Hochschulpolitik aktuell. Forschung & Lehre. 20 Jahre Gruppenuniversität. Ausgehöhlte Autonomie. Leistungsorientierte Mittelverteilung

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1 Hochschulpolitik aktuell Forschung & Lehre Mitteilungen des Deutschen Hochschulverbandes 1 20 Jahre Über das Gremienunwesen an deutschen Universitäten Ausgehöhlte Autonomie Hochschulpolitik aktuell Gemeinsames und Trennendes in den Bundesländern Leistungsorientierte Mittelverteilung 1 / 1996 Deutscher Hochschul Verband 1/94

2 1 20 Inhalt Jahre Forschung & Lehre Wissenschaft und Medien EDGAR FORSCHBACH 31 Aus den Grenzen der Idylle ausbrechen Plädoyer für mehr Öffentlichkeitsarbeit in der Wissenschaft 20 Jahre DIETRICH SCHWANITZ 2 Über das Gremienunwesen an deutschen Universitäten Eine Typologie der Beteiligten WERNER KALTEFLEITER 5 Ausgehöhlte Autonomie Die Entwicklung der GERNOT BORN 7 Funktionalreform à la NRW Physikalisch-skeptische Gedanken um einen Großen Wurf CHRISTIANE KONEGEN-GRENIER 12 Zwei Visionen Zur rot-grünen Hochschul- und Wissenschaftspolitik KLAUS VOLLE 17 Minderheitsrechte in der Suspensive Vetorechte in der Hochschulgesetzgebung Hochschulpolitik aktuell HANNS H. SEIDLER 20 Trends in der Hochschulpolitik Gemeinsames und Trennendes in den Bundesländern ERICH HÖDL 25 Leistungsorientierte Mittelverteilung Auswahl und Gewichtung der Indikatoren PAUL-ADOLF MÜLLER-NAENDRUP 28 Berufsakademie - eine Alternative zum Hochschulstudium Für eine Neudefinition des Bildungsauftrages Historische Bildungsstatistik HARTMUT TITZE 35 Der Akademikerzyklus Zur Auswertung historischer Massendaten des Hochschulbesuchs Service 38 Leserforum 40 Neue Veröffentlichungen LUDWIG GIESEKE D. J. Farrington, The Law of Higher Education FRIEDERIKE INVERNIZZI Ernst Peter Fischer, Aristoteles, Albert Einstein & Co. - Eine kleine Geschichte der Wissenschaft in Porträts 43 Computer 44 Aus der Rechtsprechung 45 Steuerrecht aktuell 46 Aus den Ländern 48 Habilitationen und Berufungen 53 Akademischer Stellenmarkt 55 Wissenschaft im Programm Impressum 56 Fragebogen Werner Martienssen Redaktionsschluß für Heft 2/1996: 8. Januar 1995 Informationsservice: 3. Umschlagseite 56 Annahmeschluß für den Akademischen Stellenmarkt: 19. Januar 1996

3 2 20 Jahre DIETRICH SCHWANITZ Über das Gremienunwesen an deutschen Universitäten Eine Typologie der Beteiligten Wissenschaft und Universität leben vom Gespräch, dem Pro und Contra fruchtbarer Auseinandersetzung. Die Gründung der vor 20 Jahren führte zu neuen Formen des Dialogs, die ihre eigene Dynamik entwickelt haben. Dietrich Schwanitz, Dr. phil., Univ.-Professor, Englische Sprache und Literatur, Universität Hamburg Vom Wesen der Gremien Ein Kamel ist ein Pferd, das von einer Kommission entworfen wurde, pflegte der große Churchill zu sagen. Hätte er die selbstverwaltete Universität in Deutschland gekannt, hätte er hinzugefügt: Darum gibt es in der Universität keine Pferde. Denn in der Universität wird alles in Worten: alles von Gremien veranlaßt. Dabei ist es keineswegs so, daß das Wesen der Gremien schon hinreichend erforscht wäre. So ist folgende Einsicht noch kaum bekannt: Die Zahl der Gremien steht in keinem Verhältnis zur Menge der vorhandenen Arbeit. Vielmehr gilt: Gremien versorgen sich selbst mit Arbeit. Nehmen wir ein Beispiel aus meinem Institut an der Universität Hamburg: Das Englische Seminar will das nächste Lehrprogramm festlegen. Da tritt zunächst ein Studienreformunterausschuß in Aktion. Er sammelt die Lehrangebote der einzelnen Hochschullehrer, prüft sie anhand eines Kriterienkatalogs und legt sie neu getippt dem Institutsrat des Englischen Seminars vor. Nachdem die Studentenvertreter sich beklagt haben, daß zu wenig über Schwarze und Frauen und zu viel über Shakespeare und Shelley angeboten wird, stellt der Institutsrat fest, daß das Lehrangebot ein Muster an Vollständigkeit und Ausgewogenheit darstellt. Der Direktor des Instituts schreibt einen Bericht, in dem das bewiesen wird, und leitet ihn mit dem Lehrangebot an den Fachbereichsrat weiter. Dieser Ausschuß ist die übergeordnete Instanz und wird den Lehrplan beschließen. Er hat nur einen Nachteil: seine Mitglieder sind mehrheitlich keine Anglisten und haben von Anglistik keinen Schimmer. Sie leiten den Lehrplan deshalb an den Studienreformausschuß des Fachbereichs weiter. Dessen Mitglieder haben zwar auch keine Ahnung von Anglistik, dafür haben sie den Kriterienkatalog erfunden. Mit großem Bedauern müssen sie deshalb feststellen, daß das Lehrangebot nicht dem Kriterienkatalog entspricht und unausgewogen und unvollständig ist. Sie empfehlen eine entsprechende Änderung und leiten das Lehrprogramm an den Fachbereichsrat zurück. Dort ist man entzückt, daß das Prüfverfahren sich bewährt, und verwandelt die Empfehlung in einen Beschluß. Mit diesem Beschluß belastet wandert das Lehrprogramm zurück an den Institutsrat des Englischen Seminars. Hier provozieren die Änderungsauflagen eine Diskussion über die geistige Gesundheit des Studienreformausschusses und spalten die Mitglieder in Anhänger und Gegner des Fachbereichsrats. Im Verlaufe der angeregten Debatte tritt zutage, daß Professor X Professor Y schon immer für eine wissenschaftliche Niete gehalten hat, während Professor Y nun bekanntgibt, daß Professor X ein akademischer Legastheniker ist. Doch die Klärung dieser Frage ändert nichts an der Tatsache, daß das Schicksal des Lehrprogramms noch nicht entschieden ist. Entweder beseitigt der Institutsdirektor während eines nächtlichen Telefonats mit dem Fachbereichssprecher das Problem duch einen Kompromiß, oder das Seminar findet sich zu einem Etikettenschwindel bereit. Ergebnis des Gremienchaos Was ist das Ergebnis? Wegen des langen Vorlaufs durch die Instanzen muß jeder Dozent seine Veranstaltungen 1 1/2 Jahre vorher planen. Wenn er sie dann endlich durchführen soll, hat sich seine Motivation ebenso gewandelt wie die Forschungslage. Also beantragt er kurz vor Semesterbeginn an den Instanzen vorbei eine Änderung seines Lehrangebots mit der Folge, daß das Vorlesungsverzeichnis nicht mehr stimmt. Um dieses Resultat zustande zu bringen, haben über 40 Personen im Verlauf eines Jahres viel Scharfsinn und noch mehr Energie aufgewendet. Nun so wird man einwenden die Gremien sind dazu da, daß die verschiedenen Gruppen der Hochschule ihre Interessen zur Geltung bringen können. Entsprechend sind in jedem Gremium fünf Gruppen vertreten: die Professoren, die Dozenten, die Assistenten, die Studenten und das Verwaltungspersonal. Aber: in Hamburg gibt es kaum noch Dozenten, weil fast alle durch einen Verwaltungsakt zu Professoren gemacht wurden. Also vertritt sich der einzige Dozent des Englischen Seminars selbst, was ihn dazu zwingt, sich selbst zu wählen. Assistenten gibt es ebenfalls kaum, weil auch in den Massenuniversitäten die Nachwuchsstellen bis auf wenige

4 3 20 Jahre Reste für die sogenannte Professoren-Überleitung verbraucht worden sind. Die Gruppe des Verwaltungspersonals ist zwar größer, aber zum Ausgleich dürfen die Gremien über ihre Angelegenheiten nicht beraten. Bleiben die Studenten: Ihre Vertreter werden mit Wahlbeteiligungen in die Gremien gewählt, die einen Kongreß von militanten Phlegmatikern vor Scham erblassen lassen würden. Nur ihr unmittelbarer Klüngel nimmt wahr, was sie in den Gremien treiben. Um ihr Publikum zu vergrößern, neigen deshalb die Studentenvertreter zu spektakulären Protestaktionen und theatralischen Auftritten. Verdrängung des Wichtigen durch das Banale Die bunte Zusammensetzung der Gremien hat einen ganz anderen Effekt: sie führt zu einer Verdrängung des Wichtigen durch das Banale. Stellen wir uns vor, der Institutsrat des Englischen Seminars hat zwei Tagesordnungspunkte zu behandeln (in Wirklichkeit sind es natürlich sehr viel mehr): Das eine ist die Einrichtung eines Graduiertenkollegs für kognitive Linguistik. Davon verstehen allenfalls zwei Leute etwas. Alle anderen müssen bei der Debatte ihre Unkenntnis demonstrieren. Da sie das hassen, vertagen sie das Problem und wenden sich erleichtert dem zweiten Tagesordnungspunkt zu. Bei ihm geht es um die Frage, ob die Zahl der Topfpflanzen im Geschäftszimmer das zuträgliche Maß überschritten hat oder ob sie noch zumutbar ist. Zu diesem Problem können alle etwas beitragen. Es kommt deshalb zu einer engagierten - um nicht zu sagen lebhaft- bis hitzigen, auf jeden Fall aber ausführlichen Debatte, in der alle Seiten der Frage einschließlich der Geschichte und der Theorie der Topfpflanzen ausgeleuchtet und mehrere Lösungsvorschläge augearbeitet werden; wegen des Triumphs der Topfpflanzen werden Fragen von Bedeutung in den Universitätsgremien schon längst nicht mehr diskutiert. Die Gremientypen Alles, was irrational ist, kann man nur historisch erklären. Die Gremien sind eine Errungenschaft der großen Studentenrevolte, und es gibt nichts Konservativeres als eine erfolgreiche Reform. Das ist das Eine. Das Andere ist das wirkliche Geheimnis der Gremien: es gibt eine Spezies Menschen, auf die übt ein Gremium eine magische Anziehung aus. Diese Menschen hauchen den Gremien erst Leben ein. Sie sorgen dafür, daß sie wachsen und sich teilen und immer stärker vermehren, bis sie die ganze Hochschule durchdrungen haben. Von ihnen gibt es zehn Typen: 1. Der Verhinderer. Er ist ein Feind aller Leistungswilligen. Sein oberstes Ziel besteht darin, jede Aktivität zu ersticken. Für ihn ist das Gremium das Äquivalent eines Bermudadreiecks, in dem alles, was sich bewegt, verschwindet. Psychologisch leidet er am I + N-Syndrom, der Kombination von Inkompetenz und Neid. Ideologisch ist er radikal egalitär. Er ist gegen Zensuren, Prüfungen, Leistungsnachweise, Standards und Tests. Er warnt vor den Gefahren der Selbstprofilierung und predigt die Tugenden der Unauffälligkeit. Seine eigentliche Utopie ist die endgültige Stagnation, der Zustand der Entropie, in dem der Ausgleich zwischen allen Energieunterschieden ein für alle Mal verbirgt, daß er sich schwächer fühlt als sein wissenschaftlicher Konkurrent. 2. Der Chaot. Für ihn ist das Gremium eine Maschine zur Produktion von Turbulenzen. Mit ihrer Hilfe kann er seine anarchistischen Instinke ausleben. Deshalb ist er auf die Zerstörung von Sinn spezialisiert. Ein dunkler Einwurf des Chaoten, eine quer zur Tagesordnung liegende Frage, eine unklare Unterstellung und schon breiten sich Wellen der Finsternis aus. Erst wenn alles in nachtschwarze Dunkelheit gehüllt ist und nur noch die Hilferufe der Umherirrenden zu hören sind, hält der Chaot mahnende Reden über mangelnde Disziplin und fehlende Klarheit. 3. Der Soziale. Für ihn ist das Gremium das Äquivalent des Freundeskreises, den er nicht hat. Während der Ausschußsitzung lebt er auf. Er plaudert, er meldet sich, er erläutert, er erweitert die Fragestellung, er hinterfragt, er gibt zu bedenken, er macht darauf aufmerksam und er schließt sich dem Vorredner an. Seine größte Angst ist, daß die Gremiensitzung je zu Ende gehen könnte. Deshalb behandelt er jeden Tagesordnungspunkt wie eine Zitrone, aus der man das Maximum an Problematik herauspressen muß. Und wenn er dann doch zum nächsten Tagesordnungspunkt übergehen muß, sieht man ihn vor Abschiedsschmerz vergehen. 4. Der Betroffene. Für ihn ist das Gremium eine Plattform für Appelle, eine Gelegenheit, seine Wut und Trauer zu zeigen und seine Betroffenheit vorzuführen. Hier werden die Prinzipien formuliert, deren Verletzung beklagt wird, und die Resolutionen zur Bekräftigung anderer Prinzipien beschlossen. Hier wird der Schmerz der Welt beschworen und das Pathos des Allgemeinen gepflegt nach dem Prinzip: Wie können wir über Seminare reden, wenn im Sudan Menschen sterben? 5. Der Inquisitor. Er lenkt die Wut und Trauer des Betroffenen in die prozeduralen Bahnen der heiligen Inquisition. Wo moralische Prinzipien sind, sieht er Ketzer. Und wo er Leiden spürt, sucht er nach Schuldigen. Er ist der Hohepriester der Political Correctness, der mit seinen Bannflüchen und Tribunalen eine wahre Anschuldigungsindustrie betreibt, um den Glauben mit dem Blut der Schlachtopfer zu nähren. Für ihn ist deshalb das Gremium immer schon eine Inquisitionsbehörde, an der er den Formalismus des Verfolgungsapparats schätzt. Ihn kennzeichnet die unpersönliche und entfesselte

5 4 20 Jahre ihm das Diktat des Tempos mit dem Pathos der Solidität zuspielt. Er ist im Sozialen, was die Gravitation im Bereich der Materie ist: er sorgt dafür, daß niemand abhebt und daß, wer zu laufen versucht, auf jeden Fall stolpert. 9. Der Erzähler. Er ist der Repräsentant des Lebensstoffs, der jeden Formalismus überwuchert wie der Dschungel die Mauern der Ruinenstadt. Deshalb wird jede Problemlage für ihn zum Exemplum, zum Kasus, ja zur Novelle. Darin sind alle Fragen durch das Leben selbst schon gelöst. Meistens ist es sein eigenes Leben, das er in Form der Erzählung als vorbildlich anbietet. Seine Dimension ist die Vergangenheit, für die es keine Probleme mehr gibt. Dadurch ist er zugleich allen andern voraus, denen er seine Erzählung so wie er mit der Sache fertiggeworden ist als Tor zu ihrer Zukunft offerieren möchte. Zwischen ihm und dem Rest des Gremiums herrscht dieselbe Beziehung wie zwischen Troubadix und den Galliern: Entweder sie bringen ihn sofort zum Schweigen, oder sie leiden. Verfolgungswut der Befragungsexperten, die von Torquemada bis Berija immer nur auf eins zielten: die Selbstbezichtigung als letzte Erniedrigung des Opfers. 6. Der Theatraliker. Für ihn ist das Gremium eine Bühne, auf der er sich für seine Wählerschaft oder seine Fangemeinde sichtbar machen kann. Ihrer bedienen sich deshalb vor allem die Mitglieder, die sich als Delegierte von großen Interessengruppen empfehlen müssen: Studenten und Frauenbeauftragte. Sie brauchen den großen Auftritt, den spektakulären Prinzipienstreit, die demonstrative Geste, die außerordentliche Gelegenheit, das Go-In, die Sprengung, den Protest. Sie haben ein Bewußtsein von dem Show-Wert solcher Demonstrationen und erwarten deshalb von den anderen Mitgliedern ein augenzwinkerndes Verständnis für das Inszenatorische ihrer Dramen einschließlich ihrer latenten Verachtung des Publikums, das auf eine Weise getäuscht werden will, die sie gleichwohl genießen. 7. Der Schlichter. Er ist der Moralist der Meta-Ebene, sozusagen der Parasit des Gremiengezänks. Während der Debatte hält er sich solange zurück, bis die Argumente sich wiederholen und die Beleidigungen zunehmen. Dann tritt er auf den Plan wie der Erzengel Gabriel nach dem Sündenfall. Er trauert über die betrübliche Tatsache, daß Hochschullehrer nicht besser miteinander umgehen können. Er ist entsetzt über die Abgründe an Bosheit, in die er hat blicken müssen (neuerdings mit der Variante: Frau ist über die Hahnenkämpfe der Männer entsetzt, etc.). Er denkt an das betrübliche Bild, das sich den Vorbild-suchenden Studenten bieten muß. Damit gewinnt er sowohl den Beifall des Publikums, dem sich beide demoralisierten Parteien mit der Implikation anschließen, der jeweils andere sei schuld, als auch den moralischen Vorteil, seine eigene Neuformulierung der Abstimmungsvorlage zugleich als friedenstiftende Maßnahme anbieten zu können. 10. Der Spieler. Er liebt Gremien, wie andere den Fußball lieben. Er verfolgt die Dramaturgie einer Sitzung mit derselben fachlichen Hingabe, die ein Fußballanhänger dem Spiel seines Vereins widmet. So wie Fußballfans den Schwung eines Angriffs mitempfinden und die Eleganz einer Bananenflanke nachschmecken, können sich Gremienfans für die strategische Raffinesse eines Geschäftsordnungsantrags begeistern und die Subtilität eines Rückkommensantrags auskosten. Die Loyalität zur eigenen Gruppe ist dabei weniger eine Frage der Überzeugung als eine Bedingung des Spiels. Auch die verhandelte Sache bedarf keiner anderen Eigenschaften als der Fußball: sie muß so makellos rund sein, daß sie sich dazu eignet, in jede Richtung getreten zu werden. Der Gremienfan führt zwar die Hochschulreform im Munde, trägt aber eine Geschäftsordnung im Herzen. Ihn treibt nicht die Überzeugung für die Sache, sondern die Funktionslust bei der Beherrschung der Spielregeln. Nach und nach gelingt es diesen Figuren, jeden fachlich Qualifizierten aus einem Gremium zu vertreiben, bis in dem ganzen Laden kein Funken Sachverstand mehr zu finden ist. Dann hat das Gremium den Zustand höchster I+N- Konzentration nach der Parkinson-Skala erreicht: es wird jetzt ewig leben. Vom Verfasser ist im Eichborn - Verlag das Buch Der Campus erschienen. Anschrift des Autors Von-Melle-Park Hamburg 8. Der Pedant. Er ist der Virtuose der Anfrage und der Kontrolleur des Protokolls. Für ihn ist Zügigkeit der Verhandlung gleichbedeutend mit Oberflächlichkeit. Deshalb hat er ein feines Ohr für Timing. Erst wenn der Zug sich in Bewegung gesetzt und Fahrt gewonnen hat, stellt sich der Genuß ein, der von einer Vollbremsung im Dienste der Genauigkeit ausgeht. An den quietschenden Rädern spürt der Pedant die Macht, die

6 5 20 Jahre WERNER KALTEFLEITER Ausgehöhlte Autonomie Die Entwicklung der Vor 25 Jahren bewegte die Diskussion um die die hochschulpolitische Landschaft. Heute ist diese Form der Mitbestimmung nur noch ein Teil eines umfassenden Systems, die die Dynamik einer freien Universität zu erdrosseln droht. Werner Kaltefleiter, Dr. rer. pol., Univ.-Professor, Politische Wissenschaft, Universität Kiel Die Entwicklung zur läßt sich in zwei Phasen einteilen: 1. die Sturm- und Drangphase, in der man durch Drittelparität und ähnliche Vorkehrungen die Professorenherrschaft in den Universitäten brechen wollte und 2. die mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1971 eingeleitete Periode der Konsolidierung, die mit der Novellierung des Hochschulrahmengesetzes von 1976 verfestigt wurde, in der den Professoren in allen Fragen von Forschung und Lehre eine ausschlaggebende Mehrheit zugewiesen worden ist. Die zweite Phase umfaßt inzwischen mehr als 20 Jahre. In dieser Zeit sind drei Entwicklungstendenzen zu beobachten: 1. Der revolutionäre Elan vor allem auf studentischer Seite ist abgeflaut. Dies hat vor allem zwei Ursachen: die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt, die dazu geführt hat, daß nicht jedem Hochschulabsolventen sofort eine attraktive Position angeboten wurde, hat generell die politische Partizipationsbereitschaft der Studierenden in den Universitäten reduziert, wie Erwin K. Scheuch kürzlich nachgewiesen hat (Welt am Sonntag, ). Nicht weniger wichtig ist jedoch auch, daß mit dem Zerfall der Sowjetunion und der DDR die finanzielle und organisatorische Unterstützung für die kommunistischen Kader entfallen ist, die den harten Kern des organisierten revolutionären Elans gestellt haben. 2. Im Bereich der wissenschaftlichen, z. T. aber auch der nichtwissenschaftlichen Mitarbeiter, haben sich Vertreter festgesetzt, die ausschließlich an einem gewerkschaftlichen Besitzstandsdenken orientiert sind, das der strukturnotwendigen Dynamik einer Universität widerspricht. 3. Innerhalb der Professorenschaft hat sich die durch die Kämpfe der späten 60er und frühen 70er Jahre geprägte Gruppe zurückgezogen, um sich endlich der Wissenschaft zu widmen, oder ist in den Ruhestand getreten. An ihre Stelle sind Wissenschaftler nachgerückt, die die Erfahrungen der revolutionären Auseinandersetzungen nicht gemacht haben und dementsprechend häufig ahnungslos den hochschulinternen politischen Prozessen gegenüberstehen. Selten hat es in Deutschland eine unpolitischere Professorenschaft gegeben als seit Anfang der 90er Jahre. Ruhige Universität Die Kombination dieser drei Variablen ist, daß die Universitäten ruhig geworden sind, was von den Politikern als Erfolg ihrer Reformpolitik gewertet wird. Die offensichtlichen Probleme der Universität, d. h. Überfüllung, Verlust an Standards in Forschung und Lehre und an internationaler Wettbewerbsfähigkeit versucht man mit weiterer Reformpolitik, die sich im wesentlichen auf bürokratische Gängelung konzentriert, zu begegnen. Das Diktat der leeren öffentlichen Kassen, ein Ergebnis ausufernder Sozialpolitik seit Anfang der 70er Jahre, führt darüber hinaus dazu, daß Überlast als Dauererscheinung etabliert worden ist. Überlange Studienzeiten werden der Organisation und der Qualität der Lehre angelastet, weil man nicht wahr haben will, daß ca. 40 Prozent der Studierenden studierunfähig sind. Die bürokratischen Maßnahmen zur Verkürzung der Studienzeiten bleiben dementsprechend im Hinblick auf ihre offizielle Zielsetzung wirkungslos, haben aber quasi als Nebenwirkung eine Reduzierung der Qualität der Ausbildung zur Folge. Diese Entwicklung kann jedoch nicht isoliert von einer zweiten Tendenz betrachtet werden. Bezog sich der Streit um die auf die Vertretung der verschiedenen künstlich definierten Statusgruppen in den akademischen Gremien, so ist inzwischen ein zweites Mitbestimmungsnetz zum Einfangen der verbliebenen Universitätsdynamik ausgeworfen worden: Personalräte, Frauenbeauftragte, Behindertenbeauftragte usw. haben - von Land zu Land unterschiedlich - häufig einen bestimmenden Einfluß in der Universität gewon-

7 6 20 Jahre nen. Sie verfolgen eine Politik der Besitzstandswahrung (Personalräte) und der positiven Diskriminierung (Beauftragte für Frauen und Behinderte), die durchaus sozialpolitisch bekannten Zielen entsprechen, die aber der Mobilität als lebenswichtige Voraussetzung für die Dynamik einer Universität widersprechen. So drohen die Universitäten heute in einem dreifachen Fangnetz der erstarrten zu ersticken: staatliche Reglementierung, gruppenspezifische Besitzstandswahrung und positive Diskriminierung - deren positives Element darin besteht, qualifizierte, d. h. wettbewerbsorientierte Dynamik aus der Universität fern zu halten. Lähmende Wirkung Eine weitere Folge der Kombination dieser Variablen ist, daß vielfach ideologisch oder parteipolitisch orientierte Vertreter, auch und gerade aus den Reihen der verbliebenen politisch denkenden Professoren, an die Spitzen der Universität gewählt werden. Diese sind - wie der Bund Freiheit der Wissenschaft vor einem Jahr in der Stellungnahme zu einem Landeshochschulgesetz festgestellt hat - häufig nicht mehr Vertreter der Interessen der Universität gegenüber den Landesregierungen, sondern Sprachrohre der Landesregierungen in den Universitäten. Dies ist letztlich Folge der Tatsache, daß mit den ersten Hochschulgesetzen der späten 60er Jahre und dann auch mit dem Hochschulrahmengesetz von 1976 dem Prinzip der Autonomie der Universitäten das Rückgrat gebrochen worden ist. Die Folge ist, daß nicht mehr Wissenschaftler, sondern Funktionäre, ganz gleich welcher Statusgruppe sie angehören, in den hochschulinternen Willensbildungsprozessen den Ton angeben, auch wenn man dies dann politisch als die Einführung moderner Managementmethoden verkauft. Dieses moderne Management bestätigt sich z. B. darin, daß das administrative Verfahren - nicht die Auswahl - zur Einstellung von wissenschaftlichen oder nichtwissenschaftlichen Mitarbeitern acht Wochen und mehr in Anspruch nimmt. Der Reglementierungsanspruch der Ministerien schlägt sich in z. T. nicht nachvollziehbaren Bearbeitungsfristen universitärer Angelegenheiten nieder. Beispielhaft sei nur der Zeitaufwand für die Genehmigung von Prüfungsordnungen, der Zeitraum zwischen dem Eingang eines Berufungsvorschlages der Universität und der Erteilung eines Rufes und der zwischen den Verhandlungen mit einem Berufenen und dem schriftlich unterbreiteten Angebot genannt. Was von der Kultusbürokratie als notwendige sachliche Prüfung dargestellt wird, ist in Wirklichkeit häufig finanz- oder parteipolitisch begründet. Die ist in ihrer lähmenden Wirkung auf die Dynamik und Mobilität einer Universität nur noch der Nucleus einer umfassenden Reglementierung, die das tradierte Konzept der Autonomie der Universität weitgehend ausgehöhlt hat. Anschrift des Autors Universität zu Kiel Institut für Politische Wissenschaft Olshausenstraße Kiel Studenten Die größten Universitäten Bonn Bochum Frankfurt am Main TU Berlin GH/FU Hagen Münster Zahl der Studierenden 1994 Hamburg Köln FU Berlin München Nach einer Erhebung des Statistischen Bundesamtes waren 1994 wie in den Vorjahren die meisten Studierenden an der Universität München eingeschrieben. Auf Platz zwei folgte die Freie Universität Berlin vor den Universitäten Köln, Hamburg und Münster. Während ansonsten die Reihenfolge der fünf größten Universitäten unverändert gegenüber 1993 blieb, tauschten Münster und Hamburg die Plätze. Hamburg war dabei die einzige Universität unter den größten fünf, die die Studentenzahlen gehalten hat, alle anderen verzeichneten geringere Zahlen als im Vorjahr. Quelle: iwd; Grafik: F & L

8 7 20 Jahre GERNOT BORN Funktionalreform à la NRW Physikalisch-skeptische Gedanken um einen Großen Wurf Weniger Staat für die Staatlichen Hochschulen Ministerium für Wissenschaft und Forschung Nordrhein-Westfalen, Jan Mehr Eigenverantwortung - Weniger Staat Landesrektorenkonferenz Nordrhein-Westfalen, Dez Gernot Born, Dr. rer. nat., Univ.- Professor, Physik und ihre Didaktik, Gerhard Mercator Universität- Gesamthochschule Duisburg, ehemal. Rektor der Universität Duisburg Der Arbeitskreis Funktionalreform Einen Großen Wurf mahne er an, fordere er ein, so brachte es Dr. K., der damalige Abteilungsleiter im Ministerium für Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen, in seinem Begrüßungsstatement gleich auf den Punkt. Der Arbeitskreis Funktionalreform solle ohne jegliche Rücksicht auf bestehendes Hochschulrecht, frei und kreativ ungebunden mal formulieren, wie denn die Hochschule der Zukunft idealtypisch aussehen solle; NRW sei wie so oft gewillt, endlich einmal die endlose Geschichte der Hochschulreform ab initio neu zu definieren und weitestgehend in geltendes Recht - so ab 1997/98 - umzusetzen. Also, frisch ans Werk! Das Ministerium für Wissenschaft und Forschung (MWF) wolle eine gründliche und offen-ehrliche Diskussion über Aufgabe und Funktion von Universitäten (und Fachhochschulen) Aufgabe und Funktion des Ministeriums. Die ab 1992 gerade in Gang gekommene Diskussion über Deregulierung und Funktionalreform im Hochschulbereich wolle NRW kreativ und konsequent aufgreifen. Also, jetzt endlich: Der große Wurf. Die Augen aller Beteiligten leuchteten! So was hatte es vermutlich sei 68 kaum noch gegeben: lustvolle Theoriediskussion, spektakuläre Aussicht gar auf Gesetzesform noch vor dem Jahr 2000! Jetzt geht s aber rund, flüsterte mein Nachbar. Vom großen Wurf und von der Rund-Drehbewegung verstehen wir Physiker eigentlich eine ganze Menge, entgegnete ich, Kompetenz signalisierend, hoffentlich werden die notwendigerweise auftretenden Zentrifugalkräfte nicht das ganze MWF radial und tangential zerlegen. Daß mit der Übertragung von Funktionen von Ministerium in Hochschule und umgekehrt Administratives entfallen würde, war ja gerade ein Ziel der Diskussionen. Also würden sicher etliche (Funktions-)Stellen den Hochschulen zugeweht werden. Der Runde Tisch, an dem die ca. 12 Funktionalreformer saßen, war zwar eckig, aber die Zusammensetzung eine runde Sache, richtig gleichgewichtig. 2 Ministeriale 2 Rektoren (Universität) 2 Kanzler (Universität) 2 Rektoren (Fachhochschule) 2 Kanzler (Fachhochschule) 2 Studierende (1 Universität, 1 Fachhochschule) Im Physikbuch ist nachzulesen: Ein Körper verharrt im Gleichgewicht, wenn die Summe der ihn angreifenden Kräfte gleich Null ist. Und wenn die Summe der auf ihn wirkenden Drehmomente = Null ist, dann dreht er sich nicht einmal, dann geht s also nicht rund. Die hohe Ausgewogenheit des Arbeitskreises sowie die hohen Symmetrieeigenschaften der Gruppe garantierten vorab, daß vielleicht der große Wurf möglich sein sollte; wilde Rotationen, Turbulenzen, Zentrifugalbeschleunigungen jenseits 10 g aber kaum zu erwarten waren. Und 10 g (= 98,1 m/s 2 ) hält jeder Bildungspolitiker heute locker aus. Mittelbau - Lautstärke < 10 db Eine Gruppe der sog. hat sich in den vergangenen 25 Jahren vom damaligen Lautsprecher heute auf ein 10 db-niveau heruntergeschwiegen: der sog. Mittelbau. Vorbei die Zeiten, als um das Recht, mal eine eigene Vorlesung ankündigen zu dürfen, noch erbittert gekämpft wurde. Von örtlichen Aktivitäten abgesehen (z. B. Münsteraner C n -Dozenten-lnitiative), haben sich die wilden Assis von einst heute oftmals in warmen Professuren ganz behaglich eingenistet, sind vom System Hochschule aufgesogen worden oder haben sie schlichtweg verlassen. Die Zeiten der großen Visionen, der großen Entwürfe sind beim sog. Mittelbau meiner Ansicht nach leider vorbei - leider. Einige der Funktionen

9 8 20 Jahre werden - eher lokal - von Mittelbauvertretungen übernommen, häufig jedoch haben die Personalräte ( wiss./ künstl. Personalrat ) Aufgaben hart an der Grenze der Legalität an sich gezogen. Physikalisch: Selbst bei geringem Druck dehnt sich ein Gas gerne ins Vakuum aus. Wen wundert s also, wenn in den Arbeitskreis Funktionalreform Vertreter des Mittelbaus gar nicht erst eingeladen wurden? Ins Bild des 10 db-schweigelevels paßt konsequent, daß auch seit 1992/93 keinerlei erkennbar hörbares Geräusch oder Grummeln entstanden ist. Schade eigentlich, wirklich schade! Funktionalreform vom Feinsten Wer wollte es leugnen, auch die bildungspolitische Landschaft lebt von plakativen Schlagworten, die in aller Regel wie ein Einmal-Komet aufsteigen und sichtbar werden, kurzzeitig aufstrahlen und sich nach Verdampfen des Kernes irgendwo unsichtbar zwischen Uranus und Neptun tummeln. Worte wie Bildungsnotstand ( ), Bildungsgesamtplan (1972), Kleingruppenunterricht ( ) können sogar durch Jahresangaben zeitlich exakt fixiert werden. In meiner Wissenschaft, der Physik, ist das übrigens auch nicht anders: Mal sind Solitonen in, mal Quanteneichfeldtheorien, mal Hochtemperatur-Supraleiter ( ), mal Chaos. In der Bildungspolitik ist das nicht anders: Früher wurde das Hochschulrahmengesetz massiv diskutiert, im Moment tangiert das eher peripher. Mal ist es die Überfüllung der Hochschulen ( ), mal die Qualität der Lehre ( ), mal lautet das key-word Evaluierung oder Finanzautonomie. 1992/93 kam eine Diskussion über die Begriffe Deregulierung und,,funktionalreform auf, die - sich ständig verselbständigend - HRK, Wissenschaftsministerien, BMBW, parteinahe Stiftungen,...aufgriffen und mehr oder weniger engagiert vorantrieben. Im Kern geht es bei der sog. Funktionalreform um die richtige Idee, Funktionen möglichst von denen kompetent und abschließend ausführen zu lassen, die am dichtesten am Problem dran sind und die die Gewähr für eine effiziente, kostengünstige, schnelle Problemlösung bieten. Konkret z. B.: Warum muß die Beschaffung eines Voltmeters geprüft (= abgezeichnet ) werden von Dekan, Fachbereichsverwaltung, Forschungssachgebiet, Beschaffungssachgebiet, Regierungspräsident, 3 Mitarbeitern im Wissenschaftsministerium, 3 Mitarbeitern im Finanzministerium, und dann das Ganze nach ca. 3 Monaten so Anfang November qua diodengleichem Dienstweg wieder retour zum Antragsteller. Ähnlich steht s mit dem Umbau einer Tür, der Beschaffung eines Lexikons oder der Öffnungszeit der Bibliothek. Kann das nicht die Hochschule in eigener Regie (und Verantwortung!) leisten?! Oder - nun aber schon viel prinzipieller -: Warum muß eigentlich ein von einer Hochschule gewählter Rektor vom Ministerium ernannt werden, oder gar noch per Kabinettsbeschluß bestätigt werden? Wäre es nicht viel viel vernünftiger (und kosten-/zeitsparend), im Vertrauen auf eine wohlüberlegte sorgsame Entscheidung des Senats / des Konvents die Hochschule autonom und selbständig einen neuen Rektor beschließen zu lassen (was in 99 Prozent aller Fälle eh passiert). In Kurzform: Warum will ein Ministerium eigentlich schlauer, kompetenter, weiser sein als die Hochschule vor Ort. Die Metapher von die da oben und die da unten signalisiert das auch 1996 wohl weltweit anzutreffende, allerdings unterschiedlich ausgeprägte System von Regierenden und Regierten, von Führen und Nachfolgen, von Anordnen und Gehorchen. Physikalisch gesehen ist der Luftdruck bei denen da oben bedeutend niedriger als unten an der Basis - also Ministeriale: Aufgepaßt, sonst geht euch der Sauerstoff aus. Der Arbeitskreis Funktionalreform hatte es sich - jedenfalls zu Beginn der gemeinsamen Beratungen - zur Aufgabe gemacht, vorurteilsfrei und offen den richtigen Ort für Funktionen zu diskutieren und zu definieren. Ich möchte ausdrücklich anmerken, daß das Bemühen um eine ehrliche, sachliche Diskussion groß war. Natürlich - allen Beteiligten war das klar - würde die Arbeit der AK Funktionalreform in einem Abschlußbericht (vorläufig) enden, der dann, nach Erörterung in den Hochschulen, dem Hochschulverband, den Asten, den Gewerkschaften,... als Grundlage für eine Gesetzesnovelle (1996/97/98) dienen sollte. In der Physik gibt es viele Faustformeln, etwa Alle 100 m 1 Grad kälter oder 10 Trompeten schallen doppelt so laut wie 1 Trompete usw. die Faustformel in der NRW-Wissenschaftspolitik lautet: Alle 5 Jahre 1 Gesetzesnovelle. Und da 1992/93 gerade die höchst kontroverse Verabschiedung des Universitätsgesetzes ( Eckdaten,...) anstand, läßt sich durch einfache Addition prophezeien, daß der Bericht unserer Arbeitsgruppe wesentliche Basis für eine 1997/98 anstehende Novellierung bilden wird, übrigens gleichermaßen als Verschmelzung der derzeit noch getrennten aber weitgehend parallelen Gesetze für Universitäten (UG) und Fachhochschulen (FHG). Aber diese Vereinigung schien zumindest im Arbeitskreis unstrittig. Schließlich haben nicht nur Physiker ein Faible und hohe Sympathiewerte für G.U.T. (Grand Unification Theory), in der eine einheitliche Theorie für verschiedenartige fundamentale Wechselwirkungen formuliert werden soll. Lean Ach ja, zu den plakativen Schlagworten der Zeit gehörte 1992/93 das Wort Lean, dessen Kometenschweif 1992 erstmalig massiv über Japan gesichtet wurde. Geradezu abgöttisch blickten deutsche Unternehmensberater, deutsche Analysten, deutsche Wirtschaftsbosse, Personalchefs nach Osten, nach Fernost; knieten vor dem Tempel der Göttin Lean. Lean Production, Lean Management hießen die Zauberworte Klar, daß auch in der Landesregierung und speziell im Wissenschaftsministerium Lean ihre Visitenkarte hinterließ. Irgendwie ist die Dame Lean unheimlich schnell gealtert - nicht nur nach meinem Eindruck hat sie so Ende 1994 die Jupiterbahn durchkreuzt und befindet sich soeben, Anfang 1996, schon hinter dem Pluto. Es ist unheimlich still geworden um die Göttin Lean ; jedenfalls habe ich nicht bemerken können, daß im MWF irgendwelche Entscheidungs- und Hierarchieebenen herausgeleant worden wären oder eliminiert werden sollen (z. B. Wegfall des Staatssekretärs, der Leitenden Ministerialräte usw., usw.). Übrigens auch nicht in Universitäten, Bundesministerien oder gar beim Deutschen Hochschulverband. Insofern endet der Ruf nach dem schlan-

10 9 20 Jahre Ein Ergebnis der LRK-Diskussion ist die im Dez erschienene Schrift Mehr Eigenverantwortung - Weniger Staat, Neue Thesen zur Sicherung einer leistungsfähigen Universität. Ein Schelm, wer diesen Titel nachempfunden findet, ist doch der vom MWF im Januar 1995 herausgebrachte Abken Staat, der schlanken Hochschule eigentlich immer bei Isaac Newton, 1687, Lex. l ( Das Trägheitsprinzip ). Corpus omne perseverare in statu suo quiescendi vel movendi uniformiter in directum nisi quatenus illud a viribus impressis cogitur statum suum mutare Universität - was ist das? Das Dezember-Heft 1995 von war schwerpunktmäßig dem Mythos Humboldt gewidmet, zielte also zentral auf die Prinzipien der Hohen Schulen. Aber die deutschen Universitäten stehen zu Beginn des Jahres 1996 vor allem vor Problemen der Ausstattung (Überfüllung, kaum Geld für dringend erforderliche Neubauten, Berufungspoker,...) Stellenkürzungen (Sanierung der Haushalte, ungedeckter Aufbau von Fachhochschulen,... ) Identitätskrise (Bildung versus Ausbildung, Akademiker-Arbeitslosigkeit,...) Professor Müller-Böling, Alt-Rektor der Universität Dortmund, derzeit CRE-Chef, hat in vortrefflicher Art die vier Sichtweisen einer Universität zusammengefaßt - und damit ihre Interessenräume und Funktionen: Die Universität als a. Gelehrtenrepublik b. Ausbildungsstätte c. Gruppen-Universität d. Dienstleistungsunternehmen Tatsächlich ist die Universität keines von allem und doch von allem ein wenig. Und genau daran krankte die Arbeit des Arbeitskreises Funktionalreform beim MWF; und auch eine eigens bei der Landesrektorenkonferenz NRW, deren Vorsitzender ich von war, eingesetzte Kommission konnte sich über Aufgabe und Funktion einer Universität am Ende dieses Jahrhunderts letztlich nicht einigen. Die alten Schemata taugen nicht mehr, neue Schemata taugen noch nicht. Studenten Trend zur Doppelqualifikation Chemie Physik Rechtswissenschaft Humanmedizin Germanistik Erziehungswissenschaft Informatik Architektur Betriebswirtschaftslehre Sozialpädagogik Maschinenbau Wirtschaftswissenschaften Deutsche Studienanfänger mit abgeschlossener Berufsausbildung in Prozent aller deutschen Erstimmatrikulierten / / Immer mehr Studienanfänger steigen mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung in ein Hochschulstudium ein. Im Wintersemester 1993/94 verfügten 38 Prozent aller deutschen Studienanfänger über eine abgeschlossene Berufsausbildung. Zum Vergleich: Mitte der achtziger Jahre waren es erst 25 Prozent. Besonders stark ausgeprägt ist der Trend zur Doppelqualifikation bei Studenten an Fachhochschulen. Dort verfügen bereits 70 Prozent aller deutschen Erstimmatrikulierten über eine berufliche Ausbildung. An den Universitäten sind es dagegen nur 25 Prozent. In den wirtschaftswissenschaftlichen Studiengängen verfügen 70 Prozent aller Studienanfänger über eine abgeschlossene Berufsausbildung - doppelt so viele wie In den Naturwissenschaften ist dagegen eine abgeschlossene Berufsausbildung vor Studienbeginn noch immer die große Ausnahme. Für die angehenden Sprach- und Kulturwissenschaftler eine Seltenheit. Quelle: iwd; Grafik: F & L

11 10 20 Jahre schlußbericht überschrieben: Weniger Staat für die Staatlichen Hochschulen. Wie sich die Überschriften gleichen! Welch ein Zufall! Ein simples Beispiel: Nach derzeitigem Recht werden sehr, sehr umständlich die Mitglieder der Fakultätsräte (Fachbereichsräte) gewählt; diese wiederum wählen Dekan, Prodekan,... Parallel dazu gibt es einen Senat, Konvent; deren Zusammensetzung und Wahlverfahren unterliegen wiederum eigenen Gesetzmäßigkeiten. Für einen Menschen außerhalb des Systems Hochschule kaum durchschaubar. Wenn man einmal eine Universität mit einem großen Wirtschaftsunternehmen, z. B. einem Stahlkonzern oder einem Energiekonzern vergleicht: Die Parallele Rektorat - Vorstand wird leicht eingesehen, aber wieso der Vorstand nicht selbstverständlich die Hauptabteilungsleiter (= Dekane) einsetzt, das können Sie zumindest hier im Ruhrgebiet keinem Universitätsfremden klarmachen. Schmeißen Sie den doch raus, wie oft hat mich dieser wahrlich wohlgemeinte Rat während meiner Rektorzeit von außen erreicht, wenn ein Dekan oder simpler Professor zur Durchsetzung seiner durchaus verständlichen Ziele z. B. die örtliche Presse einschaltete. Natürlich werden unbotmäßige Dekane oder Professoren nicht rausgeschmissen, wie so mancher Wirtschaftsboß es sicherlich und ohne zu zögern tun würde, nein, das erfolgreiche System Universität funktioniert eher durch Motivation als durch Peitsche, eher durch Miteinander-Reden denn durch Befehl und Gehorsam. Und der Begriff Partizipation darf auch kein Fremdwort sein. Ich gestehe gerne, daß ich vor diesem Hintergrund die Evaluation von Universitäten durch Wirtschaftsprüfer-Agenturen, Personalberatungs-Gesellschaften, Unternehmensberater stets mit gesträubten Nackenhaaren betrachtet habe. Wer wählt den Rektor? Nach derzeitigem nordrhein-westfälischem Hochschulrecht wird der Rektor/die Rektorin auf Empfehlung des Senats vom Konvent, sozusagen einer Zweiten Kammer, gewählt. Zu den vornehmsten Aufgaben des Konvents zählen die Wahl von Rektor und Prorektoren sowie die Entgegennahme des Rechenschaftsberichts des Rektorats. Tatsächlich tritt ein Konvent vielleicht ein - bis zweimal im Jahr zusammen, kennt also kaum im Gegensatz zum Senat das hochschulpolitische Tagesgeschäft, was nicht zuletzt gekennzeichnet ist durch MWF-Dienstbesprechungen, LRK/HRK-Sitzungen, Stellungnahmen von Parteien, Vereinen, Verbänden usw. Wie gut oder weniger gut sich ein Rektor schlägt, wie effektiv er mit Landtagsmitgliedern, IHK-Präsidenten, Stiftungsoberen, AStA-ReferentInnen diskutiert, kann eigentlich ein Senat bedeutend besser und objektiver beurteilen als ein Konvent. Im AK Funktionalreform wurde daher diskutiert, ob nicht das Instrument Konvent entbehrlich sei, indem die Wahl von Rektor und Prorektoren abschließend im Senat durchgeführt wird. Andererseits ist - derzeit - der Rektor Vorsitzender und sogar stimmberechtigtes Mitglied des Senats. Völlig klar, daß die Studierenden diesem Modell heftigst widersprachen, übertragen sie nämlich das demokratische Modell der strikten Gewaltenteilung auf Senat/Konvent. Danach stellt der Senat aufgrund seiner massiven Befugnisse (Satzungsrecht, Berufungslisten,...) eher eine Art Universitätsregierung dar, während der Konvent eher die Rolle eines Parlaments einnimmt, also eher wählt, empfiehlt, kontrolliert. Wer verteilt das Geld? Zu den idiotischsten Fragen, die einem Universitätsprofessor derzeit gestellt werden, zähle ich die jährliche Frage nach den Mitteln, die er für nächstes Jahr und die nächsten drei Haushaltsjahre benötigt. Reine, reine Makulatur! Weiß doch jedes Mitglied in Senat, Konvent, Fachbereichsrat,... schon vorher ganz genau, daß es nix gibt, im Sinne von: Haben vom letzten Jahr Prozent, Basta. Die Haushälter im MWF nennen das Überrollen und glücklich ist jenes Rektorat zu preisen, bei dem der Oberrollbügel nicht mit roter Tinte gefüllt ist. Und nun zur Funktionalreform : In einem parlamentarischen Modell müßten Konvent und/oder Senat die Anmeldungen der Fachbereiche sammeln, prüfen, bewerten ( Aufsteigendes Verfahren ). Nach Verabschiedung des Haushalts im Landtag müßten dann konsequenterweise Senat und/oder Konvent über den Haushalt beschließen ( Absteigendes Verfahren ). Andererseits leitet das Rektorat die Hochschule. Und ein Rektorat, speziell ausgeführt durch den Kanzler, muß z. B. Berufungsverhandlungen führen und da gilt es im harten Wettbewerb der Hochschulen untereinander schnell und effizient Akzente zu setzen. Vorratsbeschlüsse von Senat und/oder Konvent wären da allenfalls hinderlich. Funktionalreform heißt eben auch, die Schlagkraft, die Reaktionsgeschwindigkeit eines Rektorats zu erhöhen. Der Wettbewerb um die besten Professoren wird in den nächsten 10 Jahren so manches Sorry, aber wir mußten schnell handeln der Rektorate auslösen, Demokratisierung hin, parlamentarische Kontrolle her. Student /Studentin im Rektorat Woher der aberwitzige Vorschlag, einen Studenten als Mitglied des Rektorats einzusetzen stammt, kann ich nicht mehr sagen. Die Studierenden im AK Funktionalreform schie-

12 11 20 Jahre Bochum - kurz vor Weihnachten 1993 Liebe Leserin, lieber Leser, das Januarheft 1996 von Forschung & Lehre liegt vor Ihnen, gewidmet dem Schwerpunktthema: 20 Jahre. Gestatten Sie mir, daß ich am Ende meines Beitrags Sie ganz persönlich anspreche und Sie über einen naßgrauen Tag ganz ganz kurz vor Weihnachten 1993 informiere. Bevor die Heiligen Drei Könige wegen einer Spende an die Haustüre klopfen, möchte ich Ihnen erzählen, wie sehr das nahende Christuskind am 22. Dezember 1993 den Mitgliedern des AK Funktionalreform die Herzen geöffnet hat. Daher meine ganz persönlichen Gedanken und Erinnerungen. 22. Dezember 1993, 9.00 Uhr: Uni Bochum, Beckmannshof, Tagungs-/ Begegnungsstätte Draußen ist es immer noch dunkel, kalt, grau, Funktionalreform ist angesagt. Im Sitzungssaal warten Kaffee, Tee, 4 Kerzen und Kekse. Dicke Eichenbalken erzeugen westfälische Gediegenheitsgefühle Uhr: Draußen ist es schon wieder dunkel, kalt, grau, Funktionalreform ist immer noch angesagt. Die Kerzen wurden erneuert; die Diskutanden nicht. Nix mehr mit der Gediegenheit; ich will nach Hause; habe noch keinerlei Weihnachtsgeschenke. AK Funktionalreform - werde nachdenklich: Was ist eigentlich meine Funktion zu Hause? Vater der Töchter? Gatte? Kaum noch! Eher Kleidung wechseln, duschen und wieder los: kämpfen. derspruch des Ministeriums. Studierende sind nicht Kunden der Universität, sondern konstitutive Elemente (). Ein Kanzler springt mir zur Seite: Born hat vielleicht doch recht - über 90 Prozent aller Studierenden kommen zur Universität, um sich Bildung, Ausbildung, Wissen, Berufsfähigkeit einzukaufen. Die interessiert nicht, ob ein Student im Senat sitzt oder nicht; schließlich geht er ja auch nicht wählen Uhr: Born korrigiert sich: Thyssen, Daimler, die DFG, selbst MWF, auch RWE und die Sparkasse Moers sind Kunden der Universität - GHDuisburg. Dann sollen die auch alle einen Sitz im Rektorat haben. Gelächter, Frust der übrigen Teilnehmer. In 48 Stunden ist Bescherung Uhr: Muß austreten. Draußen warten die Fahrer! Seid ihr eigentlich bescheuert? Morgen ist Weihnachten! Sie haben ja recht, die Fahrer! Uhr: Ich gebe auf: Im Protokoll wird stehen:»die Universität kann einen Studenten im Rektorat.... lch stimme zu, will nach Haus. Born to be wild - is out! Stay cool, Born! Uhr: Habe kein Vertrauen mehr zu den Ministerialen. Jetzt schreiben sie ihre Absichten und Vorstellungen selbst ins Protokoll; alle sind frustriert, wollen nach Hause. Ich denke an einen sonnendurchfluteten Sonntag, 14. Juli vor x Jahren. Hier im selben Raum. Alle NRW-Rektoren treffen sich mit Ministerin Anke Brunn, Staatssekretär Dr. Konow, allen Abteilungsleitern,... Einziges Thema einer sonntäglichen Klausur: Vertrauensbildende Maßnahmen Die Rektoren fühlten sich wegen QdL (Qualität der Lehre) geleimt, mißbraucht. Vereinnahmungsstrategie des MWF! Löffeln an der eigenen Uni den Ärger der Kollegen aus. Wie so oft! 14. Juli, damals: Viel Sonne, hat aber nix gebracht Uhr: Die Wolkendecke über Bochum reißt leicht auf. Ein Stern leuchtet durch die Fenster. Endlich Friede auf Erde? Wäre zu schön, ich will nach Hause! Ich schätze, daß der liebliche Stern etwa 2 Mio. Lichtjahre von uns entfernt ist. Das Sternenlicht, das gerade auf meiner Retina aufschlägt, ist heute vor 2 Mio. Jahren losgeflogen. Damals gab s noch keine Universitäten - und auch kein MWF. Heute ist eben alles viel besser Uhr: Ich überlege, daß das Sternenlicht von heute vor 1 1/2 Jahren, als ich LRK-Vorsitzender wurde, schon ganz dicht über Bochum war - relativ gesehen jedenfalls. Und 1999 wird voraussichtlich Dr. K. pensioniert, und das Licht von 1999 ist auch schon ganz dicht über Bochum Uhr: Freue mich! 1999 fliegt der Student aus dem Rektorat wieder raus! Das ist es eben, Funktionalreform Uhr: Hab unheimlich warme Weihnachtsgefühle. Dank Dir, lieber 2 Mio.- Weihnachtsstern Uhr: Wir fahren nach Hause. Müde, abgespannt! Mein Fahrer möchte mich aufmuntern. ln Duisburg, so sagt er, ist gerade der Vetter mütterlicherseits vonne Anne Fürsich unne Anna Lüse aufgetaucht. Sein Vorname sei: Annix. Und vom Annix wolle er mir erzählen. Ja, jaa, entgegne ich ihm, der sei mir heute öfter über den Weg gelaufen. Die Hochschulen in NRW soll et ANNIX wat fehlen. Nicht mal Anne Funktionalreform. Gernot Born nen jedenfalls eher vergnügt, erheitert und guter Dinge ob solcher Ungeheuerlichkeit. Und da es auch keine Rektoren waren und auch keine Kanzler, muß es das Ministerium wohl selbst gewesen sein; aber - physikalisch gesehen - entstehen Neue Strukturen immer nur aus dem Chaos. I love Chaos - aber nur auf dem Schreibtisch und in der Physik. Ein Student im Rektorat, mit oder ohne Stimmrecht, beratend, soufflierend, protokollierend, berichtend, wer will das eigentlich? Die Stu Uhr: Mist, ich hab die Diskussion selbst losgetreten: Studierende sind unsere Kunden. Massiver Widierenden selbst? Wohl kaum. Die Professoren? Mit Sicherheit nicht. Das Ministerium? Vielleicht. Anschrift des Autors FB 10 - Didaktik der Physik Gerhard-Mercator-Universität-Gesamthochschule Duisburg Duisburg

13 12 20 Jahre CHRISTIANE KONEGEN-GRENIER Zwei Visionen Zur rot-grünen Hochschul- und Wissenschaftspolitik Die Hochschul- und Wissenschaftspolitik ist in der Koalitionsvereinbarung der NRW-Landesregierung gekennzeichnet durch das Spannungsverhältnis zweier gesellschaftspolitischer Visionen. Als der stärkere Part erweist sich der sozialdemokratische Partner, der sich auf eine einflußreiche Wissenschaftsadministration stützen kann. Christiane Konegen-Grenier, Leiterin des Referates Hochschule und Personalwirtschaft im Institut der deutschen Wirtschaft, Köln Leitideen Bei der Formulierung der gesellschaftlichen Leitlinien für die Aufgaben der Wissenschaft zeigt sich in der Koalitionsvereinbarung ein deutliches Abrücken von der kulturpessimistischen Wissenschaftsvision der Grünen. Kerngedanke dieser Vision ist die Überlegung, daß Wissenschaft und Technik zu einem Zivilisationsrisiko geworden seien (BAG Hochschulpolitik, 1994). Zugleich seien nur durch Wissenschaft die Verringerung und Vermeidung von Risiken und Gefährdungen möglich. Während die Hochschulen nach dem grünen Wissenschaftsverständnis in erster Linie für ökologische und soziale Problemlösungen zuständig sind, betont das gemeinsame Koalitionspapier die Verantwortung der Hochschulen für die Zukunftssicherung des Landes. Anders als in den Leitlinien der Grünen wird in diesem Zusammenhang die Bedeutung von Wissenschaft und Forschung für die Schaffung neuer Arbeitsplätze hervorgehoben. Rechtlicher Rahmen Als oberstes Ziel der staatlichen Förder- und Forschungspolitik benennen Bündnis 90/Die Grünen die ökologische, demokratische und emanzipatorische Umorientierung der Wissenschaften und mit ihr der Hochschulen. Obgleich auch von grüner Seite eingeräumt wird, daß eine solche Instrumentalisierung der Wissenschaft nicht allein staatlich durchgesetzt werden kann, wird dennoch eine Reihe von Steuerungsmechanismen zur Förderung grüner politischer Ziele in Forschung und Lehre vorgeschlagen. Eine solche beabsichtigte Einflußnahme auf die Inhalte von Forschung und Lehre widerspricht dem Prinzip der grundgesetzlich garantierten Wissenschaftsfreiheit. Demzufolge sah sich die sozialdemokratische Seite dazu angehalten, die grundgesetzliche Regelung ausdrücklich hervorzuheben: Die vom Grundgesetz geschützte Wissenschaftsfreiheit bleibt gewährleistet. Die grünen Vorschläge zur inhaltlichen Umorientierung von Forschung und Lehre bleiben teils unberücksichtigt, teils werden sie als zu erprobende Modellversuche an einzelnen Hochschulen in Aussicht gestellt. Gleichzeitig wird die von der Wissenschaftsministerin Anke Brunn begonnene rechtspolitische Linie fortgesetzt, die den Hochschulen einerseits neue Spielräume in der inhaltlichen Profilbildung sowie in der Personal- und Finanzverwaltung einräumt, andererseits aber den Einfluß der Landesbehörde gesetzlich konsolidiert. So ist vorgesehen, den Hochschulen durch eine Erprobungsklausel im Hochschulrahmengesetz mehr innovative Entwicklungsmöglichkeiten in Organisation und Verwaltung zu eröffnen. Die neuen Spielräume sollen jedoch eingebettet sein in eine vom Land zu verantwortende allgemeine Entwicklungsplanung, in deren Rahmen die Grundsätze und Ziele der Hochschulentwicklung festgelegt werden. Hochschulautonomie Grüne und Sozialdemokraten befürworten ein stärkeres Maß an Selbstverwaltung und Autonomie für die Hochschulen. Neben der erwähnten Experimentierklausel im Hochschulrahmengesetz sollen die jetzt laufenden Modellversuche zur Finanzautonomie der Hochschulen fortgesetzt und ausgeweitet werden. Generell wird die Einschränkung der ministeriellen Kontrolle in Aussicht gestellt: Überflüssige Aufsichtsbefugnisse des Staates sollen ersetzt werden durch eine umfassende Rechenschaftspflicht gegenüber der Öffentlichkeit und ein hochschulinternes Controlling. Hinter diesem Koalitionskonsens verbirgt sich allerdings ein nicht unproblematisches Autonomiekonzept der grünen Hochschulpolitiker: Einerseits bekunden die Grünen mehrfach die Absicht, die Hochschulen aus ministerieller

14 13 20 Jahre Gängelung zu befreien. Andererseits betonen sie ebenso nachdrücklich die Notwendigkeit, die Hochschulen für die Mitwirkung am ökologisch-sozialen Umbau der Gesellschaft zu verpflichten. So streben Bündnis 90 /Die Grünen eine Hochschulreform mit einem dreifachen Ziel an:...sie (die Hochschulen) stärker gesellschaftlich zu verankern, ihre Kompetenz zur Lösung der zentralen Zukunftsprobleme zu verbessern und sie von innen her zu demokratisieren. Zur gesellschaftlichen Verankerung der Hochschulen und zu ihrer Einstimmung auf grüne Politikfelder sind neue Lenkungsorgane vorgesehen: Kuratorien sollen eingerichtet werden, um die Gesellschaft an der Entwicklung, inhaltlichen Ausrichtung und Kontrolle der Hochschulen zu beteiligen. Sie sollen das gesamte politische Spektrum der Hochschulregion widerspiegeln und regionale Initiativen wie Umweltverbände und Fraueninitiativen berücksichtigen. An anderer Stelle ist neben inhaltlicher Kontrolle auch von der Vergabe der Finanzmittel als einer der zentralen Entscheidungskompetenzen des geplanten Kuratoriums die Rede (BAG Hochschulpolitik, 1994). So erforderlich der gesellschaftliche Dialog mit den Wissenschaften ist, so problematisch ist jedoch die Vision einer inhaltlichen Ausrichtung und Kontrolle durch diverse Interessengruppen. Ein solches Konzept widerspricht nicht nur jeder Vorstellung von Autonomie, sondern ist obendrein ob der Vielfalt und Widersprüchlichkeit gesellschaftlicher Interessenlagen kaum durchzuführen. Es verwundert daher nicht, daß diese Pläne in der Koalitionsvereinbarung nicht mehr erwähnt werden. Hochschulorganisation Auch die Überlegungen der Grünen zur Hochschulverwaltung unterliegen dem Widerspruch zwischen der - mittlerweile nicht nur durch die Grünen zum PR-Schlüsselwort gewordenen - Forderung nach Autonomie und Entstaatlichung einerseits und dem Wunsch nach Durchsetzung politischer Ziele in und mit den Hochschulen andererseits. So wird in Aussicht gestellt: Wir wollen an den Hochschulen Strukturen schaffen, die ein höheres Maß an Selbstverwaltung und Autonomie gegenüber den Ministerien ermöglichen... (BAG Hochschulpolitik, 1994). Gleichzeitig aber wird die konkrete Operationalisierung von Selbstverwaltungskompetenz durch die grüne Vision einer in hohem Maße in Frage gestellt. Während mittlerweile die in den zehn Thesen des Wissenschaftsrates geforderte Stärkung der Dekane auf breite Akzeptanz in der Hochschullandschaft trifft, sehen die Grünen im Ausbau der Hierarchieebene DekanIn Marktführer Universität Anfängerzahlen gegenüber 1994 unverändert Gesamt Alte Länder Neue Länder Studienanfängerzahlen an deutschen Universitäten inclusive Pädagogische Hochschulen, Alte Länder ohne Berlin, neue Länder inclusive Berlin / / / Studienanfänger haben sich im Studienjahr 1995 an den deutschen Hochschulen (Universitäten inclusive Pädagogische Hochschulen, Fachhochschulen und sonstige Hochschulen) eingeschrieben. Entgegen der Prognose des Statistischen Bundesamtes über einen Rückgang der Studienanfängerzahlen aufgrund vorläufiger Ergebnisse liegen die Studienanfängerzahlen des Jahres 1995 in gleicher Höhe wie Dies ist das Ergebnis einer Umfrage der Hochschulrektorenkonferenz. Einem Rückgang der Anfängerzahlen in den alten Ländern von um 1,1 Prozent auf Studienanfänger steht ein Zuwachs in den neuen Ländern von auf um plus 6,6 Prozent gegenüber. Der Anstieg der Zahlen zeigt, daß sich das Bildungsverhalten in den neuen Ländern allmählich dem in den alten Ländern annähert. Nach Hochschularten differenziert ergibt sich folgendes Bild: oder 65,5 Prozent der Studienanfänger begannen ein Studium an Universitäten oder gleichgestellten Hochschulen, Studienanfänger oder 34,5 Prozent an Fachhochschulen. Dies bedeutet bundesweit einen Anstieg um 1,3 Prozent an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen und einen Rückgang von 2,5 Prozent an Fachhochschulen. Quelle: HRK Grafik: F & L

15 14 20 Jahre eine an den Gesetzen des Marktes ausgerichtete Disziplinierung der Hochschulen durch die Landesregierung. Diesem als Bevormundung der Hochschulangehörigen abgelehnten Konzept setzen die Grünen die neue, alte Idee der paritätischen entgegen: Wir wollen eine Initiative zur Novellierung des Hochschulrahmengesetzes rnit dem Ziel starten, die Professorendominanz in Hochschulgremien abzuschaffen und gleichberechtigte MitwirkungsmögIichkeiten für alle Hochschulangehörigen zu erreichen. Die ersten Schritte innerer Demokratisierung sind eine paritätische Besetzung der beratenden Gremien und die Einführung des aufschiebenden Vetos der Mitgliedsgruppen. Die Stimmen aller Hochschulangehörigen sollen bei den Gremienwahlen gleichwertig sein. Unbeantwortet bleibt die Frage, wie eine Hochschule zu autonomer Entscheidungskompetenz kommen soll, wenn nicht nur klare Führungsfunktionen fehlen, sondern auch innerhalb der einzelnen Hochschulgremien aufgrund aufschiebender Vetos nichts mehr entschieden werden kann. In der Koalitionsvereinbarung wird dieser Widerspruch vorsichtig angemerkt: Zwischen einer gestärkten Entscheidungsfähigkeit der Hochschulorgane und einer verbesserten Teilhabe der Hochschulmitglieder in den Gremien besteht ein Spannungsverhältnis. Deutlich ist die Sprachregelung des Wissenschaftsministeriums auszumachen: Das gruppenparitätische Modell bleibt in der Koalitionsvereinbarung unerwähnt. Statt dessen wird die Erörterung von möglichen Neuordnungen der Entscheidungsstrukturen in Gesprächskreisen empfohlen, deren Ergebnisse dann in Modellversuche einmünden sollen. Finanzierung der Hochschulen Weder die Koalitionsvereinbarung noch die weiteren Dokumente grüner Hochschulpolitik in Nordrhein-Westfalen enthalten konkrete Daten zur Finanzpolitik im Hochschulbereich. Während die Grünen in ihren eigenen Publikationen generell mehr Mittel von Bund und Ländern für die Hochschulen fordern (BAG Hochschulpolitik, 1994), beschränkt sich die Koalitionsvereinbarung auf die Ankündigung einer Umschichtung von Landesmitteln zugunsten von Wissenschaft und Forschung. In welchem Maße dabei Mittel für die Hochschullehre zu erwarten sind, bleibt offen. Einen vagen Hinweis gibt allein die Erklärung, das Hochschulsonderprogramm I fortführen zu wollen. Sicher ist, daß die Universitäten kaum mit einer Verbesserung ihrer angespannten Situation rechnen können. Für sie wird lediglich eine Konsolidierung der Finanzen in Aussicht gestellt. Zusätzliche Stellen werden nur für den Fachhochschulbereich angekündigt. Übereinstimmung, aber gleichzeitig auch wenig Konkretes bieten Koalitionsvereinbarung und grüne Parteipositionen zum Thema Finanzautonomie: Die Vergabe von Finanzmitteln als Globalhaushalte soll im Rahmen der schon begonnenen Modellversuchsreihe fortgesetzt werden. Ungeklärt bleibt der Widerspruch zwischen angekündigten Globalhaushalten und der Absicht, Mittel für Forschung und Lehre nach Leistungskriterien zu vergeben, die durch die Wissenschaftsbehörde definiert werden. Studium und Lehre Die geringsten Abweichungen zwischen grünen und sozialdemokratischen Positionen ergeben sich beim Thema Studium und Lehre. Die weitere Öffnung der Hochschulen und die Verbesserung der Studienbedingungen sind gemeinsame Eckpunkte. Während in der gegenwärtigen Debatte über die Studierfähigkeit verstärkt über Hochschuleingangstests nachgedacht wird, denken Grüne und Sozialdemokraten an eine Streichung noch bestehender Hochschuleinstufungsprüfungen für Bewerber ohne Hochschulzugangsberechtigung. Neben den Erfahrungen aus Erwerbstätigkeit soll auch die Familienarbeit als Praxisvoraussetzung anerkannt werden. Wie schon bei den Überlegungen zum Hochschulzugang bestimmt der Gedanke, die Studierenden von finanziellen und organisatorischen Zwängen zu entlasten, auch die Ausführungen der Koalitionspartner zur Studienreform: Studiengebühren wird eine klare Absage erteilt. Angekündigt wird statt dessen eine bedarfsgerechte Studienfinanzierung, allerdings ohne weitere inhaltliche Präzisierungen. In ihren parteieigenen Publikationen kündigen die Grünen zu diesem Punkt eine Bündelung von BAföG und Steuernachlässen an, die allen Studierenden eine elternunabhängige Finanzierung sichern soll (BAG Hochschulpolitik, 1994). Verbessert werden soll darüber hinaus die materielle Infrastruktur: Wohnmöglichkeiten für Studenten sowie Betreuungsmöglichkeiten für Kinder studierender Eltern sollen ausgebaut werden. Das Problem der Studienzeitverkürzung ist kein Thema mehr. Sogar die mit dem Ziel einer Verringerung der Stoffülle gegen heftige Hochschullehrerproteste durchgesetzte Eckdatenverordnung steht wieder zur Disposition: Die Eckdatenverordnung wird zwei Jahre nach Wirksamwerden der neuen Studiengänge einer ersten Prüfung unterzogen. Eine Verbesserung der Studienerträge soll durch den Ausbau von betreuenden Maßnahmen wie Tutorien erreicht werden. Restriktive Maßnahmen gegen Studierende lehnen wir ab. Die Vokabeln Leistung oder Leistungsnachweise fehlen in den Ausführungen der Koalitionspartner zur Studienreform. Als weitere Maßnahme zur Verbesserung der Studienqualität ist der Ausbau von praxisbezogenen, interdisziplinär ausgerichteten Lehr- und Lernformen wie beispielsweise Projektstudien geplant. Darüber hinaus wollen Grüne und Sozialdemokraten auch neue inhaltliche Akzente setzen: Aspekte der Ökologie und der Technikfolgen sollen Eingang in die Studienpläne finden. Zu erproben sei in diesem Zusammenhang die Einsetzung von Umweltbeauftragten, die auch an der inhaltlichen Gestaltung der Studiengänge mitwirken sollen. Gemessen an den Positionen der Grünen nehmen sich diese Pläne zu neuen Studienaspekten moderat aus. Die Grünen fordern in ihrem Papier zur nordrhein-westfälischen Hochschulpolitik kategorisch: Umweltforschung, Sozialverträglichkeit und Technologiefolgenabschätzung müssen zu integralen Bestandteilen aller Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie der Studiengänge werden.

16 15 20 Jahre Ebensowenig wie ihre Pläne zur inhaltlichen Lenkung der Studieninhalte konnten die Grünen ihre nicht minder kategorischen Absichten zur Veränderung des Professorenstatus im Koalitionspapier durchsetzen. Im umgekehrten Verhältnis zum sanft-behütenden Umgang mit Studenten steht die Behandlung, die die Hochschullehrer von grünen Hochschulpolitikern zu erwarten hätten, wenn diese die Wissenschaftspolitik allein bestimmen könnten: Beamtenstatus und Habilitation sollen abgeschafft werden. Eine regelmäßige hochschuldidaktische Weiterbildung wird Pflicht. Wesentlich moderater liest sich der Kompromiß der Koalitionsvereinbarung: Der Beamtenstatus bleibt unangetastet, die hochschuldidaktische Weiterbildung freiwillig. Ob die - aktuell sehr diskutierte Habilitation weiterhin unabdingbare Eingangsvoraussetzung für die Universitätslaufbahn sein soll, wird geprüft werden. Einig ist man sich in einer stärkeren Berücksichtigung didaktischer Kompetenzen bei der Einstellung neuer Hochschullehrer. Als ein weiteres Instrument zur Verbesserung der Lehre befürworten Grüne und Sozialdemokraten die Ausweitung externer und interner Evaluationsmaßnahmen. Weitere, kaum kontroverse Aspekte der Studienreform sind die Entwicklung zusätzlicher berufsintegrierter Studienangebote, die Fortsetzung der Internationalisierung der Studienangebote, die Verbesserung der Durchlässigkeit zwischen Fachhochschulen und Universitäten sowie die Erleichterung von Promotionsmöglichkeiten für Fachhochschulabsolventen. Frauenförderung Ein Schwerpunkt grüner Politik ist neben den ökologischen und sozialen Zielsetzungen die Frauenförderung in allen gesellschaftlichen Bereichen. Dabei beschränken sich die Grünen nicht auf die - nicht nur vom linken politischen Spektrum aufgestellte - Forderung nach gleicher Teilhabe und Repräsentanz in Wirtschaft, Staat und Gesellschaft. Sie wollen spezifisch weibliche - in den parteipolitischen Schriften leider nicht näher beschriebene - Denkweisen und Verhaltensmuster zum allgemeinen Handlungsmaßstab zu machen. Mehr oder weniger offen wird bei dieser Zielsetzung eine moralische Überlegenheit weiblicher Werte unterstellt. Diese normative Befrachtung des Themas Frauenförderung setzt sich im Bereich der Wissenschaftspolitik fort und erklärt die problematische Vermengung von institutionellen Förderinstrumenten und inhaltlicher Einflußnahme auf Forschung und Lehre. Deutlich angesprochen wird die Verbindung von struktureller Reform und inhaltlicher Einflußnahme in der von den nordrhein-westfälischen Grünen herausgegebenen Schrift Frauen und Hochschule : Hochschulreform kann nur unter Einbeziehung des Wissens und der wissenschaftlichen Anliegen von Frauen erfolgen. Eine Reform, die weiterhin den männlichen Blick konserviert, verdient diesen Namen nicht. Deshalb müssen Institute und Forschungsgebiete zur Frauenforschung an jeder Hochschule etabliert werden. Worin die spezifisch weibliche Wissenschaft, abgesehen von der Forschung über Frauen, bestehen soll, wird nicht deutlich. Wohl eher unbeabsichtigt freimütig gestehen die Autorinnen in einem Aufsatz zur Lage der Frauenforschung: Es gibt nicht die feministische Konzeption oder einheitliche Gesellschafts- und Wissenschaftstheorie als einigende Grundlage. Gleichzeitig aber postulieren die Grünen trotz dieser inhaltlichen Unsicherheiten eine verbindliche Verankerung feministischer Wissenschaftsansätze und Frauenforschung in allen Studiengängen. Gefordert werden außerdem die Einrichtung von Frauenforschungsprofessuren sowie die Gründung einer Frauenhochschule.

17 16 20 Jahre Neben diesen Maßnahmen zur Weiterentwicklung einer feministischen Wissenschaft postulieren die Grünen eine Reihe von personalpolitischen Fördermaßnahmen für Frauen im Wissenschaftsbetrieb. Die von Anke Brunn 1990 erlassenen Grundsätze zur Umsetzung des Frauenfördergesetzes, die die besondere Berücksichtigung weiblicher Kandidaturen bei Berufungen festschreiben, werden als zu weich apostrophiert. Daß diese bundesweit frauenfreundlichsten Berufungsregeln nach fünf Jahren noch keine durchschlagenden Erfolge zeitigen können, bedarf in Anbetracht des Tempos personeller Veränderungen und des haushaltsbedingt knappen Stellenangebotes keiner besonderen Erklärung. Neben der Amtseinsetzung einer ausschließlich für die Frauenförderung zuständigen Prorektorin und der Quotierung in allen Hochschulgremien sollen die Kompetenzen der bereits an allen Hochschulen existierenden Frauenbeauftragten erweitert werden: Sie soll in allen Hochschulgremien ein Informations-, Rede- und Antragsrecht haben und durch ein aufschiebendes Veto Entscheidungen verhindern, die für die Belange der Frauen an der Hochschule negativ sind. Nachdem die Entscheidungsfähigkeit der Hochschulgremien schon durch das aufschiebende Vetorecht aller paritätisch vertretenen Hochschulgruppen in Frage gestellt würde ginge es nach den Vorstellungen der Grünen zur Verwaltungsreform so würde mit dem Vetorecht der Frauenbeauftragten die endgültige Lähmung aller Beschlußfassungen herbeigeführt werden können. Es ist aus pragmatischer Sicht nur folgerichtig, daß diese vermeintlich frauenfördernde Verwaltungsvision von der sozialdemokratischen Seite ebensowenig akzeptiert wurde wie die Einrichtung eines femirıistischen Prorektorats und die Quotierung aller Gremien. Gleichwohl haben die grünen Frauenpolitiker bei zwei wesentlichen, gleichzeitig aber aus der Perspektive einer leistungsbezogenen Frauenförderung, problematischen Strategien Terrain gewinnen können. So wurde der grüne Vorschlag, die hochschulinterne Mittelvergabe vom Grad der Frauenförderung innerhalb eines Fachbereiches abhängig zu machen, als prüfenswert in die Koalitionsvereinbarung aufgenommen. Eine weitere Vernachlässigung sachlicher, im Falle der Hochschule wissenschaftsbezogener Kriterien, droht mit dem für den gesamten öffentlichen Dienst vorgesehenen Gleichstellungsgesetz. Danach soll bei allen öffentlichen Arbeitgebern eine Frauenquote von 50 Prozent erreicht werden. Um diese Zielvorgabe beschleunigt zu verwirklichen, wird eine qualitative Modifizierung der Auswahlkriterien vorgeschlagen: Die Beurteilungs- und Auswahlkriterien sind dabei so zu konkretisieren, daß eine wirksame Frauenförderung bei Einstellungen und Beförderungen erfolgt... jahrzehntelange Administration trainierten, mit allen hochschulrechtlichen Ausweichmanövern vertrauten, mächtigen Gegenspielers war ein strahlender Sieg auch nicht zu erwarten. Zu den verlorenen Partien zählen - zum Wohle der Hochschulen und der Wissenschaft - die wissenschaftspessimistischen Leitideen der Grünen und die damit verknüpften Strategien zur Einschränkung der Wissenschaftsfreiheit und zur politischen Lenkung der Hochschulen. Weiterhin unterlegen sind die grünen Strategen bei dem Versuch, die Selbstverwaltungskompetenz durch paritätische Besetzung der Gremien lahmzulegen, indem jeder Hochschulgruppierung - und zusätzlich der Frauenbeauftragten - ein aufschiebendes Vetorecht zugestanden wird. Beugen mußten sie sich dem sozialdemokratischen Pragmatismus auch hinsichtlich der Verteilung zukünftiger Finanzmittel. Wenig erfolgreich war außerdem der Versuch, die Forschung an die ideologische Leine zu legen und die Infrastruktur der Grundlagenforschung zugunsten ausschließlich anwendungsbezogener, gesellschaftspolitischer Kleinprojekte aufzulösen. Remis erzielten die Grünen - bildlich gesprochen - in Sachen Frauenförderung und Hochschullehre. Während sich in der gegenwärtigen Diskussion um Bildung und Erziehung die Einsicht durchzusetzen scheint, daß Fördern tatsächlich auch mit Fordern verbunden werden sollte, wollen Sozialdemokraten und Grüne den Studenten jegliche Restriktionen - wie studienbegleitende, regelmäßige Leistungsnachweise oder Regelstudienzeiten - ersparen. Angesichts der wettbewerbsintensiven Arbeitswelt ein höchst problematischer Ansatz. Entscheidendes Terrain konnten die grünen Hochschulpolitikerinnen gewinnen: Kann sich der sozialdemokratische Pragmatismus in der Frauenfrage in Zukunft nicht durchsetzen, dann droht eine fragwürdige Berufungsquotenregelung, die die mühsam erkämpfte Reputation von erfolgreichen Wissenschaftlerinnen in Frage stellen könnte. Der Beitrag wurde entnommen dem Band Grüne Aussichten: Analyse der Wahlprogramme von Bündnis 90/Die Grünen und der Koalitionsvereinbarung NRW, Deutscher Institutsverlag Köln 1995 Anschrift der Autorin Institut der deutschen Wirtschaft Postfach Köln Es stellt sich die dringende Frage, ob jungen Wissenschaftlerinnen, die sich in einem durch das Kriterium wissenschaftlicher Reputation gesteuerten System Respekt und Anerkennung verschaffen wollen, mit einem solchen sachfremden Quotenbonus eine wirkliche Förderung zuteil wird. Fazit Sieht man die Koalitionsverhandlungen als großes Schachturnier, so haben die Grünen sechs Partien verloren und bei zwei Partien ein Remis erzielt. In Anbetracht des durch

18 17 20 Jahre KLAUS VOLLE Minderheitsrechte in der Suspensive Vetorechte in der Hochschulgesetzgebung Die langjährige Auseinandersetzung um Möglichkeiten und Probleme der weicht einem grundsätzlich neuen Verständnis der Hochschulen als Wirtschaftsbetriebe mit einem höheren Maß an Professionalität. Klaus Volle, Dr. iur., Kanzler der Georg-August-Universität Göttingen Suspensive Vetorechte gegen Entscheidungen von Organen der Hochschulen können unterschiedlichen Personen, Personengruppen oder Amtsträgern zugeordnet oder zugestanden werden. Dabei könnte man von drei typischen Fallgestaltungen ausgehen, die allerdings sämtlich nicht durch das Hochschulrahmengesetz geregelt oder auch nur in ihm erwähnt werden. Diese drei Falltypen sollen im folgenden dargestellt und bewertet werden: Suspensives Vetorecht (Vetopflicht) im Vollzug von Aufsicht im weitesten Sinne Es sind drei Untervarianten bekannt: a) Nahezu alle Hochschulgesetze der Bundesländer, nicht aber das Hochschulrahmengesetz (s.o.), übertragen der Hochschulleitung eine Aufsichtspflicht gegenüber den Kollegialorganen und sonstigen Entscheidungsträgern innerhalb der Hochschule. Dabei ist es unerheblich, ob die Hochschulleitung monokratisch oder kollegial verfaßt ist. In Fällen rechtswidriger Entscheidungen oder dem rechtswidrigen Unterlassen von Entscheidungen steht der Hochschulleitung ein Beanstandungsrecht zu, welches bei getroffenen Entscheidungen einen Suspensiveffekt entfaltet, die Vollziehung der Entscheidung also befristet aussetzt (vgl. hierzu statt vieler die Regelungen des 86 Abs. 9 in Verbindung mit Abs. 5 und 7 NHG). Dieses Beanstandungs- bzw. Ersatzvornahmerecht entspricht der Leitungsverantwortung als Behördenleitung und korrespondiert rechtlich mit der Eigenschaft der Universität als staatlicher Einrichtung ( 58 Abs. 1 HRG). Rechtlich sowie hochschulpolitisch ist dieses Vetorecht nicht zu beanstanden; in der Praxis wird nach der Erfahrung des Verfassers eher selten davon Gebrauch gemacht. b) In allen Hochschulgesetzen der Bundesländer, nicht aber im HRG, das hierzu schweigt (s.o.), wird der Leitende Verwaltungsbeamte oder Kanzler der Hochschule durch das Hochschulgesetz zum Beauftragten für den Haushalt im Sinne der jeweiligen Landeshaushaltsordnungen bestimmt. Neben rechtlichen Instrumentarien, welche die Landeshaushaltsordnungen festlegen und in der Regel aus einem Beanstandungsrecht, verbunden mit Suspensiv- und Devolutiveffekt, bestehen, regeln auch einige Hochschulgesetze (z.b. 92 Abs. 3 Satz 2 NHG) die Wirkungen einer solchen Beanstandung, nämlich einen Suspensiveffekt. Auch dieses ist Ausfluß der Behördennatur der Hochschulen, wobei hier insbesondere der Gesichtspunkt des sparsamen Umgangs mit Steuergeldern im Vordergrund steht. Rechtlich sind auch Regelungen dieser Art nicht zu beanstanden; ebenfalls haben sich die Befürchtungen einiger Hochschulrektoren wohl nicht bestätigt, daß hierdurch die staatliche Aufsicht in Person des Kanzlers einen zu starken Einfluß auf das Selbstbestimmungsrecht der Hochschulen gewinne. c) Insbesondere bei Personalmaßnahmen wird besonderen, gesetzlich definierten Beauftragten ein rechtlich schwer zu qualifizierendes Mitbestimmungsrecht eingeräumt, welches im Falle eines Widerspruchs aufschiebende Wirkung herstellt, also den Suspensiveffekt auslöst. Sehr eingeschränkt ist das bei den Behindertenbeauftragten/-obleuten der Fall. Seit einigen Jahren werden aber solche Rechte verstärkt der oder den Frauenbeauftragten der Hochschulen eingeräumt, wobei sich die Regelungen an unterschiedlicher gesetzlicher Stelle finden: zumeist haben sie Eingang in novellierte Landeshochschulgesetze gefunden, zum Teil sind die Sachverhalte auch in Gleichstellungsgesetzen der Länder geregelt. In allen Fällen geht es um ein Beanstandungs- und Widerspruchsrecht der Frauenbeauftragten gegen Personalentscheidungen von Individual- oder Kollegialorganen (vgl. z.b. 69 Abs. 6 BerlHG oder 99 Abs. 5 NHG). Insbesondere die Vetorechte der Frauenbeauftragten erweisen sich zur Zeit in vielen Hochschulen als konfliktträchtig, handelt es sich doch in der Regel dabei um die Möglichkeit, abweichend vom fachlichen Qualifikations-

19 18 20 Jahre Johann - Wolfgang Goethe - Universität in Frankfurt am Main prinzip Entscheidungen auch nach dem Geschlechtszugehörigkeitsprinzip umzugewichten. Durch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom (AZ: C- 450/93-K./. Freie Hansestadt Bremen) ist jedoch zu erwarten, daß die Auslegung der Gleichstellungsgesetze bzw. Hochschulgesetze wieder stärker an dem durch Art. 3 GG vorgegebene Grundsatz des Verbots der Geschlechtsdiskriminierung ausgerichtet werden wird. Man darf daher hoffen, daß diese rechtlichen Klarstellungen die Positionen der Frauenbeauftragten bei Ausübung des suspensiven Vetorechtes auf deutlich gesichertere Grundlagen zurückführen wird und sich damit ein Teil des Konfliktpotentials erübrigt. Vetorechte bei Organkonflikten Zwischen dezentralen und zentralen Organen der Hochschule kann es zu Konflikten kommen, bei denen ein Widerspruch mit Suspensiveffekt einen möglichen Organstreit zu verhindern hilft. Der typische Fall ist die abweichende Stellungnahme bzw. Beschlußfassung des zentralen Kollegialorgans (in der Regel Senat) zu Berufungsentscheidungen des dezentralen Kollegialorgans (in der Regel Fachbereichsrat). Aber auch bei anderen Koordinierungszuständigkeiten des zentralen Kollegialorgans gegenüber dezentralen Kollegialorganen können Meinungsunterschiede entstehen. Zur Vermeidung eines sich dann möglicherweise anbahnenden Organstreits (In-Sich-Verfahren), welcher ggf. verwaltungsgerichtlich ausgetragen werden müßte, kann das zentrale Kollegialorgan Entscheidungen der dezentralen Organe aussetzen, beanstanden und zur erneuten Beschlußfassung zurückverweisen (vgl. beispielhaft die Regelungen des 96 Abs. 3 NHG). Auch dieses Einspruchsverfahren, welches nur eine vorübergehende Aussetzung der Entscheidung bewirkt, dürfte rechtlich nicht zu beanstanden sein, kommt aber außer bei der Beschlußfassung zu Berufungslisten nicht sehr häufig vor. Vetorechte aus Gründen des Minderheitenschutzes Foto: Ausserhofer Auch diese Materie ist rahmenrechtlich nicht geregelt; ein Regelungsbedarf hat sich ausreichend auch nur in einigen wenigen Bundesländern ergeben, die in ihre Hochschulgesetze bzw. deren Novellierungen ein sogenanntes suspensives Gruppen- oder Minderheitenveto eingeführt haben. Es handelt sich nach Kenntnis des Verfassers um die Freie Hansestadt Bremen ( 101 Abs. 7 BremHG), das Land Hessen ( 13 Abs. 3 HHG), das Land Thüringen ( 44 Abs. 1 ThürHG) sowie das Land Niedersachsen ( 85 Abs. 7 NHG). In allen gesetzlichen Regelungen wird nur ein zeitlich eng befristeter Suspensiveffekt ausgelöst und das Letztentscheidungsrecht des Hochschulorgans nicht in Frage gestellt. Dieses suspensive Gruppen- oder Minderheitenveto ist nach Auffassung des Verfassers hochschulpolitisch überbewertet worden. Es ist eine gewollte Verstärkung des Prinzips der, in welcher den zahlenmäßig geringer vertretenen, nicht professoralen Statusgruppen ein gewisser Minderheitenschutz eingeräumt werden soll. Kommt man zu einer zusammenfassenden Wertung, so ist eigentlich nur das suspensive Gruppen- oder Minderheitenveto sowie das der Frauenbeauftragten eine Entwicklung der letzten Jahre. Bezeichnend ist, daß sich die zweite Auflage von Werner Thieme Deutsches Hochschulrecht (1986) oder der Kommentar von Denninger u.a. Hochschulrahmengesetz (1984) mit diesen Phänomenen praktisch nicht beschäftigten. Erst die Hochschulgesetznovellierungen der 90er Jahre kodifizieren diese Tendenzen des Minderheitenschutzes. Da es sich in keinem Fall um die Verhinderung des Letztentscheidungsrechts des eigentlich zuständigen Organs handelt, wird man auch die vom Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluß vom 24. Mai 1995 (AZ: 2 BvF 1/92) festgesetzten Leitlinien zur Ausübung von Staatsgewalt und deren demomkratischer Legitimation hier nicht tangiert sehen können. Das Bundesverfassungsgericht hatte sich mit Allzuständigkeitsregelungen im schleswig-holsteinischen Mitbestim-

20 19 20 Jahre mungsgesetz auseinanderzusetzen und hat sehr grundsätzliche Anführungen zur demokratischen Legitimation öffentlicher Entscheidungsträger und ihrer Entscheidungen gemacht. Auch unter dem dort aufgeführten Effizienzkriterium dürften die Minderheitenschutzregelungen nicht zu beanstanden sein; man mag sie als schlicht lästig und einer zügigen Verfahrensabwicklung eher hinderlich ansehen; einer höchstrichterlichen Rechtsprechung dürften Sie aber voraussichtlich ebenso standhalten, wie die exzessive Auslegung des Grundsatzes der. Verstärkung der Hochschulautonomie Bei der Betrachtung von Minderheitsrechten in der gruppenparitätisch organisierten Universität muß man schließlich den Blick auch auf eine Entwicklung richten, die seit etwa 7 Jahren Eingang in die Hochschulgesetzgebung und die haushaltsrechtlichen Befugnisse der Hochschulen gefunden hat. Mit abnehmenden finanziellen Ressourcen des Bundes und der Länder geht nämlich seit dieser Zeit eine Verstärkung der Hochschulautonomie einher. Der Kernpunkt dieser Regelungen ist, daß die Hochschulen zunehmend aus der Position der nachgeordneten Behörde mit geringen Selbstbestimmungsspielräumen überführt werden in eine teilautonome Körperschaft. Am deutlichsten ist diese Entwicklung durch das Schlagwort vom Globalhaushalt gekennzeichnet. Ausgehend von Beispielen europäischer Nachbarländer, insbesondere der Niederlande, wird der Weg weg von einer Fehlbedarfsfinanzierung und hin zu einer Festbetragsfinanzierung beschritten; die Budgetierung der Hochschulhaushalte sowie in einer Reihe von Hochschulen der Übergang vom kameralistischen Haushaltssystem zu den Grundsätzen eines Wirtschaftsbetriebes mit Einführung der Kosten- und Leistungsrechnung zwingen die Hochschulen, die internen Verwaltungs- und Leitungsstrukturen zu ändern. Dabei weisen die Gesetzgeber in aller Regel den Weg: Zunehmend wird aus den paritätisch zusam- mengesetzten Kollegialorganen die operative Verwaltungsund Finanzverantwortung verschoben in ein Leitungsgremium, welches monokratisch oder kollegial verfaßt sein kann, welches aber in jedem Fall nicht mehr gruppenparitätisch zusammengesetzt ist. Die Tendenz kann man mit dem Schlagwort vom Vorstands-/ Aufsichtsratsmodell charakterisieren. Wenn die operative Leitungs- und Steuerungsverantwortung für den Betrieb Hochschule den Kollegialorganen mit gruppenparitätischer Zusammensetzung entzogen und auf nach dem Fachprinzip zusammengesetzte kollegiale oder monokratische Leitungsorgane übertragen wird, ist für die Steuerungsfähigkeit der Hochschulen die Ausstattung von Minderheiten in den Kollegialorganen mit besonderen Vetorechten zunehmend unerheblich. In diesen Fällen verlagert sich das Problem zum einen auf die Frage, wie die eher nach dem Honoratiorenprinzip geleiteten Hochschulen als Leitungsorgan ein solches mit Managementqualitäten erhalten, sowie, welche Einflußmöglichkeiten auf Entscheidungsprozesse eines solchen Leitungsorgans dann Beauftragten wie z. B. Frauenbeauftragten zugestanden werden. Zusammenfassend verlagert sich daher nach Auffassung des Verfassers das Problem der mit den paritätisch zusammengesetzten Gremien und allen damit verbundenen Schwerfälligkeiten und Verzögerungen auf die Frage nach einer mit erheblichen finanziellen und rechtlichen Vollmachten ausgestatteten Hochschulleitung, die dem künftigen Verständnis der Hochschulen als Wirtschaftsbetriebe durch ein höheres Maß an Professionalität entsprechen muß. Auch wenn viele Hochschulen die Auseinandersetzung mit dieser neuen Fragestellung noch scheuen: An dieser Stelle wird von den Wissenschafts- und Finanzpolitikern eine Veränderung bestehender Strukturen erwartet, und nicht beim korporationsrechtlichen Modell der. Anschrift des Autors Postfach Göttingen Anzeige - seit 44 Jahren in Griechenland ansässig - Griechenlandreisen für Gruppen bis 12TÄGIGE LANDREISEN mit Athen und Attika sowie der Argolis als Schwerpunkt (inkl. 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