Verbandsgemeinde Herrstein

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1 Verbandsgemeinde Herrstein Landkreis Birkenfeld Haushaltssatzung und Haushaltsplan für die Haushaltsjahre und Seite 1

2 Inhaltsübersicht Seite Haushaltssatzung 3-9 Vorbericht Anlage 1 Bevölkerungsentwicklung 27 Anlage 2 Altersstrucktur 28 Anlage 3 Steuerkraftmesszahlen Anlage 4 vorläufige Berechnung der VG-Umlage 31 Anlage 5 Jahresabschlusszahlen der OG`s und VG 32 Anlage 6 Schuldenentwicklung der Ortsgemeinden 33 Anlage 7 Gesamtbetrag der Aufwendungen und Erträge Anlage 8 Berechnung der Raumkosten 36 Bilanz Übersicht zur Beurteilung der dauernden Leistungsfähigkeit 40 Ergebnishaushalt Finanzhaushalt Stellenplan Seite 2

3 1. N a c h t r a g s - H a u s h a l t s s a t z u n g der Verbandsgemeinde Herrstein für die Jahre und Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07. April 2009 (GVBl. S. 162), am folgende 1. Nachtrags-Haushaltssatzung beschlossen: Festgesetzt werden: 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der Erträge auf ,00 Euro ,00 Euro der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf ,00 Euro ,00 Euro der Jahresüberschuss/Fehlbetrag auf ,00 Euro ,00 Euro im Finanzhaushalt die ordentlichen Einzahlungen auf ,00 Euro ,00 Euro die ordentlichen Auszahlungen auf ,00 Euro ,00 Euro der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf ,00 Euro ,00 Euro die außerordentlichen Einzahlungen auf 0,00 Euro 0,00 Euro die außerordentlichen Auszahlungen auf 0,00 Euro 0,00 Euro der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 0,00 Euro 0,00 Euro die Einzahlungen aus Investitionen auf ,00 Euro ,00 Euro die Auszahlungen aus Investitionen auf ,00 Euro ,00 Euro der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionen auf ,00 Euro ,00 Euro die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeiten auf ,00 Euro ,00 Euro die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeiten auf ,00 Euro ,00 Euro der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeiten auf ,00 Euro ,00 Euro der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf ,00 Euro ,00 Euro der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf ,00 Euro ,00 Euro die Veränderung des Finanzmittelbestands im Haushaltsjahr auf 0,00 Euro 0,00 Euro Seite 3

4 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für zinslose Kredite auf 0 Euro 0 Euro verzinste Kredite auf Euro Euro zusammen auf Euro Euro Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Eigenbetriebes erforderlich ist, wird festgesetzt für a) im Wirtschaftsplan Wasserversorgung * zinslose Kredite auf verzinste Kredite auf zusammen auf b) im Wirtschaftsplan Abwasserbeseitigung * zinslose Kredite auf verzinste Kredite auf zusammen auf Euro Euro Euro Euro Euro Euro 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen werden sowohl bei der Verbandsgemeinde als auch bei dem Eigenbetrieb nicht veranschlagt. 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung Der Höchstbetrag der Kredite für und zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf jeweils ,-- Euro.* Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung des Eigenbetriebes wird festgesetzt für auf a) im Wirtschaftsplan Wasserversorgung ,00 Euro * b) im Wirtschaftsplan Abwasserbeseitigung ,00 Euro * Seite 4

5 5 Verbandsgemeindeumlage Gemäß 26 Abs. 1 Landesfinanzausgleichsgesetz (FAG) vom 30. November 1999 (GVBl. S. 415), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02. März 2006 (GVBl. S. 57), erhebt die Verbandsgemeinde von allen Ortsgemeinden eine Verbandsgemeindeumlage, entsprechend der Steuerkraftmeßzahl ( 12 i.v.m. 21(4) FAG). Der Umlagesatz wird wie folgt festgesetzt: die Steuerkraftmesszahl der Grundsteuer A auf 35,00 % 35,00 % die Steuerkraftmesszahl der Grundsteuer B auf 35,00 % 35,00 % die Steuerkraftmesszahl der Gewerbesteuer auf 35,00 % 35,00 % die Steuerkraftmesszahl des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer auf 35,00 % 35,00 % die Steuerkraftmesszahl der Einnahmen aus dem Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer auf 35,00 % 35,00 % die Steuerkraftmesszahl der Schlüsselzuweisung A nach 8 LFAG auf 35,00 % 35,00 % die Steuerkraftmesszahl der Schlüsselzuweisung B nach 9 Abs. 2 Nr. 2 LFAG auf 43,75 % 43,75 % 6 Sonderumlagen Als Sonderumlage ( 26(2)FAG ) für die Unterhaltung, Bewirtschaftung sowie ordentliche und außerordentliche Zahlungen, Investitions- und Finanzierungstätigkeiten für die Kindergärten wird für das Haushaltsjahr ein Gesamtbetrag in Höhe von Euro festgelegt und für das Haushaltsjahr ein Gesamtbetrag in Höhe von Euro, dieser wird entsprechend der Steuerkraftmesszahl der beteiligten Ortsgemeinden berechnet. 7 Eigenkapital Der Stand des Eigenkapitals zum betrug ,14 Euro. Zum in Höhe von ,63 Euro. Zum in Höhe von ,55 Euro. Zum in Höhe von ,55 Euro. Zum in Höhe von ,20 Euro. Zum in Höhe von ,01 Euro. Zum in Höhe von ,01 Euro (Plan). Zum in Höhe von ,01 Euro (Plan). Zum in Höhe von ,01 Euro (Plan). 8 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen * Über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall ,00 Euro überschritten werden. Seite 5

6 9 Wertgrenze für Investitionen * Investitionen oberhalb der Wertgrenze von ,00 Euro sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen. 10 Altersteilzeit Die Bewilligung von Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamte wird in 0 Fällen zugelassen. 11 Wirtschaftsplan Verbandsgemeindewerke Herrstein * Der Wirtschaftsplan der Verbandsgemeindewerke Herrstein wird für das Wirtschaftsjahr * für den Betriebszweig WASSERVERSORGUNG im Erfolgsplan auf der Ertragsseite auf Euro * auf der Aufwandseite auf Euro * und im Vermögensplan auf der Ertragsseite auf Euro * auf der Aufwandseite auf Euro * für den Betriebszweig ABWASSERBESEITIGUNG im Erfolgsplan auf der Ertragsseite auf Euro * auf der Aufwandseite auf Euro * und im Vermögensplan auf der Ertragsseite auf Euro * auf der Aufwandseite auf Euro * festgesetzt. Seite 6

7 12 Entgelte Abwasserbeseitigung * Die Entgelte für die Abwasserbeseitigung werden auf der Grundlage des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vom 20. Juni 1995 (GVBl. S. 175), der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung sowie der Allgemeinen Entwässerungssatzung in den jeweils gültigen Fassungen, erhoben. Die Abgabensätze für die Abwasserbeseitigung werden gemäß 2 Abs. 1 und 7 KAG in Verbindung mit den o.g. Satzungen für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt: - nachrichtlich: Ziffer I -Einmaliger Beitrag I. Festlegung der Beitragssätze für Maßnahmen der erstmaligen Herstellung 1. Beitragssätze für Straßenleitungen a) Für Kostenanteile des Schmutzwassers bei den Straßenleitungen (Abwassersammelleitungen einschließlich der Grundstücksanschlüsse im öffentlichen Verkehrsraum) werden 1,10 EUR je m² mit Zuschlägen für Vollgeschosse gewichteter Grundstücksfläche erhoben. b) Für Kostenanteile des Niederschlagswassers bei den Straßenleitungen (Abwassersammelleitungen einschließlich der Grundstücksanschlüsse im öffentlichen Verkehrsraum) werden 4,66 EUR je m² Abflussfläche erhoben. 2. Beitragssätze für übrige Anlagen a) Für Kostenanteile des Schmutzwassers bei den übrigen Anlagen werden 0,80 EUR je m² mit Zuschlägen für Vollgeschosse gewichteter Grundstücksfläche erhoben. b) Für Kostenanteile des Niederschlagwassers werden 1,66 EUR je m² Abflussfläche erhoben. II. Festlegung der Beitragssätze für die Erneuerung der übrigen Anlagen a) Für Kostenanteile des Schmutzwassers bei den übrigen Anlagen werden 0,48 EUR je m² mit Zuschlägen für Vollgeschosse gewichteter Grundstücksfläche erhoben. b) Für Kostenanteile des Niederschlagswassers werden 1,47 EUR je m² Abflussfläche erhoben. Seite 7

8 III. Festlegung der Beitragssätze für die räumliche Erweiterung (Straßenleitungen) a) Für Kostenanteile des Schmutzwasser bei den Straßenleitungen ( Abwassersammelleitungen einschließlich der Grundstücksanschlüsse im öffentlichen Verkehrsraum) werden 2,17 EUR je m 2 mit Zuschlägen für Vollgeschosse gewichteter Grundstücksfläche erhoben. b) Für Kostenanteile des Niederschlagswassers bei den Straßenleitungen ( Abwassersammelleitungen einschließlich der Grundstücksanschlüsse im öffentlichen Verkehrsraum ) werden 5,85 EUR je m 2 Abflussfläche erhoben. Ziffer II -Laufende Entgelte: 2.1 Wiederkehrende Beiträge - Niederschlagswasser: für die Beitragsfläche (gewichtete Grundstücksfläche) = 0,32 EUR/m² Beitragsfläche 2.2 Wiederkehrende Beiträge - Schmutzwasser: für die Beitragsfläche (Grundstücksfläche mit Zuschlägen für Vollgeschosse) = 0,04 EUR/m² Beitragsfläche 2.3 Schmutzwassergebühr: für einen Kubikmeter Schmutzwasser entsprechend 20 der Entgeltsatzung = 2,20 EUR/m³ 2.4 Grundgebühr - Schmutzwasser: je angeschlossenem Grundstück ( 19 der Entgeltsatzung) = 4,50 EUR monatlich 2.5 Absetzungen von Wassermengen für die Viehhaltung richten sich nach 20 Abs. 6 der Entgeltsatzung. Ziffer III -Kostenanteile für die Entwässerung der Gemeindestraßen je Quadratmeter Straßenfläche 4.1 Investitionskostenanteil = 8,90 EUR/ m² 4.2 Laufende Kostenanteile = 0,52 EUR/ m² Seite 8

9 Ziffer IV - Aufwendungsersatz Gemäß 1 Abs. 1 KAG (vom ) wird für Grundstücksanschlüsse und die Vornahme von Abwasseruntersuchungen, nach der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung in der jeweils gültigen Fassung, Aufwendungsersatz erhoben Herrstein, den * Diese Festsetzungen wurden aus der Haushaltssatzung entsprechend dem Beschluss vom unverändert übernommen ( Uwe Weber ) Bürgermeister Seite 9

10 Vorbericht der Verbandsgemeinde Herrstein / Haushaltsplan / Vorbericht Seite 10

11 Vorbericht der Verbandsgemeinde Herrstein / Funktion des Vorberichts Der Vorbericht ( 6 GemHVO) ist Anlage des Haushaltsplanes und soll einen Überblick über die Entwicklung der Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr unter Einbeziehung insbesondere der beiden Haushaltsvorjahre geben. Darüber hinaus soll er einen Ausblick auf wesentliche Veränderungen der Rahmenbedingung der Planung und die Entwicklung wichtiger Planungskomponenten innerhalb des Zeitraumes der Ergebnis- und Finanzplanung geben. Vorwort Mit dem Landesgesetz zur Einführung der Kommunalen Doppik vom 02. März 2006 und der (doppischen) Gemeindehaushaltsverordnung vom 18. Mai 2006 sind die Rechtsgrundlagen für die umfassendste Reform des Gemeindehaushaltsrechts seit Bestehen des Landes Rheinland-Pfalz gelegt worden. Ab dem Jahre 2007 hat die Verbandsgemeinde Herrstein sowie alle 34 Ortsgemeinden die Haushaltswirtschaft nach kaufmännischen Regeln -den Grundsätzen der kommunalen Doppik- führen. Die kommunale Doppik orientiert sich grundsätzlich am kaufmännischen Rechnungswesen. Aus diesem Grund hat jede Gemeinde u.a. eine Bilanz sowie eine Gewinn- und Verlustrechnung mit Ergebnisplan und Ergebnisrechnung zu erstellen. Hierüber hinaus ist die Gemeinde jedoch verpflichtet, ebenfalls einen Finanzplan sowie eine Finanzrechnung aufzustellen. Diese Bestandteile des Haushaltsplans gemäß 96 Absatz 4 GemO sind in der vorgeschriebenen Form vorhanden. Aufgrund der bisher gesammelten Erfahrungen mit dem System des Doppelhaushalts wird auch für die kommenden zwei Haushaltsjahre ( und ) ein Doppelhaushalt angestrebt. Seite 11

12 Vorbericht der Verbandsgemeinde Herrstein / Gliederung des Vorberichts 1. Entwicklung der Haushaltswirtschaft 1.1. Entwicklung der Jahresergebnisse 1.2. Entwicklung der Finanzmittelüberschüsse und Fehlbeträge 1.3. Entwicklung des Eigenkapitals 2. Haushaltsjahr 2.1. Rahmenbedingungen 2.2. Allgemeine Haushaltserläuterungen 2.3. Ergebnishaushalt 2.4. Finanzhaushalt 2.5. Teilhaushalte 3. Entwicklung der Investitionen 4. Entwicklung der Kredite 4.1. Entwicklung der Netto-Kreditaufnahme 5. Stellenplan 5.1 Wesentliche Veränderungen 6. Ausblick 7. Anlagen zum Vorbericht Seite 12

13 Vorbericht der Verbandsgemeinde Herrstein / 1. Entwicklung der Haushaltswirtschaft 1.1. Übersicht über die Entwicklung der Jahresergebnisse (gemäß Muster 27 zu 93 Abs. 4 GemO) Lfd. Nr. Ergebnis (gem. 2 Abs. 1 Nr. 31 GemHVO) Jahr Betrag (in ) 1 5. Haushaltsvorjahr (Ergebnis) , Haushaltsvorjahr (Ergebnis) , Haushaltsvorjahr (Ergebnis) , Haushaltsvorjahr (Ergebnis) , Haushaltsvorjahr (Plan) ,00 6 Ansatz des Haushaltsjahres ,00 7 Zwischensumme , Haushaltsfolgejahr (Ansatz) , Haushaltsfolgejahr (Ansatz) , Haushaltsfolgejahr (Ansatz) ,00 11 Summe , Übersicht über die Entwicklung der Finanzmittelüberschüsse und fehlbeträge (gemäß Muster 28 zu 93 Abs. 4 GemO) Lfd. Nr. Ergebnis Jahr Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Einund Auszahlungen./. planmäßige Tilgung = vorzutragende Beträge in 1 Aus Haushaltsvorjahren vorzutragende Beträge, davon aus: 2 5. Haushaltsvorjahr (Ergebnis) , , , Haushaltsvorjahr (Ergebnis) , , , Haushaltsvorjahr (Ergebnis) , , , Haushaltsvorjahr (Ergebnis) , , , Haushaltsvorjahr (Plan) , , ,00 7 Ansatz des Haushaltsjahres , , ,00 8 Summe 1-7 (vorzutragender Betrag) ,29 9 Geplanter Vortrag 1. HH-Folgejahr , , ,00 10 Geplanter Vortrag 2. HH-Folgejahr , , ,00 11 Geplanter Vortrag 3. HH-Folgejahr , , ,00 12 Summe , Übersicht über die Entwicklung des Eigenkapitals (gemäß Muster 29 zu 95 Abs. 3 GemO) Lfd. Nr. Ergebnis (gem. 2 Abs. 1 Nr. 31 GemHVO) Jahr Jahresergebnis (in ) Nachrichtlich: aufgelaufenes Eigenkapital (in ) 1 Eigenkapital zum des 3. HH-es , , Jahresergebnis des 2. HH-es , , Jahresergebnis des HH-es (Plan) , , Jahresergebnis des Haushaltsjahres (Ansatz) , , Jahresergebnis des HH-Folgejahres (Planung) , , Jahresergebnis des 2. HH-Folgejahres (Planung) , , Jahresergebnis des 3. HH-Folgejahres (Planung) , ,01 Seite 13

14 Vorbericht der Verbandsgemeinde Herrstein / 2. Haushaltsjahr 2.1. Rahmenbedingungen Allgemeine finanzwirtschaftliche Rahmenbedingungen Die führenden Wirtschaftsforschungsinstitute prognostizieren in ihrer Gemeinschaftsdiagnose (sogenanntes Herbstgutachten), veröffentlicht am 8. Oktober, eine Zunahme des Bruttoinlandsprodukts (BIP) um 1,8 v. H. sowohl in diesem als auch im kommenden Jahr. lm Frühjahr wurden von den Instituten noch 2,1 v. H. Wachstum für prognostiziert (für 1,8 v. H.). Nach Einschatzung der Wirtschaftsforschungsinstitute befindet sich die deutsche Wirtschaft in einem verhaltenen Aufschwung. Das Wirtschaftswachstum wird getragen vom privaten Konsum, die Investitionen beleben sich allmählich. Die Beschäftigung wird wieder rascher ausgeweitet und die Arbeitslosigkeit im Verlauf des kommenden Jahres leicht steigen, weil die derzeit große Zahl von Asylbegehrenden und Flüchtlingen nach und nach am Arbeitsmarkt ankommt. Auf Risiken deuten der weitweite Rückgang von Aktienkursen und zunehmende Unsicherheiten von Finanzmarktakteuren über die künftige Marktentwicklung hin. Gerade für China wird ein deutlicher Abschwung mit Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft befürchtet, darüber hinaus konnten massive Kapitalabflüsse aus rohstoffexportierenden Schwellenländern zu Finanzmarktturbulenzen oder gar zu Währungskrisen führen. (Quelle: Haushaltsrundschreiben des ISIM RLP vom ) Haushaltswirtschaftliche Lage der Kommunen in Rheinland-Pfalz Die finanzielle Lage der rheinland-pfälzischen Gemeinden und Gemeindeverbänden ist - bei unterschiedlicher Betroffenheit der einzelnen Gebietskörperschaftsgruppen - weiterhin sehr angespannt. Das Finanzierungsdefizit besteht seit nunmehr 25 Jahren. Mit einem Minus von rd. 374 Mio. Euro konnten die Kommunen in ihrer Gesamtheit auch im vergangenen Jahr keinen positiven Finanzierungssaldo erwirtschaften. Wesentiiche Folgeerscheinung der Haushaltsdefizite ist der nach wie vor hohe Bestand an Krediten zur Liquiditätssicherung. Diese erreichten zum 31. Dezember ein Volumen von rd. 6,473 Mrd. Euro, bis zum 30. Juni sind sie um weitere 342 Mio. Euro angewachsen. Die Verteilung der Liquiditätskredite auf die einzelnen Gebietskörperschaftsgruppen ergibt ein sehr heterogenes Bild: Aktuell vereinigen die zwölf kreisfreien Städte 59 v. H. der Kredite zur Liquiditätssicherung auf sich, allein sieben kreisfreie Städte weisen mehr als die Hälfte aller Liquiditätskredite aus. Die Landkreise vereinigen 22 v. H. sowie die Verbandsgemeinden und verbandsfreien Gemeinden 19 v. H. der Liquiditätskredite auf sich. Andererseits weisen 70 von 216 hauptamtlich geführten Kommunen keine Liquiditätskredite aus. Neben der Rückführung der Liquiditätskredite und dem Erreichen des Haushaltsausgleichs ist eine Daueraufgabe für die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen in den Auswirkungen des demografischen Wandels zu sehen, da der Rückgang der Bevölkerungszahlen und der sich verändernde Altersaufbau der Bevölkerung in den nächsten Jahrzehnten Kostendruck in den öffentlichen Haushalten erzeugen können. Bund, Länder und Kommunen stehen ungeachtet dessen in Anbetracht der in dieser Größenordnung seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland ungekannten Anzahl Asylbegehrender und FIüchtlinge vor großen humanitären Herausforderungen, die mit großen administrativen und finanziellen Aufgaben verbunden sind. Der Bund geht in seiner FIüchtlingsprognose vom 19. August von Asylbegehrenden und FIüchtlingen aus, für Rheiniand-Pfalz bedeutet dies einen Anteil von rd Personen. In Rheinland-Pfalz wurden bis Ende September rund Asylbegehrenden aufgenommen. Für das Jahr ist die weitere Zugangsentwicklung aufgrund mehrerer politischer Bemühungen, die auf Bundesebene zu einer Begrenzung des Zugangs und zur Beschleunigung der Asylverfahren und auf EU- Ebene beispielsweise zu einer gerechteren Lastenverteilung in den Mitgliedstaaten führen, nicht absehbar. Derzeit liegen noch keine Anhaltspunkte vor, die einen Rückgang der derzeitigen Zugangszahlen erkennen Iassen. Seite 14

15 Vorbericht der Verbandsgemeinde Herrstein / Darüber hinaus bleibt abzuwarten, auf weichem Weg die im aktuellen Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD enthaltene Zusage des Bundes umgesetzt wird, die Kommunen im Rahmen der Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes ab dauerhaft um 5 Mrd. Euro jährlich zu entlasten. (Quelle: Haushaltsrundschreiben des ISIM RLP vom ) Kommunale Haushaltskonsolidierung Die Konsolidierung der öffentlichen Haushalte ist nach wie vor eine der zentralen Herausforderungen der nächsten Jahre. Dies gilt sowohl für den Landeshaushalt als auch die Haushalte der rheinland-pfälzischen Gemeinden und Gemeindeverbände. Alle Ebenen müssen weiterhin Anstrengungen unternehmen, um die Eigendynamik von Ausgabensteigerungen und den Aufwuchs der Liquiditätskredite zu bremsen. Die kommunalen Gebietskörperschaften sind nach wie vor zu einem strikten Haushaltekonsolidierungskurs aufgefordert, wobei alle gestaltbaren Möglichkeiten - vorrangig zur Ausgabenreduzierung - sowie zur Ausschöpfung der eigenen Einnahmequellen zu nutzen sind. Die Kommunalberichte des Rechnungshofs Rheinland-Pfalz zeigen regelmäßig Möglichkeiten auf, die zu einer Verbesserung der kommunalen Haushalts- und Finanzsituation führen können. Der Rechnungshof zieht im Kommunalbericht in seinem Ausblick zur Haushaltslage der Gemeinden und Gemeindeverbände folgendes Fazit: Angesichts der hohen Schuldenbelastung dürfen die Gemeinden und Gemeindeverbände in ihrem Bemühungen, den Haushaltsausgleich zu erreichen, nicht nachlassen. Aufgabenkritik, stetige Überprüfung der Personalausstattung, Beschränkung von PersonalIeistungen auf das tariflich Notwendige, Ausbau der interkommunalen Zusammenarbeit, Ausschöpfung der Einnahmequellen sowie die Reduzierung von Bearbeitungsmängeln in finanzrelevanten Aufgabenbereichen sind beispielhafte Stichworte zur Identifizierung von Optimierungspotenzialen. Es gilt, die noch günstige Lage hohe Steuereinnahmen und niedrige Zinsen - mehr als bisher zu nutzen, um Einnahmen und Ausgaben in Einklang zu bringen. Auch der diesjährige Kommunalbericht enthält in den weiteren Beiträgen Hinweise auf Bereiche, in denen die Kommunen hierzu selbst beitragen können. Weiterhin führt der Rechnungshof zu der Entwicklung der Liquiditätskredite der KEF-RP-Teilnehmer aus: Zu der im Leitfaden KEF-RP geforderten nachhaltigen Bewusstseinsänderung gehört daher auch die Rückbesinnung auf das seit Jahrzehnten vernachlässigte Haushaltsausgleichsgebot. Dieses erfordert, dass sowohl die Gemeinden als auch die Aufsichtsbehörden einem Schuldenzuwachs mit allen Maßnahmen entgegenwirken. Die Enquete-Kommission 16/1,,Kommunale Finanzen des Landtags Rheinland-Pfalz hat sich u. a. mit den Kommunalberichten der vergangenen Jahren befasst und folgende Empfehlung ausgesprochen (vgl. LT- Drs. 16/5250, 8. 26): Die Enquete-Kommission hält es für erforderiich, dass die kommunalen Gebietskörperschaften den Empfehlungen des Rechnungshofs vor aliem zur Reduzierung des unverändert hohen Ausgabenniveaus sowie zur Abschöpfung der Einnahmequellen -gerade im Bereich der Realsteuern- folgen. Im Zusammenhang mit der Beratung über den Kommunalbericht hat der Landtag Rheinland-Pfalz in seiner Sitzung am 24. September folgenden Beschluss gefasst: Der Kommunalbericht wird zustimmend zur Kenntnis genommen. lm Rahmen der Kommunalaufsicht sollte darauf hingewirkt werden, dass die Kommunen die Empfehlungen des Rechnungshofs zurausschöpfung der Einnahmemöglichkeiten, zur Aufgabenbegrenzung sowie zur wirtschaftlicheren Aufgabenerledigung umsetzen. (Quelle: Haushaltsrundschreiben des ISIM RLP vom ) Orientierungsdaten für die Entwicklung der Steuereinnahmen Der Arbeitskreis,,Steuerschätzungen hat in seiner Sitzung vom 5. bis 7. Mai auf der Basis des geltenden Steuerrechts das Steueraufkommen für die Jahre bis geschätzt und darauf hingewiesen, dass auch in den nächsten Jahren mit einer soliden Einnahmebasis gerechnet werden kann. Die regionalisierten Ergebnisse nach der Steuerschätzung vom 5. bis 7. Mai sind für die Einzelsteuern und die Anteile an Gemeinschaftsteuern für die Gemeinden in Rheinland-Pfalz in Anlage beigefügt. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass zum Zeitpunkt der Mai-Schätzung Steuermindereinnahmen - beispielsweise am Gemeindeanteil an der Einkommensteuer - aufgrund von danach beschlossenen Steuersenkungen, z. B. durch die Anhebung des Grundfreibetrages, der Kinderfreibeträge und des Seite 15

16 Vorbericht der Verbandsgemeinde Herrstein / Kindergeldes sowie durch den Abbau der Kalten Progression, noch nicht im Ergebnis des Arbeitskreises enthalten waren. Sobald die regionalisierten Ergebnisse der Steuerschätzung von November vorliegen, werden diese den Kommunen bekanntgegeben; ggf. sind Anpassungen in den bis dahin vorgenommenen kommunalen Haushaltsplanungen für-das Jahr vorzunehmen. (Quelle: Haushaltsrundschreiben des ISIM RLP vom ) Örtliche Bezugnahme Die Schlüsselzuweisung B1 und B2 sollen der Verbandsgemeinde eine finanzielle Grundausstattung bieten. Entwicklung Schlüsselzuweisung B1 und B , , , , , , , , , ,00 0, Die Höhe der Erträge im Bereich der Vergnügungssteuer ist jährlich konstant. Insgesamt spielt die Vergnügungssteuer ausgehend vom Gesamthaushaltsvolumen eine untergeordnete Bedeutung in der Haushaltsplanung und -ausführung ,00 Entwicklung Vergnügungssteuer , , , , ,00 0, Seite 16

17 Vorbericht der Verbandsgemeinde Herrstein / Der Kreisumlagesatz beträgt ab dem Jahr 43,0 % und ab dem Haushaltsjahr 44,0 % ,00 Entwicklung Kreisumlage , , , , , , ,00 0, Allgemeine Haushaltserläuterungen Mit dem Landesgesetz zur Einführung der Kommunalen Doppik vom 02. März 2006 und der (doppischen) Gemeindehaushaltsverordnung vom 18. Mai 2006 sind die Rechtsgrundlagen für die umfassendste Reform des Gemeindehaushaltsrechts seit Bestehen des Landes Rheinland-Pfalz gelegt worden. Ab dem Jahre 2007 hat die Verbandsgemeinde Herrstein sowie alle 34 Ortsgemeinden die Haushaltswirtschaft nach kaufmännischen Regeln -den Grundsätzen der kommunalen Doppik- führen. Die kommunale Doppik orientiert sich grundsätzlich am kaufmännischen Rechnungswesen. Aus diesem Grund hat jede Gemeinde u.a. eine Bilanz sowie eine Gewinn- und Verlustrechnung mit Ergebnisplan und Ergebnisrechnung zu erstellen. Hierüber hinaus ist die Gemeinde jedoch verpflichtet, ebenfalls einen Finanzplan sowie eine Finanzrechnung aufzustellen. Diese Bestandteile des Haushaltsplans gemäß 96 Absatz 4 GemO sind in der vorgeschriebenen Form vorhanden. Die geforderte Eröffnungsbilanz der Verbandsgemeinde wird zu einem späteren Zeitpunkt nachgereicht. Aufgrund der bisher gesammelten Erfahrungen mit dem System des Doppelhaushalts werden auch für die kommenden Haushaltsjahre Doppelhaushalte angestrebt ( und ). Der bisherige Rhythmus, abwechselnd Verbandsgemeinde und dann die 34 Ortsgemeinden mit jeweils Doppelhaushalten zu kommen ist nun wieder nach der Umstellung von der Kameralistik auf die Doppik gelungen Ergebnishaushalt Der Ergebnishaushalt zeigt alle geplanten Erträge und Aufwendungen und ist vergleichbar einer betrieblichen Gewinn- und Verlustrechnung (GuV). Er enthält eine periodengerechte Darstellung aller anfallenden Erträge (Kontenklasse 4) und Aufwendungen (Kontenklasse 5). Dazu gehören auch Positionen, die nicht zahlungswirksam sind, wie z.b. die Abschreibungen und Rückstellungen und deren Gegenpart, die Auflösung von Sonderposten (z.b. aus Zuwendungen und Beiträgen). Nicht Gegenstand des Ergebnishaushaltes sind alle im Zusammenhang mit der Investitionstätigkeit stehenden Einzahlungen aus Zuwendungen und Krediten und die Auszahlungen für Investitionen selbst sowie die Auszahlungen für die Tilgung von Investitionsdarlehen. Der Ergebnishaushalt weist Erträge von insgesamt ,00 und Aufwendungen von insgesamt ,00 aus. Somit ergibt sich ein negatives Jahresergebnis (Jahresfehlbetrag) i. H. v ,00 (Pos. 31 EH). Seite 17

18 Vorbericht der Verbandsgemeinde Herrstein / Nachfolgend sind die wesentlichen Summen und Salden des Ergebnishaushaltes dargestellt: Pos Ergebnis Plan Plan Ansatz Ansatz Ansatz EH Lfd. Erträge Verwaltungstätigkeit , , , , , ,00 - Lfd. Aufwendungen Verwaltungstätigkeit , , , , , ,00 = Ergebnis Verwaltungstätigkeit , ,00 471, , , ,00 + Zins- u. sonst. Finanzerträge , , , , , ,00 - Zins- u. sonst. Finanzaufwendungen , , , , , ,00 = Ordentliches Ergebnis , , , , , ,00 + / - Einstellungen/Entnahmen Sopo kommunaler Finanzausgleich 29/ 30 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 = Jahresergebnis , , , , , ,00 Darin zeigt sich, dass die laufenden Erträge ab nicht mehr ausreichen, um die laufenden Aufwendungen zu decken, so dass sich aus der laufenden Verwaltungstätigkeit ein negatives Saldo ab i. H. v ,00 ergibt. Dieses wird zusätzlich belastet durch Zinsaufwendungen per Saldo. Somit entsteht im Jahr voraussichtlich ein Fehlbetrag i.h.v ,00. In besteht zwar noch ein geringes positives Ergebnis aus Verwaltungstätigkeit, dieses wird jedoch die die Zinsbelastungen auf ein negatives Jahresergebnis in Höhe von ,00 verschlechtert. Die nachfolgende Grafik verdeutlicht, dass die Erträge nicht ausreichen werden, um die Aufwendungen zu decken , , , , , , , , , (Rechnung) 2013 (Plan) (Ansatz) (Ansatz) (Plan) (Plan) (Plan) (Plan) Erträge Aufwendungen Haushaltsausgleich Ergebnishaushalt Aufgrund des negativen Jahresergebnisses und ist der Haushaltsausgleich im Ergebnishaushalt nicht erreicht. Seite 18

19 Vorbericht der Verbandsgemeinde Herrstein / Wesentliche Abweichungen Wesentliche Abweichungen gegenüber den vorangegangenen Haushaltsjahren sind zum Beispiel beim Produkt (Sozialstation) zu erwähnen. Die Sozialstation wird ab als ggmbh geführt, ist somit nicht mehr Bestandteil des Haushaltsplanes der Verbandsgemeinde Herrstein. Es wurden 4 neue Produkte aufgenommen, (Unterstützung der Verwaltungsführung, (Zentrales Grundstücks- und Gebäudemanagement), (Nationalparkregion) und (Gemeindeschwester PLUS) Wesentliche Aufwands- und Ertragspositionen Als wesentliche Positionen, auch Veränderungen gegenüber den abgelaufenen Haushaltsjahren, sind folgende Positionen bei folgenden Produkten zu nennen: Beim Produkt Bauhof (I-Trupp) werden weniger Personalkosten berücksichtigt, da eine Person auf das neue Produkt Zentrales Grundstücks- und Gebäudemanagement umgesetzt wurde. Das Produkt (Realschule Plus Herrstein) ist zum weggefallen, sowie auch bei (Ganztagsschule Herrstein). Bei dem Produkt (Integrierte Gesamtschule Herrstein-Rhaunen) entstehen beim Standort Herrstein Mehrkosten in Höhe von rd Euro. Bei dem Produkt Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen sind durch die höhere Steuerkraftmesszahl der Ortsgemeinden Mehreinnahmen in in Höhe von rd Euro zu verzeichnen. Bei der Schlüsselzuweisung sind Mehreinnahmen in Höhe von rd Euro zu verzeichnen. Bei den anderen Produkten des Ergebnishaushaltes sind keine wesentlichen Änderungen eingetreten Entwicklung Eigenkapital Der Ergebnishaushalt beeinflusst durch sein Jahresergebnis unmittelbar das Eigenkapital in der Bilanz. Aufgrund der voraussichtlich negativen Jahresergebnisse in und stellt sich die Entwicklung des Eigenkapitals alles andere als positiv dar (siehe Schaubild). Im Haushaltsjahr war der Höhepunkt des Eigenkapitals. Entwicklung Eigenkapital , , , , , , , , , , , Seite 19

20 Vorbericht der Verbandsgemeinde Herrstein / 2.4. Finanzhaushalt Der Finanzhaushalt umfasst alle zahlungswirksamen Vorgänge (Ein- und Auszahlungen) des Haushaltsjahres. Dazu gehören die deckungsgleichen, zahlungswirksamen Erträge und Aufwendungen aus dem Ergebnishaushalt und darüber hinaus auch die Ein- und Auszahlungen für Investitionen sowie Kreditaufnahmen und deren Tilgung. Letztere werden ausschließlich im Finanzhaushalt dargestellt. Die Zuordnung zum jeweiligen Haushaltsjahr bestimmt sich ausschließlich nach dem Zeitpunkt der Kassenwirksamkeit der Zahlung, nicht aber nach dem Zeitpunkt der Leistungserbringung oder der Rechnungsstellung. Nachfolgend sind die wesentlichen Summen und Salden des Finanzhaushaltes dargestellt. Im Vergleich dazu die letzten Ergebnisse aus den en. Ergebnis Ergebnis Plan Ergebnis Ergebnis Ergebnis Pos. Saldo ordentliche und außerordentliche Ein- und , , , , , ,00 Auszahlungen Saldo Investitionstätigkeit , , , , , ,00 Finanzmittelüberschuss / -fehlbetrag , , , , , ,00 Saldo Ein-/Auszahlungen Investitionskredite , , , , , ,00 Saldo Ein-/Auszahlungen Liquiditätskredite ,78 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Veränderung liquide Mittel , , , , , ,00 Saldo Finanzierungstätigkeit , , , , , ,00 Der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen ( operatives Geschäft ) beträgt im Haushaltsjahr und reicht somit aus, um die Tilgungen der Investitionskredite i. H. v ,00 zu decken. Dies bedeutet, dass damit im Haushaltsjahr eine positive freie Finanzspitze besteht. Im Haushaltsjahr ist dies ebenfalls der Fall. (siehe Übersicht zur Beurteilung der dauernden Leistungsfähigkeit -freie Finanzspitze- ) Haushaltsausgleich Finanzhaushalt Aufgrund dessen, dass der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen im Haushaltsjahr und ausreicht um die planmäßige Tilgung der Investitionskredite zu decken, ist der Haushaltsausgleich im Finanzhaushalt und erreicht Investitionstätigkeit Insgesamt sind Auszahlungen für Investitionen im Haushaltsjahr i. H. v ,00 eingeplant. Diesen stehen Einzahlungen i. H. v ,00 entgegen. Hieraus ergibt sich eine Differenz von ,00. Im Haushaltsjahr sind Auszahlungen für Investitionen von insgesamt ,00 geplant. Demgegenüber stehen Einzahlungen i. H. v ,00 und damit eine Differenz i. H. v ,00. Eine vollständige Investitionsübersicht kann der entsprechenden Investitionsübersicht im Haushaltsplan entnommen werden. Zu beachten ist noch, dass zur Finanzierung der oben genannten Investitionen im Haushaltsjahr neue Investitionskredite in Höhe von ,00 und in in Höhe von ,00 aufgenommen werden müssen. Seite 20

21 Vorbericht der Verbandsgemeinde Herrstein / Die Gesamtfinanzierung kann wie folgt dargestellt werden: Investitionsfinanzierung Eigenfinanzierung Investitionskredite Zuwendungen und Zuschüsse Investitionsfinanzierung Eigenfinanzierung Investitionskredite Zuwendungen und Zuschüsse 2.5. Teilhaushalte Der Haushalt wurde institutionell nach der Aufbauorganisation der Verbandsgemeindeverwaltung in 4 Teilhaushalte gegliedert: Teilhaushalt 1 Organisation und Finanzen Teilhaushalt 2 Bauliche Infrastruktur Teilhaushalt 3 Bürgerdienste Teilhaushalt 4 Finanzwirtschaft Gemäß 4 Abs. 3 GemHVO wurde für die Produkte des Haupt-Produktbereiches 6 Zentrale Finanzdienstleistungen ein eigener Teilhaushalt eingerichtet. Hier werden u.a. die Steuereinnahmen und die Transferleistungen des Finanzausgleichs, also die Haupteinnahmequellen und die Umlagelasten abgebildet. Seite 21

22 Vorbericht der Verbandsgemeinde Herrstein / 3. Entwicklung der Investitionen Wie bereits oben erläutert, ergeben sich im Haushaltsjahr Auszahlungen für Investitionen i. H. v ,00. Im Haushaltsjahr ergibt sich eine Summe von insgesamt ,00 an Auszahlungen. Eine vollständige Übersicht der einzelnen Investitionen ergibt sich aus dem Haushaltsplan bzw. der Investitionsübersicht. Die nachfolgende Grafik zeigt die in den Jahren 2011 bis getätigten Investitionen sowie die in den Haushaltsjahren und geplanten Investitionen und deren Finanzierungssalden. Im Einzelnen werden und folgende größere Investitionen getätigt, die jeweils und mit einem Darlehen finanziert werden: Beim Produkt (Organisation) sind für die Jahre bis Investitionen von Euro bis vorgesehen, z.b. Dämmung obere Geschoßdecke über Finanzabteilung, etc. Ankauf von Büromöbel ist im Produkt (Zentrale Dienste) von jeweils jährlich Euro eingestellt. Beim Produkt (Brandschutz) sind für die Sanierung der Gerätehäuser jährlich zwischen Euro und Euro eingeplant. Für die Ersatzbeschaffung von Feuerwehrfahrzeugen ist für das Haushaltsjahr ein Betrag in Höhe von Euro und für in Höhe von Euro vorgesehen. Für den Erwerb von Funkausstattungen sind im Jahre ein Betrag in Höhe von Euro und ein Betrag in Höhe von Euro vorgesehen. Für den Erwerb von beweglichen Sachen sind insgesamt Euro vorgesehen und für eine Reinigungsmaschine für den Atemschutz ( Euro) ein Betrag in Höhe von Euro. Bei der Grundschule Kempfeld (Produkt ) sind in die Erneuerung der Wasserleitung mit Euro, Austausch Naturschieferplatten Euro, Erneuerung Heizkörper Euro und Jalousien in Höhe von Euro eingestellt. Für das Haushaltsjahr für die Sanierung des Flachdaches Euro. Bei der Grundschule in Fischbach ( ) ist die Neuanschaffung von PC`s in Höhe von Euro in berücksichtigt. Bei der Grundschule Reidenbachtal ( ) ist die Überdachung des Haupteinganges mit Euro, die Hangabsicherung mit Euro und Fußboden PC-Raum in Höhe von 3.88 Euro eingestellt. Bei der IGS Herrstein ( ) sind neben jährlichen Investitionen in Höhe von jeweils Euro folgende größere Investitionen vorgesehen. Im Jahre für die Errichtung der Außenanlagen ein Betrag in Höhe von Euro, im Jahre ein Betrag in Höhe von Euro für die Außenanlagen und Euro für den Gebäude- Um oder Anbau. Im Jahre dann für das Gebäude Euro und im Jahre ein Betrag in Höhe von Euro für das Gebäude und für die Außenanlagen in Höhe von Euro , , , , , ,00 0, Auszahlungen Einzahlungen Auszahlungen per Saldo Seite 22

23 Vorbericht der Verbandsgemeinde Herrstein / 4. Entwicklung der Kredite Lfd. Nr. Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Verbindlichkeiten (Kredite) Art Voraussichtlicher Voraussichtlicher Stand Stand zu Beginn des zum Ende des Haushaltsjahres Haushaltsjahres Voraussichtlicher Stand zum Ende des Haushaltsjahres 1 Anleihen 0,00 0,00 0,00 2 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen für Investitionen , , ,31 3 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen zur Liquiditätssicherung 0,00 0,00 0,00 4 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen 0,00 0,00 0,00 5 Summe der Kreditaufnahmen , , , Entwicklung der Netto-Kreditaufnahme Übersicht Nettokreditaufnahme Seite 23

24 Vorbericht der Verbandsgemeinde Herrstein / Übersicht Kreditentwicklung Verbandsgemeinde Herrstein Stellenplan Der Stellenplan ( 5 Abs. 1 GemHVO) hat die im Haushaltsjahr erforderlichen Stellen der Beamtinnen und Beamten (Planstellen) sowie der Beschäftigten, die über die Dauer eines Jahres hinaus eingestellt werden, darzustellen. Eine vollständige und detaillierte Übersicht des Stellenplan ergibt sich aus dem Haushaltsplan bzw. dem dazugehörigen Stellenplan Wesentliche Veränderungen Produkt Unterstützung der Verwaltungsführung Hier wurde ein neues Produkt in den Haushalt aufgenommen. Aufgrund der Vielzahl der laufenden und künftigen Projekte, wie z.b. Wohnpunkt RLP, Zukunftswerkstatt zur Sicherung der ärztlichen Versorgung, Sicherung der Nahversorgung, Vernetzung sozialer Dienstleistungen zur ganzheitlichen Entwicklung der ländlichen Daseinsvorsorge, Akquirierung Fördermittel INTERREG Großregion, Projekte im Zusammenhang mit dem Nationalpark Hunsrück-Hochwald usw., wird eine neue Stelle in der Entgeltgruppe 9 TVöD zur Entlastung des Bürgermeisters geschaffen. Die Stelle wird mit 75 % einer Vollzeitstelle ausgewiesen. Produkt Personal, Produkt Zentrales Grundstücks- und Gebäudemanagement und Produkt Bauhof (I-Trupp) In den Haushalt wird ein neues Produkt Zentrales Grundstücks- und Gebäudemanagement aufgenommen. Mittelfristiges Ziel ist es hier die Gebäudeunterhaltung, Hausmeister- und Reinigungsdienste für sämtliche Gebäude der Verbandsgemeinde (Verwaltungsgebäude, Schulen, Kindertagesstätten, Feuerwehrgerätehäuser, Sportleistungszentrum) neu zu organisieren und zentral zu lenken um Synergieeffekte zu generieren. In einer ersten Stufe werden zunächst zwei Stellen in der Entgeltgruppe 6 TVöD geschaffen. Gleichzeitig entfällt die Hausmeisterstelle beim Produkt Personal und eine von drei Stellen beim Produkt Bauhof (I-Trupp). Produkt Informationstechnik (EDV) Aufgrund einer vorliegenden Neubewertung der Stelle wird diese von Entgeltgruppe E 9 TVöD in Entgeltgruppe E 10 TVöD angehoben. Seite 24

25 Vorbericht der Verbandsgemeinde Herrstein / Produkt Personenstandswesen Die Stelle der Standesbeamtin wird von Besoldungsgruppe A 9 in Besoldungsgruppe A 10 angehoben. Eine Stellenneubewertung ist in Auftrag gegeben, wobei ein Ergebnis in Besoldungsgruppe A 10 erwartet wird. Produkt Heimat und sonstige Kulturpflege Infolge einer Umorganisation wird die bestehende halbe Stelle von Entgeltgruppe E 8 TVöD in Entgeltgruppe E 6 TVöD herabgesetzt. Produkt Jugendpflege Gemäß dem Änderungstarifvertrag Nr. 20 vom entfällt die bisherige S 11 TVöD-Stelle. Es wird entsprechend der tarifvertraglichen Regelungen eine S 11 b TVöD-Stelle in den Haushalt eingestellt. Produkt Koordinierungsstelle Gemäß dem Änderungstarifvertrag Nr. 20 vom entfällt die bisherige S 11 TVöD-Stelle. Es wird entsprechend der tarifvertraglichen Regelungen eine S 11 b TVöD-Stelle in den Haushalt eingestellt. Die bestehende halbe Stelle wird in E 6 TVöD wird zum Produkt Grundversorgung und Hilfen umgruppiert Gemeindeschwester plus Hier wurden zwei Vollzeitstellen neu in den Stellenplan aufgenommen. Die Stellen sind in der Entgeltgruppe E 8a TVöD (Änderungstarifvertrag Nr. 20 vom ) eingruppiert. Produkt Tourismusförderung Aufgrund einer vorliegenden Neubewertung der Stelle wird diese von Entgeltgruppe E 9 TVöD in Entgeltgruppe E 10 TVöD angehoben. Kindergärten: Gemäß dem Änderungstarifvertrag Nr. 20 vom entfallen die bisherigen S 6-, S 7- und S 10-Stellen im Bereich der Kindergärten. Es werden entsprechend der tarifvertraglichen Regelungen die Stellen nunmehr in S 8a, S 9 und S 13 TVöD ausgewiesen. In der Kindertagesstätte Bergen wird eine S 4-Stelle in S 8a angehoben. Im Kindergarten Kempfeld wird eine zusätzliche Stelle wegen Ganztagsbetreuung und Ausbauplätzen eingerichtet. Im Kindergarten Sien entfällt eine halbe Stelle wegen Änderung der Gruppenstruktur. Im Kindergarten Herrstein wird eine Stelle wegen geänderter Gruppenstruktur um 0,25 erhöht. Produkt Sozialstation Bedingt durch die Gründung einer gemeinnützigen GmbH und Übergang des Personals zum entfallen die bisher ausgewiesenen Stellen. Die Einzelheiten können dem Stellenplan entnommen werden , , , , , , , ,00 Entwicklung Personalaufwendungen (innere Verwaltung) 0, Seite 25

26 Vorbericht der Verbandsgemeinde Herrstein / 6. Ausblick Nach der neuesten Steuerschätzung sind die im Haushaltsjahr eingesetzten Steuereinnahmen zu erwarten und ohne Einstellung von größeren noch zu erwartenden Investitionen die im Haushaltsplan noch nicht enthalten sind, wäre mit einer Zuführung an den Kassenbestand zu rechnen. Oberste Devise wir weiterhin, wie auch in den letzten Jahren, ein sparsamer Umgang mit den Steuermitteln sein. Näheres kann erst nach Vorliegen der neuen Steuerkraftmaßzahl Ende September ausgesagt werden. 7. Anlagen zum Vorbericht Bevölkerungsentwicklung (Einwohnerzahlen) -Anlage 1- Altersstruktur der Verbandsgemeinde Herrstein -Anlage 2- Entwicklung der Steuerkraftmesszahlen und der Schlüsselzuweisungen -Anlage 3- Vorläufige Berechnung der Verbandsgemeindeumlage -Anlage 4- Jahresabschlusszahlen Ortsgemeinden und Verbandsgemeinde ("freie Finanzspitze") -Anlage 5- Schuldenentwicklung der Ortsgemeinden -Anlage 6- Übersicht Gesamterträge und Aufwendungen -Anlage 7- Berechnung der Raumkosten für genutzte Räume des Verwaltungsgebäudes Anlage 8- Herrstein, im Mai gez. Wilfried May (Fachbereichsleiter Finanzen) Seite 26

27 Bevölkerungsentwicklung Anlage 1 Ortsgemeinde Allenbach Bergen Berschweiler Breitenthal Bruchweiler Dickesbach Fischbach Gerach Griebelschied Herborn Herrstein Hettenrodt Hintertiefenbach Kempfeld Kirschweiler Langweiler Mackenrodt Mittelreidenbach Mörschied Niederhosenbach Niederwörresbach Oberhosenbach Oberreidenbach Oberwörresbach Schmidthachenbach Sensweiler Sien Sienhachenbach Sonnschied Veitsrodt Vollmersbach Weiden Wickenrodt Wirschweiler VG Herrstein (mit Hauptwohnsitz gemeldete Einwohner, Stand: jeweils ) Seite 27

28 Anlage 2 Altersstruktur der Verbandsgemeinde Herrstein Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Altersgruppe Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre 0-9 Jahre Einwohner (mit Hauptwohnsitz gemeldete Einwohner, Stand: ) Seite 28

29 Entwicklung der Steuerkraftmesszahlen und der Schlüsselzuweisungen Anlage 3 Ortsgemeinde Allenbach Bergen Berschweiler Breitenthal Bruchweiler Dickesbach Fischbach Gerach Griebelschied Herborn Herrstein Hettenrodt Hintertiefenbach Kempfeld Kirschweiler Langweiler Mackenrodt Mittelreidenbach Mörschied Niederhosenbach Niederwörresbach Oberhosenbach Oberreidenbach Oberwörresbach Schmidthachenbach Sensweiler Sien Sienhachenbach Sonnschied Veitsrodt Vollmersbach Weiden Wickenrodt Wirschweiler Gesamt Seite 29

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