichnung 1 Bebauungsplan Nr. 60.2 Freckenhorster Werkstätten 2 3 14. Änderung des Flächennutzungsplans
MehrVerfahrensänderungen zur Bundestagswahl 2013
Verfahrensänderungen zur Bundestagswahl 2013 Aktuelle Änderungen in der Bundeswahlordnung (BWO) Änderungen basieren auf der 10. Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung vom 13. Mai 2013 5 Tätigkeit
MehrAmtsblatt. 7. Jahrgang Rangsdorf, Nr. 9 Seite 1
für die Gemeinde Rangsdorf 7. Jahrgang Rangsdorf, 08.05.2009 Nr. 9 Seite 1 Inhalt 1. Öffentliche Bekanntmachung - Bekanntmachung über die Wahlzeit, Wahlbezirke/Wahlräume, Auslegung des Wählerverzeichnisses,
MehrÖffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen -Wahlbekanntmachung-
AMTSBLATT DER STADT RATINGEN HERAUSGEBER: DER BÜRGERMEISTER JAHRGANG: 13 NUMMER : 13 DATUM : 13.04.2017 INHALTSVERZEICHNIS Lfd. Nr. Bezeichnung 27 28 29 30 31 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen
MehrDie nächste Ausgabe erscheint am 8. März Redaktionsschluss ist der 18. März 2017.
02. Ausgabe 18.02.2017 23. Jahrgang Die nächste Ausgabe erscheint am 8. März 2017. Redaktionsschluss ist der 18. März 2017. Herausgeber: Impressum Amtsblatt der Stadt Lucka Stadtverwaltung Lucka Inhaltsverantwortlich:
MehrGemeinde Ostseebad Binz
Amtliches Bekanntmachungsblatt 25. Jahrgang Nr. 06 8. Juni 2017 Gemeinde Ostseebad Binz Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1668. Bekanntmachung Beschlussfassung auf der 21. Sitzung der Gemeindevertretung Seite
MehrAMTSBLATT der Stadt Schrobenhausen
AMTSBLATT der Stadt Schrobenhausen Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Schrobenhausen Herausgeber und Druck: Stadt Schrobenhausen, Lenbachplatz 18, 86529 Schrobenhausen, Telefon: 0 82 52/90-0, Internet:
MehrAmtsblatt für die Stadt Büren
Amtsblatt für die Stadt Büren 8. Jahrgang 15.02.2016 Nr. 4 / S. 1 Inhalt 1. Aufstellung der 89. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Büren im Bereich Hoppenberg Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
MehrDie nächste Ausgabe erscheint am 18. Juli Redaktionsschluss ist der 8. Juli 2015.
06. Ausgabe 13.06.2015 21. Jahrgang Die nächste Ausgabe erscheint am 18. Juli 2015. Redaktionsschluss ist der 8. Juli 2015. Amtsblatt der Stadt Lucka 13.06.2015 Seite Herausgeber: Impressum Amtsblatt der
Mehr850 Jahre Wülfingerode
11. Jahrgang 01. Mai 2004 Nr. 5 850 Jahre Wülfingerode Veranstaltungsplan der Festwoche SONNTAG, 16.05.2004 14.00 Uhr Festlicher Gottesdienst anlässlich der Festwoche in der St. Elisabeth Kirche Wülfingerode,
MehrAmtsblatt der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock
Amtsblatt der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock 44. Jahrgang Ausgegeben am 22.08.2013 Nr. 7 Inhalt: 1. Jahresabschluss 2009 2. Bundestagswahl - Wahlbekanntmachung 3. Bundestagswahl - Einsicht in das Wählerverzeichnis
MehrWahlordnung. des Integrationsrates Bad Pyrmont
Wahlordnung des Integrationsrates Bad Pyrmont 1 Allgemeine Bestimmungen (1) Die Mitglieder des Integrationsrates werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. (2) Gewählt
MehrAMTSBLATT FÜR DIE STADT WERDER (HAVEL)
AMTSBLATT FÜR DIE STADT WERDER (HAVEL) Herausgegeben vom der Stadt Werder (Havel) Eisenbahnstraße 13/14 Tel.: (03327) 783-0 Fax: (03327) 44 385 Werder (Havel), 29. September 2006 Jahrgang 11 Nummer 20
MehrAmtsblatt der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow
der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow 9. Jahrgang Blankenfelde, 25.04.2014 Nr. 7 Seite 1 Inhalt Seite 1. Wahlbekanntmachung 2 2. Mitteilung über barrierefreie Wahlräume 4 Herausgeber: Gemeinde Blankenfelde-Mahlow,
Mehr5. Jahrgang Mittwoch, den 11. November 2015 Nummer 9/2015 Woche 46. Inhaltsverzeichnis. Amtliche Bekanntmachungen
5. Jahrgang Mittwoch, den 11. November 2015 Nummer 9/2015 Woche 46 Inhaltsverzeichnis Amtliche Bekanntmachungen Öffentliche Bekanntmachung über das Widerspruchsrecht nach 18 Abs. 7 des Melderechtsrahmengesetzes
MehrTerminkalender für die Landtagswahl, Bezirkswahlen und Volksentscheide am 15. September 2013 Stand:
kalender für die Landtagswahl, Bezirkswahlen und Volksentscheide am 15. September 2013 Stand: 21.05.2013 1 Abkürzungen: LWL: Landeswahlleiter WKL: Wahlkreisleiter : Stimmkreisleiter LWA: Landeswahlausschuss
MehrWie funktioniert Briefwahl?
Wie funktioniert Briefwahl? Wer Briefwahl machen will, braucht hierzu verschiedene Dinge: Wahlschein: Das ist eine Art Urkunde, die zum Wählen per Briefwahl berechtigt. Ohne Wahlschein geht praktisch nichts.
MehrInhaltsverzeichnis. Stadt Coburg. Nachrichtenblatt amtlicher Dienststellen der Stadt Coburg und des Landkreises Coburg.
Coburger Amtsblatt Nachrichtenblatt amtlicher Dienststellen der Stadt Coburg und des Landkreises Coburg Freitag, 18. August 2017 Seite 70 70. Jahrgang Nr. 30 Inhaltsverzeichnis Stadt Coburg Ausbildungsangebote
MehrAmtsblatt für die Stadt Büren
Amtsblatt für die Stadt Büren 5. Jahrgang 28.10.2013 Nr. 16 / S. 1 Inhalt 1. Erlass einer Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht nach 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen
MehrÖffentliche Bekanntmachung des Wahlergebnisses der Neuwahl des Oberbürgermeisters am 17. Januar 2010 in Pirna
Öffentliche Bekanntmachung des Wahlergebnisses der Neuwahl des Oberbürgermeisters am 17. Januar 2010 in Pirna Der Gemeindewahlausschuss der Stadt Pirna hat in seiner öffentlichen Sitzung am Montag, dem
MehrStadt Rottenburg am Neckar
Stadt Rottenburg am Neckar Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung der Wahl zum Europäischen Parlament Europawahl und der Wahl des Gemeinderats, der Ortschaftsräte und des Kreistags am 25. Mai 2014
MehrInhaltsverzeichnis. Hinweis: Die öffentlichen Zustellungen werden nach ca. 2 Monaten aus dem elektronischen Archiv gelöscht.
29. März 2017 Inhaltsverzeichnis 88. Flächennutzungsplansänderung Albertstraße 2 Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis 6 und die Erteilung von Wahlscheinen für die Landtagswahl
MehrAmtsblatt für die Stadt Speyer
Amtsblatt für die Nr. 034/2017 Ausgabedatum: 25.08.2017 Öffentliche Bekanntmachungen - Inhaltsverzeichnis: I. Bundestagswahl 2017 Einsicht Wählerverzeichnis, Erteilung von Wahlscheinen Seite 1 II. Öffentliche
MehrAMTSBLATT. des Landkreises Nordhausen am Harz. Jahrgang 19 Nordhausen, den Nr. 24/2009
AMTSBLATT des Landkreises Nordhausen am Harz Jahrgang 19 Nordhausen, den 07.10.2009 Nr. 24/2009 Inhalt Amtlicher Teil Seite Nr. 109 Bekanntmachung des Landratsamtes Nordhausen, Kommunalaufsicht, zum Planungsverband
MehrStadt Rheinböllen 1. Änderung des Bebauungsplanes Industriegebiet In der Wester. Bebauungsplan Industriegebiet In der Wester 1.
Stadt Rheinböllen Bebauungsplan Industriegebiet In der Wester 1. Änderung Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses nach 2 Abs. 1 BauGB Der Stadtrat der Stadt Rheinböllen hat in seiner öffentlichen Sitzung
MehrFöritztalkurier. Amtsblatt. Jahrgang 2017 Mittwoch, den 23. August 2017 Nummer 8
Föritztalkurier Amtsblatt der Gemeinde Föritz, der Gemeinde Judenbach und der Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz Jahrgang 2017 Mittwoch, den 23. August 2017 Nummer 8 Die Kinder der Kita Schnatterschnabel in
MehrAmtsblatt. Stadt Erkelenz. der ERKELENZ. Ausgabe Nr.: Erscheinungstag: 20. Januar Tradition und Fortschritt
ERKELENZ Tradition und Fortschritt Amtsblatt der Stadt Erkelenz Ausgabe Nr.: 21 2017 Erscheinungstag: 20. Januar 2017 Herausgabe. Druck, Vertrieb: Stadt Erkelenz, Der Borgermeister Hauptamt Johannismarkt
MehrKreisblatt Amtsblatt des Kreises Lippe und seiner Städte und Gemeinden Nr. 42 10. August 2015 Teil 1
Kreisblatt Amtsblatt des Kreises Lippe und seiner Städte und Gemeinden Nr. 42 10. August 2015 Teil 1 Kreis Lippe 278 5. Sitzung des 9. Beirats bei der unteren Landschaftsbehörde des Kreises Lippe 279 Öffentliche
MehrAMTSBLATT FÜR DIE STADT AMTLICHES VERKÜNDUNGSORGAN DER STADT SCHLÜCHTERN GEMÄSS 7 HGO. Jahrgang 29 Freitag, den 25. August 2017 Nummer 34
AMTSBLATT FÜR DIE STADT SCHLÜCHTERN AMTLICHES VERKÜNDUNGSORGAN DER STADT SCHLÜCHTERN GEMÄSS 7 HGO Jahrgang 29 Freitag, den 25. August 2017 Nummer 34 INHALTSÜBERSICHT Amtliche Bekanntmachungen Seite 258
MehrInhaltsverzeichnis. Hinweis: Die öffentlichen Zustellungen werden nach ca. 2 Monaten aus dem elektronischen Archiv gelöscht.
28. Februar 2018 Inhaltsverzeichnis Bebauungsplan 480 Haßlinghauser Straße / Gabelsberger Straße 3. 2 Änderung verkürzte Offenlage vom 12.03. 26.03.2018 (einschließlich) Anerkennung als Träger der freien
MehrWie funktioniert Briefwahl?
Wie funktioniert Briefwahl? Wer Briefwahl machen will, braucht hierzu verschiedene Dinge: Wahlschein: Das ist eine Art Urkunde, die zum Wählen per Briefwahl berechtigt. Ohne Wahlschein geht praktisch nichts.
MehrAmtsblatt KEIMZEIT. Das musikalische Highlight im September 2016 im Stadthaus Hermsdorf HERMSDORF. Akustik Quintett
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Hermsdorf Hermsdorf Mörsdorf Reichenbach Schleifreisen St. Gangloff Amtliches Mitteilungsblatt und Informationen der Verwaltungsgemeinschaft Hermsdorf Jahrgang 22
MehrDie nächste Ausgabe erscheint am 13. Juni Redaktionsschluss ist der 27. Mai 2015.
05. Ausgabe 16.05.2015 21. Jahrgang Die nächste Ausgabe erscheint am 13. Juni 2015. Redaktionsschluss ist der 27. Mai 2015. Herausgeber: Impressum Amtsblatt der Stadt Lucka Stadtverwaltung Lucka Inhaltsverantwortlich:
MehrAmtsblatt für die Stadt Rathenow
Amtsblatt für die Stadt Rathenow Jahrgang XIV Rathenow, den 22.04.2015 Nr. 02 Inhaltsverzeichnis Bekanntmachung der Beschlüsse des Hauptausschusses vom 26.03.2015 Seite 05 Bekanntmachung der Auslegung
MehrBeratung im StUWi Drucksache Nr. 102/2017
Fachbereich : 3.1 Aktenzeichen : F3.1.9 Pu Datum : 16.06.2017 Vorlage der Verwaltung Beratung im StUWi Drucksache 102/2017 Hauptausschuss Rat der Stadt öffentliche Sitzung nichtöffentl. Sitzung Betreff:
MehrINHALTSVERZEICHNIS. Seite:
- 47 - INHALTSVERZEICHNIS Seite: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 36 Kreuth hier: Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 Abs. 2, 4a Abs. 2 und 3 BauGB Erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen
MehrStadt Köthen (Anhalt) Der Oberbürgermeister
Stadt Köthen (Anhalt) Der Oberbürgermeister Beschlussvorlage 2014153/1 Dezernat: Dezernat 6 aktuelles Gremium Bau-, Sanierungs- und Umweltausschuss Amt: Bereich 061 öffentlich ja Sitzung am: 24.09.2014
MehrDie nächste Ausgabe erscheint am 19. August Redaktionsschluss ist der 9. August 2017.
07. Ausgabe 15.07.2017 23. Jahrgang Die nächste Ausgabe erscheint am 19. August 2017. Redaktionsschluss ist der 9. August 2017. Herausgeber: Impressum Amtsblatt der Stadt Lucka Stadtverwaltung Lucka Inhaltsverantwortlich:
MehrBegründung zum Bebauungsplan Nr Änderung Peters Osterjork
Gemeinde Jork Begründung zum Bebauungsplan Nr. 5 1. Änderung Peters Osterjork Bearbeitung: Dipl.-Ing. Bauassessor Gerd Kruse Dipl.-Ing. Hannes Korte Falkenried 74 a, 20251 Hamburg Tel. 040 460955-60, Fax
MehrAmtliches Mitteilungsblatt des Amtes Neubukow-Salzhaff
Amtliches Mitteilungsblatt des Amtes Neubukow-Salzhaff - Amtliches Bekanntmachungsblatt für das Gebiet des Amtes Neubukow-Salzhaff Herausgeber: Amt Neubukow-Salzhaff, Panzower Landweg 1, 18233 Neubukow
MehrBebauungsplan STO600 Walter-Rein- Straße Satzungsbeschluss
Seite 4 5. Mai 2017 Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt Amtlicher Teil Kreiswahlleiter Bundestagswahl: Bundestagswahlkreis 193 Erfurt - Weimar - Weimarer Land II Hausanschrift: Landeshauptstadt Erfurt
MehrAmtsblatt. Nr. 20 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang
Amtsblatt für den Landkreis Rotenburg (Wümme) Nr. 20 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am 31.10.2016 40. Jahrgang Inhalt A. Bekanntmachungen der Städte, Samtgemeinden und Gemeinden 6. Satzung
MehrWie kann ich an der Bundestagwahl teilnehmen?
Wie kann ich an der Bundestagwahl teilnehmen? Wa h l h e l f e r In diesem Flyer finden Sie folgende Unterlagen: 1) Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis 2) Antrag auf Polnisch 3) Musterbegründungen
MehrJahrgang 2015 Leinefelde-Worbis, den Nr. 12. A. Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Leinefelde-Worbis
Amtsblatt für die Stadt Leinefelde-Worbis mit ihren Ortsteilen Beuren, Birkungen, Breitenbach, Breitenholz, Kaltohmfeld, Kirchohmfeld, Leinefelde, Wintzingerode, Worbis Jahrgang 2015 Leinefelde-Worbis,
Mehr1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Gewerbegebiet Nord - Ost
Gemeinde Uetze OT Uetze - Region Hannover 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Gewerbegebiet Nord - Ost mit örtlicher Bauvorschrift im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB Begründung Satzung Verf.-Stand:
MehrÜbersicht zur Vorbereitung der Bürgermeisterwahlen 2008
Übersicht zur Vorbereitung der Bürgermeisterwahlen 2008 Vorbemerkungen Die n und ihre Organe sowie die Wahlvorschlagsträger treffen vielfältige Pflichten zur Vorbereitung und Durchführung der Bürgermeisterwahlen.
MehrLandkreis Ravensburg. die Kommunalwahlen - Wahl des Gemeinderats, Wahl des Ortschaftsrats und Wahl des Kreistags statt.
Stadt Leutkirch im Allgäu Landkreis Ravensburg Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung der Wahl zum Europäischen Parlament - Europawahl - und der Wahl des Gemeinderats, des Ortschaftsrats und der Wahl
MehrAmtsblatt für die Stadt Bad Lippspringe
für die Stadt Bad Lippspringe 13. Jahrgang 21. Oktober 2013 Nummer 13 / Seite 1 Inhaltsverzeichnis 32/2013 Bekanntmachung zur Durchführung von Reinigungsarbeiten auf dem Waldfriedhof zu Allerheiligen und
MehrInhalt der Bekanntmachung der Bezirksregierung Köln
Inhalt der Bekanntmachung der Bezirksregierung Köln Bekanntmachung gemäß 9 Abs. 2 UVPG im Planfeststellungsverfahren Neubau der Landesstraße 269 (L269n) Ortsumgehung Niederkassel - Mondorf/Rheidt Bezirksregierung
Mehr26. Jahrgang 21. Februar 2017 Nr.:08 Seite 1. Inhaltsverzeichnis
Amtsblatt für die Stadt Ludwigsfelde 26. Jahrgang 21. Februar 2017 Nr.:08 Seite 1 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Öffentliche Bekanntmachung - Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 41 Preußenpark Gasturbinen-Prüfstand
MehrAbstimmungsbekanntmachung zum Bürgerentscheid am 13. Mai 2018
Gemeinde Marienheide Der Bürgermeister Abstimmungsbekanntmachung zum Bürgerentscheid am 13. Mai 2018 In der Gemeinde Marienheide wird am 13.05.2018 im Zeitraum von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr (Abstimmungszeit)
Mehr