Drei Viertel der Studierenden berufstätig: AK und JKU wollen bessere Drei Viertel der Studierenden berufstätig: Vereinbarkeit von Studium und Beruf
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- Hertha Seidel
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1 Drei Viertel der Studierenden berufstätig: AK und JKU wollen bessere Drei Viertel der Studierenden berufstätig: Vereinbarkeit von Studium und Beruf AK und JKU wollen bessere Vereinbarkeit von Studium und Beruf
2 Gemeinsames Projekt von AK und JKU: Vereinbarkeit von Studium und Beruf Drei Viertel aller Studierenden an der Johannes Kepler Universität Linz (JKU) sind berufstätig, deutlich mehr als im Bundesdurchschnitt. Sie haben es schwer, Uni, Be- B ruf und Privatleben unter einen Hut zu bringen. Sowohl bei der Studienorganisatii- on als auch in der Finanzierung sind dringend Verbesserungen nötig. Die JKU ist mehr als andere Universitäten eine Berufstätigen-Universität. Das bedeutet auch für die Arbeiterkammer Oberösterreich, dass sie ein starkes Mandat für die Studierenden hat. Denn weit mehr als die Hälfte der Studierenden an der JKU sind AK-Mitglieder. Darum haben sich die JKU und die AK entschlossen, die Situation berufstätiger Studierender zu analysieren, zu problematisieren und Lösungsansätze aufzuzeigen. Zu diesem Zweck wurde im Herbst 2013 ein gemeinsames Projekt zur "Vereinbarkeit von Studium und Beruf" gestartet. Ein Ergebnis dieser Zusammenarbeit ist ein Sonderband der vierteljährlich erscheinenden Sozial- und Wirtschaftswissenschaftlichen Zeitschrift WISO, herausgegeben vom Institut für Sozial- und Wirtschaftswissenschaften. Daran mitgearbeitet haben namhafte Expertinnen und Experten wie Lorenz Lassnig und Martin Unger. Univ.Prof. in Dr. in Carola Iller: Studium, Beruf und Privatleben schwer vereinbar Die Bedingungen für die Erwerbstätigkeit von Studierenden haben sich in den letzten Jahrzehnten entscheidend geändert: Auf Seite des Studiums haben die quantitativen und qualitativen Anforderungen zugenommen, auf Seite der Erwerbstätigkeit haben sich Umfang und Struktur entscheidend geändert. Kommt es zu keinen studienrechtlichen und organisatorischen Änderungen, die die Vereinbarkeit von Studium und Beruf erleichtern, wie z.b. eine gesetzliche Verankerung eines Teilzeitstudiums, ist mit einer Verschärfung der Vereinbarkeitsprobleme zu rechnen. Österreichweit ist aktuell etwa jeder fünfte Studierende mehr als 20 Stunden während des ganzen Semesters erwerbstätig. Laut einer 2012/13 durchgeführten Befra- 2
3 gung sind knapp 75 Prozent der Studierenden der Johannes Kepler Universität berufstätig um zehn Prozent mehr als im Bundesdurchschnitt. Erwerbsquote und Erwerbsausmaß steigen mit dem Alter Quelle: Bacher/Wetzelhütter 2014 Unter Berücksichtigung der Motive für die Erwerbstätigkeit lassen sich verschiedene Muster der Erwerbstätigkeit während des Studiums erkennen: (Fast) vollzeiterwerbstätige Studierende, für die ihre Erwerbstätigkeit existentiell notwendig ist, die häufiger Versorgungspflichten haben und/oder Angst, den Arbeitsplatz zu verlieren (42 Prozent der Befragten); (Fast) vollzeiterwerbstätige Studierende ohne zeitliche Flexibilität in der Erwerbstätigkeit. Die durchschnittliche Erwerbstätigkeit beträgt rund 31 Stunden pro Woche. In diesem Cluster befinden sich auch häufiger Studierende, die im eigenen Betrieb oder jenem der Eltern erwerbstätig sind (11,5 Prozent der Befragten); Teilzeiterwerbstätige Studierende ohne Angst vor einem Arbeitsplatzverlust und/oder ohne Versorgungspflichten, aber mit geringer zeitlicher Flexibilität in der Tätigkeit. Die durchschnittliche wöchentliche Erwerbszeit beträgt 27 Stunden (31,3 Prozent der Befragten); 3
4 Teilzeiterwerbstätige Studierende ohne Angst vor Arbeitsplatzverlust und/oder Versorgungspflichten, aber mit hoher zeitlicher Flexibilität in der Tätigkeit. Die durchschnittliche Erwerbstätigkeit beträgt rund 17 Wochenstunden. Dieses Muster entspricht am ehesten der Vorstellung eines Jobs während des Studiums, es ist aber nur bei 11,6 Prozent der Befragten anzutreffen; Teilzeiterwerbstätige Studierende mit hoher zeitlicher Flexibilität. Die durchschnittliche Erwerbstätigkeit beträgt 23 Stunden pro Woche. Auch in diesem Cluster tritt häufiger das Erwerbsmotiv betrieblich notwendig auf (3,6 Prozent der Befragten). Mit der Erwerbstätigkeit gehen Probleme der Vereinbarkeit des Studiums mit dem Privatleben und dem Beruf einher. Etwa 70 Prozent der erwerbstätigen Studierenden berichten von Vereinbarkeitsproblemen mit Beruf und Privatleben. Schwierigkeiten mit den Studienbedingungen nennen rund 40 Prozent (dies sind vorwiegend Studierende in Präsenzstudien, im Multimedia-Studium Recht treten diese Vereinbarkeitsprobleme kaum auf). Erwerbstätige Studierende haben häufig einen alternativen Hochschulzugang (z.b. Studienberechtigungsprüfung und Berufsreife) und waren vor dem Studium bereits erwerbstätig. Insgesamt lassen sich drei Zugänge zur Universität unterscheiden: Linearer Zugang: Erwerb der Hochschulreife im ersten Bildungsweg und direkter Einstieg ins Studium; Studium als Weiterbildung: Erwerb der Hochschulreife im ersten Bildungsweg und Einstieg ins Studium zwei Jahre und mehr nach Erwerb der Hochschulreife; Studium als zweite Chance: Erwerb der Hochschulreife im zweiten Bildungsweg 4
5 Über den zweiten Bildungsweg an die Uni Knapp die Hälfte der befragten Studierenden an der JKU hat das Studium über einen alternativen Zugang aufgenommen der größere Teil hat das Studium verzögert nach einer Phase von Erwerbs- oder Familienarbeit begonnen oder hat nach einer (beruflichen oder hochschulischen) Ausbildung ein Studium gestartet. Aber auch der Anteil der Studierenden, die über den zweiten Bildungsweg an die Universität gekommen sind, ist bemerkenswert und liegt deutlich über dem Bundesdurchschnitt. Die alternativen Hochschulzugänge werden überproportional von Studierenden aus nicht-akademischen Elternhäusern gewählt. Sie haben häufiger das Studium verzögert oder über den zweiten Bildungsweg aufgenommen und sind auch während des Studiums häufiger erwerbstätig als Studierende aus Akademikerfamilien. Quelle: Iller/Lentner 2014 Der hohe Anteil an Studierenden mit nicht-linearen Bildungsverläufen und nichtakademischer Bildungsherkunft sollte nicht darüber hinweg täuschen, dass der Hochschulzugang nach wie vor sozial selektiv funktioniert. An der JKU sind beispielsweise Migranten/-innen gemessen an ihrem Anteil an Schülern/-innen in der Sekundarstufe II in Oberösterreich unterrepräsentiert. Ebenso werden Studierende aus Elternhäusern mit niedrigen oder mittleren Bildungsabschlüssen unterdurchschnittlich rekrutiert. 5
6 Die Öffnung der Hochschulen für berufstätige und andere nicht-traditionelle Studierende ist - international betrachtet - längst keine politische Rhetorik mehr, sondern hat die Praxis der Hochschulen erreicht. Jedoch sind weder die Studienorganisation, noch Studienfinanzierung und sozialrechtliche Rahmenbedingungen darauf ausgerichtet. Neben Regelungen zum Zugang sind auch inhaltliche, curriculare, didaktischmethodische Änderungen und zusätzliche Support-Strukturen erforderlich, um den offenen Zugang nicht nur formal zu gewährleisten, sondern tatsächlich ein Studium für alle Interessierten zu ermöglichen. Grundsätzlich stellt sich für Hochschulen die Frage, ob diese Angebote als zusätzliches Programm neben dem regulären Studium auf- oder ausgebaut werden sollen, oder ob sie integriert in das bislang bestehende Studienangebot implementiert werden sollen. Eine weitere Herausforderung betrifft die Finanzierung der Öffnung. Einige Beispiele guter Praxis konnten nur durch zusätzliche nationale oder internationale Förderprogramme realisiert werden, so dass ein auf Dauer gestelltes Angebot erst noch etabliert werden muss. Notwendig ist auch eine bessere Koordination und Steuerung der hochschulischen und der höherqualifizierenden Berufsbildung, die häufig im non-formalen Bildungssektor der beruflichen Weiterbildung stattfindet. Höhere berufliche Bildung spielt jetzt schon eine wichtige Rolle in Österreich und schafft insbesondere für mittlere berufliche Bildungsabschlüsse (Lehre/BMS) attraktive Aufstiegsmöglichkeiten. Als berufliche Tertiärbildung ist sie in Österreich aber vergleichsweise wenig ausgebaut, unterbelichtet und fragmentiert. Dr. Josef Moser, MBA: Herausforderungen für das österreichische Bildungssystem Bildung wird in Österreich vererbt. Nur fünf Prozent der Kinder, deren Eltern maximal einen Pflichtschulabschluss haben, erreichen einen Hochschulabschluss. Bei Akademikerkindern sind es 41 Prozent (Statistik Austria 2011). Um diese Ungleichheit zu beseitigen, braucht es mehrere Ansatzpunkte. Etwa die Etablierung einer gemeinsamen Schule bis 15 in ganztägig verschränkter Form bzw. die frühe Förderung schon im Kindergarten. 6
7 Aber auch die Universitäten haben eine Verantwortung. Aus Sicht der Arbeiterkammer gibt es einige zentrale Aspekte: Gesamtreform der Studienförderung Herzstück einer Reform muss die soziale Gerechtigkeit bei der Vergabe von Stipendien sein. Die Reform 2014 ist völlig unzureichend. Seit 2001 liegt die höchstmögliche Studienförderung bei 5088 Euro für Studierende am Wohnort der Eltern und 7272 Euro für auswärtig Studierende. Davon werden Familienbeihilfe und zumutbare Unterhaltsleistung der Eltern sowie zumutbare Eigenleistung abgezogen wurde lediglich der Betrag, der nach dieser Verminderung herauskommt, um zwölf Prozent erhöht (wovon faktisch lediglich Selbsterhalter/-innen profitieren). Um die Teuerung auszugleichen, wären mindestens 16 Prozent nötig gewesen. Nur 15 Prozent erhalten konventionelle Studienbeihilfe. 83 Prozent der Anträge werden aufgrund des Einkommens der Eltern abgelehnt. Betroffen sind überwiegend Kinder aus Arbeitnehmerhaushalten. Kinder von Landwirten und Selbständigen sind bevorzugt. Die Grenze der Bedürftigkeit muss nach oben gesetzt werden. Denn die Unterhaltstabelle wurde seit 2008 nicht mehr angepasst. Zudem muss die Altersgrenze wieder auf 40 Jahre (Rechtslage bis 1996) angehoben werden, um berufstätige Studierende nicht mehr auszuschließen. Je älter die Studierenden werden, umso größer werden die finanziellen Probleme (Studierendensozialerhebung 2011). Die Senkung der Altersgrenze bei der Familienbeihilfe auf 24 bzw. 25 Jahre hat fatale Folgen für die Studierenden. Die Studienzeit hat sich mit Bachelor und Master verlängert, die Bezugsdauer für Familienbeihilfe wurde jedoch gekürzt und zwingt die Studierenden in die Erwerbstätigkeit. Solange das Studienförderungssystem die soziale Situation der Studierenden nicht ausreichend berücksichtigt, muss die Familienbeihilfe als zentrale Stütze wieder länger ausbezahlt werden. 7
8 Bildungskarenz / Bildungsteilzeit / Bildungsfreistellung Im Zuge der Novelle des Studienförderungsgesetzes waren bezüglich Kombinationsmöglichkeit von Studienförderung und Bildungskarenz Verschärfungen geplant. Das Weiterbildungsgeld der Bildungskarenz sollte zur Gänze von der Studienförderung abgezogen werden. Die Arbeiterkammer Oberösterreich konnte dies verhindern. Die Bildungskarenz war ursprünglich nicht als Instrument für Studierende gedacht, wird von diesen aber nicht zuletzt aufgrund der Mängel im Studienförderungssystem häufig genutzt. Fast 20 Prozent aller Studierenden sehen sich selbst als Berufstätige, die nebenbei studieren. Ihnen fehlt es an kurzen und flexiblen Instrumenten der Bildungsfreistellung mit Rechtsanspruch. Die Forderung der Arbeiterkammer nach einer Woche bezahlter Bildungsfreistellung im Jahr für alle Arbeitnehmer/-innen würde den studierenden Berufstätigen sehr helfen. Zugang zu den Hochschulen Studienplatzbeschränkungen oder auch die Studieneingangs- und Orientierungsphase (STEOP) machen die Universitäten zu Hochsicherheitstrakten, in die nicht jede/r hineinkommt. Anstatt junge Menschen vom Studieren abzuhalten, wäre es zielführender, die Studienbedingungen zu verbessern. Die Arbeiterkammer lehnt Studiengebühren ab, sie sind kein Steuerungsinstrument für einen sozial gerechten Zugang zum Studium, sondern schließen im Gegenteil viele aus bildungsfernen Schichten von einem Studium aus. Starre Studienstruktur Verschulte Bachelorstudiengänge erschweren eine Berufstätigkeit enorm. Hohe Anwesenheitspflichten, zahlreiche kleine Wissensüberprüfungen während des Semesters und viele Lehrveranstaltungen machen die Organisation für Berufstätige zu einer enormen Belastung. Hier muss es aus Sicht der AK wieder zu einer Entschulung kommen. 8
9 Überdies führte die Bachelor-Masterstudienarchitektur zu einer Verlängerung der Studiendauer. Hatten alte Diplomstudien meist eine Mindeststudiendauer von acht Semestern, haben Bachelor und Master nun in der Regel eine Mindeststudiendauer von zehn Semestern. Da fast 90 Prozent vom Bachelor- auf ein Masterstudium umsteigen, brauchen viele um ein Jahr länger als im alten Diplomstudium. Die Universitäten und ihre gesellschaftliche Verantwortung Eine zentrale Aufgabe der Universitäten ist es, an der Entwicklung von selbständigen, mündigen Bürgern/-innen mitzuwirken, die in der Lage sind, gesellschaftliche Zusammenhänge zu erkennen und Verantwortung zu übernehmen. Die Ökonomisierung der Bildung, die auch vor den Hochschulen nicht Halt gemacht hat, führt jedoch zu einer Konzentration auf ökonomisch verwertbare Fähigkeiten. Aus Sicht der AK müssen die Universitäten in Zukunft wieder auf einen breiteren Bildungsbegriff setzen, um die zukünftige wirtschaftliche und gesellschaftliche Elite des Landes besser auf die unterschiedlichen Anforderungen vorzubereiten. Finanzierung der Universitäten Der Bund muss eine ausreichende Finanzierung der Universitäten sicherstellen, damit die Drittmittellukrierung eine interessante Ergänzung und keine Finanzierungsbasis darstellt. Die bis 2020 angestrebte Erhöhung der Mittel für Hochschulen auf zwei Prozent des BIP (2013: 1,43 Prozent) ist einzuhalten und ohnehin nur die Untergrenze für eine ausreichende Dotierung des tertiären Sektors. 9
10 AK-Forderungen Aus Sicht der AK bedarf es eines generellen, gemeinsamen Nachdenk- und Analyseprozesses, wie die Vereinbarkeit von Studium und Beruf in Zukunft besser gestaltet werden kann. Der gemeinsame WISO-Sonderband von AK und JKU stellt einen Beitrag dazu dar. Reform des Studienförderungssystems (Anhebung der Beihilfen, sozial gerechte Vergabe, Anhebung der Altersgrenze); Eine Woche bezahlte Bildungsfreistellung im Jahr für alle Arbeitnehmer/-innen Sicherstellung einer ausreichenden Finanzierung der Universitäten: die Erhöhung auf zwei Prozent des BIP muss schon vor 2020 erfolgen; Verbesserung der Studienbedingungen für berufstätige Studierende 10
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