Übersichten. über. gemäß 1, Abs 2, Nrn. 4-8 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) NRW

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1 Übersichten gemäß 1, Abs 2, Nrn. 4-8 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) NRW über - die Verpflichtungsermächtigungen Seite 1 - die Zuwendungen an die Fraktionen, Gruppen und Seite 2 Einzelabgeordnete im Kreistag - den voraussichtlichen Stand der Verbindlichkeiten Seite 10 - die voraussichtliche Entwicklung des Eigenkapitals Seite 11 - die Wirtschaftslage und die voraussichtliche Entwicklung Seite 12 der Unternehmen und Einrichtungen sowie der Anstalten des öffentlichen Rechts und der Sondervermögen, für die Sonderrechnungen geführt werden

2 Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsplan des Jahres Voraussichtlich fällige Auszahlungen - in T Summe Nachrichtlich: In der Finanzplanung vorgesehene Kreditaufnahmen: Seite 1

3 Zuwendungen an die Kreistagsfraktionen Teil A: Geldleistungen (T ) Nr. Fraktion Haushaltsansatz Ergebnis Erläuterungen AfD Sockelbetrag 20,0 20,0 - - (Fraktion) Kopfbetrag 5,4 5,4 - - Investitionskostenzuschuss 1,5 1, CDU Sockelbetrag 75,0 75,0 75,0 75,0 (Fraktion) Kopfbetrag 61,2 61,2 57,6 57,6 Festlegung der Sockel- / Investitionskostenzuschuss 1,5 1,5 1,5 1,5 Kopfbeträge durch KTbeschluss v : 2 SPD Sockelbetrag 65,0 65,0 65,0 65,0 (Fraktion) Kopfbetrag 37,8 37,8 30,6 30,6 Kopfbetrag in Höhe von 150 Investitionskostenzuschuss 1,5 1,5 1,5 1,5 monatlich je Fraktionsmitglied. 5 LINKE Sockelbetrag 20,0 20,0 13,4 13,4 Investitionskostenzuschuss: (Fraktion) Kopfbetrag 5,4 5,4 3,6 3,6 im Zeitraum von 5 Jahren (Wahl- Investitionskostenzuschuss 1,5 1,5 - - periode) insg ; jährlich je Fraktion. 3 GRÜNE Sockelbetrag 55,0 55,0 55,0 55,0 Neue Kopfbeträge aufgrund des (Fraktion) Kopfbetrag 18,0 18,0 16,2 16,2 Kommunalwahlergebnisses 2009 Investitionskostenzuschuss 1,5 1,5 1,5 1,5 ab sowie aufgrund zwischenzeitlicher Änderungen 4 FDP Sockelbetrag 55,0 55,0 55,0 55,0 (Fraktion) Kopfbetrag ,2 16,2 Investitionskostenzuschuss 1,5 1,5 1,5 1,5 7 FUW-Piraten Sockelbetrag 13,3 13,3 - - (Gruppe) Kopfbetrag 3,6 3,6 - - Kreistagsmitglieder, die keiner Fraktion oder Gruppe im Kreistag angehören, erhalten keine Geldleistungen, sondern auf Antrag Sach- und Kommunikationsmittel nach 40 Abs. 3 KrO NRW; s. nachfolgende Übersicht "Geldwerte Leistungen". Seite 2

4 Teil B: Geldwerte Leistungen Fraktion: C D U G e l d w e r t Zweckbestimmung Haushaltsjahr Haushaltsjahr Vorjahr mehr (+) Erläuterungen weniger (-) EURO EURO EURO EURO Gestellung von Personal der kommunalen Körperschaft für die Fraktionsarbeit 1.1 für die Sicherung des Informationsaustauschs, (+) 576 Abwicklung der Gehaltszahlungen an die organisatorische Arbeiten und sonstige Dienste Fraktionsmitarbeiter (924 ), IT-Betreuung (Geschäftsstellenbetrieb) eines PC durch Kreisverwaltung (1.057 ) 1.2 für Sachgebiete der Fraktionsarbeit /0 (Fraktionsassistenten) 1.3 für Fahrer von Dienstfahrzeugen /0 2. Bereitstellung von Fahrzeugen /0 3. Bereitstellung von Räumen /0 ortsübliche Miete 3.1 für die Fraktionsgeschäftsstelle 3.2 dauernd oder bedarfsweise für die Durchführung von Fraktionssitzungen 4. Bereitstellung von Büroausstattung 4.1 Büromöbel und -maschinen /0 vollständig abgeschrieben 4.2 sonstiges Büromaterial /0 Kosten Hardware PC-Arbeitsplatz 5. Übernahme laufender oder einmaliger Kosten 5.1 bereitgestellte Räume (Heizung, Reinigung, (+) Mehrausgaben Strom (EEG-Umlage) Beleuchtung) Mehrausgaben Reinigung (Tariferhöhungen) 5.2 Fachliteratur und -zeitschriften /0 5.3 Telefon, Telefax, Datenübertragungsleitungen /0 eigene Telefonanlage 5.4 Rechnerzeiten auf zentraler ADV-Anlage /0 6. Sonstiges /0 Seite 3

5 Teil B: Geldwerte Leistungen Fraktion: S P D G e l d w e r t Zweckbestimmung Haushaltsjahr Haushaltsjahr Vorjahr mehr (+) Erläuterungen weniger (-) EURO EURO EURO EURO Gestellung von Personal der kommunalen Körperschaft für die Fraktionsarbeit 1.1 für die Sicherung des Informationsaustauschs, (+) 22 Abwicklung der Gehaltszahlungen an die organisatorische Arbeiten und sonstige Dienste Fraktionsmitarbeiter (370 ); IT-Betreuung (Geschäftsstellenbetrieb) eines PC durch Kreisverwaltung (1.057,- ) 1.2 für Sachgebiete der Fraktionsarbeit (Fraktionsassistenten) 1.3 für Fahrer von Dienstfahrzeugen Bereitstellung von Fahrzeugen Bereitstellung von Räumen ortsübliche Miete 3.1 für die Fraktionsgeschäftsstelle 3.2 dauernd oder bedarfsweise für die Durchführung von Fraktionssitzungen 4. Bereitstellung von Büroausstattung 4.1 Büromöbel und -maschinen vollständig abgeschrieben 4.2 sonstiges Büromaterial Kosten Hardware PC-Arbeitsplatz 5. Übernahme laufender oder einmaliger Kosten 5.1 bereitgestellte Räume (Heizung, Reinigung, (+) 737 Mehrausgaben Strom (EEG-Umlage) Beleuchtung) Mehrausgaben Reinigung (Tariferhöhungen) 5.2 Fachliteratur und -zeitschriften Telefon, Telefax, Datenübertragungsleitungen eigene Telefonanlage 5.4 Rechnerzeiten auf zentraler ADV-Anlage Sonstiges Seite 4

6 Teil B: Geldwerte Leistungen Fraktion: GRÜNE G e l d w e r t Zweckbestimmung Haushaltsjahr Haushaltsjahr Vorjahr mehr (+) Erläuterungen weniger (-) EURO EURO EURO EURO Gestellung von Personal der kommunalen Körperschaft für die Fraktionsarbeit 1.1 für die Sicherung des Informationsaustauschs, (-) 337 Abwicklung der Gehaltszahlungen an die organisatorische Arbeiten und sonstige Dienste Fraktionsmitarbeiter (185 ), IT-Betreuung (Geschäftsstellenbetrieb) eines PC durch Kreisverwaltung (1.057,- ) 1.2 für Sachgebiete der Fraktionsarbeit (Fraktionsassistenten) 1.3 für Fahrer von Dienstfahrzeugen Bereitstellung von Fahrzeugen Bereitstellung von Räumen (-) ortsübliche Miete; Tausch der Räume mit der 3.1 für die Fraktionsgeschäftsstelle FDP-Fraktion; Reduzierung der Mietfläche 3.2 dauernd oder bedarfsweise für die um ca. 18 m² Durchführung von Fraktionssitzungen 4. Bereitstellung von Büroausstattung 4.1 Büromöbel und -maschinen vollständig abgeschrieben 4.2 sonstiges Büromaterial Kosten Hardware PC-Arbeitsplatz 5. Übernahme laufender oder einmaliger Kosten 5.1 bereitgestellte Räume (Heizung, Reinigung, (-) 715 Mehrausgaben Strom (EEG-Umlage)+Reini- Beleuchtung) gung (Tariferhöhungen); Kompensation 5.2 Fachliteratur und -zeitschriften durch Reduzierung der Mietfläche, 5.3 Telefon, Telefax, Datenübertragungsleitungen Nutzung/Wartung der Telefonanlage 5.4 Rechnerzeiten auf zentraler ADV-Anlage Sonstiges Seite 5

7 Teil B: Geldwerte Leistungen Fraktion: F D P G e l d w e r t Zweckbestimmung Haushaltsjahr Haushaltsjahr Vorjahr mehr (+) Erläuterungen weniger (-) EURO EURO EURO EURO Gestellung von Personal der kommunalen Körperschaft für die Fraktionsarbeit 1.1 für die Sicherung des Informationsaustauschs, (+) 11 Abwicklung der Gehaltszahlungen an die organisatorische Arbeiten und sonstige Dienste Fraktionsmitarbeiter (185 ); IT-Betreuung (Geschäftsstellenbetrieb) eines PC durch Kreisverwaltung (1.057,- ) 1.2 für Sachgebiete der Fraktionsarbeit (Fraktionsassistenten) 1.3 für Fahrer von Dienstfahrzeugen Bereitstellung von Fahrzeugen Bereitstellung von Räumen (-) ortsübliche Miete 3.1 für die Fraktionsgeschäftsstelle Tausch der Räume mit den GRÜNEN, 3.2 dauernd oder bedarfsweise für die Reduzierung der Mietfläche durch Abgabe Durchführung von Fraktionssitzungen eines Büros an die AfD 4. Bereitstellung von Büroausstattung 4.1 Büromöbel und -maschinen vollständig abgeschrieben 4.2 sonstiges Büromaterial Kosten Hardware PC-Arbeitsplatz 5. Übernahme laufender oder einmaliger Kosten 5.1 bereitgestellte Räume (Heizung, Reinigung, (-) 670 Mehrausgaben Strom (EEG-Umlage)+Reini- Beleuchtung) gung (Tariferhöhungen); Kompensation 5.2 Fachliteratur und -zeitschriften durch Reduzierung der Mietfläche 5.3 Telefon, Telefax, Datenübertragungsleitungen Nutzung/Wartung der Telefonanlage 5.4 Rechnerzeiten auf zentraler ADV-Anlage Sonstiges Seite 6

8 Teil B: Geldwerte Leistungen Fraktion: L I N K E G e l d w e r t Zweckbestimmung Haushaltsjahr Haushaltsjahr Vorjahr mehr (+) Erläuterungen weniger (-) EURO EURO EURO EURO Gestellung von Personal der kommunalen Körperschaft für die Fraktionsarbeit 1.1 für die Sicherung des Informationsaustauschs, IT-Betreuung eines PC durch die Verwaltung organisatorische Arbeiten und sonstige Dienste (Neue Geschäftsstelle im Kreishaus auf- (Geschäftsstellenbetrieb) grund der Kommunalwahl 2014) 1.2 für Sachgebiete der Fraktionsarbeit /0 (Fraktionsassistenten) 1.3 für Fahrer von Dienstfahrzeugen /0 2. Bereitstellung von Fahrzeugen /0 3. Bereitstellung von Räumen ortsübliche Miete 3.1 für die Fraktionsgeschäftsstelle Neue Geschäftsstelle im Kreishaus auf- 3.2 dauernd oder bedarfsweise für die grund der Kommunalwahl 2014 Durchführung von Fraktionssitzungen 4. Bereitstellung von Büroausstattung 4.1 Büromöbel und -maschinen sonstiges Büromaterial Kosten Hardware PC-Arbeitsplatz 5. Übernahme laufender oder einmaliger Kosten 5.1 bereitgestellte Räume (Heizung, Reinigung, Neue Geschäftsstelle im Kreishaus auf- Beleuchtung) grund der Kommunalwahl Fachliteratur und -zeitschriften /0 5.3 Telefon, Telefax, Datenübertragungsleitungen Nutzung/Wartung der Telefonanlage 5.4 Rechnerzeiten auf zentraler ADV-Anlage /0 6. Sonstiges /0 Seite 7

9 Teil B: Geldwerte Leistungen Fraktion: A f D G e l d w e r t Zweckbestimmung Haushaltsjahr Haushaltsjahr Vorjahr mehr (+) Erläuterungen weniger (-) EURO EURO EURO EURO Gestellung von Personal der kommunalen Körperschaft für die Fraktionsarbeit 1.1 für die Sicherung des Informationsaustauschs, IT-Betreuung eines PC durch die Verwaltung organisatorische Arbeiten und sonstige Dienste (Neue Geschäftsstelle im Kreishaus auf- (Geschäftsstellenbetrieb) grund der Kommunalwahl 2014) 1.2 für Sachgebiete der Fraktionsarbeit /0 (Fraktionsassistenten) 1.3 für Fahrer von Dienstfahrzeugen /0 2. Bereitstellung von Fahrzeugen /0 3. Bereitstellung von Räumen ortsübliche Miete 3.1 für die Fraktionsgeschäftsstelle Neue Geschäftsstelle im Kreishaus auf- 3.2 dauernd oder bedarfsweise für die grund der Kommunalwahl 2014 Durchführung von Fraktionssitzungen 4. Bereitstellung von Büroausstattung 4.1 Büromöbel und -maschinen sonstiges Büromaterial Kosten Hardware PC-Arbeitsplatz 5. Übernahme laufender oder einmaliger Kosten 5.1 bereitgestellte Räume (Heizung, Reinigung, Neue Geschäftsstelle im Kreishaus auf- Beleuchtung) grund der Kommunalwahl Fachliteratur und -zeitschriften /0 5.3 Telefon, Telefax, Datenübertragungsleitungen Nutzung/Wartung der Telefonanlage 5.4 Rechnerzeiten auf zentraler ADV-Anlage /0 6. Sonstiges /0 Seite 8

10 Teil B: Geldwerte Leistungen Einzelabgeordnete G e l d w e r t Zweckbestimmung Haushaltsjahr Haushaltsjahr Vorjahr mehr (+) Erläuterungen weniger (-) EURO EURO EURO EURO Gestellung von Personal der kommunalen Körperschaft für die Fraktionsarbeit 1.1 für die Sicherung des Informationsaustauschs, organisatorische Arbeiten und sonstige Dienste (Geschäftsstellenbetrieb) 1.2 für Sachgebiete der Fraktionsarbeit (Fraktionsassistenten) 1.3 für Fahrer von Dienstfahrzeugen Bereitstellung von Fahrzeugen Bereitstellung von Räumen für die Fraktionsgeschäftsstelle 3.2 dauernd oder bedarfsweise für die Durchführung von Fraktionssitzungen 4. Bereitstellung von Büroausstattung Büromöbel und -maschinen 4.2 sonstiges Büromaterial (+) Bereitstellung an weiteren Kreistagsabgeordneten 5. Übernahme laufender oder einmaliger Kosten 5.1 bereitgestellte Räume (Heizung, Reinigung, Beleuchtung) 5.2 Fachliteratur und -zeitschriften Telefon, Telefax, Datenübertragungsleitungen Rechnerzeiten auf zentraler ADV-Anlage Sonstiges Seite 9

11 Übersicht über den Stand der Verbindlichkeiten Art Stand am Voraussichtlicher Stand am Voraussichtlicher Stand zum Voraussichtlicher Stand zum T T T T Anleihen 2. Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 2.1 von verbundenen Unternehmen 2.2 von Beteiligungen 2.3 von Sondervermögen vom öffentlichen Bereich vom privaten Kreditmarkt Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 4. Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen 5. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Verbindlichkeiten aus Transferleistungen Sonstige Verbindlichkeiten Erhaltene Anzahlungen Summe aller Verbindlichkeiten Nachrichtlich anzugeben: Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten (Bürgschaften) Seite 10

12 Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung des Eigenkapitals Stand des Eigenkapitals zum eines Jahres aufgrund planmäßiger Unterdeckung (-) / Überdeckung (+) des Ergebnisplans - in Eigenkapital Abgänge nach 43 Abs. 3 GemHVO 1) = Allgemeine Rücklage Sonderrücklage 2) Ausgleichsrücklage Jahresüberschuss / /. Jahresfehlbetrag 3) ) Nach 43 Abs. 3 Gemeindehaushaltsverordnung -GemHVO- sind Erträge und Aufwendungen aus dem Abgang und der Veräußerung von Vermögensgegenständen, die für die Aufgabenerfüllung in absehbarer Zeit nicht benötigt werden, sowie aus Wertveränderungen von Finanzanlagen unmittelbar mit der Allgemeinen Rücklage zu verrechnen. 2013: siehe Jahresabschlussunterlagen (vor allem Wertberichtigung RWE-Aktien); in 2016 ist derzeit vorsorglich der Abriss des Schullandheims in Gemünd vorgesehen. 2) Es handelt sich zum einen um die bilanzierte Zustiftung des Kreises zur Bürgerstiftung Siegmündung - "Stiftung für Natur- und Kulturgeschichte" (25 T ); darüber hinaus ist der planmäßig in 2015 zu leistende Kreisanteil zur Beethovenstiftung (3 Mio ) in eine Sonderrücklage einzustellen. 3) 2013: Rechnungsergebnis; 2014: Nach den derzeitigen Prognosen wird erwartet, dass die Ausgleichsrücklage zur Fehlbetragsabdeckung benötigt wird. Seite 11

13 Übersicht über die Wirtschaftslage der Unternehmen und Anstalten des öffentlichen Rechts gemäß 1 Absatz 2 Ziff. 8 GemHVO (Angaben in T ) Wesentliche Beteiligungen Anteil RSK EK Jahresab- Jahresergebnis Gewinnabführung (+) an / Verlustabdeckung (-) oder Umlage von RSK schluss IST 2013 Plan 2014 Plan 2015 Plan 2016 Plan 2017 Plan 2018 Plan 2019 Kreisholding Rhein-Sieg GmbH * 100% Rhein-Sieg Abfallwirtschaftsgesellschaft Rhein-Sieg Abfallwirtschaftsgesellschaft AöR (ab ) Beteiligungsgesellschaft Bonn/Rhein-Sieg mbh 5% (seit 2014, vorher 98%) % ,66% Elektr. Bahnen der Stadt Bonn und des Rhein-Sieg-Kreises ohg (SSB) 49,9% (seit Dez 2013, vorher 50%) * darin: - RSVG (98%), 2% werden vom Rhein-Sieg-Kreis unmittelbar gehalten. Der RSK leistet auf diesen Anteil ab 2015 einen jährlichen Verlustausgleich von LVG (100%) - GWG (rd. 61,87%) - ab dem RSAG GmbH (93%) Seite 12

14 Kreisholding Rhein-Sieg GmbH -Auszug aus dem Lagebericht Seite 13

15 Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung Die Tochtergesellschaften der Kreisholding sind auf Grund ihrer verschiedenen Tätigkeitsfelder unterschiedlichen Risiken ausgesetzt, die jeweils unternehmens-individuell bewertet und durch geeignete Steuerungsmaßnahmen begrenzt werden. Auch die Chancen werden bei den Tochtergesellschaften individuell bewertet. Die Chancen und Risiken der Kreisholding werden unmittelbar von der Entwicklung bei den einzelnen Beteiligungsgesellschaften geprägt. Zu nennen sind im Bereich des ÖPNV etwa Risiken aus dem Bereich der Einnahmenaufteilung und der Abgeltungsleistungen sowie Risiken aus der Entwicklung der Treibstoffkosten. Im Wohnungsbereich ergeben sich Risiken aus steigenden Anforderungen an die Energieeffizienz bei gleichzeitig begrenztem Mieterhöhungspotential. Vermögensrisiken für die Gesellschaft können sich ergeben, sofern es zu einer weiteren nachhaltig negativen Kursentwicklung eines bei der RSVG bilanzierten Aktienpaketes käme, was eine erneuten außerplanmäßige Abschreibung auf die Anteile an der RSVG notwendig machen würde. Die Liquidität und der Bestand der Kreisholding sind aufgrund des Umstandes, dass sie an zwei - strukturell bedingt - defizitären Verkehrsunternehmen beteiligt ist, nur gesichert, solange der Rhein-Sieg-Kreis weiterhin unterjährig Zuschüsse zur Stärkung des Eigenkapitals und der Liquidität leistet. Prognosebericht In den Jahren 2014 und 2015 ist aufgrund der derzeitigen Planzahlen bei der RSVG und bei der LVG weiterhin von Jahresfehlbeträgen bei den Verkehrs-gesellschaften auszugehen, die im Rahmen getroffener Regelungen in bestimmter Höhe von der Kreisholding auszugleichen sind. Für das Geschäftsjahr 2014 wird für die LVG ein Jahresfehlbetrag in Höhe von TEUR und für die RSVG ein Jahresfehlbetrag in Höhe von TEUR erwartet. Die Kreisholding geht bei ihren Planungen davon aus, dass ihr die hierzu erforderlichen Mittel, die sie aus eigenem Geschäft nicht selbst generieren kann, wie in der Vergangenheit auch, vom Rhein-Sieg-Kreis bereitgestellt werden. Seite 14

16 Rhein-Sieg Abfallwirtschaftsqesellschaft mbh (RSAG) -Auszug aus dem Lagebericht Seite 15

17 Prognose, Chancen- und Risikobericht Die Geschäftsführung der RSAG wird durch die organisatorischen Maßnahmen in die Lage versetzt, ungünstige Entwicklungen und Geschäftsrisiken frühzeitig zu erkennen und zu bewerten. Notwendige Gegenmaßnahmen können zeitnah eingeleitet werden. Das Risikofrüherkennungssystem der RSAG erfüllt die gesetzlichen Anforderungen. Die wirtschaftlichen Risiken aus der Leistungserbringung für die RSAG AöR und dem Zweckverband REK im Bereich der Entsorgung und Verwertung von Abfällen aus privaten Haushalten, sind durch Leistungspreiskalkulation für ein laufendes Geschäftsjahr begrenzt. Grundsätzlich ist die wirtschaftliche Entwicklung der RSAGmbH von der Entwicklung der RSAG AöR abhängig, da sie der Hauptauftraggeber ist. Weitere Kostenrisiken können sich auch aus der Änderung rechtlicher Vorschriften,behördlicher Genehmigungen bzw. der Erteilung von Auflagen ergeben. Ein weiteres Risiko besteht in rechtswidrigen Handlungen zum Nachteil der RSAG bei der Auftragsvergabe. Aufgrund der Vorfälle in der Vergangenheit hat die RSAG ihr internes Kontrollsystem und die Korruptionsprävention verstärkt. Das Risiko mit den größten Auswirkungen war der Verlust der Inhousefähigkeit der RSAG. Die RSAG ist in ihrer Gesellschaftsform als GmbH grundsätzlich einem höheren Risiko ausgesetzt gegenüber ihrem Auftraggeber, dem Rhein-Sieg-Kreis, nicht inhousefähig zu sein, als eine andere Rechtsform. Aus diesem Grund ist zum die RSAG AöR gegründet worden. Somit entfällt dieses Risiko ab Die Beteiligungsrisiken, die sich aus den Tochterunternehmen und deren Geschäftstätigkeit ergeben, werden von der RSAG überwacht, indem sie in den Organen der Tochterunternehmen durch ihre Geschäftsführung oder leitende Mitarbeiter vertreten ist. Wesentliche Geschäfte der Tochterunternehmen unterliegen daneben der Kontrolle durch den Aufsichtsrat der RSAG. Die Geschäftsführung plant für das Geschäftsjahr 2014 mit einem Ergebnis in Höhe von rd TEUR. Seite 16

18 Beteiliqunqsgesellschaft Bonn/Rhein-Sieq mbh (BRS) -Auszug aus dem Lagebericht Seite 17

19 Voraussichtliche Entwicklung: Risiken und Chancen Ein Risikomanagement hinsichtlich der Beteiligung der BRS an der SWBB sowie der mittelbaren Beteiligung an der EnW wird dadurch gewährleistet, dass der BRS die Wirtschaftspläne der SWBB und EnW zur Verfügung gestellt - und von ihr auch mit beschlossen - werden. Darüber hinaus erhält die BRS über die SWBB unterjährige Quartalsberichte der EnW, in denen die laufende Entwicklung der SWBB/EnW dargestellt wird. Schließlich hat die BRS aufgrund getroffener konsortialer Vereinbarungen Einflussrechte auf die EnW und ist nicht zuletzt durch ihre Gesellschafter im Aufsichtsrat der EnW vertreten, wo der Risikobericht der EnW regelmäßig in der aktuellen Fassung vorgestellt wird. Somit hat die BRS über ihre Gesellschafter Gelegenheit die Geschäftsführung der EnW zu den aktuellen Geschäftsentwicklungen zu befragen und Maßnahmen vorzuschlagen und/oder die Geschäftsführung der EnW zu entsprechenden Maßnahmen aufzufordern. Gleichwohl kann das Risikomanagement Risiken nicht gänzlich ausschließen. Die zentralen Risiken der Gesellschaft liegen in der Wertminderung ihrer Beteiligung und / oder in reduzierten oder gänzlich ausbleibenden Ausschüttungen. Nicht auskömmlich Ausschüttungen können auch die Fähigkeit der Gesellschaft zur Leistung des Kapitaldienstes (Zins und Tilgung) beeinträchtigen. Zinsänderungsrisiken unterliegt die Gesellschaft aufgrund langfristig festverzinslich abgeschlossener Kredite nicht. Das Ergebnis des Geschäftsjahres 2014 wird - ebenso wie die Folgejahre - wesentlich durch den Geschäftsverlauf der SWBB bzw. der EnW bestimmt werden, welcher wiederum maßgeblich durch die gesetzlichen Rahmen- sowie die Preis- und Absatzbedingungen des Energie- und Wassermarktes bestimmt wird. Insbesondere wird die vertriebliche Positionierung der EnW im stärker werdenden Wettbewerb einen Einfluss auf die Ergebnisse der BRS haben. Die im Geschäftsjahr 2014 zu vereinnahmende Ausschüttung wird auf dem Niveau des Geschäftsjahres 2013 erwartet. Angesichts tilgungsbedingt reduzierter Zinsaufwendungen wird sich der Jahresüberschuss der BRS voraussichtlich leicht erhöhen. Seite 18

20 Elektrische Bahnen der Stadt Bonn und des Rhein-Sieg-Kreises GmbH (SSB) -Auszug aus dem Lagebericht Seite 19

21 Prognose-, Chancen- und Risikobericht Proqnosebericht Zum 1. Januar 2014 wurde eine Tarifanpassung seitens des VRS in Höhe von durchschnittlich +3,6% vorgenommen. Diese Anpassung ist begründet durch die seit der letzten Tarifanpassung gestiegenen Personal-, Material- und Energiekosten. Anlage 1.4/10 Für das Geschäftsjahr 2014 wird mit einer Gesamtleistung von rd T gerechnet, die darin enthaltenen Umsatzerlöse dürften bei gut T liegen. Die Aufwendungen - im Wesentlichen für Material, Abschreibungen und sonstige betriebliche Aufwendungen - betragen voraussichtlich T. Der Anstieg gegenüber 2013 beruht überwiegend auf höheren geplanten Einzelmaßnahmen von Dritten in einer Größenordnung von 650 T. Für das laufende Geschäftsjahr 2014 sieht der Wirtschaftsplan demnach einen Jahresfehlbetrag von rd T vor. Insgesamt sind für 2014 Betriebsinvestitionen (vor Zuschüssen) in Höhe von rd T vorgesehen. Risikobericht Risikomanagementsystem Der SWB Konzern bzw. die konsolidierten Gesellschaften verfügen über ein umfassendes Risikomanagementsystem. Ziel des Risikomanagementsystems ist die frühzeitige Erkennung von Entwicklungen, die den Fortbestand der einzelnen Gesellschaften gefährden können sowie die Erarbeitung von notwendigen Gegensteuerungsmaßnahmen. Zur Umsetzung des Risikomanagementsystems sind in allen Gesellschaften Verantwortliche (Risikobeauftragte) benannt, die in Zusammenarbeit mit dem zentralen Risikomanager des Konzerns kontinuierlich Risiken identifizieren und analysieren. Die Risiken werden anhand der maximalen Schadenshöhe und entsprechenden Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet. Die zur Steuerung ergriffenen Maßnahmen werden auf einzelnen Risikoerfassungsbögen dokumentiert und in Risikoberichten quartalsweise oder halbjährlich zusammengefasst. Adressaten der Risikoberichte sind die Geschäftsführungen sowie einmal jährlich die jeweiligen Aufsichtsgremien. Die Datenpflege erfolgt mit einer EDV-gestützten Datenbank. Die Ablauf- und Aufbauorganisation ist im konzernübergreifenden Risikohandbuch dargestellt. Dieses dient als Leitfaden für alle wesentlichen Aufgaben sowie zur Sicherstellung der dauerhaften und personenunabhängigen Funktionsfähigkeit des Risikomanagementprozesses. Anfang 2013 wurde das Risikohandbuch durch den zentralen Risikomanager des SWB-Konzerns überarbeitet und aktualisiert. Die Kontrolle des Risikomanagementprozesses erfolgt durch die Konzernrevision. Risiken Zum erfolgreichen unternehmerischen Handeln ist das Abwägen von Chancen und Risiken eine unbedingte Voraussetzung. Ziel aller Anstrengungen ist es, den kontrollierten und gesteuerten Umgang mit Risiken zu gewährleisten. Die Vermeidung aller Risiken als Zielgröße könnte den wirtschaftlichen Fortbestand der Gesellschaft gefährden. Nachfolgend wird über die Risiken berichtet, die im Risikoportfolio mit einem hohen Risikogehalt eingestuft worden sind. Finanzrisiken Das größte finanzielle Risiko, das allerdings in der Kategorie der kleinsten Eintrittswahrscheinlichkeit liegt, besteht im möglichen Wegfall der Verlustausgleichszahlungen durch die Gesellschafter der SSB. Die Realisierung des Risikos droht u. a. dann, wenn die SWBV und der Rhein-Sieg-Kreis aufgrund finanzieller Engpässe unbekannter Ursache keine Zahlungen mehr leisten würden. Zwar werden zwischenzeitlich einige Erneuerungsinvestitionen mit Funktionsverbesserung durch Landesmittel gefördert, jedoch ist im Rahmen der ÖPNV-Novelle mit einem Absenken der pauschalierten Investitionsförderung nach 12 ÖPNVG zu rechnen. Darüber Seite 20

22 hinaus wird auch langfristig die zu erwartende Erhöhung der Energiepreise zu erheblichen Mehrbelastungen führen. Derzeit arbeitet das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) intensiv an einem Gesetz zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG)", welches Veränderungen bezüglich der Begünstigungen der Schienenbahnen bei der EEG-Umlage vorsehen wird. Die Schienenbahnen sind zwar von diesem Beihilfeprüfverfahren nicht unmittelbar betroffen. Die derzeitigen Bemühungen des nationalen Gesetzgebers um die Herstellung europarechtskonformer Zustände können aber ganz massive Auswirkungen auf die Strombezugskosten von Eisenbahn- und Straßenbahnunternehmen haben. Dabei ist keinesfalls sichergestellt, dass die Ausnahmen für Schienenbahnen im EEG in ihrer bisherigen Gestalt erhalten bleiben. Das Ergebnis einer drohenden Reduzierung der EEG-Befreiung bzw. im ungünstigen Falle sogar der Wegfall der Befreiung der Umlage würde zwangsläufig dazu führen, dass weniger Finanzmittel zur Verfügung stehen und gegebenenfalls Erneuerungsinvestitionen der dringend sanierungsbedürftigen Stadtbahninfrastruktur verschoben werden müssten. Die Finanzierung der Infrastrukturerhaltung und damit die Sicherung der Funktionalität, der Sicherheit und Leistungsfähigkeit der ÖPNV-Systeme sind mittelfristig nicht mehr sicherzustellen, wenn Zahlungen gekürzt, Befreiungen gestrichen und keine neuen Finanzierungsinstrumente zur Verfügung gestellt werden. Rechtliche und politische Rahmenbedingungen Auf dem Markt des ÖPNV gibt es zwei stark ineinander greifende Felder, die relevante Risiken für Verkehrsbetriebe generieren: die weiter fortschreitende und stärker werdende Liberalisierung sowie die Finanzknappheit der öffentlichen Haushalte, aus denen der ÖPNV überwiegend finanziert wird hat die Bundesstadt Bonn den Betriebsführer SWBV bis zum mit der Durchführung des ÖPNV in Bonn weiterhin betraut. Diese Betrauung umfasst auch die ausbrechenden Linienverkehre in den Rhein-Sieg-Kreis. In dem Betrauungszeitraum wird die Kostenstruktur der SWBV fortlaufend durch einen externen Gutachter überprüft. Sollte die Kostenstruktur nicht mehr denen eines durchschnittlich, gut geführten Unternehmens entsprechen, besteht fortlaufend das Risiko, dass die Ausgleichzahlungen entsprechend reduziert werden. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen werden - auch durch gesetzgeberische Entscheidungen - zunehmend schwieriger. Neben der bestehenden, angepassten finanziellen Situation entstehen den Verkehrsunternehmen in den nächsten Jahren zusätzliche Belastungen den Verkehrsunternehmen durch den erheblichen Bedarf an Erneuerungsinvestitionen in NRW. Bis 2016 sind nach Erhebungen des VDV (SWBV/SSB haben daran teilgenommen) und des daraus resultierenden Intraplan-Gutachtens insgesamt 1,1 Mrd. für Erneuerungen in die ortsfeste Infrastruktur zu investieren. Von 2017 bis 2025 sind hier weitere 2,0 Mrd. notwendig. Verkehrsunternehmen und Kommunen können hiervon rd. 25% aus eigenen Mitteln finanzieren. Darüber hinaus können sich jederzeit rechtliche Veränderungen (z. B. Novellierung des PBefG, EEG-Umlage, Ausgleichszahlungen, Wegfall GVFG) ergeben, die die SSB mit zusätzlichen Belastungen treffen könnten.ende des Berichtszeitraums wurde bekannt, dass die Begünstigung der Schienenbahnen von der EEG-Umlage weiterhin Bestand haben soll. Hiermit entfällt ein relevantes Risiko. Betriebsrisiken Durch die Lage am Rhein, insbesondere auf dem Streckenabschnitt der Linie 66 in Königswinter, ist die Durchführung des Betriebes der SSB bei Hochwasser besonders gefährdet. Für die regelmäßig auftretenden Hochwasser, auch bis zum Pegel des 100-jährigen Hochwassers, sind entsprechende Vorkehrungen getroffen. Seite 21

23 Neben der Einstellung des Betriebes gibt es Schutzmaßnahmen für die Technik. Bei einem Pegel, der deutlich über dem des 100-jährigen Hochwassers liegt, kann es zu einem größeren Ausfall und technischen Schäden kommen. Anlage 1.4/13 Weitere Betriebsrisiken liegen zwar vor; diese liegen jedoch durch entsprechende Steuerungsmaßnahmen als Nettorisiko unterhalb der Relevanzgrenze. Beurteilung der Gesamtrisikosituation Die zuvor berichteten Risiken weisen keinen bestandsgefährdenden Charakter auf. Darüber hinaus gibt es zum aktuellen Zeitpunkt keine weiteren erkennbaren Risiken, die den Bestand der SSB gefährden könnten. Chancenbericht Für das laufende Jahr wird damit gerechnet, dass sich im ÖPNV der beständige Zuwachs an Fahrgästen weiter fortsetzt. Die SSB soll auch weiterhin einen wichtigen Faktor im ÖPNV in der Region darstellen und zum überdurchschnittlich guten ÖPNV-Angebot in Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis beitragen. Dies gilt insbesondere für die Verbindung zwischen dem ICE-Bahnhof in Siegburg und der Bundesstadt Bonn. Ferner ist der Gesellschafter SWBV unverändert bestrebt, einerseits weitere interne Restrukturierungen vorzunehmen und andererseits enger mit benachbarten Verkehrsunternehmen aus der Region zusammenzuarbeiten. Durch diese Maßnahmen will die SWBV noch nicht genutzte Rationalisierungs- und Synergiepotenziale generieren, so dass mittelbar auch die SSB von den angestrebten Kostenreduzierungen bei der SWBV partizipieren und damit auch ihre eigene Wettbewerbsfähigkeit weiter verbessern wird. Die Notwendigkeit der Kostenreduzierung bei der SWBV ergibt sich auch aus der Vorgabe der Bundesstadt Bonn an die SWB GmbH künftig ausgeglichene Ergebnisse zu erreichen. Seite 22

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