Kanzlei Haubner & Schank Neue Regelungen zur Mandatsannahme ab 2018

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1 Kanzlei Haubner & Schank Neue Regelungen zur Mandatsannahme ab 2018 Ab werden wir in begrenztem Umfang bestimmte neue Mandate annehmen, aber nur aus Niederbayern + LK Mühldorf/Altötting und grds. nicht, wenn die Leute bereits in anderen Kanzleien vertreten werden! Ausnahmen: Gebühren und Erstattungsbescheide aus ganz Bayern Neuannahme Mandate: Termine bitte erst ab vereinbaren, vorher werden keine Termine vergeben. Wir führen k e i n e Warteliste; eine Vorab-Anmeldung per Telefon, Fax oder E- Mail ist n i c h t möglich. Kostenregelungen: Beratung immer noch 50,-- /100,-- (kostenlose Erstberatung bei Gebührenbescheiden, am besten per ) Vertretung im Asylverfahren/Klageverfahren/alles andere: Vorschuss immer 250,-- /Raten 50,-- bzw. 100,-- (bei Paaren) Ohne Vorschuss grds. kein Termin und keine Mandatsannahme!

2 Rechtsanwalt Klaus Schank nimmt folgende Mandate an: Gebühren- und Erstattungsbescheide über Unterkunftskosten in den Gemeinschaftsunterkünften (aus ganz Bayern) Arbeitserlaubnis, Ausbildungsduldung Niederlassungserlaubnis, Einbürgerungen Strafsachen (nur aufenthaltsrechtliche, andere nur nach Rücksprache) SGB II: - Leistungsausschluss für EU-Bürger*innen - Kosten der Unterkunft für alle anderen (also nur, wenn das Jobcenter zu wenig von der Miete bezahlt) Leistungskürzungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (aus ganz Bayern) (insbesondere Dublin-Angelegenheiten; nicht bei Aufenthaltserlaubnis in anderem Staat) Wohnsitzauflagen und Zuweisungsbescheide Sozialrechtliche Probleme für Geflüchtete wegen ungeklärter Identität (z.b. Verweigerung von Elterngeld, Landeserziehungsgeld, Betreuungsgeld) Rechtsanwältin Petra Haubner nimmt (in begrenztem Umfang) an: Syrien Afghanistan (nur Familien, Alleinerziehende mit Kindern, besonders Schutzbedürftige) Klageverfahren abgelehnte Asylsuchende, wenn sie sich bereits in einer qualifizierten beruflichen Ausbildung befinden (alle Herkunftsländer) HIV-Positive (alle Herkunftsländer) LGBTIQs (alle Herkunftsländer) Dublin-Verfahren (nur für Griechenland, Italien, Bulgarien, Ungarn und nur für Familien/Alleinerziehende mit kleinen Kindern/Schwangere) besonders Schutzbedürftige/extreme Härtefälle (Die Beurteilung besonderer Härtefälle überlassen wir Ihnen!) Rechtsanwältin Maria Kalin nimmt folgende Mandate an: Familiennachzug/Visaverfahren (ab jetzt nur noch mit Vorschuß 250,--, Gesamtkosten: 1. Person 500,--, alle weiteren: je 100,-- ) Äthiopien (nur im Gerichtsbezirk Verwaltungsgericht Regensburg) Eritrea (bei Vollablehnungen) Verweigerung der Aufenthaltserlaubnis für Geflüchtete mit deutschen Kindern und/oder deutscher/m Ehepartner*in oder Unionskindern/Unionsehegatten Bitte fragen Sie nicht nach wegen anderen Angelegenheiten. Wir bitten darum, unser "Nein" zu einer Mandatsanfrage von jeder Seite auch von den gut instruierten Büromitarbeiterinnen zu akzeptieren. Bitte richten Sie keine Mehrfachanfragen ans uns, z. B. telefonisch im Büro, per direkt an die Rechtsanwält*innen usw.

3 Informationen zur kostenlosen Asylsprechstunde, zur kostenlosen Beratung für Haupt- und Ehrenamtliche in der Flüchtlingsarbeit und zum Jour Fixe: Bei einigen Haupt- und Ehrenamtlichen in der Asylarbeit ist unsere kostenlose Sprechstunde immer noch nicht bekannt. Deshalb dazu hier noch einige Informationen: Wir bieten an jedem ersten Montag im Monat (bei Feiertagen am 2. Montag) immer zwischen und Uhr im Rahmen unserer Caritas- und Diakonie- Rechtsberatungsverträge eine kostenlose Sprechstunde für Asylsuchende und Geduldete an, die hier keine Mandant*innen sind. Mandant*innen, die wir bereits vertreten, sollen bitte nicht in die Sprechstunde kommen, sondern einen Termin vereinbaren, wenn sie Fragen haben. Die Sprechstunde ist nur für Asylsuchende (im laufenden Asylverfahren oder Asylgerichtsverfahren) und Geduldete (also nach Ablehnung des Asylantrags) bestimmt. Sie richtet sich nicht an Leute, die bereits eine Aufenthaltserlaubnis erhalten haben, deren Aufenthalt also bereits gesichert ist. Diese können hier einen Beratungstermin in ihren Angelegenheiten vereinbaren, soweit wir die Mandate noch annehmen. Dies gilt insbesondere für Fragen des Familiennachzugs. Die Sprechstunde ist nur für Asylsuchende und Geduldete aus Niederbayern und den Landkreisen Altötting und Mühldorf. Alle anderen sollen bitte nicht so weit fahren und sich lieber eine Kanzlei in der Nähe suchen. In der Sprechstunde findet nur eine Beratung statt. Ob wir ein Mandat zur weiteren Vertretung annehmen, hängt davon ab, welche Herkunftsländer wir gerade noch bearbeiten. Unter den Geflüchteten geht das Gerücht: Montags ist die Klage umsonst. Das stimmt natürlich nicht. Nur die Beratung ist kostenlos. Wenn ein Klageauftrag erteilt wird, fallen dafür die üblichen Gebühren an. In letzter Zeit kommen sehr viele Leute hierher, die bereits in anderen Kanzleien anwaltlich vertreten werden. Bitte halten Sie diese davon ab! Wir dürfen uns schon aus standesrechtlichen Gründen nicht in andere Mandate einmischen und halten dies auch nicht für sinnvoll. Wer bereits eine andere Anwältin/einen anderen Anwalt hat, kann dort einen Besprechungstermin vereinbaren. Natürlich kann das wegen der Arbeitsüberlastung in allen Asylkanzleien gerade länger dauern. Die Sprechstunde ist aber nicht dazu gedacht, die Zeit bis zu einem Termin mit der beauftragten Kanzlei zu überbrücken. Wir übernehmen auch keine Mandate von Leuten, die bereits in anderen auf das Asylrecht spezialisierten Kanzleien gut vertreten werden. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

4 Bitte raten Sie allen, erst ab Uhr hierherzukommen. Es bringt nichts, schon um Uhr da zu sein, die Anmeldung beginnt erst um Uhr. Dann werden alle der Reihe nach angemeldet und der Reihe nach beraten. Es kann besser sein, erst um Uhr zu kommen, weil dann ganz oft schon sehr viel weniger los ist als um Uhr. Dolmetscher*innen müssen mitgebracht werden. Mitgebrachte Dolmetscher*innen, die wenig Zeit haben, sollen dies bei der Anmeldung sagen. Wir versuchen dann, diese Beratungen vorzuziehen. Die nächsten kostenlosen Sprechstunden finden statt am Die Sprechstunde kann auch von Haupt- und Ehrenamtlichen wahrgenommen werde, wenn sie Fragen haben. Da es in letzter Zeit aber immer sehr voll ist, dürfen wir diese bitten, ihre Fragen telefonisch oder per an uns zu stellen. Bitte bedenken Sie, dass wir sehr viele s bekommen und eine Beantwortung nicht immer binnen weniger Tage möglich ist. Wenn eine Frist läuft, melden Sie sich bitte immer telefonisch im Büro. Bitte beschränken Sie Ihre Anfragen auf kurze Fragen. Wir bekommen hier manchmal seitenlange s mit sehr ausführlichen Fallschilderungen und 20 Fragen dazu. Das hat den Umfang einer Fortbildung und das schaffen wir nicht. Wenn Sie solche Fälle haben, raten Sie bitte gleich zu einer anwaltlichen Beratung bzw. schicken Sie die Leute in die Sprechstunde. Auf sehr viele Fragen gibt es Antworten auf unserem Jour Fixe für Haupt- und Ehrenamtliche in der Flüchtlingsarbeit (meistens am letzten Freitag im Monat). Wir empfehlen daher Anfänger*innen, zumindest einmal an einer Einführung in das Asylverfahren teilgenommen zu haben, damit ein Basiswissen zum Asylverfahren schon einmal vorhanden ist. Wir stellen immer wieder fest, dass sehr viele Fragen gestellt werden, die in einer Einführung zum Asylverfahren alle gut beantwortet werden können. Die nächsten Jour Fixe finden statt am Donnerstag, den Freitag, den Donnerstag, den Freitag, den

5 im Evangelischen Gemeindezentrum, Dietrich-Bonhoeffer-Platz, Passau, immer um Uhr. Es gibt in der Regel eine Einführung in das Asylverfahren für Anfänger*innen und ein spezielles Thema für Fortgeschrittene, zu dem wir vorher auch noch per einladen. Der Jour Fixe ist kostenlos. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Wenn Sie mehr Informationen möchten und noch nicht in unserem -verteiler sind, schicken Sie bitte eine mail an mit der Bitte um Aufnahme in den Verteiler. Geben Sie dabei bitte Ihren Ort bzw. Ihren Helferkreis an. Natürlich können auch Geflüchtete zum Jour Fixe kommen. Das macht aber nur Sinn, wenn sie bereits sehr gut Deutsch sprechen. Eine individuelle Rechtsberatung findet beim Jour Fixe nicht statt, dafür ist die Sprechstunde vorgesehen.

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