Die nächste Ausgabe erscheint am 16. September Redaktionsschluss ist der 6. September 2017.

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1 08. Ausgabe Jahrgang Die nächste Ausgabe erscheint am 16. September Redaktionsschluss ist der 6. September 2017.

2 Das Bangen und Hoffen hatte sich nach den letzten freien Sommerwochen gelohnt. Am Samstag, dem 12. August 2017, zeigte sich zwar kaum Sonne, aber es blieb trocken. So kamen Luckas ABC-Schützen aufgeregt und stolz mit ihren Eltern und Großeltern ins Deutsche Haus. Unter den Klängen des Jugendblasorchesters Lucka zogen die Schulanfänger mit ihren Klassenlehrerinnen Frau Müller und Frau Winkler und ihren Horterzieherinnen Frau Barth und Frau Gersch in den festlich geschmückten Saal. Zu Beginn der Feierstunde stimmte eine gemischte Gruppe von Grundschülern die ABC-Schützen auf das Lernen in der Schule ein. Sie hörten Gedichte, Reime und Lieder über den Stundenplan, den Tagesablauf und das ABC. Zwischendurch testeten Jens Hunger und seine Orchestermitglieder das Können der Erstklässler auf musischem Gebiet. Für jede richtige Antwort gab es ein Überraschungsei. Anschließend richteten die kommissarische Schulleiterin, Frau Starke, und die Bürgermeisterin, Frau Backmann-Eichhorn, einige nette und einfühlsame Worte an die Kinder, Fortsetzung von der Titelseite Eltern und alle Gäste. Ebenfalls überreichte die Bürgermeisterin als Geschenk jedem Kind eine Zeugnismappe und spendierte für den ersten Schultag das Gesunde Frühstück. Vielen Dank dafür! Doch wo blieben die Zuckertüten? Diese Frage wurde später noch beantwortet. Gemeinsam mit dem Orchester liefen die Schulanfänger traditionsgemäß und voller Erwartung in die Schule. Dort angekommen erhielten die ABC-Schützen von ihren Klassenlehrerinnen die langersehnte Zuckertüte. Wir möchten allen Schulkindern einen guten Schulstart und viel Spaß beim Lernen wünschen und die Gelegenheit nutzen, um uns bei der Bürgermeisterin, Frau Backmann-Eichhorn und ihrem Team, dem Bauhof der Stadt, dem Jugendblasorchester mit Herrn Jens Hunger, den Programmkindern unter der Leitung von Frau K. Müller, dem Tontechniker Herrn Greskowiak, Frau Jagusch und der Feuerwehr Lucka recht herzlich bedanken. Grundschule Lucka

3 Herausgeber: Impressum Amtsblatt der Stadt Lucka Stadtverwaltung Lucka Inhaltsverantwortlich: Bürgermeisterin Kontaktdaten: Telefon: Verteilung: Anzeigenannahme: Kontaktdaten: Fax: Anschrift: Pegauer Straße Lucka Internet: Monatlich kostenlos an alle Haushalte. Bei Nichtzustellung bitte Mitteilung an die Stadtverwaltung Lucka. Weitere Exemplare können für 1,00 Euro in der Stadtverwaltung Lucka erworben werden. Nachdruck und Datenübernahme, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des Herausgebers. NICOLAUS & Partner Ingenieur GbR Anschrift: Dorfstraße Nöbdenitz Telefon: Fax: Amtlicher Teil Bekanntmachung der in öffentlicher Sitzung des Grundstücks-, Bau-, Umwelt- und Infrastrukturausschusses der Stadt Lucka gefassten Beschlüsse vom 25. Juli 2017 Beschluss Nr. BAU/82/2017 ö Stellungnahme Gemeinde nach 36 BauGB Errichtung Gartenhaus Beschluss Nr. BAU/83/2017 ö Stellungnahme Gemeinde nach 36 BauGB Sonderpostenmarkt Beschluss Nr. BAU/84/2017 ö Stellungnahme Gemeinde nach 36 BauGB Errichtung Einfamilienhäuser, Prößdorf, O.-Engert-Str. 1 Beschluss Nr. BAU/85/2017 ö Stellungnahme Gemeinde nach 36 BauGB Errichtung Einfamilienhäuser, Prößdorf, O.-Engert-Str. 12 Beschluss Nr. BAU/86/2017 ö Stellungnahme Gemeinde nach 36 BauGB Errichtung Einfamilienhäuser, Breitenhain, Neue Siedlung Beschluss Nr. BAU/87/2017 ö 2. BA, Los 1 Bauleistungen Beschluss Nr. BAU/88/2017 ö 2. BA, Los 3 Tischlerarbeiten Beschluss Nr. BAU/89/2017 ö 2. BA, Los 4 Fliesenleger Beschluss Nr. BAU/90/2017 ö 2. BA, Los 5 Maler/Bodenverlag Beschluss Nr. BAU/91/2017 ö 2. BA, Los 7 Heizung- und Sanitärinstallation Lucka, den 19. August 2017 Backmann-Eichhorn, Bürgermeisterin Bekanntmachung der in öffentlicher Sitzung des Grundstücks-, Bau-, Umwelt- und Infrastrukturausschusses der Stadt Lucka gefassten Beschlüsse vom 8. August 2017 Beschluss Nr. BAU/92/2017 ö 2. BA, Los 2 Trockenbau Beschluss Nr. BAU/93/2017 ö 2. BA, Los 6 Elektroinstallation Lucka, den 19. August 2017 Backmann-Eichhorn, Bürgermeisterin Bekanntmachung der in öffentlicher Sitzung des Stadtrates gefassten Beschlüsse der 16. Sitzung des Stadtrates der Stadt Lucka vom 17. August 2017 Beschluss Nr. 79/2017 ö 5. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der Städte Meuselwitz und Lucka sowie der Gemeinde Kriebitzsch Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen gemäß 1 Abs. 7 BauGB Beschluss Nr. 80/2017 ö Feststellungsbeschluss gemäß 10 BauGB 5. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der Städte Meuselwitz und Lucka sowie der Gemeinde Kriebitzsch Beschluss Nr. 81/2017 ö Bebauungsplan Mischgebiet Meuselwitzer Straße in Lucka Aufstellungsbeschluss gemäß 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. 12 Abs. 2 BauGB Beschluss Nr. 82/2017 ö Aufstellungsbeschluss gemäß 2 Abs. 1 BauGB Bebauungsplan der Stadt Lucka, Industriepark Nord, TG 1 Beschluss Nr. 83/2017 ö Satzung Veränderungssperre zum Bebauungsplan der Stadt Lucka, Industriepark Nord, TG 1 Anlagen können in der Stadtverwaltung der Stadt Lucka eingesehen werden. Beschlüsse mit Satzungscharakter werden nach Abschluss des kommunal- bzw. landesaufsichtlichen Verwaltungsverfahrens im vollen Wortlaut öffentlich bekannt gemacht. Lucka, den 19. August 2017 Backmann-Eichhorn, Bürgermeisterin Öffentliche Bekanntmachung der Offenlegung des Ergebnisses der Grenzfeststellung, der Grenzwiederherstellung und der Abmarkung von Flurstücksgrenzen In der Gemeinde Lucka, Gemarkung Breitenhain, Flur 8, Flurstück 108/1 wurde eine Grenzwiederherstellung nach den Bestimmungen der 9 bis 15 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) vom 16. Dezember 2008 (GVBl. 574) durchgeführt. Über die Liegenschaftsvermessung und deren Ergebnis wurde eine Grenzniederschrift aufgenommen.

4 Diese Grenzniederschrift sowie die dazugehörige Skizze können von den Beteiligten vom 28. August bis 25. September 2017, in der Zeit von 08:00 bis 16:00 Uhr, donnerstags verlängert bis 18:00 Uhr und freitags bis 12:30 Uhr, in den Räumen der Vermessungsstelle ÖbVI Dipl.-Ing. (FH) Jens Gabler, An der Brauerei 2, Jena, eingesehen werden. Gemäß 10 Abs. 4 ThürVermGeoG wird durch Offenlegung das Ergebnis der o. g. Liegenschaftsvermessung bekannt gegeben. Das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch erhoben wurde. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist bei Vermessungsstelle Dipl.-Ing. (FH) Jens Gabler, An der Brauerei 2, Jena, schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden. Öffentliche Bekanntmachung über die Einleitung des Planverfahrens gemäß 2 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan Industriepark Nord TG I Der Stadtrat der Stadt Lucka hat in seiner Sitzung am 17. August 2017 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Industriepark Nord TG I in Lucka i. S. 8 Abs. 2 i. V. m. 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Das Verfahren dient der Schaffung von Gewerbe- und Industriegebietsflächen bei Beachtung der immissionsschutzrechtlichen Belange des Standortes und der angrenzenden schutzwürdigen Bebauung. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke: Gemarkung Breitenhain, Flur 8, Flurstücke 120/7, 120/8, 120/9, 120/25, 124/84, 124/104, 124/105, 120/24, 124/83, 124/81, 124/82, 124/85, 157/2, 157/3, 157/4, 157/5. Begründung Ein Teilgebiet des im verbindlichen Flächennutzungsplan der Städte Meuselwitz und Lucka sowie der Gemeinde Kriebitzsch als gewerbliche Baufläche ausgewiesenen Industriepark Nord befindet sich in der Planungshoheit der Stadt Lucka. Zweck der vorliegenden Planung ist es, den Industriepark Nord TG I neu zu gliedern und städtebaulich zu überplanen, das heißt, die Zulässigkeiten der industriellen Nutzung i. S. 9 BauNVO neu festzusetzen bzw. Teilbereiche als gewerbliche Nutzfläche i. S. 8 BauNVO auszuweisen. Nachfolgende Planungsziele sind zu benennen: /81 Legende Bebauungsplan Industriepark Nord TG I Gemarkungsgrenze Flurstücksgrenze Flurstücksnummer - Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung i. S. 9 Abs. 1 BauGB i. V. m. 1 Abs. 4, 5, 6 BauGB, 8 und 9 BauNVO für Gewerbe- und Industriegebietsflächen - Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung i. S. 9 Abs. 1 Nr. 1 und 3 BauGB i. V. m a BauNVO, wie Grundflächenzahl (GRZ), Baumassenzahl (BMZ), Höhe der baulichen Anlagen für die Gewerbe- und Industriegebietsflächen - Festsetzung von Emissionskontingenten LEK i. S. DIN Festsetzungen von Flächen und Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft i. S. 9 Abs. 1 Nr. 20, 25 a, b BauGB durch Bilanzierung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach Bilanzierungsmodell 08/2005 des Freistaates Thüringen - Festsetzungen von Versorgungsflächen i. S. 9 Abs. 1 Nr. 12 BauGB - Festsetzungen von Verkehrsflächen und Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung i. S. 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB - Erarbeitung des Umweltberichtes nach 2 a / Anlage zu 2 Abs. 4 BauGB Lucka, den 19. August 2017 Backmann-Eichhorn, Bürgermeisterin Bekanntmachung Gebäude Geltungsbereich Bebauungsplan Industriepark Nord TG I der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 24. September Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für die Gemeinde die Wahlbezirke der Gemeinde Stadt Lucka wird in der Zeit vom 4. bis 8. September 2017 während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Stadtverwaltung Lucka, Wahlamt, 1. Etage, Zimmer 8, Pegauer Straße 17, Lucka, für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß den 51 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist.

5 Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. 2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 20. Tag bis zum 16. Tag vor der Wahl, spätestens am 8. September 2017, bis 12:00 Uhr, bei der Gemeindebehörde, Stadtverwaltung Lucka, Pegauer Straße 17, Lucka, Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden. 3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 3. September 2017 eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung. 4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 194 Gera Greiz Altenburger Land durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen. 5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag 5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, 5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis zum 3. September 2017) oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis zum 8. September 2017) versäumt hat, b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist nach 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung oder der Einspruchsfrist nach 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung entstanden ist, c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist. Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 22. September 2017, 18:00 Uhr, bei der Gemeindebehörde mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden. Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltage, 15:00 Uhr, gestellt werden. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage der Wahl, 12:00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2 Buchstaben a bis c angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltage, 15:00 Uhr, stellen. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. 6. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte - einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises - einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag - einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen roten Wahlbriefumschlag - ein Merkblatt für die Briefwahl Die Abholung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen. Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltage, bis 18:00 Uhr, eingeht. Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden. Lucka, den 19. August 2017 Backmann-Eichhorn, Bürgermeisterin Ende amtlicher Teil Stadt Lucka Erste Luckaer Kindersachenbörse LUKIBÖ Es ist so weit: Die erste Luckaer Kindersachenbörse LUKIBÖ findet am Samstag, dem 9. September 2017, von 09:00 bis 14:00 Uhr, im Tivoli am alten Sportplatz statt. Zukaufen gibt es u. a. Kinderbekleidung, Spielzeug, Schuhe, Babyzubehör. Wer verkaufen möchte, kann sich am 26. und 27. August 2017 unter der Nummer anmelden. Informationen für Anbieter - Warenannahme ist am 8. September 2017, von 09:00 bis 11:00 Uhr und von 17:00 bis 19:00 Uhr - Auszahlung und Abholung nicht verkaufter Ware ist am 10. September 2017, von 09:00 bis 11:00 Uhr - Vergabe der Verkäufernummern ist am 26. und 27. August 2017 unter folgender Nummer Diese Termine sind unbedingt einzuhalten!

6 - Annahme von gut erhaltenen und sauberen Baby-, Kinder- und Jugendbekleidung (Größe 50 bis 174) für Herbst und Winter - Bitte keine Unterwäsche - Diverse Spielsachen - Babywippen, Autokindersitze, Kinderbetten, Kinderwagen, Laufgitter ect. sind anzumelden - Klebeetiketten bitte leserlich beschriften (Anbieternummer einkreisen, Größe und Preis) - Die Preise werden selbst festgelegt - Preise bitte in 0,50 Euro-Schritten - Artikel ohne Etikett sind unverkäuflich - Zweiteiler bitte zusammenbinden - Warenannahme von einer Kiste mit Bekleidung und einer Kiste mit Spielzeug, Schuhen oder diversen anderen Sachen - Die Kisten mit der Anbieternummer gut sichtbar kennzeichnen Hinweise - Die LUKIBÖ ist eine Aktion von Ehrenamtlichen und basiert auf gegenseitigem Vertrauen - Für verlorengegangene Artikel können wir keine Haftung übernehmen - 20 % des Umsatzes werden einbehalten und einem sozialen Zweck der Stadt Lucka zugeführt - 80 % des Umsatzes werden ausgezahlt (nach dem Komma wird auf volle Euro abgerundet) Radtouren im September 2017 Samstag, :00 Uhr Hohenmölsen Herbstmarkt Mittwoch, :00 Uhr südl. Punkt Altenburger Land Samstag, :00 Uhr Lagunenfest Kahnsdorf Mittwoch, :00 Uhr Badesee Biesern/Rochlitz 45 km wellig 87 km bergig 35 km wellig 99 km hügelig Samstag, km flach 10:00 Uhr Fischerfest Markkleeberger See + Gaschwitzfest Mittwoch, :00 Uhr Saale-Elster-Kanal (Endpunkt) 87 km flach Samstag, km wellig 13:00 Uhr Altenburg Mauritianum + Botanischer Garten Mittwoch, :00 Uhr Bad Köstritz (Dahlien) 88 km wellig Samstag, km flach 13:00 Uhr Würchwitz (Herbstfest Weingut Triebe) Änderungen vorbehalten! Allgemeine Informationen - Gefahren wird nur bei Radfahrwetter - Jeder kann mitfahren! - Pausen garantiert, Einkehr möglich! - Startpunkt jeweils Lucka, Bornaer Straße 16 - Alle Touren sind kostenlos! - Klaus Mertes Telefon: mertesklaus@web.de Aktionsplan Altenburger Land Der Lokale Aktionsplan Altenburger Land kann noch Ihre Projektidee für 2017 fördern, wenn: Sie, - sich mit der historischen und politischen Bildung im Umgang mit der lokalen Geschichte des Altenburger Landes auseinandersetzen, - ein demokratisches Zusammenleben in der Einwanderungsgesellschaft unterstützen, die Entwicklung zu einer inklusiven Gesellschaft befördern und alle benachteiligten Menschen einbinden (Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit), - andere Bürgerinnen und Bürger über Gewalt und Rechtsextremismus informieren und aufklären möchten Ihnen, - die soziale Integration durch besondere Wertschätzung und Stärkung der Jugend wichtig sind, dass weniger Ausgrenzung und mehr Teilhabe möglich ist, dann unterstützen wir Sie gern, Ihre Idee zu verwirklichen. Wir konnten in diesem Jahr bereits 15 Projekte mit insgesamt ca Euro unterstützen. Für das zweite Halbjahr stehen noch Fördermittel zur Verfügung. Wir rufen Sie als interessierte Vereine, Verbände und Institutionen auf, Projektideen bis spätestens 31. Oktober 2017 bei uns einzureichen! Nicht förderfähig sind - Projekte, die nach Inhalt, Methodik und Struktur überwiegend schulischen Zwecken, dem Breiten- und Leistungssport, der Erholung oder der Touristik dienen - Projekte, die sich mit ihrem Vorhaben vorrangig an einer konkreten Zielgruppe orientieren - Maßnahmen des internationalen Jugend- und Fachkräfteaustausches, wenn sie zu den Aufgabenbereichen von binationalen Jugendwerken gehören - Maßnahmen, die zu den originären Aufgaben des Kinderund Jugendplanes gehören, - Maßnahmen die ihrem Charakter nach durch das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) und/oder durch länderspezifische Regelungen abgedeckt werden. Anträge für Kleinprojekte können bis zu einer Summe von Euro für Honorar- und Sachausgaben gestellt werden. Der Begleitausschuss sowie die lokale Koordinierungsstelle beim Landratsamt werden über vorliegende Projektanträge zur Demokratieförderung und Toleranzentwicklung entscheiden. Die Formulare für das Antragsverfahren und ausführliche Informationen finden Sie auf der Homepage des LAP: Die Lokale Partnerschaft ist ein Programm des Landkreises, im Rahmen des Bundesprogramms Demokratie Leben!, das Projekte und Initiativen fördert, die dazu beitragen, dass es ein Mehr an Solidarität, Demokratiezustimmung, an Zivilcourage, an Geschichtsbewusstsein, an Mitbestimmung und Mitverantwortung im Landkreis entsteht. Für Fragen rund um den Antrag oder für eine Projektberatung können Sie sich jederzeit an Frau Fischer, Tel (lokale Koordinierungsstelle beim Landratsamt) oder an den Kreisjugendring Altenburger Land e. V. (externe Koordinierungsstelle), Tel wenden. Ihr Koordinationsteam

7 Kirchennachrichten der Kirchgemeinde Lucka/Wintersdorf Monatsspruch September 2017 Und siehe, es sind Letzte, die werden die Ersten sein, und sind Erste, die werden die Letzten sein. Lk 13,30 (L) Gottesdienste und Veranstaltungen Sonntag, :00 Uhr Einführungsgottesdienst von Frau Pfarrerin Schulter und Verabschiedung von Pfarrer Bachmann in der Martinskirche Meuselwitz Freitag, :00 Uhr Heiter besinnliches Konzert Drei Pfarrer und ein Arzt in der Kirche Lucka; Eintritt frei Sonntag, :00 Uhr Gottesdienst Kirche Lucka Sonntag, :30 Uhr Gottesdienst Kirche Wintersdorf Sonntag, :30 Uhr Gottesdienst Kirche Lucka Sonntag, :30 Uhr Festgottesdienst 110 Jahre Kirchweihe Wintersdorf Veranstaltungen und Kreise Kirchenkaffee Senioren Lucka Do., :00 Uhr im Pfarrhaus Lucka Bibelstunde der LKG Lucka Di., :30 Uhr im Pfarrhaus Lucka Di., :30 Uhr im Pfarrhaus Lucka Di., :30 Uhr im Pfarrhaus Lucka Christenlehre Do., :00 Uhr im Pfarrhaus Lucka Junge Gemeinde Donnerstag 18:00 Uhr (nach Absprache) im Lutherhaus Meuselwitz Konfirmanden und Vorkonfirmanden Fr., :30 Uhr im Lutherhaus Meuselwitz Fr., :30 Uhr im Lutherhaus Meuselwitz Fr., :30 Uhr im Lutherhaus Meuselwitz Fr., :30 Uhr im Lutherhaus Meuselwitz Posaunenchor Mittwoch 18:00 Uhr im Lutherhaus Meuselwitz Kirchenchor Mittwoch 19:15 Uhr im Lutherhaus Meuselwitz Gemeindebüro Pegauer Straße 15, Lucka Tel.: Sprechzeit: Di. 09:00 12:00 Uhr Do. 17:00 18:00 Uhr Pfarrerin Ulrike Schulter Pfarrgasse 1, Meuselwitz Tel: Sprechzeit: Di. 10:00 12:00 Uhr in Lucka und nach Vereinbarung Quippinis Sommerlounge Sie sind herzlich am 26. August 2017, von 11:00 bis 18:00 Uhr, eingeladen zur Sommerlounge auf unserem Fachwerkhof in der Luckaer Straße 7 in Elsteraue OT Langendorf. Ob herzhaft oder süß, warm oder kalt wir zaubern für Sie Leckeres in der Küche Es gibt jede Menge zu stöbern und zu gucken und ab 14:00 Uhr entführen Sie Sveriges Vänner mit ihren Klängen nach Schweden. Seien Sie unsere Gäste und feiern Sie mit uns den Sommer! Weitere Infos unter Sebastian, Gerd in Prößdorf zum 70. Geburtstag Lohse, Gabriele in Lucka zum 70. Geburtstag Hill, Rosmarie in Lucka zum 70. Geburtstag Zapf, Brigitte in Lucka zum 75. Geburtstag Hiller, Jürgen in Prößdorf zum 75. Geburtstag Karger, Dieter in Lucka zum 75. Geburtstag Müller, Günter in Lucka zum 75. Geburtstag Holischek, Renate in Lucka zum 75. Geburtstag Paulus, Annelore in Lucka zum 80. Geburtstag Schröder, Manfred in Lucka zum 80. Geburtstag Schloemp, Heinz-Dieter in Lucka zum 80. Geburtstag Meier, Christa in Lucka zum 85. Geburtstag Dittrich, Hans in Lucka zum 85. Geburtstag Ott, Christa in Lucka zum 85. Geburtstag Schmidtke, Margot in Lucka zum 90. Geburtstag Sachsenröder, Edith in Lucka zum 90. Geburtstag Hain, Max in Lucka zum 95. Geburtstag

8 Der FSV Lucka informiert Der Ball rollt wieder für vier Teams Die Fußballer des FSV Lucka starten in die neue Saison 2017/2018. Mit vier Teams jagen wir dem runden Leder hinterher und kämpfen um Tore und Punkte. Bekanntermaßen gibt es aufgrund Spielermangels diese Saison keine zweite mehr. Zwanzig Jahre ununterbrochene Zugehörigkeit in der höchsten Spielklasse konnte der FSV Lucka aufweisen, wie kaum ein anderer Verein. Sportlich konnte die Klasse mit einer tollen Rückrunde zwar gehalten weren, aber zu viele Spielerabgänge mussten verkraftet werden. Unsere Erste startet nun etwas tiefer als letzte Saison in der 1. Kreisklasse. Am Samstag, dem 19. August 2017, 15:00 Uhr, gibt es daheim noch ein Freundschaftsspiel gegen den VfL 1990 Gera, ehe am 27. August 2017 der Punktspielstart in Altkirchen erfolgt. Unsere A-Junioren starten in der Kreisoberliga schon am 20. August 2017 gegen Lok Altenburg in die neue Spielzeit. Die E-Junioren vollziehen das Debüt der neuen Saison in der Kreisliga daheim am Samstag, dem 19. August 2017, gegen Langenleuba-Niederhain. Unsere F-Junioren bilden in der Kreisoberliga 2017/2018 eine Spielgemeinschaft mit dem ASV Wintersdorf und starten offiziell unter dem Namen SG ASV Wintersdorf. Die Heimspiele werden auf dem Sportplatz am Kulturhaus in Wintersdorf ausgetragen; das erste am Samstag, 26. August Wir wünschen allen Teams einen guten Start und eine prima Saison! Die nächsten Spiele unserer Fußballer Erste Sa., :00 Uhr FSV Lucka Vfl 1990 Gera So., :00 Uhr LSV 1889 Altkirchen II FSV Lucka Sa., :00 Uhr SV Rositz II FSV Lucka Sa., :00 Uhr FSV Lucka SV Zehma 1897 A-Junioren So., :30 Uhr FSV Lucka SG SV Lok Altenburg So., :30 Uhr SG OTG 1902 Gera FSV Lucka So., :30 Uhr FSV Lucka SG Hohenölsener SV Sa., :30 Uhr SG BSG Wismut Gera FSV Lucka E-Junioren Sa., :00 Uhr FSV Lucka FSV Langenleuba-Niederhain Sa., :00 Uhr ZFC Meuselwitz II FSV Lucka Sa., :00 Uhr FSV Lucka SG SV Lok Altenburg II Sa., :30 Uhr SV Motor Altenburg FSV Lucka F-Junioren Sa., :30 Uhr SG ASV Wintersdorf SV Lok Altenburg So., :30 Uhr SG ASV Wintersdorf SG SV Schmölln 1913 II Sa., :30 Uhr SV Rositz - SG ASV Wintersdorf So., :30 Uhr SG ASV Wintersdorf FSV Meuselwitz Prößdorf Herzlichen Glückwunsch Der Feuerwehrverein Prößdorf e. V. gratuliert im Monat August seinen Mitgliedern Rainer Männer, Marco Perner und Frieder Krüsemann herzlichst zum Geburtstag und wünscht ihnen viel Glück, Gesundheit und weiterhin viel Schaffenskraft Der Vorstand Bahnhofstraße Groitzsch STEINMETZBETRIEB SCHELLENBERGER Meisterbetrieb gegr GRABMALE BILDHAUERARBEITEN NATURSTEINE Werbung Tel Mobil Fax Pegauer Straße Lucka Mittwoch 09:00 12:00 Uhr und nach Vereinbarung

9 Amtsblatt der Stadt Lucka Seite optimale Beratung Service Pünktlichkeit für Ostthüringen Containerdienst Schüttguttransporte Entsorgungsleistung Abbruch-, Bagger- und Schachtarbeiten Landschaftsbau Naturbaustoffe Recycling... Sitz: Thomas-Müntzer-Siedlung, Schmölln Telefon: Fax: PYRARENT Mietstation Bau-Maschinen-Vertrieb-Altenburg t iens Ingolf Müller GmbH d d r ra Fah Bosch-, Makita-, Stihl-Händler Peter Mende Beratung Verkauf Vermietung Service Sommer-Rabatt-Wochen im August Inhaberin: Kati List Gabelenzstr Altenburg Tel.: 03447/ Mühlgasse Meuselwitz Tel.: 03448/ Neumarkt Zeitz Tel.: 03441/ Frost Göhrener Tiefbau & Transporte Eisenberger Straße Göhren Tel Mobil mario-frost@gmx.de Baggerarbeiten Abrissarbeiten Pflasterarbeiten Trockenlegung Baumaschinenvermietung Klärgruben neu und Umbau Vollbiologische Kleinkläranlagen Ablaufklasse AK / C+P von eantragung lflich. Bei der B behi ir w nd si eln Fördermitt Druckfehler und Irrtümer vorbehalten! Fahrräder & Service von A..... bis..... Z 10 % t t a b a R at für priv i! Auch e onsfr kauti Wir erledigen alles für Sie, dadurch haben Sie Zeit für Ihre Trauer. Bestatter vom Handwerk geprüft ausgenommen sind: Zubehör, Leistungen, Versicherungen, Kraft- u. Betriebsstoffe sowie Sondervereinbarungen Nutzen Sie Ihre Chance! Mo. Fr. 06:30 18:00 Uhr Sa. 08:00 12:00 Uhr Gewerbegebiet Windischleuba Fünfminutenweg Süd 6 Tel.: /64/65 Fax: Tag & Nacht erreichbar BESTATTUNGEN ZÖRNER Auf volle Tagesmieten für: Minibagger, Minidumper, Häcksler, Sherpa u. Radlader Grüntaler Weg 3, Altenburg Bahnhofstr. 1, Meuselwitz Bahnhofstr. 28, Lucka

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