Finanzierungspaket für Krankenhäuser

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1 das Krankenhaus Politik Finanzierungspaket für Krankenhäuser In der Anhörung vor dem Bundestagsgesundheitsausschuss zum Finanzierungspaket der Regierungskoalition am 13. Mai 2013 konnten die zentralen Argumente und Änderungsforderungen der DKG dargelegt werden. Die DKG hat ihre Position zu den Plänen der Koalition in einer Stellungnahme vom 8. Mai formuliert. Der allgemeine Teil dieser Stellungnahme wird weiter unten dokumentiert (Stellungnahme der DKG zum Änderungsantrag 1 der Fraktionen der CDU/CSU und FDP zum Entwurf eines Gesetzes zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung, Ausschnitt). Die weiteren Beratungen über die Finanzhilfen für die Krankenhäuser finden in den ersten beiden Sitzungswochen des Bundestages im Juni statt, die abschließende Beschlussfassung im Bundestag ist für Mitte Juni vorgesehen. Am 5. Juli stünde das Gesetzespaket im Bundesrat zur Abstimmung und könnte, wenn es keine Anrufung des Vermittlungsausschusses geben wird, nach der Verkündung in Kraft treten. Maßnahmen zur finanziellen Entlastung der Krankenhäuser ie Krankenhäuser begrüßen das von der Bundesregierung und den Koalitionsfraktionen geplante Maßnah- D menpaket zur kurzfristig wirksamen Entlastung der Krankenhäuser im Umfang von ca. 1,1 Mrd. im Zweijahreszeitraum 2013/14. Finanzielle Hilfen für die Krankenhäuser sind dringend und noch in diesem Jahr notwendig. Immer mehr Krankenhäuser können ihre Kosten nicht decken. Ursächlich dafür ist insbesondere die anhaltende Lücke zwischen der Entwicklung der Personalkosten infolge der Tarifvereinbarungen auf der einen und den gesetzlich gedeckelten Vergütungspreiszuwächsen auf der anderen Seite. Die Tariflohnsteigerungen liegen wie schon im Vorjahr deutlich über dem Zuwachs der Vergütungspreise. Weitere außergewöhnliche Kostenzuwächse sind bei den Haftpflichtversicherungsprämien und bei den Abgaben der Krankenhäuser für die EEG-Umlage entstanden. Alleine die EEG-Umlage führt zu zusätzlichen Abgaben der Krankenhäuser in Höhe von 70 Mio. im Jahr Erschwerend kommt hinzu, dass die Krankenhäuser durch die gesetzlichen Kostendämpfungsmaßnahmen zugunsten der gesetzlichen Krankenversicherung in ihren Selbsthilfemöglichkeiten begrenzt sind. Schließlich führt auch die anhaltend viel zu niedrige Investitionsmittelbereitstellung durch die Bundesländer zur Auszehrung der Möglichkeiten der Krankenhäuser, Unterdeckungen im Betriebskostenbereich auszugleichen. Die mit den Änderungsanträgen vorgesehene Tarifkostenhilfe zur Aufstockung der Landesbasisfallwerte bzw. Budgets der psychiatrischen Krankenhäuser verbessert die Refinanzierung der Tariflohnsteigerungen. Es bleibt aber ein nicht refinanzierter Anteil von ca. 25 Prozent. Hinzu kommen die nicht refinanzierten Auswirkungen der strukturellen Komponenten der Tarifverträge. Vor diesem Hintergrund ist der ebenfalls mit den Änderungsanträgen vorgesehene Versorgungszuschlag für die Krankenhäuser eine wichtige zusätzliche Refinanzierungshilfe. Damit der Versorgungszuschlag allen Krankenhäusern hilft, die massiven Kostenunterdeckungen abzufedern, muss dieser als bundeseinheitlicher, aus dem Gesetz unmittel- bar wirksamer Rechnungszuschlag ausgestaltet werden. Dies wird mit der bislang vorgesehenen Umsetzung als landesspezifische und noch zu verhandelnde Eurozuschläge pro Fall nicht erreicht. Die Vergütungsaufstockung aus den Versorgungszuschlägen wäre von Land zu Land höchst unterschiedlich, während die Problematik der Kostenunterdeckung ein deutschlandweites Problem ist, das im laufenden Jahr besonders dringlich gelöst werden muss. Die Krankenhäuser appellieren an die Koalition, einen Teil der für 2014 vorgesehenen Mittel aus den Versorgungszuschlägen bereits im laufenden Jahr den Krankenhäusern zur Deckung der hohen Kosten zur Verfügung zu stellen. Mit einer jeweils hälftigen Auszahlung der für die Jahre 2013 und 2014 vorgesehenen 750 Mio. könnten die Mittel aus dem Versorgungszuschlag in 2013 von 250 auf 375 Mio. erhöht werden. Dies wäre für die Krankenhäuser eine wichtige Hilfe im von der Kostenseite besonders problematischen laufenden Jahr. Immer mehr Krankenhäuser sind von Verlusten bedroht, weil die Behandlungskosten für die Patienten nicht ausreichend refinanziert werden können. Darauf hinzuweisen ist, dass die Ausgestaltung des Versorgungszuschlags als nicht basiswirksame Vergütungskomponente auf die Jahre 2013 und 2014 begrenzt ist, während die Personalkostenlasten von den Krankenhäusern dauerhaft zu tragen sind. Mit den Versorgungszuschlägen werden den Krankenhäusern die Kürzungen, die sich aus der Anwendung der Mehrleistungsabschläge im laufenden und nächsten Jahr ergeben, zurückgespielt. Die Belastung der Krankenhausvergütung durch die Morbiditätsentwicklung wird gemildert. Der Effekt der doppelten Degression wird neutralisiert. Dies ist grundsätzlich zu begrüßen. Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass den Krankenhäusern weiterhin eine Kollektivlast bei Leistungsmengenentwicklungen im Rahmen der Vereinbarungen über die Landesbasisfallwerte verbleibt, so dass nach Auslaufen der Einmaleffekte, die durch die Versorgungszuschläge erzielt werden, dringend eine Anschlussregelung erforderlich ist, die die Preisentwicklung der Krankenhäuser von Leistungsmengenentwicklungen gänzlich freistellt. In diesem Zusammenhang ist auf die Entschließung des Bundesrates vom 3. Mai 585

2 2013 hinzuweisen, die die Abschaffung der Kollektivhaftung aller Krankenhäuser für Leistungssteigerungen und krankenhauspezifische Lösungen fordert. Die mit den Änderungsanträgen nunmehr vorgesehene Weiterentwicklung des Konzeptes des Kostenorientierungswertes ist ein Schritt in die richtige Richtung. In den Jahren 2014 und 2015 besteht damit die Möglichkeit, die Differenz zwischen der Grundlohnrate und dem vom Statistischen Bundesamt ermittelten Kostenorientierungswert zu 100 Prozent statt wie bisher nur zu einem Drittel in Verhandlungen auf der Bundesverbandsebene auszuschöpfen. Auch ist nunmehr vorgesehen, dass die Grundlohnrate ohne weitere Verhandlungen für den Fall zum Zuge kommt, dass sie oberhalb des Kostenorientierungswertes liegt. Dies ist gegenüber der geltenden gesetzlichen Regelung, die für den Fall eines Kostenorientierungswertes, der niedriger als die Grundlohnrate ist, immer den niedrigeren Wert vorsieht, eine grundsätzlich positive Weiterentwicklung. Gleichwohl verharrt das so veränderte Kostenorientierungskonzept in der Verknüpfung mit der Grundlohnrate. Es ist aus Krankenhaussicht nicht nachvollziehbar, dass die vom Statistischen Bundesamt ermittelte tatsächliche durchschnittliche Kostenzuwachsrate der deutschen Krankenhäuser nicht a priori und in voller Höhe für die Verhandlungen auf der Landesebene zur Verfügung gestellt wird. Ohnehin ist diese Rate bei den Vereinbarungen der Landesbasisfallwerte eine Preisobergrenze. Es ist sachlich nicht zu begründen, zum einen auf der Bundesebene und zum anderen auf der Landesebene Preisobergrenzenausschöpfungsverhandlungen zum gleichen Sachverhalt zu führen. Deshalb sollte der ermittelte Kostenorientierungswert die gesetzlich vorgegebene Obergrenze für die Verhandlungen der Landesbasisfallwerte sein. Die Erfüllung der personellen Anforderungen des Infektionsschutzgesetzes zur Verbesserung der Infektionsbekämpfung stellt die Krankenhäuser vor sehr große organisatorische und finanzielle Herausforderungen. Angesichts der Nichtverfügbarkeit genügend ausgebildeter ärztlicher und nichtärztlicher Fachkräfte ist insbesondere die Förderung der Aus-, Weiter- und Fortbildung, die auch mit hohen Freistellungskosten verbunden ist, ein zentrales Problem. Es ist grundsätzlich zu begrüßen, dass nunmehr ein Förderprogramm für den Aufbau der Personalausstattung im Hygienebereich aufgelegt wird. Die Aus-, Weiter- und Fortbildung sollte aber stärker als bislang mit den Änderungsanträgen vorgesehen gefördert werden. Weiterentwicklung der Krankenhausrechnungsprüfung Die Überarbeitung der Regelungen zur Durchführung von MDK-Prüfungen ist seit langem ein Anliegen der DKG. Zuletzt hat die DKG anlässlich einer Anhörung vor dem Bundestagsgesundheitsausschuss zur Thematik der Prüfung von Krankenhausabrechnungen am 26. Oktober 2011 einen Vorschlag unterbreitet, wie diese Regelungen dahingehend umgestaltet werden können, dass sich das MDK-Prüfverfahren transparenter und fairer darstellt. Vor allem fehlende Vorgaben zu Ablauf und Dauer eines Prüfverfahrens sowie zum Umgang mit dem Ergebnis einer MDK-Prüfung führen in der Praxis immer wieder zu Streitigkeiten zwischen Krankenhäusern, Krankenkassen und dem MDK. Nicht verkannt wird, dass ein Großteil dieser Auseinandersetzungen medizinisch-fachlicher Natur sind, was dem komplexen und vielfältigen System der Abrechnung nach Fallpauschalen geschuldet ist. Dennoch führen gerade Fragen des Prüfverfahrens regelmäßig zu Diskussionen zwischen Leistungserbringern und Leistungsträgern. Der den Krankenhäusern einzig zur Verfügung stehende Ausweg ist die Anrufung der Sozialgerichtsbarkeit, die jedoch teilweise Entscheidungen getroffen hat, die nur schwer nachvollziehbar sind oder sogar der gesetzgeberischen Intention zuwiderlaufen. Um die Durchführung des MDK-Prüfverfahrens praxisgerecht und handhabbar zu strukturieren, die Sozialgerichtsbarkeit zu entlasten und der Rechtsprechung zur sinnvollen Auslegung von gesetzlichen Regelungen und Entscheidung von Streitfragen zielführende Argumente zur Verfügung zu stellen, stellt die vorgesehene Änderung des 17 c KHG durch Artikel 5 c des Gesetzes zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung einen gewichtigen Schritt in die richtig Richtung dar. Positiv zu bewerten ist vor allem der Ansatz, den Spitzenverband Bund der Krankenkassen und die DKG zu beauftragen, die Ausgestaltung des MDK-Prüfverfahrens zu regeln. Dadurch besteht die Möglichkeit, die widerstreitenden Interessen der Leistungserbringer als auch der Leistungsträger in einer Vereinbarung zu einem Ausgleich zu bringen und das Konfliktpotenzial im Zusammenhang mit MDK-Prüfungen erheblich zu reduzieren, was letztlich zu einer nicht unerheblichen Zeit- und Kostenersparnis aller Beteiligten führen wird. Entschließung des Bundesrates zur Weiterentwicklung des Vergütungsrechts für Krankenhäuser Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 3. Mai 2013 die bereits zuvor angekündigte Entschließung zur Weiterentwicklung des Vergütungsrechts für Krankenhäuser gefasst (Bundesratsdrucksache 295/13). Nachfolgend wird der Wortlaut der Entschließung dokumentiert. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung erneut auf, umgehend einen Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Krankenhausfinanzierung vorzulegen, der Folgendes berücksichtigt: Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 1. März 2013 in der Entschließung zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung und zur Qualitätssicherung durch klinische Krebsregister (Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz KFRG) (vergleiche BR-Drucksache 74/13, Beschluss) festgestellt, dass Patientinnen und Patienten einen Anspruch darauf haben, die für sie notwendigen medizinischen Versorgungsleistungen zu erhalten. Ziel einer jeglichen Reform muss es daher sein, eine qualitativ hochwertige und flächendeckende Versorgung sicherzustellen. Dabei ist es nicht ausreichend, sich auf einzelne Schwachstellen zu konzentrieren. Vielmehr be- 586

3 das Krankenhaus darf es einer umfassenden Krankenhausfinanzierungsreform, die die flächendeckende Versorgung und die Trägervielfalt absichert und Qualität sowie Patientensicherheit in den Mittelpunkt stellt. Patientinnen und Patienten müssen sich dabei darauf verlassen können, dass Indikationsstellung ebenso wie die vorgeschlagene Therapie allein medizinisch begründet sind. Finanzielle Interessen der Leistungserbringer dürfen dabei keine Rolle spielen. Die Krankenhäuser haben in den letzten Jahren zunehmend mehr Patientinnen und Patienten behandelt. Es ist sicherzustellen, dass diese Mehrleistungen nicht aus anderen als aus medizinisch vertretbaren Gründen erfolgen. n Krankenhäuser müssen daher in der Lage sein, unabweisbare Kostensteigerungen (zum Beispiel durch Tariflohnerhöhungen, Kostensteigerungen im Bereich der Hygiene durch das Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze, stark steigende Prämien für die Haftpflichtversicherungen und die steigenden Umlagen aus dem EEG) ohne Mehrleistungen und ohne Personalabbau zu finanzieren. Geschieht dies nicht, drohen aus allein wirtschaftlichen Gründen weitere Mengenausweitungen und Personalentlassungen. n Deshalb sind unabweisbare und vom Krankenhaus nicht zu beeinflussende Kostensteigerungen bei einem sachgerecht ermittelten Orientierungswert zu berücksichtigen. Die Vorgabe eines Mindeststandards für die Personalausstattung sollte erwogen werden. n Anderseits betont der Bundesrat erneut, dass die Finanzierungsgrundlage der Krankenhäuser unter den Bedingungen der diagnosebezogenen Fallgruppen zu überprüfen ist. Unter- und Überdeckungen von DRGs müssen identifiziert und verändert werden. Damit muss auch verhindert werden, dass sich Anbieter ausschließlich auf gut finanzierte Leistungen fokussieren und finanziell unattraktive Fälle abweisen. In einem gerechten Finanzierungssystem müssen auch die Personalkosten ausreichend Berücksichtigung finden, damit nicht auf eine Mengenausweitung ausgewichen werden muss. Anreize zur Anstellung von Pflegepersonal müssen geschaffen werden. Die besondere Situation für Maximalversorger und Universitätskliniken ist zu berücksich tigen. n Gerade in ländlichen und strukturschwachen Regionen benötigen die Krankenhäuser mehr Flexibilität bei der Ausgestaltung der regionalen Versorgungsstrukturen. Starre Sektorengrenzen, nicht verzahnte Planungszuständigkeiten und das Beharren auf historisch überholten Zuständigkeiten dienen nicht der medizinischen Versorgung der dortigen Bevölkerung. Anreize zur Aufhebung der Sektorengrenzen sind notwendig. Krankenhäuser sollen sich bei fehlender ambulanter Versorgung verantwortungsvoll und finanziell abgesichert an der Sicherstellung beteiligen können. Die dafür notwendigen planungs- und vergütungsrechtlichen Voraussetzungen sind zu schaffen. n Insbesondere in Flächenländern mit strukturschwachen Gebieten spielt das Instrument des Sicherstellungszuschlags Professionelle Diagnostik am Point-of-Care Quantitative Ergebnisse in wenigen Minuten Interne Qualitätssicherung Wartungsfrei epoc : Optimierte Prozesse mit der neuen BGA-Generation Die kosteneffi ziente Lösung, die in alle klinischen Arbeitsabläufe integriert werden kann. Gemessene Werte: ph, po 2, pco 2, Na +, K +, ica 2+, Cl -, Lactat, Glucose, Kreatinin, Hämatokrit Kalkulierte Werte: so 2, HCO 3-, Base Excess, Hämoglobin, egfr, Anionen-Lücke, tco 2 Alere Triage : Troponin I Cut-Off bei der 99. Perzentile Umfangreiche Palette mit Einzel- und Multimarkertests für Herz-Kreislauf-Diagnostik: Trop I, Myo, CK-MB, BNP, NT-proBNP, D-Dimer Nephrologie: NGAL Frauen gesundheit: PlGF Drogentestung Informieren Sie sich unter oder besuchen Sie uns auf Das Alere Logo, Alere und Triage sind Marken der Alere Unternehmensgruppe. Epoc ist eine Marke der Epocal, Inc. unter Lizenz. Kontakt: Alere GmbH Am Wassermann 28 D Köln Tel: +49 (0) Fax: +49 (0) servicede@alere.com

4 zunehmend eine Rolle. Es muss gewährleistet sein, dass Sicherstellungszuschläge nicht auf den Landesbasisfallwert angerechnet werden. Des Weiteren sollen sie den Krankenhäusern zugute kommen, die Sicherstellungszuschläge wegen existentieller Gefährdung wirklich benötigen. n Zusätzlich muss die Qualität der Versorgung und dazu gehört auch eine Indikationsstellung ausschließlich aus medizinischen Gründen stärker in den Fokus treten. Der Mengenentwicklung aus rein ökonomischen Gründen, die sich nicht durch die demographische Entwicklung und/oder den medizinischen Fortschritt begründet, muss wirksam begegnet werden. n Die bei der Vereinbarung des Landesbasisfallwerts verankerte Kollektivhaftung aller Krankenhäuser für Leistungssteigerungen muss abgeschafft und es müssen krankenhausspezifische Lösungen gefunden werden. Abzugstatbestände im Landesbasisfallwert sind nicht mehr sachgerecht. Die degressive Berücksichtigung der Mehrleistungen im Landesbasisfallwert für alle Krankenhäuser unabhängig davon, ob sie Mehrleistungen erbracht haben oder nicht benachteiligt insbesondere kleine Krankenhäuser, die keine Mehrleistungen erbracht haben. Auf die weiteren Forderungen des Bundesrates in seiner begleitenden Entschließung zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung und zur Qualitätssicherung durch klinische Krebsregister wird verwiesen. Politik muss Finanzhilfen nachbessern BWKG und Krankenhäuser fordern eine faire Krankenhausfinanzierung Mit zwei weiteren Regionalveranstaltungen in Ulm am 29. April und in Böblingen am 30. April 2013 lenkte die Baden- Württembergische Krankenhausgesellschaft die Aufmerksamkeit der örtlichen Bundes- und Landtagsabgeordneten auf die Problematik der Krankenhausfinanzierung. Zu den Regionaltagungen legten die BWKG und die Krankenhäuser detaillierte Faktenblätter über die Entwicklung der Krankenhäuser im Lothar Riebsamen MdB (CDU) bei seinem Statement. Land und in der Region vor. Zahlreiche Bundes- und Landespolitiker folgten im Rahmen der Veranstaltungen den Vorträgen und beteiligten sich an den Diskussionen (siehe Fotos). In Ulm appellierten die BWKG und acht Krankenhäuser und in Böblingen die BWKG und der Klinikverbund Südwest gemeinsam an die Bundes- und Landespolitiker, die Unterfinanzierung der Krankenhäuser schnell und dauerhaft zu stoppen. Im Universitätsklinikum Ulm bekräftigten BWKG-Verbandsdirektor Matthias Einwag, der Leitende Ärztliche Direktor des Universitätsklinikums Ulm, Prof. Dr. Reinhard Marre, Wolfgang Neumeister, Geschäftsführer der ADK GmbH für Gesundheit und Soziales, und Vivien Grelka, Pflegedienstleitung Kinder- und Jugendmedizin, Kliniken Landkreis Heidenheim, die Forderungen, die bereits bei den bisherigen Regionalveranstaltungen in Freiburg, Stuttgart und Tübingen erhoben wurden. Kliniken fit für die Zukunft machen, aber nicht auf dem Rücken der Beschäftigten Bei der Regionaltagung im Klinikum Sindelfingen-Böblingen, Kliniken Böblingen, betonte BWKG-Vorsitzender Landrat Thomas Reumann, dass es den Mitarbeitern der Krankenhäuser Podiumsteilnehmer im Universitätsklinikum Ulm: Ekin Deligöz MdB (Grüne); Matthias Einwag (Verbandsdirektor der BWKG); Reiner Genz (Geschäftsführer der Kliniken Landkreis Heidenheim ggmbh); Hilde Mattheis MdB (SPD); Michael Schlecht MdB (Linke); Lothar Riebsamen MdB (CDU); Dr. Georg Nüßlein MdB (CSU); Frank Berger, Bundestagskandidat (FDP). Fotos: Universitätsklinikum Ulm 588

5 das Krankenhaus Politik nicht mehr zu vermitteln sei, dass die Tarifsteigerungen trotz der prekären finanziellen Situation der Krankenhäuser wieder nicht voll finanziert werden sollen. Der Aufsichtsratsvorsitzende der Klinikverbund Südwest GmbH und der Kreiskliniken Calw ggmbh, Landrat Helmut Riegger (Calw), fasste die Probleme der Krankenhäuser im Klinikverbund Südwest wie folgt zusammen: Das mangelhafte Finanzierungssystem gefährdet die patientengerechte und qualitativ hochwertige me dizinische Versorgung in unseren Krankenhäusern. Während Krankenkassen und Gesundheitsfonds in den letzten Jahren erhebliche Überschüsse erzielt haben, sind die Krankenhäuser sukzessive in eine finanzielle Notlage geraten. Dies lässt keine andere Alternative zu, als eine sinnvolle und bedarfsgerechte Refinanzierung durch Bund, Länder und Krankenkassen. Landrat Roland Bernhard (Böblingen), Aufsichtsratsvorsitzender der Klinikum Sindelfingen-Böblingen ggmbh und der Kreiskliniken Böblingen ggmbh, Oberbürgermeister Dr. Bernd Vöhringer (Stadt Sindel fingen), Vorsitzender des Aufsichtsrats der Krankenhaus-Service GmbH Schwarzwald und der Therapiezentrum gemeinnützige GmbH im Klinikverbund Südwest, und Dr. Elke Frank, Geschäftsführerin der Klinikverbund Südwest GmbH, untermauerten die Positionen der Krankenhäuser: Das Finanzierungssystem müsse insgesamt auf neue Beine gestellt werden, wenn wir auch unsere kleinen Häuser dauerhaft erhalten wollen und die Daseinsvorsorge vor Ort ernst nehmen, die Bundes- und Landespolitik müssten ihren finanziellen Verpflichtungen für die Kliniken nachkommen. Wir wollen von den Politikern wissen, wie sie zu den Zusagen, auch kleine Häuser zu halten, stehen und wie sie den Erhalt der Häuser sichern wollen. Es könne nicht sein, dass das Vertrauen unserer Patienten in die medizinische Leis tungsfähigkeit und den unermüdlichen Einsatz unserer Mitarbeiter durch ökonomische Zwänge negativ beeinträchtigt wird. Presse und Politiker reagieren Die erwähnten Veranstaltungen der BWKG und der beteiligten Krankenhäuser wurden von einer ganzen Reihe weiterer örtlicher Aktionen begleitet und verstärkt, so im Neckar-Odenwald-Kreis, wo die Abgeordneten Alois Gerig MdB (CDU) und Georg Nelius MdL (SPD) mit ca. 300 Krankenhausbeschäftigten diskutierten. Eine weitere Veranstaltung wurde von den Landkreisen des Regierungsbezirks Karlsruhe am 6. Mai in Bruchsal mit etwa 400 Teilnehmern durchgeführt. Die Abgeordneten Karin Binder MdB (Die Linke), Olav Gutting MdB (CDU), Anneke Graner MdL (SPD), Manfred Kern MdL (Bündnis 90/Die Grünen) und Jochen Haußmann MdL (FDP) stellten sich der Debatte mit den Krankenhausbeschäftigten. Au- Reinigungs- und Desinfektionsautomaten Sichere Hygiene für die Welt Sieger beim Großen Preis des Mittelstandes DISCHER Technik GmbH Fuhr Haan Tel /

6 Auf dem Podium (v.l.): Richard Pitterle MdB (Linke); Klaus Käppeler MdL (SPD); Dr. Florian Toncar MdB (FDP); Dr. Bernd Murschel MdL (Grüne); Paul Nemeth MdL (CDU); Herbert Dietel (Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats des Klinikverbunds Südwest). Rechts: Fragen aus dem Publikum. Fotos: Klinikverbund Südwest ßerdem haben, wie die BWKG mitteilte, die Krankenhäuser der Stadt Karlsruhe am 6. Mai mit den Bundestagsabgeordneten Ingo Wellenreuther, Sylvia Kotting-Uhl (Bündnis 90/Die Grünen) und Karin Binder (Die Linke) diskutiert. 15 Krankenhäuser der Rhein-Neckar-Region erhoben am 23. Mai in Heidelberg gemeinsam die Forderung nach kurzfristig ausreichenden Finanzmitteln und langfristig nach einem leistungsgerechten und nachhaltigen Finanzierungskonzept. Die Veranstaltungen der Krankenhäuser in Baden- Württemberg fanden eine beeindruckend breite Resonanz in den Medien des Landes. Der Dialog mit Abgeordneten auf der Bundes- und der Landesebene wurde in vielfältiger Weise intensiviert. Teilweise richteten sich im Anschluss Politiker mit Schreiben im Interesse der Krankenhäuser direkt an den Bundesgesundheitsminister, so der Böblinger FDP-Bundestagsabgeordnete Dr. Florian Toncar. Bayern: Großkrankenhäuser fordern schnelle und vollständige Finanzhilfe Nach der Auffassung der Geschäftsführer der bayerischen Großkrankenhäuser ist die finanzielle Entlastung der Kliniken, welche die Bundesregierung derzeit in Aussicht gestellt hat, eine Hilfe, aber keine Lösung der Probleme. Der Geschäftsführer der Bayerischen Krankenhausgesellschaft (BKG), Siegfried Hasenbein, erklärte dazu: In der Medizinersprache würde man sagen, die Schmerzen werden gelindert, aber die Krankheit ist nicht geheilt. Unter der Federführung der BKG versammelten sich die Geschäftsführer und Vorstände der bayerischen Großkrankenhäuser der Schwerpunkt- und Maximalversorgung Mitte Mai beim gastgebenden Klinikum Landshut. Die Klinikmanager wiesen darauf hin, dass die Krankenhäuser in den vergangenen beiden Jahren zu viele Rückschläge hinnehmen mussten. Die Kürzungsbeschlüsse der Bundesregierung ab dem Jahr 2011 und die immensen Kostensteigerungen besonders für das Personal hätten zu große Lücken in die Kliniketats gerissen. Diese würden mit der vorgesehenen Entlastung von rund 1,1 Mrd. für die Jahre 2013 und 2014 verringert, aber bei Weitem nicht ausgeglichen. Wichtig sei nun, dass zumindest diese Finanzhilfe umgehend, unbürokratisch und vollständig umgesetzt werde. Wenn die Bundesregierung den Krankenhäusern mit 1,1 Mrd. helfen will, dann muss sie auch sicherstellen, dass genau dieser Betrag bei den Häusern ankommt, betonte Hasenbein. Auch eine Umverteilung innerhalb des Hilfspakets sei notwendig. Es sei unverständlich, dass in dem zweijährigen Programm die größere Entlastung erst für 2014 vorgesehen sei. Post aus hessischen Krankenhäusern an den Gesundheitsminister Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr bekam Post aus Hessen: Die Hessische Krankenhausgesellschaft (HKG) hat dem Minister Unterschriften von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus dem Klinikum Rüsselsheim, dem Kreiskrankenhaus Weilburg und der Kreisklinik Groß-Gerau übersandt, mit denen diese einen an Bahr gerichteten Appell für eine faire Finanzierung der Kliniken unterzeichnet haben. Die Unterschriften stehen stellvertretend und symbolisch für die über Beschäftigten in den hessischen Krankenhäusern. In den vergangenen Monaten haben die Krankenhäuser endlich Gehör bei der Politik gefunden: Die Bundesregierung hat Finanzhilfen angekündigt, die nun von Bundestag und Bundesrat in einem Gesetz verabschiedet werden sollen. Damit werden zwar die finanziellen Nöte der Kliniken anerkannt, aber nicht im erforderlichen Umfang gelöst. Denn die öffentlich kommunizierte Finanzhilfe von 1,1 Mrd. entspricht nach Einschätzung der HKG im Prinzip allenfalls den Beträgen, die den Krankenhäusern als Sanierungsbeitrag für die gesetzliche Krankenversicherung in den Jahren 2011 und 2012 entzogen wurden. u 590

7 Unterschriften von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus dem Klinikum Rüsselsheim, dem Kreiskrankenhaus Weilburg und der Kreisklinik Groß- Gerau, präsentiert von HKG-Direktor Rainer Greunke und dem Vorsitzenden der HKG, Dieter Bartsch. Fotos: HKG Entsprechend groß ist die Enttäuschung der Krankenhäuser, deren Leitungen und Beschäftigte ihren Unmut hierüber auch öffentlich deutlich hörbar zum Ausdruck bringen, heißt es in einer Pressemitteilung der HKG vom 15. Mai. Dies sei völlig berechtigt und verständlich, so der Geschäftsführende Direktor der HKG, Rainer Greunke, der die Proteste und Ak tionstage vieler Krankenhäuser in Deutschland damit auch in Hessen in den vergangenen Wochen ausdrücklich begrüßt. Wir unterstützen diese Aktivitäten mit allen Mitteln, damit in den weiteren parlamentarischen Beratungen über die Finanzhilfen für die Krankenhäuser noch die notwendigen Nachbesserungen vorgenommen werden, so Greunke. KGSH-Vorstand: Aktionen weiter notwendig Die vorgesehenen Finanzhilfen des Bundes für die Krankenhäuser werden an der für viele Kliniken prekären wirtschaftlichen Situation nichts ändern. Zu diesem Fazit kam Anfang Mai der Vorstand der Krankenhausgesellschaft Schleswig-Holstein. Daher seien die für die kommenden Wochen vorgesehenen Aktionen der Schleswig-Holsteinischen Allianz für die Krankenhäuser weiterhin notwendig. Wir erkennen an, dass die Bundesregierung jetzt die wesentlichen Probleme der Krankenhausfinanzierung aufgreift. Die vorgesehenen Änderungen sind aber allesamt nicht ausreichend und nachhaltig, fasste Landespastorin Petra Thobaben die Bewertung der KGSH zusammen. Deshalb werde die Allianz, in der sich mittlerweile 20 Verbände zusammengeschlossen haben, in den kommenden Wochen dezentral und landesweit auf die angespannte wirtschaftliche Situation der Kliniken aufmerksam machen. Einig sind sich die Bündnispartner darüber, dass die Belastung der Klinikmitarbeiter nicht weiter steigen kann und darf. Dies könne nur durch eine vollständige Refinanzierung von für die Kliniken unabweisbaren Kostensteigerungen verhindert werden. KGSH-Geschäftsführer Bernd Krämer kritisierte, dass der Gesetzgeber auch jetzt nur eine teilweise Tariffinanzierung vorsieht: Damit bleiben die Kliniken auf weiteren Kosten sitzen. Auch zu dem vorgesehenen Versorgungszuschlag äußerte sich Krämer skeptisch. Neben der Bundesregierung sieht die KGSH aber auch die Landespolitik in der Pflicht. Schleswig-Holstein komme wie die meisten Bundesländer seiner gesetzlichen Verpflichtung zur Finanzierung der Krankenhausinvestitionen nicht ausreichend nach. Aktionstag am 25. Mai 2013 An zentralen Plätzen in Flensburg, Husum, Heide, Neumünster, Bad Bramstedt, Lübeck und Kiel haben am 25. Mai 2013 schleswig-holsteinische Kliniken auf ihre angespannte wirtschaftliche Lage aufmerksam gemacht. Die Schleswig-Holsteinische Allianz für die Krankenhäuser hatte einen Tag vor den Kommunalwahlen zu einem landesweiten Aktionstag aufgerufen, um ihrer Forderung, die Unterfinanzierung der Kliniken schnell und dauerhaft zu stoppen, Nachdruck zu verleihen. Die am Aktionstag beteiligten Kliniken präsentierten ihre Forderungen unter dem Motto: Sind wir zu wenig, kommen Sie zu kurz! Sie wollten damit klarmachen, was passieren kann, wenn der Gesetzgeber nicht zügig für eine ausreichende und nachhaltige Finanzierung der Kliniken sorgt. LKB: Entlastungen für die Krankenhäuser vorziehen! Das Hilfsprogramm der Bundesregierung für die Krankenhäuser zeige zwar, dass die prekäre Situation endlich von der Politik zur Kenntnis genommen worden sei, so der Vorsitzende der Landeskrankenhausgesellschaft Brandenburg, Dr. Detlef Troppens, im Rahmen der Mitgliedersammlung der LKB am 23. Mai Wie die Repräsentanten anderer Krankenhausgesellschaften mahnte Dr. Troppens aber Nachbesserungen an, bevor die entsprechenden gesetzlichen Regelungen endgültig beschlossen werden. So forderte er, die für 2014 vorgesehene Entlastung auf dieses Jahr vorzuziehen. Außerdem sollten die finanziellen Hilfen nicht nur temporär gewährt, sondern müssten dauerhaft in die Landesbasisfallwerte eingestellt werden. All das müsse noch vor der Bundestagswahl geschehen. n 592

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