Aufgaben der Kommunalen Jugendarbeit am Beispiel der Region Landshut
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- Lucas Reinhold Lehmann
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1 Darstellung der Aufgaben der Kommunalen Jugendarbeit am Beispiel der Region Landshut Stadt und Landkreis Landshut Region Landshut 2016
2 KOMMUNALE JUGENDARBEIT in der Region Landshut Aufbau und Struktur
3 Was ist kommunale Jugendarbeit? Kommunale Jugendarbeit ist die vom Jugendamt des Landkreises getragene Jugendarbeit. Sie ist Teil der Jugendhilfe, bildet jedoch durch ihre Inhalte, Methoden und den Zugang zu ihren Zielgruppen ein eigenständiges Aufgabengebiet. Jugendarbeit ist im Kern Erziehungs- und Bildungsaufgabe. Sie bietet darüber hinaus Hilfen zur allgemeinen Lebensbewältigung und wirkt an der Integration junger Menschen in die Gesellschaft mit. Wer sind kommunale Jugendpfleger/ innen? Kommunale Jugendpfleger/ innen sind Fachkräfte in der Verwaltung des Jugendamts. Sie sind mit der Erledigung der Aufgaben der Jugendarbeit in ihrer Gesamtheit für das Gebiet des örtlichen Trägers beauftragt. Ihre Standardausbildung ist ein Fachhochschulstudium mit Zusatzausbildung zum/ zur staatlich geprüften Jugendpfleger/ in. Kommunale Jugendpfleger/ innen werden bei ihrer Aufgabenerledigung durch Verwaltungs- und ggf. pädagogisch tätige Fachkräfte unterstützt.
4 Die Jugendarbeit in Bayern 71 Landratsämter und 25 kreisfreie Städte 96 Kreis- und Stadtjugendämter + KOJA öffentliche Träger JV (Sport, Trachten, Schützen, Kirchen, Feuerwehr, DAV-Jugend, etc...) 96 Kreisund Stadtjugendringe JR Gemeindejugend pfleger/ -innen O K J A MOJA = aufsuchende Jugendarbeit
5 Kommunale Jugendarbeit gesetzlicher Rahmen (Bund) Region Landshut 12 Förderung der Jugendverbände 11 Jugendarbeit KOJA Landkreis Landshut 13 Jugendsozialarbeit 14 Erz. Kinder- und Jugendschutz
6 Weitere Aufgaben 72 Mitarbeiter Fortbildung AGSG Art. 54 Meldepflicht bei Jugendschutzverstößen 79 Gesamt- und Planungsverantwortung KOJA Landkreis Landshut AGSG Art. 30 Aufgaben der kreisangehörigen Gemeinden 80 Jugendhilfeplanung AGSG Art. 23 Fachkräfte JaS +
7 11 Jugendarbeit Förderung der Entwicklung junger Menschen mittels erforderlichen Angeboten durch die Jugendarbeit Anknüpfen an den Interessen junger Menschen + mitbestimmt + mitgestaltet Zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung führen. Zu sozialem Engagement Anregen und hinführen Internationale Jugendarbeit Kinder- und Jugenderholung Außerschulische Jugendbildung In allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit Jugendberatung Verleih Angebote Arbeitswelt-, schulund familienbezogene Jugendarbeit Eigene Veranstaltungen Runder Tisch gegen Rechtsextremismus Demokratiebildung Theaterpädagogik Musikpädagogik Materialverleih Saftbar Anlagen Jugendarbeit an die Schule Jugendaustausch Interkulturelle Wochen Finanzierung von Projekten, Veranstaltungen und Seminaren
8 12 Förderung der Jugendverbände Übernahme der Personalkosten für den Jugendring Allgemeiner Zuschuss für den KJR/SJR Eigenverantwortliche Tätigkeit der Jugendverbände und Jugendgruppen Jugendarbeit wird von jungen Menschen selbst organisiert, gemeinschaftlich gestaltet und mitverantwortet Diese Jugendarbeit ist auf Dauer angelegt Durch Jugendverbände und ihre Zusammenschlüsse werden die Anliegen und Interessen junger Menschen zum Ausdruck gebracht
9 13 Jugendsozialarbeit Zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen Individuelle Beeinträchtigung Erhöhtes Maß auf Unterstützung angewiesen Durch Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen angeboten werden Schulische Ausbildung berufliche Ausbildung Eingliederung in die Arbeitswelt Förderung der sozialen Integration Jugendsozialarbeit Übergang von Schule in den Beruf Geschlechtsspezifische Ansätze Trainingskurse Projekte an Schulen Lesungen
10 14 Erzieherischer Kinderund Jugendschutz Jungen Menschen und Erziehungsberechtigten sollen Angebote des erzieh. Kinderund Jugendschutz gemacht werden. Die Maßnahmen sollen junge Menschen befähigen vor gefährdenden Einflüssen zu schützen Die Maßnahmen sollen Eltern und andere Erziehungsberechtigte besser befähigen Kinder und Jugendliche vor gefährlichen Einflüssen zu schützen Theaterprojekte Medienpädagogik Vorträge Themenwochen Erlebnisorientierte Methoden Themen: Sexualisierte Gewalt Gender Medien und Mediennutzung Sucht Gewalt Gewährleistungsund Bereitstellungspflicht des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe
11 AGSG Art. 30 Aufgaben der Kreisangehörigen Gemeinden (für die Landkreise) Doppelzuständigkeit für die Jugendarbeit im Landkreis und in den Gemeinden Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen im Zuständigkeitsbereich anregen und zur Verfügung stellen Zusammenarbeit mit Freien Trägern (AWO, KJSW, KJF, Lands. Netzw., Adam e.v., DW, Caritas, u. w.) Beratung von: Jugendbeauftragten Bürgermeister/-innen, Verwaltung, Jungen Menschen, Bürger/-innen Unterstützung mit Wissen, Informationen, Material, Personal und Geld Beschäftigung und päd. Begleitung von Hauptamtlichen Fachaufsicht!
12 Die kommunale Jugendarbeit KOJA öffentlicher Träger Jugendarbeit Förderung der Jugendverbände 12 Jugendsozialarbeit 13 Erz. Kinder- und Jugendschutz 14 erforderliche Angebote sind zur Verfügung zu stellen mitbestimmt mitgestaltet sozialem Engagement gesellschaftl. Mitverantwortung Jugendarbeit ist Erziehung wird angeboten von vielen grundsätzlich bis 27 Jahre aber auch darüber beide Geschlechter gleich Recht auf Erziehung vor Gefahren schützen eigenverantwortliche Tätigkeit Jugendverbände Jugendgruppen satzungsgemäßes Eigenleben nach 74 (öffentl. Anerkennung) selbst organisiert gemeinschaftlich gestaltet mitverantwortet ist auf Dauer angelegt an Mitglieder oder andere Interessensvertretung Ausgleich sozialer Benachteiligungen Überwindung individueller Beeinträchtigungen sozialpädagogische Hilfen schulische und berufliche Ausbildung Eingliederung in die Arbeitswelt soziale Integration Ausbildungs- und Beschäftigungsmassnahmen abgestimmte Hilfen Angebote gemacht werden junge Menschen sollen vor gefährdenden Einflüssen sich selber schützen Kritikfähigkeit Entscheidungsfähigkeit Eigenverantwortlichkeit Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen Eltern besser befähigen Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen schützen
13 Die Kommunale Jugendarbeit (Jugendarbeit in der Region Landshut) Aufsicht Beratung Unterstützung Landratsämter Kreisfreie Städte Kreisangehörige Gemeinden unmittelbare Zuständigkeit Beratung Unterstützung manchmal auch Aufsicht Jugendamt Örtlich öffentlicher Träger + Jugendhilfeausschuss Gem.- Jupfl. O K J A Aufsuchende Jugendarbeit KOJA beim öffentlichen Träger im Amt Jugendarbeit an Schulen JaS
14 Wer nimmt die Aufgaben in der Region wahr? Im Kreisjugendamt: Frau Schulz, Kommunale Jugendpflegerin Frau Diermeier-Heß, Päd. Fachkraft Frau Maier, Verwaltungsfachkraft Herr Schröter, Kommunaler Jugendpfleger, Leitung Im Stadtjugendamt: Herr Nowack, Kommunaler Jugendpfleger Frau Marrek, Verwaltungsfachkraft Herr Heilmeier, Kommunaler Jugendpfleger, SG-Leitung Im Kreisjugendring: Helmut Lipfert, Geschäftsführer Romy Bauch, päd. Mitarbeiterin Erika Schaffelhofer, Verwaltungskraft stundenweiser Materiallagerverwalter Im Stadtjugendring: Gabi Krägenbrink, Geschäftsführerin Christine Gurowietz, Verwaltungskraft Irmgard Glosser, päd. Mitarbeiterin (Stadtteilarbeit Porschestraße) Eva Reintke, päd. Mitarbeiterin (Stadtteilarbeit Porschestraße)
15 Wer macht die Jugendarbeit mit Fachkräften in der Region? Landkreis 10 Hauptamtliche in der, Jugendtreff, Juz, Gemeindejugendpflege In den Gemeinden, Märkten, Städten: Rottenburg, Neufahrn, Ergoldsbach, Wörth, Niederaichbach, Ergolding, Altdorf, Kumhausen, Geisenhausen, Vilsbiburg; 19 Hauptamtliche in der JaS(Jugendsozialarbeit an Schulen) In den Gemeinden, Märkten, Städten: MS Rottenburg, MS Ergoldsbach, MS Essenbach, GS + Piflas GS + MS Ergolding, GS + MS Altdorf, GS + MS Geisenhausen, GS Vilsbiburg, G + MS Velden, MS Bodenkirchen, MS Pfeffenhausen; und in den drei Sonderpädagogischen Förderzentren in: Rottenburg, Landshut Land(Ergolding) und Bonbruck
16 Wer macht die Jugendarbeit mit Fachkräften in der Region? Stadt 9 Hauptamtliche in: Mobile Jugendarbeit MoJA, Jugendtreff, Juz Poschinger Villa, Jugendkulturzentrum Alte Kaserne, Jugendherberge Vier Kolleg/-innen im Jugendzentrum Poschinger Villa; ein Kollege im Jugendtreff Checkpoint (Wolfgangssiedlung); zwei Kolleg/-innen in der aufsuchenden/ mobilen Jugendarbeit MoJA; ein Kollege im Jugendkulturzentrum Alte Kaserne, ein Kollege (Betriebswirt, Herbergsleitung) in der Jugendherberge Ottonianum 16 Hauptamtliche in der JaS(Jugendsozialarbeit an Schulen) GS St. Nikola, GS St. Wolfgang, GS Karl-Heiß, GS Peter & Paul, GS Konradin- Auloh, Sonderpädagogisches Förderzentrum Landshut Stadt, MS Schönbrunn, MS St. Nikola, MS St. Wolfgang, Staatl. Berufsschule I, Staatl. Berufsschule II
17 Hauptamtliche in den Gemeinden im Landkreis Landshut Stand 11. Februar 2016 JaS Föze Rottenburg a.d. Laaber Neufahrn i. NB Bayerbach b. Ergoldsbach Pfeffenhausen JaS MS JaS MS Weihmichl Hohenthann Ergoldsbach JaS MS JaS MS Essenbach Postau Weng Wörth a.d. Isar Obersüßbach Furth Ergolding Niederaichbach JaS GS Altdorf JaS MS JaS GS Bruckberg JaS MS Stadt GS Landshut Piflas JaS FöZe Adlkofen Kröning Aham Tiefenbach Eching GemJupfl Vilsheim Buch am Erlbach Kumhausen JaS MS JaS GS Geisenhausen Altfraunhofen JaS MS Baierbach JaS GS StJupfl Neufraunhofen Velden JaS G + MS Vilsbiburg Wurmsham Gerzen Schalkham JaS Föze Bodenkirchen JaS MS- Bodenkirchen Quelle: SAGS, 2003 Kreisjugendring Landshut 2,5 HA Stellen
18 Die Jugendarbeit in den Gemeinden im Landkreis Kreisangehörige Gemeinden Aufsicht Beratung Unterstützung Finanzierung KOJA öff. Träger Gemeinde Jugend Pflege Gemeindegebiet Hauptamtlich Bürgermeister/-in für Alles zuständig Ansprechpartner Berater der lokalen Orgas Koordinator Ferienprogramm lokal verankert Einrichtungsbezogen Hauptamtlich Bürgermeister/-in für Haus zuständig Ansprechpartner für Besucher/innen Koordinator Haus Ferienprogrammpunkte in Einrichtung verankert Auf suchende Jugend arbeit definiertem Raum bezogen Hauptamtlich Bürgermeister/-in für alle Altersgruppen zuständig Jugendarbeit an Schulen Jugendsozialarbeit an Schulen
19 Welche Qualitätsmaßstäbe gibt es? 1. Normative Standards, z.b. - Orientierung an den Interessen der Adressaten - Beteiligung der Zielgruppe an Entwicklung und Durchführung der Tätigkeit - Kooperation mit freien Trägern und Gemeinden - Zielgruppen- und Ortsnähe, Bedarfsorientierung Rechtssicherheit - jugendpolitische Anwaltsfunktion 2. Fachliche Standards, z.b. - Konzeptionelle Grundlagen der Tätigkeit - Effizienz und Effektivität - Verbindlichkeit und Objektivität 3. Institutionelle Standards, z.b. - Umsetzung der Zielvorgaben des örtlichen Trägers - Qualitäts-, Ziel- und Ergebniskontrollen - Zeitgerechte, zügige und wirtschaftliche Aufgabenerledigung - Kostenbewusste und effiziente Haushaltsbewirtschaftung (Budget)
20 VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT Jörg Schröter Kreisjugendpfleger + Jugendhilfeplaner im Landkreis Landshut
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