Nationalparkverbandsgemeinde Herrstein Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr Seite 1

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1 Nationalparkverbandsgemeinde Herrstein Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr Seite 1

2 Inhaltsübersicht Seite Haushaltssatzung Vorbericht Anlage 1 Bevölkerungsentwicklung 33 Anlage 2 Altersstrucktur 34 Anlage 3 Steuerkraftmesszahlen Anlage 4 vorläufige Berechnung der VG-Umlage. 37 Anlage 5 Jahresabschlusszahlen 2015 der OG`s und VG 38 Anlage 6 Schuldenentwicklung der Ortsgemeinden.. 39 Anlage 7 Gesamtbetrag der Aufwendungen und Erträge Schlussbilanz Übersicht zur Beurteilung der dauernden Leistungsfähigkeit Investitionsübersicht Schuldenübersicht Übersicht Verpflichtungsermächtigungen 62 Teilhaushaltübersicht Ergebnishaushalt nach Posten Finanzhaushalt nach Posten Inhaltsübersicht Produkte im Finanzhaushalt Finanzhaushalt Stellenplan Seite 2

3 1. N a c h t r a g s h a u s h a l t s s a t z u n g der Verbandsgemeinde Herrstein für das Jahr vom Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von 95 ff. Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen: 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Festgesetzt werden: im Ergebnishaushalt im Finanzhaushalt der Gesamtbetrag der Erträge auf der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf die ordentlichen Einzahlungen auf die ordentlichen Auszahlungen auf der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf die außerordentlichen Einzahlungen auf die außerordentlichen Auszahlungen auf der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf die Einzahlungen aus internen Leistungsverrechnungen die Auszahlungen aus internen Leistungsverrechnungen der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf ,00 Euro ,00 Euro ,00 Euro ,00 Euro ,00 Euro ,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro ,00 Euro ,00 Euro ,00 Euro ,00 Euro ,00 Euro ,00 Euro ,00 Euro ,00 Euro ,00 Euro ,00 Euro Seite 3

4 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für zinslose Kredite auf verzinste Kredite auf zusammen auf 0,00 Euro ,00 Euro ,00 Euro Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. 3 Verpflichtungsermächtigungen * 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung * Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf ,00 Euro. 5 Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen * Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen (Eigenbetrieb VG-Werke) mit Sonderrechnungen werden festgesetzt auf 1. Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investionsförderungsmaßnahmen a) im Wirtschaftsplan Wasserversorgung zinslose Kredite auf ,00 Euro verzinste Kredite auf ,00 Euro zusammen auf ,00 Euro b) im Wirtschaftsplan Abwasserbeseitigung zinslose Kredite auf verzinste Kredite auf zusammen auf ,00 Euro ,00 Euro ,00 Euro Seite 4

5 2. Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung a.) im Wirtschaftsplan Wasserversorgung b.) im Wirtschaftsplan Abwasserbeseitigung ,00 Euro ,00 Euro 3. Verpflichtungsermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. 6 Verbandsgemeindeumlage Gemäß 26 Abs. 1 Landesfinanzausgleichsgesetz (FAG) erhebt die Verbandsgemeinde von allen Ortsgemeinden eine Verbandsgemeindeumlage. Der Umlagesatz wird wie folgt festgesetzt: die Steuerkraftmesszahl der Grundsteuer A auf 35,00 % die Steuerkraftmesszahl der Grundsteuer B auf 35,00 % die Steuerkraftmesszahl der Gewerbesteuer auf 35,00 % die Steuerkraftmesszahl der Einnahmen aus Gemeindeanteil an der Einkommensteuer auf 35,00 % die Steuerkraftmesszahl der Einnahmen aus dem Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer auf 35,00 % die Steuerkraftmesszahl der Ausgleichsleistungen nach 21 LFAG auf 35,00 % die Steuerkraftmesszahl der Schlüsselzuweisung A nach 8 LFAG auf 35,00 % die Steuerkraftmesszahl der Schlüsselzuweisung B nach 9 Abs. 2 Nr. 2 LFAG auf 43,75 % 7 Sonderumlage Als Sonderumlage nach 26 Abs. 2 LFAG für die Unterhaltung und Bewirtschaftung sowie die ordentlichen und außerordentlichen Zahlungen, die Investitions- und Finanzierungstätigkeiten für die Kindertagesstätten wird für das Haushaltsjahr ein Gesamtbetrag in Höhe von Euro festgelegt, dieser wird entsprechend der Steuerkraftmesszahl, der Schlüsselzuweisung A und B der beteiligten Ortsgemeinden berechnet. Seite 5

6 Stand des Eigenkapitals zum Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum Eigenkapital ,45 Euro ,45 Euro ,45 Euro 9 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen * Erheblich über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall ,00 Euro überschritten sind. 10 Wertgrenze für Investitionen * Investitionen oberhalb der Wertgrenze von ,00 Euro sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen. 11 Altersteilzeit Die Bewilligung von Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamte wird in 0 Fällen zugelassen. Die Bewilligung von Altersteilzeit für Arbeitsnehmerinnen und Arbeitnehmer wird in 0 Fällen zugelassen. 12 Wirtschaftsplan Verbandsgemeindewerke Herrstein * Der Wirtschaftsplan der Verbandsgemeindewerke Herrstein wird für das Wirtschaftsjahr für den Betriebszweig WASSERVERSORGUNG im Erfolgsplan auf der Ertragsseite auf Euro auf der Aufwandseite auf Euro und im Vermögensplan auf der Ertragsseite auf Euro auf der Aufwandseite auf Euro Seite 6

7 für den Betriebszweig ABWASSERBESEITIGUNG im Erfolgsplan auf der Ertragsseite auf Euro auf der Aufwandseite auf Euro und im Vermögensplan auf der Ertragsseite auf Euro auf der Aufwandseite auf Euro festgesetzt. 13 Entgelte Abwasserbeseitigung * Die Entgelte für die Abwasserbeseitigung werden auf der Grundlage des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vom 20. Juni 1995 (GVBl. S. 175), der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung sowie der Allgemeinen Entwässerungssatzung in den jeweils gültigen Fassungen, erhoben. Die Abgabensätze für die Abwasserbeseitigung werden gemäß 2 Abs. 1 und 7 KAG in Verbindung mit den o.g. Satzungen für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt: - nachrichtlich: Ziffer I -Einmaliger Beitrag I. Festlegung der Beitragssätze für Maßnahmen der erstmaligen Herstellung 1. Beitragssätze für Straßenleitungen a) Für Kostenanteile des Schmutzwassers bei den Straßenleitungen (Abwassersammelleitungen einschließlich der Grundstücksanschlüsse im öffentlichen Verkehrsraum) werden 1,10 EUR je m² mit Zuschlägen für Vollgeschosse gewichteter Grundstücksfläche erhoben. b) Für Kostenanteile des Niederschlagswassers bei den Straßenleitungen (Abwassersammelleitungen einschließlich der Grundstücksanschlüsse im öffentlichen Verkehrsraum) werden 4,66 EUR je m² Abflussfläche erhoben. Seite 7

8 2. Beitragssätze für übrige Anlagen a) Für Kostenanteile des Schmutzwassers bei den übrigen Anlagen werden 0,80 EUR je m² mit Zuschlägen für Vollgeschosse gewichteter Grundstücksfläche erhoben. b) Für Kostenanteile des Niederschlagwassers werden 1,66 EUR je m² Abflussfläche erhoben. II. Festlegung der Beitragssätze für die Erneuerung der übrigen Anlagen a) Für Kostenanteile des Schmutzwassers bei den übrigen Anlagen werden 0,48 EUR je m² mit Zuschlägen für Vollgeschosse gewichteter Grundstücksfläche erhoben. b) Für Kostenanteile des Niederschlagswassers werden 1,47 EUR je m² Abflussfläche erhoben. III. Festlegung der Beitragssätze für die räumliche Erweiterung (Straßenleitungen) a) Für Kostenanteile des Schmutzwasser bei den Straßenleitungen ( Abwassersammelleitungen einschließlich der Grundstücksanschlüsse im öffentlichen Verkehrsraum) werden 2,17 EUR je m 2 mit Zuschlägen für Vollgeschosse gewichteter Grundstücksfläche erhoben. b) Für Kostenanteile des Niederschlagswassers bei den Straßenleitungen ( Abwassersammelleitungen einschließlich der Grundstücksanschlüsse im öffentlichen Verkehrsraum ) werden 5,85 EUR je m 2 Abflussfläche erhoben. Ziffer II -Laufende Entgelte 2.1 Wiederkehrende Beiträge - Niederschlagswasser: für die Beitragsfläche (gewichtete Grundstücksfläche) = 0,32 EUR/m² Beitragsfläche 2.2 Wiederkehrende Beiträge - Schmutzwasser: für die Beitragsfläche (Grundstücksfläche mit Zuschlägen für Vollgeschosse) = 0,04 EUR/m² Beitragsfläche 2.3 Schmutzwassergebühr: für einen Kubikmeter Schmutzwasser entsprechend 20 der Entgeltsatzung = 2,20 EUR/m³ Seite 8

9 2.4 Grundgebühr - Schmutzwasser: je angeschlossenem Grundstück ( 19 der Entgeltsatzung) = 4,50 EUR monatlich 2.5 Absetzungen von Wassermengen für die Viehhaltung richten sich nach 20 Abs. 6 der Entgeltsatzung. Ziffer III -Kostenanteile für die Entwässerung der Gemeindestraßen je Quadratmeter Straßenfläche 4.1 Investitionskostenanteil = 8,90 EUR/ m² 4.2 Laufende Kostenanteile = 0,52 EUR/ m² Ziffer IV - Aufwendungsersatz Gemäß 1 Abs. 1 KAG (vom ) wird für Grundstücksanschlüsse und die Vornahme von Abwasseruntersuchungen, nach der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung in der jeweils gültigen Fassung, Aufwendungsersatz erhoben. 14 Weitere Bestimmungen Die in dieser Haushaltssatzung mit * gekennzeichneten Bestimmungen wurden bereits in der Haushaltssatzung vom mit der Beschlussfassung über die Wirtschaftspläne der Verbandsgemeindewerke Herrstein in den Betriebszweigen Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung festgesetzt und bleiben unverändert Herrstein, den (Uwe Weber) Bürgermeister (Siegel) Seite 9

10 Vorbericht der Nationalparkverbandsgemeinde Herrstein Haushaltsplan Vorbericht der Nationalparkverbandsgemeinde Herrstein im Nationalparklandkreis Birkenfeld Seite 10

11 Vorbericht der Nationalparkverbandsgemeinde Herrstein Funktion des Vorberichts Der Vorbericht ( 6 GemHVO) ist Anlage des Haushaltsplanes und soll einen Überblick über die Entwicklung der Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr unter Einbeziehung insbesondere der beiden Haushaltsvorjahre geben. Darüber hinaus soll er einen Ausblick auf wesentliche Veränderungen der Rahmenbedingung der Planung und die Entwicklung wichtiger Planungskomponenten innerhalb des Zeitraumes der Ergebnis- und Finanzplanung geben. Vorwort Mit dem Landesgesetz zur Einführung der Kommunalen Doppik vom 02. März 2006 und der (doppischen) Gemeindehaushaltsverordnung vom 18. Mai 2006 sind die Rechtsgrundlagen für die umfassendste Reform des Gemeindehaushaltsrechts seit Bestehen des Landes Rheinland-Pfalz gelegt worden. Ab dem Jahre 2007 hat die Verbandsgemeinde Herrstein sowie alle 34 Ortsgemeinden die Haushaltswirtschaft nach kaufmännischen Regeln -den Grundsätzen der kommunalen Doppik- führen. Die kommunale Doppik orientiert sich grundsätzlich am kaufmännischen Rechnungswesen. Aus diesem Grund hat jede Gemeinde u.a. eine Bilanz sowie eine Gewinn- und Verlustrechnung mit Ergebnisplan und Ergebnisrechnung zu erstellen. Hierüber hinaus ist die Gemeinde jedoch verpflichtet, ebenfalls einen Finanzplan sowie eine Finanzrechnung aufzustellen. Diese Bestandteile des Haushaltsplans gemäß 96 Absatz 4 GemO sind in der vorgeschriebenen Form vorhanden. Anders als in den vergangenen Jahren, wird kein Doppelhaushalt für zwei Haushaltsjahre, sondern lediglich ein Einjahreshaushalt für das Haushaltsjahr verabschiedet. Durch die zweite Landesverordnung zur Änderung der Gemeindehaushaltsverordnung vom (GVBl. S. 597) wurde die Gemeindehaushaltsverordnung Rheinland-Pfalz geändert. Gemäß Artikel 2 der Änderungsverordnung sind einige Vorschriften am Tage nach der Verkündung, folglich am , in Kraft getreten, für die übrigen Vorschriften gelten bis zum Übergangsfristen. Spätestens zum sind die Haushaltspläne nach den neuen Bestimmungen vorzulegen. Über die Umstellung und Anwendung entscheidet die (Verbandsgemeinde-) Verwaltung. Für die Verbandsgemeinde Herrstein werden die Änderungen erstmalig mit dem Haushaltsplan berücksichtigt. Hierbei werden insbesondere die en des Ergebnis- und Finanzhaushaltes überarbeitet und verändert. Für das Haushaltsjahr werden noch die alten Gliederungsvorschriften angewendet. Der geänderte Haushaltsausgleich nach 18 GemHVO ist jedoch bereits für das Haushaltsjahr anzuwenden. Seite 11

12 Vorbericht der Nationalparkverbandsgemeinde Herrstein Gliederung des Vorberichts 1. Entwicklung der Haushaltswirtschaft 1.1. Entwicklung der Jahresergebnisse 1.2. Entwicklung der Über-/Unterdeckung im Finanzhaushalt 1.3. Entwicklung des Eigenkapitals 2. Haushaltsjahr 2.1. Rahmenbedingungen 2.2. Allgemeine Haushaltserläuterungen 2.3. Ergebnishaushalt 2.4. Finanzhaushalt 2.5. Teilhaushalte 3. Entwicklung der Investitionen 4. Entwicklung der Kredite 4.1. Entwicklung der Netto-Kreditaufnahme 5. Stellenplan 5.1 Wesentliche Veränderungen 6. Ausblick 7. Anlagen zum Vorbericht Seite 12

13 Vorbericht der Nationalparkverbandsgemeinde Herrstein 1. Entwicklung der Haushaltswirtschaft 1.1. Übersicht über die Entwicklung der Jahresergebnisse (gemäß Muster 26 zu 93 Abs. 4 GemO) Lfd. Nr. Ergebnis (gem. 2 Abs. 1 Nr. 31 GemHVO) Jahr Betrag (in ) 1 5. Haushaltsvorjahr (Ergebnis) , Haushaltsvorjahr (Ergebnis) , Haushaltsvorjahr (Ergebnis) , Haushaltsvorjahr (Ergebnis) , Haushaltsvorjahr (Plan) ,00 6 Ansatz des Haushaltsjahres ,00 7 Zwischensumme , Haushaltsfolgejahr (Ansatz) 9.492, Haushaltsfolgejahr (Ansatz) , Haushaltsfolgejahr (Ansatz) ,00 11 Summe , Übersicht über die Über-/Unterdeckung im Finanzhaushalt bzw. in der Finanzrechnung (gemäß Muster 27 zu 93 Abs. 4 GemO) Lfd. Nr. Ergebnis Jahr Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Einund Auszahlungen./. planmäßige Tilgung = Betrag in 1 5. Haushaltsvorjahr (Ergebnis) , , , Haushaltsvorjahr (Ergebnis) , , , Haushaltsvorjahr (Ergebnis) , , , Haushaltsvorjahr (Ergebnis) , , , Haushaltsvorjahr (Plan) , , ,00 6 Ansatz des Haushaltsjahres , , ,00 7 Zwischensumme (lfd. Nr. 1-6) ,19 8 Geplanter Vortrag 1. HH-Folgejahr , , ,00 9 Geplanter Vortrag 2. HH-Folgejahr , , ,00 10 Geplanter Vortrag 3. HH-Folgejahr , , ,00 11 Summe ,19 Seite 13

14 Vorbericht der Nationalparkverbandsgemeinde Herrstein 1.3. Übersicht über die Entwicklung des Eigenkapitals (gemäß Muster 28 zu 95 Abs. 3 GemO) Lfd. Nr. Ergebnis (gem. 2 Abs. 1 Nr. 31 GemHVO) Jahr Jahresergebnis (in ) nachrichtlich: aufgelaufenes Eigenkapital (in ) 1 Eigenkapital zum des 3. HH-es , , Jahresergebnis des 2. HH-es , , Jahresergebnis des HH-es (Plan) , , Jahresergebnis des Haushaltsjahres (Ansatz) , , Jahresergebnis des HH-Folgejahres (Planung) 9.492, , Jahresergebnis des 2. HH-Folgejahres (Planung) , , Jahresergebnis des 3. HH-Folgejahres (Planung) , ,45 2. Haushaltsjahr 2.1. Rahmenbedingungen Allgemeine finanzwirtschaftliche Rahmenbedingungen Die deutsche Wirtschaft befindet sich in einem soliden Aufschwung und in einer guten Verfassung. Auch in den vergangenen Monaten konnte sie das Expansionstempo weiter beschleunigen und ihren stetigen Wachstumskurs der letzten Jahre beibehalten. Die führenden Wirtschaftsforschungsinstitute erwarten in ihrer Gemeinschaftsdiagnose (sogenanntes Herbstgutachten), veröffentlicht am 28. September, eine Zunahme des Bruttoinlandsprodukts (BIP) um 1,9 v. H. für das laufende Jahr. Für die Jahre und werden Wachstumsraten von 2,0 v. H. und 1,8 v. H. prognostiziert. Das Herbstgutachten liefert die Referenz für die Projektionen der Bundesregierung zur gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. Die Bundesregierung hat ihre Wachstumsprognose gegenüber der Frühjahrsprojektion für das Jahr deutlich angehoben. In der am 11. Oktober veröffentlichten Herbstprojektion geht die Bundesregierung für das laufende Jahr von einem Anstieg des BIP in Höhe von 2,0 v. H., für das kommende Jahr von einem Zuwachs von 1,8 v. H. aus. Damit wurde die Wirtschaftsprognose in beiden Jahren um 0, 5 v. H. bzw. 0,3 v. H. angehoben. Die Prognose geht unter anderem davon aus, dass die Anzahl der Arbeitslosen weiter sinken wird: in diesem Jahr um sowie in um weitere auf dann knapp 2,5 Millionen. Die gesamtwirtschaftlichen Eckwerte der Herbstprojektion bilden die Grundlage für die neue Steuerschätzung, welche der Arbeitskreis Steuerschätzungen in seiner Sitzung Anfang November vornehmen wird. (Quelle: Haushaltsrundschreiben des MdI RLP vom ) Seite 14

15 Vorbericht der Nationalparkverbandsgemeinde Herrstein Haushaltswirtschaftliche Lage der Kommunen in Rheinland-Pfalz Die Haushalts- und Finanzsituation von vielen Gemeinden und Gemeindeverbänden ist nach wie vor sehr angespannt. Die Anspannung zeigt sich insbesondere an den Liquiditätskrediten, die einschließlich der Ausgabe von Anleihen, die zur Umschuldung oder anstelle der Aufnahme von Liquiditätskrediten ausgegeben wurden, im vergangenen Jahr um knapp 200 Mio. Euro auf rd. 6,7 Mrd. Euro angestiegen sind. Nach wie vor weisen weitestgehend die kreisfreien Städte und Landkreise hohe Liquiditätskreditbestände aus, beide zusammen vereinigen rd. 79 v. H. der Liquiditätskreditbestände auf sich. Nur sechs kreisfreie Städte und ein Landkreis vereinigen etwas mehr als die Hälfte der Liquiditätskredite auf sich. Hingegen weisen etwas mehr als ein Drittel der hauptamtlich geführten Kommunalverwaltungen keine Liquiditätskredite aus. Im Jahr wiesen nach der Kassenstatistik Kommunen positive Finanzierungssalden in Höhe von rd. 509 Mio. Euro aus, während Kommunen negative Finanzierungssalden in Höhe von rd Mio. Euro hatten. Die Gesamtverschuldung aus Investitions- und Liquiditätskrediten stieg im vergangenen Jahr auf rd. 12,5 Mrd. Euro an. Hieraus resultiert eine Pro-Kopf-Verschuldung in Höhe Euro, die fast doppelt so hoch ist wie der Länderdurchschnitt. Die Gründe für die nach wie vor angespannte Haushalts- und Finanzsituation sind vielfältig. Zum einen sind die finanziellen Probleme unter anderem durch den stetigen Aufwuchs der Sozial- und Jugendhilfeausgaben und die mangelnde Bundesbeteiligung an diesem immensen Kostenblock entstanden. Zum anderen sind die rheinland-pfälzischen kommunalen Steuereinnahmen trotz der Steigerungsraten der vergangenen Jahre immer noch deutlich niedriger als der Durchschnitt der Flächenländer. Im Interesse der kommunalen Selbstverwaltung ist es daher oberstes Ziel, den Haushaltsausgleich zu erreichen, den bisherigen Aufwuchs der Kredite zur Liquiditätssicherung zu bremsen sowie das Liquiditätskreditniveau zurückzuführen. Sofern sich die gute konjunkturelle Entwicklung und das niedrige Zinsniveau fortsetzen sowie die Konsolidierungsbemühungen konsequent umgesetzt werden, bestehen gute Chancen zur Verbesserung der Haushaltssituation. Diese gilt es konsequent zu nutzen. (Quelle: Haushaltsrundschreiben des MdI RLP vom ) Kommunale Haushaltskonsolidierung Das Ziel der Haushaltskonsolidierung ist sowohl für den Landeshaushalt als auch die kommunalen Haushalte zu einer der zentralen Herausforderungen sowohl der vergangenen als auch folgenden Jahre geworden. Dem Abbau der aufgelaufenen Defizite muss im Interesse der nachfolgenden Generationen weiterhin höchste Priorität eingeräumt werden. Betroffene Gemeinden und Gemeindeverbände sind permanent, auch über die im Rahmen des Kommunalen Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz (KEF-RP) vereinbarten Maßnahmen hinaus, gefordert, langfristig wirksame und einschneidende Konsolidierungsmaßnahmen zu verwirklichen; dies gilt auch im Bereich der Wahrnehmung von Pflichtaufgaben der Selbstverwaltung. Im Rahmen eines strikten Haushaltskonsolidierungskurses sind alle gestaltbaren Möglichkeiten vorrangig zur Ausgabenreduzierung sowie zur Ausschöpfung der eigenen Einnahmequellen zu nutzen, um Einnahmen und Ausgaben in Einklang zu bringen. Dies gilt im Besonderen für die mit Liquiditätskrediten belasteten Kommunen, deren Haushaltsund Wirtschaftsführung am Ziel der Rückführung der Liquiditätskredite auszurichten ist. Die Kommunalberichte des Rechnungshofs Rheinland-Pfalz zeigen regelmäßig Möglichkeiten auf, die zu einer Verbesserung der kommunalen Haushalts- und Finanzsituation führen können. Unter anderem trifft der Rechnungshof in seinem Kommunalbericht folgende Aussagen: Die rheinland-pfälzischen Kommunen haben vielfach Bedenken gegen weitere und zum Teil deutliche Erhöhungen der Hebesätze. Bei der Grundsteuer B sind Ausweichreaktionen der Steuerpflichtigen grundsätzlich nicht zu befürchten. Seite 15

16 Vorbericht der Nationalparkverbandsgemeinde Herrstein Mehrfach haben Verwaltungsgerichte in jüngerer Vergangenheit auch drastische Erhöhungen des Hebesatzes der Grundsteuer B als rechtlich unbedenklich erachtet. Städte und Gemeinden mit hohen Liquiditätskreditschulden und anhaltenden Haushaltsdefiziten sind nach wie vor gehalten, verstärkt vorhandene Spielräume bei den Hebesätzen zur Haushaltsverbesserung zu nutzen. Die Landesregierung hält es für unabdingbar, den Empfehlungen des Rechnungshofs zur Ausschöpfung der Einnahmequellen und vor allem zur Reduzierung des vielerorts unverändert hohen Ausgabeniveaus zu folgen. Gemeinden mit unausgeglichenen Haushalten und Krediten zur Liquiditätssicherung haben zu prüfen, inwiefern eine Anpassung der Realsteuerhebesätze zu einer nachhaltigen Haushaltskonsolidierung beitragen kann. Der konsequente Abbau der teilweise hohen Verschuldung und die Erreichung des Haushaltsausgleichs sind unter anderem nur möglich, wenn der finanzpolitische Kurs strikter Haushaltskonsolidierung sowohl ausgabe- als auch einnahmeseitig verstärkt fortgesetzt werden. Im Rahmen der zukünftigen Haushaltskonsolidierungen sollten auch bisher noch nicht verwirklichte, jedoch mögliche Konsolidierungsmaßnahmen umgesetzt werden. Beispielhaft kann hierbei die mögliche Einführung von Tourismusbeiträgen nach dem Kommunalabgabengesetz benannt werden. Da einnahmebezogene Maßnahmen allein kein Garant für den Haushaltsausgleich sind, müssen in verstärktem Umfang Konsolidierungsmöglichkeiten auf der Ausgabenseite konsequent genutzt werden. Risiken bestehen hier unter anderem aufgrund des derzeit sehr niedrigen Zinsniveaus, welches bei einem Anstieg zu weiteren Haushaltsbelastungen führen kann (nach der Kassenstatistik haben die rheinland-pfälzischen Kommunen in fast 7 v. H. ihrer Steuereinnahmen - und damit mehr als das Doppelte des Länderdurchschnitts - für Zinsausgaben verwendet). Dieses Risiko kann nur durch eine Verminderung des Schuldenstandes, insbesondere der Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung, begrenzt werden. (Quelle: Haushaltsrundschreiben des MdI RLP vom ) Orientierungsdaten für die Entwicklung der Steuereinnahmen Der Arbeitskreis Steuerschätzungen hat in seiner Sitzung vom 9. bis 11. Mai auf der Basis des geltenden Steuerrechts das Steueraufkommen für die Jahre bis geschätzt. Demnach kann weiterhin mit wachsenden Steuereinnahmen gerechnet werden. (Quelle: Haushaltsrundschreiben des MdI RLP vom ) Seite 16

17 Vorbericht der Nationalparkverbandsgemeinde Herrstein Örtliche Bezugnahme Die Schlüsselzuweisung B1 und B2 sollen der Verbandsgemeinde eine finanzielle Grundausstattung bieten ,00 Entwicklung Schlüsselzuweisung B1 und B , , ,00 0, Die Höhe der Erträge im Bereich der Vergnügungssteuer ist jährlich konstant. Insgesamt spielt die Vergnügungssteuer ausgehend vom Gesamthaushaltsvolumen eine untergeordnete Bedeutung in der Haushaltsplanung und -ausführung , , , , , , ,00 0,00 Entwicklung Vergnügungssteuer Seite 17

18 Vorbericht der Nationalparkverbandsgemeinde Herrstein Der Kreisumlagesatz beträgt für das Haushaltsjahr im Vergleich zum unverändert 44,3 % , , , , , , , , ,00 0,00 Entwicklung Kreisumlage 2.2. Allgemeine Haushaltserläuterungen Mit dem Landesgesetz zur Einführung der Kommunalen Doppik vom 02. März 2006 und der (doppischen) Gemeindehaushaltsverordnung vom 18. Mai 2006 sind die Rechtsgrundlagen für die umfassendste Reform des Gemeindehaushaltsrechts seit Bestehen des Landes Rheinland-Pfalz gelegt worden. Ab dem Jahre 2007 hat die Verbandsgemeinde Herrstein sowie alle 34 Ortsgemeinden die Haushaltswirtschaft nach kaufmännischen Regeln -den Grundsätzen der kommunalen Doppik- führen. Die kommunale Doppik orientiert sich grundsätzlich am kaufmännischen Rechnungswesen. Aus diesem Grund hat jede Gemeinde u.a. eine Bilanz sowie eine Gewinn- und Verlustrechnung mit Ergebnisplan und Ergebnisrechnung zu erstellen. Hierüber hinaus ist die Gemeinde jedoch verpflichtet, ebenfalls einen Finanzplan sowie eine Finanzrechnung aufzustellen. Diese Bestandteile des Haushaltsplans gemäß 96 Absatz 4 GemO sind in der vorgeschriebenen Form vorhanden. Anders als in den vergangenen Jahren, wird kein Doppelhaushalt für zwei Haushaltsjahre, sondern lediglich ein Einjahreshaushalt für das Haushaltsjahr verabschiedet. Seite 18

19 Vorbericht der Nationalparkverbandsgemeinde Herrstein 2.3. Ergebnishaushalt Der Ergebnishaushalt zeigt alle geplanten Erträge und Aufwendungen und ist vergleichbar einer betrieblichen Gewinn- und Verlustrechnung (GuV). Er enthält eine periodengerechte Darstellung aller anfallenden Erträge (Kontenklasse 4) und Aufwendungen (Kontenklasse 5). Dazu gehören auch Positionen, die nicht zahlungswirksam sind, wie z.b. die Abschreibungen und Rückstellungen und deren Gegenpart, die Auflösung von Sonderposten (z.b. aus Zuwendungen und Beiträgen). Nicht Gegenstand des Ergebnishaushaltes sind alle im Zusammenhang mit der Investitionstätigkeit stehenden Einzahlungen aus Zuwendungen und Krediten und die Auszahlungen für Investitionen selbst sowie die Auszahlungen für die Tilgung von Investitionsdarlehen. Der Ergebnishaushalt weist Erträge von insgesamt ,00 und Aufwendungen von insgesamt ,00 aus. Somit ergibt sich ein positives Jahresergebnis (Jahresüberschuss) i. H. v ,00 (Pos. 31 EH). Weiterhin werden als Positionen 98 EH und 99 EH Erträge aus internen Leistungsbeziehungen und Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen in Höhe von ,00 ausgewiesen. Hierbei handelt es sich um interne Verrechnungen innerhalb des Haushaltes. Diese Verrechnungen stellen keine Belastung für den Haushalt dar und sind somit ergebnisneutral. Nachfolgend sind die wesentlichen Summen und Salden des Ergebnishaushaltes dargestellt: Pos Ergebnis Plan Plan Ansatz Ansatz Ansatz EH Lfd. Erträge Verwaltungstätigkeit , , , , , ,00 - Lfd. Aufwendungen Verwaltungstätigkeit , , , , , ,00 = Ergebnis Verwaltungstätigkeit , , , , , ,00 + Zins- u. sonst. Finanzerträge , , , , , ,00 - Zins- u. sonst. Finanzaufwendungen , , , , , ,00 = Ordentliches Ergebnis , , , , , ,00 + / - Einstellungen/Entnahmen Sopo kommunaler Finanzausgleich 29/ 30 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 = Jahresergebnis , , , , , ,00 Darin zeigt sich, dass die laufenden Erträge ab ausreichen, um die laufenden Aufwendungen zu decken, so dass sich aus der laufenden Verwaltungstätigkeit ein positiver Saldo i. H. v ,00 ergibt. Dieser wird zusätzlich belastet durch Zinsaufwendungen per Saldo. Somit entsteht im Jahr voraussichtlich ein Überschuss i.h.v ,00. Seite 19

20 Vorbericht der Nationalparkverbandsgemeinde Herrstein Die nachfolgende Grafik verdeutlicht, dass die Erträge nicht ausreichen werden, um die Aufwendungen zu decken , , , , , , , , , ,00 (Rechnung) (Plan) (Ansatz) (Plan) (Plan) (Plan) Erträge Aufwendungen Haushaltsausgleich Ergebnishaushalt Gemäß 93 Abs. 4 GemO ist der Haushalt in jedem Haushaltsjahr in Planung und Rechnung auszugleichen. Aus 18 Abs. 1 Ziffer 1 GemHVO ergibt sich, dass der Haushalt in der Planung ausgeglichen ist, wenn der Ergebnishaushalt mindestens ausgeglichen ist. Aufgrund des positiven Jahresergebnisses ist der Haushaltsausgleich im Ergebnishaushalt erreicht Zusammenfassung wesentlicher Aufwands- und Ertragspositionen bei einzelnen Produkten Unter dem Produkt Verwaltungssteuerung wurden Fusionskosten eingeplant. Weiterhin wurde der Ansatz der Repräsentationsmittel um erhöht, da im Jahr noch die Verdienstplakettenverleihung der ehrenamtlich Tätigen stattfindet. Zur Erstellung einer Ärztekampagne wurden , mit LAG-Zuschuss und Zuschuss VG-Rhaunen (1/3-Anteil) beim Produkt Unterstützung der Verwaltungsführung eingeplant. Seite 20

21 Vorbericht der Nationalparkverbandsgemeinde Herrstein Beim Produkt Organisation sind als Einzahlungen erstmals separat die Raumkosten i.h.v als interne Leistungsbeziehungen der VG-Werke, des Pflegestützpunktes und der Gemeindeschwester Plus dargestellt. Diese wurden bisher unter Mieten und Pachten verbucht. Die Gebäudeunterhaltung vom Verwaltungsgebäude wurde mit kalkuliert und damit höher als in den Folgejahren. Dies ist notwendig, da die Abdichtung im Keller stattfinden muss ( ) und allg. Unterhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen ( ) durchgeführt werden müssen. Unter dem Produkt zentrale Dienste sind als Einzahlungen die internen Leistungsbeziehungen von Büromaterial (Konto ) sowie Bewirtschaftungsund Versicherungskosten (Konto ) dargestellt, die nicht direkt zugeordnet werden können. Bisher erfolgte eine Aufteilung unter den einzelnen Produkten auf den entsprechenden Konten am Jahresende. Zur besseren Steuerung, Planung und Überwachung werden die Kosten ab zentral geplant und verbucht (Konten , , ), die sich nicht direkt zuordnen lassen. Entsprechende Auszahlungsansätze sind vorhanden. Am Jahresende werden die Kosten auf den gesamten Haushalt als interne Leistungsbeziehungen verteilt und als Einzahlung unter diesem Produkt gegengebucht. Somit kann beim Jahresabschluss dargestellt werden, wieviel Kosten tatsächlich angefallen sind. Produkt zentrales Grundstücks- und Gebäudemanagement beinhaltet ab alle Personalkosten der Mitarbeiter des Bauhofes (I-Trupps). Weiterhin sind als Einzahlungen die Kostenerstattungen der Ortsgemeinden mit für Baumkontrollen und für allg. Arbeiten eingeplant. Werden Arbeiten des Bauhofs innerhalb des Kernhaushaltes durchgeführt, werden diese als interne Leistungsbeziehungen beim jeweiligen Produkt als Auszahlungen und bei diesem Produkt als Einzahlungen dargestellt. Die Herstellung des Glasfaseranschlusses ans Verwaltungsgebäude wurde mit beim Produkt EDV kalkuliert. Für die Erstellung einer neuen Homepage der neuen Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen wurden eingeplant. Hiervon werden von der VG-Rhaunen erstattet (1/3-Anteil). Weiterhin sind als Ein- und Auszahlungen aus internen Leistungsbeziehungen die EDV-Kosten veranschlagt. Diese werden entsprechend den Büromaterialkosten sowie den Bewirtschaftungs- und Versicherungskosten zentral unter diesem Produkt verbucht und als interne Leistungsbeziehungen am Jahresende im Haushalt verteilt. Als Kostenbeteiligung (Produkt Kostenbeteiligung Schulen) der Stadt I-O für Schüler an der GS Fischbach kann mit für 11 Schüler gerechnet werden. Als Aufwendungen an die Stadt I-O und die Stadt Kirn muss mit kalkuliert werden. Hierbei sind an die Stadt I-O für Schüler der VG- Herrstein an der GS Tiefenstein (101 Schüler) bzw. GS Idar (4 Schüler) zu zahlen. In den 3 Grundschulen (Produkt bis ) sind insgesamt für reine Bauunterhaltungskosten (an Gebäuden+Außenanlagen) eingeplant. Hinzu kommen noch Einrichtungsgegenstände (z.b. Schulmöbel, Sportmaterialien, EDV-Kosten, Smartboards) von Hierbei sind auch teilweise investive Gegenstände (= über 410 netto) und somit der Finanzhaushalt betroffen. Unter dem Produkt IGS I wurde aufgrund dem Umbau/Neubau für reine Bauunterhaltungskosten (an Gebäude+Außenanlage) lediglich eingeplant. Hinzu kommen noch Einrichtungsgegenstände (z.b. Sitzgelegenheit Schulhof, EDV-Kosten, Smartboards, Stellwände) von Hierbei sind auch teilweise investive Gegenstände (= über 410 netto) und somit der Finanzhaushalt betroffen. Für das Steinbruch Open Air sind Aufwendungen von eingeplant. Diesen Aufwendungen stehen Spenden bzw. Sponsoringleistungen in Höhe von entgegen (Produkt ). Die Entwicklung der Belastungen der Sozialleistungen im Haushalt der Verbandsgemeinde ist rückläufig. Grund hierfür ist die Kostenübernahme der Heimkosten durch die Kreisverwaltung. Dies entlastet den Haushalt der Verbandsgemeinde. Seite 21

22 Vorbericht der Nationalparkverbandsgemeinde Herrstein Bei den Kindertagesstätten der Verbandsgemeinde (Produkt bis ) sind für alle 8 Kindertagesstätten insgesamt reine Bauunterhaltungskosten (an Gebäuden+Außenanlagen) veranschlagt. Für Investitionen in der Vergangenheit im Bereich der Kindertagesstätten belaufen sich die Restkreditmarktschulden auf Für die Zins- und Tilgungsleistungen wurde pro Kindertagesstätte veranschlagt. Damit beläuft sich die Kindergartenumlage für das Haushaltsjahr auf Im Jahr lag diese in der Planung bei und in als Rechnungsergebnis bei Die Lohnkosten der Gemeindeschwestern Plus (Produkt ) werden zu 100 % vom Land Rheinland-Pfalz übernommen. Weiterhin zahlt das Land für die restlichen Kosten (z.b. Fahrtkosten, KFZ-Kosten) einen Pauschalbetrag. Zu beachten ist, dass trotz der Pauschale und der 100 % Lohnkostenübernahme ein Fehlbetrag entsteht. Dieser resultiert jedoch ausschließlich aus den internen Leistungsverrechnungen, welche im gesamten Haushalt verteilt werden. Beim Produkt Sportleistungszentrum wurden insgesamt reine Bauunterhaltungsaufwendungen (an Gebäude+Außenanlage) veranschlagt und Bewirtschaftungsaufwendungen. Für Änderungen am Flächennutzungsplan (Produkt Orts- und Regionalplanung) wurden jährlich eingeplant. Unter dem Produkt Dorferneuerung, Zuweisungen/Zuschüsse wurden für das Klimaschutzkonzept der Verbandsgemeinde Herrstein Restkosten in Höhe von veranschlagt. Im Jahr sind bereits angefallen. Demgegenüber stehen jedoch Zuschüsse und Kostenerstattungen, so dass keinerlei Kosten für das Klimaschutzkonzept zu finanzieren sind. Beim Produkt Nationalparkregion werden in Zukunft alle Aufwendungen für den Nationalpark veranschlagt und verbucht. Der Haushaltsansatz ist mit eigeplant. Im Bereich des Produktes Tourismusförderung haben sich einige Erträge und Aufwendungen verringert bzw. verschoben, da durch EdelSteinLand nicht mehr wie in der Vergangenheit alle Erträge und Aufwendungen bei der Verbandsgemeinde Herrstein verbucht werden. Der Marketingbeitrag der Verbandsgemeinde Herrstein an die Stadt I-O wurde mit veranschlagt. Demgegenüber steht jedoch auch eine Kostenerstattung der Stadt I-O i.h.v für Erträge, welche durch EdelSteinLand ab entfallen. Für die Unterhaltung des Wandergebietes und der Marketingbeiträge konnte der Haushaltsansatz von auf verringert werden. Als nicht zahlungswirksame Erträge und Aufwendungen und damit lediglich im Ergebnishaushalt wurden folgende Positionen vorgenommen: - Abschreibungen: ,00 - Erträge aus der Auflösung von Sonderposten: ,00 (z.b. Zuwendungen, Zuschüsse, Spenden) - Jahresergebnis (Verlust) Verbandsgemeindewerke: ,00 (gemäß der Spiegelbildmethode im Ergebnishaushalt auszuweisen) - Zuführung (=Aufwand) zu Rückstellungen: ,00 (z.b. Pensionsrückstellungen, Urlaub-und Überstundenrückstellungen) - Auflösung (=Ertrag) von Rückstellungen: ,00 Somit wurden im Saldo insgesamt als nicht zahlungswirksame Veranschlagungen im Haushaltsplan eingeplant. Seite 22

23 Vorbericht der Nationalparkverbandsgemeinde Herrstein Entwicklung Eigenkapital Der Ergebnishaushalt beeinflusst durch sein Jahresergebnis unmittelbar das Eigenkapital in der Bilanz. Aufgrund des voraussichtlich positiven Jahresergebnisses in stellt sich die Entwicklung des Eigenkapitals positiv dar (siehe Schaubild) ,00 Entwicklung Eigenkapital , , , , , , , ,00 0, Seite 23

24 Vorbericht der Nationalparkverbandsgemeinde Herrstein 2.4. Finanzhaushalt Der Finanzhaushalt umfasst alle zahlungswirksamen Vorgänge (Ein- und Auszahlungen) des Haushaltsjahres. Dazu gehören die deckungsgleichen, zahlungswirksamen Erträge und Aufwendungen aus dem Ergebnishaushalt und darüber hinaus auch die Ein- und Auszahlungen für Investitionen sowie Kreditaufnahmen und deren Tilgung. Letztere werden ausschließlich im Finanzhaushalt dargestellt. Die Zuordnung zum jeweiligen Haushaltsjahr bestimmt sich ausschließlich nach dem Zeitpunkt der Kassenwirksamkeit der Zahlung, nicht aber nach dem Zeitpunkt der Leistungserbringung oder der Rechnungsstellung. Nachfolgend sind die wesentlichen Summen und Salden des Finanzhaushaltes dargestellt. Im Vergleich dazu die letzten Ergebnisse aus den en. Ergebnis Plan Plan Ansatz Ansatz Ansatz Pos. Saldo ordentliche und außerordentliche Ein- und , , , , , ,00 Auszahlungen Saldo Investitionstätigkeit , , , , , ,00 Finanzmittelüberschuss / -fehlbetrag , , , , , ,00 Saldo Ein-/Auszahlungen Investitionskredite , , , , , ,00 Saldo Ein-/Auszahlungen Liquiditätskredite ,24 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Veränderung liquide Mittel , , , , , ,00 Saldo Finanzierungstätigkeit , , , , , ,00 Der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen ( operatives Geschäft ) beträgt im Haushaltsjahr ,00 und reicht somit aus, um die Tilgungen der Investitionskredite i. H. v ,00,00 zu decken. Dies bedeutet, dass damit im Haushaltsjahr eine positive freie Finanzspitze besteht. (siehe Übersicht zur Beurteilung der dauernden Leistungsfähigkeit -freie Finanzspitze- ). Im Finanzhaushalt entsteht insgesamt ein Finanzmittelfehlbetrag in Höhe von ,00. Seite 24

25 Vorbericht der Nationalparkverbandsgemeinde Herrstein Haushaltsausgleich Finanzhaushalt Der Haushalt ist nach 18 Abs. 1 Ziffer 2 GemHVO ausgeglichen, wenn im Finanzhaushalt der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen ausreicht, um die Auszahlungen zur planmäßigen Tilgung von Investitionskrediten zu decken, soweit die Auszahlungen zur planmäßigen Tilgung von Investitionskrediten nicht anderweitig gedeckt sind. Der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen beträgt im Jahr ,00 Somit ist im Jahr der Haushaltsausgleich erreicht, da der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen ausreicht, um die Auszahlungen zur planmäßigen Tilgung von Investitionskrediten i.h.v ,00 zu decken Investitionstätigkeit Insgesamt sind Auszahlungen für Investitionen im Haushaltsjahr i. H. v ,00 eingeplant. Diesen stehen Einzahlungen i. H. v ,00 entgegen. Hieraus ergibt sich eine Differenz von ,00. Eine vollständige Investitionsübersicht kann der entsprechenden Investitionsübersicht im Haushaltsplan entnommen werden. Zu beachten ist noch, dass zur Finanzierung der oben genannten Investitionen im Haushaltsjahr neue Investitionskredite in Höhe von ,00 veranschlagt wurden. Diese Höhe entspricht der Höhe der veranschlagten Investitionsauszahlungen für den Umbau/Neubau der IGS in Herrstein. Die Gesamtfinanzierung kann wie folgt dargestellt werden: Investitionsfinanzierung Eigenfinanzierung Investitionskredite Zuwendungen und Zuschüsse Seite 25

26 Vorbericht der Nationalparkverbandsgemeinde Herrstein 2.5. Teilhaushalte Der Haushalt wurde institutionell nach der Aufbauorganisation der Verbandsgemeindeverwaltung in 4 Teilhaushalte gegliedert: Teilhaushalt 1 Organisation und Finanzen Teilhaushalt 2 Bauliche Infrastruktur Teilhaushalt 3 Bürgerdienste Teilhaushalt 4 Finanzwirtschaft Gemäß 4 Abs. 3 GemHVO wurde für die Produkte des Haupt-Produktbereiches 6 Zentrale Finanzdienstleistungen ein eigener Teilhaushalt eingerichtet. Hier werden u.a. die Steuereinnahmen und die Transferleistungen des Finanzausgleichs, also die Haupteinnahmequellen und die Umlagelasten abgebildet. 3. Entwicklung der Investitionen Wie bereits oben erläutert, ergeben sich im Haushaltsjahr Auszahlungen für Investitionen i. H. v ,00. Eine vollständige Übersicht der einzelnen Investitionen ergibt sich aus dem Haushaltsplan bzw. der Investitionsübersicht. Die nachfolgende Grafik zeigt die in den Jahren bis getätigten bzw. geplanten Investitionen , , , , , ,00 0, ,00 (Ergebnis) (Planung) (Planung) (Planung) (Planung) (Planung) Auszahlungen Einzahlungen Auszahlungen per Saldo Seite 26

27 Vorbericht der Nationalparkverbandsgemeinde Herrstein Im Einzelnen werden folgende größere Investitionen getätigt: Beim Produkt (zentrale Dienste) sind für die Neueinrichtung der Zentrale im Verwaltungsgebäude vorgesehen. Für den Kauf eines neuen Anhängers und allg. Anschaffungen von Geräten und Maschinen für das zentrale Grundstücks- und Gebäudemanagement (Produkt ) wurden eingeplant. Im Bereich der EDV (Produkt ) sind Ersatz- und Neuanschaffungen von kalkuliert. Für das Standesamt wurden vorgesehen. Hier soll ein neuer Scanner gekauft werden. Beim Produkt (Brandschutz) sind für neue Pressluftatmer und allg. Vermögensgegenstände eingeplant. Für die Ersatzbeschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges ist für das Haushaltsjahr ein Betrag in Höhe von Euro vorgesehen. Hierbei handelt es sich um ein TSF-W der Feuerwehr Langweiler. Für diese Ersatzbeschaffung können Landeszuwendungen eingeplant werden. Weiterhin ist der Kauf eine KdoW für den Wehrleiter der Verbandsgemeinde Herrstein eingeplant. Hierbei handelt es sich um Auszahlungen von und einer Zuwendung des Landkreises von Die Umstellung auf Digitalfunk ist mit und Zuwendung eingeplant. Bei den Grundschulen (Produkt bis ) und der IGS (Produkt und ) sind für den Erwerb neuer allg. Vermögensgegenstände (Ausstattungsgegenstände) insgesamt eingeplant. Für die IGS I und II (Produkt und ) sind EDV-Anschaffungen von vorgesehen. Weiterhin ist eine Unterstellmöglichkeit in Form einer Bushaltestelle von eingeplant. Weiterhin sind bei der IGS als Investitionskosten für den Umbau/Neubau in den Jahren bis je (= 2,1 Mio. Gesamtsumme) vorgesehen. Ebenfalls sind in den Jahren und je für weitere Außenanlagen eingeplant. Diese Investitionen sind in voller Höhe als Darlehensneuaufnahme auf der Finanzierungseite kalkuliert. Dies bedeutet, dass die Neuaufnahme von Darlehen in voller Höhe für den Umbau/Neubau mit Außenanlagen vorgesehen ist. Im Bereich Tourismusförderung (Produkt ) ist neben der Beschilderung Radroutenkonzeption (1.300 ), ein barrierefreier Wanderweg in Langweiler (3.500 ), die Anlage von Radwegen (5.900 ) und die Nationalpark-Rad-Rundroute mit vorgesehen. Seite 27

28 Vorbericht der Nationalparkverbandsgemeinde Herrstein 4. Entwicklung der Kredite Lfd. Nr. Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Verbindlichkeiten (Kredite) Art Voraussichtlicher Voraussichtlicher Stand Stand zu Beginn des zum Ende des Haushaltsjahres Haushaltsjahres Voraussichtlicher Stand zum Ende des Haushaltsjahres 1 Anleihen 0,00 0,00 0,00 2 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen für Investitionen , , ,93 3 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen zur Liquiditätssicherung 0,00 0,00 0,00 4 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen 0,00 0,00 0,00 5 Summe der Kreditaufnahmen , , ,93 Investitionskredite: Veränderung Zinsen , , ,00 Tilgung , , ,00 neue Kreditaufnahme: eingeplante Kredit-Neuaufnahme 0, , ,00 Die Kreditneuaufnahme i.h.v entspricht dem veranschlagten Betrag für den Umbau/Neubau der IGS im Jahr. Im Jahr bzw. ist ebenfalls eine Kreditneuaufnahme in Höhe von je geplant. Diese Neuaufnahmen entsprechen den veranschlagten Beträgen für den Umbau/Neubau der IGS in den Jahren und (Gebäude+Außenanlagen). Durch die Kreditneuaufnahme sind die daraus resultierenden Zinsleistungen (3.400 ) und Tilgungsleistungen (8.900 ) in mit insgesamt veranschlagt. Für die Folgejahre wäre eine jährliche Annuität von für die Neuaufnahme von zu finanzieren und weitere je Annuitätenbelastung jährlich für die Neuaufnahme in und. Seite 28

29 Vorbericht der Nationalparkverbandsgemeinde Herrstein 4.1. Entwicklung der Netto-Kreditaufnahme Übersicht Nettokreditaufnahme Übersicht Kreditentwicklung Seite 29

30 Vorbericht der Nationalparkverbandsgemeinde Herrstein 5. Stellenplan Der Stellenplan ( 5 Abs. 1 GemHVO) hat die im Haushaltsjahr erforderlichen Stellen der Beamtinnen und Beamten (Planstellen) sowie der Beschäftigten, die über die Dauer eines Jahres hinaus eingestellt werden, darzustellen. Eine vollständige und detaillierte Übersicht des Stellenplans ergibt sich aus dem Haushaltsplan bzw. dem dazugehörigen Stellenplan Wesentliche Veränderungen Produkt Personal Hier wurde eine Beamtenstelle (A 9 BBesG) in den Stellenplan aufgenommen. Insbesondere ab dem Jahr erreichen mehrere Beamte das Ruhestandalter. Um hier rechtzeitig für Verwaltungsnachwuchs zu sorgen, wurde eine Bedarfsstelle eingerichtet. Ein Absolvent der Hochschule für öffentliche Verwaltung war nach seinem Abschluss des Studiums in Ministerium des Innern und für Sport gewechselt. Produkt Zentrales Grundstücks- und Gebäudemanagement Hier werden 2,5 Stellen vom Fachbereich 1 Organisation und Finanzen in den Fachbereich 2 Bauliche Infrastruktur verschoben. Erste Erfahrungen haben ergeben, dass eine Zuordnung des Zentralen Grundstücks- und Gebäudemanagements fachlich besser im Fachbereich 2 Bauliche Infrastruktur integriert werden kann. Die bisherige Aufteilung auf zwei Fachbereiche hatte sich nicht bewährt. Produkt Personenstandswesen Im Bereich des Standesamtes haben sich die Eheschließungen von jährlich rund 80 auf über 120 erhöht. Insbesondere durch die Trauungen im Klosterhotel Marienhöh in Langweiler und in der Wildenburg in Kempfeld ergibt sich hier ein erhöhter Arbeitszeitbedarf. Außerdem sollen die Aufgaben des Standesamtes der Verbandsgemeinde Rhaunen durch Zweckvereinbarung bereits vor der Fusion auf die Verbandsgemeinde Herrstein gegen Kostenerstattung übertragen werden. Aus diesen Gründen wurde eine weitere Beamtenstelle im Personenstandswesen ausgewiesen. Die Stelle wird erst nach Abschluss der Zweckvereinbarung, vermutlich frühestens zum , besetzt. Produkt Allgemeine Hilfen Wegen geringerem Personalbedarf kann eine 0,5 Beschäftigtenstelle der Entgeltgruppe E 3 TVöD entfallen. Produkt Grundschule Reidenbachtal Hier entfällt die bisherige 0,5 Hausmeisterstelle (Vergütungsgruppe E 2 TVöD). Die Hausmeistertätigkeiten werden durch das Zentrale Grundstücks- und Gebäudemanagement sowie einen geringfügig Beschäftigten wahrgenommen. Produkt Kindergarten Fischbach Personalgewinnung im Bereich von Erzieher/innen gestaltet sich zunehmend als schwierig. Aufgrund der demographischen Entwicklung werden in den nächsten Jahren verstärkt Verrentungen anstehen. Die Verwaltung setzt daher verstärkt auf das Modell der Teilzeitausbildung zur Personalgewinnung. Aus diesem Grund wurde im Kindergarten Fischbach eine zusätzliche Stelle zur Teilzeitausbildung in den Stellenplan aufgenommen. Die Halbtagsstelle wird nach Entgeltgruppe S 2 TVöD vergütet. Seite 30

31 Vorbericht der Nationalparkverbandsgemeinde Herrstein Produkt Kindergarten Herborn Hier besteht zusätzlicher Personalbedarf. Daher wird eine 0,5 Erzieherstelle (Entgeltgruppe S 8a TVöD) in den Stellenplan eingestellt. Produkt Kindergarten Herrstein Hier wird eine zusätzliche Stelle zur Durchführung eines dualen Studiums in den Stellenplan aufgenommen. Die Halbtagsstelle wird nach Entgeltgruppe S 2 TVöD vergütet. Produkt Kindergarten Niederwörresbach Hier besteht zusätzlicher Personalbedarf. Daher wird eine 0,75 Erzieherstelle (Entgeltgruppe S 8a TVöD) auf eine Ganztagsstelle angehoben. Auch hier wird eine Zusatzstelle zur Teilzeitausbildung eingerichtet. Die Halbtagsstelle wird nach Entgeltgruppe S 2 TVöD vergütet. Produkt Kindergarten Sensweiler Der Kindergarten Sensweiler erhält eine 3. Gruppe. Daher ergibt sich ein höherer Personalbedarf. Es wurden zwei zusätzliche Erzieher/innenstellen (Entgeltgruppe S 8a TVöD) in den Stellenplan aufgenommen. Auch hier wird eine Zusatzstelle zur Teilzeitausbildung eingerichtet. Die Halbtagsstelle wird nach Entgeltgruppe S 2 TVöD vergütet. Produkt Kindergarten Sien Auch hier wird eine Zusatzstelle zur Teilzeitausbildung eingerichtet. Die Halbtagsstelle wird nach Entgeltgruppe S 2 TVöD vergütet. Die Einzelheiten können dem Stellenplan entnommen werden. Entwicklung Personalaufwendungen (innere Verwaltung) , , , , , , , , , ,00 0, Seite 31

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