Hilfsmittelbelieferung September 2016

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Hilfsmittelbelieferung September 2016"

Transkript

1 Hilfsmittelbelieferung September 2016 Für bayerische Apotheken ergibt sich das unten dargestellte Bild. In der ersten Tabelle stehen die Versorgungseinschränkungen, die zweite Tabelle ab Seite 2 nennt die Versorgungsausschlüsse. Zur Hilfsmittelversorgung von AOK-Versicherten benachbarter Bundesländer beachten Sie bitte die ausführlichen Hinweise in der gelben Rundschreibenanlage Krankenkassen-Fragen Nr. 09/2010 und die Mitteilung aus BAV aktuell Nr. 38/2011, siehe unten angehängt. Bei Betriebskrankenkassen beachten Sie bitte grundsätzlich die Empfehlung, eine schriftliche Kostenzusage einzuholen (siehe Hinweise unten). Ausnahme - Bahn BKK, BKK Mobil Oil und BKK24, für die Hilfsmittelversorgungsverträge geschlossen worden sind, sowie seit dem GWQ- Vertrag beigetretene Krankenkassen (Voraussetzung für die Belieferung bei GWQ ist der Beitritt der Apotheke zum Vertrag). 1.Versorgungseinschränkungen (Belieferung nur unter den genannten Voraussetzungen möglich) Krankenkasse Betroffene Hilfsmittel / -gruppen AOK Bayern PG 14: Pariboy keine Abgabe, wenn das Gerät für Tracheotomierte- oder Laryngektomierte bestimmt ist. Betriebskrankenkassen generell schriftliche Kostenzusage einholen! Ausnahmen - keine generelle Kostenzusage erforderlich bei: BKK24 eigener Vertrag ab (s. BAV aktuell 03/2016) Bahn BKK BKK Mobil Oil Ab GWQ-Vertrag berücksichtigen, siehe oben. Vereinigte IKK, jetzt: IKK classic (alter Himi-Vertrag gilt) BVG (Anspruchsberechtigte nach dem Bundesversorgungsgesetz) DAK HEK hkk Knappschaft SVLFG (früher: LKK Bayern) Barmer GEK (Beitrittsvertrag) Techniker KK (Beitrittsvertrag) Gilt auch bei BKK`n des GWQ- Beitrittsvertrags. Ersatzkassen (ausgenommen Beitrittsverträge) PG 05: Bandagen; abgabefähig sind nur diejenigen Produkte, die zwar aufgrund der Umgruppierung neu eingeordnet wurden (z. B. von PG 05 in PG 23), jedoch nach früherer Systematik in Anlage 1 des Hilfsmittelversorgungsvertrages in PG 05 aufgeführt waren (Übersicht zur Umgruppierung siehe im Downloadbereich der BAV Homepage unter dem Stichwort Bandagen) Alle Hilfsmittel sind genehmigungspflichtig! (ab dem entfällt die Genehmigung bei der AOK Bayern, die Verordnungen sind direkt bei der zuständigen orthopädischen Versorgungsstelle vorzulegen, s. BAV aktuell 09/2016) Vermietung von Inhalationsgeräten (PG 14) nicht mehr möglich. Stattdessen auch wenn zur Miete verordnet- Versorgung durch endgültige Abgabe des verordneten Gerätes vornehmen. Für DAK gilt generell ein Abgabeverbot; sowohl für Verleih als auch für die Abgabe des kompletten Gerätes (s.u bei Ausschlussliste). PG 05: Bandagen; Abgabe gemäß Eintrag in der EDV; Besonderheit bei DAK: Bandagen/Orthesen der Gruppe 23. genehmigen lassen, auch wenn die Genehmigung nicht von der EDV angegeben sein sollte. 1

2 2. Versorgungsausschlüsse (Belieferung nicht mehr möglich) Krankenkasse AOK Bayern Fortsetzung AOK Bayern, nachfolgende Seite Betroffene Hilfsmittelgruppen Seit Vertragsbeitritt für folgende Produktgruppen erforderlich: Transnasale Ernährungssonden Perkutane Ernährungssonden Verbrauchsmaterial zur enteralen Therapie Verbrauchsmaterialien zur Infusionstherapie Zubehör zur enteralen/parenteralen Therapie Vakuum Erektionssysteme Atemtherapie zur Schleimlösung/ -elimination Intraurethrale Inkontinenztherapiesysteme Hilfsmittel zur Anwendung an der Nase Seit Februar 2013 Belieferung folgender Hilfsmittelgruppen bzw. -Untergruppen nur mit Vertragsbeitritt möglich (in Anlage 2a bis 2m des Vertrages sind die Gruppen/Untergruppen einzeln mit Preisvereinbarung aufgeführt): PG 01: Milchpumpen (Miete, Absaugsets für elektr. Milchpumpe, Brusthauben) PG 02: Adaptionshilfen(Anziehhilfen, Ess-/Trinkhilfen, rutschfeste Unterlagen, Greifhilfen, Halter/Halterungen/Greifhilfen für Produkte der Körperhygiene, Schreibhilfen) PG 03: Applikationshilfen (Spülsysteme, Spritzen, Anwendungshilfen für Spritzen, Pens; Abgrechnungsnummern für Zubehör und Verbrauchsmaterialien wie z. B. PEN-Kanülen) PG 03: Verbrauchsmaterial für Insulinpumpen ab Februar 2015 Belieferung nur mit Beitritt zum Vertrag möglich (siehe BAV aktuell 76/14 vom ) PG 08: Stoßabsorber/Verkürzungsausgleiche PG 10: Gehhilfen (Hand-/Gehstöcke, Unterarmgehstützen, Achselstützen samt Zubehör) PG 14: Inhalations- und Atemtherapiegeräte (Aerosol- Inhalationsgeräte für tiefe und obere Atemwege, Inhalationshilfen, Zubehör sowie Verbrauchsmaterial) PG 15: Inkontinenzhilfen (Analtampons, Bettnässer- Therapiegeräte, Hilfsmittel zum Training der Beckenbodenmuskulatur, Intravaginale Kontinenztherapie wie z. B. Pessare, Vaginaltampons; Abrechnungsposition f. Wassertherapie- Badebekleidung) PG 19: Krankenpflegeartikel (Stechbecken, Bettschutzeinlagen, Einmalhandschuhe) PG 20: Lagerungshilfen (Sitzringe, luftgefüllt oder aus Schaumstoff) PG 21: Messgeräte für Körperzustände/ -funktionen (Blut-druckmessgeräte, Blutzuckermessgeräte samt Zubehör, Koagulationsmessgeräte, Spirometer, weitere Verbrauchsmaterialien) PG 25: Sehhilfen (Okklusionspflaster, Uhrglasverbände) PG 51 und PG 53: Pflegehilfsmittel (Produkte zur Hygiene im Bett, Waschsysteme, Lagerungsrollen) PG 99: Verschiedenes (Erektionsringe, Hilfsmittel zur Anwendung an der Nase, Ersatzballons) 2

3 AOK Bayern PG 05: Bandagen und konfektionierte Orthesen; seit 01. April 2011 Vertragsbeitritt erforderlich. PG 12: Versorgung von Tracheotomierten und / oder Laryngektomierten mit Hilfsmitteln PG 15: Inkontinenzversorgung, aufsaugend (häusliche Versorgung) seit Vertragsbeitritt erforderlich. Ab gesonderter Vertragsbeitritt für die Versorgung in stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen und in Altenheimen und Pflegeheimen nötig, s. BAV aktuell 73/2015 vom PG 17: Kompressionstherapie, seit Vertragsbeitritt erforderlich PG 15: Inkontinenzversorgung, ableitend (Katheter etc), seit 01.April 2011 Vertragsbeitritt erforderlich (siehe dazu BAV aktuell Nr. 16/12 vom 09. März 2012), PG 29: Stomaversorgung einschl. der Hilfsmittelgruppen bis , wenn sie zur Behandlung der Urostomie erforderlich sind. Barmer GEK Ohne Beitritt zum Vertrag gilt der Lieferausschluss ab Juli 2015 (siehe BAV aktuell Nr. 36/15): PG 03: Applikationshilfen zur transanalen Irrigation des Darms, Zubehör und Verbrauchsmaterialien PG 15: Hilfsmittel zur ableitenden Inkontinenz der PG 15 -Bettnässertherapiegeräte -intraurethrale Inkontinenztherapiesysteme -Pessare/Vaginaltampons -Trainingsgewichte/mechan. Druckaufnahmesysteme -Katheter zur Medikamentenapplikation PG 19 Einmalhandschuhe Ohne Beitritt zum Vertrag gilt der Lieferausschluss ab Juli 2015 (siehe BAV aktuell Nr. 41/15): PG 03 Diabeteshilfsmittel: Insulinkunststoffspritzen Insulin Pens Pen Kanülen PG 03: Insulinpumpenzubehör und Verbrauchsmaterialien PG 21 Diabeteshilfsmittel: -Blutzuckermessgeräte - Blutzuckermessgeräte mit Sprachausgabe -Kontrolllösungen für Blutzuckermessgeräte -Stechhilfen -Lanzetten Lieferausschluss gilt ab 01. Juli 2013: PG Fersenschützer PG Ellenbogenschützer PG Weichpolsterauflagen PG Schaumauflage mit Liegefläche PG Weichpolstersitzkissen PG Schaumsitzkissen mit Sitzfläche PG Poly-, Elastomer- oder Fluid-Gelkissen PG Luftgefüllte Sitzkissen, Ein-Mehrkammer PG Luftgefüllte Wechseldrucksitzkissen PG Sitzringe, luftgefüllt PG 12 Tracheostoma-Hilfsmittel - ab 01. Mai 2012 keine Lieferberechtigung mehr PG 15: Inkontinenzversorgung, aufsaugend (ambulante Versorgung - Lieferausschluss besteht seit August 2008) PG 19 Krankenunterlagen Fortsetzung Barmer GEK, nachfolgende Seite 3

4 Für folgende Produktgruppen besteht seit nur eine Lieferberechtigung mit Beitritt zum Hilfsmittelversorgungsvertrag Barmer GEK und TK: PG 01 (Milchpumpen) PG 02 (Adaptionshilfen) PG 14 (Inhalationshilfen/-geräte ) PG 17 Hilfsmittel zur Kompressionstherapie PG 19 (Krankenpflegeartikel und Spülsysteme) PG 21 (Blutdruckmessgeräte) Für nachfolgende Produktgruppen sind zum folgende Lieferausschlüsse zu beachten: PG Duschhocker PG Duschstühle PG Hand-, Gehstöcke PG Unterarmgehstützen PG Achselstützen PG Zubehör PG Zuschläge Unterarmgehstützen PG Zuschläge Achselstützen PG Lagerungsschalen für Beine PG Beinlagerungshilfen PG Lagerungsschalen für Arme PG Lagerungskeile PG Umsetz- und Hebehilfen PG 29 Stomaartikel Belieferung ab nur noch mit Beitritt zum Vertrag möglich (siehe BAV aktuell Nr. 60/12 vom ). PG Toilettenhilfen Betriebskrankenkassen- Landesverband Bayern Betriebskrankenkassen- Landesverband Bayern BKK vor Ort (eigener Beitrittsvertrag, siehe Download der BAV Homepage) Seit gilt neuer Vertrag: PG 02 Strumpfanziehhilfen für Kompressionsstrümpfe PG 05 Bandagen PG 17 Hilfsmittel zur Kompressionstherapie PG 23 Orthesen PG 24 Brustorthesen Belieferung nur mit Beitritt zum Vertrag möglich (siehe dazu BAV aktuell 74/13 vom ). PG 29: Stomaversorgung einschl. der Hilfsmittelgruppen bis , wenn sie zur Behandlung der Urostomie erforderlich sind. PG 15: Inkontinenzversorgung, aufsaugend, (häusliche Versorgung) ab Versorgung nur mit Beitritt zum eigenen Versorgungsvertrag möglich; siehe BAV aktuell Nr. 16/15, Beitrag vom Tagesaktuelle Liste der beigetretenen BKK`n, siehe BAV Homepage im Downloadbereich unter dem Stichwort BKK Inkontinenz BKK Mobil Oil PG 21: Blutdruckmessgeräte, halb- und vollautomatisch (PG , , ); Lieferausschluss ab 01. Januar 2015 Coaguchek XS Systemtasche (PZN ) Versorgungsausschluss gilt seit Hinweis zur PG 15, saugende Inkontinenz: übergangsweise Abrechnung nur noch mit Monatspauschalen; siehe BAV aktuell Nr. 54/14, Seite 4 (für die Apotheke besteht kein Kontrahierungszwang). 4

5 Fortsetzung Versorgungsausschlüsse BIG direkt gesund (Fusion BKK Viktoria-D.A.S. mit BIG direkt gesund seit ) Hinweis: Vorgehensweise zu dieser KK siehe BAV Homepage im Download mit Stichwort BIG Für alle Hilfsmittelgruppen gilt: Belieferung nur nach den von der BIG direkt einseitig festgelegten Bedingungen möglich für die Apotheke besteht keine Belieferungspflicht (siehe BAV aktuell 30/14. vom ) BKK` n und GWQ-Vertrag Jede BKK, die dem Vertrag BAV-GWQ beigetreten ist, kann nur beliefert werden, wenn zugleich die Apotheke dem GWQ-Vertrag beigetreten ist. Tagesaktuelle Liste der beigetretenen BKK`n, siehe BAV Homepage im Downloadbereich unter dem Stichwort GWQ Hinweis zu PG 15: Inkontinenzhilfen, aufsaugend: Abrechnung mit Monatspauschalen (ab : 23,90 netto), siehe BAV aktuell 74/15 vom DAK (gilt auch für die Fusionsteilnehmer BKK Gesundheit und BKK Axel Springer, Saint Gobain BKK und seit für die BKK Beiersdorf, siehe BAV aktuell Nr. 43/16 vom ) Deutsche BKK PG 03: Applikationshilfen zur parenteralen Ernährung und Schmerztherapie (s. BAV aktuell 42/16) PG 12: Tracheostoma-Hilfsmittel: ab 1. Oktober 2014 keine Abgabe mehr möglich (s. BAV aktuell 53/14) PG 14: Inhalations- und Atemtherapie, Lieferausschluss seit (s. BAV aktuell Nr. 54/14) PG 15: Inkontinenzversorgung, aufsaugend und ableitend Belieferung ab nicht mehr möglich (s. BAV aktuell Nr. 18/15) PG 29: Hilfsmittel zur Stomaversorgung Lieferausschluss seit 01. März 2012 Lieferausschluss ab 01. Oktober 2014 gilt für folgende Produktgruppen: PG 05 Bandagen PG 08 Einlagen(ausgenommen sind festbetragsgeregelte Artikel dieser Produktgruppe; diese dürfen weiterhin abgegeben werden) PG 15 Inkontinenzversorgung, aufsaugend und ableitend PG 17 Kompressionstherapie (ausgenommen sind festbetragsgeregelte Artikel dieser Produktgruppe; diese dürfen weiterhin abgegeben werden) PG 23 Orthesen PG 24 Prothesen IKK classic PG 15: Inkontinenzversorgung, aufsaugend (häusliche Versorgung) nur mit Beitritt zum eigenen Versorgungsvertrag möglich. Abrechnung erfolgt über Monatspauschalen (s. BAV aktuell 39/2016 vom ) PG 29: Stomaversorgung einschl. der Hilfsmittelgruppen bis , wenn sie zur Behandlung der Urostomie erforderlich sind. 5

6 Fortsetzung Versorgungsausschlüsse: KKH (früher KKH Allianz) PG 04. Badehilfen PG 10. Gehhilfen PG 33. Toilettenhilfen wg. Teilkündigung des Vertrages ist die Belieferung ab nicht mehr möglich (siehe BAV aktuell Nr. 32 vom ). PG 12: Hilfsmittel zur Tracheostomaversorgung Belieferung ab nicht mehr möglich. Belieferung nur möglich mit Beitritt zum Vertrag. PG 15: Inkontinenzversorgung, aufsaugend (ambulante Versorgung Lieferausschluss gilt seit ) PG : Inkontinenzhilfen externe Systeme (z.b. Katheter etc.) seit 01. September 2010 Belieferung nur mit Vertrag PG 19 Krankenunterlagen PG 29: Hilfsmittel zur Stomaversorgung; Ausschluss seit (nicht ausgeschlossen von der Versorgung ist nach genehmigtem Kostenvoranschlag- die Abgabe von Stomaartikeln zur Fistelversorgung bzw. sonstigen Wundversorgung) Knappschaft PG 10: Gehhilfen (Beitritt gemäß Vertrag erforderlich) PG 11: Hilfsmittel gegen Dekubitus PG 15: ableitende Inkontinenz (Beitritt gemäß Vertrag erforderlich) PG 15: Inkontinenzversorgung, aufsaugend;(seit 01.August 2010 Lieferausschluss) PG 29: Stomaversorgung einschl. der Hilfsmittelgruppen bis , wenn sie zur Behandlung von Stoma erforderlich sind (seit ). Lieferberechtigung in Höhe der Monatspauschale nur möglich, wenn Bedingungen der Anlage 6 der Stomavereinbarung beachtet werden (siehe BAV-Homepage; Download, Suchbegriff Stoma oder Anlage 6 ). SVLFG (früher: LKK Bayern) PG 10: Gehhilfen (Beitritt gemäß Vertrag erforderlich) PG 11: Hilfsmittel gegen Dekubitus PG 15: ableitende Inkontinenz (Beitritt gemäß Vertrag erforderlich) PG 15 Inkontinenzversorgung, aufsaugend PG 29: Stomaversorgung einschl. der Hilfsmittelgruppen bis , wenn sie zur Behandlung der Urostomie erforderlich sind. Lieferberechtigung in Höhe der Monatspauschale nur, wenn die Bedingungen der Anlage 6 der Stomavereinbarung (Knappschaftsvertrag) beachtet werden (siehe BAV-Homepage; Download, Suchbegriff Stoma oder Anlage 6 ); 6

7 Fortsetzung Lieferausschlüsse: Techniker Krankenkasse PG 12: Tracheostoma-Hilfsmittel Ab keine Abgabe zu Lasten der Krankenkasse mehr möglich (s. BAV aktuell 76/2015) PG 15: Inkontinenzversorgung, aufsaugend (Versorgungspauschale 15,50 netto pro Monat; falls Belieferung zu diesen Konditionen gewünscht, muss gegenüber der TK direkt eine Beitrittserklärung abgegeben werden, s. BAV-aktuell 08/2016) Neue Vertragsanlagen ab Belieferung der nachfolgenden Versorgungsbereiche nur möglich, wenn die Apotheke der jeweiligen Produktgruppenanlage beigetreten ist: PG 04 Badehilfen PG 07 Blindenhilfsmittel PG 10 Gehhilfen PG 11 Hilfsmittel gegen Dekubitus PG 20 Sitz- und Lagerungshilfen PG 21 Messgeräte für Körperzustände (Ergänzung) PG 25 Sehhilfen (hier: Okklusionspflaster) PG 33 Toilettenhilfsmittel PG 99 Verschiedenes PG Krankenunterlagen (ab ) PG Toilettenstühle (ab ) PG Duschhocker (ab ) PG Duschstühle (ab ) PG Lagerungsschalen für Beine (ab ) PG Beinlagerungshilfen(ab ) PG Lagerungskeile (ab ) PG Umsetz- und Hebehilfen (ab ) Für folgende Produktgruppen besteht nur eine Lieferberechtigung mit Beitritt zum Hilfsmittelversorgungsvertrag Barmer GEK und TK bzw. dem Beitritt zum neuen TK-Vertrag ab : PG 01 Milchpumpen PG 02 Adaptionshilfen PG Infusionspumpen PG Elektrische Infusionspumpen PG Verbrauchsmaterialien zur Infusionstherapie PG Infusionsständer PG Abrechnungspositionsnummern PG 14 Inhalationshilfen/-geräte PG 17 Hilfsmittel zur Kompressionstherapie PG 19 Bettschutzeinlagen, Krankenpflegeartikel und Spülsysteme PG 21 Blutdruckmessgeräte Ab : Anlage 3 d Versorgungsbereich enterale Ernährung Anlage 05 Bandagen Anlage 15 ableitende Inkontinenz (Katheter etc.) Anlage 29 Stoma incl. PG 15-Artikel für Urostoma Belieferung dieser Versorgungsbereiche nur möglich, wenn die Apotheke der jeweiligen Produktgruppenanlage beigetreten ist (siehe Beitrag des Rundschreibens 06/2012 Teil 2, gelbe Anlage sowie neu zur Stomaversorgung: BAV aktuell Nr. 67/13 vom ). Ab 01. Mai.2013: PG 08 Stoßabsorber PG 23 Orthesen Belieferung dieser Produktgruppen nur mit Beitritt möglich (siehe dazu BAV aktuell Nr. 24/13 vom ). 7

8 Versorgung von BKK-Versicherten mit Hilfsmitteln Die Vertragssituation im Bereich der Hilfsmittelversorgung für Versicherte von Betriebskrankenkassen ist äußerst unübersichtlich. Unklar ist insbesondere, welche Betriebskrankenkassen den alten (gekündigten) Hilfsmittelversorgungsvertrag Bayern mit den Regionalkassen weiter gegen sich gelten lassen. Es ist deshalb auch für die Mitarbeiterinnen unserer Krankenkassenabteilung sehr schwierig, nachzuvollziehen, welche Betriebskrankenkasse für welche Produktgruppen gerade welchen Vertragswerken unterliegt. Zum Teil erhalten wir sogar Mitteilungen aus der Apothekenpraxis, dass ein und dieselbe Betriebskrankenkasse Apotheken einmal zur Belieferung eines bestimmten Hilfsmittels zulässt und ein anderes Mal nicht. Vor diesem Hintergrund können wir Ihnen derzeit nur folgendes empfehlen: Holen Sie vor der Versorgung eines BKK-Versicherten mit Hilfsmitteln eine Genehmigung seiner Kasse ein. Alternativ können Sie die Versorgung zur Vermeidung eines möglichen Schadens nur ablehnen oder das Hilfsmittel gegen Barzahlung liefern. Ausnahme ab : Belieferung einer BKK, die dem Vertrag BAV-GWQ beigetreten ist, sofern zugleich die Apotheke ebenfalls dem Vertrag beigetreten ist. Weitere Ausnahmen: Mit der BKK Mobil Oil, der Bahn BKK und der BKK24 bestehen Hilfsmittelversorgungsverträge. Eine Belieferung der darin geregelten Produktgruppen ist auch ohne gesonderten Beitritt möglich. Auszug Rundschreibenbeitrag Nr. 09/2010: Hilfsmittelversorgung von AOK-Versicherten benachbarter Bundesländer! Wie Sie wissen, richtet sich im Arzneimittelbereich bei Lieferungen über die Grenzen eines Bundeslandes hinweg die Rechtslage nach dem Arzneimittelversorgungsvertrag, der am Sitz der Apotheke im Fall eines Filialverbundes der Hauptapotheke besteht. Niedergelegt ist dies im Rahmenvertrag nach 129 SGB V. Bei Hilfsmitteln gibt es dagegen keine derartige bundesweite und kassenartenübergreifende Vereinbarung. Allerdings ist in früheren Jahren dieses sogenannte Sitzprinzip auch bei Hilfsmitteln von den Krankenkassen durchweg anerkannt und praktiziert worden. Dieses gilt jedoch nicht mehr ohne weiteres, seit eine Versorgungsberechtigung für Hilfsmittel zwingend das Bestehen eines Vertrages voraussetzt. Wir haben deshalb die AOKen der an Bayern angrenzenden Bundesländer sowie die AOK Rheinland-Pfalz angeschrieben und um eine Auskunft gebeten, wie bei Vorlage einer Hilfsmittelverordnung in einer bayerischen Apotheke die Versorgung eines Versicherten der betreffenden AOK durch die bayerische Apotheke erfolgen soll. Die Antworten der angeschriebenen Kassen sind unterschiedlich ausgefallen, und zwar wie folgt: AOK Baden-Württemberg: Die AOK Baden-Württemberg lässt Hilfsmittelverträge anderer Bundesländer nicht gegen sich gelten. Sie bietet aber an, dass Apotheken, die baden-württembergische AOK- Versicherte mit Hilfsmitteln beliefern wollen, von ihrem Beitrittsrecht gemäß 127 Abs. 2 a SGB V Gebrauch machen. 8

9 Einsicht in die Verträge kann unter folgender Internetadresse genommen werden: In Ausnahmefällen, wenn die bayerische Apotheke eine einmalige Abrechnung vornimmt, kann diese auch über einen Kostenvoranschlag erfolgen. Jedoch fordert die AOK Baden- Württemberg hier eine Abrechnung per Datenträger entsprechend der Hilfsmittellieferungsverträge mit dem LAV Baden-Württemberg. Sollten Sie mehrfach und fortlaufend Kunden mit Hilfsmitteln beliefern wollen, die bei der AOK Baden-Württemberg versichert sind, sollten Sie einen Einzelbeitritt Ihrer Apotheke zu den in Baden-Württemberg geltenden Verträgen in Erwägung ziehen. Seit hat die AOK Baden-Württemberg einen neuen Vertrag (Monatspauschalen) über aufsaugende Inkontinenzversorgung zur ambulanten Versorgung abgeschlossen; Belieferung ist nur noch mit Beitritt zu diesem neuen Vertrag möglich. AOK Hessen: Die AOK Hessen hat uns wie folgt geantwortet: 1) Wenn ein hessischer AOK-Versicherter seine Hilfsmittel sozusagen ständig über die Landesgrenze hinweg bei einer bayerischen Apotheke beziehen möchte, gilt das Vertragsprinzip. D. h. die betreffende bayerische Apotheke muss einen Vertrag mit der AOK Hessen geschlossen haben, bzw. dem für Hessen abgeschlossenen Gesamtvertrag auf der Grundlage einer Protokollnotiz des Hessischen Apothekerverbandes mit den vertragsschließenden Primärkassen beigetreten sein. Vertragsschließende Krankenkassen dieser Protokollnotiz sind neben der AOK Hessen der BKK Landesverband Hessen, die IKK Baden-Württemberg und Hessen, die landwirtschaftlichen Krankenkassen Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland. Die Verträge können von Ihnen unter Hessen eingesehen werden oder unter angefordert werden. 2) Ausnahmefall: Der Versicherte befindet sich während seines Urlaubs außerhalb Hessens. Wenn also bayerische Apotheken Versicherte der AOK Hessen im Rahmen eines Urlaubsaufenthalts bzw. im Rahmen einer Notfallversorgung mit notwendigen Hilfsmitteln versorgen, wird die AOK Hessen die Abrechnungen nach den Regeln des immer noch praktizierten bayerischen Hilfsmittelversorgungsvertrages vergüten. Wir empfehlen Ihnen aber, in diesem Fall trotzdem eine vorherige Anfrage bei der AOK Hessen durchzuführen, um sicherzugehen, dass Sie Ihre Lieferung auch bezahlt bekommen. AOK Niedersachsen: Bei Versorgungen der Versicherten der AOK Niedersachsen durch Mitgliedsapotheken des Bayerischen Apothekerverbandes lässt die AOK Niedersachsen bis auf Weiteres die zwischen dem BAV und der AOK Bayern vereinbarten Konditionen gegen sich gelten (auch die Ausschlüsse greifen). Dieses gilt ab dem auch für den Teilbereich der aufsaugenden Inkontinenz. Bitte beachten Sie, dass nach bayerischem Vertrag die Gruppe 15 (saugende Inkontinenz) sowie 05 (Bandagen) nur beliefert werden können, wenn die Apotheke dem jeweiligen Vertrag aktiv beigetreten ist. Nur wenn der jeweilige Beitritt von der AOK Bayern schriftlich gegenüber der Apotheke bestätigt ist, können AOK Niedersachsen-Versicherte entsprechend beliefert werden. 9

10 AOK Rheinland-Pfalz Die AOK Rheinland-Pfalz hat mit dem Apothekerverband Rheinland-Pfalz einen Vertrag über Inkontinenzprodukte (PG 15) und einen Vertrag über Stomaartikel (PG 29) abgeschlossen. Beide Verträge gelten nicht für andere Krankenkassen. Die AOK Rheinland-Pfalz teilt mit, dass bayerische Apotheken, wenn sie rheinland-pfälzische AOK-Versicherte mit diesen Artikeln beliefern wollen, diesen Verträgen beitreten können. Wenden Sie sich dazu am besten an den Gesundheitspartnerservice der AOK Rheinland-Pfalz unter der adresse Die AOK Rheinland-Pfalz teilt mit, dass sie sonst keine weiteren Verträge zu einzelnen Hilfsmitteln abgeschlossen hat. Wenn bayerische Apotheken Hilfsmittel an rheinlandpfälzische AOK-Versicherte außerhalb der Produktgruppen 15 oder 29 abgeben wollen, so gilt nach Aussage der AOK Rheinland-Pfalz hierfür der Hilfsmittelversorgungsvertrag der AOK Bayern. Mit anderen Worten: Für diese Bereiche toleriert die AOK Rheinland-Pfalz das sogenannte Sitzprinzip. AOK PLUS (Sachsen und Thüringen) Die für die Länder Sachsen und Thüringen zuständige AOK PLUS hat mitgeteilt, dass sie nicht nur bei Arzneimitteln, sondern auch bei Hilfsmitteln bei grenzüberschreitenden Lieferungen grundsätzlich die vertraglichen Regelungen anerkennt, die am Sitz der Apotheke bestehen. Dem Bayerischen Apothekerverband wurde daher bestätigt, dass die AOK PLUS die in Bayern zwischen dem Bayerischen Apothekerverband und der AOK Bayern im Hilfsmittelbereich geschlossenen Verträge gegen sich gelten lässt. Darüber hinaus hat jede bayerische Apotheke die Möglichkeit, dem Hilfsmittelversorgungsvertrag zwischen der AOK PLUS und dem Sächsischen sowie Thüringer Apothekerverband durch die Abgabe einer Anerkenntniserklärung beizutreten. Die Apotheken können dann die Versorgung der AOK-Versicherten zu diesen Konditionen vornehmen, müssen diese Hilfsmittel aber nach dem vertraglich festgelegten Abrechnungsverfahren für Hilfsmittel nach 302 SGB V abrechnen. AOK Sachsen-Anhalt (Einschub BAV aktuell Nr. 38/11) Die AOK Sachsen-Anhalt weist darauf hin, dass eine Belieferung zukünftig nur noch möglich ist, wenn die Apotheke die Hilfsmittelregelungen des Arzneiliefervertrages zwischen dem Landesapothekerverband Sachsen-Anhalt und der AOK Sachsen-Anhalt in der jeweils aktuellen Fassung anerkennt. Wird der Vertrag nicht anerkannt, besteht grundsätzlich für zukünftige Versorgungen die Genehmigungspflicht. Bitte beachten Sie: Bei unsicherer Vertragslage (vor allem auch bei Krankenkassen außerhalb Bayerns) empfehlen wir nachdrücklich, die Versorgung vorab schriftlich genehmigen zu lassen oder Barzahlung zu verlangen. Die Angaben in den Übersichten sind ohne Gewähr. 10

Hilfsmittelbelieferung März 2017

Hilfsmittelbelieferung März 2017 Hilfsmittelbelieferung März 2017 Für bayerische Apotheken ergibt sich das unten dargestellte Bild. In der ersten Tabelle stehen die Versorgungseinschränkungen, die zweite Tabelle ab Seite 2 nennt die Versorgungsausschlüsse.

Mehr

Hilfsmittelbelieferung Stand Juni 2013

Hilfsmittelbelieferung Stand Juni 2013 Hilfsmittelbelieferung Stand Juni 2013 Für bayerische Apotheken, wenn sie nicht den neuen Verträgen beigetreten sind, ergibt sich das unten dargestellte Bild. In der ersten Tabelle stehen die Versorgungseinschränkungen,

Mehr

Hilfsmittelbelieferung Stand Februar 2013

Hilfsmittelbelieferung Stand Februar 2013 Hilfsmittelbelieferung Stand Februar 2013 Für bayerische Apotheken, wenn sie nicht den neuen Verträgen beigetreten sind, ergibt sich das unten dargestellte Bild. In der ersten Tabelle stehen die Versorgungseinschränkungen,

Mehr

Direktabrechnung von Hilfsmitteln für Apotheken und sonstige Hilfsmittelanbieter für Versicherte der BIG direkt gesund Stand:

Direktabrechnung von Hilfsmitteln für Apotheken und sonstige Hilfsmittelanbieter für Versicherte der BIG direkt gesund Stand: von Hilfsmitteln für Apotheken und sonstige Hilfsmittelanbieter für Versicherte der BIG direkt gesund Stand: 01.04.2017 1. Bestehen für die Hilfsmittellieferung Verträge der BIG direkt gesund gemäß 127

Mehr

Voraussetzungen zur Abgabe nachfolgend aufgeführter Hilfsmittel der einzelnen VB: Milchpumpen Absaugsets für elektrische Milchpumpen Brusthaube

Voraussetzungen zur Abgabe nachfolgend aufgeführter Hilfsmittel der einzelnen VB: Milchpumpen Absaugsets für elektrische Milchpumpen Brusthaube Präqualifizierung: Versorgungsbereiche (VB) Apotheken mit dazu gehörenden Abrechnungspositionsnummern lt. GKV-Kriterienkatalog letzte Änderungen zum 01.07.2015 Voraussetzungen zur Abgabe nachfolgend aufgeführter

Mehr

Antrag auf Präqualifizierung nach den Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes gemäß 126 Abs. 1 Satz 3 SGB V für die Apotheke

Antrag auf Präqualifizierung nach den Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes gemäß 126 Abs. 1 Satz 3 SGB V für die Apotheke 1 von 5 Erstpräqualifizierung Repräqualifizierung Änderung Hauptbetrieb Filiale Umfirmierung Umzug Unternehmen (rechtsgültige Firmenbezeichnung): Geschäftsführer/ Inhaber: Rechtsform: HRA/HRB: Hauptbetrieb

Mehr

Fragen-Antworten-Katalog für Apotheken in Sachsen und Thüringen Stand:

Fragen-Antworten-Katalog für Apotheken in Sachsen und Thüringen Stand: 1. Darf das Hilfsmittel/Produkt XY durch eine Apotheke abgegeben werden? Eine Apotheke darf alle Hilfsmittel abgeben, die im Hilfsmittelversorgungsvertrag in den Anlagen 1 bis 3 sowie 8 geregelt sind,

Mehr

Schreibhilfen Lesehilfen 3 Produktgruppe Applikationshilfen Verdauungsorgane Spülsysteme NN

Schreibhilfen Lesehilfen 3 Produktgruppe Applikationshilfen Verdauungsorgane Spülsysteme NN Anlage 2 ( 4 Abs. 2) Vom Vertrag erfasste Hilfsmittel In der Anlage sind die vom Liefervertrag erfassten Hilfsmittel aufgelistet. Mit A ist gekennzeichnet, für welche Hilfsmittel die Zulassung auf Grund

Mehr

Aktuelle Verträge des Bundesinnungsverbandes für Orthopädie-Technik (Stand 1. Juli 2016)

Aktuelle Verträge des Bundesinnungsverbandes für Orthopädie-Technik (Stand 1. Juli 2016) Aktuelle Verträge des Bundesinnungsverbandes für Orthopädie-Technik (Stand 1. Juli 2016) AOK BV PG 24 Prothesen 1900000 gekündigt zum 30.06.2009, regional unterschiedliche Fortgeltung (OT-1 Vertrag) (OT-2

Mehr

05A Bandagen Fertigprodukte (Versorgungen bis einschl. Knie) 05B Bandagen Fertigprodukte (Versorgungen oberhalb des Knies)

05A Bandagen Fertigprodukte (Versorgungen bis einschl. Knie) 05B Bandagen Fertigprodukte (Versorgungen oberhalb des Knies) 05A Bandagen Fertigprodukte (Versorgungen bis einschl. Knie) 05B Bandagen Fertigprodukte (Versorgungen oberhalb des Knies) 05C Bandagen Fertigprodukte (Versorgungen oberhalb des Knies) 05D Bandagen Industriell

Mehr

Aktuelle Verträge des Bundesinnungsverbandes für Orthopädie-Technik

Aktuelle Verträge des Bundesinnungsverbandes für Orthopädie-Technik AOK Rheinland/Hamburg (LAG NRW) Kompressionstherapie 15 20 L17 (Normalversorgungen) 01.12.2015 1 Monat zum Ende 15 20 M17 (Notfallversorgungen) Barmer - OT 1 PG 01 Milchpumpen PG 01: 15 96 009 01.10.2010

Mehr

Aktuelle Verträge des Bundesinnungsverbandes für Orthopädie-Technik

Aktuelle Verträge des Bundesinnungsverbandes für Orthopädie-Technik Aktuelle Verträge des Bundesinnungsverbandes für Orthopädie-Technik Kostenträger PG Bezeichnung LEG AOK Rheinland/Hamburg (LAG NRW) Kompressionstherapie 1520L17 (Normalversorgungen) 1520M17 (Notfallversorgungen)

Mehr

Aktuelle Verträge des Bundesinnungsverbandes für Orthopädie-Technik

Aktuelle Verträge des Bundesinnungsverbandes für Orthopädie-Technik Aktuelle Verträge des Bundesinnungsverbandes für Orthopädie-Technik (Stand 16. März 2018) AOK BV Prothesen 1900000 gekündigt zum 30.06.2009, regional unterschiedliche Fortgeltung DGUV (BGen) (Reha-Vertrag)

Mehr

Aktuelle Verträge des Bundesinnungsverbandes für Orthopädie-Technik

Aktuelle Verträge des Bundesinnungsverbandes für Orthopädie-Technik Aktuelle Verträge des Bundesinnungsverbandes für Orthopädie-Technik (Stand 1. September 2017) AOK BV Prothesen 1900000 gekündigt zum 30.06.2009, regional unterschiedliche Fortgeltung DGUV (BGen) (Reha-Vertrag)

Mehr

Abgabefristen gemäß Arznei-/Hilfsmittellieferverträgen und BtMVV. Abgabe innerhalb. Abgabe innerhalb. Abgabe innerhalb

Abgabefristen gemäß Arznei-/Hilfsmittellieferverträgen und BtMVV. Abgabe innerhalb. Abgabe innerhalb. Abgabe innerhalb A v P - I n f o Abgabefristen gemäß Arznei-/Hilfsmittellieferverträgen und BtMVV Abgabefrist Betäubungsmittel (Stand: 31.05.2016) Verordnung über Betäubungsmittel (gelb) darf nur innerhalb von 7 Tagen

Mehr

TARIFKENNZEICHEN Stand:

TARIFKENNZEICHEN Stand: TARIFKENNZEICHEN Stand: 01.05.2017 AOK Baden-Württemberg PG 05 01505 Stand 03/2014 PG 23 01523 Stand 03/2014 PG 31 01631 Stand 05/2017 01100 AOK Bayern PG 02, 08, 10, 31 02131 Stand 11/2016 PG 17 02717

Mehr

TARIFKENNZEICHEN

TARIFKENNZEICHEN TARIFKENNZEICHEN 01.01.2018 AOK Baden-Württemberg PG 05 01505 Stand 03/2014 PG 23 01523 Stand 03/2014 PG 31 01631 Stand 05/2017 01100 AOK Bayern PG 02, 08, 10, 31 02031 Stand 11/2017 PG 17 02717 Stand

Mehr

Hilfsmittelversorgung von Pflegeheimbewohnern

Hilfsmittelversorgung von Pflegeheimbewohnern Absauggeräte (Produktgruppe 01) Sekret-Absauggeräte, netzabhängig (01.24.01) () Absauggeräte, die ausschließlich von einem Versicherten genutzt werden, dienen der Unterstützung und der Durchführung der

Mehr

Kriterienkatalog Version 8, gültig ab dem 1. Januar 2017

Kriterienkatalog Version 8, gültig ab dem 1. Januar 2017 01A 01AR 01B 01BR 01C 01CR 01D 01DR 02A 02AR 02B 02BR 02C 02CR 03A 03AR 03B 03BR 03C8 03C8R 03D 03DR 03E 03ER 04AR 04BR Milchpumpen Milchpumpen Sekret-Absauggeräte Sekret-Absauggeräte Hilfsmittel zur Wunddrainage

Mehr

Umblättergeräte elektrisch Bedienungssensoren. Umfeldkontrollgeräte für elektrische Geräte. Spülsysteme, schwerkraft- und pumpenabhängig

Umblättergeräte elektrisch Bedienungssensoren. Umfeldkontrollgeräte für elektrische Geräte. Spülsysteme, schwerkraft- und pumpenabhängig 01A 01AR 01B 01BR 01C 01CR 01D 01DR 02A 02AR 02B 02BR 02C 02CR 03A 03AR 03B 03BR 03C8 03C8R 03D 03DR 03E 03ER 04AR 04BR Milchpumpen Milchpumpen Sekret-Absauggeräte Sekret-Absauggeräte Hilfsmittel zur Wunddrainage

Mehr

Leitfaden für Vertragsbeitritte gemäß 127 Abs. 2a SGB V

Leitfaden für Vertragsbeitritte gemäß 127 Abs. 2a SGB V Leitfaden für Vertragsbeitritte gemäß 127 Abs. 2a SGB V 1. Allgemeines... 2 2. Hinweise zum Vertragsbeitritt... 2 3. Spezielle Hinweise zu bestimmten Verträgen... 3 3.1 Verträge mit verschiedenen Verbänden...

Mehr

Inhalt der Versorgungsteilbereiche EK + 18%

Inhalt der Versorgungsteilbereiche EK + 18% 01 Absauggeräte 01A 01.35.01 Milchpumpen Miete pro Tag 1,48 01A 01.99.01.2 Absaugsets für elektr. Michpumpe 01.99.01.5 Brusthauben 01B 01.24.01-04 Sekret-Absauggeräte 01C 01.24.05 Hilfsmittel zur Wunddrainage

Mehr

Beitritte zu vdek-verträgen sind nur über den vdek möglich. Bitte wenden Sie sich direkt an den vdek.

Beitritte zu vdek-verträgen sind nur über den vdek möglich. Bitte wenden Sie sich direkt an den vdek. Wichtige Hinweise zum Beitritt Gesetzliche Krankenversicherung Produktmanagement Hilfsmittel 0032 20 Postfach 10 14 44 20009 Hamburg Nagelsweg 27-31 20097 Hamburg hilfsmittelmanagement@dak.de www.dak-leistungserbringer.de

Mehr

PG Bezeichnung Nettopreis

PG Bezeichnung Nettopreis Anlage 1 zum Hilfsmittelliefervertrag Primärkassen - Bremen 01.04.2013 1/6 Genehmigungsfrei abzugeben sind: aufgeführte Hilfsmittel, die einen Festbetrag oder einen Vertragspreis besitzen deren Preis 100.-

Mehr

Ausschreibungen und Vertragsabsichten. ergänzende Angaben Vertragsgegenstand

Ausschreibungen und Vertragsabsichten. ergänzende Angaben Vertragsgegenstand AOK B-W 12 AOK Baden Württemberg Versorgung von Tracheotomierten und / oder Laryngektomierten mit Hilfsmitteln Interesse bis zum 18.12.2009 bekunden an: AOK Baden-Württemberg; Fachbereich II.2; Referat

Mehr

Hilfsmittelversorgung von Pflegeheimbewohnern

Hilfsmittelversorgung von Pflegeheimbewohnern Absauggeräte (Produktgruppe 01) Sekret-Absauggeräte, netzabhängig (01.24.01) () Absauggeräte, die ausschließlich von einem Versicherten genutzt werden, dienen der Unterstützung und der Durchführung der

Mehr

Ausschreibungen und Vertragsabsichten. ergänzende Angaben Vertragsgegenstand

Ausschreibungen und Vertragsabsichten. ergänzende Angaben Vertragsgegenstand AOK B-W 12 AOK Baden Württemberg Versorgung von Tracheotomierten und / oder Laryngektomierten mit Hilfsmitteln Interesse bis zum 18.12.2009 bekunden an: AOK Baden-Württemberg; Fachbereich II.2; Referat

Mehr

Zertifikat. über die Präqualifizierung als Hilfsmittelerbringer für

Zertifikat. über die Präqualifizierung als Hilfsmittelerbringer für HILFSMITTEl. Zertifikat über die Präqualifizierung als Hilfsmittelerbringer für SERIMED GmbH & Co.KG Am Waldstadion 5 07937 Zeulenroda Triebes lnstitutionskennzeichen: 331 600703 Bestätigung Nr. Gültig

Mehr

Ausschreibungen und Vertragsabsichten. ergänzende Angaben Vertragsgegenstand

Ausschreibungen und Vertragsabsichten. ergänzende Angaben Vertragsgegenstand AOK B-W 12 AOK Baden Württemberg Versorgung von Tracheotomierten und / oder Laryngektomierten mit Hilfsmitteln Interesse bis zum 18.12.2009 bekunden an: AOK Baden-Württemberg; Fachbereich II.2; Referat

Mehr

Verträge von Krankenkassen nach 127 SGB V

Verträge von Krankenkassen nach 127 SGB V Verträge von Krankenkassen 127 SGB V Es werden nur Verträge und Inhalte benannt, worüber die KV Sachsen eine schriftliche Information erhalten hat. (Die Krankenkassen haben dem Gesetzestext eine Informationspflicht

Mehr

Anlage 19. Vereinbarung über die Lieferung von. Krankenpflegeartikeln (Produktgruppe und ) sowie

Anlage 19. Vereinbarung über die Lieferung von. Krankenpflegeartikeln (Produktgruppe und ) sowie Anlage 19 Vereinbarung über die Lieferung von Krankenpflegeartikeln (Produktgruppe 19.40.04 und 19.99.01) sowie Spülsystemen (Produktgruppe 03.36.01) Schlüssel "Leistungserbringergruppe": 11 96 004 für

Mehr

Primärkassen: Abgabefristen gemäß Arznei-/Hilfsmittellieferverträgen

Primärkassen: Abgabefristen gemäß Arznei-/Hilfsmittellieferverträgen Primärkassen: Abgabefristen gemäß Arznei-/Hilfsmittellieferverträgen Baden-Württemberg ALV (Stand: 01.04.2005) 3 Abs. 8 Arzneilieferungsvertrag i.v.m. 3 Abs. 1 Rahmenvertrag nach 129 SGB V Einspruchsentscheidungsfrist:

Mehr

Vereinbarung zur Versorgung der Versicherten mit Blutzuckerteststreifen Stand 1. Januar 2018

Vereinbarung zur Versorgung der Versicherten mit Blutzuckerteststreifen Stand 1. Januar 2018 Vereinbarung zur Versorgung der Versicherten mit Blutzuckerteststreifen Stand 1. Januar 2018 Techniker Krankenkasse (TK) DAK-Gesundheit Kaufmännische Krankenkasse (KKH) Hanseatische Krankenkasse (HEK)

Mehr

Vertrag über die Versorgung mit Hilfsmitteln der Produktgruppe 21 (Blutdruckmessgeräte) zwischen. einerseits

Vertrag über die Versorgung mit Hilfsmitteln der Produktgruppe 21 (Blutdruckmessgeräte) zwischen. einerseits Seite 1 von 5 Vertrag über die Versorgung mit Hilfsmitteln der Produktgruppe 21 (Blutdruckmessgeräte) zwischen einerseits der Knappschaft, Bochum, vertreten durch die Regionaldirektion Saarbrücken, St.

Mehr

Ausschreibungen und Vertragsabsichten. ergänzende Angaben Vertragsgegenstand

Ausschreibungen und Vertragsabsichten. ergänzende Angaben Vertragsgegenstand AOK B-W 12 AOK Baden Württemberg Versorgung von Tracheotomierten und / oder Laryngektomierten mit Hilfsmitteln Interesse bis zum 18.12.2009 bekunden an: AOK Baden-Württemberg; Fachbereich II.2; Referat

Mehr

Ausschreibungen und Vertragsabsichten. ergänzende Angaben Vertragsgegenstand

Ausschreibungen und Vertragsabsichten. ergänzende Angaben Vertragsgegenstand AOK B-W 12 AOK Baden Württemberg Versorgung von Tracheotomierten und / oder Laryngektomierten mit Hilfsmitteln Interesse bis zum 18.12.2009 bekunden an: AOK Baden-Württemberg; Fachbereich II.2; Referat

Mehr

Hilfsmittelversorgungsvertrag zwischen DAV / LAV und BARMER GEK (TK) ÜBERBLICK ÜBER DIE WICHTIGSTEN BESTIMMUNGEN

Hilfsmittelversorgungsvertrag zwischen DAV / LAV und BARMER GEK (TK) ÜBERBLICK ÜBER DIE WICHTIGSTEN BESTIMMUNGEN Hilfsmittelversorgungsvertrag zwischen DAV / LAV und BARMER GEK (TK) ÜBERBLICK ÜBER DIE WICHTIGSTEN BESTIMMUNGEN INHALT DES VERTRAGES Der Vertrag regelt die Versorgung von Versicherten der BARMER GEK und

Mehr

Hinweise zur Notfallversorgung

Hinweise zur Notfallversorgung INNUNG FÜR ORTHOPÄDIE-TECHNIK NORD INNUNG FÜR ORTHOPÄDIE-TECHNIK NIEDERSACHSEN/BREMEN LANDESINNUNG FÜR ORTHOPÄDIE-TECHNIK SACHSEN-ANHALT KÖRPERSCHAFTEN DES ÖFFENTLICHEN RECHTS Bei Schuldts Stift 3 20355

Mehr

Hilfsmittelpositionsnummern. Hilfsmittelpositionsnummer: Pharmazentral- und / oder. Missbrauch von. Elke Scharnetzky

Hilfsmittelpositionsnummern. Hilfsmittelpositionsnummer: Pharmazentral- und / oder. Missbrauch von. Elke Scharnetzky Pharmazentral- und / oder Hilfsmittelpositionsnummer: Missbrauch von Hilfsmittelpositionsnummern Elke Scharnetzky Was sind Hilfsmittel? Hilfsmittel sind sächliche medizinische Leistungen wie beispielsweise

Mehr

Verträge von Krankenkassen nach 127 SGB V

Verträge von Krankenkassen nach 127 SGB V Verträge von Krankenkassen 127 SGB V Es werden nur Verträge und Inhalte benannt, worüber die KV Sachsen eine schriftliche Information erhalten hat. (Die Krankenkassen haben dem Gesetzestext eine Informationspflicht

Mehr

Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-ZE nach DIN EN ISO/IEC 17065:2013

Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-ZE nach DIN EN ISO/IEC 17065:2013 Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-ZE-16014-01-00 nach DIN EN ISO/IEC 17065:2013 Gültigkeitsdauer: 05.09.2018 bis 04.09.2023 Ausstellungsdatum: 05.09.2018 Urkundeninhaber:

Mehr

AvP-Kundeninformation. zur Abrechnung von Hilfsmittel-Verordnungen nach spezifizierten Hilfsmittel-Lieferverträgen 302 SGB V ab 01.

AvP-Kundeninformation. zur Abrechnung von Hilfsmittel-Verordnungen nach spezifizierten Hilfsmittel-Lieferverträgen 302 SGB V ab 01. AvP-Kundeninformation zur Abrechnung von Hilfsmittel-Verordnungen nach spezifizierten Hilfsmittel-Lieferverträgen 302 SGB V ab 01. März 2010 Inhalt 1. Was muss ich beachten, wenn ich Hilfsmittel beliefern

Mehr

alt alt alt alt alt alt alt alt alt alt alt alt alt alt alt alt alt alt alt alt alt AC/TK 15 01 100 1501100 AOK Baden-Württemberg Vertrag: FOS Kleinorthopädie Vertragschlüssel: 15 01 100 Vertragspartner:

Mehr

Neue Zulassungsempfehlungen

Neue Zulassungsempfehlungen Neue Zulassungsempfehlungen Inhaltsverzeichnis I. Präambel II. Allgemeines III. Anforderungen an juristische Personen IV. Voraussetzungen 1. Gruppe 1 1.1 Zulassungsvoraussetzungen 1.1.1 Versorgung mit

Mehr

BARMER GEK Heil- und Hilfsmittelreport 2013

BARMER GEK Heil- und Hilfsmittelreport 2013 BARMER GEK Heil- und Hilfsmittelreport 2013 - Infografiken Inhalt: Infografik 1 Stetiges Wachstum bei Heil- und Hilfsmitteln Infografik 2 Ausgaben für verschiedene Heilmittel Infografik 3 Die Hilfsmittel-Top-10

Mehr

Versorgungsvertrag. nach 72 SGB XI (vollstationäre Pflege)

Versorgungsvertrag. nach 72 SGB XI (vollstationäre Pflege) Versorgungsvertrag nach 72 SGB XI (vollstationäre Pflege) zwischen dem Träger Name des Trägers Strasse des Trägers 00000 Ort des Trägers und der AOK Baden-Württemberg, Stuttgart, den Ersatzkassen BARMER

Mehr

Produktbezeichnung/Produktartbezeichnung. Positionsnummer/ Produktart des Hilfsmittelverzeichnisses Absaugkatheter

Produktbezeichnung/Produktartbezeichnung. Positionsnummer/ Produktart des Hilfsmittelverzeichnisses Absaugkatheter Produktgruppe 01 Absauggeräte 01.99.01.0 Absaugkatheter 01.99.01.3001 01.99.01.4 Abrechnungsposition für Fingertips Geschlossene Absaugsysteme 01.99.99.0001 Abrechnungsposition für Schläuche 01.99.99.0002

Mehr

Vereinbarung zur Versorgung der Versicherten der BARMER mit Blutzuckerteststreifen

Vereinbarung zur Versorgung der Versicherten der BARMER mit Blutzuckerteststreifen Vereinbarung zur Versorgung der Versicherten der BARMER mit Blutzuckerteststreifen BARMER, Lichtscheiderstraße 89, 42285 Wuppertal zwischen der nachfolgend BARMER genannt sowie dem Deutschen Apothekerverband

Mehr

im folgenden KVBW - dem BKK Landesverband Baden-Württemberg, Kornwestheim Landwirtschaftlichen Krankenkasse Baden-Württemberg, Stuttgart

im folgenden KVBW - dem BKK Landesverband Baden-Württemberg, Kornwestheim Landwirtschaftlichen Krankenkasse Baden-Württemberg, Stuttgart Vertrag über die Versorgung mit Schutzimpfungen gem. 132 e Abs.1 SGB V i.v.m. 20d Abs. 2 SGB V (Vereinbarung über Schutzimpfungen als Satzungsleistung) zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg

Mehr

Hautkrebssonderverträge Stand

Hautkrebssonderverträge Stand Hautkrebssonderverträge Stand 01.01.2015 Baden-Württemberg Barmer-GEK alle 2 Jahre kein Mindestalter 25 nein Hautärzte 01.07.11 LKK jährlich ab 21 25 ggfs. + 6 Hautärzte 01.01.13 BKK jährlich kein Mindestalter

Mehr

Übersicht zur Abrechnung von Blutzuckerteststreifen

Übersicht zur Abrechnung von Blutzuckerteststreifen Übersicht zur Abrechnung von Blutzuckerteststreifen Primärkassen: AOK, Knappschaft, SVLFG, IKK und BKK: Die Preisberechnung für Blutzuckerteststreifen erfolgt auf Basis: AEK (gem. Lauer-Taxe") zzgl. 7,00

Mehr

Krankenkassenpreisliste für Mecklenburg-Vorpommern (nur Primärkassen) Vergütung für die PG 10 Gehhilfen

Krankenkassenpreisliste für Mecklenburg-Vorpommern (nur Primärkassen) Vergütung für die PG 10 Gehhilfen Anlage 3 Krankenkassenpreisliste für Mecklenburg-Vorpommern (nur Primärkassen) Vergütung für die PG 10 Gehhilfen Hilfsmittel- Hersteller Bezeichnung MwSt. Brutto/ Anteil gesetzl. Nummer in % Stck. Kassen

Mehr

SAV Aktuelle Fax-Info

SAV Aktuelle Fax-Info SAV Aktuelle Fax-Info Saarländischer Apothekerverein e.v. 66119 Saarbrücken / Zähringerstraße 5 / Tel. 0681/58406-0 / Fax 0681/58406-20 EMail: geschaeftsstelle@apothekerverein-saar.de Internet: www.apothekerverein-saar.de

Mehr

Zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel

Zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel Produktgruppe 01 Absauggeräte 01.99.01.0 Absaugkatheter 01.99.01.3001 Abrechnungsposition für Fingertips 01.99.01.4 Geschlossene Absaugsysteme 01.99.99.0001 Abrechnungsposition für Schläuche 01.99.99.0002

Mehr

Verträge Mecklenburg-Vorpommern

Verträge Mecklenburg-Vorpommern Ausschreibung A Vertragspreise Vertrag Landesebene Pauschalvertrag Landesebene P estbeträge Vertrag auf Bundesebene Pauschalvertrag auf Bundesebene P eparaturen AOK Nordost ehemals AOK M.-V. GOT uß- und

Mehr

Verträge Schleswig-Holstein

Verträge Schleswig-Holstein Ausschreibung A Vertragspreise Vertrag Landesebene Pauschalvertrag Landesebene P estbeträge Vertrag auf Bundesebene Pauschalvertrag auf Bundesebene P eparaturen AOK Nordwest ahmenvertrag als Versorgungsberechtigung

Mehr

Satzungsleistungen (soweit nicht anders vermerkt: Eheerfordernis & Altersgrenzen w25/40, m25/50)

Satzungsleistungen (soweit nicht anders vermerkt: Eheerfordernis & Altersgrenzen w25/40, m25/50) Kasse (Stand: 1.1.2016) AOKenn AOK Baden-Württemberg AOK Bayern AOK Bremen/ Bremerhaven AOK Hessen AOK NordWest Satzungsleistungen (soweit nicht anders vermerkt: Eheerfordernis & Altersgrenzen w25/40,

Mehr

Haircoaching -Umfrage

Haircoaching -Umfrage Haircoaching -Umfrage HAARERSATZ Was erstatten die Krankenkassen wirklich? Haircoaching -Umfrage: Erstattung Haarersatz ALLGEMEINE INFORMATIONEN Seit dem 1. August 2014 gilt für Versicherte mit Haarausfall

Mehr

Preisvereinbarung Orthopädie-Technik vom 1. Juni 2005

Preisvereinbarung Orthopädie-Technik vom 1. Juni 2005 Vereinbarung gemäß 127 SGB V über Höchstpreise für Leistungen im Orthopädietechnikerhandwerk Preisvereinbarung Orthopädie-Technik vom 1. Juni 2005 zwischen der Landesinnung für Orthopädie-Technik Sachsen

Mehr

Satzungsleistungen Soweit nicht anders vermerkt: Eheerfordernis & Altersgrenzen w25/40, m25/50

Satzungsleistungen Soweit nicht anders vermerkt: Eheerfordernis & Altersgrenzen w25/40, m25/50 Kasse Stand: 1.9.2016 Satzungsleistungen Soweit nicht anders vermerkt: Eheerfordernis & Altersgrenzen w25/40, m25/50 Öffnung AOKen AOK Baden-Württemberg AOK Bayern AOK Bremen/ Bremerhaven AOK Hessen AOK

Mehr

Pflegesatzvereinbarung gemäß dem Achten Kapitel des SGB XI im Bereich der stationären Pflege (Vollstationäre Pflege)

Pflegesatzvereinbarung gemäß dem Achten Kapitel des SGB XI im Bereich der stationären Pflege (Vollstationäre Pflege) Pflegesatzvereinbarung gemäß dem Achten Kapitel des SGB XI im Bereich der stationären Pflege (Vollstationäre Pflege) zwischen dem Pflegeheim IK-Nr. in Trägerschaft von und - der Pflegekasse bei der AOK

Mehr

Satzungsleistungen (soweit nicht anders vermerkt: Eheerfordernis & Altersgrenzen w25/40, m25/50)

Satzungsleistungen (soweit nicht anders vermerkt: Eheerfordernis & Altersgrenzen w25/40, m25/50) Kasse (Stand: 1.1.2016) AOKenn AOK Baden-Württemberg AOK Bayern AOK Bremen/ Bremerhaven AOK Hessen AOK NordWest Satzungsleistungen (soweit nicht anders vermerkt: Eheerfordernis & Altersgrenzen w25/40,

Mehr

Zusammenfassung des Barmer GEK-Hilfsmittelversorgungsvertrages (OT-2) der Produktgruppen Kompressionsstrümpfe und Strumpfanziehhilfen

Zusammenfassung des Barmer GEK-Hilfsmittelversorgungsvertrages (OT-2) der Produktgruppen Kompressionsstrümpfe und Strumpfanziehhilfen Zusammenfassung des Barmer GEK-Hilfsmittelversorgungsvertrages (OT-2) der Produktgruppen Kompressionsstrümpfe und Strumpfanziehhilfen - Der neue Hilfsmittelversorgungsvertrag (OT-2) ist eine Ergänzung

Mehr

- gültig für Verordnungen (Behandlungsserien), bei denen die erste Behandlung nach dem stattfindet -

- gültig für Verordnungen (Behandlungsserien), bei denen die erste Behandlung nach dem stattfindet - Vergütungsvereinbarung zum Versorgungsvertrag nach 111c SGB V für Leistungen zur ambulanten Rehabilitation bei psychischen und psychosomatischen Erkrankungen - gültig für Verordnungen (Behandlungsserien),

Mehr

Genehmigungsverfahren

Genehmigungsverfahren 2 Genehmigungsverfahren (1) Für die Genehmigung von Hilfsmittelversorgungen gelten die jeweiligen Bestimmungen der vertragschließenden Leistungsträger (Zu den Genehmigungsfreigrenzen siehe beigefügte Anlage

Mehr

Versorgungsanzeige. Verzicht bis auf Widerruf 1,38 1,64 40,00 47,60. je Monat 97,45 104,27 ja

Versorgungsanzeige. Verzicht bis auf Widerruf 1,38 1,64 40,00 47,60. je Monat 97,45 104,27 ja Hilfsmittelnummer 01 01.35.01.1 Milchpumpen, elektrisch betrieben Tagesmietpreis 1,38 1,64 Mindestmietpreis 15,00 17,85 Sofern Mietdauer nicht vom Arzt vermerkt, Leihdauer max. 4 Wochen. Danach neues Rezept

Mehr

zwischen sowie den Ersatzkassen

zwischen sowie den Ersatzkassen Ergänzungsvereinbarung zum Rahmenvertrag nach 75 Abs. 1 SGB XI für die Freie und Hansestadt Hamburg zur teilstationären Pflege (Tages- und Nachtpflege) vom 25.09.1997 zwischen der AOK Rheinland/Hamburg

Mehr

Präqualifizierung für Apotheken. Sehr geehrte Damen und Herren. vielen Dank für Ihr Interesse an den Leistungen der QVH Service GmbH.

Präqualifizierung für Apotheken. Sehr geehrte Damen und Herren. vielen Dank für Ihr Interesse an den Leistungen der QVH Service GmbH. Präqualifizierung für Apotheken Sehr geehrte Damen und Herren vielen Dank für Ihr Interesse an den Leistungen der QVH Service GmbH. Mit diesem Antrag beantragen Sie Ihre Präqualifizierung zum einen und

Mehr

Versorgungsvertrag. nach 72 SGB XI (Pflegesachleistung gemäß 36 SGB XI)

Versorgungsvertrag. nach 72 SGB XI (Pflegesachleistung gemäß 36 SGB XI) Versorgungsvertrag nach 72 SGB XI (Pflegesachleistung gemäß 36 SGB XI) Name des Trägers Strasse/Nr des Pflegedienstes PLZ und Ort des Pflegedienstes $ Name des Pflegedienstes Strasse/Nr des Pflegedienstes

Mehr

Versorgungsvertrag gemäß 72 SGB XI über Leistungen der vollstationären Pflege

Versorgungsvertrag gemäß 72 SGB XI über Leistungen der vollstationären Pflege Versorgungsvertrag gemäß 72 SGB XI über Leistungen der vollstationären Pflege zwischen der vollstationären Pflegeeinrichtung (nachstehend Pflegeeinrichtung genannt) Muster-Pflegeheim Muster-Straße 00 00000

Mehr

Vertrag Nr. : 94. Anlage Preisvereinbarung für die Versorgung mit Stomaartikeln

Vertrag Nr. : 94. Anlage Preisvereinbarung für die Versorgung mit Stomaartikeln Anlage 5.29.2 vereinbarung für die Versorgung mit Stomaartikeln zum Rahmenvertrag zur Hilfsmittelversorgung vom 01.07.2014 gem. 127 Abs. 2 SGB V Vertrag Nr. : 94 Anlage 5.29.2 vereinbarung für die Versorgung

Mehr

Satzungsleistung (soweit nicht anders vermerkt: Eheerfordernis & Altersgrenzen w25/40, m25/50)

Satzungsleistung (soweit nicht anders vermerkt: Eheerfordernis & Altersgrenzen w25/40, m25/50) Kasse (Stand: 1.10.2014) AOKenn AOK Baden-Württemberg AOK Bremen/Bremerhaven AOK Nordwest AOK PLUS AOK Rheinland/Hamburg AOK Rheinland-Pfalz/ Saarland AOK Sachsen-Anhalt BKKen Satzungsleistung (soweit

Mehr

Vertrag zur Umsetzung des 124 SGB XI häusliche Betreuung. (Übergangsvereinbarung 2013 im Freistaat Sachsen) zwischen

Vertrag zur Umsetzung des 124 SGB XI häusliche Betreuung. (Übergangsvereinbarung 2013 im Freistaat Sachsen) zwischen Vertrag zur Umsetzung des 124 SGB XI häusliche Betreuung zwischen den Landesverbänden der Pflegekassen in Sachsen vertreten durch die AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen., zugleich

Mehr

Rahmenvereinbarung über die pauschale Abgeltung der Kosten für Inkontinenzhilfen für in Heimen untergebrachte Versicherte

Rahmenvereinbarung über die pauschale Abgeltung der Kosten für Inkontinenzhilfen für in Heimen untergebrachte Versicherte Rahmenvereinbarung über die pauschale Abgeltung der Kosten für Inkontinenzhilfen für in Heimen untergebrachte Versicherte zwischen der Saarländischen Pflegegesellschaft e.v., Saarbrücken - für die beigetretenen

Mehr

Zukünftige Honorierung der Versorgung von Patienten und Patientinnen mit HIV und AIDS

Zukünftige Honorierung der Versorgung von Patienten und Patientinnen mit HIV und AIDS Deutscher Bundestag Drucksache 16/11345 16. Wahlperiode 11. 12. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Volker Beck (Köln), Elisabeth Scharfenberg, weiterer

Mehr

Vertrag Nr.: 14. Anlage

Vertrag Nr.: 14. Anlage Anlage 5.21.2 vereinbarung für die Versorgung mit Messgeräten für Körperzustände/-funktionen zum Rahmenvertrag zur Hilfsmittelversorgung vom 01.11.2014 gem. 127 Abs. 2 SGB V bzw. Vertrag Nr.: 14 Anlage

Mehr

Anlage 1: Preisvereinbarung Hilfsmittel - gültig ab 01.11.2013 - I. Allgemeine Regelungen (1) Soweit keine Mengenangabe vermerkt ist, sind die Preise pro Stück ausgewiesen. (2) Bei den nachfolgend angegebenen

Mehr

Vergütungsvereinbarung zum Versorgungsvertrag nach 111c SGB V für Leistungen zur mobilen geriatrischen Rehabilitation

Vergütungsvereinbarung zum Versorgungsvertrag nach 111c SGB V für Leistungen zur mobilen geriatrischen Rehabilitation - gültig für Verordnungen (Behandlungsserien), bei denen die erste Behandlung nach dem 31.05.2016 stattfindet - zwischen der/dem (Firma, juristischer Träger) Name, Anschrift vertreten durch den Geschäftsführer

Mehr

Versorgungsanzeige. Widerruf 1,38 1,64. je Monat 97,45 104,27 ja , ,00 ja , ,25 ja. 138,50 164,82 ja

Versorgungsanzeige. Widerruf 1,38 1,64. je Monat 97,45 104,27 ja , ,00 ja , ,25 ja. 138,50 164,82 ja 01 01.35.01.1 Milchpumpen, elektrisch betrieben Tagesmietpreis 1,38 1,64 Sofern Mietdauer nicht vom Arzt vermerkt, Leihdauer max. 4 Wochen. Danach neues Rezept erforderlich. Mindestmietpreis 15,00 17,85

Mehr

Präqualifizierungsantrag Apotheker/-in nach den Empfehlungen des GKV Spitzenverbandes gemäß 126 Abs. 1 Satz 3 SGB V

Präqualifizierungsantrag Apotheker/-in nach den Empfehlungen des GKV Spitzenverbandes gemäß 126 Abs. 1 Satz 3 SGB V Seite 1 Absender: Name: Straße: PLZ/Ort: IK: Präqualifizierungsstelle des vdek (Entnehmen Sie bitte die entsprechende Anschrift dem folgenden Link im Internet: http://www.pqs-hilfsmittel.de/ansprechpartner/index.htm

Mehr

6. Protokollnotiz. zwischen. der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen. und. den Landesverbänden der Krankenkassen. und.

6. Protokollnotiz. zwischen. der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen. und. den Landesverbänden der Krankenkassen. und. 6. Protokollnotiz zum Vertrag zur Durchführung des Programms zur Früherkennung von zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen und den Landesverbänden der Krankenkassen - AOK PLUS Die Gesundheitskasse

Mehr

BARMER GEK Heil- und Hilfsmittelreport 2014

BARMER GEK Heil- und Hilfsmittelreport 2014 BARMER GEK Heil- und Hilfsmittelreport 2014 Infografiken Infografik 1 Stetiges Wachstum bei Heil- und Hilfsmitteln Infografik 2 Versicherte mit Hilfsmitteln Infografik 3 Die Hilfsmittel-Top-10 Infografik

Mehr

Satzungsleistungen (soweit nicht anders vermerkt: Eheerfordernis & Altersgrenzen w25/40, m25/50)

Satzungsleistungen (soweit nicht anders vermerkt: Eheerfordernis & Altersgrenzen w25/40, m25/50) Kasse (Stand: 1.2.2015) AOKenn AOK Baden-Württemberg Satzungsleistungen (soweit nicht anders vermerkt: Eheerfordernis & Altersgrenzen w25/40, m25/50) 75% Erstattung für Versuche 1-3; Aufhebung der oberen

Mehr

Umsetzungsvereinbarung. Onkologie-Vereinbarung (Anlage 7 zu den Bundesmantelverträgen)

Umsetzungsvereinbarung. Onkologie-Vereinbarung (Anlage 7 zu den Bundesmantelverträgen) Umsetzungsvereinbarung zur Onkologie-Vereinbarung (Anlage 7 zu den Bundesmantelverträgen) zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg (KVH) und der AOK Rheinland/Hamburg Die Gesundheitskasse, dem

Mehr

FAQs zu den A nderungen im Artikelstamm + V zum

FAQs zu den A nderungen im Artikelstamm + V zum FAQs zu den A nderungen im Artikelstamm + V zum 01.04.2013 Pauschalen Was ist eine Pauschale? In den Hilfsmittelversorgungsverträgen zwischen den Krankenkassen und den Apothekerverbänden sind Verträge

Mehr

Satzungsleistungen. (soweit nicht anders vermerkt: Eheerfordernis & Altersgrenzen w25/40, m25/50)

Satzungsleistungen. (soweit nicht anders vermerkt: Eheerfordernis & Altersgrenzen w25/40, m25/50) Kasse (Stand: 31.01.2017) AOKenn AOK Baden-Württemberg AOK Bayern AOK Bremen/ Bremerhaven AOK Hessen AOK NordOst Satzungsleistungen (soweit nicht anders vermerkt: Eheerfordernis & Altersgrenzen w25/40,

Mehr

Anwendungsvereinbarung Onkologie (Verbände der Krankenkassen)

Anwendungsvereinbarung Onkologie (Verbände der Krankenkassen) (Verbände Krankenkassen) 1/5 Anwendungsvereinbarung zur Vereinbarung über die qualifizierte ambulante Versorgung krebskranker Patienten Onkologie- Vereinbarung (Anlage 7 zum Bundesmantelvertrag) zwischen

Mehr

Antrag auf Präqualifizierung für die Abgabe von Hilfsmitteln in einem Geschäftslokal an Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen

Antrag auf Präqualifizierung für die Abgabe von Hilfsmitteln in einem Geschäftslokal an Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen AfP Agentur für Präqualifizierung GmbH An die Agentur für Präqualifizierung Carl-Mannich-Straße 26 65760 Eschborn Antrag auf Präqualifizierung für die Abgabe von Hilfsmitteln in einem Geschäftslokal an

Mehr

VORSTANDSINFORMATION Amtliches Mitgliederrundschreiben gemäß 27 der Satzung der KZVLB

VORSTANDSINFORMATION Amtliches Mitgliederrundschreiben gemäß 27 der Satzung der KZVLB VORSTANDSINFORMATION Amtliches Mitgliederrundschreiben gemäß 27 der Satzung der KZVLB. An die Zahnärztinnen und Zahnärzte im Land Brandenburg. Sehr verehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege,..

Mehr

Satzungsleistung (soweit nicht anders vermerkt: Eheerfordernis & Altersgrenzen w25/40, m25/50)

Satzungsleistung (soweit nicht anders vermerkt: Eheerfordernis & Altersgrenzen w25/40, m25/50) Kasse (Stand: 8.1.2015) AOKenn AOK Baden-Württemberg AOK Bremen/Bremerhaven AOK Hessen AOK Nordwest AOK PLUS AOK Rheinland/Hamburg AOK Rheinland-Pfalz/ Saarland AOK Sachsen-Anhalt Satzungsleistung (soweit

Mehr

VERTRAGSSTECKBRIEF Insulinpumpen und Diabetesbedarf

VERTRAGSSTECKBRIEF Insulinpumpen und Diabetesbedarf VERTRAGSSTECKBRIEF Insulinpumpen und Diabetesbedarf 01.01.2012 Vertragsgruppe PG 03 und 21 Vertrag Gesetzliche Grundlage Vertragspartner Versorgung der Versicherten mit Insulinpumpen und Zubehör, Blutzuckermessgeräten,

Mehr

Verträge Niedersachsen/Bremen

Verträge Niedersachsen/Bremen usschreibung Vertragspreise Vertrag Landesebene Pauschalvertrag Landesebene P estbeträge Vertrag auf Bundesebene Pauschalvertrag auf Bundesebene P eparaturen OK Niedersachsen über ahmenvertrag uß- und

Mehr

Kommentar zum Hilfsmittellieferungsvertrag mit dem VdAK/AEV in der Fassung vom 01. Oktober 2000

Kommentar zum Hilfsmittellieferungsvertrag mit dem VdAK/AEV in der Fassung vom 01. Oktober 2000 Kommentar zum Hilfsmittellieferungsvertrag mit dem VdAK/AEV in der Fassung vom 01. Oktober 2000 A. Vorbemerkungen Ab 1. Oktober 2000 gilt der neue Hilfsmittellieferungsvertrag zwischen dem Verband der

Mehr

Satzungsleistungen (soweit nicht anders vermerkt: Eheerfordernis & Altersgrenzen w25/40, m25/50)

Satzungsleistungen (soweit nicht anders vermerkt: Eheerfordernis & Altersgrenzen w25/40, m25/50) Kasse (Stand: 1.9.2016) AOKenn AOK Baden-Württemberg AOK Bayern AOK Bremen/ Bremerhaven AOK Hessen AOK NordOst Satzungsleistungen (soweit nicht anders vermerkt: Eheerfordernis & Altersgrenzen w25/40, m25/50)

Mehr